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Herausforderung elektronische Bilanz, was ist zu beachten?

Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten

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19.09.2012

Agenda

E-Bilanz – Hintergrund

Taxonomie – Kernstück der E-Bilanz

DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall)

Unterstützte Anwenderszenarien

Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz

Wie geht es weiter?

E-Bilanz

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Bilanz – Hintergrund

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Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung

19.09.2012 E-Bilanz

elektronisch

Kanzlei Finanzamt

Basis: Daten-standard XBRL

Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 19.12.2008

Motto: Elektronik statt Papier

faktisch Pflicht ab 01.01.2013 rechtlich gültig

seit 01.01.2012

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19.09.2012

Faktische Verschiebung durch Nichtbeanstandungsregelung?

28.09.2011: BMF-Anwendungsschreiben zu § 5b EStG (Veröffentlichung der Taxonomie)

wichtigste Botschaft:

Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für 2012.

dies bedeutet:

E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2011 beginnen.

E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2012 beginnen.

E-Bilanz

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Gesetzliche Grundlagen zur E-BilanzWann wird es verpflichtend?

19.09.2012 E-Bilanz

Jahresabschluss 2015* E-Bilanz erstmals verpflichtend bei

� Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (Befreiung bis 2015 für die ausländischen Betriebsstätten)

� inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen

� teilweise steuerbefreiten Körperschaften

� juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art

Jahresabschluss 2012* Eigentlich E-Bilanz-Pflicht, aber: Jahresabschluss kann wie bisher in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.

Jahresabschluss 2013* E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle (das heißt elektronische Übermittlung in 2014)

Aber daran denken:

E-Bilanz für 2013 in 2014 übermitteln, heißt

„Ab 01.01.2013 E-Bilanz-konform buchen!“

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19.09.2012

Überblick E-Bilanz

Was?

Wie?

Wer?

Wann?

Status?

Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz

elektronisch auf Basis von XBRL

alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede

analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012)

Taxonomie verabschiedet; endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom 28.09.2011

analog EHUG

1,35 Mio. Unternehmen

E-Bilanz

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19.09.2012

XBRL – Was ist das?

XBRL = EXtensible Business Reporting Language

XBRL ist eine Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen.

Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen

weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat etc.)

XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt.

XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen.

PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind zwar optisch ansprechend, aber „dumm“, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können.

E-Bilanz

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Taxonomie – Kernstück der E-Bilanz

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19.09.2012

Was ist eine Taxonomie?

Taxonomiekomplette Abbildung aller Informationselemente

für einen eReporting-Standard

(„Meta-Postenplan“, bspw. für HGB oder IFRS)

E-Bilanz-TaxonomieGliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach § 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes

(„E-Bilanz“)

� gegliedertes Datenschema

� ähnlich einemKontenrahmen

E-Bilanz

www.esteuer.de

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19.09.2012

Taxonomie-Arten und Branchentaxonomien

Haupt-Taxonomie

Spezial-Taxonomien

Ersetzen: Haupt-Taxonomie

Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV)

Ergänzungs-Taxonomien

Ergänzen: Haupt-Taxonomie

Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.)

E-Bilanz

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BMF-Schreiben vom 5. Juni 2012Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien

Taxonomie wird regelmäßig auf notwendige Änderungen überprüft.

Nach Veröffentlichung einer Taxonomie BMF-Schreiben) ist diese zu verwenden.

Mit jeder Version einer Taxonomie bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist.

Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr anzuwenden.

Es wird nicht beanstandet, wenn eine Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.

19.09.2012 E-Bilanz Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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19.09.2012

Aufbau Pilot-Taxonomie

Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/SteuBAG-Taxonomie

GCD-Modul

Stammdaten-Modul

GAAP-Modul

Jahresabschluss-Modul

Erstellungsdatum

Art des Berichts

Berichtsbestandteile

Bilanzart

Bilanzierungsstandard

GuV-Format

Angaben zur Berichtsperiode

Name des Unternehmens

Rechtsform

Unternehmenskenn-Nummern

Gesellschafter

� Bilanz

� Haftungsverhältnisse

� GuV (GKV/UKV)

� Ergebnisverwendungsrechnung

� KKE

� steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes)

� Eigenkapital-Spiegel

� Kapitalflussrechnung

� Anhang

� Anlagespiegel

� diverse Felder zur Aufnahme von Informationen

� steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.)

� Lagebericht

� Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, …

mögliche Berichtsbestandteile

verpflich

tende Berich

tsbesta

ndteile

E-Bilanz

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Anforderungen � Pilot-Taxonomie E-Bilanz

Die Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:

Mussfelder

Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Summenmussfelder

rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindest-positionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte „Auffangpositionen“ erfolgen.

E-Bilanz

Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.

