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Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Gemeinden Wir vom Fach Neue Entgeltordnung: Wir haben uns positioniert Weitere Themen: Wolfsburg setzt auf Team-Ziele Rekommunalisierung macht Schule Schwerpunkt: Arbeitszeit Bundesfachgruppe Schulen

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Vereinte

Dienstleistungs-

gewerkschaft

Gemeinden

Wir vom Fach

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Neue Entgeltordnung:Wir haben uns positioniert

Weitere Themen:

Wolfsburg setzt auf Team-Ziele

Rekommunalisierung macht Schule

Schwerpunkt: Arbeitszeit

Bundesfachgruppe Schulen

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Jahr der Wahlen und der Kongresse liegt hinter uns. Der Bundes-

fachgruppenvorstand hat sich konstituiert, ihr habt die Themen für die

bevorstehende Arbeit gesetzt. Ob Public Private Partnership, Weiter-

bildung, Entgeltordnung oder Arbeitszeit – die neuen Themen sind teil-

weise die alten Themen. Denn in längst nicht allen Kommunen ist PPP

schon zu den Akten gelegt worden. Die Entgeltordnung – das ver.di-

Modell für die neue Entgeltordnung – ist inzwischen ein gutes Stück

vorangekommen. Jetzt geht es darum, dieses Modell in die Tarifver-

handlungen einzubringen. Bis die neue Entgeltordnung unterschriftsreif

ist, wird es noch dauern.

Die neue Entgeltordnung steht in enger Beziehung zu der veränderten

Schullandschaft und zu den Qualifizierungen, die Ihr zusammen mit

ver.di auf den Weg gebracht habt. Mehr Aufgaben, höhere Anforde-

rungen und bessere Qualifizierung müssen sich auch in der Bezahlung

niederschlagen – bei Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern

ebenso wie bei Schulsekretärinnen. Und ganz klar: Männer und Frauen,

die Schulen oder Kindertagesstätten reinigen, erledigen keine einfachs-

ten Tätigkeiten. Die Entgeltstufe 1 trifft hier nicht zu.

Wir haben uns für das laufende Jahr viel vorgenommen. Die Arbeits-

gruppen haben sich bereits getroffen und die nächsten Arbeitsschritte

festgelegt. Doch sie alle wissen: Sie können sich noch so schöne Kon-

zepte ausdenken, ohne die Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden

diese Konzepte nicht mit Leben gefüllt – ob es um die Arbeitszeit geht,

um die Qualifizierung, um PPP oder natürlich um die laufende Tarifrunde.

ver.di ist nur stark durch und mit ihren Mitgliedern. Deshalb müssen

wir alles tun, damit wir so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich

in unseren Reihen haben. Denn nur so können wir unsere Konzepte,

unsere Forderungen durchsetzen, nur so können wir die Arbeitsbedin-

gungen verbessern.

Auf dass wir wieder mehr werden, auf dass wir eine große starke

Gewerkschaft bleiben, wünsche ich Euch viel Spaß beim Lesen der

neuesten Ausgabe von »Wir vom Fach«. Wir berichten hier über die

Aktivitäten der Bundesfachgruppe, über die Probleme, mit denen wir

vor Ort zu kämpfen haben, und über Euer Engagement.

Eure Ilona Wichert

ver.di:

Wir müssen wieder

mehr werden 3

ver.di:

Berufsbilder, Entgeltordnung,

Arbeitszeit – Bundesfachgruppe

setzt sich klare Aufgaben 4

ver.di:

Öffentlich ist wesentlich 5

Entgeltordnung:

»Wir haben uns positioniert« 8

Spezial Arbeitszeit:

Das Ziel können nicht

längere Arbeitszeiten sein 10

Qualifizierung:

Landkreis Bergstraße

bietet Qualifikation für

Schulsekretärinnen 14

Schulverwaltungsassistenz:

Modellversuch im Südwesten

– Chancen auch für

Schulsekretärinnen 16

Rassismus:

Aufklären gegen

braune Gesellen 18

Leistungsentgelt:

Wolfsburg setzt

auf Team-Ziele 20

Reinigung:

Rekommunalisierung

macht Schule 22

Fußball:

Der Ball bleibt rund 24

Tipps und Hinweise 24

Inhalt

Impressum

Wir vom Fach Bundesfachgruppe Schulen ist eineVeröffentlichung der Gewerkschaft ver.di Herausgeber: ver.di Bundesverwaltung,Fachbereich 7 – Fachgruppe Schulen, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin. Verantwortlich: Achim MeerkampRedaktion: Ilona Wichert, Jana Bender Fotos: Röettgers, Herschelmann, Bender,ver.di, privatGesamtherstellung: tableau, Berlin. Auflage: 7500

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angesprochen

Ich habe sie

3

dann, wenn die Arbeitgeber eben

nicht freiwillig Positionen aufgeben

und auf die Arbeitnehmer zugehen.

Wir müssen wieder mehr werden.

ver.di will deshalb die Vertrauens-

leutearbeit in den Betrieben, auf

den Ämtern stärken. Doch nicht nur

die Vertrauensleute sind angespro-

chen. Mitgliederwerbung muss wie-

der Teil unserer täglichen Arbeit als

Gewerkschaftsmitglied sein. Wie sie

denn so viele neue Mitglieder habe

werben können – wurde einst jene

Kollegin gefragt, die weit mehr

Kolleginnen und Kollegen geworben

hatte als alle anderen. Sie soll etwas

erstaunt über die Frage geantwortet

haben: „Ich habe sie angesprochen."

Deshalb: Mitgliederwerbung geht

uns alle an. So können die Arbeit-

geber an unseren Forderungen nicht

vorbei. Ilona Wichert

In Sachen Mitgliederentwicklung

gibt es eine gute und eine

schlechte Nachricht. Die schlechte

zuerst: ver.di schrumpft weiter.

Allerdings hat sich der Trend

deutlich verlangsamt. Das ist die

gute Nachricht. ver.di will und

muss aber wieder wachsen.

Mitglieder halten, Mitglieder

gewinnen steht deshalb auf der

ver.di-Agenda ganz oben.

Das Ziel: den Negativ-Trend stoppen.

Oder noch besser: den Trend umkeh-

ren. ver.di braucht mehr, braucht

junge Mitglieder. Denn auch eine Ent-

wicklung lässt nicht gerade froh-

locken: Das Durchschnittsalter der

ver.di-Mitglieder ist in den vergange-

nen Jahren kontinuierlich gestiegen.

In den nächsten drei bis vier Jahren

werden etwa ein Drittel der ver.di-

Aktiven in den Ruhestand gehen.

Dass die Entwicklung der Mitglie-

derzahlen nicht zwangsläufig nach

unten gehen muss, zeigen Projekte,

die zum Beispiel in Nordrhein-West-

falen durchgeführt wurden. An diese

erfolgreichen Erfahrungen knüpft

auch das Projekt Mitgliederwerbung

des Fachbereiches Gemeinden an.

Das Ziel: Mitglieder werben und Mit-

glieder halten. Außerdem soll ausge-

lotet werden, wie die Landesbezirke

und die Bezirke bei ihrer Mitglieder-

arbeit unterstützt werden können.

Denn eines steht außer Frage:

Mitgliederarbeit ist Arbeit vor Ort.

Es muss verstärkt darum gehen,

Nicht-Mitglieder darauf hinzuweisen,

wie wichtig es ist, Teil einer großen

Gewerkschaft zu sein. Denn sie ist

der Ansprechpartner schlechthin,

wenn es Probleme bei der Arbeit, um

Rechtsfragen oder gar um Sozialpläne

geht. Nur die Gewerkschaft vertritt

die Interessen der Arbeitnehmer –

auch individuelle Interessen. Wenn es

zum Beispiel um eine unrechtmäßige

Kündigung geht. Darüber hinaus:

Gewerkschaftsmitglieder haben

jede Menge Vorteile. So sind aus-

gewählte Dienstleistungen und Pro-

dukte für ver.di-Mitglieder weit güns-

tiger zu haben als für Nichtmitglieder

(www.service.verdi.de). Aber vor

allem: ver.di unterstützt streiken-

de oder ausgesperrte Mitglieder

bei Arbeitskämpfen.

Damit Tarifpolitik – und vor allem

damit Arbeitskämpfe – erfolgreich

sein können, braucht ver.di Mitglie-

der, und zwar viele. Es liegt auf der

Hand: Forderungen einer Gewerk-

schaft, die nur eine Minderheit der

Belegschaft in ihren Reihen vereint,

nehmen Arbeitgeber nicht ernst.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich

um private oder öffentliche Arbeit-

geber handelt. Eine Gewerkschaft

braucht Mitglieder, um stark zu sein

und ernst genommen zu werden. Die

Mitglieder wiederum profitieren von

einer starken Gewerkschaft, weil nur

sie in der Lage ist, die Interessen ihrer

Mitglieder erfolgreich zu vertreten –

gerade bei Arbeitskämpfen, gerade

Wir müssen wieder mehr werden

Mitgliederwerbungsteht im Mittelpunkt

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Mitglieder des

Vorstandes der

Bundesfachgruppe

Schulen:

Renate Brauer

Johanna Daberstiel

Frank Dahlke

Hella Forster

Kurt Geilersdörfer

Kriemhild Gilles

Uwe Hempowicz

Herbert Hirsch

Anton Kadirogli

Rainer Köpel

Karl-Hans Kraus

Hans-Holger Lange

Kurt Scherer

Reinhard Schmidt

Bärbel Tippel

Christine Wagner-Lange

Rolf Zarzycki

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Themen

bewegen

Die Bundesfachgruppe Schulen

hat sich klare Aufgaben für die

laufende Wahlperiode gesetzt:

So will sich die Bundesfachgruppe

vorrangig um die Sonderregelung

der Arbeitszeit für Schulhausmeis-

terinnen und Schulhausmeister

kümmern sowie um die Weiter-

entwicklung der Berufsbilder von

Schulsekretärinnen sowie Schul-

hausmeisterinnen und Schulhaus-

meistern. Daneben bringt sie sich

in die Diskussionen um die neue

Entgeltordnung, die Arbeitszeit

und die leistungsorientierte

Bezahlung ein.

Die Arbeitszeit ist eines der Themen,

die die Schulhausmeisterinnen und

Schulhausmeister derzeit bewegen.

Der TVöD und der Europäische

Gerichtshof haben die Marschroute

vorgegeben. Inzwischen wurde in

vielen Kommunen umorganisiert, es

wurden Verbünde gebildet und die

Kolleginnen und Kollegen arbeiten

im Team und im Schichtdienst. In

der Fachgruppe beschäftigt sich

eine Arbeitsgruppe auch künftig mit

der Neugestaltung der Arbeitszeit.

Es werden die Erfahrungen mit

dem Anhang zu § 9 TVöD und die

bereits gefundenen Regelungen

ausgewertet.

Mit dem Erscheinen der Bro-

schüre »Schule im Umbruch III –

Eckpunkte der Qualifizierungs-

maßnahmen – Schulsekretariate

und Schulhausmeister« sind die

theoretischen Vorarbeiten für die

Weiterbildungen beider Berufsgrup-

pen abgeschlossen. Nun geht es

darum, Partner zu finden, die die

Weiterbildungsgänge dann durch-

führen. Erste Gespräche sind schon

gelaufen. Nun sollen zudem Strate-

gien entwickelt werden, wie diese

Weiterbildungskonzepte flächen-

deckend Wirklichkeit werden können.

Dass die neue Entgeltordnung

auf der Agenda der Fachgruppe

steht, ist selbstverständlich. Eine

Arbeitsgruppe hat sich bereits

gebildet und trifft sich regelmäßig.

Dabei geht es nicht nur um die neue

Entgeltordnung, sondern auch

darum, wie die leistungsorientierte

Bezahlung in den einzelnen Kommu-

nen umgesetzt wird, wo die Chancen

liegen und wo die Gefahren des

Leistungsentgeltes lauern.

