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Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) setzt sich als Fachstelle des Bundes für die volle, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ein. Damit trägt es dazu bei, die Vorgaben der Bundesverfassung, des Behindertengleichstellungsgesetzes und des internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen umzusetzen. Eidgenössisches Departement des Innern EDI Generalsekretariat EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB

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Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) setzt sich als Fachstelle des Bundes für die volle, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ein.

Damit trägt es dazu bei, die Vorgaben der Bundesverfassung, des Behindertengleichstellungsgesetzes und des internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinde-rungen umzusetzen.

Eidgenössisches Departement des Innern EDIGeneralsekretariat EDIEidgenössisches Büro für die Gleichstellungvon Menschen mit Behinderungen EBGB

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Unsere Tätigkeiten

Alle Stellen des Bundes wie auch der Kantone tragen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit zur Gleichstellung von Menschen mit Behinde-rungen bei. Wir sind vor allem in vier Bereichen tätig: In der Information, Koordination, Berichterstattung und Umsetzung. Zudem unterstützen wir innovative Projekte mit Finanzhilfen.

Wir informierenWir führen Veranstaltungen und Kampagnen durch und geben wissenschaftliche Studien und Expertisen in Auftrag. Wir beraten und sensibilisieren auf strategischer Ebene, beziehen in fachlicher Hinsicht Stellung und geben Empfehlungen ab.

Wir koordinierenUm die Gleichstellung von Menschen mit Behinde-rungen zu realisieren, braucht es die Zusammen-arbeit und Vernetzung von Behörden und Privaten, Fachstellen, Verbänden sowie von Behinderten-organisationen und Selbstvertreterinnen und -vertretern. Wir schaffen im Austausch mit unseren Partnerinnen und Partnern Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderung erleichtern, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesell-schaftlichen Leben teilzunehmen.

Wir erstatten BerichtBundesrat und Parlament, internationale Organe und auch die Öffentlichkeit werden regelmässig über die Rechte und die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz informiert. Wir sind zuständig für die Vorbereitung und die Ko-ordination dieser Berichterstattung.

Wir setzen umWir bringen unsere Expertise in Projekte ein und beteiligen uns im Rahmen des Gesetzgebungsver-fahrens und bei parlamentarischen Geschäften.Wir fördern die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit eigenen Projekten in unseren thematischen Schwerpunkten.

Projektunterstützung

Wir unterstützen mit Finanzhilfen Projekte, welche die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nachhaltig fördern. Diese können in verschiedenen Lebensbereichen durchgeführt werden, wie beispiels-weise in der Bildung, im Beruf, im Wohnen, in der Mobilität, in der Kultur oder im Sport.

• Unterstützt werden kön-nen Projekte, die von einer gesamtschweizerischen oder sprachregional tätigen Orga-nisation, von einem Kanton oder einer Gemeinde durch-geführt werden.

• Bei Pilotversuchen zur Integration ins Erwerbsleben können auch Unternehmen unterstützt werden.

• Das Vorhaben muss einen Projektcharakter mit klarem Anfang und Ende aufweisen.

• Das Projekt soll seine Wirkung in der Schweiz entfalten.

• Die Trägerschaft muss einen ausgewiesenen Anteil an Eigenleistungen oder wei-teren Finanzierungsquellen erbringen.

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Unsere aktuellen Schwerpunkte: Arbeit, Selbstbestimmung, E-Accessibility

Wir bündeln unser Engagement bis 2021 in drei spezifischen Lebens-bereichen. Dies erlaubt uns, nach und nach Fortschritte zu erzielen, die Resultate unserer Bemühungen sichtbar zu machen und die beteiligten Akteurinnen und Akteure zu vernetzen.

1 Schwerpunkt

ArbeitDas Programm «Gleichstellung und Arbeit» zielt auf die Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds. Dabei geht es um die verbesserte berufliche Integration von Betroffenen und um die Schaffung eines Umfeldes, das allen Menschen eine Chance gibt, ihre Leistungsbereitschaft und ihr Potential in Wirtschaft und Gesellschaft einzubringen.

Unsere TätigkeitenIm Rahmen dieses Programmes zeigen wir auf, welche Instrumente die Gleichstellung besonders fördern und wie effizient diese sind. Wir koordinieren den Wissensaustausch zwischen den Beteiligten, lancieren Pilotprojekte und informieren die Öffentlichkeit. Das Programm richtet sich an Bund und Kantone, aber auch an Behindertenorganisationen, private Unternehmen sowie an Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft.

Mehr Informationen unter: www.edi.admin.ch/ebgb → Gleichstellung und Arbeit

2 Schwerpunkt

Selbst-bestimmung

Menschen mit Behinderungen können ein selbstbestimmtes Leben führen, wenn sie selber über ihre Rechte Bescheid wissen beziehungsweise dazu befähigt werden. Ihre Anliegen sollen gleichberechtigt und konsequent in allen Lebensbereichen des Alltags mitberücksichtigt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Wahl des Wohnorts und der Wohnform oder die Wahl der Tagesstruktur.

Unsere TätigkeitenWir koordinieren die Aktivitäten von Bund und Kantonen und sorgen dafür, dass eine Gesamtschau der Behindertenpolitik entsteht. Die relevanten gesetzlichen Vorgaben und die aktuellen Projekte von Behörden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden dabei berücksichtigt und in Beziehung zueinan-der gebracht werden.

Mehr Informationen unter: www.edi.admin.ch/ebgb → Selbstbestimmtes Leben

3 Schwerpunkt

E-AccessibilityAuch in der digitalen Welt ist Barrierefreiheit für die Gewährleistung der Gleichstellung zentral. Damit Menschen mit Behinderungen die Vorteile der Digitalisierung nutzen können, gilt es, ihre Anliegen bei der Entwicklung von Anfang an zu berücksichtigen.

Unsere TätigkeitenWir beraten Bund, Kantone und Gemeinden sowie Private, damit die barrie-refreie Kommunikation und der einfache Zugang zu allen relevanten Infor-

mationen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden.

Mehr Informationen unter: www.edi.admin.ch/ebgb → E-Accessibility

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Kontakt

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) Inselgasse 1 3003 Bern

Tel. +41 58 462 82 36 [email protected]

www.edi.admin.ch/ebgb Disability Equality @EBGB_BFEH_UFPD

Impressum

Herausgeber: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)

Publikationszeitpunkt: Herbst 2019

Zusätzliche Exemplare dieses Flyers können kostenlos bestellt werden: BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bundespublikationen.admin.ch BBL Art.-Nr.: 301.400.d

Sprachversionen: Diese Publikation ist in deutscher, französischer und italienischer Sprache verfügbar.

Im Auftrag des Bun-desrats…

…engagieren wir uns, die Zusammen-arbeit aller Beteilig-ten kontinuierlich zu verbessern.

Dies kommt vor allem den Menschen mit Behin derungen, aber letztlich auch der gesamten Gesell-schaft zugute.

Unser Ziel

Das Ziel der Behindertenpolitik ist die volle, autonome und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Dieses Ziel lässt sich nur gemeinsam mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren erreichen.

Wir fördern die Gleichstellung und setzen die Rechte von Menschen mit Behinderungen um. Im Rahmen der Behindertenpolitik definieren wir inhaltliche Prioriäten und geben gezielt Impulse bei der Realisierung der verschiedenen Massnahmen.

EBGB

Behörden Behinderten-

organisationen Branchen-verbände

Forschung Wirtschaft

Menschen mit Behinderungen