Die novellierte Düngeverordnung -...

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Aktuell Heft 54 Informationen des Verbandes September 2017 Die novellierte Düngeverordnung Politische Sommerreise der ökologischen Anbauverbände

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AktuellHeft 54 Informationen des Verbandes September 2017

Die novellierte Düngeverordnung

Politische Sommerreise der ökologischen Anbauverbände

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Titelthema

Die novellierte DungeverordnungAm 2. Juni 2017 trat die novellierte Düngeverordnung inKraft. Zusammen mit dem angepassten Düngegesetz gehörtdie neue Düngeverordnung zum so genannten "Dünge-Paket", womit Deutschland die EG-Nitratrichtlinie umsetzt.Von den Neuregelungen der Düngepraxis ist vor allem diekonventionelle Landwirtschaft betroffen. Aber auch für denökologischen Landbau ergeben sich neue Vorgaben und Re-gelungen. Die wesentlichsten Änderungen sind im Folgen-den aufgeführt:

Düngebedarf schlagbezogen ermittelnDie neue Düngeverordnung schreibt vor, dass die Düngebe-darfsermittlung schriftlich schlagbezogen dokumentiert wer-den muss. Diese Pflicht greift allerdings erst, wenn proHektar und Jahr mehr als 50 Kilogramm Stickstoff und 30 Ki-logramm Phosphor (P2O5) ausgebracht werden. Für alleFlächen, die einen Phosphorgehalt (P2O5) von mehr als 20Milligramm pro 100 Gramm aufweisen, ist eine schriftlicheDüngebedarfsermittlung allerdings zwingend vorgeschrie-ben. Auf solchen Böden dürfen phosphorhaltige Düngemittelmaximal bis in Höhe der Abfuhr ausgebracht werden. Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff muss nach der N-Sollwertmethode erfolgen. Entzüge, Ertragskorrekturen,Nmin-Gehalt im Boden sowie Faktoren wie Vorfrucht undStandortbedingungen können dabei berücksichtigt werden.

Reduzierung der "Kontrollwerte"Die sogenannten unvermeidbaren Nährstoffüberschüsse, inder neuen Düngeverordnung als "Kontrollwerte" bezeichnet,wurden nach unten korrigiert. Der Kontrollwert für Stickstoff,das heißt der Stickstoff-Saldo über drei Jahre, wird ab 2020auf 50 Kilogramm je Hektar gesenkt. Bislang lag er bei 60Kilogramm je Hektar. Der Kontrollwert für Phosphor (P2O5)darf ab 2023 im sechsjährigen Mittel jährlich 10 Kilogrammje Hektar nicht mehr überschreiten. Für Betriebe, die dieseWerte nicht einhalten, wird es eine Beratungspflicht geben. Für tierhaltende Betriebe gilt ab sofort die plausibilisierteFeld-Stall-Bilanz. Das heißt, der Raufutterertrag wird nichtmehr geschätzt, sondern über die Anzahl gehaltener Tiereund die Grundfutteraufnahme berechnet. Verschiedene Produktionsrichtungen wie Zierpflanzen, Bee-ren- und Obstgehölze, Unterglasbetriebe und andere sindvon der Pflicht des Nährstoffvergleichs befreit (siehe § 8 Ab-satz 6 der Düngeverordnung).

Stickstoff: Maximale Obergrenze nun für alle organi-schen DüngerDie Obergrenze von 170 Kilogramm Gesamtstickstoff jeHektar und Jahr gilt ab sofort für alle organischen Dünger.Bisher galt sie nur für tierische Ausscheidungen. Eine Aus-nahme stellt die Ausbringung von Kompost dar. Für diesengewährt die neue Verordnung über einen Zeitraum von dreiJahren eine Gesamtstickstoffmenge von 510 Kilogramm jeHektar - gemittelt auf alle Flächen des Betriebes. Vorausset-zung dabei ist immer, dass der Phosphorsaldo auf der Flä-che dies zulässt. Für ökologisch wirtschaftende Betriebe sind in erster Liniejedoch die Begrenzungen der EU-Rechtsvorschriften für den

ökologischen Landbau sowie die Richtlinien der ökologi-schen Anbauverbände zu beachten. Für Biopark-Betriebe istdie Obergrenze auf 112 kg / Hektar / Jahr (entspricht 1,4 DEbzw. 2 GVE) festgelegt.

