DEUTSCHES INSTITUT FÜR Web viewWelche Handlungsfelder für staatliche Politik ergeben...

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1. Grundsätzliches 1.1. Hintergrund und Ausgangspunkt 1.2. Ziel der Studie 1.3. Gegenstand der Untersuchung 2. Fragestellung 2.1. Welche menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten folgen aus den UN-Leitprinzipen für Unternehmen? 2.2. Welche Handlungsfelder für staatliche Politik ergeben sich aus der zweiten Säule des Ruggie-Frameworks? 2.3. Welche Umsetzungsschritte bedürfen der Beteiligung der Europäischen Union? 2.4. Welche Rolle kommt in diesem Bereich nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu? 3. Produkt 3.1. Zu erstellende Studie 3.2. Zeitplan 3.3. Budget 1. Grundsätzliches 1.1. Hintergrund Mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom Menschenrechtsrat einstimmig angenommen wurden, sind die verhärteten Fronten zwischen Forderungen nach freiwilligen Maßnahmen auf der einen und verbindlichen Regelungen für Unternehmen auf der anderen Seite aufgebrochen. Es besteht eine Einigkeit darüber, dass Unternehmen eine eigene Verantwortung tragen, Menschenrechte zu achten. Die staatliche Schutzpflicht bleibt unabhängig davon bestehen. Dies gilt für alle Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Sektor. 1 TERMS OF REFERENCE Die Sorgfaltspflicht des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte und Handlungsfelder des Staates nach den UN- Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechte

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1. Grundsätzliches1.1. Hintergrund und Ausgangspunkt1.2. Ziel der Studie1.3. Gegenstand der Untersuchung

2. Fragestellung 2.1. Welche menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten folgen aus den UN-

Leitprinzipen für Unternehmen?2.2. Welche Handlungsfelder für staatliche Politik ergeben sich aus der zweiten

Säule des Ruggie-Frameworks?2.3. Welche Umsetzungsschritte bedürfen der Beteiligung der Europäischen Union?2.4. Welche Rolle kommt in diesem Bereich nationalen

Menschenrechtsinstitutionen zu?3. Produkt

3.1. Zu erstellende Studie3.2. Zeitplan 3.3. Budget

1. Grundsätzliches

1.1.Hintergrund

Mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom Menschenrechtsrat einstimmig angenommen wurden, sind die verhärteten Fronten zwischen Forderungen nach freiwilligen Maßnahmen auf der einen und verbindlichen Regelungen für Unternehmen auf der anderen Seite aufgebrochen. Es besteht eine Einigkeit darüber, dass Unternehmen eine eigene Verantwortung tragen, Menschenrechte zu achten. Die staatliche Schutzpflicht bleibt unabhängig davon bestehen. Dies gilt für alle Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Sektor. Gemeint sind die Menschenrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, sowie außerdem die ILO Kernarbeitsnormen.Viele Unternehmen, NGOs, einige Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI), Staaten, sowie internationale Organisationen haben im Rahmen der Umsetzung der UN-

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TERMS OF REFERENCE

Die Sorgfaltspflicht des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte und Handlungsfelder des Staates nach den UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechte

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Leitprinzipien bereits damit begonnen, die Bedeutung Menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (Human Rights Due Diligence) zu präzisieren. Dennoch müssen Forschung und Praxis weiter konkretisieren, was „Verantwortung“ im Einzelnen bedeutet, wo es dafür verbindlicher Regelungen und wo freiwilliger Maßnahmen bedarf.Gerade in Anbetracht der Forderung der EU-Kommission, dass alle Mitgliedsländer Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien veröffentlichen sollen, stellt sich nun die Frage, wie eine Umsetzung in Deutschland gestaltet werden kann. Dies erfordert eine genaue Analyse des aktuellen Regulationsregimes, sowie des privatwirtschaftlichen Handelns, um Defizite und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Durch eine Betrachtung internationaler Verfahrensweisen können verschiedene Reformvorhaben auf ihre Praktikabilität hin überprüft und ineffektive Reformen im deutschen Kontext vermieden werden. Diese Studie soll einen Erkenntnisbeitrag in dieser Debatte leisten. Die (vor allem methodischen) Ergebnisse der Studie werden auch als Muster für andere Länder dienen.

1.2.Ziel der Studie

1.2.1. Handlungsfelder: Die zweite Säule des Ruggie-Frameworks adressiert Unternehmen. Diese Studie soll allerdings unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstands, Handlungsfelder und Anforderungen, die sich aus der zweiten Säule für den Staat ergeben, herausstellen.

1.2.2. Staatliche Maßnahmen: Aus den Handlungsfeldern wird sich folgern lassen, welche staatlichen Maßnahmen notwendig sind, um Unternehmen gezielt darin zu bestärken, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen und ein Level-Playing-Field zu schaffen.

1.2.3. Lücken im Regulierungssystem: Außerdem werden Lücken im Regulierungsregime identifiziert, die für ein funktionierendes Due Diligence System geschlossen werden müssten. Hierbei soll gleichzeitig festgehalten werden, wie in der Vergangenheit andere Länder mit solchen Lücken umgegangen sind.

1.2.4. NMRI: Die Studie sollte für jedes Feld die Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen mit berücksichtigen.

1.3.Gegenstand der Untersuchung

Die Studie soll sich mit Teil II der UN-Leitprinzipien (II. The corporate responsibility to respect human rights) und dessen Anwendung auf

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nationalstaatliche und gegebenenfalls europäische Handlungsfelder befassen.

