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Deutscher Bundestag Erste Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe Seite 06 Viel beachtet Plakat-Kampagne „Letzte Hilfe“ Seite 08 Praktische Tipps So gelingt eine geriatrische Reha-Maßnahme Seite 12 Ralph Giordano bedankt sich mit historischer Rede für den Arthur-Koestler-Preis 2014, der in Berlin von der DGHS verliehen wurde „Mein politisches Testament“ Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben 35. Jahrgang · 2015-1 Humanes Leben Humanes Sterben

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Deutscher BundestagErste Orientierungsdebattezur SterbehilfeSeite 06

Viel beachtetPlakat-Kampagne„Letzte Hilfe“ Seite 08

Praktische TippsSo gelingt eine geriatrischeReha-MaßnahmeSeite 12

Ralph Giordano bedankt sich mit historischer Rede für den Arthur-Koestler-Preis 2014, der in Berlin von der DGHS verliehen wurde

„Mein politisches Testament“

Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben 35. Jahrgang · 2015-1

Humanes LebenHumanes Sterben

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2 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

INHALT4 Ralph Giordano und der „Leitbegriff der

Freiheit“ Arthur-Koestler-Preis 2014 der DGHS in Berlin verliehen

6 Deutscher Bundestag debattiert erstmals über SterbehilfeVierstündige Orientierungsdebatte läutet Gesetzgebungsverfahren ein

8 Kampagne „Letzte Hilfe“ rüttelte Politik, Medien und Ärzte aufVon Presseberichten, Bündnis-Konferenz und Reaktionen bei Politik und Ärzteschaft

11 Ein Wunschzettel für DeutschlandDGHS lässt Kritiker der heutigen Situation zu Wort kommen

16 Veranstaltungskalender

21 So können Sie uns erreichenDialog unter Mitgliedern

22 Ehrenamtliche regionale Ansprechpartner

31 Vom Leben nach dem Tod und dem Einfluss der QuantenphysikMenschen sind Teil von etwas Größerem

34 Erzählen Sie uns Ihre GeschichteLetzte Ausfahrt HelvetiaDr. Marina Dietz aus Murnau mit einer berührendenGeschichte zum Thema Demenz und Sterbehilfe

RUBRIKEN

3 Editorial

12 Gut zu wissen

14 Recht

23 Aus den Regionen

26 Blick über die Grenzen

27 Leserbriefe

28 Presseschau

29 Für Sie gesehen, gehört und gelesen

34 Impressum

Titelbild: E

velin Frerk; B

ilder: v. o. n. u. D

GHS/Oliver Kirpal, E

velin Frerk, Fotolia/Robert Kneschke, Manuela Hauptmann

Bitte beachten Sie auch die beigefügten Überweisungs-träger sowie den Beihefter in der Heftmitte.Hinweis: Diesem Heft liegt ein Prospekt der Firma RSD Rei-seservice Deutschland GmbH bei. Wir bitten um Beachtung.

Marina Elli Jakob nahm den Arthur-Koestler-Preisstellvertretend für Ralph Giordano entgegen.

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Alltagsfunktionen zu stärken ist das Ziel einer geriatrischen Reha.

Die Kampagne „Letzte Hilfe“ wird der Presse vorgestellt.

Intensive Arbeit während der Delegiertenversammlung.

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in Deutschland wie in allen wohlhabendenIndustrieländern steigt die Lebenserwar-tung, gleichzeitig auch der Anteil der Se-nioren an der Gesamtbevölkerung und da-mit auch die Zahl der Sterbefälle. Im Jahr2013 betrug diese in Deutschland 893 825,prognostiziert diese eine Zunahme von 25 % in den kommenden 15 Jahren. Vieledieser Menschen bitten um Freitodhilfe,weil sie den letzten Weg nicht bis zum bit-teren Ende gehen wollen. Dieser Realitätmüssen wir uns stellen – in medizinischer,sozialer, pflegerischer, juristischer und vor allem mit-menschlicher Hinsicht.

Die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU,anfangs 2013 angestoßene Debatte über eine Regelungdes assistierten Suizids im Strafgesetz hat inzwischen fünfGesetzentwürfe bzw. Positionspapiere und z. T. frak-tionsübergreifende Anträge hervorgebracht, mit denensich der Bundestag vor Ende 2015 auseinandersetzenmuss. Organisierte oder gar geschäftsmäßige Suizidhilfesoll fast ausnahmslos unter Strafe gestellt oder zumindeststrengeren Regeln unterworfen, Patienten und Ärztenaber mehr Rechtssicherheit gewährt werden. Die Bundes-ärztekammer, gefolgt von 10 Landesärztekammern, be-steht jedoch seit 2011 auf dem totalen Verbot jeglicherärzlicher Beihilfe zum Freitod und droht mit gravierendenstandesrechtlichen Sanktionen.

Der Deutsche Ethikrat unter dem Vorsitz von Frau Pro-fessor Christiane Woopen ist dagegen, wie die DGHS, derAnsicht, dass jede neue Gesetzgebung, und erst recht je-des neue Strafgesetz, nur die „am wenigsten schlechteLösung“ sei. In Deutschland gilt der Freiheitsgrundsatzauch für den (ärztlich) assistierten Suizid. Für die Be-hauptung, wonach die Zulassung von Freitodhilfezwangsläufig einen Dammbrucheffekt hervorrufe, gibt eskeinerlei wissenschaftlich belegbare Grundlagen. ImGegenteil: Die Gewissheit, bei unerträglichem Leiden(und nicht nur Schmerzen!) die Möglichkeit zu allen Al-ternativen, also auch des assistierten Suizids zu haben,führt nachweislich zu Angstabbau und dadurch zu einemRückgang der Sterbehilfe.

Dass diese öffentliche Debatte über Sterbehilfe in allen ih-ren Formen endlich stattfindet, ist positiv zu bewerten. DieDGHS, zusammen mit ihren Partnern des Humanisti-

schen Bündnisses, besteht jedoch auf denfolgenden Forderungen:◗ Die Begrenzung der Reichweite auf „irre-versibel zum Tode führende Erkrankungen“genügt nicht. Auch chronische Erkrankun-gen, fortschreitende Polymorbidität, schwe-re Behinderungen und unbehandelbareschwere Depressionen sollten eingeschlos-sen sein. Entscheidend ist der subjektiveLeidensdruck und die fehlenden Besse-rungsaussichten. ◗ Die Begrenzung auf Fälle, in denen „eine

palliativmedizinische Versorgung nicht mehr angezeigtist“, greift zu kurz. Viele Patienten lehnen z. B. eine palli-ative Sedierung am Lebensende ab, weil sie zwarschmerzfrei, aber bei vollem Bewusstsein sterben wollen.Ebenso gibt es Menschen, die einer drohenden Demenzbzw. der unausweichlichen Verschlechterung ihres Zu-standes zuvorkommen wollen. ◗ Sterbehilfe gehört in die Hände der Ärzte – sofern siesich die dafür notwendigen Kompetenzen angeeignethaben und solange, wie der Zugang zu den geeignetenMedikamenten rezeptpflichtig ist.◗ Die jeder Sterbehilfe notwendigerweise vorausgehendeBeratung der Sterbewilligen kann objektiver und für denArzt zeitsparender ein neutraler, außenstehender, keinemgewinnorientierten Leistungsträger verpflichteter Bera-tungsdienst vornehmen. Die DGHS ist bereit, dieses Modell zu unterstützen.

Weitere Informationen zu diesem Thema, so die Orientie-rungsdebatte im Deutschen Bundestag, finden Sie auf S. 6 f., zur Kampagne „Letzte Hilfe“ auf S. 8 ff. und schließ-lich schöne Eindrücke von der Verleihung des diesjährigenArthur-Koestler-Preises an Dr. Ralph Giordano, der leideram 10. Dezember verstorben ist, auf S. 4 f.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und für dasneue Jahr alles Gute!

