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Die Legalisation Legalisation von Dokumenten in Belgien

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Die Legalisation

› Legalisation von Dokumenten in Belgien

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Um von einer anderen Behörde als der

Ausstellungsbehörde oder in einem anderen Land

anerkannt zu werden, müssen einige Dokumente

legalisiert werden. In dieser Broschüre erfahren Sie

in großen Linien, was dies bedeutet und welches

Verfahren in Belgien anwendbar ist, um belgische

oder ausländische Dokumente in verschiedenen

Zivil- und Handelsangelegenheiten gültig zu

verwenden.

EinLEitung

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Was ist eine Legalisation? �����������������������������������������������������������������������������������������4

Ist die Legalisation von Dokumenten obligatorisch? ��������5

Von wem werden zu legalisierende Dokumente übersetzt? ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������6

Wo können Sie Ihre Dokumente legalisieren lassen? ��������7

Möchten Sie ein belgisches Dokument in Belgien verwenden? ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 8

Möchten Sie ein belgisches Dokument im Ausland verwenden? ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 9

Möchten Sie ein ausländisches Dokument in Belgien verwenden? ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������12

Müssen Sie Ihr Dokument selbst vorlegen? �������������������������������� 13

Wie viel kostet eine Legalisation?�������������������������������������������������������������� 14

Weitere Informationen ���������������������������������������������������������������������������������������������� 15

Nützliche Adressen �������������������������������������������������������������������������������������������������������� 17

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Was ist eine Legalisation?›› Mit Legalisation ist das Verfahren gemeint, durch

das ein Beamter die Echtheit einer Unterschrift (oder aufeinander folgender Unterschriften) auf einem Dokument bestätigt�

›› Im Falle einer öffentlichen Urkunde werden auch die Eigenschaft des Unterzeichners und die Identität des offiziellen Siegels oder Stempels auf dem Dokument bestätigt�

›› Die Legalisation ist eine einfache Verwaltungs-formalität, die dem Inhalt eines Dokuments keine Authentizität verleiht�

›› Durch diesen Dienst erhalten belgische oder ausländische Dokumente allerdings die benötigte Beweiskraft zur Verwendung in Belgien bzw� im Ausland�

Achtung: ›› Ausschließlich Originaldokumente bzw� beglaubigte,

von derselben Behörde ausgestellte Abschriften dieser Dokumente können legalisiert werden�

›› Die Gültigkeitsdauer einiger öffentlicher Urkunden ist begrenzt (z� B� 3 oder 6 Monate, 1 Jahr oder länger nach der Abgabe)�

›› Falsche, gefälschte oder gescannte Dokumente, deren Legalisation verweigert wird, können gepfändet werden� Im Falle begründeter Zweifel bezüglich der Echtheit wird eine Untersuchung eingeleitet�

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ist die Legalisation von Dokumenten obligatorisch?

Je nach dem Herkunfts- oder Bestimmungsland müssen bestimmte Dokumente eventuell legalisiert werden� Dies ist beispielsweise für Einbürgerungsanträge der Fall� Für einige Länder reicht eine Apostille (offizielles Formular) am Dokument aus� Welche Regelung anwendbar ist, finden Sie auf den Websites http://diplomatie.belgium.be/de/ (klicken Sie auf „Légalisations“ in der Rubrik „Services“), www.hcch.net (Rubrik „Apostille“) oder beim zuständigen Dienst C3�5 des FÖD Auswärtige Angelegenheiten�

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Von wem werden zu legalisieren-de Dokumente übersetzt?

Sowohl in einer Fremdsprache erstellte Dokumente zur Verwendung in Belgien als auch für das Ausland auf Niederländisch, Französisch oder Deutsch erstellte Dokumente müssen in der Regel von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden� Beide, sowohl das Originaldokument als auch die Übersetzung, müssen danach von den jeweiligen Instanzen legalisiert werden�

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Wo können Sie ihre Dokumente legalisieren lassen?

In Belgien sind verschiedene Instanzen auf lokalem, regionalem oder föderalem Niveau zur Legalisation von Unterschriften befugt, sofern davon ein Spezimen (Muster) hinterlegt wurde� Jede Instanz ist nur teilweise befugt, nämlich zur Kontrolle der jeweils bekannten Unterschriften�

Dies erklärt, weshalb häufig mehrere Anträge und/oder Reisen notwendig sind, falls erforderlich in einer bestimmten Reihenfolge (die so genannte Legalisations-kette)� Es kann einige Wochen dauern, um alle benötig-ten Dokumente zusammenzutragen und legalisieren zu lassen� Berücksichtigen Sie daher diese eventuell längere Zeit�

Je nach der Herkunft des Dokuments, auf dem die zu legalisierende Unterschrift steht, müssen Sie sich an eine oder mehrere der nachstehenden Instanzen wenden� In dieser Broschüre kann unmöglich eine vollständige Übersicht über alle zu legalisierenden Dokumente und die jeweils befugten Instanzen vermittelt werden�

Hiernach folgen einige sachdienliche Hinweise�

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Möchten Sie ein belgisches Dokument in Belgien verwenden?

›› Vom Standesbeamten erstellte Dokumente (beispielsweise Geburtsurkunde, Eheschliessungsurkunde, Scheidungsurkunde, Auszug aus dem Strafregister) oder vom örtlichen Polizeipräsidenten erstellte Dokumente können ohne weitere Legalisation in Belgien verwendet werden�

›› Privatschriftliche Urkunden (die von den Parteien selbst erstellt wurden, ohne Intervention Dritter) müssen meistens nicht legalisiert werden�

›› Die Unterschrift einer Privatperson kann von der Gemeindeverwaltung seines Aufenthaltsorts legalisiert werden� Im Grunde kann der Bürgermeister oder sein Stellvertreter auf eigene Verantwortung entscheiden, die Unterschrift einer Person, die nicht in seiner Gemeinde wohnt, zu legalisieren� So dürfen Bürgermeister von Küstengemeinden die Unterschrift von Personen legalisieren, die in den Ferien vorübergehend in ihrer Gemeinde wohnen�

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Möchten Sie ein belgisches Dokument im Ausland verwenden?

›› Von einer Privatperson unterzeichnete Dokumente sind von der Gemeindeverwaltung oder einem Notar zu beglaubigen�

›› Von einem Anwalt oder dem Präsidenten der Anwaltskammer unterzeichnete Dokumente werden vom Bürgermeister oder einem Notar legalisiert�

›› Vom örtlichen Polizeikommissar unterzeichnete Dokumente (z� B� Protokolle) müssen stets vom Bürgermeister, oder in dessen Abwesenheit, von einem Beigeordneten legalisiert werden�

›› Von einem belgischen Notar (z� B� Testament, Verkauf, Gründung einer Gesellschaft), dem Standesbeamten (Geburts-, Ehe- bzw� Sterbeurkunde) oder einem Gouverneur erstellte Dokumente sind vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten zu legalisieren�

›› Bestimmte Dokumente vom LIKIV, dem FÖD Finanzen oder der Industrie- und Handelskammer (z� B� Zertifikate zur Produkteintragung, Mietverträge) werden direkt vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten legalisiert�

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›› Für die Legalisation von durch eine Bildungsanstalt ausgestellten Dokumenten, von der Grundschule bis hin zur Universität, müssen Sie sich im Grunde an die Gemeinschaft wenden, von der diese abhängt; die Gemeinde legalisiert jedoch Schulzeugnisse und -bescheinigungen des Kommunalunterrichts�

›› Für die Legalisierung von durch einen Arzt unterzeichneten Dokumenten (z� B� medizinisches Attest) müssen Sie sich an den FÖD Volksgesundheit wenden�

›› Von einem Gerichtsmediziner erstellte Gutachten (z� B� Obduktion) werden vom zuständigen Gericht legalisiert�

›› Von einem vereidigten Übersetzer in Belgien erstellte Übersetzungen werden vom Präsidenten des Gerichts erster Instanz legalisiert, von dem dieser vereidigt wurde�

›› Dokumente mit der Unterschrift belgischer Magistrate (z� B� Urteil, Offenkundigkeitsurkunde, Bescheiningung der Nichteinlegung einer Berufung, Konkurs) oder einiger bevollmächtigter Kanzleileiter (z� B� beglaubigte Abschrift) sind vom FÖD Justiz zu legalisieren�

›› Dokumente vom Verfassungsgericht (dem ehemaligen Schiedsgericht) sind vom Kanzleileiter dieses Gerichts oder dem Premierminister zu legalisieren�

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›› Vom Belgischen Staatsblatt (z� B� Satzungs- auszüge) ausgestellte Dokumente werden vom FÖD Justiz und/oder FÖD Auswärtige Angelegenheiten legalisiert�

›› Von einem Dienst des FÖD Justiz ausgestellte Dokumente wie Bescheinigungen des Ledigenstandes (Generaldirektorat Gesetzgebung), Haftbescheinigungen (Generaldirektorat Haftanstalten, Dienst Einzelfälle) und Auszüge aus dem Strafregister (Generaldirektorat Gerichtsorganisation, zentrales Strafregister) werden vom FÖD Justiz legalisiert�

›› Die Gerichtsvollzieherurkunden, die der Gerichtsvollzieher oder der stellvertretende Gerichtsvollzieheranwärter unterzeichnet, werden von dem juristischen Dienst der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer (NGK) legalisiert�

Hinweis: Es ist möglich, dass Sie verschiedene aufeinan-der folgende Schritte kombinieren müssen� So sind Dokumente mit der Unterschrift eines belgischen Magist-rats, die jedoch zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, von nacheinander dem FÖD Justiz und danach dem FÖD Auswärtige Angelegenheiten zu legalisieren� In einigen Fällen muss das für das Ausland bestimmte Dokument danach noch der diplomatischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des betreffenden Landes in Belgien vorgelegt werden� Erkundigen Sie sich stets vorher bei den befugten Instanzen (siehe Rubriken „Weitere Informationen“ und „Nützliche Adressen“)�

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Möchten Sie ein ausländisches Dokument in Belgien verwenden?

Die Legalisationsweise im Ausland erstellter Dokumente hängt vom Herkunftsland des Dokuments ab� Es empfiehlt sich, den nachstehend genannten zuständigen Dienst C3�5 des FÖD Auswärtige Angelegenheiten zu kontaktieren�

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Müssen Sie ihr Dokument selbst vorlegen?

Dies müssen Sie nicht selbst tun, außer bei von einer Privatperson unterzeichneten Dokumenten� Jeder kann sich bei den befugten Diensten mit den zu legalisieren-den Dokumenten anmelden�

Sie können diese jedoch auch mit der Post versenden� In diesem Fall sind Ihre Kontaktangaben deutlich anzuge-ben� Ein Einschreiben ist diesbezüglich zu empfehlen�

Hinweis: Die schriftlich eingereichten Akten werden im Grunde nach jedem Schritt per Einschreiben an den Antragsteller zurückgesendet� Der FÖD Justiz kann von im Ausland ansässigen Antragstellern ausschließlich Dokumente, die komplett in Ordnung sind, direkt an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten weiterleiten� Dies erfolgt nur aus-nahmsweise auf Anfrage und nach einer entsprechenden Vereinbarung�

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Wie viel kostet eine Legalisation?

Die Gemeindeverwaltungen sowie der FÖD Auswärtige Angelegenheiten rechnen für jede Legalisation einen festen Betrag (Stempelsteuer) an, der in bar oder per Überweisung beglichen werden kann�

Die Legalisation bei dem Gericht, bei der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer, bei dem FÖD Justiz und bei den Gemeinschaften ist kostenlos�

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Weitere informationen ›› Informationen über Personenstandsurkunden,

die im Ausland erstellt wurden und Belgier betreffen, finden Sie auf der Website http://diplomatie.belgium.be/de/ des FÖD Auswärtige Angelegenheiten und/oder beim C3�5 Personenstand und Familienrecht des FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Rue des Petits Carmes 15, B-1000 Brüssel, Tel� 02 501 87 75, Fax 02 501 84 69

›› Für Informationen bezüglich der Einbürgerung verweisen wir auf den Bericht zum Antragsformular und die Site www.dekamer.be (Menü: „Comment devenir Belge?“) der Abgeordnetenkammer, Einbürgerungsdienst, Boulevard du Régent 35 in B-1000 Brüssel Tel� 02 549 93 00, Fax 02 549 94 99 Geöffnet von 9 bis 12 Uhr

›› Für Informationen im Zusammenhang mit Adoption verweisen wir auf die Broschüren „Adoption in Kürze“ und „Adoption internationale“ (gleichfalls elektronisch erhältlich über unsere Site www.justitie.belgium.be/nl/publicaties der Föderalen Zentralen Behörde für internationale Adoptionen, Boulevard de Waterloo 115 in B-1000 Brüssel, Tel� 02 542 75 61, Fax 02 542 70 56 E-Mail-Adresse: adoption�int�adoptie@just�fgov�be

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›› Für Informationen über das Strafregister können Sie sich an das Zentrale Strafregister wenden: Boulevard de Waterloo 115, B-1000 Brüssel Tel� 02 552 27 47 oder 02 552 27 48, Fax 02 552 27 82 E-mail-Adresse: cjc-csr@just�fgov�be Geöffnet von 9 bis 11�30 Uhr und von 14 bis 15�30 Uhr

›› Für Informationen über Heirat im Ausland wenden Sie sich am Dienst Familienrecht: Boulevard de Waterloo 115 in B-1000 Brüssel, Tel� 02 542 67 36 oder 02 542 65 11, Fax 02 542 70 38 E-mail-Adresse: secretariat�droitdelafamille@just�fgov�be

›› Für weitere Auskünfte in Bezug auf die Legalisation von Unterschriften von Gerichtsvollziehern und Gerichtsvollzieheranwärtern, steht Ihnen der juristische Dienst der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer, Henri Jasparlaan 93 in 1060 Brüssel zur Verfügung, Tel� 02 538 00 92, Fax 02 539 41 11 E-Mail-Adresse: info@nkgb-cnhb�be www.gerechtsdeurwaarders.be Geöffnet: Montags bis Freitags, von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 Uhr

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nützliche adressen

Zur Legalisation von durch Gerichte und Gerichtshöfe oder die Justizverwaltung ausgestellten Dokumenten (Belgisches Staatsblatt, GD Gesetzgebung, Dienst Einzelfälle)

Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) Justiz – Zelle Legalisationen und Parlamentarische FragenDienste des Präsidenten Boulevard de Waterloo 115, 1000 Brüssel Tel�: 02 542 65 32Fax: 02 542 70 52E-Mail-Adresse: legal@just�fgov�bewww.justitie.belgium.beGeöffnet von 9 Uhr bis 12 Uhr und am Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr

Zur Legalisation von durch einen Arzt erstellten Dokumenten

FÖD Volksgesundheit – Dienst Anerkennungen Euro Station 02Place Victor Horta 40, B-1060 Brüssel Tel�: 02 524 97 97www.health.belgium.beNur am Montag von 14 Uhr bis 15�30 Uhr

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Zur Legalisation von durch Bildungsanstalten erstellten Dokumenten

Vlaamse Gemeenschap (Flämische Gemeinschaft)AHOVOKS – Agentschap Hoger Onderwijs, VolwassenenonderwijsKwalificaties & StudietoelagenNARIC-VlaanderenHendrik Consciencegebouw Koning Albert II-laan 15, 1210 Brussel Tel�: 0491 99 68 42 of 02 553 89 26E-mail: griet�muylaert@ond�vlaanderen�beMehr Info auf www.naric.beGeöffnet: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8�30 Uhr bis 11�30 Uhr

Fédération Wallonie-Bruxelles (Föderation Wallonie-Brüssel) Rue Adolphe Lavallée 11080 Brüssel Tel�: 02 690 88 98E-Mail-Adresse: legalisation�sup@cfwb�bewww.enseignement.be > Système éducatif > Diplômes et titres > Légalisation

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Geöffnet: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr - Montag und Donnerstag von 13�30 Uhr bis 16 UhrDeutschsprachige Gemeinschaft Gospertstraße 1-5, B-4700 Eupen Tel�: 087 59 63 64 Fax: 087 55 28 91E-Mail-Adresse: joerg�vomberg@dgov�bewww.dglive.beGeöffnet von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17�30 Uhr

Zur Legalisation von Dokumenten, bestimmt für die Verwendung im Ausland oder bestimmter ausländischer Dokumente, bestimmt für die Verwendung in Belgien

Dienst Legalisation – C3�5FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit Rue des Petits Carmes 27, B-1000 BrüsselTel�: 02 501 32 00 oder 02 501 81 11Fax: 02 501 37 90Siehe Kontaktformular auf der Website: www.diplomatie.belgium.be/de/ Geöffnet von 9 Uhr bis 12 Uhr

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KommunikationsdienstBoulevard de Waterloo 1151000 BrüsselTel : 02 542 65 11www�justice�belgium�be