Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft

58
Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft – ein früher Versuch einer militärischen Integration Westeuropas. Seminararbeit 08.01.2010 Historisches Institut Philippe Kevin Lionnet Universität Bern Schermenweg 157 Abteilung für neueste Geschichte 3072 Ostermundigen Prof. Dr. Christian Gerlach 06-108-914 +41 79 202 88 89 [email protected]

description

Thesis written at the university of Bern.

Transcript of Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft

Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft – ein früher Versuch einer militärischen

Integration Westeuropas.

Seminararbeit

08.01.2010

Historisches Institut Philippe Kevin Lionnet

Universität Bern Schermenweg 157

Abteilung für neueste Geschichte 3072 Ostermundigen

Prof. Dr. Christian Gerlach 06-108-914

+41 79 202 88 89

[email protected]

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

1

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ____________________________________________________________ 2

2. Forschungsstand ______________________________________________________ 6

3. Fragestellung _________________________________________________________ 8

4. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ____________________ 10

4.1 Der Erfolg der EGKS _____________________________________________ 12

5. Transatlantische militärische Integration – die NATO. _________________________ 14

5.1 Neue Doktrinen _________________________________________________ 14

5.2 Der Nordatlantikvertrag ___________________________________________ 15

5.3 Die strategische Ausrichtung der NATO 1950 __________________________ 18

6. Europa und der Koreakrieg – Die Umstände ändern sich _______________________ 22

6.1 Präzedenzfall in Asien ____________________________________________ 22

6.2 Die Notwendigkeit der deutschen Wiederbewaffnung ____________________ 24

7. Der „Plevenplan“ und der „Deutschlandvertrag“ ______________________________ 25

7.1 Die Rolle der BRD in der EVG ______________________________________ 28

8. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft EVG ____________________________ 31

8.1 Struktur und Grundsätze des Vertrages _______________________________ 31

8.2 Nationale Truppen in der EVG ______________________________________ 34

8.3 Die Verbindung der EVG mit der NATO _______________________________ 36

9. Das Scheitern der EPG und der EVG. _____________________________________ 38

9.1 Interessenkonflikte verschärfen sich _________________________________ 38

9.2 Die letzte parlamentarische Debatte über die EVG im August 1954 _________ 41

10. Fazit ______________________________________________________________ 45

11. Bibliographie ________________________________________________________ 49

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

2

1. Einleitung

Im Juni 1999 schufen die im europäischen Rat vertretenen Staats- und

Regierungschefs die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).

Damit gab sich die Europäische Union (EU) selbst die Mittel in die Hand, die

sogenannten Petersberg-Aufgaben1 fassen und durchführen zu können. Diese

umfassen gemäss den Beschlüssen des WEU-Ministerrates von 1992 folgende

Punkte:

Humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmassnahmen.

Friedenserhaltende Maßnahmen.

Kampfgruppeneinsätze für das Krisenmanagement.2

Diese konnten bislang lediglich im Rahmen der Westeuropäischen Union

(WEU) wahrgenommen werden. Somit verfügte die EU fortan über autonome

sicherheits- und verteidigungspolitische, sprich militärische Fähigkeiten. In den

Jahren danach führte die EU mittels dieser neu geschaffenen Instrumente zivile

und militärische Operationen durch, was wiederum zu einem Anstieg der

Nachfrage von Seiten des UNO-Sicherheitsrates nach einem EU-Engagement

in Krisengebieten führen sollte. Bis zum heutigen Tag fanden folgende

Militäreinsätze unter dem Banner der EU statt:

1„Petersberger Aufgaben“ im Europa-Glossar, http://europa.eu/scadplus/glossary/petersberg_tasks_de.htm

(Letzter Zugriff: 06.01.2010). 2 Ebenda: „einschliesslich Massnahmen zur Wiederherstellung des Friedens“

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

3

Die „Operation Concordia“, welche dem militärischen Schutz von

Mitarbeitern der OSZE und der EU in der ehemals jugoslawischen

Republik Mazedonien vom 31. März bis zum 15. Dezember 2003

diente.

Die „Operation Artemis“ auf dem Gebiet der demokratischen

Republik Kongo in der Provinz Bunia. Eine militärische Intervention

mit dem Ziel der Sicherung des Flughafens und „Beiträgen zur

Sicherheit der Zivilbevölkerung“3, welche zwischen dem 12. Juni und

dem 1. September 2003 stattfand.4

Die „EUFOR RD KONGO“, welche an die „Operation Artemis“

anschloss. Ein viermonatiger militärischer Einsatz zur Sicherung der

Parlaments- und Präsidentenwahlen in Kinshasa, der Hauptstadt der

Demokratischen Republik Kongo.5

Ich beschäftige mich im Rahmen einer Arbeit mit einem dieser Engagements

vertieft, der „Operation Artemis“ auf dem Gebiet der sogenannten

„Demokratischen Republik Kongo“ im Sommer 2003. Dies führte mich dazu, die

Ursprünge einer militärischen Integration in Europa nach dem Zweiten

Weltkrieg zu betrachten, und meinen Fokus auf die Entstehungsgeschichte

dieser Integration zu richten. Mein Erkenntnisinteresse in dieser Arbeit gilt dem

Versuch der Gründung einer „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG),

dessen Grundlagenvertrag am 27. Mai 1952 von den sechs Mitgliedstaaten der

Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet, jedoch

3 UNO-Resolution 1484 (2003), S.2. 4 Bundesministerium der Verteidigung, Missionen der EU, http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/kcxml/ (Letzter Zugriff 06.01.2010). 5 Rat der Europäischen Union, EUFOR RD CONGO, http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=1091&lang=en (Letzter Zugriff 06.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

4

niemals abschliessend ratifiziert wurde. Damit verknüpft wurde die Europäische

politische Gemeinschaft (EPG), welche ebenfalls scheiterte.

Der Begriff der „Europaarmee“, der in Zusammenhang mit der EVG erstmalig

genannt wurde, taucht zu Beginn des 21. Jahrhunderts wieder im politischen

Diskurs auf. Dies führte neben den ersten Militäroperationen im Rahmen der

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu

aussenpolitischen Spannungen zwischen den Staaten der EU und dem

während der Zeit des Kalten Krieges prägenden Militärbündnis, der NATO –

insbesondere mit deren wichtigstem Mitgliedsstaat, den USA.6

Über die Aufstellung einer rein europäischen Verteidigungsarmee im Sinne

Churchills hinaus lässt sich eine Tendenz in der Entwicklung der ESVP

feststellen, welche eher an das Vorbild der Hegemonialmacht der USA erinnert.

In Operationen im Balkangebiet, im Kongo oder jüngst an der Küste Somalias

tritt die „Europaarmee“ als global agierender und intervenierender Akteur auf.7

So erklärt die „Europäische Sicherheitsstrategie“ welche am 12. Dezember

2003 kurz nach Abschluss der „Operation Artemis“ verabschiedet wurde, die

„globale“ Rolle der EU:

„Als Zusammenschluss von 25 Staaten mit über 450 Millionen

Einwohnern, die ein Viertel des Bruttosozialprodukts (BSP) weltweit

erwirtschaften, ist die Europäische Union zwangsläufig ein globaler

Akteur ... Sie sollte daher bereit sein,

6 Grasnick, Georg, USA und Europa im Clinch, Aktionsgemeinschaft für Friedensforschung der Universität Kassel, http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/europa-usa.html (Letzter Zugriff 04.01.2010). 7 Hirth, Matthias, Steidle, Myriam, Die zukunft der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, http://www.km.bayern.de/blz/web/europa/essays/zukunft-der-esvp.asp (Letzter Zugriff 06.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

5

Verantwortung für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt

mit zu tragen.“8

In Bezug auf das Sicherheitskonzept der EU wird die Erklärung konkret und

liefert bereits eine Legitimationsgrundlage für Interventionen.

„Unser herkömmliches Konzept der Selbstverteidigung, das bis zum

Ende des Kalten Krieges galt, ging von der Gefahr einer Invasion

aus. Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie

oftmals im Ausland liegen. Die neuen Bedrohungen sind

dynamischer Art. Die Proliferationsrisiken nehmen immer mehr zu;

ohne Gegenmaßnahmen werden terroristische Netze immer

gefährlicher. Staatlicher Zusammenbruch und organisierte

Kriminalität breiten sich aus, wenn ihnen nicht entgegengewirkt wird -

wie in Westafrika zu sehen war. Daher müssen wir bereit sein, vor

Ausbruch einer Krise zu handeln. Konflikten und Bedrohungen kann

nicht früh genug vorgebeugt werden.”9

Die Intervention mit dem Zweck der Vorbeugung von verschiedenen

Bedrohungen steht hier als Kern der neuen Sicherheitskonzeption, wie sie sich

meiner Meinung nach an der „Operation Artemis“ von 2003 exemplarisch

aufzeigen lässt. Im Zentrum dieser Arbeit steht nun das ebenfalls in der

„Europäischen Sicherheitsstrategie“ erwähnte „herkömmliche Konzept der

Verteidigung“, welches zu organisieren in der EVG auf der Grundlage einer

Gemeinschaft Westeuropäischer Staaten versucht wurde.

8 Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, Europäische Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003, S.1. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf (Letzter Zugriff 06.01.2010). 9 Ebenda, S.7.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

6

2. Forschungsstand

Neben Quellen wie Sitzungsprotokollen, Vertragstexten und Zeitungsberichten

erwiesen sich bei meiner Arbeit die Werke zahlreicher Autoren als hilfreich.

Gerade während der vergangenen Dekade erschien eine Reihe von

Publikationen zum Themenkreis der „europäischen Integration“, da dieser durch

die Debatten um den Vertrag von Lissabon und dem Versuch der Ratifikation

einer einheitlichen europäischen Verfassung für einen breiten, aktuellen Diskurs

relevant ist. Von diesen „neuen“ Werken half mir die Zusammenfassung von

theoretischen Ansätzen von Holzinger/Knill/Peters/Rittberger sehr dabei, eine

theoretische Einordnung der EVG in den europäischen Integrationsprozess

vornehmen zu können. An Übersichtsdarstellungen war insbesondere die sehr

Kompakte Version von Herz/Jetzlsberger und die etwas ausführlichere von

Brunn nützlich, um einen Überblick zu gewinnen. „The government and politics

of the European Union“ von Nugent/Paterson erscheint zirka alle drei Jahre in

einer überarbeiteten Auflage und bietet einen vertieften Einblick in die

Entwicklung Europas und zeigt insbesondere die verschiedenen Sichtweisen

und Forschungsschwerpunkte auf.

Zudem existieren zahlreiche ältere Publikationen zum Themenbereich der

europäischen Integration. Anders als etwa die Europäische Politische

Gemeinschaft ist die EVG weitgehend erforscht. Die Sammlung von Andreas

Wilkens zu den Deutsch-Französischen Wirtschaftsbeziehungen 1945-1960

bietet einen vertieften Einblick in die ökonomische Dimension der EVG mit

Beiträgen von verschiedenen Autoren. Sehr empfehlenswert ist das detaillierte

Werk von Thomas Moser zum Wirkungszusammenhang zwischen europäischer

Integration, Dekolonisation und Eurafrika10, das eine Analyse zu einer meiner

Meinung nach vernachlässigten Perspektive bietet – der Auswirkung von

kolonialen Interessen im europäischen Integrationsprozess und dessen

Rückwirkung auf die Kolonialpolitik – und von mir entsprechend oft zitiert wird. 10 Darunter versteht Moser eine Serie von Assoziationsabkommen zwischen der EWG und afrikanischen Staaten.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

7

Die Ähnlichkeit vieler Entwicklungsthesen in Bezug auf die europäischen

Gemeinschaften wurde bei meiner Literaturrecherche vor allem von den Thesen

Walter Lipgens unterbrochen, dessen origineller Untersuchungsansatz über die

Problematik des intergouvernementalen/supranationalen Charakters der EVG

einen äusserst wichtigen Beitrag zur Forschung darstellt – sein Fokus

konzentriert sich weit ausführlicher auf die politische Komponente der EVG als

Bestandteil des europäischen politischen Integrationsprozesses als auf

militärische Aspekte.

Englischsprachige Literatur zum Thema zeichnet sich in vielen Fällen durch

einen Fokus auf die Beziehung Europas zum transatlantischen Bündnissystem

aus. Für meine Analyse der Beziehung von NATO und EVG waren die

Monographien von Holland, Stirk und Lundestad wichtig. Zusätzlich die Studie

von Kane zum globalen Einsatz von US-Truppen seit 1950.

