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Aufsa ¨tze Duve: Gesellschafterstreitigkeiten 389 Raeschke-Kessler/Wiegand: Schiedsvereinbarung und -verfahren 396 Kleine-Cosack: Satzungsversammlung 409 Anwaltsblattgespra ¨ch Kilger: 3. Examen für Fachanwälte? 412 Thema Juristische Online-Datenbanken 415 Aus der Arbeit des DAV 4. Deutscher Insolvenzrechtstag 419 Meinung & Kritik Ebert: Erfolgshonorar 428 Mitteilungen Hartung: BRAO-Änderungen 438 Rechtsprechung BGH: Abtretung Honorarforderung 453 LG Stuttgart: Abtretung Honorarforderung 455 Deutscher AnwaltVerein 6/2007 Juni Deutscher Anwalt Verlag

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Aufsatze

Duve: Gesellschafterstreitigkeiten 389

Raeschke-Kessler/Wiegand:Schiedsvereinbarung und -verfahren 396

Kleine-Cosack: Satzungsversammlung 409

Anwaltsblattgesprach

Kilger: 3. Examen für Fachanwälte? 412

Thema

Juristische Online-Datenbanken 415

Aus der Arbeit des DAV

4. Deutscher Insolvenzrechtstag 419

Meinung & Kritik

Ebert: Erfolgshonorar 428

Mitteilungen

Hartung: BRAO-Änderungen 438

Rechtsprechung

BGH: Abtretung Honorarforderung 453

LG Stuttgart: Abtretung Honorarforderung 455

DeutscherAnwaltVerein

6/2007Juni DeutscherAnwaltVerlag

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Anwaltsblatt Jahrgang 57, 5 / 2007Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereinsherausgegeben von den Rechtsanw lten:Felix BusseDr. Peter HamacherDr. Michael Kleine-CosackWolfgang Schwackenberg

Redaktion:Dr. Nicolas L hrig(Leitung)Udo HenkeRechtsanw lte

Editorial

I Handeln statt fremdbestimmt werdenRechtsanwalt Dr. Peter Hamacher, Herausgeber des Anwaltsblatts

Berichte aus Berlin und Br ssel

IV Länder wollen Kosten sparenStefan Schnorr, Berlin

VI Wie viel Transparenz braucht die Demokratie?Rechtsanw ltin Dr. Karolin Hartmann, Br ssel

VIII Informationen

Aufs tze

389 Vermeidung und Beilegung vonGesellschafterstreitigkeitenRechtsanwalt Dr. Christian Duve, Frankfurt am Main

396 Schiedsvereinbarung und -verfahrenfür GesellschafterstreitigkeitenRechtsanwalt beim BGH Prof. Hilmar Raeschke-Kessler, LL.M., Ettlingenund Rechtsanwalt Dr. Nicolas Wiegand, M nchen

403 Das neue Verfahrensrecht im WEGRichter am Landgericht Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Karlsruhe

409 Anfang vom Ende der SatzungsversammlungRechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg i.Br.

Kommentar

411 Abschiedsgeschenk der 3. SatzungsversammlungRechtsanwalt Dr. Volker R mermann, Hannover

Anwaltsblattgespr ch

412 Satzungsversammlung: Kommt das DritteStaatsexamen für angehende Fachanwälte?Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Pr sident des Deutschen Anwaltvereins,zu den Pl nen f r ein zentrales Klausurenexamen f r angehendeFachanw lte

Thema

415 Juristische Online Datenbanken bieten viel –aber nicht alles für jedenDr. Matthias Kraft, Aschau am Inn

Gastkommentar

418 Was wir von den Amerikanern lernen können ...Gigi Deppe, S dwestrundfunk

Aus der Arbeit des DAV419 4. Deutscher Insolvenzrechtstag421 Stellungnahme zur Verbraucherinsolvenz421 Anwälte gegen schärfere Sicherheitsgesetze422 DAV-Gesetzgebungsausschüsse423 Elektronischer Rechtsverkehr mit der Justiz424 Cicero-Urteil: „Gut, aber nicht genug“425 Anwaltverein Stuttgart: Zusammenarbeit von

Syndikusanwälten und externen Anwälten426 AG Sportrecht: Fachanwalt für Sportrecht?427 Personalien: u. a. Verdiente Vorsitzende,

Carsten Bloß {

Meinung & Kritik

428 Erfolgshonorar – Risiken, Chancen undRegelungsbedarfRechtsanwalt und Notar Dieter Ebert, Holzminden

Mitteilungen

Berufsrecht

431 Erfolgshonorar: Fällt die letzte Bastiondes anwaltlichen Standesrechts?Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard St er, M nster/Osnabr ck

Berufsrecht

438 Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltungder RechtsanwaltschaftRechtsanwalt Dr. Wolfgang Hartung, M nchengladbach

