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Die im Wegweiser in Anführungszeichen gedruckten Fach- begriffe werden in diesem Glossar auf der Homepage er- läutert: (siehe „Wegweiser“ Anmerkung 2) Damit stellt dieses Stichwortverzeichnis als „Glossar“ auf der Homepage auch ein eigenständiges Werkzeug dar, mit dem sich die wesentlichen Inhalte und Themen der ‚Pfarrei neuen Typs‘ beschreiben und erklären lassen. Mit den Pfeilen werden Begriffe innerhalb des Glossars verlinkt. Stichwort Weg- weiser Seite Erklärung Auftaktveranstaltung In der „Auftaktveranstaltung“ kommen offizielle Vertreter und Interes- sierte aus allen Gremien und der Öffentlichkeit des „Pastoralen Raumes“ zusammen, der in einem von da an ca. 1,5 Jahre dauernden Prozess der Pfarreiwerdung zu einer ‚Pfarrei neuen Typs‘ wird. Die einzelnen Pfarreien stellen sich exemplarisch gegenseitig vor. Mit einem Vertreter der Bistums- und der Bezirksebene wird das Gesamt- projekt der Pfarreiwerdung öffentlich vorgestellt und besprochen. Es werden der Zeitrahmen, die Unterstützungssysteme und die zu ver- handelnden Inhalte (Projektgruppen) abgestimmt, die in der soge- nannten „Gründungsvereinbarung“ die allseitigen Optionen für die Pfarreiwerdung zusammenfassen und dem Bistum zur Beurteilung vor- gelegt werden. Auf dieser Grundlage verfasst das Bistum die Urkunde zur Errichtung der neuen Pfarrei. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier… Auftragsgespräch Das „Auftragsgespräch“ findet statt, nachdem der „Pastoralaus- schuss“ des „Pastoralen Raumes“ nach Abstimmung mit den Bis- tumsverantwortlichen den Beschluss zum Beginn und zum voraussicht- lichen Errichtungstermin gefasst und nach Limburg geschickt hat. Der Pastoralausschuss und Delegierte der Gremien der einzelnen Pfarreien besprechen mit einem Bistumsvertreter die Struktur des Pfarreiwer- dungsprozesses sowie die verschiedenen Rollen und Verantwortlichkei- ten. Im „Auftragsgespräch“ wird die „Auftaktveranstaltung“ termi- niert, in Grundzügen vorbereitet und deren nähere Organisation dele- giert. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier… Berichtsbogen Mit dem „Berichtsbogen“ informiert die „Programmleitung“ regel- mäßig den Pastoralen Raum, bzw. die „Lenkungsgruppe“ des „Pfarreiwerdungsprozesses“ über den Stand der fälligen Entscheidun- gen, Arbeitsschritte, etc. zur Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit des Zentralen Pfarrbüros. Bischof-Blum-Kolleg Das Bischof-Blum-Kolleg wurde von Bischof Tebartz-van Elst im „Bis- tumsprozess Bereitschaft zur Bewegung“ als ‚Schule des Glaubens, der Gemeinschaft und Gebetes‘ initiiert. Es bekam die Aufgabe, durch spe- zielle Formen spiritueller Bildung die geistlichen Erfahrungen der Heilig-

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Die im Wegweiser in Anführungszeichen gedruckten Fach-begriffe werden in diesem Glossar auf der Homepage er-läutert: (siehe „Wegweiser“ Anmerkung 2) Damit stellt dieses Stichwortverzeichnis als „Glossar“ auf der Homepage auch ein eigenständiges Werkzeug dar, mit dem sich die wesentlichen Inhalte und Themen der ‚Pfarrei neuen Typs‘ beschreiben und erklären lassen. Mit den Pfeilen → werden Begriffe innerhalb des Glossars verlinkt.

Stichwort Weg-weiser Seite

Erklärung

Auftaktveranstaltung In der „Auftaktveranstaltung“ kommen offizielle Vertreter und Interes-sierte aus allen Gremien und der Öffentlichkeit des → „Pastoralen Raumes“ zusammen, der in einem von da an ca. 1,5 Jahre dauernden Prozess der → Pfarreiwerdung zu einer → ‚Pfarrei neuen Typs‘ wird. Die einzelnen Pfarreien stellen sich exemplarisch gegenseitig vor. Mit einem Vertreter der Bistums- und der Bezirksebene wird das Gesamt-projekt der Pfarreiwerdung öffentlich vorgestellt und besprochen. Es werden der Zeitrahmen, die Unterstützungssysteme und die zu ver-handelnden Inhalte (→ Projektgruppen) abgestimmt, die in der soge-nannten → „Gründungsvereinbarung“ die allseitigen Optionen für die Pfarreiwerdung zusammenfassen und dem Bistum zur Beurteilung vor-gelegt werden. Auf dieser Grundlage verfasst das Bistum die Urkunde zur Errichtung der neuen Pfarrei. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier…

Auftragsgespräch Das „Auftragsgespräch“ findet statt, nachdem der → „Pastoralaus-schuss“ des → „Pastoralen Raumes“ nach Abstimmung mit den Bis-tumsverantwortlichen den Beschluss zum Beginn und zum voraussicht-lichen Errichtungstermin gefasst und nach Limburg geschickt hat. Der Pastoralausschuss und Delegierte der Gremien der einzelnen Pfarreien besprechen mit einem Bistumsvertreter die Struktur des → Pfarreiwer-dungsprozesses sowie die verschiedenen Rollen und Verantwortlichkei-ten. Im „Auftragsgespräch“ wird die → „Auftaktveranstaltung“ termi-niert, in Grundzügen vorbereitet und deren nähere Organisation dele-giert. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier…

Berichtsbogen

Mit dem „Berichtsbogen“ informiert die → „Programmleitung“ regel-mäßig den → Pastoralen Raum, bzw. die → „Lenkungsgruppe“ des → „Pfarreiwerdungsprozesses“ über den Stand der fälligen Entscheidun-gen, Arbeitsschritte, etc. zur Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit des → Zentralen Pfarrbüros.

