Die Lehre von der Geschäftsgrundlage im reiserechtlichen Kontext
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Die Lehre von der Geschäftsgrundlage im reiserechtlichen Kontext
traditionelle Auffassung von Pisko: (3 Elemente) Typische Voraussetzungen Sphärenfremdheit (höhere Gewalt – allgemeines
Lebensrisiko) Unvorhersehbarkeit
primär Vertragsanpassung Doppellücke (Subsidiarität)
... weil die Reise „unmöglich geworden ist ....“.
§ 651j BGB und die österreichische Auffassung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage im Reiserecht
Die reiserechtliche Rsp zum Wegfall
der Geschäftsgrundlage
bisherige Grundsätze der Judikatur (Bomben- und Terroranschläge)
Abgrenzung allgemeines Lebensrisiko – höhere Gewalt
Maßstab für die Beurteilung der Unzumutbarkeit
Zeitfaktor
neueste reiserechtliche Entscheidungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage
HG Wien 9. 7. 2002, 20 R 17/02i (bürgerkriegsähnliche Zustände auf Fidschi; Vorhersehbarkeit)
HG Wien 20. 2. 2003, 1 R 324/02x (Pauschalreise zum New York-Marathon Ende Oktober 2001 [unzumutbar])
HG Wien 4. 12. 2003, 1 R 388/03k (Flugreise in die USA Anfang Oktober 2001 [zumutbar])
BGHS Wien 5. 3. 2004, 6 C 1443/03d (SARS-Epidemie – wirksame Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage)