Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn dr. Tóth Bernadett Otzenhausen, 16. November 2010.
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Transcript of Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn dr. Tóth Bernadett Otzenhausen, 16. November 2010.
Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn
dr. Tóth Bernadett
Otzenhausen, 16. November 2010
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Die Formen der Partnerschaften in Ungarn:
- Ehe- registrierte Lebenspartnerschaften- im Register eingetragene
Lebenspartnerschaften- „einfaches” Zusammenleben
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Partner
versch.
Geschl.
Partner
gleichen
Geschl.
StandesamtÄnderung
im Personenstand
1. Ehe X X X
2. registrierte Lebenspartnerschaft
X X X
im Register eingetragene
LebenspartnerschaftX X
(beim Notar)
„einfaches” Zusammenleben
X X
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Rechtsgrundlagen 1.
- Grundgesetz- Gesetz über die allgemeinen Rechtsvorschriften
der Verfahren und Leistungen von Verwaltungsbehörden
- Bürgerliches Gesetzbuch- Gesetz über das internationale Privatrecht- Gesetz über die Ehe, das Familienrecht und die
Vormundschaft
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Rechtsgrundlagen 2.
- Gesetz über das Personenstandswesen (1982)- Verordnung zur Ausführung des
Personenstandsgesetzes (2003)
- Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften (2009)
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Zivilehe oder kirchliche Ehe?
Die obligatorische Ehe ist die Zivilehe.
Die kirchliche Ehe hat keine zivilrechtliche Relevanzen.
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Ehevoraussetzungen:
- Ehefähigkeit
- kein Eheverbot
- Volljährigkeit
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bei Eheschließung der Minderjährigen:
- vollendeten 16. Lebensjahr- Befreiung vom Jugendamt
Gültigkeit: 6 Monate
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Ehehindernisse:
1. unüberwindbare
- Doppelehe
- Blutsverwandtschaft
2. überwindbare
- Verwandschaft zweiten Grades
- Adoptivverhältnis
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Das Anmeldeverfahren
- im Standesamt- mündlich/schriftlich- Protokoll ist aufzunehmen
- Gültigkeit: 6 Monate
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Ungültigkeit der Ehe
- Geschäftsunfähigkeit- gleichgeschlechtliche Partner- kein vollendetes 16. Lebensjahr- keine Erlaubnis vom Jugendamt
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Maßgebendes Recht für Ausländer:
• Ehefähigkeitszeugnis oder Aufhebung vom Kreisverwaltungsreferat
• Gültigkeit: 6 Monate
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Vorzulegende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis/Reisepass- Bescheinigung über den Familienstand- Auszug aus dem Geburtenbuch- Bescheinigung über den Wohnsitz
Fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung!
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Registrierung der Eheschließung
- im Heiratsbuch
- im Zentralpersonendatenregister
- es gibt kein zentrales Personenstandsregister
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Die Zeremonie
- im Standesamt- mit zwei Zeuginnen/Zeugen
- öffentlich und festlich
- rot-weiss-grüne Schärpe
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Trauungen außerhalb des Standesamtes:
- verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt werden
- nur mit der Genehmigung von der Geschäftsführung des Standesamtes
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Nottrauungen:
- wegen lebensgefährlicher Erkrankung
- Geschäftsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit müssen immer geprüft werden!
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Frei zu gestaltende Teile:
- Musik
- Ringe wechseln
- Gedichte anhören
- Kerzen anzünden
- Sand mischen
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Nachbeurkundung:
- Antrag stellen- benötigte Unterlagen
Es ist in Ungarn zentralisiert.
Das zuständige Amt dafür ist
das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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Ehescheidung:
Frage: besteht eine gültige Ehe?
Scheidung am Familiengericht
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Registrierte Lebenspartnerschaft
- in Ungarn seit 1. Juli 2009
- gleichgeschlechtliche Beziehung
- Rechtsfolgen sind fast die selbe Rechtsfolgen wie in der Ehe
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Ausnahmen:
- Minderjährige sind ausgeschlossen- kann vor einem Notar geschieden werden- es gibt keinen Lebenspartnerschaftsnamen- keine gemeinsame Adoption
Nachbeurkundung:Erst nach 1. Juli 2009, wie bei der Ehe
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Namensrecht
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Der Geburtsname ist zweiteilig.
Familienname + Vorname
Familienname: ein/zweiteilig
(wenn zweiteilig, mit Bindestrich)
Vorname: ein oder zwei dem Geschlecht entsprechend
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Ehename
- muss bei der Anmeldung der Eheschließung gewählt werden
- jeder Verlobten hat das Recht, eine Form zu wählen
Im Gesetz über die Ehe, das Familienrecht und die Vormundschaft
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Ein Beispiel:
Der Mann heißt:
Müller Péter
Die Frau heißt:
Wagner Mária
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Die Frau kann nach der Eheschließung:
- ihren bisherigen Namen beibehalten
Wagner Mária
- den Geburtsnamen ihres Mannes mit der Ergänzung „-né“ tragen
Müller Péterné
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- den Familiennamen ihres Mannes und ihren eigenen Vornamen tragen
Müller Mária
- den Familiennamen ihres Mannes mit der Ergänzung „-né“ und ihren eigenen Geburtsnamen tragen
Müllerné Wagner Mária
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Der Mann kann nach der Eheschließung:
- seinen bisherigen Namen beibehalten
Müller Péter
- den Familiennamen seiner Frau und seinen eigenen Vornamen tragen
Wagner Péter
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Der Mann und die Frau können: die aus ihren Familiennamen gebildeten
zweiteiligen Familiennamen und den eigenen Vornamen tragen:
Müller-Wagner Mária
Müller-Wagner Péter
oder:
Wagner-Müller Mária
Wagner-Müller Péter
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Die Frau und der Mann können ihre Familiennahmen nicht vertauschen.
Die gewählten Ehenamen bestimmen, welchen Namen die aus dieser Ehe geborenen Kinder tragen werden.
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Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.