Ihre

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GHS-Archiv

Liebe Mitglieder, liebe Leser,

EDITORIAL

Elke BaeznerPräsidentin der DGHS e. V.

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Jürgen Heise las bei dem Festakt un-ter anderem aus Giordanos Text:

„Ich war dem Tod nicht nur einmal nahe(…). Wer seine Nähe gespürt hat, derkann gleichzeitig noch etwas anderes be-glaubigen, die Erkenntnis, dass es nichtsKostbareres, nichts Großartigeres, nichtsSchützenswürdigeres gibt als das Leben,der allerhöchste Wert – das Leben! (…)Erst vor diesem Hintergrund wird er-kennbar, wie grausam es sein muss, Le-ben zu beenden, wenn es keinen anderenAusweg gibt. Was umso grausamer ist,wenn es sich dabei um den geliebtestenMenschen handelt. (…) Meine Fraustirbt am 9. Dezember 1984 (…) mit ak-tiver Sterbehilfe, in einer Situation, inder es nichts zu deuteln gab. (…)“ ImJahr 2005 hatte Ralph Giordano erst-mals öffentlich darüber gesprochen. Des-halb schrieb er weiter: „Über diesem Sterben lag lange

Schweigen, bis ich es nach mehr als 20 Jahren brach. Das aber erst, nachdemdie fundamentalistischen Gegner jed-weder Sterbehilfe öffentlich das großeWort ergriffen und sich dabei nicht ent-blödet hatten, die Befürworter ‚Mörder‘und ‚Faschisten‘ zu schimpfen, mich ein-geschlossen. Wissen diese Leute eigent-

lich was sie da tun und wovon sie spre-chen? (…) Ich erkläre hier, dass ich dem‚Helfer‘ dankbar war und dankbar blei-ben werde, so lange ich lebe. Und dassich ihn vielleicht eines Tages fragenwerde, ob er nicht mit meinem Einver-ständnis auch an mich Hand anlegenwerde, welche Motive mich dann dazu

auch immer leiten mögen. Die Autono-mie über mein Leben und Sterben werdeich mir jedenfalls von niemandem neh-men lassen.“Die fast hundert Gäste im Bürgersaal

des Rathauses Berlin-Steglitz zeigtensich von den Worten, die Giordano ge-funden hatte, persönlich angerührt.

Mit einer großen bewegenden Re-de, die er als politisches Testamentverstanden wissen will, hat sichder Publizist Dr. Ralph Giordanofür die Verleihung des Arthur-Koestler-Preises 2014 bedankt. Dader 91-jährige aus gesundheit-lichen Gründen nicht zum Festaktnach Berlin am 14. November hatteanreisen können, war der Text vonDGHS-Ansprechpartner JürgenHeise, einem früheren Vereinsprä-sidiums-Mitglied, vorgetragen wor-den. Den Preis nahm eine Freundinfür Giordano entgegen.

Arthur-Koestler-Preis 2014 der DGHS in Berlin verliehen

Marina Elli Jakob, eine gute Freundin Giordanos, war eigens aus Hamburg ange-reist, um von Laudator Dieter Birnbacher die Ehrung entgegennehmen zu können.

DGHS-Präsidentin Elke Baezner te-lefonierte noch während der Veran-staltung mit dem Preisträger. Er be-dankte sich herzlichst für die Ehrung.

Die musikalische Umrahmung hatte der16-jährige Berliner Schüler Antong Zouübernommen. Er spielte Stücke desKomponisten Frédéric Chopin.

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ARTHUR-KOESTLER-PREIS

Ralph Giordano und der „Leitbegriff der Freiheit“

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Bertinis“. Er war als Prozessbeobachterbei den Auschwitz- und Majdanek-Ge-richtsverfahren anwesend und kommt inseiner Berliner Rede zu dem Schluss:„DIE große deutsche Rechtsanstren-gung gegen NS-Täter – sie bleibt eineFarce.“ Dennoch freut er sich über „dasbleibende Wunder einer deutschen Re-volution ohne Blutvergießen und Natio-nalismus“, wie es den Deutschen mitdem Mauerfall gelungen war.

Professor Dieter Birnbacherhielt die LaudatioIn seiner Laudatio hatte DGHS-Vize-präsident Prof. Dr. Dieter Birnbacherauf die große Lebensleistung Giordanosüber die Varianten von „Unfreiheit“ ge-sprochen, denen der Preisträger oftmalsausgesetzt war. So sagte Birnbacher u. a.:„Der Leitbegriff der Freiheit gilt auchfür Giordanos Haltung zur Sterbehilfe.An seinem Bekenntnis zur Freiheit, nacheigenen Vorstellungen zu sterben, hat ernie einen Zweifel gelassen. Die für denMenschen schlechthin bestimmende Fä-higkeit zur Freiheit darf nicht vor demTor des Todes enden. Wann und wie derEinzelne durch dieses Tor geht, ist seinerfreien Selbstbestimmung überlassen.“

Dass zu seinen Ehren Chopins „Re-volutionsetüde“ von einem Nachwuchs-pianisten, dem 16-jährigen Schüler und„Jugend musiziert“-Preisträger AntongZou, gespielt wurde, konnte RalphGiordano zum Schluss vom Kranken-hausbett aus wenigstens am Telefon ver-folgen. Die Urkunde, einen Blumen-strauß und den symbolischen Schecknahm Marina Elli Jakob, eine guteFreundin aus Hamburg, stellvertretendfür Dr. Ralph Giordano entgegen. Am 10. Dezember starb Giordano an

den Folgen eines Oberschenkelhals-bruchs in einem Kölner Krankenhaus.

Wega Wetzel

Giordano, Sohn eines Sizilianers und ei-ner jüdischen Mutter, hatte den Natio-nalsozialismus im Untergrund überlebtund betonte in seiner Rede, „dass esnicht leicht war, unter der Glocke der‚zweiten Schuld‘ hier geblieben zu sein.“In dem ausführlichen Text spricht erauch von der Aufarbeitung der NS-Schuld und schlägt den Bogen bis zudem aktuellen Prozess wegen der NSU-Mordserie. Er sei „versöhnungsbereitgegenüber jedem, der sich wirklich müht,aber unversöhnlich gegenüber jeder Artvon Unbelehrbarkeit.“ Der Arthur-Koestler-Preis war im Jahr

2014 nicht wie sonst üblich ausgeschrie-ben worden. Allerdings hatte das Ver-einspräsidium es sich vorbehalten, einenPreisträger zu benennen. Im Vorjahr wares der katholische Theologe Prof. Dr. Dr.h. c. Hans Küng gewesen, in diesem Jahrfiel die Wahl sehr schnell auf den streit-baren Publizisten Dr. phil. h. c. RalphGiordano. Der 91-jährige hat, nachdemer von den Nazis als so genannter „Halb-jude“ verfolgt wurde, in einem Keller-loch versteckt den Nationalsozialismusüberlebt. Später legte er zahlreiche Bü-cher, Hörspiele und TV-Dokumentatio-nen vor. Verfilmt wurde der Roman „Die

Da Giordano aus persönlichen Gründen nicht an-wesend sein konnte, sahen die Gäste sein Foto.

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Ralph Giordano wurde am 20. März 1923 als Sohn eines Pianistensizilianischer Herkunft und einer jüdischen Klavierlehrerin in Hamburggeboren; gestorben am 10. Dezember 2014 in Köln.

Stationen u. a.: Schriftsteller. Journalist. Regisseur. JournalistischeAusbildung am Deutschen Literaturinstitut Leipzig. Veröffentlichtauch unter dem Pseudonym Jan Rolfs. 1955-57 lebt er in der DDR.1961-88 Fernsehreporter. Lebt seit 1972 in Köln.Auszeichnungen/Ehrungen/Preise (Auswahl): Adolf Grimme-Preis(1969 und 1970). Bundesverdienstkreuz (1990). Siebenpfeiffer-Preis(1994). Schubart-Literaturpreis (1995). Hermann Sinsheimer-Preis(2001). Leo Baeck-Preis (2003). Rheinischer Literaturpreis Siegburg(2006). Ehrendoktorwürde. „Auszeichnung für Zivilcourage“ desHeinrich-Heine-Freundeskreises (2007). Großes Verdienstkreuz derBundesrepublik Deutschland (2009). Mitglied des P.E.N.-Zentrumsdeutschsprachiger Autoren im Ausland.

