Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus bei Selbst ... Dateien... · ¾sedierende Medikamente,...

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Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus bei Selbst- oder Fremdgefährdung 19. September 2013, Kreishaus Düren

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Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus bei Selbst- oder

Fremdgefährdung

19. September 2013, Kreishaus Düren

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RECHTLICHE GRUNDLAGENFREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN & DOKUMENTATION

O

Inhalte

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§§ Gesetzliche Vorgaben §§

Grundgesetz

BGB – Bürgerliche Gesetzbuch

StGB - Strafgesetzbuch

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Grundgesetz

Nach dem Grundgesetz ist die Freiheit des Menschen unverletzlich

(Art. 1 GG)

Dieses Recht darf nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt

werden (Art. 104 GG)

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Rechtliche Grundlagen

Beschränkungen sind geregelt imBetreuungsrecht BGB

Rechtfertigender Notstand, §34 Strafgesetzbuch StGB

Behandlungsvereinbarung – diese setzt voraus, dass der Patient in die

Maßnahme einwilligen kann

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StGB - Strafgesetzbuch

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz!

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor

die Tat begangen wurde

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§ 13 StGB - Begehen durch Unterlassen(1)Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht = GARANT

§ 13 - ???

z.B. bei Selbst – oder

Fremdgefährdung Ärzte & Pflegende

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§ 239 StGB Freiheitsberaubung

• (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft

• Der Versuch ist strafbardas Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt wird….

• bei Verursachung von schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod…..

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§ 239 Freiheitsberaubung StGB

• Strafrechtlich kann sich eine Fixierung als Freiheitsberaubung darstellen

• Dieses kann nur angenommen werden, wenn die Fixierung widerrechtlich

erfolgte!

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§ 239 Freiheitsberaubung StGB

z.B.: Pflegende handeln pflichtwidrig, wenn sie einen Patienten ohne vorherige schriftliche Anordnung des Arztes fixieren

& es darüber hinaus unterlassen, sofort einen Arzt von dieser Maßnahme

zu unterrichten & dessen weitere Entscheidungen abzuwarten

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§§ Freiheitsberaubung §§

Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt regelmäßig den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung

& ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund z.B. akute Gesundheitsgefährdung der zu fixierenden Person oder anderer Personen

vorliegt und dieser durch die Fixierung abgewendet werden kann

In diesem Fall ist eine richterliche Anordnung erforderlich oder sollte unverzüglich

beigebracht werden!

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§§ Freiheitsberaubung StGB §§

• Eine eigenmächtige ( Teil -) Fixierung durch das Pflegepersonal kann nur zur Abwendung akuter Gefahren für den Patienten oder Andere, die keinen Aufschub dulden, zugelassen werden

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Rechtfertigender Notstand § 34 StGB

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,

Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem

Anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der …..

Fixierung - nicht langfristig!Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr

abzuwenden

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Notwehr - § 32 StGB, BGB § 227

§ 32 StGB - Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt

nicht rechtswidrigz.B. Einwilligungen zur OP bei Notfall!

Notwehr - BGB § 227(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist

nicht widerrechtlich(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche

erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder

einem anderen abzuwenden

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Wer Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die

wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen

Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet,

den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt

BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen

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Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt, oder wenn

der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde

z.B. Demenz, Heimpflege,geistig nicht orientierte Pat. , etc.

- wichtig ist der Nachweis!

BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen

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§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich

misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis

zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft

(2) Der Versuch ist strafbar

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BGB Rechtliche Betreuung

§ 1896 Voraussetzungen § 1901 Umfang der Betreuung, Pflichten

des Betreuers§ 1901 a Patientenverfügung§ 1901 c Vorsorgevollmacht, schriftliche

Betreuungswünsche§ 1904 Genehmigung des Betr.gerichtes

bei ärztlichen Maßnahmen§ 1906 Genehmigung des Betr.gerichtes

bei der Unterbringung

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BGB § 1906 Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehungverbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen/ seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder eheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt,

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BGB § 1906 Unterbringung

2. …..eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, der ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann & der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen/ seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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BGB § 1906 Unterbringung