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Anforderungen � Pilot-Taxonomie E-Bilanz

Die Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:

Mussfelder

Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Summenmussfelder

rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindest-positionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte „Auffangpositionen“ erfolgen.

Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU.

E-Bilanz

Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.

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Anforderungen � Pilot-Taxonomie E-Bilanz

Die Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:

Mussfelder

Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Summenmussfelder

rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindest-positionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte „Auffangpositionen“ erfolgen.

neue Konten im SKR 2012

E-Bilanz

Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.

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Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie

Durch die dauerhafte Nutzung der Auffangpositionen kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden.

Zu bedenken hierbei ist:

Auffangpositionen bleiben dauerhaft bestehen, aber

… unterliegen wie alle anderen Taxonomiepositionen der jährlichen Überprüfung durch die Finanzverwaltung

die Nutzung von Auffangpositionen in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen

19.09.2012 E-Bilanz

Gemäß PressemitteilungBMF Mai 2012 und FAQ-Papier Finanzverwaltung Juni 2012

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Pressemitteilung E-BilanzBundesfinanzministerium

Einigung zwischen BMF und BMWi auf politischer Ebene zu noch strittigen Fragen der E-Bilanz

wegen Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie (eigentliche Hervorhebungen)

„Es wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen besonderen Positionen zu einem bestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt.“

� das heißt keine zeitliche Befristung der Auffangpositionen

vgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7: „Auffangpositionen sollen die Einführung der E-Bilanz für die Unternehmen erleichtern und sind daher für einen Zeitraum von 5–6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden.“

aber: „Unzweifelhaft ist auch, dass eine differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, dass Rückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endgültige Steuerfestsetzung schneller möglich wird.“

19.09.2012 E-Bilanz

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FAQ-Papier „E-Bilanz“ vom 15.06.2012

Inhalte des BMF-Schreibens vom 05.06.2012 wurden berücksichtigt

Hinweis auf den Charakter des FAQ-Papiers als „Auslegungshilfe“ vgl. Vorbemerkung)

Klarstellung zur Dimension des Mindestumfangs („ca. 17 v.H. aller möglichen Taxonomiepositionen“)

Hinweis auf Erläuterungen zu Taxonomiepositionen (Taxonomie)

Konkretisierung der bisherigen Aussagen zu Auffangpositionen (AP)

AP werden stetig evaluiert; Annahme: Notwendigkeit der AP wird abnehmen

bisherige Aussage „Auffangpositionen … sind … für einem Zeitraum von 5–6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden.“ ist weggefallen

Zugeständnis für die Abbildung des gesamten Wareneinkaufs unter RHB-Stoffe bleibt erhalten

19.09.2012 E-Bilanz

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Entwicklungen 2012

19.09.2012 E-Bilanz

01.06.2012

2013er-Taxonomien(Vers. 5.1) auf www.esteuer.deveröffentlicht

(relevant für verpflichtende Abschlusseinreichungen 2014)

30.05.2012

ERiC für 2012er-

Taxonomien (Vers. 5.0)

30.05.2012

Pressemitteilung BMF

„Die E-Bilanz kommt wie geplant – alle Erleichterungen

gelten auf Dauer“

25.05.2012

Auslieferung DVD 11.0P mit Kanzlei-Rechnungswesen Vers. 3.0a und Pilotversion des E-Bilanz-Assistenten

15.06.201205.06.2012

BMF-Schreiben (Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der

Taxonomien)

FAQ-Papier „E-Bilanz“ der FinVerw auf www.esteuer.de

veröffentlicht

Nov. 2012

ERiC für Tax.-Vers.

5.1

Taxonomie-Vers. 5.1 auch für frühere Einreichungen

anwendbar

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Exkurs: Auswirkungen auf die DATEV-KontenrahmenSKR 03/SKR 04

E-Bilanz

SKR 03 SKR 04

neue Konten angepasste Konten neue Konten angepasste Konten

137 38 136 34

� 175 Kontenrahmenänderungen � 170 Kontenrahmenänderungen

Es sind hierbei sowohl neu einzuführende, als auch schon bestehende Konten berücksichtigt, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird.

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DATEV-Prozess zur E-Bilanz

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Zukünftiger Prozess mit DATEV-SoftwareStandard-Fall

(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, ...)

Finanzbuchführung/Jahresabschluss

1. relevant zum01.01.2012 01.01.2013

besonders wichtig für

selbstbuchende Mandanten

Vorsysteme:

Warenwirtschaft/Kostenrechnung

usw.

E-Bilanz

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Kontenwerte werden in der DATEV-E-Bilanz zugeordnet.

19.09.2012

BuchungsverhaltenAuszug aus dem angepassten Kontenrahmen

E-Bilanz

Steuerschlüssel stellen korrekte UStVA sicher, nicht

aber die E-Bilanz.

