Die Familie im Islam _ Muhammad S Al-Amany

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    Muhammad S. AlMuhammad S. AlMuhammad S. AlMuhammad S. Al----AlmanyAlmanyAlmanyAlmany

    Kooperatives Bro fr islamische Missionsarbeit unter Auslndern in Rabwah/ Riadh(SaudiArabien)

    1428-2007

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    .Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers

    Alles Lob gebhrt Allah, und Ehre und Heil auf dem Gesandten Allahs

    Allah der Erhabene ist der, Der die gesamte Schpfung erschaffen hat.

    Er allein hat das vollkommene Wissen darber, wie Seine Schpfungfunktioniert und welchen von Ihm festgelegten Naturgesetzen sie folgt.Er ist Der Kenner des Offenbaren und des Verborgenen. Allah derAllwissende sagt:

    "Sollte denn Derjenige, Der erschaffen hat, nicht Bescheid wissen(ber Seine Schpfung)?" (Qur'an 67: 14)

    Allah Der vollkommen Weise ist es, Der weiss, was fr SeineSchpfung gut ist und was ihr schadet. Er ist es, der weiss, was dasWohl des einzelnen Menschen so wie das Wohl einer ganzenGesellschaft frdert und bewahrt.

    Wie alle Propheten hat Allah auch Seinen letzten ProphetenMuhammad (Ehre und Heil auf ihm) mit den fr die Menschen bestenRegeln und Gesetzen (Sharii'a ) entsandt.Allah Der Barmherzige sagt:

    "Er (Muhammad) gebietet ihnen das Rechte und verbietet ihnen dasVerwerfliche, er erlaubt ihnen die guten Dinge und verbietet ihnendie schlechten..." (Qur'an 7: 157)

    Der islamischen Lehre entsprechend ist die Familie fr den einzelnenMenschen Geborgenheit, Schutz, Schule und Hilfe gleichzeitig, spendetihm erlaubte Wonnen und Freuden und bewahrt seine krperliche wieseelische Gesundheit. So wird die Familie ohne Zweifel zu einertragenden Sule der Gesellschaft, und der Zustand einer Gesellschaftsteht im direkten Zusammenhang mit dem Zustand der Familie.Deswegen hat Allah Seinen Propheten Muhammad (Segen und Heil aufihm) mit einer Gesetzgebung (Sharii'a ) entsandt, die neben allen

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    anderen Aspekten des Lebens auch die Angelegenheiten der Familie bisins Detail und auf beste Weise regelt. Diese Gesetzgebung garantiertund schtzt die Funktion der Familie, deren Gesundheit und ihrWohlergehen im Diesseits wie im Jenseits.

    Der erfolgreiche Aufbau einer vorbildlichen Gesellschaft hngt direktdavon ab, wie der Einzelne die Gesetze und Regeln Allahs in seinemtglichen Leben und vor allem im Rahmen seiner Familie umsetzt. JederMuslim muss sich in diesem Punkt seiner enormen Verantwortung, dieer als Person auch gegenber der muslimischen Gemeinschaft (Ummah)trgt, bewusst sein. Die Strke und Schwche der muslimischen

    Gemeinschaft (Ummah) liegt nicht in der Strke und Schwche ihrer jeweiligen Fhrer sondern in der Strke und Schwche jedes einzelnenihrer Mitglieder.

    "Wahrlich, Allah ndert nicht den Zustand eines Volkes, bis sie (dieZugehrigen dieses Volkes) nicht das ndern, was in ihnen selbstist." (Qur'an 13: 11)

    Und die Strke oder Schwche des Einzelnen liegt auch und zu einem

    groen Teil in der Strke oder der Schwche der Familie, die ihnhervorgebracht hat.

    Heirat undHeirat undHeirat undHeirat und EheEheEheEhe im Islamim Islamim Islamim Islam

    Die Heirat ist im Islam der Bund, der geschlossen wird, um Mann undFrau mit ihren individuellen Eigenschaften zu vereinen, damit sie sichgegenseitig ergnzen und vervollkommnen. Sie ist der Bund, der imIslam die Einheit von Mann und Frau hervorbringt, die es ihnenermglicht, sich gegenseitig auf dem Weg des Lebens optimal zuuntersttzen und zu schtzen, um gemeinsam den Zutritt zum Paradiesim ewigwhrenden Jenseits zu erlangen.

