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1 Der Weinbau in Sachsen Strukturen und Handlungsfelder

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Der Weinbau in Sachsen

Strukturen und Handlungsfelder

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Inhalt

1 Weinbau – Bedeutung in Sachsen .................................................................................................................... 3 2 Regelungen zum Wein ........................................................................................................................................ 5 3 Das Anbaugebiet Sachsen ................................................................................................................................. 6 3.1 Flächenentwicklung .............................................................................................................................................. 6 3.2 Flächen- und Betriebsstrukturen ........................................................................................................................... 8 3.3 Anbaustrukturen .................................................................................................................................................. 10 4 Handlungsfelder ................................................................................................................................................ 13 4.1 Förderung von Investitionen, Wissenstransfer und Innovationen ....................................................................... 13 4.2 Erhaltung biologischer Vielfalt in der Kulturlandschaft der Steillage ................................................................... 15 4.3 Verarbeitung und Vermarktung ........................................................................................................................... 16 4.4 Stützungsmaßnahmen ........................................................................................................................................ 17 4.5 Bildung, Beratung und Kontrollen ....................................................................................................................... 18 4.6 Erhaltungszüchtung „Goldriesling“ ...................................................................................................................... 19 4.7 Qualität und Qualitätsweinprüfung ...................................................................................................................... 20 5 Zusammenarbeit mit Verbänden ..................................................................................................................... 21 6 Ausblick ............................................................................................................................................................. 22 7 Anhang .............................................................................................................................................................. 23

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1 Weinbau – Bedeutung in Sachsen

Die erste urkundliche Erwähnung des Weinbaus im sächsischen Elbtal stammt aus dem Jahr 1161 - die Übertra-

gung eines Weinberges an die Egidienkapelle zu Meißen durch Markgraf Otto der Reiche. Weiterführende histori-

sche Aufzeichnungen führen aus, dass unter anderem das Zisterzienserkloster Altzella, das Kloster „Zum Heiligen

Kreuz“ und das „Kloster Buch“ Weinbau auf naheliegenden Flächen Weinbau betrieben haben. Im 15. Jahrhundert

umfasste die sächsische Rebfläche ca. 4.000 Hektar. In den nachfolgenden Jahrzehnten reduzierte sich die Wein-

baufläche stark, der Weinbau wurde nicht mehr als „Einnahmequelle“ gesehen. Als Ursachen hierfür sind zum

Beispiel Ertragsverluste durch Misswuchs und Frost, die Zuführung der Flächen zur Landwirtschaft (Getreide-

anbau) und Gartenbau (Obst und Gemüse), Kriege und wirtschaftliche Handelseinschränkungen sowie das Auf-

kommen an anderen Getränken (Bier) zu nennen. Um 1840 betrug die Weinbaufläche etwa 1 600 Hektar. Einen

weiteren drastischen Einschnitt im Umfang verzeichnete die Rebfläche mit dem Auftreten der Reblaus in Sachsen

im Jahr 1887. Um 1900 wurde eine Rebfläche von 375 Hektar gemessen, die sich in der Folge weiter reduzierte

und im Jahr 1923 nur noch 110 Hektar umfasste. Industrie, Gewerbe und Wohnbebauung, preiswerte Weinimporte

sowie der Anbau gartenbaulicher Produkte (Aprikosen, Pfirsiche, Erdbeeren) hatten Vorrang. Im Jahr 1935 wurde

mit dem Wiederaufbau der brachliegenden sächsischen Weinberge begonnen. Rekultivierungsarbeiten und der

Wiederaufbau der Trockenmauern wurden von Arbeitslosen bzw. Kriegsgefangenen ausgeführt. Zudem erfolgten

finanzielle Unterstützungen. Später setzten die staatlichen Landwirtschaftsbetriebe und die Winzergenossenschaft

Meißen sowie deren Genossenschaftsmitglieder den sukzessiven Wiederaufbau der Weinflächen fort. Die Winzer-

genossenschaft bemühte sich dabei insbesondere um die Steil- und Terrassenlagen, die von Kleinwinzern

(Genossenschaftsmitglieder) bewirtschaftet worden sind.

Das Jahr 1990 brachte auch für den sächsischen Weinbau eine Wende in Form struktureller und rechtlicher

Änderungen. Monopole im Weinanbau und -ausbau wurden aufgebrochen. In der Folge konnten sich mehr und

mehr eigenständige Weinbaubetriebe entwickeln, was in den folgenden Jahren zu Flächenverknappungen führte.

Diese begründen sich insbesondere in der geltenden europäischen Rechtsprechung - der Limitierung des Anbaus

von Keltertrauben. Keltertrauben kann nur derjenige anbauen, der über Rebrecht (Fläche in Hektar) verfügt. Die

Flächenzuwächse in Sachsen waren bis zum Jahr 2015 durch Übertragungen nicht genutzter Rebrechte aus

anderen Bundesländern nach Sachsen möglich. Mit einer Ertragsrebfläche von 494 Hektar (Stand: 2017) gehört

Sachsen mit zu den kleinsten der 13 Anbaugebiete Deutschlands und stellt mit 0,5 Prozent der Ertragsrebfläche

eher eine untergeordnete Bedeutung dar. Im Freistaat Sachsen beträgt der Anteil des Weinbaus an der landwirt-

schaftlichen Nutzfläche 0,05 Prozent.

Das Anbaugebiet Sachsen ist das nordöstlichste Weinanbaugebiet Deutschlands. Der Einfluss des Kontinental-

klimas mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden ist dominierend. Insbesondere die für das Kontinentalklima

typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer

und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Weine von ausschlaggebender Bedeutung. Das Elbtal besitzt

eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen

Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren

Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten

sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teil-

weise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen, wie Löss, Tone

und Flussande, gleichfalls teilweise überlagert. Die verschiedenen Weinbergslagen mit den unterschiedlichsten

Bodenarten verleihen den Weinen spezifischer Lagen differenzierte Aroma- und Bukettstoffe.

Die Weinanbauflächen des Anbaugebietes Sachsen liegen im Wesentlichen im sächsischen Elbtal zwischen Pirna

und Diesbar-Seußlitz. Sie erstrecken sich auf die Gemeinden Meißen, Diera-Zehren, Käbschütztal, Weinböhla,

Niederau, Coswig, Radebeul, Dresden, Klipphausen, Freital und Pirna. Weitere Teilflächen des Anbaugebietes

Sachsen befinden sich in Sachsen-Anhalt (in den Gemeinden Jessen, Kleindöbern und Schweinitz) und

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Brandenburg (in den Gemeinden Luckau, Schlieben, Ortrand, Neuzelle und Schenkendöbern). Diese Zuordnungen

sind historisch begründet.

Die beschriebenen Flächen wurden zum bestimmten Anbaugebiet und somit zur Erzeugung von Qualitätswein

deklariert. Die im Freistaat Sachsen gelegenen Flächen des bestimmten Anbaugebietes bilden das Landwein-

gebiet Sachsen.

Im 17. Jahrhundert erfolgte in Sachsen erstmals die Anlage von Steil- und Terrassenlagen an den Elbhang-

böschungen. Die angelegten Trockenmauern in der Steillage haben neben ihrer Stützfunktion seither kulturhisto-

rische, landschaftliche und naturschutzfachliche Bedeutung. Sie stellen als prägendes Element der Kulturland-

schaft im sächsischen Elbtal ein kulturelles und regionales Erbe dar. Mit dem Schutz und der Profilierung dieser

Flächen wird ein Beitrag zur Förderung des Weinbaus und des Naturschutzes sowie zur wirtschaftlichen Belebung

der Region geleistet. Die Erhaltung und Entwicklung des traditionellen Steillagenweinbaus als Kulturgut und Wirt-

schaftsfaktor ist im Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge festgeschrieben sowie im Koalitionsvertrag Sachsen

(2014 bis 2019) verankert und muss im Einklang mit den formulierten Zielen der Erhaltung von Natur, Landschaft

sowie Arten- und Biotopschutz erfolgen. Dies führt mitunter zu Interessenskonflikten zwischen den handelnden

Akteuren.

