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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) im Bildungszentrum Reutlingen- Nord W. Kopp & M. Schreiner

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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

im Bildungszentrum Reutlingen-Nord

W. Kopp & M. Schreiner

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Struktur

1. Grundkonzeption

2. Fächer, Kurse und Belegungspflicht

3. Punktesystem und Noten

4. Gleichwertige Leistungen

5. Abiturprüfung

6. Besondere Lernleistung

7. Abrechnung

8. Termine und Internetadressen

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Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. Leistungen

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen

Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden

Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt.

Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit,

• theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen,

• schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen,

• sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können.

Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium

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Breite und tiefeAllgemeinbildung

Pflichtfächer Pflichtbelegung Pflichtanrechnung

Eigene Begabung undWünsche

Wahlfächer Wahlbelegung Wahlanrechnung

Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. Leistungen

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen

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Welche Fächer gibt es?Aufgabenfelder Pflichtbereich Wahlbereich

Isprachlich-literarisch-

künstlerisch

Deutsch, Englisch, Französisch, Latein,

Musik, Bildende Kunst

Spät als AG begonnene Fremdsprachen,

Literatur*

IIgesellschaftswissen-

schaftlich

Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde,

Wirtschaft,Religion, Ethik

Philosophie*, Psychologie*

IIImathematisch-

naturwissenschaftlich-technisch

Mathematik,Physik, Biologie, Chemie

Astronomie*, CAS*, Darstellende Geometrie*,

Geologie*, Informatik

Ohne Zuordnung Sport

Wechselnde Zuordnung Seminarkurs

* In diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufen nur 2 Kurse besucht werden.

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Was ist ein Kurs?

Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt.

Beispiele:

• Mathematik: 4 Kurse (12.1, 12.2, 13.1, 13.2)

• Psychologie*: 2 Kurse (13.1, 13.2)

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Wie viele Stunden hat ein Kurs?

Vierstündige Kurse• Kurse in den Pflichtkernfächern• Kurse den Wahlkernfächern• Kurse in jeder Fremdsprache

(ausgenommen: spät beginnende können auch zwei- oder dreistündig sein)

Zweistündige Kurse• Kurse in jedem anderen Fach

Zweistündige Seminarkurse

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Welche Kurse müssen belegt werden?

Vierstündige Kurse (jeweils vier Kurse)

• 3 PflichtkernfächerDeutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I

• 1. WahlkernfachEine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oderPhysik oder Biologie oder Chemie

• 2. WahlkernfachJedes Fach aus dem Pflichtbereich

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Welche Kurse müssen belegt werden?

Zweistündige Kurse (jeweils vier Kurse)

• Musik oder Bildende Kunst

• Geschichte

• Gemeinschaftskunde (12.1 & 13.2) bzw. Geographie (12.2 & 13.1)Sonderfall:Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so werden Geographie in 12.2 und

Gemeinschaftskunde in 13.2 erlassen, es sei denn, man wählt eines dieser Fächer als mündliches Prüfungsfach.

• Religionslehre bzw. Ethik

• Zwei der Fächer Physik, Chemie oder BiologieHinweis:Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden,

• Sport

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Kurszahl und Wochenstunden• 20 4-stündige Kurse

• mind. 20 2-stündige Kurse

• durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr (AGs werden mitgezählt)

Zur Kurswahl mit Winprosa

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Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet?

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft

ungenügend

Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle – je nach Tendenz – zugeordnet.

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GFS/ gwL

• Mögliche FormenSchriftliche Hausarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate bzw.

Präsentationen, mündliche Prüfungen, …

• Rahmenbedingungen- Verpflichtung zu drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe

(eine vierte ist möglich)- Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar)- Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur- Tutor koordiniert

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Schriftliches und mündliches Abitur

In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft.

Es gibt:

• vier schriftliche Prüfungsfächer

• ein mündliches Prüfungsfach

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Schriftliche Prüfungsfächer

Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind:

• alle drei Pflichtkernfächer • Deutsch • eine Fremdsprache • Mathematik

• ein Wahlkernfach

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Mündliches Prüfungsfach

Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Felder abgedeckt werden. Das bedeutet:

• Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft:Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld

(Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik)

oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld.

• Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft:Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich oder eine beliebige besondere Lernleistung (oder eine spät beginnende Fremdsprache)

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Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach

• Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten.

• Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach

gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).

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Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach

Jeder Schüler kann – freiwillig oder unfreiwillig* – in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden.

* bei Festlegung durch den Prüfungsvorsitzenden.

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Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen

Mündliches Prüfungsfach

• Präsentationsprüfung über ein Thema, das aus vier vom Schüler vorgelegten Themen ca. eine Woche vor der Prüfung ausgewählt wird.• Gruppenprüfung ist möglich (durch die Themenstellung muss die individuelle Leistung eindeutig erkennbar sein).

Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach

• Prüfungsaufgaben

• Bearbeitung während 20minütiger Vorbereitungszeit

• Einzelprüfung

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Die besondere Lernleistung (bLL)

• Teilnahme an einem Seminarkurs- Fachübergreifende Themenstellung- Wahl des individuellen Themas zu Beginn von 12.1- Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte- 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium- Bewertung als Einheit mit max. 60 Punkten (Leistungen der 2 Halbjahre

+ Dokumentation + Kolloquium) - Schülerbezogene Zuordnung zu einem Aufgabenfeld

• Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb- Schulleitung entscheidet über Anerkennung- Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium- Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP)

Jeder Schüler kann max. eine besondere Lernleistung erbringen.

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Die „Jokerfunktionen“

Besondere Lernleistung aus…

Die schriftl. Prüfungsfächer decken

Feld II ab. Kann das mündliche Prüfungsfach

ersetzt werden?

Die schriftl. Prüfungsfächer decken Feld II

nicht ab. Kann das mündliche

Prüfungsfach ersetzt werden?

Die bLL ersetzt das mündliche

Prüfungsfach nicht. Die bLL kann wie zwei zusätzliche Kurse in Block I

eingebracht werden.

Feld I ja nein ja

Feld II ja ja ja

Feld III ja nein ja

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Pflichtanrechnung in Block I

• Kurse in den fünf Kernfächern (20 Kurse)• Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht)

• Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse)

• Geschichte (4 Kurse)

• Gemeinschaftskunde / Geographie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten)

• 2 Naturwissenschaften (2 x 4)

Falls noch nicht enthalten:

• Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)

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Wahlanrechnung in Block I

• Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt.In diesem Fall wird die mittlere Punktzahl aller angerechneten Kurse bestimmt und diese mit 40 multipliziert.

• Die besondere Lernleistung ist – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bLL verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.

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Mindestanforderungen

Block I (Qualifikationsphase)

• mindestens 200 von 600 möglichen Punkten• maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 „unterbelegen“, von 45 – 49 Kursen darf man 9 unterbelegen, ...)• kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten

Block II (Abiturprüfung)

• mindestens 100 von 300 möglichen Punkten• in 3 Prüfungsfächer mindestens 5 Punkte

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Termine in 11

• Februar: Plakat zur Übersicht über Wünsche nach 4stündigen Kursen

• Februar/März: Infophase über Inhalte und Anforderungen der Kurse durch Lehrkräfte

• März: Abfrage der Koop-Kurse (verbindliche Meldungen)

• März / April / Mai: – Durchführung der Basiswahl (komplette Kurswahl einschl.

Angabe von Prüfungsfächern und der besonderen Lernleistung)– Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot /

Schienenmodell)– Wer muss 4stündige Kurse umwählen?

• Juli: Durchführung der Hauptwahl

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Termine in 12 / 13

• Nach Ausgabe des Zeugnisses für 12.2:– Festlegung des 4. schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) – Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser

Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach

• Nach Ausgabe des Zeugnisses für 13.1:– Wahl des mündlichen Prüfungsfachs

• Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: – Angabe der anzurechnenden Kurse – Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung– Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung

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Leitfaden Abitur 2010

NGVO (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform)

Präsentationen über die NGVO

Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. Leistungen

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen

www.bzn.rt.bw.schule.de