DFA - Wegweiser · 2020-04-28 · Das Erfolgsrezept des Unternehmens ist nicht mit einem Satz zu...

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Ausgabe 11 April 2012 Wegweiser Newsletter Ww: Herr von Bressensdorf, seit Kurzem liegt ein von einer Bund- Länder-Arbeitsgruppe erstelltes Eckpunktepapier zur Reform des Fahrlehrerrechts vor. Trifft der Inhalt die Forderungen und Wün- sche des Berufsstandes? von Bressensdorf: Wir begrüßen, dass sich zur Vorbereitung der beabsichtigten Gesetzesinitiative Fachleute aus Bund und Län- dern getroffen haben, um auszuloten, in welchen Bereichen das Fahrlehrerrecht zu erneuern oder zu ändern ist. Das Papier, an dessen Beratung die Bundesvereinigung in einer ersten Anhörung beteiligt war, ist eine erste in Teilen brauchbare Grundlage, auf der man aufbauen kann. Ww: Teilweise sind durchgreifende Änderungen des geltenden Rechts vorgesehen. Wie geht es weiter? von Bressensdorf: Richtig, es geht hier nicht nur um Kosmetik, sondern um eine veritable Reform. Wir rechnen damit, dass noch vor der Sommerpause damit begonnen wird, erste Entwürfe eines Änderungsgesetzes zu erarbeiten. Ww: Einige Passagen des Papiers erscheinen speziell hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Fahrschulinhabers und des verantwort- lichen Leiters gegenüber den Fahrschülern widersprüchlich. von Bressensdorf: Ja, da gibt es Brüche. Die Bundesvereinigung begrüßt ausdrücklich die beabsichtigte Festigung der Gemein- schaftsfahrschule durch die Bestellung eines verantwortlichen Leiters. Auch sind wir für die Zusammenarbeit von Fahrschulin- habern unterschiedlicher Fahrschulerlaubnisse und Lehrbefugnis- se in der Gemeinschaftsfahrschule. Wir wenden uns aber ent- schieden gegen die in Nummer 1Buchstabe d des Papiers aufge- griffene Idee der Vergabe von Aufträgen an sogenannte „Koopera- tionsfahrschulen“. Das mag ja vom Ansatz her gut gemeint sein, doch bei Verwirklichung würde ein unkontrollierbares Subunter- nehmertum entstehen, das nicht den Interessen der Verkehrssi- cherheit und der Verbraucher entspricht. Es bedarf keiner allzu lebhaften Fantasie sich vorzustellen, wie sich durch die „Vergabe von Aufträgen“ ein schmähliches Scha- chern um Vermittlungen und Provisionen entwickelt. Fahrausbil- dung ist ein sensibler Bereich, in dem es vor allem auch um das Vertrauen junger Menschen geht. Dazu würde ein gesetzlich er- laubtes „Verkaufen“ von Fahrschülern auf keinen Fall passen. Ww: Etwas sperrig und vor allem unverbindlich lässt sich das Papier über die weitere Entwicklung des Berufs im Sinne eines echten Ausbildungsberufs aus. Gab es dazu in der Vergangenheit nicht schon viel Konkreteres von offizieller Seite? von Bressensdorf: Das ist für mich ein besonders enttäuschender Teil des Papiers. Schon 1997 gab es nahezu gleichlautende Ent- schließungen des Deutschen Bundestags und des Bundesrats, in denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, für den Fahrleh- rerberuf ein Konzept zu entwickeln, das aus einer pädagogischen Grundausbildung sowie einer fahrlehrerspezifischen theoretischen „Die Bundesvereinigung wird ihre mit der großen Mehrheit der deutschen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer erörterten und abgestimmten Vorstellungen und Forderungen zur Reform des Fahrlehrerrechts einbringen und sie in jeder Phase des legis- lativen Prozesses wohlbegründet vertreten.“ Interview mit Gerhard von Bressensdorf zur beabsichtigten Reform des Fahrlehrerrechts ►►► Gerhard von Bressensdorff Im Gespräch DFA Im Gespräch www.dfakad.de www.dfakad.de