Veröffentlichungen (Auswahl): Morris, Geschichte einer Freundschaft(1948). Westdeutsches Tagebuch (1953). Die Partei hat immer recht(1961), Die Bertinis, Roman (1982). Die zweite Schuld oder von derLast ein Deutscher zu sein (1987). Wenn Hitler den Krieg gewonnenhätte (1989). Wie kann diese Generation eigentlich noch atmen?(1990). Israel, um Himmels Willen Israel (1991). Sizilien, Sizilien! EineHeimkehr (2002). Erinnerungen eines Davongekommenen, Autobio-grafie (2007).

Vita von Dr. phil. h. c. Ralph Giordano

Die Laudatio und die Dankes-rede können Sie auf der Home-page www.dghs.de im Volltextnachlesen. Beide Texte sindauch in der Broschüre „Arthur-Koestler-Preis 2014“ abge-druckt, die Sie gerne unter Bei-legung eines mit 1,45 Eurofrankierten Rückumschlags inder DGHS-Geschäftsstelle anfor-dern können. Schreiben Siedazu an die DGHS e. V., Kronen-str. 4, Stichwort: Koestler-Bro-schüre 2014, 10117 Berlin

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Bundestagspräsident Dr. NorbertLammert (CDU/CSU) meinte bei

der Eröffnung, dass dies „das vielleichtanspruchsvollste Gesetzgebungsprojektdieser Legislaturperiode“ sei: „Bei derSterbehilfe bzw. Sterbebegleitung geht esum die Frage, wie der Staat seine unauf-gebbare Verpflichtung zum Schutz desLebens und zum Schutz der Menschen-würde auch und gerade gegenüber demsterbenden Menschen wahrnehmenkann. Dabei wird der Gesetzgeber seineganze Sorgfalt nicht nur der Frage wid-men müssen, wo es zwischen individuel-ler Selbstbestimmung auf der einen Seiteund ärztlicher Verantwortung auf deranderen Seite Handlungs- und Rege-lungsbedarf gibt, sondern auch, ob über-haupt und wie dieser Handlungsbedarfin allgemeinverbindlichen gesetzlichenRegelungen überzeugend gelöst werdenkann.“

l CDU/CSU: 1. Erster Redner war Michael Brand.Brand betonte, dass er weder die ärztli-che Beihilfe noch Beihilfe aus der Fami-lie in Notlagen unter Strafe stellen wolle.„Wir wollen kein Sonderstrafrecht fürÄrzte.“ Sein Ziel sei es, Sterbehilfever-eine oder Einzelne, die organisiert bzw.geschäftsmäßig Suizidbeihilfe leisten,aufzuhalten. Er verwies auf die Erfah-rungen in der aktiven Sterbehilfe in Bel-gien und in den Niederlanden. 6 500Menschen seien allein 2013 aufgrund der

dortigen Gesetze gestorben. Vor allemdie ständige Erweiterung des Rahmenssei bedenklich. 2. Peter Hintze meint, der Arzt solltedem Wunsch des Patienten folgen dür-fen und der Bundestag dementspre-chend für Rechtssicherheit sorgen. Doch„wo es um die Situation eines sterben-den Menschen geht“, sollte sich der Staatweitgehend zurückhalten. Mit Blick aufein freies und selbstbestimmtes Lebender Menschen brauche man weder sienoch die Ärzte zu „bevormunden“.3. Katherina Reiche forderte, dass esauch in der Ärzteschaft bundeseinheitli-che Regelungen geben müsse. Sie ist andem Reimann/Hintze-Antrag beteiligt.3. Johannes Singhammer fragte nachden Folgen einer Zulassung der organi-sierten und geschäftsmäßigen Sterbe-hilfe: „Welche Erwartungen würden ent-stehen? Welcher Druck auf schwerst-kranke Menschen würde entstehen, dieihren Angehörigen am Ende nicht zurLast fallen wollen?“ Er sprach sich deut-lich für „ein umfassendes und strafbe-wehrtes Verbot der organisierten undgeschäftsmäßigen Sterbehilfe im Straf-gesetzbuch und ein Werbeverbot“ aus.4. „Für mich steht im Mittelpunkt dieserDebatte unser Verfassungsauftrag: DieWürde des Menschen ist unantastbar“,begann Dr. Franz Josef Jung seine Rede.Daher seien aus seiner Sicht die Vor-schläge zum assistierten Suizid nicht mitdem Grundgesetz vereinbar.

5. Er sprach sich für eine bessere Sui-zidprävention aus und warnte vor einerVerklärung der Selbsttötung „als Aktwahrer menschlicher Freiheit“. Gesund-heitsminister Hermann Gröhewolle sichauch für ein Verbot organisierter Ster-behilfe einsetzen, sagte er. Zudem lehnteer die Möglichkeit des ärztlich assistier-ten Suizids für Demenzerkrankte ent-schieden ab.6. Hubert Hüppe sprach sich gegen dieassistierte Sterbehilfe aus. Vor allem be-reite ihm die Entwicklung der Debattewie in Belgien oder den NiederlandenSorge, wo es bereits um Menschen gehe,die von Geburt an behindert seien.

l SPD: 1. Dr. Carola Reimann sagte: „Ich willnicht, dass verzweifelte Menschen sichan anonyme Sterbehilfevereine wendenmüssen. Ich will, dass Menschen in gro-ßer Not sich ihrem persönlichen Um-feld und ihrem Arzt anvertrauen kön-nen, weil er es ist, der fachlich am bestenüber die Alternativen aufklären kann.“Daher brauche man auf ärztlicher Seiteeinen gewissen Freiraum und Rechtssi-cherheit. Grundsätzlich begrüße sie einVerbot der Sterbehilfevereine, sagte Rei-mann. Allerdings befürchte sie eine Ein-schränkung der ärztlichen Freiräume.Mit ihrem Vorschlag werde die ärztlicheBeihilfe zum Suizid die Ausnahme blei-ben.2. Prof. Dr. Karl Lauterbach betonte,„wir (können) es nicht so lassen, wie esist, sondern wir müssen die Tätigkeit derSterbehilfeorganisationen, insbesonderedie organisierte Sterbehilfe und auch dieSterbehilfe durch Seriensterbehelfer,unterbinden.“ Die Frage, ob ein Arzt imEinzelfall helfen dürfe, bleibe dennoch.Sein Antrag stelle dies sicher und schaffeRechtssicherheit, so Lauterbach. „Alleanderen Anträge lösen nicht das Pro-blem, dass die Beihilfe zum Suizid inzehn Ärztekammern derzeit unter An-

Vierstündige Orientierungsdebatte läutet Gesetzgebungsverfahren ein

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POLITIK

Zu einem Novum kam es im Herbst 2014 im Deutschen Bundestag. Erst-mals stellte sich das Parlament einer öffentlichen „Orientierungsdebat-te“, in der vier Stunden lang möglichst viele Abgeordnete ihre persönli-che Ansicht zu Fragen der Sterbebegleitung und -hilfe vortrugen. Zur-zeit zeichnen sich drei Strömungen ab: Vom Verbot der organisierten Hilfeim Strafrecht (wobei Angehörige und Ärzte ausgenommen sein sollen)über die Beibehaltung des Ist-Zustands bis zur Regulierung des ärztlichassistierten Suizids im Zivilrecht. Aus dem offiziellen Protokoll der Re-debeiträge am Donnerstag, 13. November 2014, hier nun einige Auszüge,sortiert nach Fraktionszugehörigkeit:

Deutscher Bundestag debattiert erstmals über Sterbehilfe

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drohung des Verlustes der Approbationschlicht nicht erlaubt ist.“ Es sei außer-dem nicht zu erwarten, dass die Ärztedies entsprechend selbst regelten. Da-her müsse der Deutsche Bundestag ent-scheiden.3. „Es gibt also gute Gründe für ein Ver-bot der organisierten Sterbehilfe“, soThomas Oppermann. Trotzdem sollteman erst die Sterbebegleitung endgültigregeln, wenn erstens die Palliativmedizinin Deutschland umfassend ausgebautund gefördert werde und zweitens dieÄrztekammern die Hilfe zum Suizidnicht mehr ausnahmslos verbieten, daes das Strafrecht in einem gewissen Rah-men schließlich zulasse. „In dieser zen-

tralen ethischen Frage muss es eine ein-heitliche Rechtslage in ganz Deutsch-land geben.“ Oppermann äußerte aller-dings Zweifel, ob man den ärztlich assi-stierten Suizid explizit rechtlich ausge-stalten müsse. „Laufen wir dann nichtGefahr, den ärztlich assistierten Suizid zuinstitutionalisieren?“, fragte er.4. Dr. Eva Högl hält die bisherigen Re-gelungen für „sehr gut“. Sie sehe dahernur bei „Vereinen und Einzelpersonen,die Sterbehilfe geschäftsmäßig, regel-mäßig und organisiert anbieten“, ge-setzgeberischen Handlungsbedarf. Auchsie findet die unterschiedlichen Rege-lungen der Ärztekammern problema-tisch. Dabei sei allerdings klar, dass der

Bundestag keine Gesetzgebungskom-petenz habe, das ärztliche Standesrechtzu regeln.

l Die Linke: 1. Kathrin Vogler sprach sich gegen or-ganisierte und gewerbliche Sterbehilfeaus und warnte vor einer Verklärung desSuizids, indem man das Thema tabui-siere. 2. Dr. Petra Sitte: „Wer will oder kann ei-gentlich belegen, dass in aktiver Sterbe-hilfe eine Geringschätzung des Lebensliegt?“, fragte sie. Sie forderte eine legaleMöglichkeit für Ärzte und Angehörige,hierbei zu helfen und sprach sich gegeneine Zulassung von gewerblichen Verei-

nen, wie Dignitas und SterbehilfeDeutschland e. V., aus. Anerkannte ge-meinnützige Vereine könnten jedocheine Alternative darstellen. 3. Harald Weinberg sagte, man dürfe dieärztliche Beihilfe zum Suizid nicht vonvornherein ausschließen, sondern siekönne in bestimmten Fällen sogar alsErgänzung gesehen werden.

l Die Grünen: 1. Die Aufgabe der Politik sei es nicht,„für den Menschen zu entscheiden, son-dern ihn vor Fremdbestimmung zuschützen“, so Renate Künast. Es gebekeine Anhaltspunkte dafür, dass durchdie Tätigkeit von Vereinen die Suizidrate

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erhöht werde. Nach der jetzigen Rechts-lage sei die Beihilfe straffrei, „egal obvon Ärzten, nahen Angehörigen oderVereinen, aber es muss Beihilfe sein undnicht Tötung auf Verlangen“, betontesie. 2. „Es braucht endlich eine Enttabuisie-rung der Sterbehilfe in Deutschland“,forderte Lisa Paus. Stattdessen disku-tiere man nun das Gegenteil, kritisiertesie und legte ihre Position in drei Punk-ten dar: Das Strafrecht ist für diesesThema völlig unangemessen; die allge-meine standesrechtliche Ermöglichungdes ärztlich assistierten Suizids ist unbe-dingt geboten; das Verbot von Sterbe-hilfevereinen ist nicht begründbar.

3. Ließe man die Sui-zidbeihilfe durchÄrzte oder gar Ster-behilfevereine zu, seidas für sie ein kata-strophales Signal, sag-te Elisabeth Schar-fenberg. Man dürfeden assistierten Suizidnicht zu einer regulä-ren Dienstleistungausbauen. 4. Katrin Göring-Eckardt verwies dar-auf, dass bei über 90Prozent der Suizide inDeutschland psychi-sche Erkrankungenvorliegen. GesetzlichVersicherte müsstenbei Depressionen je-doch im Schnitt überein halbes Jahr auf ei-nen Therapieplatzwarten. „Vor allemsollten wir uns davor

bewahren, Sterbebegleitung zur Sterbe-hilfe werden zu lassen, organisieren zulassen, zur Dienstleistung werden zu las-sen und damit Menschen unter Druck zusetzen.“

Nachdem im November nur erste Po-sitionspapiere vorlagen, ist im Januar2015 mit der Vorlage erster ausformu-lierter Gesetzes-Texte zu rechnen. Diesewerden dann zunächst in einer ErstenLesung im Bundestag erörtert. Be-schlossen wird ein Gesetz erst bei einerDritten Lesung und erhält Gültigkeitdurch die Unterschrift des Bundespräsi-denten.

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Eine von großem gegenseitigen Respekt getragene Debatte.

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AKTIONEN

Kampagne „Letzte Hilfe“ rüttelte Politik, Medien und Ärzte auf Von Presseberichten, Bündnis-Konferenz und Reaktionen bei Politik und Ärzteschaft

Den wahren Paukenschlag gab es un-mittelbar nach der enorm gut be-

suchten Pressekonferenz am Freitag, 10.Oktober, bei der DGHS-PräsidentinElke Baezner und Michael Schmidt-Sa-lomon der Hauptstadtpresse Details zurKampagne erklärt hatten. Der Nach-richtenagentur dpa lag um 13 Uhr dieMeldung vom Freitod eines der Testi-monials, Prof. Dr. Udo Reiter, vor; sie batdazu um eine kurze Stellungnahme.Viele Zeitungen berichteten. Dass die„Bild am Sonntag“ auf ihrer Titelseitekonstatierte, die DGHS mache „Wer-bung mit dem toten TV-Chef“ und denmoralischen Zeigefinger hob, war danndoch eine leicht verzerrte Darstellung.Gewollt beabsichtigt oder nur gewolltin Kauf genommen? Auch vereinzelteMeldungen in Online-Portalen, dieDGHS habe ausgerechnet am TodestagReiters ihre Kampagne „gestartet“ (!),verkennt die logistische Vorbereitung je-der Kampagnen-Planung, die Wochenzuvor unter strenger Geheimhaltung be-gonnen hatte und zeitlich terminiert wor-den war.

Konferenz in Berlin Im Frühjahr war der 11. Oktober alsTermin für einen tagesfüllenden Kon-gress des „Bündnisses für das Selbstbe-stimmungsrecht bis zum Lebensende“(aus DGHS, HVD, HU, gbs, IBKA,DFW und BfG Bayern) geplant wor-den, diesen Sommer entstand das Ma-

nuskript für das Buch „Letzte Hilfe. EinPlädoyer für das selbstbestimmte Ster-ben“ von Uwe-Christian Arnold undMichael Schmidt-Salomon, das am 26.September im Rowohlt Verlag erschien.Wochen zuvor fanden bereits die Foto-Termine mit den zahlreichen Prominen-ten statt, Grundlage einer breit ange-legten Kampagne, die sich mitBroschüren, Plakaten und über eineneue website www.letzte-hilfe.de v. a. anJournalisten, Politiker und Ärzte wendet. Udo Reiter hatte stets von sich aus denKontakt zur DGHS gesucht. 1996 war erVereinsmitglied geworden, unterstütztevor zwei Jahren bereits die DGHS-Kam-pagne „Ärzte sollen helfen dürfen“ mitseinem Foto und einem Statement. Ersprach in vielen Veranstaltungen und bei