Berufsbilder, Entgeltordnung, Arbeitszeit

Bundesfachgruppe setztsich klare Aufgaben

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Wer am öffentlichen Dienst spart,

der bestraft die Armen. Denn sie

sind auf die öffentlichen Leistun-

gen angewiesen – auf die Kinder-

betreuung, auf die öffentlichen

Schulen, auf die öffentlichen

Parks. Öffentliche Dienstleistun-

gen sind gleichbedeutend mit

Lebensqualität – für die Mitglie-

der des ver.di-Fachbereichs Ge-

meinden stand dies noch nie in

Frage. Dennoch machte sich –

gerade in den vergangenen Jah-

ren – die Politik daran, an dieser

Binsenweisheit zu rütteln. Priva-

tisierung schrieben sie auf ihre

Fahnen. Dass Privatisierung eine

Sackgasse ist, dass derjenige, der

am öffentlichen Dienst, am öffent-

lichen Angebot spart, den Rotstift

am falschen Fleck ansetzt, dafür

will ver.di und speziell der Fach-

bereich Gemeinden Politiker und

die Bevölkerung sensibilisieren.

Denn für ver.di steht außer Frage:

ÖFFENTLICH IST WESENTLICH.

Es geht um die Energie- und Wasser-

ver- und die Abfallentsorgung; es geht

um die öffentliche Kinderbetreuung,

um die Verwaltung, um Bildung –

kurz: es geht um die Daseinsvorsorge.

Noch stärker als in den vergangenen

Jahren will ver.di für den öffentlichen

Dienst werben: Der Fachbereich plant

eine große Konferenz für kommendes

Frühjahr. Dabei soll auf die einzelnen

Aspekte des öffentlichen Dienstes

und seine Rolle in der Bevölkerung

eingegangen werden. Selbstbewusst

wollen sich die Mitglieder des öffent-

lichen Dienstes präsentieren, ohne

die Daseinsvorsorge und Lebensqua-

lität nicht möglich wären.

PPP? NEIN DANKE

Die Beschäftigten im öffentlichen

Dienst dürfen nicht für ihr Engage-

ment finanziell bestraft werden, indem

immer wieder auf die angeblich leeren

Kassen verwiesen wird. Wer an den

Einkommen der Beschäftigten des

öffentlichen Dienstes spart – ob sie

nun in der Verwaltung arbeiten, in

der Kinderbetreuung, in der Abfall-

wirtschaft, in den Kliniken oder den

Bauhöfen der Kommunen –, spielt mit

der Qualität und der Effizienz des

öffentlichen Sektors. Denn wenn die

Einkommen der Beschäftigten des öf-

fentlichen Dienstes nicht mithalten

können, wird es schwer für die Kom-

munen, qualifiziertes Personal zu

bekommen und zu halten. Ganz klar

auch: Lohndumping passt ganz und

gar nicht zum öffentlichen Dienst –

auch nicht im Bereich der einfachen

Tätigkeiten.

Und weil öffentlich wesentlich ist,

macht der Fachbereich weiter gegen

PPP (Public Private Partnership) mobil.

Weil PPP die Städte und Landkreise

teuer kommt und weil PPP Arbeits-

plätze gefährdet.

Personal- und Betriebsräte haben

– in Zusammenarbeit mit ver.di – im

vergangenen Jahr in verschiedenen

Städten Erfolge verbucht: Es ist ihnen

gelungen, die politisch Verantwortli-

chen für die Risiken von PPP-Modellen

zu sensibilisieren. Viele Städte legten

daraufhin PPP-Projekte auf Eis oder

beerdigten sie gar. Doch gänzlich out

sind solche Projekte noch lange nicht.

Nach wie vor präsentieren Kommu-

nen PPP-Konstrukte als des Finanz-

rätsels Lösung, wenn es gilt, Schulen

oder Schwimmbäder zu sanieren, ein

Gebäudemanagement aufzubauen

oder – als neueste Variante – für die

Kernverwaltung. Kein kommunaler

Bereich ist vor PPP-Lösungen sicher –

auch wenn sie sich bei genauer

Betrachtung als äußerst zweifelhaft

und risikoreich entpuppen.

KRÄFTE BÜNDELN

Der dritte ver.di-Bundeskongress hat

sich im Oktober in Sachen PPP neu

und eindeutig positioniert: Er stellte

sich hinter die Aktivitäten des Fach-

bereichs Gemeinden und erteilte die-

sen Projekten eine klare Absage. Für

den Fachbereich ist auch dies ein An-

sporn, zusammen mit den Personal-

und Betriebsräten die politisch Ver-

antwortlichen vor Ort in Sachen PPP

weiter zu sensibilisieren. Das Ziel:

PPP zu verhindern. Denn – so die

Experten – wer sich das nur schein-

bar günstige, aber in Wirklichkeit

teure PPP leisten kann, kann die

Aufgaben auch kommunal erledigen.

Meist sogar günstiger und besser.

Kräfte bündeln, über den Teller-

rand hinausschauen – das sind weite-

re Botschaften des jüngsten ver.di-

Bundeskongresses. Dass mehrere

Bundesfachbereiche – wie auch

Gemeinden sowie Bund und Länder

– nun nicht nur von einer Leitung

geführt werden, sondern auch ver-

stärkt zusammenarbeiten wollen,

ist ein Ausdruck davon. Auch alle

Fragen der Daseinsvorsorge sind

nicht nur Themen des Fachbereichs

Gemeinden, sondern auch der

Fachbereiche Bund und Länder, Ver-

und Entsorgung, Gesundheit und

Pflege oder Bildung. Öffentlich ist

auch hier wesentlich.

Renate Brauer, Herbert Hirsch,

Ilona Wichert

Bundes-

kongress

hat sich neu

positioniert

Öffentlich ist wesentlich

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UNTERSTÜTZUNG DER

UMSETZUNG DER

WEITERBILDUNGSABSCHLÜSSE

GEPRÜFTER GEBÄUDEMANAGER

FÜR SCHULEN, GEPRÜFTE

SCHULSEKRETÄRIN

GEPRÜFTE FACHWIRTIN FÜR

SCHULVERWALTUNG

Der Bundesfachbereichsvorstand wird

aufgefordert, in den Haushaltsjahren

2008 bis 2010 der Fachgruppe Schu-

len zusätzliche Mittel zur Verfügung

zu stellen, damit ver.di-Mitgliedern

ein Zuschuss zur Finanzierung der

Weiterbildungsangebote »Geprüfter

Gebäudemanager für Schulen«,

»Geprüfte Schulsekretärin« und

»Geprüfte Fachwirtin für Schulver-

waltung« gezahlt werden kann.

Begründung: Mit einer anteiligen

Kostenübernahme soll ein Beitrag zur

Mitgliederwerbung und Mitglieder-

bindung geleistet werden. Außerdem

soll darüber das neu entwickelte Fort-

bildungsangebot etabliert und damit

der Qualifizierungs- und Aufwertungs-

anspruch gefördert werden. Die Kos-

tenübernahme trägt dazu bei, dass

auch Kolleginnen und Kollegen in Teil-

zeit und mit niedrigem Einkommen

die Weiterbildung machen können.

EINGRUPPIERUNG NACH

QUALIFIZIERUNG

Die Bundestarifkommission wird auf-

gefordert, bei der Entwicklung der

Entgeltordnung die Qualifikations-

projekte für Schulhausmeisterinnen

und Schulhausmeister und Beschäf-

tigte in Schulsekretariaten zu berück-

sichtigen und die Einreihung in die

Entgeltgruppen entsprechend der

Weiterbildungsabschlüsse »Geprüfter

Gebäudemanager für Schulen«,

»Geprüfte Schulsekretärin« und

»Geprüfte Fachwirtin für Schulver-

waltung« vorzunehmen, sofern der

Arbeitgeber diese Qualifikation for-

dert oder die Stellenbesetzungsent-

scheidung aufgrund der Weiterbil-

dungsabschlüsse erfolgte.

Begründung: In Umsetzung eines

Bundesfachbereichskonferenzbe-

schlusses von 2003 sind die oben ge-

nannten Weiterbildungsprojekte kon-

zipiert worden. Mit einer entsprechen-

den Berücksichtigung der Weiterbil-

dungsabschlüsse in der Entgeltord-

nung soll verhindert werden, dass

Arbeitgeber diese Zusatzqualifikation

nutzen, ohne einen entsprechenden

Gegenwert durch eine angemessene

Eingruppierung zu bezahlen.

ABSCHAFFUNG DER

SONDERREGELUNG ZU § 9 TVÖD

Die Bundestarifkommission wird be-

auftragt, in zukünftigen Tarifverhand-

lungen dafür Sorge zu tragen, dass

der Anhang zu § 9 – Teil A Bereit-

schaftszeiten Hausmeisterinnen / Haus-

meister aus dem TVöD entfernt wird.

Begründung: Die Praxis hat bewie-

sen, dass auch für Hausmeisterinnen /

Hausmeister eine regelmäßige Ar-

beitszeit von 38,5 Wochenstunden

anwendbar ist. Die jetzige Regelung

erlaubt dem Arbeitgeber ohne Nach-

weis der tarifvertraglich festgelegten

Voraussetzung des regelmäßigen und

nicht unerheblichen Anfalls von Be-

reitschaftszeiten die Ausdehnung der

Arbeitszeit zu seinen Gunsten. Durch

die tatsächliche Arbeitsbelastung

innerhalb der Bereitschaftszeit von

mehr als 50 Prozent entsteht unbe-

zahlte Mehrarbeit über die tariflich

festgelegte Wochenarbeitszeit hinaus.

Einige Beschlüsse des Bundes

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Höhere

Arbeitszeit

Mehr

skongresses

KEINE ERHÖHUNG DER

ARBEITSZEIT

Die Bundestarifkommission wird auf-

gefordert, in kommenden Tarifver-

handlungen keinen weiteren Arbeits-

zeiterhöhungen zuzustimmen.

Begründung: Auf Grund der arbeits-

marktpolitischen Situation und der

grundsätzlichen Beschlusslage in

ver.di halten wir es für unabdingbar,

weitere Arbeitszeiterhöhungen zu

verhindern, weil Arbeitszeiterhöhung

Arbeitsplätze vernichtet, Arbeitslosig-

keit verstärkt und nicht zum Abbau

von Arbeitslosigkeit beiträgt und da-

mit weitere Kürzungen der Einkom-

men stattfinden, was bedeutet, für

mehr Arbeit geringer entlohnt zu

werden.

ABSCHAFFUNG DES ZWANGS

ZUM BEZUG EINER DIENSTWOHNUNG

Die zuständigen Stellen werden

beauftragt, das Dienstwohnrecht

unter Beachtung der Interessen der

Beschäftigten zu überarbeiten.

Begründung: In den meisten Fällen

wird die Lebensqualität durch das

Wohnen auf dem Schulgelände be-

ziehungsweise im Gebäude stark

beeinträchtigt (Lärm, Wohnungszu-

schnitt, Energieverbrauch, Störungen

in der Freizeit). Deshalb muss die Ent-

scheidung, ob eine Dienstwohnung

bezogen wird, grundsätzlich den

betroffenen Beschäftigten überlassen

werden. Das neue modernisierte

Tarifrecht hat die Möglichkeit erwei-

tert, Arbeitszeit planbar zu gestalten.

In vielen Kommunen ist dies bundes-

weit auch für den Bereich Schulhaus-

meisterinnen und Schulhausmeister

bereits umgesetzt, und die Kollegin-

nen und Kollegen arbeiten nach

Dienstplänen, die an die vorherr-

schenden Bedingungen angepasst

sind. Dabei hat sich erwiesen, dass

das Wohnen im Schulgebäude bezie-

hungsweise auf dem Schulgelände

nicht mehr erforderlich ist, da die

arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt

werden. Außerdem hat sich heraus-

gestellt, dass die Annahme, durch

das Wohnen auf dem Gelände wür-

den Einbrüche, Diebstahl und Sach-

beschädigungen verhindert werden,

ein Trugschluss ist.