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Ausgabe 11April 2012

WegweiserNewsletter

Ww: Herr von Bressensdorf, seit Kurzem liegt ein von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstelltes Eckpunktepapier zur Reform desFahrlehrerrechts vor. Trifft der Inhalt die Forderungen und Wün-sche des Berufsstandes?

von Bressensdorf: Wir begrüßen, dass sich zur Vorbereitung derbeabsichtigten Gesetzesinitiative Fachleute aus Bund und Län-dern getroffen haben, um auszuloten, in welchen Bereichen dasFahrlehrerrecht zu erneuern oder zu ändern ist. Das Papier, andessen Beratung die Bundesvereinigung in einer ersten Anhörungbeteiligt war, ist eine erste in Teilen brauchbare Grundlage, aufder man aufbauen kann.

Ww: Teilweise sind durchgreifende Änderungen des geltendenRechts vorgesehen. Wie geht es weiter?

von Bressensdorf: Richtig, es geht hier nicht nur um Kosmetik,sondern um eine veritable Reform. Wir rechnen damit, dass nochvor der Sommerpause damit begonnen wird, erste Entwürfe einesÄnderungsgesetzes zu erarbeiten.

Ww: Einige Passagen des Papiers erscheinen speziell hinsichtlichder Verantwortlichkeit des Fahrschulinhabers und des verantwort-lichen Leiters gegenüber den Fahrschülern widersprüchlich.

von Bressensdorf: Ja, da gibt es Brüche. Die Bundesvereinigungbegrüßt ausdrücklich die beabsichtigte Festigung der Gemein-schaftsfahrschule durch die Bestellung eines verantwortlichenLeiters. Auch sind wir für die Zusammenarbeit von Fahrschulin-habern unterschiedlicher Fahrschulerlaubnisse und Lehrbefugnis-se in der Gemeinschaftsfahrschule. Wir wenden uns aber ent-schieden gegen die in Nummer 1Buchstabe d des Papiers aufge-griffene Idee der Vergabe von Aufträgen an sogenannte „Koopera-tionsfahrschulen“. Das mag ja vom Ansatz her gut gemeint sein,doch bei Verwirklichung würde ein unkontrollierbares Subunter-nehmertum entstehen, das nicht den Interessen der Verkehrssi-cherheit und der Verbraucher entspricht.

Es bedarf keiner allzu lebhaften Fantasie sich vorzustellen, wiesich durch die „Vergabe von Aufträgen“ ein schmähliches Scha-chern um Vermittlungen und Provisionen entwickelt. Fahrausbil-dung ist ein sensibler Bereich, in dem es vor allem auch um dasVertrauen junger Menschen geht. Dazu würde ein gesetzlich er-laubtes „Verkaufen“ von Fahrschülern auf keinen Fall passen.

Ww: Etwas sperrig und vor allem unverbindlich lässt sich dasPapier über die weitere Entwicklung des Berufs im Sinne einesechten Ausbildungsberufs aus. Gab es dazu in der Vergangenheitnicht schon viel Konkreteres von offizieller Seite?

von Bressensdorf: Das ist für mich ein besonders enttäuschenderTeil des Papiers. Schon 1997 gab es nahezu gleichlautende Ent-schließungen des Deutschen Bundestags und des Bundesrats, indenen die Bundesregierung aufgefordert wurde, für den Fahrleh-rerberuf ein Konzept zu entwickeln, das aus einer pädagogischenGrundausbildung sowie einer fahrlehrerspezifischen theoretischen

„Die Bundesvereinigung wird ihre mit der großen Mehrheitder deutschen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer erörterten undabgestimmten Vorstellungen und Forderungen zur Reform desFahrlehrerrechts einbringen und sie in jeder Phase des legis-lativen Prozesses wohlbegründet vertreten.“

Interview mit Gerhard von Bressensdorf zurbeabsichtigten Reform des Fahrlehrerrechts

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und praktischen Ausbildung besteht. Darauf haben wir all dieJahre mit Nachdruck hingewiesen und dazu praktikable Vorschlä-ge unterbreitet. Es geht dabei um adäquate Zugangsvorausset-zungen wie auch um eine pädagogisch geprägte Ausbildung vonangemessener Dauer. Die Bundesvereinigung tritt für ein abge-rundetes Berufsbild ein, das die künftigen Fahrlehrer für die imgesamten Spektrum der Fahreraus- und Fortbildung erheblich ge-wachsenen Anforderungen qualifiziert. Hier muss jetzt ein richti-ger, längst fälliger Schritt nach vorn getan werden.