Vorsicht bei Sammelkonten, individuellen Konten bzw.

Kontenbereichen.

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Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs

19.09.2012 E-Bilanz

SKR 04 SKR 03 Kontenbezeichnung E-Bilanz-Taxonomie Position

6035-6038 4195-4197 Löhne für Minijobs Löhne für Minijobs

6149 4166Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Aufwendungen für Altersversorgung, davon für Gesellschafter-Geschäftsführer

6024-6025 4124Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter

Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Mussfelder und neue Konten im Bereich Personalaufwand

Mussfelder

neu

neu

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Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs

19.09.2012 E-Bilanz

Lohn Buchungsbeleg anpassen?

Lohn Buchungsbeleg anpassen?

Separater Ausweis für alle sichtbarim Unternehmen gewünscht?

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Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs

19.09.2012 E-Bilanz

Löhne für Minijobs werden auf Löhne – also ein anderes Konto gebucht –und somit auf ein anderes Mussfeld zugeordnet.

BeispielBeispiel

Taxonomie-position

Mussfeld

Pflichtfeld-status Auswirkung auf Buchungsverhalten

Wurden Löhne an Minijobber aufgewendet?

nein

ja

differenziert auf:

Konto 6035 SKR 04bzw. 4195 SKR 03

Löhne Minijobs gebucht?

ja

nein

Posten wird mit Wert gefüllt

gebucht auf (z. B.)Konto 6010 SKR04Konto 4110 SKR03

(Löhne)

Auffang-position genutzt?

neinWert landet in Löhne, Position Minijobber mit

„NIL“

automatischer Eintrag von „NIL“(Not In List)…

Löhne für Minijobs

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Pressemitteilung E-BilanzBundesfinanzministerium

wg. „aus der Buchführung ableitbar“ (eig. Hervorhebungen)

„Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“

vgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7: „Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführungsunterlagen im Sinne des § 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes. Die Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z. B. aus dem Beteiligungsverzeichnis, oder z. B. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungsschlüsseln erfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen.“

19.09.2012 E-Bilanz

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FAQ-Papier „E-Bilanz“ vom 15.06.2012

„aus der Buchführung ableitbar“

Die Aussage in der Pressemitteilung „Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Haupt-buch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“ wird nicht aufgegriffen.

Es bleibt bei „Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes (Hauptbuch, Nebenbüchern (z. B. Beteiligungsverzeichnis) oder durch maschinelle Auswertungen von Buchungsschlüsseln). In der Einfüh-rungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuchs ermitteln lassen, vorzunehmen.“

Hinweis auf die fehlende Maßgeblichkeit eines Standardkonten-rahmens für die Definition „aus der Buchführung ableitbar“ bleibt erhalten.

Klarstellung zur Bedeutung/Rolle der Branchentaxonomien

bei Einreichung einer Steuerbilanz nicht verpflichtend

19.09.2012 E-Bilanz

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Zukünftiger Prozess mit DATEV-SoftwareStandard-Fall

(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, ...)

Einrichten eines „Zwei-Kreis-Systems“ schon unterjährig zum 01.01.2012 oder 01.01.2013; bei „Ein-Kreis-System“: eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch

Finanzbuchführung/Jahresabschluss

1.

2. � BilMoG

� latente Steuern?

E-Bilanz

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Empfehlung: Zwei-Bereich-Bilanzierung

Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz

Handelsbilanz

GuV

Analyse

Überleitungs-rechnung

HaBil � SteuBil

HGB-ZOT E-Bilanz-ZOT

Jahresabschluss

E-Bilanz

XBRL-Datei

ESt-/KSt-

Deklaration

Finanzamt

Ermittlunglatente Steuern

Inhalt SteuBil

Steuerbilanzgewinn

amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ

per DFÜ

Kreis 2SteuBil

E-Bilanz

Kreis 1

HaBil

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Exkurs: Jahresabschluss-Auswertung auf Basis Bilanz-Zuordnungstabelle (ZOT)

HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT

Jahresabschluss-Auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT

E-Bilanz

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Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung

19.09.2012

-Bereich-Bilanzierung

Handelsbilanz

GuV

Analyse

Überleitungs-rechnung

§ 60 II S. 1 EStDV

Jahresabschluss

E-Bilanz

XBRL-Datei

ESt-/KSt-

Deklaration

Finanzamt

Ermittlunglatente Steuern

Inhalt HaBil und GuV

per DFÜ

Überleitungs-rechnung

neue Anforde-rungen an ÜLR E-Bilanz

Überleitungs-

rechnung

amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ

E-Bilanz

Kreis 1

HaBil

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(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, ...); relevant zum 01.01.2012

