Die neuen EASA Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug ? Roland STUCK Erhrenpräsident...

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Die neuen EASA Regeln: Die neuen EASA Regeln: Ärgernis oder Chance Ärgernis oder Chance für den Segelflug ? für den Segelflug ? Roland STUCK Roland STUCK Erhrenpräsident Erhrenpräsident European Gliding Union (EGU) European Gliding Union (EGU) Schweizer Segelflugkonferenz Schweizer Segelflugkonferenz Ittigen, 21 November 2009 Ittigen, 21 November 2009

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Die neuen EASA Regeln: Die neuen EASA Regeln: Ärgernis oder Chance Ärgernis oder Chance

für den Segelflug ?für den Segelflug ?

Roland STUCKRoland STUCKErhrenpräsidentErhrenpräsident

European Gliding Union (EGU)European Gliding Union (EGU)

Schweizer Segelflugkonferenz Schweizer Segelflugkonferenz Ittigen, 21 November 2009Ittigen, 21 November 2009

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Die Europäische Agentur für Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) Flugsicherheit (EASA)

Im Juli 2002 hat die EU entschieden die Luftfahrt Im Juli 2002 hat die EU entschieden die Luftfahrt europäisch zu regulieren und die EASA einzurichteneuropäisch zu regulieren und die EASA einzurichten

Das Ziel: einheitliches und hohes Niveau der zivilen Das Ziel: einheitliches und hohes Niveau der zivilen Flugsicherheit, Erleichterung des freien Waren-, Flugsicherheit, Erleichterung des freien Waren-, Personen- und DienstleistungsverkehrsPersonen- und Dienstleistungsverkehrs

In den EU Staaten gelten die EASAIn den EU Staaten gelten die EASA Verordnungen unmittelbarVerordnungen unmittelbar

Die Schweiz hat entschieden die Die Schweiz hat entschieden die EASA Verordnungen anzuwenden EASA Verordnungen anzuwenden

Der Sitz ist KölnDer Sitz ist Köln

350 Mitarbeiter350 Mitarbeiter

Website: www.easa.europa.euWebsite: www.easa.europa.eu

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Die EASA LuftfahrtregulierungenDie EASA Luftfahrtregulierungen

Drei Ebenen:Drei Ebenen:

1.1. DasDas Grundgesetz Grundgesetz (Basic Regulation,BR) definiert die (Basic Regulation,BR) definiert die Kompetenzen der EASA, die Anwendbarkeit und die Kompetenzen der EASA, die Anwendbarkeit und die grundlegenden Anforderungen (Essential Requirements, grundlegenden Anforderungen (Essential Requirements, ER). ER).

Es wird vom EU-Parlament und dem Ministerrat erlassenEs wird vom EU-Parlament und dem Ministerrat erlassen

1.1. DieDie Ausführungsbestimmungen Ausführungsbestimmungen (Implementing Rules, (Implementing Rules, IR) werden von der EU-Verkehrs-Kommission erlassen IR) werden von der EU-Verkehrs-Kommission erlassen

2.2. Die Bauvorschriften Die Bauvorschriften (Certification Specifications, CS),(Certification Specifications, CS), die akzeptierten Methoden der Umsetzung die akzeptierten Methoden der Umsetzung (Accepted Means of Compliance, AMC)(Accepted Means of Compliance, AMC) und die und die Anleitungen Anleitungen (Guidance Material, GM) werden direkt von (Guidance Material, GM) werden direkt von der EASA erlassender EASA erlassen

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Wie werden die Regeln gemacht ?Wie werden die Regeln gemacht ?

Für jede neue Verordnung muss die EASA einen Für jede neue Verordnung muss die EASA einen Änderungsvorschlag (Notice of Proposed Amendement, Änderungsvorschlag (Notice of Proposed Amendement, NPA) incl. einer Folgenabschätzung (RIA) veröffentlichen NPA) incl. einer Folgenabschätzung (RIA) veröffentlichen

Es folgt eine Konsultation der Betroffenen (2 Monate)Es folgt eine Konsultation der Betroffenen (2 Monate)

Eine unabhängige Arbeitsgruppe analysiert die Eine unabhängige Arbeitsgruppe analysiert die eingegangenen Kommentare, die EASA beantwortet alle eingegangenen Kommentare, die EASA beantwortet alle einzelne Kommentare und veröffentlicht einen einzelne Kommentare und veröffentlicht einen Analysebericht (Coment Response Document, CRD)Analysebericht (Coment Response Document, CRD)