    Die Wahl des Ehepartners ist im Islam mit groer Verantwortungverbunden. Unter vielen anderen Aspekten dieser Verantwortung ist esbeispielsweise ein festgeschriebenes Recht der Kinder noch bevor siegeboren sind, da der Vater ihnen eine gute Mutter und die Mutter

    ihnen einen guten Vater auswhlt. Es soll hier besonders auf die

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    islamische Gottesfrchtigkeit (Taqwa) des zuknftigen Ehepartnersgeachtet werden, da sich Mann und Frau gegenseitig Untersttzensollen, Allahs Wohlgefallen und dadurch Zutritt zum ewigen Paradiesfr sich und ihre Kinder zu erlangen. Allah der Erhabene befiehlt:

    "O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehrigen voreinem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, ber dashartherzige, strenge Engel gesetzt sind, die sich Allah nichtwidersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnenbefohlen wird." (Qur'an 66: 6)

    Voraussetzung fr die Auswahl eines Ehepartners ist die Zustimmungder Frau bzw. des Mannes.

    In Allahs Gesetzgebung, die Er den Menschen durch Seinen ProphetenMuhammad (Segen und Heil auf ihm) bermitteln lies, ist eineVermhlung der Frau ohne deren ausdrckliches Einverstndnis nichterlaubt und ungltig. Zwangsheirat ist somit im Islam verboten. Weretwas gegenteiliges behauptet, der widerspricht dem Gesandten Allahs.

    Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagteunmiverstndlich:"Die Frau, die schon einmal verheiratet war, darf nicht eher verheiratetwerden, bis sie um ihr Einverstndnis gebeten wurde (und dieses gibt). Unddie Jungfrau darf nicht eher verheiratet werden, bis sie um Erlaubnis gefragtwurde (und diese gibt)." (berliefert bei Bukhaari, Muslim und anderen)

    Eine weitere Voraussetzung fr die Gltigkeit einer Heirat neben demEinverstndnis der Frau ist die Zustimmung ihres Vaters bzw. ihresislamischen Vormunds.

    Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:"Keine Heirat ohne Walii (Vater oder islamischer Vormund der Frau)." (berliefert bei Abi Dawuud, At-Tarmidhii, Ibn Maajah und Ahmad)

    Der fr die Frau Verantwortliche (Walii) soll jedoch ihrer Heirat miteinem gottesfrchtigen Muslim mit gutem Charakter generell nichtsentgegenstellen.Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte im Bezug aufdie Zustimmung zu einer Heirat:

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    "Wenn zu euch jemand kommt, dessen Religiositt und dessen Charakter/ Umgangsformen euch zufriedenstellen, so verheiratet ihn. Wenn ihr nicht auf

    solche Weise handelt, wird es viel Zwist und Verderben in der Welt geben." (berliefert bei At-Tarmidhii und Ibn Maajah)

    Es wird jedoch angeraten, dass der angehende Ehemann besonders infolgenden Punkten zu seiner Ehefrau passen soll:

    Religiositt und islamische Gottesfurcht ( Taqwa ): So solltebeispielsweise eine gottesfrchtige, muslimische Frau keinenMuslim heiraten, der Allah nur wenig frchtet und der sich nicht

    immer an Allahs Regeln und Gesetze hlt. Herkunft: So sollte beispielsweise der Muslim keine Frau auseiner Gesellschaft heiraten, die ihm fremd und ungewohnt ist.

    Gesellschaftlicher Stand: So sollte beispielsweise kein grosserUnterschied zwischen den Ehepartnern im jeweiligengesellschaftlichen Stand bestehen.

    Finanzielle Situation: So sollte die finanzielle Situation desMannes mglichst so sein, dass er der Frau einen Lebensstandartgarantieren kann, der dem ihrer Familie bzw. ihrem bisherigen

    Leben entspricht.Die hier aufgefhrten Punkte stellen keine Voraussetzungen fr eineHeirat oder gar fr die Gltigkeit einer Ehe dar! Der ProphetMuhammad (Ehre und Heil auf ihm) selbst verheiratete zwei, die sichin einer der zuvor genannten Eigenschaften voneinander unterschieden,wie beispielsweise Fatima bint Qais und Usaama ibn Said (berliefertbei Muslim). Jedoch kann die Frau aufgrund eines dieser Punkte einenbereits geschlossenen Ehevertrag als ungltig erklren, wenn sie zumBeispiel bei dessen Abschlu getuscht oder in Unwissenheit ber dietatschliche Situation des Mannes gehalten wurde. Auch kann derVormund einer Frau aufgrund eines dieser Punkte seine Zustimmungzu einer Heirat verweigern, wenn ersichtlich ist, dass der bestehendeUnterschied der Frau oder der zuknftigen Ehe schaden kann.