Ausgiebig benutzt habe ich die Online-Bibliothek ENA (European Navigator)11,

welche vom „Centre virtuel de la connaissance sur l’Europe (CVCE) betrieben

und betreut wird. Es handelt sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Institution,

welche durch die luxemburgische Regierung und die EU selbst betrieben wird

und die nach eigener Aussage über 16000 Quellen in einem Onlinearchiv

unentgeltlich im Originaltext und in Transkriptionen und Übersetzungen zur

Verfügung stellt.12 Ebenso oft konnte ich für mich relevante Quellen durch die

Online-Plattform SSRN (Social Science Research Network) und in den Archiven

des französischen Parlamentes und des Deutschen Bundestages finden. Hinzu

kamen die „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ in Buchform. Vertragstexte und

Strategiepapiere entnahm ich jeweils auch den offiziellen Webauftritten der

jeweiligen Institutionen (NATO, EU, WEU usw.).

11 http://www.ena.lu/ (Letzter Zugriff 06.01.2010) 12 http://www.cvce.lu/ (Letzter Zugriff 08.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

8

3. Fragestellung

Mein Erkenntnisinteresse in dieser Arbeit gilt dem Ursprung, der Entwicklung

und der Bedeutung der EVG als Projekt der europäischen militärischen

Integration. Dies in Hinblick auf eine nach dem Ende des Kalten Krieges

entstehende neue Qualität der militärischen Integration der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und ab 1994 der Europäischen Union (EU) –

wie konnte im Nachkriegseuropa mit einer auf nationalstaatlichen Interessen

beruhenden politischen und militärischen Struktur ein supranationaler Ansatz

auf einer derart delikaten Ebene wie der Verteidigungspolitik entstehen?

Welchen Interessen diente das Projekt? Und schliesslich: Welche Sicherheits-

und Verteidigungskonzeption sah die EVG in „Europa“ vor und woran scheiterte

sie letztlich?

Ausgangspunkt für meine Arbeit ist der Wortlaut des EVG-Vertrages und des

Atlantikpaktes, welche vollständig im Anhang zu finden sind. Ich stütze mich auf

Ausschnitte aus diesen Vertragswerken, die für meine Argumentation

ausschlaggebend sind. Mir ist bewusst, dass formaljuristisch und historisch

gesehen auch andere Argumentationslinien für die Feststellung der Streitpunkte

und Verknüpfungen möglich wären, allerdings musste ich auch wegen des

beschränkten Umfanges eine rigide Selektion vornehmen.

Auch eine Folge der Selektion ist ein Verzicht auf eine Erörterung des Projektes

„Europäische Politische Gemeinschaft“, welches mit der EVG eng verbunden

ist. Da mein Fokus auf der Verteidigungspolitik liegt, muss ich diesen

spannenden Teil der europäischen Integrationsentwicklung ausklammern.

Meine Arbeit begann mit einem ereignishistorischen Überblick, aufgrund dessen

ich eine Phasierung vornahm die auch Grundlage der Struktur dieser Arbeit ist.

Aufgrund meiner Fragestellung begann ich anschliessend eine umfassende

Recherche nach Quellenmaterial zu den einzelnen Teilgebieten, um den

Verlauf der Ereignisse gemäss meinem Erkenntnisinteresse erklären zu können

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

9

– dabei ging ich jeweils vom Wortlaut der relevanten Vertragswerke aus, welche

im Anhang dieser Arbeit abgedruckt sind.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

10

4. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Die Lösung der „deutschen Frage“ durch die französische Regierung - also der

Gefahr einer erneuten militärischen Bedrohung durch ein wiederaufgebautes

und wiederbewaffnetes Deutschland und dessen politische und wirtschaftliche

Einbindung in die Nachkriegsstrukturen – sollte durch verschiedene

Massnahmen erreicht werden: neben der Entwaffnung, der Beschränkung der

Souveränität, der Aufsicht durch die Siegermächte, der Abtrennung des

industriell wichtigen Ruhrgebietes und zahlreichen Produktionsverboten und –

Beschränkungen insbesondere durch eine wirtschaftliche Integration des

restlichen Europa.13 Dieses Vorhaben von französischer Seite, Deutschland

politisch und wirtschaftlich zu marginalisieren, scheiterte am Unwillen der

britischen Labour-Regierung, Integrationsplänen mit dem europäischen

Festland zuzustimmen.14

Eine unkontrollierte Verselbstständigung eines mit US-amerikanischer Hilfe neu

aufgebauten deutschen Staates sollte also mit dessen Einbindung in eine

festgefügte europäische Struktur verhindert werden. Politische Widerstände

gegen einen europäischen Zusammenschluss mit Deutschland erzeugte

allerdings die begründete Furcht vor der wirtschaftlichen Übermacht

Deutschlands – beruhend primär auf der Tatsache, dass deutscher Stahl zu

einem Preis produziert werden konnte, mit dem die französische Industrie nicht

mitzuhalten vermochte.15

Der Leiter des französischen Planungsamtes, Jean Monnet, entwickelte Ende

der vierziger Jahre die Grundidee: Den Schlüsselproduktionen des Kohle- und

Stahlbereichs sollte die nationale Kontrolle und autonome Entwicklung

13 Vgl. dazu auch: Bossuat, Gérard, Les conceptions françaises des relations économiques avec l’allemagne (1943-1960), in: Wilkens, Andreas (Hrsg.), Die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen 1945-1960), Sigmaringen 1997, S. 25 ff. 14 Rosengarten, Monika, Grossbritannien und der Schuman-Plan, Frankfurt 1997, S.11 f. 15 Brunn, Robert, Die Europäische Einigung, Stuttgart 2002, S.75.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

11

entzogen werden, Handelshemmnisse abgebaut, Kartelle bekämpft und ein

gemeinsamer Markt für Kohle, Eisen, Schrott und Stahl eingerichtet werden.

Dies, um durch eine „Solidarität der Produktion“, wie der französische

Aussenminister Robert Schuman es ausdrückte, eine dauerhafte Befriedung

der Beziehungen Frankreichs zu Deutschland sicherzustellen.16

Ebenfalls konnte so Deutschland über seine Schlüsselindustrien in ein

europäisches Konzept eingebunden werden, während Frankreich seinerseits

seine Industrien über die festgelegten Marktbedingungen schützen konnte. Die

vom französischen Aussenminister Robert Schuman an die deutsche

Regierung gerichtete Initiative diente letztlich der Wahrung und Sicherung

französischer Interessen – eine „Fortsetzung der nationalen Politik mit

europäischen Mitteln.“17 Die Regierung der jungen BRD konnte durch eine

Beteiligung die aussenpolitische Isolation durchbrechen und die

Mengenbegrenzungen für die Stahlproduktion durch die Siegermächte

abbauen.18

Auch für die BENELUX-Staaten und Italien überwog ein Interesse an einer

politischen Beteiligung die wirtschaftlichen Bedenken, weshalb sowohl das

belgische wie auch das luxemburgische, das italienische und das

niederländische Parlament zustimmten.19 Die EGKS wurde am 18.April 1952

unter Einbezug der BENELUX-Staaten und Italiens gegründet, kurz danach

erklärten die Westmächte den Kriegszustand mit Deutschland für beendet.20

Weiterhin in Kraft blieb jedoch das Besatzungsstatut vom 10. Mai 1949,

welches die völkerrechtliche Grundlage für eine eventuelle Entmachtung der

Regierung der BRD darstellte:

16 Herz, Jetzlsberger, S.23 ff. 17 Ebenda, S. 77. 18 "Der Schuman-Plan", in Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. 20.12.1951, Nr. 23: S. 177. 19 Bornschier, Volker, EU-Mitgliedschaft und wirtschaftliche Konvergenz in: Bach, Maurizio (Hrsg.), die Europäisierung nationaler Gesellschaften, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 40/2000, S. 177 ff. 20 Lappenküper, S. 8.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

12

„Die Regierungen Frankreichs, der Vereinigten Staaten und des

Vereinigten Königreichs hoffen und erwarten, dass die

Besatzungsbehörden keinen Anlass haben werden, auf anderen

Gebieten als auf den ihnen oben ausdrücklich vorbehaltenen

einzugreifen. Die Besatzungsbehörden behalten sich indessen das

Recht vor, auf Weisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen

Gewalt ganz oder teilweise wieder zu übernehmen, wenn sie dies als

wesentlich ansehen für die Sicherheit oder die Aufrechterhaltung der

demokratischen Regierung in Deutschland oder als Folge der

internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen.“21

Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland war gemäss diesem Statut

also kein Staat im völkerrechtlichen Sinn, da der Regierung das Element der

Staatsgewalt jederzeit entzogen werden konnte.22

4.1 Der Erfolg der EGKS

Der Erfolg der EGKS muss im Licht der günstigen Umstände gesehen werden.

Sowohl die britische wie auch die US-amerikanische Regierung drängten auf

eine Aufhebung der Begrenzung der westdeutschen Stahlproduktion sowie auf

eine schnelle Wiederbewaffnung Deutschlands zur Sicherung der geopolitisch

wichtigen Grenzen23 – das Zeitfenster, in welchem sich auch die französische

Legislative zu einer solchen Notwehrreaktion veranlasst sah, war also klein.

Aber es genügte, der Grundlagenvertrag der EGKS trat am 25. Juli 1952 mit

einer Laufzeit von 50 Jahren in Kraft.24 Damit waren die für die

21 Artikel 3 des Besatzungsstatuts vom 10. Mai 1949, Vgl. dazu auch: http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/Nachkriegsjahre_verordnungBesatzungsstatut/index.html (Letzter Zugriff 06.01.2009).

23 Stirk, S.121. 24 Kipping, Matthias, Welches Europa soll es sein, Der Schuman-Plan und die deutsch-französischen Industriebeziehungen, in: Wilkens, Andreas (Hrsg.), die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen 1945-1960, Sigmaringen 1997, S. 249 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

13

Rüstungsindustrie grundlegenden Wirtschaftsbereiche der Kohle- und

Stahlproduktion der Antagonisten Frankreich und Deutschland in einer

Wirtschaftsgemeinschaft mit einer mit supranationalen Kompetenzen

ausgestatteten „hohen Behörde“ als Leitinstitution verbunden25.

25 Diese supranationale Komponente stellte den Hauptgrund für die Abwesenheit der britischen Regierung im Verhandlungsprozess dar. Der britische Aussenminister Ernest Bevin fasste die Position seiner Regierung zusammen, als er sagte: „On no account must H.M. Government come into an arrangement providing for an authority independent of Governments.“. Vgl auch dazu: Rosengarten, Monika, Grossbritannien und der Schuman-Plan, Frankfurt am Main 1997, S.47 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

14

5. Transatlantische militärische Integration – die NATO.

5.1 Neue Doktrinen

Die aussenpolitische Ausrichtung der USA hatte sich angesichts sich

abzeichnender geopolitischer Interessen der Sowjetunion in der Türkei und in

Griechenland im Rahmen der sogenannten „Truman-Doktrin“ 1947 geändert –

die Unterstützung „freier Völker“ als Legitimationsgrundlage für eine

Eindämmungsstrategie gegen sowjetische Interessen in peripheren Gebieten

auch mit militärischen Mitteln.26

Der Ankündigung dieser neuen Strategie am 12. März 1947 vor dem US-

Kongress – eine Abkehr von der früheren Ansicht, US-amerikanische

Interessen auf die „westliche Hemisphäre“ gemäss der Monroe-Doktrin zu

beschränken27 – folgte im Juni desselben Jahres eine Erklärung, welche

finanzielle Unterstützung für westeuropäische Staaten zu deren Stärkung

bereitstellen sollte. Dieses Vorhaben wurde unter der Bezeichnung

„Marschallplan“ in den darauf folgenden Jahren in die Tat umgesetzt. Die 16

westeuropäischen Staaten, die sich in der Organisation für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung zusammengeschlossen hatten und die BRD

erhielten Wirtschaftshilfe von mehr als 13 Milliarden US-Dollar.28

Dieser Erklärung setzte die sowjetische Regierung die sogenannte „Zwei-Lager-

Theorie“ entgegen, welche die Welt in „imperialistische“ und

„antiimperialistische“ Staaten unterteilte und als Grundlage für finanzielle

Hilfeleistungen der UdSSR an Staaten in Ihrem Einflussgebiet diente. Als

26 Varwick, Johannes, Die NATO, Vom Verteidigungsbündnis zur Weltpolizei, S. 18 ff. 27 President Harry S. Truman’s Address before a joint session of congress, march 12, 1947, http://avalon.law.yale.edu/20th_century/trudoc.asp (Letzter Zugriff 06.01.2009). 28 Ebenda, S. 19.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

15

Gegenstück zum Marshallplan und der dazugehörigen „Organisation für

europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit“ (OEEC) entstand 1949 auf

sowjetische Initiative der „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe“ (RGW, auch

COMECON). Die Kriegsallianz war damit endgültig auseinandergebrochen29

Am 17. März 1948 hatten sich Frankreich, Grossbritannien und die BENELUX-

Staaten durch die Ratifikation des „Brüsseler Vertrags“30 zu einem

Militärbündnis zusammengeschlossen – der sogenannten „Westunion“.