(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig

Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr

verbunden ist; die Genehmigungist unverzüglich einzuholen

(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung dem Betreuungsgericht

anzuzeigen

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BGB § 1906 Unterbringung

Die Absätze 1-3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer

Anstalt, Heim oder sonstiger Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein,

durch ……….mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren

Zeitraum oder regelmäßig die Freiheitentzogen werden soll

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BGB § 1906

Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Absatz 4 setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst

Achtung : Überprüfung des Nachweises, ansonsten handelt es sich um Freiheitsberaubung / Körperverletzung

durch Ärzte, Betreuer und PP

BGB § 1906

Werden Medikamente zu Heil- oder Therapiezwecken ärztlich verordnet, ist § 1906 Abs.4 BGB

nicht anwendbar, auch wenn die Nebenwirkungen der Medikation zu einer Einschränkung des Bewegungsdranges führen

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Warum so viel zu Gesetzen?

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Allein 28 alte Menschen starben in den letzten zehn Jahren in Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

22 in Pflegeheimen, 2 in der eigenen Wohnungund 4 in Kliniken!

82 % dieser Menschen litten an Demenz

von bisher 23 überprüften Fällen lagen insgesamt

16 mal Fehlanwendungen des Gurtsystems &6 mal Fehlanwendungen des Bettgitters vor!

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• 2 Menschen starben durch Kopftieflage –der Oberkörper rutscht aus dem Bett,

der Kopf hängt nach unten!

• die meisten Menschen starben durch Strangulation, blieben in zu locker angelegten

Gurten mit dem Hals hängen!• ……. sowie Thoraxkompressionen

• In sechs Verfahren kam es zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung – Geldstrafen zwischen

90 – 120 TagessätzenNach Bezlanovich, 2010

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Zeitpunkt des Todes

Zeitraum bis zum Auffinden der Patienten

von 15 Minuten bis zu mehrerenStunden!

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Richterliche GenehmigungenDie Gesamtzahl gerichtlich genehmigter unterbringungsähnlicher Maßnahmen

in Heimen, Kliniken oder sonstigen Einrichtungen in der BRD hat sich

innerhalb eines Jahrzehnts fast verdoppelt!

Jahr 2000 - 52.536 GenehmigungenJahr 2009 - 96.092 Genehmigungen

nach § 1906 , Absatz 4, BGB

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• es gibt keine verankerten gesetzlichen Vorgaben zu FEM

• häufig angewendet bei Sturzrisiko, Weg – Hinlauftendenzen, Selbstgefährdung

• bei FEM werden nach wenigen Stunden Halluzinationen & Wahnvorstellungen beobachtet

• Meistens verbunden mit noch mehr Unruhe und Aggressivität !

• verstärken das Gefühl des Ausgeliefertseins, der Hilflosigkeit, erschweren das situative Verständnis

FEM – Freiheitsentziehende Maßnahmen

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Freiheitsentziehende Maßnahmen werden zentral nicht erfasst – deutschlandweit gibt es keine

elektronisch abrufbaren, statistischen Angaben!

Risiken der FEM / Fixierung• Abbau der Körperfunktionen• Durchblutungsstörungen• Inkontinenz, Herz-Kreislauf Belastung• Dekubitalulcera• Verletzungen, Hautabschürfungen• IMMOBILITÄT !! • Angst & Unruhe, bis hin zur Aggressivität

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Fixierungen bei Patienten

Jede Fixierung ist für den Patienten ein schwerwiegender Eingriff in seine

Würde!

Der Einsatz von Schutzmaßnahmen ist immer ein Eingriff in die Freiheitsrechte eines

Patienten

Die fortlaufende, intensive Abstimmung innerhalb des multiprofessionellen Teams

hat zu erfolgen!

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Vorbeugung & Alternativen, wie• Korrekte Medikation

• Zuwendung & Beschäftigung• Hausstandards / Verfahrensanweisungen• Schulungen der Pflegekräfte hausintern &

von den Herstellern der Produkte

• Sturzprophylaxe - nicht nur mit Bettgitter!• Antisturzmatten, Protektoren, Hilfsmittel

• Bett - & Pflegenester am Boden• Bewegung ermöglichen

• ausreichend Pflegekräfte!

