Die Ökodesign-Richtlinie (ErP)

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www.stmk.wifi.at WIFI Steiermark Energieeffizienzlabel für Heizungs- anlagen ab September 2015 Pflicht Das Energielabel für Heizungen ist ab dem 26. September 2015 verbindlich Das Energielabel für Verbundanlagen Ab dem 26. September 2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht Heizgeräte bis 70 Kilowatt Leistung: Heizkessel, Blockheizkraft- werke, Warmwasserbereiter und Wärmepumpen. Heizkessel für Biomasse (Pelletheizung, Hackgutkessel und Scheitholzkessel) und Wohnraumlüftungsgeräte sind von diesen Anforderungen vorerst noch ausgenommen. Eine Ausweitung der Anforderung auf diese Produkte ist jedoch schon beschlossene Sache. Das Label arbeitet mit der bekannten Einstufung per Buchstaben ++ und Farbskala. „A “ ist derzeit die beste Einstufung für ein Pro- +++ dukt. Ab 2019 gesellt sich „A “ auch bei den Produktlabeln hin- zu und die unteren Einstufungen E bis G fallen weg. Bei den Warmwasserbereitern gibt es derzeit die Einstufung A bis G + und ab 2017 A bis F . Häufig werden mehrere Wärmeerzeugungssyste- me miteinander kombiniert. Eine häufige Kombina- tion ist beispielsweise die Verbindung aus einer Brennwertheizung oder Wärmepumpe mit einer thermischen Solaranlage. Solche Kombinationen schonen die Umwelt vor Emissionen und reduzie- ren die Heizkostenabrechnung. Diese kombinierten Anlagen haben anfangs für Ver- wirrung gesorgt, was das Energielabel angeht: Wie soll man auf eine Gesamtbewertung kommen, wenn zum Beispiel ein Gaskessel mit Kennzeich- nung „A“ zum Einsatz kommt, aber zusätzlich ein Wärmeerzeuger oder ein anderes Bauteil mit Klas- se „C“ oder eine Solaranlage? Aus diesem Grund gibt es In der ErP-Richtlinie zusätzlich ein Etikett für Systemlösungen, das alle Einzelkomponenten zu ei- ner Gesamtbewertung zusammenfasst, aber die ein- zelnen Elemente zusätzlich auflistet. Der haupt- sächliche Wärmeerzeuger bildet dabei die Grund- lage, und alle weiteren Komponenten sorgen dann für Zuschläge oder Abzüge bei der Gesamtbewer- tung. Diese Gesamtbewertung bildet die Grundla- ge für das Label dieses Gesamtsystems – für das so- genannte Verbundlabel. Verbundlabel können +++ jetzt sogar schon „A “ erreichen. „“ „“ Die Ökodesign-Richtlinie (ErP) und ihre Bedeutung für die Energietechnik Drei EU-Ziele bis zum Jahr 2020 1. Treibhausgase ............................................................- 20% 2. Erneuerbare Energie ...................................................+ 20% 3. Effizienz ....................................................................+ 20% Zur Umsetzung dieser drei Ziele wurden auch für den Wärme- markt EU-Richtlinien verabschiedet. Mit der Ökodesign-Richt- linie (ErP) werden ab September 2015 die Mindestanforderungen an die umweltrelevanten Eigenschaften von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Warmwasserbereitern und Warmwasserspei- chern definiert. Diese Mindestanforderungen sind von Geräten einzuhalten, die ab 26.9.2015 in Verkehr gebracht werden. Eine Energie-Kennzeichnung (Label), wie bereits bei Waschma- schinen und weiteren Haushaltsgeräten seit Jahren bekannt, ist parallel dazu ebenfalls ab 26.9.2015 auch für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter und damit verbundenen Temperaturreglern und Solareinrichtungen erforderlich.

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Energieeffizienzlabel für Heizungsanlagen ab September 2015 Pflicht

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Energieeffizienzlabel für Heizungs-anlagen ab September 2015 Pflicht

Das Energielabel für Heizungen ist

ab dem 26. September 2015 verbindlich

Das Energielabel für Verbundanlagen

Ab dem 26. September 2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht

Heizgeräte bis 70 Kilowatt Leistung: Heizkessel, Blockheizkraft-

werke, Warmwasserbereiter und Wärmepumpen. Heizkessel für

Biomasse (Pelletheizung, Hackgutkessel und Scheitholzkessel)

und Wohnraumlüftungsgeräte sind von diesen Anforderungen

vorerst noch ausgenommen. Eine Ausweitung der Anforderung

auf diese Produkte ist jedoch schon beschlossene Sache.