Gemäss der Präambel geschah dies aus einem historisch verständlichen

Grund: gegen eine erneute Aggression eines eventuell wiedererstarkenden

deutschen Staates.31 Tatsächlich allerdings reagierten die Westeuropäischen

Staaten so auf den Umsturz in der Tschechoslowakei und erwartete

sowjetische Interventionen in Mittel- und Osteuropa.32 Die militärischen Kräfte in

Westeuropa sollen so gebündelt werden, der Brüsseler Vertrag enthielt denn

auch in Artikel IV eine explizite militärische Beistandspflicht der Vertragsstaaten

im Falle eines Angriffes.33

5.2 Der Nordatlantikvertrag

Aus dieser Vorstufe konnte sich auf der Grundlage einer einseitigen

Sicherheitsgarantie der USA ein multilaterales transatlantisches Abkommen, die

North Atlantic Treaty Organisation (NATO) entwickeln – die Verhandlungen

29 Altrichter, Helmut, Kleine Geschichte der Sowjetunion 1917-1991, München 2007, S.128 ff. 30 « Traité de collaboration en matière économique, sociale et culturelle et de légitime défense collective » 31 The origins of WEU, http://www.weu.int/index.html (Letzter Zugriff 08.01.2010). 32 "West-Union - eine Dritte Kraft?", in: Frankfurter Rundschau. 31.01.1948, Nr. 13; 4. Jg, S. 1. 33 Artikel IV, Traité de Bruxelles: « Au cas où l’une des Hautes Parties Contractantes serait l’objet d’une agression armée en Europe, les autres lui porteront, conformément aux dispositions de l’article 51 de la Charte des Nations Unies, aide et assistance par tous les moyens en leur pouvoir, militaires et autres. Siehe dazu auch : Varwick, S.25.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

16

über ein Militärbündnis Grossbritanniens mit Kanada und den USA begannen

bereits parallel zur Ratifikation des Brüsseler Paktes.34 Der am 4. April 1949

unterzeichnete35 sogenannte Nordatlantikvertrag stellte nicht nur ein klares

Bekenntnis zu der UNO-Charta dar, sondern lieferte auch eine Definition der

Bündnisfälle:

Artikel 5 NATO-Vertrag vom 4. April 1949

„Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein

bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa

oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden

wird, und infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines

solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in

Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur

persönlichen oder gemeinsamen Selbstverteidigung den

Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden,

unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im

Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen

Maßnahmen unter Einschluss der Verwendung bewaffneter Kräfte

ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des

nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und

aufrechtzuerhalten. Jeder derartige bewaffnete Angriff und alle als

dessen Ergebnis ergriffenen Maßnahmen sollen dem Sicherheitsrat

unverzüglich gemeldet werden. Diese Maßnahmen sind zu beenden,

sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und

Aufrechterhaltung des Völkerfriedens und der internationalen

Sicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen hat.“

34 Altrichter, S.21. 35 Von Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Grossbritannien, Kanada und den USA. Siehe dazu auch: http://www.staatsvertraege.de/natov49.htm (Letzter Zugriff 04.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

17

Dieser Artikel 5 des NATO-Vertrages gilt als dessen Kernstück und enthält das

Prinzip der „kollektiven Verteidigung“.36 Artikel 51 der UNO-Charta – das Recht

souveräner Staaten auf militärische Selbstverteidigung - gilt als

Legitimationsgrundlage für NATO-Operationen zur Verteidigung des im NATO-

Vertrag bezeichneten Gebietes. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich

also auf das „nordatlantische Gebiet“, welches im Anschluss genauer definiert

wird. Die Initiative zu „Massnahmen“ kann dabei von der NATO selbst

ausgehen, das Ende derselben soll allerdings nach Massgabe des UNO-

Sicherheitsrates festgelegt werden. Allerdings räumt der NATO-Vertrag den

Mitgliedsstaaten ein Ermessen ein, wie ihr Engagement im Bündnisfall

ausgestaltet sein soll. Es gibt aus Artikel 5 also keinen direkt ableitbaren

Anspruch auf militärischen Beistand.

Artikel 5, Abs. I NATO-Vertrag vom 4. April 1949

„Als ein bewaffneter Angriff auf einen oder mehrere der

vertragschließenden Staaten im Sinne des Artikels 5 gilt ein

bewaffneter Angriff auf das Gebiet irgendeines dieser Staaten in

Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements

Frankreichs, auf die Besatzungen, die irgendein Vertragsstaat in

Europa unterhält, auf die der Gebietshoheit eines Vertragsstaates

unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des

Wendekreises des Krebses oder auf die Schiffe und Flugzeuge

irgendeines Vertragsstaates innerhalb dieses Gebietes.“

Der Vertrag definiert also neben dem eigentlichen Staatsgebeit der

Mitgliedsstaaten auch den gesamten Atlantik nördlich des nördlichen

Wendekreises auf 23.5 Grad nördlicher Breite37 zu militärischem Hoheitsgebiet

der NATO. Besonders erwähnenswert sind die einzigen explizit erwähnten

36 Varwick, S.24 f. 37 http://de.encarta.msn.com (Letzter Zugriff 04.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

18

Kolonien, die französischen Departemente in Algerien.38 Die ideelle Grundlage

wurde in der Präambel mit der Verteidigung der „Lebensform“ der

Mitgliedsstaaten auf „politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet“ und

dem Entschluss „die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer

Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit und des Rechts

beruhen, zu gewährleisten.“ festgehalten. Eine Bemerkung hierzu: Im Falle des

autoritär durch das Salazar-Regime regierten Portugal überwog dennoch das

Interesse an der Integration der wichtigen Atlantikhäfen gegenüber diesen

Grundsätzen – weshalb der Staat als Mitglied zugelassen wurde.39 Dasselbe

Phänomen liess sich auch im Falle des griechischen EWG-Beitritts 1981

beobachten. Zurzeit wird über diese Wertefrage in Hinblick auf einen

eventuellen Beitritt der Türkei in der Öffentlichkeit wie innerhalb der EU

debattiert.40

5.3 Die strategische Ausrichtung der NATO 1950

Das “Strategic Concept for the Defense of the North Atlantic area (DC 6/1)”41

definierte am 6. Januar 1950 die strategischen Grundlagen und zeigte die klare

Ausrichtung der NATO als Verteidigungsbündnis gegen Militäroperationen der

UdSSR vornehmlich in Westeuropa. Grundannahmen waren die numerische

Unterlegenheit in Bezug auf konventionelle Truppen im Vergleich zu den

Kapazitäten der UdSSR und das Vertrauen auf die abschreckende Wirkung des

38Am 16. Januar 1963 stellte der Rat fest, daß die Bestimmungen des Nordatlantikvertrags betreffend die ehemaligen algerischen Departements Frankreichs mit Wirkung vom 3. Juli 1962 gegenstandslos geworden sind. Siehe dazu auch: http://www.nato.int/docu/other/de/treaty-de.htm#fn2 (Letzter Zugriff 05.01.2009). 39 Varwick, S.22. 40 Vgl. hierzu Eurotopics: Europa und die Türkei, http://www.eurotopics.net/de/archiv/magazin/politik-verteilerseite/europa_und_die_tuerkei_2007_06/ (Letzter Zugriff 05.01.2010). 41 http://www.nato.int/docu/stratdoc/eng/a491201a.pdf (Letzter Zugriff 04.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

19

US-amerikanischen Nuklearpotentials.42 Die Allianz sollte ermöglichen, dass

Bombardements – also Luftschläge - „schnell und mit allen nötigen Mitteln und

Waffen“ durchgeführt werden können43, war also primär auf die Bereitstellung

und Sicherung von Luftwaffenstützpunkten auf europäischem Gebiet unter dem

Schirm der UNO und der US-Truppen ausgerichtet.

(a) Insure the ability to carry out strategic bombing promptly by

all means possible with all types of weapons, without

exception. This is primarily a U.S. responsibility assisted

as practicable by other nations.

(b) Arrest and counter as soon as practicable the enemy

offensives against North Atlantic Treaty powers by all means

available, including air, naval, land and psychological

operations. Initially, the hard core of ground forces will

come from the European nations. Other nations will give aid

with the least possible delay and in accordance with over-all

plans.

Die Formulierung “as soon as practicable” hätte im Falle eines Angriffes der

UdSSR bedeutet, dass möglichst weit östlich reagiert werden sollte. Die

Hauptlast der Operationen mit konventionellen (Boden-)Truppen sollte dabei

von europäischen Staaten getragen werden.

(c) Neutralize as soon as practicable enemy air operations

against North Atlantic Treaty powers. In this undertaking

the European nations should initially provide the bulk of the

42 Varwick, S.32 ff. 43 “insure the ability to carry out strategic bombing promptly by all means possible with all types of weapons, without exception”, Vgl dazu auch: North Atlantic Treaty Organisation, strategic concept, http://www.nato.int/cps/en/natolive/topics_56626.htm#31 (Letzter Zugriff 06.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

20

tactical air support and air defense; other nations aiding

with the least possible delay in accordance with over-all

plans.

(d) Secure and control sea and air lines of communication, and

ports and harbors, essential to the implementation of common

defense plans. The defense and control of sea and air LOC’s

will be performed through common cooperation in accordance

with each nation’s capabilities and agreed responsibilities.

In this regard it is recognized that the United States and

United Kingdom will be primarily responsible for the

organization and control of ocean lines of communication.

Other nations will secure and maintain their own harbor

defenses and coastal LOC’s and participate in the

organization and control of vital LOC’s to their territories

as may be indicated in over-all plans.

Die Hauptverantwortung der USA und Grossbritanniens wird in der

Kommunikation über den atlantischen Ozean festgehalten – dies erschien

strategisch sinnvoll, da die militärische Koordination durch die Erfahrungswerte

der beiden Weltkriege am effektivsten möglich war. Die Pflicht der anderen

Nationen innerhalb der NATO sollte entsprechend im Unterhalt der

notwendigen Infrastruktureinrichtungen (See- und Flughäfen) und deren

Verteidigungsanlagen (LOCs) bestehen:

(e) Secure, maintain and defend such main support areas, air

bases, naval bases and other facilities as are essential to

the successful accomplishment of the basic undertaking.

These undertakings will be a responsibility of the nations

having sovereignty over these essential bases, areas and

facilities, aided as necessary and to the extent set forth in

collective defense plans.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

21

Anschliessend an die Sicherung der wichtigen Transport- und

Kommunikationsinfrastruktur sollte die Mobilisierung der nationalen Truppen im

Rahmen eines im Verteidigungsplan festgelegten Beitrages erfolgen, womit

dem NATO-Oberbefehlshaber militärische Mittel für Offensiven zur Verfügung

stünden.

(f) Mobilize and expand the over-all power of the Treaty nations

in accordance with their planned contribution to later

offensive operations designed to maintain security of the

North Atlantic Treaty area.

Die strukturellen Probleme in der Umsetzung von DC (6/1) wurden mit dem

Ausbruch des Koreakrieges und einer plötzlich unmittelbar scheinenden

Bedrohungslage augenscheinlich.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

22

6. Europa und der Koreakrieg – Die Umstände ändern sich

6.1 Präzedenzfall in Asien

Während den Verhandlungen über die Gründung der EGKS griff die US-Armee

mit der Unterstützung von Truppen verschiedener Staaten44 auf der Grundlage

der UNO-Resolutionen 82, 83 und 85 in Korea ein. Dieses Mandat wurde

wenige Tage nach dem Beginn des Überfalls der nordkoreanischen Armee auf

Südkorea mit dem Überschreiten des 38. Breitengrades am 25. Juni 1950

verabschiedet.45 Der Beginn des Konfliktes führte zu einer Verschärfung der

Spannungen zwischen der UdSSR und den USA sowie die Furcht vor einer

sowjetischen Invasion der BRD – man sah im Überfall der kommunistischen

nordkoreanischen Armee auf Südkorea Parallelen zu einem möglichen

Szenario in Westdeutschland.46

Der Krieg in Korea stellt für die US-amerikanische Aussenpolitik eine Zäsur dar.

Präsident Harry S. Truman betonte rückwirkend in seiner Autobiographie:

"Communism was acting in Korea, just as Hitler, Mussolini and the

Japanese had ten, fifteen, and twenty years earlier. I felt certain that

if South Korea was allowed to fall Communist leaders would be

emboldened to override nations closer to our own shores. If the

Communists were permitted to force their way into the Republic of

Korea without opposition from the free world, no small nation would

44 Bemerkung: Etwa 90% der eingreifenden Truppen waren US-Amerikaner, die restlichen 10% wurden von 16 Nationen gestellt und bestanden zu einem grossen Teil aus Sanitätspersonal. Vgl auch dazu Kane, Tim, Global U.S. Troop Deployment, 1950-2005, A report of the Heritage Center for Data Analysis, CDA06-02, Washinton 2006.

Quelle: http://ssrn.com/abstract=1146649 (Letzter Zugriff 04.01.2010). 45 UNO-Resolution 85 vom 31. July 1950, http://www.unhcr.org/refworld/publisher,UNSC,,KOR,3b00f28224,0.html (Letzter Zugriff 06.01.2010). 46 Stöver, Bernd, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, München 2006, S.32 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

23

have the courage to resist threat and aggression by stronger

Communist neighbors."

Diese später als “Dominotheorie” bezeichnete Annahme, dass der Übergang

eines Staates in kommunistisches Herrschaftsgebiet eine Kettenreaktion in

anderen Staaten („Small Nations“) nach sich ziehen würde, liess die US-

amerikanische Regierung schnell und unter hohem Ressourceneinsatz

reagieren – besonders nachdem die ersten Interventionstruppen verlustreich

durch die nordkoreanische Armee zurückgeschlagen wurde und im September

1950 buchstäblich mit dem Rücken zum Meer standen. Dies hatte eine massive

Erhöhung der militärischen Kapazitäten durch die USA zur Folge.47

Lageanalysen ergaben, dass die militärischen Möglichkeiten der USA zur

Erfüllung der Bündnispflicht gegenüber der NATO im Falle eines militärischen

Konflikts mit der UdSSR nicht ausreichen würden.48 An der

Aussenministerkonferenz von New York am 12. September 1950 stellte die

schnelle Wiederbewaffnung der BRD entsprechend einen zentralen Punkt auf

der Tagesordnung dar – auch aufgrund des erkennbaren Aufbaus

paramilitärischer Streitkräfte in der DDR49. Auf die Gründung einer bewaffneten

„Volkspolizei“ in der DDR wollte die Regierung Adenauer mit der Einrichtung

einer deutschen Staatspolizei mit der vorläufigen Grösse von 150000 Mann

reagieren.50 Die Einführung integrierter Streitkräfte in Westeuropa und die

sogenannte „Vorwärtsstrategie“ – jedem Angriff der UdSSR sollte (wie bereits

am Wortlaut der DC (6/1) aufgezeigt) so weit östlich wie möglich

entgegengetreten werden – erforderte eine Integration der BRD als militärisch

47 Kane, Tim J, Global U.S. Troop Deployment, 1950-2005 (May 24, 2006). Quelle: http://ssrn.com/abstract=1146649 (Letzter Zugriff 04.01.2010). 48 Brunn, S.88 ff. 49 Lappenküper, Ulrich, Die Aussenpolitik der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1990, München 2008, S.7 f. 50 Stirk, Peter M. R., A history of European Integration since 1914, London1996, S. 126.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

24

handlungsfähigen Akteur in die Verteidigungsstrategie.51 Gemäss

amerikanischen Angaben wären rund 60 Divisionen für die Verteidigung

Europas gegen die etwa 170 theoretisch verfügbaren sowjetischen Divisionen

nötig gewesen. Im April 1951 standen insgesamt 20 aktive Verbände bereit,

deren Ausrüstung als veraltet eingestuft wurde. Die einzig effiziente

Rüstungsindustrie stellte die britische dar. Es existierten folgerichtig

Notstandspläne, die einen Rückzug hinter die Pyrenäen mit dem Ziel einer

anschliessenden Wiedereroberung europäischer Gebiete vorsahen.52 Für eine

sinnvolle Verteidigungsstrategie gemäss D/C 6/1 war eine Möglichkeit zur

Mobilisierung militärischer Kapazitäten der BRD im Grunde unverzichtbar.

6.2 Die Notwendigkeit der deutschen Wiederbewaffnung

Diese Vorstellung lief französischen Interessen diametral entgegen. Seit 1945

war die Doktrin gegenüber der BRD eine Politik der langfristigen Eindämmung

sämtlichen militärischen und wirtschaftlichen Potentials.53 Die Situation der

Bedrohung durch die UdSSR und das Drängen der US-Regierung auf schnelle

Wiederbewaffnung der BRD forderten nun schnelle Reaktionen von den

EGKS-Staaten.54 Es ging darum, Deutschland in die Westeuropäische und

atlantische Militärstruktur einzubinden und gleichzeitig ein Wiedererwachen

eines „deutschen Militarismus“ zu verhindern, also Deutschland als Risikofaktor

auszuschalten.

Am 11. August 1950 schlug der britische Premierminister Winston Churchill in

einer Rede im britischen Unterhaus, gerichtet an den Ministerrat der EGKS in

Strasbourg die Gründung einer „europäischen Armee“ unter der Verantwortung

51 Varwick, S.33 ff. 52 Vgl. dazu Moser, Thomas, Europäische Integration, Dekolonisation, Eurafrika, Baden-Baden, 2000, S.189. 53 Holland, S. 22 ff. 54 Guyomarch, Alain et al., France in the European Union, New York 1998, S. 20 f.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

25

eines europäischen Verteidigungsministers vor.55 Jean Monnet nahm diese

Idee auf. Die durch den strategischen Wert der deutschen Wirtschaft für den

Koreakrieg eröffneten Möglichkeiten zum selbstständigen Aufstieg sah die

französische Regierung als Gefährdung für dessen Integration in Europa. Eine

direkte Integration deutscher Truppen in die NATO wiederum hätte die BRD

den USA angenähert und der französischen Kontrolle entzogen. Hinzu kam die

längerfristige Hoffnung der französischen Regierung, mit einem

kontinentaleuropäischen Militärübereinkommen unter französischer Führung

vermehrt eigene Kräfte zur Bewältigung des Kolonialkrieges in Indochina

freisetzen zu können.56 Eine innereuropäische Lösung schien für die

französische Regierung also die erste Option der Wahl. Die Initiative zur

Schaffung einer „Armee des geeinten Europas“ auf Grundlage eines

Strategiepapiers des französischen Ministerpräsidenten Pleven entstand also

wie die EGKS aus einer Notlage der französischen Aussenpolitik heraus.

Dieses Strategiepapier wird im Folgenden als „Plevenplan“ in Analogie zum

„Schuman-Plan“ zur Gründung der EGKS bezeichnet.

7. Der „Plevenplan“ und der „Deutschlandvertrag“

Im Rahmen der EGKS-Verhandlungen legte der französische Premierminister

René Pleven im Oktober 1950, rund einen Monat nach der

Aussenministerkonferenz von New York der französischen National-

versammlung den Plan für eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)

vor. Damit sollte das Dilemma zwischen der Furcht vor einer erneuten

Militarisierung eines deutschen Staates und der Notwendigkeit eines wirksamen

Einbezugs der BRD in das transatlantische Bündnissystem über eine

militärische Erweiterung der europäischen Integrationsbestrebungen gelöst

55 Council of Europe - Consultative Assembly. Reports. Second session. 7th-28th August 1950. Part I. Sittings 1 to 12. 1950, S. 121-124. 56 Vgl. dazu auch Moser, S.190 f.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

26

werden.57 In seiner Rede vor der französischen Nationalversammlung betonte

René Pleven die Logik der militärischen Integration der EVG durch eine

Kontinuität der institutionellen Integration ausgehend von der EGKS, welche

nun durch „globale Ereignisse“ derart früh einen delikaten Bereich wie die

gemeinsame Verteidigung erfassen soll:

„La création de l’Europe résultera dans la pensée du gouvernement

français, d’une part, de l’adhésion ou de l’association de nouveaux

États à ces institutions, d’autre part, de la création progressive et

rapide d’institutions analogues dans des secteurs de plus en plus

nombreux de l’activité européenne, par exemple les transports, la

production agricole, la surveillance des prix, la répartition des

matières premières et de l’énergie, la compensation des charges

sociales, tous domaines dans lesquels des processus d’unification

présenteraient un intérêt économique et social évident.

Le gouvernement français pensait que la réalisation du plan charbon-

acier permettrait aux esprits de s'habituer à l'idée d'une communauté

européenne avant que ne fût abordée la question si délicate d'une

défense commune. Les événements mondiaux ne lui laissent pas de

répit. Aussi, confiant dans les destinées pacifiques de l'Europe et

pénétré de la nécessité de donner à tous les peuples européens le

sentiment d'une sécurité collective, le gouvernement français

propose de régler cette question par les mêmes méthodes et dans le

même esprit.“58

57 Herz, Dietmar, Jetzlsberger, Christian, Die Europäische Union, München 2002, S. 23 ff. 58 Déclaration du Gouverneur français René Pleven le 24 octobre 1950, dans Journal officiel de la République française. 10.1950, p. 7118-7119.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

27

Auf der Grundlage der EGKS im „Geist“ der „Europäischen Gemeinschaft“ im

Sinne Plevens sollte eine europäische Armee unter einheitlichem Oberbefehl

begründet werden. Die BRD sollte also eigene Truppen ausheben und

ausrüsten können, diese würden aber unter das Oberkommando der –

zumindest gegenüber der BRD - supranationalen EVG gestellt werden.59 Aus

französischer Sicht war die Idee einer autonomen Armee der BRD und deren

direkter NATO-Beitritt inakzeptabel.60 Die Angst, durch eine eventuelle Intention

der BRD zur Rückeroberung von Territorien in Osteuropa in einen Krieg

gezogen zu werden und ein möglicher Statusverlust innerhalb der NATO durch

eine stärkere BRD prägten diese Einstellung, wie König und Schulz meiner

Meinung nach schlüssig begründen.61

Das Interesse an einer möglichst schnellen und umfassenden europäischen

Integration in Form einer föderalen Struktur manifestierte sich im „Top Down“-

Ansatz – bedeutende Institutionelle Veränderungen sollten zu einer

beschleunigten Konsolidierung der „Vereinigten Staaten von Europa“, wie

Churchill sie in einer Rede an der Universität Zürich im September 1947 und in

zahlreichen Memoranden62 benannt hatte, führen. Diesen Ansatz verfolgte auch

der Plan René Plevens.63 Dieser Ansatz sollte die Einbindung der BRD in ein

europäisches System ermöglichen, ohne die militärische Kontrolle an die NATO

zu verlieren. Die Eile wurde durch das Pochen der USA auf eine schnelle

Sicherung der geopolitisch entscheidenden BRD geboten. Im sogenannten

„One-package-proposal“ schlug der US-Aussenminister Dean Acheson auf

Drängen des US-Verteidigungsministeriums im September 1950 in New York

vor, als Gegenleistung für eine schnelle deutsche Wiederbewaffnung eine

59 Stirk, S.127. 60 Vgl. dazu auch: Mémorandum au président du conseil (18. Septembre 1950), Archives Jean Monnet. Fonds AMG. 6/6/2. 61 König, Mareike, Schulz, Matthias, Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Einigung 1949-2000, Stuttgart 2004, S. 404 ff. 62 Lenard, Lévénte, Sir Winston Spencer Churchill and the movement of the unification of Europe, European Integration Studies (European Integration Studies), Ausgabe 2/2003, S. 1728. 63 Guyomarch, Alain, Machin, Howard, Ritchie, Ella, France in the European Union, New York, 1998, S.23 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

28

mittelfristige Erhöhung der US-Truppenstärke in Europa vorzunehmen.64 Die

US-Regierung setzte sich denn auch auf der Tagung des NATO-Rats im

Dezember 1950 mit ihrer Position durch, parallel zu den EVG-Verhandlungen

mit der BRD über eine unverzügliche Aufstellung deutscher Kampftruppen unter

dem Oberkommando der NATO zu debattieren.65 Sowohl die britische wie auch

die US-amerikanische Regierung sah in der EVG wenig mehr als einen

französischen Versuch, die deutsche Wiederbewaffnung zu verhindern oder

zumindest zu verzögern.66 Dies führte zu der merkwürdigen Situation, dass im

„Hotel Petersberg“ Vertreter der BRD mit NATO-Kommissaren über eine

deutsche Wiederbewaffnung verhandelten, während zeitgleich in Paris eine

Aussenministerkonferenz – mit Vertretern der BRD - über die EVG stattfand.