Die EASA sendet eine Meinung (Opinion) mit der Die EASA sendet eine Meinung (Opinion) mit der Endfassung der Verordnung an die EU-Kommission die sie Endfassung der Verordnung an die EU-Kommission die sie an das EU Parlament und an den Ministerrat übermitteltan das EU Parlament und an den Ministerrat übermittelt

Die Kommission, das Parlament und der Ministerrat (die Die Kommission, das Parlament und der Ministerrat (die Vertreter der Verkehrs Ministerien) verhandeln (Co-Vertreter der Verkehrs Ministerien) verhandeln (Co-decision Verfahren)decision Verfahren)

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Das Rulemaking VerfahrenDas Rulemaking Verfahren

Das Parlament verabschiedetDas Parlament verabschiedet

Die neue Verordnung wird im Amtsblatt der EU Die neue Verordnung wird im Amtsblatt der EU veröffentlichtveröffentlicht

Die Verordnung muss ab einer festgelegten Zeit Die Verordnung muss ab einer festgelegten Zeit eingeführt werden (4 Jahren für eine Änderung des eingeführt werden (4 Jahren für eine Änderung des Grundgesetzes!) Grundgesetzes!)

Die Staaten können die Regeln verzögert anwenden (Opt Die Staaten können die Regeln verzögert anwenden (Opt out Procedure)out Procedure)

Das ganze Verfahren ist (verhältnismäßig) demokratisch Das ganze Verfahren ist (verhältnismäßig) demokratisch (keine Alibiübung!) (keine Alibiübung!)

Aber das Verfahren ist auch sehr zeitraubend!Aber das Verfahren ist auch sehr zeitraubend!

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Wofür ist die EASA zuständig?Wofür ist die EASA zuständig?

Die EASA ist zuständig für:Die EASA ist zuständig für:

- Die ursprüngliche Lufttüchtigkeit (Entwicklung, - Die ursprüngliche Lufttüchtigkeit (Entwicklung, Musterzulassung, Produktion)Musterzulassung, Produktion) - Die fortlaufende Lufttüchtigkeit (Instandhaltung)- Die fortlaufende Lufttüchtigkeit (Instandhaltung) - Das Pilotenlizenzwesen und die Flugtauglichkeit- Das Pilotenlizenzwesen und die Flugtauglichkeit - Den Flugbetrieb- Den Flugbetrieb - Den Flughafenbetrieb- Den Flughafenbetrieb - Die Flugsicherung (zukünftig!)- Die Flugsicherung (zukünftig!)

Anwendbarkeit im Segelflug: Alle Segel- und Gleitflugzeuge Anwendbarkeit im Segelflug: Alle Segel- und Gleitflugzeuge mit einer Leermasse von mehr als 80 kg im Fall von mit einer Leermasse von mehr als 80 kg im Fall von einsitzigen bzw. 100 kg im Fall von zweisitzigen einsitzigen bzw. 100 kg im Fall von zweisitzigen Flugzeugen. Flugzeugen.

Ein Versuch alle Segelflugzeuge aus der EASA Ein Versuch alle Segelflugzeuge aus der EASA Zuständigkeit auszuklammern, schlug bereits im Vorfeld Zuständigkeit auszuklammern, schlug bereits im Vorfeld fehlfehl

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Wer vertritt den Segelflug ?Wer vertritt den Segelflug ?

European Gliding Union ( EGU)European Gliding Union ( EGU)

- wurde 1993 gegründet- wurde 1993 gegründet - 23 Mitglieder (80.000 Segelflieger)- 23 Mitglieder (80.000 Segelflieger) - Vorstand: 8 sehr aktive Leute die ehrenamtlich arbeiten- Vorstand: 8 sehr aktive Leute die ehrenamtlich arbeiten - Vertreter der Schweiz: Markus Gnaegi (General Sekretär)- Vertreter der Schweiz: Markus Gnaegi (General Sekretär) - die EGU ist als Ansprechpartner von der EASA anerkannt- die EGU ist als Ansprechpartner von der EASA anerkannt - sie beantwortet alle NPAs (Siehe - sie beantwortet alle NPAs (Siehe www.egu-info/news.htm)) - sie hat Experten in verschiedenen EASA Arbeitsgruppen- sie hat Experten in verschiedenen EASA Arbeitsgruppen

Europe Air Sports ( EAS)Europe Air Sports ( EAS)