Geänderte SperrfristenNeu ist auch, dass Düngemittel mit wesentlichem Gehalt anStickstoff (> 1,5 Prozent in der Trockensubstanz) auf Acker-land bereits ab Ernte der Hauptfrucht nicht mehr ausge-bracht werden dürfen. Folgende Ausnahmen davon sindjedoch zulässig:

für Zwischenfrüchte, Winterraps und Feldfutter, die bis 15. September ausgesät wurden gilt eine Sperrfrist von 1. Oktober bis 31. Januar

wird Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht bis zum 1. Oktober ausgesät, gilt ebenfalls eine Sperrfrist von 1. Oktober bis 31. Januar

Die Sperrfrist für Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkultu-ren wurde um einen Monat auf einen Zeitraum von 1. De-zember bis 31. Januar verkürzt.Auf Grünland und bei mehrjährigem Futterbau wurde dieSperrfrist um zwei Wochen ausgedehnt: 1. November bis 31.Januar, wenn bis 1. Mai ausgesät wurde. Für Festmist, Kompost und feste Gärreste wurde eine ein-monatige Sperrfrist eingeführt. Diese gilt vom 15. Dezemberbis 15. Januar.

Lagerkapazitäten erweiternAb 2020 müssen landwirtschaftliche Betriebe Kompost undFestmist mindestens zwei Monate lagern können. Das heißt,Betriebe, die nicht über genügend Lagerkapazitäten verfü-gen, müssen für mehr Lagerraum sorgen. Die Mindestlager-kapazität für flüssige Wirtschaftsdünger einschließlich

Auch für Öko-Betriebe bringt die neue Düngeverordnung Ände-rungen mit sich. Foto: Jens Rasim

Ab 2020 müssen Öko-Betriebe Festmist mindestens zwei Jahrelagern können. Foto: Jens Rasim

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TitelthemaGärreste beträgt nun sechs Monate. Die Lagerung kann aberauch überbetrieblich erfolgen.

Neue Regeln für die DüngerausbringungDie neue Düngeverordnung schreibt vor, dass flüssige Wirt-schaftsdünger binnen vier Stunden eingearbeitet werdenmüssen. Auf bewachsenen Flächen dürfen sie nur nochstreifenförmig aufgebracht oder mit geeignetem Gerät in denBoden eingebracht werden. Diese Regelung gilt auf Acker-land ab 2020, auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter ab2025. Generell gilt: Es dürfen keine Stickstoff- und phosphorhalti-gen Düngemitteln ausgebracht werden, wenn der Bodenüberschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebe-deckt ist. Auf gefrorenen Böden, die eine Pflanzendecke tra-gen und tagsüber auftauen, können jedoch bis zu 60Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufgebracht werden,sofern ein Abschwemmen nicht zu befürchten ist.

LänderermächtigungenDie neue Düngeverordnung ermächtigt die Regierungen derBundesländer in manchen Punkten, Anpassungen vorzuneh-men. So können zum Beispiel in Gebieten mit erhöhten Ni-trat- und Phosphatbelastungen der Gewässer strengereRegeln erlassen werden. Außerhalb solcher Gebiete könnensie auf der anderen Seite aber auch bestimmte Erleichterun-gen genehmigen. Mit dieser Änderung soll eine Regionali-

sierung bei der Umsetzung der Verordnung eingeführt wer-den. Unklar ist jedoch noch, wie die Länder diese Möglich-keiten nutzen.

Gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz ab 2018Ab 2018 wird schrittweise die gesamtbetriebliche Stoffstrom-bilanz eingeführt. Diese, der Hoftorbilanz ähnlichen Bilanz-methode, wird den Nährstoffvergleich ersetzen. Derzeit wirdan einer entsprechenden Stoffstrombilanz-Verordnung gear-beitet. Der erste Entwurf der Verordnung sieht vor, dass ab2023 alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftli-cher Nutzfläche oder 50 Großvieheinheiten zur Stoffstrom-bilanz verpflichtet sind. Andere Betriebe müssen dieStoffstrombilanz bereits ab 2018 umsetzen, und zwar:

Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zuführen,

Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten und einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und

