Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB -...

6
Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB Erläuterung der Bilanz nach IFRS Die IFRS Rechnungslegung dient der „fair-presentation“: Vermögenswerte und Schulden können generell zu Marktwerten bilanziert werden. Wie auch bei der Bilanz nach HGB, gliedert sich die Bilanz nach IFRS in eine Aktiv- seite (Mittelverwendung) und eine Passivseite (Mittelherkunft). Auf der Aktivseite spricht man von lang- und kurzfristigen Vermögenswerten, auf der Passivseite von Eigenkapital und lang- und kurzfristigem Fremdkapital. Folgende Abbildung zeigt die Bilanz nach IFRS: Quelle: http://www.rechnungswesen- portal.de/upload/FM_old/bilder/fachartikel/Gliederung_der_Bilanz_Teil_3.jpg ; Stand: 14.7.2015 Unterschiede zum HGB Die Posten der Bilanz nach IFRS werden in der Regel in Englisch ausgewiesen. Außerdem werden die Regeln nach IFRS, im Gegensatz zum HGB, fortwährend überarbeitet. Folgende Tabelle erläutert weitere Unterschiede: Bilanz nach HGB Bilanz nach IFRS Bilanzgliederung: UV/AV EK/FK Mindestgliederungsschemata für Bilanz Funktion: Informations- und Dokumentationsfunkti- on, Steuerbemessungsfunktion Rechnungslegungsgrundsatz: Vorsichtsprinzip (Realisations- und Imparitätsprinzip) Anlagevermögen: Neubewertung (=Werterhöhung) ist ver- Bilanzgliederung: Lang-/kurzfristige Vermögenswerte EK/lang- vs. kurzfristiges FK Kein Mindestgliederungsschemata für Bilanz Funktion: Informationsfunktion für Investoren Rechnungslegungsgrundsatz: Accrual princible (Periodengerechte Gewinnermittlung) Anlagevermögen:

Transcript of Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB -...

Page 1: Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB - Steuernewssteuernblog.com/wp-content/uploads/2015/07/Bilanz-nach-IFRS-mit... · Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Seite 1 von 6

Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Erläuterung der Bilanz nach IFRS

Die IFRS Rechnungslegung dient der „fair-presentation“: Vermögenswerte und

Schulden können generell zu Marktwerten bilanziert werden.

Wie auch bei der Bilanz nach HGB, gliedert sich die Bilanz nach IFRS in eine Aktiv-

seite (Mittelverwendung) und eine Passivseite (Mittelherkunft). Auf der Aktivseite

spricht man von lang- und kurzfristigen Vermögenswerten, auf der Passivseite von

Eigenkapital und lang- und kurzfristigem Fremdkapital. Folgende Abbildung zeigt die

Bilanz nach IFRS:

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/upload/FM_old/bilder/fachartikel/Gliederung_der_Bilanz_Teil_3.jpg ; Stand: 14.7.2015

Unterschiede zum HGB

Die Posten der Bilanz nach IFRS werden in der Regel in Englisch ausgewiesen. Außerdem werden die Regeln nach IFRS, im Gegensatz zum HGB, fortwährend überarbeitet. Folgende Tabelle erläutert weitere Unterschiede:

Bilanz nach HGB Bilanz nach IFRS

Bilanzgliederung: UV/AV EK/FK Mindestgliederungsschemata für Bilanz Funktion: Informations- und Dokumentationsfunkti-on, Steuerbemessungsfunktion Rechnungslegungsgrundsatz: Vorsichtsprinzip (Realisations- und Imparitätsprinzip) Anlagevermögen: Neubewertung (=Werterhöhung) ist ver-

Bilanzgliederung: Lang-/kurzfristige Vermögenswerte EK/lang- vs. kurzfristiges FK Kein Mindestgliederungsschemata für Bilanz Funktion: Informationsfunktion für Investoren Rechnungslegungsgrundsatz: Accrual princible (Periodengerechte Gewinnermittlung) Anlagevermögen:

Page 2: Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB - Steuernewssteuernblog.com/wp-content/uploads/2015/07/Bilanz-nach-IFRS-mit... · Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Seite 2 von 6

boten (Bewertung zu AK oder dem nied-rigeren Wert) Immaterielle Vermögensgegenstände: Aktivierungswahlrecht-/verbot für For-schungs- und Entwicklungskosten (§255 Abs. 2a § 4) Abschreibung des GoFs Planmäßige Abschreibung (i.d.R. über 5 Jahre) Rückstellungen: möglich, auch bei einer Wahrscheinlich-keit des Eintritts von weniger als 50%. Pflicht für Rückstellungen unterlassener Instandhaltungen innerhalb von drei Mo-naten des folgenden GJ (§249 HGB) Sonstige Unterschiede: Position „sonstiges Ergebnis“ nicht vor-handen Einige Sachverhalte, wie die Bilanzie-rung von Leasing, sind nicht in HGB Vor-schriften enthalten

