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sonderheft Deutsche Kodierrichtlinien 2018 Mit MDK-Kommentar Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren www.ku-gesundheitsmanagement.de 18. Jahrgang 2018 LESEPROBE

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sonderheft

Deutsche Kodierrichtlinien 2018

Mit MDK-Kommentar

Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren

www.ku-gesundheitsmanagement.de

18. Jahrgang2018

LESEPROBE

DeutscheKodierrichtlinienAllgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien fürdie Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren

Version 2018

Kommentierung durch den MDK Baden-Württemberg

Autoren: Eva-Maria Weber Peter Dirschedl

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)GKV-SpitzenverbandVerband der privaten Krankenversicherung (PKV)Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)

II Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018

Autoren für die Kommentierung: Dr. med. Eva-Maria Weber ist seit Oktober 2016 Leiterin der Sozialmedizinischen Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) der MDK-Gemeinschaft beim MDK Baden-Württemberg. Sie ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärztin für Transfusionsmedizin sowie MBA Health Care Management (Universität Bayreuth) mit den Zusatzbezeichnungen Sozialmedizin und Ärztliches Qualitätsmanagement. Seit 10/2016 arbeitet sie im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen beziehungsweise des GKV-Spitzenverbandes auf Bundesebene an der Entwicklung und Weiterentwicklung der Deutschen Kodierrichtlinien mit, davor seit 04/2006 im Bereich der ambulanten (vertragsärztlichen) Leistungserbrinngung und Vergütung.

Dr. med. Peter Dirschedl ist Stellvertretender Leitender Arzt und Leiter des Fachbereichs Krankenhaus und Ambulante Vergütung im MDK Baden-Württemberg. In diesem Fachbereich erfolgt unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung von Begutachtungsstandards für die Prüfung stationärer und ambulanter Abrechnungen. Er ist Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie mit den Zusatzbezeich-nungen Sozialmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement und Betriebswirt (VWA) mit Schwerpunkt Krankenhauswirtschaft. Seit 01/2004 arbeitet er im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen beziehungsweise des GKV-Spitzenverbandes auf Bundesebene an der Entwicklung und Weiterent-wicklung der Deutschen Kodierrichtlinien mit.

Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach www.ku-gesundheitsmanagement.de

KU-Sonderheft: Deutsche Kodierrichtlinien Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren. Version 2018 Originaltext mit Kommentierung durch den MDK Baden-Württemberg Stand: 29.9.2017 Eventuelle inhaltliche Änderungen der InEK nach Druck sind nicht berücksichtigt.

© 2001-2017 Copyright für die Deutschen Kodierrichtlinien: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)

Die Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe und in unveränderter Form gestattet. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

Titelfoto: © vchalup - Fotolia

Druck: Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe

ISBN 978-3-947396-07-8

Inhaltsverzeichnis

Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018 IX

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2018 III

Einleitung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2002 V

Inhaltsverzeichnis IX

Abkürzungsverzeichnis XV

Redaktionelle Hinweise XVII

I. Allgemeine Hinweise XVII

II. Schlüsselnummern (Kodes) XVII

III. Fallbeispiele XIX

Allgemeine Kodierrichtlinien 1

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten 3

D001a Allgemeine Kodierrichtlinien 3

D002f Hauptdiagnose 4

D003l Nebendiagnosen 11

D004d Syndrome 15

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe 16

D006e Akute und chronische Krankheiten 18

D007f Aufnahme zur Operation/Prozedur, nicht durchgeführt 19

D008b Verdachtsdiagnosen 20

D009a „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern 21

D010a Kombinations-Schlüsselnummern 23

D011d Doppelkodierung 23

D012i Mehrfachkodierung 24

D013c Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen 33

D014d Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen 38

D015n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen 38

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren 41

P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren 41

P003q Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS 43

P004f Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur 52 P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe,

Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren 54

P006a Laparoskopische/arthroskopische/endoskopische Prozeduren 58

P007a Endoskopie multipler Gebiete (Panendoskopie) 58

Inhaltsverzeichnis

X Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018

P008a Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie 59

P009a Anästhesie 59

P013k Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation 60

P014o Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden 61

P015m Organentnahme und Transplantation 63

P016d Verbringung 67

P017q Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung 67

Spezielle Kodierrichtlinien 69

1 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten 71

0101f HIV/AIDS 71

0103f Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie 73

2 Neubildungen 75

0201n Auswahl und Reihenfolge der Kodes 75

0206a Benachbarte Gebiete 82

0208c Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie 83

0209d Malignom in der Eigenanamnese 84

0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase 85

0214d Lymphangiosis carcinomatosa 85

0215q Lymphom 85

3 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems 87

4 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten 89

0401h Diabetes mellitus 89

0403d Zystische Fibrose 100

5 Psychische und Verhaltensstörungen 103

0501e Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin) 103

6 Krankheiten des Nervensystems 105

0601i Schlaganfall 105

0603h Tetraplegie und Paraplegie, nicht traumatisch 106

7 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde 109

0702a Katarakt: Sekundäre Linseninsertion 109

0704c Versagen oder Abstoßung eines Kornea-Transplantates 109

8 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes 111

0801p Schwerhörigkeit und Taubheit 111

Inhaltsverzeichnis

Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018 XI

9 Krankheiten des Kreislaufsystems 113

0901f Ischämische Herzkrankheit 113

0902a Akutes Lungenödem 115

0903n Herzstillstand 115

0904d Hypertensive Herzkrankheit (I11.–) 116

0905d Hypertensive Nierenerkrankung (I12.–) 116

0906d Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.–) 116

0908l Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen 116

0909d Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard 117

0911d Schrittmacher/Defibrillatoren 118

0912f Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts 119

10 Krankheiten des Atmungssystems 121

1001l Maschinelle Beatmung 121

11 Krankheiten des Verdauungssystems 127

1101a Appendizitis 127

1102a Adhäsionen 127

1103a Magenulkus mit Gastritis 127

1105d Gastrointestinale Blutung 127

1107a Dehydratation bei Gastroenteritis 128

12 Krankheiten der Haut und der Unterhaut 129

1205m Plastische Chirurgie 129

13 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 131

14 Krankheiten des Urogenitalsystems 133

1401e Dialyse 133

1403d Anogenitale Warzen 134

15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett 135

1501m Definition von Lebend-, Totgeburt und Abort 135

1504o Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–) 135

1505m Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft 137

1507e Resultat der Entbindung 138

1508n Dauer der Schwangerschaft 138

1509a Mehrlingsgeburt 139

1510p Komplikationen in der Schwangerschaft 140

1512m Abnorme Kindslagen und -einstellungen 142

1514c Verminderte Kindsbewegungen 142

1515a Uterusnarbe 142

1518a Entbindung vor der Aufnahme 143

Inhaltsverzeichnis

XII Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018

1519m Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen 143

1520n Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung 144

1521o Protrahierte Geburt 144

1524a Verlängerung der Austreibungsphase bei Epiduralanästhesie 145

1525j Primärer und sekundärer Kaiserschnitt 145

16 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben 147

1601a Neugeborene 147

1602a Definition der Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben 149

1603l Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene 150

1604a Atemnotsyndrom des Neugeborenen/Hyaline Membranenkrankheit/Surfactantmangel 150

1605a Massives Aspirationssyndrom und transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen 150

1606e Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE) 151

18 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind 153

1804f Inkontinenz 153

1805f Fieberkrämpfe 153

1806g Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren 154

19 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen 157

1902a Oberflächliche Verletzungen 157

1903c Fraktur und Luxation 157

1905l Offene Wunden/Verletzungen 158

1909c Bewusstlosigkeit 160

1910h Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie) 161

1911m Mehrfachverletzungen 164

1914d Verbrennungen und Verätzungen 165

1915l Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern 166

1916k Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen 167

1917p Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung) 168

Inhaltsverzeichnis

Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018 XIII

Anhang A 171

Grundregeln zur Verschlüsselung (WHO) 171

Anhang B 173

ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN Deutsche Kodierrichtlinien Version 2018 gegenüber der Vorversion 2017 173

