Deutscher Bundestag · Nachruf auf die Abgeordnete Kristin Heyne 21193 A Glückwünsche zum...

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Nachruf auf die Abgeordnete Kristin Heyne 21193 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Erika Reinhardt . . . . . . . . . . . . . . . . . 21193 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 21193 B Begrüßung der Präsidentin des schwedischen Parlaments, Frau Dahl, und ihrer Delegation 21210 D Tagesordnungspunkt 1: Zweiter Zwischenbericht der Enquete- Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin: Teilbericht Stammzellforschung (Drucksache 14/7546) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Hermann Kues und weiterer Abgeordneter: Schutz der Menschen- würde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import embryona- ler Stammzellen (Drucksache 14/8101) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Margot von Renesse und weiterer Abgeordneter: Keine verbrauchende Em- bryonenforschung – Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Vo- raussetzungen zulassen (Drucksache 14/8102) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Katherina Reiche und weiterer Abgeord- neter: Verantwortungsbewusste For- schung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin (Drucksache 14/8103) . . . . . . . . . . . . . . . 21194 A Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21194 C Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21195 B Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21196 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21198 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21199 A Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21200 D Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 21202 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21203 C Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 21205 A Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21206 C Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21207 A Jochen Borchert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21208 C Gerhard Schröder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21209 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP . . . . . . . . . . 21211 A Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . 21212 A Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21213 A Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21213 D Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21215 A Plenarprotokoll 14/214 (neu) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 Inhalt:

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Nachruf auf die Abgeordnete Kristin Heyne 21193 A

Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-neten Erika Reinhardt . . . . . . . . . . . . . . . . . 21193 B

Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 21193 B

Begrüßung der Präsidentin des schwedischenParlaments, Frau Dahl, und ihrer Delegation 21210 D

Tagesordnungspunkt 1:Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernenMedizin: Teilbericht Stammzellforschung(Drucksache 14/7546) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 1:Antrag der Abgeordneten Dr. WolfgangWodarg, Dr. Hermann Kues und weitererAbgeordneter: Schutz der Menschen-würde angesichts der biomedizinischenMöglichkeiten – Kein Import embryona-ler Stammzellen (Drucksache 14/8101) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 2:Antrag der Abgeordneten Dr. MariaBöhmer, Margot von Renesse und weitererAbgeordneter: Keine verbrauchende Em-bryonenforschung – Import humanerembryonaler Stammzellen grundsätzlichverbieten und nur unter engen Vo-raussetzungen zulassen (Drucksache 14/8102) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 3:

Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach,Katherina Reiche und weiterer Abgeord-neter: Verantwortungsbewusste For-schung an embryonalen Stammzellenfür eine ethisch hochwertige Medizin (Drucksache 14/8103) . . . . . . . . . . . . . . . 21194 A

Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21194 C

Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21195 B

Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21196 D

Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21198 A

Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21199 A

Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21200 D

Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 21202 B

Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21203 C

Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 21205 A

Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21206 C

Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21207 A

Jochen Borchert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21208 C

Gerhard Schröder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21209 B

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP . . . . . . . . . . 21211 A

Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . 21212 A

Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21213 A

Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21213 D

Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21215 A

Plenarprotokoll 14/214 (neu)

Deutscher BundestagStenographischer Bericht

214. Sitzung

Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

I n h a l t :

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Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21215 D

Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 21216 D

Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 21217 B

Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 21218 A

Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 21219 A

Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21219 D

Hanna Wolf (München) SPD . . . . . . . . . . . . . 21220 C

Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . . 21221 B

Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21222 C

Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21223 C

Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21224 B

Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21225 A

Christoph Matschie SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21225 D

Georg Brunnhuber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21226 C

Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21227 A

Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21228 A

René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21228 D

Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21230 C

Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21231 B

Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 21232 B

Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . . . . . . . . 21233 C

Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . . 21234 D

Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 21236 A, C

Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21239 A, 21250 A

Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21237 C

Anlage 1Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 21263 A

Anlage 2

Erklärungen nach § 31 zu den namentlichenAbstimmungen über Anträge zum Import vonStammzellen (Drucksachen 14/8101, 14/8102und 14/8103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21263 D

Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21263 D

Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 21264 B

Renate Diemers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21264 D

Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21265 A

Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 21265 D

Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21266 B

Klaus Holetschek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21266 D

Josef Hollerith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21267 A

Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21267 B

Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 21269 A

Dr. Elke Leonhard SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21269 D

Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . . 21269 D

Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21270 C

Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . . 21271 A

Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 21271 B

Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21271 C

Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU . . . . . . . . . . 21272 A

Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 21273 B

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21273 D

Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21274 A

Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 21274 B

Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21275 B

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002II

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

Präsident Wolfgang Thierse: Guten Tag, liebe Kol-leginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich bitte Sie, sich zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich)

Ich habe die traurige Pflicht, Ihnen bekannt zu geben, dassdie von uns allen geschätzte Kollegin Frau Kristin Heyneheute Vormittag im Alter von 49 Jahren verstorben ist.

Frau Heyne war von Beruf Lehrerin und übte Tätig-keiten in der Krankenpflege und der Erwachsenenausbil-dung aus. Dem Deutschen Bundestag gehörte sie seit1994 an. Seit Oktober 1998 war sie Erste Parlamenta-rische Geschäftsführerin der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

Wir haben Frau Heyne in ihrer ruhigen, aber festen undzugleich verbindlichen und sehr freundlichen Art im Ple-num, im Ältestenrat und in den Kommissionen erlebt. Ihreschwere Krankheit war vielen von uns bekannt. Sie hat siemit Hoffnung und bewunderungswürdiger Kraft getra-gen. Wir trauern um die Verstorbene und werden ihr An-denken in Ehren halten. Mein Beileid gilt insbesondereder Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen erhoben; ichdanke Ihnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute feiert die Kol-legin Erika Reinhardt ihren 70. Geburtstag. Ich gratu-liere ihr im Namen des ganzen Hauses sehr herzlich undwünsche ihr alles Gute.

(Beifall)

Interfraktionell ist vereinbart worden, die heutige Tagesordnung um die Ihnen in der Zusatzpunktliste vor-liegenden Punkte zu erweitern:

ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg,Dr. Hermann Kues, Monika Knoche, Jochen Borchert,Wolfgang Thierse, Ilse Falk, René Röspel, Georg Brunnhuber,Christel Riemann-Hanewinckel, Christa Nickels und weitererAbgeordneter

Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischenMöglichkeiten – Kein Import embryonaler Stammzellen

– Drucksache 14/8101 –

ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer,Margot von Renesse, Andrea Fischer (Berlin), Horst Seehofer,Hildegard Wester, Werner Lensing, Wolf-Michael Catenhusen,Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) und weiterer Abgeordneter

Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import hu-maner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbietenund nur unter engen Voraussetzungen zulassen

– Drucksache 14/8102 –

ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Flach, Katharina Reiche, Peter Hintze, Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und weite-rer Abgeordneter

Verantwortungsbewusste Forschung an embryonalenStammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin

– Drucksache 14/8103 –

Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Wi-derspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 sowie Zusatzpunk-te 1 bis 3 auf:

Beratung des Zweiten Zwischenberichts der Enquete-Kommisssion Recht und Ethik der mo-dernen MedizinTeilbericht Stammzellforschung– Drucksache 14/7546 –

ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Hermann Kues, MonikaKnoche, Jochen Borchert, Wolfgang Thierse, IlseFalk, René Röspel, Georg Brunnhuber, ChristelRiemann-Hanewinckel, Christa Nickels und wei-terer AbgeordneterSchutz der Menschenwürde angesichts der bio-medizinischen Möglichkeiten – Kein Importembryonaler Stammzellen– Drucksache 14/8101 –

ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. MariaBöhmer, Margot von Renesse, Andrea Fischer(Berlin), Horst Seehofer, Hildegard Wester,Werner Lensing, Wolf-Michael Catenhusen, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) und weitererAbgeordneter

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Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

Beginn: 13.00 Uhr

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Keine verbrauchende Embryonenforschung:Import humaner embryonaler Stammzellengrundsätzlich verbieten und nur unter engenVoraussetzungen zulassen– Drucksache 14/8102 –

ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten UlrikeFlach, Katharina Reiche, Peter Hintze, Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Wolfgang Schäuble,Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und weiterer Abgeord-neterVerantwortungsbewusste Forschung an em-bryonalen Stammzellen für eine ethisch hoch-wertige Medizin– Drucksache 14/8103 –

Bevor wir mit den Beratungen beginnen, bitte ich umIhre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Ablauf derDebatte und zu den Abstimmungen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für dieAussprache dreieinviertel Stunden vorgesehen. Diese Zeitsoll im Wesentlichen nach dem Stärkeverhältnis der Un-terstützer der drei Anträge verteilt werden. Nach Schlussder Aussprache stimmen wir über die vorliegenden dreiGruppenanträge ab.

Ich trage Ihnen die Anträge noch einmal vor: Antragder Abgeordneten Wodarg, Kues, Knoche, Borchert undanderer auf Drucksache 14/8101 mit dem Titel „Schutzder Menschenwürde angesichts der biomedizinischenMöglichkeiten – Kein Import embryonaler Stammzel-len“; Antrag der Abgeordneten Böhmer, von Renesse,Fischer, Seehofer und anderer auf Drucksache 14/8102mit dem Titel „Keine verbrauchende Embryonen-forschung: Import humaner embryonaler Stammzellengrundsätzlich verbieten und nur unter engen Vorausset-zungen zulassen“; Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach,Katherina Reiche, Peter Hintze, Wolfgang Gerhardt undanderer auf Drucksache 14/8103 mit dem Titel „Verant-wortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzel-len für eine ethisch hochwertige Medizin“.

Es ist vereinbart worden, dass über diese Anträge in ei-nem abgestuften Abstimmungsverfahren entsprechend§ 50 der Geschäftsordnung wie folgt abgestimmt werdensoll: Falls nicht einer der Anträge schon im ersten Abstimmungsgang die erforderliche Mehrheit der abge-gebenen Stimmen erhält, kommt es in einem zweiten Ab-stimmungsgang zur Abstimmung über die beiden best-platzierten Anträge. Erreicht auch hier keiner der Anträgedie erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen,wird über den Antrag mit der höheren Stimmenzahl in ei-nem dritten Abstimmungsgang entschieden.

Die Abstimmungen erfolgen namentlich. BesondereStimmzettel werden rechtzeitig ausgegeben. Für jede Ab-stimmung benötigen Sie außerdem jeweils einen Stimm-ausweis. Entnehmen Sie bitte – soweit noch nicht gesche-hen – Ihre drei weißen Stimmausweise IhremStimmkartenfach in der Lobby. Nähere Hinweise zu denEinzelheiten des Abstimmungsverfahrens erhalten Sienochmals unmittelbar vor der Abstimmung.

Das vereinbarte Verfahren weicht in einigen Punktenvon dem üblichen Verfahren nach unserer Geschäftsord-nung ab. Es ist in vergleichbaren Fällen schon mehrfachin ähnlicher Weise angewandt worden. Sind Sie mit demgeschilderten Verfahren einverstanden? – Das ist der Fall.Dann ist mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Dr. HermannKues das Wort. Bitte schön.

Dr. Hermann Kues (CDU/CSU): Herr Präsident!Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob die neuen faszinie-renden Entwicklungen in Gentechnik und Biomedizinzum Fluch oder zum Segen für die Menschheit werden,hängt entscheidend davon ab, ob und wie wir den politi-schen Willen aufbringen, die Entwicklungen so zu gestal-ten, dass sie zum Segen werden.

Wir stehen heute vor einer Grundsatzentscheidung.Wir stehen an einer Weggabelung ohne Rückkehrmög-lichkeit. Maßgebliche Forscher ließen auch in den letztenTagen keinen Zweifel daran, dass sie keineswegs nur ei-nen eng begrenzten Ausnahmetatbestand für den Importembryonaler Stammzellen wollen. Sie wollen mehr. Un-ter Berufung auf die Forschungsfreiheit soll allgemein anmenschlichen Embryonen geforscht werden.

Ich frage mich: Wie weit wird menschliches Leben ver-fügbar, wenn Embryonen unter dem Vorwand derBekämpfung von Krankheit getötet werden dürfen? Esgeht um die sehr grundsätzliche Entscheidung, obmenschliche Embryonen als Forschungsmaterial ver-wandt werden dürfen. Wir müssen vorher die Frage be-antworten: Wer ist Mensch? Welchen Schutz genießt er?Wenn der Mensch mit der Verschmelzung von Ei und Sa-menzelle beginnt, dann kommt ihm von diesem Zeitpunktan eine unverfügbare Würde zu – unverfügbar für denStaat, die Gesellschaft und die Mitmenschen.

Diesen Auffassungen liegen Annahmen zugrunde, dieetwas mit Grundhaltungen und Überzeugungen zu tun ha-ben, Überzeugungen, die sich auch in der Rangordnungunserer Verfassung niederschlagen und die aus dengroßen Traditionen der Aufklärung und nicht zuletzt ausdem christlichen Menschenbild gespeist werden. Eineweltanschaulich neutrale Betrachtungsweise gibt es nicht.

Die Wertepräferenz ist meines Erachtens eindeutig. Esgibt eine ethische Verpflichtung zum Heilen, insbeson-dere zur Vermeidung von schier unerträglichem Leid, undzur Bekämpfung von bislang als unheilbar geltendenKrankheiten. Es gibt auch das hohe Gut der Forschungs-freiheit. Es gibt aber nicht zuletzt den Respekt vor derWürde eines jeden Menschen. Hier muss eine Abwä-gung erfolgen. Es ist nicht alles gleichwertig. Die Hierar-chie der Werte muss stimmen. Die Würde des Menschennimmt in der Rangordnung der abzuwägenden Güter dieerste Stelle ein.

Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Das ist nicht dieSondermoral einer versprengten Truppe mit ideologi-schen Scheuklappen. Nein, darauf haben wir uns bei derVerabschiedung des Grundgesetzes geeinigt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

Präsident Wolfgang Thierse

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Die Menschenwürde bedeutet, dass der Mensch nie alleinObjekt werden und nie allein als Mittel zum Zweck die-nen darf, sondern immer Subjekt bleiben muss.

Ich lehne mit meinen Mitstreitern vor allem aus zweiGründen den Import embryonaler Stammzellen ab: Ers-tens. Es wäre die nachträgliche Billigung der vorange-henden Tötung der Embryonen außerhalb Deutschlands.Zweitens. Das Problem des möglichen Versiegens vor-handener Stammzelllinien bleibt unausgesprochen. Ichbin sicher: Der Import wird dann bald nicht mehr genü-gen. Die Ansprüche werden größer.

Der einzige Grund – das ist für mich der Kern –, warumdie Forschung unabdingbar erscheint, ist eine bestimmteforschungspolitische Binnenperspektive, die von anderenForschern mit überzeugenden Argumenten bestrittenwird. Ich möchte nicht die Hand dafür reichen, dass we-gen dieser Forschungsperspektive grundlegende Prinzi-pien unseres Personen- und Rechtsverständnisses, so wiesie in der Verfassung niedergelegt sind, aufgegeben oderumgedeutet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN und der PDS)

Die Forschung befindet sich im Fluss. Ich erinnere nuran die Möglichkeit, Embyronen Stammzellen zu entneh-men, ohne den Embryo zu töten, wie es erst kürzlich ver-öffentlicht wurde. Ich erinnere an die Forschungsalter-native der adulten Stammzellen, von der vor einemhalben Jahr kaum die Rede war. Ich möchte nicht – daswill ich noch einmal deutlich sagen –, dass wir unserMenschenverständnis ohne Not umdeuten und bestimm-ten Forschungszwecken anpassen. Wir können nur Schrittfür Schritt entscheiden. Wir müssen immer wieder neuabwägen. Allerdings dürfen wir keine Schritte in diefalsche Richtung tun.

Ich anerkenne ausdrücklich die großen Leistungen derForscher. Wenn aber einer der aktuellen Antragstellerganz offen davon spricht, wie ich es gestern Morgen imDeutschlandfunk gehört habe, es gehe jetzt zunächst da-rum, die Tür einen Spalt zu öffnen, um letztlich dieseTechnologie im Lande zu etablieren, dann weiß jeder vonuns, um was es in Wirklichkeit geht. Deswegen bitte ichSie aus tiefer Überzeugung um Unterstützung für den An-trag, den ich mit initiiert habe und der von zahlreichenKolleginnen und Kollegen ausdrücklich unterstützt wird.Wir sind gegen das Töten von Embryonen und deshalb ge-gen den Import von Stammzellen. Dies ist die Stunde desParlaments und wir sollten diese Stunde nutzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN und der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile KolleginMargot von Renesse das Wort.

Margot von Renesse (SPD): Herr Präsident! MeineDamen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Es

braucht sich niemand um das Wohl von Kranken und umdie Erkenntnisse der Wissenschaft Sorgen zu machen,wenn es in diesem Hause zu einem hundertprozentigenNein zur Forschung an embryonalen Stammzellen käme;denn – so ist unsere Rechtslage – es kommt jeder inDeutschland zu jeder Therapie, die ihm nützt, sei sie inWisconsin oder auf den Philippinen entwickelt. UnserSGB V gibt ihm das Recht darauf. Kein Sozialrichter inDeutschland würde einem Aidskranken, der eine in Ame-rika oder in England oder neuerdings in Frankreich ver-fügbare Therapie einklagt, sagen: Um der Menschheitwillen stirbst du kläglich. – Das kommt nicht infrage, undzwar um unserer Werteordnung willen.

Genauso verhindert nicht einmal das Embryonen-schutzgesetz, dass ein mit einem DAAD-Stipendium aus-gestatteter deutscher Wissenschaftler, der irgendwohingeht und sich an dem beteiligt, was in Deutschland ver-boten ist, bei seiner Rückkehr nach Deutschland kein Pro-blem mit dem Staatsanwalt hätte. So werden wir – ob wires wollen oder nicht – auch mit einem Nein in diesemHause nicht verhindern, weil es aufgrund unserer Werte-ordnung nicht zu verhindern ist, dass wir von den Er-kenntnissen, Erzeugnissen und Ergebnissen profitieren.Nicht einmal katholische oder evangelische Krankenhäu-ser werden sich weigern können, derartige Therapien an-zuwenden, wenn es sie denn tatsächlich gäbe, was bishernicht der Fall ist, damit das klar ist. Das wird auch von unsnicht verkannt. Es geht zunächst einmal um Grundla-genforschung. Dazu muss man aber sagen: Es gibt nichtautomatisch Therapien aus Grundlagenforschung. Aberohne sie gibt es auch keine. Insofern ist Grundlagenfor-schung das, was ihr Name sagt, nämlich die Grundlage füralles. Das galt für Robert Koch genauso wie für Anatomendes ausgehenden Mittelalters.

In einer schwierigen Situation, in der wir zwischenFeuern leben, in der Werte einander gegenüberstehen, istes gefährlich, gerade Wege zu suchen. In einem Labyrinthwird man vor die Mauer laufen, wenn man gerade Wegesucht, oder man wird sie einreißen müssen. Oft ist der gewundene Weg gerade der, der zum Ausweg führt. Dashaben wir schon an vielen Stellen erlebt. Meine Lebens-erfahrung sagt mir, dass in einer grundsätzlichen Ausei-nandersetzung selten jemand das Wort ergreift, der nichtauch etwas Richtiges zu sagen hat, selbst wenn es der an-dere noch nicht erkennt.

Deswegen bin ich sehr glücklich darüber, dass wir esmit unserem Antrag hinbekommen haben, keinen Kom-promiss zu machen, bei dem von der einen oder anderenSeite Kröten geschluckt werden mussten; vielmehr hatniemand etwas zu sagen gehabt, was er nicht ausgedrückthaben könnte. Niemand hat etwas sagen müssen, was fürihn eigentlich unerträglich war. Der Antrag ist nicht dasErgebnis eines Kompromisses, sondern einer Verständi-gung. Nach meiner Auffassung bietet das die höchste Ge-währ für eine Antwort, mit der man leben kann. Wir ha-ben das auch schon bei der Diskussion um den § 218Strafgesetzbuch erlebt.

Vor welchen Fragen stehen wir? Welche Probleme sinduns zur Lösung aufgegeben? – Wir alle wollen, dassmenschliches Leben nicht verdinglicht bzw. zur Sache

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

Dr. Hermann Kues

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gemacht wird, und wir wollen keine Vampir-Medizin – wie ich es mitunter genannt habe – einführen, bei dersich der eine, der es zu brauchen glaubt, der Lebenskrafteines anderen bedient. Dies ist gefährlich; es führt zurVerdinglichung und zur Verrohung. Das wollen wir allenicht. Wir wollen keine verbrauchende Embryonenfor-schung, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern,wenn irgend möglich, auch in der Welt. – Die europäischePerspektive ist in unserem Antrag deutlich zum Ausdruckgekommen. – Das können wir aber angesichts der Situa-tion, in der wir uns befinden, nur dann, wenn wir uns andieser Arbeit bzw. an diesem Erarbeiten beteiligen, daswir ohnehin nutzen werden.

Nach unserem Antrag wird kein Embryo geschädigt, –nicht einmal in Zukunft. Nicht nur in Deutschland, son-dern auch in anderen Ländern geben wir durch die Stich-tagsregelung keinen Anreiz, Embryonen zu vernichten,um Stammzelllinien zu gewinnen, selbst wenn Wissen-schaftler zum Ausdruck bringen, dass sie es gerne andershätten. Hierüber entscheidet der Gesetzgeber und keinWissenschaftler.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten derCDU/CSU)

Das ist eine Frage an uns und die lassen wir uns nicht ausder Hand nehmen.

Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich Wissen-schaftler in großer Zahl nicht an plausible, in der Gesell-schaft für richtig gehaltene Gesetze halten. Es ist aberauch nicht auszuschließen – das wird unterstellt –, dass siein ihren Kellerlabors Dinge machen, die der Gesetzgebernicht prüfen kann, ebenso wenig wie der Paragraph, derden Mord verbietet, diesen nicht zu 100 Prozent verhin-dert. Aber halten kann ein Gesetz in der Regel nur, wennes freiwillig befolgt wird. Denn wir morden nicht deshalbnicht, weil wir Angst vor dem Staatsanwalt haben, son-dern weil wir es nicht für richtig halten, es zu tun. So musses auch bei diesem Gesetz sein. Die Wissenschaftler in ih-rer großen Zahl haben erklärt, dass sie mit einer solchenRegelung leben können, auch wenn sie sich mehr ge-wünscht hätten. Wer wirft ihnen das vor?

Wir haben in unserem Antrag diejenigen eingebunden,die mehr haben wollten, aber die entscheidende Klippeerkannt haben, dass nämlich Deutschland nur ein Stand-ort für Wissenschaft und Wirtschaft sein kann, soweit eskulturell integrierbar ist. Dass diejenigen mitgemacht ha-ben, die gern Nein gesagt hätten, aber erkannt haben, dassdies verfassungsrechtlich nicht möglich ist, ist für micheine große Freude.

Ich meine, dass ein „Nein-Gesetz“ an der Klippe derVerfassung scheitern würde. Der „TÜV“ in Karlsruhekönnte anderer Meinung sein. Wir reden nämlich nichtüber das Recht des Bundestages, etwas zuzulassen. Wirleben mit einer Verfassung der Freiheit und auf Freiheitbegründet sich Würde. Also müssen wir darüber reden, obwir verbieten wollen und können. Wenn wir dies aber tun,befürchte ich, dass wir angesichts der Tatsache, dass wiralle auch davon profitieren werden – es wird das Gesetzin unserer Gesellschaft geben, und zwar nicht, weil andere

dasselbe tun und wir es nachmachen müssen, sondernweil es sich aufgrund unserer Rechtslage ergeben wird –,im Zynismus enden werden.

Kein Embryo wird durch unsere Regelung geschädigt,sondern wir nutzen das Vorhandene. Die entscheidendeFrage ist der Vorwurf, ob wir das damit billigen. Billigenwir den Verbrauch von Embryonen dadurch, dass bei unsdie In-vitro-Fertilisation, die künstliche Befruchtung,und neuerdings auch das ICSI-Verfahren, für dessen Ent-wicklung auch Embryonen ihr Leben haben lassen müs-sen, eine Krankenkassenleistung ist? Oder billigen wir dieKZ-Menschenversuche, weil auch bis heute – im Übri-gen klägliche – Erkenntnisse aus der damaligen Zeit ver-wendet werden?

Natürlich werden wir nicht Organe von Menschen im-portieren, die exekutiert worden sind – ein Beispiel, dasWolfgang Wodarg gerne verwendet –, aber die Stamm-zelllinie ist nicht nur kein Embryo, sondern sie ist auchkein embryonales Gewebe. Man könnte die Urzelle, ausder sie stammt, ohne weiteres dem Embryo zurückgeben.Sie wird nicht benötigt. Sie ist ein Erzeugnis dieser Tech-nik. Dass wir diese Erzeugnisse nutzen werden, habe ichbereits dargelegt.

Meine Damen und Herren, ich kann zwar verstehen,dass Angst vor den Verrohungspotenzialen der Modernebestehen. Die Natürlichkeit der Natur scheint eine Ge-währleistung der Humanität des Menschen zu sein. In derTat: Humanität ist durch die immer weiteren Eingriffe indie Natur, die wir aufgrund von Wissen und Können vor-nehmen, gefährdet. Aber auch die Natur ist kein Wegwei-ser; denn der Mensch definiert auch die Natur und er setztihr Grenzen. Wer „Natur“ sagt, landet wieder beim Men-schen. Die Antwort ist vielmehr, dass wir die Moderneverarbeiten und dass wir ihr geistig gewachsen sind. Ichbitte darum, dass wir in diesem Sinne entscheiden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordnetendes BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, derCDU/CSU, der FDP und der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile der Kolle-gin Ulrike Flach das Wort.

Ulrike Flach (FDP): Herr Präsident! Meine Damenund Herren! Die Debatte um den Import von embryona-len Stammzellen und die Forschung an Zelllinien ist inDeutschland sehr lange und mit sehr großer Vehemenz ge-führt worden. Ich kann Ihnen das so sagen, weil ich mehrals eineinhalb Jahre lang an unzähligen Debatten sozusa-gen deutschlandweit beteiligt war. Ich bin froh darüber – das sage ich auch für meine Kollegen und Kolleginnen,die diesen Antrag mit unterzeichnet haben –, dass es nichtnur innerhalb der Wissenschaft, bei den Kirchen, den Ärz-ten und Behindertenverbänden eine breite Diskussion ge-geben hat, sondern dass sich auch viele Menschen – viel-leicht seit sehr langer Zeit zum ersten Mal wieder – mitder Frage der Ethik in der Forschung befasst haben.

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Meine Damen und Herren, die Enquete-Kommissionund der Nationale Ethikrat haben Empfehlungen abgege-ben, aber die Entscheidung – da stimme ich Ihnen, Frauvon Renesse, voll zu – liegt hier; sie gehört in die Händedes Parlaments.

Wir schlagen mit unserem gemeinsamen Antrag vor,den Import von embryonalen Stammzellen zuzulassen – damit unterscheiden wir uns von Ihnen – und die For-schung an ihnen zu ermöglichen. Das Ziel dieser Grund-lagenforschung ist ein besseres Verständnis davon, wie dieProgrammierung von Zellen funktioniert. Wie kommt es,dass aus einer unspezifischen Zelle eine Leber-, Blut-,Knochenmarks- oder Herzmuskelzelle wird? Wie könnenwir diesen Prozess gezielt steuern? Wir hoffen darauf, dassdiese Forschung dazu beiträgt, dass zumindest einigen vonTausenden von Menschen in Deutschland, aber auch welt-weit, die zurzeit auf ein Spenderorgan warten, geholfenwerden kann.

Wir wollen so vorgehen – das steht in unserem ge-meinsamen Antrag –, wie es die Deutsche Forschungsge-meinschaft in ihrem Votum vom Mai des letzten Jahresvorgeschlagen hat:

Erstens. Forschung an adulten Stammzellen und sol-chen aus Nabelschnurblut soll gefördert werden.

Da die Qualität dieser Stammzellen nach Einschätzungder Fachleute jedoch nicht ausreicht – das muss man ganzklar sagen – und wir zum Verständnis der Zellprogram-mierung den Vergleich zwischen adulten und embryo-nalen Stammzellen benötigen, stimmen wir zweitens fürden Import von embryonalen Stammzellen. Hierbei – das ist für die Diskussion ganz klar zu machen – handeltes sich um Stammzellen, die bei der künstlichen Befruch-tung nicht genutzt werden. Es sind Embryonen, die vonSpendern selbstlos und ohne finanziellen Gewinn zur Ver-fügung gestellt werden – ohne Bezahlung und ohne Be-stellung. Zusätzlich muss eine Ethikkommission zuge-stimmt haben.

Drittens. Wenn sich nach einem angemessenen Zeit-raum intensiver Forschung an importierten Embryonenzeigt, dass diese nicht geeignet sind, Erfolg verspre-chende Ergebnisse für Therapien gegen Alzheimer, Par-kinson und MS zu erbringen, dann – darauf haben wir unsin unserem gemeinsamen Antrag geeinigt – wollen wireine Weiterentwicklung des Embryonenschutzgeset-zes, um auch in Deutschland Stammzelllinien etablierenzu können.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch aufIhre Anträge eingehen, Frau von Renesse und FrauBöhmer. Sie haben von einem gewundenen Weg gespro-chen. Ich sage: Ihr Antrag lässt Hintertüren offen. Sie sa-gen, dass der Import embryonaler Stammzellen für öf-fentliche wie für private Forschung verboten sein soll,wollen aber Ausnahmen machen. Sie stellen in Ihrem An-trag völlig richtig fest, dass menschliche embryonaleStammzellen keine Embryonen sind, weil sie sich nicht zueinem vollständigen Menschen entwickeln können. Da-raus ergibt sich, dass kein unmittelbarer Grundrechts-schutz besteht. Wenn Sie dies feststellen, Frau von

Renesse, dann ist die Forschung mit embryonalen Stamm-zellen nicht nur zulässig, dann ist sie moralisch geboten.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU)

Sie geben auch keine Antwort auf die Frage, was wirtun sollen, wenn sich zum Beispiel zeigt, dass die Qualitätder importierten Stammzellen nicht ausreicht; auch dieseFrage wird natürlich unter Wissenschaftlern diskutiert.Sie mogeln sich mit juristischer Finesse um eine klareEntscheidung herum. Die Menschen erwarten aber vomParlament eine eindeutige Werteentscheidung, meineDamen und Herren: Entweder ist die Forschung an em-bryonalen Stammzellen moralisch nicht verantwortbar;dann dürfen wir sie weder im Ausland noch im Inland zu-lassen und müssten Sanktionen gegen Staaten erwägen,die dies tun. Oder sie ist moralisch vertretbar; dann musssie angesichts der darauf wartenden Patienten umfassendund schnellstmöglich gefördert werden. Wir sagen in die-ser Verantwortung: Ja, wir halten es für verantwortbar.

Wenn unser Antrag eine Mehrheit findet, werden wiruns im europäischen Vergleich in einem ausgewogenenMittelfeld befinden. Wir kennen die weiter gehenden Re-gelungen in Großbritannien, in Frankreich plant die Re-gierung für den Herbst ein Gesetz zur Zulassung der For-schung an so genannten überzähligen Embryonen und inSchweden sollen in naher Zukunft die gesetzlichen Vo-raussetzungen zur Erlaubnis des therapeutischen Klonensgeschaffen werden. Niemand in diesem Hause hat einenwinzigen Zweifel daran, dass England, Frankreich undSchweden kulturell und moralisch hoch stehende Ländersind, obwohl sie in der Forschung viel weiter gehen wol-len als wir. Unser Antrag, meine Damen und Herren, gehtlängst nicht so weit; er ist abgewogen und maßvoll.

Lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Antrag vonWodarg, Knoche, Seifert und anderer sagen. Diejenigen,Herr Dr. Wodarg, die alles verbieten wollen, müssen auchbereit sein, den Patienten zu sagen, dass wir nicht jedeChance nutzen, Gewebe zu schaffen, obwohl in Deutsch-land Tausende Menschen auf eine solche Chance warten.Wer den Import ablehnt, verzichtet bewusst auf durchausvorhandene Chancen, Therapien für schwere, lebensbe-drohende Krankheiten zu entwickeln. Wer den Import ab-lehnt, muss konsequenterweise auch die irgendwann ausder Stammzellenforschung gewonnenen Medikamenteunseren Patienten vorenthalten.

(Margot von Renesse [SPD]: SGB V!)

– Das sehe ich völlig anders als Sie, Frau von Renesse. Ichhalte diese Position auch aus ethischen Gründen nicht fürrichtig, denn auch Mitleid, Barmherzigkeit und Hilfe fürdie Kranken sind Grundwerte unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU und der Abg. Dr. Elke Leonhard[SPD])

Meine Damen und Herren, nicht nur die Präsidentenund Vorsitzenden der großen Wissenschaftsorganisatio-nen von Markl bis Winnacker, nicht nur sechs Nobel-preisträger wie Christiane Nüsslein-Vollhard, sondernauch Vertreter von Patientenorganisationen wie der Deutschen Multiple-Sklerose-Gesellschaft sagen: Wir

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brauchen die Grundlagenforschung und wir brauchendafür den Import von Stammzelllinien.

Unsere heutige Entscheidung wird im In- und Auslandmit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Wir wissen, dass einImportverbot bei uns die Stammzellenforschung im Aus-land nicht beeinflussen wird. Ein Importverbot kann aberzu einem Export von deutschen Wissenschaftlern insAusland sowie dazu führen, dass – dies ist noch viel wich-tiger – unsere Kontrollmöglichkeiten für eine verant-wortungsbewusste Forschung eingeschränkt werden undunsere Patienten Hilfe im Ausland suchen.

Meine Damen und Herren, die Möglichkeit für betrof-fene Patienten, sich öffentlich zu artikulieren, ist – auchdas haben wir in den letzten Monaten gelernt – leider nichtso stark wie die einiger Verbandsvertreter. Hier geht es ge-rade um die Schwachen in unserer Gesellschaft. Für diesePatienten wollen wir mit unserem Antrag eine verantwor-tungsbewusste Forschung mit strengen Auflagen ermög-lichen. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten wirSie um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU und der PDS und der Abg. Dr. Elke Leonhard [SPD])

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile KolleginMonika Knoche das Wort.

Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehrgeehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren undDamen! Richtig ist, dass wir heute vor einer grundsätzli-chen Entscheidung stehen. Wenn wir ehrlich sind, stellenwir fest, dass es nur eine Entscheidung zwischen Ja undNein geben kann. Wir haben die Aufgabe, eine menschen-rechtlich relevante Frage in einem werteprogressiven Sinnzu beantworten. Wir müssen mit einem aufgeklärten,emanzipatorischen Menschenrechtsverständnis das weiter-entwickeln, was in unserer Verfassung geschrieben stehtund was sie an Erfahrungen auch der Inhumanität speichert.Es geht heute um den Embryo, um die Frage, ob er zurMenschheit gehört, ob er zur Gattungsart Mensch gehört.Wenn das bejaht wird, dann ist er nicht verfügbar.

Wir haben in Deutschland ein Grundgesetz, das dieWürde des Menschen in all seinen Zuständen als unan-tastbar wahrt. Wir haben in Deutschland ein Embryo-nenschutzgesetz, mit dem wir praktische Lösungswegeim Hinblick auf die krankheitswertige Unfruchtbarkeitder Frau regeln und sicherstellen, dass keine überzähligenEmbryonen entstehen. Im gesamten angelsächsischenRaum bestehen solche rechtlichen Vorgaben als Begren-zung der Fortpflanzungsmedizin und der Forschung nicht.Das kann aber nicht heißen, dass das, was im Ausland ge-stattet ist, in Deutschland erlaubt werden muss oder – wiein diesem Fall – dass wir in Deutschland einen Nießnutzaus der Embryonenvernutzung anderer ziehen, aber selbersagen: Wir wollen den Status des Embryos nicht verän-dern. – Insofern bin ich froh, Frau Flach, dass Sie mitIhrem Antrag eine sehr klare, sehr konsequente Positionbeziehen – nicht, dass ich ihr zustimme, ganz im Gegen-teil. Aber man darf sich nicht vormachen, dass wir mit ei-

ner Legaldefinition hinsichtlich des Imports embryonalerStammzellen nicht erstmalig in Deutschland eine Status-definition des Embryos in vitro vornähmen. Wir tun dasimplizit. Wer mag dann noch mit Fug und Recht auf dieVerfassung und die Menschenwürde verweisen, nachdemwir mit einem Gesetz festgestellt haben, dass wir die For-schungsfreiheit, die Freiheit, an der Embryonenvernut-zung teilzuhaben, höher werten als die Unverfügbarkeitdes Embryos selbst?

Der Embryo, um den es geht, ist durch künstliche Be-fruchtung in die Welt gekommen. Er ist herzeigbar, er isthandhabbar und schon werden Begehrlichkeiten an ihmwach, die darauf abzielen, ihn nicht in den Uterus der Frauzu transplantieren, sondern aus ihm ein Produkt herzu-stellen. Jeder Embryo, ob er sich im Körper der Frau oderin der Petrischale befindet, hat die gleiche, aus sich selbstkommende Kraft, sich als Mensch zu entwickeln, zur Per-son zu werden. Wer hier die Auffassung vertritt, der Em-bryo sei, wenn er die Gebärmutter nicht erreiche, auchkein Mensch, der entfernt sich weit vom Menschen-rechtsverständnis unserer Verfassung und sagt, es sei vonden Handlungen anderer abhängig, ob er ein eigenesRecht hat, ob er ein eigenständiger Rechtsträger ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist dann in der Tat eine biologistische Menschen-rechtsdogmatik, die sich mit unserem Konzept der Men-schenwürde nicht verträgt und nicht vertragen kann.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Was würde es angesichts der weiteren Entwicklungenin der Forschung bedeuten, wenn wir in die Auffassungeinstimmten, dass da, wo kein Uterus ist, auch keinMensch ist? Es hinge davon ab, wie viele seiner natürli-chen Funktionen künstlich ersetzt werden könnten.

Machen wir uns bitte nichts vor: Wenn dieser Wegdurch Import embryonaler Stammzellen beschritten wirdund wir hier in Deutschland eine Legaldefinition vorneh-men, werden wir keine verfassungsrelevanten Gründemehr dafür anführen können, nicht in die Embryonenpro-duktion einzusteigen. Das ist eine Konsequenz.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Ich bitte an dieser Stelle um die geforderte Aufrichtig-keit. Wir haben kein Dilemma. Wir haben keinen Kon-flikt. Wir brauchen keinen Mittelweg. Der Ausweg – wenn wir bei diesen festen Werten bleiben wollen – ist,den Status quo zu bestätigen.

(Margot von Renesse [SPD]: Das ist die voll-kommene Erlaubnis! Der Status quo ist die Er-laubnis ohne Regeln!)

Sagen wir doch in dem internationalen Konzert: Wir alsSouverän verzichten auf den Aufbau eines Forschungs-zweiges, der zwangsläufig auf der Indienstsetzung undder Instrumentalisierung des ungeborenen In-vitro-Em-bryos basiert. Sagen wir das! Viele unserer europäischen

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Nachbarn wären froh, wenn sie ein solches Grundgesetzhätten, das an erster Stelle sagt: „Die Würde des Men-schen ist unantastbar.“

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so-wie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSUund der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wortder Kollegin Maria Böhmer.

Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU): Herr Präsident!Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Entschei-dung über den Import von menschlichen embryonalenStammzellen macht sich in diesem Parlament wahrlichniemand leicht. Wir wissen sehr wohl um die ethischenFragen, die sich damit verbinden, und auch um die Be-deutung für unsere Werteordnung, für das Bild vom Men-schen. Dieses wollen wir achten und alles daransetzen,dass es auch in Zukunft trägt. Dafür gilt es, jede Regelungzu überprüfen, feste Mauern zu bauen und feste Grenzenzu setzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben die Diskussion mit großer Intensität geführt.Manche haben uns den Vorwurf gemacht, wir hätten ver-zögert oder verschleppt. Ich sage ganz klar: Das war nichtder Fall. – Vielmehr gehen wir aus dieser Diskussion inunserem Wissen und in unserem Wertebewusstsein ge-stärkt hervor. Das gilt nicht nur für dieses Hohe Haus, son-dern für die ganze deutsche Gesellschaft: Die Diskussionfand nicht mehr nur in kleinen Zirkeln und Akademiever-anstaltungen statt, sondern auch in der breiten Öffentlich-keit, in den Medien und im privaten Bereich. Wir habenuns den grundlegenden Fragen gestellt: Wer sind wir?Was wollen wir? Wo gehen wir hin?

Die Entscheidung über den Import menschlicher em-bryonaler Stammzellen – das wissen wir alle – darf nichtisoliert gesehen werden. Wir müssen fragen: Woher kom-men diese Stammzellen? Wie sind sie gewonnen worden?Genauso gilt es, abzuschätzen, wohin der Weg führt. DieFrage liegt auf dem Tisch: Folgt aus der Forschung an em-bryonalen Stammzellen letztendlich das therapeutischeKlonen, also die Produktion von Menschenklonen? Folgtdaraus möglicherweise eine Eizellspende in großem Um-fang? Werden sich unsere Gesellschaft und das Bild vomMenschen dann verändern?

Wir sind gehalten, darauf eine Antwort zu geben. Ichglaube, dass wir an dieser Stelle sehr genau hinhören müs-sen. Zum einen gibt es in Deutschland aufseiten der For-scher sehr viele, die sagen: Therapeutisches Klonenkommt nicht infrage. – Wir dürfen aber auch die anderslautenden Stimmen nicht überhören. Wir dürfen diejeni-gen nicht überhören, die sagen, dass es demnächst denForschungsembryo gebe. In den USA hat jetzt ein Aus-schuss der unabhängigen Nationalen Akademie der Wis-senschaften der Regierung empfohlen, therapeutischesKlonen auch mit staatlichen Geldern zu fördern.

Von daher müssen wir sehr wohl sehen: Forschungs-embryonen und therapeutisches Klonen sind ebenso irre-führende wie verführerische Zauberwörter. Was verbirgtsich dahinter? Nichts anderes, als einen menschlichenEmbryo zu Forschungszwecken oder für Therapien zuverbrauchen. Der Mensch ist aber kein Experimentierfeldund der Mensch ist kein Ersatzteillager. Hier müssen wirdie Grenze deutlich ziehen, damit in Zukunft niemand indie Versuchung gerät, diese Grenze zu überschreiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-NEN)

Wir stehen heute nicht nur vor der Frage des Imports;sondern im Kern geht es um die Frage: Dürfen menschli-che Embryonen für die Forschung getötet werden? Imgeltenden Recht finden wir eine klare Antwort. Sie heißt:Nein. Wer die verbrauchende Embryonenforschungwill, muss das Recht ändern und muss sich auch über dieFolgen nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern fürden Menschen als solchen im Klaren sein. Die Abschät-zung der Folgewirkungen ist nicht nur ethisch, sondernauch verfassungsrechtlich geboten. Wir wissen von vielenVerfassungsrechtlern, dass man nicht nur den Status desEmbryos, den Schutz des Lebens und die Würde des Men-schen in den Blick nehmen muss. Vielmehr geht es da-rüber hinaus um die Verfassungsordnung als Ganzes undum die Würde des Menschen als das zentrale Grundprin-zip der Verfassung, die es zu wahren gilt.

Zur Debatte stehen heute zwar drei Anträge. Aber inWahrheit handelt es sich nur um zwei Grundpositionen,die sich wie folgt auf den Nenner bringen lassen: Die eineGrundposition erteilt jeglicher verbrauchender Embryo-nenforschung eine klare Absage. Die andere Grundposi-tion öffnet sich der verbrauchenden Embryonenfor-schung. Beiden Grundpositionen liegen sehr wohlunterschiedliche Prämissen zugrunde. Bei der einen Prä-misse geht man davon aus, dass das menschliche Lebenunbedingt von Anbeginn zu schützen ist. Die Vertreterdieser Prämisse sagen: Das ist uns durch die Verfassungaufgegeben, die die Anerkennung der Menschenwürdeund deren vollen Schutz beinhaltet. Die andere Prämissegeht von einem abgestuften Lebensschutz aus. Beide Aus-gangspositionen sind sehr unterschiedlich. Daher werdenaus ihnen auch sehr unterschiedliche Schlussfolgerungengezogen. Aber ich stelle fest, dass es eine überwiegendeMehrheit im Parlament – das machen zwei Anträge deut-lich – gibt, die der verbrauchenden Embryonenforschungeine klare Absage erteilt und sie verbieten will.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Der Antrag, den ich gemeinsam mit den KolleginnenMargot von Renesse und Andrea Fischer, dem KollegenHorst Seehofer, der heute aus Krankheitsgründen leidernicht an der Debatte teilnehmen kann, und vielen andereneingebracht habe, ist dem Gedanken verpflichtet, dass Le-bensanfang und voller Lebensschutz zusammenzudenkensind. Wir machen in unserem Antrag deutlich – und zwarin jeder Beziehung –: Es darf in Deutschland nicht dazukommen, dass Embryonen für die Forschung verbraucht

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und damit getötet werden. Wir wollen keinen Anreiz zurHerstellung neuer embryonaler Stammzelllinien imAusland schaffen. Wir wollen damit vermeiden, dass wei-tere Embryonen getötet werden. Das ist die Grundlinieunseres Antrags. Damit halten wir am Embryonenschutz-gesetz fest und bekräftigen seine Zielrichtung. Wir wol-len, dass dieses Gesetz auch zukünftig gültig ist und dassvon ihm um keinen Zentimeter abgewichen wird; denndas ist die Grundlage für unser Leben und für unser Bildvom Menschen. Wir wollen die Tür damit zuhalten.

Jetzt fragen etliche wie Frau Flach: Gibt es nicht docheine Hintertür? Mogelt man sich mit diesem Antrag nichtan der Entscheidung vorbei? Ist das Denken, das sich inunserem Antag offenbart, nicht inkonsequent? – Ichglaube, man muss sich den entscheidenden Punkt genauanschauen. Der entscheidende Punkt ist, dass wir mit un-serem Antrag, der ein grundsätzliches Nein zum Importvon menschlichen embryonalen Stammzellen enthält,deutlich machen, dass weder jetzt noch in Zukunft Em-bryonen für die Gewinnung neuer embryonaler Stamm-zelllinien getötet werden dürfen. Das ist von entscheiden-der Bedeutung. Das ist die Kernaussage unseres Antrags.

Wir müssen uns aber auch überlegen, wie sich sicher-stellen lässt, dass dieses Verbot eingehalten wird, wie maneinen Damm bauen kann, damit es keine Wanderdünegibt, damit sich das „Nein, aber“ nicht zu einem „Ja, aber“entwickelt. Das ist für uns eine ganz zentrale Frage. Wirwollen nur dort eine Ausnahme erlauben – das ist einschmaler Korridor –, wo es um bereits existierendeStammzelllinien geht. Wir wollen also nur dort eine Aus-nahme erlauben, wo menschliches Leben beendet wordenist bzw. wo Embryonen getötet worden sind, wo wir dieseTötung nicht mehr rückgängig machen können. Das heißtnicht, dass wir diese Tötung billigen. Wir werden auch fürdie Zukunft alles daransetzen, dass dies nicht mehr ge-schieht.

Aber wir müssen sehen: Stammzelllinien sind keineEmbryonen. Von daher kommt ihnen nicht der volleSchutz des Grundgesetzes zu. Deswegen besteht, wenn esum die Forschungsfreiheit geht, auch ein verfassungs-rechtliches Problem. Wir müssen eine Regelung schaffen,die Bestand hat. Deshalb haben wir uns für dieses deutli-che, grundsätzliche Nein und für eine Ausnahmeregelungausgesprochen.