- vertritt alle Luftsporte- vertritt alle Luftsporte - 800 000 Luftsportler- 800 000 Luftsportler - Enge Kooperation mit EGU - Enge Kooperation mit EGU - hat direkte Kontakte mit dem Direktor der EASA - hat direkte Kontakte mit dem Direktor der EASA

RulemakingRulemaking

Arbeitsgruppe MDM 032Arbeitsgruppe MDM 032

- EASA Arbeitsgruppe über die Leichtfliegerei - EASA Arbeitsgruppe über die Leichtfliegerei

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Die MDM.032Die MDM.032

Die ersten EASA Regeln über die Musterzulassung waren Die ersten EASA Regeln über die Musterzulassung waren unbefriedigend für die Leichtfliegerei unbefriedigend für die Leichtfliegerei

Deshalb hat die EASA in 2006 die Arbeitsgruppe MDM 032 Deshalb hat die EASA in 2006 die Arbeitsgruppe MDM 032

geschaffengeschaffen

Diese Arbeitsgruppe sollte Regeln für den „nicht-Diese Arbeitsgruppe sollte Regeln für den „nicht-kommerziellen Luftverkehr mit nicht komplexen kommerziellen Luftverkehr mit nicht komplexen Luftfahrzeugen“ entwerfen:Luftfahrzeugen“ entwerfen:

– Regelwerk für Leichtflugzeuge (ähnlich zu US-LSA ?)Regelwerk für Leichtflugzeuge (ähnlich zu US-LSA ?)– Ausführungsbestimmungen für die „Freizeitpiloten-Ausführungsbestimmungen für die „Freizeitpiloten-

Lizenz“ Lizenz“ – Ausführungsbestimmungen für FlugbetriebAusführungsbestimmungen für Flugbetrieb– Ausführungsbestimmungen für Musterzulassung und Ausführungsbestimmungen für Musterzulassung und

Instandhaltung überdenkenInstandhaltung überdenken

Die Experten: Die Experten: - 7 Vertreter der EAS darunter D.Roberts und R. Stuck - 7 Vertreter der EAS darunter D.Roberts und R. Stuck

(EGU) (EGU) - 2 Vertreter der IOPA - 2 Vertreter der IOPA - 3 Vertreter der Nationalen Luftfahrt Behörden- 3 Vertreter der Nationalen Luftfahrt Behörden - 4 Vertreter der EASA- 4 Vertreter der EASA

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Die MDM 032Die MDM 032

Es wurden 19 Sitzungen abgehaltenEs wurden 19 Sitzungen abgehalten

In der ersten Sitzung wurden die Teilnehmer aufgefordert In der ersten Sitzung wurden die Teilnehmer aufgefordert ein Regelwerk komplett neu zu entwickeln – ohne ein Regelwerk komplett neu zu entwickeln – ohne Vorbehalte. Mit der Zeit wurde die Möglichkeit zur Vorbehalte. Mit der Zeit wurde die Möglichkeit zur Kreativität immer mehr eingeschränkt!Kreativität immer mehr eingeschränkt!

Im August 2006 veröffentlichte die EASA das A-NPA 14-Im August 2006 veröffentlichte die EASA das A-NPA 14-2006 mit den ersten Vorschlägen über die Regelung der 2006 mit den ersten Vorschlägen über die Regelung der LeichtfliegereiLeichtfliegerei

Diese NPA wurde gut aufgenommen und detaillierte Diese NPA wurde gut aufgenommen und detaillierte Betriebsverordnungen für die Musterzulassung, die Betriebsverordnungen für die Musterzulassung, die Instandhaltung, die Lizenzierung und den Flugbetrieb Instandhaltung, die Lizenzierung und den Flugbetrieb wurden wurden

von der MDM 032 erarbeitetvon der MDM 032 erarbeitet

Was haben wir auf diesen verschiedenen Ebenen erreicht ?Was haben wir auf diesen verschiedenen Ebenen erreicht ?