2. Fragestellung

2.1. Welche menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten folgen aus den UN-Leitprinzipien für Unternehmen?

Zunächst ist einführend darzulegen, was Human Rights Due Diligence (HRDD) im Sinne der UN-Leitprinzipien – und auch des „interpretative Guide“ der UN zur zweiten Säule – im Einzelnen bedeutet. Hierbei sollte zwischen verschiedenen Sektoren der Wirtschaft differenziert werden, um identifizieren zu können, wo ein HRDD Prozess von besonderer Wichtigkeit ist und welche Menschenrechte am häufigsten bzw. am stärksten betroffen sind. Es sollte klar werden, wo HRDD Prozesse funktionieren und wo sie nicht greifen.

2.2.Welche Handlungsfelder für staatliche Politik ergeben sich aus der zweiten Säule des Ruggie-Frameworks?

Zunächst sollten Handlungsfelder, die sich aus der zweiten Säule der UN-Leitprinzipien ergeben, identifiziert und beschrieben werden: Was genau ist etwa mit „Grundsatzverpflichtungen“ gemeint, muss es Kriterien für solche Verpflichtungen geben? Wie muss bspw. „Do No Harm“ im Sinne der UN-Leitprinzipien verstanden werden? Nachdem diese Themen der zweiten Säule ausgearbeitet worden sind, sollte die Funktion staatlicher Politik für die einzelnen Themen herausgestellt werden: Die Studie soll für die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen relevante Gesetze, Standards und andere regulatorische Mechanismen durchgehen und aufzeigen, wo eventuelle Verantwortlichkeitslücken bestehen und wo die politischen Rahmenbedingungen verändert werden müssten, damit HRDD Prozesse wirksam sind.

Bei identifizierten Lücken sollte im internationalen Vergleich festgestellt werden, ob andere Staaten mit ähnlichen Problemen konfrontiert waren, welche Lösungswege sie eingeschlagen haben und ob diese Lösungen kurz-, mittel- und langfristig effektiv waren. In dem aus den Erfahrungen anderer Länder mit ähnlichen Problemen gelernt wird, können zielgerichtete Reformen befördert werden. Sodass HRDD, im Sinne der UN-Leitprinzipien, regulatorisch verankert werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollten in einer Themen-Handlungs-Matrix zusammengefasst werden.

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2.3.Welche Umsetzungsschritte bedürfen der Beteiligung der Europäischen Union?

Auch sollte für jedes Handlungsfeld überprüft werden, ob europäisches Recht und/oder europäische Standards zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf eingegangen werden, welcher Mix an Verbindlichkeit und Freiwilligkeit bei Gesetzesentwürfen der EU-Kommission im Allgemeinen sinnvoll ist, damit diese die UN-Leitprinzipien adäquat umsetzen (vgl. Regulierungsentwurf der Kommission zu Konfliktrohstoffen).

2.4.Welche Rolle kommt in diesem Bereich nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu?Die analytische Struktur dieser Studie wird anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen zugänglich gemacht. Am Beispiel Deutschlands soll infolgedessen die Rolle des NMRI gegenüber der Regierung, der Wirtschaft, sowie gegenüber anderer NMRI und Betroffener erläutert werden, damit das Deutsche Institut für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit anderen NMRI über die Grenzen Deutschlands hinaus die Umsetzung der Leitprinzipien konsequent fördern kann. Bezogen auf die zweite Säule der UN-Leitprinzipien sollte herausgearbeitet werden, welche Rolle NMRI im Due Diligence Prozess – insbesondere im Risk-Assessment -, bei Beschwerdemöglichkeiten und Wiedergutmachung zukommt und im Monitoring zukommt

3. Produkt

3.1. Zu erstellende Studie

Die Studie soll max. 40 Seiten umfassen und folgende Abschnitte enthalten, die in ihrer Struktur soweit möglich dem Aufbau der UN-Leitprinzipien entsprechen sollten:o Zusammenfassung der Anforderungen an Unternehmen und sich

daraus ergebende Anforderungen an Staaten, die sich aus der zweiten Säule der UN-Leitprinzipien ergeben.

o Welche Handlungsfelder staatlicher (bzw. europäischer) Politik lassen sich identifizieren und welche staatlichen (bzw. supranationalen) Maßnahmen ergeben sich daraus und wie ist die Tauglichkeit dieser Maßnahmen, nach Evaluierung internationaler Erfahrungen und des deutschen Kontext, im Einzelnen einzuschätzen

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o Welche Rolle kommt nationalen Menschenrechtsinstitution im Due Diligence Prozess zu, beim Risk-Assessment, bei Beschwerdemöglichkeiten und Wiedergutmachung.

3.2. Zeitplan

Bis 15.08.2014 soll die Autorin dem DIMR einen ersten Entwurf vorlegen (ca. 20 Arbeitstage). Der Entwurf wird vom DIMR bis Anfang September kommentiert und geht dann noch einmal zur Überarbeitung an den Autor zurück, der Zeit bis Ende des Monats für eine Überarbeitung hat. Im Rahmen eines oder mehrerer Fachgespräche im Oktober 2014 werden die Ergebnisse mit Stakeholdern besprochen. Wonach die Autorin spätestens bis November 2014 (ca. 5 Arbeitstage) Gelegenheit hat die Endfassung zu erstellen.

3.3. Urheberrechte

Der Autor oder die Autorin überträgt alle Rechte an dem Werk ausschließlich auf das Deutsche Institut für Menschenrechte.

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