Diese aber bedeutet, dass nur in sehr restriktiver Artund Weise bereits existierende Stammzelllinien nachDeutschland importiert werden können. Das ist daran ge-bunden, dass wir alternativen Forschungsvorhaben denVorrang geben, dass wir einen Stichtag nennen, der si-cherstellt, dass es weder jetzt noch in der Zukunft zu ei-ner Entwicklung kommen wird, die wir nicht gutheißenkönnen, dass wir das Einverständnis der Eltern haben,kommerzielle Interessen ausschließen und dass die Hoch-rangigkeit der entsprechenden Forschungsvorhaben nach-gewiesen werden muss. Dafür brauchen wir gesetzlicheGrundlagen; denn ohne gesetzliche Regelungen ist diesnicht durchführbar. Auch benötigen wir eine Kontroll-behörde und eine Genehmigungspflicht.

All denjenigen, die in ihrem Leben von schwersterKrankheit bedrängt sind, Hoffnung brauchen und Heilung

erfahren möchten, möchte ich sagen: Wir sehen einen anderen Weg vor uns. Das ist nicht der Weg der embryo-nalen Stammzellenforschung, sondern der Weg der adul-ten Stammzellenforschung. Dieser ist ethisch unproble-matisch und für die Betroffenen auch medizinischhilfreicher. Denn hierbei handelt es sich nicht nur um vageHoffnungen. Vielmehr gibt es hier schon klinische An-wendungen. In diesem Bereich findet aufgrund der Mög-lichkeiten, die sich eröffnen, eine faszinierende Entwick-lung statt.

Deshalb sprechen wir uns in unserem Antrag klar dafüraus, dass die adulte Stammzellenforschung stärker geför-dert werden muss als bisher. Deutschland muss zu einemKompetenzzentrum für die adulte Stammzellenforschungwerden, damit Menschen bald Heilung erfahren könnenund sie Therapien erhalten, die wirksam sind.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich hoffe, dasssich heute der Deutsche Bundestag mit einer klaren undüberwältigenden Mehrheit für ein Nein zur verbrauchen-den Embryonenforschung ausspricht. Ich hoffe, dass wirmit einer solchen Entscheidung ein Nein zur Ver-zweckung und zum Missbrauch des menschlichen Lebensaussprechen, dass wir uns gegen die Herstellung vonneuen Stammzelllinien und damit auch gegen die Tötungvon Embryonen wenden. Ich hoffe, dass wir uns zugleichfür die massive Förderung von adulten Stammzellfor-schungsbereichen aussprechen. Lassen Sie uns alles daran-setzen, dass der Schutz menschlichen Lebens, die Würdedes Menschen und damit unsere gemeinsame Werteord-nung geachtet werden.

Ich bin mir sicher, dass es nicht einfach sein wird, im-mer wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen.Aber ich bin mir sicher, dass es uns mit diesem Gruppen-antrag gelingt, ein Fundament zu bauen, mit dem wir un-sere Werteordnung und menschliches Leben in Zukunftschützen, sodass wir darauf vertrauen können: Das Bilddes Menschen, das unserer Verfassung zugrunde liegt, istgewahrt und wird Bestand haben.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowiebei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile der Kolle-gin Katherina Reiche das Wort.

Katherina Reiche (CDU/CSU): Herr Präsident!Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nunmehr diskutierenwir in Deutschland seit über einem Jahr, ob auch hierzu-lande mit embryonalen Stammzellen geforscht werdendarf, um Erkenntnisse zu gewinnen, die Kranken und Lei-denden helfen können. Nun ist es an uns, die Argumenteheute in eine Entscheidung zu gießen.

Klar ist, dass wir mit zunehmender Internationalitätbiomedizinischer Forschung und ihren Ergebnissenkonfrontiert sind. Keine Politik – schon gar nicht die ei-nes einzelnen Staates – kann die biotechnologische For-schung aufhalten. Politik muss den Rahmen setzen und

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die Gesellschaft auf die ethischen, sozialen und soziolo-gischen Konsequenzen vorbereiten. Sie muss vor allemdafür Sorge tragen, dass den Menschen wissenschaftlicheErkenntnisse nicht vorenthalten bleiben.

Der Wille zu heilen entspricht dem humanitären Auf-trag, Alten, Schwachen und Kranken zu helfen. Derchristliche Auftrag, sich die Erde untertan zu machen, er-wartet vom Menschen, die ihm gegebene Vernunft unddas aus ihr resultierende Wissen zur Erkenntnis und Nut-zung der Natur einzusetzen.

Verliert einer unserer 200 Zelltypen seine Funktion,führt dies zu gesundheitlichen Ausfallerscheinungen, oftsogar zum Tod. Bei vielen schweren Erkrankungen fehlenbislang wirksame Therapien.

Stammzellforschung verfolgt zwei Ziele: die Entwick-lung von Zell- und Gewebetransplantaten und die Ent-wicklung von Medikamenten. Ethisch unproblematischwäre der Einsatz von adulten, das heißt aus Organen vonErwachsenen gewonnener, Stammzellen und von Stamm-zellen, die aus dem Nabelschnurblut Neugeborener ge-wonnen werden. Der Erforschung dieser beiden Stamm-zelltypen ist Vorrang zu geben und diese ist auchfinanziell zu unterstützen. Allerdings sind die adultenStammzellen auch mit erheblichen Nachteilen behaftet.Sie sind bereits stark differenziert und nur bedingt ver-mehrbar. Außerdem nimmt die Anzahl der adultenStammzellen leider mit zunehmendem Alter der Patientenab.

Wir wissen bis heute nicht, warum aus einer bestimm-ten Zelle eine Nervenzelle wird. Den Weg der Zelldiffe-renzierung und -programmierung will die Wissenschafterforschen. Der amerikanische Forscher Gearhart ent-deckte erstmals 1998 embryonale Stammzellen. DieseStammzellen können sich nahezu unbegrenzt vermehren,teilen und in sehr viele verschiedene Zelltypen ent-wickeln. Embryonale Stammzellen sind der Schlüsselzum Verständnis aller anderen Stammzelltypen. Die For-schung versichert glaubhaft, dass die Funktionsweiseadulter Stammzellen nur mithilfe der Grundlagenfor-schung an embryonalen Stammzellen festgestellt wer-den kann. Mit anderen Worten: Man muss die Pro-grammierung einer Zelle kennen, um sie am Endereprogrammieren zu können. Ziel ist es ja, Krankheitenmit eigenen Stammzellen des Patienten zu heilen.

Ein Forscher versucht die Dinge zu begreifen, indem erdie Wirklichkeit erfasst. Schon Augustinus sagte: „Ichforsche, um eine Sache zu wissen, nicht, um sie zu den-ken.“ Die Medizin ist nicht von vornherein der Wei-terentwicklung des Lebens verpflichtet; sie steht auch imDienste der Heilung von Menschen. Sie berührt neben derForschungsfreiheit auch den Schutz der Gesundheit ande-rer Menschen. Die zu importierenden embryonalenStammzelllinien sind pluripotente Stammzellen undkönnen sich nicht mehr zu einem Menschen entwickeln.Die pluripotente Stammzelle ist somit rechtlich und me-dizinisch kein Embryo.

Gegen die Herstellung von embryonalen Stammzellli-nien gibt es ethische und rechtliche Bedenken. Es geht umelementare Schutzgüter wie den Würde- und den Lebens-

schutz. Die Frage, wann das Leben beginnt, ist medi-zinisch, rechtlich, philosophisch und theologisch um-stritten. Viele Menschen halten den Zeitpunkt der Ver-schmelzung von Samen- und Eizelle für denüberzeugendsten. Gleichwohl gibt es gewichtige Gründe,die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter alsentscheidend anzusehen. Die Mutter gibt dem Embryo dieKontinuität einer Entwicklung als Mensch, die Identitätder in der Eizelle angelegten und mit der Nidation be-stätigten Person.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Kann Politik den Beginn des Lebens festlegen? Derehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Profes-sor Paul Kirchhof, führt dazu aus:

Das Zusammenwirken von Menschenwürdegarantieund Lebensschutz fordert einen je nach dem vorge-fundenen Leben bemessenen, realitätsgerecht ge-stuften Schutz, der schon dem geborenen Menschenin anderer Weise zukommt als dem Embryo im Mut-terleib, den Embryo vor der Nidation anders erfasstals nach der Nidation.

Unsere Gesellschaft akzeptiert bereits, dass das Lebens-recht des Embryos nicht absolut ist. Dies gilt zum Beispiel sowohl für die Regelung des Schwangerschafts-abbruches als auch für die Anwendung von Nidations-hemmern. Auch bei der In-vitro-Fertilisation werdenRechtsgüter abgewogen. Man nimmt bei der In-vitro-Fer-tilisation in Kauf, dass sich nur ein kleiner Teil der im-plantierten Embryonen einnistet, ein Teil verworfen wirdbzw. nie die Gebärmutter erreicht. Dies wird um des fort-pflanzungsmedizinischen Ziels willen billigend in Kaufgenommen. Die In-vitro-Fertilisation brachte in den15 Jahren seit ihrer Zulassung in Deutschland etwa70 Embryonen hervor, die aus verschiedenen Gründennicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft benötigtwurden. Sie sind um ihrer selbst willen erzeugt worden,werden jedoch nie die unverzichtbare LebensbedingungMutter vorfinden.

In anderen Ländern ist die Forschung an embryonalenStammzellen bereits im Gange. Die dabei gewonnenenErkenntnisse werden künftig in der Medizin zur Anwen-dung kommen. Es wird sich dann die Frage stellen, ob wires in Deutschland rechtfertigen können, Patienten dieseBehandlungsmöglichkeiten zu verwehren, nur weil siemithilfe von in Deutschland nicht zugelassenen Verfahrenzustande gekommen sind. Können wir es dann trotz ethi-scher Bedenken gegen die Nutzung embryonaler Stamm-zellen verhindern, dass Patienten in die Länder gehen, wodiese Therapien angeboten werden? Dann würden zwar inDeutschland keine embryonalen Stammzellen verbraucht,aber Stammzellen durch Deutsche im Ausland. Daraus er-geben sich für mich eine Reihe von Wertungswider-sprüchen.

Nach Abwägung aller Argumente komme ich zu derÜberzeugung, dass wir die Forschung an embryonalenStammzellen und die Nutzung der Forschungsergebnissein Deutschland befürworten sollten. Die rechtliche Mög-lichkeit zum Import embryonaler Stammzellen bestehtbereits heute; sie sollte genutzt werden.

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Zurzeit ist nicht absehbar, ob die bereits im Auslandhergestellten Stammzelllinien, die der deutschen For-schung zur Verfügung gestellt werden sollen, den wissen-schaftlichen Anforderungen in jeder Hinsicht gerechtwerden. Um eine erfolgreiche Grundlagenforschung auchhierzulande zu gewährleisten, darf daher auf die Mög-lichkeit, embryonale Stammzellen auch in Deutschlandherzustellen, nicht von vornherein verzichtet werden. DieHerstellung von Stammzellen kann aber nur an solchenEmbryonen geschehen, die bei künstlicher Befruchtungerzeugt werden und dort nicht zur Anwendung kommen.Für diese überzähligen Embryonen, die wir auch inDeutschland haben, gibt es derzeit keine überzeugendeLösung. Die Gewinnung von eigenen Stammzelllinien isterst recht dann geboten, wenn nach Ausschöpfung alleranderen Forschungswege schwerwiegende Argumentefür die Forschung an embryonalen Stammzellen spre-chen.

Ich möchte mit einem Zitat von Hubert Markl enden,der sich fragt, was uns Kant zu seinem kategorischen Im-perativ heute sagen würde:

Vermutlich hätte er uns also gesagt, wenn wir wissenwollen, was wir wissen können und wissen müssen,sollten wir das tun, was uns auch künftig hoffen lässt.Recht hätte er damit gehabt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU so-wie bei der FDP)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wortdem Kollegen Wolfgang Wodarg.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Herr Präsident! LiebeKolleginnen! Liebe Kollegen! Menschenwürde kommtdem Menschen als solchem zu. Wenn man sie als etwasversteht, was ihm von anderen zu- oder abgesprochenwerden kann, dann hat man sie eigentlich schon aufgege-ben. Sie ist nicht damit vereinbar, nach willkürlichen Kriterien – wie den aktuellen Fähigkeiten, dem Entwick-lungsstand oder dem Umfeld, in dem ein Mensch exis-tiert, zum Beispiel im Labor – abgestuft zu werden. AlleMenschen in allen Entwicklungsphasen haben Anteil ander Menschenwürde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –Walter Hirche [FDP]: Warum gibt es ein Gesetzzum § 218?)

– Wir müssen über die Frage des § 218 sprechen und daswerden wir auch tun. Aber das überlasse ich den Frauenin unserer Gruppe. Sie werden Ihnen eine sehr genaueAntwort geben. Ich maße mir nicht an, dieses Thema jetztin meiner Redezeit zu bearbeiten.

Wir dürfen nicht zulassen, dass irgendjemand festlegenwill, welche Kriterien erfüllt sein müssen, welche Eigen-schaften vorliegen müssen, welche Fähigkeiten da seinmüssen, bevor einem Menschen Menschenwürde zuge-sprochen wird. Menschenwürde ist auch nichts, was manunter dem Mikroskop finden könnte. Deshalb gibt es fürWissenschaftler auch keine besondere Zuständigkeit beider Definition dessen, was Menschenwürde ausmacht.

Der Mensch soll für den Menschen unverfügbar sein.Deshalb darf man auch niemandem das Recht einräumen,zu definieren, in welcher Phase seiner Existenz oder auf-grund welcher Kriterien ein Mensch als Mensch geltendarf.

Auch das Ausland kann hier nicht maßgebend für un-sere Gesetzgebung sein. In anderen Ländern wird vonForschern und Ärzten sehr viel nicht Hinnehmbares mitMenschen angestellt. Es ist richtig, dass wir – das gilt fürdie Vergangenheit und für die Zukunft – die Augen vorden Erkenntnissen, die dort gewonnen werden, nicht zu-machen dürfen. Aber es gibt hier sehr wohl eine ab-gestufte Wertung und eine abgestufte Verantwortung, umdie wir streiten müssen. Im Ausland werden riskante Ver-suche an Menschen unternommen, die selbst oft gar nichtsdavon wissen und die erst recht nicht zustimmen konnten.Es werden Sterbenden, ja sogar Hingerichteten und Getö-teten ohne deren Zustimmung Organe entnommen und fürdie Transplantation oder die Forschung angeboten und esgeschehen viele Dinge mehr, die hier in Deutschland un-ter strenge Strafe gestellt sind.

Von den Befürwortern des Importes ist zu hören, dassman den Import verfassungsrechtlich nicht verhindernkönne, weil mit embryonalen Stammzellen kein Rechts-gut von Verfassungsrang betroffen sei. Das haben wirauch gerade wieder gehört. Ein Kompromiss sei deshalbmöglich.

Unserer Meinung nach ist das abwegig. Ein bekannterVerfassungsrechtler hat gerade letzten Montag in der„FAZ“ darauf hingewiesen. Er schreibt:

Im Übrigen kennt die deutsche Rechtsordnungdurchaus Regelungen, die über das innerstaatlicheVerbot hinaus auch den „Rechtswidrigkeitsimport“untersagen, wenn es um fundamentale Positionenwie Würde und Leben geht.

Er zitiert § 12 Abs. 1 Satz 4 des Transplantationsgesetzes,in dem es heißt, dass im Ausland gewonnene Organe nurdann nach Deutschland vermittelt werden dürfen, wenndie Organentnahme „mit wesentlichen Grundsätzen desdeutschen Rechts, insbesondere mit den Grundrechten,“nicht offensichtlich unvereinbar ist. Der Deutsche Bun-destag hat damit entschieden, dass die Ethik des Heilensan dieser Stelle ihre Grenze findet.

Er sagt dann weiter:

Das Herz eines hingerichteten Strafgefangenen odereines so genannten „non heart beating donors“

– wie es in den Vereinigten Staaten heißt –

ist danach ebenso tabu wie die für 10 000 Dollarerworbene Niere eines Slumbewohners aus Kalkutta,selbst wenn dieser Verzicht den sicheren Tod einesganz konkreten, schwer leidenden Patienten inDeutschland zur Folge hat. Was sollte den Gesetzge-ber also hindern, Ähnliches für den Import vonembryonalen Stammzellen für Deutschland zu nor-mieren?

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN])

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Das Verfassungsrecht steht dem ebenso wenig entge-gen wie das europäische Gemeinschaftsrecht.

Ich denke, die Tötung von Embryonen zur Gewinnungvon Stammzellen kann durchaus als die früheste Form derTötung eines Menschen zur Gewinnung von Organenempfunden werden, sollen doch aus dem Embryo einMensch und aus den Stammzellen seine Organe wachsen.

In einer Frage wie dieser brauchen wir deshalb nichtnur eine juristisch saubere Lösung, sondern die Lösung,die unserem Menschenbild und unserem moralisch-ethi-schen Empfinden gerecht wird. Wenn wir es verbieten, inDeutschland Embryonen zur Erzeugung von Stammzel-len zu vernichten, es aber gleichzeitig erlauben, solcheembryonalen Stammzellen aus dem Ausland zu importie-ren, widerspricht das ohne Zweifel dem moralischenEmpfinden vieler Menschen in unserem Lande.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU undder PDS)

Wenn wir keine verbrauchende Embryonenforschungwollen, dann sollte es ethisch unerheblich sein, ob sie hieroder im Ausland geschieht.

Hinzu kommt ein weiteres Problem. Wenn wir erst ein-mal einen Katalog definiert haben, welche Bedingungenan die Gewinnung von embryonalen Stammzellen zu stel-len sind: Welches Argument hätten wir dann eigentlichnoch gegen die Embryonenvernichtung im eigenen Land,wenn diese denselben Bedingungen genügen würde?

Noch einige Worte zur Signalwirkung der deutschenEntscheidung. Auch in den europäischen Ländern, in de-nen die Tötung von Embryonen zu Forschungs- oder The-rapiezwecken erlaubt ist – oder wie in Frankreich geradeerlaubt werden soll –, fühlen sich viele Menschen von ei-ner solchen Politik nicht repräsentiert. Die deutsche Hal-tung zum Embryonenschutz ist für viele dort ein Refe-renzpunkt, auf den sie sich beziehen konnten. Wenn wirdiese Haltung nun aufweichen würden, hätte das eine sehrnegative Signalwirkung. Wir haben auch hier eine euro-päische Verantwortung.

Würden wir heute einem begrenzten Import zustim-men, dann würden uns sogar die Befürworter der ver-brauchenden Embryonenforschung in ganz Europa alsheuchlerisch bezeichnen können – nach dem Motto: DieDeutschen wollen sich zu Hause die Hände nicht schmut-zig machen, wollen aber gleichzeitig von im Auslandgetöteten Embryonen profitieren. Solche Äußerungengibt es bereits aus dem Umfeld der Europäischen Kom-mission und dem Europäischen Parlament. Eine klare, derbisherigen deutschen Haltung entsprechende Entschei-dung gegen den Import wäre ein wichtiges und positivesSignal für das ganze Europa.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und derCDU/CSU)

Wir alle waren einmal ein Embryo. Das Leben jedesEinzelnen von uns hat so angefangen. Wir müssen unsauch immer wieder fragen, was es für unser eigenesSelbstverständnis als Gattung und für unser Men-

schenbild bedeutet, wenn wir das früheste Stadium unse-res Lebens als instrumentalisierbares, verfügbares Mate-rial behandeln würden. Produkte, für deren EntwicklungEmbryonen getötet werden mussten, werden immer mitdiesem Makel behaftet sein.

Ich wünsche mir, dass medizinischer Fortschritt madein Germany das Label der ethischen Unbedenklichkeitmit Recht erhalten kann. Menschliche Embryonen undauch ihre Teile sind keine Ware, die man kaufen undverkaufen, importieren und exportieren darf. Die Mehr-heit dieses Hauses ist hoffentlich mit mir der Meinung,dass sie auch niemals Ware werden dürfen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU undder PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile KolleginAndrea Fischer das Wort.

Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DerAntrag, für den ich hier heute argumentieren möchte, hateine klare Zielsetzung: Wir wollen die strengen Regelndes Embryonenschutzgesetzes erhalten, wir wollen keineverbrauchende Embryonenforschung zulassen und wirwollen nicht, dass von Deutschland Anreize ausgehen,Embryonen – wo auch immer – für die Forschung zu tö-ten.

Zugleich aber schlagen wir eine streng geregelte Aus-nahme für heute bereits vorhandene Stammzelllinien vor,für die bereits Embryonen getötet wurden. Entgegen man-chem Urteil von Kollegen hier im Hause halte ich diesenVorschlag für eine konsistente Position. Er ist ein ernst-haftes Angebot auf einer festen moralischen Grundlage,im bislang so unversöhnlich geführten Streit um dieZulässigkeit des Imports der Stammzelllinien vermittelndwirken zu können.

Unser Antrag geht von der unteilbaren Menschen-würde des Embryos aus: Ab der Verschmelzung von Eiund Samenzelle entwickelt sich der Embryo als Mensch.Mit Verweis auf seine vorpersonale Form kann ihm nichtder Schutz der Gemeinschaft entzogen werden. Denn– wie es in unserem Antrag heißt –: Embryonen sind diekünftigen Kinder künftiger Eltern.

Mich hat in der Debatte des vergangenen Jahres keinesder biologistischen und der philosophischen Argumenteüberzeugt, die einen abgestuften Schutzstatus des Em-bryos begründen sollten. Zu offenkundig trat dahinter dieAbsicht hervor, durch eine Bagatellisierung der Tötungdes Embryos eine Rechtfertigung für dessen Verzweck-lichung zu finden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Im Übrigen möchte ich all denen, die die in unseremAntrag deutlich werdende Sicht der Schutzwürdigkeitdes Embryos nicht teilen, zu bedenken geben, dass es

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Dr. Wolfgang Wodarg

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auch in ihrem wohlverstandenen Eigeninteresse liegenmag, dass wir uns nicht auf den Weg einer – wie es Habermas nennt – Selbstinstrumentalisierung der Gattungbegeben. Wenn wir uns darauf einlassen, dass wirmenschliches Leben zu einem außerhalb seiner selbst lie-genden Zweck verwenden, werden wir künftig nurschwerlich Maßstäbe finden, auf diesem Gebiet Grenzenzu setzen.

Daher ist unser Antrag an diesem Punkt unmissver-ständlich und niemand sollte dies für nur begleitende Ly-rik halten, die angesichts des materiellen Ergebnisses desAntrages vernachlässigenswert sei. Wir wollen keineEmbryonen auch für noch so hochrangige Zwecke ver-brauchen und wir billigen ihre Tötung auch im Nachhi-nein nicht.

Das heißt dann auch, dass der potenzielle Erfolg oderMisserfolg der Forschung, um die es hier geht, kein schla-gendes Argument ist.

Das gilt in beide Richtungen: Zum einen verkennt mandas Wesen der Wissenschaft, wenn man von ihr im Vor-hinein Belege für ihren späteren Erfolg verlangt, um dieForschung erst dann zuzulassen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Umgekehrt ist das Heilungspotenzial für sich genommenein notwendiges, aber kein hinreichendes Argument.Stünden die Heilungschancen über allen anderen Rechts-gütern, dann gäbe es keinerlei Grund für irgendeineSchranke. Ich meine aber, dass es ein zu Recht geltenderKonsens in unserer Gesellschaft ist, dass uns auch noch soverlockende Heilungsmöglichkeiten nicht das Recht ge-ben, sie zulasten Dritter durchzusetzen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Diese Selbstbeschränkung, die uns allen im Angesichtvon vielfachem Leid durch Krankheiten schwer fällt, wirddadurch erträglicher – und übrigens auch zwingender –,dass wir Aussicht auf gute Ergebnisse der Forschung anethisch unbedenklichen Stammzellen von Erwachsenenoder an Stammzellen aus dem Nabelschnurblut haben.Deshalb sprechen wir uns in unserem Antrag deutlich fürden Vorrang dieser Forschung aus.

Für die Grundlagenforschung wollen wir eine Aus-nahme zulassen, nämlich die Forschung an bereits beste-henden embryonalen Stammzelllinien, wenn Bedingun-gen hinsichtlich ihrer Herkunft erfüllt sind sowie derNachweis der Alternativlosigkeit der Forschung erbrachtist. Diese Stammzelllinien, die nach unserem Vorschlagimportiert werden können, sind keine Embryonen mehr.Sie können sich nicht mehr als Mensch entwickeln undder Tod dieser Embryonen ist nicht mehr abänderlich.Deshalb steht diese Ausnahme in Einklang mit unseremBekenntnis zum Embryonenschutz.

Ich habe mich schon vor langer Zeit davon überzeugenlassen, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründennicht möglich sein wird, deren Import nach Deutschlandverbieten zu lassen. Auch das Lebensschutzgebot des

Grundgesetzes gibt uns keine Handhabe, die Forschungan Stammzelllinien zu verbieten, für die Embryonen inder Vergangenheit bereits getötet worden sind. Und dasnoch an den Kollegen Wodarg: Hier geht es nicht um denUnterschied zwischen In- und Ausland, sondern um denUnterschied zwischen Vergangenheit, Heute und Zukunft.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Allerdings ist es uns möglich, rigide Begrenzungen für dieVerwendung dieser Stammzelllinien durchzusetzen. Des-halb appelliere ich an Sie: Lassen Sie uns gemeinsamdiese Regeln bestimmen, anstatt uns in Rechtsstreitigkei-ten mit ungewissem Ausgang zu begeben, die uns bei ei-nem einfachen Nein zum Import gewisslich drohen.

Aber selbst dann, wenn das rechtliche Argument schla-gend sein sollte, entbindet es mich nicht von der Fragenach der moralischen Legitimität dieses Vorgehens.

Ich will keine verbrauchende Embryonenforschungund ich will, dass sich der Bundestag heute dazu bekennt,auch künftig nicht damit zu beginnen. Dieses Ziel wirdnicht verletzt, wenn an Stammzelllinien gearbeitet wird,zu deren Herstellung Embryonen verwendet werden kön-nen, deren Tötung nicht mehr rückgängig gemacht wer-den kann. Im Gegenteil: Dieses Ziel kann vielleicht eherdadurch erreicht werden, dass wir die vergleichendeGrundlagenforschung in engen Grenzen ermöglichen, so-dass künftig keine Arbeit mehr mit embryonalen Stamm-zelllinien erforderlich ist. Im Lichte einer solchen Erwar-tung macht diese Ausnahmeregelung Sinn.

Wir nehmen damit diejenigen Forscher beim Wort, dieuns die Absicht zur begrenzten Grundlagenforschung ver-sichern. Im Verlauf der Debatte um die embryonaleStammzellenforschung hat es im Verhältnis zwischenWissenschaft und Politik – um es vorsichtig zu formulie-ren – manche Irritation gegeben. Die Forschung erwartetvon uns, der Gesellschaft, zu Recht Vertrauen und auchdie Anerkennung ihrer guten Absichten. Umgekehrt abererwarten wir von der Forschung, dass sie die Regeln un-serer Gesellschaft auch dann akzeptiert, wenn sie ihrGrenzen setzen. Sie muss sich auch der historischen Er-fahrung stellen, dass die gute Absicht allein noch nichtethische Abwege der Forschung verhindert hat.

Unser Antrag will eine Brücke zwischen den ver-schiedenen Interessen bauen und sucht nach einem prak-tikablen Weg auf einem soliden ethischen Fundament.Dieses Angebot vertraut darauf, dass es nicht gewolltmissverstanden wird. Es handelt sich hier eben nicht umeinen ersten Schritt zum Abschied von hinderlichen ethi-schen Rücksichtnahmen. In diesem Sinne ist unser Antragauch ein Vertrauensvorschuss und wir setzen darauf, dassunser Vertrauen nicht enttäuscht wird.

Die Debatte hat bislang die unterschiedlichen Positio-nen strikt gegeneinander gesetzt. Vorhin hat dies jemandin der Forderung zusammengefasst: Man kann nur Ja oderNein sagen. Deswegen schien es oft so, als sei eine Ver-ständigung nicht möglich, ja, als gelte sie den Beteiligtenals Verrat an der eigenen moralischen Position. Aber in ei-ner pluralistischen Gesellschaft haben Konsense gerade

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in moralischen Fragen ihren eigenen Wert. Einen Dissensin der Renten- oder Finanzpolitik muss ich als Demokra-tin immer hinnehmen. Aber bei der Verständigung überdie moralischen Regeln unseres Zusammenlebens kanneine schlichte Mehrheitsentscheidung die Gefühle derUnterlegenen in schwerer Weise verletzen. Doch wir allesollten uns auch nach der heutigen Entscheidung nochhier zu Hause fühlen können. Deshalb werbe ich heute umeine große Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Kolle-gen Peter Hintze das Wort.

Peter Hintze (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehrgeehrten Damen und Herren! Wenn wir hier in diesemHause die Frage stellen, ob die Wissenschaft in Deutsch-land in der Lage und bereit ist, mit diesen Fragen mit ei-nem hohen Maß an ethischer Verantwortung umzugehen,so möchte ich doch in dieser Debatte feststellen, dass dieWissenschaft in Deutschland in den letzten Monaten be-reits dadurch ein hohes Maß an Verantwortung bewiesenhat, dass sie aus freier Entscheidung die eigenen für wich-tig gehaltenen Forschungsvorhaben zurückgestellt hat,obwohl die rechtliche Möglichkeit dazu unbestritten be-steht, und gesagt hat: Wir als Wissenschaftler in Deutsch-land verpflichten uns, die Meinungsbildung im DeutschenBundestag abzuwarten, und versetzen uns selbst auchohne Rechtsgrund in die Lage, den ethischen Konsens ab-zuwarten, bevor wir das, was wir als richtig erkennen, tun.Ich finde deswegen, dass die Forschung in Deutschlandunseren Rückhalt und unser Wort verdient hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowiebei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Diese Debatte geht um die Frage, wie wir der Men-schenwürde gerecht werden. Wir sind uns darüber einig,dass die Menschenwürde die größte ethische, rechtlicheund kulturelle Errungenschaft unserer Zivilisation ist. Wirsind uns auch darin einig, dass das menschliche Leben ei-nen so hohen Stellenwert genießt, dass jeder ungerecht-fertigte Eingriff in dieses Gut verboten ist. Darauf habenuns nicht zuletzt die Kirchen hingewiesen.

Uns beschäftigt die Frage, ob der Mensch alles darf,was er kann. Ich denke, wir können sie gemeinsam beant-worten: Nein, er darf nur das, was er ethisch verantwortenkann.

(Beifall der Abg. Ulrike Flach [FDP])

Die Menschenwürde aber wird nicht nur durch aktivesTun verletzt; sie kann auch durch Unterlassen verletztwerden. Ich kann einen Menschen nicht nur durch eineFehlhandlung, sondern auch dadurch verletzen, dass ichLeiden oder den abwendbaren Tod sehenden Auges hin-nehme, obwohl ich Mittel zu seiner Bewahrung davorhabe.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowiebei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Unser Ja zum Leben schließt ein Ja zur Heilung unseresGegenübers ein. Ich freue mich, dass Bischof Huber unsereDebatte auf der Tribüne verfolgt. Wir diskutieren das auchin unseren Kirchen. Für mich ist dieses Ja zum Leben zu-gleich Verpflichtung, auch Ja zur Heilung des Gegenüberszu sagen. Dies ist eine zentrale Botschaft der Bibel.

(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Richtig!)

Hier erhält die Stammzellforschung ihre ethische und fürdie Christen auch religiöse Begründung.

Ich halte es für medizinisch und ethisch geboten, dasswir uns an dieser menschenfreundlichen Basisinnovationdes 21. Jahrhunderts beteiligen. Wir müssen das natürlichabwägend tun. Es gibt keine schwierigen ethischen Fragen,die man abwägungslos beiseite schieben kann. Wie aberlautet die Abwägung? Auf der einen Seite steht der ernst zunehmende und wichtige Schutz einer befruchteten Eizellein einer Petrischale außerhalb des menschlichen Körpers.Die Ehrfurcht vor dem Leben gebietet es uns, mit dieserbiologischen Wurzel für individuelle Menschwerdungganz behutsam umzugehen. Auf der anderen Seite stehenmögliche Heilungschancen für ganze Generationen.

Auch wenn die Debatte, was ich sehr gut finde, in ei-ner ruhigen Atmosphäre stattfindet, so muss man doch dieUnterschiede herausarbeiten. Deshalb will ich einesernsthaft sagen: Die befruchteten Eizellen, um die es hiergeht, wurden im Rahmen der Reproduktionsmedizin ge-wonnen. Die Eltern haben sich aus Gründen, die lange vorder Forschung liegen, entschieden, diese befruchtete Ei-zelle nicht einzupflanzen. Wer gibt uns eigentlich das ethi-sche Recht, diesen Eltern den selbstlosen und großherzi-gen Schritt zu verweigern, diese befruchtete Eizelle zuspenden, weil sie sagen, dass es ihrem Leben Trost undHoffnung gibt, wenn sie wissen, dass damit vielleicht vie-len anderen Leben geholfen werden kann?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowiebei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Dass das nicht ohne einen ethischen Konflikt gehenkann, kennen wir aus der Debatte um das Transplantations-gesetz. Wir haben hier im Haus bewegende Reden – auch von betroffenen Kollegen – gehört. Diese habensich, nachdem ein Familienangehöriger gestorben war, ge-fragt, ob sie dies oder jenes tun können, dürfen oder müs-sen. Der eine mag das so, der andere so entscheiden. Wennaber die Vorstellung in den Raum gestellt wird, die Alter-native liege in der Entscheidung zwischen der Entfaltungzu einer individuellen Person – lassen wir alle biologischenVoraussetzungen einmal beiseite – und der Hilfe in der For-schung, so muss man sagen: Dies war schon gegen die Ent-faltung der Person entschieden, noch bevor die Frage nacheiner möglichen Forschung überhaupt gestellt wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowiebei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Für mich ist daher die Abwägung zwischen dem Rechtkünftiger Generationen auf Leben und Gesundheit undunserer Verweigerung an diese Eltern, zu einer solchenSpende Ja zu sagen, sehr wichtig.

Ich bin kein Verfassungsjurist; das weiß hier jeder.Aber jeder, der sich damit beschäftigt hat, weiß, dass das

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Bundesverfassungsgericht die Frage des rechtlichenSchutzes der befruchteten Eizelle in seinen Entscheidun-gen aus guten Gründen immer außen vor gelassen hat. Wirkommen hier in Wertungswidersprüche hinein, die garnicht zu beschreiben sind.

Natürlich weiß ich, dass eine Kirche in unserem Landeinsgesamt gegen empfängnisverhütende Mittel und auchgegen nidationshemmende Mittel wie die Spirale ist.Dazu, was jährlich zu Hundertausenden von Abgängenvon befruchteten Eizellen führt, haben wir kaum einenTon gehört. Darüber haben wir nicht ein Dreivierteljahrdiskutiert; dazu regt sich keine Empörung. Jetzt aber, woes um zwei oder drei Stammzelllinien geht, was wirklichHilfe für Generationen von Menschen bedeuten kann,kommt die große Empörung. Das empfinde ich als einenquälenden Widerspruch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowiebei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Ein letzter Gedanke. Was haben wir vom Menschen ge-lernt? Neun Hochschullehrer, Professoren der Theologie,haben es vorige Woche unseren beiden Kirchen gesagt:Der Mensch ist doch mehr als sein Genom. Der Menschist mehr als seine biologische Wurzel. Wir können dasausführen: Der Mensch ist von Gott dazu berufen, Ge-schichte zu haben. Das hat ein behinderter Mensch, dashat ein kranker Mensch und das hat ein Mensch, dem vieleMöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen. Dadurchzählt er zur Gemeinschaft der Menschen.

Aber sollen wir deshalb keinen Unterschied mehr ma-chen zwischen einem Menschen, der eine Geschichte hat,und einer befruchteten Eizelle, die in einem Tiefkühl-behälter der Reproduktionsmedizin lagert? Wenn das al-les gleichgesetzt wird, wenn hier an diesem Pult dauerndvom Töten geredet wird, was müssen dann Menschendenken, deren Angehörige zum Beispiel von Regimenqualvoll getötet wurden?

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)Eine solche kategoriale Gleichsetzung wird unseremThema meiner Ansicht nach nicht gerecht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowiebei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Deswegenwill ich unsere Forscher und auch Frau Flach, Frau Reiche,Herrn Schäuble und all die anderen, die unseren Antrag un-terstützt haben, eindeutig vor dem Vorwurf in Schutz neh-men, es gehe uns nicht um die Menschenwürde. Uns gehtes um die Menschenwürde, um den Respekt vor der Würdedes Menschen, der auch darin seinen Ausdruck findet, dasswir unsere Kraft, unsere Fähigkeit und unseren Willen ein-setzen, damit Menschen geholfen wird, denen es nicht sogut geht und die nicht gesund sind, damit auch sie ein men-schenwürdiges Leben führen können.

Ich danke Ihnen.(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie

bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile der Kolle-gin Monika Griefahn das Wort.

Monika Griefahn (SPD): Herr Präsident! Meine Da-men und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Poli-tik muss Grenzen setzen und Forderungen stellen. For-schung dagegen impliziert, neugierig zu sein undgleichzeitig die Hoffnung auf Hilfe für Kranke.

Es ist wichtig, dass wir die Neugier in uns Menschenimmer wieder weitertreiben und dass wir die Neugier be-friedigen. Aber wie wir Kindern, die neugierig sind, Gren-zen setzen und auch ihnen nicht alles erlauben, so ist esbei der Forschung ab und zu wichtig, die Schwerpunkte ineine Linie zu bringen.

Woher kommen denn die embryonalen Zellen, über diewir uns hier unterhalten? Es sind Embryos, die aus derkünstlichen Befruchtung entstanden sind und übrig ge-blieben sind. Und warum brauchen wir künstliche Be-fruchtung? Weil immer mehr Menschen unfruchtbar wer-den. Sie alle, die Sie hier als Mann sitzen, sinddurchschnittlich nur noch halbe Männer.

(Unruhe)

Weil die durchschnittliche Anzahl an Samenzellen enormzurückgegangen ist – er lag ehedem bei 110 Millionen,heute liegt er bei 55 Millionen –, haben heute weitaus mehrMänner als früher Schwierigkeiten, selber Kinder zu zeu-gen.

Nur 6 Prozent der In-vitro-Fertilisationen sind erfolg-reich. Das heißt, wir reden über die übrig gebliebenenStränge. Wenn wir darüber diskutieren, wie Schwer-punkte von Forschung zu setzen sind, dann kann ich nursagen: Ich will nicht vorwiegend die Reparaturtechnik,sondern die Prävention fördern. Die Vielzahl von Chemi-kalien nämlich ist es, die dafür sorgt, dass die Fruchtbar-keit zerstört wird, dass Menschen krank werden, dass zumBeispiel die Brustkrebsrate bei Frauen enorm gestiegenist. Zu nennen sind zum Beispiel die Organozinn-Verbin-dungen bei Schiffsanstrichen, aber auch das, was Sie allein Ihren Büros haben, nämlich die Drucker, insbesonderedie Laserdrucker, und die Kopierer. Aus diesen Gerätenströmen diese Verbindungen aus, die dann direkt ins Ge-webe gelangen und krank machen. Da brauchen wir drin-gend Forschung, um unschädliche Chemikalien zu ent-wickeln; denn sie ist viel zu gering. Da brauchen wirAktivitäten und Schwerpunktsetzungen, auch auf europä-ischer Ebene. Ich hoffe, dass dadurch viel eher die Mög-lichkeit besteht, den Menschen präventiv zu helfen, alswenn wir viel Luxus investieren. Es kostet Pfennige, dieStrassenkinder in Lateinamerika vor Krankheiten, vorBlindheit zu bewahren. Auch das bekommen wir nichthin. Aber wir leisten uns eine Luxusdebatte über etwaigeMöglichkeiten von Reparaturtechnik.

Deshalb: Neugier ja, aber Grenzen stecken! Ich plä-diere dafür, die Grenze so zu stecken, dass wir Importeverbieten und das Geld schwerpunktmäßig für diePrävention, das heißt für die Entwicklung von Stoffenverwenden, die nicht krank machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und derPDS)

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Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile KolleginAngela Merkel das Wort.

Dr. Angela Merkel (CDU/CSU): Herr Präsident!Meine Damen und Herren! Nach einer langen und ausmeiner Sicht außerordentlich verantwortungsvoll geführ-ten breiten gesellschaftlichen Debatte, die sich gerade dieMitglieder meiner Partei nicht leicht gemacht haben, ste-hen wir heute in diesem Parlament vor einer wichtigen,grundsätzlichen Entscheidung

Ich sage an einem der Zwischenpunkte dieser Debatteals Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union: Je-dem, den ich in meiner Partei kenne, geht es um dieWürde des Menschen. Jedem geht es um eine verantwort-bare Entscheidung, und zwar eine ethisch-verantwortbareEntscheidung an einer neuen Wegmarke. Immer wiederhaben wir Menschen angesichts neuer wissenschaftlicherErkenntnisse vor solchen Wegmarken gestanden. Immerwieder war es nötig, Grenzen zu ziehen, Erlaubnisse zugeben und Erkenntnisse neu zu bewerten. Immer wiederhat dies gegenseitigen Respekt von uns verlangt.

Deshalb wird die Antwort, die die Mehrheit diesesHauses heute findet, auch eine Antwort auf unser Bildvom Menschen sein. Sie wird aber auch eine Antwortsein, die unser Verständnis von Forschung und von denGrenzen der Forschung widerspiegelt.

Dass wir diese Debatte heute führen, beruht darauf,dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft Anträge zudem Import von Stammzellen zu bescheiden hat – An-träge, die sich mit einer Situation außerhalb unseres Lan-des befassen, die die Existenz solcher Stammzellen be-reits impliziert.

Wir haben in dieser Debatte – das ist heute schon ge-sagt worden – eine wichtige Erfahrung gemacht: DieDeutsche Forschungsgemeinschaft hat sich nicht einfachdarauf berufen, dass ein rechtlich nicht geregelter Bereichdurch Handeln ausgefüllt werden kann, sondern sie warbereit, die Debatte in diesem Parlament abzuwarten, umhierüber auch zu einem allgemeinen gesellschaftlichenKonsens zu kommen. Ich halte das für eine sehr wichtigeDemokratieerfahrung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU undder FDP sowie des Abg. Gerhard Schröder[SPD])

Das, was wir hier heute zu bescheiden haben, ist imEmbryonenschutzgesetz nicht geregelt. Es ist darin des-halb nicht geregelt, weil wir zum Zeitpunkt der Verab-schiedung des Embryonenschutzgesetzes von diesenneuen Möglichkeiten noch gar keine Vorstellungen hat-ten. Dies zeigt, mit welcher Dynamik menschliche Er-kenntnis voranschreitet, und zeigt auch, dass es mit Si-cherheit nicht die letzte Debatte gewesen ist. Aber ichglaube, jeder von uns weiß, dass das, was wir heute zuentscheiden haben, auf einer Rechtslücke beruht, die denGeist des Embryonenschutzgesetzes nicht etwa außerKraft setzt, sondern ihn bei der Entscheidung, die wir zutreffen haben, wieder von uns einfordert.

Deshalb gibt es für mich auch keinerlei Abstriche beider Aussage zu machen, dass menschliches Leben mit derVerschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt. Diesbleibt für mich der Fixpunkt der gesamten Debatte. Des-halb darf es auf gar keinen Fall eine Erzeugung von Em-bryonen zum Zwecke der Forschung oder eine verbrau-chende Embryonenforschung geben.

Die Sorge, die viele hier umtreibt – egal, zu welcherAntwort sie am Schluss kommen –, besteht doch darin,dass aus den Möglichkeiten der Forschung mit embryo-nalen Stammzellen implizit ein Druck erwächst, solcheembryonalen Stammzellen aus reinen Nützlichkeitserwä-gungen heraus zu erzeugen.

Dennoch warne ich davor, diejenigen, die sich für eineForschung an embryonalen Stammzellen unter bestimm-ten Grenzsetzungen aussprechen, sozusagen als die Erfül-lungsgehilfen einer wissenschaftlichen Innensicht zu betrachten, und andere, die diese wissenschaftliche In-nensicht nicht teilen, wiederum als diejenigen, die denethischen Prinzipien verpflichtet sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDPund der PDS)

Gute Wissenschaft kann von Ethik nicht getrennt werden.Beides bildet eine Einheit; das muss auch so sein. Das istmeine Anforderung an die Wissenschaft.

Natürlich gehen die Meinung und das Wissen der For-scher in unsere Erkenntnisbildung und Entscheidungsfin-dung mit ein. Wir wissen, dass es nicht nur im Bereich derembryonalen Stammzellen, sondern zum Beispiel auchder adulten Stammzellen ungeahnte Forschungsmöglich-keiten gibt. Meiner Ansicht nach muss die Forschung anadulten Stammzellen absoluten Vorrang vor allen ande-ren Forschungen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der SPD)

Deshalb geht es bei dem Beschluss, den wir heute fassenwerden, nicht nur um die Frage, ob der Import von em-bryonalen Stammzellen zu bejahen oder zu verneinen ist,sondern auch um die Frage der neuen, grundsätzlichenAusrichtung unserer zukünftigen Forschungspolitik, die – was die Forschung an adulten Stammzellen betrifft – ausmeiner Sicht längst nicht die notwendigen Schwerpunktesetzt, wie sie in Zukunft zu setzen sind. Das muss eineFolge unserer heutigen Debatte sein.

(Beifall des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU])

Meine Damen und Herren, es geht also um die Chan-cen und Möglichkeiten von Forschung, aber vor allenDingen darum, alles zu tun, um außerhalb Deutschlands – innerhalb natürlich sowieso – den Druck zu nehmen,dass Embryonen aus Nützlichkeitserwägungen erzeugt,verbraucht und gebraucht werden und daraus völlig neueMaßstäbe entstehen würden. Deshalb plädiere ich für denAntrag, der Folgendes vorsieht: keine verbrauchendeEmbryonenforschung und ein grundsätzliches Verbot desImports, der nur unter strengen Voraussetzungen zugelas-sen werden soll.

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Wie schön wäre es, wie bereits einige heute festgestellthaben, wenn man eine so komplizierte Frage mit einemeinfachen Ja oder Nein beantworten könnte.

(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD] und desAbg. Wolf-Michael Catenhusen [SPD])

Ich stelle für mich persönlich fest: Ich kann es leider nicht.Wir leben schließlich in einer realen Welt, in der bereitsembryonale Stammzellen existieren, und wir wissen, dassman mit ihnen forschen kann und dass die Tötung der Em-bryonen unter bestimmten Bedingungen, die wir in unse-rem Antrag sehr deutlich klassifiziert haben, in einem völ-lig anderen Zusammenhang bereits stattgefunden hat.Deshalb meinen wir, dass ein Stichtag festgelegt werdenmuss, bis zu dem die embryonalen Stammzellen erzeugtwurden und von dem ab wir – weil uns neue Erkenntnissevorliegen – alles tun, um den Druck zu nehmen, weiterembryonale Stammzelllinien herzustellen. Wir nehmenaber die Welt so zur Kenntnis, dass wir meinen: Wenn esdiese Stammzellen gibt und wir diese Grenzen ziehen,dann sollten wir – weil wir in Deutschland die Therapieneinsetzen werden – uns nicht davor verschließen, unterdiesen strengen Grenzziehungen auch den Import dieserStammzellen zu akzeptieren.

Meine Damen und Herren, meine Entscheidungkommt dadurch zustande, dass wir meiner Meinung nachin einer Gesamtwelt leben und nicht für uns allein in ei-nem Land. Das entbindet uns natürlich nicht der Aufgabe,unsere eigenständigen Entscheidungen zu fällen. Das ha-ben wir in Deutschland mit dem Embryonenschutz-gesetz und mit unserem Verständnis des Menschen aucheindeutig getan.