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MusterzulassungMusterzulassung

Die Musterzulassung wird seit 2003 durch die Verordnung Die Musterzulassung wird seit 2003 durch die Verordnung (EG) 1702/2003 geregelt(EG) 1702/2003 geregelt

Vorteil: Eine Musterzulassung ist sofort in allen EU-Staaten Vorteil: Eine Musterzulassung ist sofort in allen EU-Staaten

gültig. ( Die Bauvorschrift für Segelflugzeuge wurde direkt gültig. ( Die Bauvorschrift für Segelflugzeuge wurde direkt übernommen und die JAR 22 heißt jetzt CS 22)übernommen und die JAR 22 heißt jetzt CS 22)

Die Herstellungs- und vor allem die Entwicklungsbetriebe Die Herstellungs- und vor allem die Entwicklungsbetriebe haben jedoch Probleme mit den Forderungen des Part 21haben jedoch Probleme mit den Forderungen des Part 21

EASA hat die Arbeitsgruppe MDM.032 beauftragt (u.a.) EASA hat die Arbeitsgruppe MDM.032 beauftragt (u.a.) diese Probleme zu lösendiese Probleme zu lösen

Die MDM 032 hat für die Leichtflugzeuge (Startmasse < Die MDM 032 hat für die Leichtflugzeuge (Startmasse < 2000 Kg) 2000 Kg) das ELA Konzept erarbeitet (vereinfachte das ELA Konzept erarbeitet (vereinfachte Verfahren für die Entwicklung, Musterzulassung und Verfahren für die Entwicklung, Musterzulassung und Produktion)Produktion)

Die EASA hat in der NPA 2007/08 dieses Konzept Die EASA hat in der NPA 2007/08 dieses Konzept übernommenübernommen

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MusterzulassungMusterzulassung

Die Vereinfachungen für ELA 1 Klasse (Startmasse < 1000 Die Vereinfachungen für ELA 1 Klasse (Startmasse < 1000 Kg):Kg):

- - Entwickler- Herstellergenehmigung leichter zu kriegen Entwickler- Herstellergenehmigung leichter zu kriegen - Die Zulassungsarbeiten können von - Die Zulassungsarbeiten können von anerkannten anerkannten Bewertungsstellen gemacht werdenBewertungsstellen gemacht werden - Industry Standards können benützt werden und eine - Industry Standards können benützt werden und eine

LightLight Sport Aircraft (LSA) Klasse wird geschaffenSport Aircraft (LSA) Klasse wird geschaffen

Der Der Analysebericht über die eingegangenen Kommentare Analysebericht über die eingegangenen Kommentare (CRD) soll bald veröffentlicht werden(CRD) soll bald veröffentlicht werden

In der Praxis wird es wenige Änderungen für die Hersteller In der Praxis wird es wenige Änderungen für die Hersteller von Segelflugzeugen geben weil sie diese Erleichterungen von Segelflugzeugen geben weil sie diese Erleichterungen mehr oder weniger schon haben aber in der LSA Klasse mehr oder weniger schon haben aber in der LSA Klasse könnten interessante Schleppflugzeuge entwickelt werden könnten interessante Schleppflugzeuge entwickelt werden

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InstandhaltungInstandhaltung

Die Instandhaltung wird durch die Verordnung (EG) Die Instandhaltung wird durch die Verordnung (EG) 2042/2003 geregelt, welche für die gewerbliche Luftfahrt 2042/2003 geregelt, welche für die gewerbliche Luftfahrt seit 2004 in Kraft ist. Die Anwendung für die seit 2004 in Kraft ist. Die Anwendung für die Leichtfliegerei sollte erst ab dem 28 Sept. 2008 in Kraft Leichtfliegerei sollte erst ab dem 28 Sept. 2008 in Kraft gesetzt werdengesetzt werden

Der Part M ist der relevante Teil der Regeln. Die Der Part M ist der relevante Teil der Regeln. Die Grundidee ist, die fortlaufende Lufttüchtigkeit Grundidee ist, die fortlaufende Lufttüchtigkeit sicherzustellensicherzustellen

Der Halter ist für die fortlaufende Lufttüchtigkeit verantwortlich:

- Er kann die Instandhaltung selbst verwalten - Er kann die Instandhaltung selbst verwalten (Instandhaltung in unkontrollierter Umgebung). Der Pilot-(Instandhaltung in unkontrollierter Umgebung). Der Pilot-Halter darf einfache Instandhaltungsarbeiten selbst Halter darf einfache Instandhaltungsarbeiten selbst durchführen und freigeben. Komplizierte Arbeiten und durchführen und freigeben. Komplizierte Arbeiten und Reparaturen können nur in einem Luftfahrtbetrieb Reparaturen können nur in einem Luftfahrtbetrieb durchgeführt werden. durchgeführt werden.