Betriebe mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar

Quelle: BMEL, Oekolandbau.de, 21.08.2017, gekürzt

+++ Kurzmeldungen +++ Kurzmeldungen +++ Kurzmeldungen +++

Der WWF zu Besuch bei Biopark-Landwirt Stefan Puls

Im Rahmen des Projektes „Landwirtschaft für Artenvielfalt“(LfA) besuchten Markus Wolter und seine Kolleginnen vomWWF den Betrieb Landhöfe Kargow-Waren GmbH von Ste-

fan Puls, der zu den Gründungsmitgliedern des LfA-Projek-tes zählt. Auf den Ackerflächen konnten sich die KollegInnenvom WWF von den erfolgreich umgesetzten Naturschutz-maßnahmen überzeugen. Auch ein Besuch bei Puls‘ AngusRindern durfte natürlich nicht fehlen.

Stefan Puls (Landhöfe Kargow-Waren GmbH), Markus Wolter(WWF), Dr. Marina Beermann (WWF), Patricia Graf (Panda För-der Gesellschaft), Martina Fleckenstein (WWF) (v.l.n.r.); Foto: Biopark e. V.

Wintertriticale mit Drill-lücke; Foto: Biopark e. V.

Dr. Christof Kühnlein (Biopark e. V.), Martina Fleckenstein(WWF), Markus Wolter (WWF), Dr. Marina Beermann (WWF),Patricia Graf (Panda Förder Gesellschaft) (v.l.n.r.); Foto: Biopark e. V.

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Informationen

Am 24. September 2017 wählen die Bürgerinnen und Bürgerder Bundesrepublik Deutschland den 19. Deutschen Bun-destag. Welche Priorität räumen die Parteien dem ThemaLandwirtschaft ein? Dieser Frage ist der BÖLW nachgegan-gen, indem er die Parteiprogramme auf ihre Aussagen zurökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft hin analysierthat. Berücksichtigt wurden die Parteien, bei denen eine Re-gierungsbeteiligung möglich erscheint: CDU/CSU, SPD, DieLinke, Bündnis90/Die Grünen und FDP.

In allen Parteiprogrammen wird dem Thema Landwirtschafteine hohe Priorität eingeräumt. Die beiden großen ParteienUnion und SPD bekennen sich gleichermaßen zur ökologi-schen und konventionellen Landwirtschaft, in ihren Program-men gehen sie jedoch wesentlich umfangreicher auf dieBedürfnisse konventioneller Strukturen ein. Ökolandbau wirdhier eher als Nische betrachtet. Die Linkspartei positioniertsich für den Ausbau des Ökolandbaus, lässt jedoch offen,

wie konkret das umgesetzt werden soll. Im Wahlprogrammder FDP findet Bio überhaupt keine Erwähnung. EinzigBündnis 90/Die Grünen schreiben dem Ökolandbau eine„Leitbild“-Funktion zu und kündigen an, dessen Weiterent-wicklung in den nächsten Jahren mit einer Milliarde Euro un-terstützen zu wollen.

Einigkeit besteht über (fast) alle Parteigrenzen hinweg, dassdie Ernährungsbildung und damit die individuelle Ernäh-rungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher ge-stärkt werden sollte.

Die gesamte Auswertung der Parteiprogramme finden Sieauf der BÖLW-Website unter:http://www.boelw.de/themen/forderungen/bundestags-wahl-2017/.

Quelle: BÖLW, Aug. 2017, gekürzt

PSM-Spuren in Bio vor Gericht – Urteil starkt den OkolandbauDie Diskussion in Deutschland über Spuren von Pflanzen-schutzmitteln (PSM) in Bio-Produkten ist beendet. Die Auf-sichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat vor demKoblenzer Verwaltungsgericht eine Entscheidung herbeige-führt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Rechtsstreitum die Berechtigung, Wein aus Trauben von bestimmtenRebflächen als Bio-Wein zu verkaufen, zu Gunsten der kla-genden Weinbaugesellschaft entschieden. In dem konkretenFall ging es um eine Klägerin, die ihr Weingut ökologisch be-wirtschaftet. Ein Teil ihrer Rebflächen liegt inmitten konven-tionell bewirtschafteter Rebflächen anderer Winzer. EineBlattproben-Analyse der Ökokontrollstelle aus dem Jahr2015 ergab, dass für den Ökoweinbau nicht zugelassenePflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werdenkonnten und demnach der von diesen Flächen stammendeWein nicht als Bio-Wein vermarktet werden dürfe. Die Klä-gerin machte demgegenüber geltend, die festgestelltenSpritzmittel seien weder von ihr gekauft, noch in irgendeinerForm auf ihren Rebflächen verwendet worden. Da es sichum Einzelparzellen neben konventionell bewirtschaftetenFlächen anderer Winzer handele, seien die Anhaftungen nurdurch Abdrift von auf den Nachbarparzellen ausgebrachtenMitteln zu erklären.