Arbeitslose

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Tarifverhandlungen um die neue

Entgeltordnungwerden schwierig

und langwierig

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Was erwarten die Schulhausmeis-

terinnen und Schulhausmeister, was

erwarten die Schulsekretärinnen von

der neuen Entgeltordnung?

Brauer: Die Schulsekretärinnen erwarten

eine Eingruppierung, die die Veränderun-

gen der vergangenen Jahre berücksichtigt.

Die Arbeit der Schulsekretärin ist an-

spruchsvoller geworden. Schon früher wa-

ren Schulsekretärinnen nicht nur Schreib-

kräfte. Inzwischen haben sie aber noch

mehr Kompetenzen, inzwischen ist der

organisatorische Anteil ihrer Arbeit enorm

gewachsen. Das aber schlägt sich nicht

in der Eingruppierung nieder. Zudem gibt

es bundesweit eine große Bandbreite, in

der Schulsekretärinnen eingruppiert sind.

Das reicht von BAT VIII bis BAT Vb,

obwohl sie oft die gleiche Arbeit machen.

Köpel: Die Situation ist bei Schulhaus-

meisterinnen und Schulhausmeistern

ähnlich. Auch sie sehen sich derzeit nicht

adäquat eingruppiert. Sie wollen weg von

der Quadratmeterzahl und den Unter-

richtsräumen als Eingruppierungskriteri-

um. Auch bei ihnen sind die Anforderun-

gen an die Arbeit gestiegen. Schulhaus-

meister sind Gebäudemanager, viele müs-

sen Budgets verwalten, viele haben eine

teure Heizanlage zu bedienen. Sie müssen

diese Gebäudeleittechnik steuern, regeln,

sie können damit Energie sparen. Das hat

mit den klassischen Schulhausmeister-

tätigkeiten, wie wir sie aus unserer eige-

nen Schulzeit kennen, nichts mehr zu tun.

Für die Schulhausmeisterinnen und Schul-

hausmeister hat die neue Entgeltordnung

aber noch eine weitere Komponente: Mit

dem TVöD sind die Nebenabreden entfal-

len und die Kollegen haben finanzielle Ein-

bußen. Gleichzeitig haben sie sich qualifi-

ziert, um den Aufgaben gerecht zu wer-

den, die in den vergangenen Jahren auf

sie zukamen. Es ist nun an der Zeit, dass

diese Qualifikationen, die neuen Aufgaben

sich in der Bezahlung niederschlagen.

ver.di hat eine neue Entgeltordnung

erarbeitet, die Grund- und Zusatz-

merkmale sowie Funktionsmerkmale

vorsieht. Können die Kolleginnen und

Kollegen damit leben?

»Wir habe

Die neue Entgeltordnung ist nach der Tarifrunde das große Thema 2008. ver.di

hofft, bei den Gesprächen mit den Arbeitgebern im laufenden Jahr einen großen

Schritt voranzukommen. Vielleicht wird gar der Durchbruch geschafft. Im Fach-

bereich wurde in den vergangenen Monaten heftig über die Folgen diskutiert,

die das ver.di-Modell für die einzelnen Berufsgruppen mit sich bringt. Schul-

sekretärinnen sowie Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister dringen auf

eine Bewertung ihrer Tätigkeit über Funktionsmerkmale. Klar aber ist: Das Mo-

dell ist die Forderung, mit der ver.di in die Tarifverhandlungen mit den Arbeit-

gebern geht. Die Arbeitgeber signalisieren, sie wollen vor allem eines: an der

bestehenden Bewertungssystematik festhalten. Was versprechen sich die Kol-

leginnen und Kollegen von Funktionsmerkmalen? Darüber sprach Wir vom Fach

mit dem Vorsitzenden der Bundesfachgruppe Schulen, Rainer Köpel, und mit

Renate Brauer, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Fachgruppe.

Renate Brauer

Rainer Köpel

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Brauer: Mit den Grund- und Zusatzmerkmalen alleine

nicht, mit Funktionsmerkmalen schon. Die Fachgruppe

hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass zur Ein-

gruppierung Funktionsmerkmale für Schulsekretärinnen ...

Köpel: ... und auch für Schulhausmeisterinnen und Schul-

hausmeister ....

Brauer: ... herangezogen werden. Der Grund liegt auf

der Hand: Nur über Funktionsmerkmale ist eine bundes-

weite Vereinheitlichung zu erreichen. Nur über Funktions-

merkmale kann die Arbeit der Kollegin sachgerecht be-

wertet werden. Mit den Grund- und Zusatzmerkmalen

alleine ist das nicht möglich, denn einzelne Tätigkeitsbe-

reiche können nicht sinnvoll abgegrenzt werden. Oder sie

übernimmt Aufgaben, die in den Grund- und Zusatzmerk-

malen gar nicht zu erfassen sind, weil die Schulleitung

eigene Aufgaben weitergibt. Schulsekretärinnen sind

diejenigen, die oft Vertretungen für erkrankte Lehrer orga-

nisieren. Das ist eigentlich eine Aufgabe des Schulleiters.

Wie detailliert sind die Vorstellungen zu der

Eingruppierung?

Brauer: Wir wollen, dass die Grundeingruppierung für

alle Schulformen gleich ist. Denn ob eine Schulsekretärin

in einem Gymnasium oder in einer Grundschule arbeitet,

hat auf die grundlegende Aufgaben in der Regel keinen

Einfluss. Sie übernimmt immer Kommunikationsaufgaben

und sie braucht soziale Kompetenz. Alle Schulsekretärin-

nen sollten deshalb – nach dem ver.di-Modell – zunächst

in der Entgeltgruppe 6 sein. Eine funktionsbezogene Her-

aushebung könnte dann wieder nach Schulform unter-

schiedlich sein und sich vorrangig nach der Art der Auf-

gaben orientieren. Zum Beispiel: Arbeitet eine Schulsekre-

tärin als Springerin und wird in verschiedenen Arbeits-

plätzen eingesetzt, dann muss sie höher gruppiert werden

als eine Kollegin, die immer am gleichen Arbeitsplatz sitzt.

Sie muss höher gruppiert sein, wenn sie Ausbildungsfunk-

tionen übernimmt oder spezielle Aufgaben in der EDV-

Administration erledigt.

Wie sieht das bei den Schulhausmeisterinnen und

Schulhausmeistern aus?

Köpel: Auch wir werden ohne Funktionsmerkmale nicht

hinkommen. Denn Grund- und Zusatzmerkmale werden

dem Aufgabenfeld der Schulhausmeisterinnen und Schul-

hausmeister nicht gerecht. Vor allem aber: Funktionsmerk-

male sind griffig und nachvollziehbar. Was die Qualifika-

tion betrifft: Weiterbildung ist auch für die Schulhaus-

meisterinnen und Schulhausmeister unverzichtbar. Oder

en uns positioniert« anders gesagt: Ohne Qualifikation, ohne dass sich die

Kolleginnen und Kollegen permanent weiterbilden, wird

es nicht gehen. Die Welt bleibt nicht stehen. Wer sich

aber weiterbildet, wer sich neuen Aufgaben stellt, der

muss auch in der Eingruppierung belohnt werden.

Stichwort »Weiterbildung« bei den

Schulsekretärinnen?

Brauer: Das ist ein wichtiges Stichwort. Besonders im Hin-

blick auf die selbstständige Schule. Der Schulleiter braucht

dann noch mehr Unterstützung als heute, nämlich eine

Verwaltungsassistenz. Die Tätigkeit der Schulverwaltungs-

kräfte ist eine gute Grundlage für eine solche Assistenz.

Aber klar muss auch sein: Werden diese Qualifizierungen

von der Schulleitung genutzt, werden die Fähigkeiten im

Schulalltag verlangt, die bei solchen Weiterbildungen

erworben wurden, dann muss sich dies auch in der

Eingruppierung niederschlagen.

Wie geht es mit der Entgeltordnung nun weiter?

Köpel: Wir haben uns positioniert. Unsere Forderungen

liegen auf dem Tisch. Und damit sind wir den Arbeitge-

bern eindeutig voraus, denn sie haben kein neues System,

das sie uns präsentieren können.

Brauer: Es wird noch lange dauern, bis eine unterschrifts-

reife neue Entgeltordnung auf dem Tisch liegt. Wir aber

haben unsere Position festgezurrt und sachgerechte

Funktionsmerkmale entwickelt. Die Arbeitgeber würden

am liebsten am bestehenden System festhalten. Zunächst

wird es darum gehen, sich auf ein neues System zu einigen,

dann erst ist es sinnvoll, über die einzelnen Merkmale und

über die Entgeltgruppen zu reden, die den Merkmalen

zugeordnet werden. Ich denke, bis das neue System ge-

testet ist, wird es 2010 werden.

Köpel: Auch ich denke, dass bei der Entgeltordnung

nichts übers Knie gebrochen wird und auch nicht werden

kann. Zudem muss allen klar sein: Funktionsmerkmale

sind die Forderung des BuFGVo, mit der ver.di in die

Tarifverhandlung um die neue Entgeltordnung geht.

Auch wenn die Arbeitgeber bisher kein eigenes System

erarbeitet haben – aller Voraussicht nach wird die

Entgeltordnung, die später gelten wird, sich von dem

Modell unterscheiden, das wir jetzt erarbeitet haben.

Auch ich denke: Wir werden uns auf langwierige und

schwierige Verhandlungen einstellen müssen.

Die Fragen stellte Jana Bender

Ohne

Funktions-

merkmale

geht nichts

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Im Tarifvertrag öffentlicher Dienst

(TVöD) ist die wöchentliche Ar-

beitszeit geregelt. Der Europäische

Gerichtshof (EuGH) gibt sich bei

den Bereitschaftszeiten eindeutig.

Für den Bundesfachgruppenvor-

stand Schulen ist die Marschroute

deshalb längst klar: »Wir müssen

weg von den 48 Wochenstunden«,

stellt Rainer Köpel, Vorsitzender

der Bundesfachgruppe, fest. Auch

für Schulhausmeisterinnen und

Schulhausmeister soll – je nach

Bundesland – die 38,5- bezie-

hungsweise 39-Stunden-Woche

gelten. Einen entsprechenden Be-

schluss hat der Bundesfachgrup-

penvorstand jüngst verabschiedet.

Dass der TVöD die Wochenarbeitszeit

begrenzt, war überfällig – ist von

vielen Schulhausmeisterinnen und

Schulhausmeistern zu hören. Diese

Begrenzung diene auch dem Arbeits-

und Gesundheitsschutz. Denn Bereit-

schaftszeiten sind längst keine Leer-

laufzeiten mehr, in denen nur in sel-

tenen Ausnahmen die Schulhaus-

meisterin oder der Schulhausmeister

gefordert war. Doch nur mit Leer-

laufzeiten sind Wochenarbeitszeiten

von bis zu 50 Wochenstunden über-

haupt über Jahre hinweg zu leisten.

Bereitschaftszeiten aber sind in den

vergangenen Jahren immer mehr zu

echten Arbeitszeiten geworden.

Inzwischen hat sich landauf, land-

ab viel getan. In immer mehr Städten

und Landkreisen wurden Lösungen

gesucht, dem TVöD und dem EuGH

Geltung zu verschaffen. Das bedeutet

nicht, dass alle Kommunen auf die

gleichen Lösungen setzen. Während

die einen sich weiterhin auf Bereit-

schaftszeiten einlassen, setzen andere

auf Verbünde. Es wird in Teams und

nach Schichtplänen gearbeitet. So

können die Arbeitszeiten auch ohne

Bereitschaftszeiten eingehalten wer-

den. Die Schulhausmeisterinnen und

Schulhausmeister, die in solchen

Verbünden arbeiten, schätzen schnell

die verlässliche Arbeits- und Freizeit –

eine Situation, von der sie in früheren

Jahren nur träumen konnten.