Ich meine aber auch, dass wir, wenn wir unsere Wert-maßstäbe in dieser Welt erhalten wollen, mehr tun müs-sen, um in Zukunft auf die internationalen Maßstäbe Ein-fluss zu nehmen. Um dies zu können, müssen wirsicherstellen, dass kein falscher Druck zur Erzeugung vonEmbryonen entsteht. Wir müssen aber auch sicherstellen,dass internationale rechtliche Regelungen getroffenwerden, die dies für alle bindend festlegen. Deshalb istPolitik in diesem Sinne meines Erachtens nicht auf natio-nales Handeln beschränkt.

Ich sage ganz deutlich: Mich beschwert es, dassDeutschland noch immer nicht die Bioethik-Konventionunterzeichnet hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD und der FDP)

Wir drücken uns vor Entscheidungen und werden dadurchimmer wieder mit Situationen konfrontiert werden, in de-nen wissenschaftliche Erkenntnisse schneller greifen, alswir Grenzen gesetzt haben. Das darf und sollte uns in Zu-kunft nicht so häufig passieren. Deshalb stimme ich fürden Antrag so, wie ich es begründet habe.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU undder SPD sowie des Abg. Roland Claus [PDS])

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Kolle-gen Jochen Borchert das Wort.

Jochen Borchert (CDU/CSU): Herr Präsident! LiebeKolleginnen und Kollegen! Die Debatte heute wie schondie Debatte der vergangenen Monate zeigt, um welchgrundsätzliche Fragen es hierbei geht und wie schwierigdie Frage zu beantworten ist, was der Mensch darf und woethische Grenzen sind. Es geht um die Frage: Wann be-ginnt menschliches Leben? Gibt es eine Zäsur in der Ent-wicklung des individuellen menschlichen Lebens, die soeindeutig ist, dass man sagen kann: „Davor gibt es keinenLebensschutz, danach gibt es einen uneingeschränktenLebensschutz.“?

Nach meinem christlichen Verständnis vom Menschenbeginnt menschliches Leben mit der Verschmelzung vonEi und Samenzelle. Von da an gilt der uneingeschränkteLebensschutz. Von da an gilt die Unantastbarkeit derWürde des Menschen. Wenn man den Beginn des Lebensan andere Kriterien wie Entwicklung oder Nidation bin-det, dann kommen wir dahin, dass sich die Frage stellt: Istdie Würde des Menschen nur dann unantastbar, wenn derMensch zur Selbstachtung fähig ist? Wenn wir dieseGrenze aufgeben, dann, so glaube ich, werden alle ande-ren Grenzen willkürlich sein.

Der uneingeschränkte Lebensschutz, die Schutzwür-digkeit auch des Embryos verbieten es, den Embryo fürdie Gewinnung von Stammzellen zu töten, und verbieteneine verbrauchende Embryonenforschung. Bis hierherstimme ich und stimmen die anderen Unterzeichner desAntrags gegen einen Import von Stammzelllinien auchmit dem Konsensantrag überein.

Wenn ich eine verbrauchende Embryonenforschung inDeutschland ablehne, dann ist es für mich auch nicht ver-tretbar, Stammzellen zu importieren, die aus der Vernich-tung von Embryonen gewonnen worden sind. Jede nochso eng definierte Importerlaubnis wird die Tür zu weite-ren Ausnahmen öffnen. Hier ist schon die Frage ange-klungen: Was spricht dagegen, nach einiger Zeit, wenn dieexistierenden Stammzellen für die wissenschaftliche For-schung nicht ausreichen, zu sagen: „Es gibt neue Stamm-zelllinien, für die Embryonen bereits vernichtet wordensind“, und die Tür für den Import weiterer Stammzellli-nien zu öffnen? Wenn wir den ersten Schritt tun, dann – da bin ich ganz sicher – werden weitere Schritte folgenund wir werden die Tür nicht wieder schließen können.Dies wäre eine Entwicklung, die ich ethisch nicht verant-worten könnte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Von den Befürwortern einer weiter gehenden Embryo-nenforschung auch hier in Deutschland werden immerzwei Argumente ins Feld geführt. Es wird gesagt, ein Ver-bot der Forschung an embryonalen Stammzellen gefährdeden Forschungsstandort Deutschland, und es wird auf diemit der Forschung verbundene Hoffnung auf zukünftigeHeilungsmöglichkeiten verwiesen. Ein Verbot des Im-

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ports embryonaler Stammzellen bedeutet jedoch nicht denVerzicht auf Stammzellforschung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU derSPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-NEN)

Vielmehr haben wir die Wahl zwischen einer Forschungan embryonalen Stammzellen mit großen ethischen Pro-blemen, mit ethischen Fragen, die diesen Weg für michnicht gangbar machen, und einer ethisch unbedenklichenForschung an adulten Stammzellen. Hierbei geht esdoch um die Grenzen einer ethisch verantwortbaren For-schung. Deshalb sagen wir Ja zu einer Forschung an adul-ten Stammzellen und fordern wir eine sehr viel intensivereund stärkere Forschung auf diesem Gebiet.

Mit der Stammzellforschung verbinden sich Hoffnungenauf die Entwicklung von Heilverfahren für bisher nicht zuheilende Krankheiten. Diese Hoffnungen lassen sich nachAnsicht einiger nur oder schneller mit embryonalen Stamm-zellen realisieren. Aber rechtfertigt die Hoffnung auf mögli-che Heilung die Tötung menschlichen Lebens? Können wirhier abwägen zwischen dem Lebensrecht des Embryos undeiner Hoffnung auf Heilung, von der wir nicht wissen, ob siezu realisieren ist und ob sie nur auf diesem Wege zu reali-sieren ist? Ist es vertretbar, zu sagen, je intensiver die Hei-lungshoffnung sei, desto stärker dürften wir die Unantast-barkeit der Würde des Menschen in einem frühen Stadiuminfrage stellen? Nach meinem Dafürhalten lässt sich die ver-brauchende Embryonenforschung nicht mit der mehr oderweniger fundierten Hoffnung auf Heilung rechtfertigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD und der PDS)

Eine Ethik, die eine verbrauchende Embryonenfor-schung in Deutschland ablehnt, muss auch einen wie im-mer begrenzten Import von Stammzellen ablehnen. Wiebereits mehrfach angeklungen ist, geht es hier um ein Jaoder Nein zu einer verbrauchenden Embryonenfor-schung. Eine Erlaubnis zum begrenzten Import vonStammzellen öffnete hier eine Tür, die wir auf Dauer nichtwieder schließen könnten. Deswegen stehen wir heute vorder entscheidenden Frage, ob wir zu einem Import em-bryonaler Stammzellen Nein sagen, wie es der Geist desEmbryonenschutzgesetzes vorsieht, oder ob wir die Türzu einer verbrauchenden Embryonenforschung auch inDeutschland öffnen, was uns auf einen Weg führte, denwir Schritt für Schritt immer weiter gehen müssten. Ichplädiere dafür, im Hinblick auf eine embryonale Stamm-zellenforschung in Deutschland beim Nein zu bleiben.

Danke.(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Kolle-gen Gerhard Schröder das Wort.

Gerhard Schröder (SPD): Herr Präsident! Meine Da-men und Herren! Es ist ein gutes Zeichen für den Zustandder politischen Kultur in Deutschland, dass die Debatte,die wir heute hier führen, in der Öffentlichkeit so breit, so

intensiv und gelegentlich auch durchaus leidenschaftlichgeführt worden ist. Wir sollten auch in Zukunft daraufachten, zu vermeiden, dass diejenigen, die prinzipiell ge-gen jede Form der Forschung an embryonalen Stammzel-len und infolgedessen auch gegen ihre Einfuhr sind, den„Knüppel“ der unterlassenen Hilfeleistung zu spüren be-kommen und die anderen, die diese Forschung generelloder unter restriktiven Bedingungen bejahen, als Antwortdarauf mit dem Etikett der ethischen Verantwortungslo-sigkeit oder gar des verfassungswidrigen Handelns belegtwerden. Wir haben dies in der Vergangenheit vermiedenund sollten es auch in Zukunft vermeiden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU und der FDP und des Abg.Roland Claus [PDS])

Für diejenigen, die sich nicht jeden Tag mit diesen Fra-gen beschäftigen können oder wollen, möchte ich das,worüber heute zu entscheiden ist, präzise bestimmen: Vordem Hintergrund einer breiten öffentlichen Diskussionhaben wir über die Frage zu entscheiden, ob wir den Import von embryonalen Stammzellen, den das heutegeltende Embryonenschutzgesetz erlaubt, verbieten wol-len oder ob wir auch in deutschen Labors und Universitä-ten Forschung an ebendiesen embryonalen Stammzellenermöglichen wollen, wie es in den Vereinigten Staaten, inIsrael und Australien, aber auch – das ist besonders wich-tig – in mehr und mehr europäischen Ländern selbstver-ständlich geschieht, da man sich von dieser Forschung er-hoffen darf – mehr ist es zunächst nicht –, dass sie neueMedikamente und Heilverfahren für bislang unheilbareKrankheiten hervorbringt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach meinerAuffassung wären ein totales Importverbot für embryo-nale Stammzellen und als Konsequenz dessen ein totalesForschungsverbot nicht nur unangemessen, sondern auchverfassungsrechtlich problematisch.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDPsowie des Abg. Peter Hintze [CDU/CSU])

Stammzellen, aus denen sich kein vollständiger Organis-mus mehr entwickeln kann, genießen – das ist meine per-sönliche Meinung – keinen Grundrechtsschutz. Sehr wohlaber genießt die Freiheit von Wissenschaft und For-schung Grundrechtsschutz. Wir alle täten gut daran, die-ses Grundrecht zu verteidigen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich darum – das haben hierauch schon andere ausgeführt –, dass wir uns gemeinsamdagegen verwahren, dass Medizinern und Biologen dunkleMotive wie etwa Profitgier oder Geltungssucht unterstelltwerden, nur weil sie sich der Erforschung embryonalerStammzellen widmen oder sich für diese Forschung aus-sprechen. In dieser Debatte muss klar werden: Diese Wis-senschaftler haben ihre Forschungstätigkeit in den Dienstihrer Mitmenschen gestellt. Sie haben sich damit einergroßartigen Aufgabe verschrieben. Sie wollen anderen hel-fen, sie wollen Schmerzen lindern und Krankheiten heilen.Ich finde, dafür haben sie Anerkennung verdient.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, derCDU/CSU und der FDP sowie der Abg. AndreaFischer [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN])

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Frau Merkel, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, wennSie darauf hinweisen, dass auch die DFG Anerkennungverdient – in diese Anerkennung schließe ich auch HerrnProfessor Brüstle ein, über den so viel geschrieben undgeredet worden ist –, denn Wissenschaftler haben in denvergangenen Monaten darauf verzichtet, von einemRecht, das ihnen ausdrücklich zusteht und das wir nichteingeschränkt hatten, Gebrauch zu machen, um ihre For-schungen schon jetzt zu ermöglichen. Ich werte das als ei-nen Beweis für den sehr verantwortungsvollen Umgangdeutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mitebendiesem Problem.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde heutefür den Gruppenantrag von Frau Böhmer, Frau vonRenesse und anderen stimmen, trotz einiger Bedenken,die auch ich habe, trotz einiger meiner Auffassung nachernst zu nehmender Argumente, die ich von denen, die fürein weniger eingeschränktes Ja eintreten, gehört habe. Inder jetzigen Situation und vor dem Hintergrund der brei-ten öffentlichen Debatte schafft dieser Antrag keine gegenüber dem geltenden Embryonenschutzgesetz prin-zipiell neue Rechtslage, aber er kann ein Stück Rechtssi-cherheit und ein Stück Klarheit vermitteln helfen.

Die Anforderungen an den Import embryonalerStammzellen sind in diesem Antrag präzise und sehr um-fassend geregelt. Ich glaube, dass damit die Forschungs-möglichkeiten, die man neben der Forschung an adultenStammzellen braucht, vielleicht nicht in optimaler Weisefür die Forscher, aber in vertretbarer Weise für die Ge-sellschaft geregelt werden. Zudem beschreiten wir, fallswir diesen Antrag beschließen, keinen Sonderweg fürDeutschland. Wir gehen längst nicht über die Praxis in an-deren Staaten hinaus, aber – das ist für mich entscheidend –wir koppeln uns eben auch nicht von den internationalenForschungsstandards ab.

Für diejenigen, die prinzipiell dagegen sind, könntevielleicht folgendes Argument ein wenig Überzeugungs-kraft entwickeln: Nur auf der Basis dieses vermittelndenAntrags haben wir eine Chance, uns über unsere nationa-len Regelungen hinaus auch in der internationalen Forschungspolitik Mitsprachemöglichkeiten zu sichern – auf andere Weise würde es außerordentlich schwer wer-den, das zu tun –, um auf diese Weise ein Problem, dasnicht allein im nationalen Maßstab zu regeln ist, im inter-nationalen Maßstab vielleicht in stärkerem Maße gemäßunseren Vorstellungen von verantwortungsbewusster For-schung zu regeln, als das – das muss man einräumen – inanderen Ländern der Fall ist.

Natürlich rühren die Fragen, die wir hier zu beantwor-ten haben, an Grundfragen des menschlichen Lebens undZusammenlebens. Das wurde hier bereits gesagt. All die-jenigen, die es sich schwer gemacht haben – das gilt fürjeden von uns, denke ich – und die sagen, die einfacheAntwort Ja oder Nein ist keine angemessene, keine mirmögliche Antwort, haben Recht. Befürworter und Gegnerder Stammzellenforschung – auch das ist wichtig – unter-scheiden sich nicht nach den üblichen Kriterien, nach

rechts oder links, die in der politischen Debatte gelten,übrigens auch nicht nach Konfessionszugehörigkeit. Dassind Fragen, die der Einzelne für sich und in seiner Ver-antwortung für die Erfüllung des Auftrags, den er vomVolk bekommen hat, beantworten muss.

Mir ist wichtig, dass Folgendes ausgedrückt wird: Esist klar, dass die Entscheidung pro Forschung an embryo-nalen Stammzellen keine Entscheidung gegen Forschungan adulten Stammzellen ist, sein kann und sein darf.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie desAbg. Roland Claus [PDS])

Im Gegenteil: Das, was wir da in der Vergangenheit ge-leistet haben – ich erinnere auch an das, was wir an Un-terstützung mobilisiert haben –, ist wichtig und richtigund muss weitergeführt werden. Ich denke, darüber gibtes Übereinstimmung.

Ich nenne ein letztes Argument, das nicht neu ist unddas hier schon angeführt worden ist, das ich aber unter-streichen will – mich jedenfalls hat es immer beschäftigt –:Wie geht man, wenn man zu einem prinzipiellen Neinkommt, ehrlich mit der Tatsache um – Frau von Renessehat sie eingangs ihrer Rede beeindruckend dargestellt –,dass Therapien oder Medikamente, die durch Forschungan embryonalen Stammzellen in anderen Ländernverantwortungsbewusst – es geht jetzt nicht um diejeni-gen, die das anders machen – entwickelt worden sind, hiernatürlich, selbstverständlich benutzt werden? Ich redejetzt nicht nur über den rechtlichen Regelungskatalog, derdas gebietet, sondern auch über die Verantwortung, die je-der Arzt, aber auch jeder, der Hilfe leistet, verspüren wird.Wie geht man dann damit um? Auf diese Frage, glaubeich, wissen diejenigen, die prinzipiell Nein sagen, keine – jedenfalls für mich befriedigende – Antwort. Ich habe inder Diskussion auch keine gehört.

Ich ziehe folgendes Fazit: Der vorliegende Gruppen-antrag, den ich erwähnt habe, bewältigt, glaube ich, insehr adäquater Weise auf der einen Seite den Abwä-gungsprozess, von dem hier zu Recht die Rede gewesenist; auf der anderen Seite setzt er nationale Grenzen, ereröffnet uns Möglichkeiten des Einflusses auf die inter-nationale Forschungspolitik und er macht zudem dasmöglich, was forschungspolitisch und auch vor dem Hin-tergrund des Heilenwollens in unserem Land geboten ist.Das ist der Grund, warum ich Sie bitte, diesem Antrag zu-zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie desAbg. Roland Claus [PDS] und des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP])

Präsident Wolfgang Thierse: Liebe Kolleginnenund Kollegen, auf der Tribüne hat soeben die Präsidentindes schwedischen Parlaments, Dahl, mit ihrer DelegationPlatz genommen. Wir begrüßen Sie sehr herzlich.

(Beifall)

Wir hoffen, dass Sie einen aufschlussreichen Einblickin unsere parlamentarische Arbeit bekommen. Sie neh-

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men heute ja an einer besonders wichtigen Debatte desBundestages teil. Für Ihren Aufenthalt hier bei uns, in un-serem Lande und für Ihr weiteres Wirken begleiten Sieunsere besten Wünsche.

(Beifall)

Ich erteile das Wort dem Kollegen Edzard Schmidt-Jortzig.

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP): Herr Präsident!Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! HerrKollege Schröder, ich komme mit ganz ähnlichen Argu-menten wie Sie zur Befürwortung des GruppenantragsFlach/Reiche/Hintze/Gerhardt.

Ich möchte mit meiner Argumentation bei dem einset-zen, was schon Frau von Renesse am Anfang gesagt hat.Ich möchte nämlich darauf hinweisen – das scheint mirauch und gerade bei einer so emotionalen und sensiblenFrage wie der, die wir heute behandeln, wichtig zu sein –,dass es nicht darum geht, zu fragen, was wir denn zulas-sen, sondern darum, was wir verbieten sollen oder dürfen.In unserem Verständnis von Gemeinwesen, von Rechts-ordnung und von politischer Verfassung ist nämlich, je-denfalls staatlich – alles andere ist eine Frage der ganzpersönlichen Moral und Ethik –, alles zu tun erlaubt, so-lange es nicht verboten ist. Umgekehrt gilt nicht plötzlich,dass nur zugelassen sei, was hoheitlich ausdrücklich ge-stattet werde. Wir leben eben nicht in einem totalitärenRegime oder in einer Diktatur, sondern in einer freiheitli-chen Staatsordnung. Ich möchte, dass das auch hier deut-lich wird. Wir müssen also fragen: Was legitimiert, wennwir es aussprechen wollen, ein Verbot?

Gerade für ein Verbot und im Übrigen auch für ent-sprechende Einschränkungen gibt es – das bestreitet nie-mand – manche Argumente:

Da ist zum einen der Schutz des embryonalen Le-bens. Für mich – das will ich für meinen Teil ganz deut-lich machen – ist es nicht streitig, dass das menschlicheLeben mit der Verschmelzung der beiden Keimzellen unddamit sowohl sein verfassungsrechtlicher als auch seinmoralisch gebotener Schutz beginnen. Man kann wissen-schaftlich sicherlich darüber streiten, ob man den Zeit-punkt noch früher ansetzen müsste. Nur, im Zusammen-hang mit dem menschlichen Leben müssenunterschiedliche Dinge gegeneinander abgewogen wer-den. Wir Christen wissen sehr gut – das sage ich beson-ders an Ihre Adresse, lieber Kollege Borchert, da Sie ganzbewusst aus christlicher Sicht argumentiert haben –, dasses mehr als die bloße physische Existenz gibt. Wir müs-sen in der Praxis ohnehin auf vielfältige Weise zwischenLeben und Leben abwägen.

Ein anderes Argument für die Rechtfertigung des Ver-bots der verbrauchenden Embryonenforschung ist derSchutz der Menschenwürde. Dazu möchte ich sagen:Ich bezweifle sehr stark, dass die Blastozyste, also derFrühzellverband, bereits ein würdefähiger Mensch ist. Alldiejenigen, die schockiert sind, wenn man so etwas sagt,rufe ich auf, sich um ein tieferes Verständnis der Dinge zubemühen. Es geht ja nicht darum, irgendwelche Behaup-tungen tapfer zu wiederholen. Es geht vielmehr darum,

herauszubekommen, zu erfühlen oder für sich zu ent-scheiden, was denn Würde im Kern wirklich bedeutet,und die Frage zu beantworten, warum sie unter GottesHimmel nur dem Menschen und keinem anderen Ge-schöpf, erst recht keiner anderen Sache, keinem einzelnenOrgan und im Übrigen auch keiner totipotenten Zelle, zu-erkannt wird. Ich sage auch dies in Richtung derjenigen,die besonders aus christlicher Sicht argumentieren. Em-sige Dogmaverkündigung ersetzt jedenfalls nicht Über-zeugungskraft.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender SPD und der CDU/CSU und der Abg.Christina Schenk [PDS])

Es geht also darum, abzuwägen, inwieweit die Schutz-und Förderungsbelange des einen Guts bzw. Handlungs-ziels zugunsten der des anderen zurückgedrängt werdenkönnen. Das gilt auch für die empfindliche Stelle, über diewir jetzt diskutieren, nämlich wenn es um den Import em-bryonaler Stammzellen und die Forschung an ihnen geht.Das müssten doch auch diejenigen – darauf ist schon hin-gewiesen worden – spüren, die vehement für ein absolu-tes Verbot streiten. Mir ist jedenfalls nie klar geworden,wie man seinerzeit für eine – wie auch immer konditio-nierte – Regelung des Schwangerschaftsabbruchs seinkonnte und jetzt vehement für ein striktes Verbot derStammzellenforschung eintreten kann.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender SPD und der CDU/CSU und der Abg.Christina Schenk [PDS])

Bei dem von mir skizzierten Abwägungsprozess – umihn kommen wir nicht herum; ich glaube, dass RomanHerzog völlig Recht hat, wenn er vor absoluten Verbotenwarnt, weil diese das Ende jeder Argumentation seien –mag man je nach subjektiver Gewichtung der Vektorenund je nach weltanschaulicher bzw. religiöser Grundaus-richtung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Dasist klar. Deshalb habe ich die größte Achtung vor der Ent-scheidung derjenigen Kollegen, die eine andere Positionvertreten. Ich jedenfalls kann an der Verwendung frühes-ter, noch gänzlich individuumsferner Zellsubstanzen fürhochwertige, ernsthafte Ziele nichts per se Verwerflicheserkennen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Es geht ja nicht um Ausforschung um der Ausfor-schung willen, nicht um die Entschlüsselung irgendwel-cher Geheimnisse um der Neugier willen, sondern um dasVorankommen der Forschung auf medizinisch-therapeu-tischem Feld. Von der Ethik des Heilens ist bereits ge-sprochen worden. Auch darüber müssen wir uns ernsthaftGedanken machen. Es sollen überhaupt nur – die Termi-nologie wirkt hier zugegebenermaßen etwas gewalttätig –so genannte überzählige oder verwaiste Embryonen fürForschungszwecke herangezogen werden, die sonst, wiees einmal von einem hoch gestellten Juristen formuliertworden ist, in das ewige Eis verbannt sind, also keine Per-spektive auf wirkliche Individualität und Menschenwürdehaben. Sie, Herr Hintze, haben ja auch schon darauf hin-gewiesen.

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Deshalb entscheide ich mich – ich bin dankbar, das hiereinmal deutlich und klar dartun zu können – für ein kon-ditioniertes Freihalten entsprechender Forschung, füreinen möglichen Fortschritt. Dieser Fortschritt ist nurmöglich. Niemand verspricht ihn fest. Aber eine solchePerspektive ist auf dem medizinisch-therapeutischen Feld vorhanden. Wichtige Elemente dieser Freihaltungder Forschung, die in dem entsprechenden Antrag derKollegin Flach und anderen enthalten sind, sind die strikteBegründungsnotwendigkeit, die Meldeauflage, die Insti-tutionenlizenz etc.

Ich glaube, dass nur der Weg einer verantwortlichen,freien Forschung unserem zivilisatorischen Vorankom-mensanspruch, unserem Verbesserungsanspruch und un-serem Anspruch, nicht stehen bleiben zu wollen, gerechtwerden kann. Wenn man davon nicht überzeugt ist, sollteman bei dieser Gewissensfrage nicht so votieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Kolle-gen Ernst Ulrich von Weizsäcker das Wort.

Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD): Herr Präsi-dent! Frau Dahl! Meine sehr verehrten Damen und Her-ren! Ich sehe alle drei Anträge als ethisch gut begründetund motiviert an. Es ist niemandem, der sich einem derAnträge angeschlossen hat, vorzuwerfen, sich die Frageethisch leicht gemacht oder sich gar aus niederen Motivenentschieden zu haben.

(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. h. c. RudolfSeiters)

Ich gestatte mir, insbesondere für den Antrag, der denNamen von Margot von Renesse trägt, diese positive Ein-schätzung zum Ausdruck zu bringen. Anfangs war ichdurchaus in der Versuchung, mich dieser Initiativeanzuschließen. Doch was hat mich dazu gebracht, michschließlich gegen eine Importerlaubnis auszusprechen?Mich hat einiges an der medizinischen Argumentationbei Befürwortern des Imports, nicht zuletzt in der Wis-senschaftlergemeinde, gestört.

(Beifall der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN])

Da spricht man, oft mit Fotos von bedauernswertenKranken unterlegt, von Heilungschancen bekannterKrankheiten. Oft wird der Mund ziemlich voll genom-men. Dabei sind die nahe liegenden Heilungschancenheute ausschließlich bei ausgereiften adulten Stamm-zellen zu suchen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und derCDU/CSU)

zumal man bei der Übertragung von embryonalen Stamm-zellen ein echtes Tumorrisiko eingeht, weswegen diesheute auch kein Arzt tun würde.

Der Vorzug der embryonalen Stammzellen ist, zumin-dest heute, ein rein wissenschaftlicher. Mit ihnen könnenbestimmte Fragen der Zelldifferenzierung und derenSteuerung besser untersucht werden. In Zukunft könnenhieraus auch Heilungschancen erwachsen. Aber dieseGrundlagenforschung lässt sich mit embryonalen Stamm-zellen von Primaten, zum Beispiel Weißbüscheläffchen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

größtenteils genauso gut durchführen.

(Margot von Renesse [SPD]: Dann gibt esauch kein Importproblem mehr!)

– Hier gibt es in der Tat kein Importproblem.

(Margot von Renesse [SPD]: Und keineGenehmigung!)

Sollte sich nach Jahren der Grundlagenforschung imIn- und Ausland ein starker Hinweis auf eine verbesserteChance auf Heilung bestimmter Krankheiten ergeben,dann wäre ich bereit, meine derzeitige Haltung zu re-vidieren und im Sinne des Antrags von Renesse eine sehrvorsichtige Öffnung der Forschung an vorhandenen, an-sonsten todgeweihten embryonalen Stammzellen zuzu-lassen. Wenn die Heilungschancen konkretisiert sind,würde ich dieser Argumentation zustimmen.

Tut man dies aber beim heutigen Stand der Erkennt-nisse, also bereits auf vagen Verdacht hin, dann ist nachmeiner Befürchtung eine ethische Rutschpartie program-miert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU undder PDS)

Einen vagen Verdacht späterer medizinischer Nützlich-keit kann ein ehrgeiziges Forscherteam eigentlich immerkonstruieren.

Ich höre den Einwand, dass die Wissenschaft inDeutschland verkümmere, wenn man im Ausland etwasdarf, was hierzulande verboten ist. Gut – das Argument„Wissenschaftsstandort Deutschland“ ist für mich dasseriöseste von denen, die für den Stammzellenimportsprechen. Nicht etwa, weil die Forschung mit mensch-lichen embryonalen Stammzellen eine so zentrale Stel-lung einnähme, sondern weil die Debatte der letzten Mo-nate sie zu einem Symbolfall der Forschungsfreiheithochstilisiert hat.

Mein Einwand bleibt aber, dass es Tausende faszi-nierender wissenschaftlicher Fragestellungen mit me-dizinischer Relevanz auch im Bereich der erlaubtenStammzellforschung gibt. In dieser Lage ausgerechnetdiejenigen Fragen zum Symbolfall der Freiheit zu ma-chen, bei denen viele Menschen starke ethische Bedenkenhaben, ist nicht gut.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)

Ich traue aus eigener wissenschaftlicher Kenntnis derdeutschen Lebenswissenschaft zu, auf höchstem interna-

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tionalen Niveau ohne Verletzung ethischer Bedenken zurMehrung des Wissens um die Heilung von Kranken bei-zutragen. Das ist ein Weg, der nicht zu Spaltungen führt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Margot von Renesse [SPD]: Den kannder Gesetzgeber nicht vorschreiben! Art. 5!)

Es ist der Weg, der eine breite Akzeptanz der Wissen-schaft in unserem Volk sichert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU undder PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich erteiledas Wort der Kollegin Petra Bläss.

Petra Bläss (PDS): Herr Präsident! Liebe Kollegin-nen und Kollegen! Der heutigen Entscheidung ist eineeinzigartige und breite gesellschaftliche bioethische De-batte vorausgegangen, die mit der heutigen Beschluss-fassung nicht abgeschlossen wird – im Gegenteil.

Die von uns jetzt zu beantwortende Teilfrage, ob derImport embryonaler Stammzellen zugelassen werdensoll, verlangt eine Gewissensentscheidung von jeder undjedem von uns, die uns in ethischer Hinsicht eine un-geheure Verantwortung aufbürdet. Die Zuschriftenflut,die uns Abgeordnete in den letzten Tagen erreicht hat,zeugt von der Relevanz, die dieses Thema für die Men-schen in diesem Lande hat. Als Politikerinnen und Poli-tiker sind wir verpflichtet, Hoffnungen und Sorgen ernstzu nehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es heutemit einer Entscheidung zu tun, bei der keine Seite ruhigenGewissens sagen kann, was in der Konsequenz darausfolgt. Die bisherige Debatte war von hoher Qualität undpolitischer Kultur gekennzeichnet; davon zeugen sowohldie fraktionsübergreifenden Bündnisse als auch die ge-genseitige Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen. Einsaber ist in der Debatte immer deutlicher geworden: Beider Entscheidung über eine Zulassung ist nur ein klares Jaoder ein klares Nein möglich, ein „Nein, aber“ oder ein„Ja, aber“ sind grundsätzlich auch ein Ja. Hier gibt es kei-nen Kompromiss.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetendes BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich spreche mich klar gegen die Zulassung des Importsembryonaler Stammzellen aus.

Die Frau spielt in der ganzen Debatte eine unter-geordnete Rolle; dabei geht es doch um sie: um ihre Ge-sundheit und darum, dass nur sie das Ausgangsmaterialfür die embryonale Stammzellenforschung, nämlich dieEizelle, liefern kann – im Übrigen unter Inkaufnahme ho-her gesundheitlicher Risiken aufgrund der notwendigenhormonellen Stimulation. Davon ist leider nirgendwo dieRede gewesen.

Keine und keiner kann heute sagen, ob ihre oder seineEntscheidung in einem Jahr noch richtig ist. Die, die heute

Ja sagen, können sich irren; die, die heute Nein sagen,können sich ebenso irren. Doch ein Ja bringt die großeGefahr mit sich, dass die Entscheidung, wenn sie sich alsIrrtum herausstellt, nicht rückgängig zu machen ist, dasseine Tür geöffnet wird, die möglicherweise nicht wiederzu schließen ist.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetender SPD, der CDU/CSU und des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei einem Nein könnten wir, wenn sich unsere heutigeEntscheidung als Irrtum herausstellt, immerhin noch spä-ter die Tür aufmachen.

Worum geht es bei der notwendigen Entscheidung?Doch nicht darum, heute Kranken Heilungschancen zuversprechen. Bei allem Verständnis für die Argumente,die für eine Zulassung des Imports embryonaler Stamm-zellen sprechen, kann ich ihm nicht zustimmen, weil da-mit auch und vor allem ein Paradigmenwechsel in derFortpflanzungsmedizin eingeleitet werden würde. Wer fürdie Importzulassung stimmt, stimmt für die Vernutzungder Eizelle und damit der Frau. Die Frau wird so zur Lie-ferantin eines Rohstoffs, der für Forschungszwecke ge-nutzt wird, zur Spenderin eines potenziell auf dem Marktgehandelten Gutes.

Ja, es besteht die Gefahr, dass hier ein Markt entsteht,der kommerziellen Interessen folgt. Die Befürworte-rinnen und Befürworter der Importzulassung kommenzum Teil ganz offen mit dem Argument des Wirtschafts-und Wissenschaftsstandorts. Ja, es gibt hier handfestewirtschaftliche Interessen, aber die dürfen meines Erach-tens an dieser Stelle nicht ausschlaggebend sein, genausowenig wie das Gut der Forschungsfreiheit nicht losgelöstvom ethischen Gebot der Verantwortung für die Folgenbetrachtet werden darf.

Unsere Debatte zeigt: Jede und jeder von uns ist ge-zwungen, durchaus schlüssige Argumente pro und kontraabzuwägen und letztlich eine Entscheidung zu treffen. Fürmich wiegen die Risiken und möglichen Gefahren, die miteiner Zulassung des Imports embryonaler Stammzellenverbunden sind, schwerer. Daher spreche ich mich klargegen eine Importzulassung aus.

Danke.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetender SPD, der CDU/CSU und des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich gebe dasWort dem Kollegen Werner Lensing.

Werner Lensing (CDU/CSU): Herr Präsident! Meinesehr verehrten Kolleginnen! Meine Herren Kollegen! Un-ter dem Eindruck der heutigen Debatte gestatten Sie mirdrei Grundaussagen.

Aussage eins. Die theologisch in der ZuwendungGottes zu den Menschen begründete Würde findet in derheutigen Bundestagsdebatte ihren prägenden Ausdrucksowohl in der Freiheit des Abgeordneten, zu einem

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eigenen Standpunkt zu finden, als auch in seiner ethischenVerpflichtung, bereitwillig Verantwortung zu überneh-men.

Aussage zwei. Wie uns bereits aus den Heilungsge-schichten der Evangelisten bekannt ist, gehört die Zu-wendung zum Kranken zu den Grund- und Kernbestän-den christlicher Ethik. Von hier aus gewinnt dietherapeutisch begründete Grundlagenforschung eine zu-sätzliche moralische und religiöse Rechtfertigung.

Aussage drei. Gleichwohl lehne ich eine Klassifi-zierung der Kolleginnen und Kollegen, etwa nach derArt: hier die angeblich fortschrittsfreundlichen Heilendenund dort die vermeintlich fortschrittsfeindlichen Lebens-schützer, eindeutig ab.

(Beifall des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP])

Vor diesem Hintergrund komme ich zu einem Mittel-weg zwischen den beiden Polen, die uns heute im We-sentlichen beschäftigt haben. Aus meiner persönlichenÜberzeugung heraus, nach der der Mensch von Anfang anMensch ist, will ich versuchen, diesen Mittelweg zu be-gründen.

Unser Antrag, der den Import, wie Sie wissen,grundsätzlich verbietet und nur nach strengen KriterienAusnahmen zulässt, unterstreicht die bestehende Rechts-lage, nach der in Deutschland keine Embryonen zuForschungszwecken getötet werden dürfen. Der Antragder Befürworter eines vollständigen Importverbots be-rücksichtigt, zumindest aus meiner Sicht, zwar unein-geschränkt die Rechte des Embryos, aber er unterschei-det nicht präzise genug zwischen Embryonen und Stamm-zellen und grenzt dadurch grundgesetzlich geschützte Po-sitionen wie die der Forschungsfreiheit aus.

Deswegen möchte ich, auch anbindend an die Aus-führungen meiner Kolleginnen Maria Böhmer und FrauRenesse, weil es für mich und erst recht für all diejenigenganz wichtig ist, die eventuell noch überlegen, welchemAntrag sie denn zustimmen sollen, mit Deutlichkeit fest-stellen: Pluripotente Stammzellen sind keine Embryo-nen. Aus solchen Stammzellen können auch keine Em-bryonen erwachsen. Wer embryonale Stammzellenimportiert, begeht damit keine Tötung von Embryonenund verstößt insofern auch nicht gegen den Geist unseresEmbryonenschutzgesetzes.

Vielmehr bedeutet der Tod des Embryos eine Zäsur,mit der das – zugegebenermaßen – ethisch wie grundge-setzlich begründete Lebensrecht des Embryos zwangsläu-fig endet. Dies muss bei der ethischen wie auch bei derrechtlichen Beurteilung beachtet und darf nicht miteinan-der vermengt werden. Insofern ist es nicht nachvollzieh-bar, wenn ein vermeintlich zwingend erforderliches recht-liches Verbot des Imports von humanen embryonalenStammzellen mit einer ethischen Argumentation begrün-det wird, die ihre Grundlage ausschließlich in dem Hin-weis auf die Tötung von Embryonen findet.

Gegen unseren Antrag – das möchte ich hier sehr offensagen – hörte ich wiederholt das schlichte Argument: DerHehler ist ebenso schlimm wie der Stehler. Dieser Hin-weis ist völlig unzutreffend. Ich will das begründen. Ein

Hehler schafft durch die von ihm gebotene Absatzmög-lichkeit gerade den Anreiz für den Dieb, eine Sache zustehlen. Mit unserem Antrag hingegen werden, insbeson-dere durch die Stichtagsregelung, sämtliche Anreize zurTötung von Embryonen für den Import nach Deutschlandgenommen. Zudem – auch das ist mir besonders wichtig –verbietet die christliche Ethik ausdrücklich nicht, ausSachverhalten, die durch Unrecht entstanden sind, neueErkenntnisse zu gewinnen, solange hierdurch nicht derEindruck einer nachträglichen Legitimierung der Un-rechtstat entsteht.

Lassen Sie mich nach all den grundsätzlichen Bemer-kungen und Erwägungen drei Punkte ganz pragmatischansprechen. Da ist zunächst einmal der Hinweis auf denbefürchteten Dammbruch. Angesichts der geltenden Ge-setzeslage, in der ein Import humaner embryonalerStammzellen grundsätzlich und ohne Beschränkung mög-lich ist, wird erst durch ein grundsätzliches Verbot, auchwenn es einen Erlaubnisvorbehalt enthält, ein Damm er-richtet, der auch zukünftig mit dem Hinweis auf den not-wendigen Embryonenschutz gehalten werden kann.

Eine weiterer Punkt ist die Stichtagsregelung. Die vonuns vorgesehene Regelung stellt sicher, dass dem Em-bryonenschutzgesetz gebührend Rechnung getragen wirdund der Verbrauch von Embryonen weiterhin verbotenbleibt. Durch die Stichtagsregelung wird zugleich jederAnreiz genommen, humane embryonale Stammzellen imAusland durch Tötung von Embryonen zu gewinnen, da-mit sie nach Deutschland exportiert werden können.

Schließlich ist das Argument von der Doppelmoral einwichtiger Punkt. Dieses Argument wurde heute schonwiederholt angeführt. Weil ich es persönlich für so wich-tig erachte, gestatten Sie mir diesen deutlichen Hinweis.Doppelmoral wäre es, wenn man durch ein Verbot derStammzellenforschung ausschließt, dass die deutscheForschung einen Beitrag zur Entwicklung des Wissensauf diesem Gebiet leistet, sich aber vorbehält, die thera-peutischen Optionen selbst zu nutzen. Dass nämlich sol-che Optionen auch deutschen Patienten zugute kommenmüssten, dürfte ein jeder zugestehen, auch derjenige, derder Stammzellenforschung grundsätzlich skeptisch ge-genübersteht. Im Übrigen dürfte sich die Annahme, dasssich eine Übernahme möglicher Forschungsergebnisseausschließen lässt, als völlig illusorisch erweisen.

Meine Damen und Herren, keine der heute im Zusam-menhang mit der Forschung an embryonalen Stamm-zellen vertretenen Positionen kommt ohne persönlicheGüterabwägung und ohne persönliche Entscheidung aus.Jede Entscheidung muss Risiken in Kauf nehmen, Risi-ken, die letztlich nicht mehr – egal, auf welchem Stand-punkt ich auch stehen mag – voll kontrollierbar sind. Ichpersönlich glaube, dass unser vorgelegtes Konzept aufdem hohen Stellenwert, der dem Schutz unserer Embryo-nen gebührt, beruht und dass wir mit diesem Konzept eineverbrauchende Embryonenforschung ablehnen, aber zu-gleich die Hoffnung und die Chancen auf Heilung beför-dern.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU undder SPD)

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Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich erteileder Kollegin Pia Maier das Wort.

Pia Maier (PDS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnenund Kollegen! Wenn mir vor einigen Jahren die Positionbegegnete, das Leben beginne mit der Verschmelzung vonSamen und Ei, wurde das immer mit dem Gebot „Du darfstnicht töten“ und mit der absoluten Schutzwürdigkeit desLebens verknüpft und als Argument gegen Abtreibung he-rangezogen. In der damaligen Auseinandersetzung mitdieser Position kam ich zu der Grundüberzeugung, dassnicht nur die Verschmelzung von Ei und Samen denLebensbeginn und die Schutzwürdigkeit begründen, son-dern dass der zweite Schritt ein ebenso elementarer ist: dieEinnistung in die Gebärmutter und die Entscheidung derFrau für eine Schwangerschaft.

Der Mensch ist nicht nur ein biologisches, sondernauch ein soziales Wesen.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetender FDP)

Das gilt nicht nur im Körper, sondern auch außerhalb. DerEmbryo im Reagenzglas sollte ebenso geschützt sein wieder im weiblichen Körper, aber eben nur genauso undnicht weitergehend. Dieser Grundüberzeugung folge ichauch heute, indem ich für den Antrag der Kolleginnen undKollegen Flach, Hintze und Reiche votieren werde, denich und auch andere PDS-Abgeordnete gern mit unter-stützt hätten.

Dieser Grundüberzeugung folge ich, indem ich von ei-nem Konzept der abgestuften Schutzwürdigkeit desmenschlichen Lebens ausgehe. In den ersten 14 Tagen,also vor dem Zeitpunkt der Einnistung, ist das befruchteteEi kein x-beliebiger Forschungsgegenstand; aber es mussnicht um jeden Preis am Leben gehalten werden. Es han-delt sich um potenzielles Leben.

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen bedeu-tet, den Embryo, aus dem sie gewonnen werden, zu nut-zen. Aber dennoch und in vollem Bewusstsein dessensage ich: Die Forschung an ihm und mit ihm kann unterbestimmten Bedingungen zugelassen werden.

(Beifall der Abg. Ulrike Flach [FDP])

Zentrale Bedingungen sind dabei der Kinderwunsch unddas hochrangige Forschungsinteresse. Die Forschungmuss dem Interesse Kranker, dem Interesse an Heilungdienen, und zwar nicht nur derjenigen, die sich das leistenkönnen.

Forschung, die potenzielles menschliches Leben ver-braucht, benötigt gute Gründe. Jedes einzelne Forschungs-vorhaben muss entsprechend geprüft werden. Forschungkann zugelassen werden, wenn die Eltern zugestimmt ha-ben, wenn Transparenz und Öffentlichkeit gewahrt sindund wenn der Embryo – wie eben erwähnt – ursprünglichwegen eines Kinderwunsches entstand.

Mit diesen Bedingungen sind meiner Meinung nachdie Befürchtungen ausgehebelt, die hier unter dem Stich-wort „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ vorgebrachtwerden. Wenn der Kinderwunsch und die Zustimmung

Voraussetzung sind, werden Frauen nicht zu Eispenderin-nen gemacht, werden ihre Körper nicht zu Ersatzteil-lagern, werden sie nicht gegen ihren Willen oder ausGeldnot in eine Hormonbehandlung getrieben. Denn daswill auch ich nicht. Das zu verhindern ist unsere Aufgabe.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetender FDP)

Zum Selbstbestimmungsrecht der Frau gehört nachmeinem Verständnis auch, dass sie sich selbst entscheidet:für oder gegen Kinder, für oder gegen eine Hormon-behandlung, für oder gegen die Verwendung ihrer Eizel-len zur Forschung.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Zum Selbstbestimmungsrecht der Frau gehört, sich selbstzu entscheiden, und nicht, den Frauen fürsorglich eine Ent-scheidung durch ein vorsorgliches Verbot abzunehmen.

(Beifall bei der PDS)

Lassen Sie mich zum Schluss Dürrenmatts „Die Phy-siker“ zu Hilfe nehmen: Dürrenmatt gelangt in seinemStück zu dem Schluss, dass eine Erkenntnis, die einmal inder Welt ist, nicht ungeschehen gemacht werden kann.Man muss lernen, mit dieser Erkenntnis zu leben.

Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist in derWelt. Es ist besser, diese Forschung hier geregelt zuzulas-sen, hier mit Gesetzen die in diesem Zusammenhang ge-wonnenen Erkenntnisse in geeignete Bahnen zu leiten.Sonst treiben wir die, die mit embryonalen menschlichenStammzellen forschen wollen, in andere Länder, in Län-der, die sich aus Geldnot und aus anderen Gründen eineRegulierung bzw. eine Begrenzung nicht leisten könnenund die andere ethische Maßstäbe setzen als wir. Das wäreder falsche Umgang mit dieser Forschung.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und derFDP)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtdie Kollegin Christa Nickels.

Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ka-tholische Rheinländerin muss ich mich wirklich wundern,mit welch überzogener Heilserwartung seit Jahr und Tagauf die Forschung an embryonalen Stammzellen geblicktwird. Zu den Versprechungen, die im Hinblick auf eineForschung gemacht werden, die sich noch absolut im Sta-dium der Grundlagenforschung befindet, und der damitverbundenen Wundersehnsüchtigkeit und Erwartungenkann ich nur sagen, dass im Vergleich dazu Pilger, die aneiner Marienprozession teilnehmen und über die ja vielelachen, wirklich staubtrockene Realisten sind.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Vergessen wir nicht – das sagen Herr Brüstle und alleanderen –: Die embryonale Stammzellenforschung ist im

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Stadium der absoluten Grundlagenforschung. Alle For-scher sagen: Wir brauchen mindestens noch zehn Jahre,bis wir Aussagen darüber treffen können,

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das istaber kein Grundargument!)

ob es überhaupt ein therapeutisches Potenzial geben wird.Es macht mich traurig, dass man das Leiden von Men-schen mit schweren Krankheiten funktionalisiert unddurch einen möglichen Eintritt in die Forschung an em-bryonalen Stammzellen bei ihnen unglaubliche Erwartun-gen weckt, die nicht gedeckt sind.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Wir leiten unglaubliche Mengen an Kapital in die Le-benswissenschaften. Die Bundesregierung hat im Januar2001 ein Fünfjahresprogramm zur Förderung derBio-Technologie mit einem Gesamtetat von 1,5 Milliar-den DM aufgelegt. Das ist eine riesige Summe, die fürdiese Forschung eingesetzt wird. Dazu kommen 350 Mil-lionen DM für die Genomforschung. Dem gegenüber ste-hen die großen Volkskrankheiten, die gut erforscht sindund die durch Prävention, gesunde Lebensweise und einegesunde Arbeitsumwelt drastisch zurückgefahren wer-den könnten. Gegen die oben erwähnten Summen neh-men sich – um nur einige zu erwähnen – die 1,5 Milli-onen DM für das Aktionsprogramm für Umwelt undGesundheit und die 4,8 Millionen DM für den Kinder-und Jugendgesundheitssurvey klein aus. Mit diesemGeld könnte man bei vielen Volkskrankheiten sehrschnell Heilung und Linderung schaffen. So viel zu demArgument, dass wir nicht für die Heilung von Menschenseien.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Es gibt eine ethisch unbedenkliche Alternative. Es istnicht so, dass die Forschung an embryonalen Stammzel-len alternativlos ist. Bei der Forschung an adultenStammzellen gibt es viele der Nebenwirkungen nicht, diees bei embryonalen Stammzellen gibt, wie etwa die Tu-morbildung. Auch gibt es keine Abstoßungsreaktionen.Wenn man Nabelschnurblut von jedem Neugeborenenentnehmen würde, könnte man für jeden Menschen eineentsprechende Heilungsoption schaffen. Hier muss massiv investiert werden. Hier ist Deutschland Spitze.Hierauf muss man alle Kraft lenken. Wir haben – wie ge-sagt – zehn Jahre Zeit.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Zu den Kolleginnen Renesse, Böhmer und Fischer –ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Menschenbild desGrundgesetzes ausdrücklich bestätigen; das ist sehrwichtig. Zu dem Argument, dass wir uns jetzt in einer Si-tuation befinden, in der wir eine Brücke bauen und mit be-stimmten Zellen forschen wollen, sage ich: Eine Brückeist kein Ort, an dem man verweilen kann. Man muss ent-

weder zurück- oder weitergehen. Wer, der diesen Weggeht, wird denn in dem Augenblick, in dem eine thera-peutische Möglichkeit erkennbar wird, zurückgehen? Dasist meiner Meinung nach eine Illusion und für mich einGrund dafür, zu sagen: Wir müssen alle Kraft auf die For-schung mit adulten Stammzellen setzen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Auch denjenigen, die sagen, was in der Welt ist, mussman nutzen, man kann es nicht einfach ungenutzt liegenlassen, sage ich: Wir als Koalitionsfraktionen haben ge-rade den Ausstieg aus der Atomenergie eingeleitet,

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

weil sie mit unübersehbaren Risiken für Millionen vonMenschen behaftet ist. Ich sehe nicht ein, in eine Risiko-technologie, deren Auswirkungen auf das menschlicheLeben erst über Generationen hinweg sichtbar werden,einzusteigen. Es gibt diese Forschung in Deutschlandnicht. Es besteht keine Notwendigkeit dafür.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Ich stimme Frau von Renesse ausdrücklich darin zu,dass sich Würde auf Freiheit begründet. Sie begründetsich aber nicht auf schrankenloser Freiheit, Frau vonRenesse. Würde begründet sich auch darauf, dass wir derFreiheit Grenzen setzen können, die ethisch begründetsind. Für mich ist es sehr wichtig, dass wir an einem Men-schenbild festhalten, das den Menschen in all seinen Da-seinsformen, sei es mikroskopisch klein, sei es hilflos,unnütz, krank oder alt, die Würde nicht abspricht.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, der ge-währleistet und sicherstellt, dass wir keine Nachfolge-zwänge schaffen. Denn wenn die Forschung an embryo-nalen Stammzellen einmal genutzt wird, wird es sehrschwer, hier wieder eine Grenze zu ziehen.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich gebe derKollegin Regina Schmidt-Zadel das Wort.

