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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium im Bildungszentrum Reutlingen- Nord W. Kopp & M. Schreiner

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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden

Gymnasium

im Bildungszentrum Reutlingen-Nord

W. Kopp & M. Schreiner

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Struktur

1. Grundkonzeption

2. Fächer, Kurse und Belegungspflicht

3. Punktesystem und Noten

4. Gleichwertige Leistungen

5. Abiturprüfung

6. Besondere Lernleistung

7. Abrechnung

8. Termine und Internetadressen

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Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. Leistungen

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen

Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden

Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt.

Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit,

• theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen,

• schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen,

• sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können.

Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium

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Breite und tiefeAllgemeinbildung

Pflichtfächer Pflichtbelegung Pflichtanrechnung

Eigene Begabung undWünsche

Wahlfächer Wahlbelegung Wahlanrechnung

Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. Leistungen

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen

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Welche Fächer gibt es?

Aufgabenfelder Pflichtbereich Wahlbereich

Isprachlich-literarisch-

künstlerisch

Deutsch, Englisch, Französisch, Latein,

Musik, Bildende Kunst

Spät als AG begonnene Fremdsprachen,

Literatur*

IIgesellschaftswissen-

schaftlich

Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde,

Wirtschaft,Religion, Ethik

Philosophie*, Psychologie*

IIImathematisch-

naturwissenschaftlich-technisch

Mathematik,Physik, Biologie, Chemie

Astronomie*, Darstellende Geometrie*, CAS*,

Geologie*, Informatik

Ohne Zuordnung Sport

Wechselnde Zuordnung Seminarkurs

* In diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufen nur 2 Kurse besucht werden.

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Was ist ein Kurs?

Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt.

Beispiele:

• Mathematik: 4 Kurse (12.1, 12.2, 13.1, 13.2)

• Psychologie*: 2 Kurse (13.1, 13.2)

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Wie viele Stunden hat ein Kurs?

Vierstündige Kurse• Kurse in den Kernkompetenzfächern• Kurse im Profilfach• Kurse im Neigungsfach• Kurse in jeder Fremdsprache

(ausgenommen: spät beginnende können auch zwei- oder dreistündig sein)

Zweistündige Kurse• Kurse in jedem anderen Fach

Zweistündige Seminarkurse

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Welche Kurse muss ich belegen?

Vierstündige Kurse (jeweils vier Kurse)

• 3 KernkompetenzfächerDeutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I

• 1 ProfilfachEine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oderPhysik oder Biologie oder Chemie oder Bildende Kunst*

• 1 NeigungsfachJedes Fach aus dem Pflichtbereich

* Bildende Kunst kann nur als Profilfach gewählt werden, wenn in den vorangehenden Klassen das Kunst-Profil besucht wurde. Ist dies nicht der Fall, kann Bildende Kunst nur als Neigungsfach vierstündig belegt werden.

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Welche Kurse muss ich belegen?

Zweistündige Kurse (jeweils vier Kurse)

• Musik oder Bildende Kunst

• Geschichte in Kombination mit Gemeinschaftskunde (12.1 & 13.2) bzw. Erdkunde (12.2 & 13.1)Sonderfall:Ist Wirtschaft Neigungsfach, so werden Erdkunde in 12.2 und Politik in 13.2 erlassen, es sei denn, man wählt eines dieser Fächer als mündliches

Prüfungsfach.

• Religionslehre bzw. Ethik

• Zwei der Fächer Physik, Chemie oder BiologieSonderfälle:Ist eine Naturwissenschaft Profil- oder Neigungsfach,• so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden,• so kann die zweistündige Naturwissenschaft durch einen Seminarkurs mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt ersetzt werden.

• Sport

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Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet?

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft

ungenügend

Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle – je nach Tendenz – zugeordnet.

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GFS/ gwL

• Mögliche FormenSchriftliche Hausarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate bzw.

Präsentationen, mündliche Prüfungen, …

• Rahmenbedingungen- Verpflichtung zu drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe

(eine vierte ist möglich)- Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar)- Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur- Tutor koordiniert

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Schriftliches und mündliches Abitur

In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft.

Es gibt:

• vier schriftliche Prüfungsfächer

• ein mündliches Prüfungsfach

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Schriftliche Prüfungsfächer

Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind:

• alle drei Kernkompetenzfächer • Deutsch • eine Fremdsprache • Mathematik

• Profil- oder Neigungsfach

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Mündliches Prüfungsfach

Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Felder abgedeckt werden. Das bedeutet:

• Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft:Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld

(Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik)

oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld.

• Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft:Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich oder eine beliebige besondere Lernleistung (oder eine spät beginnende Fremdsprache)

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Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach

• Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten.

• Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach

gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).