Die Klage hatte Erfolg. Die Klägerin sei berechtigt, den ausden beprobten Reben gewonnenen Wein als Bio-Wein zuvermarkten, urteilte das Koblenzer Gericht. Aus den ein-schlägigen gesetzlichen Bestimmungen ergebe sich, dassallein die ökologische Produktionsweise dafür maßgeblichsei, ob es sich um ein konventionelles oder um ein Bio- oderÖko-Erzeugnis handele. Ein Verstoß der Klägerin gegendiese Bestimmungen sei nicht festzustellen. So könne ausden Anhaftungen nicht darauf geschlossen werden, die Klä-gerin habe diese Mittel selbst angewendet. Nach den Fest-stellungen sachkundiger Stellen seien Pflanzenschutz-mittelrückstände in von konventionellem Weinbau umgebe-nen Ökokulturen die Regel. Keine Rückstände fänden sichnur dann, wenn im weiteren Umfeld kein konventionellerWeinbau stattfinde.

Diese Entscheidung hielt das zuständige Ministerium inRheinland-Pfalz für so relevant und unangreifbar, dass esdie Zulassung seiner Berufung nicht beantragte. Damit istdie Entscheidung laut Urteil vom 15.03.2017 rechtskräftig:goo.gl/BDkL8F.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. März2017, 2 K 885/16.KO

Mehr Bio oder weniger? Zu den Wahlprogrammender Parteien zur Bundestagswahl

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Mitglieder

Aktueller Stand der Revision der EU-Oko-VONach über dreieinhalb Jahren haben sich am 28. Juni 2017die Verhandlungsführer von EU-Kommission, Rat und EU-Parlament im informellen Trilog auf einen Kompromissvor-schlag für ein neues Bio-Recht geeinigt. Da die Regelungenzur Bio-Kontrolle im Artikel 20b weiterhin umstritten sind,wurde die für Mitte Juli geplante Abstimmung im EU-Agrarratüber den Vorschlag kurzfristig von der Tagesordnung ge-nommen. Nur wenn EU-Rat und EU-Parlament zustimmen,tritt ab 2020 eine neue Öko-Verordnung in Kraft. Das Abstim-mungsverfahren kann sich bis Ende 2017 hinziehen. Kritikkommt aus der gesamten Bio-Branche, die sich vor allem an

die Kontrollregelungen richtet, wonach Spuren von Kontami-nationen bei den Behörden zu amtlichen Verfahren führenwürden und langandauernde Warensperrungen die Folgewären. Appelliert wird nach wie vor an Bundeslandwirt-schaftsminister Schmidt, zusammen mit anderen Mitglieds-staaten, in der Endphase der Verhandlungen entweder dieerforderlichen Verbesserungen durchzusetzen oder abersich gänzlich gegen den unzureichenden Entwurf zu stellen.

Quelle: BÖLW, 21.08.2017, gekürzt

Am 20. Juli 2017 lud der Biopark e. V. gemeinsam mit denVerbänden Bioland, Demeter, Naturland sowie dem VerbundÖkohöfe Nordost zur diesjährigen politischen Sommerreisenach Ludwigslust und Karstädt ein. Unter dem Motto „Stär-kung des Ökolandbaus entlang der Wertschöpfungskette“standen der Besuch der beiden Biopark-Mitgliedsbetriebevon Herrn Müller, Geschäftsführer der Ludwigsluster Fleisch-und Wurstwaren GmbH sowie Herrn Nagel, Geschäftsführerder Güritzer Agrar GmbH, auf dem Programm. Über die Gü-ritzer Agrar GmbH berichteten wir in Heft 51, Dezember2016.