Regina Schmidt-Zadel (SPD): Herr Präsident! LiebeKolleginnen und Kollegen! Neue wissenschaftliche Er-kenntnisse und technische Möglichkeiten stellen uns – dashat die Diskussion heute gezeigt – vor grundsätzliche Fra-gen und auch Herausforderungen: Wie gehen wir mit derGattung Mensch um? Was bedeutet Fortschritt heute? Wobeginnt und wo endet die Ethik des Heilens?

In den vergangenen Monaten – viele Vorrednerinnenund Vorredner haben darauf hingewiesen – wurde ver-stärkt die Hoffnung geweckt, dass unter Verwendung em-bryonaler Stammzellen schwerste Krankheiten geheilt

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werden könnten. Der entsprechende Beweis steht bisheute aus. Im Gegensatz dazu besteht die Möglichkeit,dass die Verwendung embryonaler Stammzellen im Hin-blick auf alternative therapeutische Möglichkeiten nur einHilfsmittel auf Zeit wäre. Es gibt fundierte wissenschaft-liche Anhaltspunkte dafür, dass eine zielführende Grund-lagenforschung mit adulten Stammzellen im Hinblick auf die Therapie bisher nicht behandelbarer Krankhei-ten ein Erfolg versprechender Weg ist; Ernst Ulrich von Weizsäcker hat darauf hingewiesen.

Viele Menschen versprechen sich von Fortschritten inder Bio- und Gentechnik in erster Linie eine Heilung vonschweren und schwersten Krankheiten wie Morbus Par-kinson, Alzheimer, MS, Herzinfarkt oder Diabetes mel-litus. Für Hoffnung auf Heilung ist es grundsätzlich zufrüh, da konkrete Studien am Menschen frühestens inetwa drei bis fünf Jahren, wahrscheinlich aber erst sehrviel später vorliegen werden.

Ich denke – auch das will ich ausdrücklich sagen –,dass es der falsche Weg ist, denjenigen, die einen anderenAntrag unterschrieben haben bzw. befürworten, zu unter-stellen, dass sie gegen Therapie oder Heilung von Krank-heiten sind. Das sollten wir uns heute nicht erlauben unddas sollte auch nicht Sinn dieser Diskussion sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und derCDU/CSU)

Ich will meinen ganz persönlichen Standpunkt darstel-len: Der Import von Stammzellen, die aus menschlichenEmbryonen gewonnen wurden, ist aus meiner Sichtethisch nicht zu vertreten. Eine Produktion dieser Stamm-zelllinien ist mit der Manipulation an menschlichenStammzellen verbunden. Der Import embryonaler Stamm-zellen wäre ein Verstoß gegen den Konsens über den un-eingeschränkten Schutz menschlicher Embryonen, der1990 vom Bundestag beschlossen wurde. Das Grund-gesetz stellt den Schutz der Menschenwürde und des Le-bens über alle Gesetze. Nur die direkte Bedrohung, nichtaber an fernen Zielen ausgerichtete Grundlagenforschungkann das Recht auf Leben einschränken.

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, die Forschungsfreiheit hatihre Grenzen. Deswegen unterstütze ich den Antrag, dervon Wolfgang Wodarg und anderen eingebracht wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Das Worthat der Kollege Hubert Hüppe.

Hubert Hüppe (CDU/CSU): Herr Präsident! MeineDamen und Herren! Heute fällt sicherlich eine der wich-tigsten Entscheidungen im Deutschen Bundestag. Ichhabe vieles gehört – ich wohne dieser Debatte von Anfangan bei – und es ist deutlich geworden, dass fast alle – egal,welchen Antrag sie unterstützen – davon ausgehen, dasses sich beim Embryo um menschliches Leben handelt.Die Konsequenz daraus ist, dass wir heute darüber ent-

scheiden – das ist der eigentliche Punkt –, ob man inDeutschland für Grundlagenforschung menschlichesLeben töten oder mit Material arbeiten darf, für dasmenschliches Leben getötet wurde. Das ist die eigentlicheEntscheidung.

Herr Schmidt-Jortzig, den ich aufgrund vieler andererDebatten ansonsten sehr schätze, hat gerade gesagt, esgebe kein grundsätzliches Verbot, das weiterhelfenwürde. Ich glaube, es gibt ein solches grundsätzlichesVerbot. Dieses grundsätzliche Verbot steht ganz oben inder Verfassung. Wir können dieses Verbot auch nicht miteiner Dreiviertelmehrheit des Bundestages aufheben. Esbesagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Es steht dort nicht: Die Würde des Menschen ist unan-tastbar – Klammer auf –, es sei denn, im Ausland wird sieauch angetastet – Klammer zu. Es steht dort auch nicht,dass die Würde der Person oder des individuellen Men-schen unantastbar ist. Das Schutzkonzept beinhaltet, dassjeder Mensch unantastbar ist, weil er Mensch ist. Das istdie einzige Voraussetzung. Alles andere wird gefährlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-NEN)

Auch heute – ich habe genau zugehört – wurden, im-mer wieder, zwar keine Heilungsversprechen gegeben,aber ganz nebenbei doch Perspektiven zu Parkinson, Dia-betes, Alzheimer und Multipler Sklerose aufgezeigt.Noch vor einer Woche – ich bitte darum, das einfach ein-mal zur Kenntnis zu nehmen – hat die „Ärztezeitung“ auf-grund neuer Forschungsergebnisse deutlich gemacht: Esgibt überhaupt keinen Ansatz, bei Multipler Sklerose aufStammzellforschung, auch nicht – leider – auf die For-schung mit erwachsenen Stammzellen zurückzugreifen.Das muss man einmal sagen.

Ich finde das deswegen so schlimm, weil viele krankeMenschen, die zum Beispiel vor den Fernsehern die De-batte verfolgen, natürlich nach jedem Halm greifen, derihnen hingehalten wird. Diese Hoffnungen sind einfachnicht zu erfüllen. Deswegen darf ich Sie bitten, sich dasehr zurückzuhalten.

(Beifall des Abg. Wolfgang Zöller[CDU/CSU])

Es ist interessant, dass viel davon gesprochen wird, behinderten und kranken Menschen helfen zu wollen.Wenn Sie die Stellungnahmen der großen Behinderten-verbände und auch der Zusammenschlüsse gelesen ha-ben, werden Sie feststellen, dass es fast keinen Behinder-tenverband gibt, der die Forschung an embryonalenStammzellen will. Weder die Bundesvereinigung „Le-benshilfe“ noch ein anderer Verband wollen das.

Warum ist das so? Das ist deswegen so, weil sie Angstdavor haben, dass bei dem Vorgehen, der Zweck heiligtdie Mittel, möglicherweise auch andere Personengruppenin die Forschung einbezogen werden, die angeblich keineMenschenwürde mehr hätten, weil sie geistig behindertoder altersdement sind.

Ich will noch eines sagen, das zwar nicht von den Red-nern, aber oft in der Öffentlichkeit genannt wird. Viele

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Behinderten- und Patientengruppen wären dankbar, wennsie so viel Aufmerksamkeit für ihre heutigen Probleme inHeimen, in Pflegeheimen wie diejenigen bekämen, diejetzt von Forschungsperspektiven für die nächsten 10, 20oder 50 Jahre reden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Wenn wir heute dem Import zustimmen, wird es sichnicht dabei bewenden lassen, sondern es wird weitergehen.Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat dies darge-stellt. Sie hat gesagt, sie will jetzt erst einmal den Import.Sie hat aber auch klar gemacht, dass sie danach sofort ei-gene Stammzelllinien in Deutschland produzieren will.

Wer heute die Tür öffnet, wird sie nie wieder schließenkönnen. Deswegen darf ich Sie bitten, den Antrag desKollegen Kues und anderer zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Das Worthat der Kollege Ernst Dieter Rossmann.

Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Herr Präsident!Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im deutschen Parla-ment haben wir mit dem Grundgesetz, dem Embryonen-schutzgesetz und der Gesetzgebung zum § 218 StGB ei-nen Konsens in der Gesellschaft herbeigeführt, der Wertegesetzt hat. Ich möchte fragen: Ist es nicht tatsächlich eineNachfrage wert, ob es nicht zu diesem Konsens gehörte,dass wir die Bestimmung eines menschlichen Embryos – egal, in welchem Zustand seiner Entwicklung – immerin dem Zweck gesehen haben, zu einem eigenen Lebenwerden zu können? So hat es die Schöpfung vorgesehenund so haben wir es respektiert. Oder ein Embryo mussabsterben, so wie es die Schöpfung vorgesehen hat. Wirals Menschen haben nicht das Recht, in diese natürlicheZweckbestimmung der individuellen Menschwerdungmit anderen Zwecken – und seien sie noch so hochran-gig – einzugreifen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie derAbg. Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN])

Ausgenommen – das ist in der Geschichte dieser Re-publik zu einem Konsens gewachsen – ist das Recht derFrau. Dieses Recht der Frau leitet sich aus ihrer ganz per-sönlichen, individuellen und existenziellen Verhaftungund Verknüpfung mit entstehendem Leben ab. Aber, FrauMaier und andere, die es angesprochen haben: Das Rechtder Frau leitet sich nicht so weit ab, dass sie andereZwecke als die Zwecke, die sich mit entstehendem Lebenund ihrer Existenz verbinden, einbringen kann.

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN] und des Abg. RolfKutzmutz [PDS] – Dr. Wolfgang Wodarg[SPD]: Richtig!)

Das ist für meine Begriffe die Sorge um den Damm-bruch, der dazu führen kann, dass sich an dieser Stelle inden Köpfen von Menschen in dieser Gesellschaft etwasverändert. Auch in der Entwicklung der Biomedizin ha-ben wir den Menschen viel an neuer Entwicklung abver-langt. Aber das hat sich immer darauf bezogen, sich anmenschlichem Leben, an der Ermöglichung von mensch-lichem Leben, von Schwangerschaft und Elternschaft beiMenschen zu orientieren. Jetzt kommt ein anderer Zweckhinzu, und zwar der Zweck von Dritten und von Heilung.Es können auch noch andere Zwecke hinzukommen. Wirmüssen uns überlegen, ob wir das zulassen wollen.

Ich bin dafür, dass wir es im Bild belassen: Ein in klei-nem Umfang gebrochenes Tabu ist ein gebrochenes Tabu.Ein Fenster, das ein Stück weit geöffnet ist, ist ein offenesFenster. Wir sollten an der Kraft von modernen Tabusfesthalten. Das mag nicht von allen so gesehen werden.

Wir sind aufgerufen, uns hinsichtlich möglicher ei-gener Widersprüche oder der Widersprüche, die andereaufzeigen, zu prüfen. Ich will das an einem Punkt tun.

Einige Kolleginnen und Kollegen haben das Dilemmades unmoralisch gewordenen Nutzens angesprochen.Ich möchte die Rückfrage stellen: War es in der Ge-schichte der Medizin, der Technik, der Kunst und der Kul-tur nicht schon immer selbstverständlich, dass Gutes ge-nutzt wird, selbst wenn es aus früher oder noch immerVerbotenem entstanden ist, solange es nicht selbst durchVerbotenes gewonnen wird?

(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Richtig!)

Das ist der Punkt: Es darf nicht selbst durch Verboteneswieder neu gewonnen werden. Deshalb wäre meine Ant-wort: Sollte sich durch in Deutschland nicht gewollte For-schung in anderen Ländern eine Perspektive in Bezug aufHeilung ergeben, dann bin ich so lange für deren Nutzung,solange für deren therapeutischen Einsatz keine weitereNutzung von embryonalen Stammzellen erforderlich ist.Das will doch auch niemand.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir können das umso eher einfordern, als wir eine Al-ternative haben. Es wäre unmoralisch, wenn wir den Wegder Forschung an adulten Stammzellen nicht so massivmitgehen würden. Da wir ihn mitgehen, bieten wir ande-ren eine Chance und können von anderen die Chancewahrnehmen. Aber es muss feststehen: Es darf keine the-rapeutische Nutzung von embryonalen Stammzellen ge-ben. Deshalb nehme ich das nicht als Widerspruch wahr.

Ich will noch kurz darauf hinweisen, dass wir in eineBesonderheit hineingeraten, die einmalig auf der ganzenWelt ist: Wir haben ein starkes Embryonenschutzgesetzund eine Ausnahme, die es nirgendwo gibt. In Amerikawerden embryonale Stammzellen im eigenen Land er-zeugt. Die Stärke einer Position zeigt sich an der Klarheiteiner Norm. Sie zeigt sich auch darin, dass man verzich-tet. Ich fasse es wie folgt zusammen: Wir brauchen keinenstarken Standort, sondern wir brauchen einen starkenStandpunkt,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

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damit aus dem, was wir als Anker des Embryonenschutz-gesetzes haben, kein Treibanker wird, der uns absichtlichunabsichtlich über den Rubikon führt.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU undder PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich gebe dasWort dem Kollegen Martin Mayer.

Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU): HerrPräsident! Meine Damen und Herren! Ich werbe um Zu-stimmung für den Antrag der Abgeordneten Böhmer,Renesse, Fischer und Seehofer, weil dieser Antrag einer-seits auf christlichen Wertorientierungen aufbaut und aufdie Empfindungen der Bürger in unserem Land Rücksichtnimmt, andererseits aber die Möglichkeiten der For-schung an embryonalen Stammzellen des Menschen inDeutschland nicht völlig verbaut.

Der Antrag ist in wesentlichen Aussagen deckungs-gleich mit dem Papier, das Alois Glück und HorstSeehofer im vergangenen Jahr dem Parteivorstand derCSU vorgelegt haben.

Das christliche Menschenbild verpflichtet uns in be-sonderer Weise zum Einsatz für die Würde des Menschenund den Schutz des Lebens. Aus christlicher Sicht ist esaber auch eine große Verpflichtung, die durch die medi-zinische Forschung eröffneten Perspektiven von Hilfeund Heilung auch dann zu nutzen, wenn es sich bisher nurum eine Option bzw. eine Hoffnung handelt.

In diesem Zusammenhang möchte ich einige Sätze zuden meist religiös geprägten Mitbürgern sagen, die unsviele, zum Teil anrührende Briefe geschrieben haben. Ei-ner empfahl mir, die Frage zu stellen: Was würde Jesusdazu sagen? Meine Antwort war: Ich habe mir die Fragegestellt. Würde Jesus sagen, verlasst euch einfach auf dieBischöfe, oder würde er sagen: Denkt nach und verlassteuch auf euer Gefühl und euer Gewissen? Oder würde ervielleicht die provokante Gegenfrage stellen, wie wir inDeutschland mit den Kindern im Mutterleib umgehen,von denen im vergangenen Jahr 135 000 zwischen demzweiten und dritten Schwangerschaftsmonat sterbenmussten? Jeder gläubige Christ muss seine Antwort aufdiese Frage suchen.

Heute ist viel von Tabubrüchen die Rede gewesen. DieHeilige Schrift nennt jedenfalls Beispiele für Tabubrüchewie die Heilung von Kranken am Sabbat. Auch in der For-schung an embryonalen Stammzellen des Menschen istletztlich die Heilung von Kranken das Ziel.

Durch das Embryonenschutzgesetz wird der Importvon im Ausland erzeugten humanen embryonalen Stamm-zellen nicht ausdrücklich verboten. Das wurde heuteschon mehrmals festgestellt. Da deren Gewinnung nachdem derzeitigem Stand von Wissenschaft und Technik zurTötung von Embryonen führt, ist der Import von humanenembryonalen Stammzellen rechtlich und ethisch proble-matisch. Dies gilt ungeachtet der mit der Forschung an

diesen Stammzellen verbundenen Hoffnungen auf Hei-lung für schwerkranke Menschen. Der Antrag nennt des-halb strenge Bedingungen für den Import, die ich nichtmehr im Einzelnen ausführen muss.

Wir befinden uns in dem Dilemma, dass der Antrag dieForschung an Stammzellen vorsieht, die auf einem inDeutschland verbotenen Weg gewonnen wurden. Das Di-lemma besteht aber auch bei denen, die die Stammzellen-forschung in Deutschland verbieten wollen. Denn die Er-kenntnisse, die aus der Forschung im Ausland gewonnenwerden, werden natürlich auch in Deutschland zur An-wendung kommen.

Ich möchte noch eines hinzufügen. Wir führen heuteeine sehr ernsthafte und wichtige Debatte. Der Erfolg oderMisserfolg der Forschung an Stammzellen im Auslandwird aber die öffentliche Meinung und Debatte inDeutschland stärker beeinflussen, als wir es in dieser De-batte können.

Nach Ansicht der Repräsentanten der deutschen For-scher stellt die Forschung an embryonalen Stammzellenden Schlüssel zur Erkenntnis und zur Nutzung allerStammzellen dar. Dies wurde in den letzten Tagen nocheinmal bestätigt. Ich will mir nicht anmaßen, dass ichdiese schwierigen Fragen besser beurteilen kann als dieWissenschaftler.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Allein mit der Forschung an adulten Stammzellen lässtsich nach heutiger Erkenntnis deren Funktionsweise nichtfeststellen. Hierzu bedarf es der Grundlagenforschung anembryonalen Stammzellen. Es besteht die Hoffnung, dassdadurch neue Erkenntnisse gewonnen werden. Per defini-tionem ist Grundlagenforschung immer etwas Ungewis-ses. Man kann letztlich nie mit Gewissheit sagen, welcheErgebnisse dabei herauskommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mikro-kosmos einer befruchteten menschlichen Eizelle undseine Entwicklung sind ein Wunderwerk der Schöpfung,dem wir mit ehrfürchtigem Staunen gegenüberstehen.Dieses Wunderwerk zu entdecken und zu verstehen, umKrankheiten besser begegnen zu können, ist eine faszi-nierende Aufgabe, von der wir die deutsche Forschung beiBeachtung strenger ethischer Grenzen nicht ausschließensollten. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Antragder Abgeordneten Böhmer und Seehofer.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowieder Abg. Andrea Fischer [Berlin] [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN])

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Jetzt sprichtdie Kollegin Maria Eichhorn.

Maria Eichhorn (CDU/CSU): Herr Präsident! MeineDamen und Herren! Darf der Mensch alles, was machbarist? Das habe ich in der Debatte im vergangenen Jahr ge-fragt. Seither habe ich viel gelesen, viele Vorträge gehörtund Gespräche im In- und Ausland geführt. Viele Fragensind dabei entstanden. Wir stecken in einem Dilemma.Die überzähligen Embryonen sind da. Durch Forschung

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Dr. Ernst Dieter Rossmann

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mit ihnen könnten Menschen möglicherweise von schwe-ren Krankheiten geheilt werden. Darf ich vor diesem Hin-tergrund zur Forschung an embryonalen StammzellenNein sagen? Aber Forschung mit menschlichen embryo-nalen Stammzellen heißt: Der Embryo muss getötet wer-den.

Wann – das ist die Grundfrage – beginnt menschlichesLeben? Es gibt viele Argumente dafür, dass menschlichesLeben mit der Befruchtung entsteht. Für mich ist wichtig,dass der Embryo bereits die volle genetische Ausstattunghat und sich von diesem Zeitpunkt an zu einem eigen-ständigen Menschen entwickelt. Auch wenn die Natur-wissenschaft zu anderen Ergebnissen käme, ist letztlichentscheidend, ob ich diesem Embryo von Anfang an dievolle Würde des Menschen zuerkenne.

Für mich spannt sich der Bogen aber weiter. Würdenwir dem Menschen nicht von Anfang an, in jedem Sta-dium, die volle Würde zuerkennen, so kämen wir schnellin Gefahr, auch am Ende des Lebens, bei Krankheit oderGebrechlichkeit, diese Zuerkennung der menschlichenWürde infrage zu stellen.

Dennoch muss ich feststellen: Es gibt überzählige Em-bryonen. Allein im Memorial Hospital in der Nähe vonNew York, in dem In-vitro-Fertilisation durchgeführtwird, gibt es einige Tausend eingefrorene Embryonen. Alsich im Kühlraum vor den Behältern mit diesen Embryo-nen stand, wurde mir bewusst, dass hier einige Tausendmögliche Kinder lagern. Sie sind durch IvF entstanden.Bei einer solchen Behandlung bleiben im Durchschnittdrei Embryonen übrig. Wäre es somit nicht ethisch ver-tretbar, diese Embryonen zur Entwicklung von Heilungs-verfahren zu verwenden? Aber, meine Damen und Her-ren, es ist menschliches Leben. Wenn sich späterherausstellt, dass die Forschung mit menschlichen em-bryonalen Stammzellen nicht den gewünschten Erfolg er-zielt, dann wäre menschliches Leben nur zum Zwecke derForschung getötet worden.

Ich nehme die Hoffnungen von Kranken sehr ernst.Diese Hoffnungen beziehen sich aber nicht nur auf em-bryonale, sondern auch – wir haben es heute schon aus be-rufenem Munde gehört – auf adulte Stammzellenfor-schung. Unabhängig davon, wie heute die Entscheidungausfällt: Wir müssen die Forschung an den ethisch unbe-denklichen adulten Stammzellen verstärkt fördern. DasArgument, wir wären in Deutschland nicht mehr wettbe-werbsfähig, wird entkräftet, wenn wir uns auf die For-schung an adulten Stammzellen konzentrieren und dortHöchstleistungen erzielen.

Der Umgang mit menschlichem Leben ist für michletztlich der entscheidende Punkt, warum ich für den res-triktiven Antrag stimme. Ich habe im Ausland mit Ärztengesprochen, die IvF durchführen. Die sagten ganz klar,gegen Geld werde alles gemacht; die zukünftigen Elternhätten große Ansprüche, die erfüllt werden müssten. Dieszeigt mir, dass die Grenze, über die wir alle hier nichtschreiten wollen, dort schon lange überschritten ist. Ichhabe Sorge, dass dies auch bei uns geschieht.

Nach einem langen Abwägungsprozess hat bei meinerGewissensentscheidung der Schutz der Würde des Men-

schen von Anfang an höchste Priorität. Deswegen stimmeich für den Antrag Kues.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU undder SPD)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich gebe dasWort der Kollegin Hanna Wolf.

Hanna Wolf (München) (SPD): Herr Präsident! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Wir haben aus großemVerantwortungsgefühl heraus das Embryonenschutzge-setz debattiert und verabschiedet. Wir wollen seinen Geistauch nicht ändern. Embryonale Stammzellen waren zuder Zeit der Verabschiedung des Gesetzes unbekannt. Ausembryonalen Stammzellen kann sich zwar kein Lebenmehr entwickeln, aber sie sind aus Embryonen gewonnenworden. Diese Gewinnung ist bei uns immer noch unge-setzlich – aus gutem Grund, wie ich meine. Wenn wir sol-che nach unserem Gesetz unrechtmäßig gewonnenen em-bryonalen Stammzellen importieren, dann geben wirgleich, so finde ich, einen Freifahrschein für die Erzeu-gung solcher Zellen in Deutschland. Forderungen hier-nach gibt es bereits.

Weil § 218 immer wieder in die Debatte geworfenwurde, gehe ich auf den entscheidenden Unterschied zumheutigen Thema ein. Das Schlüsselwort heißt Konflikt-fall. Bei den mit großem Ernst geführten Debatten um§ 218, an denen viele von Ihnen teilgenommen haben, warder beste Schutz des Embryos, der sich im Mutterleib be-findet, der zentrale Punkt. Konsens ist, dass der Fötusnicht ohne die Mutter zu schützen ist. Die Frau kann sichjedoch in einem so schweren Konflikt befinden, dass siekeine andere Möglichkeit als die Abtreibung sieht. Nur fürdiesen schweren Konfliktfall und nur nach der Entschei-dung der Frau ist eine Abtreibung straffrei; sie bleibt aberweiterhin ungesetzlich. Bei der Produktion embryonalerStammzellen dagegen wurde ohne Not gehandelt. For-scher haben über die Verwendung von Embryonen außer-halb des Mutterleibes entschieden. Das war kein Kon-fliktfall.

(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Richtig!)

Das Tor zur Gewinnung von Stammzellen wurde durchdie In-vitro-Befruchtung geöffnet. Leider können wir sienicht mehr zurückschrauben. Sie ist aber das Einfallstordafür, dass der Mensch zum formbaren Produkt wird. Dernächste Schritt heißt wahrscheinlich irgendwann PID.

Wir befinden uns also auf einer schiefen Bahn. Erlau-ben Sie mir, dass ich hier Jürgen Habermas zitiere:

Ich misstraue den Abwieglern unter den Experten,die nur den nächsten Schritt ins Auge fassen wollen.... Je kürzer der zeitliche Horizont, den wir in Be-tracht ziehen, umso größer wird später die Macht derdann bereits geschaffenen Fakten sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, derCDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN)

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Maria Eichhorn

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Die embryonalen Stammzellen außerhalb Deutsch-lands stellen die Fakten dar, vor denen wir heute stehen.Vor welchen Fakten stehen wir morgen? Wie verändernsie unser Verhältnis zum Menschsein? Wie verändern siedie Position von Frauen? Heute schon bezweifeln wir, obdie existierenden embryonalen Stammzellen virenfreisind. Der „Sauerteig“ kann durch die Art seiner Vermeh-rung verseucht sein. Neue Stammzellenreihen werden be-reits verlangt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalbsollten wir heute ein Verbot des Imports embryonalerStammzellen beschließen.

Die vielen Briefe aus der Bevölkerung, die ich ebensowie Sie alle bekommen habe, sprechen sich ganz über-wiegend gegen den Import aus. Sie sind Ausdruck einerregen öffentlichen Diskussion. An dieser Stelle danke ichfür die vielen ernsten Gedanken, die mir übermittelt wur-den. Sie befassen sich immer wieder auch damit, dass dieIllusion der Perfektion den richtigen Umgang mit Behin-derung, Krankheit und Sterben verhindert.

Mit einem Verbot des Imports geben wir den deutschenmedizinischen Forschern unter Umständen einen Kreativ-schub – weg von dem einen angeblichen Königsweg hinzu einer Vielfalt in der Forschung und einer Vielfalt the-rapeutischer Möglichkeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, derCDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-NEN und der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich erteiledas Wort dem Kollegen Wolfgang Gerhardt.

Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP): Herr Präsident!Meine Damen und Herren! Ich werbe für den Antrag vonHerrn Hintze, Frau Reiche, Frau Flach und HerrnSchmidt-Jortzig, den Wolfgang Schäuble und ich ausmehreren ganz einfachen Gründen mit unterzeichnet ha-ben.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat uns in ei-nem Memorandum wissen lassen, dass Hoffnungen, we-sentliche Erkrankungen lindern zu können, nicht als un-begründet anzusehen sind. Sie hat keine falschenHeilsversprechungen gemacht. Niemand aus der Deut-schen Forschungsgemeinschaft hat den Eindruck er-weckt, mit der Stammzellenforschung seien schon mor-gen die Leiden der Menschheit in Vergessenheit zubringen.

(Beifall bei der FDP)

Die Forschungsgemeinschaft hat in ihrem Memorandumvorsichtig gesagt:

Die Erwartungen auf diesem Gebiet erhalten durchForschungsergebnisse der letzten Jahre eine wissen-schaftlich begründete und Erfolg versprechende Ba-sis.

Von Gegnern dieser Haltung mag der Vorhalt gemachtwerden, dass man das noch nicht alles wisse. Das stimmt,aber das ist kein Vorhalt. Hier geht es um die legitime Auf-

forderung, in verantwortungsvoller Weise danach zu fra-gen, was wir im Rahmen der Verfassung der Bundesrepu-blik Deutschland in Erfahrung bringen können. Das ist dieKernfrage.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU)

Wer jetzt schon zu wissen meint, dass sich keine weitereErkenntnis gewinnen lässt, der muss uns auch die morali-sche Konsequenz seines Handelns und seiner Haltung dar-legen, wenn dereinst Erkenntnisse vorliegen werden, dieMenschen helfen können, und er vielleicht mit einem er-krankten Mitglied seiner Familie zum Arzt kommt und gernentgegennimmt, dass in Deutschland ein Medikament ver-ordnet wird, das aus einem Land kommt, das unserem Kul-turkreis angehört, dessen Verfassung der unseren entspricht,aber dessen Gesellschaft ihrer Forschungslandschaft diesesVerfolgen großer, hochrangiger Ziele ermöglicht hat.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU)

Deshalb ist es nicht mehr als vernünftig, dass wir auchdiese Frage so entscheiden können.

(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Das hat HerrKollege Rossmann schon gut beantwortet!)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist eine großeScientific Community, die von verfassungsgebundenemHandeln geprägt ist, die weiß, welche Verantwortung siein der Wissenschaftslandschaft hat. Ich glaube, dass zudieser Entscheidung nicht nur eine eigene Haltung gehört,die mit religiösen Überzeugungen verbunden ist, sondernvielmehr, dass ein Stück menschliches Maß und ein StückVertrauen in die Entscheidung eingebunden werden muss.Mit Vertrauen meine ich auch das Zutrauen in deutscheForscherpersönlichkeiten, von denen wir überzeugt sind,dass sie bislang menschliches Maß, Regeln, fairen Er-kenntnisgewinn, öffentliche Darlegung und eigene Rück-koppelung vertreten haben. Sonst wäre dieses Land mitseiner Forschungskapazität auch nicht aus dieser Kata-strophe seiner Geschichte herausgekommen. Das musshier auch ganz klar gesagt werden.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender SPD und des Abg. Peter Hintze [CDU/CSU])

Wir glauben deshalb, dass man die Entscheidung, Stamm-zellenforschung in Deutschland zuzulassen, verantwortenkann.

Um es auf den Punkt zu bringen: Mir will nicht ein-leuchten, dass Zellverbände, die ihrem Schicksal in Tief-kühlfächern in Deutschland nicht entrinnen können,

(Zuruf von der SPD: Das ist doch überhauptnicht die Frage!)

selbst dann, wenn die Spender zustimmen, nicht benutztwerden können, um ein Stück Erkenntnis gewinnen unddamit Menschen helfen zu können.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU und der Abg. Dr. Elke Leonhard[SPD])

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Das ist nach meiner tiefen Überzeugung weder aus einemchristlichen Menschenbild noch aus einer Interpretationder Verfassung der Bundesrepublik Deutschland herzulei-ten. Jemand mag diese Auffassung haben. Sie ist aberüberhöht, weil aus ihr keine Verhaltensweisen der Mit-menschlichkeit, der Barmherzigkeit und der Hilfe ent-springen können.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU)

Ihr Kern liegt außerhalb menschlichen Lebens, der Le-benswirklichkeit und unserer Fähigkeit, uns der Wege zuversichern, die Menschen helfen können.

Für die Antragsteller sage ich: Wir befinden uns inguter internationaler Gesellschaft. Die DFG und die Max-Planck-Gesellschaft stehen in internationaler Koopera-tion mit Wissenschaftsorganisationen in anderen Ländern,die genau die gleichen Wertvorstellungen und die glei-chen zivilisatorischen Gepflogenheiten haben wie wir.Das ist eine internationale Scientific Community, dieuns allen im Grunde genommen signalisiert, dass sie ihreVerantwortung kennt. Gesellschaften in anderen Ländern,die auch ethisch-moralische Abwägungen vorgenommenhaben, die die Diskussion ebenso wie wir geführt haben,haben bereits Entscheidungen getroffen, die etwa demAntrag entsprechen, den wir hier vorlegen. Das sind ver-fassungsgebundene Gesellschaften; deren Menschen ha-ben moralische Positionen und christliche Lebensüber-zeugungen. Sie haben sich so entschieden!

Ich werbe für diesen Antrag, weil ich der Meinung bin,dass er Maß und Ziel hat. Er ist regelgebunden; er weißauch nicht schon alles. Wir wissen im Gegensatz zu man-chen der Kolleginnen und Kollegen, die vorhin vorgetra-gen haben, eben nicht, dass wir mit adulten Stammzellenwesentlich weiter kämen. Wir wissen nicht, ob das so ist;wir möchten es durch Forschung feststellen lassen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender CDU/CSU)

Wenn die Kollegen Recht haben, dann beenden wir dieembryonale Stammzellenforschung und arbeiten mitadulten Stammzellen weiter. Um das aber entscheiden zukönnen, möchten wir es wissen und nicht – wie es hiervorgetragen wurde – glauben. Wir möchten es in einemForschungsgang verantwortbar wissen. Wir bleiben des-halb bei unserem Antrag.

Den Kolleginnen und Kollegen, die den Antrag vonFrau von Renesse unterschrieben haben, muss ich sagen:Wenn etwas verantwortbar ist, dann ist es nicht bis zu ei-nem Stichtag verantwortbar und gut und hinterher nichtverantwortbar und böse.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und derCDU/CSU)

Wenn wir in Deutschland Stammzellenforschung zulas-sen können, dann muss man sich entscheiden, sie zuzu-lassen. Der Hinweis auf einen Stichtag ist dann mora-lisch-ethisch nicht entscheidend. Wenn die embryonaleStammzellenforschung zu dem Zweck, menschlichesLeid zu lindern, legitim ist, dann ist sie nicht mit einemKalenderblatt zu beenden; dann richtet sich der weitere

Fortgang vielmehr nach dem Erkenntnisgewinn. Deshalbist unser Antrag klarer und, wie ich finde, überzeugender.Er ist im Übrigen moralisch, ethisch und forschungspoli-tisch wirklich vertretbar. Er ist das Ergebnis eines gründ-lichen Abwägungsprozesses.

Wir beachten die Würde des Menschen ebenso wiedie Kolleginnen und Kollegen, die gegen diesen Wegsind. Wir nehmen für uns in Anspruch, eine andere Ab-wägung vorgenommen zu haben – nicht mehr und nichtweniger. Wir glauben, dass wir sie gemeinsam mit einerForschungsgemeinschaft, deren Seriosität, deren For-schungsverhalten und deren Transparenz wir seit Jahr-zehnten kennen, auch verantworten können.

Zum Schluss bitte ich deshalb wirklich jede Kolleginund jeden Kollegen, sich das zu überlegen. Es ist verant-wortbar, in Deutschland Stammzellenforschung zuzulas-sen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordnetender SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtder Kollege Ilja Seifert.

Dr. Ilja Seifert (PDS): Herr Präsident! Meine Damenund Herren! Auch mich erreichten in den letzten Tagen,Wochen, ja Monaten Dutzende oder Hunderte von Brie-fen, E-Mails usw. von Menschen, die sich Hoffnungenmachen, dass die „Stammzellenforschung“ ihnen oderihren Kindern hilft.

Die meisten von Ihnen wissen, dass ich in der deut-schen und internationalen Behindertenbewegung ziem-lich tief verwurzelt bin. Wenn ich „Behindertenbewe-gung“ sage, schließt das die chronisch Kranken immer mitein. Ich habe das größte Verständnis für all diese Hoff-nungen; aber der wichtigste Punkt ist – Herr Gerhardt,auch Sie haben diesen Zwiespalt befördert –: Es geht nichtum die „Stammzellforschung“ im Allgemeinen; es gehtum die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Dasist ein gewaltiger Unterschied, der in der Öffentlichkeitaber kaum richtig wahrgenommen wird.

Ich habe größtes Verständnis, wenn betroffene Men-schen äußern: „Stimmt doch jetzt dem Import der Stamm-zellen zu, damit meinen Kindern geholfen werden kann,die an einer erblichen Krankheit leiden und möglicher-weise früher sterben, als ich – der Vater, die Mutter – mirdas für meine Kinder wünsche!“ Warum sprechen sichaber alle deutschen Behindertenorganisationen, einschließ-lich der Organisationen der chronisch Kranken – das hatder Deutsche Behindertenrat, der nur einstimmige Be-schlüsse fassen kann, erst heute wieder getan –, klar ge-gen den Import embryonaler Stammzellen aus? – Weilsich in diesen Gremien – Frau Flach, ich komme gleichnoch auf den angeblichen Widerspruch zwischen Funk-tionären und Betroffenen zu sprechen, den Sie immer wie-der aufzeigen – der Sachverstand im Hinblick auf die Be-troffenheit und das Nachdenken über die Zukunftbündeln. Das ist die Funktion solcher Organisationen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

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Es wurde hier mehrfach gesagt, dass wir nicht nur anden morgigen Tag denken dürfen, sondern die Folgen derFolgen, die wir heute einleiten, bedenken müssen. Wirmüssen sehen, was hinter der Tür ist, die wir heute öffnenoder nicht öffnen. Die Behindertenorganisationen sagenuns deutlich: Lasst es sein! Ihr könnt uns auch anders hel-fen, zum Beispiel, indem ihr uns vernünftige Lebensbe-dingungen schafft, aber auch, indem ihr die Forschung,die sich auf andere, gute Möglichkeiten konzentriert, för-dert. Damit tut ihr etwas, das uns allen – sowohl den Men-schen, die krank sind, als auch denen, die krank werdenkönnen, als auch denen, die es nicht werden, weil dadurchnämlich ihre Menschlichkeit gefördert wird – wirklichnützt. – Das halte ich für einen Aspekt, den wir in diesemHause hoch bewerten sollten.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetender SPD)

Nun, Frau Flach, zur Frage nach den Betroffenen undden Funktionären: Die Vertreter der Behindertenorganisa-tionen sind Leute wie du und ich und engagieren sich inihrer Freizeit für die Belange der Behinderten. Sie sindalso keine hoch bezahlten Funktionäre.

Erlauben Sie mir, noch auf einen anderen Aspekt ein-zugehen. Das Niveau der heutigen Debatte – dieser Mei-nung bin ich unabhängig von ihrem Ausgang; ich gebe zu,ich hoffe, dass sie zugunsten des Verbots des Imports vonembryonalen Stammzellen ausgeht – wird es uns ermög-lichen, weiter miteinander zu reden und zu arbeiten. Dasist sehr wichtig.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetender SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Bei der weiteren Zusammenarbeit sollten wir ganzschnell die Frage beantworten: Wie können wir verhin-dern, dass Menschen aufgrund ihrer genetischen Disposi-tionen diskriminiert werden? Ob wir das einfachgesetz-lich regeln können oder ob wir einen entsprechendenPassus ins Grundgesetz aufnehmen müssen, kann ichzwar noch nicht abschätzen. Aber ich appelliere an Sie:Lassen Sie uns nach dieser Debatte darüber nachdenken,wie wir es verhindern können, dass jemand, nur weil eroder sie eine chronische Krankheit hat und demzufolgeandere Lebensbedingungen braucht, im privaten oder imberuflichen Leben oder zum Beispiel durch Versicherun-gen und all das, was sich auf diesem Gebiet andeutet, be-nachteiligt wird. Die Enquete-Kommission Recht undEthik der modernen Medizin, die über diesen Punkt in-tensiv diskutiert hat, wird dazu einen Vorschlag unter-breiten; aber ich denke, wir und auch die Öffentlichkeitsollten uns überlegen, ob wir nicht schon eher damit an-fangen können, Regelungen gegen Diskriminierungwegen genetischer Anlagen auf den Weg zu bringen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche unseine gute Abstimmung und wünsche, dass wir hinterherbeherzt an die weiteren Aufgaben herangehen.

Danke schön.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordnetender SPD der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtdie Kollegin Ilse Falk.

Ilse Falk (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolle-ginnen und Kollegen! Die heutige Debatte macht nocheinmal deutlich, dass es im Kern um ganz wenige, aberentscheidende Fragen geht: Was ist Leben? Was ist Lebenwert? Wer ist wert zu leben? Wer bestimmt den Wert? DenFragen folgen zwingend scheinbar einfache Antworten:Der Embryo ist von Anfang an menschliches Leben mitder diesem innewohnenden Würde. Jede andere Grenz-ziehung wäre willkürlich und von selbst definierten Kri-terien abhängig. Wir können doch nicht wollen, dass derMensch Definitionsmacht über seinesgleichen erhält.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Jeder Mensch ist in seiner Einzigartigkeit so viel wertwie ein anderer. Deshalb kann es kein abgestuftes Le-bensrecht geben, das den einen dazu berechtigte, das Le-ben eines anderen – vermeintlich minder wertvollen –einzufordern. Deshalb kann es nicht erlaubt und schon garnicht geboten sein, einen Menschen im frühesten Stadiumseiner Entwicklung so zu verwerten, dass zunächst nutz-bringende Erkenntnisse, dann aber auch dringendbenötigte Zellkulturen und Organe aus ihm gewonnenwerden, anderen somit geholfen werden kann, er selbstaber getötet wird.

Gäbe es eine unterschiedliche Bewertung des Men-schen in seinen verschiedenen Lebensphasen, wer dürftesich anmaßen, einen solchen Wert zu bestimmen? Wel-cher Maßstab sollte hierfür gelten? Wird nicht vielmehrdeutlich, wie sehr uns inzwischen die verbindliche Basisfür das, was man tun darf und was nicht, abhandenkommt? Dürfen wir tatsächlich um der Menschlichkeitwillen die Grenzen des Lebens neu definieren und unse-rer Selbstbestimmung unterwerfen? Oder gibt es nichtvielmehr Grenzen, die wir auf keinen Fall überschreitendürfen?

Natürlich erproben wir immer wieder unsere Grenzenund versuchen, sie zu verschieben. Das entspricht unse-rem Selbstverständnis und auch unserem Freiheitsver-ständnis. Dabei werden wir aber schnell merken, dass alleGrenzen, die wir erkennen, immer nur vorläufig sind. Sielassen sich verschieben, aber nicht aufheben. Indem derMensch in dieses komplizierte Gefüge eingreift, löst erimmer auch unbeabsichtigte Folgen aus. Er schafft neueZufälligkeiten, für die er sich als auslösender Faktor ver-antwortlich macht, ohne die Verantwortung wirklich tra-gen zu können oder auch zu wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sagt mir denn,dass wir nicht eines Tages vor die Frage gestellt werden,Ergebnisse der heute begehrten Forschung an Menschenzu erproben, deren Leben zwar sichtbarer ist als das einesEmbryos, aber auch für weniger wert, für überzählig oderüberflüssig erklärt wird?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU undder SPD)

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

Dr. Ilja Seifert

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Ich denke an Menschen im Koma, Verwirrte und Behin-derte – an diejenigen, die ohne unsere Fürsorge und Ver-antwortung der Willkür ausgeliefert wären.

Zwar haben wir, gerade auch nach christlichem Ver-ständnis, die Freiheit, unser Leben in die eigene Hand zunehmen und uns nicht an ein anonymes Schicksal auszulie-fern. Aber es gibt auch Grenzen dieser Freiheit. Sie zu über-schreiten hieße, die Grundlagen der Freiheit zu zerstören.Sie werden immer dann überschritten, wenn Menschen ihrInteresse dem Gemeinwohl überordnen und sich zu Herrenüber Leben und Tod machen, wenn sie Hand an ihresglei-chen legen und die Vernichtung von Leben rechtfertigen.

Wenn wir die Debatte auf diese Kernfragen zurück-führen, werden sich auch manche scheinbar unlösbarenProbleme auflösen. Wir müssen nicht mehr entscheiden,ob Embryonen der einen oder anderen Herkunft nichtdoch verwendet werden dürfen. Wir dürfen überzählige,eingefrorene, wie auch immer gewonnene Embryoneneinfach sterben lassen, ohne ihre Verwendung bestimmenzu müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dann können wir uns mit aller Kraft der Forschungmit adulten Stammzellen zuwenden, die möglicher-weise ein größeres Heilungspotenzial in sich bergen, alswir es uns heute vorstellen können. Die Wahrscheinlich-keit, dass dies so ist, ist mindestens so groß wie die er-hofften Erkenntnisse aus der Forschung an embryonalenStammzellen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge-ordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN und der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Das Worthat die Kollegin Carola Reimann.

Dr. Carola Reimann (SPD): Herr Präsident! Sehr ge-ehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Wohl kaum ein Forschungsbereich ist in der Vergangenheitso intensiv diskutiert worden wie jener der Stammzellenfor-schung. Wer sich dabei in den vergangenen Wochen für dieStammzellenforschung ausgesprochen hat, ist schnell in denVerdacht geraten, Handlanger einer profitorientierten For-schungsindustrie zu sein. Dabei wurde zuweilen auch einBild von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ver-mittelt, das den Eindruck erweckte, als ob in den Laborenunseres Landes nur noch verantwortungslose und ungedul-dige Karrieristen ihr Unwesen treiben würden. Dies warenBilder, aus denen tiefes inneres Misstrauen sprach.

Ich möchte hier für unsere Wissenschaftlerinnen undWissenschaftler eine Lanze brechen.

(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Richtig!)

Denn gerade diejenigen Forscher, die in diesem Bereicharbeiten, legen zurzeit ganz besondere Geduld an den Tag.Seit einem Dreivierteljahr warten sie nämlich auf unsereEntscheidung.

(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Völlig richtig!)

Dabei haben sie eine hohe Bereitschaft gezeigt, sich derkritischen Öffentlichkeit immer wieder in Diskussionenzu stellen und ihre Forschungsvorhaben einem breiten Pu-blikum zu erläutern und auch zu vermitteln.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und derCDU/CSU)

Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich dan-ken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt für mich guteGründe, einen Import von Stammzellen unter restrikti-ven Bedingungen zu befürworten. Häufig ist zu hören,dass die Medizin vor neuen Anforderungen steht. Nichtimmer kann die traditionelle Therapie die in sie gesetztenErwartungen erfüllen. Wenn man aber will, dass die For-schung neue Wege geht, dann darf Politik die Tore nichtzumauern; das gilt auch für die Stammzellforschung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe Respekt vor den moralischen Überzeugungen,die stark genug sind, die sonst üblichen parteitaktischenÜberlegungen in den Hintergrund zu drängen – und das inVorwahlkampfzeiten! Ich denke, dass auch die Bürgerin-nen und Bürger spüren, dass sich keiner hier im Hause dieEntscheidung leicht macht. Bevor wir aber zu einem ab-schließenden Urteil kommen, sollten wir uns einige Dingeklar machen.