Das Label arbeitet mit der bekannten Einstufung per Buchstaben ++und Farbskala. „A “ ist derzeit die beste Einstufung für ein Pro-

+++dukt. Ab 2019 gesellt sich „A “ auch bei den Produktlabeln hin-

zu und die unteren Einstufungen E bis G fallen weg. Bei den

Warmwasserbereitern gibt es derzeit die Einstufung A bis G +und ab 2017 A bis F .

Häufig werden mehrere Wärmeerzeugungssyste-

me miteinander kombiniert. Eine häufige Kombina-

tion ist beispielsweise die Verbindung aus einer

Brennwertheizung oder Wärmepumpe mit einer

thermischen Solaranlage. Solche Kombinationen

schonen die Umwelt vor Emissionen und reduzie-

ren die Heizkostenabrechnung.

Diese kombinierten Anlagen haben anfangs für Ver-

wirrung gesorgt, was das Energielabel angeht: Wie

soll man auf eine Gesamtbewertung kommen,

wenn zum Beispiel ein Gaskessel mit Kennzeich-

nung „A“ zum Einsatz kommt, aber zusätzlich ein

Wärmeerzeuger oder ein anderes Bauteil mit Klas-

se „C“ oder eine Solaranlage? Aus diesem Grund

gibt es In der ErP-Richtlinie zusätzlich ein Etikett für

Systemlösungen, das alle Einzelkomponenten zu ei-

ner Gesamtbewertung zusammenfasst, aber die ein-

zelnen Elemente zusätzlich auflistet. Der haupt-

sächliche Wärmeerzeuger bildet dabei die Grund-

lage, und alle weiteren Komponenten sorgen dann

für Zuschläge oder Abzüge bei der Gesamtbewer-

tung. Diese Gesamtbewertung bildet die Grundla-

ge für das Label dieses Gesamtsystems – für das so-

genannte Verbundlabel. Verbundlabel können +++jetzt sogar schon „A “ erreichen.

„ “ „ “

„ “ „ “

„ “ „ “

Die Ökodesign-Richtlinie (ErP) und ihre Bedeutung für die Energietechnik

Drei EU-Ziele bis zum Jahr 20201. Treibhausgase ............................................................- 20%

2. Erneuerbare Energie ...................................................+ 20%

3. Effizienz ....................................................................+ 20%

Zur Umsetzung dieser drei Ziele wurden auch für den Wärme-

markt EU-Richtlinien verabschiedet. Mit der Ökodesign-Richt-

linie (ErP) werden ab September 2015 die Mindestanforderungen

an die umweltrelevanten Eigenschaften von Raumheizgeräten,

Kombiheizgeräten, Warmwasserbereitern und Warmwasserspei-

chern definiert. Diese Mindestanforderungen sind von Geräten

einzuhalten, die ab 26.9.2015 in Verkehr gebracht werden.

Eine Energie-Kennzeichnung (Label), wie bereits bei Waschma-

schinen und weiteren Haushaltsgeräten seit Jahren bekannt, ist

parallel dazu ebenfalls ab 26.9.2015 auch für Raumheizgeräte,

Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter und damit verbundenen

Temperaturreglern und Solareinrichtungen erforderlich.

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Die ErP Richtlinie und ihre Bedeutung für f Wärmepumpen, Solarthermie und Speicherossile Heizgeräte,

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Mit der Einführung der europäischen Richtlinie für das Energy

Label entstehen neue Anforderungen für Hersteller und Installateu-

re von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Speicher.

Diese Richtlinie tritt am 26.September 2015 in Kraft und verpflich-

tet Hersteller zur Kennzeichnung ihrer Produkte durch das Product

Label sowie Hersteller, Händler und/oder Installateure zur Kenn-

zeichnung der Anlage durch das Package Label.

Im Zuge der Veranstaltung wird über die neu entstehenden Anfor-

derungen und Verpflichtungen, sowie den Prozess zur Ausstellung

des Energy Labels produktunabhängig informiert.

INHALT

• Ziel der ErP Richtlinie

• Betroffene Produktgruppen

• Aktueller Status, Zeitplan und Inkrafttreten

• Unterschied zwischen Ecodesign, Energy Label und Eco Label

• Anforderungen an Hersteller und Installateure

Besonderer Fokus der Weiterbildung für Installateure

• Allgemeine Informationen zum Product Label

• Zusammenhang zwischen Product Label und Package Label

• Klimazonen

• Berechnungsbeispiele Package Label – unterschiedliche

Kombi-Systeme

• Einfluss der Speicherdimension

8 Std. € 330,-

WIFI Graz | 56132.01510.09.2015 | 9.00 – 17.00

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Anmeldung – Fax: 0316 602-301 – Mail: [email protected]Ökodesign-Richtlinie (ErP) 56132.015

Weitere Informationen:

DI (FH) Thomas Fleischhacker

WIFI Steiermark, Körblergasse 111, 8010 Graz

(0316) 602-302

[email protected]

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