Bischof-Blum-Kolleg Das Bischof-Blum-Kolleg wurde von Bischof Tebartz-van Elst im → „Bis-tumsprozess Bereitschaft zur Bewegung“ als ‚Schule des Glaubens, der Gemeinschaft und Gebetes‘ initiiert. Es bekam die Aufgabe, durch spe-zielle Formen spiritueller Bildung die geistlichen Erfahrungen der Heilig-

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Land-Wallfahrten im Bistum fortsetzen. Nachdem seine Zuordnung zu anderen Orten und Formen der geistlichen Bildung im Bistum Limburg zunächst unklar war, wird jetzt seine Integration ins Dezernat Pastorale Dienste vorbereitet. Es ist seit 2014 für die Heilig-Land-Wallfahrten des Bistums zuständig.

Bistumsprozess ‚Bereit-schaft zur Bewegung‘

Der „Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung“ war ein von Bischof Tebartz-van Elst kurz nach seinem Amtsantritt 2008 initiierter Prozess, die Herausforderungen, wie Kirche im dritten Jahrtausend evangeli-umsgemäß und gleichzeitig an den gesellschaftlichen Realitäten orien-tiert zu gestalten wäre. Zu diesem Prozess gehörten eine vom Bischof initiierte zieloffene Erkundungsphase in sechs → Pilotprojekten, eine Serie jährlicher Bistumswallfahrten mit ca. 100 Personen ins Heilige Land und die angestrebte Gründung eines eigenen bischöflich-spirituellen Fortbildungsinstitutes, des sog. → „Bischof-Blum-Kollegs“. Noch während die Pilotprojekte (bzw. deren Auswertung) liefen, fällte er die Entscheidung, dass die bisherigen → „Pastoralen Räume“ mit teilweise veränderten und vergrößerten Zuschnitten möglichst bis 2019 zu circa 45 → ‚Pfarreien neuen Typs‘ werden sollen. In gewisser Weise sind die jetzigen → Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum eine „zweite Phase“ des Bistumsprozesses „Bereitschaft zur Bewegung“. Da der Übergang von der Erkundungs- zur Pfarreiwerdungsphase (zum Beispiel in Bezug auf die Einbindung Synodaler Gremien etc.) aber schon von Anzeichen der sich später intensivierenden Probleme mit Bischof Tebartz-van Elst gekennzeichnet war und zudem eine zunächst ebenfalls intendierte Auswirkung der „Bereitschaft zur Bewegung“ auf die Arbeitsstrukturen im Bischöflichen Ordinariat gar nicht angegangen wurden, fahren die Verantwortlichen für die (sachlich notwendig blei-benden) Pfarreiwerdungsprozesse die Bezüge zum „Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung“ heute deutlich zurück. Weitere Informationen zum „Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewe-gung“ finden Sie hier…

Dezernentenkonferenz In der Dezernentenkonferenz treffen sich die Dezernentinnen und De-zernenten als Leiterinnen und Leiter der Dezernate mit der Bistumslei-tung. Hier werden wesentliche Vorgänge des Bistumslebens bespro-chen und entsprechende Entscheidungen getroffen. Hier werden Tätig-keiten und Projekte abgestimmt, die über den eigenständigen Rahmen der Dezernatsarbeit hinausgehen. Offene Fragen und übergeordnete Entscheidungsbedarfe der → Pfarreiwerdungsprozesse werden hier geklärt.

Diözesannetz Das „Diözesannetz“ ist die digitale Verbindung aller Beteiligter an der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ auf und zu allen Ebenen. Auch Ehrenamtliche können daran teilnehmen. Es stellt Programme zum geschützten Email-verkehr, zur Kalender- und Raumorganisation, zur Daten- und Doku-mentverwaltung und zum allgemeinen Datenfluss zur Verfügung. Es beruht auf der Erfahrung und dem Anschluss an das sogenannte „Diö-zesennetz“, das seit mehr als einem Jahrzehnt in Eichstädt für alle süd-deutschen und einige andere Diözesen arbeitet. Zum „Diözesannetz“ finden Sie hier eine eigene Publikation…

Elektronisches Kassen-buch

Das „Elektronische Kassenbuch“ ist ein mit dem → Diözesannetz ver-bundenes Computerprogramm für das → „Zentrale Pfarrbüro“. Es heißt

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→ „Kasse im Pfarrbüro“, kurz KIP. Mit diesem Programm gewährleisten die haupt- und ehrenamtlichen Verwaltungskräfte in der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ (Sekretärinnen und Verwaltungsräte), unterstützt durch den/die → Navigator/in und das Rentamt die computergestützte Buch-führung. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier…

Finanzmittel-Zweckbindung

In der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ bleiben zwar die bisherigen Gemeinden (→ Kirchorte) weiter bestehen, nicht aber ihr ehemaliger Rechtsträger, die jeweils eigenständige Pfarrei. So fließen auch die Vermögenswerte der ehemaligen Pfarreien in der ‚Pfarrei neuen Typs‘ zusammen. Erstes Finanzziel des materiellen Wirtschaftens in der neuen Pfarrei ist, deren gesicherte Finanzierung zu gewährleisten. Wenn dieses primäre Ziel erfüllt ist, können (u.U. auch beträchtliche) Finanzmittel der neuen Pfarrei (weiterhin und neu) für berechtigte Anliegen der einzelnen Ge-meinden (ehemals selbständige Pfarreien) zweckgebunden werden. Zum Teil werden dies Mittel sein, die schon für bestimmte Zwecke ein-gebracht, bzw. gesammelt wurden (z.B. für die Renovierung einer Or-gel, eines Kirchendaches etc.). Es kann sich aber auch um „neue“ Gel-der der ‚Pfarrei neuen Typs‘ handeln, die auf Antrag vom → Kirchen-verwaltungsrat für bestimmte Zwecke vor Ort gebunden werden.

Gattungsvollmacht Mit einer „Gattungsvollmacht“ ermöglicht der → Verwaltungsrat der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ einzelnen Personen in den → Kirchorten (Gemein-den) eigenständig die in dieser Gattungsvollmacht festgelegten Verwal-tungsaufgaben zu erledigen (z.B. die Betreuung eines Gemeindezent-rums, einer Kita etc.) Dies schließt in der Regel auch die Verfügungsge-walt über mit dieser Verwaltungsaufgabe verbundene Geldmittel bis zu einer festgelegten Höhe ein. Gattungsvollmachten gibt es nur für ein-zelne Personen (nicht für Gremien). Es können aber mehrere gleichlau-tende Gattungsvollmachten vergeben werden. Der/die Inhaber/in der Gattungsvollmacht sollte (wenn es diesen gibt) Mitglied im → „Orts-ausschuss“ sein oder auf andere Weise mit diesem kooperieren.