Vor allem die Arbeitgeber sind

an Bereitschaftszeiten der Schulhaus-

meisterinnen und Schulhausmeister

interessiert. Sie pochen deshalb auf

die Sonderregelung, wonach wö-

chentlich bis zu 48 Stunden gearbei-

tet werden kann – mit entsprechend

echten Bereitschaftszeiten.

ver.di steht auf dem Standpunkt:

Wenn schon die Sonderregelungen

herangezogen werden, dann sollen

29 Vollarbeitsstunden und 19 Stun-

den Bereitschaftszeit angesetzt wer-

den. Meist sehen das die Arbeitgeber

anders: Sie wollen 38,5 Stunden Voll-

arbeitszeit und 9,5 Stunden Bereit-

schaftszeit. »38,5 Stunden Vollarbeits-

zeit plus Bereitschaftszeit – das wollen

wir nicht«, positioniert sich der Fach-

gruppenvorstand. Wenn der Arbeit-

geber wünscht, dass länger als 38,5

beziehungsweise 39 Stunden gearbei-

tet wird, dann soll er die Mehrarbeit

bezahlen – als Überstunden, heißt es.

Bereitschaft

ist kein

Leerlauf

SPEZIAL

ARBEITSZEIT

DAS ZIEL KÖNNENNICHT LÄNGEREARBEITSZEITEN SEINBundesfachgruppenvorstand beurteilt Sonder-regelungen und Opt-Out-Regelungen skeptisch

Freizeit

Arbeits- und

Verlässliche

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Bleiben noch die so genannten

Opt-Out-Regelungen. »Sie sind keine

Lösung«, meint der Bundesfachgrup-

penvorstand. Diese Regelungen be-

sagen, dass mit landesbezirklichen

Tarifverträgen unter bestimmten Be-

dingungen Wochenarbeitszeiten von

bis zu 60 Stunden vereinbart werden

können. Der Bundesfachgruppenvor-

stand ist skeptisch. Der Grund: Solche

Regelungen laufen dem Arbeits- und

Gesundheitsschutz zuwider, wie auch

der gewerkschaftlichen Forderung,

keine weiteren Arbeitszeitverlänge-

rungen hinzunehmen.

Gleichzeitig zeigt der Bundes-

fachgruppenvorstand Verständnis

für die Kolleginnen und Kollegen, die

auf Einkommenseinbußen verweisen.

Denn ohne die Nebenabreden für

Abenddienste zum Beispiel haben sie

unterm Strich weit weniger Einkom-

men als früher. Die Einbußen aber mit

einer höheren Wochenstundenzahl

zu kompensieren, sei wenig sinnvoll.

Denn dadurch werde die Gesundheit

gefährdet, aber auch die Möglichkeit

für Neueinstellungen werde hiermit

praktisch ausgeschlossen. Der Bun-

desfachgruppenvorstand will vielmehr

bei der Eingruppierung der Schulhaus-

meister ansetzen. Denn längst hätten

sich ihre Aufgaben gewandelt, ihre

Verantwortung sei gestiegen, viele

von ihnen seien zum Beispiel für com-

putergesteuerte Heizungsanlagen zu-

ständig. Dies müsse sich in einer bes-

seren Eingruppierung niederschlagen.

»Unser Ziel ist die Regelarbeitszeit,

und zwar ohne Bereitschaftszeiten

oder Opt-Out-Regelungen«, stellt der

Bundesfachgruppenvorstand klar.

Und er verweist vor allem auf jüngere

Kolleginnen und Kollegen, die meist

Wochenarbeitszeiten bis zu 60

Stunden mit »Nein, danke« ablehnen.

Es gehe auch um den Wert einer

geregelten Freizeit, heißt es im Bun-

desfachgruppenvorstand, darum,

Hobbys auszuüben und sich der

Familie widmen zu können.

Mehr Geld

auf Kosten der

Gesundheit?

FÜRTH: KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN WISSEN IHRE FREIZEIT ZU SCHÄTZEN

In der Regel arbeiten Schul-

hausmeister in Fürth in Ver-

bünden. Das heißt, das Stadtgebiet

ist in 5 Objektbereiche aufgeteilt mit

jeweils einem Objektleiter. Innerhalb

der Verbünde arbeiten wir teilweise

in Schichten, wobei die Regelarbeits-

zeit von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr

(Turnhallen) reicht. Innerhalb dieser

Zeit fallen keine Überstunden an.

Mehrarbeit wird in Freizeit abgegol-

ten. Manche Schulen unterscheiden

zwischen schulischer Arbeitszeit

(7 bis 17 Uhr bei einer Stunde Mit-

tagspause) und nichtschulischer Zeit.

Bei der schulischen Arbeitszeit kom-

men die Kolleginnen und Kollegen

auf 41 beziehungsweise 41,5 Stun-

den die Woche, bei der nichtschuli-

schen Zeit auf 35 Wochenstunden.

Die Mehrstunden bei der schulischen

Arbeitszeit, der langen Woche, wer-

den somit in der nichtschulischen

Zeit, in der kurzen Woche, abgebaut.

Bevor wir dieses Schichtmodell einge-

führt haben, wurde heftig diskutiert.

Die Arbeitgeber wollten dieses Mo-

dell nicht. Ihnen wäre es lieber gewe-

sen, wenn für Festhausmeister (48

Std.) und Vertreter (38,5 Std.) die

48-Stunden-Woche gegolten hätte.

Die Kolleginnen und Kollegen sahen

sehr schnell die Vorteile dieses Mo-

dells: Warum sollten sie 48 Stunden

arbeiten, wenn sie bei 38,5 Stunden

das gleiche Geld bekommen. Außer-

dem: Geregelte Freizeit, vor allem

mehr Freizeit. Unruhe gab es bei den

Kolleginnen und Kollegen wegen

des TVöD. Denn durch ihn sind die

Nebenabreden weggefallen,

durch die viele Schulhausmeis-

ter sich ein Zubrot verdienten.

Norbert Gramlich, Fürth

»

«

FREIBURG: KEINER WILL ZUR ALTEN REGELUNG ZURÜCK

Wir arbeiten seit dem 1. Januar

2006 in Verbünden. Das heißt:

Mindestens zwei Schulen wurden zu-

sammengelegt und werden von min-

destens zwei Kollegen betreut. So

wird sichergestellt, dass während des

Schulbetriebs zwischen 7 und 18 Uhr

der Schulhausmeister vor Ort ist. Wir

arbeiten eine Woche lang und die

nächste Woche entsprechend kurz.

Innerhalb eines Zwei-Wochen-Rhyth-

mus kommen wir dann im Schnitt auf

die 39-Stunden-Woche, die in Baden-

Württemberg gilt. Wird einer der bei-

den krank, übernimmt ein Springer die

Schicht. Wobei der Personalrat ein

Auge darauf hat, dass der Springer

nicht mehrere Wochen hintereinan-

der lange Schichten hat und dass die

Nachtruhen eingehalten werden.

Ich kenne keinen Kollegen, der wie-

der zurück wollte zur alten Regelung,

in der er – bei eineinhalb Stunden

Mittagspause – von 7 bis 22 Uhr im

Dienst war. Im Winter haben wir gar

um 6 Uhr angefangen. Das ging ganz

»

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Verschiedene

Regelungen,

aber …

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schön auf die Knochen. Freitagabends

konnte ich damals kaum noch die

Augen aufhalten. Gerade die jüngeren

Kolleginnen und Kollegen wollen die

neue Regelung nicht mehr missen –

auch, weil ihre Arbeits- und Freizeit

nun berechenbar sind und sie nun

mehr Zeit für die Familie haben.

Bei einigen Kollegen macht es sich

finanziell stark bemerkbar, dass die

Nebenabreden weggefallen sind.

Aber schon seit Jahren war klar, dass

die Nebenabreden auf wackligen

Beinen stehen. Auch wenn einige die

neuen Regelungen zunächst

kritisch sahen. Inzwischen

will niemand mehr zurück.

Patrick Schwehr, Freiburg

Wir haben lange diskutiert, und

wir haben lange Verhandlungen

mit dem Arbeitgeber geführt. Das Er-

gebnis: Bis zum 31. Mai 2007 konnten

die Kolleginnen und Kollegen einen

Zusatzvertrag vereinbaren. In diesem

sind Bereitschaftszeit und der Ge-

sundheitsschutz geregelt. Seit dem

1.06.07 können keine Verträge mehr

vereinbart werden, dies war ausdrück-

licher Wunsch der Tarifpartner. In

einer Protokollerklärung hat die Ge-

werkschaft ver.di Berlin klargestellt:

Wenn es Verhandlungen über ein

neues Tarifrecht in Berlin gibt, kann

nur das Ziel eine normale Arbeitszeit

für die Schulhausmeister/innen sein.

Etwa jede zweite Schulhausmeisterin

beziehungsweise jeder zweite Schul-

hausmeister entschied sich für diesen

Zusatzvertrag. Aber nicht jeder Bezirk

kann und will Abenddienste vergeben.

Für alle Schulhausmeisterinnen und

Schulhausmeister gilt in Berlin die

48-Stunden-Woche. Allerdings sind

in dieser Arbeitszeit die Pausen und

die Arbeitsbereitschaftszeiten enthal-

ten. Das haben wir in den Tarifver-

handlungen 2006 /2007 erreicht.

Wer sich für den Zusatzvertrag und

die Abenddienste entschieden hat,

für den kommt zusätzliche Arbeits-

zeit hinzu – das können dann 50, 60

oder gar mehr Stunden im Monat

sein. Es gibt aber auch Bezirke, in

denen sich kein Kollege für diese

Zusatzarbeit entschieden hat. Viele

Kolleginnen und Kollegen nehmen

das Angebot wahr, weil sie Alleinver-

diener in der Familie sind.

Die jungen Kolleginnen und Kollegen

setzen eher auf geregelte Freizeit,

die sie mit ihren Familien verbringen

wollen. Sie sind der Ansicht, dass ihr

Lebensunterhalt und der ihrer Fami-

lien mit einem 38,5-Stunden-Job zu

bestreiten sein muss. Die zusätzlichen

Abenddienste müssen gemacht wer-

den – aber warum nicht von zusätzli-

chen Kollegen? So würden Arbeits-

plätze geschaffen. Es geht darum, die

Zusammenhänge und den Wert der

Freizeit mit den Kolleginnen und Kol-

legen zu diskutieren, sie also mitzu-

nehmen in der gewerkschaftlichen

Diskussion. Und es geht darum, Schul-

hausmeisterinnen und Schulhausmeis-

ter entsprechend den gewach-

senen Anforderungen ihrer

Tätigkeit einzugruppieren.

Horst Domagalla, Berlin

«

BERLIN: »WIR MÜSSEN DIE KOLLEGINNENUND KOLLEGEN MITNEHMEN«

»

«

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… Arbeitszeit

und Eingrup-

pierung sind

gemeinsam

zu bewerten

Bei uns in Niedersachsen stehen

mehrere Lösungen nebeneinan-

der. Der Grund: Den Wünschen der

Kolleginnen und Kollegen sollte so

weit wie möglich Rechnung getragen

werden – unter Einhaltung des Ge-

sundheitsschutzes und des Arbeits-

schutzes. So gibt es die Möglichkeit,

dass ganz normal 39 Stunden die

Woche gearbeitet wird. Zweitens: Es

gilt die 39-Stunden-Woche, zusätz-

lich wird eine pauschale Überstun-

denvergütung vereinbart. Dabei wird

angenommen, dass zum Beispiel fünf

oder zehn Überstunden anfallen. Es

darf sich dabei aber nicht um regel-

mäßige Arbeiten (keine planmäßige

Verlängerung der Arbeitszeit) han-

deln, sondern um nicht vorhersehbare

Ereignisse wie einen Wasserrohr-

bruch oder einen Stromausfall.