Das sächsische Elbland ist mit seinen kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten in Dresden und Meißen sowie dem

Nationalpark Sächsische Schweiz eine international agierende Tourismusregion und bietet in vieler Hinsicht

Anknüpfungspunkte zum Weinbau. Dieses Potenzial wurde bereits im Jahr 1992 erkannt und die „Sächsische

Weinstraße“ ins Leben gerufen. Von Pirna nach Diesbar-Seußlitz führend verbindet diese im engen Tal der Elbe

kulturelle Sehenswürdigkeiten, historische Stadt- und Ortsbilder mit dem Weinbau in den Steil- und Terrassen-

lagen. Der im Jahr 2004 eröffnete „Sächsische Weinwanderweg“ bietet entlang der verschiedensten Weingüter,

Weinbaubetriebe und Straußenwirtschaften einen vielfältigen Einblick in die sächsische Weinbaustruktur. Die

zunehmende Errichtung von Vinotheken in den Weinbaubetrieben, der Ausbau der Weingüter zu Erlebnisstätten

sowie die vielfältigen Angebote der Winzer im Jahresverlauf („Tag des offenen Weingutes“, Weinführungen etc.)

lassen eine Profilierung zur touristischen Vermarktung des Weins erkennen. Die seit Jahren bestehende enge

Verbindung des Tourismusverbandes Elbland Dresden e. V. und des Weinbauverbandes Sachsen e. V. führt zu

Synergien auf beiden Seiten.

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2 Regelungen zum Wein

Der Wein gehört zu den landwirtschaftlichen Produkten mit den wahrscheinlich ältesten und höchsten rechtlichen

Anforderungen. Bereits in der Antike und fortführend wurden Gesetze und Vorschriften erlassen, die beispielsweise

die Verbesserung der Weinqualität, den Verkauf, die Sicherung der Qualität für den Verbraucher und die

Vermarktung regelten. In der Folge wurden die Regelungen vertieft. Im 17. Jahrhundert wurden Weine erstmals

nach ihrer Qualität eingestuft. Ende des 19. Jahrhunderts verfügten dann alle Weinbau treibenden Länder über

entsprechende Regelwerke.

Innerhalb der Europäischen Union liegt nunmehr ein umfangreiches Gesetzes- und Regelwerk vor, an dem sich die

Gesetzeswerke der Mitgliedstaaten orientieren. Zum Teil sind weitreichendere bzw. strengere Regelungen formu-

liert, die sich unter anderem auf die Regionen, Anbaugebiete, Lagen, Art und Weise der darin hergestellten Weine,

deren Bezeichnung und Vermarktung beziehen. Die gemäß Artikel 40 des EWG-Vertrags erforderliche gemein-

same Organisation der Agrarmärkte trat für den Weinbereich erstmals im April 1970 in Kraft. Mit der gemeinsamen

Marktordnung für Wein, deren Regelungen mit dem Weingesetz im Jahr 1971 in Kraft traten, wurde den nationalen

Gesetzgebern eine Einschränkung der Regelungsbefugnisse auferlegt. Somit waren Anpassungen an das

nationale Weingesetz erforderlich.

Die europäische Weinproduktion hat sich in den letzten vier Jahrzehnten überproportional entwickelt. Europa hat

sich zum größten Erzeuger von Wein, zum größten Exporteur und Importeur bei einer gleichzeitig sinkenden

Anzahl an Verbrauchern und geändertem Trinkverhalten der Konsumenten entwickelt. Die Attraktivität europäi-

scher Weine gegenüber Weinen aus Drittstaaten (Australien, Neuseeland, USA, Chile etc.), die sich besser und

schneller an den Geschmack der Verbraucher orientieren, ist gesunken. Den daraus resultierenden Absatz-

problemen, die Zunahme der Kosten für die steigende Lagerhaltung und Destillation sollen mit den im August 2009

in Kraft getretenen und ständig angepassten Regelungen zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation entge-

gengewirkt werden. Die Anpassung des Weinbezeichnungsrechts, die Etablierung des Herkunftsprinzips, die

Anpassungen bei den önologischen Verfahren sowie die Regelungen zur Rodung und zum Genehmigungs-

verfahren für Rebpflanzungen sind hier beispielhaft zu nennen.

Die Regelwerke der Europäischen Union finden in der Bundesrepublik Deutschland direkt Anwendung. Sofern den

Mitgliedstaaten Regelungskompetenz übertragen worden ist, wurde diese im Weingesetz, der Weinverordnung und

Weinüberwachungsverordnung des Bundes bzw. in der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung

(SächsWeinRDVO) wahrgenommen. In Abstimmung mit der sächsischen Weinwirtschaft bringt sich das

Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Gesetzgebungsänderungen auf Bundesebene ein.

Die derzeit geltenden Regelwerke sind im Anhang unter Punkt 7. dargestellt.

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3 Das Anbaugebiet Sachsen

3.1 Flächenentwicklung

Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 führen die Mitgliedstaaten eine Weinbaukartei, die die jüngsten

Informationen über das Produktionspotenzial (Rebrechte) enthält. Zuständige Behörde zur Führung der Weinbau-

kartei ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die nachfolgenden Daten stammen

aus der Weinbaukartei und stellen für das Jahr 2018 einen Zwischenstand (13. September 2018) dar. Wie bereits

ausgeführt, setzt sich das Anbaugebiet Sachsen aus Rebflächen zusammen, die im Freistaat Sachsen und den

Bundesländern Sachsen-Anhalt sowie Brandenburg gelegen sind. Die Gesamtrebfläche beinhaltet die bestockte

und unbestockte Rebfläche des Anbaugebietes. Als Ertragsrebfläche wird nur diejenige Fläche bezeichnet, auf

welcher ein Ertrag erzielt wird. Dies ist in der Regel bei Flächen ab dem dritten Standjahr der Fall.

Quelle: Weinbaukartei Sachsen (Stand 13.09.2018)

Quelle: Weinbaukartei Sachsen (*Angaben wurden in der Statistik nicht erfasst; **Stand 13.09.2018)

Die Rebflächenzuwächse im Freistaat Sachsen begründen sich in der Übertragung von Neuanpflanzungsrechten

und ab dem Jahr 2016 mit der Erteilung von Genehmigungen.

2000 2003 2004 2008 2010 2013 2016 2017 2018**

Gesamtrebfläche des Anbaugebietes Sachsen in ha

* * * * 503 517 519 536 535

Ertragsrebfläche des Anbaugebietes Sachsen in ha

409 407 407 447 433 488 493 494 484

Neuanpflanzungsrechte nur Land Sachsen in ha

9 10 30 31 - - - -

Genehmigungen nur Land Sachsen in ha

- - - - - - 8,9 10,98 6,4

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Im Zuge der Einführung der Marktorganisation für Wein im Jahr 1999 wurden Kontingente für Neuanpflanzungs-

rechte festgelegt. Der Bundesrepublik Deutschland wurde im Rahmen dieser Verordnung ein Umfang von

1.534 Hektar zugewiesen. Auf Grundlage der vorhandenen Rebfläche erfolgte anteilig eine Verteilung an die

Weinbau treibenden Bundesländer. Die Länder regelten die näheren Voraussetzungen und das Verfahren zur

Bewirtschaftung des Produktionspotenzials. Im Freistaat Sachsen wurde eine Reserve geschaffen. Die Gewährung

von Neuanpflanzungsrechten aus der Reserve setzte einen schriftlichen Antrag voraus. Steillagenflächen wurden

in der Vergabe des Neuanpflanzungsrechtes vorrangig berücksichtigt. Sachsen wurde entsprechend der o. g.

Kontingentzuweisung eine Fläche von neun Hektar im Jahr 2000 zugewiesen. Im Laufe der folgenden Jahre zeich-

nete sich ab, dass aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen der Weinwirtschaft in den Bundesländern eine

Neuverteilung der Pflanzrechte erforderlich war. Im Rahmen von Änderungen der Verordnung über die Geneh-

migung für Neuanpflanzungen von Rebflächen wurden die Pflanzrechte zwischen den Bundesländern in den

Jahren 2003, 2004 und 2008 nochmals umverteilt. Der Freistaat Sachsen profitierte mit erneuten Zuteilungen von

insgesamt 71 Hektar.