7.1 Die Rolle der BRD in der EVG

Die Verhandlungen über den Pleven-Plan in Paris brachten tatsächlich einen

konsolidierten Vertragstext hervor. Beteiligt waren neben Frankreich die BRD,

Italien, Belgien und Luxemburg. Die restlichen europäischen NATO-Staaten

sowie die USA und Kanada hatten auf französische Einladung Beobachter

entsandt.67 Die Grundlage bestand in national organisierten Grundeinheiten und

supranational organisierten hierarchisch höheren Einheiten,

Kommandobehörden und Logistik.68 Aus deutscher Sicht besass der Vertrag

einen entscheidenden Makel: im Gegensatz zur EGKS hatte die geplante EVG

eindeutig diskriminierende Züge. Anders als den restlichen Mitgliedern würde

der BRD die Aushebung eigener Truppen für nationale Belange ebenso wenig

64 Stirk, S.126. 65 Brunn, S.93. 66 Stirk, S.127. 67 Meier-Dörnberg, Wilhelm, Die Planung des Verteidigungsbeitrages der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der EVG, in: Anfänge Westdeutscher Sicherheitspolitik 1945-1956, Band 2, München 1990, S. 649 ff. 68 Gaedtke, Jens-Christian, Europäische Aussenpolitik, Paderborn 2009, S.27.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

29

gestattet wie eine eigenständige Mitgliedschaft in der NATO.69 Jean Monnet

hatte das Prinzip dieser Ungleichbehandlung in einem Schreiben am 3.

September, also rund einen Monat vor der Vorlage des Pleven-Plans

geschildert:

„Certains pays ont des charges hors d’Europe et doivent pour les

assurer conserver à leur disposition des forces intégrées dans

l’armée européenne. D’autres pays n’ont pas d’armée nationale. Ces

circonstances découlent d’une différence de situation et non d’une

inégalité de traitement.“70

Mit der „unterschiedlichen Situation“ der Staaten sollte folglich sowohl die

Hinderung der BRD bezüglich der Aushebung eigener Truppen als auch der

Vorbehalt Frankreichs auf den Erhalt von Truppenverbänden zum Einsatz in

den Kolonien legitimiert werden. Auf die entsprechenden Sonderregelungen

gehe ich im nächsten Kapitel ein.

Die deutsche Regierung forderte von den EGKS-Staaten eine Aufhebung des

Besatzungsstatuts und die Möglichkeit der Einrichtung eines eigenen

Verteidigungsministeriums. Diese beiden Faktoren hätten innen- und

aussenpolitische Souveränität bedeutet. Dennoch liess sich die deutsche

Regierung Adenauer auf die Linie der EVG ein, da die Interessen an einer

politischen Integration in ein westliches Bündnissystem überwogen und die

Sowjetunion durch die sogenannte „Stalin-Note“ eine neue Komponente in die

Debatte um die Zukunft des geteilten Deutschlands einbrachte: am 10. März

1952 schlug Stalin den Westmächten vor, ein wiedervereintes, neutrales

Deutschland zu etablieren.71

69 Ebenda, S. 24. 70 Moser, S.195. 71 Lappenküper, S.9.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

30

Die Reaktion der Westmächte bestand in einer beschleunigten Beendigung der

Verhandlungen bezüglich der Weiterführung des Besatzungsstatuts und der

Wiederbewaffnung. Der resultierende „Deutschlandvertrag“ oder

„Generalvertrag“ (GV) vom 26. Mai 1952 etablierte die Souveränität der BRD in

inneren und äusseren Angelegenheiten.72 Allerdings wurden die

Vorbehaltsrechte der Westmächte beibehalten, das Besatzungsstatut wurde

nicht formell ausser Kraft gesetzt. Artikel 4 Absatz 1 GV hält so auch fest:

Bis zum Inkrafttreten der Abmachungen über den deutschen

Verteidigungsbeitrag behalten die Drei Mächte weiterhin ihre bisher

ausgeübten oder innegehabten Rechte in bezug auf die

Stationierung von Streitkräften in der Bundesrepublik. Die Aufgabe

dieser Streitkräfte wird die Verteidigung der freien Welt sein, zu der

die Bundesrepublik und Berlin gehören.

Am 27. Mai unterzeichneten die sechs EGKS-Staaten den EVG-Vertrag in

Paris. Grossbritannien und die Niederlande enthielten sich der Ratifikation, da

sie in den diskriminierenden Elementen die Absicht Frankreichs sahen, die

Wiederbewaffnung der BRD zu verzögern. Dies entsprach keineswegs ihren

eigenen sicherheitspolitischen Interessen.73

Im Folgenden werde ich auf die Ausgestaltung und die grundlegenden

Elemente des Vertrages eingehen.

72 Ebenda. 73 Vgl. dazu Moser, S. 193 und Küsters, Hanns-Jürgen. Konrad Adenauer und die Idee einer wirtschaftlichen Verflechtung mit Frankreich, in: Wilkens, Andreas (Hrsg.), die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen 1945-1960, Sigmaringen 1997, S. 249 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

31

8. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft EVG

8.1 Struktur und Grundsätze des Vertrages

Der französische Abgeordnete Bonnefous bezeichnete das Ergebnis der

Pariser Verhandlungen, den EVGV in der Nationalversammlung als:

„…ein juristisches Ungeheuer, weder Fisch noch Fleisch, weder

föderal noch konföderal, das die erschreckte Bewunderung

kommender Juristen erregen wird.“74

Wie dies auch im Falle des Schuman-Planes zur Gründung der EGKS

geschehen war, hatten die Verhandlungen zwischen den Aussenministern

durch Kompromisse und Zugeständnisse eine Diskrepanz zwischen dem

ursprünglichen Plan und dem ausgearbeiteten Vertrag geschaffen. Der EVGV

war das Ergebnis monatelanger Debatten und versuchte, möglichst alle

Nationalinteressen zu vereinen.75 Er gliederte sich in folgende Teile76:

Präambel

Erster Titel: Grundsätzliche Bestimmungen

Kapitel I: Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Artikel 1-8)

Kapitel II: Die europäischen Verteidigungsstreitkräfte (Artikel 9-18)

Zweiter Titel: Die Organe der Gemeinschaft

Kapitel I: Das Kommissariat (Artikel 19-32)

Kapitel II: Die Versammlung (Artikel 33-38)

Kapitel III: Der Rat (Artikel 39-50) 74 Brunn, S.95. 75 Stirk, S.128. 76 Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, http://www.politische-union.de/evgv/ (Letzter Zugriff 02.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

32

Kapitel IV: Der Gerichtshof (Artikel 51-67)

Für meine Untersuchung der Verteidigungskonzeption ist der erste Titel von

Interesse, da er die Verhältnisse der Mitgliedstaaten untereinander und die

Integration der Streitkräfte sowie die Grundsätze der militärischen

Vorgehensweise regelt.

Der Sinn und Zweck des Vertrags wird in der Präambel definiert und mit

verschiedenen Werten verknüpft, zu deren Verwirklichung er beitragen soll:

Präambel:

[Die Regierungen der Vertragsschliessenden Staaten] haben sich

entschlossen, zusammen mit den übrigen freien Völkern im Geist der

Satzung der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens

beizutragen und insbesondere in enger Verbindung mit den

Organisationen gleichen Zieles die Verteidigung Westeuropas gegen

jeden Angriff zu sichern.

Sie haben erwogen, dass das beste Mittel, dieses Ziel rasch und

wirksam zu erreichen, darin besteht, Menschen und Hilfsquellen,

soweit das mit den militärischen Erfordernissen verträglich ist, in

gemeinsamen Verteidigungsstreitkräften im Rahmen einer

überstaatlichen europäischen Organisation völlig zu verschmelzen.

Sie sind überzeugt, dass diese Verschmelzung, insbesondere ein

gemeinsamer Haushalt und gemeinsame Rüstungsprogramme, zur

zweckmäßigsten und wirtschaftlichsten Verwendung der Hilfsquellen

ihrer Länder führen wird.

Sie sind entschlossen, auf diese Weise die Entwicklung ihrer

Wehrkraft zu sichern, ohne den sozialen Fortschritt zu

beeinträchtigen.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

33

Sie werden es sich dabei angelegen sein lassen, die geistigen und

sittlichen Werte zu wahren, die das gemeinsame Erbe ihrer Völker

sind und sie sind überzeugt, dass in der gemeinsamen Streitmacht,

die ohne unterschiedliche Behandlung der beteiligten Staaten

gebildet wird, die Vaterlandsliebe der Völker nicht an Kraft verlieren,

sondern sich vielmehr festigen und in erweitertem Rahmen neue

Gestalt finden wird.

Sie tun diesen Schritt in dem Bewusstsein, hiermit einen weiteren

und bedeutsamen Abschnitt auf dem Wege zur Schaffung eines

geeinten Europas zurückzulegen.

Die Präambel des EVG-Vertrages zeigt in der Begrifflichkeit die Nähe zum

Nordatlantikvertrag. Die „freien Völker“ sind ebenso zu finden wie der „Geist der

Satzung der vereinten Nationen“. Unter „Organisationen gleichen Zieles“ lässt

sich direkt die NATO wie auch die Westunion subsumieren. Der Begriff des

„gemeinsamen Erbes ihrer Völker“ entspricht ebenso der NATO-Präambel – die

Präambel des EGKS-Vertrages sprach hingegen von „Völkern (…), die lange

Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren.“77 Der supranationale

Charakter der EVG wird explizit erwähnt. Die Absicht einer weiterführenden,

politischen Integration zeigt sich im letzten Satz, der die EVG als weiteren

Entwicklungsschritt nach der EGKS in Richtung einer weiterführenden

europäischen Integration darstellt. Ob diese auf wirtschaftlicher, politischer oder

militärischer Ebene stattfinden soll, wird offen gelassen. Gleichzeitig betont der

vorhergehende Satz „…die Vaterlandsliebe der Völker“ die nationalstaatliche

Struktur und den Stellenwert des Patriotismus in Europa. Dies entsprach einer

grundlegenden Einschätzung des US-amerikanischen Verteidigungs-

77 Anmerkung: Im EGKS-Vertrag lautete die entsprechende Formulierung: „…durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren,“ Quelle: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, in Bundesgesetzblatt 1952 II. S. 448-475.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

34

ministeriums – die Europäer und insbesondere die Deutschen würden zwar für

die Verteidigung Deutschlands kämpfen, keinesfalls aber für Europa.78

Streitbar hingegen ist der Begriff der „völligen Verschmelzung“ der

Verteidigungsstreitkräfte. Diese hätte lediglich höhere Einheiten betroffen, für

sämtliche Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der BRD wäre eine nationale Armee

weiterhin möglich gewesen. So implizierte dieser Teil des Vertrages primär,

dass sämtliche künftigen deutschen Truppen der EVG unterstehen würden.79

8.2 Nationale Truppen in der EVG

Artikel 9 EVGV hält denn auch fest:

Kein Mitgliedstaat darf nationale Streitkräfte, außer den in Artikel 10

genannten, rekrutieren oder unterhalten.

Der Geltungsbereich des EVG in Bezug auf Truppenverbände wird im Ausnahmekatalog in

Artikel 10 präzisiert.

Artikel 10. § 1 Die Mitgliedstaaten können nationale Streitkräfte zur

Verwendung in außereuropäischen Gebieten, für die sie die

Verteidigungspflicht übernommen haben, rekrutieren und

unterhalten; das gleiche gilt für die Einheiten, die im Mutterland zur

Ergänzung und Ablösung dieser Streitkräfte erforderlich sind.

§ 2 Die Mitgliedstaaten dürfen ferner zur Durchführung

zwischenstaatlicher Aufgaben, die sie in Berlin, in Österreich oder

gemäß den Entscheidungen der Vereinten Nationen übernommen

78 Schwartz, T.A., America’s Germany, John McCloy and the Federal Republic of Germany, Cambridge (Massachusetts) 1991, S. 129 ff. 79 Vgl. dazu auch Holland, S. 24 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

35

haben, nationale Streitkräfte rekrutieren und unterhalten. Nach

Beendigung dieser Aufgaben werden diese Truppen aufgelöst oder

der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Mit Zustimmung des

zuständigen Oberbefehlshabers der Nordatlantikpakt-Organisation

können die Truppen mit Einheiten der Europäischen

Verteidigungsstreitkräfte, die aus Kontingenten der betreffenden

Mitgliedstaaten bestehen, ausgetauscht werden.

§ 3 Die in den einzelnen Mitgliedstaaten für den persönlichen Schutz

des Staatsoberhauptes bestimmten Einheiten bleiben national.

§ 4 Die Mitgliedstaaten können nationale Seestreitkräfte unterhalten,

und zwar einerseits zum Schutz der nichteuropäischen Gebiete, für

die sie die in § 1 genannte Verteidigungspflicht übernommen haben,

sowie zum Schutz der Verbindungen mit und zwischen diesen

Gebieten, andererseits zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den in

§ 2 genannten zwischenstaatlichen Aufgaben und aus Abkommen,

die vor Inkrafttreten dieses Vertrages im Rahmen des

Nordatlantikpaktes getroffen worden sind.

§ 5 Die Gesamtstärke der genannten nationalen Streitkräfte darf

einschließlich der Ersatzeinheiten keinen solchen Umfang

annehmen, dass der durch Regierungsabkommen der

Mitgliedstaaten festgelegte Beitrag der Mitgliedstaaten zu den

Europäischen Verteidigungsstreitkräften beeinträchtigt wird.

Die Mitgliedstaaten können Einzelpersonen zwischen den, den [SIC!]

Europäischen Verteidigungsstreitkräften zur Verfügung gestellten

Kontingenten und den Streitkräften, die diesen nicht angehören,

austauschen; doch darf sich daraus keine Verringerung der

Europäischen Verteidigungsstreitkräfte ergeben.

Pleven selbst hatte vor der französischen Nationalversammlung betont, dass

nationale Truppenkontingente auf der Ebene der kleinstmöglichen Einheit in die

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

36

EVG integriert werden sollten – also auf der Ebene des einzelnen Soldaten.80

Dies hätte eine tatsächliche, umfassende Verschmelzung der Streitkräfte

bedeutet. Das war gemäss dem Vertragstext nur beschränkt der Fall.

Ausgenommen wurden die in Artikel 10, § 1 genannte „Verwendung in

aussereuropäischen Gebieten, für die sie die Verteidigungspflicht übernommen

haben“. Diese sollte so ausgelegt werden, dass Mitgliedsstaaten, die zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses über nationale Streitkräfte im sachlichen

Geltungsbereich von Artikel 10 verfügten, weiterhin die Kontrolle über die nicht

in die EVG integrierten Truppenteile behalten könnten – beispielsweise in den

Kolonien eingesetzte Soldaten und die Nationalgarden im Sinne von Artikel 10

§ 3.

Der Ausnahmekatalog entstand im Bewusstsein, dass die BRD als einziger

Mitgliedsstaat durch die Bestimmungen des Besatzungsstatuts über keine

eigenen Truppen geschweige denn „Verteidigungspflichten“ zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses verfügte – und dadurch sämtliche Truppen der EVG

unterstellen müsste.81 Von einer „völligen Verschmelzung“ der Streitkräfte aller

Mitgliedsstaaten kann keinesfalls die Rede sein.

8.3 Die Verbindung der EVG mit der NATO

Die Verknüpfung der EVG mit der NATO wird im Artikel 18 EVGV ausgeführt:

Artikel 18. § 1 Der zuständige Oberbefehlshaber der

Nordatlantikpakt-Organisation kann sich, vorbehaltlich des in § 3

genannten Falles, vergewissern, dass die Europäischen

Verteidigungsstreitkräfte zufriedenstellend aufgebaut, ausgerüstet,

ausgebildet und einsatzbereit gemacht werden.

80 R.S., "Plevens zeitraubender Plan", in: Die Zeit. 02.11.1950, Nr. 44; 5. Jg, S. 1. Quelle: http://www.ena.lu/ 81 Stirk. S.127.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

37

Sobald die Europäischen Verteidigungsstreitkräfte einsatzbereit sind,

stehen sie, vorbehaltlich des genannten Sonderfalles, dem

Oberbefehlshaber der Nordatlantikpakt-Organisation zur Verfügung;

dieser hat ihnen gegenüber die Befugnisse und Pflichten, die sich

aus seiner Stellung ergeben. Er teilt insbesondere der Gemeinschaft

seine Bedürfnisse hinsichtlich der Gliederung und Aufteilung der

Streitkräfte mit; die entsprechenden Pläne werden gemäß Artikel 77

durchgeführt.

Die Europäischen Verteidigungsstreitkräfte erhalten von den

zuständigen Stellen der Nordatlantikpakt-Organisation im Rahmen

der militärischen Zuständigkeit dieser Stellen technische

Anweisungen.

§ 2 Im Krieg hat der zuständige Oberbefehlshaber der

Nordatlantikpakt-Organisation gegenüber den bezeichneten

Streitkräften die volle Gewalt und Verantwortung, die sich aus seiner

Stellung als Oberbefehlshaber ergibt.

§ 3 Für die in der Heimatverteidigung und küstennahen Seever-

teidigung der Mitgliedstaaten eingesetzten Europäischen Verteidig-

ungsstreitkräfte werden die für Führung und Einsatz verantwortlichen

Stellen entweder durch Abkommen im Rahmen der Nordatlantikpakt-

Organisation oder durch Vereinbarung zwischen der Nord-

atlantikpakt-Organisation und der Gemeinschaft bestimmt.

Faktisch bedeutete Artikel 18, dass der Oberbefehlshaber der NATO nicht nur

Kontroll- und Gestaltungsrechte gegenüber der EVG zugestanden bekam (§ 1),

sondern dass auch die Verfügungsgewalt über die ausführenden Organe im

Kriegsfall an ihn fallen würde. Der für Europa zuständige NATO-Kommandant

(SACEUR) wird bis heute von der US-Armee gestellt.82 Die „Europaarmee“

hätte der Weisungsbefugnis eines US-amerikanischen Viersternegenerals

unterstanden

82http://www.nato.int/docu/handbook/2001/hb120701.htm (Letzter Zugriff 13.11.2009).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

38

9. Das Scheitern der EPG und der EVG

9.1 Interessenkonflikte verschärfen sich

Eine Tatsache während der Verhandlungen über die EVG ist besonders wichtig:

Im Juni 1951 gelang es Jean Monnet, mit der Unterstützung des NATO-

Kommandanten Dwight D. Eisenhower die Regierung des US-Präsidenten

Truman von den Vorzügen der EVG zu überzeugen. Die US-amerikanische

Unterstützung für den Pleven-Plan war damit gesichert und die BRD musste

sich aufgrund dieses Paradigmenwechsels in ihren Wiederbewaffnungs-

bemühungen auf die EVG konzentrieren.83 Die Regierung Adenauer in der BRD

kämpfte allerdings mit einer erstarkenden Opposition gegen die deutsche

Wiederbewaffnung besonders von Seiten der SPD.84 Die Verbindung der

Wiederbewaffnung mit dem Ziel einer Integration der BRD in ein vereinigtes

Europa schien eine probate Argumentation gegen innen zu sein.85 Als Gründe

können der wirtschaftliche Aufschwung in Verbindung mit der Attraktivität der

europäischen Idee und die zunehmende Einsicht in die Notwendigkeit einer

selbstbewusst auftretenden BRD genannt werden – auch als Reaktion auf den

„Torpedostoss“ der Stalin-Note von 1952.86 Dennoch muss festgehalten

werden, dass die Regierung Adenauer die EVG primär als Notwendigkeit zur

politischen Integration in Europa zu akzeptieren bereit war und vielmehr die

NATO als Sicherheitsgaranten sah.87

83 Lundestad, Geir, The United States and Western Europe since 1945, Oxford 2003, S.80 f. 84 Stirk, S.129. Vgl. dazu auch die Debatten im Bundestag: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv (Letzter Zugriff 04.01.2010). 85 Stirk, S.129. 86 Damit schlug Stalin vor, das ehemalige Deutschland unter der Voraussetzung eines umfassenden Abzuges der „Siegermächte wiederzuvereinigen und als unbewaffneten, neutralen Staat zu konstituieren. Vgl. dazu auch: Lappenküper, S. 72. 87 Vgl. dazu 201- Kabinettssitzung am 12. Februar 1952 TOP C und Pressekonferenz Hallsteins am 29. Jan. 1952, Quelle: http://www.bundesarchiv.de/ (Letzter Zugriff 04.01.2010) sowie Moser, S.192.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

39

Ein weit entscheidenderes politisches Problem wurde in Frankreich deutlich.

Durch geschickte Verhandlungen von Seiten der BRD war der EVG-Vertrag von

1952 nicht mehr deckungsgleich mit dem 1950 von der französischen

Nationalversammlung verabschiedeten Plevenplan. Die diskriminierenden

Komponenten wurden in den Verhandlungen teilweise so entschärft, dass der

Vertrag den französischen Parteien – insbesondere den konservativen – nicht

mehr streng genug war.

Eines der Eingeständnisse war das Akzeptieren eines Verteidigungs-

ministeriums der BRD. Die Regierung Adenauer hatte mit der Einrichtung des

„Büro Schwerin“ bereits 1950 mit Billigung der „Hohen Kommissare“ eine

militärische Planungsstelle eingerichtet, der im Oktober desselben Jahres die

„Dienststelle Blank“ folgt. Diese wuchs während der EVG-Verhandlungen zu

einem regelrechten Verteidigungsministerium, ohne Einflussmöglichkeit des

Bundestages.88 Ein weiteres stellte die Erweiterung der Grösse der

Truppenverbände im Rahmen der EVG dar, was letztendlich deutsche

Divisionen ermöglicht hätte. Der letzte Streitpunkt betraf die Gestaltung des

Exekutivorganes. Frankreich bestand auf einem einzelnen Kommissar – mit der

Absicht, einen Franzosen einzusetzen. Letztendlich sah der EVGV ein

Kollegialorgan vor.89 Diese Änderung kam einer eigentlichen Transformation

des supranationalen Charakters der EVG auf eine intergouvernemental-

kooperative Ebene gleich.90 Jean Monnet kommentierte, dass das einzig

übriggebliebene supranationale Element in der gemeinsamen Uniform

bestünde. Die Debatte versteifte sich letztlich auf die Frage, wem die EVG letzt-

endlich „gehören“ sollte.91 Guyomarch et al. führen hingegen die erweiterte

Delegation der Souveränität in Bezug auf weltpolitische Belange von den

Nationalstaaten an die EVG und die Furcht vor einer weiterführenden, föderalen 88 Schmidtke, Evelyn, Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie, Marburg 2001, S.87 ff. 89 Stirk, S.129. 90 Moser, S.196. 91 Vgl. dazu auch Moser, S.188 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

40

Integration Europas als Hauptgrund der Ablehnung der französischen

Nationalversammlung an.92 Hinzu kamen konkrete Erweiterungspläne von

Seiten der italienischen Regierung in Richtung eines gemeinsamen Marktes

und einer politischen Union, welche die EVG als Verhandlungsbasis für

weiterführende Projekte nutzen sollten.93

Parallel entstand also das Projekt der Europäischen politischen Gemeinschaft

(EPG), auf welches ich an dieser Stelle nur kurz eingehe: Die französische

Nationalversammlung forderte – unterstützt durch das an einer politischen

Integration interessierte Italien – eine Klärung der supranationalen Zukunft aus

dem EVGV heraus. Die beratende Versammlung der EGKS erhielt deshalb den

Auftrag, eine Satzung für eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG)

auszuarbeiten. Im März 1953 legte die einen Entwurf für eine Institution

zwischen Staatenbund und Bundesstaat, eine Klammer über der EGKS und der

EVG vor. Diese sollte bereits über supranationale Organe wie ein Parlament

und einen Exekutivrat verfügen.