Drittens: An Schulen mit vermeintlich

geringerem Arbeitsaufwand hat der

Arbeitgeber die Möglichkeit, die Ar-

beitszeit zu faktorisieren (30 Stunden

Vollarbeitszeit und 18 Stunden Be-

reitschaft). Dabei darf der Schulhaus-

meisterverlangen, dass genau fest-

gelegt wird zu welchem Zeitpunkt er

in Bereitschaft ist. Bisher war es nicht

möglich, dass der Schulhausmeister

diese Festlegung verlangen konnte.

Die Bereitschaftszeiten müssen zu-

dem echte Bereitschaftszeiten sein,

keine normalen Arbeitszeiten.

Während der Bereitschaftszeit dürfen

nur außerplanmäßige Arbeiten

durchgeführt werden. So hat der

Schulhausmeister die Gelegenheit zu

dokumentieren, dass auch in seiner

Bereitschaftszeit Vollarbeit anfällt.

Die vierte Möglichkeit ist die Opt-

Out-Regelung. Das heißt, Wenn der

Schulhausmeister einverstanden ist,

kann die faktorisierte Arbeitszeit von

39 Stunden (30 Stunden Vollarbeits-

zeit und 18 Stunden Bereitschaft) um

weitere 12 Stunden ausgedehnt wer-

den. Das bedarf seiner schriftlichen

Einwilligung, die nach einer Frist von

sechs Monaten zum Monatsende

widerrufen werden kann. Aus Grün-

den des Gesundheitsschutzes darf

der Schulhausmeister während der

Bereitschaftszeit das Schulgelände

verlassen und sich gegebenenfalls zu

Hause aufhalten. Die Arbeitszeit soll

zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Nur

aus betrieblichen /dienstlichen

Gründen sollen Ausnahmen im Ein-

zelfall erlaubt sein. Die Abgeltung

von Überstunden ist in fünf

Stufen (A–G) aufgeteilt von 15

bis zu 37 Stunden im Monat.«

Andreas Benken, Leer

LEER: UNTERSCHIEDLICHE LÖSUNGEN GEFUNDEN

SPEZIAL

ARBEITSZEIT»

«

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Oftmals bringen sich die Schulsekre-

tärinnen notwendige Fähigkeiten

und Kenntnisse selbst bei. Weiter-

bildungsmaßnahmen sorgen dafür,

dass sie Ihre Arbeit effektiver und

professioneller erledigen können.

Aber nicht nur das versprachen

sich Schulsekretärinnen von der Qua-

lifizierung: »Wir erhofften uns auch,

dass unsere Arbeit besser anerkannt

wird und die Stellung des Schulsekre-

tariats in der Schule gestärkt wird«,

sagt Billhardt. Nicht zu vergessen ist,

dass sich mit der Fortbildung für die

Schulsekretärinnen die Möglichkeit

zu einer Höhergruppierung in die

Entgeltgruppe 8 TVöD eröffnet.

Grünes Licht

Landrat Matthias Wilkes stand als

Dienstherr der Schulsekretärinnen

dem Anliegen von Anfang an wohl-

wollend gegenüber. Er hatte deshalb

selber die Idee und beauftragte die

Verwaltung (Personalmanagement

und Schulabteilung), in Zusammen-

arbeit mit dem Verwaltungsschul-

verband Hessen mit Sitz in Darmstadt

ein Fortbildungskonzept zu erarbei-

ten. Eine fundierte Grundlage war

hier auch das von der Fachgruppe

erarbeitete Weiterbildungskonzept.

Dieses Konzept wurde dann einer

Arbeitsgruppe, bestehend aus Schul-

sekretärinnen und Schulleitern der

verschiedenen Schulformen, der

Verwaltung und den Vorsitzenden

des Kreiselternbeirates, vorgestellt

und bekam im Oktober 2006 grünes

Licht. Schon einen Monat später

wurde es allen Schulsekretärinnen

präsentiert und im Dezember allen

Schulleitern. Schon im Januar 2007

starteten die ersten beiden Kurse.

»Wenn der Landrat – also letztend-

lich unser Chef – hinter uns steht,

kann so was sehr schnell gehen«,

resümiert Billhardt.

Für Landrat Wilkes steht fest,

dass der Qualifizierung ein fundiertes

Konzept zu Grunde liegen muss. Da-

mit liegt er wohl genau richtig, denn

der Andrang nach den ersten Infor-

mationsveranstaltungen war so groß,

dass inzwischen schon der dritte Kurs

angelaufen ist.

Landkreis Bergstraße bietet Qualifikation für

Schulsekretärinnen

Mehr

Geld

Mehr

Anerkennung

»Es war schon seit langem unser Wunsch, uns zu qualifizieren«, erzählt

Gabriele Billhardt, Schulsekretärin und Personalratsmitglied. Qualifi-

zierung ist notwendig, denn die Anforderungen steigen stetig. Längst

geht es in den Schulsekretariaten nicht mehr nur darum, Briefe zu

schreiben oder ab und an Schülerinnen und Schüler zu trösten. Die

Schullandschaft verändert sich und damit auch die Aufgaben der

Schulsekretärinnen.

Inzwischen müssen, im Zusammenhang mit der Stärkung der Eigen-

verantwortlichkeit der Schulen, immer weitere Verwaltungsaufgaben

übernommen werden. Dazu gehört nicht nur das Beherrschen von

EDV-Programmen, sondern auch Kenntnisse über das Schulrecht und

das generelle Arbeiten mit neuen Kommunikationstechniken.

Lorsch an der Bergstraße

glänzt nicht nur mit hübschen

Stadtansichten, sondern

auch mit einem vorbildlichen

Qualifizierungskonzept für

Schulsekretärinnen.

Mehr

Wissen

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15

eine oder andere Schulsekretärin

kaum einen Unterschied macht. Aber

eine Höhergruppierung »kann uns

keiner mehr nehmen – eine Zulage

schon«. So argumentiert Billhardt

auch bei Kolleginnen, die nicht ein-

sehen wollen, warum sie eine solche

Qualifikation absolvieren sollen. Denn

seit Jahren erfüllen sie die Anforde-

rungen, organisieren ihren Arbeits-

platz und seit Jahren erledigen sie

immer neue Aufgaben. Inzwischen

sind auch Skeptikerinnen davon

überzeugt, dass der Kurs nur Vorteile

bringt. »Wir sind jetzt sicherer im All-

tag«, lautet die einhellige Meinung.

Jana Bender

Mehr Informationen

zur Qualifizierung:

Gabriele.Billhardt@

kreis-bergstrasse.de

Sieben Module

Die Fortbildung setzt sich aus sieben

Modulen zusammen. Wer sie erfolg-

reich absolviert, kann sich Fachkraft

für Schulverwaltung oder neudeutsch

Office Managerin für Schulverwaltung

nennen. Zeitmanagement, Korrespon-

denz, interkulturelle Kommunikation

und vor allem Betriebswirtschaft

stehen auf dem Stundenplan, denn

auch für Schulen gilt in absehbarer

Zeit die Doppik, also die doppelte

Buchführung. Es geht um Kosten-

und Leistungsrechnung, Kommunal-

recht, Controlling, Datenschutz,

Rechte und Pflichten, die sich aus

Die Kurse sind gefragt:

Schulsekretärinnen, die die

Weiterbildung absolvierten

Bilder: Landkreis Bergstraße

dem TVöD ergeben, Minijobs, das

Schulgesetz und die Mehrwertsteuer.

Mit Fragen aus all diesen Gebieten

sind Schulsekretärinnen konfrontiert.

Dabei sind die Lehrinhalte selbstver-

ständlich exakt auf die Aufgaben zu-

geschnitten, die für Schulsekretärin-

nen zum Alltag gehören.

Voraussetzung für die

Höhergruppierung

Die Fortbildung umfasst 120 Stun-

den, welche voll durch den Landkreis

übernommen werden. Am Ende muss

jede Teilnehmerin eine Hausarbeit

schreiben und diese auch persönlich

präsentieren. Als letzte Voraussetzung

zur Höhergruppierung muss die

jeweilige Schulleitung die

Arbeit der betreffenden

Schulsekretärin ein halbes

Jahr nach Ende des Seminars

beurteilen.

Für Gabriele Billhardt

gibt es gar keinen Zweifel:

Eine Höhergruppierung ist

immer besser als eine

Zulage. Auch wenn es in

Euro unterm

Strich für die

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Von Seiten des Landes ist bislang

nicht daran gedacht, an allen Schulen

eine Schulassistenz einzurichten, falls

der Modellversuch positiv bewertet

wird. So wurden nur große Schul-

komplexe, an denen eine volle Stelle

ausgelastet werden konnte, in das

Modell einbezogen. An einer Berufs-

schule der Stadt Mannheim gab es

bereits zuvor schon auf Grund der

Größe einen Verwaltungsleiter. Auch

diese Schule ist nun Teil des Modells.

Ein zwischen dem Kultusministe-

rium des Landes und den kommuna-

len Landesverbänden erstellter Auf-

gabenkatalog ist weder verbindlich

vorgeschrieben worden noch gilt er

als abschließend. Zudem wird er vor

ver.di geheim gehalten. In einem Ge-

spräch auf der Fachebene im Kultus-

ministerium, um das die Fachgruppe

Schulen unmittelbar nach der Regie-

rungserklärung gebeten hatte, wur-

den größtenteils Aufgaben genannt,

die auch Schulsekretärinnen bislang

teilweise oder ganz wahrnehmen.

Genannt wurden zum Beispiel Aus-

wahl und Unterstützung der EDV,

Bewirtschaftung der Schulhaushalte,

Beschaffung der Maschinen, Aus-

schreibungen, Lehr- und Lernmittel,

Reklamationen, Diebstahl, Beschädi-

gungen, organisatorische Aufgaben

in der Ganztagsschule.

Keine Entwertung

der bisherigen Aufgaben

In diesem Gespräch hat ver.di deshalb

gefordert, dass die Schulverwaltungs-

assistenz nicht zu einer Entwertung

der bisherigen Aufgaben der Schul-

sekretärinnen führen darf und dass

bei entsprechender Eignung auch

Schulsekretärinnen ein beruflicher

Aufstieg in die Schulverwaltungs-

assistenz offenstehen muss. Zu die-

sem Zeitpunkt stand noch nicht fest,

ob ausschließlich Beamtinnen und

Beamten oder auch Angestellten die

Funktion der Schulverwaltungs-

assistenz übertragen werden sollte.

Die Fachgruppe Schulen hat nach-

gehakt und das Kultusministerium um

Auskunft hinsichtlich der Stellenbe-

Modellversuch imSüdwesten –Chancen auch fürSchulsekretärinnen2005 war es in einem kleinen Abschnitt in der Regierungserklärung

angekündigt: Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird nun an 14 Schulen in

Baden-Württemberg erprobt, wie die Schulverwaltung optimiert wer-

den kann. Dazu wurde unter hälftiger Kostenbeteiligung des Landes

die Funktion einer Schulverwaltungsassistenz geschaffen. Die Stelle

selbst ist beim kommunalen Schulträger angesiedelt. Die Schulverwal-

tungsassistenz soll sowohl Verwaltungsaufgaben der Schulleitung als

auch des Schulträgers übernehmen. Im Gegenzug für die Entlastung

der Schulleitung fallen Entlastungskontingente der Schulleitung bezie-

hungsweise Verwaltungsanteile der Schulämter weg. Der Modell-

versuch soll drei Jahre dauern.

Gute Aussichten für

Schulsekretärinnen: Auch

ihnen bietet der Modellversuch

neue Perspektiven

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setzung und -bewertung gebeten.

Die Antwort war spärlich, aber soviel

wurde doch klar: Überwiegend wer-

den im Modellversuch Beamte des

gehobenen Verwaltungsdienstes (ab

Besoldungsgruppe A 9 = EG 9 TVöD)

von den Schulträgern eingesetzt.

Wahrscheinlich mehr Beamte als

Beamtinnen. Es wurde jedoch zugesi-

chert, dass Schulsekretärinnen bei

entsprechender Eignung nicht grund-

sätzlich ausgenommen seien. In einem

Fall sei auch eine Schulsekretärin als

Schulverwaltungsassistentin tätig.

Nur wo, wollte das Ministerium aus

Gründen des Datenschutzes nicht

sagen. Auch über die Stellenbewer-

tung der Angestellten wurden keine

Auskünfte geben. Dies sei ausschließ-

lich Angelegenheit des Schulträgers.

Mit der beruflichen Zugangs-

option für Schulsekretärinnen wurde

zumindest eine wesentliche ver.di-

Forderung erfüllt. Auch die Ansied-

lung der Funktion beim kommunalen

Schulträger bewertet ver.di positiv.

Nur so steht ein beruflicher Aufstieg

zum Beispiel in Verbindung mit einer

beruflichen Fortbildung auch den

Schulsekretärinnen offen. Ein sonst

erforderlicher Arbeitgeberwechsel

wird vermieden.

Professionalisierung der

Schulorganisation

ver.di setzt sich schon seit einigen

Jahren für eine Professionalisierung

der Schulorganisation und die Auf-

wertung der Tätigkeiten der Schulse-

kretärinnen ein, was jedoch bislang

an den Kompetenzabgrenzungen und

Kostentrennungen zwischen Land

und Kommune gescheitert ist. Die

Konsequenz aus den PISA-Studien

muss sein, dass Qualitätsverbesse-

rungen nicht nur im pädagogischen

Bereich, sondern auch in der Schul-

organisation erfolgen müssen. Der

Weg hin zur Ganztagsschule und zur

selbständigen Schule zwingt zu qua-

litativen Veränderungen auf diesem

Gebiet. Das wird jedoch noch vieler-

orts verschlafen.

Von daher geht das Konzept der

Schulverwaltungsassistenz prinzipiell

in die richtige Richtung, wenngleich

dafür eine bestimmte Schulgröße wei-

terhin Voraussetzung sein wird. Den-

noch ließen sich, sollte sich der Mo-

dellversuch bewähren, Kernelemente

einer einheitlichen Schulverwaltung

auch auf Schulen mit 500 bis 1000

Schülern übertragen. Dann würden

die bislang nicht berücksichtigten

höherwertigen Tätigkeiten endlich in

die Stellenbewertung einfließen.

Modellversuch

nicht transparent

Kritisiert werden muss am Modell-

versuch, dass er vom Land und vom

Schulträger bislang nicht transparent

gemacht wird. Daran scheinen weder

das Kultusministerium noch die Kom-

munen ein besonderes Interesse zu

haben. Es scheint so, als wolle sich

keiner richtig in die Karten schauen

lassen. Deshalb ist es der Fachgruppe

Schulen auch bislang nicht gelungen,

alle Schulen, die im Modellversuch

sind, ausfindig zu machen bzw. Kon-

takt zu den Schulverwaltungsassis-

tenten aufzunehmen.

Es drängt sich daher der Verdacht

auf, dass nicht die lobenswerte Sache,

sondern finanzielle Mitnahmeeffekte

die Hauptrolle spielen. Es wäre scha-

de, wenn das so zutreffen würde. Die

Fachgruppe Schulen wird die in Aus-

sicht gestellte Evaluierung (Bewer-

tung) kritisch verfolgen und weiter-

hin auf berufliche Chancengleichheit

für Schulsekretärinnen pochen.

Thomas Schwarz

Ministerium

hält sich

bedeckt

Thomas Schwarz ist

Landesfachgruppenleiter

in Baden-Württemberg

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Rosenthal | Schon Kinder und

Jugendliche sind im Visier der

Neonazis. Vor den Schulen oder

gar auf den Pausenhöfen vertei-

len sie CDs und bunte Zeitschrif-

ten. Sie laden zu Festen ein, zu

Kletterpartien, zu Ferienlagern

und versuchen, die Kinder und

Jugendlichen in ihren Bann zu

ziehen. Für Schulsekretärin Anja

Oehm steht fest: »Wir müssen

aufklären« – immer und immer

wieder. Vor allem die Eltern, aber

auch die Schüler, die Nachbarn

und die Freunde. Damit sie wis-

sen, mit welchen Methoden die

braunen Gesellen um ihre Gunst

werben, und damit die Kinder

und Jugendlichen gegen solche

Anmache immun sind.

»Wehret den Anfängen« könnte ein

Leitmotiv von Anja Oehm sein. Aber

auch: »Niemals nachlassen« oder

»Wachsam sein« – wachsam gegen

Rechtsextremismus. Anja Oehm ist

Schulsekretärin. Aber auch Mutter.

Und vor allem engagiert. Ihre Familie

liegt ihr am Herzen, ihr Wohnort.

Denn es geht darum, dass sie, ihre

Familie, ihre Freunde, ihre Nachbarn

und ihre Kolleginnen und Kollegen

auch in Zukunft so leben können wie

bisher. Ohne sich einzuschränken –

ohne Angst vor Skinheads oder den

braunen »Kameraden«, die versuchen,

sich in der Region breitzumachen.

Rosenthal liegt in der Sächsischen

Schweiz. Schon seit Jahren tummeln

sich die NPD und andere Rechts-Orga-

nisationen in Sachsen. Teilweise sitzen

NPD-Vertreter in Gemeinderäten. Im

Kreistag sind sie vertreten und inzwi-

schen auch im Landtag. Und die NPD

sucht Nachwuchs – vor allem an den

Schulen. Dort wird versucht, soge-

nannte Schulhof-CDs zu verteilen

oder modern aufgemachte Hefte wie

»Perplex«, das inzwischen verboten

wurde. Schulleitungen waren mit-

unter ratlos – weil sie die Codes nicht

verstanden, weil sie die CDs nicht zu-

ordnen konnten. Jedenfalls war das

noch vor ein paar Jahren so.

Eltern aufklären

Anja Oehm hat selbst zwei Kinder, die

damals in die Schule gingen, in der

sie als Schulsekretärin arbeitete. Weil

sie sah, dass die Lehrer wie Eltern

eben oftmals nicht wissen, was da vor

der Schule und in den Pausenhöfen,

teilweise gar in den Klassenzimmern

verteilt oder getauscht wird, organi-

sierten sie und ihre Mitstreiter vom

Schulförderverein 2002 zusammen

mit einem früheren Polizeibeamten

eine Aufklärungsveranstaltung gegen

Rechtsextremismus. Es ging um die

Inhalte der CDs, um die Heftchen,

die sie verteilen, es ging um die

Symbolik, mit der Nazis sich outen.

»Sie versuchen, die Bevölkerung auf

ihre Seite zu ziehen und schon kleine

Kinder mit ihren Aktivitäten für sich

zu begeistern«, weiß Anja Oehm –

mit Kinder- und Straßenfesten, mit

Kinderferienlagern, Sonnenwendfei-

ern, Kletterkursen oder auch Mittel-

alterfesten. Unbedarfte Eltern denken

sich nichts dabei, sind vielleicht sogar

froh, dass ihre Kinder mit ins Ferien-

lager dürfen, und ahnen nicht, was

mit ihren Kindern geschieht. Eltern

müssen aufgeklärt werden, wer da

Kontakt zu ihren Kindern sucht, und

auch die Kinder selbst. »Man kann mit

der Aufklärung nicht früh genug be-

ginnen – spätestens mit der 5. Klasse

holt sonst das Problem die Eltern ein.«

Die Veranstaltung war ein Erfolg.

Das heißt natürlich nicht, dass die

Rosenthaler das Problem Neonazis

nun vergessen konnten. Im Gegenteil.

Im Januar 2003 überfielen 20 Neo-

nazis die Geburtstagsfeier der Tochter

von Anja Oehm. Die 15jährige Schü-

lerin feierte zusammen mit Klassen-

kameraden und Freunden im Jugend-

club »Las Vegas«, als die Braunen

plötzlich auftauchten und nichts an-

deres im Sinn hatten als Krawall. Die

meisten der rechtsextremen Skin-

heads, die auf dem Fest auftauchten,

hatten bereits ein stattliches Straf-

register angesammelt, waren weitaus

älter als ihre Opfer, alle kamen aus

der Gegend. Sie wollten eigentlich

auf ein Skinhead-Konzert nach Mag-

deburg. Doch das war abgesagt

worden. Und so suchten sie sich eine

Gelegenheit für Zoff und sprengten

die Geburtstagsfeier.

»Aktion Zivilcourage«

Das alles wurde erst später bekannt.

An jenem Abend schlugen sie auf die

Freunde von Anja Oehms Tochter

ein: Einem der Jugendlichen wurde

der Kiefer zerschmettert, andere hat-

ten Platzwunden, der Schreck saß

Immer und immer wieder:Aufklären gegen braune Gesellen

Überfall

auf die

Tochter

Feier der

Schulsekretärin Anja Oehm

zeigt Zivilcourage gegen Nazis

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»Schulleitungen dulden heute

nicht mehr, dass Neonazis Propagan-

damaterial in den Schulen an die

Schüler verteilen«, sagt Anja Oehm.

Das ist ein Erfolg. Dass es vor einigen

Jahren teilweise dazu kam, lag

schlicht daran, dass weder Schulleiter

noch Lehrer die Symbole richtig zu

deuten wussten, die auf dem Mate-

rial zu sehen waren. Die Geheimspra-

che der Neonazis. »Auch die meisten

Eltern blicken da nicht durch«, weiß

sie. Und plötzlich sind die Jugendli-

chen nicht mehr ansprechbar, hängen

nur noch mit den Kumpels rum, den

anderen vom Lagerfeuer zur Sonnen-

wendfeier. Unvergesslich ist Anja

Oehm eine Gerichtsverhandlung

nach einem Skinhead-Überfall.

Neben ihr die fassungslosen Eltern

des Opfers, vor ihr in Tränen aufge-

löst die Eltern des Täters, die nicht

mehr an ihren Sohn rankamen, wie

sie eingestanden.

»Bewusstsein schaffen«

Deshalb lassen Anja Oehm und ihre

Mitstreiter nicht nach. Sie will

»Bewusstsein schaffen«, Eltern und

Lehrer sensibilisieren. Und damit ist

sie sich mit Sven Forkert einig, der im

Landkreis Sächsische Schweiz Aktivi-

täten gegen Extremismus koordiniert.

Denn Neonazis haben vor allem Ju-

gendliche im Visier. »Da kann man

präventiv viel tun«, weiß er. Das Ziel:

die Jugendlichen sollen wissen, mit

wem sie es bei den CD-Verteilern zu

tun haben, eben nicht mit den net-

ten Kumpels von nebenan. »Die jun-

gen Leute sollen dann selbst sagen:

Behalt deine CD, deine Broschüre

und bleib mir weg – ich will mit euch

nichts zu tun haben.«

Deshalb organisieren Anja Oehm

und ihre Mitstreiter immer wieder

Informationsstände in den Städten

der Umgebung, deshalb verteilen sie

Aufklärungsschriften gegen rechts

und reden wieder mit Lehrern. Denn

sowenig die Neonazis damit auf-

hören, Kinder und Jugendliche in ihre

Reihen zu ziehen, so wenig »dürfen

wir mit unserer Arbeit nachlassen«,

weiß Oehm, die auch Mitglied des

ver.di-Landesvorstandes Sachsen,

Sachsen-Anhalt und Thüringen der

Bundesfachgruppe Schulen ist.

»Sonst haben die Rechtsextremen

wieder die Oberhand.« Jana Bender

allen im Mark. Die Polizei hat alle 20

Schläger ermittelt. Vor Gericht sah

man sich wieder. Die Jugendlichen

sagten gegen die Neonazis aus – und

sahen sich danach mannigfaltiger

Einschüchterungen ausgesetzt. Für

Anja Oehm war das aber erst recht

ein Grund, gegen die Rechten mobil-

zumachen.

Zusammen mit der Pirnaer »Aktion

Zivilcourage«, dem Kulturbüro Sach-

sen, der Opferberatung RAA (Regio-

nale Arbeitsstellen für Ausländerfra-

gen, Jugendarbeit und Schule) und

dem Staatsschutz. Seit einigen Jahren

auch mit dem Koordinator gegen

Extremismus, den es inzwischen in

der Sächsischen Schweiz gibt. Sie

geht auch zu den Gerichtsverhand-

lungen gegen Neonazis, sie schreibt

Artikel über Rechtsextremismus und

Antisemitismus. Sie lässt einfach nicht

locker. Auch nicht, als sie und selbst

ihre Kinder von Neonazis immer

wieder bedroht, die inzwischen fast

erwachsenen Kinder gar überfallen

werden. Seit 2005 arbeitet Anja Oehm

im Förderverein der Opferberatung

RAA in Dresden mit, sie recherchiert

bei Gericht zu rechtsextremen Straf-

taten.

Baustopp verhängt

Und weil Neonazis ein ehemaliges

Ferienheim in der Umgebung von Ro-

senthal zu einem neuen Treff ausbau-

en wollen, organisieren Anja Oehm

und ihre Mitstreiter erneut Informa-

tionsveranstaltungen. Mit dabei sind

der Förderverein der Grundschule

Rosenthal – als einziger der zahlrei-

chen Vereine des Ortes –, das Kultur-

büro Sachsen und der Koordinator

gegen Extremismus. Lehrer, Eltern,

Erzieher, Gemeinderatsmitglieder

kommen zu der Veranstaltung. Das

war im vergangenen Jahr. Inzwischen

haben die Behörden in Sachen Ferien-

heim einen Baustopp verhängt. Der-

zeit dürfen dort auch keine Veranstal-

tungen stattfinden. Dem voraus war

eine Razzia gegangen, bei der auch

verschiedene Neonazis festgenom-

men worden waren.

Die Symbole der Neonazis:

Eltern und Lehrer müssen

wissen, was sich dahinter

verbirgt. Fotos: Privat

Die meisten

Eltern blicken

nicht durch

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Wolfsburg setzt auf Zielvereinba-

rungen. Vor allem auf Teamziele.

Dass eine entsprechende Dienst-

vereinbarung erzielt wurde, ist

vor allem dem Personalrat zu ver-

danken. Schon frühzeitig hat sich

der Personalrat in Wolfsburg mit

dem Leistungsentgelt nach dem

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

(TVöD) auseinandergesetzt und

sich gegen systematische Leis-

tungsbewertung starkgemacht.

Das Ergebnis: eine Dienstvereinba-

rung, die sich sehen lassen kann.

Dennoch können sich auch in

Wolfsburg nur wenige tatsächlich

für Leistungsentgelt erwärmen.

Wie auch in anderen Kommunen

sähen die meisten Beschäftigten

der Stadt es lieber heute als mor-

gen, dass der § 18 des TVöD wie-

der verschwindet – ersatzlos.

Für den Personalrat in Wolfsburg war

klar: Das Leistungsentgelt steht im

Tarifvertrag. Ergo müssen sich die Per-

sonalräte darum kümmern. Es galt zu

vermeiden, dass die Arbeitgeber eine

Dienstvereinbarung durchdrücken,

die den Interessen der Beschäftigten

zuwiderläuft. Denn viele Arbeitgeber

liebäugeln nicht mit Zielvereinbarun-

gen, sondern mit der systematischen

Leistungsbewertung. Das ergab eine

Umfrage (siehe Kasten) des ver.di-

Landesbezirks Nordrhein-Westfalen.

Damit bestätigten sich die Befürch-

tungen, die viele Gewerkschafter

schon seit Inkrafttreten des TVöD

hegen. ver.di sieht eine systematische

Leistungsbewertung äußerst kritisch.

Der Grund: Bei systematischer Leis-

tungsbewertung besteht die Gefahr,

dass »Nasenprämien« bezahlt werden.

Team-Ziele haben Vorrang

Damit die Dienstvereinbarung zum

Leistungsentgelt den Belangen der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ent-

gegenkommt, bildete der Gesamt-

personalrat schon früh eine Arbeits-

gruppe, die sich mit den Details, mit

kniffligen Punkten, mit Streitfragen

ausführlich auseinandersetzte. Die

Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wur-

den mit dem Arbeitgeber diskutiert.

Als Fazit dieser Diskussionen wieder-

um entstand die Dienstvereinbarung,

die nun für Wolfsburg gilt.

Die Dienstvereinbarung lässt zwar

aus tariflichen Gründen Zielverein-

barung und systematische Leistungs-

bewertung zu. Allerdings wird die

systematische Leistungsbewertung

dermaßen erschwert, dass sich Ziel-

vereinbarungen durchgesetzt haben.

Die Wolfsburger Stadtverwaltung

gibt den Team- und Gruppenzielen

den Vorrang vor Einzelzielvereinba-

rungen. Das heißt: Wann immer es

möglich ist, sollen Ziele für die Teams /

Gruppen vereinbart werden. Für spe-

zielle Bereiche, in denen die Beschäf-

tigten Einzelkämpfer sind – wie bei

Sekretärinnen im Vorzimmer oder bei

Platz- und Hallenwarten –, sollen indi-

viduelle Lösungen gefunden werden.

Schulsekretärinnen sind ein Son-

derfall. Der Hintergrund: die »Zwei-

teilung« der Schule. Einerseits ist die

Kommune Träger der Schule, anderer-

seits werden Lehrer und Schulleiter

vom Land bezahlt. Das würde bedeu-

ten, eine Schulsekretärin müsste eine

Zielvereinbarung mit dem Schulleiter

aushandeln, der aber nicht Mitarbei-

ter der Stadtverwaltung und somit

nicht disziplinarisch vorgesetzt ist. In

diesen Fällen wird die Leistungsprä-

mie pauschal bezahlt. Das bedeutet,

die Schulsekretärin wird so behandelt,

als ob sie ihre Ziele erreicht hätte.

Entsprechend fällt die Prämie aus. Es

ist ihr unmöglich, eine höhere Prämie

zu bekommen – selbst wenn sie sich

darüber hinaus engagiert.

Keine Zwei-Klassen-Verwaltung

Seit Mitte 2007 gilt die Dienstverein-

barung, die alles in allem keine große

Umstellung für die Kolleginnen und

Kollegen bedeutet. Denn in Teams

arbeitet die Wolfsburger Stadtverwal-

tung teilweise schon seit fünf Jahren

Wolfsburg setztauf Team-Ziele »Gute Lösung gefunden«

Schulen

sind ein

Sonderfall

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und Zielvereinbarungen werden zum

Teil auch schon seit Jahren abge-

schlossen.

Dass die Teams in den Vorder-

grund gerückt wurden, hat einen

guten Grund. Die Kolleginnen und

Kollegen fürchteten, dass individuel-

les Leistungsentgelt zu Missgunst

führt, zu einem Ellenbogen-Denken,

zu unsolidarischem Verhalten, zu

geringerer Motivation, gegenseitiger

Kontrolle und zu einem schlechten

Betriebsklima. Team-Arbeit, Team-

Ziele können solche Entwicklungen

vermeiden, waren die Kolleginnen

und Kollegen überzeugt. Dennoch

gibt es derzeit ein großes Problem:

Die Beamtinnen und Beamten

gehören mit zu den Teams, sie arbei-

ten Schreibtisch an Schreibtisch mit

den Tarifbeschäftigten. Sie tragen

somit dazu bei, dass die Team-Ziele

erreicht werden, sie bekommen aber

keine Prämie – ist sie auch noch so

bescheiden. Klar ist aber auch: Die

Tarifbeschäftigten speisen mit

Einbußen an anderer Stelle den Topf

selbst, aus dem die Prämien für das

Leistungsentgelt bezahlt werden.

Aufgrund der rechtlichen Vor-

gaben für Niedersachsen sowie der

Tarifbestimmungen ist eine Speisung

der Beamtinnen und Beamten aus

diesem Topf unzulässig. Es müsste

somit ein eigener Leistungstopf ein-

gerichtet werden, der den Beträgen

für die Tarifbeschäftigen gleichgestellt

wird. Momentan laufen Bemühungen

auf Hochtouren, eine Angleichung

für die Beamtinnen und Beamten an

das Tarifrecht herzustellen. Die Lan-

desregierung blockiert eine Änderung

des Niedersächsischen Beamtenrechts

zur hundertprozentigen Anpassung

an den § 18 TVöD.

Gute Lösung gefunden

Die Kolleginnen und Kollegen in

Wolfsburg sind sich einig: Es wurde

eine gute Lösung gefunden. Dennoch

bringen sie dem § 18 des TVöD wenig

Sympathie entgegen. Viele von ihnen

könnten sofort auf diesen Paragrafen

verzichten. Es stößt ihnen vor allem

auf, dass sie die Summen, die dann

ausgeschüttet werden, durch vorent-

haltene Tariferhöhungen »selbst be-

zahlen«. Und sie fragen sich, ob sich

der Aufwand angesichts der Summen,

die verteilt werden, letztendlich lohnt.

Oder ob dabei nicht ein gravierendes

Missverhältnis sichtbar wird.

Was die Arbeit des Personalrates

angeht, so ist nur eines zu hören: Die

Kolleginnen und Kollegen haben gut

gearbeitet. Sie haben die Themen

frühzeitig aufgegriffen und die Be-

schäftigten immer umfassend über

den Stand der Diskussionen infor-

miert. Dadurch waren weder der

Personalrat noch die Kolleginnen und

Kollegen je in Gefahr, eine Lösung

auf dem Tisch vorzufinden, die ihnen

Bauchschmerzen bereitet. Im Gegen-

teil: Der Personalrat hatte immer die

Nase vorn. Christine Wagner-Lange

Weitere Informationen:

Stadt Wolfsburg

Gesamtpersonalrat

Postfach 10 09 44

38409 Wolfsburg

[email protected]

Arbeitgeber setzen auf systematischeLeistungsbewertungDie Arbeitgeber setzen § 18 des TVöD

nur halbherzig um. Das ist das Ergeb-

nis einer Umfrage, die der ver.di-Lan-

desbezirk Nordrhein-Westfalen veran-

lasste. Beamte werden in den meisten

Fällen beim Leistungsentgelt nicht ein-

bezogen. Das Prinzip der Freiwillig-

keit wird nicht konsequent beachtet.

An der Befragung beteiligten sich

im Herbst 2007 über 140 Betriebe aus

dem kommunalen Bereich, die zusam-

men etwa 212000 Beschäftigte ha-

ben. Die Umfrage ist nicht repräsenta-

tiv, gibt aber nach ver.di-Einschätzung

ein realistisches Bild des Umsetzungs-

standes in den nordrhein-westfäli-

schen Kommunen.

Nach dem Ergebnis der Umfrage

erfolgte 2007 in 72 Prozent der Be-

triebe die Auszahlung pauschal, für

2008 haben noch 30 Prozent der

Betriebe die pauschale Auszahlung

vereinbart. Damit liegen bislang so-

wohl auf der Seite der Personalräte

als auch bei den Arbeitgebern kaum

Erfahrungen zu leistungsbezogenen

Verfahren vor.