Gedys-Intraware „Gedys-Intraware“ ist ein Software-Computerprogramm für die Arbeit im → „Zentralen Pfarrbüro“ in Verbindung mit dem → „Diözesannetz“. Mit ihm werden Gruppenkalender für die Termin-, Abwesenheits- und Urlaubsplanung haupt- und ehrenamtlicher Gruppierungen in der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ erstellt, sowie ein effektives Raumverwaltungspro-gramm und eine pfarrei- bzw. diözesanweite Adress- und Stammdaten-verwaltung ermöglicht. Damit wird zum Beispiel auch das Erstellen von Teilnehmer- und Mitgliederlisten für Veranstaltungen und Gruppen aller Art (z. B. Katecheten, Pfarrgemeinderat usw.) erleichtert.

Geistliche Vergewisse-rung

„Geistliche Vergewisserung“ sollte die Grundperspektive des → „Bis-tumsprozesses Bereitschaft zur Bewegung“ sein. Sie war ein wesentli-ches Moment in den Erkundungen aller Beteiligten an der → „Pilotpro-jektphase“. Ihr dienten und dienen die Bistumswallfahrten ins Heilige Land und das zukünftig stärker mit den anderen geistlichen Initiativen in der Verantwortung des Dezernates Pastorale Dienste (z.B. „Refugium Hofheim“ und „Meditationskirche Heiligkreuz – Frankfurt“) kooperie-rende → „Bischof-Blum-Kolleg“.

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Gottesdienstordnung Hinter dem Stichwort „Gottesdienstordnung“ verbirgt sich einerseits die Verteilung der Sakraments-Gottesdienste (die die Mitwirkung eines Priesters erfordern) in der → ‚Pfarrei neuen Typs‘: Wann sind an wel-chem → Kirchort Sonntagsgottesdienste? Wie verteilen sich die Got-tesdienste an den Feiertagen etc.? Andererseits geht es auch um die Fragen und Rahmenbedingungen anderer Gottesdienstformen (z.B. Wortgottesfeiern, Andachten, Meditationsgottesdienste etc.) und wie dazu Personal gewonnen und qualifiziert werden kann.

Gründungsgottesdienst In einem feierlichen „Gründungsgottesdienst“ unter Mitwirkung eines Geistlichen aus der Bistumsleitung (Apostolischer Administrator, sein Stellvertreter, Weihbischof) und möglichst vielen Beteiligten aus allen → Kirchorten (Gemeinden) wird dem Pfarrer die Gründungsurkunde über die neu errichtete Pfarrei überreicht. Aus administrativen Grün-den erfolgen Pfarreigründungen immer zum 01.01. eines Jahres. Der Gründungsgottesdienst wird in der Regel zeitnah zu diesem Datum erfolgen.

Gründungsvereinbarung In der „Gründungsvereinbarung“ fassen die zusammen gehenden Pfar-reien ihre Optionen für verwaltungsmäßige und pastorale Fragen zu ihrer → ‚Pfarrei neuen Typs‘ zusammen. Sie folgen dabei einer soge-nannten → „Mustervereinbarung“, in der die Standardthemen der Pfarreiwerdung beschrieben sind und die sowohl eine zügige Bearbei-tung seitens des Bischöflichen Ordinariates als auch eine gute Ver-gleichbarkeit zu anderen Pfarreiwerdungsprozessen ermöglicht. Die Gründungsvereinbarung wird durch bei der → „Auftaktveranstal-tung“ durch die → „Lenkungsgruppe“ initiierte thematische → „Pro-jektgruppen“ vorbereitet. Sie wird durch die Lenkungsgruppe redaktio-nell bearbeitet, in den → Pfarrgemeinderäten und → Verwaltungsräten abgestimmt und schließlich der → Programmleitung im Bischöflichen Ordinariat zur Prüfung vorgelegt. Nach dieser Prüfung und eventuell nötiger Überarbeitung vor Ort, nach abschließender Abstimmung in den Ortsgremien und endgültiger Zustimmung durch das BO wird sie zur Grundlage für die in der „Gründungsurkunde“ belegte Gründung der neuen Pfarrei.

Intentio „Intentio“ ist ein Software-Computerprogramm zur Anwendung im → „Zentralen Pfarrbüro“ in Verbindung mit dem → „Diözesannetz“. Es bietet einen digitalisierten kirchlichen Kalender, in dem die Daten des Direktoriums des Bistums Limburg bereits eingestellt sind. Mit diesem Programm können Gottesdienst- und Dienstpläne erstellt werden. Es unterstützt außerdem die Intentionen- und Stiftungsverwaltung (Mess-stipendien) und deren Abrechnung.

Kasse im Pfarrbüro (KIP) Siehe → Elektronisches Kassenbuch

Kernteam Das „Kernteam“ ist ein Teil der → „Programm-Gruppe“ im → „Pro-gramm zur Steuerung“ der → Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum Lim-burg. Während die Programm-Gruppe ca. halbjährlich tagt, trifft sich das „Kernteam“ ungefähr monatlich um wesentliche Fragen der Pfar-reiwerdungsprozesse zu erörtern und den notwendigen Entscheidun-gen zuzuführen. Das Kernteam besteht aus der → „Programmleitung“ und den eher verwaltungsorientierten → Teilprojekten, die sich haupt-

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sächlich mit Immobilienfragen, Internet & Telefonie, Finanzierungen und Arbeitsorganisation (vor allem des → Zentralen Pfarrbüros) befas-sen.