Einrichtung eines „Zwei-Kreis-Systems“ (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum 01.01.2012 oder 01.01.2013; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungs-rechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch

Finanzbuchführung/Jahresabschluss

Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue „E-Bilanz-ZOT“) in DATEV

Plausibilitätsprüfungen in DATEV

Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV

Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung

Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, …)

Bilanz-Assistent

E-Bilanz

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Stammdaten eingeben

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Zuordnungen zur XBRL-Position

19.09.2012 E-Bilanz

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Vorschau

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Datenübermittlung Finanzamt

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DATEV-Erkenntnisse aus der Pilotphase der Finanzverwaltung im ersten Halbjahr 2011

DATEV hat sich an der Pilotphase des BMF beteiligt

Zeitraum: Februar 2011 bis Juni 2011

fachliche Basis für die Pilotierung: Kerntaxonomie (Pilottaxonomie) Stand Dezember 2010

Anzahl der insgesamt übermittelten Datensätze an das BMF: 68

Anzahl der über DATEV übermittelten Datensätze: 38

alle Übermittlungen über DATEV waren erfolgreich

in allen Fällen Transfer-Ticket erhalten

positives Feedback zum DATEV-Workflow bei der Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz –Datensätze via E-Bilanz-Assistent

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Unterstützte Anwenderszenarien

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Unterschiedliche Anwenderszenarien

DATEV wird für unterschiedliche Szenarien Unterstützung bieten:

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SzenarienFIBU = FinanzbuchführungHaBil = HandelsbilanzStBil = Steuerbilanz

FIBU

Abschluss

E-Bilanz SteuernHandels-bilanz

Steuer-bilanz

Szenario AFIBU, Jahresabschluss und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV

Szenario BFIBU im Fremdsystem; HaBil und E-Bilanz mit DATEV

DATEV DATEV DATEV

Szenario CHaBil im Fremdsystem; StBil und E-Bilanz mit DATEV

DATEV DATEV DATEV

Szenario DHaBil im Fremdsystem; Überleitungsrechnung und E-Bilanz mit DATEV

DATEV DATEV

Szenario EStBil im Fremdsystem; E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV

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Anwenderszenario Import Fremd-FIBU

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Mandant erstellt seine Finanzbuchführung mit Nicht-DATEV-Software

Auftrag an Steuerberater: Aufstellen HGB-Jahresabschluss

Steuerberater erstellt Abschlussbuchungen für den HGB-Jahresabschluss

Auftrag an Steuerberater: Erstellen und Einreichen der E-Bilanz (hier: Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung)

Steuerberater erstellt die Überleitungsrechnung gemäß E-Bilanz-Taxonomie

Steuerberater vervollständigt E-Bilanz-Datensatz (Bilanz und GuV aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro; steuerliche Gewinnermittlung per Schnittstelle Steuern etc.)

Steuerberater versendet die E-Bilanz über das DATEV-Rechenzentrum

DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen pro

Assistent

Steuerberater importiert die Summen- und Saldenliste des Mandanten nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro

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Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz

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www.datev.de/e-bilanz

E-Bilanz

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DATEV-Info wegen Auswirkungen auf SKR 03/04

Inhalt

Änderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zum Jahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E-Bilanz-Taxonomie für 2012 vorgesehen sind

Übersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird

Zielgruppe

Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen

Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen

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Informationsdatenbank, Dok.-Nr. 0903471 bzw.

www.datev.de/e-bilanz

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Vom DATEV-Konto zur E-Bilanz-Taxonomie

Darstellung anhand der Schnellberechnung „ Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR 03/04 auf E-Bilanz-Taxonomie“

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kostenlos als Download

www.datev.de/e-bilanz

bzw. www.datev.de/download

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Neue SKR-Darstellung mit Taxonomie-Positionen (PDF)

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Informationsdatenbank, Dok.-Nr. 0907803 bzw. www.datev.de/e-bilanz

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Bilanz – wichtige Meilensteine

Jahreswechsel 2011/2012

Auslieferung DATEV-SKR mit E-Bilanz-Konten

Anpassung FIBU an E-Bilanz zum 01.01.2012 (bei frühzeitiger Anwendung/Vorbereitung)

in 2012

DATEV stellt eine Programmlösung zur Aufbereitung und Übermittlung zur Verfügung (Zuordnungstabellen seit März 2012, E-Bilanz-Assistent ab Oktober 2012)

Jahreswechsel 2012/2013

Anpassung FIBU an E-Bilanz zum 01.01.2013 (verpflichtende Anwendung)

ab Frühjahr 2013

Übermittlung von E-Bilanzen für 2012 (bei frühzeitiger Anwendung)

ab Frühjahr 2014

Übermittlung von E-Bilanzen für 2013 (verpflichtende Anwendung)

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