Am 1. Januar 2016 ist das EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen gemäß Artikel 61 ff. der Verordnung

(EU) Nr. 1308/2013 (Verordnung über die Gemeinsame Marktordnung – GMO) in Verbindung mit der Delegierten

Verordnung (EU) 2015/560 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/561 in Kraft getreten. Die nationale

Umsetzung erfolgt durch das Weingesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

Das Weingesetz legt für die Jahre 2016 und 2017 sowie die Jahre 2018, 2019 und 2020 einen Prozentsatz von 0,3

der tatsächlich zum 31. Juli des Vorjahres mit Reben bepflanzten Gesamtfläche für Neuanpflanzungen in ganz

Deutschland fest. Um eine ausgewogene Verteilung der Neuanpflanzungen im Bundesgebiet sicherzustellen,

werden allen Bundesländern vorab jeweils fünf Hektar von der für das gesamte Bundesgebiet festgelegten Ober-

grenze zugeteilt. Dabei genießen Neuanpflanzungen auf Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 30 Prozent

Vorrang vor Flächen mit einer Hangneigung zwischen 15 und 30 Prozent und diese wiederum Vorrang vor Flach-

lagen. Der Freistaat Sachsen hat von der Länderermächtigung einer Flächenbegrenzung für Gebiete ohne geogra-

fische Angabe – also außerhalb des Anbaugebietes gelegene Flächen - Gebrauch gemacht. Jährlich können

maximal 0,25 Hektar für Genehmigungen von Neuanpflanzungen außerhalb des Anbaugebietes in Anspruch

genommen werden. Die Anpflanzung muss innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung erfolgen

bzw. dürfen Steillagen innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nicht gerodet oder wiederbepflanzt werden.

Für das Verfahren der Erteilung der Genehmigung, welches nur auf Antrag möglich ist, ist die Bundesanstalt für

Ernährung zuständig.

Das Anbaugebiet des Freistaates Sachsen gehört zu den kleinsten Anbaugebieten in der Bundesrepublik

Deutschland und umfasst Rebflächen im Freistaat Sachsen (507,12 Hektar) und Teilflächen in den Bundes-

ländern Sachsen-Anhalt (26,43 Hektar) sowie Brandenburg (0,99 Hektar).

Von der sächsischen Gesamtrebfläche befinden sich ca. 77 Hektar in der Steillage (Neigung der Fläche

> 30 Prozent).

Die Steigerung der Gesamtrebfläche war in den Jahren 2000 bis 2008 durch die Übertragung von Neuanpflan-

zungsrechten in Höhe von 80 Hektar bzw. in den Jahren 2016, 2017 und 2018 durch die Erteilung von

Genehmigungen in Höhe von insgesamt 26,28 Hektar möglich.

Bei der Vergabe von Neuanpflanzungsrechten wurden bzw. bei der Erteilung von Genehmigungen werden

Flächen in der Hang- und Steillage besonders berücksichtigt.

Seit dem Jahr 2016 sind Neuanpflanzungen außerhalb des Anbaugebietes Sachsen in Höhe von 0,25 Hektar

jährlich möglich. Bisher (2016 bis 2018) wurden Genehmigungen im Umfang von 0,65 Hektar ausgesprochen.

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3.2 Flächen- und Betriebsstrukturen

Mit Stand September 2018 sind in der EU-Weinbaukartei im Freistaat Sachsen insgesamt 1 882 Winzer registriert.

Ca. 90 Prozent dieser Winzer sind Kleinwinzer und bewirtschaften jeweils eine Rebfläche von unter 2 000 m². Die

Mehrzahl davon ist Mitglied in der Winzergenossenschaft Meißen e. G.

In den letzten Jahren ist insbesondere in der Gruppe der Kleinwinzer ein Rückgang zu verzeichnen. Dieser

begründet sich im Wesentlichen in der Überalterung der Winzer und der damit verbundenen Aufgabe der Bewirt-

schaftung der Rebflächen. Ebenso werden erhöhte Kosten genannt. 672 Winzer (53,45 Hektar) haben in den

letzten vier Jahren Rebrechte aufgegeben. Davon erfolgte bei 337 Winzern (6,05 Hektar) die vollständige

Löschung aus der Weinbaukartei mit Aufgabe des Rebrechtes. 335 Winzern haben ihre Rebfläche (47,5 Hektar) an

Dritte (vornehmlich andere Winzer) übertragen. Sehr oft geben ältere Winzer über mehrere Jahre immer nur Teil-

flächen ab, bevor sie ganz aufhören. 221 Winzer (36,55 Hektar) wurden in den letzten vier Jahren neu in die Wein-

baukartei aufgenommen. Deren Flächenumfang schwankt zwischen 0,002 Hektar bis 6,5 Hektar.

Quelle: Weinbaukartei Sachsen (Stand 13.09.2018)

Quelle: Weinbaukartei Sachsen (Stand: 13.09.2018)

Als besonders erfreulich ist die Entwicklung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe zu bewerten. Die Zahl der im

Haupterwerb tätigen Winzer hat sich von 13 im Jahr 2010 auf 37 im Jahr 2018 fast verdreifacht. Die Anzahl der

Nebenerwerbsbetriebe hat sich seit dem Jahr 2010 von 21 auf 41 Betriebe im Jahr 2018 verdoppelt. Die Zunahme

der Rebfläche durch die Übertragung der Neuanpflanzungsrechte und Genehmigungen, die Auf- bzw. Übergabe

von Rebflächen der Kleinwinzer an andere Winzer sowie die grundsätzliche Steigerung der Produktivität der Reb-

flächen können als Gründe für diese Entwicklung genannt werden. Mit steigender Ertragsrebfläche und Zunahme

der Traubenproduktion wird auch der eigene Ausbau der Weine für die Winzer wirtschaftlich attraktiver.

Größe der Rebfläche < 0,2 ha 0,2 bis

< 0,5 ha 0,5 bis < 1 ha

1 bis < 5 ha

5 bis < 10 ha

10 bis < 50 ha

> 50 ha Summe

Anzahl Winzer 2010 2.392 107 29 31 9 3 2 2.573

Anzahl Winzer 2013 2.325 101 42 30 10 4 2 2.514

Anzahl Winzer 2016 2.139 89 35 27 9 3 2 2.304

Anzahl Winzer 2018* 1.708 88 38 31 9 6 2 1.882

bewirtschaftete Gesamtrebfläche in ha*

63 ha 26 ha 27 ha 75 ha 69 ha 103 ha 172 ha 535 ha

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Quelle: Weinbaukartei Sachsen (Stand: 13.09.2018)

Die Bewirtschaftung der landschaftskulturell wichtigen Steillagenflächen erfolgt im Jahr 2018 von 319 Winzern.

Ca. 80 Prozent der Winzer bewirtschaften Flächen mit einer Flächengröße unter 0,2 Hektar. 77,5 Prozent der

Steillagenflächen werden von 62 Winzern bewirtschaftet.

Quelle: Weinbaukartei Sachsen (Stand: 31.07.2018)

Etwa 80 Prozent der sächsischen Rebfläche (419 Hektar) werden von 45 Winzern bewirtschaftet.

1 708 Kleinwinzer bewirtschaften eine Gesamtfläche von 63 Hektar im Anbaugebiet. Die Einzelflächen

besitzen dabei eine Größe < 0,2 Hektar.

Etwa 260 Kleinwinzer bewirtschaften 16,75 Hektar bzw. ca. 60 Haupt- und Nebenerwerbswinzer 60 Hektar

Steillagenflächen und tragen somit wesentlich zu deren Erhaltung bei.

Im sächsischen Weinbau vollzog sich ein Strukturwandel. Die Zahl der Kleinwinzer hat sich in den letzten

zehn Jahren deutlich reduziert und begründet sich in den gestiegenen Anforderungen und der Überalterung

der Winzer.