Ww: Enttäuschend muss für Sie auch sein, dass weiterhin vomErlass einer Ausführungsverordnung zur freiwilligen Qualitätssi-cherung in Fahrschulen abgesehen werden soll.

von Bressensdorf: Wir verstehen nicht, weshalb dem Beruf einfreiwilliges, in seinen Anforderungen durch Verordnung geregeltesQualitätsmanagement vorenthalten wird. Die gesetzliche Grund-lage dafür besteht schon seit 1998. Die Fahrlehrerschaft hat da-

mals die Einführung eines, wie es im Fahrlehrergesetz heißt, Qua-litätssicherungssystems als den ausdrücklichen Willen des Gesetz-gebers verstanden, der Qualitätssteigerung in den Fahrschulendauerhaften Ansporn zu geben. Der Berufsstand hat seitdem er-folgreiche Anstrengungen unternommen, ein spezifisch auf dieFahrausbildung zugeschnittenes Qualitätsmanagement zu entwi-ckeln. Unsere Enttäuschung über das Zögern des Verordnungsge-bers ist groß. Umso mehr, als der Bundesverkehrsminister soebenfür sein neues Punktesystem die Einführung einer Qualitätssiche-rung ankündigte. Wenn die Qualität repressiver Maßnahmen ge-sichert werden muss, warum dann nicht auch die der Prävention?

Ww: Entbürokratisierung ist ein weiteres Kapitel des Papiers. Da-rüber, worauf im Einzelnen künftig verzichtet werden soll, lässtsich bestimmt trefflich streiten. Aber kann die Ausbildungsbe-scheinigung ohne Schaden in den Ausbildungsnachweis nach §18Absatz 1 Fahrlehrergesetz integriert werden und als eigenständi-ge Bescheinigung entfallen?

von Bressensdorf: Wir glauben, das ist machbar. Aber wir sindhier noch nicht am Ende unserer Überlegungen angelangt. Allge-mein halte ich es für geboten, bei der sogenannten Entbürokrati-

sierung sehr behutsam vorzugehen, denn als die Bestimmungeneingeführt wurden, hatte man sich etwas dabei gedacht. Was ge-strichen wird, ist weg und könnte sich hinterher als Fehler ent-puppen.

Ww: Optimales Wirtschaften, so entnimmt man es immer wiederunabhängigen Expertisen, sei nicht unbedingt eine erste Tugendder Fahrschulen. Die Bundesvereinigung verlangt seit Langem sehrdringlich eine verbesserte betriebswirtschaftliche Ausbildung undeine Prüfung der angehenden Fahrschulinhaber. Darüber steht imEckpunktepapier nichts.

von Bressensdorf: Wir geben da nicht nach. Unsere berechtigteForderung nach besserer Vorbereitung der angehenden Fahrschul-inhaber / verantwortlichen Leiter bleibt auf der Tagesordnung. Wirwerden sie deshalb mit Nachdruck sowohl gegenüber den Minis-terien als auch im parlamentarischen Raum vertreten und begrün-den. Leider gibt es hier von bestimmten Gruppen harschen Ge-

genwind. Sie machen sich vorgeblich Sorgen um diefreie Berufswahl, in Wahrheit jedoch geht es um ihreigenes egoistisches Süppchen. Im Übrigen ist dasvorliegende Eckpunktepapier nur ein erster Schritt,dem weitere, profundere folgen müssen. Die Bundes-vereinigung wird ihre mit der großen Mehrheit derdeutschen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer erörtertenund abgestimmten Vorstellungen und Forderungen zurReform des Fahrlehrerrechts einbringen und sie in je-der Phase des legislativen Prozesses wohlbegründetvertreten.