- Er kann auch diese Verantwortung an eine Organisation - Er kann auch diese Verantwortung an eine Organisation

zur Überwachung der fortlaufenden Lufttüchtigkeit zur Überwachung der fortlaufenden Lufttüchtigkeit (CAMO) abgeben (Instandhaltung in kontrollierter (CAMO) abgeben (Instandhaltung in kontrollierter Umgebung)Umgebung)

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Instandhaltung Instandhaltung

der Part M hat jedoch für viel Unzufriedenheit gesorgt:der Part M hat jedoch für viel Unzufriedenheit gesorgt: - er ist zu kompliziert und zu bürokratisch - er ist zu kompliziert und zu bürokratisch

- die Pilot-Eigentümer Rechte sind zu beschränktdie Pilot-Eigentümer Rechte sind zu beschränkt- Die kontrollierte Umgebung lohnt sich nicht für Die kontrollierte Umgebung lohnt sich nicht für

LeichtflugzeugeLeichtflugzeuge– die Verfahren in der unkontrollierten Umgebung sind zu die Verfahren in der unkontrollierten Umgebung sind zu

kompliziertkompliziert

Deshalb hat die EASA die Arbeitsgruppe MDM.032 Deshalb hat die EASA die Arbeitsgruppe MDM.032 aufgefordert die Instandhaltungsverfahren für aufgefordert die Instandhaltungsverfahren für Leichtflugzeuge komplett zu überdenkenLeichtflugzeuge komplett zu überdenken

Die MDM 032 schlug viele Verbesserungen der Part M vor, die von der EASA in der der NPA 2007-08 übernommen wurden

Eine neue Verordnung CE 1057/2008, die den Part M neue Verordnung CE 1057/2008, die den Part M akzeptabel macht, wurde in 2008 veröffentlicht.akzeptabel macht, wurde in 2008 veröffentlicht.

Diesen neuen Part M ist in Kraft seit dem 28 Oktober 2009Diesen neuen Part M ist in Kraft seit dem 28 Oktober 2009

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PilotenlizenzwesenPilotenlizenzwesen

Das EU Parlament hat im Januar 2008 die Basic Regulation Das EU Parlament hat im Januar 2008 die Basic Regulation modifiziert und damit die Kompetenzen der EASA für das modifiziert und damit die Kompetenzen der EASA für das Pilotenlizenzwesen und die Flugtauglichkeit erweitert.Pilotenlizenzwesen und die Flugtauglichkeit erweitert.

Diese Basic Regulation führt eine Freizeitpilotenlizenz für Diese Basic Regulation führt eine Freizeitpilotenlizenz für den Luftsport ein. Für diese Lizenz können die medizinischen den Luftsport ein. Für diese Lizenz können die medizinischen Tauglichkeitsbedingungen von den ICAO Vorgaben Tauglichkeitsbedingungen von den ICAO Vorgaben abweichen. Hausarztuntersuchungen sollen möglich seinabweichen. Hausarztuntersuchungen sollen möglich sein

Die Arbeitsgruppe MDM.032 wurde mit dem Entwurf der Die Arbeitsgruppe MDM.032 wurde mit dem Entwurf der Ausführungsbestimmungen (IR) für alle Lizenzen beauftragt Ausführungsbestimmungen (IR) für alle Lizenzen beauftragt

Die Arbeit für die Freizeit Lizenz wurde einer Untergruppe Die Arbeit für die Freizeit Lizenz wurde einer Untergruppe übermittelt in der die EGU vertreten war (P. Pauwels, übermittelt in der die EGU vertreten war (P. Pauwels, R.Stuck) R.Stuck)

Das Ergebnis war die NPA 2008-17 (800 Seiten) die sehr Das Ergebnis war die NPA 2008-17 (800 Seiten) die sehr schwierig zu lesen ist (JAR Formalismus)schwierig zu lesen ist (JAR Formalismus)

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PilotenlizenzwesenPilotenlizenzwesen

11000 (!) Kommentare wurden eingereicht

Eine Arbeitsgruppe in der die EGU und EAS vertreten ist hat diese Kommentare ausgewertet und arbeitet zurzeit an der CRD.

Die Ausführungsbestimmungen für den Lizenzen wurde entsprechend modifiziert

Das CRD über die NPA 2008/17 soll im März 2010 herausgegeben werden. Das CRD über Flugtauglichkeit wird erst später veröffentlicht (die Fliegerärzte verteidigen Ihr Einkommen!)