Die Zahl der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ist in den letzten Jahren von 13 auf 37 bzw. von 21 auf 41

gestiegen.

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3.3 Anbaustrukturen

Die Erträge des sächsischen Weinbaus schwanken sehr stark. Als Ursache dieser Ertragsschwankungen sind die

wirkenden Witterungseinflüsse zu nennen. Neben auftretenden Winter- und Spätfrostschäden in den Jahren 2009

und 2010 haben Spätfrostschäden und Hagelereignisse im Jahr 2013 zu Ertragseinbrüchen geführt. Ferner werden

durch die Winzer gezielte Schnittmaßnahmen zur Mengenreduzierung mit dem Ziel der Steigerung der Qualität der

Trauben vorgenommen. Der durchschnittliche Hektarertrag liegt bei 50 Hektoliter. Im Vergleich zu den erzielten

Hektarerträgen anderer Anbaugebiete werden im Freistaat Sachsen die geringsten Erträge erreicht (Beispiel: Ernte

2017: Pfalz – 91 Hektoliter; Saale-Unstrut – 74 Hektoliter, Franken – 76 Hektoliter; Ahr - 67 Hektoliter).

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Gesamt-weinernte hl

25.142 27.005 9.890 12.223 24.028 20.610 15.452 20.916 24.713 28.845 26.192

Ertrags-rebfläche ha

426 447 432 433 447 481 488 492 491 493 494

Hektar-ertrag hl/ha

59 60 23 28 54 43 32 42 50 59 53

Mostge-wicht °Oe 85 84 89 77 83 89 89 78 81 82 79

Quelle: Weinbaukartei (Stand 31.01.2018)

Im Anbaugebiet wird eine Vielzahl von Rebsorten angebaut. Insgesamt sind derzeit 67 Rebsorten registriert. Mit 82

Prozent haben weiße Rebsorten den größten Anteil. Als Hauptrebsorten sind hier „Müller Thurgau“, „Riesling“,

„Weißburgunder“ und „Grauburgunder“ (= Ruländer) zu nennen. Einen flächenmäßigen Zuwachs konnte in den

letzten Jahren aufgrund ihrer Anbaueignung die Sorte „Goldriesling“ verzeichnen, die ausschließlich im Freistaat

Sachsen auf einer Fläche von 28,83 Hektar (Stand: 2017) angebaut wird.

Anteil der Rebsorten an der Anbaufläche (in Prozent)

Quelle: Weinbaukartei (Stand 31.01.2018)

Müller-Thurgau 14,3 %

Riesling 14,2 %

Weißburgunder 11,6 %

Ruländer 9,1 %

Traminer 5,3 %

Spätburgunder 8,0 %

Kerner 5,5 %

Dornfelder 3,8 %

Goldriesling 5,7 %

Scheurebe 4,6 %

57 weitere Rebsorten

17,9 %

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Entwicklung der Weißweinfläche (in Hektar)

Quelle: Weinbaukartei Sachsen (Stand 31.01.2018)

Entwicklung der Rotweinfläche (in Hektar)

Quelle: Weinbaukartei Sachsen (Stand 31.01.2018)

Entwicklung der Weinerntemengen und Qualitäten

Die sächsischen Winzer setzen seit jeher auf eine hohe Qualität ihrer Erzeugnisse. Über 95 Prozent der jährlichen

Weinmenge können als Qualitäts- oder Prädikatswein ausgebaut werden. Der Anteil der Qualitätsstufen „Land-

wein“ und „Deutscher Wein“ liegt unter fünf Prozent.

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Müller-Thurgau

Riesling

Weißburgunder

Ruländer

Traminer

Kerner

Elbling

Goldriesling

Scheurebe

Bacchus

Solaris

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Spätburgunder

Dornfelder

Regent

Portugieser

Domina

Zweigelt

Dunkelfelder

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Weinerntemengen in hl und deren Qualitäten

Quelle: LfULG, Abteilung 8 (Stand 31.01.2018)

In den letzten Jahren wurden im Freistaat Sachsen verstärkt pilzwiderstandsfähige Neuzüchtungen (PIWIs)

gepflanzt. Diese Sorten besitzen eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber dem „Echten Mehltau“ und dem

„Falschen Mehltau“, welche im Weinbau einen sehr intensiven Pflanzenschutzaufwand erfordern. Die wichtigsten

Sorten davon sind „Regent“, „Solaris“, „Johanniter“, „Souvignier gris“ und „Helios“. Derzeit liegt der Anbau von

pilzwiderstandsfähigen Rebsorten mit 35,25 Hektar, bezogen auf die gesamte bestockte Rebfläche, bei

7,01 Prozent. Im Jahr 2006 betrug der Umfang der Anbaufläche pilzwiderstandsfähiger Rebsorten 14,04 Hektar

(3,37 Prozent). PIWIs tragen dazu bei, den Aufwand an Pflanzenschutzmitteln deutlich zu reduzieren, schonen so

die Umwelt und senken die Betriebskosten.

Es wird erwartet, dass der Anbauumfang, besonders bei Sortenerneuerung in den Steillagenbereichen und bei

ökologisch wirtschaftenden Winzern, weiter zunimmt. Die ökologisch bewirtschaftete Rebfläche beträgt im Freistaat

Sachsen 11,57 Hektar. Das entspricht einem Anteil von zwei Prozent an der gesamten bestockten Rebfläche des

Anbaugebietes. Im Vergleich dazu werden in der Bundesrepublik Deutschland sieben Prozent der Anbaufläche

ökologisch bewirtschaftet.

Der durchschnittliche Hektarertrag der sächsischen Weinfläche beträgt 50 Hektoliter pro Hektar.

Sächsische Winzer setzen auf Qualität statt auf Quantität. Über 95 Prozent der Weine können als Qualitäts-

oder Prädikatsweine ausgebaut und in den Verkehr gebracht werden.

Es werden 67 Rebsorten (Rebsortenspiegel) angebaut, deren Umfang an der Anbaufläche differenziert.

Einen wesentlichen Anteil mit 83 Prozent haben weiße Rebsorten. Hier sind insbesondere die Rebsorten

„Müller Thurgau“, „Riesling“, „Weißburgunder“ und „Grauburgunder“ zu nennen.

Der Umfang roter Rebsorten am Rebsortenspiegel ist geringer. Es dominieren die Rebsorten „Spätburgunder“,

„Dornfelder“ und „Regent“.

Die Rebsorte „Goldriesling“ ist eine Rarität und wird ausschließlich im Freistaat Sachsen auf ca. 28 Hektar

angebaut.

Ökologischer Weinbau wird im Freistaat Sachsen auf einer Fläche von 11,5 Hektar betrieben.

Mit dem Anbau (14 Hektar) von pilzwiderstandsfähigen Neuzüchtungen (PIWIs) tragen die sächsischen

Winzer dazu bei, den Pflanzenschutzmittelaufwand im Weinbau zu verringern.

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4 Handlungsfelder

Die im Folgenden aufgeführten Handlungsfelder beziehen sich auf solche, für die das Sächsische Staats-

ministerium für Umwelt und Landwirtschaft in seiner eigenen Zuständigkeit verantwortlich ist.

4.1 Förderung von Investitionen, Wissenstransfer und Innovationen

Um den Freistaat Sachsen als wichtigen Standort für die landwirt-

schaftliche Erzeugung zu stärken, besteht ein Bedarf, entsprechende

Investitionen und damit die Umstrukturierung hin zu wettbewerbs-

fähigen landwirtschaftlichen Unternehmen zu unterstützen. So

können die Wertschöpfung und das mögliche Einkommenspotenzial

der landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere bei besonderen

Produktionsausrichtungen, erhöht und gleichzeitig deren derzeitige

Marktposition erhalten werden.

Die Anschaffungen von umweltschonender, innovativer Spezial-

technik, die Errichtung von Schutzeinrichtungen in neuen oder beste-

henden Anlagen, die Errichtung von Tropfbewässerungsanlagen, einschließlich bauliche Investitionen zur Bereit-

stellung von Beregnungswasser, sowie Investitionen für die Bewirtschaftung der arbeitsintensiven Steil-und

Terrassenanlagen im Weinbau können entsprechend der „Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation und Wissens-

transfer“ (LIW/2014) Teil B II. 1. als Unterstützungsleistungen genannt werden.