Ww: Das Papier widmet der Förderung der Elektromo-bilität einen gewichtigen Abschnitt. Neben anderenForderungen soll exklusiv für Führerscheinbewerber,die auf einem Elektro- oder Hybridauto geprüft wer-den, der beschränkende Automatikeintrag wegfallen.Ist das mit Blick auf Automatikfahrzeuge mit Verbren-nungsmotor nicht etwas einseitig gedacht?

von Bressensdorf: Vor noch nicht allzu langer Zeitwar E-Mobilität nur ein Zukunftsthema, jetzt ist es ein Gegen-wartsthema, und zwar zu Recht. Trotzdem ist es äußerst verwun-derlich, dass hinsichtlich des Automatikeintrags für die Nutzungelektrisch oder teilelektrisch angetriebener Lehrfahrzeuge ein Pri-vileg eingeführt werden soll. Wenn es bezüglich des m. E. etwasfragwürdig gewordenen Automatikeintrags künftig einen tragfähi-gen Kompromiss geben soll, dann muss das auf europäischerEbene geschehen und für alle Fahrzeuge ohne Kupplungspedalgelten. Diesel-Pkw mit Doppelkupplungsgetriebe sind reine Spar-wunder, das sollte man in dieser Diskussion nicht vergessen. Undman darf auch nicht vergessen, dass, auch wenn 2020 tatsäch-lich eine Million E-Fahrzeuge auf den deutschen Straßen unter-wegs sein sollten, sparsame Verbrennungsmotoren noch ein lan-ges Leben haben werden.

Herausgeber: Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V., gemeinnütziger VereinVerantwortlich für den Inhalt: Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder, MünchenBeiträge: Gebhard L. Heiler Redaktion: Gebhard L. Heiler und Maria Reufer, Korntal-MünchingenSekretariat: Zuffenhauser Str. 3, 70825 Korntal-MünchingenFon: 0711/80688-64 - Fax: 0711/80688-65E-Mail: [email protected] des Vereins ist Stuttgart, Register: AG Stuttgart VR 4896Steuernummer: 70054/38624, Finanzamt: 71229 LeonbergDruck: Ehrler Druck, DitzingenImpressum

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Gerhard von Bressensdorf ist seit 1994 Vorsitzenderder Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.,der 18 Landesverbände mit insgesamt 16.000 Mit-gliedern angehören. Seit 2003 ist von Bressensdorfauch Präsident der Europäischen Fahrlehrer Assozia-tion (EFA), die 25 nationale Fahrlehrerverbände unddrei assoziierte Mitglieder umfasst. Er arbeitet darüberhinaus in namhaften nationalen und internationalenGremien der Verkehrssicherheit mit und gilt als über-zeugter Befürworter und Wahrer qualitätvoller profes-sioneller Fahrausbildung. Während seiner bisherigenAmtszeit kam es in Deutschland mehrfach zu rich-tungsweisenden Neuerungen des Fahrlehrer-, Ausbil-dungs- und Fahrerlaubnisrechts, an denen vonBressensdorf maßgeblich mitgewirkt hat.

Eckpunktepapier zur Reform des Fahrlehrerrechts Foto: ©Thomas Meinert /Pixelio

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Treibende Kraft war zunächst der Stuttgarter Fahrschulinha-ber und Verbandsvorsitzende Hermann Horlacher, dem sichbald der Ulmer Kollege Karl Rederer zugesellte. Beide hat-ten zwei Jahre zuvor den Verband der Kraftfahrlehrer Württem-berg-Baden-Hohenzollern e. V. (heute Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V.) initiiert und erfolgreich aus der Taufe gehoben.Ihr Credo: Wir Fahrlehrer stellen ein weit besseres Risiko dar alsdie Allgemeinheit der Autofahrer. Wenn wir in der Kraftfahrtver-sicherung unter uns bleiben, können wir unseren Mitgliedern er-heblich günstigere Konditionen und Prämien bieten als die Kom-positversicherer. Mit dieser Botschaft, die einleuchtend gewesensein muss, reisten Horlacher und Rederer durch die Republikund gewannen von Kiel bis Lörrach 48 weitere Mitstreiter. Fürsie galt es nun, dem Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen1,1 Millionen D-Mark in bar oder in Form von Bürgschaften alssogenannten Gründungsstock nachzuweisen. Diese Summe maguns aus heutiger Sicht, da wir uns an das öffentliche Jonglierenmit Milliarden und Abermilliarden gewöhnt haben, wie ein Klacks,wie Peanuts erscheinen. 1951, nur sechs Jahre nach der Katas-trophe des Zweiten Weltkrieges und nur drei Jahre nach demschärfsten Währungsschnitt der deutschen Geschichte, war dasfür die „kleinen Leute“, die die Gründer nun einmal waren, im-menses Geld. Einen Rettungsschirm gab es nicht, die Geldgeberund Bürgen fuhren auf volles Risiko. Als der Gründungsstockschließlich stand und auch andere bürokratische Hindernisseüberwunden waren, kam es am 27. Januar 1952 zur Gründungdes Versicherungsvereins der Kraftfahrlehrer aG mit Sitz inStuttgart.