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Freiheitsentziehende Maßnahmen

Die freiheitsentziehendeMaßnahme bedarf einer

richterlichen Entscheidung!

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Freiheitsentziehende Maßnahmen

• Freiheitsentziehende Maßnahmen liegen vor, wenn eine Person

gegen ihren natürlichen Willendurch mechanische Vorrichtungen

oder andere Weise in ihrer Fortbewegungsfreiheit

beeinträchtigt wird & sie diese Beeinträchtigung nicht ohne fremde Hilfe überwinden kann

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Freiheitsentziehende Maßnahmen

Fixierungen mit Gurten am Bett / StuhlBettgitter

Fixierdecken, etc. Einsperren des Menschen

sedierende Medikamente, Psychopharmaka, wenn sie gegeben werden , um den

Betroffenen am Verlassender Einrichtung zu hindern

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Bei Nachweis der Selbst - / Eigen oder Fremdgefährdung… zum Schutz des Patienten

Auf eigenen Wunsch des Patienten auf ärztliche Anordnung

Wenn Gespräche, Zuspruch, etc. versagen & keine Einsicht des Betroffenen vorhanden

ist & ggfls. eine Medikation keine Besserung bewirkt

Nicht auf Wunsch von Angehörigen!

Wann fixieren?

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Maßnahmen: Regelmäßig ? Dauerhaft ?Langfristig ?

Wegnahme von Sehhilfen, Rollstuhl & Rollatoren & Gehhilfen

Wegnahme von Kleidung & Schuhen, bzw. Bekleidung mit ,,Pflegehemden“

Ausübung physischen & oder psychischen Druck durch das Personal, wie Verbote, List , Zwang

oder Drohung, Einsatz von Signalsendern

Bei immobilen Patienten ist das Anbringen von Bettgittern nicht genehmigungspflichtig !

Beachte: Freiheitseinschränkend& Freiheitsbeschränkend

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Wie wird fixiert?

mit Bettgitter – Vorsicht bei Unruhe des Patienten SturzgefahrJe nach Zustand des Patienten!

Bauchgurt & unbedingt Bettgitter, da ansonsten Strangulationsgefahr besteht

3 Punkt Fixierung: Bauchgurt mit einseitiger Hand - & Fußfixierung - diagonal

5 Punkt Fixierung: Bauchgurt und beide Hände & Füße werden fixiert nur im Extremfall / Psychiatrie

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Fixierung mit Segufix

Seit Anfang 2013 müssen alle Bauchgurte mit einem Schrittgurt ausgestattet sein, welcher ein Herabrutschen / Strangulation verhindert!

Fixiersysteme fallen unter den Anwendungsbereich der Medizinprodukte-Betreiberverordnung! – Schulungen!

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Korrekte Anwendung

Gurte müssen eng anliegen, dürfen aber nicht die Atmung behindern

Die Fixierung muss eng anliegen, ….. es muss möglich sein, die flache Hand zwischen Patient

& Gurt zu schieben, Bauchgurt mit entsprechender Größe auswählen

Eine Selbstgefährdung kann eintreten, wenn die Fixierung zu locker angelegt wird

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Korrekte Anwendung

Überprüfung der Gurtsysteme vor jeder Benutzung!

Untersuchung der Materialien auf schadhafte Nähte, abgerissene

Teile & beschädigte Ösen Patent- und Klettverschlüsse auf Funktion &

sicheren Halt prüfen. Schadhafte Produkte können zu Verletzungen führen.

Beschädigte oder verschlissene Produkte nicht mehr benutzen!

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Richtig fixieren!

Warnhinweis: Benutzen Sie die Seitenbefestigungen!

Die SEGUFIX Produkte niemals ohne Seitenbefestigungen benutzen.

Die Seitenbefestigungen verhindern, dass der Patient sich quer zur Körperachse im Bett dreht.

Ohne Seitenbefestigungen kann der Patient sich über den Bettrand hinaus drehen und strangulieren, mit möglicher Todesfolge!

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Wenn… dann richtig fixieren

CAVE: Der Bauchgurt ist nicht am Bettrahmen zu befestigen,

sondern muss am Rahmen des verstellbaren Kopfteils im unteren Rahmenbereich

befestigt werden, da ansonsten Strangulationsgefahr besteht!

