Die Leistungen des BVG, die Risikoversicherung für ... · Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)...
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Die Leistungen des BVG die Risikoversicherung fuumlr
Arbeitslose und die Vorleistungspflicht unter den
Vorsorgeeinrichtungen
Patrick Nasciuti | 20 Juni 2013
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 2
Uumlber PKRuumlck
Die PKRuumlck ist eine auf Pensionskassen und Sammelstiftungen
spezialisierte Lebensversicherungsgesellschaft Sie bietet
Versicherungsloumlsungen fuumlr die Deckung der Risiken Invaliditaumlt
und Tod
Ergaumlnzt wird das Risikogeschaumlft durch ein umfangreiches
Dienstleistungspaket in der Leistungsfallbearbeitung sowie im
Case Management
Die PKRuumlck wurde vor 9 Jahren gegruumlndet und zaumlhlt heute uumlber
148rsquo000 Versicherte
Seite 3
Uumlber PKRuumlck
Uumlber mich
Beruflich
bull MLaw
bull Seit 2010 bei der PKRuumlck
bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht
Privat
bull Verheiratet
bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)
bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik
Seite 4
Uumlber mich
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 5
Das Drei-Saumlulen-Konzept
Seite 6
1
staatliche
AHV
IV
EL
3a 3b 2b 2a
BVG
UVG
berufliche
Obliga-
torium
Uumlberobli-
gatorium
private
frei gebunden
1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV
sowie Ergaumlnzungsleistungen
Zweck Die Renten sollen den
Existenzbedarf angemessen sichern
2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und
UVG (Betrieb)
Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der
1 Saumlule um die Fortsetzung der
gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise zu ermoumlglichen
3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge
Zweck Deckung des individuellen
Vorsorgebedarfes welcher mit den
Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht
gewaumlhrleistet ist
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)
Bundesverfassung Art 113
Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)
Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)
Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der
beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit
Verordnung (WEFV)
Weisungen (EStV BSV usw)
Weitere Erlasse (ZGB OR usw)
Seite 7
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 2
Uumlber PKRuumlck
Die PKRuumlck ist eine auf Pensionskassen und Sammelstiftungen
spezialisierte Lebensversicherungsgesellschaft Sie bietet
Versicherungsloumlsungen fuumlr die Deckung der Risiken Invaliditaumlt
und Tod
Ergaumlnzt wird das Risikogeschaumlft durch ein umfangreiches
Dienstleistungspaket in der Leistungsfallbearbeitung sowie im
Case Management
Die PKRuumlck wurde vor 9 Jahren gegruumlndet und zaumlhlt heute uumlber
148rsquo000 Versicherte
Seite 3
Uumlber PKRuumlck
Uumlber mich
Beruflich
bull MLaw
bull Seit 2010 bei der PKRuumlck
bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht
Privat
bull Verheiratet
bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)
bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik
Seite 4
Uumlber mich
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 5
Das Drei-Saumlulen-Konzept
Seite 6
1
staatliche
AHV
IV
EL
3a 3b 2b 2a
BVG
UVG
berufliche
Obliga-
torium
Uumlberobli-
gatorium
private
frei gebunden
1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV
sowie Ergaumlnzungsleistungen
Zweck Die Renten sollen den
Existenzbedarf angemessen sichern
2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und
UVG (Betrieb)
Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der
1 Saumlule um die Fortsetzung der
gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise zu ermoumlglichen
3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge
Zweck Deckung des individuellen
Vorsorgebedarfes welcher mit den
Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht
gewaumlhrleistet ist
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)
Bundesverfassung Art 113
Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)
Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)
Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der
beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit
Verordnung (WEFV)
Weisungen (EStV BSV usw)
Weitere Erlasse (ZGB OR usw)
Seite 7
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlber PKRuumlck
Die PKRuumlck ist eine auf Pensionskassen und Sammelstiftungen
spezialisierte Lebensversicherungsgesellschaft Sie bietet
Versicherungsloumlsungen fuumlr die Deckung der Risiken Invaliditaumlt
und Tod
Ergaumlnzt wird das Risikogeschaumlft durch ein umfangreiches
Dienstleistungspaket in der Leistungsfallbearbeitung sowie im
Case Management
Die PKRuumlck wurde vor 9 Jahren gegruumlndet und zaumlhlt heute uumlber
148rsquo000 Versicherte
Seite 3
Uumlber PKRuumlck
Uumlber mich
Beruflich
bull MLaw
bull Seit 2010 bei der PKRuumlck
bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht
Privat
bull Verheiratet
bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)
bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik
Seite 4
Uumlber mich
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 5
Das Drei-Saumlulen-Konzept
Seite 6
1
staatliche
AHV
IV
EL
3a 3b 2b 2a
BVG
UVG
berufliche
Obliga-
torium
Uumlberobli-
gatorium
private
frei gebunden
1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV
sowie Ergaumlnzungsleistungen
Zweck Die Renten sollen den
Existenzbedarf angemessen sichern
2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und
UVG (Betrieb)
Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der
1 Saumlule um die Fortsetzung der
gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise zu ermoumlglichen
3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge
Zweck Deckung des individuellen
Vorsorgebedarfes welcher mit den
Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht
gewaumlhrleistet ist
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)
Bundesverfassung Art 113
Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)
Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)
Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der
beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit
Verordnung (WEFV)
Weisungen (EStV BSV usw)
Weitere Erlasse (ZGB OR usw)
Seite 7
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlber mich
Beruflich
bull MLaw
bull Seit 2010 bei der PKRuumlck
bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht
Privat
bull Verheiratet
bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)
bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik
Seite 4
Uumlber mich
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 5
Das Drei-Saumlulen-Konzept
Seite 6
1
staatliche
AHV
IV
EL
3a 3b 2b 2a
BVG
UVG
berufliche
Obliga-
torium
Uumlberobli-
gatorium
private
frei gebunden
1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV
sowie Ergaumlnzungsleistungen
Zweck Die Renten sollen den
Existenzbedarf angemessen sichern
2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und
UVG (Betrieb)
Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der
1 Saumlule um die Fortsetzung der
gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise zu ermoumlglichen
3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge
Zweck Deckung des individuellen
Vorsorgebedarfes welcher mit den
Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht
gewaumlhrleistet ist
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)
Bundesverfassung Art 113
Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)
Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)
Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der
beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit
Verordnung (WEFV)
Weisungen (EStV BSV usw)
Weitere Erlasse (ZGB OR usw)
Seite 7
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 5
Das Drei-Saumlulen-Konzept
Seite 6
1
staatliche
AHV
IV
EL
3a 3b 2b 2a
BVG
UVG
berufliche
Obliga-
torium
Uumlberobli-
gatorium
private
frei gebunden
1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV
sowie Ergaumlnzungsleistungen
Zweck Die Renten sollen den
Existenzbedarf angemessen sichern
2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und
UVG (Betrieb)
Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der
1 Saumlule um die Fortsetzung der
gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise zu ermoumlglichen
3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge
Zweck Deckung des individuellen
Vorsorgebedarfes welcher mit den
Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht
gewaumlhrleistet ist
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)
Bundesverfassung Art 113
Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)
Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)
Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der
beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit
Verordnung (WEFV)
Weisungen (EStV BSV usw)
Weitere Erlasse (ZGB OR usw)
Seite 7
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
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Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Das Drei-Saumlulen-Konzept
Seite 6
1
staatliche
AHV
IV
EL
3a 3b 2b 2a
BVG
UVG
berufliche
Obliga-
torium
Uumlberobli-
gatorium
private
frei gebunden
1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV
sowie Ergaumlnzungsleistungen
Zweck Die Renten sollen den
Existenzbedarf angemessen sichern
2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und
UVG (Betrieb)
Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der
1 Saumlule um die Fortsetzung der
gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise zu ermoumlglichen
3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge
Zweck Deckung des individuellen
Vorsorgebedarfes welcher mit den
Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht
gewaumlhrleistet ist
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)
Bundesverfassung Art 113
Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)
Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)
Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der
beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit
Verordnung (WEFV)
Weisungen (EStV BSV usw)
Weitere Erlasse (ZGB OR usw)
Seite 7
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)
Bundesverfassung Art 113
Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)
Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)
Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der
beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit
Verordnung (WEFV)
Weisungen (EStV BSV usw)
Weitere Erlasse (ZGB OR usw)
Seite 7
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Grundlage BVG
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)
Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso
Seite 8
BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR
Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt
Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird
und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG
deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG
Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind
(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)
Grundlage BVG
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Versicherte Personen
Arbeitnehmende
ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die
Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt
ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der
Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des
24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge
Arbeitslose
ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und
Invaliditaumlt
Seite 9
Grundlage BVG
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die
Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der
Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende
Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst
oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)
den Grenzbetrag uumlbersteigt
Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz
Seite 10
Ohne Altersvorsorge
Grundlage BVG
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
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Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Versicherungsbeginn
Seite 11
Beginn Invalidenversicherung
Beginn Hinterlassenenversicherung
Beginn Altersversicherung
bull bei der AHV versichert
bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt
bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter
bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)
bull Schlussalter Mann 65 Frau 64
1 Januar
1 Januar
18
25
Grundlage BVG
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Beispiele versicherter Lohn BVG
Seite 12
Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570
CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0
CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510
CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430
CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430
CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670
CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670
Grundlage BVG
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Dauer der Versicherungspflicht
Beginn
ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses
Ende
ndash Anspruch auf Altersleistung
ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses
ndash Unterschreitung des Mindestlohnes
keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen
bis 3 Monate
bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung
Seite 13
Probezeit BVG-pflichtig
Grundlage BVG
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Arten von Stiftungen
Seite 14
Firmeneigene Stiftung
ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung
Sammelstiftung
ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine
Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)
Gemeinschaftsstiftung
ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen
Firmen (Solidaritaumlt)
Verbandsstiftungen
ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
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Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
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Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)
Seite 15
bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge
- Zwangsanschluss
- Freiwilliger Anschluss
- Leistungsausrichtung bei Fehlen
eines Anschlusses an eine
Vorsorgeeinrichtung
bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten
bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge
fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Stiftung
Auffangeinrichtung
BVG
Grundlage BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)
Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung
Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche
Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird
getragen von den grossen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber
Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch
hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)
Seite 16
Antwort
Frage
Grundlage BVG
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)
Seite 17
(Ruumlck-)
Grundlage BVG
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 18
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbersicht der Leistungen nach BVG