Kirchenverwaltungsrat Siehe → Verwaltungsrat

Kirchort(e) „Kirchort“ wird die Kirche und die bei ihr angesiedelte kirchliche Ge-meinde genannt, die entweder als bisher selbständige Pfarrei (bzw. Kirchengemeinde) oder als Teil einer bisher selbständigen Pfarrei (z.B. als Pfarrvikarie etc.) nun zu einem regionalen Bestandteil einer → ‚Pfar-rei neuen Typs‘ wird. Diese kirchlichen Ortsgemeinden „Kirchorte“ zu nennen, entspricht dem Versuch, dass man ihre Kirchlichkeit schon im Begriff wahrnehmen kann. Nachteilig an diesem Begriff ist, dass er mehr nach „Gebäude“ klingt als nach Gemeinschaft von Menschen. Darum werden sicherlich auch die Begriffe „Ortsgemeinde“ oder auch nur „Gemeinde“ weiterhin Verwendung finden, auch wenn diese wenig kirchlich klingen. Der Begriff „Kirchengemeinde“ ist für „kirchliche Ortsgemeinde“ leider nicht zu verwenden, weil dies der Terminus ist und bleibt, mit dem kommunale und politische Partner in der Amtssprache unsere Pfarreien bezeichnen.

Kita-Koordinator Wenn die → ‚Pfarrei neuen Typs‘ dies wünscht und in der → Pfarrei-werdungsphase vorbereitet, dann ist der/die Kita-Koordinator/in in der ‚Pfarrei neuen Typs‘ die Fachkraft für alle Aufgaben, die im Zusammen-hang mit der pfarrlichen Trägerschaft mehrerer Kindertageseinrichtun-gen (Kitas) anfallen. Diese Fachkraft ist dem Pfarrer unterstellt und wird von der Abteilung ‚Kindertageseinrichtungen‘ im Dezernat ‚Kinder, Jugend und Familie‘ angestellt und begleitet. Wo es weiterhin auch ehrenamtliche ‚Kitabeauftragte‘ gibt, arbeitet der/die Kita-Koordinator/in mit diesen zusammen. Zu den Aufgaben der Kita-Koordinator/inn/en gibt es eine eigene Broschüre und weitere Informationen auf der Homepage der Abtei-lung ‚Kindertageseinrichtungen‘ des Dezernates ‚Kinder, Jugend und Familie‘.

Kontaktstellen Kontaktstellen sind Außenstellen des → „Zentralen Pfarrbüros“ in den → Kirchorten (bzw. ehemaligen Pfarreien), für die es in der → Grün-dungsvereinbarung festgelegt wurde. Sie haben in der Regel ca. zwei-mal zwei Stunden in der Woche geöffnet. Die Mitarbeitenden des „Zentralen Pfarrbüros“ gewährleisten diese Öffnungszeiten. Eine Kon-taktstelle ist technisch so ausgestattet, dass grundsätzliche Büroarbeit und Kommunikation über das → Diözesannetz möglich ist. Wenn am gleichen Kirchort auch ein Dienstsitz eines Pastoralen Mitarbeiters, einer Pastoralen Mitarbeiterin vorgesehen ist, wird dieser in der Regel bei der Kontaktstelle angesiedelt, bzw. umgekehrt.

Leitfaden zum Aufgaben-portfolio der Verwal-tungsnavigatoren

Im Leitfaden zum Aufgabenportfolio der Verwaltungsnavigatoren wer-den die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Arbeitsbedingungen des → Verwaltungs-Navigators, der Verwaltungs-Navigatorin beschrieben, mit denen diese sowohl als Mitarbeitende der Rentämter als auch des Pfar-rers (bzw. → Priesterlichen Leiters) den → Pfarreiwerdungsprozess und später die → ‚Pfarrei neuen Typs‘ in allen finanziellen und verwaltungs-

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technischen Fragen unterstützen. Diesen Leitfaden finden Sie hier…

Leitfaden zur Einführung Zentraler Pfarrbüros

Der Leitfaden zur Einführung → Zentraler Pfarrbüros informiert über dessen Grundkonzeption und über die konkreten Schritte, die zu seiner Einführung notwendig sind. Inzwischen steht auch ein umfangreiches ‚Handbuch Zentrales Pfarrbüro‘ zur Verfügung. Beide Publikationen finden Sie hier…

Lenkungsgruppe Die Lenkungsgruppe steuert unter der Leitung des → Priesterlichen Leiters den → Pfarreiwerdungsprozess, mit dem ein → Pastoraler Raum zu einer → ‚Pfarrei neuen Typs‘ wird. Sie wird, vom → Pastoralaus-schuss vorbereitet, beim → Auftragsgespräch benannt und bei der → Auftaktveranstaltung den zusammengehenden Pfarreien vorgestellt. Sie besteht in der Regel aus dem Priesterlichen Leiter des Pastoralen Raumes, einer weiteren Vertretung des Pastoralteams, den Vorsitzen-den des Pastoralausschusses, dem moderierenden → Prozessbegleiter (in der Regel der/die Bezirksreferent/in) und möglichen weiteren Per-sonen (z.B. den Vorsitzenden der → Projektgruppen oder weiteren Pastoralausschussmitgliedern). Die Lenkungsgruppe ist für die Erarbei-tung der → Gründungsvereinbarung verantwortlich. Sie kommuniziert mit den Projektgruppen und sorgt dafür, dass die Gründungsvereinba-rung während ihrer Erarbeitung und in ihrer Endredaktion an die betei-ligten → Pfarrgemeinderäte und → Verwaltungsräte zurückgebunden wird. Sie organisiert über → Meilensteine oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit die Beteiligung möglichst breiter kirchlicher und gesellschaftlicher Öffentlichkeit am Pfarreiwerdungsprozess.

LibreOffice „LibreOffice“ ist ein Software-Computerprogramm, das im → „Zentra-len Pfarrbüro“ und den → „Kontaktstellen“ eingesetzt wird. Es enthält eigenständige Arbeitselemente für Textverarbeitung, Tabellenkalkula-tion, Präsentationen, Datenbankmanagement, Grafische Gestaltung und einen Formeleditor. Da es kostenfrei zu nutzen ist, ersetzt es zu-künftig in den Büros des Bistums weitgehend die gängigen bisherigen Programme, für die inzwischen extreme Lizenzgebühren zu entrichten wären. Das Programm wird von der IT-Abteilung des Bistums vor Ort technisch betreut. Mitarbeitende werden vom Dezernat Personal für den Umgang mit dem Programm geschult.

