Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - wwf.de · PDF filekert sowie die Lebensraumtypen...

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  • WWF Deutschland

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    Der WWF Deutschland ist eine der nationalen Organisationen des WWF World Wide Fund For Nature in Gland.

    Hintergrundinformation Dezember 2006

    Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

    Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist ein Abkommen der Europischen Union zur Erhal-tung der natrlichen Lebensrume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen auf europi-scher Ebene (RL 92/43/EWG). Die seit dem 5. Juni 1992 in Kraft getretene Richtlinie ist die erste umfassende europische Grundlage im Arten- und Biotopschutz. Fr den dauerhaften Erhalt der biologischen Vielfalt ist nach der FFH-Richtlinie nicht nur die Unterschutzstellung einzelner besonders schtzwrdiger Lebensrume und bedrohter Arten wichtig, sondern auch die Schaffung eines Verbundsystems, welches die Schutzge-biete miteinander vernetzt. Mit Inkrafttreten der FFH-Richtlinie verpflich-teten sich die EU-Staaten ein europaweites kohrentes kologisches Netz (Natura 2000) aufzubauen, um die europische biologische Vielfalt zu erhalten. Das Natura 2000 Netz setzt sich aus Gebieten von gemeinschaftlicher EU-Bedeutung, den eigentlichen FFH-Gebieten, und den Vogelschutzgebieten der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) zusam-men. Damit dienen die FFH-Gebiete und Vogel-schutzgebiete nicht nur dem Erhalt der vor-handenen biologischen Vielfalt, sondern auch der Wiederherstellung und Entwicklung funk-tionsfhiger, kologischer Wechselbeziehun-gen sowie der Frderung des genetischen Aus-tauschs wildlebender Tier- und Pflanzenarten.

    Untergliederung der FFH-Gebiete

    Die Schutzgebiete des kologischen Netzes Natura 2000 sollen signifikant dazu beitra-gen, die natrlichen Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie sowie der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelar-ten zu bewahren oder wiederherzustellen. Das kologische Netz Natura 2000 soll dabei die biologische Vielfalt in allen biogeografischen Regionen der EU erhalten: 1) alpine-, 2) atlan-tische-, 3) boreale-, 4) kontinentale-, 5) maka-ronesische- (z.B. Kanarische Inseln), 6) medi-terrane- und 7) pannonische Region. In Deutschland konnten davon in der alpinen-, atlantischen- und kontinentalen Region FFH-Gebiete ausgewiesen werden.

    Auswahlkriterien und Anhnge der FFH-Richtlinie

    In den sechs Anhngen der FFH-Richtline sind die Auswahlkriterien der FFH-Gebiete veran-kert sowie die Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlicher Bedeutung aufgefhrt, die durch Umsetzung der Richtlinie geschtzt oder wiederhergestellt werden sollen. Insgesamt sind 218 Lebensraumtypen in Anhang I und mehr als 1.000 Tier- und Pflanzenarten in den Anhngen II, IV und V der FFH-Richtlinie aufgelistet. Die Lebensraumtypen und Arten wurden aufgrund ihrer europaweiten Gefhr-dung und Verbreitung in die Anhnge aufge-nommen und sind damit vom gemeinschaftli-

  • Hintergrundinformation Oktober 2006 FFH-Richtlinie

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    chem Interesse. Darin enthalten sind bei-spielsweise bedrohte-, seltene und endemische Arten. Insgesamt 258 Tier- und Pflanzenarten der Anhnge der FFH-Richtlinie kommen in Deutschland vor, dazu zhlen beispielsweise die Europische Sumpfschildkrte (Emys orbi-cularis), der Groe Tmmler (Tursiops trunca-tus) und der Hirschkfer (Lucanus cervus). Einige Arten sind dabei in mehreren Anhngen gelistet. Deutschland umfasst von den 218 europawei-ten Lebensraumtypen insgesamt 91, wie zum Beispiel alpine und subalpine Kalkrasen, le-bende Hochmoore und Lagunen des Ksten-raumes. Bei der Ausweisung von FFH-Schutzgebieten spielen die Anhnge der FFH-Richtlinie eine wesentliche Rolle. So sind einige europaweit besonders stark gefhrdeten Arten des An-hangs II als prioritr gekennzeichnet. Im Falle von Eingriffen, hat dies besonders stren-ge Schutzvorschriften zur Folge. Whrend Arten des Anhangs II im Schutzgebietsystem Natura 2000 ausreichend reprsentiert sein mssen und ber dieses geschtzt werden, liegen die wesentlichen Vorkommensschwer-punkte fr Arten des Anhangs IV auerhalb der Schutzgebiete. Fr diese sind weiter ge-hende Schutzbemhungen erforderlich, die ber die Schutzgebietsgrenzen hinausgehen. Die Mitgliedstaten sind daher verpflichtet ein strenges Schutzsystem fr Anhang IV-Arten einzurichten. bersicht der FFH-RL Anhnge: Gebietsschutz, Netz Natura 2000: Anhang I: natrliche Lebensrume, fr deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewie-sen werden mssen (Listung von Lebensraum-typen).

