Die neue Vergabeverordnung VgV - AKBW · Gemäß § 74 VgV werden Planungsleistungen in der Regel...

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  • Thomas Treitz, Referent Vergabe Wettbewerb, AKBW

    Ansprechpartner der Architektenkammer Baden-Württemberg im Bereich Vergabe und Wettbewerb: Thomas Treitz, Tel: 0711 / 2196-209, [email protected] Gabriele Magg, Tel: 0711 / 2196-132, [email protected]

    www.akbw.de

    Die neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen

  • Neu 2016: GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen)

    Neu 2016: VgV (Vergabe-verordnung)

    Neu 2016: SektVO (Sektoren-verordnung)

    VOL Vergabe- und

    Vertragsordnung für Leistungen

    VOB (Vergabe- und

    Vertragsordnung für Bauleistungen)

    VOF (Vergabeordnung für

    freiberufliche Leistungen) Haushaltsrecht LHO, BHO

    Rechtlicher Rahmen

    öffentl. Vergabe

    Transparenz Gleichbehandlung

    Fairer Wettbewerb

    Öffentliche Mittel sind wirtschaftlich einzusetzen. Dazu gibt es eine Vielzahl rechtlicher Regelungen.

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    Die neue Vergabeverordnung VgV ...

  • Die neue Vergabeverordnung VgV ...

    GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

    Vergabeverordnung VgV

    VOB/A VOL/A VOF

    EU Richtlinie

    GPA (Government Procurement Agreement) = WTO-Vergabeabkommen

    neu

    neu

    neu

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  • Ziele der EU • Vereinheitlichung des Vergaberechts innerhalb der EU

    • Vergabeverfahren vereinfachen und flexibler gestalten

    • Nachhaltige, soziale und innovative Beschaffung stärken (sog.

    Strategische Aspekte)

    • Mittelstandsfreundliche Vergaben gewährleisten

    Quelle: „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, Beschluss des Bundeskabinetts, 7. Januar 2015“

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    Die neue Vergabeverordnung VgV ...

  • Die spezifischen Vergabevorschriften zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (bislang Kapitel 3 der VOF) und die Vorschriften zu Wettbewerben (Auslobungsverfahren) im Bereich der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (bislang Kapitel 2 der VOF) werden künftig als neuer Abschnitt in der VgV hervorgehoben. Dieser Abschnitt wurde vom BMUB erarbeitet und steht abweichend von der sonstigen Federführung des BMWi unter gemeinsamer Federführung von BMWi und BMUB

    Quelle: „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, Beschluss des Bundeskabinetts, 7. Januar 2015“

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  • AKBW

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    Bundesregierung

    Bundespräsident

    Bundesgesetzblatt

    Zuständiges Referat BMUB

    Bundestag / Bundesrat

    AKBW, ByAK …

    Kammern und Verbände der planenden Berufe

    (BAK, BIngK, AHO, VBI, BDA)

    (BDB, BDIA, BDLA, DAI, SRL, VfA)

  • Ziele der Modernisierung des EU-Vergaberechts ... entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen. Die Vergabeverfahren sollen effizienter, einfacher und flexibler gestaltet und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren erleichtert werden. anwenderfreundlich ... modern ... rechtssicher ... Vergaben im Wettbewerb und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel Quelle: „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, Beschluss des Bundeskabinetts, 7. Januar 2015“

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  • "Die EU-Richtlinien werden „eins zu eins“

    in das deutsche Recht umgesetzt."

    Quelle: „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, Beschluss des Bundeskabinetts, 7. Januar 2015“

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  • Die neue Vergabeverordnung VgV ...

    Neu: Der Ablauf des Vergabeverfahrens wird • von der Leistungsbeschreibung • über die Prüfung von Ausschlussgründen, • die Eignungsprüfung, • den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des

    Auftrags erstmals im GWB, § 119 ff vorgezeichnet. und nicht mehr in nachfolgenden Verordnungen wie etwa VOF

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  • Erreicht der Auftragswert den Schwellenwert, ist für öffentliche AG

    europaweites Vergaberecht anzuwenden.

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  • Schulbuchlieferung für 6 Berufsschulen und 1 Sonderschule Auftragssumme rd. 480.000 € d.h. Europaweite Ausschreibung 52 Bieter: je exakt dasselbe Angebot ... (in Deutschland Buchpreisbindung, nur Bieter aus dem deutschsprachigen Raum ...) => Entscheid durch Losziehung ✔

    Zum Beispiel Schulbücher

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  • Auftragswert ≤ ≥ Schwellenwert (Planungsleistung 209‘000 €)

    Bei losweiser Beschaffung ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde

    zu legen. Bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 VgV) gilt dies aber nur für Lose

    über gleichartige Leistungen.