Die wirtschaftspolitische Situation entwickelte sich allerdings anders: Nachdem

Preissteigerungen auf Grund des allgemeinen Rüstungsbooms zu einer

dramatischen Verschlechterung der französischen Handelsbilanz geführt

hatten, begann Frankreich bereits im Februar 1952 mit dem Verhängen von

Importrestriktionen.94 Eine erweiterte Integration des europäischen Marktes lag

so weniger denn je im französischen Interesse. Der französische

Industriellendachverband Conseil National du Patronat Français (CNPF) stand

zwar nicht geschlossen gegen die EVG, dennoch machten Spitzenvertreter

gegenüber ihren deutschen Kollegen deutlich, dass sie eine gemeinsame

Armee nicht für umsetzbar hielten und unterstützten Kampagnen in

92 Vgl. dazu auch: Guyomarch et al., S. 22 ff. 93 Stirk, S. 130 ff. 94 Loth, Wilfried, Deutsche und französische Interessen auf dem Weg zu EWG und EURATOM, in: Wilkens, Andreas (Hrsg.), Die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen 1945-1960, Sigmaringen 1997, S. 172ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

41

Vereinsbulletins.95 Politisch gesehen kam spätestens durch die Weigerung der

US-Regierung, die französische Kolonialarmee in Indochina militärisch zu

unterstützen und durch die gedankliche Verbindung eines geplanten US-

Truppenabzuges aus Europa mit der EVG als Instrument US-amerikanischer

militärischer Kontrolle eine Änderung der Sichtweise auf die EVG in Frankreich

hinzu: Anstelle eines Systems zur Einbindung des militärischen Potentials der

BRD unter französischer Kontrolle erschien die EVG nun als Mittel der US-

Aussenpolitik, um militärische Verantwortung an eine Gemeinschaft abzugeben,

in welcher Frankreich keine übergeordnete Rolle mehr gespielt hätte.96

Dennoch scheint für das Scheitern auch die mangelnde Supranationalität des

Vertrages ausschlaggebend gewesen zu sein, wie Lipgens nachgewiesen hat.

Die Gaullisten und jungen Sozialisten, welche dem Vertrag ihre Unterstützung

verweigerten und letztlich die entscheidenden Stimmen besassen, waren von

Beginn an gegen die EVG – wegen deren mangelnder Eigenständigkeit.

Gemäss Lipgens gingen Sie davon aus, dass eine stark intergouvernemental

geprägte EVG schwerfällig, bürokratisch und dadurch kaum handlungsfähig

ausfallen würde. Militärische Interessen „Europas“ und insbesondere

Frankreichs seien effektiver, schneller und flexibler durch eine nationale Armee

zu verfolgen.97

9.2 Die letzte parlamentarische Debatte über die EVG im August 1954

Eine letzte Konferenz zu der EVG in Brüssel im August 1954 – nota bene über

zwei Jahre nach der Unterzeichnung des EVGV – verlief ohne Resultate. Am

28. August 1954 eröffnete der Präsident der französischen

95 Wilkens, Andreas, Verständigung von Wirtschaft zu Wirtschaft, in: Wilkens, Andreas (Hrsg.), Die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen 1945-1960, Sigmaringen 1997, S. 216ff. 96 Vgl. dazu auch Moser, S.191 f., Sowie Küsters, Hanns Jürgen, Die Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Baden-Baden 1982, S.33 ff. 97 Lipgens, Walter, Bedeutung des EVG-Projektes, in: Volkmann/Schwengler, Europäische Verteidigungsgemeinschaft, S.29 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

42

Nationalversammlung die letzte EVG-Debatte. In einer vierstündigen Rede

erläuterte der französische Ministerpräsident Mendès-France die

Schwierigkeiten in den Verhandlungen über den Vertragstext und legte ihn zur

Abstimmung vor. Nach der Debatte wurde der „Antrag Aumeran“, welcher einen

Nichteintretensentscheid auf den EVGV darstellte mit 319 gegen 264 Stimmen

angenommen.98 Die Ratifikation des EVGV war damit ebenso wie der EPG-

Vertrag hinfällig. Als exemplarisch sehe ich einen Ausschnitt einer Rede des

gaullistischen Abgeordneten Aumeran während der Verhandlungen am 29.

August 195499:

Les moyens multiples et énormes de pression mis en action font

surtout apparaître la place que tient la France dans le monde.

Prenez-en bien conscience. Nous sommes encore une nation

pleinement souveraine et indépendante, égale en droits à l’Amérique

et à la Grande-Bretagne. La ratification que l’on nous propose nous

mettrait au rang de deux peuples vaincus et de trois nations

minuscules.

Je ne reviendrai pas sur les mobiles poussant nos cinq partenaires à

une intégration européenne économique et militaire. Je les ai

longuement dénoncés dans mes interventions antérieures. Leur

intérêt personnel est si évident qu’il devrait mettre en garde tout

Français désireux de ne pas se laisser dépecer.

L’intérêt de ceux qui étant ou se tenant en dehors de l’Europe nous

somment de le faire est-il moindre? Que veut l’Amérique? Une

troisième force, un Etat européen unique groupé autour d’une

98 Dokumente zur Deutschlandpolitik II/4, Die Aussenminister-Konferenzen von Brüssel, London und Paris 8. August bis 25. Oktober 1954, München 2003, S. 56 ff. 99http://www.assemblee-nationale.fr/histoire/ced/29aout1954-2eme-seance.asp (Letzter Zugriff 04.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

43

Allemagne démocrate-chrétienne sur laquelle elle a misé

politiquement et financièrement…

M. Jean Binot. Très bien! [Anmerkung : Abgeordneter der

Sozialistischen Partei, ebenfalls Gegner der Ratifikation100]

M. Adolphe Aumeran. … et qui, intégré dans le système de défense

atlantique, serait totalement sous sa dépendance.

Cette intégration, tombeau de l’individualité et de l’indépendance des

autres nations européennes, renforce la position de la Grande-

Bretagne qui demeure ainsi seule aux côtés de l’Amérique comme

puissance souveraine.

Quant à la Communauté européenne de défense, c’est le moyen

pour elle, en imposant des charges financières à l’Allemagne de

freiner l’économie de celle-ci devenue dangereusement concurrente.

Die Regierung, welche den Plevenplan vorlegte, war nicht mehr dieselbe wie

zum Zeitpunkt der Vorlage des Planes durch René Pleven. Die Niederlage in

Vietnam hatte einen geschlossenen Rücktritt der französischen Regierung zur

Folge, stellte aber auch zusätzliche militärische Kapazitäten zur Verfügung. Die

neue Regierung Mendès-France hing von einer breiten und instabilen Koalition

zwischen rechten Gaullisten und der sozialistischen Opposition ab, welche von

ihrer Abneigung gegen eine Wiederbewaffnung der BRD zusammengehalten

wurde.101 Eine Mehrheit für die EVG war so nicht zu finden – auch wenn die

100http://www.assemblee-nationale.fr/histoire/biographies/IVRepublique/binot-jean-02081911.asp (Letzter Zugriff 04.01.2010). 101 Holland, S.28.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

44

öffentliche Meinung gemäss Umfragen nach der Parlamentsabstimmung die

EVG unterstützte.102

102 Rioux, Jean-Pierre, Französische öffentliche Meinung und EVG: Parteienstreit oder Schlacht der Erinnerungen, in: Volkmann/Schwengler (Hrsg.), Europäische Verteidigungsgemeinschaft, S. 168-170.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

45

10. Fazit

An dieser Stelle komme ich auf meine Fragestellung zurück, um die

Erkenntnisse Zusammenzufassen: Welche Sicherheits- und

Verteidigungskonzeption sah die EVG in „Europa“ vor und woran scheiterte sie

letztlich?

Das Misslingen der EVG hatte gezeigt, dass eine Integration in den

Kernbereichen staatlicher Souveränität, insbesondere in Kernbereichen der

Aussenpolitik – die Integrationsbereitschaft der Mitgliedsstaaten der EGKS

überforderte.103 Funktionalistisch betrachtet bestanden in Bezug auf die

Verteidigungspolitik weder genügend tatsächlich vorzufindende Ansatzpunkte

zwischenstaatlicher Kooperation noch ein genügendes Integrationsinteresse.104

Der Nordatlantikvertrag bot hingegen genügend Ermessensspielraum für die

Mitgliedsstaaten, das Ausmass ihres Engagements selber zu wählen.105 Moser

spricht gar von einer „offensichtlichen Inkompatibilität von europäischer und

atlantischer Integration“106, ich sehe eher einen Zielkonflikt in Bezug auf die

Sicherung europäischen Staatsgebietes wider die Errichtung eines effektiven

Verteidigungsdispositivs gegen die militärischen Kapazitäten der UdSSR bei

möglichst geringem Ressourceneinsatz. Wie auch bei der ersten

wirtschaftlichen Integration Westeuropas bezieht sich der Begriff der Integration

primär auf die Integration der BRD in ein westeuropäisches System mit dem

Ziel einer dauerhaften Befriedung des europäischen Kontinents.

Der zweite Interessenkomplex ist in den geopolitischen Interessen der USA an

einer militärisch gesicherten Grenze zum Einflussgebiet der UdSSR auch im

103 Vgl. dazu auch: Gaedtke, S. 29 ff. 104 Vgl. dazu auch Schieder, Siegfried, Spindler, Manuela, Theorien der Internationalen Beziehungen, 2. Auflage, Opladen & Farmington Hills, 2006. 105 Vgl. dazu auch S.13 dieser Arbeit bzgl. Art 4 und Art 5 NATO-Vertrag. 106 Moser, S. 191.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

46

Rahmen konkreter Verteidigungspläne durch die „Vorwärtsstrategie“ zu sehen

und damit in einer neuen Dimension der bipolaren Weltordnung. Die

Verteidigungskonzepte der NATO sahen in einer ersten Phase so auch eher

eine subsidiäre Funktion der US-Armee im Bündnissystem vor – die

europäischen Staaten sollten die konventionellen Streitkräfte für

Militäroperationen stellen und die für eine transatlantische militärische

Kooperation notwendige Infrastruktur wie Flug- und Seehäfen bereitstellen. Der

Koreakrieg schien das Risiko einer sowjetischen Invasion greifbar zu machen,

die fehlenden militärischen Kapazitäten der NATO-Mitglieder auf dem

europäischen Kontinent machten eine Integration des Potentials der BRD rein

rechnerisch zur Notwendigkeit.

Der anfängliche Dualismus der zweien Systeme der europäischen militärischen

Integration – also die parallelen Verhandlungen Deutschlands sowohl über

einen NATO- als auch einen EVG-Beitritt wich mit der Unterstützung der EVG

durch die US-amerikanische Regierung einer Konzentration auf dieses

innereuropäische Projekt. Der für Europa zuständige US-General Dwight D.

Eisenhower konnte überzeugt werden, dass eine europäische Lösung das

Dilemma zwischen französischen Sicherheitsinteressen und deutscher

Wiederbewaffnung und Souveränitätsbestrebungen am besten beheben

könnte.

Dass die französische Nationalversammlung – durch die Annahme des Pleven-

Planes die politische Initiantin der EVG – die Gemeinschaft im

Ratifikationsprozess schliesslich ablehnte, erscheint sonderbar. Ein Blick auf

den Vertragstext zeigt jedoch, dass der Inhalt des EVGV vom Plevenplan

entscheidend abwich was zweierlei Auswirkungen hatte: Französische

politische Parteien fürchteten durch die Erweiterung des supranationalen

Charakters der EVG einen Machtverlust des französischen Staates oder sahen

den EVGV umgekehrt als zu wenig eigenständig an. Eine durch die Erweiterung

der zulässigen Truppenstärke im Vertrag ermöglichte Stärkung der Armee der

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

47

BRD über dem im Plevenplan vorgesehenen Mass weckte Befürchtungen.