Liegenschafts-Jour fixe Der „Liegenschafts-Jour fixe“ ist eine regelmäßig stattfindende Konfe-renz, auf der unter Beteiligung von → „Programmleitung“, Bistumslei-tung und Fachdezernaten alle baurelevanten Fragen der → Pfarreiwer-dungsprozesse beraten und entschieden werden. Dabei geht es z.B. besonders um Baumaßnahmen für das → „Zentrale Pfarrbüro“ und die → „Kontaktstellen“, aber auch für die Wohn- und Arbeitssituation der Priester und für die Dienstsitze der Pastoralen MitarbeiterInnen.

Meilenstein „Meilensteine“ sind Veranstaltungen, mittels derer die → Lenkungs-gruppe Zwischenergebnisse des → Pfarreiwerdungsprozesses und sei-ner → Projektgruppen auf dem Weg zur → Gründungsvereinbarung einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich macht und zur Diskus-sion stellt.

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Mustervereinbarung Die „Mustervereinbarung“ liefert die verbindliche Inhaltsstruktur, nach der ein → „Pastoraler Raum“ auf dem Weg zur → ‚Pfarrei neuen Typs‘ eine konkrete → Gründungsvereinbarung erarbeitet. Die → Lenkungs-gruppe trägt dafür Verantwortung, dass sich die → Projektgruppen, die einzelne Themen für die Gründungsvereinbarung erarbeiten, schon während der Erarbeitung, spätestens aber bei deren Endredaktion an die Mustervereinbarung halten. Damit entsteht eine weitgehende Standardisierung der → Pfarreiwerdungsprozesse, die sowohl eine zügige Bearbeitung seitens des Bischöflichen Ordinariates ermöglicht, als auch eine größtmögliche Vergleichbarkeit einzelner Pfarreiwer-dungsprozesse und ihrer Entscheidungsbedarfe.

Lotus Notes „Lotus Notes“ ist ein Software-Computerprogramm für sicheren Email-Verkehr in der Kommunikation des → „Zentralen Pfarrbüros“. Als „Freeware“ ersetzt es in der Bistumsausstattung der „Zentralen Pfarr-büros“ die wegen zu teurer Lizenzkosten zukünftig nicht mehr zu ver-wendenden bisherigen Programme.

Navigator/in Siehe → Verwaltungs-Navigator/in

Notes Siehe → Lotus Notes

Ortsausschuss Der „Ortsausschuss“ ist im → Kirchort das Gremium zur Begleitung und Koordinierung kirchlichen Lebens. In der → Gründungsvereinbarung wird festgelegt, an welchen Kirchor-ten/Gemeinden ein Ortsausschuss entstehen kann/soll. Dieser setzt sich aus einer nicht festgelegten Zahl von Personen zu-sammen, die in der Gemeinde/Kirchort das kirchliche Leben organisie-ren und koordinieren. Die Mitglieder des Ortsausschusses werden von den Gemeinden und/oder dem Pastoralteam dem → PGR vorgeschlagen und vom PGR berufen und bestätigt. Dazu kann vor Ort eine Versammlung mit den KandidatInnen stattfinden, die eine Vorschlagsliste erarbeitet. Eine (Ur)Wahl findet nicht statt. Die Amtszeit des Ortsausschusses ist von der Amtszeit des PGR abhängig. Es soll personelle Verbindungen zwi-schen dem Ortsausschuss und dem PGR geben. Der Ortsausschuss arbeitet (wie die Sachausschüsse) im Auftrag und in Rückbindung an den PGR. Er kann Vorschläge zur Pastoral der → ‚Pfar-rei neuen Typs‘ einbringen. Er ist aber auch für die Umsetzung pastora-ler Grundanliegen der ‚Pfarrei neuen Typs‘ vor Ort verantwortlich. Er soll vom PGR beratend gehört werden, wenn dort wichtige, die Orts-gemeinden betreffende Themen verhandelt werden. Er kann sich aber selbständig Arbeitsinhalte wählen und regelt eigenständig die Sachver-halte, die ausschließlich die Gemeinde/Kirchort betreffen.

Pastoralausschuss Der „Pastoralausschuss“ ist das synodale Gremium des → „Pastoralen Raumes“. Es berät den → „Priesterlichen Leiter“ in seiner Aufgabe den Pastoralen Raum zu leiten. Die → Pfarrgemeinderäte der im Pastoralen Raum zusammenarbeitenden Pfarreien wählen nach einem bestimm-ten Zahlenschlüssel die Mitglieder des Pastoralausschusses. Aufgabe, Zustandekommen und Arbeitsweise des Pastoralausschusses be-schreibt die Limburger Synodalordnung unter § 42-47. Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier…

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Pastoraler Raum, Pastorale Räume

4 Ein „Pastoraler Raum“ ist der Zusammenschluss mehrerer eigenständi-ger Pfarreien und Kirchengemeinden im Bistum Limburg unter der Lei-tung eines Pfarrers als → Priesterlichem Leiter. Seit 1996 sollten die Pfarreien im Pastoralen Raum in einer freiwillig gewählten Intensitäts-stufe (A, B, C) und seit 2006 verbindlich zusammenarbeiten. Die Aufga-be und Arbeitsweise des Pastoralen Raumes wird in der Limburger Sy-nodalordnung unter § 39-42 geregelt. Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier…