Berufsrecht

441 Die Pflicht des Anwalts zur VerschwiegenheitRechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Duisburg

RVG-Frage des Monats

444 Terminsgebühr ohne Klageanhängigkeit möglichRechtsanwalt Udo Henke, Berlin

Soldan Institut

445 Mandanten und ihre AnwälteSoldan Institut f r Anwaltsmanagement

Dokumentationszentrum

447 Blick ins AuslandDokumentationszentrum f r Europ isches Anwalts- und Notarrecht ander Universit t zu K ln

II AnwBl 6 / 2007

Soldan
Highlight
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Soldan Institut_______________________________________________________

Mandanten und ihre Anwälte

Wie sieht die Öffentlichkeit die Anwaltschaft? Wie zufriedensind Mandanten mit ihren Anwälten? Das Anwaltsblatt wirdin den nächsten Heften die wichtigsten Ergebnisse einerBevölkerungsumfrage zur Wahrnehmung der Anwaltschaftveröffentlichen. Der Beitrag stellt die Studie vor.

I. Einleitung

Die Optimierung von Rechtsdienstleistungen, das Bestehenim Wettbewerb um Aufträge setzt zwingend Kenntnisse überdie Wahrnehmungs- und Erwartungsstrukturen der Man-danten voraus. Dabei geht es keineswegs um vordergründigeAnpassung von Anwälten an eine „Kundschaft“, die weit-gehend Laienstatus besitzt. Anwälte müssen professionelleDistanz zum Mandanten wahren, um unabhängig beratenzu können; zugleich aber müssen sie Erwartungen ihrerMandanten und auch deren Berührungsängste genau ken-nen, um im besten Sinne als Interessenvertreter wirken zukönnen. Dies setzt Vertrauen voraus, das entsteht, wenn einFundament wechselseitigen Verständnisses geschaffen wird.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage hat das Sol-dan Institut für Anwaltmanagement in den zurückliegendenMonaten das Forschungsprojekt „Mandanten und ihre An-wälte“ realisiert, dessen erste Ergebnisse am 18. Mai 2007auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim präsentiertwurden. Das Projekt hat das Soldan Institut in unabhängigerAufgabenwahrnehmung und ausschließlich aus Mitteln sei-nes von der Hans-Soldan-Stiftung bereit gestellten For-schungsbudgets realisiert. Die Ergebnisse sind in einem230seitigen Forschungsbericht veröffentlicht worden1.

II. Das Forschungsprojekt

Aus der Sicht der Personen, die einen (rechtlichen) Konfliktoder ein rechtliches Regelungs- oder Gestaltungsproblem ha-ben, stellt sich die grundsätzliche Frage, wie sie ein solchesProblem angehen. Sie können das Problem – eigener Rele-vanzeinschätzung folgend – auf sich beruhen lassen, esselbst zu lösen versuchen, sie können Laienberater oder Se-miprofessionals, also Personen mit mehr oder minder aus-geprägten Rechtskenntnissen oder auch Beratungseinrich-tungen (z. B. Verbraucherverbände) in Anspruch nehmen.Sie können sich aber auch für Full-Professionals in Formvon Rechtsanwälten entscheiden.

Es stellt sich Rechtssuchenden ein Problem der Identifi-kation des eigenen Bedarfs, unter anderem deswegen, weilgeklärt werden muss, welchen Charakter das anstehendeProblem hatte und durch wen es gelöst werden kann. Sokann es sein, dass Personen mit Rechtsproblemen oder nochgenereller, Personen, die Konflikte haben oder Lebenssach-verhalte regeln möchten, als Laien ihr eigenes Problem nichtrichtig einordnen können. Möglich ist, dass ihnen gar nichtklar ist, welche (professionelle) Hilfe für sie die beste wäre

(Problem der Leistungsidentifikation). Darüber hinaus wirdLaien oft nicht klar sein, welche Risiken ihr Problem oderauch eine anstehende Problemlösung beinhaltet (Identifika-tion des Risikos). Gerade wegen dieser Unsicherheiten aufSeiten der Nachfrager nach rechtlichen Diensten spielt eseine große Rolle, welches Bild sie von Anwälten „gelernt“ ha-ben. Im Rahmen des Forschungsprojekts sind daher zu-nächst diese generellen Bilder untersucht worden. Sie sindvon großer Bedeutung, weil sie ein gewisses Vorhersagepo-tenzial hinsichtlich der Entscheidung für oder gegen die Aus-wahl eines Beraters aufweisen. In diesem Sinne erleichtern„Images“, hier im Sinne verfestigter Bilder, Entscheidungenin Situationen der Unsicherheit.2 Die Untersuchung „Man-danten und ihre Anwälte“ hat daher in einem ersten Schrittdurch eine Bevölkerungsumfrage Bilder ermittelt, die mitAnwälten verbunden werden.

Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Einzelheitender Entscheidung hinsichtlich der Auswahl von Beratern beirechtlichen Konflikten. Dies können – wie bereits erwähnt –Anwälte sein, aber auch Personen, die selbst keine Anwältesind. Immerhin ist ja möglich, dass je nach Einschätzung ei-nes Konflikts unterschiedliche Ratgeber bevorzugt werden,die als Konflikt lösende „Helfer“ in Betracht kommen. Damitaber stellt sich die Frage, welche Kriterien die Auswahlent-scheidungen faktisch beeinflussen und speziell, wovon es ab-hängt, ob in rechtlichen Konflikten Personen als Ratgeber be-vorzugt werden, die selbst keine Anwälte sind. Aufgrund desExperten-Laien-Gefälles müssen potentielle Mandanten, diedie fachliche Qualität des Anwalts in aller Regel nicht beur-teilen können, auf Empfehlungen oder andere Ersatzinfor-mationen zurückgreifen, wenn sie ihre Wahl treffen. Dieskönnen Informationen sein, die auf die Person der infragekommenden Anwälte selbst bezogen sind; es können aberauch Informationen darüber sein, welchen Eindruck sie ge-nerell von einer Kanzlei, ihrem Personal und ihren Räum-lichkeiten haben. In der Sprache der Dienstleistungsfor-schung ist hier eine Einschätzung der so genanntenPotenzialqualität gemeint, die vor Beginn der Beauftragungeines Ratgebers oder auch speziell eines Anwalts vorgenom-men werden muss.3

Die Wahrnehmung der Rechtsanwälte richtet sich aller-dings nicht allein auf das Auswahlproblem, sondern auch da-rauf, wie im Verlaufe eines Mandats durch die Mandantendie Qualität der Mandatsführung eingeschätzt wird. Hierhandelt es sich um Einschätzungen der so genannten „Pro-zessqualität“ einer Dienstleistung. Bezogen auf Rechts-anwälte geht es hierbei um ein breites Spektrum an Elemen-ten ihrer Dienstleistung. Hierzu gehört der Umgang mitMandanten in der Akquisitionsphase, die informatorischeBetreuungsqualität während des laufenden Mandats, dasVerhalten des Kanzleipersonals Mandanten gegenüber, dieVorbereitung von Mandanten auf kritische Situationen, dieVerarbeitung des Ergebnisses eines Mandats gemeinsam mitdem Mandanten. Schließlich ist das Bild der Mandanten ge-

MN Mitteilungen

1 Hommerich/Kilian, Mandanten und ihre Anwälte, Ergebnisse einer Bevölkerungs-umfrage zur Inanspruchnahme und Bewertung von Rechtsdienstleistungen, Bonn2007, 227 S., ISBN 978-3-8240-5404-6, 15,- EUR.

2 Zur Charakteristik des Imagebegriffs, vgl. Johannsen, Das Marken- und Firmen-Image, Theorie, Methodik, Praxis, Berlin 1971, S. 36f. Zu den Funktionen desImagebegriffs, vgl. Lilli, Perzeption, Kognition, Image, in: Irle, M. (Hrsg.): Markt-psychologie als Sozialwissenschaft, Göttingen 1983, S. 402, 406ff.

3 Zum Drei-Phasen-Schema der Dienstleistungsqualität (Potenzialqualität, Prozess-qualität und Ergebnisqualität) vgl. Donabedian, The Definition of Quality and Ap-proaches to its Assessment and Monitoring, Vol. I, Ann Arbor 1980, S. 79ff., Cors-ten, Dienstleistungsmanagement, 4. Auflage, München 2001, S. 295ff.

Mandanten und ihre Anw lte, Soldan Inst i tut AnwBl 6 / 2007 445

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MN Mitteilungen

prägt durch die Wahrnehmung des Ergebnisses selbst, wel-ches in seiner „Ergebnisqualität“ eingeschätzt wird. Mandan-ten werden prüfen, ob sie ihre Ziele erreicht haben oder wo-ran es gelegen haben könnte, wenn dies nicht der Fall ist.Mandanten werden auch prüfen, zu welchen Kosten sie dieseZiele erreicht oder nicht erreicht haben. Nicht zuletzt vondieser Prüfung dürfte es abhängen, ob Mandanten „ihren“Anwalt oder „ihre“ Anwältin im Falle einer erneuten recht-lichen Problemlage zukünftig wieder beauftragen und ob siegegenüber Dritten Weiterempfehlungen ihres Rechtsberatersaussprechen.