Die Europaïschen Lizenzen müssen ab dem 19 März 2012 eingeführt werden

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Die EASA Segelfluglizenzen Die EASA Segelfluglizenzen (der jetzige Stand(der jetzige Stand!)!)

Für den Segelflug schlägt die EASA zwei Lizenzen vor:Für den Segelflug schlägt die EASA zwei Lizenzen vor:

- die Freizeitpiloten Lizenz (Leisure Pilot License, LPL(S)) - die Freizeitpiloten Lizenz (Leisure Pilot License, LPL(S)) - die ICAO Lizenz (Sailplane Pilot Licence, SPL ) - die ICAO Lizenz (Sailplane Pilot Licence, SPL )

Die beiden Lizenzen unterscheiden sich nur durch die Die beiden Lizenzen unterscheiden sich nur durch die Tauglichkeitsbedingungen und die Kommerzielle Rechte:Tauglichkeitsbedingungen und die Kommerzielle Rechte:

Flugtauglichkeiten:Flugtauglichkeiten: - SPL: ICAO Klasse 2 Medical (alle 60 Monate bis 40, alle 24 Monate von 40 bis 50, 12 Monate ab 50)

- LPL(S): Sub- ICAO Tauglichkeitsbedingungen Tauglichkeitsbedingungen (Formular) und

Hausarztuntersuchungen möglich Hausarztuntersuchungen möglich (wenn von den Nationalen

Behörden gestattet …). Eine Untersuchung bis 45, alle 60 Monate von 45 bis 60, alle 24 Monate ab 60

Kommerzielle Rechte nur mit SPL (Prof- check erforderlich) Kommerzielle Rechte nur mit SPL (Prof- check erforderlich)

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Die EASA SegelfluglizenzenDie EASA Segelfluglizenzen

Gemeinsame Anforderungen:

Mindestalter 16 Jahre (solo mit 14)

Rechte (Privileges): Fliegen als PIC in Segler und Klapptriebler (Erweiterung erforderlich für TMG Motorsegler)

Erforderliche Erfahrung:

- Mind. 15 Stunden (12 Doppelsitzer, 3 Solo) und 45 Starts - Streckenflug Erfahrung (50 Km solo oder 100Km mit

einem Fluglehrer) - Maximal 10 Stunden Training auf Motorsegler - Mind. 10 Stunden nach der Prüfung für Passagierflüge - Kredit 10% der Stunden auf anderen Lizenzen (max 6

Std)

Theoretische Kenntnisse: wie ICAO

Skill Test mit einem Prüfer spätestens 6 Monate nach Beendigung der Ausbildung

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Die EASA SegelfluglizenzenDie EASA Segelfluglizenzen

Startarten: die Rechte sind begrenzt auf die Benützung der Startart

die während dem Skill test benützt wurde Erweiterung auf andere Startarte:

- Winde, Autostart: mindestens 10 Starts im Doppelsiter und

5 Solo unter Aufsicht - Flugzeugschlepp und Eigenstart: mindestens 5 Starts im Doppelsitzer und 5 Solo unter Aufsicht - Gummistart: mindestens 3 Starts im Doppelsitzer oder

Solo unter Aufsicht

Erneuerung: Mindestens 5 Starts in den letzten 24 Monaten (nur 1 Gummistart). Fehlende Starts können mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers gemacht werden.

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Die EASA SegelfluglizenzenDie EASA Segelfluglizenzen

Erweiterung für TMG - Mindestens 6 Stunden Ausbildung auf TMG - darunter 4 Stunden im Doppelsizer - 1 Solo überlandflug von mindestens 150 km - Prüfung

Gültigkeit der Lizenzen: Lebenslang wenn man das Medical und die Flugstunden

hat (Laut NPA 2008/22 soll jedoch der Schein alle 5 Jahren

erneut werden ?)

Erneuerung - Mindestens 6 Stunden und 18 Starts als PIC in den

letzten 24 Monate + Trainingsflug mit einem Fluglehrer (Fehlende Flüge können mit einem Fluglehrer gemacht werden oder durch einen Prof Check ersetzt werden

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Die EASA SegelfluglizenzenDie EASA Segelfluglizenzen

Erneuerung für die TMG Erweiterung - Mindestens 12 Stunden (inklusiv 12 Starts und

Landungen) - Fehlende Flüge können mit einem Fluglehrer gemacht

werden oder durch einen Prof Check ersetzt werden

Kunstflugberechtigung - Mindestens 40 Stunden - Theoretische Kenntnisse - 20 Ausbildungsflüge im Doppelsitzer