Das Bett in die tiefste Position bringen; Patientenklingel in Patientenreichweite

& Entriegelungsmagnet für PP in Reichweite legen!

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WarnhinweisBettgitter müssen hochgestellt sein

Um Unfälle bei der Fixierung zu vermeiden, sind die Bettgitter hochzustellen (Ausnahme: 5-Punkt-Fixierung)

Achtung: Keine geteilten Bettgitter benutzen! - außer bei Verwendung eines Seitenschutzes,

der ein Hindurchrutschen des Patienten vollständig verhindert. Bei geteilten Bettgittern kann es vorkommen, dass der Patient trotz angelegter Fixierung durch den Spalt rutscht -

mit der Folge der Strangulation.

Bauchfixierung mit Bettgitter !!!

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Magnetverschlüsse!!

WarnhinweisPatienten mit Herzschrittmacher

Bei Patienten mit Herzschrittmacher muss ein Sicherheitsabstand von 10 cm zwischen Herzschrittmacher und Magnetschlüssel eingehalten werden, da sonst bei den

Patienten Tachykardien ausgelöst werden können.

Bezüglich möglicher Beeinträchtigung anderer Patienten-Implantate durch starke Magnete die

Herstelleranweisungen beachten!

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Engmaschige Kontrollen : VZ ,Fixierung, Krankenbeobachtung

Grund der Fixierung - ist vom Arzt auszufüllen, Verlauf muss vom Pflegepersonal protokolliert sein

Gründe, Sturzgefahr, etc. müssen aus der Dokumentation ersichtlich sein

Angehörigen – Information & Beistand leisten!

Patienten: Intimsphäre wahren – Betten nicht auf den Flur stellen , nach dem Motto: Besser im Blick!

Vorsicht: Druckstellengefahr bei Fixierung Hand/ Fuß

Maßnahmen sind so schnell wie möglich wieder aufzuheben, wenn für den Patient keine Gefahr mehr besteht!

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Was ist in unserer Einrichtung zu beachten?

Bei Fixierung länger als 3 Tage - Meldung an die PD mit Kopie des Fixierungsprotokolles

Verlängerung der Fixierung wird vom Arzt dokumentiert & begründet

Ab dem 6. Tag - Einholung eines richterlichen Beschlusses - Arzt, SD

Ist ein Betreuer oder Bevollmächtigter befugt, diesbezüglich zu entscheiden ( BGB 1904)?

Einwilligung & Vorgabedokumente sind ausgefüllt & Nachweise in der Dokumentation

mit HZ sind erbracht!Verlauf wird während dieser Zeit dokumentiert!

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Dokumentation

• Einwilligung! • Ärzte & Pflegekräfte

• Verlauf / Datum/ Uhrzeit• Nachweis BGB & 1906 – Unterbringung?

• Kopie in Akte• Verlauf dokumentieren auf Vorgabedokumenten

z.B. Fixierung gelöst, Zustand des Patienten, welche Maßnahmen, usw.

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Es ist geschafft!

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit & das Interesse zu

diesem Vortrag & wünscheIhnen noch einen schönen Nachmittag!

N. Muckenheim, September 2013

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Werden Medikamente zu Heil- oder Therapiezwecken ärztlich verordnet, ist § 1906 Abs.4 BGB nicht anwendbar, auch wenn die Nebenwirkungen der Medikation zu einer Einschränkung des Bewegungsdranges führen.

Ebenso gilt: Bei immobilen Patienten ist das Anbringen von Bettgittern nicht genehmigungspflichtig !

Wegnahme von Kleidung & Schuhe, bzw. Bekleidung mit ,,Pflegehemden“Wegnahme von Sehhilfen, Wegnahme Rollstuhl/ Gehhilfe…..

Ausübung physischen & oder psychischen Druck durch das Personal, wie Verbote, List , Zwang oder Drohung, Einsatz von

Signalsendern

Regelmäßig ??

Dauerhaft ??

Langfristig ??

Beachte Freiheitseinschränkend&Freiheitsbeschränkend