Die systematische Leistungsbe-

wertung (SLB) ist das am häufigsten

vereinbarte Verfahren zur Ermittlung

einer Leistungsprämie. 2007 haben

17 Prozent, 2008 dann 22 Prozent der

Betriebe dieses Verfahren vereinbart.

Wie sich auch später in der Diskussion

bestätigte, haben die Arbeitgeber

ein großes Interesse, dieses Verfahren

zu vereinbaren. Zielvereinbarungen

haben für 2007 nur ein Prozent der

Betriebe, für 2008 haben sie acht

Prozent der Betriebe vereinbart.

Damit werden die Arbeitgeber den

vereinbarten Zielen des §18, Absatz

1, nämlich Stärkung der Motivation,

Eigenverantwortung und Führungs-

kompetenz, nicht gerecht.

Rathaus Wolfsburg

Bild: Stadt Wolfsburg

Personalrat

hatte immer

die Nase vorn

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Warum holen Kommunen die Ge-

bäudereinigung wieder zurück?

Adler: In vielen Städten haben die

Verantwortlichen festgestellt, dass

die Privatisierung die Erwartungen

nicht erfüllt hat. Es hieß ja immer:

Die Privaten machen es besser und

billiger. Inzwischen liegen die Zahlen

auf dem Tisch. Sie besagen: So billig,

wie viele Kommunalpolitiker und

Privatisierungsfans es sich erträumt

haben, sind die Privaten nicht. Vor

allem dann nicht, wenn die Gesamt-

kosten betrachtet werden.

Was bedeutet »Gesamtkosten«?

Adler: Bei den Gesamtkosten werden

nicht nur die Kosten für die Reinigung

einbezogen. Es wird auch berücksich-

tigt, wie die Möbel, wie die Böden

gepflegt werden. Denn von der Pflege

hängt es ab, wie lange ein Boden hält.

Die Privaten benutzten oft aggressive

Reinigungsmittel. Mit solchen Mitteln

werden die Böden oder die Möbel

schneller sauber, aber die Fußböden

gehen schneller kaputt, die Möbel

leiden. Und bei immer mehr Kindern in

Schulen werden Allergien festgestellt

– wobei vermutet wird, dass diese Al-

lergien im Zusammenhang mit diesen

scharfen Reinigungsmitteln stehen.

Wir haben unseren Verantwortli-

chen bei der Stadt Bremen Böden ge-

zeigt: einmal Böden, die schon Jahre

alt waren und von den kommunalen

Reinigungskräften gepflegt wurden,

und andere, die von den Privaten

sauber gemacht wurden und erst vor

wenigen Monaten verlegt worden

waren. Die Böden, die von den Priva-

ten gereinigt wurden, mussten viel

schneller ausgetauscht werden. Hinzu

kommt: Die kommunalen Reinigungs-

kräfte identifizieren sich viel mehr mit

dem Gebäude – das ist ihre Schule,

ihre Dienststelle. Entsprechend achten

Bremen holt nach und nach dieReinigung wieder zurück »Stellen für Frauen schaffen«

Ob beim öffentlichen Grün, bei der Abfallentsorgung oder der Gebäude-

reinigung – während einige Kommunen weiter auf Privatisierung setzen,

holen andere längst privatisierte Bereiche wieder zurück unter das kom-

munale Dach. Oft auf Initiative von Personalräten. Rekommunalisierung

lautet das Stichwort. Beispiele der Rekommunalisierung sollten mehr

Schule machen – meint ver.di. Das Zurückholen kommunaler Leistungen

sei der »richtige Weg zur Sicherung qualitativ guter Dienstleistungen

und tarifvertraglich gesicherter Beschäftigung«. So sieht es auch Heidi

Adler, stellvertretende Vorsitzende des Gesamtpersonalrates in Bremen.

REKOMMUNALISIERUNGMACHT SCHULE

Billiger,

besser

gesünder

und sogar

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sie auch darauf, dass nicht nur gerei-

nigt, sondern dass gepflegt wird. Bei

den Beschäftigten der privaten Reini-

gungsfirmen fehlt diese Einstellung

oft. Hinzu kommt: In den vergange-

nen Jahren häuften sich auch die Be-

schwerden – auch bei uns in Bremen.

Die Beschwerden waren dann der

Auslöser dafür, dass die Aufgaben

wieder von kommunalen Beschäf-

tigten gemacht werden?

Adler: Sagen wir mal: Die Beschwer-

den haben unsere Argumente be-

kräftigt. Aber der Auslöser waren sie

nicht. Dass Bremen nun wieder kom-

munale Reinigungskräfte einstellen

will, hat mit dem Engagement der

ver.di-Betriebsgruppe Schulen und

dem Gesamtpersonalrat zu tun.

Schon seit Jahren machen wir auf die

Nachteile der Privatreinigung auf-

merksam. Das Ganze geht zurück

auf ein Pilotprojekt in einem Bremer

Stadtteil. Dort wurde die Arbeit der

Reinigungskräfte neu organisiert,

dort wurden Krankenvertretungen

eingestellt und neue Technik ange-

schafft. Trotz dieser Zusatzkosten

blieb unterm Strich gegenüber den

Kosten für die Fremdreinigung inner-

halb eines Jahres ein Plus von damals

fast 9000 Mark. Doch das zählte

nicht. Externe Berater kamen ins Haus

und sie stoppten das Projekt. In der

Betriebsgruppe haben wir auf dieses

Projekt aufgebaut. Unser Ziel: Sozial

abgesicherte Frauenarbeitsplätze im

öffentlichen Dienst erhalten und

neue schaffen.

Wie wurde das erreicht?

Adler: Wir stehen noch am Anfang.

Aber der Start ist mit einer ersten

Neueinstellung im Rathaus erfolgt.

Dieser Weg soll fortgeführt werden.

Wenn die Rechnung aufgeht, werden

nicht nur die Schulen nach und nach

wieder in Eigenregie gereinigt, son-

dern auch die öffentlichen Gebäude

in Bremen.

Wir haben aufgezeigt, dass eine

verbesserte Organisation der kommu-

nalen Reinigungskräfte – also Kran-

kenreserven, Springerkräfte –, even-

tuell auch andere Pflegeintervalle

dazu führen, dass die kommunale

Reinigung mit den Privaten konkur-

rieren kann – was den Preis betrifft.

Und darüber hinaus arbeiten die kom-

munalen Kräfte sorgfältiger. Diese

Argumente haben den Ausschlag

gegeben, dass die Verwaltung es nun

mit Rekommunalisierung versucht.

Bedeutet das dann Mehrarbeit für

die Reinigungskräfte?

Adler: Das darf es nicht bedeuten.

Mehr Fläche ist nur zu schaffen, wenn

gleichzeitig neue Maschinen ange-

schafft werden, also wenn investiert

wird in neue Technik.

Die Arbeitgeber wollen die

Entgeltgruppe I für die neuen

Beschäftigten, oder?

Adler: Auch das darf nicht sein. Im

Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

steht klar, dass die Innenreinigung

nicht unter die Entgeltgruppe I zu

fassen ist. Die Gewerkschaften müs-

sen hier ein besonderes Augenmerk

darauf haben, dass nicht die neuen

Mitarbeiterinnen die Leidtragenden

sein werden. Aber da es auch klar im

Tarifvertrag steht, bin ich zuversicht-

lich, dass wir den Arbeitgebern einen

Strich durch die Rechnung machen

werden, Reinigungskräfte künftig in

die Entgeltgruppe I zu stecken.

Was rätst du anderen Personal-

räten, die den Zug Privatisierung

stoppen beziehungsweise gar in

die andere Richtung fahren lassen

wollen?

Adler: Wir müssen gerade den poli-

tisch Verantwortlichen aufzeigen,

dass kommunal eben nicht teuer

heißt, sondern ebenso günstig wie

die Privaten und dazu noch besser.

Das geht meist nicht von heute auf

morgen. Wir haben Jahre dazu ge-

braucht. Wenn die Personalräte den

Anstoß nicht geben, die Aufgaben

wieder zurückzuholen, dann wird es

meist auch nicht geschehen. In den

vergangenen Jahren wurden viele

gute Stellen im öffentlichen Dienst

abgebaut. Wenn uns »Stellen sichern«

am Herzen liegt, wenn wir neue Stel-

len schaffen wollen, dann müssen wir

dafür sorgen, dass die Kommunen

Aufgaben wieder zurückholen. Für

den Reinigungsbereich heißt das: die

Technik muss stimmen und die Arbeit

muss neu organisiert werden. Dass

wir letztendlich mit den Privaten kon-

kurrieren können, zu besseren Ar-

beitsbedingungen und mit besseren

Löhnen, steht für mich außer Zweifel.

Für die Personalräte heißt das: Gedul-

dig und vor allem hartnäckig sein –

bei den politisch Verantwortlichen.

Nach und nachzurückholen

Die Stadt Bremen wird damit begin-

nen, die Reinigung der öffentlichen

Gebäude zurück in die kommunale

Regie zu holen. Begonnen wird erst

einmal beim Finanzressort. Eine neue

Stelle wurde bereits geschaffen, wei-

tere sollen folgen. Das ist die erste

Neueinstellung bei den Reinigungs-

kräften seit 1993. Damals wurde ein

Einstellungsstopp verhängt. Seither

wurden freiwerdende Stellen nicht

mehr besetzt und immer mehr Reini-

gungsaufgaben privaten Anbietern

übertragen. Entsprechend dem

Privatisierungswahn der 90er Jahre.

Auch in die technische Ausstattung

der kommunalen Reinigungskräfte

wurde so gut wie nichts investiert.

60 Prozent der Schulen werden

derzeit von Privaten gereinigt. Für die

restlichen 40 Prozent sind noch etwa

400 kommunale Reinigungskräfte

zuständig. Ende der 80er Jahre waren

über 2000 Reinigungskräfte in Bremen

allein für die Reinigung der Bremer

Schulen zuständig.

Nun sollen nach und nach die Auf-

gaben wieder zurückgeholt werden.

Nicht nur für die Reinigung der Schu-

len. Wenn es sich rechnet, könnte

bald auch die Reinigung der Bremer

Dienststellen wieder von kommuna-

len Kräften erledigt werden.

Offensive,

Geduld und

Hartnäckigkeit

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Alle zwei Monate veröffentlicht der

Bundesfachbereich Gemeinden den

Nachrichtenservice stand|ort

express. Der Nachrichtenservice

wird per E-Mail verschickt. Wer an

dem Service interessiert ist, kann

den stand|ort express kostenlos

abonnieren. Näheres dazu unter

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Der Ball bleibt rund Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister laden wieder zum

Benefizturnier. 2008 wird es in Frankfurt ausgetragen. Zum Turnier ein-

geladen sind wieder Schulhausmeister-Mannschaften aus ganz Deutschland.

Gekickt wird – wie in den vergangenen Jahren auch – für einen guten

Zweck. Dass der Spaß dabei nicht zu kurz kommt, dafür wird garantiert.

Mehr zum Turnier unter: www.schulen.verdi.

PraxishandbuchSchulsekretariat

Bei Linkluchterhand ist das

»Praxishandbuch Schulsekretariat«

erschienen. An diesem Buch hat

Renate Brauer, Mitglied des

Bundesfachgruppenvorstandes, im

Auftrag von ver.di mitgearbeitet.

Das Handbuch will Handlungshilfen

für die Kommunikation, Verwaltung

und Organisation im Schulbüro bie-

ten. Nach Angaben des Verlags ist

es die erste Praxishilfe, die die

Arbeit im Schulsekretariat professio-

nell unterstützt. Das Handbuch ist

im Handel erhältlich oder kann per

Fax beim Verlag bestellt werden.

Fax Nr. 0800 8081. Es kostet 69 €.

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