Nachtflug - Mindestens 50 Stunden - 5 Stunden Ausbildung im Doppelsitzer - beschränkt auf dem Flugplatz

Wolkenflug wurde von der EASA gestrichen (wird in FCL 008 entschieden)

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Die EASA SegelfluglizenzenDie EASA Segelfluglizenzen

Flugzeugschlepp Berechtigung - Mindestens 40 Flugstunden auf TMG oder SEP - Mindestens 10 Flugstunden in der Klasse - 5 Flüge in einem Doppelsitzigen Segler falls der Pilot

keine Segelflug Lizenz hat - Theorertische Kenntnisse - 10 Schleppübungsflüge im Doppelsitzer

Erneuerung der Flugzeugschlepp Berechtigung - Mindestens 5 Schlepps in den 12 letzten Monaten

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Die EASA SegelfluglizenzenDie EASA Segelfluglizenzen

Fluglehrer Berechtigung LAFI( G) et FI (G):

Anforderungen: - Mindestalter: 18 Jahre - 100 Flugstunden und 200 starts als PIC - 30 Stunden als PIC auf TMG falls Ausbildung auf TMG - Prüfung (Skill test) in den 6 Monaten vor dem Lehrgang

Rechtsbeschränkungen - Mindestens 10 Stunden und 20 Starts Ausbildung

müssen ausgeführt werden um berechtigt zu sein Schüler

alleine oder auf Strecke fliegen zu lassen

Lehrgang - 30 H Theoretischer Unterricht - Mindestens 10 Stunden und 20 Starts Ausbildung im Doppelsitzer - Prüfung am Ende des Lehrgangs

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Die EASA SegelfluglizenzenDie EASA Segelfluglizenzen

Fluglehrer Berechtigung LAFI( G) et FI (G):

Gültigkeit - 3 Jahren

Erneuerung: 2 von den 3 Anforderungen müssen erfüllt werden:

- 30 Stunden oder 60 Starts in den 3 Jahren darunter 10 Stunden und 20 Starts in den 12 letzten Monaten - Teilnahme an einem Refresher Lehrgang - Prüfung (Prof Check) in den 12 Monaten

- Auf jeden fall Prüfung (Prof check) alle 9 Jahre

- Falls verfallen: Refresher Lehrgang + Prof Check

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AusbildungsorganisationenAusbildungsorganisationen

Im November 2008 hat EASA das NPA 2008-22 über Im November 2008 hat EASA das NPA 2008-22 über « Authority and Organisation Requirements » « Authority and Organisation Requirements » veröffentlichtveröffentlicht

Probleme: Probleme: Das NPA wurde von EASA ausgeheckt (JAR Formalismus), Das NPA wurde von EASA ausgeheckt (JAR Formalismus), und nur für professionelle Schulen geschriebenund nur für professionelle Schulen geschrieben

Jede Flugschule muss zugelassen sein und regelmäßig Jede Flugschule muss zugelassen sein und regelmäßig auditiert werden (mehr Bürokratie und höhere Kosten !)auditiert werden (mehr Bürokratie und höhere Kosten !)

Die EGU hat in ihren Kommentaren über die NPA eine Die EGU hat in ihren Kommentaren über die NPA eine Delegation an die Verbände verlangtDelegation an die Verbände verlangt

EAS und die EGU haben sich auch über diesem Problem EAS und die EGU haben sich auch über diesem Problem mit dem Direktor des Rulemakings unterhalten. EAS soll mit dem Direktor des Rulemakings unterhalten. EAS soll einen Vorschlag macheneinen Vorschlag machen

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FlugbetriebFlugbetrieb

In März 2008 hat das EU Parlament die Basic Regulation In März 2008 hat das EU Parlament die Basic Regulation modifiziert um die Kompetenz der EASA auf den modifiziert um die Kompetenz der EASA auf den Flugbetrieb erweitertFlugbetrieb erweitert

Mit der NPA 2009-02 hat die EASA ihre Vorschläge für die Mit der NPA 2009-02 hat die EASA ihre Vorschläge für die Ausführungsbestimmungen für den Flugbetrieb Ausführungsbestimmungen für den Flugbetrieb veröffentlicht veröffentlicht

Obwohl der Segelflug kaum betroffen ist, hat die EGU Obwohl der Segelflug kaum betroffen ist, hat die EGU Kommentare eingereicht Kommentare eingereicht