Seite 19
Ereignis Art der Leistung
Pensionierung Altersrente
Pensionierten-Kinderrente
Invaliditaumlt Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Todesfall Witwen- Witwerrente
Waisenrente
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Invalidenleistungen nach BVG (1)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche
als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine
Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren
und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit
Seite 20
Art 23 ff BVG
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
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Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
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Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Invalidenleistungen nach BVG (2)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 21
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Invalidenleistungen nach BVG (3)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 22
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE 1
11062011
Arbeitsunfaumlhigkeit
07032012 ndash 07062012
Austritt
VE 1
31082012
Invaliditaumlt
01032013
Wer ist Leistungspflichtig
Eintritt
VE 2
01102012
BVG-Leistungen
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Invalidenleistungen nach BVG (4)
Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den
Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann
faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist
und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat
Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit
deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein
Seite 23
Art 23 ff BVG
Eintritt
VE
11062011
Austritt
VE
31082012
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 1)
Beginn Wartejahr
01092012
Wer ist Leistungspflichtig
Taggeld
ALV
ab 01092012
(Samstag)
Invaliditaumlt
Sept 2013
(Variante 2)
Beginn Wartejahr
03092012
VE
Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit
BVG-Leistungen
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Houmlhe der Invalidenleistungen
Volle
Invalidenrente 11
Wenn im Sinne der IV mindestens
70 Prozent invalid
Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens
60 Prozent invalid
Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens
50 Prozent invalid
Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens
40 Prozent invalid
Seite 24
Wie lange wird diese Regelung noch gelten
BVG-Leistungen
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)
Seite 25
Quelle BSV
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
BVG Bindungswirkung (1)
Grundsatz
Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung
der Invalidenversicherung gebunden
Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches
Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden
Seite 26
PK
BVG-Leistungen
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
BVG Bindungswirkung (2)
Ausnahmen
ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen
ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar
ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des
Rentenanspruchs nicht wesentlich
Die VE geht reglementarisch von einem anderen
Invaliditaumltsbegriff aus
Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen
Seite 27
BVG-Leistungen
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
laquoSonderfallraquo gemischte Methode
Seite 28
50
Haushalt
Einschraumlnkung
25
Einschraumlnkung
100
Einschraumlnkung Haushalt
25 von 50 =
Einschraumlnkung Erwerb
100 von 50 =
50
Erwerb
IVG-rechtlicher IV-Grad
BVG-rechtlich massgebend 100
50 + 125 = 625 (63)
1250
50
BVG-Leistungen
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Hinterlassenenleistungen nach BVG
Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der
Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der
Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt
Leistungen an
bull Uumlberlebender Ehegatte
bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner
bull Geschiedener Ehegatte
bull Kinder des Verstorbenen
bull laquoPflegekinderraquo
Seite 29
Art 18 ff BVG
BVG-Leistungen
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen
Bei Arbeitsunfaumlhigkeit
- Beitragsbefreiung
Im Invaliditaumlt
- Invaliditaumltskapital
Im Todesfall
- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital
Seite 30
Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbungsbeispiel
Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet
die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias
Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine
Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis
zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25
Geburtstag
Seite 31
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbungsbeispiel (Variante 1)
Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der
Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu
seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss
seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag
Seite 32
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbungsbeispiel (Variante 2)
Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 33
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbungsbeispiel (Variante 3)
Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet
Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge
Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen
Vorsorge
Seite 34
Antwort
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Seite 35
Auszug aus Reglement der Pensionskasse
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Auszug aus dem Vorsorgeausweis
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne
Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was
erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 36
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
BVG-Leistungen
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Uumlbungsbeispiel (Variante 5)
Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)
Todesfallkapital
Marco erhaumllt nichts
Seite 37
Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs
Antwort
Testament
laquoHiermit setze ich
meinen Sohn Marco
zum alleinigen Erben
meines gesamten
Vermoumlgens einraquo
Zuumlrich 11052004 M Muster
Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die
Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma
des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der
beruflichen Vorsorge
BVG-Leistungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 38
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
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Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
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Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Das ideale Leistungsfallmanagement (1)
5
88
6
Geburtsgebrechen
Krankheiten
Unfall
49
11
17
21 Psychische Krankheiten
Krankheiten Nervensystem
Knochen und Bewegungsorgane
Andere Krankheiten
9 von 10 IV-Faumllle waren auf
Krankheit zuruumlckzufuumlhren
Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo
und laquoBewegungsapparatraquo
dominieren mit knapp 70 der
Faumllle
64 der Bevoumllkerung zwischen
dem 18 Lebensjahr und dem
Rentenalter erhalten eine
IV-Rente
Seite 39
Quelle IV Statistik 2011
Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011
Krankheiten
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
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Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
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Weinbergstrasse 139
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8042 Zuumlrich
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Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Das ideale Leistungsfallmanagement (2)
Seite 40
Koordination
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Das ideale Leistungsfallmanagement (3)
BVG IV
Vertragsbeginn
Warnsignale
KrankheitUnfall 65
proaktiv aktiv reaktiv
Leistungsfall
verhindern durch
Praumlvention
Gesundheitsfoumlrderung
Absenzenmanagement
Leistungsfall managen
durch
Fruumlherfassung
Falltriage
Koordination
Case Management
Leistungsfall verwalten
durch
technisch-admin
Fallbearbeitung
Gutachten
Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)
proaktiv aktiv reaktiv
KTG
Seite 41
Koordination
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
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Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit
Koordination infolge einer Krankheit
Seite 42
Lohnbezug Kollektiv-
Krankentaggeld-
Versicherung
Lebenslange IV Rente gemaumlss
BVG
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
Ziel der 1 und 2
Saumlule 60 des
letzten Lohnes ndash
bisherige
Lebenshaltung
angemessen
fortfuumlhren
Uumlberobligatorium
Koordination
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
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Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
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Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
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Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
90
100
80
60
1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall
Koordination infolge eines Unfalles
Seite 43
Lohnbezug UVG-
Taggeld
IV-Leistungen AHV-
Leistungen
UVG-
Invalidenrente
lebenslaumlnglich
Max 90
Wenn aus AHV
IV und UVG
nicht erreicht ndash
werden BVG
Leistungen
komplementaumlr
faumlllig
BVG ()
Gem OR 80
Lohnfortzahlungspflicht AG
Koordination
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
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Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
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Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 44
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
Seite 45
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
Seite 47
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (4)
Vorleistungspflicht
Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
Seite 48
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
Seite 51
Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
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Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Vorleistungspflicht (1)
Art 70 ATSG
1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen
hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen
2 Vorleistungspflichtig sind
(hellip)
d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten
deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche
Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist
3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen
anzumelden
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Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (2)
Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
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Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
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Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
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Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
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Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Art 70 Abs 2 lit b ATSG
Taggelder Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
nach BVG
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Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
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ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
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Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
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Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
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Agenda
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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
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(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
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Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
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hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
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VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
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Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich
Pruumlfung der Vorleistungspflicht
ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet
ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)
ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung
ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung
Seite 46
Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen
Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
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Sachleistungen und
Taggelder
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Invalidenversicherung
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Sachleistungen und
Taggelder
Unfall- bzw
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
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Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
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Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
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Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
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1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
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5 Die Vorleistungspflicht
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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
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(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
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Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
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4 Leistungsfallmanagement und Koordination
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Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
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Vorleistungspflicht (3)
Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung
vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim
Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist
Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen
Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige
Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der
zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen
Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen
Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische
Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen
Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden
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Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
Taggelder
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Krankenversicherung
Invalidenversicherung
Arbeitslosenversicherung
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Invalidenversicherung
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Arbeitslosenversicherung
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Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
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nach BVG
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Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
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MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
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der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
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Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
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Betrag aus
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5 Die Vorleistungspflicht
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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
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(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
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BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
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3 Die Leistungen der 2 Saumlule
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Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
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Was Umstrittene Systeme
Krankenversicherung
Art 70 Abs 2 lit a ATSG
Sachleistungen und
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Militaumlrversicherung
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Arbeitslosenversicherung
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Krankenversicherung
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Art 70 Abs 2 lit c ATSG
Sachleistungen und
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Militaumlrversicherung
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Art 70 Abs 2 lit d ATSG
Renten (nur
obligatorischen Vorsorge)
Unfallversicherung
Militaumlrversicherung
Beruflichen Vorsorge
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Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
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Nachzahlungen der IV und BVG
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die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
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Kasse bekannt
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Betrag aus
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Vorleistungspflicht
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1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
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(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
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Entwicklungen
Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)
BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip
hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen
rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar
Seite 54
Entwicklungen
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 55
Diskussion ndash offene Fragen
Seite 56
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw
Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28
E-Mail patricknasciutipkrueckcom
Adresse PKRuumlck
Weinbergstrasse 139
Postfach
8042 Zuumlrich
wwwpkrueckcom
Seite 57
Die Verjaumlhrung
Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht
VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
Seite 58
Verjaumlhrung
IV-Revision 6a - Ablauf
Seite 59
IV-Revision 6a
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)
Art 71 ATSG
Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen
nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem
anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen
seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten
Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus
einzelgesetzlichen Bestimmungen
Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine
Ruumlckabwicklung vorgenommen
Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-
MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert
Seite 49
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
Seite 50
Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
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Vorleistungspflicht
Agenda
1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich
2 Grundlage der beruflichen Vorsorge
3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
7 Diskussion ndash offene Fragen
Seite 52
Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)
Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
Seite 53
(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
Entwicklungen
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BGE 8C_3022011 vom 20092011
Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden
betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme
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hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von
erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
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3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
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Was entscheidet das BGer
Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
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IV-Revision 6a
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)
Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung
ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen
der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet
werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)
ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig
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Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person
Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der
IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein
Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt
(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)
Vorleistungspflicht
Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)
Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit
Nachzahlungen der IV und BVG
ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an
die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu
ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der
Kasse bekannt
ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem
Betrag aus
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Vorleistungspflicht
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3 Die Leistungen der 2 Saumlule
4 Leistungsfallmanagement und Koordination
5 Die Vorleistungspflicht
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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen
obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge
Kinderrente
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(BVG) IV-Rente
(BVG) IV-Kinderrenten
(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente
OHNE IV-Kinderrenten
moumlglich Ja falls
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VE richtet keine Kinderrenten aus
VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt
VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)
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Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig
Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig
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erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt
Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten
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