Neubewertung ist zulässig Immaterielle Vermögensgegenstände: Aktivierungspflicht für Forschungs- und Entwicklungskosten Abschreibung des GoFs Impairment only approach (Jährliche Prüfung auf Wertminderung) Rückstellungen: Mindestwahrscheinlichkeit von 51% muss gegeben sein Verbot für Rückstellungen aufgrund un-terlassener Instandhaltungen Sonstige Unterschiede: Position „sonstiges Ergebnis“ (OCI – other comprehensive income) Genaue Vorschriften definiert

Quelle:

www.ifrs-portal.com

www.wiwischaft.de/index.php/studium/management/jahresabschluss/41-grundlegende-unterschiede-

zwischen-hgb-und-ifrs.de ; Stand: 14.07.2015

Erläuterung der Besonderheiten anhand des Geschäftsbericht der Constantin

AG:

Im Geschäftsbericht der Constantin AG nach HGB (http://www.constantin-

medien.de/dasat/images/3/101603-cm-ag-bericht-d2014-2403-safe.pdf,S.3f.; Stand:

14.07.2015) und nach IFRS (http://www.constantin-medien.de/dasat/ images/2/

101602-cmag-gb14d-boerse2403-safe.pdf, S.94f.; Stand: 14.07.2015), lassen sich

folgende Unterschiede und Besonderheiten feststellen:

Zunächst einmal fällt auf, dass sich die Summen nach HGB und IFRS deutlich unter-

scheiden. Dies lässt sich durch das „Vorsichtsprinzip“ erklären, welches laut HGB

den Firmen die Möglichkeit bietet, sich ärmer zu rechnen, als sie tatsächlich sind.

Der dominierende Rechnungslegungsgrundsatz nach IFRS ist das „accrual principle“

(periodengerechte Gewinnermittlung), wodurch keine Aktivierungswahlrechte son-

dern –pflichten bestehen (z.B. Forschungs- und Entwicklungskosten). Außerdem

werden wir Zahlen bei der Bilanz nach HGB in EUR, bei der Bilanz nach IFRS jedoch

in TEUR angegeben.

Page 3: Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB - Steuernewssteuernblog.com/wp-content/uploads/2015/07/Bilanz-nach-IFRS-mit... · Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Seite 3 von 6

In der Bilanz nach HGB werden auf der Aktivseite Anlage- und Umlaufvermögen

aufgeführt, nach IFRS werden langfristige und kurzfristige Vermögenswerte erfasst.

Weiter fällt auf, dass in der Bilanz nach IFRS auf der Aktivseite mehr Unterpunkte zu

finden sind, was sich wieder durch die Aktivierungspflicht erklären lässt. Dadurch

werden u.a. den Shareholdern mehr Informationen über die Abläufe in dem Unter-

nehmen geboten.

Nachfolgend einmal die unterschiedlichen Auflistungen der Aktivseite:

Page 4: Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB - Steuernewssteuernblog.com/wp-content/uploads/2015/07/Bilanz-nach-IFRS-mit... · Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Seite 4 von 6

In der Bilanz nach HGB werden auf der Passivseite Eigenkapital, Rückstellungen,

Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten aufgezählt, die Passivseite

nach IFRS erfasst ebenfalls das Eigenkapital sowie langfristige und kurzfristige

Schulden (Verbindlichkeiten).

Page 5: Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB - Steuernewssteuernblog.com/wp-content/uploads/2015/07/Bilanz-nach-IFRS-mit... · Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Seite 5 von 6

Nachfolgend einmal die unterschiedlichen Auflistungen der Passivseite:

Page 6: Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB - Steuernewssteuernblog.com/wp-content/uploads/2015/07/Bilanz-nach-IFRS-mit... · Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Seite 6 von 6

Somit lässt sich feststellen, dass auf der Aktivseite bei der Bilanz nach HGB (natio-

naler Gesetzgeber) Umlauf- und Anlagevermögen aufgezeichnet werden, bei der

Bilanz nach IFRS (internationale private Rechnungslegungsinstitution) wird zwi-

schen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten differenziert. Auf der Passivseite

werden in der Bilanz sowohl nach HGB als auch IFRS Eigen- und Fremdkapital aus-

gewiesen, nach IFRS wird das Fremdkapital jedoch noch in lang- und kurzfristig un-

terschieden.

Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass der GoF nach HGB planmäßig abge-

schrieben wird, nach IFRS wird dieser jährlich auf Wertminderung geprüft und der

tatsächliche Wert der Minderung (sofern einer vorliegt) in der Bilanz erfasst. Weiter

lässt sich feststellen, dass im HGB ein Wahlrecht zur Erfassung eines aktiven Über-

hangs aktiver latenter Steuern besteht. Die Aktivierung der aktiv latenten Steuern ist

nach IFRS Pflicht.

Tamara Doll, Anna Füldner, Lena Kandler, Julia Oeschger