Die EASA hat auch die NPA 2009-01 über „Operational Die EASA hat auch die NPA 2009-01 über „Operational Suitability Certificate (OSC)“ veröffentlichtSuitability Certificate (OSC)“ veröffentlicht

Die EGU findet, dass die Musterzulassung für Die EGU findet, dass die Musterzulassung für Segelflugzeuge reichen sollte und hat sich zusammen Segelflugzeuge reichen sollte und hat sich zusammen mit den Herstellern sehr stark gegen diese unnötige mit den Herstellern sehr stark gegen diese unnötige Bürokratie gewehrt Bürokratie gewehrt

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Flugbetrieb auf FlugplätzenFlugbetrieb auf Flugplätzen

Das EU Parlament hat im April 2009 die Basic Regulation Das EU Parlament hat im April 2009 die Basic Regulation 216/2008 modifiziert um die Kompetenzen der EASA mit 216/2008 modifiziert um die Kompetenzen der EASA mit dem Flugbetrieb auf den Flugplätzen zu erweiterndem Flugbetrieb auf den Flugplätzen zu erweitern

EAS hat einen Lobbyisten eingestellt um die Flugplätze, EAS hat einen Lobbyisten eingestellt um die Flugplätze, die für den Luftsport benützt werden, vom Europäischen die für den Luftsport benützt werden, vom Europäischen Regelwerk fern zu haltenRegelwerk fern zu halten

Er war sehr erfolgreich, da nur die Flugplätze die einen Er war sehr erfolgreich, da nur die Flugplätze die einen kommerziellen Betrieb haben kommerziellen Betrieb haben undund eine IFR Ausrüstung eine IFR Ausrüstung haben haben undund eine Pistenlänge von mehr als 800 Meter haben eine Pistenlänge von mehr als 800 Meter haben von der EASA geregelt werdenvon der EASA geregelt werden

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FazitFazit

Man kann mit der EASA reden!Man kann mit der EASA reden! Die EASA hat eine positive Einstellung zum LuftsportDie EASA hat eine positive Einstellung zum Luftsport Die EASA hat verstanden, dass Sie den Luftsport nicht wie Die EASA hat verstanden, dass Sie den Luftsport nicht wie

die kommerzielle Fliegerei regeln kanndie kommerzielle Fliegerei regeln kann Sie akzeptiert die EGU und EAS als kompetente PartnerSie akzeptiert die EGU und EAS als kompetente Partner

Aber:Aber: Die EASA ist eine riesige Maschine mit viel Trägheit!Die EASA ist eine riesige Maschine mit viel Trägheit! Sie muss alle Regeln fast gleichzeitig machenSie muss alle Regeln fast gleichzeitig machen Trotzdem will sie immer das Rad neu erfindenTrotzdem will sie immer das Rad neu erfinden Wir haben Probleme mit den Rechtsberatern der EASAWir haben Probleme mit den Rechtsberatern der EASA Die Endentscheidungen werden öfters vom Ministerrat Die Endentscheidungen werden öfters vom Ministerrat

und vom Parlament getroffen (mehr Lobbying auf und vom Parlament getroffen (mehr Lobbying auf nationaler Ebene ist nötig!)nationaler Ebene ist nötig!)

Page 28: Die neuen EASA Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug ? Roland STUCK Erhrenpräsident European Gliding Union (EGU) Schweizer Segelflugkonferenz.

Und zu letzt!Und zu letzt!

Jammern taugt nichts, man muss wachsam sein, die Jammern taugt nichts, man muss wachsam sein, die Regelvorschläge studieren, verstehen wie das System Regelvorschläge studieren, verstehen wie das System funktioniert, mit der EASA verhandeln und vernünftige funktioniert, mit der EASA verhandeln und vernünftige Vorschläge erarbeiten!Vorschläge erarbeiten!

Die EGU tut ihr Bestes um den Segelflug zu verteidigen Die EGU tut ihr Bestes um den Segelflug zu verteidigen und hat öfters die EASA Entscheidungen beeinflusstund hat öfters die EASA Entscheidungen beeinflusst

Um erfolgreicher zu sein braucht sie jedoch mehr Um erfolgreicher zu sein braucht sie jedoch mehr Arbeitskräfte!Arbeitskräfte!

Es fehlt an Leuten die den Willen, die Kompetenz Es fehlt an Leuten die den Willen, die Kompetenz und die Zeit haben !und die Zeit haben !

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Ich Danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !Ich Danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !

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