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4769.htm

Einzelbetriebliche Investitionen werden mit einem Zuschuss von 25 Prozent gefördert. Für Investitionen in die

Bewirtschaftung der arbeitsintensiven Steil- und Terrassenlagen des Weinbaus wird ein Zuschlag von zehn

Prozentpunkten auf den allgemeinen Zuschusssatz gewährt. Auch beim Ranking werden die Winzer besonders

berücksichtigt, indem derartige Investitionen die höchste Bewertung erhalten. Die Unterstützung erfolgt als Anteils-

finanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die zunehmende Entwicklung und Spezialisierung der Land- und Forstwirtschaft und die besonderen Herausfor-

derungen, wie zum Beispiel der Klimawandel, denen sich diese Betriebe sowie Unternehmen der Ernährungs-

wirtschaft gegenüberstehen, erfordern ein angemessenes technisches und wirtschaftliches Wissen. Über ziel-

gruppenspezifische Vorhaben des Wissenstransfers (Fachtagungen, Fachveranstaltungen, Workshops, Arbeits-

kreise), einschließlich Demonstrationsvorhaben, soll erworbenes Wissen zur besseren Wettbewerbsfähigkeit, einer

größeren Ressourceneffizienz und zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung beitragen. Mit dem Modul „Anpassung

des Weinbaus an den Klimawandel“ wird in Workshops zu Themen wie Klimaveränderung, Pflanzenschutz, Begrü-

nungsmanagement, Pflanzsysteme oder Pflanzenschutzmanagement informiert, sensibilisiert und es werden

mögliche Anpassungsmaßnahmen aufgezeigt. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung im Rahmen einer

Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Darüber hinaus können im Teil B II. Nummer 3 der Richtlinie LIW/2014 Vorhaben im Rahmen der Europäischen

Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) gefördert werden.

www.smul.sachsen.de/foerderung/4771.htm

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Die angebotenen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) eröffnen für

die Winzer die Möglichkeit, gemeinsam mit der angewandten Forschung an innovativen Lösungen zu arbeiten.

Zuschüsse bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben sind möglich. Mit Bildung einer oder mehrerer

operationellen Gruppen im Weinbau können Fragestellungen mit regionalem Bezug beantwortet und möglichst

schnell in die Praxis überführt werden.

Mit der Initiative „simul+“ des Sächsischen Staatsmi-

nisteriums für Umwelt und Landwirtschaft sollen

Akteure zusammengebracht werden, um innovative

Projekte aus den Themenbereichen Umwelt, Geologie,

ländlicher Raum, Forst-, Ernährungs- und Landwirt-

schaft vorzustellen, Erfahrungen auszutauschen,

Kontakte zu knüpfen und neue Ideen zu entwickeln. Mit

der Zukunftsinitiative leistet das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft seinen Beitrag, das

vorhandene Potenzial der Wissens- und Kompetenzträger für den Standort Sachsen weiter zu bündeln und nutzbar

zu machen. Besonders innovative Vorhaben der Forschung und Entwicklung, einschließlich der Anwendung

neuester Ergebnisse in der Praxis, werden dabei in die Zukunftsinitiative „simul+“

des Geschäftsbereiches des

Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft eingeordnet.

Investitionen, beispielsweise in umweltschonende Spezialtechnik oder die Errichtung von Schutzeinrich-

tungen, im Weinbau in neue oder bestehende Anlagen, die Errichtung von Tropfbewässerungsanlagen

einschließlich der baulichen Investitionen für die Bereitstellung von Beregnungswasser, können mit 25 Prozent

gefördert werden.

Für Investitionen in die Bewirtschaftung der arbeitsintensiven Steil- und Terrassenlagen des Weinbaus wird

der allgemeine Zuschusssatz um zehn Prozentpunkte erhöht.

Bei den Vorhabensauswahlkriterien werden Investitionen der Winzer mit der höchsten Bewertung berück-

sichtigt.

Vorhaben des Wissenstransfers, einschließlich Demonstrationsvorhaben, sowie Projekte im Rahmen der

Europäischen Innovationspartnerschaften können die Winzer bei der Erörterung spezifischer Themen des

Weinbaus in Sachsen unterstützen.

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4.2 Erhaltung biologischer Vielfalt in der Kulturlandschaft der Steillage

Ziel des Freistaates Sachsen ist die nachhaltige Sicherung der natür-

lichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes

durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Popu-

lationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen

Landschaftsbildern und der historisch gewachsenen Vielfalt der

Kulturlandschaft. Mit der Richtlinie „Natürliches Erbe“ (NE/2014)

werden derartige Maßnahmen unterstützt.

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3528.htm

Die im Freistaat Sachsen vorkommenden Weinbergmauern - als Trockenmauern - besitzen als unverfugte Natur-

steinmauern eine hohe landschaftsökologische Bedeutung und stellen häufig die Grundlage für die Nutzbarkeit von

Steil- und Terrassenlagen dar. Als kulturlandschaftsprägende Elemente kommen sie im Freistaat Sachsen vorwie-

gend im sächsischen Elbtal, insbesondere in Dresden und Umgebung, vor. Wärmebedürftige Reptilien, wie

Zauneidechse (Lacerta agilis), Blindschleiche (Anguis fragilis) und die Schlingnatter

(Coronella austriaca) nutzen Trockenmauern als Sonnenplatz, Versteck und auch

als Winterquartier. Darüber hinaus bieten Mauerfugen Lebensraum für verschiedene

Insekten wie Wildbienen, Lehm- und Schlupfwespen.

Gefördert wird die Anlage und Sanierung von Trockenmauern als Stützmauern

landwirtschaftlicher Flächen als prägende Elemente der historisch gewachsenen

Kulturlandschaft in Form einer Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage standar-

disierter Einheitskosten. Weinbergmauern erhalten im Rahmen der Vorhabensaus-

wahlkriterien in der Steillage einen Zwanzig-Punkte-Bonus bzw. in der Hanglage

einen Fünfzehn-Punkte-Bonus und somit eine Bevorzugung gegenüber vergleich-

baren Vorhaben.

Weinbergmauern - als Trockenmauern - besitzen eine hohe landschaftsökologische Bedeutung und sind oft

die Grundlage für die weinbauliche Nutzbarkeit von Steil- und Terrassenlagen.

Die Anlage und Sanierung von Trockenmauern wird in Form einer Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage

standardisierter Einheitskosten unterstützt.

Bei den Vorhabensauwahlkriterien werden Weinbergmauern in Steil- und Terrassenlagen durch einen Bonus

bevorzugt.

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www.regionales.sachsen.de

4.3 Verarbeitung und Vermarktung

Ziel der sächsischen Agrarpolitik ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der

landwirtschaftlichen Betriebe zu steigern und den Absatz der

Produkte nachhaltig zu sichern. Die Pflege und der Ausbau beste-

hender sowie die Erschließung neuer Absatzmärkte sind hierbei

gleichermaßen zu nennen. Aufgabe ist es, den Bedürfnissen des

Marktes zu entsprechen, umfassende und aktuelle Informationen

bereitzustellen, um damit zu einer Verbesserung des Absatzes von

Erzeugnissen der Weinwirtschaft beizutragen. Im Rahmen der

Förderrichtlinie „Absatzförderung“ (RL AbsLE/2014) können die

Beteiligung an Messen und die Durchführung von Messen, wie zum

Beispiel der „Pro Wein“ oder die „Internationale Grüne Woche“, der

Landesweinprämierung oder Jungweinprobe als Produktpräsen-

tationen, Ausstellungen, Studien zur Marktsituation, die Erstellung von Marketingkonzeptionen, Qualitäts-

programme oder Werbungsmittel als Maßnahmen unterstützt werden. Endverbraucher können so intensiv ange-

sprochen, eine stärkere Präsenz der sächsischen Weine im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie erzielt und

die Wertschöpfung der Produkte gesteigert werden. www.smul.sachsen.de/foerderung/1045.htm

Ein besonderer Focus wird auf die Stärkung des Absatzes

regionaler Produkte gesetzt.

Hierfür wurde das Verbraucherportal für regionale

Lebensmittel (REGIONALES.SACHSEN.DE) entwickelt,

welches der Präsentation regionaltypischer Spezialitäten und

deren Produzenten dient. Auch diese Plattform wird bereits

von sächsischen Winzern zur Darbietung ihrer sächsischen

Qualitäts-, Prädikats- und Landweine genutzt.

Neben der Erleichterung der Gründung von Erzeugerorganisationen und Förderung deren Tätigkeit hat die Richt-

linie „Marktstrukturverbesserung“ (RL MSV/2015) das Ziel, durch Investitionen in kleineren und mittleren Unter-

nehmen die Aufbereitung und Lagerung sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu

verbessern. Die Weinverarbeitungsunternehmen profitieren seit dem Jahr 2016 von einer erhöhten Förderung

anerkannter Qualitätsprodukte bei Investitionen in die Herstellung von Qualitäts-, Prädikats- und Landweinen.

Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Absatzsicherung oder Erlösvorteile auf der Erzeugerebene geschaffen

werden. www.smul.sachsen.de/foerderung/333.htm

Regionale Produkte und deren Produzenten erhalten im Verbraucherportal für regionale Lebensmittel

eine Plattform der Darstellung (www.regionales.sachsen.de).

Mit den Förderrichtlinien „Marktstrukturverbesserung“ (RL MSV/2015) und „Absatzförderung“

(RL AbsLE/2014) werden Erzeugerzusammenschlüsse, Investitionen der Absatzsicherung auf Erzeugerebene

und Projekte der Stärkung der Marktposition und des Absatzes gefördert.

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4.4 Stützungsmaßnahmen

Das Stützungsprogramm der Europäischen Union soll die Wett-

bewerbsfähigkeit der Weinerzeuger stärken, indem im Schwerpunkt

die Umstrukturierung und Umstellung im Weinbau fortgeführt und

Investitionsmaßnahmen auf den Gebieten der Verarbeitung bis hin

zur Fusion von Betrieben gefördert werden. Die der Bundesrepublik

Deutschland zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden, mit

Ausnahme der Finanzmittel für die Absatzförderung, nach dem

Anteil der Bundesländer an der Gesamtrebfläche (Rebflächen-

schlüssel) und dem tatsächlichen Bedarf des jeweiligen Bundes-

landes aufgeteilt.

Im Freistaat Sachsen werden in Abstimmung mit den Weinbauverbänden auf der Grundlage der Verordnung

(EU) Nr. 1308/2013 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen folgende Stützungsmaßnahmen ange-

boten:

- Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen und

- Ernteversicherung.

Die Unterstützung der Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen führt zu einer technischen Verbesserung

der Bewirtschaftung der Rebflächen. Die Modernisierung und Rationalisierung der Rebflächen ermöglicht eine

Steigerung der Arbeitsproduktivität. Durch die Förderung der Umstrukturierungsmaßnahmen zur Erstellung

moderner Rebanlagen, die den Einsatz rationeller Bewirtschaftungstechniken erlauben, sollen die Weinbaubetriebe

im Freistaat Sachsen bei der Anpassung an die strukturellen und klimatischen Veränderungen unterstützt werden

(Sortenanpassung, Anpassung der Anbausysteme, Tropfbewässerung). Ferner bewirken diese Maßnahmen eine

Qualitätsverbesserung und stabilisieren so die Einkommen der Weinbaubetriebe. Die Umstellung der Rebflächen

führt zu einer Verbesserung des Sortenprofils im Anbaugebiet Sachsen, die bei einer entsprechenden Markt-

akzeptanz ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Weinbaus ist.

Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme ‚Ernteversicherung‘ können Aufwendungen für Ernteversicherungen

gefördert werden, wenn diese dazu dienen, Verluste wegen Frost (Spät- und Winterfrost), Hagel, Eis, Regen, Dürre

auszugleichen. Die Unterstützung besteht aus einem jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der

Kosten des Versicherungsbeitrages (Versicherungsprämie und Versicherungssteuer). Der zu versichernde

Höchstwert pro Hektar im Anbaugebiet Sachsen wird auf 30.000 Euro festgelegt. Es erfolgt keine Kofinanzierung

durch den Freistaat Sachsen. http://www.lfulg.sachsen.de/fachinformationen-11042.html

Die Unterstützung der Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen führt zu einer technischen Verbes-

serung der Bewirtschaftung der Rebflächen und erfolgt als Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage

standardisierter Einheitskosten.

Die Unterstützung für die Ernteversicherung dient der Sicherung der Einkommen der Erzeuger, wenn diese

durch widrige Witterungsverhältnisse, hervorgerufen durch Frost, Hagel, Eis, Regen und/oder Dürre, beein-

trächtigt werden. Die Ernteversicherung minimiert das Risiko und ist im Schadensfall ein wichtiges Element

zur Stabilisierung der Einkommen der Weinbaubetriebe. Sie trägt somit wesentlich zu deren Existenz-

sicherung bei.

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4.5 Bildung, Beratung und Kontrollen

Die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin erfolgt im dualen System. Dazu stellen anerkannte Ausbildungs-

betriebe Auszubildende ein und bilden sie auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrages im Betrieb aus. In den

letzten sieben Jahren wurden pro Ausbildungsjahr durchschnittlich sechs Ausbildungsverträge abgeschlossen. Die

sächsischen Auszubildenden besuchen für die Teilnahme am berufstheoretischen Unterricht die Berufsbildende

Schule für Agrarwirtschaft in Rheinland-Pfalz am Schulstandort Bad Kreuznach. Die Teilnahme am schriftlichen

Teil der beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgt an der Berufsschule in Bad Kreuznach. Die praktische

Prüfung wird in einem Ausbildungsbetrieb im Freistaat Sachsen absolviert. Im Rahmen der beruflichen Weiter-

bildung führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie jährlich den „Pillnitzer

Weinbautag“ durch. Die Kernaussagen der Veranstaltungen sind nachzulesen unter

https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/32236.htm.

Der Freistaat Sachsen bietet eine umfassendes Informationsangebot und die Förderungs- und Fachrechtsberatung

sowie die Spezialberatung für in Not geratene Betriebe durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirt-

schaft und Geologie und dessen Förder- und Fachbildungszentren sowie Informations- und Servicestellen an. Für

den Bereich des Weinbaus sind hier unter anderem der Pflanzenschutz-Warndienst

(https://www.landwirtschaft.sachsen.de/Landwirtschaft/2103.htm) oder das umfassendes Eigenkontroll- und Doku-

mentationssystem GQS-SN Hof-Check (GQS - Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung) zu nennen

(https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/2851.htm).

Der Kontrolldienst Agrarwirtschaft im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie überwacht

die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften in den Landwirtschafts-, Garten- und Weinbaubetrieben

sowie bei Händlern von Pflanzenschutzmitteln. Die Kontrollen beziehen sich auf den Weinbaubetrieb sowie auf

dessen Flächen während und nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im Rahmen der amtlichen Wein-

überwachung erfolgt die Betriebskontrolle hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und die Entnahmen von Plan- und

Verdachtsproben der Weine und –erzeugnisse durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der

Landkreise und Kreisfreien Städte sowie durch den Weinkontrolleur der Landesuntersuchungsanstalt für das

Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen. Von dort aus erfolgt auch die analytische und sensorische Unter-

suchung der Weinproben. Der gesundheitliche Verbraucherschutz, die grundsätzliche Einhaltung lebensmittel-

rechtlicher Anforderungen sowie die Wahrung der Interessen der Verbraucher und Wirtschaft sind als Kernauf-

gaben zu nennen. Im Rahmen der amtlichen Qualitätsweinprüfung werden alle Qualitätsweine an der Landes-

untersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen untersucht. Neben den Pflichtparameter

werden die Weine derzeit zusätzlich auch auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft. Gleichzeitig wurde

ein Landesüberwachungsprogramm zur Untersuchung von Landweinen auf Pflanzenschutzmitteln initiiert.

