Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welt-handelssystem

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Herausforderungen an das Welthandelsrecht und die Doha Development Agenda Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht Sulay Yarina Paéz Abadía Universität Bremen Der Weg zur Libe rali sier ung des Agra rsek tors im Welt hand elss yste

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Herausforderungen an das Welthandelsrecht und die Doha Development Agenda Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht

Sulay Yarina Paéz AbadíaUniversität Bremen

Der Weg zur

Liberalisierung des

Agrarsektors

im Welthandelssyste

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.Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors

im Welthandelssystem

1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS

1.1. Der Welthandel zwischen den Weltkriegen

1.2. Entwicklung im Rahmen des GATT 1947

1.3. Die Situation nach der 50er Jahren bis zur Uruguay Runde

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Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welthandelssystem

2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN

2.1. Der Marktzugang

2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen2.2.1. Die Green Box - Maßnahmen2.2.2. Die Blue Box - Maßnahmen2.2.3. Die Amber Box - Maßnahmen.

2.3. Die Ausfuhrsubventionen

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Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welthandelssystem

3.ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE

3.1. Das Mandat von Art. 20

3.2. Position der EU

3.3. Position der USA und Cairns Gruppe

3.4. Position der Entwicklungsländer.

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1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS

1.1. Der Welthandel zwischen den Weltkriegen.

• Die Mitgliedstaaten der aktuellen EG haben schon in den 20er Jahren mit dem Agrarprotektionismus angefangen. (GATT, IWF)

• Ende des zweiten Weltkriegs starteten die USA im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) mehrere initiativen zur Neuregelung der Weltwirtschaft. (Interessen der USA eigene Wettbewerbsvorteile umzusetzen, Überproduktionen abzubauen und neue Absatzmärkte zu finden)

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1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS

1.2. Entwicklung im Rahmen des GATT 1947.

• Mit dem GATT im Jahr 1947 sollte der allgemeine Lebensstandard verbessert, und die Förderung des Wirtschaftwachstums und die Beschäftigung, als auch die Steigerung der Realeinkommen durch die Intensivierung des internationalen Güteraustauschs erreicht werden.• Das durchschnittliche Zollniveau wurde seit 1947 von 47% auf

ca. 4 % gesenkt.• Exportsubventionen für Industrieprodukte wurden verboten. Für

Grundstoffe (primary products), wurde lediglich vereinbart, Exportsubventionen zu vermeiden.

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1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS1.3. Die Situation nach den 50er Jahren bis zur Uruguay

Runde. • Viele ehemalige Kolonien wollten ihre wirtschaftliche bzw.

industrielle Entwicklung beschleunigen, um möglichst bald einen wettbewerbsfähigen Stand der Technik, Bildung und Infrastruktur zu erreichen. (50 er und 60er)

• Steigerung der Zinssätze den Dollar (70er)• In den 80er Jahren machte Mexiko die Schuldenkrise öffentlich.

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1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS1.3. Die Situation nach den 50er Jahren bis zur Uruguay

Runde. • Die Landwirtschaftsprogramme der USA und die gemeinsame

Agrarpolitik der europäischen Gemeinschaft (GAP) nehmen bis heute eine zentrale Stellung ein, und sind zum Verständnis ihrer Positionen in multi-, pluri- und bilateralen Agrarverhandlungen unumgänglich.

• In dem Haberler-Report (1964) wurden die nationalen Agrarpolitiken der GATT-Vertragsparteien als wichtigste Ursache für die eingeschränkten Wachstumspotentiale im internationalen Agrarhandel benannt.

• Der Bericht empfahl dringend, Ausgleichszahlungen (deficiency payments) gegenüber Interventionszahlungen den Vorrang zu geben.

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2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN2.1. Der Marktzugang

Gemäß Art. 4.2 Agrarabkommen verpflichten sich die WTO – Mitglieder, keine neuen nichttarifären Handelsbeschränkungen zu errichten. Durch die Tarifizierung soll die Transparenz erhöht, und die handelsverzerrenden Wirkungen vermindert werden.• Eine weitere Bestimmung des AoA ist die Regelung des Mindestmarktzugangs für ausländische Produkte. •Viele Länder etablierten ein Zollquoten-System, wodurch auf ein Produkt zwei verschiedene Zölle erhoben werden können.

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2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen 2.2.1. Die Green Box-Maßnahmen

Diese Kategorie enthält alle Stützungsmaßnahmen, die keine oder nur geringe Handelsverzerrungen auf die Produktion haben.