Bei der hier diskutierten Stammzellforschung handeltes sich um Grundlagenforschung mit dem Ziel, die Ent-wicklung von Geweben und Zellen sowie die Differenzie-rungsvorgänge und ihre Beeinflussbarkeit zu verstehen.

Unabhängig davon, ob man adulte, also von erwachse-nen Personen gewonnene, oder embryonale Stammzellenfür die Untersuchung verwendet, und abgesehen von al-len Hoffnungen und Erwartungen, die daran geknüpftsind, ist zu sagen, dass die Forschung hier noch am An-fang steht. Aussagen über künftige Therapiemöglichkei-ten bleiben daher zwangsläufig spekulativ.

Forschung ist nicht vorhersehbar, das gilt für Erfolgewie für Misserfolge. Deshalb lässt sich auch nicht seriösvorhersagen, ob Versuche mit adulten Stammzellenhöhere Erfolgsaussichten als Versuche mit embryonalenStammzellen haben. Ich halte es für richtig, dass die Bun-desregierung die Forschung an adulten Stammzellenschwerpunktmäßig fördert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir sollten aber das eine tun und das andere nicht lassen.

(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Richtig!)

Wir sollten uns die Option erhalten, Forschungsergeb-nisse zu erzielen, aus denen sich im Laufe der nächstenJahrzehnte eventuell Therapien entwickeln lassen. Wirsollten unseren Einfluss als nationales Parlament erhalten.Wir sollten den Gestaltungsspielraum, den wir haben,nutzen, um Maßstäbe auch für die internationale Diskus-sion zu setzen. Das heißt für mich: Der Import muss anBedingungen geknüpft werden, die die ethischen Beden-ken ernst nehmen und ihnen Rechnung tragen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002

Ilse Falk

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Die Befürchtung, dass beständig neue Embryonen ver-wendet werden müssen, um die Stammzellforschung dau-erhaft abzusichern, ist unbegründet. Einmal etablierteStammzelllinien gelten als unbegrenzt vermehrbar. Des-halb genügt es der Forschung, wenn der Import bereitsetablierter, aber vermehrbarer Stammzelllinien ermög-licht und zugleich auf diese Linien begrenzt wird.

Wir wollen mit den Bedingungen, wie wir sie in unse-rem Antrag formuliert haben, Maßstäbe für die Forschungsetzen und die Möglichkeit eröffnen, die Chancen verant-wortlich zu nutzen. Ein striktes Nein ist genauso falschwie ein bedingungsloses Ja. Liebe Kolleginnen und Kol-legen, reißt weder die Tore blindlings auf, noch mauertdiese Tore blindlings zu, sondern sichert diese Tore!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag für einen Stammzell-import unter restriktiven Auflagen zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie desAbg. Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN])

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtder Kollege Heinz Schemken.

Heinz Schemken (CDU/CSU): Herr Präsident! Meinesehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ hatin ihrem Zwischenbericht festgestellt, dass den menschli-chen Embryonen uneingeschränkte Schutzwürdigkeit zu-kommen muss. Diese Erkenntnis leitet mich zu dem AntragWodarg/Kues. Ethisch können nicht unterschiedliche Kri-terien für den Schutz von Embryonen von außerhalbDeutschlands und von solchen aus Deutschland aufgestelltwerden. Auch wenn rechtlich die Bewertung von Gewin-nung und Import getrennt werden kann, so höhlt ein solchesVorgehen ethisch den Embryonenschutz aus. Dies wider-spricht in jedem Fall dem Geist des Embryonenschutzge-setzes. Menschliches Leben darf grundsätzlich nicht zumObjekt fremdnütziger Zwecke gemacht werden. Dies mussauch für menschliches Leben im Stadium seiner frühen em-bryonalen Entwicklung gelten.

(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann[SPD])

Da menschliches Leben auch nach Auffassung desBundesverfassungsgerichts mit der Verschmelzung von Eiund Samenzelle beginnt, ist der Import von Stammzellen-linien, die aus der Tötung menschlicher Embryonen ge-wonnen wurden, ethisch konsequenterweise nicht vertret-bar. Da die Forschung mit adulten Stammzellen bzw.gewebespezifischen Stammzellen als Alternative zurGrundlagenforschung ausreicht, sollte die Wissenschaftauf diesem Feld nachdrücklich gefördert werden. In die-sem Rahmen kann auch das Gebot des Heilens bei schwe-ren Krankheiten und Leiden in ethisch vertretbarem Rah-men progressiv befolgt werden.

Auf der anderen Seite steht am Ende möglicherweisedas Klonen des Menschen. Das müssen wir sicherlich be-achten. Herr Gerhardt, Sie haben ja diesen Forschungs-weg, das Prinzip des Öffnens, hier beschrieben. DieseFrage von höchster ethischer Relevanz wird durch dieAuseinandersetzung über den Import der Stammzellenmehr oder weniger überdeckt. Wenn der Gesetzgeber demDrängen interessierter Wissenschaftler nachgibt, wirdauch er es zukünftig schwer haben, entsprechende Weite-rungen abzuwehren. Das liegt in der Natur der Sache. Eszeichnet sich doch bereits heute ab, dass es nicht bei den64 Stammzellenlinien bleiben wird. Es wird ja schonheute angekündigt, dass weitergeforscht werden wird,ganz gleich, wie der Gesetzgeber entscheidet. Im Übrigenwäre es unvertretbar, dass diejenigen, die in ethischen undrechtlichen Grauzonen geforscht haben, nun auch noch ei-nen Vorteil hätten. Auch dies sollten wir beachten.

Da mir die Wissenschaft keine Antwort gibt, kann ichnur aus meiner eigenen Sicht, aus der Sicht eines Men-schen, der versucht, die Dinge christlich zu sehen, dieWürde des Menschen anführen. Sie ist ihm von Gott ge-geben. Wir sollten der Wissenschaft Grenzen setzen, diekeinen Kompromiss zulassen; sonst würden wir in dasSchöpfungswerk eingreifen. Deshalb gibt es für mich nureine Entscheidung: Das ist der absolute Stopp des Importsund der Forschung mit embryonalen Stammzellen. Mirhilft dabei nur mein Werteverständnis. Ich kann hier keineandere Antwort geben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowieder Abg. Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN])

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Das Worthat der Kollege Christoph Matschie.

Christoph Matschie (SPD): Herr Präsident! WerteKolleginnen und Kollegen! Wir führen hier heute eineDebatte über die Forschung an Stammzellen, weil uns allegemeinsam die Sorge umtreibt, dass Schutz und Würdedes Menschen angetastet werden könnten, weil wir ge-meinsam um eine Antwort auf die Frage ringen, wo in die-sen schwierigen Fragen die Grenzen zu ziehen sind.

Hier ist an verschiedenen Stellen davon die Rede ge-wesen, dass wir möglicherweise eine Schwelle über-schreiten, dass wir eine Tür aufmachen, die wir nicht wie-der zubekommen, dass wir einen Damm brechen. Ich bindafür, dass wir, bevor wir uns weiter überlegen, ob dem soist, einmal einen Moment den Kopf heben und schauen,was die anderen um uns herum in dieser Frage tun – nicht,weil ich glaube, dass sie uns Orientierung sein sollten,sondern weil ich glaube, dass wir nicht auf einer Insel le-ben und dass wir den anderen um uns herum, die zu an-deren Entscheidungen kommen, beispielsweise in Groß-britannien oder in Frankreich, nicht unterstellen können,dass sie bei ihren Überlegungen weniger moralisch ver-antwortlich, weniger ethisch entschieden haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufvon der FDP: Wohl wahr!)

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Dr. Carola Reimann

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Es gibt unterschiedliche Konzepte für den Schutz derWürde des Menschen, für den Schutz des Lebens. Dassollten wir zunächst respektieren. Wir haben uns inDeutschland mit dem Embryonenschutzgesetz für einsehr hohes Niveau entschieden. Der Antrag von FrauRenesse und Frau Böhmer, den ich unterstütze, bleibt beidiesem hohen Niveau.

Ich sage aber ebenso ganz deutlich: Ich glaube, dassauf der Grundlage unseres Grundgesetzes auch hier inDeutschland andere Positionen möglich sind, wie es sie inanderen Ländern gibt. Ich glaube nicht, dass es von vorn-herein verwerflich ist und dass der Rubikon überschrittenwird, wenn auch darüber nachgedacht wird, wie manüberzählige Embryonen, bei denen jetzt nur die Alterna-tive besteht, sie auf Eis zu lagern oder zu vernichten, un-ter ganz bestimmten Voraussetzungen – ich nenne in die-sem Zusammenhang die Zustimmung der Spender, dieÖffentlichkeit der Forschung und die Tatsache, dass essich um eine hoch qualifizierte Forschung handelt – nut-zen kann. Dass das nach unserem Grundgesetz von vorn-herein nicht zulässig sein soll, leuchtet mir nicht ein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und derFDP)

Die quälenden Widersprüche an dieser Stelle sindschon deutlich geworden. Aber sie gibt es bei allen hiervorgetragenen Positionen. Wir dürfen uns nicht der Illu-sion hingeben, dass wir Entscheidungen treffen, die einfür alle Mal gültig sind. Ich sage als Theologe ganz klar:Auch ethische Positionen verändern sich im Laufe derGeschichte. Dafür gibt es die vielfältigsten Beispiele. Wirhaben heute vor dem Hintergrund unserer gesellschaftli-chen Auseinandersetzung eine verantwortliche ethischeEntscheidung zu treffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die entscheidende Frage ist: Wie können wir heute zudieser verantwortlichen Entscheidung kommen? Ich haltedie hier vorgetragenen Positionen allesamt für mit demGrundgesetz vereinbar. Ich habe schon deutlich gemacht,dass ich auch die Position in dem Antrag von Frau Flachund anderen nicht von vornherein für eine Überschreitungdes ethischen Rubikon halte.

Trotzdem votiere ich für den Antrag von Frau vonRenesse und Frau Böhmer. Ich will Ihnen sagen, warum.Ich glaube nämlich, dass ethische Entscheidungen ganzwesentlich das Produkt einer gesellschaftlichen Ausei-nandersetzung, einer Debatte sind. Deshalb möchte ichbei dieser Entscheidung, die wir heute zu fällen haben,nicht die Empfehlung der Enquete-Kommission desBundestages außer Acht lassen, die beinhaltet, dass wirdas Embryonenschutzgesetz nicht verändern und diesenSchutzstatus aufrechterhalten sollten. Diese Empfehlungsollten wir bei unserer heutigen Entscheidung berück-sichtigen.

Natürlich empfinden viele – nicht nur hier im Hause,sondern überall in der Gesellschaft – den Widerspruch inden Debatten, dass wir einerseits den hohen Schutz inDeutschland aufrechterhalten wollen und dass wir ande-rerseits bereit sind, Stammzelllinien zu importieren, beideren Herstellung dieser hohe Schutz nicht eingehalten

wurde. Das ist ein Widerspruch, den man aushalten muss.Es ist aber auch ein Widerspruch, wenn man die Stamm-zellenforschung nicht zulassen und den Import vonStammzellen verbieten, aber von den Erkenntnissen derForschung profitieren will. Ich frage Sie: Ist das in diesemkomplizierten Prozess nicht eine Verschiebung des ethi-schen Widerspruchs ein Stück weiter nach hinten?

Ich habe keine Position gefunden, die von Wider-sprüchen frei ist. Das kann angesichts einer solch schwie-rigen Frage auch nicht der Fall sein. Deshalb bin ich dafür,dass wir auf der Grundlage der Ergebnisse der Diskussionder letzten Monate, die zur Empfehlung der Enquete-Kommission geführt hat, die Möglichkeit eröffnen, unterganz engen Voraussetzungen die Forschung hier inDeutschland weiter zu betreiben.

Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Antrag von Frau vonRenesse und von Frau Böhmer zu!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie desAbg. Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN] und des Abg. Roland Claus [PDS])

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Das Worthat der Kollege Georg Brunnhuber.

Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Herr Präsident!Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Wochenzei-tung „Rheinischer Merkur“ hat ihre Ausgabe vom 25. Ja-nuar mit der Überschrift „Biopolitik – Die große Versu-chung“ aufgemacht. Es besteht die große Versuchung,dass der Mensch sein eigener Schöpfer wird.

Es geht heute um das Wesentliche, nämlich um dasmenschliche Leben überhaupt, um ethische und morali-sche Grundsätze sowie um die Unantastbarkeit dermenschlichen Würde und den Schutz des menschlichenLebens von Anfang an. Ich möchte uns deshalb an fol-gende Grundsätze erinnern:

Erstens. Nach christlicher Überzeugung beginntmenschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei undSamenzelle. Jede andere Prämisse, die etwa den Lebens-beginn zu einem späteren Zeitpunkt ansetzt oder ihn demEmbryo nur in abgestufter Weise zugesteht, steht unterethischen Gesichtspunkten auf schwankendem Boden.Sie widerspricht unserem Bild vom Menschen und derWürde des Menschen, auf der das Grundgesetz aufbaut.

Zweitens. Eine angestrebte Therapie zur Heilung vonbisher noch unheilbaren schweren Erkrankungen – sowünschenswert sie wäre – kann nicht unabhängig von denMethoden gesehen werden, die dafür angewandt werden.Positive Ziele wie Forschung und Heilung rechtfertigennicht jeden Weg. Auch der Weg selbst muss ethisch ver-tretbar sein. Der Respekt vor dem Leben des anderen isteine Grenze, die nie überschritten werden darf, weder auswirtschaftlichen Gründen noch aus Gründen des Wettbe-werbs. Auf der Heilung von Krankheiten kann kein Se-gen liegen, wenn sie auf Kosten des Lebens anderer er-kauft wird.

(Beifall des Abg. Dr. Hermann Kues[CDU/CSU])

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Christoph Matschie

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Drittens. Die Unterstützung und Förderung alternati-ver Methoden auf dem Weg zu neuen Möglichkeiten fürTherapie und Heilung, wie zum Beispiel die verstärkteForschung an adulten Stammzellen, wie sie gerade dieLandesregierung von Baden-Württemberg besonders för-dert, können auch zum Anreiz für einen Dialog werden,der über die Grenzen Deutschlands hinaus zu führen ist.Die Möglichkeit der Gewinnung von adulten Stammzel-len und die Forschung daran sind ethisch unbedenklich.Sie schädigt niemanden und vernichtet kein menschlichesLeben. Es wäre deshalb wünschenswert, der DeutscheBundestag würde sich Gedanken darüber machen, wie beiGewährung von mehr Mitteln der ForschungsstandortDeutschland in der Forschung an adulten Stammzellenweltweit eine herausragende Rolle bekommen würde.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Grunde genommen ist dies die allseits verantwort-bare forschungspolitische Alternative. Dies wäre ethischund moralisch vertretbar.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtder Kollege Friedrich Merz.

Friedrich Merz (CDU/CSU): Herr Präsident! Meinesehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie michzunächst eine Vorbemerkung machen: Ich hoffe, dass unsdiejenigen, die unsere Debatte heute Nachmittag verfol-gen und sie heute Abend und morgen früh kommentierenund beschreiben werden, den Respekt vor dem Verlaufdieser Debatte genauso wenig versagen wie den Respektvor dem individuellen Abstimmungsverhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN)

Ich sage das deshalb, weil ich mit einiger Sorge be-trachtet habe, wie insbesondere aus den Kirchen – ichmuss leider sagen: auch aus meiner Kirche – Erwartungenformuliert worden sind, die man vielleicht aus dem kirch-lichen Lehramt heraus artikulieren kann, die aber in derAbwägung, die Abgeordnete eines frei gewählten Parla-ments vorzunehmen haben, nicht ohne weiteres im Ver-hältnis 1:1 nachvollzogen werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowiebei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Ich sage dies nicht, weil, sondern ich sage dies, obwohlich derselben Auffassung bin, wie sie von den beiden Kir-chen zum Ausdruck gebracht wird.

Ich möchte aus meiner Sicht drei Anmerkungen zur Sa-che machen:

Erste Anmerkung. Auch heute ist – genauso wie in denletzten Wochen – sehr häufig die Forschungsfreiheit inAnspruch genommen worden. Es gibt sie in der Tat. Sieist ein Grundrecht und steht nicht unter einem Gesetzes-

vorbehalt. Die Forschung ist frei; aber sie ist nicht unge-bunden. Auch die Forschung in Deutschland unterliegtdem tragenden Prinzip unserer Grundrechtsordnung: derunbedingten Schutzwürdigkeit der menschlichen Würde,so wie sie in Art. 1 des Grundgesetzes zum Ausdruckkommt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der FDP)

Deswegen kann es Forschungsverbote geben, ohne dassdamit das Grundrecht der Freiheit der Forschung verletztwird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN, der FDP und der PDS)

Meine zweite Anmerkung betrifft den Redebeitragmeines geschätzten Kollegen Peter Hintze. Dieses tra-gende Prinzip unserer Grundrechtsordnung bindet staatli-che Gewalt und bindet auch die Eltern und Erzeuger be-fruchteter Eizellen. Es ist nicht ein Akt altruistischerHilfe, wenn Eltern ihre so genannten „überflüssigen“ be-fruchteten Eizellen zu Forschungszwecken zur Verfügungstellen. Auch die Eltern sind in ihrer Dispositionsfreiheiteingeschränkt, jedenfalls dann, wenn dieses alles tra-gende Prinzip unserer Grundrechtsordnung verletztwürde. Ich sage dies bewusst im Konjunktiv; aber ichmeine, dass es gilt, dies noch einmal klarzustellen.

Und schließlich drittens: Der Kollege Gerhardt hat aufdas Memorandum der Deutschen Forschungsgemein-schaft hingewiesen, das wir alle kennen. In der Tat wer-den mit der Forschung an embryonalen Stammzellen vieleHoffnungen verbunden. Es heißt in diesem Memoran-dum: Die Hoffnungen sind nicht unbegründet. Sie sindnicht weniger, aber auch nicht mehr als nicht unbegrün-det. Wenn uns aber nach heutigem Kenntnisstand Alter-nativen zur Forschung an embryonalen Stammzellen zurVerfügung stehen, von denen noch niemand mit Gewiss-heit sagen kann, ob sie nicht zu den gleichen Ergebnissenführen können,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

dann müssen wir uns sehr wohl überlegen, ob wir heute – denn wir können nur vom heutigen Erkenntnisstand aus-gehen – die Entscheidung treffen, die Forschung an em-bryonalen Stammzellen in Deutschland ab morgen zuzu-lassen.

Ich komme zu einem anderen Ergebnis und sage: Nachheutigem Wissens- und Erkenntnisstand spricht allesdafür, dass sich Deutschland bei seinem Anspruch, bei derErforschung dieser großartigen Chancen, die die Biome-dizin bietet, führend in der Welt zu sein, auf die Forschungan adulten Stammzellen und alternativen Methoden kon-zentrieren sollte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

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Georg Brunnhuber

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Wir werden gewiss nicht eine Spitzenposition verlieren,wenn wir gerade in diesem Bereich größte Anstrengungenunternehmen und – vielleicht sogar als erste – den Nach-weis erbringen, dass die Forschung an adulten Stammzel-len eine weitere Erforschung embryonaler Stammzellenüberflüssig macht. Das könnte die Spitzenposition vonForschung und Entwicklung in Deutschland mit besonde-rem Nachdruck unterstreichen. Deswegen sage ich nur fürmich: Aus heutiger Sicht kann ich der Entscheidung, em-bryonale Stammzellenforschung in Deutschland zuzulas-sen, nicht zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN,der FDP und der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Nun sprichtder Kollege Hans-Josef Fell.

Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!Das Töten von Embryonen zu Forschungszwecken lehneich ab. Für den Import bereits existierender embryonalerStammzellen werde ich stimmen, da für deren Erzeugungkeine weiteren Embryonen getötet werden müssen. – HerrMerz, da unterscheiden sich unsere Auffassungen über-haupt nicht. Auch wir wollen uns bei der Forschungsför-derung auf adulte Stammzellen konzentrieren.

Für mich stehen die Menschenwürde und das Men-schenleben im Vordergrund. Dies umfasst auch das Le-bensrecht und die Würde der Embryonen. Dieses Rechtwiegt für mich schwerer als die Forschungsfreiheit. DieTötung von Embryonen zu Forschungszwecken darf esdaher nicht geben.

Wäre es, wie es viele hier fordern, dann nicht eine lo-gische Konsequenz, den Import von Stammzellen em-bryonaler Herkunft vollständig zu verbieten? Ich denke,nein. Embryonale Stammzellen haben nicht mehr dieMöglichkeit, sich zu einem ganzen Menschen zu ent-wickeln. Folglich wird hier nicht grundsätzlich über dasLebensrecht von Embryonen entschieden.

Diese Antwort allein wäre aber zu kurz gegriffen. Werden Import von embryonalen Stammzellen erlaubt, för-dert auch die Nachfrage nach neuen Stammzellen, es seidenn, der Import beschränkt sich auf bereits vorhandeneStammzelllinien. Manche befürchten dennoch einenDammbruch, wenn der Import nicht vollständig verbotenwird. Ich sehe auch dies anders, und zwar aus zwei gewichtigen Gründen: Zum einen halte ich den streng reglementierten Import für verfassungsrechtlich gefestig-ter. Es ist zumindest umstritten, ob ein vollständiges Im-portverbot verfassungsrechtlich möglich ist. Noch be-deutsamer erscheint mir aber zum anderen die Frage,inwiefern ein Dammbruch politisch – auch international –verhindert werden kann. Wer über Importregelungen ent-scheidet, darf die internationale Ebene nicht außer Achtlassen. Deutschland ist keine isolierte Forschungsinsel.

Dieser Aspekt kam in der bisherigen Debatte viel zukurz. Lediglich Kollege Wodarg hat darauf hingewiesen.Ich komme aber zu einem anderen Ergebnis als er. Wer

heute nämlich über die eigenen Grenzen hinaus sieht,wird Folgendes sehen: Zum einen haben sich die USAbereits auf eine Stichtagsregelung für die Förderung derForschung mit embryonalen Stammzellen festgelegt.Zum anderen haben sich das Europäische Parlament, Forschungskommissar Busquin und große Teile des europäischen Forschungsministerrates – mit AusnahmeDeutschlands und nur weniger anderer Staaten – für dieForschung an embryonalen Stammzellen ausgesprochen.Eine Entscheidung steht noch aus.

Nimmt Deutschland eine Maximalposition gegen dieForschung mit embryonalen Stammzellen ein, wirdDeutschland, so fürchte ich, in der Abstimmung unterlie-gen. Zu groß ist der Druck auf der europäischen Ebene, anembryonalen Stammzellen zu forschen. Aller Wahr-scheinlichkeit nach würden die USA spätestens unter einem demokratischen Präsidenten dem Druck von Wis-senschaft und Wirtschaft nachgeben und dem Damm-bruch Europas folgen.

Fordert Deutschland hingegen eine sehr streng regle-mentierte Forschung, deren Regelung derjenigen derUSA gleicht, haben wir gute Chancen, diese Position inEuropa durchzusetzen. Wenn Europa und die USA auf ei-ner Linie liegen, gibt es die Möglichkeit, diese strikteRegelung zu einem internationalen Standard zu machen,der sich kaum mehr lockern ließe. Damit wäre der Men-schenwürde mehr gedient als mit einer isolierten PositionDeutschlands, die international nicht mehrheitsfähig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Embryo-nenschutz hat für mich absolute Priorität. Daneben solltenaber auch zukünftige Therapiemöglichkeiten in der ethi-schen Debatte betrachtet werden. Es ist heute nochvollkommen unklar, ob die Forschung mit embryonalenStammzellen eines Tages zu bedeutenden Therapienführen könnte; doch zumindest die Chancen hierzu gibtes. Ich halte es unter der Voraussetzung, dass keine wei-teren Embryonen mehr getötet werden – dies ist bei einerBeschränkung auf vorhandene Stammzelllinien der Fall –,für ethisch vertretbar, der Menschheit diese Chancen zueröffnen.

Deshalb werde ich dem streng begrenzten Import be-stehender embryonaler Stammzellen zustimmen in derAnnahme, dass hierdurch eine internationale Regelungund eine höhere Verfassungskonformität möglich werden,die der Tötung weiterer Embryonen zu Forschungs-zwecken entgegenstehen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie derAbg. Dr. Angela Merkel [CDU/CSU])

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Jetzt sprichtder Kollege René Röspel.

René Röspel (SPD): Herr Präsident! Meine sehr ver-ehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir als Natur-wissenschaftler und Politiker, der auf Zeit mit Verantwor-tung in ein Parlament entsandt worden ist und auch heutenoch der Faszination erliegt, die von Wissenschaft undForschung ausgeht, auch zu später Stunde ein leiden-

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schaftliches Plädoyer für die Forschung an Stammzellenzu halten.

Stammzellen besitzen ohne Zweifel ein großes Poten-zial, vor allem für die Wissenschaft, aber auch für die Me-dizin. Ich sage das, ohne außer Acht lassen zu wollen, dassdie Erfolge der zunehmenden Lebenserwartung und Ge-sundheit der Menschen in den letzten Jahrzehnten nichtnur auf das Konto moderner Medizin gehen, sondern vorallem auf die Bekämpfung des Hungers, eine bessere Hy-giene, bessere Sozialstandards und vor allen Dingen einebessere Bildung zurückzuführen sind.

Über Stammzellen lernen wir jeden Monat Neues. Mitähnlicher Schnelligkeit erfahren wir, zu welchen unter-schiedlichen Zellarten sich Stammzellen entwickeln kön-nen. Allein beim Menschen konnten bisher aus Stamm-zellen Nerven-, Leber-, Blut-, Knochen-, Knorpel- undMuskelzellen hergestellt werden. Mittlerweile könnenaus 20 unterschiedlichen Gewebearten Stammzellen ge-wonnen werden, zum Beispiel aus Knochenmark, ausFettgewebe und – dieser viel versprechende Ansatz ist inden letzten Tagen bekannt geworden – aus der Haut.

Sie werden sich jetzt vielleicht wundern, dass ich nichtein einziges Mal das Wort Embryo benutzt habe. Das liegtdaran, dass ich bisher nur über die Möglichkeiten der For-schung an adulten Stammzellen gesprochen habe, näm-lich solcher Zellen, die sich aus dem Gewebe erwachse-ner Menschen gewinnen lassen. Wenngleich man fürembryonale Stammzellen sicherlich eine ähnlich impo-nierende Liste erarbeiten könnte, unterscheiden sich dieadulten, die erwachsenen Stammzellen von den embryo-nalen Stammzellen in zwei wesentlichen Punkten: in derGewinnung und in der Verwendung zu therapeutischenZwecken.

Erstens: die Gewinnung. Adulte Stammzellen lassensich ethisch unproblematisch aus dem Gewebe bereits geborener Menschen isolieren. Um embryonale Stamm-zellen zu erhalten, muss ein Embryo zerstört werden.Auch wenn bereits existierende Zelllinien importiert wer-den, setzt das immer voraus, dass ein Embryo zerstörtworden ist, dass im Ausland das gemacht worden ist, wasin Deutschland verboten ist.

Der zweite Unterschied ist die Verwendung zu thera-peutischen Zwecken. Entgegen dem Eindruck, der in derÖffentlichkeit erweckt wurde, gibt es bei embryonalenStammzellen bisher keine therapeutische Anwendung.Das beruht bisher nur auf Spekulationen. Bei adultenStammzellen hingegen gibt es schon seit langem thera-peutische Anwendungen. Seit 1959, also seit über 40 Jah-ren, wissen die meisten Menschen in diesem Land, dassmit Knochenmark Leukämie bekämpft werden kann, undzwar sehr erfolgreich. Seit 1995 laufen Therapieversuchebei Autoimmunerkrankungen wie zum Beispiel Diabetesund Multipler Sklerose.

Wenn Sie erlauben, möchte ich bei dieser Gelegenheitetwas klarstellen: Selbst wenn es gelänge, adulte oder em-bryonale Stammzellen herzustellen, die in das Hirn anMultipler Sklerose Erkrankten gepflanzt werden könnten,würde damit nicht die Ursache dieser Krankheit be-kämpft; denn es ist eine Autoimmunerkrankung. Diese

Stammzellen würden vom eigenen Immunsystem desKörpers genauso wie alle anderen und auch die ursprüng-lichen Zellen bekämpft und zerstört. Das heißt, die Lö-sung des Problems, die Bekämpfung der Krankheit, istauch hier nicht mit Stammzellen zu erreichen. Das Glei-che gilt für Diabetes. Im Klartext: Wer heute auf den Import embryonaler Stammzellen verzichtet, verzichtetnicht auf Therapie. Das will ich deutlich machen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie beider PDS)

Die zentralen Fragen sind also: Sind die Möglichkeitenadulter Stammzellen wirklich ausgereizt? Befinden wiruns heute an einem Zeitpunkt, an dem wir unausweichlichimportierte embryonale Stammzellen zum Erkenntnis-gewinn oder zu therapeutischen Zwecken haben müssen?Ich sage: Nein.

Ich erkenne das Bemühen derer an, die hoffen, dass einbeschränkter Import – Hans-Josef Fell hat das gerade gesagt– die Zerstörung weiterer Embryonen zur Gewinnung vonStammzelllinien verhindern kann. Ausdrücklich begrüßeund unterstütze ich den Absatz im Antrag derer, die den Im-port beschränken möchten – ich erlaube mir ein Zitat –:

Die Wahrung der Werteordnung des Grundgesetzesist uns von der Verfassung aufgegeben. Sie würde ge-fährdet, wenn durch die Zulassung des Importes eineAusweitung der Nachfrage nach neuen Stammzell-linien hervorgerufen würde mit der Folge der Tötungweiterer Embryonen.

Der beschränkte Import wird in diesem Antrag an be-stimmte Kriterien wie Alternativlosigkeit der Forschungund Hochrangigkeit der Forschung geknüpft. Es wirdauch ein Stichtag eingeführt. Aus meiner Sicht sind dieseKriterien nicht wirksam. Alternativlosigkeit und Hoch-rangigkeit lassen sich von jedem guten Forscher immerbegründen und für jedes Forschungsprojekt formulieren.Der Stichtag wird bedeuten: Forscher in Deutschland sol-len nur noch Stammzelllinien importieren können, die biszum heutigen Tage gewonnen worden sind.

In den USA gibt es eine ähnliche Regelung; ich glaube,an dieser Stelle zeigt sich ein zentraler Knackpunkt derRegelung. Bis heute wissen wir – die Stimmen aus denLabors werden immer lauter –, dass die zur Verfügung ste-henden Zelllinien wahrscheinlich nicht ausreichen wer-den oder sogar ungeeignet sind. Am 9. August des letztenJahres hat Präsident Bush in den USA verfügt, dass die andiesem Stichtag vorhandenen 72 Zelllinien beforscht undmit öffentlichen Mitteln versehen werden dürfen. Inzwi-schen gibt die US-Regierung bekannt, dass es wahr-scheinlich nicht 72, sondern nur 24 Zelllinien sind. Eswird immer deutlicher, dass die bereits bestehenden Zell-linien, weil sie auf Mäusezellen gewachsen sind, wahr-scheinlich nicht genutzt werden können. Das heißt, dieForderung nach neuen, frischen Zelllinien wird nicht nurin der übrigen Welt, sondern auch in Deutschland schnellerhoben werden. Ich frage Sie: Sollen deutsche Forscherab morgen an den schlechten, älteren Zelllinien forschen,weil es bei uns den Stichtag gibt, während die amerika-nischen bald frische erhalten? Wie wollen Sie das den

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deutschen Forschern erklären? Wie lange können Sie dasdurchhalten?

Lässt man den Import einmal zu, so wird er sich mei-ner Auffassung nach nicht lange beschränken lassen. DerDruck, mit frischen Zelllinien zu arbeiten, wird zuneh-men. Ihr und unser Ziel, die Werteordnung zu wahren,wie Sie das in dem Importbeschränkungsantrag formu-liert haben, würde verloren gehen. Die Forderung, dieDoppelmoral zu beenden und auch in Deutschland Em-bryonen zu Forschungszwecken zu verwenden, kämezwangsläufig. Ein heutiges „Nein, aber“ – so ehrenwert es sein mag und so sehr ich es respektiere – ist nichts anderes als ein „Ja, aber später“.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)

Ein „Nein, aber“ halte ich auch nicht für konsequent. Ichglaube, die Forderung, Embryonen auch hierzulande ver-wenden zu können, bereits heute zu erheben, wäre konse-quenter. Deshalb wäre es meiner Ansicht insgesamt kon-sequenter, wenn man entweder deutlich Ja oder Nein sagt.

Es ist noch nicht der Zeitpunkt gekommen, einen Im-port zuzulassen. Die Forschung an adulten Stammzellenist noch lange nicht ausgereizt. Die Forschung an Nabel-schnurstammzellen befindet sich noch am Anfang. Alter-native Untersuchungen an Affenzellen, wie sie bei-spielsweise am Uniklinikum in Essen durchgeführtwerden sollten, haben noch nicht begonnen. In diesemZusammenhang möchte ich ausdrücklich die Initiativeder nordrhein-westfälischen Landesregierung heraus-heben, die solche Projekte unterstützt.

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Wodarg[SPD])

Es ist häufig gefragt worden: Werden wir eigentlichden Einfluss verlieren, wenn wir uns nicht beteiligen?Auch das glaube ich nicht. Ich habe ein anderes Modell:In dem Moment, in dem wir zeigen, dass wir ohne em-bryonale Stammzellen und mit Fokussierung auf die adul-ten Stammzellen den Weg des Erfolgs gehen können, wer-den wir auch ein gutes und positives Beispiel für dieanderen Länder sein, ohne den ethisch umstrittenen Wegbeschritten zu haben.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)

Wir müssen Weltmeister in der Forschung an adultenStammzellen werden, hat der Präsident der Bundesärzte-kammer, Hoppe, gesagt.

Als ich vor drei Jahren in den Bundestag gewähltwurde, habe ich mir vorgenommen, Entscheidungen so zutreffen, dass sie rückholbar sind. Das bin ich künftigenGenerationen schuldig und das bin ich auch mir schuldig.Die Zustimmung zu einem Import wird einen Prozess inGang setzen, der nicht mehr rückholbar ist. Dieser Preisist mir – noch – zu hoch. Deswegen werde ich gegen denImport stimmen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtder Kollege Jörg Tauss.

Jörg Tauss (SPD): Herr Präsident! Liebe Kollegin-nen! Liebe Kollegen! Als Forschungspolitiker hätte ichmir durchaus viele Punkte vorstellen können, in denen ichmit den Kolleginnen Reiche, Flach oder anderen zu einergemeinsamen Auffassung gekommen wäre. Ich bin auchin dem Dialog mit vielen in diesem Hause und auch überParteigrenzen hinweg immer wieder auf andere zugegan-gen und habe mich bemüht, zu einem Kompromiss – auchfür mich selbst – zu kommen. Diesen Kompromiss findeich im Antrag der Abgeordneten von Renesse, Böhmerund Catenhusen, der eine gute Grundlage für die heutigeEntscheidung bildet. Denn Kompromisse sind in dieserFrage nicht nur möglich, Herr Kollege Wodarg, sondernauch nötig. Das möchte ich deutlich hervorheben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Kein Problem wird mit einem kompromisslosen Neingelöst, selbst wenn es hierfür heute eine Mehrheit gäbe.Kein Problem wird dadurch gelöst – nicht national underst recht nicht international. Aus diesem Grunde stimmeich Ihnen, Kollegin Flach, auch in dem, was Sie eingangsbemerkt haben, nicht zu, nämlich dass sich die Antrag-stellerin von Renesse und andere um den Problemkreisherumgemogelt hätten. – Nein, der Antrag enthält eineklare Aussage: Wir verbieten den Import, aber wir for-mulieren den Erlaubnisvorbehalt mit strengen Aufla-gen. Das kennen wir auch aus anderen rechtlichen Rege-lungen, die wir – übrigens auch in diesem Hause –getroffen haben. Ich erinnere an den § 218, Herr KollegeHüppe.

Für mich stehen zwei Fragen im Vordergrund: Bildetdie Biomedizin einen besonderen Bereich der Wissen-schaft, der auch besonderer Regelungen bedarf? – Ja.Auch das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. DieForschung bestärkt uns sogar darin. Ich zitiere aus einemSchreiben der sechs Nobelpreisträger an uns:

Die Verfassung räumt Forschung und Lehre ein Pri-vileg ein. Für uns Wissenschaftler bedeutet dies, mitdem Privileg selbstverständlich auch sorgsam umzu-gehen. Das ist eine Pflicht, die wir ernst nehmen.

Frau Kollegin Nickels, ich kann darin nichts von Schran-kenlosigkeit der Wissenschaft erkennen. Davon kannnicht die Rede sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe auch keinen Grund, an diesen Aussagen zu zwei-feln.

Wir sind übrigens immer sehr stolz auf unsere Nobel-preisträger und meinen, dass deren Leistungen stärker ge-würdigt werden müssten. All diejenigen, die dies immerwieder sagen, sollten wenigstens in diesen Fragen aucheinmal auf sie hören. Ich bemühe mich darum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich stellt sichdie Frage nach Alternativen. Die gibt es auch. Aber dieseAlternativen schließen die Grundlagenforschung nichtaus und dürfen sie auch nicht ausschließen. Wir sollten

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keinen Gegensatz zwischen adulten und embryonalenStammzellen aufbauen. Wir wissen nicht, welche Wegeerfolgreich sind, aber selbstverständlich setzen wir in ge-nau dem Bereich, der hier eingefordert wird, Schwer-punkte. Das ist auch in unserem Antrag enthalten. Wir ge-ben allein für diesen Bereich 100 Millionen Euro aus.Kein anderes Land in Europa tut mehr dafür. Wir wollendiesen Weg noch ausbauen. Das schließt aber den anderenWeg nicht aus.

Wir dürfen auch andere Optionen nicht ausschließen – weder die adulten Stammzellen noch die Nabelschnurund den Tierversuch –, auch darin sind wir uns sicherlicheinig. Es ist zwar davon heute nicht die Rede gewesen: Esmuss auch da ethische Begrenzungen geben. Wir dürfenaber, wie gesagt, die embryonalen Stammzellen nicht aus-schließen.

Im Übrigen können wir nach Art. 5 des Grundgesetzesauch nicht vorschreiben, welche Wege beschritten werdenkönnen, und wir dürfen auch nicht politisch festlegen,welche Wege die erfolgreichen sind. Ich habe den Ein-druck, dass es bei einigen nicht so recht angekommen ist,was in Art. 5 des Grundgesetzes geregelt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben zwei widersprüchliche Argumente gehört.Die einen wollen wegen der überzogenen Heilserwar-tungen nicht zustimmen. Andere wiederum sind der Mei-nung, dass die Heilserwartungen nicht erfüllt werden kön-nen. Das ist tatsächlich ein Widerspruch. Nein, wir wissennicht, was dabei herauskommt. Aber genau das sollschließlich erforscht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Unser Ziel ist es, herauszubekommen, welcher Weg er-folgreich sein wird. Ich hoffe, dass es ein Weg sein wird,der ethisch vertretbar ist und dem entspricht, was die deut-schen Wissenschaftsorganisationen in ihrem Schreiben anuns ausgeführt haben. In Abwägung der verfassungs-rechtlich geschützten Güter – Lebensschutz und Schutzder Freiheit der Forschung – und nicht zuletzt, um den Er-wartungen der kranken und hilfsbedürftigen MenschenRechnung zu tragen, erhoffen wir uns für die Wissen-schaft eine verantwortungsvolle Entscheidung des Deut-schen Bundestags. Unser Antrag greift dies auf, liebe Kol-leginnen und Kollegen. Ich bitte Sie sehr herzlich um IhreZustimmung.

Wir wollen keinen Weg verbauen, sondern jeden ver-tretbaren Weg öffnen. Aber wir wollen jeden Weg verant-wortungsbewusst gestalten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtdie Kollegin Antje Vollmer.

Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vor-feld dieser Debatte ist sehr viel vor Fundamentalismusund moralischem Rigorismus gewarnt worden. Ich bin

sehr froh darüber, dass es diese fundamentalistischenStimmen, die Hitzigkeit apokalyptischer Gefahrenbe-schwörungen in dieser Debatte nicht gegeben hat. Dasgibt dieser Debatte eine gewisse Ruhe, aber es gibt ihrauch eine große Qualität, gewährleistet letztlich die Frei-heit der Entscheidung. Das spricht für dieses Parlament.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund bei der SPD sowie bei Abgeordneten derCDU/CSU und der PDS)

Ich möchte deswegen über zwei andere Begriffe spre-chen, nämlich über Aufklärung und über Freiheit. Es istdas Recht dieses Parlaments, von denen, die besondersbetroffen sind und die besonders große Anforderungen anuns gestellt haben, nämlich von den Wissenschaftlern, zuverlangen, sich ebenfalls einer Debatte der Aufklärungzu stellen. Ich habe manchmal den Eindruck, als ob es imKern des wissenschaftlichen Wollens so etwas gibt wie ei-nen unaufgeklärten Rest, eine Zone, über die man nichtdiskutiert und über die man sich keine Klarheit verschafft.Ich sage das auch deshalb, weil ich selber lange Zeit aufeiner Station der Spitzenmedizin gearbeitet habe.

Der Punkt, der mir unaufgeklärt erscheint, ist der desMehr bei der Forschung an embryonalen Stammzellengegenüber der Forschung an adulten Stammzellen. In Be-zug auf die Forschung an adulten Stammzellen gibt es bisheute keine feststellbare Grenze. Wenn es keine feststell-bare Grenze gibt, besteht meines Erachtens kein Grund,darüber hinauszugehen und zu sagen, dass man unbedingtembryonale Stammzellen braucht, jedenfalls nicht, ohneAuskunft über das qualitative Mehr der embryonalenStammzellen zu geben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so-wie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSUund der PDS)

Mir kommt es manchmal so vor, als ob das – ich willdiesen Eindruck mit einfachen Worten wiedergeben – einmagisches Mehr ist, als ob es darum geht, an die Grund-substanz der Schöpfung heranzukommen, der man die-ses Mehr zutraut. Da, finde ich, kann man Wissenschaft-lern zumuten, den mühseligeren Weg zu gehen, an denadulten Stammzellen das zu erforschen, was sie nochnicht ausgeforscht haben.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und derPDS)

Eine Aufklärungsdebatte müssen wir, finde ich, ange-sichts der Möglichkeiten der Moderne auch über unsereeigenen Wünsche nach Heilung, aber auch über die Gren-zen von Heilungsmöglichkeiten führen. Viele Debattenin der modernen Medizin haben damit zu tun.

Aufklären müssen wir uns auch über das, was demStaat erlaubt ist. Wir haben in der Debatte über die Organ-transplantation zum ersten Mal einen kleinen Raum desNoch-Lebens vom Schutz des Staates freigestellt. Wirsind jetzt dabei, einen solchen freien Raum am anderenEnde des Lebens, am Anfang, zuzulassen. Wie weit dürfen wir noch gehen? Das ist die Frage, die uns allen

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gestellt wird und zu der wir selbst einen Präzedenzfall ge-schaffen haben.

Ich will aber auch über die Freiheit reden. Wir brau-chen und wir haben heute die Freiheit der Wahl. Alle diehaben nicht Recht, die heute vor allem von den Gesetzendes nationalen Wissenschaftsraums Deutschland ge-sprochen haben. In der globalisierten Welt gibt es diesenationale Sphäre des wissenschaftlichen Forschens nichtmehr. Aber rund um uns herum, in den USA, in Großbri-tannien, an vielen Orten, existiert diese Forschung an denembryonalen Stammzellen. Welches Signal bedeutete es,wenn von einem Land wie unserem, das ebenfalls Spit-zenforschung betreibt, gesagt würde: „Wir wollen heutevor allem an adulten Stammzellen forschen.“?

Es ist – ich glaube, vom Herrn Bundeskanzler – gesagtworden, es werde einen Export von Wissenschaftlern ge-ben. Ich meine dagegen: Eine solche Entscheidung diesesHauses stellte eine riesengroße Einladung an die Wissen-schaftler dar, die an den adulten Stammzellen forschenwollen. Ich bitte Sie alle, diesen Wissenschaftlern, aberauch uns selbst diesen Raum der Freiheit zu geben.

Wir können wählen. Im Wissen der Menschheit ist ver-ankert, dass es stets genügend Möglichkeiten gab, den je-weils anderen Weg zu gehen. Es gibt aber auch die Erfah-rung, dass ein Weg gelegentlich in eine Sackgasse führt.Wir können heute noch Nein sagen. Bitte unterstützen Siedas und ermöglichen Sie so eine Alternative.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und derPDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich bittenunmehr auch noch für die drei letzten Redner um IhreAufmerksamkeit. Jeder Redner spricht für einen der dreiAnträge. Ich gebe zunächst dem Kollegen WolfgangSchäuble das Wort.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU): Herr Präsi-dent! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vielehaben in dieser Debatte vor allem einen Gegensatz zwi-schen der Menschenwürde und der Forschungsfreiheitherausgearbeitet. Ich beurteile das anders. Die Unantast-barkeit der Menschenwürde ist doch wohl Ausdruck derEinzigartigkeit des Menschen gegenüber jeder anderenForm von Leben. Diese Einzigartigkeit des Menschen ge-genüber jeder anderen Form von Leben ist, soweit ich esverstanden habe, naturwissenschaftlich nicht eindeutig zubegründen, sondern eine religiös begründete oder ethi-sche Normsetzung. Die Entschlüsselung des menschli-chen Genoms kann die Einzigartigkeit menschlichen Le-bens nicht begründen. Nur wenige Gene unterscheidenuns von anderen Lebewesen. Auch die Evolutionsbiologiekann den Punkt, an dem sich diese Einzigartigkeit desMenschen festmacht, nicht genau definieren. Es ist alsoeine religiös begründete oder ethische Normsetzung.

Eines aber scheint klar zu sein: Neugier, Lernbereit-schaft, der Drang nach immer mehr und immer neuer Er-kenntnis ist beim Menschen einzigartig. Wenn also For-schung und Drang nach mehr Wissen das Besondere und

Unverwechselbare des Menschen mit begründen, dannmuss Forschungsfreiheit für mich eher Bestandteil derUnantastbarkeit der Menschenwürde sein, als dass sie zuihr im Widerspruch stünde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, der FDP und der PDS)

Im Übrigen hat in der Geschichte die Auffassung, wasdie Unantastbarkeit der Menschenwürde konkret bedeu-tet, immer sehr viel mit dem jeweiligen Stand von For-schung und Erkenntnis zu tun gehabt. Dies gilt auch fürdiese Debatte. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion,Friedrich Merz, hat aus heutiger Sicht Nein gesagt. Wieaber wollen wir die morgige Sicht finden, wenn wir heutenicht forschen dürfen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, der FDP und der PDS – Dr. Antje Vollmer[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir könnendoch forschen!)

Meine Kolleginnen und Kollegen, in der Geschichtesind anatomische Forschungen an Leichen lange als Ver-stoß gegen die Menschenwürde gewertet worden. Heutesehen wir das zweifelsfrei anders. Auch die Entschlüsse-lung des menschlichen Genoms oder die Organtransplan-tation werden kaum noch als Verstoß gegen die Würde desMenschen gewertet. Das heißt, der jeweilige Forschungs-stand beeinflusst offenbar das Verständnis dessen, wasMenschenwürde im Einzelnen bedeutet.