Die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin erfolgt im dualen System. Pro Ausbildungsjahr werden ca.

sechs Ausbildungsverträge abgeschlossen. Aufgrund der Spezifik der Ausbildungsinhalte und der geringen

Anzahl der Ausbildungsverhältnisse erfolgt die theoretische Ausbildung in Rheinland-Pfalz.

Zur beruflichen Weiterbildung führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

jährlich den „Pillnitzer Weinbautag“ durch, leistet Unterstützung mit Informationsangeboten und berät im

Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen.

Neben den amtlichen Kontrollen zur Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften durch das Sächsische

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und denen zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen

Vorschriften durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte

und den Weinkontrolleuren erfolgen durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und

Veterinärwesen Sachsen die analytische und sensorische Untersuchung von Weinen in Form Plan-,

Verdachts- und Beschwerdeproben im Rahmen der amtlichen Lebensmitteluntersuchung. In den letzten

Jahren wurde ein Fokus der Untersuchungen im Wein auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gelegt.

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4.6 Erhaltungszüchtung „Goldriesling“

Die ursprünglich im Jahr 1893 im Elsass aus den Sorten „Riesling“ und „Früher Malingre“ gekreuzte Rebsorte

gelangte durch das Wirken von Carl Pfeiffer in Sachsen zum Anbau. Carl Pfeiffer war wesentlich an der Reformie-

rung des sächsischen Weinbaus nach der Reblauskatastrophe des 19. Jahrhunderts sowie an der Sicherung und

Weiterentwicklung des sächsischen Weinbaus beteiligt. Pfeiffer erkannte, dass die im Frühjahr spät austreibende

und dennoch zeitig reifende Rebsorte ideal für das Kleinklima im sächsischen Elbtal ist. Darin begründet sich auch

die Tatsache, dass diese Rebsorte maßgeblich im Anbaugebiet Sachsen zum Anbau kommt und somit eine Art

Alleinstellungsmerkmal besitzt. Die Anbaufläche ist in Sachsen in den letzten Jahren stetig gestiegen und beträgt

derzeit 28,83 Hektar.

Quelle: LfULG, Abteilung 8

Die Rebsorte „Goldriesling“ wurde im Jahr 1995 in

den Sortenkatalog des Bundessortenamtes aufge-

nommen. Als eingetragener Erhaltungszüchter

fungiert das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft

und Geologie. Die Erhaltungszüchtung erfolgt

entsprechend der Rebenpflanzgutverordnung mit

dem Ziel der langfristigen Sicherung und Weiterent-

wicklung der Rebsorte für den sächsischen Wein-

bau. Ein guter Ertrag, stabile Säurewerte, frostharte

Reben sowie eine lockerbeerige Traube sind als

wesentliche Eigenschaften zu nennen. Im Rahmen

der Erhaltungszucht wurden die besten fünf Klone

ausgewählt und auf einer Fläche von 4.500 m² neu

aufgerebt. Das gewonnene Erhaltungsmaterial wird

an Rebschulen in Franken und der Pfalz geliefert. Diese pfropfen das sächsische Reisermaterial auf reblaus-

resistente Unterlagen und stellen das Jungpflanzenmaterial den sächsischen Winzern zur Verfügung.

Die Rebsorte „Goldriesling“ ist vorrangig aufgrund ihrer physiologischen Eigenschaften (später Austrieb, frühe

Ernte) im Freistaat Sachsen im Anbau und stellt daher ein Alleinstellungsmerkmal dar.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fungiert als Erhaltungszüchter und sichert mit fünf

Klonen auf einer Fläche von 4 500 m² in Pillnitz eine gesunde, leistungsfähige und den klimatischen Anfor-

derungen an den sächsischen Weinbau gerechte Nachzucht.

2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017

bestockte Rebfläche in ha 12,8 15,9 20,8 22,6 24,4 26,3 28,8

Ertragsrebfläche in ha 12,3 12,4 16,1 20,2 22,9 25,4 27,9

Gesamtertrag in hl 705 921 493 1.102 958 1.495 1.511

Ø Ertrag in hl/ha 57,3 74,3 30,6 54,6 41,8 58,8 54,2

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4.7 Qualität und Qualitätsweinprüfung

Die Qualitätsweinprüfung umfasst die sensorische Prüfung und Erteilung der amtlichen Prüfnummer für Qualitäts-

wein b. A. und Qualitätswein mit Prädikat, Qualitätsperlwein b. A., Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsschaumwein

mit Rebsortenangabe und Qualitätsschaumwein b. A. Zuständig ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Land-

wirtschaft und Geologie. Die Geschäftsordnung der Qualitätsweinprüfstelle legt unter anderem die Prüfstellen-

leitung, die Zusammenstellung der Prüfungskommission, deren Verpflichtungen, die Durchführung und Bewertung

der sensorischen Prüfung fest. Die Mitglieder der Prüfkommission - Vertreter des Weinbauverbandes Sachsen

e. V., Weinerzeuger, Weinhandel, Gastronomie und Verbraucher sowie der amtlichen Weinüberwachung und

Landwirtschaftsverwaltung - werden durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Rahmen

eines jährlich stattfindenden Weinsensorikseminars bzgl. der geltenden Prüfkriterien geschult und erhalten eine

Fortbildung über aktuell anstehende Themen. Der aufgrund rechtlicher Vorgaben erforderliche Untersuchungs-

befund für Qualitäts- und Prädikatsweine (mit Prädikaten) wird seit dem Jahr 2016 ausschließlich durch die

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheit- und Veterinärwesen erstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist eine

sachgerechte und einheitliche Bewertung der im Rahmen der Qualitätsweinprüfung angestellten Weine.

Die Anzahl der anstellenden und somit weinausbauenden Betriebe ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und

bildet die Entwicklung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe im Anbaugebiet ab. Der Umfang der angestellten

Weine hängt grundsätzlich vom jährlichen Ertrag ab. Durch die Erhöhung der Anbaufläche in den letzten 15 Jahren

sind eine Zunahme der angestellten Weine und deren Mengen erkennbar. Die sächsischen Winzer bauen ihre

Weine vornehmlich trocken aus. Die Anzahl der Ablehnungen liegt im Durchschnitt der letzten zehn Jahre bei

sechs Prozent. https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/9028.htm

Quelle: LfULG, Abteilung 8

Die sächsischen Weine werden zu über 95 Prozent zu Qualitäts- und Prädikatsweinen ausgebaut.

Ziel der Qualitätsweinprüfung und der vorgelagerten Untersuchungen sind eine sachgerechte und einheitliche

Bewertung der angestellten Weine.

Die Anzahl der Betriebe, welche ihre Weine bei der Qualitätsweinprüfung zur Untersuchung anstellen, ist in

den letzten zehn Jahren von 27 auf 44 Betriebe gestiegen. Dies ist auch ein Anzeichen dafür, dass mehr

Winzer ihre geernteten Trauben selber zu Weinerzeugnissen ausbauen.

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5 Zusammenarbeit mit Verbänden

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirt-

schaft arbeitet eng mit den im Freistaat Sachsen agierenden

Verbänden der Weinwirtschaft sowie mit den Wirtschafts-

beteiligten zusammen, um den Weinbau in Sachsen kontinu-

ierlich weiterzuentwickeln. Der Weinbauverband Sachsen

e. V. sowie der Verband Deutscher Prädikatsweingüter

Sachsen/Saale-Unstrut sind wichtige Ansprechpartner.

Ein enger und stetiger Austausch besteht hinsichtlich anstehender rechtlicher Änderungen der Weingesetzgebung

auf europäischer oder Bundesebene und deren Auswirkungen auf die sächsische Weinwirtschaft bzw. deren

Umsetzung im Anbaugebiet Sachsen. Angestrebte Änderungen in der Sächsischen Weinrechtsdurchführungs-

verordnung werden zügig umgesetzt.