    Handelt der Vater oder der Vormund einer Frau entgegen denislamischen Bestimmungen oder ist kein islamischer Vormundvorhanden, so bernimmt ein legitimer, islamischer Richter dessenRolle.

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    Die Heirat selbst findet im Beisein von mindestens zwei mnnlichen,fr ihre Aufrichtigkeit bekannte Zeugen statt. Es werden eventuelleVereinbarungen zwischen Mann und Frau niedergeschrieben und der

    Mahr (die Brautgabe) festgelegt. Dann wird der Ehevertrag zwischendem Vater oder dem islamischen Vertreter der Frau und ihremzuknftigen Ehemann mndlich abgeschlossen. Der Wortlaut vonSeiten des Vertreters der Frau muss deren Namen beinhalten und dieTatsache, dass er sie mit dem Brutigam verheiratet/ sie ihm zurEhefrau gibt. Der Wortlaut des Brutigams muss dessen Akzeptanzbzw. Zustimmung zur Heirat enthalten.

    Die Brautgabe ( Mahr ), deren Hhe und Form (z.B. Gold, Schmuck,Geldbetrag etc.) festgelegt wurde, wird vom Ehemann an die Frauausbezahlt und ist ihr Eigentum. Es handelt sich keinesfalls um einenausgehandelten "Preis" fr die Frau, der ihrem Vater oder islamischenVormund ausbezahlt wird.

    Mit der den Gesetzen Allahs entsprechenden Heirat wird im Islam derGrundstein zum Bau der Familie gelegt. Sie ist der Vertrag, der es Mannund Frau erlaubt, sich aneinander zu erfreuen, sie aber gleichzeitig

    dazu verpflichtet, die von Allah festgeschriebenen Regeln gemeinsamzu befolgen und die Rechte des jeweils anderen zu erfllen.

    In der islamischen Ehe werden die Wrde und die Rechte der Frau wiedie des Mannes auf beste Weise garantiert und geschtzt. Jeder derbeiden soll in der Ehegemeinschaft gleichermaen Geborgenheit, Ruheund Zufriedenheit (zusammengefasst in dem arabischen WortSakiina)finden.

    "Und es gehrt zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbstEhepartner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Sakiina (Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit) findet; und Er hatZuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt." (Qur'an 30: 21)

    "Sie (eure Ehefrauen) sind euch Schutz und Wrme, und ihr seidihnen (euren Ehefrauen) Schutz und Wrme." (Qur'an 2: 187)

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    Rechte und PflichtenRechte und PflichtenRechte und PflichtenRechte und Pflichten

    Allah der Allwissende, der Allweise hat das Zusammenleben derMenschen, deren Umgang miteinander und deren Umgang mit dergesamten Schpfung auf beste Weise in Seiner Gesetzgebung (Sharii'a )geregelt. Die Regelungen, die Allah der Erhabene Seinem GesandtenMuhammad (Ehre und Heil auf ihm) offenbarte, garantieren undschtzen bei deren Umsetzung im tglichen Leben folgende fnfAspekte:

    1. Die Religion Allahs: Die Sharii'a (die von Allah offenbarten Gesetzeund Regeln) schtzt die Religion Allahs, die die Religion aller von Ihmauserwhlten Propheten und Gesandten wie Noah, Abraham, Ismael,Isaak, Moses, Jesus und Muhammad (Ehre und Heil auf ihnen) ist. Sieschtzt die Religion der Einzigkeit Allahs in Gttlichkeit undAnbetungswrdigkeit, deren Anhnger sich dem Willen Allahs ergebenund so Allah Ergebene ( Muslime) sind.

    2. Die menschliche Wrde und Ehre: Die Sharii'a schtzt die Wrdeund Ehre des Einzelnen. Sie verhindert, dass die Schwachen unter denMenschen ihrer Wrde und Ehre beraubt werden.