    Gleichartige Planungsleistungen liegen dann vor, wenn sie sich demselben

    Leistungsbild der HOAI zuordnen lassen.

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  • Im Reg-E war noch formuliert:

    „ Dabei ist der Wert der Leistungen, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, bei der Auftragswertberechnung zusammenzurechnen.“ Diese Formulierung wurde abgeändert in: Bei losweiser Beschaffung ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 VgV) gilt dies aber nur für Lose über gleichartige Leistungen.

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  • Dies steht in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsprechung des EuGH,

    nach der alle für ein Bauvorhaben erforderlichen Planungsleistungen in einem

    funktionalen Zusammenhang stehen und daher bei Berechnung des

    Auftragswerts zusammenzurechnen sind (Urteil vom 15.03.2012, C-574/10 –

    "Gemeinde Autalhalle Niedernhausen").

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  • Autalhalle Niedernhausen (2008 Sanierung der Mehrzweckhalle)

    • drei getrennte Verträge über Architektenleistungen

    • netto 104.000 Euro, 90.000 Euro und 97.000 Euro. Schwelle 2008: 206.000 €

    • Addition, denn „Funktionaler Zusammenhang!!“

    • eine europaweite Ausschreibung wäre Pflicht gewesen

    d.h. angegriffen wird die Aufteilung von Architekten(!)honoraren

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  • Schwimmbad Elze (Objektplanung, Tragwerk, TGA) EU-Kommission: die Auftragswerte sind zu addieren unter Berufung auf die EUGH-Entscheidung vom 15. März 2012 („Autalhalle Niedernhausen“): „Funktionaler Zusammenhang!!“ = > Mögliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

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  • © AKBW 2016 | Folie 18

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    Autalhalle Niedernhausen

    „Addition! Funktionaler Zusammenhang!“

    : „Addition!“

    :

    : „Addition! Funktionaler Zusammenhang!“ ??? :

    Schwimmbad Elze

    Auftragswert (?)

    + +

    = Auftragswert (?)

    + +

    =

  • Fazit: Der Auftragswert kann auch im neuen Vergaberecht wie bisher geschätzt werden. Die HOAI hat Indiz-Wirkung für Planungsleistungen. (Gleichartige Planungsleistungen liegen dann vor, wenn sie sich demselben Leistungsbild der HOAI zuordnen lassen.) Hinweis BMWi: Möglicherweise Änderung der Vorschrift bezüglich Planungsleistungen wenn der EuGH seine bisherige Rechtsprechung aufrecht halten sollte …

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  • © AKBW 2016 | Folie 20

    Gemäß § 74 VgV werden Planungsleistungen in der Regel im

    Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV

    oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 VgV vergeben.

    Für die Vergabe von Planungsleistungen an Architekten ist der

    wettbewerbliche Dialog nach VgV § 18 jedoch nicht geeignet.

    (Die VOF sah den wettbewerblichen Dialog auch nicht vor.)

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  • © AKBW 2016 | Folie 21

    Wettbewerblicher Dialog § 18 VgV Erwägungsgrund 42 der EU-Richtlinie:

    Der wettbewerbliche Dialog hat sich in Fällen als nützlich erwiesen, in denen

    öffentliche Auftraggeber nicht in der Lage sind, die Mittel zur Befriedigung

    ihres Bedarfs zu definieren oder zu beurteilen, was der Markt an technischen,

    finanziellen oder rechtlichen Lösungen zu bieten hat. …

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  • © AKBW 2016 | Folie 22

    Wettbewerblicher Dialog § 18 VgV Keine Vergabe von Planungsleistungen ohne vorgegebene Aufgabenstellung und Anforderung Aber in der Bekanntmachung Angabe von: • Bedürfnisse und Anforderungen • Eignungskriterien, • Zuschlagkriterien (!) und deren Wichtung • vorläufiger Zeitrahmen

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  • © AKBW 2016 | Folie 23

    Wettbewerblicher Dialog § 18 VgV Aufgrund des nicht erkennbaren (Vergabe)ergebnisses dürften auch i.d.R. notwendige haushaltsrechtliche Voraussetzungen nicht gewährleistet sein. Fazit: Der wettbewerbliche Dialog laut VgV § 18 ist allem Anschein nach für die Vergabe von Planungsleistungen nicht geeignet. Verhandlungsverfahren (§17) OHNE vorherigen Planungswettbewerb Verhandlungsverfahren (§17) MIT vorherigem Planungswettbewerb

    (§78)

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  • © AKBW 2016 | Folie 24

    Gegenüber der VOF ist der Planungswettbewerb nun stärker verankert. „Planungswettbewerbe gewährleisten die Wahl der besten Lösung der Planungsaufgabe und sind gleichzeitig ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Planungsqualität und Förderung der Baukultur“ (§ 78 (1) VgV). VgV Abschnitt 5: Planungswettbewerbe allgemein VgVAbschnitt 6 - Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen

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  • © AKBW 2016 | Folie 25

    Nach § 78 (2) ist nun der öffentliche Auftraggeber verpflichtet bei

    Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der

    Landschafts- und Freiraumplanung zu prüfen, ob für diese ein

    Planungswettbewerb durchgeführt werden soll. Die Entscheidung ist zu

    dokumentieren.