Schlagwortverzeichnis 175

Schlüsselnummerverzeichnis 180

ICD-Kode-Index 180

OPS-Kode-Index 186

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

4 Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018

Beispiel 1

Ein Patient wird mit sich anbahnender Gangrän des Beins aufgenommen, die während des Krankenhausaufenthaltes aufgrund sofortiger Behandlung nicht auftritt. Einen Eintrag „Gangrän, sich anbahnend oder drohend” gibt es in den ICD-10-Verzeichnissen nicht, und folglich ist dieser Fall anhand der zugrunde liegenden Krankheit zu kodieren, z.B. als Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ulzeration.

I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration

Für wenige Diagnosen, die als „drohend“ bezeichnet werden können, gibt die ICD-10 eine Kodierung vor, oder es finden sich entsprechende Hinweise in den ICD-10-Verzeichnissen. Für die Diagnose „Drohender Abort“ zum Beispiel gibt es O20.0 Drohender Abort. Die Diagnose „drohender Infarkt“ ist eingeschlossen in I20.0 Instabile Angina pectoris.

D002f Hauptdiagnose Die Hauptdiagnose wird definiert als:

„Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war. Die dabei evaluierten Befunde können Informationen enthalten, die aus der medizinischen und pflegerischen Anamnese, einer psychiatrischen Untersuchung, Konsultationen von Spezialisten, einer körperlicher Unter-suchung, diagnostischen Tests oder Prozeduren, chirurgischen Eingriffen und pathologischen oder radiologischen Untersuchungen gewonnen wurden. Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.

Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose entsprechen.

Anmerkung 1: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt. Im Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems werden solche Fälle verfolgt und auf ggf. notwendige Maßnahmen geprüft.

Kommentar 1:

Dass für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, für die Kodierung heranzuziehen sind, ist eine Regelung von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist dabei offensichtlich, dass diese Regelung auch für die Nebendiagnosen gelten muss, obwohl sie aus Gründen der Redundanz dort nicht explizit wiederholt wird. Diese offensichtliche Schlussfolgerung traf bis einschließlich 2012 auch auf die Regelungen zur spezifischen Kodierung und zur Hierarchisierung der Kodes bei Verschlüsselung von Krankheiten bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen in DKR D002 Hauptdiagnose zu. Um es für diese Konstellation besonders hervorzuheben, wird ab dem Jahr 2013 in dem aus DKR D002 gestrichenen Absatz und der dafür neu eingefügten DKR D015 Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen explizit darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Verschlüsselung als Hauptdiagnose für die Kodierung als Nebendiagnose entsprechend gelten.

D001

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018 5

Kommentar 2:

Die Regelung zur Berücksichtigung für die Abrechnung relevanter Befunde, die nach der Entlassung eingehen, führt gelegentlich zu der Frage, wie lange nach der Entlassung eingehende Befunde zu berücksichtigen sind (z.B. wenn in einem erneuten stationären Aufenthalt nach fünf Monaten aufgrund neuer Befunde eine früher gestellte Diagnose revidiert werden muss). Die Regelung bezieht sich nur auf Untersuchungen, die auch während des entsprechenden Aufenthaltes durchgeführt wurden bzw. die in unmittelbarem Zusammenhang mit der stationären Behandlung des entsprechenden Aufenthaltes stehen, und deren Ergebnis lediglich zum Zeitpunkt der Entlassung noch nicht vorlag (z.B. Histologie oder Obduktionsbefund).