Dabei bekräftigten die Vertreterinnen und Vertreter der Ar-beitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände MV(AG öA MV) gegenüber dem Landwirtschaftsminister Meck-lenburg-Vorpommerns Dr. Till Backhaus erneut ihre Forde-rungen nach der Beibehaltung der Gentechnikfreiheit, derSchaffung von Ausbildungsprogrammen für Fachkräfte imÖkolandbau, dem Verbot von Pestiziden mit Neigung zurFernverwehung sowie dem Verbot der Verwendung von Gly-phosat als Sikkationsmittel. Aber auch die Ausschöpfung undErweiterung der Fördermöglichkeiten sowie die Förderungund der Erhalt der Mutterkuh- und Schafhaltung waren The-men des Forderungskatalogs.

Vor dem Hintergrund, dass 2016 bundesweit der Umstiegauf Ökolandbau so hoch wie noch nie war und inzwischenjeder zehnte landwirtschaftliche Betrieb in MV ökologisch

wirtschaftet, ist die zügige Weiterentwicklung des Ökoland-baus umso dringender. „Öffentliche Gelder für öffentlicheLeistungen“, so lautete der gemeinsame Tenor zwischen Mi-nister, Verbandsvertreterinnen und -vertretern, Geschäfts-führung und Praktikern. Auch darin, dass die Wertschöpfungim eigenen (Bundes-)Land erbracht werden solle, waren sichalle Anwesenden einig.

Sommerreise der Arbeitsgemeinschaft derokologischen Anbauverbande in MV

Gruppenfoto in der Ludwigsluster Fleisch- und Wurstwaren GmbH; Foto: Biopark e. V.

Frank Hielscher (Biopark Markt GmbH), Stephan Nagel (Gürit-zer Agrar GmbH), Dr. Delia Micklich (Biopark e. V.), Dr. Till Back-haus (Landwirtschaftsminister MV); Foto: Jens Rasim

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Mitglieder

Mitgliederversammlung: beschlossene RichtlinienanderungenDie mit der Einladung verschickten Anträge auf Richtlinien-und Satzungsänderungen wurden auf der Mitgliederver-sammlung am 6. Juli 2017 in Linstow von den anwesendenMitgliedern so angenommen wie vom Vorstand beantragt.Im Folgenden möchten wir Sie auf vier wesentliche Ände-rungen aus dem Bereich Saatgut, Geflügel und dem Zukaufvon Tieren hinweisen:

Zu Pkt 2.10 Saat- und Pflanzgut sowie vegetatives Ver-mehrungsmaterialWenn möglich sollten nicht hybride Sorten verwendet wer-den, um die genetische Vielfalt unserer Kulturpflanzen zu er-halten. Die Verwendung von Hybridgetreide (außer Mais)und Hybridraps ist grundsätzlich nicht gestattet.

Zu Pkt 3.5 GeflügelIn den vor dem 6. Juli 2017 durch Biopark zertifizierten Be-standsbetrieben dürfen maximal 12.000 Legehennen ineinem Gebäude gehalten werden. Für Ställe, die vor dem16. Mai 2014 von Biopark zertifiziert wurden, wird eine Über-gangsfrist bis Ende 2018 gewährt. Ab 1.1.2023 dürfen maxi-mal 6.000 Legehennen in einem Gebäude gehalten werden.Ställe, welche nach dem 6. Juli 2017 zur Zertifizierung durchBiopark (neu) beantragt werden, dürfen maximal 6.000 Le-

gehennen in einem Gebäude beherbergen.

Zu Pkt. 3.9 TierbesatzDer Tierbesatz orientiert sich in erster Linie an der eigenenFuttergrundlage. Die gesamte Besatzstärke der Betriebsein-heit darf jedoch 2,0 GVE/ha LN nicht überschreiten. Diehöchstzulässige Anzahl von Legehennen pro ha beträgt 140.

Zu Anhang C 2) Tierische Produkte[…] Zugekaufte Ökotiere aus Nicht-Verbands-Betriebenmüssen mindestens 3 Monate, Geflügel mindestens 2 Mo-nate nach diesen Richtlinien gehalten werden, um mit demHinweis auf BIOPARK vermarktet werden zu können. Glei-ches gilt bei Erst-Zertifizierung von Tieren und deren Pro-dukten aus bisher EU-Öko-Betrieben durch BIOPARK.

Die geänderte Erzeugerrichtlinie finden Sie auf unsererHomepage unter:http://biopark.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Publika-tionen/Richtlinien/BP-Erzeuger-Richtlinien%C3%A4nderungen_2017.pdf.