Gewagtes Projekt Wie wir aus alten Protokollen erfahren, wurde das Projekt voneinigen einflussreichen Zeitgenossen als äußerst gewagt, wennnicht gar aussichtslos betrachtet. Dessen ungeachtet fand dasWagnis in den Landesverbänden der Fahrlehrer von Anfang anentscheidende Unterstützung. Ihre Vorsitzenden, ihre Bezirks-und Kreisobleute trugen die Idee des berufseigenen Versicherungs-vereins in die Versammlungen und agierten vielfach als überzeu-gende Akquisiteure. Schon bald war die magische Zahl von Tau-send Mitgliedern und somit auch eine hohe Wahrscheinlichkeitdauerhaften Bestandes erreicht. In den folgenden Jahren ging esdank der erkennbaren Vorteile einer Mitgliedschaft bei dem baldnur noch Fahrlehrerversicherung genannten Versicherungsvereinstetig aufwärts. In den 70er-Jahren wuchs das Unternehmenüberproportional zur Zunahme der Fahrlehrer und Fahrschulbe-triebe. Die sukzessive Erweiterung des Kreises der versicherbarenPersonen und Risiken zahlte sich aus. 20 Jahre nach Gründungzählte man bereits 16.000 Versicherte, heute sind es 77.000.

Anhaltende Prosperität Das Erfolgsrezept des Unternehmens ist nicht mit einem Satz zuerklären. An erster Stelle steht die Solidarität der Fahrlehrer zuihrem berufsständischen Versicherungsunternehmen. Indes, wennes um das Bestehen in einem hart umkämpften Markt geht, istmit Idealismus allein nicht viel zu gewinnen. Richtig ist jedoch,dass die Klientel der Fahrlehrerversicherung nicht so leicht denmeist kurzlebigen Schnäppchen der großen Konkurrenz aufsitzt.Die Treue der Versicherten zur Fahrlehrerversicherung nährt sichaus der Solidität des Unternehmens: Die Kunden schätzen vorallem den sorgsamen, ja sparsamen Umgang mit ihren Prämien.Hinzu kommt die im Unternehmen herrschende Sachkunde, diesich durch ein ausgeprägtes Verständnis für die besonderen Be-lange und Risiken der Fahrlehrer auszeichnet. Individueller Ser-vice, der namentlich auch im Schadenfall zählt, runden das Bildaufmerksamer Kundenpflege ab. Ein weiterer Pluspunkt ist dieenge Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrer-verbände e. V. und ihren Landesverbänden. Von dort kommen im-mer wieder wichtige Anregungen für maßgerechten und zeitge-mäßen Versicherungsschutz der Kunden. Seit Gründung habendie Mitglieder ausschließlich erfahrene Unternehmer aus dem Be-rufsstand in das Aufsichtsgremium ihrer Fahrlehrerversicherunggewählt. Die kompetente, sehr schlanke Unternehmensführung,ein wacher Aufsichtsrat und die motivierten Mitarbeiterinnen undMitarbeiter machen den anhaltenden Erfolg, die Wirtschaftlich-keit und die Innovationskraft der Fahrlehrerversicherung aus.Innovation verlangt vor allem auch eine ständige Durchforstungund Verbesserung des Tarifwesens. Dabei legt die Fahrlehrerversi-cherung großen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit ihrerTarife und Bedingungen.