Medien-Auftritten über seine Vorstel-lungen von Selbstbestimmung, bei-spielsweise in der Süddeutschen Zeitung,bei „Günther Jauch“ im Januar und erstim September bei „Maybrit Illner“ imZDF. In diesem Monat lud er auch dieFotografin Evelin Frerk zum Fotoshoo-ting für die Kampagne „Letzte Hilfe“ insein Privathaus, ein Termin, der in gelö-ster, fröhlicher Atmosphäre stattfand,wie die Fotografin später berichtete. Der Versuch, die Beihilfe zur Selbst-tötung gesetzlich zu verbieten, entziehedem Einzelnen das „Recht auf Selbst-bestimmung am Lebensende“, heißt esin der Kampagne, die auch von Lieder-macher Konstantin Wecker, den Publizis-ten Ralph Giordano und Fritz J. Raddatzsowie den Schauspielerinnen Eva Mat-tes, Gudrun Landgrebe und Petra Na-dolny unterstützt wird. Ergänzend hat-ten übrigens alle 631 Bundestags-Abge-ordneten das Buch mit einem Anschrei-ben auf eigens dafür neu erstelltemKampagnen-Briefpapier zugesandt be-kommen. Auf den Einzel-Plakaten waren nurMichael Lesch und Petra Nadolny zu se-hen, auf den PR-Cars zusätzlich nochProf. Dr. Dieter Birnbacher und der ArztUwe-Christian Arnold. Noch am sel-

Das immense Echo auf die Kampagne „Für das Recht auf letzte Hilfe“ vonDGHS, gbs und IBKA hallt noch nach. Medienanfragen nach Gesprächs-partnern der Vereine und nach Einzelschicksalen beschäftigten uns im vo-rigen Herbst in noch nie dagewesenem Ausmaß. Presseanfragen er-reichten uns sogar aus dem Ausland. Seit dem 6. Oktober hingen Plakatein Berlin und Frankfurt/Main, drei Autos, so genannte „PR-Cars“, mit dar-auf montierten Plakaten fuhren eine ganze Woche lang durch die Berli-ner Innenstadt und in den Berliner U-Bahnen gab es einen 30-sekündi-gen Spot zu sehen.

Prof. Dr. Udo Reiters Suizid wurde unmittelbar nach der Pressekonferenz am 10. Oktober bekannt.

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velin Frerk

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 9

ben Tag würdigte eine DGHS-Presse-Erklärung, dass man mit Reiter einenwichtigen Mitstreiter verloren habe. Über Reiters Vita schreibt zum Bei-spiel die „Rheinische Post“: „Der Jour-nalist wurde auf der Terrasse seines Hau-ses im sächsischen Gottscheina leblosaufgefunden – in seiner Nähe lag eineWaffe. Die Umstände legen einen Suizidnahe. Der Fernsehmann, 1944 in Lindauam Bodensee geboren, galt als streitbareErscheinung; der MDR, dessen Grün-dungsintendant Reiter war, geriet in sei-ner bis 2011 währenden Amtszeit wegendiverser Skandale in die Schlagzeilen.Nach seinem Eintritt in den Ruhestandvor drei Jahren machte er vor allem mitseiner Position zur Suizidbeihilfe vonsich reden. Es hatte einen sehr persön-lichen und zugleich unverstellten Hinter-grund. Seit einem Autounfall 1966 saßReiter im Rollstuhl. Dieser tiefgreifendeEinschnitt im Leben des damals 22-jäh-rigen spiegelt sich auch in dem Titel sei-ner 2013 erschienenen Autobiographiewider: ‚Gestatten, dass ich sitzen bleibe‘.Der Umgang mit schwerer Krankheitwar Reiter vertraut, seine erste Frau be-gleitete er beim Sterben. (…) Reiter, dersich selbst als ‚katholischen Atheisten‘bezeichnete und 1994 für sein christli-ches Engagement und Aufbauarbeitbeim MDR den päpstlichen Gregorius-orden erhielt, wollte es offenbar soweitnicht kommen lassen, soweit der Berichtin der „Rheinischen Post“.

Expertentagung „Mein Ende gehört mir!“Auch die am Samstag, 11. Oktober, ab-gehaltene Konferenz des Bündnisses in

der Technischen Universität Berlin (TU)stand noch unter dem Schatten der er-schreckenden Nachricht. Zunächst er-läuterte Privatdozent Dr. med. Meinol-fus W. M. Strätling medizinische Hinter-gründe zur Suizidhilfe. Er meinte, es sei„grober Unfug“ zu glauben, dass sichdie Fälle von Suizidbeihilfe deutlich er-höhen, wenn diese nicht ausdrücklichmissbilligt oder verboten ist. Es gebedoch eher ein klares Interesse an orga-nisierter Suizidhilfe. Diese trage auchdazu bei, Schäden wie ein Trauma derHinterbliebenen nach Auffinden desVerstorbenen zu mindern. Der renom-mierte Jurist und Mitglied des Wissen-schaftlichen Beirats der DGHS, Prof. Dr.jur. Dr. phil. Eric Hilgendorf, betonte inseinem Referat, dass er ein Pauschal-verbot organisierter Suizidbeihilfe alsverfassungswidrig einschätzt. Der eigens aus Saarbrücken auf Ein-

ladung der DGHS angereiste Rechtsan-walt und Honorarprofessor RobertRossbruch erläuterte wichtige Gerichts-entscheidungen zum Betreuungsrecht.Zum Abschluss des Vormittags trat nochder Berliner Arzt und Buchautor(„Letzte Hilfe“ mit M. Schmidt-Salo-mon bei Rowohlt) Uwe-Christian Ar-nold ans Rednerpult. Er erzählte deminteressierten Publikum, wie er in dieRolle von Deutschlands bekanntestemSterbehelfer hineingewachsen war. Nach der Mittagspause, die von Ge-sprächen und Einzel-Interviews geprägtwar, ging es mit einer Podiumsdiskussi-on weiter, an der neben den Referentendes Vormittags auch Elke Baezner undFrau Professor Rosemarie Will (Huma-nistische Union) sowie Erwin Kress

(Humanistischer Verband Deutsch-lands) teilnahmen. Die Moderation hatteMichael Schmidt-Salomon. Dabei ver-trat Rosemarie Will die Auffassung, dassein Regelungsbedarf beim Betäubungs-mittelgesetz (das bislang Pentobarbitalin der Humanmedizin nicht zulässt) undKlarstellungsbedarf bei der Frage derGarantenstellung des Arztes besteht.

Deutscher Ethikrat signali-siert Skepsis gegenüber Verschärfung des StrafrechtsDie weiteren Wochen waren geprägt vonzahllosen Medien-Berichten und Dis-kussionsveranstaltungen zur Suizidbei-hilfe. Vor allem Michael Schmidt-Salo-mon, Uwe-Christian Arnold und Ver-treter der DGHS traten mit Stellung-nahmen auf. Auf der Kampagnen-Web-site www.letzte-hilfe.de nutzten viele dieMöglichkeit, ihr Selfie hochzuladen.Im Vorfeld der angekündigten ersten„Orientierungsdebatte“ im Bundestagam Donnerstag, 13. November, interes-sierten sich auch TV-Sender aus Russ-land, Finnland und Japan für die DGHS.Im Parlament kristallisierten sich dreiunterschiedliche Positionen heraus (vgl.S. 6 f.). DGHS-Präsidentin Elke Baezner waram selben Tag als Studiogast im ARD-Hauptstadtstudio gefragt und begegneteabends dem Koordinator des Verbots-gesetzverfahrens, Michael Brand, MdB(CDU), als sie bei einer Podiumsdiskus-sion in der Hessischen Landesvertretungden DGHS-Standpunkt leidenschaftlichvertrat. In einer öffentlichen Sitzung am 27.November 2014 in Berlin beschäftigte

Auf einer sehr gut besuchten Presse-Konferenz stellte Elke Baezner gemeinsam mit Michael Schmidt-Salomon, Uwe-ChristianArnold und dem Juristen Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (v. li.) die Kampagne vor.

