Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie · Michael Bender, [email protected]...

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GRÜNE LIGA -Bundeskontaktstelle Wasser Michael Bender, [email protected] Hochwasserrisikomanagement und Auen in NRW. Düsseldorf, 12. Juli 2013 Hochwasserrisikomanagement am Rhein und seinen Nebenflüssen Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement Umwelt-Zentrum Düsseldorf 12. Juli 2013 Michael Bender GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office

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Hochwasserrisikomanagement und Auenin NRW. Düsseldorf, 12. Juli 2013

Hochwasserrisikomanagementam Rhein und seinen Nebenflüssen

Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement

Umwelt-Zentrum Düsseldorf12. Juli 2013

Michael BenderGRÜNE LIGA e.V.

Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office

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Hochwasserrisikomanagement und Auenin NRW. Düsseldorf, 12. Juli 2013

Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) trat am 26. November 2007 inKraft. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, dieUmwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern.

Fahrplan:· Umsetzung in nationales Recht bis zum 26.11.2009

· Vorläufige Bestimmung des Hochwasserrisikos bis zum 22.12.2011

· Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten bis zum 22.12.2013

· Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22.12.2015

Überprüfung alle 6 Jahre.

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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4)

In der ersten Stufe waren auf Grundlage leicht zur Verfügung stehenden oder abzuleitenderInformationen Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko in Karten auszuweisen undzu beschreiben. Die vorläufige Bewertung dient auch der Aussonderung derjenigen Gebiete,die für nicht gefährdet erachtet werden.

Hochwassergefahrenkarten (Art. 6):Für gefährdete Gebiete sind Gefahrenkarten mit drei Szenarien zu erstellen: Extremereignisse,100-jährliche Hochwasser sowie gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.Dargestellt werden soll das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefe beziehungsweise derWasserstand sowie gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder der relevante Wasserfluss.

Hochwasserrisikokarten (Art. 6):Im Zuge der Erarbeitung der Hochwasserrisikokarten werden die Anzahl der potentiell betroffenenBewohner und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten im potentiell betroffenen Gebiet ermittelt.Dargestellt werden auch Anlagen, die im Falle der Überflutung Umweltschäden verursachenkönnen und die potentiell betroffenen Schutzgebiete. Dies erfolgt analog zu denHochwassergefahrenkarten für drei Hochwasserszenarien (extrem, 100-jährlich, häufiger).

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6):

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Hochwassergefahrenkarte:Hochwassergefahrenkarteaus dem HWGK-ViewerBaden-Württemberg,produziert durch dieLandesanstalt für Umwelt,Messungen und NaturschutzBaden-Württemberg

Hochwassergefahrenkarte – Beispiel aus BaWü

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Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollen für die gefährdeten GebieteHochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7):

Grafik „Akteure des Hochwasserrisikomanagement“ aus:„Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg -Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisiko-managementplänen“ (2012), Hrsg. Ministerium für Umwelt,Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

angemessene Ziele festlegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingterSchäden und „sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorgeund/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit“ liegt.

Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 9 und 10):Der Öffentlichkeit muss der Zugang zu denvorläufigen Einschätzungen, denHochwassergefahren- und -risikokarten sowiezu den Plänen ermöglicht werden. DieRichtlinie spricht wie die WRRL davon, dassdarüber hinaus die aktive Einbeziehung derinteressierten Stellen gefördert werden soll.Die Einbeziehung bei der Erstellung der Plänesoll - „soweit angemessen“ - mit derÖffentlichkeitsbeteiligung der WRRL (Art. 14)koordiniert werden.

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technischer Hochwasserschutz

Hochwasserrückhaltebecken bauen

Deiche ertüchtigen: höher, breiter, standsicherer, teurer

Polder bauen: gesteuerte Überflutungsflächen

Bäume abholzen

Selketal im HarzHochwasserrückhaltebecken im FFH-Gebiet?

Müglitz im OsterzgebirgeHochwasserrückhaltebecken in Lauenstein

Fotos:Deltef Mahlo,MichaelBender

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technischer Hochwasserschutz

Rückbau der Talsperre Krebsbach

Die Talsperre Krebsbach wies nach 30 Jahren Standzeit Sicherheitsrisiken und bauliche Mängelauf. Da die ursprüngliche Funktion der Stauanlage nicht mehr gegeben war, entschied sich dieThüringer Fernwasserversorgung im Jahre 1997 auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen(Kosten für Sanierung und Unterhalt ohne konkreten Nutzen), den für Deutschland erstmaligenRückbau einer Talsperre vorzunehmen.Im Rahmen dieses Projektes wurde das Absperrbauwerk weitgehend abgetragen und derGrundablass vollständig zurückgebaut. Ergänzende Maßnahmen sichern die biologischeDurchgängigkeit des Fließgewässers. Fotos: Thüringer Fernwasserversorgung + Ercan Ayboga

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Deichrückverlegung an der Elbe, Lödderitzer Forst

Eine Deichrückverlegung bewirkt aus Naturschutzsicht wesentlich mehr als eine gesteuerteFlutung von Poldern. Es können naturnahe Auenwälder entstehen und bestehende miteinanderverbunden werden. Ebenso werden gefährdete Arten durch eine Erweiterung ihresLebensraumes geschützt, z.B. der vom Aussterben bedrohte Elbebiber.