Keine AktionäreIn den 90er-Jahren stellten Mitglieder immer wieder einmal dieRechtsform des Versicherungsvereins infrage und plädierten fürdie Umwandlung der Fahrlehrerversicherung in eine Aktiengesell-schaft auf der Basis vinkulierter Namensaktien. Das, so die Befür-worter, sollte den Versicherten auf lange Sicht die Teilhabe an derWertsteigerung und an den Gewinnen des Unternehmens sichern.Die Geschäftsleitung der Fahrlehrerversicherung ließ deshalb Endeder 90er-Jahre durch unabhängige Experten prüfen, ob ein sol-cher Wandel den Versicherten und dem Unternehmen Vorteilebringen würde. Das Ergebnis war ein klares Nein, denn nebendem Verlust der Unabhängigkeit von Kapitalgebern hätten sichaußergewöhnlich hohe steuerliche Belastungen ergeben.

60 Jahre Assekuranznach Maß60 Jahre Assekuranznach MaßIm Januar dieses Jahres blickte die in Stuttgart ansässige Fahr-lehrerversicherung VaG auf ihr 60-jähriges Bestehen zurück.Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts zählte man imBundesgebiet und Westberlin etwa 4000 behördlich zugelas-sene Fahrschulen. Für diese Nische, so glaubten die Gründer,lohne es sich, ein dem genossenschaftlichen Gedanken ver-pflichtetes, ausschließlich dem Berufsstand zugängliches Ver-sicherungsunternehmen ins Leben zu rufen.

Prosperität

Aktionäre

Projekt

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DFADeshalb stieß die im Mai 2003 per Verordnung eingeführte frei-willige Fortbildung für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe (kurz:Zweite Phase) auf großes Interesse. Schon bald aber wurden inden Gremien der DFA Zweifel an der Akzeptanz und Wirksamkeitdes Konzeptes laut.

Konzept optimierter FahrausbildungDas war für die DFA ein Grund mehr, ab 2008 das „Konzept ei-ner Fahrausbildung mit integrierter Praxisphase“ zu entwickeln.Die darin vorgesehene obligatorische Nachbetreuung für alle Fahr-anfänger soll nach einem kurzen Abschnitt selbstständiger Fahr-erfahrung einsetzen. Das Programm soll die Defizite der Fahran-fänger zielgenau ansprechen, attraktiv und kostengünstig sein.Doch die Zusammenführung von Erstausbildung, Praxisphaseund obligatorischer professioneller Nachbetreuung verlangt vonallen Beteiligten ein kreatives Umdenken, das die Fahrprüfung,so wichtig sie ist, als den bisher definitiven Schlusspunkt derAusbildung hinter sich lässt.

Fahrlehrer in EuropaDie Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrlehrerlaub-nissen ist entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG in § 2a FahrlGgeregelt. Danach hat die Erlaubnisbehörde vor Erteilung einerdeutschen Fahrlehrerlaubnis zu prüfen, ob und inwieweit sich diebisherigen durch Ausbildung und Prüfung des Bewerbers erwor-benen Qualifikationen von den nach deutschem Recht geltendenAnforderungen an Fahrlehrer unterscheiden. Angesichts immen-ser Unterschiede des Berufszugangs und der Berufsausbildungvon Fahrlehrern in den 27 Staaten der EU war es notwendig,diese synoptisch zu erfassen. Die DFA hat sich 2008 zusammenmit der Europäischen Fahrlehrer-Assoziation (EFA) und der Inter-national Commission for Driver Testing (CIECA) dieser diffizilen

Aufgabe angenommen. Die 2009 fertiggestellte Dokumentationist für die Erlaubnisbehörden eine wichtige Hilfe zur Bewertungvon im EU-Ausland erworbenen Fahrlehrer-Qualifikationen.