Das Protokoll zur Mitgliederversammlung ist im internen Mit-gliederbereich online gestellt.

Neue Biopark-Website und soziale MedienWie in der Mitgliederinformation vom 03. August berichtet,finden Sie unter www.biopark.de unsere neue Internetprä-senz, auf der wir Sie herzlich willkommen heißen. Im Zugeder Neugestaltung unserer Website haben wir unseren ei-genen Facebook-Account eingerichtet und informieren Siefortan auch über diese Plattform. Da wir aber nicht nur infor-mieren, sondern auch mit Ihnen zu den verschiedenstenThemen ins Gespräch kommen möchten, „abonnieren“ Sie(natürlich kostenfrei) unsere Seite und posten Sie mit. WennSie unsere Seite abonnieren, werden Sie automatisch überalle Neuigkeiten von Biopark informiert. Sollten Sie die Infor-mationen nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich jeder-zeit durch einen Klick auch wieder abmelden. Sie erreichenuns entweder über den Facebook-Button auf der Startseiteunserer Website oder direkt unter: https://www.facebook.com/Biopark-e-V-1910280175914178/.

Zukünftig möchten wir Ihnen auch die Möglichkeit bieten,sich über unsere Website mit Ihrem Betrieb im Umfang voneiner Seite vorzustellen. Das Angebot richtet sich an all jeneMitglieder, die sich für Ihren Betrieb eine Online-Präsenzwünschen, selbst aber keine eigene Homepage erstellenmöchten. Sie würden uns die Inhalte (Text- und Bildmaterial)liefern, die wir wiederum für Sie auf der Biopark-Website

hochladen. Ihre Seite wäre dann über einen eigenen Link er-reichbar.Außerdem möchten wir Sie bereits jetzt auf eine Veranstal-tung hinweisen, die der Biopark e. V. im Rahmen der Wis-senstransfer-Weiterbildungsveranstaltungsreihe zum Thema„Medienkompetenz“ anbieten möchte. Der Fokus wird hier-bei auf dem Umgang mit sozialen Medien und dem Internetim Allgemeinen liegen. Die Veranstaltung ist für Ende desJahres geplant. Hinsichtlich des genauen Veranstaltungs-zeitpunkts und -orts werden Sie zeitnah informiert.

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Mitglieder

Im Portrat – Die Landhofe Kargow-Waren GmbHDer landwirtschaftliche Betrieb Landhöfe Kargow-WarenGmbH wurde 1991 gegründet. Dessen Betriebsfläche er-streckt sich auf rund 1.100 ha, wovon der Großteil der Flä-chen im Müritz Nationalpark und in der GVO-freien RegionMüritz-Prignitz gelegen sind. Die Gesamtbetriebsfläche un-terteilt sich in 40 % Ackerland und 60 % Grünland. Aufgrundder prädestinierten Lage des Betriebes - zu 90 % im MüritzNationalpark gelegen - wirtschaftet der Betrieb von Beginnan ökologisch und nimmt als Mitinitiator am Naturschutzpro-jekt „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ teil. So werden zusätz-liche Naturschutzleistungen erbracht, die über die gängigeBewirtschaftung hinausgehen.

Der Landwirtschaftsbetrieb Landhöfe Kargow-Waren GmbHist Mitglied im ökologischen Anbauverband Biopark e. V. und

zählt zudem zu dessen Gründungsmitgliedern. Die rund 660ha Grünlandflächen werden für die ganzjährige Freilandhal-tung von ca. 180 Mutterkühen mit 160 Kälbern, 60 Nach-zuchtfärsen, 20 Ochsen und Färsen sowie sechs Zucht-bullen der Rasse Angus genutzt. Die Grasmahd erfolgt nachfestgelegten Terminen und dient der Winterfutterkonservie-rung. Die Absatzkälber der Mutterkühe wachsen auf gesun-den Weiden mit Muttermilch und ungedüngtem Grünfutterbzw. Heu auf. Das qualitativ hochwertige Fleisch ist u. a. bes-tens für anspruchsvolle und hochsensible Wirtschaftszweigewie der Babynahrungsmittelherstellung geeignet. Im Acker-bau werden Winterroggen, Wintertriticale, Sommergerste,Hafer, Lupine und Ackerfutter angebaut. Das Getreide wirdzum einen an die eigenen Rinder verfüttert und zum anderenausschließlich über die Biopark Markt GmbH vermarktet.