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  • © AKBW 2016 | Folie 26

    Verhandlungsverfahren nach § 17 (ohne Planungswettbewerb) (I)

    Auftragsbekanntmachung Mindestanforderungen, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien, Vorbehalt Zuschlag o. Verh.

    Auswahl der Bewerber Eignungsprüfung

    Aufforderung zu Erstangebot

    ggf. Lösungsvorschläge (€!)

  • © AKBW 2016 | Folie 27

    Verhandlungsverfahren nach § 17 (ohne Planungswettbewerb) (II)

    Zuschlag ohne Verhandlung oder Aufforderung zur Verhandlung

    Verhandlung Abschluss der Verhandlung mit Frist zur Einreichung neuer Angebote

    Überprüfung der Mindestanforderungen

    Zuschlag

  • © AKBW 2016 | Folie 28

    Voranstellung Planungswettbewerb Waren Planungswettbewerbe mit Kapitel 2 der VOF noch Teil des Vergabeverfahrens, sind sie nun mit § 78 VgV dem eigentlichen Vergabeverfahren nach § 17 VgV als eigenständiger Baustein vorangestellt. Planungswettbewerbe können vor oder ohne Verhandlungsverfahren durchgeführt werden (§78 (2)) Gemäß GWB § 103 Abs. 6 beginnt dennoch mit der Wettbewerbsbekanntmachung nach Anhang IX § 70 VgV der Rechtschutz.

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  • © AKBW 2016 | Folie 29

    Planungswettbewerb (§78) vor Verhandlungsverfahren (§17) (I)

    Wettbewerbsbekanntmachung Auswahlkriterien, Mindesanforderungen an Eignung, möglichst Zuschlagskriterien,

    Vorbehalt Zuschlag ohne Verhandlung (= Festlegung auf Gewinner)

    Auswahl der Bewerber

    (Auswahlkriterien, nur bei nichtoffenem WB)

    Planungswettbewerb

  • © AKBW 2016 | Folie 30

    Planungswettbewerb (§78) vor Verhandlungsverfahren (§17) (II)

    Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen und Eignungsprüfung (an den Gewinner oder an alle Preisträger)

    Aufforderung zu Erstangebot

    Nennung von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

    (an den Gewinner oder an alle Preisträger)

    Zuschlag ohne Verhandlung oder Aufforderung zur Verhandlung

  • © AKBW 2016 | Folie 31

    Planungswettbewerb (§78) vor Verhandlungsverfahren (§17) (III)

    Verhandlung Abschluss der Verhandlung mit Frist zur Einreichung neuer Angebote

    Überprüfung der Mindestanforderungen

    Zuschlag

  • © AKBW 2016 | Folie 33

    Auswahlkriterien / Eignungskriterien Bei der Bewerbung zum Wettbewerb werden künftig gemäß § 71 VgV eindeutige und nichtdiskriminierende Auswahlkriterien festgelegt. Der Planungswettbewerb ist nicht mehr Teil der Eignungsprüfung, sondern ist dieser vorangestellt. d.h. Praxis: Auswahlkriterien „niedriger“ als die Eignungskriterien Nachweis der Eignung nur durch die Preisträger (§ 80 Abs. 1 VgV), gegebenenfalls mit einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV.

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  • Vereinfachte Eignungsprüfung... Mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird die Pflicht, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens vorzulegen, durch die Abgabe einfacher Erklärungen der Bieter ersetzt. Künftig werden ausschließlich Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, die erforderlichen Bescheinigungen einreichen müssen.

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    Quelle: „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, Beschluss des Bundeskabinetts, 7. Januar 2015“

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  • Eignung nachgewiesen =

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    Teilnahmewettbewerb Planungswettbewerb Verhandlung

    Zuvo

    r (VO

    F)

    Jetzt

    (VgV

    )

  • Der sog. EEE-Dienst kann genutzt werden, den die Kommission unentgeltlich zur Verfügung stellen wird (elektronische Fassung der EEE) allerdings: • Formular enthält eine Fülle von (für Planungsleistungen) irrelevanten

    Feldern (d.h. Angabe notwendiger Felder durch öAG)

    • Formular ist kein Teilnahmeantrag (d.h. Antrag muss zusätzl. gestellt werden)

    • Die Technik bei der EU ist noch nicht so weit.