Der jährlich stattfindende Fachbeirat „Gartenbau“, in welchem die Verbände des Garten- und Weinbaus in

Sachsen, Forschungseinrichtungen sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einbezogen

sind, bietet ein gutes Podium für die gegenseitige Information aktueller Themen, der Diskussion über weitere Ent-

wicklungsschwerpunkte der Branchen und den dafür erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsleistungen.

Der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie organisierte „Pillnitzer Weinbautag“ als Weiterbil-

dungsveranstaltung findet jährlich unter großer Teilnahme der Winzerschaft statt. Die Themenauswahl erfolgt in

Abstimmung mit der Weinwirtschaft. Dieser wurde im Jahr 2018 erstmals als gemeinsamer Weinbautag des

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Weinbauverbandes Sachsen e. V. durchgeführt. In

vielfältigen Abendveranstaltungen der in Sachsen wirkenden Weinbaugemeinschaften wird durch Mitarbeiter des

Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie über aktuelle Themen (Fachrecht, Düngung, Pflanzen-

schutz) informiert.

www.weinbauverband-sachsen.de/

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6 Ausblick

Die Erhaltung und Weiterentwicklung des sächsischen Weinbaus und der Weinkulturlandschaft im sächsischen

Elbtal ist von vielen Faktoren abhängig und kann im Wesentlichen - trotz der geringen Anbaufläche - nicht losgelöst

von den Vorgaben der europäischen und bundesdeutschen Rechtsprechung zum Wein gesehen werden.

Das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen soll bis zum Jahr 2030

Gültigkeit haben. Die nationale Umsetzung gemäß Weingesetz grenzt die Neuanpflanzungen derzeit auf 0,3

Prozent der tatsächlich zum 31. Juli des Vorjahres mit Reben bepflanzten Gesamtfläche ein. Der im Weingesetz

festgeschriebene Vorwegabzug für alle Bundesländer von jeweils fünf Hektar kann dennoch in den folgenden

Jahren ein kontinuierliches und größenmäßig gesundes Wachstum der Weinbaufläche in Sachsen gewährleisten.

Die im Rahmen der RL NE/2014 unterstützte „Naturschutzfachplanung für Steil- und Hanglagenflächen im Konflikt-

bereich Naturschutz und Weinbau im bestimmten Weinanbaugebiet Sachsen im Kreis Meißen“ (Bearbeitungs-

zeitraum: 2016 bis 2018) kann einen Beitrag zur Findung weiterer weinbaulich geeigneter Flächen leisten. Sie

bildet das Flächenpotenzial der Steil- und Hanglagenflächen einer weinbaulichen Aufrebung im Landkreis Meißen

unter vorrangiger Beachtung naturschutzrechtlicher Belange ab und zeigt die erforderlichen Maßnahmen zur

Erhaltung und Verbesserung des Biotopverbundes auf.

Im europäischen Weinbezeichnungsrecht ist die Herkunftsbezeichnung als Qualitätsorientierung festgeschrieben.

Das heißt, eine Anpassung des deutschen Weinbezeichnungssystems, welches derzeit noch als kompliziert und

verbraucherunfreundlich bewertet wird, ist grundlegend erforderlich. Dieses wird in den Kreisen der Politik und

Wirtschaft bereits seit Jahren diskutiert. Erste Umsetzungen in der bundesdeutschen und sächsischen Recht-

sprechung sind erfolgt. Mit der von der EU bereits im Jahr 2009 geforderten Anpassung sind große Chancen für

das Anbaugebiet verbunden, die es jetzt zu nutzen gelte. Ein transparentes und übersichtliches System, welches

dem Verbraucher den Zugang zum sächsischen Wein vereinfacht, ist zu entwickeln. Herkunft und Qualität sind

noch stärker als bisher miteinander verbunden und bieten weiteres Potenzial in der touristischen Vermarktung der

Weine. Die sächsische Weinwirtschaft erhält mit der Verwaltung und künftigen Gestaltung (auch in Form von

Schutzgemeinschaften) der bestehenden Produktspezifikationen - geschützte geografische Ursprungsbezeichnung

„Sachsen“ sowie geschützte geografische Angabe „Sächsischer Landwein“ - und gegebenenfalls auch neuen

Produktspezifikationen eine hohe Verantwortung, die nicht allein vom Weinbauverband Sachsen e. V. wahrge-

nommen werden kann. Hier sind alle Akteure gefragt. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirt-

schaft kann unterstützend tätig sein.

Der eingetretene Strukturwandel im sächsischen Weinbau wird sich weiter fortsetzen. Die damit einhergehende

zum Teil auftretende Nichtbewirtschaftung der Flächen muss aus Gründen der Pflanzengesundheit (Drieschen als

Krankheitsherde) und zur Erhaltung der Weinbaukulturlandschaft vermieden werden. Dieser Verantwortung

müssen sich der Weinbauverband Sachen e. V., die Haupt- und Nebenerwerbswinzer, die Weinbaugemein-

schaften, sowie die Winzergenossenschaft Meißen e. G. gleichermaßen bewusst sein und entsprechend stellen.

Gemeinsam muss es gelingen, einen Großteil derartiger Flächen aufzufangen und einer dauerhaften Bewirtschaf-

tung zuzuführen. Dies kann zum Beispiel durch die Bewirtschaftung der Flächen in Kooperationen oder durch

Erweiterung betrieblicher Strukturen bestehender Weinbaubetriebe gelingen.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird sich weiterhin für die Fortführung der in den

Handlungsfeldern beschriebenen Maßnahmen einsetzen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Winzer

prüfen. Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft im sächsischen Elbtal,

unterstützen die sächsischen Weinbaubetriebe in der Bewirtschaftung der Weinbauflächen (Sanierung Weinberg-

mauern, Stützungsmaßnahmen „Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen“, „Ernteversicherung“, Förde-

rung von Investitionen) sowie in der Verarbeitung und Vermarktung der Weinerzeugnisse.

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7 Anhang

Nachfolgende Rechtsgrundlagen, die sich auf den Zuständigkeitsbereich des SMUL, beziehen kommen in der

jeweils geltenden Fassung zur Anwendung:

- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. EU L 347, S. 671),

- Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 (ABl. L 170 S. 1), mit Durchführungs-bestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor,

- Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission vom 15. April 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsmaßnahmen im Weinsektor und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission (ABl. L 190 vom 15.7.1016, S. 1),

- Verordnung (EU) 2016/1150 der Kommission vom 15. April 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor (ABl. L 190 vom 15.7.2016, S. 23),

- Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (ABl. L 58 S. 1) zur Ergän-zung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und Zertifizierungen, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen, Mitteilungen und Veröffentlichungen der mit-geteilten Informationen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezüglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Änderung der Verord-nung (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560 der Kommission,

- Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsre-gister, der obligatorischen Meldungen und Mitteilungen sowie mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der einschlägigen Kontrollen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/561 der Kommission,

- Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission vom 10. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbauerzeugniskategorien, der önologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen,

- Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geogra-fischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbau-erzeugnisse,

- Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66),

- Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827),

- Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I S. 1624),

- Verordnung der Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Weinrechtes (Sächsische Weinrechtsdurchführungsverordnung - SächsWeinRDVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2016 (SächsGVBl. S. 150, 151).

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Herausgeber:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Postfach 10 0510, 01076 Dresden

Bürgertelefon: +49 351 564-20500

E-Mail: [email protected]

www.smul.sachsen.de

Redaktion:

Referat Pflanzliche Erzeugnisse, landw. Ressourcenschutz, Frau Sylvia Otto

Telefon: +49 351 564-23305

Telefax: +49 351 564-23004

E-Mail: Sylvia [email protected]

Foto: Titelfoto SMUL - Sylvio Dittrich, Ute Lindner, Heike Matthes, LfULG, Seite

4, Seite 13: Winzergenossenschaft Meißen, Seite 15: SMUL – Heike Matthes,

Sylvia Otto, Seite 16: SMUL – Sylvio Dittrich, Seite 17: SMUL – Heike Matthes,

Seite 19: LfULG

Redaktionsschluss:

07. Dezember 2018