(c) Gerd Klinger WWF

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Wasser - globale Aspekte

Menschenrecht auf Wasser und sanitäreGrundversorgung

Transparenz und öffentliche Teilhabe

Großstaudämme – Keine Antwort auf dasKlimaproblem

EG-Wasserrahmenrichtlinie bietet dasInstrumentarium für eine zukunftsfähigeWasserpolitik

Water for LifeGRÜNE LIGA-Positionspapier zur UN-Dekade „Water forLife“ und zum „Water, Energy and Food Security Nexus“

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Unzureichende Anwendungökonomischer Instrumente desGewässerschutzes - ein zentralerIndikator fehlender Politikintegration

Analyse der ökonomischen Instrumente der WRRL inden Bewirtschaftungsplänen aller deutschen Bundes-länder und Flussgebiete und Ermittlung desHandlungsbedarfs.

ökonomische Fragen Wasserrahmenrichtlinie

Das Verursacherprinzip konsequenterdurchsetzen:Energieerzeugung, Bergbau, Landwirtschaft,Hochwasserschutz und andere intensiveWassernutzungen zu angemessener Kostendeckungverpflichten!

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Hochwasserschutz muss Natur- und Gewässerbelange besserberücksichtigen

1. Verschlechterungsverbot durchsetzenBei der Planung von Hochwasserrückhaltebecken (aber auch von: Wasserkraftanlagen, Wärmekraftwerken,Wasserstraßenausbau, Hafenerweiterungen und anderen Infrastrukturvorhaben), die mit erheblichen Auswirkungen aufdie anliegenden Gewässer verbunden sind, gilt es, die Kriterien des Artikel 4.7 WRRL / resp. § 27 WHG(= Verschlechterungsverbot) durchzusetzen.Das ist bislang bei entsprechenden Projekten in Deutschland regelmäßig nicht der Fall, obwohl die Wasserrahmenrichtlinie,die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, in dieser Hinsicht bereits im Jahre 2002 mit der 7. Novelle des WHG vollumfänglichin deutsches Recht überführt wurde.2. Kohärenz der Politikfelder verbessern – mehr Raum für lebendige FlüsseMit dem Freihalten von Überschwemmungsgebieten, mit Deichrückverlegungen und mit der Restaurierung naturnaherAuenwälder lassen sich Hochwasserrisiken vermeiden, Hochwassergefahren vermindern und wertvolleLebensgemeinschaften der Flussauen fördern.Stattdessen sind weiterhin Abholzaktionen in den Flussauen an der Tagesordnung – auch dort, wo sie keinen Effekt aufdie Hochwassersicherheit haben.3. Möglichkeiten des naturnahen Wasserrückhalts nutzenEs gilt, den natürlichen Rückhalt in der Fläche zu verbessern. Die Bodenqualität und ihr Wasserhaltevermögen entscheidenüber die Abflussmengen und Zeitverläufe. Die Verbesserung des Bodenaufbaus durch ökologische Landwirtschaft undeine angepasste Waldbewirtschaftung in Verbindung mit dem Schutz von Quell- und Feuchtgebieten kann hier einenBeitrag leisten.Stattdessen wird Hochwasserschutz vorrangig als Neubau und Betrieb technischer Anlagen verstanden.4. Versiegelung stoppen – Regenwasser besser bewirtschaftenGerade in urbanen Räumen kann durch Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung nicht nur das Stadtklimapositiv beeinflusst, sondern auch ein erhebliches Rückhalte- und Verdunstungspotential erschlossen werden, das selbstbei Starkregenereignissen Wirkung zeigen und die Kanalisationsüberläufe vermindern kann. Versiegelte Verkehrsflächentragen hingegen zu beschleunigtem Abfluss und hohen Schadstoffgehalten bei.

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Michael Bender,Tobias Schäfer,Alexandra Gaulke

GRÜNE LIGA e.V.BundeskontaktstelleWasser(030) 40 39 35 [email protected]

Projekt WRRL-Info