Pfarrei neuen Typs In der ‚Pfarrei neuen Typs‘ wird der bisherige → ‚Pastorale Raum‘ (u.U. mit veränderten, teilweise vergrößerten Zuschnitten) mit seine Einzel-gemeinden zu einer einzigen Pfarrei. Die bisherigen Pfarreien werden aufgelöst, die neue Pfarrei wird zu ihrem Gesamtrechtsnachfolger. Eine Kirche wird zur Pfarrkirche und zum Sitz des Pfarrers. Die Einzelge-meinden bleiben als Gemeinden und → Kirchorte erhalten und teilen auf sinnvolle Weise die gesamten Seelsorgeaufgaben einer Pfarrei un-ter sich auf und setzen Ortsakzente und Schwerpunkte. In der → Grün-dungsvereinbarung beschreiben die zusammengehenden Pfarreien ihre Optionen für die ‚Pfarrei neuen Typs‘. Die Bistumsleitung prüft und genehmigt die Gründungsvereinbarung und macht sie damit zur Ar-beitsgrundlage für die neu zu errichtende Pfarrei. „Neuer Typ“ bedeutet, dass der kirchenrechtliche Fachbegriff „Pfarrei“ tendenziell nicht mehr mit kirchlicher Ortsgemeinde deckungsgleich ist, auch nicht mehr nur einen kleinen Gemeindeverbund bezeichnet (z.B. eine Pfarrkirche mit einzelnen Pfarrvikarien o.ä. in den Dörfern und Ortsteilen nächster Nachbarschaft etc.). Sie ist vielmehr als gemeinsa-mer kirchlicher Verantwortungsraum in einem größeren Gebiet oder einer Region zu verstehen. Der Begriff „Pfarrei“ verschiebt sich struktu-rell also von der untersten Ortskirchenebene eine Ebene höher auf die Ebene regionaler, bzw. überregionaler Kirche, wie sie bisher als Pasto-raler Raum, bzw. ungefähr auch als Dekanat zusammengefasst war.

Pfarreiwerdung „Pfarreiwerdung“ ist die Kurzformel für den Gesamtprozess, in dem im Bistum Limburg aus den bisherigen und teilweise neu zugeschnittenen → „Pastoralen Räumen“ → ‚Pfarreien neuen Typs‘ werden.

Pfarrfamilie Mit dem eher umgangssprachlichen Begriff „Pfarrfamilie“ wird ein viele Jahre gültiges, inhaltliches Selbstverständnis von Pfarrei, Pfarrgemein-de und Kirchengemeinde umschrieben. Man verstand die Pfarrei wie eine große Familie. Man erwartete, dass die Gemeindemitglieder so ähnlich intensiv, identifiziert und verbindlich in der Kirche leben, wie sie in ihren Familien leben. So wurde auch das Kirchenleben familiar organisiert: vom Krabbel(-Säuglings-)Kreis über Jugendgruppen, Fami-lien und Erwachsenenarbeit bis zum Seniorenkreis. Inwieweit kirchliche Ortsgemeinde sich gegenwärtig und zukünftig weiterhin familiar orga-nisieren kann oder gerade in der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ andere und neue Sozialformen kirchlichen Lebens entwickeln muss, ist eine we-sentliche, zurzeit (Herbst 2014) aber weitgehend offene Frage.

Pfarrgemeinderat Der „Pfarrgemeinderat“ (PGR) ist das synodale Gremium auf Ebene der Pfarrei, das den Pfarrer in allen pastoralen Fragen des kirchlichen Le-bens und der Leitung der Pfarrei berät. In der → ‚Pfarrei neuen Typs‘

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gibt es einen Pfarrgemeinderat, der in einem in der → Gründungsver-einbarung geregelten Modus durch die ortsbezogene Wahl seiner Mit-glieder, die einzelnen Gemeinden und → Kirchorte der ‚Pfarrei neuen Typs‘ repräsentiert. Der PGR wird in Urwahl gewählt. Er kann Sach- und → Ortsausschüsse einrichten. Er wird in der Limburger Synodalordnung umfassend beschrieben unter § 15-23. Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier…

Pilotprojektphase In der „Pilotprojektphase“ waren im → „Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung“ sechs eigens ausgesuchte → „Pastorale Räume“ als „Kundschafter“ unterwegs, um zieloffen im Zusammenhang mit über 100 konkreten Fragestellungen Handlungsperspektiven für Kirche im dritten Jahrtausend zu erforschen und zu erproben. Sie sollten sachlich ausgewertet und auf exemplarisches Lernpotential für alle Gemeinden im Bistum weiterentwickelt werden. Mit der (vor-)schnellen Entschei-dung des Bischofs, dass die „Pastoralen Räume“ (in teilweise vergrö-ßerten Zuschnitten) bis 2019 zu ca. 45 → ‚Pfarreien neuen Typs‘ wer-den sollen, wurde die Pilotprojektphase so früh beendet, dass nur eini-ge Ergebnisse in Teilbereichen (vor allem in Verwaltungsfragen) in die weitere Entwicklung des Bistums, seiner Pastoral- und Strukturfragen einfließen konnten. Weitere Informationen zur „Pilotprojektphase“ finden Sie hier…

Priesterlicher Leiter „Priesterlicher Leiter“ ist ein Pfarrer, der nicht nur eine einzelne Pfarrei leitet, sondern auch den Zusammenschluss mehrerer Pfarreien im → „Pastoralen Raum“. Er übt diese Aufgabe mit dem → Pastoralausschuss aus, der ihn in der Leitung des Pastoralen Raumes berät. In dieser Rolle leitet er auch den → „Pfarreiwerdungsprozess“ auf dem Weg zur → ‚Pfarrei neuen Typs‘.

Programm „Programm“ nennen wir im Gesamtzusammenhang der → „Pfarrei-werdungsprozesse“ zu → ‚Pfarreien neuen Typs‘ im Bistum Limburg die zentrale Steuerung und abgestimmte Koordination sämtlicher Einzel-prozesse. In diesem „Programm“ ist die Kooperation ansonsten unab-hängig voneinander arbeitender Dezernate und Dezernatsabteilungen so organisiert, dass alle Entscheidungen auf Bistumsebene im Rahmen der Pfarreiwerdungsprozesse aufeinander abgestimmt sind, zügig zu-stande kommen und kontrolliert und zügig umgesetzt werden können. Zum „Programm zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse“ gehören wesentlich die → „Programmleitung“, die → „Programm-Gruppe“ und darin insbesondere das → „Kernteam“.

Programmgruppe In der „Programmgruppe“ arbeiten verantwortliche Personen für de-zernatsmäßig sortierte Teilaspekte des gesamten → Programms der → Pfarreiwerdung unter Führung der → „Programmleitung“ koordiniert zusammen. Die „Programm-Gruppe“ ist in acht themenbezogenen → „Teilprojekte“ unterteilt, in denen jeweils VertreterInnen aus allen für → Pfarreiwerdungsprozesse relevanten Dezernaten und Abteilungen des Bischöflichen Ordinariates zusammenarbeiten. Die Programm-Gruppe tritt ca. halbjährlich zusammen. Einige „Teilprojekte“ der „Pro-gramm-Gruppe“, die intensivere und umfangreichere Entwicklungspro-zesse der Pfarreiwerdung betreffen, bilden miteinander das → „Kern-team“, das sich in der Regel monatlich trifft.

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Programmleitung Die „Programmleitung“ steuert mit Hilfe der → „Programm-Gruppe“ und insbesondere des „Kernteams“ die Entwicklungsprozesse zur → ‚Pfarrei neuen Typs‘. Sie besteht aus je einem Abteilungsleiter der De-zernate ‚Pastorale Dienste‘ und ‚Finanzen, Verwaltung & Bau‘, die in Abstimmung mit ihnen übergeordneten Ebenen (→ Dezernentenkonfe-renz, Einzeldezernenten, → Liegenschafts-Jour fixe etc.) das → „Pro-gramm ‚Pfarrei neuen Typs‘ im Bistum Limburg“ leiten.

Projektgruppe Liegen-schaften

Die „Projektgruppe Liegenschaften“ ist ein → Teilprojekt aus dem → „Programm zur Steuerung“ der → „Pfarreiwerdungsprozesse“ im Bis-tum Limburg. Diese Projektgruppe, bestehend aus Fachleuten unter-schiedlicher Dezernate und Abteilungen (von Bau über Finanzen bis IT), erhebt bei Ortsterminen mit Beteiligten der Pfarreiwerdungsprozesse die bauliche Situation und den Investitionsbedarf zur Realisierung we-sentlicher Einrichtungen der →‚Pfarrei neuen Typs‘, wie z.B. des → „Zentralen Pfarrbüros“, seiner → „Kontaktstellen“, des Wohnens und Arbeitens für die Priester (z.B. in Form einer ‚vita communis‘), der Dienstsitze für Pastorale MitarbeiterInnen etc. Die Projektgruppe Lie-genschaften erstellt aufgrund dieser Erhebungen konkrete Raumpla-nungen, die über die → „Programmleitung“ mit der → „Lenkungsgrup-pe“ des Pfarreiwerdungsprozesses vor Ort verhandelt werden und im → „Liegenschafts-Jour fixe“ zur Entscheidung kommen.

Projektgruppen „Projektgruppen“ sind themenorientierte Arbeitsgruppen in den → „Pfarreiwerdungsprozessen“ vor Ort. Sie erarbeiten einzelne Kapitel für die → „Gründungsvereinbarung“ der → ‚Pfarrei neuen Typs‘, z.B. zu den Themen Verwaltung, Zentrales Pfarrbüro, Kitas, Gottesdienstord-nung, Pastorale Fragen, Öffentlichkeitsarbeit etc. Diese Projektgruppen werden von der → „Lenkungsgruppe“ beim → „Auftragsgespräch“ inhaltlich und personell vorbereitet und bei der → „Auftaktveranstaltung“ offiziell gebildet. Wenn möglich sollte jeder Projektgruppe ein Mitglied des Pastoralteams angehören. Die Projekt-gruppen werden von einem/r gewählten Ehrenamtlichen und/oder einem Mitglied des Pastoralteams geleitet. Die Leitung der Projekt-gruppe ist in der Regel Mitglied in der Lenkungsgruppe. Die Projekt-gruppe bringt ihre thematische Erarbeitung in die Lenkungsgruppe ein, die für den Inhalt und die redaktionelle Fassung der Gründungsverein-barung verantwortlich ist.

Prozessbegleiter/in Der/die „Prozessbegleiter/in“ ist der/die Moderator/in der → „Len-kungsgruppe“ im → „Pfarreiwerdungsprozess“ vor Ort. In der Regel übt der Bezirksreferent, bzw. die Bezirksreferentin diese Rolle aus, u.U. aber auch ein/e Gemeindeberater/in. Der Prozessbegleiter berät und begleitet den → „Priesterlichen Leiter“ des → „Pastoralen Raumes“ in der Leitung der Lenkungsgruppe. Er unterstützt diese in der Kommuni-kation mit übergeordneten Ebenen, z.B. mit der → „Programmleitung“. Er wirkt in allen Zuständigkeiten der Lenkungsgruppe unterstützend mit, z.B. die zeitlichen Abläufe und Fristen im Blick zu behalten, → Mei-lensteine zu organisieren, Kontakt zu den → „Projektgruppen“ zu hal-ten usw.

Prozesse lokaler Kir-chenentwicklung

Unter dem Begriff „Prozesse lokaler Kirchenentwicklung“ fassen wir im Bistum Limburg alle Initiativen zusammen, die teilweise während der → „Pfarreiwerdungsprozesse“ zur → ‚Pfarrei neuen Typs‘, stärker aber

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hinterher in der neuen Pfarrei pastorale (Neu-)Ansätze erproben, die deutlich über klassische Formen und Methoden von Pastoral und Seel-sorge hinausgehen, die in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend familiar (→ Pfarrfamilie) oder wie ein Verein organisiert waren und heute nur noch abnehmend und in sehr begrenzten gesellschaftlichen „Milieus“ kirchlich erfolgreich sind. Dabei geht es nicht um einen ein-heitlichen, verbindlichen Ansatz für die gesamte Diözese, sondern um möglichst ortsspezifische Modelle, die konkrete Formen entwickeln, Kirche und Evangelium in Diakonie und Spiritualität zeitgemäß zu le-ben. Unser Bistum steht für solche offenen und breiten Prozesse loka-ler Kirchenentwicklung im Austausch und Kontakt mit anderen Diöze-sen (z.B. Hildesheim und Osnabrück), mit ökumenischen Erneuerungs-prozessen wie „Kirche2“ und ihren „fresh expressions“, mit dem inter-nationalen katholischen Missionswerk „Missio“ und dessen geförder-tem Ansatz der „Kleinen Christlichen Gemeinschaften“ (KCG) und ganz besonders mit dem philippinischen Pastoralinstitut „Bukal ng Tipan“, mit deren erfahrenen MitarbeiterInnen wir 2014 und 2015 in soge-nannten „Summer-Schools“ für haupt- und ehrenamtlich Engagierte aus unserer Diözese praktische Erfahrungsräume für lokale Kirchen-entwicklung im Bistum Limburg erschlossen und geplant haben. Nähere Informationen zum Thema „Lokale Kirchenentwicklung“ fin-den Sie hier…

Resonanzgruppe Mit „Resonanzgruppe“ ist ein Gremium in immer wieder unterschiedli-cher Besetzung gemeint, dem auf Einladung der → „Programmleitung“ des → „Programms Pfarreiwerdungsprozesse“ in zeitlich loser Folge die Ergebnisse und Erfahrungen der gesamten bisherigen Entwicklungen zur → ‚Pfarrei neuen Typs‘ oder bestimmte Teilbereiche dieser Ergeb-nisse zur Diskussion vorlegt werden. Die Resonanzgruppe soll zu diesen Erfahrungen und Ergebnissen Rückmeldungen und Wahrnehmungen aus der Praxis abgeben.

Teilprojekte „Teilprojekte“ sind die thematischen Einzelbereiche, aus denen sich die → „Programm-Gruppe“ des → „Programms zur Steuerung der Pfarrei-werdungsprozesse“ zusammensetzt. Sie werden durch einzelne Fach-leute des jeweiligen Fachgebietes gebildet oder es arbeiten in ihnen jeweils mehrere Personen als VertreterInnen der für → Pfarreiwer-dungsprozesse relevanten Dezernate und Abteilungen des Bischöfli-chen Ordinariates zusammen. Die acht Teilprojekte der Programm-Gruppe sind: 1. Pastorale, synodale Prozesse, 2. Personalfragen, 3. Pro-jektentwicklung und –realisierung (im Liegenschafts- und Baubereich), 4. IT und Telefonie, 5. Finanzsteuerung, 6. Lokale Arbeitsorganisation und Navigation (besonders rund um das → „Zentrale Pfarrbüro“ und den Einsatz der → „Verwaltungs-Navigatoren“), 7. Kita, 8. Kommunika-tion. Die Teilprojekte 3-6 bilden zusammen das sogenannte → „Kern-team“.

Teilprozesse Siehe → Teilprojekte

Verwaltungs-Navigator/in

Der/Die Verwaltungsnavigator/in (kurz Navigator/in) ist Mitarbeiter/in der regionalen Verwaltungseinrichtungen des Bistums (den sog. „Rent-ämtern“ als Nord-, bzw. Süd-Außenstellen des Dezernates Finanzen, Verwaltung & Bau). Gleichzeitig ist der/die Navigator/in Mitarbeiter/in der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ (bzw. des → „Pastoralen Raumes“ während

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der → „Pfarreiwerdungsphase“) und in gewissem Umfang dem dorti-gen Pfarrer (→ Priesterlichen Leiter) unterstellt. Er/sie arbeitet in der Regel einen Tag im → „Zentralen Pfarrbüro“ und begleitet die haupt- und ehrenamtlichen Verwaltungskräfte (Sekretärinnen und Verwal-tungsräte). Sie kennen sich mit den entsprechenden Computerpro-grammen (z.B. → ‚Kasse im Pfarrbüro‘ – KIP etc.) aus und bereiten auf professionelle Weise alle Entscheidungsfälle so vor, dass auch bei grö-ßer werdenden Pfarreibudgets und Immobilienzusammenhängen Eh-renamtliche im → Verwaltungsrat mit dem Pfarrer informiert und gut beraten die Geschicke der ‚Pfarrei neuen Typs‘ lenken können. Eine eigene Broschüre über die Tätigkeit der Verwaltungs-Navigator/inn/en finden Sie hier...

Verwaltungsrat Der „Verwaltungsrat“ ist das synodale Gremium auf der Ebene der Pfarrei und Kirchengemeinde, das für die Verwaltung des Kirchenver-mögens zuständig ist. Der Pfarrer der Pfarrei ist in der Regel der Vorsit-zende des Verwaltungsrates, dessen Mitglieder vom → Pfarrgemeinde-rat gewählt werden. In einer → ‚Pfarrei neuen Typs‘ gibt es einen Ver-waltungsrat, dessen Zusammensetzung in der Wahl durch den Pfarr-gemeinderat möglichst je eine/n Vertreter/in aus jedem → Kirchort (bzw. jeder vorher selbständigen Pfarrei) berücksichtigen soll. Zur Wah-rung von ortsgebundenen Aufgaben im Kirchort (ehemals selbständige Pfarrei oder Kirchengemeinde) kann der Verwaltungsrat einzelnen Per-sonen sogenannte → „Gattungsvollmachten“ erteilen und finanzielle Mittel einer → „Zweckbindung“ unterstellen Aufgabe, Zustandekommen und Arbeitsweise des Verwaltungsrates werden im ‚Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Limburg‘ unter Kapitel II, Seite 57-81 beschrieben. Das ‚Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Limburg‘ finden Sie hier…

Zentrales Pfarrbüro Das „Zentrale Pfarrbüro“ entsteht in der Regel bei der Kirche und dem → Kirchort, die der neuen Pfarrei den Namen geben. Dort werden auf modernem technischem Ausstattungsniveau die gesamten Verwal-tungsaufgaben zusammengefasst und umfängliche und klientenfreund-liche Öffnungszeiten angeboten. Dazu gibt es 1. einen „Besucherbe-reich“ (Frontoffice), wo die dort Tätigen den Publikumsverkehr mit allen Anliegen bedienen, 2. einen „Hintergrundbereich“ (Backoffice), wo die dort Tätigen ungestört die Büro- und Verwaltungsarbeiten der gesamten Pfarrei erledigen und 3. → „Kontaktstellen“ in einzelnen Gemeinden der → ‚Pfarrei neuen Typs‘ (Ortsbüros), wo Sekretärinnen aus dem Zentralen Pfarrbüro pro Woche stundenweise Öffnungszeiten und Ortsdienste versehen. Das ‚Zentrale Pfarrbüro‘ ist an das digitale → Diözesannetz angeschlossen und arbeitet mit zahlreichen zeitgemäßen Computerprogrammen. Die Publikationen rund um das „Zentrale Pfarrbüro“ finden Sie hier.

Zweckbindung Siehe → Finanzmittel Zweckbindung