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Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach

Jeder Schüler kann – freiwillig oder unfreiwillig* – in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden.

* Bei Festlegung durch den Prüfungsvorsitzenden.

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Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen

Mündliches Prüfungsfach

• Präsentationsprüfung über eine Thema, das aus vier vom Schüler vorgelegten Themen ca. eine Woche vor der Prüfung ausgewählt wird.• Gruppenprüfung ist möglich (durch die Themenstellung muss die individuelle Leistung eindeutig erkennbar sein).

Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach

• Prüfungsaufgaben

• Bearbeitung während 20minütiger Vorbereitungszeit

• Einzelprüfung

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Die besondere Lernleistung

• Teilnahme an einem Seminarkurs- Fachübergreifende Themenstellung- Wahl des individuellen Themas zu Beginn von 12.1- Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte- 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium- Bewertung als Einheit mit max. 60 Punkten (Leistungen der 2 Halbjahre

+ Dokumentation + Kolloquium) - Schülerbezogene Zuordnung zu einem Aufgabenfeld

• Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb- Schulleitung entscheidet über Anerkennung- Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium- Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerb erneut (max. 30 NP), ebenfalls die Dokumentation und das Kolloquium (je 15 NP)

Jeder Schüler kann max. eine besondere Lernleistung erbringen.

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Die „Jokerfunktionen“

Besondere Lernleistung aus…

Ist bei Belegung einer 4stündigen Naturw. der Ersatz der 2. Naturwiss.

möglich?

Die schriftl. Prüfungsfächer

decken Feld II ab. Kann das mündliche Prüfungsfach ersetzt

werden?

Die schriftl. Prüfungsfächer decken Feld II

nicht ab. Kann das mündliche

Prüfungsfach ersetzt werden?

Feld I nein ja nein

Feld II nein ja ja

Feld III ja ja nein

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Pflichtanrechnung in Block I

• Kurse in den drei nicht doppelt gewichteten Prüfungsfächern aus den ersten drei Schulhalbjahren (9 Kurse)

• Alle Kurse des nicht geprüften Profil- oder Neigungsfachs (4 Kurse)

Falls noch nicht anderweitig eingebracht:

• Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse)

• Geschichte/ Gemeinschaftskunde/ Erdkunde (4 Kurse)Sonderfälle:

Ist eines der drei Fächer oder Wirtschaft als einfach gewichtetes Neigungsfach abgerechnet, so sind in den übrigen Fächern nur noch zwei Kurse der jeweils vorgeschriebenen Kombination einzubringen.

Falls Kurse in Religion bzw. Ethik nicht mehr angerechnet werden können, dürfen bis zu zwei Kurse der ersten beiden Schulhalbjahre bei der Anrechnung entfallen.

• Naturwissenschaften (2 x 2, falls sonst noch keine Naturwiss. eingebracht wurde, also 4 Kurse)

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Wahlanrechnung in Block I

• Die pflichtmäßig angerechneten Kurse werden bis 22 aufgefüllt mit Kursen nach Wahl des Schülers.

• Die besondere Lernleistung wird – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I anrechenbar sein, allerdings dann nur in zweifacher Wertung, d. h. mit bis zu höchstens 30 Punkten.

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Mindestanforderungen

Block I (einfach gewertete Kurse)

• mindestens 110 Punkte aus 22 Kursen• maximal 5 Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten („unterbelegt“)

Block II (zweifach gewertete Kurse)

• mindestens 70 Punkte• maximal 2 Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten

Block III (Abiturprüfung)

• mindestens 100 Punkte• mindestens 2 Prüfungsfächer (darunter ein zweifach gewertetes) mit

mindestens je 20 Punkten

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Termine in 11

• Februar: Plakat zur Übersicht über Wünsche nach 4stündigen Kursen

• März: Abfrage der Koop-Kurse (sehr verbindliche Meldungen)

• März / April / Mai: – Durchführung der Basiswahl (komplette Kurswahl einschl. Angabe von

Prüfungsfächern, zweifach gewerteten schriftlichen Fächern und der besonderen Lernleistung)

– Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot / Schienenmodell)

– Wer muss 4stündige Kurse umwählen?

• Juli: Durchführung der Hauptwahl

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Termine in 12 / 13

• Nach Ausgabe des Zeugnisses für 12.2:– Festlegung des Profil- oder Neigungsfachs als schriftliches Prüfungsfach– Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser

Fremdsprachen als Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfach

• Nach Ausgabe des Zeugnisses für 13.1:– Festlegung der zweifach gewerteten Prüfungsfächer– Wahl des mündlichen Prüfungsfachs

• Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: – Angabe der anzurechnenden Kurse– Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung– Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung(en)

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Leitfaden Abitur 2009

NGVO (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform)

Präsentation über die NGVO

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