    3. Das Leben des Menschen und seine Gesundheit: Die Sharii'a verbietet, was das Leben des Menschen gefhrdet und was seinerkrperlichen wie seelischen Gesundheit schadet und befiehlt, was dasmenschliche Leben und die Gesundheit erhlt, frdert und schtzt.

    4. Den menschlichen Verstand: Die Sharii'a verbietet, was denmenschlichen Verstand beintrchtigt und befiehlt, was ihn frdert.

    5. Den persnlichen Besitz: Die Sharii'a schtzt und bewahrt denrechtmigen, materiellen Besitz des Einzelnen.

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    Zusammenfassend sagt Allah der Erhabene ber die Gesetze undRegelungen, die Er Seinem letzten Gesandten, Muhammad (Segen undHeil auf ihm), offenbarte:

    "Er (Muhammad) gebietet ihnen das Rechte und verbietet ihnen dasVerwerfliche, er erlaubt ihnen die guten Dinge und verbietet ihnendie schlechten..." (Qur'an 7: 157)

    Neben den allgemeinen, islamischen Verhaltensregeln fr denEinzelnen in der Gemeinschaft gelten fr das familire Zusammenlebenweitere, von Allah bestimmte feste Regelungen und Gesetze. So hat im

    Islam jedes Familienmitglied festgeschriebene Rechte auf der einen undzu erfllende Pflichten auf der anderen Seite.

    Was die Ehepartner betrifft, so entsprechen die Rechte und Pflichtenvon Mann und Frau ihrer jeweiligen Persnlichkeit, ihrem jeweiligenWesen, ihren Strken und Fhigkeiten.

    Es ist an dieser Stelle fr Nicht-Muslime, aber auch fr einigeUnwissende unter den Muslimen wichtig, zu erwhnen, dass die Frau

    im Islam neben dem Mann eine eigene, in ihrer Wrde und in ihremWert dem Mann gleichgestellte Persnlichkeit ist. Allah der Erhabenemacht unmissverstndlich klar, dass weder dieGeschlechtszugehrigkeit noch die Zugehrigkeit zu einer bestimmtenRasse oder zu einem bestimmten Volk ber den Wert oder die Stellungeines Menschen entscheiden. Der Wert jedes Menschen, ob Mann oderFrau, ob schwarz oder wei, ob Araber oder Nicht-Araber, ob arm oderreich, wird einzig und allein an seiner Gottesfurcht gemessen. Es ist dieFurcht vor Allah dem Allmchtigen, die sich in den Tatendes oder der Einzelnen zeigt, die ihn oder sie von den anderen Menschenunterscheidet. Allah der Erhabene sagt:

    "O ihr Menschen, Wir haben euch wahrlich von einem mnnlichenund einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zuVlkern und Stmmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt.Gewiss, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfrchtigstevon euch." (Qur'an 49: 13)

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    Es ist aber jedem ersichtlich, dass Allah der Allweise Mann und Fraumit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften erschuf. Jedes der beidenGeschlechter hat Strken und Fhigkeiten, die beim jeweils anderenGeschlecht entweder gar nicht oder eher schwach ausgeprgt sind.Genau so, wie jedes der beiden Geschlechter Schwchen aufweist, diebeim jeweils anderen Geschlecht gar nicht oder nur leicht ausgeprgtsind. Folglich wre es Ungerecht, jedem Geschlecht in allenAngelegenheiten die gleichen Pflichten und Aufgaben aufzubrden. Invielen Angelegenheiten wre dies schlicht unmglich.

    Allah der Allweise hat in Seiner Gesetzgebung jedem Geschlecht seine

    Pflichten und Aufgaben in dem Mae bertragen, wie es seinenFhigkeiten, seinen Strken und Schwchen auf beste Weise entspricht.So ist beispielsweise eine Frau whrend ihrer Regelblutung oder nacheiner Geburt von der Pflicht der fnf tglichen Gebete befreit.

    Indem jedes Geschlecht die Aufgaben bernimmt, fr die es aufgrundseiner jeweiligen Strke und Fhigkeiten prdestiniert ist, ergnzen sichMann und Frau in der islamischen Gesellschaft optimal, und dieErfllung der Aufgaben beider Geschlechter ist aus islamischer

    Sichtweise gleichwichtig und im selben Mae ehrenvoll. Es ist demIslam, den der Prophet Muhammad Ehre und Heil auf ihm- lehrte,fremd, die spezifischen Aufgaben eines der beiden Geschlechter beispielsweise in der Familie- als wertloser oder gar als entwrdigendanzusehen. Im Islam erfahren beide Geschlechter gleichermaenWrdigung und Anerkennung fr ihre Leistungen und Mhen.