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10 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

AKTIONEN

sich der Deutsche Ethikrat mit der Fragedes ärztlich assistierten Suizids. Zu-nächst erläuterte Prof. Dr. Jochen Tau-pitz die Terminologien, wobei er die her-kömmlichen Kategorien von aktiver undpassiver Sterbehilfe aufhob und emp-fahl, zwischen „Therapien am Lebens-ende“, „Beihilfe zum Suizid“ und „Ster-ben lassen“ zu unterscheiden. Bei der „Beihilfe zum Suizid“, die dasGesetz zurzeit gestattet, ergäben sich dieFragen nach „Pflicht zur Hilfeleistung“,den geltenden Vorschriften des Betäu-bungsmittelgesetzes (BtMG) und demärztlichen Berufsrecht. Prof. Dr. Fried-rich Gethmann verwies darauf, dass eseinen kategorialen Unterscheid zwi-schen Selbst- und Fremdtötung gebe.Zudem dürfe man einen Suizidwunschnicht unterschiedlich moralisch bewer-ten, wenn er von einem Gesunden odereinem Kranken komme. Professor Dr.Peter Dabrock, er vertrat den abwesen-den Professor Schockenhoff, erwähnteden Aspekt, dass die Umsetzung vonSelbstbestimmung auch auf andere Per-sonen eine Auswirkung habe. Dass derHinweis auf die grundgesetzlich ver-briefte „Würde des Menschen“ in vielenStellungnahmen zurzeit etwas überstra-paziert werde, bemängelte Prof. Dr. Wol-fram Höfling. Ob ein Verbot der ge-schäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötungnötig sei, hänge seines Erachtens davonab, ob der Gesetzgeber die Gefährdungder Bürger durch die Existenz eines sol-chen Angebots als hoch einschätzt. Esgebe dazu noch keine Vor-Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts. Dr. Mi-chael Wunder verwies auf eine Stellung-

nahme der Deutschen Ge-sellschaft für Palliativme-dizin, in der es heißt, dasseine adäquate Versorgungdes Leidenden in denallermeisten (!) Fällen ei-nen Suizidwunsch aufhe-ben könne, aber eben nichtjeden. Er bezweifelte, obfür diese geringe Rest-menge von Fällen ein ei-genes Gesetz nötig sei. Ineiner Stellungnahme derDeutschen Gesellschaftfür Suizidprävention warauf den Rückgang der ab-soluten Zahlen von voll-endeten Suiziden hinge-wiesen worden. Es stelle

sich die Frage, ob eine öffentliche Aner-kennung des ärztlich assistierten Suizidsals alternative Option die Hemm-schwelle sinken lassen würde. Prof. Dr.Eckhard Nagel bezweifelte, ob es einenGrad an Freiwilligkeit beim Suizid tat-sächlich gibt.Einen Überblick über in Deutschlandtätige Sterbehelfer gab der Jurist Prof.Dr. Reinhard Merkel. Dabei erwähnteer den Verein „Sterbehilfe Deutsch-land“, „Dignitas Deutschland“ und Ein-zelpersonen. Aus juristischer Sicht siehter keine rechtliche Pflicht, sich selbst zuerhalten. Also könne eine individuelleBeihilfe auch kein Unrecht sein. Einen„abstrakten Gefährdungstatbestand“sehe er allenfalls, wenn die Selbsttötungnicht freiverantwortlich motiviert war.Man müsse sich fragen, ob es einen sub-tilen Druck auf tatsächliche Durchfüh-rung eines Suizids gebe, wenn eine Ge-winnerzielungsabsicht und eine Organi-sation im Spiel sind. Merkel fand, dassein generelles Verbot organisierter Bei-hilfe zur Selbsttötung kaum begründbarist, ob das Vorhandensein einer Ge-werbsmäßigkeit das Risiko erhöhe, sollteempirisch belegt werden. Merkel favo-risiert eine Option im Verwaltungsrecht,das die Vereinstätigkeiten regulieren undbei Verstoß mit einem Bußgeld belegenkönnte. Zum Schluss der öffentlichenSitzung fasste die Vorsitzende, Prof. Dr.Christiane Woopen, die einzelnen Posi-tionen der Abgeordnetengruppen zu-sammen und kam zu dem Schluss, dasses die eine gute Lösung bei einem Ge-setzgebungsverfahren nicht geben kann.Eine schriftliche Stellungnahme, die sich

gegen eine Vorschrift im Strafgesetzwendet, wollte der Deutsche Ethikratnach Redaktionsschluss, am 18. Dezem-ber 2014, vorstellen.

So denken die Ärzte darüber Zur selben Zeit Ende November be-schäftigte sich auch der jährlich stattfin-dende Kongress der Deutschen Gesell-schaft für Psychatrie und Psychotherapie,Psychosomatik und Nervenheilkunde(DGPPN) mit dem Thema ärztlich assis-tierter Suizid. Bei mehreren Foren er-läuterte DGHS-Vizepräsident DieterBirnbacher seine liberale Position, dieEthikratsvorsitzende sowie Prof. Dr.Frank Ulrich Montgomery, Präsident derBundesärztekammer, waren dort auchzugegen. Es gebe eine starke Pluralität unterden Psychiatern zu diesem Thema, soDGPPN-Präsident Wolfgang Maier aufeiner Pressekonferenz im Rahmen derTagung, daher sei eine gemeinsame Po-sition nicht möglich. Man konzediereaber, dass Suizid zu den Kernthemender Psychiater gehöre und Suizidprä-vention zu ihren Kernaufgaben. Die Bei-hilfe zum Suizid sei eine Dilemma-Situ-ation, aber, so Prof. Vollmann: „Wir öff-nen uns diesem Thema“. Er meinte, dassein Suizid nur begründbar sei, wenn derPatient selbstbestimmungsfähig sei undauch der helfende Arzt meine, er tue gu-te Medizin, wenn er assistiere. Am 1. Dezember stellte das medizin-ethische Institut der Ruhr-UniversitätBochum unter Leitung von Prof. Dr. Jo-chen Vollmann die Ergebnisse einer er-neuten Ärzte-Befragung vor. Gezähltwurden ein Fall von Freitodbegleitungund zwei von „Tötung auf Verlangen“.Nach der Studie befürworten nur 25 Pro-zent der befragten Ärzte aller Fachrich-tungen ein berufsrechtliches Verbot desärztlich assistierten Suizids.

Wega Wetzel

Die Kampagne „Letzte Hilfe“wird auch im Jahr 2015 fortge-setzt. Dafür sind wir auch wei-terhin auf Ihre Spendenbereit-schaft angewiesen. Bitte nut-zen Sie dazu den beiliegendenÜberweisungsträger mit demBetreff „Letzte Hilfe“. Wir dan-ken Ihnen schon heute für IhreUnterstützung!

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Elke Baezner war am Tag der Bundestagsdebatteeine vielgefragte Interview-Partnerin.