Gerade im Licht der Niederlage der französischen Kolonialarmee im

vietnamesischen Dien-Bien-Phu im Juni 1954 – also zwei Monate vor der

finalen Beratung der Nationalversammlung - musste die Schwächung der

militärischen Macht der IV. Republik offensichtlich erscheinen.107 Dazu kam,

dass die Hoffnungen auf eine US-Intervention zur Unterstützung der

französischen Armee in Ostasien enttäuscht wurden – diese wurde besonders

von den Mitteparteien in der Nationalversammlung als mögliche Gegenleistung

zur Unterstützung der EVG durch Frankreich gesehen.108 Politisch gesehen

schaffte es die französische Regierung zwar, die Kolonialinteressen

Frankreichs weitestgehend aus den EVG-Verhandlungen herauszuhalten.

Allerdings wurde die Problematik der „strategischen Überdehnung“ des

französischen Machtbereiches dadurch verschärft, dass der Anteil der

aufzubringenden Mittel für die EVG höher sein sollte als erwartet.109

Im politischen Integrationsprozess Westeuropas stellt die EVG einen frühen

Versuch dar, Loyalitäten, Erwartungen und politische Aktivitäten von einem

nationalen auf ein supranationales Wirkungszentrum zu verschieben.110 Dieses

gemeinsame Zentrum sollte in der letztendlichen Fassung des EVGV eine

intergouvernemental-kooperative Kollegialbehörde sein. Der Unwille der

französischen Nationalversammlung, einer solchen Lösung zuzustimmen, zeigt

sich an den Ansprachen im Rahmen der Ratifikationsdebatten. Dies könnte

durchaus die These von Lipgens stützen, dass die EVG letztlich an einem zu

geringen Mass an supranationalen Kompetenzen scheiterte – so erschien sie

als ein Werkzeug zur Erfüllung US-amerikanischer aussenpolitischer

Interessen.

107 Moser, S.191. 108 Lundestad, S.82 f. 109 Moser, S. 197. 110 Gemäss Definition Haas, Coenzelmann, Thomas, Neofunktionalismus, in: Schieder, Siegfried, Spindler, Manuela (Hrsg.), Theorien der internationalen Beziehungen, Opladen & Farmington Hills, 2006, S. 145 ff.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

48

Ein Zusammenschluss auf tatsächlicher, supranational organisierter Ebene mit

einem handlungsfähigen europäischen Militärapparat hätte unter Umständen

die aussenpolitischen Möglichkeiten der europäischen Gemeinschaften

potenziert. Oder wie es der ehemalige deutsche Bundesminister für

wirtschaftliche Zusammenarbeit Egon Bahr 2006 in einem Interview ausdrückte:

„Der Kern der europäischen Handlungsfähigkeit liegt in der

Bereitschaft, Souveränität zu übertragen auf Europa. Und der Kern

der Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, in sicherheits- und

militärpolitischen Fragen einheitlich zu handeln. Wenn wir eine

europäische Armee gehabt hätten oder bekommen hätten, dann

wäre Europa heute ein „global player.““111

111 Interview d'Egon Bahr / EGON BAHR, François Klein, Aufnahme : François Fabert.- Metz: CVCE [Prod.], 10.06.2006. CVCE, Sanem. - (05:02, Farbe, Originalton).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

49

11. Bibliographie

Primärquellen:

Council of Europe - Consultative Assembly. Reports. Second session. 7th-28th

August 1950. Part I. Sitzungen 1 bis 12. 1950, S. 121-124.

Dokumente zur Deutschlandpolitik II/4, Die Aussenminister-Konferenzen von

Brüssel, London und Paris 8. August bis 25. Oktober 1954, München 2003.

Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, Europäische Sicherheitsstrategie

vom 12. Dezember 2003,

http://www.ena.lu/europaische_sicherheitsstrategie_sicheres_europa_besseren

_welt_brussel_dezember_2003-030005544.html (Letzter Zugriff 09.01.2010).

Volle, Hermann, Die Agonie der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft,

Europa-Archiv, 1954, S.7115 ff.

UNO-Resolution 1484 (2003).

Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Besatzungsstatut vom 10. Mai 1949,

http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/Nachkriegsjahre_verordnungBesatzun

gsstatut/index.html (Quelle:06.01.2010).

"West-Union - eine Dritte Kraft?", in: Frankfurter Rundschau. 31.01.1948, Nr.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

50

13, 4. Jg, S. 1.

Traité de Collaboration Economique, Sociale et Culturelle et de Légitime

Défense Collective (Traité de Bruxelles),

http://www.nato.int/docu/fonda/b480317a.htm (Letzter Zugriff 04.01.2010).

Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949.

Déclaration du Gouverneur français René Pleven le 24 octobre 1950, in : Journal

officiel de la République française. 10.1950, p. 7118-7119.

Mémorandum au président du conseil (18. Septembre 1950), Archives Jean Monnet.

Fonds AMG. 6/6/2.

"Plevens zeitraubender Plan", in: Die Zeit. 02.11.1950, Nr. 44, 5. Jg, S. 1.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

51

Sekundärquellen:

Aimaq, Jasmine, For Europe or Empire? French colonial ambitions and the

European army plan, Lund studies in international history, Ausgabe 33, 1996,

S.311 ff.

Altrichter, Helmut, Kleine Geschichte der Sowjetunion. 1917 - 1991. , 3.

Auflage, München, 2007.

Bornschier, Volker, EU-Mitgliedschaft und wirtschaftliche Konvergenz in: Bach,

Maurizio (Hrsg.), die Europäisierung nationaler Gesellschaften, Kölner

Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 40/2000, S.178 ff.

Brunn, Gerhard, Die europäische Einigung von 1945 bis heute. Stuttgart, 2002.

Deppe, Frank, Der neue Imperialismus. Heilbronn, 2004.

Gaedtke, Jens-Christian, Europäische Aussenpolitik, Paderborn 2009.

Guyomarch, Alain, Machin, Howard, Ritchie, Ella, France in the European

Union. New York 1998.

Herz, Dietmar, Jetzlsperger, Christian, Die Europäische Union. , 2. Auflage,

München 2008.

Holland, Martin, European Integration. London 1995.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

52

Holzinger, Katharina, Die Europäische Union. Theorien und Analysekonzepte.

Paderborn 2005.

Kane, Tim, Global U.S. Troop Deployment, 1950-2005, A report of the Heritage

Center for Data Analysis, CDA06-02, Washington 2006.

Kim, Seung-Ryeol, Der Fehlschlag des ersten Versuchs zu einer politischen

Integration Westeuropas von 1951 bis 1954, Frankfurt 2000.

König, Mareike, Schulz, Matthias, Die Bundesrepublik Deutschland und die

Europäische Einigung 1949-2000, Stuttgart 2004.

Küsters, Hanns Jürgen, Die Gründung der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft, Baden-Baden 1982.

Lappenküper, Ulrich, Die Aussenpolitik der Bundesrepublik Deutschland 1949

bis 1990, München 2003.

Lenard, Lévénte, Sir Winston Spencer Churchill and the movement of the

unification of Europe, European Integration Studies (European Integration

Studies), Ausgabe 2/2003, S. 17 ff.

Loth, Wilfried, Der Weg nach Europa: Geschichte der europäischen Integration

1939-1957, 3. Auflage, Göttingen 1996.

Lundestad, Geir, The United States and Western Europe since 1945, Oxford

2003.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

53

Meier-Dörnberg, Wilhelm, Die Planung des Verteidigungsbeitrages der

Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der EVG, in: Anfänge Westdeutscher

Sicherheitspolitik 1945-1956, Band 2, München 1990.

Moser, Thomas, Europäische Integration, Dekolonisation, Eurafrika, Baden-

Baden, 2000.

Nugent, Neill, The government and politics of the European Union., 6. Aufl.,

Basingstoke 2006.

Röhrich, Wilfried, Die politischen Systeme der Welt. Originalausg., 4.,

aktualisierte und überarb. Aufl. München 2006.

Rosengarten, Monika (1997): Großbritannien und der Schuman-Plan. Politische

und wirtschaftliche Faktoren in der britischen Haltung zum Schuman-Plan und

zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1950 - 1954. Frankfurt am

Main [u.a.]: Lang (Europäische Hochschulschriften / 3, 766), S. 603 ff.

Ruane, Kevin, The Rise and Fall of the European Defence Community: Anglo-

American Relations and the Crisis of European Defence, 1950-55. New York

2000.

Schieder, Siegfried, Theorien der internationalen Beziehungen. 2., überarb.

Aufl. Opladen 2006.

Schmidtke, Evelyn, Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen

Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie, Marburg 2001.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

54

Schwartz, T.A., America’s Germany, John McCloy and the Federal Republic of

Germany, Cambridge (Massachusetts) 1991.

Schwarz, Hans-Peter, United Germany and European Integration, SAIS

Review, Ausgabe 15 (Sonderausgabe), Herbst 1995, S 83-101.

Steininger, Rolf, Das Scheitern der EVG und der Beitritt der Bundesrepublik zur

NATO. Bonn, 1985.

Stirk, Peter M. R., A history of European integration since 1914, London 1996.

Stöver, Bernd, Der kalte Krieg, 2.Auflage, München 2006.

Varwick, Johannes, Die NATO. Vom Verteidigungsbündnis zur Weltpolizei?,

München 2006.

Volkmann, Hans Erich, Schwengler, Walter (Hrsg.), Die Europäische

Verteidigungsgemeinschaft, Boppard a. Rh., 1985.

Wilkens, Andreas (Hrsg.), die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen

1945-1960, Sigmaringen 1997.

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

55

Benutzte Websiten und Onlinearchive

http://www.assemblee-nationale.fr/histoire/ced/29aout1954-2eme-seance.asp

(Letzter Zugriff 04.01.2010).

http://www.assemblee-nationale.fr/histoire/biographies/IVRepublique/binot-jean-

02081911.asp (Letzter Zugriff 04.01.2010).

http://avalon.law.yale.edu/20th_century/trudoc.asp (Letzter Zugriff 06.01.2010).

http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/kcxml/ (Letzter Zugriff 06.01.2010).

http://www.bundesarchiv.de/ (Letzter Zugriff 04.01.2010).

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv (Letzter Zugriff 04.01.2010).

http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=1091&lang=en (Letzter

Zugriff 06.01.2010).

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf

(Letzter Zugriff 06.01.2010).

http://www.cvce.lu/ (Letzter Zugriff 09.01.2010).

http://de.encarta.msn.com Letzter Zugriff 04.01.2010).

http://www.ena.lu (Letzter Zugriff 06.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

56

http://europa.eu/scadplus/glossary/petersberg_tasks_de.htm (Letzter Zugriff:

06.01.2010).

http://www.eurotopics.net/de/archiv/magazin/politik-

verteilerseite/europa_und_die_tuerkei_2007_06/ (Letzter Zugriff 05.01.2010).

http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/Nachkriegsjahre_verordnungBesatzun

gsstatut/index.html (Letzter Zugriff 06.01.2010).

http://www.km.bayern.de/blz/web/europa/essays/zukunft-der-esvp.asp (Letzter

Zugriff 06.01.2010).

http://www.mpil.de/shared/data/pdf/oeffentlichesrecht2.pdf (Letzter Zugriff

04.01.2009).

http://www.nato.int/docu/handbook/2001/hb120701.htm (Letzter Zugriff

13.11.2009).

http://www.nato.int/docu/other/de/treaty-de.htm#fn2 (Letzter Zugriff 05.01.2009).

http://www.nato.int/docu/stratdoc/eng/a491201a.pdf (Letzter Zugriff

06.01.2010).

http://www.nato.int/cps/en/natolive/topics_56626.htm#31 (Letzter Zugriff

06.01.2010).

http://www.politische-union.de/evgv/ (Letzter Zugriff 02.01.2010).

http://ssrn.com/abstract=1146649 (Letzter Zugriff 04.01.2010).

Historisches Institut Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft Universität Bern Seminararbeit Abteilung für Neueste Geschichte Philippe Lionnet Prof. Dr. Christian Gerlach 08.01.2010

57

http://www.staatsvertraege.de/natov49.htm (Letzter Zugriff 04.01.2010).

http://www.unhcr.org/refworld/publisher,UNSC,,KOR,3b00f28224,0.html (Letzter

Zugriff 06.01.2010).

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/europa-usa.html (Letzter

Zugriff 04.01.2010).

http://www.weu.int/index.html (Letzter Zugriff 04.01.2010).