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  • Eignung (Anforderungen an Unternehmen; Eignung §§ 42 ff) Speziell für Architekten und Ingenieure in § 75 VgV präzisiert Aufweitung Begrenzungszeitraum d.h. > 3 Jahre für die Vergabe von Planungsleistungen Unerheblich bei Referenzen: selbe Art / Größe / Kosten (als Folge des Feuerwachen – Urteil VK Lüneburg)

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  • Eignung – Mindestumsatz § 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (2) Sofern ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, darf dieser das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen. Der öffentliche Auftraggeber hat eine solche Anforderung in den Vergabeunterlagen oder im Vergabevermerk hinreichend zu begründen.

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  • Die in der VOF und der Rechtsprechung bisher strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien wird damit aufgehoben. VgV § 58 Abs. 2, Punkt 2 Hier werden ausdrücklich die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des Personals als Zuschlagskriterium zugelassen, wenn deren Qualität erheblichen Einfluss auf die zu vergebende Leistung hat.

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    Teilnahmewettbewerb Planungswettbewerb Verhandlung

  • Losverfahren

    Alt: VOF § 10 Auswahl der Bewerber (3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Neu: VgV § 75 Eignung (6) Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.

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    Die neue Vergabeverordnung VgV ...

  • VgV § 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien (2) ... Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird. Gerade im Bereich Architekten- Ingenieurleistung nicht nur möglich, sondern sinnvoll.

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  • § 76 VgV Zuschlag (1) Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten, ist der Preis im dort vorgeschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. (2) Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der gestellten Aufgabe kann der öffentliche Auftraggeber nur im Rahmen eines Planungswettbewerbs, eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialogs verlangen. Die Erstattung der Kosten richtet sich nach § 77. Unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen bleiben unberücksichtigt.

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  • Berufsanfänger / kleinere Büroorganisationen

    Rückblick: VOF § 2 Grundsätze (4) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen angemessen beteiligt werden. d.h. Legitimierte Ungleichbehandlung Bildung von Kategorien zwar unter Juristen tendenziell immer umstrittener (Ungleichbehandlung), jedoch kein bzw. sehr wenig Protest aus der Architektenschaft

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    Die neue Vergabeverordnung VgV ...

  • Berufsanfänger / kleinere Büroorganisationen

    VgV § 75 Eignung

    (4) Eignungskriterien müssen gemäß § 122 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie sind bei geeigneten Aufgabenstellungen so zu wählen, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sich beteiligen können. d.h. keine Sonderbehandlung mehr!

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  • Gleichbehandlung ... Gleichberechtigung ... Gerechtigkeit

  • Es kommt drauf an, was man draus macht

  • Es kommt drauf an, was man draus macht

  • Neue Vergabeverordnung VgV 2016, abends 04.10.2016 Haus der Architekten - Stuttgart 17.10.2016 Architekturschaufenster - Karlsruhe 02.11.2016 Graf-Zeppelin-Haus - Friedrichshafen 16.01.2017 Architekturforum - Freiburg Stolpersteine in Wettbewerbsverfahren, abends 07.12.2016 Haus der Architekten - Stuttgart Intensivseminar Wettbewerbsbetreuung, ganztags 17.01.2017 Architekturschaufenster - Karlsruhe

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    Die neue Vergabeverordnung VgV ... Fortbildungen ifbau

  • Foliennummer 1Foliennummer 2Foliennummer 3Foliennummer 4Foliennummer 5Foliennummer 6Foliennummer 7Foliennummer 8Foliennummer 9Foliennummer 10Foliennummer 11Foliennummer 12Foliennummer 13Foliennummer 14Foliennummer 15Foliennummer 16Foliennummer 17Foliennummer 18Foliennummer 19Foliennummer 20Foliennummer 21Foliennummer 22Foliennummer 23Foliennummer 24Foliennummer 25Foliennummer 26Foliennummer 27Foliennummer 28Foliennummer 29Foliennummer 30Foliennummer 31Foliennummer 32Foliennummer 33Foliennummer 34Foliennummer 35Foliennummer 36Foliennummer 37Foliennummer 38Foliennummer 39Foliennummer 40Foliennummer 41Foliennummer 42Foliennummer 43Foliennummer 44Foliennummer 45Foliennummer 46Foliennummer 47Foliennummer 48Foliennummer 49Foliennummer 50