Beispiel 1

Ein Patient litt am Morgen unter starkem Thoraxschmerz, wurde nach der Untersuchung durch den Notarzt per RTW zum Krankenhaus transportiert und dort in der Notambulanz untersucht. Anschließend wurde der Patient mit Verdacht auf Herzinfarkt auf die kardiologische Station aufgenommen. Im weiteren Verlauf bestätigte sich der Herzinfarkt. Während des stationären Aufenthaltes wurden bis zur Entlassung folgende Diagnosen gestellt:

• Diabetes mellitus • Koronarsklerose • Myokardinfarkt

Entscheidend für die Auswahl der Hauptdiagnose sind die Umstände der Aufnahme. Somit ist der Myokardinfarkt die Hauptdiagnose, weil dieser die Aufnahme hauptsächlich veranlasste.

Bei der Festlegung der Hauptdiagnose haben die vorliegenden Kodierrichtlinien Vorrang vor allen anderen Richtlinien. Die Hinweise zur Verschlüsselung mit den ICD-10-Verzeichnissen müssen beachtet werden (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 33) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 38)).

Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhaus-aufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren. Zur Kodierung von Symptomen als Nebendiagnose siehe DKR D003 Nebendiagnosen.

Beispiel 2

Ein Patient wird zur Behandlung zunehmend starker Kopfschmerzen aufgenommen, die durch einen drei Monate vorher diagnostizierten Hirntumor hervorgerufen werden. Der Patient wird wegen Progression des Hirntumors operiert. Hauptdiagnose: Hirntumor Nebendiagnose(n): keine

D002

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

6 Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2018

Beispiel 3

Ein Patient wird mit akuten rechtseitigen Schmerzen im Unterbauch, Fieber und Unwohlsein stationär aufgenommen. Unter der klinischen Diagnose akute Appendizitis erfolgt eine Appendektomie. Hauptdiagnose: Akute Appendizitis Nebendiagnose(n): keine

Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose und die zugrunde liegende Krankheit als Nebendiagnose zu kodieren.

Beispiel 4

Ein Patient wird mit Aszites bei bekannter Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es wird nur der Aszites durch eine Punktion behandelt. Hauptdiagnose: Aszites Nebendiagnose(n): Leberzirrhose

Anmerkung: Für weitere Informationen bezüglich der Auswahl der Hauptdiagnose in besonderen Fällen sind die folgenden allgemeinen Regeln und die Regeln der spezifischen Kapitel zu benutzen. Insbesondere für Aufnahmen zur Dialyse (s.a. DKR 1401 Dialyse (Seite 133)) gibt es eine spezielle Kodierrichtlinie für die Auswahl der Hauptdiagnose.

Kommentar:

Für den Begriff Symptom existiert keine einheitliche und verbindliche Definition. Neben den sogenannten R-Diagnosen (z.B. R50.- Fieber sonstiger und unbekannter Ursache) in Kapitel XVIII der ICD-10-GM finden sich Symptome auch in den anderen ICD-Kapiteln für Krankheiten (z.B. K92.0 Hämatemesis). Bei den in den Kodierrichtlinien D002 Hauptdiagnose und D003 Nebendiagnosen besprochenen Symptomen handelt es sich daher nicht nur um R-Diagnosen, sondern um Beschwerden bzw. fassbare Krankheitszeichen (griechisch symptoma = Begleiterscheinung, Definition Pschyrembel) bei einer zugrunde liegenden Erkrankung. Zur Abgrenzung der R-Diagnosen zu Symptomen in anderen Kapiteln der ICD-Klassifikation finden sich nachvollziehbare und selbsterklärende Erläuterungen in den Anmerkungen zu Beginn von Kapitel XVIII der ICD-10-GM (siehe auch nächster Absatz).

„Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und...“, ist als Zahlwort zu verstehen und bezieht sich nicht auf mehrere Symptome. Entsprechend ist bei der Behandlung von mehreren Symptomen davon auszugehen, dass eine Krankheitsentität, also die zugrunde liegende Erkrankung, behandelt wird. Beispiel: Ein Patient wird zur Behandlung multipler Tumorsymptome bei metastasiertem Karzinom aufgenommen, ohne dass eine spezifische Therapie der Grunderkrankung erfolgt. Aufnahmeanlass ist in diesem Fall die Palliativtherapie der malignen Erkrankung und das Karzinom wird als Hauptdiagnose kodiert.

D002