In dieser Debatte geht es für mich eigentlich auch nichtum den Beginn des menschlichen Lebens. Das ist – wiedas Sterben – doch wohl eher ein Prozess, als dass man esan einem Punkt, an einer Sekunde festmachen könnte. DieUnantastbarkeit der Menschenwürde entfaltet übrigensSchutzwirkung auch über Anfang und Ende des individu-ellen menschlichen Lebens hinaus. Beim Umgang mitVerstorbenen und menschlichen Leichen wissen wir das.Umgekehrt treten auch diejenigen, die den Beginnmenschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei undSamenzelle definieren, nicht dafür ein, dass man zuvor,also mit den noch nicht verschmolzenen Zellen, unter demGesichtspunkt der Menschenwürde beliebig verfahrenkönnte. Also geht die Menschenwürde über Anfang undEnde des individuellen Lebens hinaus.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU undder FDP)

Ich kann mir menschliches Leben in seiner Einzigar-tigkeit nicht ohne die Mutter denken; ich will es auch garnicht. Weil der Mensch viel mehr ist als die Summe sei-ner Gene, ist das Einzigartige des Menschen eben mehrals nur die genetische Definition des Individuums.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD und der PDS)

Dies sage ich in dem Wissen, dass bei katholischen undevangelischen Theologen, aber auch in den großen mono-theistischen Weltreligionen die Meinungen darüber ge-teilt sind. Unsere bürgerliche Rechtsordnung hat übrigensbislang keinen Zweifel daran gelassen, dass die Frau, dieein Kind zur Welt bringt, auch die Mutter dieses Kindesist. Das sollte man nicht gering schätzen, denn unser Bür-

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gerliches Gesetzbuch ist auch zu Gesetz geronnene kultu-relle Erfahrung.

Der Hinweis auf andere Religionen, in denen das an-ders gesehen wird, bringt mich zu dem dritten Argument,das ich Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu bedenken gebe.Aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde folgt, dassjeder Mensch Träger unveräußerlicher Menschen-rechte ist, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oderauch religiöser Überzeugung. Freiheit, Toleranz und Plu-ralismus folgen also zwingend aus diesem Verständnis.

Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kolle-gen, kann uns eben nicht unberührt lassen, was andere Ge-sellschaften, Kulturen und Rechtsordnungen in Bezug aufdiese Frage denken. Wenn andere Staaten in Europa oderauf anderen Kontinenten hinsichtlich der Forschung anStammzellen zu anderen Ergebnissen kommen, solltenwir zurückhaltend sein, dies als Verstoß gegen die Unan-tastbarkeit der Menschenwürde zu bewerten.

Frau Kollegin Knoche, Sie haben gesagt, andere Völ-ker in Europa wären froh, wenn ihre Verfassungen denSchutz der Menschenwürde enthielten. In der Grund-rechte-Charta der Europäischen Union ist der Satz von derUnantastbarkeit der Menschenwürde mit dem ersten Satzdes Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes identisch. Wirsollten also darauf achten, dass wir nicht andere aus demKreis derer hinaus argumentieren, die für den Schutz derUnantastbarkeit der Menschenwürde stehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, FDP und der PDS)

Natürlich wird niemand durch den Hinweis auf Entschei-dungen anderer von der Notwendigkeit entbunden, selbsteine Entscheidung zu fällen. Aber vielleicht legt das dochnahe, nicht nur einen Standpunkt kategorisch für den al-lein richtigen zu halten.

Im Übrigen gibt es kaum einen Zweifel – das ist schonzu Beginn von Kollegin von Renesse gesagt worden –,dass wir Erkenntnisse, die andere aufgrund anderer Ent-scheidungen gewinnen sollten, in der Zukunft gegebe-nenfalls auch für uns nutzen werden. Auch das sollte unsim Hinblick darauf, was wir mit welcher Entschiedenheitrechtlich regeln wollen, eher zurückhaltend machen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere Ernst-Wolfgang Böckenförde: Aufgabe des Rechts ist es nicht,eine „Tugend- oder Wahrheitsordnung“ zu sein, sondernAufgabe des Rechts ist es, auf der Grundlage der Unan-tastbarkeit der Menschenwürde und der unveräußerlichenund unverletzlichen Rechte jedes einzelnen Menscheneine „Ordnung des Friedens und der Freiheit“ zu ermög-lichen. Wenn das die Aufgabe der Rechtsordnung ist, dannerfordert das, Raum für unterschiedliche kulturelle undreligiöse Überzeugungen zu lassen. Anderenfalls wird dasRecht seines Frieden stiftenden Charakters eher entklei-det. Aus all diesen Gründen plädiere ich dafür, die Frei-heit der Forschung im Zweifel möglichst nicht durch ge-setzliche Einzelregelungen zu beschränken.

Auch ich bin dafür, dass man – wer immer das zu ent-scheiden hat – der Forschung an adulten Stammzellen denVorrang einräumt. Das ist überhaupt nicht strittig. Aber

sollen wir darüber als Gesetzgeber entscheiden? Ichmeine: nein. Ich sage: Im Zweifel sollten wir die Freiheitder Forschung nicht durch gesetzliche Einzelregelungenreglementieren, sondern eher auf die gewissensstärkendeKraft eines ethischen Diskurses setzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, der FDP und der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Es sprichtder Kollege Wolf-Michael Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD): Herr Präsident!Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen hatein Essener Biologe von seiner Forschung an adultenStammzellen gesprochen; denn es gelang ihm, aus Kno-chenmarkstammzellen Leberzellen herzustellen. DieserWissenschaftler hat bei der Präsentation seiner Ergebnissedie Mitteilung über seine Erfolge in der adulten Stamm-zellforschung mit der klaren Aussage verbunden, dassauch nach seiner Auffassung angesichts des geringenFortschritts der Stammzellforschung insgesamt und ange-sichts der zentralen Bedeutung, die ein besseres Verständ-nis der Differenzierung des Zellgewebes von Menschenhat – wie differenziert sich eine Stammzelle in bis zu 250 unterschiedliche Zelltypen –, auch die Einbeziehungder embryonalen Stammzellen in ein strategisches Kon-zept für die Stammzellforschung unverzichtbar sei.

Ich verstehe die Argumente derjenigen, die eine eherwertorientierte Entscheidung mit wissenschaftlichen Ar-gumenten untermauern wollen. Ich rate allerdings drin-gend davon ab, dass wir Parlamentarier – gar durch einGesetz – der Wissenschaft vorschreiben, was Erfolg ver-sprechende und was weniger Erfolg versprechende Wegeder Wissenschaft auf diesem schwierigen Gebiet sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und derCDU/CSU)

Die Debatte ist heute auch – so werden das viele sehen,die in späteren Jahren über unsere Debatte nachdenken –ein Maßstab für die Kultur des Umgangs zwischen Wis-senschaft und Gesellschaft in Deutschland, einer Ge-sellschaft, die immer mehr zu einer Wissenschaftsgesell-schaft wird und in der die Frage grundsätzlich geklärtwerden muss, wie wir mit einer Entwicklung, mit einerPerspektive umgehen, deren Kennzeichen es ist, dass wirals vernunftbegabte Wesen immer mehr wissen wollenund immer mehr wissen werden. Uns ist das Schicksalmitgegeben, vernunftbegabt zu sein. Der Glaube, unsdurch Nicht-mehr-wissen-Wollen sozusagen ethischeGrenzen zu setzen, ist der falsche Ansatz.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr.Wolfgang Wodarg [SPD]: Das will ja kei-ner!)

Wir sind als Menschen dazu verurteilt, Maßstäbe für ei-nen verantwortlichen Umgang mit dem, was die Wissen-schaft an erwarteten und an unerwarteten Ergebnissenhervorruft, zu entwickeln, oder wir versagen als Men-schen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und derPDS)

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Genossinnen und Genossen! – Entschuldigung.

(Heiterkeit)

– Meine Damen und Herren, Sie auf der rechten Seite ha-ben es in Ihren Fraktionen leichter, da Sie die Anrede„Liebe Freundinnen und Freunde“ benutzen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wissenschaft warimmer mit Tabubrüchen verbunden. Ich stimme dem Kol-legen Schäuble zu: Die Öffnung von Leichen im spätenMittelalter – Christen sind zu diesem Zweck in muslimi-sche Gebiete ausgewichen – war ein unerhörter Tabu-bruch. Die Vorstellung der christlichen Kirchen über denBeginn des menschlichen Lebens hat sich Mitte des 19. Jahrhunderts dadurch dramatisch geändert, dass mansich erstmals über die Bedeutung der Eizelle klar wurde.Bis dahin gingen die christlichen Kirchen von einem Kon-zept der schrittweisen Beseelung des Menschen im Laufeseiner Entwicklung aus. Unsere Vorstellungen vommenschlichen Leben sind untrennbar mit den neuen Fra-gen und mit den neuen Ergebnissen der Wissenschaft ver-bunden.

Die Stammzellforschung ist ein strategisch wichtigesFeld. Allerdings stehen wir vor dem Dilemma, dass zurErzeugung embryonaler Stammzellen Embryonen, alsomenschliches Leben, verbraucht worden sind. Dieses Par-lament wird das, was geschehen ist, durch seine heutigeEntscheidung nicht rückgängig machen können.

In dem Kompromissantrag von Frau von Renesse, FrauBöhmer und anderen Abgeordneten, den ich nachhaltigunterstütze, wird versucht, durch Regulierung der For-schung pragmatische Ziele zu setzen:

Erstens. Es soll kein zusätzlicher Bedarf an neuenStammzelllinien von deutschen Forschern erzeugt wer-den.

Zweitens. Es soll in jedem Einzelfall geprüft werden,ob es andere Wege als den der Forschung an embryonalenStammzellen gibt, um das Forschungsziel zu erreichen.Das ist ein pragmatischer Weg, um die Hochrangigkeitder Forschung sicherzustellen.

Drittens. Wir wollen – das ist wichtig – mit unserm An-trag auch sicherstellen, dass in Deutschland nicht dieselbeschizophrene Situation wie in den USA entsteht, wo eseine unterschiedliche Ethik für öffentlich finanzierte For-schung und für von privaten Unternehmen finanzierteForschung gibt. Eine solche Schizophrenie der Ethik darfnicht zum Modell deutscher Politik werden.

Ich sehe in der heutigen Entscheidung aber auch eingrundsätzliches Problem. In dem Nein-Antrag wird ver-sucht, eine ethisch ehrenwerte Position zu beschreiben. Eswerden aber auch Taten gefordert: Die Bundesregierungwird in Kenntnis des grundsätzlichen verfassungsrechtli-chen Problems aufgefordert, die Freiheit der Forschung,die grundgesetzlich garantiert ist, durch das Verbot derForschung an embryonalen Stammzellen einzuschrän-ken, obwohl diese keine Embryonen sind und obwohl ausihnen kein Mensch entstehen kann. Sie unterliegen alsonicht unmittelbar dem Schutz des Grundgesetzes. WollenSie dieses Problem nur der Bundesregierung zuschieben?

Nein, wir müssen das heute in unserer Verantwortung be-werten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)Deshalb werden diejenigen, die wie ich den Antrag von

Frau von Renesse, Frau Böhmer und anderen Abgeordne-ten unterstützen, selbst die Initiative ergreifen und nacheiner entsprechenden Entscheidung des Deutschen Bun-destages möglichst noch in der nächsten Sitzungswocheeinen Gesetzentwurf in erster Lesung einbringen, der derWissenschaft drei Dinge klar machen soll: Der ethischeAbwägungsprozess soll nach Kriterien erfolgen, die fürdie Wissenschaft klar und berechenbar sind. Es soll nachVerfahren erfolgen, die für die Wissenschaft kalkulierbarbleiben. Wir dürfen uns nicht in die Gefahr bringen las-sen, heute mutige Entscheidungen zu treffen und an-schließend der Wissenschaft mitteilen zu müssen: Viel-leicht wissen wir erst in der nächsten Legislaturperiode,ob und wie sich das Nein durchsetzen lässt oder wie derkontrollierte Umgang mit embryonalen Stammzellenauch praktisch möglich ist.

Ich denke, mit der Zustimmung zu dem Antrag, den ichunterstütze, kann das Parlament seine Verantwortung für dieGestaltung der Rahmenbedingungen der Verwendung vonembryonalen Stammzellen in Deutschland wahrnehmen.

Herzlichen Dank.(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU undder PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Als letzterRedner spricht der Genosse Norbert Lammert.

(Heiterkeit)

Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Herr Präsident!Unser ausgesprochen gutes persönliches Verhältnis wirddurch diese Gemeinheit nicht ernstlich getrübt werden.

(Heiterkeit)Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Je mehr ich in den vergangenen Monaten überdas Thema, über das wir heute diskutieren, gehört und ge-lesen habe und je mehr ich glaubte, davon verstanden zuhaben, desto unsicherer bin ich in meiner Beurteilung vie-ler Aspekte der Genomforschung und der Biomedizin ge-worden. Drei Einschätzungen sind mir allerdings ganzpersönlich bei meinem jedenfalls sehr ernsthaftenBemühen um sorgfältige Behandlung dieses Themas zurGewissheit geworden:

Erstens. Es gibt keine Entscheidung, die ethisch voll-kommen aufgeht, die über alle Zweifel erhaben ist, weilsie allen ethischen Ansprüchen genügt.

Zweitens. Es gibt keine Möglichkeit, das grundsätzli-che Verbot der Forschung an menschlichen Embryonengleichzeitig mit der Erlaubnis der Forschung unter be-stimmten Bedingungen zu verbinden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

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Wenn Forschung an Embryonen und ihre Tötung unterfestgelegten Voraussetzungen überhaupt erlaubt ist, dannwird aus genau denselben Gründen auch die Herstellungvon Embryonen zu Heilungs- und Forschungszweckenerlaubt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Der gesamte Gang der Menschheitsgeschichte ist eineunübersehbare Demonstration der Eigendynamik solcherEntwicklungen. Deshalb kann die Genehmigung des Im-ports von embryonalen Stammzellen – trotz aller gutenMotive, die einer solchen Entscheidung zugrunde liegenmögen und die ich keinen Augenblick in Abrede stelle –ganz gewiss nicht die Brandmauer zum Schutz menschli-chen Lebens und der Würde des Menschen sein, als die siein dieser Diskussion immer wieder ausgegeben wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Drittens. Soweit uns die Fortschritte der BiogenetikHeilungschancen für bislang nicht therapierbare, schwereKrankheiten eröffnen, bieten sie zugleich höchst zweifel-hafte Aussichten auf eine genetische Programmierungnoch nicht geborener Menschen.

In Frankreich gibt es nach Auskunft des Vorsitzendendes Nationalen Ethikrates gegenwärtig vier Fälle, in de-nen Kinder genetisch so „optimiert“ werden sollen, dassman aus ihren Körpern später Zellen gewinnen kann, mitdenen ihre kranken Geschwister geheilt werden. LiebeKolleginnen und Kollegen, schon ihre Geburt verfolgt ei-nen anderen Zweck als sie selbst.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der SPD und der PDS)

Genau dies, die Nutzung von Embryonen, ist die Ver-dinglichung werdenden menschlichen Lebens. Dies ist fürmich der Anfang vom Ende einer glasklaren Unterschei-dung zwischen Person und Sache.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN und der PDS)

Genau deswegen geht es bei den heute zu treffendenEntscheidungen eben nicht nur um den Umgang unsererGesellschaft mit Wissenschaft und Technik, sondern auchum den Umgang unserer Gesellschaft mit ihren grund-legenden Wertüberzeugungen. Aldous Huxleys „SchöneNeue Welt“ mit dem nach mathematisch-naturwissen-schaftlichen Gesetzen perfekt funktionierenden Men-schen wäre bestenfalls eine neue, ganz gewiss aber keineschöne Welt.

Der Mensch hat sich, so wie er geschaffen ist und sichentwickelt hat, nie mit den Defiziten seiner Existenz ab-finden wollen – am wenigsten mit der Schicksalhaftigkeitvon Anfang und Ende seines Lebens. Er hat immer wie-der vorgefundene Grenzen bekämpft, bis sie überwunden,mindestens aber verschoben waren. So ist das Maß des

Möglichen immer mehr zum Maßstab des Erlaubten ge-worden. Und wenn am Ende alles möglich ist, soll dannauch alles erlaubt sein? Die Politik – dieses Parlament –hat nicht zu klären, was wissenschaftlich, technisch odermedizinisch möglich ist, sondern es hat zu entscheiden,was in unserer Gesellschaft erlaubt sein soll und was nichtzugelassen werden darf.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS sowie des Abg. Hans-MichaelGoldmann [FDP])

Dies ist unsere ureigene Aufgabe.

Vor gut zehn Jahren – darauf ist in dieser Debatte mehr-fach hingewiesen worden – hat der Bundestag das Em-bryonenschutzgesetz beschlossen. Damals wollte er dasEntstehen menschlichen Lebens auch außerhalb des Mut-terleibes möglich machen. Zugleich wollte er jede Mani-pulation menschlichen Erbguts unterbinden. Wie ernst ha-ben wir das Verbot der Forschung an menschlichenEmbryonen und embryonalen Stammzellen eigentlich ge-meint, wenn es fallen soll, sobald Wissenschaft und Me-dizin die Möglichkeiten dafür eröffnen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Wie unantastbar sind der Schutz des Lebens und dieWürde des Menschen von seinem Entstehen an, wenn sie– über den unlösbaren Konflikt „Leben gegen Leben“ hi-naus – der Abwägung mit anderen Interessen zum Opferfallen können?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Anfängen zuwehren, ist es längst zu spät. Aber es ist nie zu spät, Ent-wicklungen, deren Folgen unabsehbar sind, anzuhaltenoder mindestens aufzuhalten – wenn wir nur den Mut ha-ben, Nein zu sagen, solange dies – hoffentlich – nochmöglich ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, derSPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNENund der PDS)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich schließedie Aussprache.

Es liegen eine Reihe von Erklärungen nach § 31 der Ge-schäftsordnung vor. Sie werden zu Protokoll genommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Ab-stimmung über die drei Gruppenanträge. Sie benötigenden blauen Stimmzettel. Ich bitte Sie, den Namen und dieFraktion einzutragen. Stimmzettel, die mehr als ein Kreuzaufweisen, kein Kreuz aufweisen oder keinen lesbarenNamen enthalten, sind ungültig. Sie benötigen neben demblauen Stimmzettel auch noch die weiße Stimmkarte ausIhrem Stimmkartenfach in der Lobby.

Bekannt ist, dass im ersten Abstimmungsgang der An-trag angenommen ist, der die einfache Mehrheit erhält,das heißt, mehr Ja-Stimmen als alle anderen Anträge zu-

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sammen zuzüglich der Nein-Stimmen; sonst wird einzweiter Wahlgang erforderlich.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, dievorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen be-setzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, benutzen Sie bitteauch die Urnen an den Ausgängen. Dort ist nicht ein sol-cher Andrang wie hier vorne; dann geht es schneller.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seineStimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ichschließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnenund Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Biszum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstim-mung unterbreche ich die Sitzung.

(Unterbrechung von 17.42 bis 18.02 Uhr)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Liebe Kol-leginnen und Kollegen, ich bitte um Geduld. Ich kann dasErgebnis noch nicht bekannt geben, weil mir das Abstim-mungsprotokoll noch nicht vorliegt. – Die Stimmzettel fürdie nächste Abstimmung werden schon verteilt, Sie müs-sen aber noch einen Augenblick warten, bis wir das Pro-tokoll offiziell verlesen haben.

Ich darf schon jetzt darum bitten, bei der zweiten Ab-stimmung darauf zu achten, den Namen auf den Stimm-zettel zu schreiben. Bei der ersten Abstimmung waren18 Stimmzettel – ich glaube, das kann ich schon jetzt sagen – ungültig, weil kein Name verzeichnet war. Des-wegen bitte ich um Verständnis, dass ich, bevor ich denzweiten Abstimmungsgang aufrufe, noch einmal deutlichmachen werde, wann ein fehlerhaft angekreuzter Stimm-zettel zur Ungültigkeit führt.

Ich darf die Gelegenheit nutzen, die ParlamentarischenGeschäftsführer zu fragen, ob entgegen der ursprüngli-chen Absicht auf eine Abstimmungspause verzichtet wer-den kann.

(Zurufe: Ja!)

– Sobald das Protokoll verlesen wurde, lasse ich also mitder zweiten Abstimmung beginnen.

(Unterbrechung von 18.04 bis 18.07 Uhr)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Die unter-brochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift-führern ermittelte Ergebnis der ersten Abstimmung be-kannt. Abgegebene Stimmen 617. Ungültige Stimmen –darauf habe ich hingewiesen – 18, gültige Stimmen 599.Mit Nein haben gestimmt 2, Enthaltungen 2. Es entfielenauf die Drucksache 14/8101 – Dr. Wodarg und andere –263 Stimmen, auf die Drucksache 14/8102 – Dr. Böhmerund andere – 226 Stimmen, auf die Drucksache 14/8103– Frau Flach und andere – 106 Stimmen.1)

Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Stimmenals die beiden anderen Anträge zusammen zuzüglich derNeinstimmen erhalten hat. Keiner der Anträge hat bei derersten Abstimmung diese erforderliche Mehrheit erreicht.Der Antrag auf Drucksache 14/8103, auf den die gering-ste Zahl der Stimmen entfiel, scheidet für das weitere Ab-stimmungsverfahren aus. Die beiden bestplatzierten An-träge 14/8101 und 14/8102 kommen in den zweitenAbstimmungsgang.

Für diese Abstimmung benötigen Sie jetzt den gelbenStimmzettel und wieder den weißen Stimmausweis. Ichbitte herzlich darum, dass alle ihren Namen eventuell mitOrtszusatz und ihre Fraktion eintragen, und zwar leser-lich. Wir haben wieder nur die Möglichkeit, ein Kreuz aufdem Stimmzettel zu machen. Sie können für einen der bei-den verbliebenen Anträge, für Nein oder für Enthaltungstimmen. Auch hier gilt: Stimmzettel, die mehr als einKreuz, gar kein Kreuz oder keinen lesbaren Namen auf-weisen, sind ungültig.

Ein Antrag ist in diesem Abstimmungsgang dann an-genommen, wenn er mehr Stimmen als der andere Antragzuzüglich der Neinstimmen enthält. Ich weise ferner da-rauf hin, dass es nicht auszuschließen ist, dass sich eindritter Wahlgang anschließt.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, dievorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ich sehe, dass alleUrnen besetzt sind. Ich eröffne die Abstimmung.

Haben alle Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme ab-gegeben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmungund bitte, mit der Auszählung zu beginnen.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses unterbreche ich er-neut die Sitzung.

(Unterbrechung von 18.15 bis 18.30 Uhr)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Liebe Kol-leginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wie-der eröffnet. Ich gebe das von den Schriftführerinnen undSchriftführern ermittelte Ergebnis der zweiten Abstim-mung über die Anträge zur Stammzellforschung bekannt.Abgegebene Stimmen 618. Ungültig eine Stimme. Gül-tige Stimmen 617. Mit Nein haben gestimmt 10, Enthal-tungen zwei.

Auf die Drucksache 14/8101, den Antrag des Abge-ordneten Wodarg und anderer, entfielen 265 Stimmen, aufdie Drucksache 14/8102, den Antrag der AbgeordnetenFrau Dr. Böhmer und anderer, entfielen 340 Stimmen.2)

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)

Ein Antrag ist angenommen, wenn er zuzüglich der Nein-stimmen mehr Stimmen erhält als der andere Antrag. Dasheißt, der Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer,Margot von Renesse, Andrea Fischer, Horst Seehofer undanderer auf Drucksache 14/8102 mit dem Titel „Keine

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1) Endgültiges Ergebnis und Namensliste siehe Seite 21239 (Liste 1) 2) Endgültiges Ergebnis und Namensliste siehe Seite 21250 (Liste 2)

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verbrauchende Embryonenforschung – Import humanerembryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten undnur unter engen Voraussetzungen zulassen“ hat im zwei-ten Abstimmungsgang die erforderliche Mehrheit erhal-ten und ist damit angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, desBÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und derCDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit amSchluss unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-destages ein auf morgen, Donnerstag, den 31. Januar, 9.00 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluss: 18.32 Uhr)

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Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters

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Endgültiges Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung über Anträge zum Import von Stammzellen – Drucksachen 14/8101, 14/8102 und 14/8103 –

Abgegebene Stimmen 617

Ungültige Stimmen 21

Gültige Stimmen 598

Mit Nein haben gestimmt 2

Enthaltungen 2

Es entfielen auf die Anträge:

der Abgeordneten Wodarg, Kues, Knoche, Borchert u. a. – Drucksache 14/8101 – 263 Stimmen

der Abgeordneten Böhmer, von Renesse, Fischer (Berlin), Seehofer u. a.– Drucksache 14/8102 – 225 Stimmen

der Abgeordneten Flach, Reiche, Hintze, Gerhard u. a.– Drucksache 14/8103 – 106 Stimmen

Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhält als die anderen Anträge zuzüglich der Nein-Stimmen.

Keiner der Anträge hat die erforderliche Mehrheit bei der ersten Abstimmung erreicht. Der Antrag mit der Drucksa-che 14/8103, auf den die geringste Zahl der Stimmen entfiel, scheidet für das weitere Abstimmungsverfahren aus.

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Liste 1

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

SPD Brigitte Adler x Gerd Andres x Ingrid Arndt-Brauer x Rainer Arnold x Hermann Bachmaier x Ernst Bahr x Doris Barnett x Eckhardt Barthel (Berlin) x Klaus Barthel (Starnberg) x Ingrid Becker-Inglau x Dr. Axel Berg x Hans-Werner Bertl x Friedhelm Julius Beucher x Petra Bierwirth x Rudolf Bindig x Lothar Binding (Heidelberg) x Kurt Bodewig x Klaus Brandner x Anni Brandt-Elsweier x Willi Brase x Rainer Brinkmann (Detmold) x Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x Hans-Günter Bruckmann x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Edelgard Bulmahn x Ursula Burchardt x Hans Martin Bury x Hans Büttner (Ingolstadt) x Marion Caspers-Merk x Wolf-Michael Catenhusen x Dr. Peter Danckert x Dr. Herta Däubler-Gmelin x Christel Deichmann x Karl Diller x Peter Dreßen x Detlef Dzembritzki x Dieter Dzewas x Dr. Peter Eckardt x Sebastian Edathy x Ludwig Eich x Marga Elser x Peter Enders x Gernot Erler x Petra Ernstberger x Annette Faße x Lothar Fischer (Homburg) x Gabriele Fograscher x Norbert Formanski x Rainer Fornahl x Hans Forster x Dagmar Freitag x Lilo Friedrich (Mettmann) x Harald Friese x Anke Fuchs (Köln) x Arne Fuhrmann x Monika Ganseforth x Konrad Gilges x Iris Gleicke x Günter Gloser x Uwe Göllner x Günter Graf (Friesoythe) x Angelika Graf (Rosenheim) x Dieter Grasedieck x Monika Griefahn x Kerstin Griese x Achim Großmann x Wolfgang Grotthaus x Karl-Hermann Haack (Extertal) x Klaus Hagemann x Manfred Hampel x Alfred Hartenbach x Anke Hartnagel x Klaus Hasenfratz x Nina Hauer x Hubertus Heil x Reinhold Hemker x Frank Hempel x Rolf Hempelmann x Dr. Barbara Hendricks x Gustav Herzog x Monika Heubaum x Reinhold Hiller (Lübeck) x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Gerd Höfer x Jelena Hoffmann (Chemnitz) x Walter Hoffmann (Darmstadt) x Iris Hoffmann (Wismar) x Frank Hofmann (Volkach) x Ingrid Holzhüter x Eike Hovermann x Christel Humme x Lothar Ibrügger x Brunhilde Irber x Gabriele Iwersen x Renate Jäger x Ilse Janz x Dr. Uwe Jens x Volker Jung (Düsseldorf) x Johannes Kahrs x Ulrich Kasparick x Sabine Kaspereit x Susanne Kastner x Hans-Peter Kemper x Klaus Kirschner x Marianne Klappert x Siegrun Klemmer x Walter Kolbow x Fritz Rudolf Körper x Karin Kortmann x Nicolette Kressl x Volker Kröning x Angelika Krüger-Leißner x Horst Kubatschka x Ernst Küchler x Helga Kühn-Mengel x Ute Kumpf x Konrad Kunick x Werner Labsch x Christine Lambrecht x Brigitte Lange x Christian Lange (Backnang) x Detlev von Larcher x Waltraud Lehn x Klaus Lennartz x Dr. Elke Leonhard x Eckhart Lewering x Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x Gabriele Lösekrug-Möller x Erika Lotz x Dieter Maaß (Herne) x Winfried Mante x Dirk Manzewski x Tobias Marhold x Ulrike Mascher x Christoph Matschie x Heide Mattischeck x Markus Meckel x Ulrike Mehl x Ulrike Merten x Angelika Mertens x Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Ursula Mogg x Christoph Moosbauer x Siegmar Mosdorf x Jutta Müller (Völklingen) x Christian Müller (Zittau) x Franz Müntefering x Andrea Nahles x Volker Neumann (Bramsche) x Gerhard Neumann (Gotha) x Dr. Edith Niehuis x Dr. Rolf Niese x Dietmar Nietan x Günter Oesinghaus x Eckhard Ohl x Leyla Onur x Holger Ortel x Adolf Ostertag x Kurt Palis x Albrecht Papenroth x Dr. Martin Pfaff x Georg Pfannenstein x Johannes Pflug x Dr. Eckhart Pick x Joachim Poß x Karin Rehbock-Zureich x Dr. Carola Reimann x Margot von Renesse x Renate Rennebach x Bernd Reuter x Dr. Edelbert Richter x Gudrun Roos x René Röspel x Dr. Ernst Dieter Rossmann x Michael Roth (Heringen) x Birgit Roth (Speyer) x Gerhard Rübenkönig x Marlene Rupprecht x Thomas Sauer x Dr. Hansjörg Schäfer x Gudrun Schaich-Walch x Rudolf Scharping x Bernd Scheelen x Dr. Hermann Scheer x Siegfried Scheffler x Horst Schild x Otto Schily x Dieter Schloten x Ulla Schmidt (Aachen) x Silvia Schmidt (Eisleben) x Dagmar Schmidt (Meschede) x Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x Regina Schmidt-Zadel x Heinz Schmitt (Berg) x Carsten Schneider x Dr. Emil Schnell x Walter Schöler x Karsten Schönfeld x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Fritz Schösser x Gerhard Schröder x Richard Schuhmann (Delitzsch) x Brigitte Schulte (Hameln) x Reinhard Schultz (Everswinkel) x Volkmar Schultz (Köln) x Ewald Schurer x Dr. Angelica Schwall-Düren x Rolf Schwanitz x Bodo Seidenthal x Erika Simm x Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x Wieland Sorge x Wolfgang Spanier x Dr. Margrit Spielmann x Jörg-Otto Spiller x Dr. Ditmar Staffelt x Antje-Marie Steen x Ludwig Stiegler x Rolf Stöckel x Rita Streb-Hesse x Reinhold Strobl (Amberg) x Dr. Peter Struck x Joachim Stünker x Joachim Tappe x Jörg Tauss x Jella Teuchner x Dr. Gerald Thalheim x Wolfgang Thierse x Franz Thönnes x Adelheid Tröscher x Hans-Eberhard Urbaniak x Rüdiger Veit x Simone Violka x Ute Vogt (Pforzheim) x Hans Georg Wagner x Hedi Wegener x Dr. Konstanze Wegner x Wolfgang Weiermann x Matthias Weisheit x Gert Weisskirchen (Wiesloch) x Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x Jochen Welt x Dr. Rainer Wend x Hildegard Wester x Lydia Westrich x Inge Wettig-Danielmeier x Dr. Margrit Wetzel x Dr. Norbert Wieczorek x Jürgen Wieczorek (Böhlen) x Helmut Wieczorek (Duisburg) x Heidemarie Wieczorek-Zeul x Heino Wiese (Hannover) x Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x Engelbert Wistuba x Barbara Wittig x Dr. Wolfgang Wodarg x Verena Wohlleben x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Hanna Wolf (München) x Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x Heidemarie Wright x Uta Zapf x

CDU/CSU Ulrich Adam x Ilse Aigner x Peter Altmaier x Dietrich Austermann x Norbert Barthle x Dr. Wolf Bauer x Günter Baumann x Brigitte Baumeister x Meinrad Belle x Dr. Sabine Bergmann-Pohl x Otto Bernhardt x Dr. Joseph-Theodor Blank x Renate Blank x Dr. Heribert Blens x Peter Bleser x Antje Blumenthal x Friedrich Bohl x Dr. Maria Böhmer x Sylvia Bonitz x Jochen Borchert x Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x Wolfgang Bosbach x Dr. Wolfgang Bötsch x Klaus Brähmig x Dr. Ralf Brauksiepe x Paul Breuer x Monika Brudlewsky x Georg Brunnhuber x Hartmut Büttner (Schönebeck) x Dankward Buwitt x Manfred Carstens (Emstek) x Peter H. Carstensen (Nordstrand) x Leo Dautzenberg x Wolfgang Dehnel x Hubert Deittert x Albert Deß x Renate Diemers x Thomas Dörflinger x Dr. Hansjürgen Doss x Marie-Luise Dött x Maria Eichhorn x Rainer Eppelmann x Anke Eymer (Lübeck) x Ilse Falk x Dr. Hans Georg Faust x Albrecht Feibel x Ingrid Fischbach x Dirk Fischer (Hamburg) x Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x Klaus Francke x Herbert Frankenhauser x Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x Erich G. Fritz x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Jochen-Konrad Fromme x Hans-Joachim Fuchtel x Dr. Jürgen Gehb x Norbert Geis x Georg Girisch x Dr. Reinhard Göhner x Peter Götz x Dr. Wolfgang Götzer x Kurt-Dieter Grill x Hermann Gröhe x Manfred Grund x Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x Gerda Hasselfeldt x Norbert Hauser (Bonn) x Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x Klaus-Jürgen Hedrich x Helmut Heiderich x Ursula Heinen x Manfred Heise x Siegfried Helias x Hans Jochen Henke x Ernst Hinsken x Peter Hintze x Klaus Hofbauer x Klaus Holetschek x Josef Hollerith x Dr. Karl-Heinz Hornhues x Siegfried Hornung x Joachim Hörster x Hubert Hüppe x Georg Janovsky x Dr.-Ing. Rainer Jork x Dr. Harald Kahl x Bartholomäus Kalb x Steffen Kampeter x Dr.-Ing. Dietmar Kansy x Irmgard Karwatzki x Volker Kauder x Eckart von Klaeden x Ulrich Klinkert x Dr. Helmut Kohl x Norbert Königshofen x Eva-Maria Kors x Hartmut Koschyk x Rudolf Kraus x Dr. Martina Krogmann x Dr. Hermann Kues x Werner Kuhn x Karl Lamers x Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x Dr. Norbert Lammert x Helmut Lamp x Dr. Paul Laufs x Karl-Josef Laumann x Vera Lengsfeld x Werner Lensing x Peter Letzgus x Ursula Lietz x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Walter Link (Diepholz) x Eduard Lintner x Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x Dr. Manfred Lischewski x Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x Julius Louven x Dr. Michael Luther x Erich Maaß (Wilhelmshaven) x Erwin Marschewski (Recklinghausen) x Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x Wolfgang Meckelburg x Dr. Michael Meister x Dr. Angela Merkel x Friedrich Merz x Hans Michelbach x Meinolf Michels x Dr. Gerd Müller x Bernward Müller (Jena) x Elmar Müller (Kirchheim) x Bernd Neumann (Bremen) x Claudia Nolte x Günter Nooke x Franz Obermeier x Friedhelm Ost x Eduard Oswald x Norbert Otto (Erfurt) x Dr. Peter Paziorek x Anton Pfeifer x Dr. Friedbert Pflüger x Beatrix Philipp x Ronald Pofalla x Ruprecht Polenz x Marlies Pretzlaff x Dr. Bernd Protzner x Thomas Rachel x Hans Raidel x Peter Rauen x Christa Reichard (Dresden) x Katherina Reiche x Erika Reinhardt x Hans-Peter Repnik x Klaus Riegert x Dr. Heinz Riesenhuber x Franz Romer x Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x Heinrich-Wilhelm Ronsöhr x Dr. Klaus Rose x Kurt J. Rossmanith x Adolf Roth (Gießen) x Dr. Norbert Röttgen x Dr. Christian Ruck x Volker Rühe x Anita Schäfer x Dr. Wolfgang Schäuble x Hartmut Schauerte x Heinz Schemken x Karl-Heinz Scherhag x Dr. Gerhard Scheu x Norbert Schindler x

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Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Dietmar Schlee x Bernd Schmidbauer x Christian Schmidt (Fürth) x Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x Andreas Schmidt (Mülheim) x Michael von Schmude x Dr. Andreas Schockenhoff x Dr. Rupert Scholz x Reinhard Freiherr von Schorlemer x Dr. Erika Schuchardt x Wolfgang Schulhoff x Gerhard Schulz x Clemens Schwalbe x Dr. Christian Schwarz-Schilling x Wilhelm Josef Sebastian x Heinz Seiffert x Dr. h. c. Rudolf Seiters x Bernd Siebert x Werner Siemann x Johannes Singhammer x Bärbel Sothmann x Margarete Späte x Carl-Dieter Spranger x Wolfgang Steiger x Erika Steinbach x Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x Andreas Storm x Dorothea Störr-Ritter x Max Straubinger x Thomas Strobl (Heilbronn) x Michael Stübgen x Dr. Rita Süssmuth x Dr. Susanne Tiemann x Edeltraut Töpfer x Dr. Hans-Peter Uhl x Arnold Vaatz x Angelika Volquartz x Andrea Voßhoff x Peter Weiß (Emmendingen) x Annette Widmann-Mauz x Heinz Wiese (Ehingen) x Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x Klaus-Peter Willsch x Bernd Wilz x Willy Wimmer (Neuss) x Werner Wittlich x Dagmar Wöhrl x Aribert Wolf x Elke Wülfing x Peter Kurt Würzbach x Wolfgang Zeitlmann x Benno Zierer x Wolfgang Zöller x

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) x Marieluise Beck (Bremen) x Volker Beck (Köln) x Angelika Beer x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221248

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Matthias Berninger x Grietje Bettin x Annelie Buntenbach x Ekin Deligöz x Dr. Thea Dückert x Franziska Eichstädt-Bohlig x Dr. Uschi Eid x Hans-Josef Fell x Andrea Fischer (Berlin) x Katrin Göring-Eckardt x Rita Grießhaber x Gerald Häfner x Winfried Hermann x Antje Hermenau x Ulrike Höfken x Michaele Hustedt x Monika Knoche x Dr. Angelika Köster-Loßack x Steffi Lemke x Dr. Reinhard Loske x Oswald Metzger x Kerstin Müller (Köln) x Winfried Nachtwei x Christa Nickels x Cem Özdemir x Simone Probst x Christine Scheel x Irmingard Schewe-Gerigk x Rezzo Schlauch x Albert Schmidt (Hitzhofen) x Werner Schulz (Leipzig) x Christian Simmert x Christian Sterzing x Hans-Christian Ströbele x Jürgen Trittin x Dr. Antje Vollmer x Dr. Ludger Volmer x Sylvia Voß x Helmut Wilhelm (Amberg) x Margareta Wolf (Frankfurt) x

FDP Ina Albowitz x Hildebrecht Braun (Augsburg) x Rainer Brüderle x Ernst Burgbacher x Jörg van Essen x Ulrike Flach x Gisela Frick x Paul K. Friedhoff x Rainer Funke x Dr. Wolfgang Gerhardt x Hans-Michael Goldmann x Joachim Günther (Plauen) x Dr. Karlheinz Guttmacher x Klaus Haupt x Dr. Helmut Haussmann x Ulrich Heinrich x Walter Hirche x Birgit Homburger x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21249

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Drucksache 14/8103

Nein Enthaltung

Dr. Werner Hoyer x Ulrich Irmer x Dr. Klaus Kinkel x Dr. Heinrich L. Kolb x Gudrun Kopp x Jürgen Koppelin x Ina Lenke x Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x Dirk Niebel x Günther Friedrich Nolting x Detlef Parr x Cornelia Pieper x Dr. Günter Rexrodt x Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x Gerhard Schüßler x Dr. Irmgard Schwaetzer x Marita Sehn x Dr. Hermann Otto Solms x Dr. Max Stadler x Dr. Dieter Thomae x Jürgen Türk x Dr. Guido Westerwelle x

PDS Dr. Dietmar Bartsch x Petra Bläss x Maritta Böttcher x Eva Bulling-Schröter x Roland Claus x Dr. Heinrich Fink x Dr. Ruth Fuchs x Wolfgang Gehrcke x Dr. Klaus Grehn x Dr. Gregor Gysi x Uwe Hiksch x Dr. Barbara Höll x Carsten Hübner x Ulla Jelpke x Sabine Jünger x Gerhard Jüttemann x Dr. Evelyn Kenzler x Rolf Kutzmutz x Dr. Christa Luft x Heidemarie Lüth x Pia Maier x Manfred Müller (Berlin) x Kersten Naumann x Rosel Neuhäuser x Christine Ostrowski x Petra Pau x Dr. Uwe-Jens Rössel x Christina Schenk x Gustav-Adolf Schur x Dr. Ilja Seifert x Dr. Winfried Wolf x

Fraktionslose Abgeordnete

Christa Lörcher x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221250

(C)

(D)

(A)

(B)

Liste 2

Endgültiges Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung über Anträge zum Import von Stammzellen

– Drucksachen 14/8101, 14/8102 und 14/8103 –

Abgegebene Stimmen 618Ungültige Stimmen 1Gültige Stimmen 617

Mit Nein haben gestimmt 10Enthaltungen 2

Es entfielen auf die Anträge:der Abgeordneten Wodarg, Kues, Knoche,Borchert u. a.– Drucksache 14/8101 – 266 Stimmen

der Abgeordneten Böhmer, von Renesse, Fischer (Berlin), Seehofer u. a.– Drucksache 14/8102 – 339 Stimmen

Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhält als die anderen Anträge zuzüglich der Nein-Stimmen.

Der Antrag Drucksache 14/8102 hat die erforderliche Mehrheit erreicht.