Mutterkuh mit Kalb; Foto: Biopark e. V.Zuchtbulle der Rasse Angus; Foto: Biopark e. V.

Niedermoorwiesen im Müritz Nationalpark; Foto: Biopark e. V.

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Dies & Das

Impressum

Biopark e. V. Informationen des Verbandes / Heft 54 / September 2017Herausgeber: Biopark e. V. • Rövertannen 13 • 18273 Güstrow

Telefon: 03 84 3 - 24 50 30 • Fax: 03 84 3 - 24 50 32 • [email protected] • www.biopark.deGeschäftsführung: Dr. Delia MicklichRedaktion: Dr. Delia Micklich, Berit Gölitzer Gestaltung: Prisma Werbung GmbH & Messebau • www.prismawerbung.deFotos: Biopark e. V., Jens Rasim Preis: Für Mitglieder des Verbandes kostenlos.

Verkauf

+++ Preise +++ Preise +++ Preise +++Biopark Markt GmbH informiert / aktuelle Preismaske

Abweichungen sind möglich

Bio Ochsen Basisgewicht 280 - 400 kg WSGHKL FKL € / kg WSGE, U 1-3 4,65 FKL 4-5R 1-3 4,60 -0,10 €O 1-3 4,20 P 1-5 aktuelle

Schlachthofnotierung

Bio Färsen Basisgewicht ab 270 kg WSGHKL FKL € / kgE, U 1-3 4,50 FKL 4-5R 1-3 4,45 -0,10 €O 1-3 4,20P 1-5 aktuelle

Schlachthofnotierung

Bio Jungbullen (max. 24 Monate)Basisgewicht 300-400 kg WSGHKL FKL € / kgU 1-3 4,50 FKL 4-5R 1-3 4,45 -0,10 €O 1-3 4,20P 1-3 aktuelle

SchlachthofnotierungNicht-Bioparkbetriebe -5 ct / kg WSGBullen zwischen 24-29 Mon. -0,40 € / kg WSG

Bio Kälber am Schlachttag nicht über 8 MonateBasisgewicht 100-180 kg WSG HKL FKL € / kg WSGEURO 1-4 5,00 ♀ 5,70 ♂ Nicht-Bioparkbetriebe -20 ctP 1-4 2,00

Diese Preise gelten nur für Biopark-Mitgliedsbetriebe. Für andere Verbandsware oder EU-Bio-Ware werden jeweils 0,10 €/kgabgezogen. Die Kälberpreise gelten nur für Biopark-Mitgliedsbetriebe, für andere Verbandsware oder EU-Bio-Ware werdenjeweils 0,20 €/kg abgezogen. Aktuelle Preisänderungen finden Sie im Internet unter biopark.de im internen Mitgliederbereich.

Termine 14. bis 17. September 2017MeLa in Mühlengeez, den Biopark-Stand finden Siein Halle 1

11. Oktober 2017Biopark-Weiterbildungsveranstaltung „Ein Markt imAufschwung – ökologische Rindermast und -ver-marktung“, auf dem Betrieb Gut Temmen in Temmen-Ringenwalde

16. und 17. November 2017Europäische Tagung zu Kupfer als Pflanzenschutz-mittel in Berlin

22. und 23. November 2017Bio-Schweine-Tagung: Marktentwicklung und neueHerausforderungen im Land-gut-Hotel Hermann inRostock-Bentwisch

Bio KüheBasisgewicht FKL € / kg WSGab 350 kgU 1-4 3,60R, O 1-4 3,55300-350 kg 1-4 3,50260-300 kg 1-4 3,40240-260 kg 1-4 3,30220 kg 1-4 2,90200 kg 1-4 2,70 180 kg 1-4 2,50

HKL P; FKL 5; Teilschäden, VB, BU, Finnen werdennach aktueller Schlachthofnotierung bezahlt.

Bio SchweineBasisgewicht 85-100 kg WSGø 54% MFA 3,70 € / kg WSG *HKL P 2,50 € / kg WSGSauen 2,35 € / kg WSG

*Preisabweichungen bei Einsatz betriebseigenen Futterssind möglich

Ansprechpartner für den Einkauf:

Herr Horn 0175 - 221 00 22Herr Hielscher 0171 - 562 23 90Herr Porm 0171 - 230 18 06

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