    "Wer rechtschaffen handelt, sei es Mann oder Frau, und dabeiglubig ist, den werden Wir gewi ein gutes Leben leben lassen.

    Und Wir werden ihnen ganz gewi mit ihrem Lohn das Bestevon dem vergelten, was sie taten." (Qur'an 16: 97)

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    Beiden Ehepartnern gemeinsam zustehende RechteBeiden Ehepartnern gemeinsam zustehende RechteBeiden Ehepartnern gemeinsam zustehende RechteBeiden Ehepartnern gemeinsam zustehende Rechte

    Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehegemeinschaftwurden von Allah dem Allweisen so bestimmt, dass sie sich gegenseitigoptimal ergnzen und zusammen die Einheit bilden, die es ihnenmglich macht, gemeinsam ein glckliches Leben im Diesseits und im Jenseits zu fhren.

    Folgende, von Allah dem Erhabenen festgeschriebenen Rechte stehenbeiden Ehepartnern im Islam gleichberechtigt zu:

    Die gute Umgangsweise : Jeder der beiden Ehepartner ist verpflichtet,den jeweils anderen auf gute Art und Weise zu behandeln. Diesbeinhaltet alles, was einer glcklichen Beziehung frderlich ist:Freundlichkeit, Respekt, Geduld und gegenseitige Nachsicht,gegenseitige Untersttzung etc..

    Der Islam legt hier besonders Wert auf eine gute Umgangsweise mitden Frauen. Allah der Barmherzige sagt:

    "...Und geht in guter/ rechtlicher Weise mit ihnen (den Frauen) um." (Qur'an 4: 19)

    Und 'Aaisha, die Ehefrau des Propheten Muhammad Segen und Heilauf beiden- berichtete, dass der Gesandte Allahs Ehre und Heil aufihm- sagte: "Der Beste unter euch ist der, der am besten zu seiner Ehefrau/ zu seinen

    Angehrigen ist. Und ich bin der unter euch, der zu seiner Ehefrau/ zu seinen

    Angehrigen am besten ist." (berliefert bei At-Tirmidhii und IbnMaajah)

    Von 'Aaisha Allahs Wohlgefallen auf ihr- wissen wir auch, dass derGesandte Allahs sagte: "Die Glubigen mit dem vollkommensten Iimaan (Glaubensstrke) sind dieunter ihnen, die die beste Verhaltensweise/ die besten Charakterzge haben unddie am freundlichsten mit ihren Ehefrauen/ mit ihren Angehrigen umgehen." (berliefert bei At-Tarmidhii und Ahmad)

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    Und Abi Hurairah Allahs Wohlgefallen auf ihm- berichtete, dass derGesandte Allahs Ehre und Heil auf ihm- zu seinen Gefhrten AllahsWohlgefallen auf ihnen- sagte: "...Und die besten unter euch sind die, die die beste Umgangsweise/ die bestenCharachtereigenschaften gegenber ihren Frauen haben." (berliefert bei At-Tirmidhii und Ahmad)

    Konflikte innerhalb der Ehe drfen nicht Ausarten, sondern mssen imIslam auf gute Art und Weise geregelt werden. So darf beispielsweiseder Frau (entgegen einer gngigen Lge ber den Islam) auf keinen Fallphysischer Schaden zugefgt werden, indem sie geschlagen wird.

    An dieser Stelle ist es wichtig, zu klren, was mit dem oft so achtlos ausdem Qur'an bersetzten Wort "schlagen" in Wahrheit gemeint ist. Allahder Erhabene sagt:

    "...Und diejenigen der Frauen, deren Widersetzlichkeit (gegen dieBestimmungen Allahs) ihr frchtet, -ermahnt sie, und (dann) meidetsie im Ehebett, und (dann) schlagt sie..." (Qur'an 4: 34)

