Deutsch-Tschechisches Mediations- und Schiedszentrum der VTUD e.V.

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Deutsch-Tschechisches Mediations- und Schiedszentrum der VTUD e.V. Wirtschaftsmediation - Prof. Dr. Arsène Verny, M.E.S.

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Deutsch-Tschechisches Mediations- und Schiedszentrum der VTUD e.V. Wirtschaf t smediation - Prof. Dr. Arsène Verny , M.E.S. VTUD – Vereinigung tschechischer Unternehmen in Deutschland e.V. Entstanden im März 2004 - PowerPoint PPT Presentation

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Deutsch-Tschechisches Mediations- und Schiedszentrum

der VTUD e.V.- Wirtschaftsmediation -

Prof. Dr. Arsène Verny, M.E.S.

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VTUD – Vereinigung tschechischer Unternehmen in Deutschland e.V.

Entstanden im März 2004

Unterstützt tschechische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind oder sich in Deutschland engagieren wollen und deutsche Unternehmen in Tschechien

begleitet und betreut Mitglieder insb. auf dem Gebiet Recht und Steuern und gewährt ihnen sprachliche&logistische Unterstützung.

Vertritt im Verhältnis zu den deutschen bzw. tschechischen staatlichen Stellen, Körperschaften und sonstigen wirtschaftlichen Vereinigungen.

Aktivitäten im Bildungssektor (Fachseminare, Konferenzen, Fortbildungsveranstaltungen).

kooperiert mit staatlichen und privaten Organisationen und Spitzenverbänden der deutschen und tschechischen Wirtschaft.

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1. Kooperationspartner der VTUD e.V.1.1 in der Tschechischen Republik

• Botschaft der Tschechischen Republik nebst der Generalkonsulate

• CzechTrade - Tschechische Agentur für Handelsförderung

• Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik, Handelskammer Pilsen

• Verband der Bauunternehmer in der Tschechischen Republik

• Industrie- und Transportverband der Tschechischen Republik

• Agrarkammer der Tschechischen Republik

• SOLVIT Zentrum für die Tschechische Republik

• Assoziation der Innovativunternehmen der Tschechischen Republik

• Verband tschechischer und mährischer Produktionsgenossenschaften

• Creditreform s.r.o.

• SPCGT – WebTrade

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1. Kooperationspartner der VTUD e.V.1.2 in Deutschland

• Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.

• INFRANEU-Hauptverband für den Ausbau der

Infrastrukturen und Nachhaltigkeit e.V. 

• German & Czech Businessclub

• Germany Invest & Trade, Gesellschaft für Außenwirtschaft

und Standortmarketing mbH

• Invest in Bavaria

• Fraunhofer Zentrum für Mittel- und Osteuropa

• Industrie- und Handelskammer Dresden

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Das Deutsch-tschechische Mediations- und

Schiedszentrum der VTUD e.V. macht die Mediation als

Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung für

Unternehmen, die grenzüberschreitend im deutsch-

tschechischsprachigen Raum tätig sind, nutzbar.

Es bietet ihnen die Möglichkeit, auf ausgewiesene

Mediationsprofis zurückzugreifen, die sowohl die deutsche

als auch die tschechische Sprache beherrschen und sich in

der Kultur des jeweils anderen auskennen.

2. Deutsch-Tschechisches Mediations- und Schiedszentrum

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3. Justiz in der Tschechischen Republik

• Überlange Dauer von gerichtlichen Verfahren

• Gerichtsverfahren formalistisch und schwerfällig

• Unsicherheiten bei komplizierten Verfahren mit

Auslandsbezug

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4. Vorteile der Mediation I

Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung

durch Dritte; die Parteien bestimmen die Mediatoren, Anfang und

Ende, Inhalt und Ergebnis; unbürokratisches, flexibles Verfahren;

angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und

Ziele der Parteien;  

zukunftsorientierte Lösung (sog. win-win-Situation); Erzielung

wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse;

hohe Erfolgschancen (Einigungsquote bei 80-90%);

Erhaltung, Wiederherstellung oder Neugestaltung und Verbesserung

der persönlichen bzw. geschäftlichen Beziehungen;

Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren, insb. bei mehreren

Instanzen;

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Reduzierung der (Rechtsverfolgungs-)Kosten; Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen; Vertraulichkeit, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen,

keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse;

nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen Produktivität durch die Erfahrung konstruktiver Konfliktlösungsverfahren;

Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren, nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.