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

SPD Brigitte Adler x Gerd Andres x Ingrid Arndt-Brauer x Rainer Arnold x Hermann Bachmaier x Ernst Bahr x Doris Barnett x Eckhardt Barthel (Berlin) x Klaus Barthel (Starnberg) x Ingrid Becker-Inglau x Dr. Axel Berg x Hans-Werner Bertl x Friedhelm Julius Beucher x Petra Bierwirth x Rudolf Bindig x Lothar Binding (Heidelberg) x Kurt Bodewig x Klaus Brandner x Anni Brandt-Elsweier x Willi Brase x Rainer Brinkmann (Detmold) x Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x Hans-Günter Bruckmann x Edelgard Bulmahn x Ursula Burchardt x Dr. Michael Bürsch x Hans Martin Bury x Hans Büttner (Ingolstadt) x Marion Caspers-Merk x Wolf-Michael Catenhusen x Dr. Peter Danckert x Dr. Herta Däubler-Gmelin x Christel Deichmann x Karl Diller x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21251

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Peter Dreßen x Detlef Dzembritzki x Dieter Dzewas x Dr. Peter Eckardt x Sebastian Edathy x Ludwig Eich x Marga Elser x Peter Enders x Gernot Erler x Petra Ernstberger x Annette Faße x Lothar Fischer (Homburg) x Gabriele Fograscher x Norbert Formanski x Rainer Fornahl x Hans Forster x Dagmar Freitag x Lilo Friedrich (Mettmann) x Harald Friese x Anke Fuchs (Köln) x Arne Fuhrmann x Monika Ganseforth x Konrad Gilges x Iris Gleicke x Günter Gloser x Uwe Göllner x Günter Graf (Friesoythe) x Angelika Graf (Rosenheim) x Dieter Grasedieck x Monika Griefahn x Kerstin Griese x Achim Großmann x Wolfgang Grotthaus x Karl-Hermann Haack (Extertal) x Hans-Joachim Hacker x Klaus Hagemann x Manfred Hampel x Alfred Hartenbach x Anke Hartnagel x Klaus Hasenfratz x Nina Hauer x Hubertus Heil x Reinhold Hemker x Frank Hempel x Rolf Hempelmann x Dr. Barbara Hendricks x Gustav Herzog x Monika Heubaum x Reinhold Hiller (Lübeck) x Stephan Hilsberg x Gerd Höfer x Jelena Hoffmann (Chemnitz) x Walter Hoffmann (Darmstadt) x Iris Hoffmann (Wismar) x Frank Hofmann (Volkach) x Ingrid Holzhüter x Eike Hovermann x Christel Humme x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221252

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Lothar Ibrügger x Brunhilde Irber x Gabriele Iwersen x Renate Jäger x Ilse Janz x Dr. Uwe Jens x Volker Jung (Düsseldorf) x Johannes Kahrs x Ulrich Kasparick x Sabine Kaspereit x Susanne Kastner x Hans-Peter Kemper x Klaus Kirschner x Marianne Klappert x Siegrun Klemmer x Walter Kolbow x Fritz Rudolf Körper x Karin Kortmann x Anette Kramme x Nicolette Kressl x Volker Kröning x Angelika Krüger-Leißner x Horst Kubatschka x Ernst Küchler x Helga Kühn-Mengel x Ute Kumpf x Konrad Kunick x Werner Labsch x Christine Lambrecht x Brigitte Lange x Christian Lange (Backnang) x Detlev von Larcher x Waltraud Lehn x Klaus Lennartz x Dr. Elke Leonhard x Eckhart Lewering x Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x Gabriele Lösekrug-Möller x Erika Lotz x Dieter Maaß (Herne) x Winfried Mante x Dirk Manzewski x Tobias Marhold x Ulrike Mascher x Christoph Matschie x Heide Mattischeck x Markus Meckel x Ulrike Mehl x Ulrike Merten x Angelika Mertens x Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x Ursula Mogg x Christoph Moosbauer x Siegmar Mosdorf x Jutta Müller (Völklingen) x Christian Müller (Zittau) x Franz Müntefering x Andrea Nahles x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21253

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Volker Neumann (Bramsche) x Gerhard Neumann (Gotha) x Dr. Edith Niehuis x Dr. Rolf Niese x Dietmar Nietan x Günter Oesinghaus x Eckhard Ohl x Leyla Onur x Holger Ortel x Adolf Ostertag x Kurt Palis x Albrecht Papenroth x Dr. Martin Pfaff x Georg Pfannenstein x Johannes Pflug x Dr. Eckhart Pick x Joachim Poß x Karin Rehbock-Zureich x Dr. Carola Reimann x Margot von Renesse x Renate Rennebach x Bernd Reuter x Dr. Edelbert Richter x Christel Riemann-Hanewinckel x Reinhold Robbe x Gudrun Roos x René Röspel x Dr. Ernst Dieter Rossmann x Michael Roth (Heringen) x Birgit Roth (Speyer) x Gerhard Rübenkönig x Marlene Rupprecht x Thomas Sauer x Dr. Hansjörg Schäfer x Gudrun Schaich-Walch x Rudolf Scharping x Bernd Scheelen x Dr. Hermann Scheer x Siegfried Scheffler x Horst Schild x Otto Schily x Dieter Schloten x Horst Schmidbauer (Nürnberg) x Ulla Schmidt (Aachen) x Silvia Schmidt (Eisleben) x Dagmar Schmidt (Meschede) x Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x Regina Schmidt-Zadel x Heinz Schmitt (Berg) x Carsten Schneider x Dr. Emil Schnell x Walter Schöler x Karsten Schönfeld x Fritz Schösser x Ottmar Schreiner x Gerhard Schröder x Richard Schuhmann (Delitzsch) x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221254

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Brigitte Schulte (Hameln) x Reinhard Schultz (Everswinkel) x Volkmar Schultz (Köln) x Ewald Schurer x Dr. Angelica Schwall-Düren x Rolf Schwanitz x Bodo Seidenthal x Erika Simm x Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x Wieland Sorge x Wolfgang Spanier x Dr. Margrit Spielmann x Jörg-Otto Spiller x Dr. Ditmar Staffelt x Antje-Marie Steen x Ludwig Stiegler x Rolf Stöckel x Rita Streb-Hesse x Reinhold Strobl (Amberg) x Dr. Peter Struck x Joachim Stünker x Joachim Tappe x Jörg Tauss x Jella Teuchner x Dr. Gerald Thalheim x Wolfgang Thierse x Franz Thönnes x Adelheid Tröscher x Hans-Eberhard Urbaniak x Rüdiger Veit x Simone Violka x Ute Vogt (Pforzheim) x Hans Georg Wagner x Hedi Wegener x Dr. Konstanze Wegner x Wolfgang Weiermann x Matthias Weisheit x Gert Weisskirchen (Wiesloch) x Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x Jochen Welt x Dr. Rainer Wend x Hildegard Wester x Lydia Westrich x Inge Wettig-Danielmeier x Dr. Margrit Wetzel x Dr. Norbert Wieczorek x Jürgen Wieczorek (Böhlen) x Helmut Wieczorek (Duisburg) x Heidemarie Wieczorek-Zeul x Dieter Wiefelspütz x Heino Wiese (Hannover) x Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x Engelbert Wistuba x Barbara Wittig x Dr. Wolfgang Wodarg x Verena Wohlleben x Hanna Wolf (München) x Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21255

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Heidemarie Wright x Uta Zapf x Dr. Christoph Zöpel x

CDU/CSU Ulrich Adam x Ilse Aigner x Peter Altmaier x Dietrich Austermann x Norbert Barthle x Dr. Wolf Bauer x Günter Baumann x Brigitte Baumeister x Meinrad Belle x Dr. Sabine Bergmann-Pohl x Otto Bernhardt x Dr. Joseph-Theodor Blank x Renate Blank x Dr. Heribert Blens x Peter Bleser x Antje Blumenthal x Friedrich Bohl x Dr. Maria Böhmer x Sylvia Bonitz x Jochen Borchert x Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x Wolfgang Bosbach x Dr. Wolfgang Bötsch x Klaus Brähmig x Dr. Ralf Brauksiepe x Paul Breuer x Monika Brudlewsky x Georg Brunnhuber x Hartmut Büttner (Schönebeck) x Dankward Buwitt x Cajus Caesar x Manfred Carstens (Emstek) x Peter H. Carstensen (Nordstrand) x Leo Dautzenberg x Wolfgang Dehnel x Hubert Deittert x Albert Deß x Renate Diemers x Thomas Dörflinger x Dr. Hansjürgen Doss x Marie-Luise Dött x Maria Eichhorn x Anke Eymer (Lübeck) x Ilse Falk x Dr. Hans Georg Faust x Albrecht Feibel x Ulf Fink x Ingrid Fischbach x Dirk Fischer (Hamburg) x Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x Klaus Francke x Herbert Frankenhauser x Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x Erich G. Fritz x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221256

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Jochen-Konrad Fromme x Hans-Joachim Fuchtel x Dr. Jürgen Gehb x Norbert Geis x Georg Girisch x Michael Glos x Dr. Reinhard Göhner x Peter Götz x Dr. Wolfgang Götzer x Kurt-Dieter Grill x Hermann Gröhe x Manfred Grund x Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x Gerda Hasselfeldt x Norbert Hauser (Bonn) x Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x Klaus-Jürgen Hedrich x Helmut Heiderich x Ursula Heinen x Manfred Heise x Siegfried Helias x Hans Jochen Henke x Ernst Hinsken x Peter Hintze x Klaus Hofbauer x Klaus Holetschek x Josef Hollerith x Dr. Karl-Heinz Hornhues x Siegfried Hornung x Joachim Hörster x Hubert Hüppe x Georg Janovsky x Dr.-Ing. Rainer Jork x Dr. Harald Kahl x Bartholomäus Kalb x Steffen Kampeter x Dr.-Ing. Dietmar Kansy x Irmgard Karwatzki x Volker Kauder x Eckart von Klaeden x Ulrich Klinkert x Dr. Helmut Kohl x Norbert Königshofen x Eva-Maria Kors x Hartmut Koschyk x Rudolf Kraus x Dr. Martina Krogmann x Dr. Hermann Kues x Werner Kuhn x Karl Lamers x Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x Dr. Norbert Lammert x Helmut Lamp x Dr. Paul Laufs x Karl-Josef Laumann x Vera Lengsfeld x Werner Lensing x Peter Letzgus x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21257

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Ursula Lietz x Walter Link (Diepholz) x Eduard Lintner x Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x Dr. Manfred Lischewski x Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x Julius Louven x Dr. Michael Luther x Erich Maaß (Wilhelmshaven) x Erwin Marschewski (Recklinghausen) x Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x Wolfgang Meckelburg x Dr. Michael Meister x Dr. Angela Merkel x Friedrich Merz x Hans Michelbach x Meinolf Michels x Dr. Gerd Müller x Bernward Müller (Jena) x Elmar Müller (Kirchheim) x Bernd Neumann (Bremen) x Claudia Nolte x Günter Nooke x Franz Obermeier x Friedhelm Ost x Eduard Oswald x Norbert Otto (Erfurt) x Dr. Peter Paziorek x Anton Pfeifer x Dr. Friedbert Pflüger x Beatrix Philipp x Ronald Pofalla x Ruprecht Polenz x Marlies Pretzlaff x Dr. Bernd Protzner x Thomas Rachel x Hans Raidel x Dr. Peter Ramsauer x Peter Rauen x Christa Reichard (Dresden) x Katherina Reiche x Erika Reinhardt x Hans-Peter Repnik x Klaus Riegert x Dr. Heinz Riesenhuber x Franz Romer x Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x Heinrich-Wilhelm Ronsöhr x Dr. Klaus Rose x Kurt J. Rossmanith x Adolf Roth (Gießen) x Dr. Norbert Röttgen x Dr. Christian Ruck x Volker Rühe x Anita Schäfer x Dr. Wolfgang Schäuble x Hartmut Schauerte x Heinz Schemken x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221258

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Karl-Heinz Scherhag x Dr. Gerhard Scheu x Norbert Schindler x Dietmar Schlee x Bernd Schmidbauer x Christian Schmidt (Fürth) x Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x Andreas Schmidt (Mülheim) x Michael von Schmude x Dr. Andreas Schockenhoff x Dr. Rupert Scholz x Reinhard Freiherr von Schorlemer x Dr. Erika Schuchardt x Wolfgang Schulhoff x Gerhard Schulz x Clemens Schwalbe x Dr. Christian Schwarz-Schilling x Wilhelm Josef Sebastian x Heinz Seiffert x Dr. h. c. Rudolf Seiters x Bernd Siebert x Werner Siemann x Johannes Singhammer x Bärbel Sothmann x Margarete Späte x Carl-Dieter Spranger x Wolfgang Steiger x Erika Steinbach x Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x Andreas Storm x Dorothea Störr-Ritter x Max Straubinger x Thomas Strobl (Heilbronn) x Michael Stübgen x Dr. Rita Süssmuth x Dr. Susanne Tiemann x Edeltraut Töpfer x Dr. Hans-Peter Uhl x Arnold Vaatz x Angelika Volquartz x Andrea Voßhoff x Dr. Theodor Waigel x Peter Weiß (Emmendingen) x Annette Widmann-Mauz x Heinz Wiese (Ehingen) x Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x Klaus-Peter Willsch x Bernd Wilz x Willy Wimmer (Neuss) x Matthias Wissmann x Werner Wittlich x Dagmar Wöhrl x Aribert Wolf x Elke Wülfing x Peter Kurt Würzbach x Wolfgang Zeitlmann x Benno Zierer x Wolfgang Zöller x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21259

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) x Volker Beck (Köln) x Angelika Beer x Matthias Berninger x Grietje Bettin x Annelie Buntenbach x Ekin Deligöz x Dr. Thea Dückert x Franziska Eichstädt-Bohlig x Dr. Uschi Eid x Hans-Josef Fell x Andrea Fischer (Berlin) x Joseph Fischer (Frankfurt) x Katrin Göring-Eckardt x Rita Grießhaber x Gerald Häfner x Winfried Hermann x Antje Hermenau x Ulrike Höfken x Michaele Hustedt x Monika Knoche x Dr. Angelika Köster-Loßack x Steffi Lemke x Dr. Helmut Lippelt x Dr. Reinhard Loske x Oswald Metzger x Kerstin Müller (Köln) x Winfried Nachtwei x Christa Nickels x Cem Özdemir x Simone Probst x Christine Scheel x Irmingard Schewe-Gerigk x Rezzo Schlauch x Albert Schmidt (Hitzhofen) x Werner Schulz (Leipzig) x Christian Simmert x Christian Sterzing x Hans-Christian Ströbele x Jürgen Trittin x Dr. Antje Vollmer x Dr. Ludger Volmer x Sylvia Voß x Helmut Wilhelm (Amberg) x Margareta Wolf (Frankfurt) x

FDP Ina Albowitz x Hildebrecht Braun (Augsburg) x Rainer Brüderle x Ernst Burgbacher x Jörg van Essen x Ulrike Flach x Gisela Frick x Paul K. Friedhoff x Rainer Funke x Dr. Wolfgang Gerhardt x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221260

(C)

(D)

(A)

(B)

Name Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Hans-Michael Goldmann x Joachim Günther (Plauen) x Dr. Karlheinz Guttmacher x Klaus Haupt x Dr. Helmut Haussmann x Ulrich Heinrich x Walter Hirche x Birgit Homburger x Dr. Werner Hoyer x Ulrich Irmer x Dr. Klaus Kinkel x Dr. Heinrich L. Kolb x Gudrun Kopp x Jürgen Koppelin x Ina Lenke x Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x Dirk Niebel x Günther Friedrich Nolting x Hans-Joachim Otto (Frankfurt) x Detlef Parr x Cornelia Pieper x Dr. Günter Rexrodt x Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x Gerhard Schüßler x Dr. Irmgard Schwaetzer x Marita Sehn x Dr. Hermann Otto Solms x Dr. Max Stadler x Carl-Ludwig Thiele x Dr. Dieter Thomae x Jürgen Türk x Dr. Guido Westerwelle x

PDS Dr. Dietmar Bartsch x Petra Bläss x Maritta Böttcher x Eva Bulling-Schröter x Roland Claus x Dr. Heinrich Fink x Dr. Ruth Fuchs x Wolfgang Gehrcke x Dr. Klaus Grehn x Dr. Gregor Gysi x Uwe Hiksch x Dr. Barbara Höll x Carsten Hübner x Ulla Jelpke x Sabine Jünger x Gerhard Jüttemann x Dr. Evelyn Kenzler x Rolf Kutzmutz x Heidi Lippmann x Dr. Christa Luft x Heidemarie Lüth x Pia Maier x Manfred Müller (Berlin) x Kersten Naumann x Rosel Neuhäuser x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21261

(C)(A)Name

Drucksache 14/8101

Drucksache 14/8102

Nein Enthaltung

Christine Ostrowski x Petra Pau x Dr. Uwe-Jens Rössel x Christina Schenk x Gustav-Adolf Schur x Dr. Ilja Seifert x Dr. Winfried Wolf x

Fraktionslose Abgeordnete

Christa Lörcher x

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21263

(C)

(D)

(A)

(B)

Balt, Monika PDS 30.01.2002

Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 30.01.2002

Behrendt, Wolfgang SPD 30.01.2002*

Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 30.01.2002**

Bierwirth, Petra SPD 30.01.2002

Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 30.01.2002Klaus

Follak, Iris SPD 30.01.2002

Dr. Friedrich CDU/CSU 30.01.2002(Erlangen), Gerhard

Friedrich (Altenburg), SPD 30.01.2002Peter

Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.01.2002

Gradistanac, Renate SPD 30.01.2002

Günther (Duisburg), CDU/CSU 30.01.2002Horst

Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 30.01.2002DIE GRÜNEN

Hohmann, Martin CDU/CSU 30.01.2002

Imhof, Barbara SPD 30.01.2002

Janssen, Jann-Peter SPD 30.01.2002

Kelber, Ulrich SPD 30.01.2002

Klappert, Marianne SPD 30.01.2002

Dr. Knake-Werner, PDS 30.01.2002Heidi

Dr. Küster, Uwe SPD 30.01.2002

Lehder, Christine SPD 30.01.2002

Leidinger, Robert SPD 30.01.2002

Lötzer, Ursula PDS 30.01.2002

Marquardt, Angela PDS 30.01.2002

Müller (Düsseldorf), SPD 30.01.2002Michael

Opel, Manfred SPD 30.01.2002

Pieper, Cornelia FDP 30.01.2002

Raidel, Hans CDU/CSU 30.01.2002

Rauber, Helmut CDU/CSU 30.01.2002

Roos, Gudrun SPD 30.01.2002

Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.01.2002

Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.01.2002Hans Peter

Schröder, Gerhard SPD 30.01.2002

Schröter, Gisela SPD 30.01.2002

Dr. Schubert, Mathias SPD 30.01.2002

Seehofer, Horst CDU/CSU 30.01.2002

Simm, Erika SPD 30.01.2002

Strebl, Matthäus CDU/CSU 30.01.2002

Titze-Stecher, Uta SPD 30.01.2002

Violka, Simone SPD 30.01.2002

Weis (Stendal), SPD 30.01.2002Reinhard

Dr. Wieczorek, Norbert SPD 30.01.2002

Wiesehügel, Klaus SPD 30.01.2002

Zumkley, Peter SPD 30.01.2002**

* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-sammlung des Europarates

** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-sammlung der NATO

Anlage 2

Erklärungen nach § 31zu den namentlichen Abstimmungen über An-träge zum Import von Stammzellen (Drucksa-chen 14/8101, 14/8102 und 14/8103

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Erstens. Ich lehne die Forschung an embryonalen Stamm-zellen aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen ab.Diese Forschung ist ohne die Tötung von Embryonennicht zu haben.

Zweitens. Die Grundrechtsverletzung – Menschen-würde, Lebensschutz – findet bei der Herstellung derStammzellenlinien und nicht beim Import derselben statt.

entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich

entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich

Anlage 1

Liste der entschuldigten Abgeordneten

Anlagen zum Stenographischen Bericht

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Daher dürfte es zumindest zweifelhaft sein, ob ein hun-derprozentiges Verbot des Importes von Stammzellenzum Zwecke der Forschung mit der verfassungsrechtlichgarantierten Forschungsfreiheit vereinbar ist. Der Antragauf Drucksache 14/8102 enthält einen Vorschlag für eineenge Regelung des Importes.

Drittens. Während beim Import zu Forschungs-zwecken die verfassungsrechtliche Vorgabe der For-schungsfreiheit zu beachten ist, ist der Staat bei der Ver-gabe seiner Forschungsmittel völlig frei. Deshalb wärenach meiner ethischen Überzeugung eine generelle Ab-sage an die Bereitstellung von Forschungsmitteln für dieembryonale Stammzellenforschung Voraussetzung einerglaubwürdigen, verfassungsrechtlich begründeten Posi-tion des „Nein, aber“. Durch die Offenhaltung der Förde-rung der embryonalen Stammzellenforschung geht derAntrag auf Drucksache 14/8102 über das verfassungs-rechtlich Gebotene hinaus.

Aus diesen Gründen stimme ich trotz verfassungs-rechtlicher Zweifel für den Antrag auf Drucksache14/8101.

Es ist eine Schwäche dieses parlamentarischen Ab-stimmungsverfahrens, dass mangels einer Klärung übereine Ausschussberatung falsche Alternativen abgestimmtwerden bzw. Korrekturen nicht möglich sind. Zudem gibtes ein nicht auszuschließendes Risiko, dass am Ende dieAnträge der Importbefürworter und der Importgegner ge-geneinander stehen, obwohl es angemessener wäre, amEnde den Kompromissantrag gegen einen der beiden ab-zustimmen. Es kann nicht erwartet werden, dass bei einerAbstimmung über ethische Grundfragen die Abgeordne-ten taktisch abstimmen.

Sylvia Bonitz (CDU/CSU): Dürfen wir, um heilen zukönnen, menschliches Leben töten? Dürfen wir befruch-tete Eizellen bzw. Embryonen, die alle genetischen Anla-gen zur Entwicklung eines vollständigen Menschen insich tragen, nach eigenem Gutdünken verwenden, nurweil ihnen der schützende Uterus ihrer Mutter fehlt? Dür-fen wir, fasziniert von der Vorstellung, mithilfe der For-schung an embryonalen Stammzellen die Chancen aufHeilung von Krankheiten maximieren zu können, Em-bryonen „verbrauchen“, um damit gegebenenfalls selbstlänger leben zu können? Zugespitzt formuliert: Dürfenwir Menschen konsumieren, um selbst zu leben?

Schon der Begriff der „verbrauchenden Embryonen-forschung“ bezeichnet die Perversion unseres Denkens.Diesem Denken folgt das Handeln: Wir pflanzen mensch-liche Stammzellen in Mäusehirne ein. Wir kreuzenSchweine mit Spinat. Wir handeln wider die Natur undpfuschen Gott ins Handwerk. Manche versuchen gar, Gottzu spielen. Wo wird das hinführen? Wo soll das enden?Wird es aufhören, wenn wir die Missbildungen miss-glückter Züchtungen lebendig vor unseren Augen sehen?Wenn aus den Zelllinien nicht nur Zellgewebe oder eineinzelnes Organ, sondern mehr als das geworden ist?Oder wird es nur zum Verbergen solcher Versuche führen,bis das gezüchtete Resultat medienwirksam präsentabelund wirtschaftlich vermarktbar ist? Welches wird die mo-ralische Grenze sein, jenseits der unsere Forscherneugier

gezügelt werden kann und muss? Gibt es andererseits abernicht auch eine moralische Pflicht, alles zur Heilung vonKranken Denkbare zu tun, oder ist es zulässig, Hei-lungschancen zu verweigern?

Bereits der Umgang mit den bisher künstlich in vitrogezeugten Lebewesen macht die ethische Dimension undzuweilen die Absurdität unserer Schlussfolgerungen be-wusst. Jener übersteigerte Hang zum Perfektionismuslässt uns allzu leicht vergessen, dass es auch ein Recht aufUnvollkommenheit gibt. Zudem können die weitreichen-den – aus meiner Sicht falschen – Entscheidungen andererNationen auf dem Feld der biomedizinischen Forschungnicht maßgeblich sein für unser eigenes, mit gesundemMenschenverstand zu fällendes Urteil.

Der Schutz der Menschenwürde, der dem mensch-lichen Leben vom Anbeginn seiner Entstehung her zuteilwerden muss, gebietet es, den Import von Stammzellen,die aus menschlichen Embryonen gewonnen worden sind,zu verbieten und stattdessen ethisch unproblematischeForschungsalternativen, zum Beispiel durch Forschungan adulten Stammzellen, verstärkt zu fördern. Nach mei-ner christlichen Grundüberzeugung haben wir nicht dasRecht, menschliches Leben zu töten, um mit embryonalenStammzellen zu experimentieren und hierdurch eventuellgrößere Chancen auf Heilung erfahren zu können.

Zudem gilt auf dem weiten Gebiet biomedizinischerForschung erst recht der Spruch: Quidquid agas, pruden-ter agas et respice finem. Zu deutsch: Was du tust, das tueklug und bedenke das Ende. Wer immer glaubt, er könneden Geist, den er jetzt aus der Flasche lässt, wieder zurückin die Flasche holen, der irrt. Die Neugier und Expe-rimentierfreude von Forschern wird niemand wirklich zü-geln können. Dieses widerspräche dem Forschungsdrangper se.

Das Ende bedenkend, entscheide ich mich für denSchutz der Menschenwürde gegen den Import von em-bryonalen Stammzellen und gegen die Forschung an ih-nen, wissend, dass ich einigen kranken Menschen damitvielleicht die Hoffnung auf etwaige Heilungschancennehme. Wenn die Gesellschaft von heute die „verbrau-chende Embryonenforschung“ zulässt, dann folgt alsnächster Schritt das therapeutische Klonen und es bestehtdie Gefahr, dass die Gesellschaft von morgen nach Über-schreitung weiterer Grenzen in das Gesicht ihrer Kloneblickt.

Renate Diemers (CDU/CSU): Ich habe heute demAntrag zum Verbot eines Stammzellenimportes zuge-stimmt. Ich lehne einen Import embryonaler Stammzellenab, da dies nicht mit der Würde des menschlichen Lebensvereinbar ist.

Mir ist bewusst, dass insbesondere in Bezug aufForschungseinrichtungen im Ausland – aber auch im Inland – nur geringe Möglichkeiten bestehen, um lenkendauf sich abzeichnende Entwicklungen Einfluss zunehmen beziehungsweise aufzuhalten. Aber mir ist auchbewusst, dass in diesen wichtigen ethischen Fragen einenachgebende und abnickende Politik immer weitereGrenzüberschreitungen herausfordert. Dies wird dazu

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führen, dass die Politik zukünftig ethische Grenzennachträglich immer weiter ausdehnen muss. EineAblehnung des Stammzellenimportes soll heute dagegenein Zeichen setzen.

Dr. Heinrich Fink (PDS): Ich habe für den Antrag14/8101 gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen:

Für eine demokratische, solidarische Gesellschaft istein humanistisches Menschenbild unverzichtbar. Es res-pektiert Menschen als ganzheitliche Wesen in breitergleichberechtigter soziokultureller Einbindung. Zu die-sem Menschenbild müssen neuerdings zusätzliche, ver-bindliche Festlegungen getroffen werden, weil die Unan-tastbarkeit der Menschenwürde nicht mehr mit derZeitansage „von Geburt bis zum Tod“ zutreffend um-schrieben ist. Es geht um den möglicherweise verbrau-chenden Umgang mit embryonalen Stammzellen und an-dererseits um die Unantastbarkeit der Menschenwürde inden Stadien des Ablebens.

In vielen Ländern wird diskutiert, wie weit es ethischerlaubt ist, die befruchtete Eizelle final zu Forschungs-zwecken zu nutzen oder eigens dafür zu produzieren. Undebenso umstritten sind die Kriterien dafür, ab wann im In-teresse der Organentnahme der Eintritt des Todes zu attes-tieren sei.

Mit dem Embryonenschutzgesetz hat der DeutscheBundestag eine eindeutige konservative Entscheidung fürDeutschland gefällt.

Wissenschaftler und zum Beispiel der Verein zur För-derung der Genomforschung, dem die namenhaftestenPharmafirmen wie Bayer, Böhringer, Roche und Scheringangehören, drängen nun darauf, die Forschungsblockadedurch das Embyonenschutzgesetz wenigstens durch Ge-nehmigung des Importes von Stammzellen zu lösen. DieForschung an adulten Stammzellen unterliegt ja keinerleiEinschränkung. Aber mit der Freigabe des Importes vonembryonalen Stammzellen würde der Bundestag be-schließen, dass ein von ihm selber verabschiedetes Gesetzwirksam unterwandert werden darf, weil die ethische Be-wertung der Menschenwürde der befruchteten Eizelledem Forschungsbemühen von deutschen Wissenschaft-lern und den Interessen der Pharmakonzerne zuwider-läuft, auf dem dicht besetzten Markt in Sachen embryo-nale Stammzellenforschung mit eigenen Patentenwettbewerbsfähig zu sein. Darum wird die Frage, wieviele Tage die befruchtete Eizelle möglicherweise dochnoch keinen Anspruch auf den Schutz der „Menschen-würde“ hat, keineswegs als ethisches Problem internatio-nal zur Diskussion gestellt. Erfragt wird vielmehr derZeitraum aus nationalen Forschungsnutzungsinteressen.

Via Import werden aber alle diese Modifikationenscheinbar umgangen: Ausländische Embryonen sind nichtan die inländischen Kriterien der Menschenwürde gebun-den. Und weil Heilen von bisher als unheilbar geltendenKrankheiten als moralische Maxime aller dieser wissen-schaftlichen Bemühungen gilt, scheint es unverständlichzu sein, warum die Freiheit der Forschung „schutzlos“dem Embryonenschutzgesetz ausgeliefert ist.

Aber unsere Diskussion findet nicht im geschichts-freien Raum statt. Heute, am 30. Januar, wurde 1933Deutschlands erste Demokratie, die in freien Wahlenanulliert worden war, mit der Übertragung der Staats-macht auf Hitler, endgültig ausgelöscht. In den zwölf Jah-ren faschistischer Diktatur hatten viele Wissenschaftlerkeine moralischen Bedenken, die Freiheit ihrer Forschungan geistig Behinderten, an „nicht arischem oder slawi-schem Menschenmaterial“ zugunsten von Erkenntnissenzur genetischen Reinerhaltung der arischen Rasse undverbesserten Heilmethoden zu praktizieren. Diese wohlumfassendste, die Menschenwürde von Ausgegrenztenund Internierten verletzende wissenschaftliche For-schung, die den Tod der Versuchsobjekte einkalkulierte,ist nie wirklich „aufgearbeitet worden“. In Deutschlandwurde die Freiheit der Wissenschaft wissentlich miss-braucht – durch Menschen verbrauchende Forschung anAusgegrenzten und Ausländern.

Die Freiheit der Wissenschaft bleibt ein hohes, schüt-zenswertes Gut. Aber sie existiert nie in einem interessen-freien Raum. Und die Interessen müssen moralisch abge-wogen werden. Die irreführende Konfrontation heißt jetzt:Wer die verwertende Stammzellenforschung ablehnt, ver-weigert chronisch Kranken die Chance auf Heilung. Wernach dem jetzt gültigen Embryonenschutzgesetz gegen dieFreigabe zum Stammzellenimport argumentiert, greift dieFreiheit der Wissenschaft an. – Diese Diskussion zeigt,dass wir noch viel Zeit zum sachlichen Abwägen der Wertebrauchen.

Der 30. Januar 1933 bleibt eine Herausforderung anden moralischen Wissenschaftsstandort Deutschland. Ichsage eindeutig Nein zum Import embrynonale Stammzel-len, aber fordere zugleich eine in jeder Hinsicht verviel-fachte Unterstützung der Forschung mit adulten Stamm-zellen.

Wolfgang Gehrcke (PDS): Ich habe keinem der dreiAnträge meine Stimme gegeben und möchte mein Ab-stimmverhalten erklären.

Wir haben heute eine gesellschaftspolitische Entschei-dung getroffen, die unmittelbar ethische und moralischeHaltungen berührt. Jede und jeder Abgeordnete hat seinepersönlichen Grundsätze bedacht. Das habe ich auch ge-tan, geht es doch um die Frage, was das Menschsein desMenschen ausmacht.

Der Antrag des Kollegen Wodarg und weiteren unter-stellt, menschliches Leben entstehe mit der Empfängnis.Ich hingegen gehe davon aus: Der Mensch ist ein sozia-les, ein gesellschaftliches Wesen. Sein Menschsein be-ginnt mit der Geburt. Ich denke, das entspricht auch denTraditionen der Aufklärung. So geht die amerikanischeVerfassung davon aus, alle Menschen sind gleich geborenund haben gleiche Rechte. In der Bill of Rights steht nicht:Alle Menschen sind gleich gezeugt. Die Rechte der gleichGeborenen vielmehr sind unantastbar und unteilbar. Ge-nau das meint aus meiner Sicht das Grundgesetz mit sei-nem kategorischen Imperativ: Die Würde des Menschenist unantastbar.

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Meine Einwände zum Antrag der Kollegin Flach undweiteren sind ebenfalls grundsätzlicher Natur. Ich be-obachte mit Sorge, dass der Kapitalismus alle menschli-chen Beziehungen in Waren verwandelt und sie den Be-dingungen des Marktes unterwirft. Selbst der Körper wirdzum Rohstofflieferanten. Die Entschlüsselung der Ge-heimnisse des Menschen wird zum Patent. Gegenstanddes Antrags der Kollegin Flach ist, die Freiheit der kapi-talistischen Verwertungsbedingungen über den RohstoffMensch zu sichern. Das muss ich ablehnen. Als Sozialistarbeite ich dafür, die selbstbestimmte Gestaltung der Ge-sellschaft, der Gemeinschaft der Menschen, der unver-wechselbaren Individuen gegenüber der anonymen Machtder Märkte und der Waren zurückzugewinnen.

Der Antrag der Kolleginnen Dr. Böhmer, von Renesseund weiteren kommt mir am nächsten. Jedoch hätte ichmir klarere gesellschaftliche Normen, Mitbestimmungund öffentliche Aufklärung gewünscht. Wir bewegen uns doch noch immer in dem Dilemma, das FriedrichDürrenmatt in seinem Stück „Die Physiker“ fast resignie-rend resümieren lässt: Eine Erkenntnis, einmal in die Weltgesetzt, lässt sich nicht zurückholen. Was er damals zurWasserstoffbombe sagte, treibt uns heute noch um: Wiekönnen wir die Geister beherrschen, die der Hexenmeisterlosließ?

Erkennbarkeit ist nicht identisch mit Beherrschbarkeit.Aus Produktivkräften können Destruktivkräfte werden.

Ich kann unter den Bedingungen des Profits, der glo-balen Weltmarktkonkurrenz und der Abwesenheit welt-umspannender demokratischer Regulierung keine Ein-griffe in die Reproduktion der Gattung Menschverantworten.

Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ichlehne den Import embryonaler Stammzellen ab undstimme dem Antrag „Schutz der Menschenwürde ange-sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Importembryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, zu. Le-ben beginnt, so die Auffasung der Enquete-Kommission„Recht und Ethik der modernen Medizin“ und der Mehr-heit der Wissenschaftler, mit der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle. Damit ist die Individualität angelegt. In-sofern kommt dem Embryo der grundgesetzlich gesi-cherte Schutz nach Art. 1 und 2 zu: die Unantastbarkeitder Würde des Menschen sowie das Recht auf Leben.Diese ethische Bewertung trifft auch für im Ausland er-zeugte Embryonen zu.

Für die Stammzellforschung stehen viele Alternativenzur Verfügung, wie zum Beispiel die Nutzung adulterStammzellen, Stammzellen aus Nabelschnurblut oder tie-rischer embryonaler Stammzellen. Diese Möglichkeitensind bislang nicht ausgeschöpft. Das gilt gerade für dieGrundlagenforschung, an deren Anfang die Wissenschaftnoch heute steht. Viele heutige Heilungsversprechungensind absurd, ebenso wie die Behauptungen mancher Wis-senschaftler, Forschungsfortschritte heute nur mit ent-sprechenden Stammzellen erzielen zu können. Es kannnicht sein, dass finanzielle Erwägungen zur Nutzungmenschlicher Embryonen statt zu teureren Alternativen,

wie beispielsweise zur Nutzung der Embryozellen vonPrimaten, führt.

Wir fordern eine gesetzliche Regelung für das Import-verbot. Dabei müssen die verfassungsrechtlichen Mög-lichkeiten ausgeschöpft werden. Inwieweit sich das Im-portverbot rückwirkend auf schon vorhandene Zelllinienerstrecken kann, kann sich in der rechtlichen Umsetzungzeigen.

Eine argumentative Vermischung mit der Abtreibungs-debatte greift daneben: Beim § 218 geht es um die Un-möglichkeit der Abwägung zwischen den Rechten derFrau und denen des Embryos in der einzigartigen Verbin-dung der Schwangerschaft. Eine Parallele zwischen derSituation einer Konfliktschwangerschaft und dem imReagenzglas „in vitro“ lebenden Embryonen ist nicht vor-handen und kann daher als Begründung nicht in Anspruchgenommen werden. Erst recht kann mit dem § 218 nichtder Anspruch des Embryos auf Menschenwürde infragegestellt werden.

Ich habe als Mitglied der Enquete-Kommission „Rechtund Ethik der modernen Medizin“ beide Positionen derKommissionsempfehlung unterschrieben: die ethischeAblehnung des Imports von embryonalen Stammzellenund die Beschränkung auf gesetzlich geregelte, zumStichtag 9. August 2001 bereits vorhandenen Stammzell-linien, falls die erste Option der Importablehnung verfas-sungsrechtlich oder politisch nicht realisierbar ist. BeidePositionen der Enquete-Kommission sind nicht wider-sprüchlich und kompatibel.

Tatsächlich ist eine Stammzelllinie kein Embryo, undihr kann daher nicht der Grundrechtsschutz des Art. 1 zu-gesprochen werden. Dennoch bleibt die Ablehnung ihrerGewinnung. Mein Ziel und das der Fraktion von Bünd-nis 90/Die Grünen ist es heute, das Embryonenschutzge-setz zu erhalten und den Verbrauch weiterer Embryonenfür die Forschung zu verhindern. Ich betone daher, dasssowohl der Antrag „Schutz der Menschenwürde ange-sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Importembryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, wieauch der Antrag „Keine verbrauchende Embryonenfor-schung: Import humaner embryonaler Stammzellengrundsätzlich verbieten und nur unter engen weiterenVoraussetzungen zulassen“, Drucksache 14/8102, dieseZiele nachdrücklich verfolgen: die Nutzung und den Ver-brauch von Embryonen zu verhindern. Von daher werdeich, falls der Antrag „Schutz der Menschenwürde ange-sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Importembryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, nichtdie notwendige Mehrheit findet, dem zweitgenannten An-trag, Drucksache 14/8102, zustimmen, um dies so wich-tige gemeinsame Ziel zu erreichen.

Klaus Holetschek (CDU/CSU): Ich habe für den Antrag auf Drucksache 14/8101 gestimmt. Die beiden an-deren Anträge führen zu einer Minderung des derzeitiggeltenden Embryonenschutzes, sei es durch eine weitrei-chende Öffnung der Forschungsmöglichkeiten, sei esdurch eine Öffnung unter sehr eng gefassten Bedingun-gen. Unserer Verfassung liegt das christliche Men-schenbild zugrunde. Der uneingeschränkte Schutz des

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menschlichen Lebens gehört daher zu den wichtigstenAufgaben der Verfassung. Durch die Zustimmung zu ei-nem Import von Stammzellen würde dieser Lebensschutzunterlaufen werden. Vage Heilerwartungen dürfen nichtzu einer Abstufung des menschlichen Lebens führen. Derbestehende Wertekonsens in der Bevölkerung hinsichtlichdes Beginns und des Endes des menschlichen Lebens darfnicht weiter relativiert werden. Durch die Tötung der Em-bryonen käme es dagegen zu einer weiteren Verschiebungder Lebensschwelle.

Die Freiheit der Forschung ist ein hohes verfassungs-rechtliches Gut. Ebenso sind die Wissenschaftler ver-pflichtet, die Risiken und Chancen ihrer Forschungen miteinander abzuwägen. Bei der so genannten verbrau-chenden Embryonenforschung überwiegen die Risiken.Die ethischen Grenzüberschreitungen bei Experimentenin den Vereinigten Staaten und in Großbritannien habendies deutlich vor Augen geführt. Kein noch so guterZweck kann jedoch die Tötung menschlichen Lebensrechtfertigen.

Josef Hollerith (CDU/CSU): Ich werde dem Grup-penantrag „Schutz der Menschenwürde angesichts derbiomedizinischen Möglichkeiten“ in der heutigen Bun-destagsabstimmung zustimmen, mich damit gegen jedenImport von Stammzellen, die aus Embryonen gewonnenworden sind, dem Geist des Embryonenschutzgesetzesfolgend aussprechen und fordere zugleich eine eindeutigediesbezügliche Klarstellung im Embryonenschutzgesetz.

Im Kern der Entscheidung geht es für mich nicht nurum die Frage nach dem bloßen Import embryonalerStammzellen, sondern darum, ob der Verbrauch dieserembryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken grund-sätzlich ethisch vertretbar ist. Mit einer Zulassung des Im-ports auch von Stammzelllinien würde letztendlich eineGrenze überschritten.

Die Frage nach einem bestmöglichen Schutz mensch-lichen Lebens lässt sich mit dem Beginn menschlichenLebens, das heißt mit der Verschmelzung der Ei- und Sa-menzelle zweifelsfrei definieren. Eine verbrauchendeStammzellenforschung mit embryonalen Stammzellenstellt daher für mich einen eindeutigen Eingriff in das be-stehende menschliche Leben dar.

Die Freiheit der Forschung muss in einer Rechtsgüter-abwägung gegenüber jedem Recht auf Leben zurückste-hen. Es stellt sich die Frage, ob nicht durch die Forschungan adulten Stammzellen eine gleichwertige wissenschaft-liche Alternative zur Verfügung steht.

Der Einwand, dass es sich um bereits existierende em-bryonale Stammzellen handeln würde, die in jedem Fallgetötet würden, vermag nicht zu überzeugen. Auch derImport von bestimmten, klar definierten Stammzelllinienbirgt das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt unterdem Gesichtspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisse neuezusätzliche Linien benötigt werden.

Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Esgeht in der heutigen Debatte zunächst und vordergründigum eine Lücke im Embryonenschutzgesetz. Dabei ist das

Gesetz eigentlich klar. Embryonen sind kein beliebigesMaterial, sondern sind Leben, sind im Werden befindlicheMenschen, sind zukünftige Kinder. Sie brauchen daherden größtmöglichen Schutz. Sie tragen ihren Wert in sichund dürfen nicht fremden, anders gerichteten Zweckenausgeliefert werden. Schon gar nicht dürfen sie zu ande-ren Zwecken als denen ihres eigenen Lebens, ihrer eige-nen freien und ungestörten Entwicklung zu Forschungs-zwecken gezüchtet oder „genutzt“, das heißt zerschnitten,auseinander genommen oder getötet werden. So sehe iches, und so sieht es auch das Gesetz, bisher jedenfalls.

Nur eines hat der damalige Gesetzgeber verabsäumt:neben der Herstellung, Nutzung usw. auch den Importembryonaler Stammzellen zu verbieten. Solche Zellenwerden heute vielfach aus Embryonen gewonnen, die auseinem ganz anderen, in meinen Augen in dieser Formebenfalls höchst fragwürdigen Verfahren, der so genann-ten In-vitro-Fertilisation, hervorgehen – einem Verfahren,in dem zum Zwecke der Zeugung eines Menschenzunächst einmal viele Embryonen außerhalb des Mutter-leibes herangezüchtet werden, um dann, wenn die Nida-tion in einem Fall erfolgreich war, als nicht mehrbenötigte Embryonen „verworfen“ oder eben in Gefrier-schränken eingelagert zu werden. Mich veranlasst dieserTatbestand zu der Konsequenz, als Gesetzgeber ganzdringend auch noch einmal über die gesetzliche Regelungzur In-vitro-Fertilisation nachzudenken. Andere veran-lasst er zu dem Gedanken, diese Embryonen, die ja nunnicht mehr gebraucht würden, bevor man sie sterben lässt– was im Übrigen etwas anderes ist, als sie zu töten! –,doch für andere Zwecke zu nutzen. Dass Import und Nut-zung solcherart gewonnener Zellen nicht vom Embryo-nenschutzgesetz verboten werden, liegt – das kann mananhand des Gesetzes, seiner Begründung und der seiner-zeitigen Gesetzesberatung deutlich zeigen – nicht daran,dass man dies etwa erlauben wollte, sondern daran, dassdie Fantasie des damaligen Gesetzgebers schlicht nichtausreichte, auch diese damals noch nicht bedachte Mög-lichkeit vorauszusehen.

Nun aber muss diese Frage entschieden werden – un-weigerlich. Ich will deutlich sagen: Wer dem inländischenEmbryo einen anderen Schutz zukommen lassen will alsdem ausländischen, wer Herstellung und Nutzung im In-land untersagen, den Import und die Nutzung importierterStammzellen aber erlauben will, handelt nicht logisch.Ethik und Menschenrechte sind nicht teilbar. DerselbeSchutz, der hiesigen Embryonen als werdendem Leben zuRecht gebührt und die Nutzung von aus diesen gewonne-nen Stammzellen verbietet, muss auch für aus im Auslandgezüchteten Embryonen gewonnene Stammzellen gelten.Alles andere wäre inkonsequent und gefährlich.

Doch geht es in dieser Debatte noch um mehr. Sie istgewissermaßen erst der Auftakt zu vielen weiteren De-batten, die wir noch zu führen, Entscheidungen, die wirnoch zu treffen haben werden. Die moderne Wissenschaftund die auf sie gestützte Technik entwickeln zunehmendVerfahren, durch die in die menschliche Verfügbarkeit ge-langt, was bisher aus guten Gründen, wie ich meine, weitjenseits derselben lag. Das will ich nicht beklagen. Im Gegenteil: Es liegt im Wege der Entwicklung des mensch-lichen Geistes und Bewusstseins und es vermehrt und

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vergrößert unsere Freiheit. Aber zu dieser Freiheit gehörtmitnichten, immer alles zu tun, was überhaupt getan wer-den kann. Im Gegenteil: Das wäre gar keine Freiheit. Frei-heit bedeutet vielmehr, bewusste Entscheidungen zu tref-fen, nicht nur Ja, sondern auch Nein zu sagen. Und das isthier nötig – schon um künftige Freiheit zu erhalten. Dennes geht gerade an diesen Schwellen von Geburt und Todheute darum, das Wesen des Menschen und seine Freiheitzu verteidigen. Der Mensch – auch der werdende – darfnicht Material, Objekt fremder Zwecke und fremden Nut-zens werden. Er trägt seinen Zweck – und damit die Vo-raussetzung seiner Freiheit – ausschließlich in sich, nichtzum Nutzen für diesen oder jenen Wissenschaftler, dieseoder jene Forschung.

Mir scheint, wir stehen vor einer wichtigen Weichen-stellung, einer, bei der der Mensch selbst, das, was ihn vorallem anderen ausmacht, auf dem Spiel steht. Deshalbsollten wir diese Debatte mit allergrößtem Ernst führen –und deshalb den Dammbruch, die Grenzüberschreitung,erkennen, die darin läge, wenn wir heute Embryonen dennötigen umfassenden Schutz verweigern und sie zum be-liebigen Material wissenschaftlicher Forschung erklärenwürden.

Bisher haben wir den jeweiligen Menschen so genom-men, wie er ist. Ein großer Kulturfortschritt lag darin, ihnauch so zu akzeptieren, wie er ist, und allen Menschen,unabhängig von Haut- und Haarfarbe, Rasse, Herkunft,Geschlecht, körperlichen oder sonstigen Besonderheiten,gleiche Würde, gleiche Wertigkeit und gleiche Rechte zu-zugestehen. Aufgabe von Ärzten, Politik und Gesell-schaft, Aufgabe von uns allen untereinander war es, demjeweiligen Individuum zu helfen, seinen individuellenWeg zu gehen, das Beste aus seinen je eigenen Hinder-nissen und Möglichkeiten zu machen, wobei jedes Lebeneinzigartig ist, kein Weg und kein Leben mehr oder weni-ger gilt als ein anderes.

Jetzt, wo wir dies – belehrt auch durch schreckliche Irr-wege und Abstürze in der Vergangenheit – allmählich ge-lernt haben könnten, stehen wir vor dieser Schwelle, dasLeben künftig schon vor seinem vollen Eintritt in die phy-sische Existenz, vor dem Geborenwerden, zu manipulie-ren – natürlich, so heißt es, nur zu seinem bzw. unseremBesten. Zu wessen Besten aber? Der Mensch, der sich dainkarnieren will, wird ja gar nicht gefragt, kann sich – noch – nicht äußern. Vielleicht will, vielleicht braucht erseinen eigenen Leib, sein Leben gerade so, wie klugeÄrzte es verhindern wollen. Man argumentiere bitte nichtmit dem Interesse des werdenden Menschen, das keinerkennen kann, falls er nicht von sich behaupten will, erkönne schon mit Ungeborenen reden. Nein, es ist das In-teresse der schon Lebenden, der Gesellschaft, das hier fürdas des werdenden Menschen ausgegeben wird. Und weitmehr und viel öfter noch ist es das Interesse bestimmterForscher, bestimmter Institute und vor allem bestimmterFirmen, die auf die so entwickelten Verfahren Patent-schutz beantragen und diese wirtschaftlich verwertenwollen.

Doch auch dieses angebliche Interesse der Gesellschaftsollten wir hinterfragen. Denn: Wollen wir wirklich eineGesellschaft aus lauter gesunden Menschen, in der es zum

Beispiel Behinderte nicht mehr gibt, weil sie entwederschon vor der Geburt erfolgreich behandelt oder aber,wenn dies nicht ging, verworfen wurden? Vielleichtgehört – wie die Krankheit – ja auch die Behinderung zumMenschen, zum Leben, zur Gesellschaft. Vielleicht ist dieVision eines Lebens ohne das, was wir heute Behinderungnennen, nur scheinbar eine sinnvolle und gutherzige,tatsächlich aber eine der kältesten und schrecklichsten,die es gibt, weil sie den Wert des Menschen, ob sie willoder nicht, unterscheidet – und zwar nach rein biologi-schen Maßstäben, nach Maßstäben, die an dem, was zumBeispiel ich für das Wesentliche des Menschen halte, völ-lig vorbeigehen.

Wir leben in einer säkularen Welt. Die – im Übrigen,das sei hier ausdrücklich gesagt, nicht antichristliche, son-dern im Christentum von Anbeginn schon veranlagte –Trennung von Kirche und Staat verwehrt, in dieser Frageeine bestimmte, nicht von allen geteilte, religiöse Über-zeugung zum Ausgangspunkt der Gesetzgebung zu ma-chen. Doch gilt auch dies nach allen Seiten. Denn dieTrennung von Religion und Staat heißt keineswegs, dassnun ungeprüft der schiere Utilitarismus an die Stelle tre-ten darf, die zuvor die Religionen zu Recht räumen muss-ten. Gelegentlich habe ich den Eindruck, dass – unaus-gesprochen und oft wohl auch unbewusst – der Materia-lismus die neue Religion unserer Zeit ist und, wenn Sieden Vergleich gestatten, manche weißbekittelten For-scher, aber auch manche Wirtschafts- und Börsengurusihre Priester.

Damit will ich sagen: Die Trennung der Politik von derReligion trennt diese noch nicht von der Moral. Im Ge-genteil! Unsere Moral wird immer stärker gefordert. JedeEntscheidung, die über eine Aktienanlage ebenso wie dieüber einen ärztlichen Eingriff, hat moralische Implikatio-nen und verlangt eine moralische Entscheidung. Es gibtkeine wertfreien Entscheidungen. Die uns dies vorma-chen wollen, sind Lügner und gefährliche Verführer. Dochden Wert finden wir in keiner Glaubensüberlieferung, kei-ner logischen Ableitung und keiner normativen Satzung,sondern in uns. Hier sieht der Blick nach innen mehr undschärfer als der nach außen. Niemand anderem würdenwir ein Urteil über unser Lebensrecht, über unseren Le-benswert zugestehen – egal, wer und wie wir sind. Und:Derselbe Wert, dieselbe Würde, dieselbe Einmaligkeit,die uns eignet, eignet jedem anderen menschlichen We-sen. Wert und Würde sind aber keine religiösen, keine phi-losophischen und keine naturwissenschaftlichen Katego-rien, nichts, was sich herleiten, von außen definieren odergar nach naturwissenschaftlichen Methoden zählen, mes-sen und wägen ließe. Es sind Primärerfahrungen desMenschlichen, die durch äußere Kriterien eher verstelltdenn erhellt werden können. Für sie gilt gewissermaßen,was schon der „kleine Prinz“ sagte: Man sieht nur mit demHerzen gut. Das Wichtigste ist für die Augen unsichtbar!Lernen wir also auch in dieser Debatte, wieder mehr mitdem Herzen zu denken!