Der Aufgabenkatalog wächst „Die Gremien der DFA sind bis an ihre Grenzen ausgelastet!“ Das erklärte Präsident Langwieder auf der Mitgliederversammlung2007. Seitdem haben die Aufgaben für das „WissenschaftlicheForum der deutschen Fahrschulen“ weiter zugenommen. Dauer-brenner wie Berufszugang, Fahrlehrerausbildung, Ausbildungsqua-lität, Vereinheitlichung der Aufgaben der Fahrlehrerprüfung, Nach-betreuung von Fahranfängern, Curriculare Leitfäden stehen wei-terhin ganz oben auf der Agenda. Daneben verlangen gegenwarts-nahe, die Fahrausbildung unmittelbar berührende Themen wieOptimierung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung, Elektromo-bilität und Fahrerassistenzsysteme Antworten und Lösungen. Einweiteres wichtiges Gebiet werden in naher Zukunft die gesetzli-chen Rahmenbedingungen des Fahrlehrerberufs sein, insbesonde-re soweit sie wirtschaftliche und soziale Bedeutung haben.

Innovatives Denken, Kompetenz und LeistungDie DFA ist als Forschungs- und Entwicklungszentrum der deut-schen Fahrlehrer interdisziplinär aufgestellt. Das gilt gleicherma-ßen für die Mitglieder, den Wissenschaftlichen Beirat und das Prä-sidium. Die in der DFA vereinten Menschen sehen sich der Auf-gabe verpflichtet, die Verkehrssicherheit durch Verbesserung derAus- und Fortbildung zu fördern. In den nahezu 22 Jahren ihresBestehens hat die DFA dank ihres nach vorn gerichtetenDenkens, ihres hohen Sachverstandes und ihrer außeror-dentlichen Aktivität vieles angestoßen und viel erreicht.Der Berufsstand der Fahrlehrer kann auch in Zukunft aufdie wissenschaftliche Begleitung der DFA zählen. GLH

Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.

Rückblick auf die Anfänge und das Werden VIund Schluss

Die hohe Unfallbeteiligung der Fahranfänger kann durch professionelle Nachbetreuung der Fahran-fänger nachhaltig gemindert werden. Das ist seit Langem gesicherte Auffassung innerhalb der DFA. Die hohe Unfallbeteiligung der Fahranfänger kann durch professionelle Nachbetreuung der Fahran-fänger nachhaltig gemindert werden. Das ist seit Langem gesicherte Auffassung innerhalb der DFA.

Als Äquivalent legte das Unternehmen im Jahr 2004 Genuss-scheine auf, die – ein weiterer Beweis des Vertrauens der Versi-cherten – schon kurz nach Bekanntgabe der Emission hoch über-zeichnet waren.

Stärke durch konsequente Thesaurierung Preiskämpfe sind speziell auf dem Sektor Kraftfahrtversicherunggang und gäbe. Es geht um gnadenlosen Kundenfang. Die peri-odischen Aktionen laufen immer nach demselben Muster: Manbietet Tiefstprämien unter zeitweiliger Inkaufnahme von Verlustan. Hat man den Kunden erst gekeilt, holt man sich das verlore-ne Geld und noch einiges mehr durch knackige Aufschläge zu-rück. Das nachgelagerte Abkassieren wird meist mit Jammernüber große Verluste medienwirksam eingeläutet. Solche dubiosenKampagnen legt die Fahrlehrerversicherung nicht auf. Aber sieleidet gelegentlich darunter, weil immer auch ein kleinerer Teilihrer Kunden auf die Anreißer reagiert. Für einen Nischenversi-cherer vom Volumen der Fahrlehrerversicherung könnte es tödlichsein, beim Preispoker der Großen mitspielen zu wollen. Es war

deshalb seit der Deregulierung des europäischen Versicherungs-marktes anno 1994 immer das Bestreben der Fahrlehrerversiche-rung, auf Dellen des Wachstums und der Kapitalerträge durchkonsequente Stärkung des Eigenkapitals vorbereitet zu sein. Weildas gelungen ist, genießt die Fahrlehrerversicherung auch im61. Jahr ihres Bestehens das volle Vertrauen ihrer Kunden.

Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. wünscht der Fahrlehrer-versicherung VaG – ihrem Kuratoriumsmitglied der ersten Stunde –sie möge weiterhin wachsen, gedeihen und dem Berufsstand derFahrlehrer noch lange so hervorragend dienen.

Gebhard L. Heiler

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