4. Vorteile der Mediation II

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5. Anwendung I

Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Konflikte zwischen Mitarbeitern, zwischen Teams, zwischen

Abteilungen, Vorgesetzten und Mitarbeitern zwischen Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat Tarifkonflikte zwischen Partnern/Gesellschaftern/Eigentümern bei internen Konflikte (Fusionen, Übernahmen, Umstrukturierung), in Unfällen mit Sach- und Personenschäden im Mieter/Vermieter-Verhältnis

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5. Anwendung II

Konflikte mit Kunden, Lieferanten und Verbrauchern Fragen der Haftung und Gewährleistung (z.B. Herstellerhaftung,

Arzthaftung, Baumängelhaftung, Umweltfragen) Auseinandersetzungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes

(Urheberecht, Patente) Aushandeln von Regelungen zwischen Interessenvertretungen und

Unternehmensleitung in Umstrukturierungsprozessen Konflikte zwischen Unternehmen und Öffentlichkeit (z.B.

Bauvorhaben, Umweltkonflikte).

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6. Durchführung

Durchführung eines Mediations-Verfahrens ist insbesondere sinnvoll, wenn:

• die Auseinandersetzungen komplex und verworren sind; • zwischen den Parteien “nichts mehr geht”, der

Gesprächsfaden abgerissen ist; • der Konflikt stark emotionalisiert ist; • auf einen zukünftigen Kontakt oder eine Zusammenarbeit

nicht verzichtet werden kann; • eine schnelle Lösung gefunden werden muss; • größtmögliche Vertraulichkeit gewahrt werden soll; • die Kosten niedrig gehalten werden sollen.

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7. Kosten Honorarvereinbarung (Honorar beträgt 250 € pro Stunde,

man sollte mit 3-6 Sitzungen (10-15 bei komplizierten Fällen), in Länge von ca. 1,5 bis 2 Stunden rechnen

Für die Durchführung des Mediationsverfahren fallen einmalig 200 € Administrativkosten an.

Es ist auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Mediation ist bei Konfliktfällen mit hohen Streitwerten in der Regel kostengünstiger als ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten bzw. auch vor den ständigen Schiedsgerichten.

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8. Mediationsklausel

Es wird empfohlen, in der vertraglichen Dokumentation folgende Mediationsklausel zu verwenden:   „Alle Streitigkeiten über Wirksamkeit, Auslegung,

Durchführung, Nichtdurchführung, Unterbrechung oder Beendigung des vorliegenden Vertrages sind dem Regelwerk des Deutsch-tschechischen Mediations-zentrums, das die Parteien kennen und akzeptieren, unterworfen. Die Parteien beschließen, dem Deutsch-tschechischen Mediationszentrum die Auswahl eines Mediators zu überlassen.“

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9. Mediation auf der EU-EbeneRichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ (sog. Mediationsrichtlinie):• Die EU-RL ist nur bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten für

Zivil- und Handelssachen einschließlich des Arbeitsrechts anzuwenden. Die Mediation soll insgesamt auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden.

• Artikel 8 EU-RL regelt, dass die Parteien, die eine Streitigkeit durch Mediation beizulegen versuchen, keine Nachteile im Hinblick auf laufende Verjährungsfristen erleiden dürfen.

• Gemäß Artikel 6 Abs. 1 EU-RL haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass eine Mediationsvereinbarung auf Antrag der Parteien für vollstreckbar erklärt wird, wenn diese nicht rechtswidrig ist.

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10. Weitere Informationen VTUD e.V.: www.vtud.org

Ministerium für Industrie und Handel der CR: www.mpo.cz

Bundesministerium der Justiz: www.bmj.bund.de

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Wirtschaftsmediation

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Prof. Dr. Arsène Verny, M.E.S.Vize-Vorstandsvorsitzender

Vereinigung tschechischer Unternehmen in Deutschland e.V. (VTUD e.V.)

c/o Botschaft der Tschechischen Republik in DeutschlandWilhemstraße 44, D-10117 Berlin

E-Mail: [email protected], Web: www.vtud.org