Das gilt zumal bei Gesetzen, die ja die Richtschnur fürkünftiges Handeln Tausender von Menschen in vielleichtMillionen von Fällen sein werden. Wir – als DeutscherBundestag – sind der Gesetzgeber. Wir wollen und wirsollen heute – als Vertreter unseres Volkes – Recht schöp-

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fen, Recht gestalten. Das Recht aber ist keine naturwis-senschaftliche, sondere eine rein menschliche Kategorie.Was Recht ist und was nicht, geht aus einer inneren Ab-wägung hervor, die sich nicht aus äußeren Interessen spei-sen lassen darf und auch keine bloße Fortsetzung natur-wissenschaftlicher Überzeugungen ist. Der Mensch istmehr, weit mehr, als seine biologisch-physikalische, leib-liche Grundlage. Er ist nicht nur die Funktion biochemi-scher Prozesse, sondern ein freies, selbstbestimmtes We-sen. Das scheint mir in vielen Debatten und Beiträgen zukurz zu kommen. Die Entscheidung über dasjenige, wasRecht und Gesetz sein soll, können wir aber nur mit der-jenigen Schicht unseres Wesens fällen, wo wir mehr sindals bloßes physikalisches Material, wo wir ganz frei sind– aber eben auch frei, genau dieses umfassende Bild vomMenschen gegenüber einem zunehmend reduktionisti-schen und utilitaristischen zu verteidigen.

Wenn die neuen technischen Möglichkeiten der Nutz-barmachung und Manipulation menschlichen Lebens zumAnlass würden, uns unseres eigentlichen Wesens, unsererFreiheit und Würde und damit auch unserer Verantwor-tung gegenüber der Freiheit und Würde anderer erneutund in aller Deutlichkeit sowie mit aller Konsequenz be-wusst zu werden, dann hätten sie ihr Gutes für die Würdeund die Freiheit des Menschen.

Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Dasdeutsche Parlament steht am 30. Januar 2002 vor eineraußergewöhnlich schwierigen Entscheidung. Nach langerVorarbeit und sorgfältiger Abwägung wird darüber abge-stimmt, ob embryonale Stammzellen zu Forschungs-zwecken nach Deutschland importiert werden dürfen –eine Entscheidung, die jeden einzelnen Abgeordneten inseinem Gewissen fordert.

Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Biomedi-zin und die damit verbundenen Fortschritte in der Gen-technologie und der Stammzellenforschung stellen unsereGesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen.Für mich selbst und meine Fraktion im Deutschen Bun-destag können verantwortbare Lösungen und die damitzusammenhängenden ethischen Fragen nur am Maßstabeiner grundsätzlichen Wertorientierung gefunden werden.Hierbei geben uns das Grundgesetz ebenso wie das christ-liche Menschenbild eine inhaltliche Orientierung. DieWürde des Menschen ist unantastbar und hat als oberstesGut Vorrang vor allem.

Der Respekt vor dem Leben eines anderen Menschenist die Grenze, die nicht überschritten werden darf. Diesgilt zu jeder Zeit, am Ende des Lebens genauso wie vonseinem Beginn an. Wer den Schutz des menschlichen Le-bens ernst nimmt, der muss die Forschung an Zellen ab-lehnen, die durch die gezielte Tötung von Embryonen ge-wonnen werden. Das Embryonenschutzgesetz hat dasVerbot der verbrauchenden Embryonenforschung fürDeutschland rechtlich geregelt. Die Lücke im Gesetz,nämlich der Import von entsprechenden embryonalenStammzellen aus dem Ausland, muss geschlossen wer-den, will man glaubwürdig bleiben.

Aus christlicher Sicht erwächst uns jedoch auch einegroße Verpflichtung, die durch die medizinische For-

schung eröffneten Perspektiven von Hilfe und Heilung fürdie Menschen zu nutzen. Meine ablehnende Haltung zumImport von embryonalen Stammzellen ist keineswegswissenschaftsfeindlich. Denn neueste Forschungsergeb-nisse haben gezeigt, dass es durchaus Alternativen zurGrundlagenforschung an embryonalen Stammzellen gibt:Die Forschung mit adulten Stammzellen beziehungsweisemit Stammzellen aus Nabelschnurblut. Deren Gewinnungist ethisch unbedenklich und muss weiterhin unterstütztwerden. Dafür gilt es sich mit Nachdruck einzusetzen.Aus diesem Grund ist das von Baden-Württemberg aufer-legte Förderprogramm zur Forschung an adulten Stamm-zellen in Höhe 7,5 Millionen Euro nur zu begrüßen. Un-ser Ziel muss sein, Stammzellenforscher dabei zuunterstützen, für Schwerkranke gesundes Ersatzgewebezu gewinnen – ohne Embryonenverbrauch. Dies scheintmöglich, da immer mehr Wissenschaftler diese Zellen fürwesentlich vielseitiger halten als bislang gedacht.

Bei der heutigen Entscheidung muss sich jeder an sei-nem Gewissen orientieren und aus ethischen Überlegun-gen und Abwägungen heraus handeln. Ich unterstütze deneingebrachten Antrag zum „Schutz der Menschenwürdeangesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – KeinImport von embryonalen Stammzellen“.

Dies ist die Stunde des Parlaments. Kirchen, Wissen-schaft und Forschung sowie die politisch Verantwortli-chen bleiben aufgefordert, sich mit unseren Mitbürgerin-nen und Mitbürgern über Grundsatzfragen bezüglich derWürde des Menschen und des Schutzes des Lebens imLichte revolutionärer Entwicklungen im Bereich der me-dizinischen Forschung noch stärker als bisher miteinan-der und gemeinsam auzutauschen.

Dr. Elke Leonhard (SPD): Ich stimme dem Antragder Abgeordneten Ulrike Flach, Katharina Reiche, PeterHintze, Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Wolfgang Schäuble,Dr. Edzard Schmidt-Jorzig und anderer „Verantwortungs-bewusste Forschung an embryonalen Stammzellen füreine ethisch hochwertige Medizin“ mit der Einschrän-kung und Bemerkung zu, dass der Forderungskatalog andie Bundesregierung eindeutiger artikuliert wird:

zu 1. Der letzte Satz „Eine künstliche Befruchtung al-lein zu Forschungszwecken bleibt weiterhin ausgeschlos-sen“ ist zu schwach formuliert. Strafrechtliche Sank-tionierung im Falle von Missbrauch muss internationaletabliert werden.

zu 3. Muss inhaltlich modifiziert werden.

Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Für mich ist dieEntscheidung des Deutschen Bundestages über den Im-port von Stammzellen die schwierigste, die ich in meinerZeit als Abgeordneter zu treffen hatte. Sie ist für michschwieriger als die neue Regelung des § 218 StGB, weilich die jetzige Entscheidung als noch grundsätzlicherempfinde.

Als Sozialpolitiker gehöre ich nicht zu dem Kreis derKolleginnen und Kollegen, die ständig mit grundsätzli-chen Fragen des menschlichen Lebens befasst sind. In dertäglichen politischen Arbeit stehen für mich die Probleme

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des Arbeitsmarktes, der Sozialversicherungen, des Aus-gleichs im Sinne sozialer Gerechtigkeit im Vordergrund.

In der Frage des Imports von Stammzellen, was mirmedizinische Kenntnisse abverlangt, die ich nicht habe,habe ich mich tastend an eine Entscheidung herange-arbeitet. Nach einer sehr überzeugenden Darstellung vonProfessor Winnacker – seiner ursprünglichen Meinung,dass die Forschung auf embryonale Stammzellen verzich-ten könne und stattdessen adulte Stammzellen ausreichten –war ich in meiner Grundüberzeugung sehr gestärkt undentschieden. Nachdem Professor Winnacker seine Posi-tion geändert hatte, wurde ich zum Fragenden und Su-chenden. Mir war plötzlich klar, dass ich um eine persön-liche Gewissensentscheidung nicht herumkommenwürde.

Nach Abwägung aller Argumente komme ich zu demSchluss, dass nur ein konsequentes Ja zum Schutz desmenschlichen Lebens infrage kommen kann.

Ich habe Respekt vor den Gewissensentscheidungenanderer Kolleginnen und Kollegen, die zu anderen Ergeb-nissen kommen. Auch sie haben sich ihre Antwort sichernicht leicht gemacht. Aber letztlich stoße ich immer anden Punkt einer Grenzziehung. Wenn ich bestimmte Kon-ditionen einer weitergehenden Lösung des Stammzellen-imports akzeptiere, stellt sich sogleich die Frage, warumich nicht weitergehende – sicher auch logisch begründ-bare und aus Sicht vieler Kollegen vertretbare – Grenzenakzeptieren sollte. Für mich war das die Erkenntnis, dass– sobald eine Grenze überschritten ist – die nächsteGrenze damit auch überschreitbar wird. Und das bestärktmich in der Auffassung, dass die engste Grenze zu ziehenist – die des Schutzes des menschlichen Lebens.

An meinem persönlichen Positionsfindungsprozessmöchte ich dies verdeutlichen. Lange Zeit habe ich den sogenannten Böhmer-Seehofer-Antrag favorisiert. Das des-wegen, weil ich geglaubt habe, dass man eine grundsätz-liche Position vertreten kann – nämlich die des Schutzesmenschlichen Lebens vom Anfang an – und gleichzeitigakzeptieren kann, dass – weil die Forschung an embryo-nalen Stammzellen in der Welt stattfindet – man den Im-port auch zulassen kann. Die Frage der Tötung stellt sichnicht mehr, die Stammzelllinien bestehen bereits. Sobaldich diese Position aber akzeptiere, stellt sich die Frage,warum dann nicht konsequenterweise ein noch weiterge-hender Import oder gar die Produktion von embryonalenStammzellen zugelassen werden kann.

Meine Erfahrung des Denkens ist diese: Wenn man dieerste Tür geöffnet hat, hat man sich schnell auf den Wegdes weiteren Türöffnens begeben.

Interessanterweise finde ich auch im Antrag der Kolle-ginnen und Kollegen, die die Türe am Weitesten öffnen,eine Grenzziehung, nämlich die der Überprüfung nachfünf Jahren. Also selbst die, die weitestgehende Vorstel-lungen des Imports formuliert haben, sind sich nicht si-cher. Und genau diese fehlende Sicherheit führt mich zumeiner Entscheidung mit der engsten Grenzziehung. Be-grenzungen und die Formulierung von Ausnahmetatbe-ständen werden in der Praxis zur Öffnung weiterer Türenführen.

Trotzdem bleiben Zweifel, sich richtig entschieden zuhaben. Habe ich die Ethik des Heilens genügend berück-sichtigt? Habe ich die Möglichkeit der Forschung ausge-schlossen, die eventuell zu wichtigen Erkenntnissenführt? Habe ich den Grundsatz der freien Forschung nachdem Grundgesetz genügend berücksichtigt? Diese undweitere Fragen bleiben.

Es bleibt aber auch: Weltweit wird die Forschung wei-tergehen, wenn der Bundestag in dieser Frage auch einekonsequende Entscheidung zum Verbot des Imports em-bryonaler Stammzellen mehrheitlich fällt. Was passiertmit Ergebnissen aus dieser Forschung, sind sie dann inDeutschland verboten? Diese Frage ist schwierig zu be-antworten, und heute nehme ich das Risiko in Kauf, sieerst beantworten zu können und auch zu müssen im Zu-sammenhang mit nachweisbaren Heilungschancen, dieheute noch spekulativ sind.

Detlef Parr (FDP): Das ist schon eine verkehrte Welt.Noch vor wenigen Monaten hieß es bei den Gegnern em-bryonaler Stammzellenforschung vehement: auf keinenFall das ESchG antasten. Etliche Befürworter sahen da-gegen in einer Weiterentwicklung des mehr als zehn Jahrealten Gesetzes eine Notwendigkeit. Heute, am Tag derEntscheidung, nach intensiven Vorgesprächen über dieFraktionsgrenzen hinweg, plädieren die Gegner für dras-tisch verschärfte gesetzliche Regelungen, die Befürworterstecken zurück und geben sich mit einer Option auf eineeventuelle Fortschreibung des Gesetzes zu einem späte-ren Zeitpunkt zufrieden. Wenn Kompromissbereitschaftund gegenseitiges Verständnis belohnt wird, dürfte dasErgebnis der Abstimmung eigentlich schon feststehen.

Wir führen heute eine Diskussion, die unsere europä-ischen Nachbarn längst geführt haben. Wir sind spät dranin Deutschland. Die Enquete-Kommission hat sich beiihrem Englandbesuch, der Islandreise und in Anhörungenmit internationaler Beteiligung damit auseinander gesetzt,wie dort die ethisch-moralischen und rechtlichen Pro-bleme gelöst worden sind. Erst vor einer Woche haben – zuletzt bei der Anhörung zu PID – Experten aus EuropaStellung bezogen. Viele haben ihre Argumentation nichtverstanden – oder nicht verstehen wollen –, aber – wasschlimmer ist – unsere Gäste aus Belgien und Großbri-tannien haben unsere Debatte nicht verstanden.

Verständnislosigkeit und die fehlende Bereitschaft,von europäischen Erfahrungen zu lernen und sie in unsereEntscheidungsfindung einzubeziehen, ist aber das, waswir in Europa am wenigsten gebrauchen können.

Eines ist wohl klar geworden: Der kardinale Vorwurfeiner neuen Form des Kannibalismus, der Barbarei istwohl nicht die angemessene Form des Umgangs mit Wis-senschaftlern, gerade wenn wir ins Ausland blicken. Bisauf wenige Ausnahmen gewissenloser Forscher, derenVerhalten wir alle gemeinsam auf das Schärfste verurtei-len, sind Apokalypsen nirgendwo Wirklichkeit geworden.

Wir brauchen Perspektiven für eine gemeinsame Zu-kunft in Europa und für Deutschland in diesem Europa.Unsere Zukunft liegt nicht in einem Europa der Verbote,sondern in einem freiheitlichen, liberalen Europa. Des-

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halb bitte ich Sie um Zustimmung zum Gruppenantrag derFDP-Fraktion und großen Teilen der Fraktion derCDU/CSU.

Unser Ziel ist klar umschrieben: Stammzellenfor-schung ist auch Gesundheitsforschung. Wir wollen allevertretbaren Register ziehen, um neue Therapiemöglich-keiten auch bei uns in Deutschland zu sichern. UnsereForscher dürfen nicht ins Ausland abgedrängt werden; sieverdienen unser aller Vertrauen.

Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU): Grundlagefür unsere heutige Entscheidung ist die Aussage darüber,welcher der folgenden Werte die höhere Priorität genießt:Ist dies der Schutz der Menschenwürde, der Schutz desLebens, die Freiheit der Forschung oder die Hoffnung aufHeilung?

Mir ist aufgefallen, dass die Kolleginnen und Kollegenaus den neuen Bundesländern überwiegend der For-schungsfreiheit und Heilungshoffnungen den Vorzuggeben. Dies entspricht wahrscheinlich auch dem Stim-mungsbild in der Bevölkerung der neuen Länder.

Gerade deshalb möchte ich Sie bitten, auch über dieUrsachen einer solchen Grundstimmung nachzudenken:Über Jahrzehnte verordneter Atheismus hat das Ver-ständnis von einem christlichen Menschenbild weit-gehend verblassen lassen. Christen sind in der Minder-heit. Die Wissenschaft genießt höchsten Stellenwert. Einewissenschaftliche Weltanschauung wurde uns 40 Jahrelang vermittelt.

Dies blieb nicht ohne Folgen. Die Debatte über dieethischen Grundlagen für eine Forschung mit mensch-lichen Embryonen kann von vielen bei uns kaum nach-vollzogen werden.

Sind wir mit dieser Haltung wirklich der fortschritt-lichere Teil unseres Landes?

Ich finde mich mit meiner Position, die dem Schutz desLebens und der Achtung der Menschenwürde höchste Pri-orität einräumt, in einer Minderheitsposition in meinemDresdner Wahlkreis. Gerade deshalb ist es wichtig fürmich, heute zu diesem Thema stellvertretend für eineüberzeugte Anzahl von Christen aus den neuen Ländernzu sprechen, die mich in meiner Haltung unterstützen undbestärken.

Ich werbe für ein klares und eindeutiges Ja zur Men-schenwürde von Anfang an und gegen den Import em-bryonaler Stammzellen.

Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Die Entscheidung,die Forschung an embryonalen Stammzellen zu befür-worten, ist das Ergebnis einer Abwägung höchster Ver-fassungsgüter unseres Gemeinwesens. Die befruchteteEizelle besitzt – unabhängig davon, ob sie innerhalb oderaußerhalb des Mutterleibes existiert – die Fähigkeit, sichzu einem Menschen zu entwickeln. Aufgrund dieserFähigkeit kommt der befruchteten menschlichen EizelleWürde zu, die den Staat nach Art. 1 des Grundgesetzes zuihrem Schutz verpflichtet. Anders als bei natürlich be-fruchteten Eizellen, von denen sich allerdings auch nur

etwa jede vierte in die Gebärmutter einnistet und so zumLeben kommt, entscheidet bei der künstlich befruchtetenEizelle die Einpflanzung in die Gebärmutter darüber, obsie sich zu einem Menschen entwickelt. Kommt es nichtzur Einpflanzung, hat die Eizelle keine Lebensperspek-tive. In diesem Fall darf und soll der Staat sich im Rah-men der Abwägung zu Gunsten eines anderen höchstenVerfassungsgutes, nämlich der medizinischen Forschung,um langfristig eine Heilungschance für schwerste Krank-heiten zu eröffnen, entscheiden. Der Gesetzgeber ist auf-gefordert, Regelungen zu schaffen, die die Einhaltung derdurch diese Abwägung höchster Verfassungsgüter gezo-genen Grenzen sicherstellen.

Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN): Folgende Gründe haben mich bewogen, inder heutigen Abstimmung gegen eine Importgenehmi-gung für embryonale Stammzellen zu entscheiden:

Erstens. Ich verkenne nicht, dass sich mit der For-schung an embryonalen Stammzellen Hoffnungen aufMöglichkeiten der Krankheitsheilung verbinden. DieseHoffnungen beziehen sich vor allem auf die Fähigkeit em-bryonaler Stammzellen, sich theoretisch zu jedem belie-bigen menschlichen Gewebe weiterentwickeln zu kön-nen. Ein solches Forschungsinteresse halte ich fürberechtigt und zulässig, sofern an adulten Stammzellengeforscht wird, die von Erwachsenen gewonnen wurden,oder an fötalen Stammzellen, die aus der Nabelschnur ge-wonnen werden. Stammzellen aus einem werdenden Em-bryo jedoch werden einem menschlichen Wesen in sei-nem frühesten Stadium entnommen, das infolge diesesEingriffs abstirbt. Dies ist ein Eingriff, der sich nach mei-ner Überzeugung ethisch nicht rechtfertigen lässt. Es gibtein Grundrecht auf die Unversehrtheit menschlichen Le-bens, nicht jedoch ein Menschenrecht auf Forschung, dasdemgegenüber höher zu bewerten wäre. Ich halte es nichtfür zulässig, zur Rettung von Leben bzw. zur Heilung vonKrankheiten anderes menschliches Lebenspotenzial zubenutzen und dabei zu vernichten.

Zweitens. Mit der Forschung an embryonalen Stamm-zellen wird ein ethischer Rubikon überschritten. Für michist der Import embryonaler Stammzellen aus dem Auslandethisch nicht anders zu bewerten als die Forschung an em-bryonalen Stammzellen aus Deutschland. Ich habe sogardie Befürchtung, dass durch die – wenn auch begrenzte Ge-nehmigung des Imports embryonaler Stammzellen – die„Nachfrage“ im Ausland angeregt wird und damit letztlichein Markt eröffnet wird, auf dem sich Geld verdienen lässt.Eine Haltung nach dem Muster: „Wir produzieren keineembryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken, wir im-portieren sie nur“ ist für mich ethisch nicht begründbar undweicht der Entscheidung letztlich aus.

Drittens. Es spricht viel dafür, dass die Forschung mitadulten Stammzellen bzw. Stammzellen aus Nabel-schnurgewebe ein umfassenderes Potenzial ermöglichtenals oft behauptet. Von daher sollte in der Forschungprimär dieser Weg intensiviert und ausgelotet werden, an-statt die Vernutzung embryonaler Stammzellen in Erwä-gung zu ziehen.

Viertens. Das ethische Kernproblem besteht für michdarin: Die verbrauchende Vernutzung menschlichen Le-

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bens zur Heilung anderen menschlichen Lebens birgt dieGefahr einer schleichenden Werteveränderung im Bewusst-sein der Menschen.

Insgesamt wäre für mich der Import embryonalerStammzellen zum Zwecke der Forschung ein Schritt, derein grundlegendes Missverständnis gegenüber der gesam-ten Schöpfung und gegenüber dem Menschen als Ge-schöpf weiter befördert. Ein solcher Schritt vebindet sichfür mich mit der verhängnisvollen Absolutsetzung einervermeintlichen Verfügbarkeit menschlichen Lebens fürnoch so gute oder gut gemeinte Zwecke. Ich bin demge-genüber der Auffassung, dass wir hier in aller Demut dieGrenzen dessen, was wir tun sollen und tun dürfen aner-kennen sollten, anstatt sie auf ein Territorium hinaus zuschieben, auf dem wir uns nicht wirklich verantwortlichbewegen können.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Ich fühle mich zudieser persönlichen Erklärung gedrängt, weil der vorlie-gende Antrag von Frau Böhmer, Frau von Renesse und an-deren meines Erachtens ein ethisches Dilemma beinhaltet,ein Messen mit zweierlei Maß. Wir haben vor, von im Aus-land getöteten Embryonen zu profitieren, um jede Tötungauf deutschem Boden zu vermeiden. Können Insider dabeiübersehen, dass auch hier bei uns bei jeder In-vitro-Ferti-lisation überzählige Embryonen anfallen, die eingefrorenim Eis nach circa fünfjähriger Verwahrdauer nicht mehrlebensfähig sind und entsorgt, das heißt verbrannt oderweggespült werden? Ist das de facto keine Tötung?

Wenn ich dem Antrag von Frau Böhmer, Frau vonRenesse und anderen, dem Antrag „Importieren, abernicht herstellen“, als einem meines Erachtens logischnicht stimmigen Kompromiss, einem Ergebnis einer langgeführten kontroversen Diskussion im Rahmen unsererdemokratischen Kultur aus Achtung vor der jeweils ande-ren Position, jetzt dennoch zustimme, so in der Hoffnung,dass wir durch eine weitergehende Diskussion inDeutschland zu einer bedingten Zulassung von Forschungan embryonalen Stammzellen aus Deutschland findenwerden. Ich denke dabei an eine gesetzlich geregelte El-tern-Patienten-Verfügung über anfallende überzähligeEmbryonen als mögliche Spende für heilende Forschung,die vor Beginn einer In-vitro-Fertilsation-Behandlung zutreffen ist.

Dazu im Folgenden meine Ausführungen, die bereitsunter dem Titel „Politik des Lebens“ in der „Dokumenta-tion der Diskussion um die Chancen und Risiken der Bio-und Gentechnologie in der CDU/CSU-Bundestagsfrak-tion“, Berlin 2001, S. 44 ff., vorgelegt wurden: Zur Dis-kussion in Europa und im bioethischen Kontext: Das, wasich beitragen und anregen möchte, hat mit jeder Anhörungan Gewicht gewonnen. Das wurde mir besonders deut-lich, als ich in der jüngsten Vergangenheit die Gelegenheithatte, in Brüssel unsere Enquete-Kommission „Recht undEthik der modernen Medizin“ zu vertreten. Der Round-Table war von dem nicht ständigen Ausschuss Humange-netik des Europäischen Parlaments einberufen, um dieChance zu eröffnen, darüber nachzudenken, wie denn diegegenwärtige Konfrontation im Dialog mit allen Reprä-sentanten aufgehoben werden könne. Ich möchte dazu

vorausschicken, dass es für mich in Brüssel beein-druckend war, die Irritation darüber zu erleben, dass wirin der Bundesrepublik Deutschland dem Menschen-rechtsübereinkommen zur Biomedizin bis heute noch kei-nen Raum in unserer parlamentarischen Diskussion gege-ben haben. Sie erinnern sich vielleicht: Es liegt anderthalbJahre zurück, dass ich mich mit einem interfraktionellenAntrag, unterstützt von Frau von Renesse, SPD, undHerrn Schmidt-Jortzig, FDP, für eine Interpretationser-klärung zum umstrittenen § 17 und sodann für eine An-nahme des Europäischen Menschenrechtsübereinkom-mens zur Biomedizin – übrigens noch vor Einberufungunserer Enquete-Kommission – eingesetzt habe.

Bevor ich meinen Vorschlag im Einzelnen darlege, er-lauben Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Ich möchte an dieBundestagsdebatte in der 13. Legislaturperiode über dieOrgantransplantation erinnern. Damals verwies ich auf dieDenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland,EKD: „Gott ist ein Freund des Lebens“. Sie wurde als ge-meinsame Erklärung mit der Katholischen Bischofskonfe-renz zur Grundlage der Gesetzgebung des Deutschen Bun-destages für die Regelung von Organspenden. DenKirchen folgend war der Grundgedanke: „Gott ist einFreund des Lebens“, er schenkt uns daher auch die Freiheitzu autonomen Entscheidungen, in diesem Zusammenhangzur Bejahung wie zur Ablehnung von Organspenden.

Das wollte ich vorausschicken, wohl wissend, dass Or-gantransplantation und embryonale Stammzellenfor-schung, ES-Forschung, nur bedingt miteinander vergli-chen werden können. Dennoch komme ich zu derÜberlegung, ob es nicht vereinbar wäre, das Recht, auto-nom zu verfügen, auf neu zu schaffender Rechtsgrundlageauf die Stammzellenforschung zu übertragen und damitdie Möglichkeit zu erweitern, zur „heilenden Forschung“durch eigene Entscheidungen beizutragen.

Zur Eltern-Patienten-Verfügung. Mein Vorschlag ist derFolgende: die gesetzliche Regelung einer Eltern-Patien-ten-Verfügung über so genannte „verwaiste“ Embryonen.Sie wissen es alle: Mit der grenzüberschreitenden medizi-nischen Entdeckung der In-vitro-Fertilisation hat sich fürdie unfreiwillig kinderlosen Paare – circa 20 Prozent, 1,2bis 1,6 Millionen – ein Wunschtraum verwirklicht.Zunächst in Deutschland verboten, desto nachhaltiger imAusland praktiziert, von der katholischen Kirche uneinge-schränkt untersagt, von der Evangelischen Kirche nur imbedenkenvollen „JEIN“ akzeptiert, hat sich in unserer Ge-sellschaft fast verschwiegen der ursprüngliche „Wunsch“nach einem Kind in ein anspruchsvolles „Recht“ auf einKind – darüber hinaus unausgesprochen mehr oder weni-ger unbewusst auf ein „gesundes“ Kind – verwandelt.

Diese Konstellation mit ihren ethischen Konsequen-zen wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen undist überhaupt noch nicht diskutiert worden. Sie bliebweitgehend ein Tabuthema. Trotzdem stieg die Anzahlder In-vitro-Fertilsation in der Bundesrepublik Deutsch-land im Durchschnitt auf 70 000 pro Jahr, installierte sichdas In-vitro-Fertilsation-Register, stagniert die Erfolgs-quote der In-vitro-Fertilsation bei circa 25 Prozent, bleibtes beim leidvollen leisen Ertragen der Prozedur und beimVerschweigen der dabei anfallenden überschüssigen sogenannten „verwaisten“ Embryonen. Diese ausgesparte

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Diskussion können wir jetzt nachholen. Mir liegt nun da-ran, dass wir nicht einfach nur irgendeine praktische ge-setzliche Regelung schaffen, sondern dass wir zugleichim Sinne der Subsidiarität Eigenverantwortlichkeit derBetroffenen in den Vordergrund stellen, selbstverständ-lich im Rahmen rechtlicher Grundlagen.

Konkrete Schritte sind: Nach der medizinischen Auf-klärung über möglicherweise anfallende überzählige Em-bryonen muss bei den Eltern ein Prozess des Bewusst-werdens in Gang gesetzt werden, damit sie sich ihrerVerantwortung für diese so genannten „verwaisten“ Em-bryonen stellen können, indem sie vor Durchführung derIn-vitro-Fertilsation durch eine Verfügung über den Ver-bleib von Embryonen entscheiden, deren Transfer ausgravierenden Gründen unterbleiben muss. Sollen sie„ihrem Schicksal überlassen bleiben“, durch Verbrennen,durch Wegspülen entsorgt werden? Sollen sie zur späterenVerwendung eingefroren werden? Oder anknüpfend andie EKD-Denkschrift „Gott ist ein Freund des Lebens“könnte es die Möglichkeit geben, sie zu spenden, sie zuverschenken, um eine embryonale Stammzellenforschungin der Hoffnung auf therapeutische Erfolge bei heute nochunheilbaren Krankheiten zu ermöglichen.

Zusammenfassend meine ich, man könnte mit meinemVorschlag, erstens die bislang ausgebliebene öffentlicheDiskussion um die medizinisch, rechtlich-ethische Di-mension der In-vitro-Fertilisation nachholen, würdezweitens damit die Eigenverantwortlichkeit der Elternzum entscheidenden Maßstab machen und sie in den Mit-telpunkt rücken, würde drittens den Lösungsweg einer be-dingten Zustimmung einer Embryonenspende gesetzlichverankern und damit viertens eine Brücke zwischen bei-den Positionen – für oder gegen embryonale Stamm-zellenforschung – bauen.

Ein Weg, dies zu ermöglichen, könnte wie erwähnt,sein, eine „Eltern-Patienten-Verfügung“ – Patient ist japer definitionem jeder, der eine Einrichtung des Gesund-heitswesens in Anspruch nimmt – über so genannte „ver-waiste“ Embryonen, die im Vorfeld einer geplanten In-vitro-Fertilisation von der Frau/dem Paar schriftlichniedergelegt werden muss, gesetzlich vorzuschreiben.Darin begründet sich meines Erachtens die Analogie zur„erweiterten Zustimmung“ zur Organspende im Trans-plantationsgesetz, TPG. Eine Vorgehensweise mit solcherZielsetzung dürfte eher mit ethischen Grundsätzen ver-einbar sein als die derzeitig gültige rechtliche Praxis desSchwangerschaftsabbruchs im Anschluss an eine Bera-tung nach § 218.

Johannes Singhammer (CDU/CSU): Ich werdedem Gruppenantrag „Kein Import embryonaler Stamm-zellen“ (Drucksache 14/8101) in der heutigen Bundes-tagsabstimmung zustimmen und mich damit gegen jedenImport von Stammzellen, die aus Embryonen gewonnenworden sind, dem Geiste des Embryonenschutzgesetzesfolgend, aussprechen. Zugleich fordere ich eine eindeu-tige diesbezügliche Klarstellung im Embryonenschutzge-setz.

Im Kern der Entscheidung geht es für mich nicht nurum die Frage nach dem bloßen Import embryonaler

Stammzellen, sondern darum, ob der Verbrauch dieserembryonalen Stammzellen zu Forschungszweckengrundsätzlich ethisch vertretbar ist. Mit einer Zulassungdes Imports auch von Stammzelllinien würde letztendlicheine Grenze überschritten.

Die Frage nach einem bestmöglichen Schutz mensch-lichen Lebens lässt sich mit dem Beginn des menschli-chen Lebens, das heißt mit der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle, zweifelsfrei definieren. Eine verbrau-chende Stammzellenforschung mit embryonalen Stamm-zellen stellt daher für mich einen eindeutigen Eingriff indas bestehende menschliche Leben dar.

Die Freiheit der Forschung muss in einer Rechtsgüter-abwägung gegenüber jedem Recht auf Leben zurückste-hen. Ob mit embryonaler Stammzellenforschung letzt-endlich eine Rettung von Leben Dritter, zum Beispielunheilbar Kranker, möglich ist, ist völlig offen. Eine bloßeeventuelle Chance auf eine Heilung muss gegenüber derunweigerlichen konkreten Tötung des ungeborenen Le-bens in einer solchen Abwägung eindeutig zurückstehen.Es stellt sich die Frage, ob nicht durch die Forschung anadulten Stammzellen eine gleichwertige wissenschaftli-che Alternative zur Verfügung steht.

Der Einwand, dass es sich um bereits existierende em-bryonale Stammzellen handele, die in jedem Falle getötetwürden, vermag nicht zu überzeugen. Auch der Importvon bestimmten, klar definierten Stammzelllinien birgtdas Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt unter demGesichtspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisse neue zu-sätzliche Linien benötigt werden. Hinzu kommt, dassauch die Stammzelllinien, aus denen zu keinem Zeitpunktmehr menschliches Leben entstehen kann, dennoch be-makelt sind; denn die Art der Entstehung kann nicht be-billigt werden.

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU):Die ganze Debatte hat etwas Gespenstisches. Wir debat-tieren darüber, ob außerhalb des Mutterleibes künstlichbefruchtete Eizellen zur Forschung genutzt werden kön-nen, wobei sie in der Regel „abgetötet“ werden müssen,und erlauben uns straflos die Tötung ungeborenen Lebensim Mutterleib bis zum dritten Monat.

Die Präimplantationsdiagnostik – die heute nur in-direkt anzusprechen ist – ist plötzlich auch für diejenigeneine Gewissensfrage, die für ein Gesetz gestimmt haben,das Schlimmeres erlaubt. Dieses ungeborene Leben kannnach der Implantation in den Mutterleib wie selbst-verständlich auf Krankheiten, drohende körperliche undgeistige Behinderungen untersucht werden. Für mich istes ungeheuerlich und verwerflich, dass dieses ungeboreneLeben, wenn sich dann solche Behinderungen zeigen oderdrohen – sozusagen „bis kurz vor dem Kreißsaal“ –, getö-tet werden kann.

In diese deutsche Realität passt die angeblich so ernsteund „ethisch wertvolle“ Diskussion über die embryonaleStammzellenforschung nicht. Die Mogelpackung mit be-schränktem oder unbeschränktem Import ausländischerEmbryonen zur Forschung in Deutschland halte ich für„bedenklich“. Sind ausländische Embryonen weniger

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„Mensch“ oder weniger „wert“, gerade auch, weil vielvon den Importen aus Israel gesprochen wird? Wer daherembryonale Stammzellenforschung will – und ich be-streite nicht, dass es dafür Gründe gibt –, kann diese nichtauf ausländische Embryonen oder embryonale Stamm-zellen beschränken.

Bisher konnte mich niemand nachhaltig davon über-zeugen, dass die adulte Stammzellenforschung nicht auchfür die Erforschung und Bekämpfung von schlimmenoder bisher unheilbaren Krankheiten ausreicht, wenn mansie denn forciert. Ich mache mir auch keine Illusionen da-rüber, dass die embryonale Stammzellenforschung imAusland und irgendwann auch einmal im Inland durch-geführt wird. Um ein Zeichen gegen Abtreibung und Tö-tung ungeborenen Lebens im Mutterleib und außerhalbdes Mutterleibes zu setzen, werde ich keinem Gesetz zu-stimmen, das die Vernichtung menschlichen Lebens, auchungeborenen menschlichen Lebens, zur Forschung er-laubt, weil wir irgendwo auch noch Grenzen gegenüberder Schöpfung einhalten müssen.

Angelika Volquartz (CDU/CSU): Mit der Zustim-mung zu diesem Antrag will ich – trotz Bedenken –sicherstellen, dass bei der Abstimmung eine Mehrheit fürdie Forschung zunächst mit importierten embryonalenStammzellen zustande kommt. Meine Bedenken beziehensich in erster Linie darauf, dass es völlig überflüssig ist,dass der Gesetzgeber schon heute auf der Grundlage vonSpekulationen über den künftigen Forschungsbedarf denVerbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humanerembryonaler Stammzellen ausschließt. Denn heute weißniemand, ob eines Tages aus überzähligen Embryonenauch in Deutschland Stammzelllinien benötigt werden,weil die vorhandenen Stammzelllinien nach Menge undQualität für den weltweiten Bedarf von Forschungsinsti-tuten nicht ausreichen. Der Präsident der Deutschen For-schungsgemeinschaft hat bestätigt, dass es hier zurzeitkeinen Entscheidungsbedarf gibt.

Ferner habe ich Zweifel, ob das Gesetz, das den Importunter Auflagen im Detail regeln soll, im EilverfahrenBundestag und Bundesrat passieren kann. Deshalb hättein dem Antrag klargestellt werden sollen, dass der Deut-sche Bundestag keine Bedenken gegen den Import undden Beginn der Forschungsarbeiten nach seinem Be-schluss und noch vor In-Kraft-Treten des Gesetzes erhebt.Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hätte durch Aufla-gen und Kontrollen vorübergehend selbst sicherstellenkönnen, dass die absehbaren Auflagen einer künftigen ge-setzlichen Neuregelung beachtet werden.

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Auf der ei-nen Seite steht eine abstrakte Vision – erfolgreiche The-rapien für schwerste Krankheiten. Auf der anderen Seiteaber steht der Preis für diese ferne Vision – der Entzug desLebensrechts für Embryonen, ungeborene Menschen.

Man sollte sich nicht täuschen: Es geht heute umGrundsätzliches. Und man kann sich nicht mit so genann-ten Kompromissen durchschlängeln. Wer den Import vonStammzellen von getöteten menschlichen Embryonen,mit welchen Auflagen auch immer, zulässt, trifft damit

eine unumkehrbare Entscheidung gegen den Schutzmenschlichen Lebens. Bald schon nämlich werden For-scher neue Zelllinien fordern, wenn bestehende nichtgenügend Erkenntnisse liefern. Das große Experiment mitdem Menschen als Versuchstier hätte begonnen.

Doch ist dieser schwerwiegende ethische Sündenfallaus wissenschaftlicher Sicht zwingend notwendig, ist erüberhaupt sinnvoll? Immer mehr Forscher weisen uns da-rauf hin, dass embryonale Stammzellen erhebliche Nach-teile in ihrer möglichen therapeutischen Nutzbarkeit haben. Genannt werden vor allem die Gefahr der Immun-abstoßung und Krebsrisiken. Und: Offenbar benötigteman nach heutigen Erkenntnissen circa 3 000 verschie-dene Zelllinien embryonaler Stammzellen, um alle Im-muntypen in der Bevölkerung mit passendem Gewebe zuversorgen. Daher interessieren sich immer mehr Forscherfür die Erforschung des Grundprinzips: Was macht dasPotenzial einer Zelle aus, sich zu erneuern und alle Ge-webetypen des Körpers zu bilden? Welche Rolle spielendabei Gene und Proteine? Dieses Wissen, für das keineverbrauchende Embryonenforschung am Menschen not-wendig ist, könnte dann auf adulte Stammzellen übertra-gen werden. Schon heute wissen wir, dass auch im er-wachsenen Körper hochpotente Zellen lagern, dieembryonalen Stammzellen gar nicht so unähnlich sind.Manche Forscher sprechen von einem Siegeszug deradulten Stammzellenforschung.

Es zeigt sich, es gibt keinen wissenschaftlichen Automa-tismus, der uns in die verbrauchende Embryonenforschungtreibt und zwingt. Es gibt deshalb auch keinen ethischenZwang dazu, nicht einmal ein unauflösliches ethisches Di-lemma, weil es gleichwertige Alternativen zur verbrauchen-den Embryonenforschung gibt. Nicht das erste Mal in derGeschichte steht die Gesellschaft vor der Frage, zwischendem Lebensrecht des Menschen und anderen Rechtsgüternabzuwägen. Die Antwort ist klar: Das menschliche Lebens-recht steht über dem – nennen wir es einmal so – „Recht aufForschung mit dem Ziel der Heilung“. Gegen die For-schungsfreiheit verstößt ein Nein gegen Stammzellenfor-schung aus menschlichen Embryonen nicht. Forschung, diedem Schutz und der Förderung menschlicher Integrität, dieder verfassungsgründenden Ehrfurcht vor dem Leben gilt,wird dadurch nicht behindert. Sie wird im Gegenteil nach-drücklich gefördert. Zu allen Zeiten, angefangen vom hip-pokratischen Eid, hat Forschung innerhalb normativ gezo-gener Grenzen stattgefunden. Das muss auch so bleiben.Das Diktum von Hans Jonas, dass Wissenschaft nicht allesdarf, was sie kann, darf doch nicht zur zahnlosen Floskel fürSonntagsreden verkommen. Nein, genau heute muss es An-wendung finden!

Lassen sie uns nicht vergessen, es geht um das Ver-suchstier Mensch. Ein Embryo ist nicht ein werdenderMensch, er ist ein Mensch im Werden, also Mensch vonBeginn an. Die Frage nach dem Zeitpunkt, wann Lebenbeginnt, lässt sich in verantwortlichem Respekt vor demErkenntnisstand der Wissenschaft nicht einfach durcheine beliebige Übereinkunft festlegen. Mit der Konstitu-tion eines neuen Genoms, die durch die Verschmelzungvon Ei- und Samenzelle erfolgt, ist das vollständige Ent-wicklungspotenzial des neuen Menschen gegeben. Füruns selbst, für unsere heutige Existenz fordern wir An-

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erkennung als moralische Subjekte und Träger unver-äußerlicher Menschenrechte. Diese Anerkennung müssenwir dann auch jenen zuteil werden lassen, die sich heutein der schutzlosen embryonalen Lebensphase befinden, inder wir Schutz, Hilfe und Förderung erfahren haben. Manhört schon mal das Argument, der extrakorporale Embryosei noch nicht allein lebensfähig und könne sein Potenzialnur im Austausch mit dem Organismus der Mutter entfal-ten. Dieses Argument steht schon deshalb auf tönernenFüßen, weil der Embryo in diese prekäre Situation, sichaußerhalb des Mutterleibes zu befinden, durch willentli-ches und daher rechtfertigungsbedürftiges menschlichesHandeln gebracht worden ist. Aber auch in einer späterenLebensphase, als Säugling, braucht der Mensch den en-gen Hautkontakt, die Nahrung und die Wärme des müt-terlichen Organismus. Wer also mit der mangelnden eige-nen Lebensfähigkeit des Embryos vor der Einnistung imMutterleib ein abgestuftes Schutzkonzept begründenmöchte, begibt sich auf argumentatives Glatteis. Menschensind in jeder Lebensphase – mal mehr, mal weniger – auffremde Hilfe angewiesen, etwa im Alter auf lebensret-tende Medikamente.

Heute haben wir die Möglichkeit, ein eindrucksvollesBekenntnis zum Menschenrecht auf Leben abzulegen. Einklares Nein zum Import menschlicher embryonaler Stamm-zellen bedeutet klares Ja zur Menschenwürde. Dieses Be-kenntnis bedeutet wirklichen gesellschaftlichen Fortschritt.Deshalb stimme ich für den Antrag der AbgeordnetenWodarg, Kues und anderer, den Import menschlicher em-bryonaler Stammzellen ohne Ausnahme zu verbieten.

Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Die Entscheidung, wiewir mit der Forschung an menschlichen embryonalenStammzellen umgehen, wird die Welt mehr verändern alsdie Ereignisse am 11. September 2001. Deshalb solltenwir uns genügend Zeit nehmen und die Gelegenheit nut-zen, um eine Werte- und Grundsatzdiskussion zu führen.

Die Frage, wie wir mit dem Thema Stammzellen-forschung umgehen sollen, scheint unsere Gesellschaft inzwei Gruppen zu trennen. Auf der einen Seite diejenigen,die den Eindruck vermitteln, dass viele Gesundheits-probleme ausschließlich mit der Stammzellenforschunggelöst werden können, und auf der anderen Seite diejeni-gen, die einen weiteren Dammbruch in der Ethik befürch-ten. Ich will versuchen, anhand von Argumenten meineEntscheidung, den Import von Stammzellen abzulehnen,zu begründen.

Erstens. Der Import von Stammzellen wird dem unein-geschränkten Schutz der Menschenwürde nicht gerecht.Die Gewinnung von Stammzelllinien setzt die Tötungmenschlicher Embryonen voraus. Durch die Zulassungdes Imports würde mittelbar auch die Art ihrer Gewin-nung gebilligt. Der Import von Stammzellen, die ausmenschlichen Embryonen gewonnen wurden, ist mit derPosition, dass dem menschlichen Embryo von Anfang anMenschenwürde zukommt, nicht vereinbar. Wir brauchenein klares Wertekonzept, das sich in unserem Grundge-setz – Art. 1: „Die Würde das Menschen ist unantastbar“und Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben“ – widerspie-gelt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeu-tig geäußert: „Die von Anfang an im menschlichen Sein

angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um dieMenschenwürde zu begründen.“

Zweitens. Das Argument, man könne den Import vonStammzellen genehmigen, da bereits mit der Abtreibungs-regelung der erste Dammbruch vollzogen worden sei, istnicht konsequent. Wir können diese falsche Regelung zur-zeit noch nicht zurücknehmen. Aber wir können darauslernen, bevor wir den nächsten Dammbruch beschließen.Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seinemUrteil die Politik beauftragt, laufend zu überprüfen, obmenschliches Leben ausreichend geschützt wird.

Drittens. Brauchen wir unbedingt menschliche em-bryonale Stammzellen? Die bisher von wissenschaftlicherSeite gemachten Heilungsversprechen – die Heilungenwürden ausschließlich mittels Stammzellenforschungerzielt – können nicht mehr aufrechterhalten werden.Professor Stark von der Universität Freiburg erklärte:„Adulte Stammzellen sind im Vergleich zu den embryo-nalen Stammzellen sogar die aussichtsreichere Alter-native“. Sie seien verträglicher und könnten nicht zuKrebszellen entarten. „Aus praktischer Sicht können wirauf embryonale Stammzellen verzichten.“

Viertens. Zum Forschungsstandort Deutschland: DieForschung muss auch Grenzen akzeptieren im Interesse derMenschheit. Bei Transplantationen mit embryonalenStammzellen kommt es zu ganz normalen Abstoßreak-tionen. Um dies zu verhindern, befürchte ich den nächstenSchritt der Wissenschaft: das therapeutische Klonen. Auchdies könnte dann medizinisch begründet werden. Bei Im-portfreigabe befürchte ich, dass eher ein geklontes Men-schenkind zur Welt kommt, als dass dem ersten MS-Kran-ken durch embryonale Stammzellen geholfen werden kann.

Als wir das erfreulicherweise strenge Embryonen-schutzgesetz verabschiedeten, wurde uns gesagt, daswürde dem Forschungsstandort Deutschland schaden.Heute können wir erfreut feststellen, dass wir trotz desstrengen Embryonenschutzgesetzes eine Spitzenstellungerreicht haben. Angesichts der unvorhergesehenen Fort-schritte der Forschung mit den ethisch unbedenklichenadulten Stammzellen und anderen Alternativen ist es sinn-voll, diese Forschung besonders zu fördern. Dies könnteletztendlich zu wirtschaftlichen Standortvorteilen fürDeutschland führen.

Fünftens. „Wenn wir es nicht machen, machen es dieanderen.“ – Natürlich lassen sich Forschungsergebnissein unserer globalisierten Welt nicht geheim halten. Aberdies ist für mich kein Grund, jegliche Art der Forschungzu akzeptieren. Forschungsergebnisse aus Deutschlandmit so genanntem lebensunwerten Leben wurden auch be-kannt, ohne dass die Nachbarstaaten diese grausame Artder „Forschung“ erlaubt bzw. übernommen hätten. Musses nicht unser oberstes Ziel sein, Forschung, die gegenMenschenwürde verstößt, in der EU und mit allem Nach-druck auch weltweit zu ächten? Nicht wir sollten täglichWertmaßstäbe aufgeben, nur weil es andere tun, sondernuns dafür einsetzen, dass zumindest Kernwertvorstelllun-gen in Europa und in der Welt akzeptiert werden. Dazumuss dieses Thema aber endlich auf die Tagesordnung derWeltpolitik.

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