    Anhang II: Tier- und Pflanzenarten von ge-meinschaftlichem Interesse, fr deren Erhal-tung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden mssen (Gebietsschutz fr Lebens-rume bestimmter Arten). (in Deutschland: 135 Arten, Stand: 2006) Anhang III: Kriterien zur Auswahl der Gebie-te, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Be-deutung bestimmt und als besondere Schutz-gebiete ausgewiesen werden knnten. Artenschutz i.e.S.: Anhang IV: Streng zu schtzende Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzregelungen und Ausnahmeregelungen). (in Deutschland: 132 Arten, Stand: 2006) Anhang V: Tier- und Pflanzenarten, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung zu Ver-waltungsmanahmen fhren knnten (Mana-gementplan nutzbarer Arten). (in Deutschland: 86 Arten, Stand: 2006) Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Ttung und Befrderung.

    Ausweisung von FFH-Gebieten

    Die Auswahl der Vogelschutzgebiete erfolgt fr die besonders bedrohten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Die Vo-gelschutzgebiete gehren dabei unmittelbar nach Meldung der Unterschutzstellung an die EU-Kommission dem Natura 2000-Netzwerk an. Die Ausweisung von FFH-Gebieten voll-zieht sich jedoch in zwei Phasen: Erste Phase nationale Bewertung (bis 1995): Jeder Mitgliedstaat der EU war aufgefordert, eine Liste mit Gebieten vorzulegen, welche die Zielsetzung und Kriterien der Richtlinie erfl-len (nationale Bewertung). So mssen fr alle

  • Hintergrundinformation Oktober 2006 FFH-Richtlinie

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    Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II geeignete Gebiete gem An-hang III ausgewhlt werden. Hierzu knnen auch Entwicklungsgebiete gezhlt werden. In Deutschland melden die einzelnen Bundesln-der ihre Gebiete der FFH-RL an das Bundes-amt fr Naturschutz (BfN) in Bonn, welches bei der Gebietsauswahl eine koordinierende und beratende Funktion einnimmt. Das Bun-desministerium fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist letztendlich fr die Meldung der Gebiete an die EU-Kommission verantwortlich. Zweite Phase gemeinschaftliche Bewer-tung (bis 1998): Die vorgeschlagenen Gebiete wurden auf europischer Ebene bewertet und eine Liste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung erstellt. Im Anschluss (bis 2004) an die zweite Phase mussten die Mitgliedsstaaten die ausgewhlten Gebiete sptestens innerhalb von sechs Jahren als besondere Erhaltungsgebiete ausweisen. Dies konnte ber Schutzgebietsausweisungen oder vertragliche Regelungen geschehen. In Deutschland ist die Unterschutzstellung der FFH-Gebiete ber das Bundesnaturschutzge-setz geregelt.

    Management der FFH-Gebiete

    Der Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ist in Artitel 6 der FFH-RL festgelegt. Demnach sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die ntigen Erhaltungsmanahmen fr die besonderen Schutzgebiete festzulegen und wo ntig Bewirtschaftunsgplne zu erstellen. Es sollen Manahmen zur Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten in den FFH-

    Gebieten, beispielsweise ber Management-plne, festgelegt werden. Dabei ist es oberstes Ziel, den derzeitigen Zustand zu wahren und den Fortbestand oder die Wiederherstellung eines gnstigen Erhaltungszustandes zu erreichen. Zur Wiederherstellung eines gnstigen Erhaltungszustandes kann es auch von Nutzen sein, Manahmen auerhalb des Schutzgebietes durchzufhren, die sich positiv auf die Arten und Lebensraumtypen innerhald des FFH-Gebietes auswirken. Die genauen Manahmen fr die Pflege und Entwicklung der in den Natura 2000 Gebieten vorkommenden Lebensrume, Tier- und Pflanzenarten sollen mglichst mit den Betroffenen vor Ort festgelegt werden. Eine wesentliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten im Rahmen der FFH-Richtlinie ist es, alle sechs Jahre einen Zustandsberichts des Natura 2000-Netzes in ihrem Territorium zu erstellen und an die EU weiterzuleiten. Der Bericht ist eine Erfolgskontrolle und soll unter anderem eine Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen enthalten sowie die Auswirkungen der durchgefhrten Erhal-tungsmanahmen in den Natura 2000 Gebie-ten. Fr das Monitoring der deutschen FFH-Schutzgebiete wurden in Deutschland fnf Arbeitskreise zu den Lebensraumtypen (Grnland, Gewsser, Moore und Heiden, Wlder, Ksten) sowie ein Arten-Arbeitskreis gebildet. Das BfN fasst diese Ergebnisse der einzelnen Bundeslnder in einem nationalen Bericht zusammen. Die Bestimmungen der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinien richtet sich mit ihren finanziellen Konsequenzen zunchst an die Mitgliedsstaaten. Allerdings wurde eine

  • Hintergrundinformation Oktober 2006 FFH-Richtlinie

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    Kofinanzierung durch die Europische Union vorgesehen. Danach kommt eine finanzielle Beteiligung der EU vor allem fr jene Gebiete in Betracht, die prioritre Arten und Lebensraumtypen beinhalten. FFH-Schutzgebiete knnen im Rahmen von Projekten gezielt gefrdert werden. Dabei sind direkte Zuschsse an Landwirte mglich. Aktueller Stand der Umsetzung in

    Deutschland

    Nach Abschluss des umfangreichen Nachmeldeprozesses in Deutschland, im Januar