Die heimischen Stützungen sollten im Rahmen regional, sozial und umweltpolitisch motivierter staatlicher Maßnahmen bereitgestellt werden und sich nicht als Preisstützung auswirken, wobei die entstehenden Kosten nicht auf die Konsumenten geschoben werden sollten.

Die EU benutzt den Ausdruck „Multifunktionalität“. Die Multifunktionalität beschreibt den grundlegenden Zusammenhang zwischen umweltgerechter Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, räumlicher Ausgewogenheit, Landschafts- und Umweltschutz sowie Ernährungssicherheit.

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2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen 2.2.2. Die Blue Box-Maßnahmen Instrumente zur internen Stützung (Direktzahlungen), die einen Produktionsanreiz ausüben, die aber zusammen mit produktionsbeschränkenden Maßnahmen angewendet werden. Beispiele hierfür sind etwa Tierprämien für Mutterkühe, Kalbinnen, Schlachtprämien oder Erzeugungsbeiträge und Flächenprämien für Getreide, Mais oder Öl und kurz & bündig – WTO Eiweißpflanzen.

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2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen 2.2.3. Die Amber Box-Maßnahmen. In die Amber Box fallen Maßnahmen, die einen Produktionsanreiz auslösen und daher als marktverzerrend gelten. Sie sind verboten, wie z.B. Marktpreisstützungen, Direktzahlungen und sonstige Beihilfe. Das AMS (=aggregierte Stützungsmaß) entspricht dem Unterschied zwischen den internen Preisen und den Weltmarktpreisen multipliziert mit dem Produktionsvolumen, sowie den produktions- und absatzsteigernden Subventionen.

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EU – HAUSHALTPLAN 2008

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LANDWIRTSCHAFT IN DER EU

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2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN

Die Exporterstattungen waren ein wichtiges Instrument der Agrarpolitik der Industrieländer um die Differenz zwischen höheren Inlandspreisen und niedrigerem Weltmarktpreis auszugleichen.

Relevant ist dies insbesondere im Agrarbereich, der im Übereinkommen über die Landwirtschaft vom 15. April 1994 einer Sonderregelung unterworfen ist, und statt einem generellen Verbot auf den schrittweise Abbau von Subventionen zielt.

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3. ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE3.1. Das Mandat von Art. 20

Neue Verhandlungen mussten aufgenommen werden um die Liberalisierungsprozesse kontinuierlich weiterzuführen und die schrittweise Beseitigung und Stützungs- und Schutzmaßnahmen zu verfolgen.

Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden: 1. Die bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen bei der

Durchführung der Senkungsverpflichtungen 2. Die Auswirkungen auf den Weltagrarhandel 3. Bestimmte nicht handelsbezogene Anliegen4. Die Frage, welche Verpflichtungen weiterhin notwendig sind, um

das oben erwähnte Ziel zu erreichen.

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3. ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE3.2. Position der EU

Ein weiterer Zollabbau soll die einzelnen sensiblen Produktbereiche berücksichtigen.

Die EU ist bereit, die Stützungen der „Amber Box“ zu senken, wenn die Konzepte der „Blue- bzw. Green Box“ weitergeführt werden.

Weiterhin ist sie bereit, Ausfuhrsubventionen zu senken, sofern alle Stützungsmaßnahmen dieser Art gleich behandelt werden.

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3. ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE3.3. Position der USA und Cairns GruppeSie bestehen auf die schnelle Liberalisierung

des Weltagrarhandels. Ihre Forderungen beinhalten die totale

Abschaffung sämtlicher Exportsubventionen und internen Stützungsmaßnahmen sowie die Erweiterung von Importkontingenten.

Dies setzt die völlige Auflösung der „Blue Box“ voraus, und soll somit einen verbesserten Marktzugang schaffen. Zu der Verpflichtung staatlicher Handelsunternehmen zu marktgerechtem Verhalten erklären sie sich bereit, nicht aber zu deren Abschaffung.

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3. ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE3.4. Position der Entwicklungsländer

Der vollständige Abbau von direkten und indirekten Exporthilfen soll jede Form von Dumping verhindern.

Das „Farbboxsystem“ soll durch eine Kategorie „Allgemeine Beihilfen“ ersetzt werden. Diese allgemeinen Beihilfen wären in allen Ländern auf 10 Prozent des Produktionswertes zu begrenzen.

Des weiteren fordern sie die „Development Box“.

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT