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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einheit- lichem Gefüge ihrer natürlichen Bestandteile: der aus Gestein und Oberflächenform gebildeten Bodengestalt (Bodenplastik), des Regionalklimas, des Wasserhaushalts, der Böden, der Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur der naturräumlichen Ein- heiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenz Ii in i e n zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie si nd bei allmählichem Übergang von naturräumlichen Einheiten inein- ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, S. 6 ff u. 15 ff). Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten ---- 1. Ordnung --- 2. -- 3. Nicnt Iinienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten 1. Ordnung === 2. =c:::: 3. -- 4. (naturr. Haupt- = = 4. einheilen) (naturr. Haupt- einheiten) --- 5. == = 5. 6. ---- 6. .............. 7. oooc 7 . Singularitälen 4. -7. O rdnu ng Singulari töten 5. -7 . Ordnung Singularitäten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund gefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentlicne, in ihr aber auf- fällige besondere landschaflliche Erscneinungen, z. B. eine vu lkanische Erhebung in einer sonst nicnt durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Ei nheit. Oie Haupteinheiten hoben in Karte und Text dreiziffrige fettgedruckte Zahlen. Oie Untergliederungen sind durch kleinere Zusatzzahlen noch dem dekadischen System bezeichnet, sodaß mit insgesamt 4 Ziffern eine Einheil 5. Ordnung, mit 5 Ziffern eine solche 6. Ordnung usw. gekennzeicnnet ist. ökologische Unterschiede benachbarter naturräumlicher Einheiten Grenzen 2. Unterschiedsgrades 3. 4. 5. Politische Grenzen Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Arnsberg 1 Landkreis Willgenslein Hessen Regierungsbezirk Wiesbaden 2 Landkreis Siedenkopf 3 Dillkreis 4 Wetzlar 5 Oberlahnkreis Regierungsbezirk Kassel 6 Landkreis Frankenberg 7 Marburg 8 Kreisfreie Stadt Marburg o . d . L. 9 Landkreis Fritzlar- Homberg 10 Ziegenhain Regierungsbezirk Darmstadt 11 Landkreis Alsfeld 12 Lauterbach 13 Büdingen 14 Gießen 15 Kreisfreie Stadt Gießen Bearbeiter: G. Sandner Geographische Landesaufnahme 1 :200000 Naturräumliche Gliederung, BI. 125 Marburg , Bearbe itu ng abgeschlossen: März 1958 Grundlagen: Topogr. Übersichlskarte des Deutschen Reiches, 1 : 200000, mit Genehmigung des Instituts für Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M., letzte Nachträge 1939 Verwaltungskarte des Reg.-Bez. Arnsberg, 1: 200000, herausgeg e ben vom Landesvermessungsamt Nordr hein -Westfalen , Stand 1954. - Gemeindegrenzenkarte YRn Hessen, 1 : 250 000 , heraus- gegeben vom Hassischen Landesvermessungsamt, Stand 1954. Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung Herausgegeben vom Institut für Landeskunde 1:200000 0 2 4 6 8 1 0km I Ausgabe 1959 Übersicht der Anschluflblätter 110 111 112 124 126 138 139 140 125 Marburg Kartographie und Dr uck; Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforscnung Bundesanstalt r Landeskunde und Raumforschung Sel bstverlag • Bad Godesberg

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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einheit-lichem Gefüge ihrer natürlichen Bestandteile: der aus Gestein und Oberflächenform gebildeten Bodengestalt (Bodenplastik), des Regionalklimas, des Wasserhaushalts, der Böden, der Pflanzen-und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur der naturräumlichen Ein-heiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenz Iiin i e n zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzu legen, oder sie sind bei allmählichem Übergang von naturräuml ichen Einheiten inein-ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, S. 6 ff u. 15 ff).

Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten

---- 1. Ordnung --- 2. -- 3. Nicnt Iinienhaft festlegbare Grenzen

naturräumlicher Einheiten

1. Ordnung

=== 2. =c:::: 3.

-- 4. (naturr. Haupt- = = 4 .einheilen)

(naturr. Haupt-einheiten)

--- 5. == = 5. 6. ---- 6.

.............. 7. oooc 7 . Singularitälen 4. -7. O rdnung Singulari töten 5. -7. Ordnung

Singularitäten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund gefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentlicne, i n ihr aber auf-fällige besondere landschaflliche Erscneinungen, z. B. eine vu lkanische Erhebung in einer sonst nicnt durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.

Oie Haupteinheiten hoben in Karte und Text dreiziffrige fettgedruckte Zahlen. Oie Untergliederungen sind durch kleinere Zusatzzahlen noch dem dekadischen System bezeichnet, sodaß mit insgesamt 4 Ziffern eine Einheil 5. Ordnung, mit 5 Ziffern eine solche 6. Ordnung usw. gekennzeicnnet ist.

ökologische Unterschiede benachbarter naturräumlicher Einheiten

Grenzen 2. Unterschiedsgrades

3. 4 .

5.

Politische Grenzen

Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Arnsberg

1 Landkreis Willgenslein

Hessen Regierungsbezirk Wiesbaden

2 Landkreis Siedenkopf 3 Dillkreis 4 Wetzlar 5 Oberlahnkreis

Regierungsbezirk Kassel 6 Landkreis Frankenberg 7 Marburg 8 Kreisfreie Stadt Marburg o . d . L. 9 Landkreis Fritzlar- Homberg

10 Ziegenhain Regierungsbezirk Darmstadt

11 Landkreis Alsfeld 12 Lauterbach 13 Büdingen 14 Gießen 15 Kreisfreie Stadt Gießen

Bearbeiter: G. Sandner

Geographische Landesaufnahme 1 :200000 Naturräumliche Gliederung, BI. 125 Marburg, Bearbeitung abgeschlossen: März 1958

Grundlagen: Topogr. Übersichlskarte des Deutschen Reiches, 1 : 200000, mit Genehmigung des Instituts für Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M., letzte Nachträge 1 9 3 9 Verwaltungskarte des Reg.-Bez. Arnsberg, 1: 200000, h e r a u s g e g e b e n vom Landesvermessungsamt Nordrhein -Westfalen , Stand 1954. - Gemeindegrenzenkarte YRn Hessen, 1 : 250 000 , heraus-gegeben vom Hassischen Landesvermessungsamt, Stand 1954.

Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung

Herausgegeben vom Institut für Landeskunde

1:200000 0 2 4 6 8 10km

I

Ausgabe 1959

Übersicht der Anschluflblätter

110 111 112

124 126

138 139 140

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