III. Empirische Studie

Die vorstehend skizzierten Determinanten der Inanspruch-nahme anwaltlicher Dienstleistungen hat das Soldan Institutfür Anwaltmanagement, aufbauend auf dem entwickeltenmethodischen Fundament, durch eine Bevölkerungsumfrageempirisch untersucht. In einem ersten Schritt wurden zudiesem Zweck von dem durch das Soldan Institut beauftrag-ten Meinungsforschungsinstitut forsa (Berlin) im Rahmeneiner Screeningbefragung im Dezember 2006 1.000 Per-sonen zur Wahrnehmung des Anwaltsberufs telefonisch be-fragt. Dies ermöglichte, Erkenntnisse zur Wahrnehmung derAnwaltschaft in der Bevölkerung sowohl bei Personen mit in-tensivem Kontakt mit Anwälten als auch bei Bürgern zu ge-winnen, die in den vergangenen Jahren keine Anwälte in An-spruch genommen haben. Auf diese Weise konnten zudemdie Anteile der Bevölkerung identifiziert werden, die in denletzten fünf Jahren an einen Anwalt bzw. eine Anwältin he-rangetreten sind Bezogen auf diesen Zeitraum mandatierten41% der Gesamtbevölkerung ein- oder mehrmals einen An-walt. Dies entspricht 80% derer, die während dieses Zeit-raums einmal oder mehrfach ein Rechtsproblem hatten.

Um eine Stichprobe für die Befragung von Mandanten reali-sieren zu können, also jenen Bürgern, die in den Jahren2002 bis 2006 mindestens einmal einen Rechtsanwalt be-auftragt hatten. wurden in einem zweiten Schritt rund 6.400Personen im Rahmen der Mehrthemenfrage des beauftrag-ten Instituts befragt. Aus rund 2.300 Personen, die im ge-nannten Zeitraum einen Anwalt in Anspruch genommenhatten, wurde eine die deutsche Bevölkerung repräsentativeabbildende Zufallsstichprobe von 1.000 Mandanten gezogen.Diese Mandanten wurden von Dezember 2006 bis Januar2007 ebenfalls telefonisch befragt (vgl. Abb. 2). Die erhobe-nen Daten erlauben Antworten u.a. auf folgende Fragen:9 Welche Rechtsprobleme hat die deutsche Bevölkerung

und mit welcher Häufigkeit treten beim einzelnenBürger Rechtsprobleme auf? Welchen Lebensbereichensind diese Rechtsprobleme zuzuordnen?

9 Welche Problemlösungsstrategien ergreifen Bürger beimAuftreten von Rechtsproblemen? Wen sehen sie hypothe-tisch als primären Ratgeber, wie verhalten sie sich, wennein Rechtsproblem tatsächlich auftritt?

9 Wie wählen jene Bürger, die sich für die Inanspruch-nahme eines Rechtsanwalts entscheiden, „ihren“ Rechts-anwalt aus? Welche Bedeutung haben Werbemaßnah-men, Weiterempfehlungen, der Ruf einer Kanzlei, ihreSpezialisierung?

9 Wie gehen jene Bürger mit ihren Rechtsproblemen um,die sich gegen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltsentscheiden? Verzichten sie auf die Problemlösung, grei-fen sie auf nicht-anwaltliche Dienstleister zurück? Wassind die Gründe für den Verzicht, einen Anwalt zu beauf-tragen?

9 Wie gestaltet sich die Beauftragung des Rechtsanwalts?Wie finanzieren die Rechtssuchenden ihre Rechtsverfol-gungskosten, wie werden sie über die Kosten informiert?Verhandeln Mandanten über Preise, holen sie Vergleichs-angebote ein? Wie wird der Anwalt vergütet, mit der Ent-faltung welcher Tätigkeiten wird er beauftragt?

9 Wie erleben Mandanten die anwaltliche Dienstleistung?Wie wirken Anwälte, ihre Mitarbeiter, die Kanzlei auf sie,wie beurteilen sie den Prozess der anwaltlichen Dienst-leistungserbringung?

9 Schließlich: Wie zufrieden sind Mandanten mit ihrenAnwälten? Was loben sie, was kritisieren sie? WelcheAuswirkungen hat das Ergebnis auf die Wertschätzungder anwaltlichen Bemühungen insbesondere mit Blickauf die Kosten und die fachliche Arbeit?Ausgewählte Ergebnisse werden in den kommenden Mo-

naten in dieser Kolumne präsentiert werden.

Soldan Institut: Prof. Dr. Christoph Hommerich,Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian,Thomas Wolf, M.A.Hommerich und Kilian sind Vorstand des Soldan Instituts f r Anwaltmanagemente. V.. Wolf ist dort wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Abb. 2: Ablauf der Befragung

446 AnwBl 6 / 2007 Mandanten und ihre Anw lte, Soldan Inst i tut