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 11

LESERBRIEF

6.11.2014 per E-Mail an lifecircle

Liebe Frau Dr. Preisig, vielen Dank für Ihren Beitrag bei stern-tv (am 5. November)im deutschen Fernsehen. Mit großer Achtung stehe ich IhrerArbeit und Ihrem Engagement gegenüber und bin dankbar,zu wissen, dass es Menschen wie Sie gibt, die mit innererKlarheit und Respekt vor der Würde des Menschen beimSterben in den Tod begleiten. Im Gegensatz zu dem anderen Herrn, der gestern in derSendung anwesend war, schauen Sie genau hin, in was für ei-ner Situation sich ein Mensch befindet, Sie sind nicht missio-narisch, sondern mit Realismus und Demut unterwegs. Sie hö-ren zu, stigmatisieren nicht, und geben Hilfestellung. Siedienen Menschen in qualvollen Lebenssituationen. (…)Niemand geht leichtfertig und unüberlegt, so meine ich,aber er sollte angstfrei und in Frieden gehen dürfen!Ein schwerstkranker Patient, der die Möglichkeit hat, sichzu besprechen, professionelle Beratung von erfahrenen Ärz-ten in Anspruch zu nehmen, der, wie in der Schweiz, Unter-lagen beibringen muss, zwei Begutachtungen durchläuft –und danach einen Termin vereinbart und dort auch erscheint,um ein schmerzfreies Sterben für sich zu ermöglichen, der denBecher selbst zum Mund führt oder die Hand für das Einset-zen des Stents ausstreckt für das Medikament, das den Todherbeiführen wird, tut dies weder spontan noch genötigt nochunüberlegt. (…)Das Leben ist ein Geschenk, und für den, der unheilbar er-krankt ist, ist Sterbendürfen ebenfalls ein Geschenk. Dasmacht das Leben nicht weniger wertvoll! (…) Statistisch ge-sehen werden die wenigsten Menschen auf einen begleitetenFreitod zurückgreifen müssen. Aber die Menschen, die sich ineiner solchen Notlage befinden, sollten „Hebammen“ zu ei-nem guten Abschiednehmen aus dem Leben in Anspruchnehmen dürfen. Abschiednehmen und Trauer gehören zu denschwierigsten und schmerzhaftesten Lebensthemen, sie er-schüttern uns zutiefst und berühren uns existentiell. Wenn einkranker Mensch nach reiflicher Überlegung zu dem Schlusskommt, dass er in einer bestimmten Form nicht mehr weiter-leben möchte – sollte dieser Mensch nicht Unterstützung er-fahren dürfen, falls er den Wunsch hat, ärztlich begleitet zusterben? Es sollte dies als Angebot geben, auch in Deutsch-land, ohne dass die Schwerstkranken noch eine anstrengendeReise, z. B. in die Schweiz, auf sich nehmen müssen. Wenn der

Erkrankte die Wahl hätte: Würde er lieber zu Hause sterben,in einer vertrauten Atmosphäre, wo er sich geborgen fühlt,oder im Ausland? Ärzte, die in den Tod begleiten, sind nicht „gegen das Le-ben”, sondern für das Leben UND für einen guten Übergangin der letzten Lebensphase in den Tod. Die Alternative istnicht, nicht zu sterben, sondern im Unfrieden zu sterben.Auch das hat mit Würde nichts zu tun.In Deutschland besteht Klärungsbedarf und Handlungsbe-darf: Es geht nicht darum, alle Ärzte zur Begleitung schwerst-kranker Menschen in den Freitod zu verpflichten, sondern denÄrzten und Ärztinnen, die sich dieser Aufgabe zu stellen be-reit sind, die Ausübung dieser Arbeit ohne potentielle An-drohung von Sanktionen zu ermöglichen. Erkrankte solltenohne Scham, ohne „Betteln“ und ohne Stigmatisierung sichbesprechen und beraten dürfen und eine Begleitung in denFreitod in Anspruch nehmen dürfen, an einem Ort ihrer Wahl,in den Armen ihrer Angehörigen.Persönlich würde ich mir für Deutschland wie in der SchweizZentren als Anlaufstellen wünschen, wo Ärzte im kollegialenAustausch stehen, wo Patienten auch dann zuverlässig einenAnsprechpartner zur Verfügung haben, falls ihr bisherigerHausarzt ihr Gesuch ablehnt, in Rente gegangen ist, sich imSabbatjahr befindet oder schwanger ist. (…) Ich danke Ihnen sowie Ihren Kollegen und Kolleginnen vonHerzen für Ihre Arbeit!IhreStephanie KesselDen vollen Wortlaut des Schreibens lesen Sie online unter:www.dghs.de

DGHS lässt Kritiker der heutigen Situation zu Wort kommen

Ein Wunschzettel für Deutschland

Ob der Sterbetourismus in die Schweiz weiter anhalten muss, haben in den nächsten Monaten Politik und Ärz-teschaft zu entscheiden. Dass die Arbeit der Palliativmedizinerin und Sterbebegleiterin Dr. Erika Preisig, Grün-derin des Vereins „lifecircle“ in der Schweiz und somit eine von drei Anlaufstellen für Deutsche, von großenTeilen der deutschen Bevölkerung hohe Anerkennung erfährt, zeigt exemplarisch ein Schreiben, das wir in Ab-stimmung mit der Absenderin, einer studierten Pädagogin in den Vierzigern, hier (gekürzt) abdrucken:

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Es bleibt Hoffnung auf Verbesserung der Situation inDeutschland.

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GUT ZU WISSEN

D ie geriatrische Rehaist eine Sonderform

der klassischen medizini-schen Reha. Bei der me-dizinischen Reha steht inder Regel eine Krankheitim Vordergrund. Viele äl-tere und alte Menschenleiden aber oft an mehre-ren Krankheiten gleich-zeitig. Zusätzlich zur Ver-sorgung konkreter ge-sundheitlicher Problemewerden Patienten bei ei-ner geriatrischen Rehaumfassend betreut, ge-schult, trainiert, auch An-gehörige werden einbezo-gen und Hilfen für dieZeit nach der Entlassungorganisiert.Eine geriatrische Reha

kann sowohl ambulant alsauch stationär in einerdarauf spezialisierten undpassenden Einrichtungstattfinden. Die mobilegeriatrische Reha ist eineSonderform der ambulan-ten geriatrischen Reha.Hier behandelt ein multi-professionelles Rehabilitationsteam un-ter ständiger ärztlicher Verantwortungund Steuerung den Patienten in seinemgewohnten Wohnumfeld. Dadurch er-halten auch Patienten Rehabilitations-leistungen, die bisher durch bestehendestationäre und ambulante Rehabilita-tionsformen nicht oder nicht optimalversorgt wurden.

Ziel einer geriatrischen RehabilitationDas Ziel einer geriatrischen Reha ist dasmöglichst weitgehende Wiedererlangen

und der Erhalt von Alltagsfunktionen.Die Selbstständigkeit und ein Verbleibenin der häuslichen Umgebung werden ge-fördert, eine Pflegebedürftigkeit kanndadurch vermieden bzw. hinausgescho-ben werden. Eine geriatrische Rehakann dazu beitragen, einen Weg aus dergefürchteten Einbahnstraße vom Kran-kenhaus direkt ins Pflegeheim zu fin-den. Ein eigenständiges Leben, mögli-cherweise mit der Unterstützung durchambulante Pflegedienste, kann durch-aus noch möglich sein, denn in dieserReha werden auch alltägliche Hand-

griffe in der Küche oder im Badezimmerneu erprobt und die Anwendungen vonHilfsmitteln getestet und eingeübt.

Wie läuft eine geriatrische Reha ab?Neben der Haupterkrankung haben diePatienten fast immer zusätzliche, ge-nauso behandlungsbedürftige Leiden.Diesem bunten Sammelsurium ausunterschiedlichsten Erkrankungen undGesundheitsstörungen steht ein ebensobuntes Behandlungsteam gegenüber.Zum Team gehören Ärzte, Pfleger,

In der geriatrischen Rehabilitation werden ältere bis hochbetagte Patienten, insbesondere nach einem Auf-enthalt im Krankenhaus, zum Beispiel nach schweren Erkrankungen, orthopädischen Operationen oderSchlaganfällen mit all ihren individuellen, sehr vielfältigen körperlichen, seelischen und sozialen Auswir-kungen, behandelt.

Geriatrische Rehabilitation (Alters-Reha) Oft kann eine Pflegebedürftigkeit noch hinausgezögert werden

Eine geriatrische Reha soll helfen, Alltagsfunktionen zu erhalten.