    Wer die islamischen Grundregelungen und die grundlegenden Punkteder islamische Gesetzgebung, ber die jeder Muslim Wissen besitzenmuss, kennt, der weiss, dass mit dem hier erwhnten "schlagen"ausschlielich das gemeint ist, mit dem der Prophet Muhammad Ehreund Heil auf ihm- genau diese Versstelle des Qur'an erklrte: So sprachder Gesandte Allahs Segen und Heil auf ihm- unmissverstndlich von"dharban rairi mubarrih " -ein symbolisches Schlagen, das keinenkrperlichen Schmerz verursachen darf (Siehe die berlieferungen beiMuslim, Abi Dawuud und Ibn Maajah). Weiterhin darf selbst diesessymbolischeSchlagen nicht gegen das Gesicht gerichtet sein. Diese Formdes Ausdrucks von Unzufriedenheit des Mannes gegenber seiner Frauwar fr die Frauen der frhen Generationen gerade der Araber eine derhrtesten Formen der Zurechtweisung, selbst wenn das "Schlagen"lediglich symbolisch angedeutet wurde, da der glubige, muslimischeMann seine Hand lediglich gegen Feinde und Verbrecher erhob. Dieislamischen Gelehrten sagen auch, dass diese Form der Zurechtweisungals Mittel lediglich bei den Frauen angewandt werden soll, bei denendiese Symbolik auf solche Weise verstanden wird und Wirkung zeigt.

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    Zu einer guten Umgangsweise mit dem Ehepartner gehrt auch, seineZunge im Zaum zu halten. Im Islam ist es eine eindeutige bertretungder Regeln Allahs, Muslime oder Nicht-Muslime, die keinen Krieggegen die Glubigen fhren, zu beleidigen oder zu beschimpfen, undsei es im Streit. So gilt dies natrlich und erst recht im Falle vonEhepartnern. Von Allah dem Erhabenen wurden sogar mehrere Versedes Qur'an herabgesandt, um einer Frau Gerechtigkeit zukommen zulassen, die sich ber ein sie verletzendes Wort ihres Mannes beklagte.

    "Gehrt hat ja Allah die Aussage derjenigen, die mit dir ber ihrenGatten streitet und sich bei Allah beklagt, whrend Allah euren

    Wortwechsel hrt." (Qur'an 58: 1)Es sind viele Aspekte, die zu einem guten, islamischen Umgang mitdem Ehepartner gehren, und das beste Beispiel fr einen solchen gibtunser Prophet Muhammad Ehre und Heil auf ihm-.

    Fr den Muslim und die Muslimah ist der gute Umgang mit demEhepartner nicht nur eine wnschenswerte und schne Angelegenheit,sondern eine religise Pflicht, von der beide wissen, dass sie ber diese

    am Tag des Gerichts von Allah befragt werden.Die krperliche Freude: Ein Ziel der Ehe ist, die absolute Keuschheitdes Mannes und der Frau ausserhalb einer islamisch-ehelichenBeziehung zu bewahren. Deshalb ist im Islam eine frbeide Ehepartnererfllte und glckliche Sexualitt in der Ehe sehr wichtig. So hat dieEhefrau im Islam ein festgeschriebenes Recht auf krperliche Freude anihrem Mann, wie dieser dieses Recht gegenber ihr hat. Allah derErhabene sagt:

    "Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenberden Mnnern) das gleiche zu, wie (den Mnnern) gegenber ihnen." (Qur'an 2: 228)

    Auch bei diesem Thema gilt natrlich der allgemeine Grundsatz:

    "Allah legt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag." (Qur'an2: 286)

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    Die Erbschaft: Die Erbschaftsfrage ist im Islam genaustens und bis insDetail geregelt (siehe Kapitel Nr. 4 des Qur'an). Diese Regelung Allahsdes Allweisen unterbindet jegliche Streitigkeit unter den Muslimen undgerade innerhalb der Familie ber dieses Thema.

    Dem Ehepartner steht im Islam ein festgelegter Teil der Erbschaft imTodesfall des jeweils anderen zu.

    Diese, beiden Eheleuten gemeinsam zustehenden Rechte sind Teil derRegelung Allahs (Sharii'a ), die bei deren Einhaltung ein glcklichesLeben im Diesseits wie im Jenseits garantiert.

    "Doch wenn dann von Mir Rechtleitung zu euch kommt, dannwird derjenige, der Meiner Rechtleitung folgt, nicht irregehen

    und nicht unglcklich sein. (123) Wer sich aber von MeinerErmahnung abwendet, der wird ein beengtes Leben fhren, und

    Wir werden ihn am Tag der Auferstehung blind (zu denanderen) versammeln."

    (Qur'an 20: 123-124)

    Muhammad S. Al-Almany

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