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 13

Der zuständige Kostenträger, in der Re-gel ist das die Krankenkasse, prüft denAntrag zusammen mit der notwendigenärztlichen Begründung. Stimmt dieKrankenkasse zu, bekommt der Patienteinen Bescheid, in dem die Dauer derReha und eine Klinik genannt werden.Wer in eine bestimmte Klinik möchte,sollte das bereits im Antrag festhalten.Die Krankenkassen müssen demWunsch aber nicht entsprechen. Geria-trische Patienten sollten möglichst naham Wohnort behandelt werden, denn oftbrauchen die Patienten auch nach derReha Unterstützung. Dann ist es gut,wenn Angehörige in der Nähe sind undin die Behandlung eingebunden werdenkönnten. Eine stationäre Reha dauertüblicherweise 21 Tage, kann aber vonden Kostenträgern auf 14 Tage verkürztwerden. Die Zuzahlung zu Leistungender geriatrischen Rehabilitation beträgt10 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage proKalenderjahr begrenzt.Die Versorgung ist in den Bundeslän-

dern unterschiedlich geregelt. In man-chen gibt es kaum oder keine Einrich-tungen für geriatrische Reha. Dort istdann aber oft eine geriatrische Behand-lung möglich. Sie umfasst vor allemakute medizinische Versorgung, aberauch Reha-Maßnahmen. Oft findet sieteilstationär in Tageskliniken von Kran-kenhäusern statt. Patienten brauchen da-für keinen Reha-Antrag, sondern eineärztliche Überweisung. Da geriatrische Rehas relativ teuer

sind, lehnen die Krankenkassen leiderimmer wieder Anträge ab oder lenkenVersicherte in eine günstigere klassischeReha um. Patienten und ihre Angehöri-gen müssen in solchen Fällen hartnäckigsein, um ihre Ansprüche durchzusetzen.Wenn die Krankenkassen sich sperren,können Patienten Widerspruch einle-gen.

Eigenmotivation ist das A und OFür eine geriatrische Reha braucht esEigeninitiative und einen langen Atem.Viele alte und schwache Menschen über-fordert das, gerade wenn sie nach einerdramatischen Situation im Krankenhausliegen. Manchmal müssen die Rehabili-tationsziele auch korrigiert werden, dennnicht immer verbessern sich die Be-schwerden und Einschränkungen wie er-hofft. Aber auch kleine Erfolge müssen

gefeiert werden! Gerade bei langsamenFortschritten sind der Wille zur Gene-sung und eine positive Einstellung fürdie Patienten sehr entscheidend. Diesekann heißen: „Ich werde zwar nichtmehr ganz gesund, aber ich habe guteChancen, wieder in meinen eigenen vierWänden zu leben“. Darum lautet einTherapieziel auch, zu lernen, mit beste-henden Behinderungen umzugehen unddamit zu leben.

Vorbereitung auf zu HauseWährend der Therapie versorgen Kran-kengymnasten und Ergotherapeuten diePatienten so weit wie nötig mit indivi-duell angepassten Hilfsmitteln. Die The-rapeuten machen auch die Angehörigenmit den Behinderungen und Hilfsmit-teln, wie z. B. mit einem Rollstuhl oderRollator, vertraut. Ergotherapeutenoder Sozialpädagogen begleiten den Pa-tienten einmalig in seine Wohnung. Sieüberprüfen, ob bestimmte Hilfsmitteldas Leben in der Wohnung erleichternkönnten oder eventuell Umbaumaß-nahmen notwendig sind. Rechtzeitig vorder Entlassung wird ein ambulantes Auf-fangnetz vorbereitet, um eine ausrei-chende medizinische, pflegerische undhauswirtschaftliche Versorgung zuHause zu gewährleisten. Grundsätzlichsind im Alter oft eine Wohnungsanpas-sung und ein Hausnotruf ratsam.

Auch zu Hause muss geübt werden Angehörige spielen eine sehr wichtigeRolle. Anerkennung und Zuspruch stär-ken die Motivation und das Selbstver-trauen über den Reha-Aufenthalt hin-aus. Damit die erreichten Reha-Zielelangfristig Bestand haben, müssen dieerlernten Übungen auch danach einfester Bestandteil des Tagesablaufes wer-den. Manuela Hauptmann

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten,Logopäden und Sozialarbeiter. AuchPsychologen betreuen dort die Patien-ten, weil ältere Kranke sich oft zurück-ziehen und an Angststörungen oder De-pressionen leiden. Am Anfang stehenUntersuchungen an, damit das Team ei-nen Überblick über die Beschwerdenund den Gesundheitszustand des Pa-tienten bekommt. Die Ärzte prüfen zumBeispiel, wie gut sich der Patient nochselbst versorgen kann, ob er Problemebeim Erinnern hat oder ob er unter star-ken Stimmungsschwankungen leidet.Auf Basis dieser gesammelten Informa-tionen wird ein Therapieablaufplan er-stellt.

Wer bekommt eine geriatrische Rehabilitation?Die besten Chancen auf einen Reha-Platz hat man nach einer Behandlung imKrankenhaus. Wer sich von seinem Haus-arzt einen Antrag holen möchte, hatnicht so gute Karten, da nur Medizinermit einer Zusatzausbildung eine geria-trische Reha auf Kosten der Kranken-kasse verordnen können. Da die Maß-nahmen sehr teuer und die Versor-gungsplätze begrenzt sind, muss nach-gewiesen werden, dass der Patient wirk-lich dringend diese Reha benötigt. Esgibt Kriterien, die unbedingt erfüllt wer-den müssen. Neben dem entsprechen-den Lebensalter (mindestens 70 Jahre)muss eine sogenannte Multimorbiditätvorliegen. Das bedeutet, dass der Seniormehrfache Erkrankungen haben muss,also etwa Adipositas und Diabetes oderAlzheimer und Herzinsuffizienz. Auchkörperliche Gebrechlichkeit, Gehbehin-derungen und die Einnahme vieler Me-dikamente zählen als ausreichendes Kri-terium. Sind diese Kriterien erfüllt, mussder Arzt noch glaubwürdig machen kön-nen, dass der Betroffene rehabilita-tionsfähig ist. Es muss also die realisti-sche Aussicht bestehen, dass diegeriatrische Reha auch Erfolg habenwird.

Wie wird die geriatrischeReha beantragt?Bei einer Krankenhausbehandlung wirddie geriatrische Reha üblicherweise vomKrankenhaussozialdienst beantragt.Außerhalb des Krankenhauses dürfennur Ärzte mit einer Zusatzausbildung(Qualifizierung) eine Reha verordnen.

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D er BGH hatte am 17.9.2014 die Ge-legenheit, sich mit grundsätzlichen

Fragen des Behandlungsabbruchs zu be-fassen: Die Betroffene erlitt eine Ge-hirnblutung mit der Folge eines apalli-schen Syndroms im Sinne einesWachkomas. Sie wurde über eine Ma-gensonde ernährt; eine Kontaktauf-nahme war nicht mehr möglich. Das Lei-den der Betroffenen hatte einenirreversiblen tödlichen Verlauf ange-nommen, ohne dass ihr Tod bevorstand.Eine Patientenverfügung lag nicht vor,nach den übereinstimmenden Erklä-rungen der Verwandtschaft hatte die Be-troffene geäußert, in einem derartigenFall nicht weiterleben zu wollen.Das Amtsgericht bestellte Ehemann

und Tochter zu Betreuern. Diese bean-tragten beim Amtsgericht, die Geneh-migung zur Einstellung der künstlichenErnährung zu erteilen. Sie beantragtenweiter hilfsweise festzustellen, dass dieEinstellung der künstlichen Ernährungnicht genehmigungsbedürftig sei. DasAmtsgericht hat den Antrag abgelehnt,das Landgericht die Beschwerde zurück-gewiesen. Hiergegen richtete sich dieRechtsbeschwerde an den BGH, der dieAbweisung des Antrags aufgehoben unddie Sache zur erneuten Entscheidung andas Landgericht verwiesen hat.

Gerichtliche Genehmigungerforderlich?Der BGH hat festgestellt, dass im vor-liegenden Fall die Einwilligung in denAbbruch der künstlichen Ernährung dergerichtlichen Genehmigung bedarf.Denn es liege weder eine wirksame Pa-tientenverfügung vor, noch bestehe zwi-schen den Betreuern und dem behan-delnden Arzt Einvernehmen darüber,dass der Abbruch der künstlichen Er-nährung dem festgestellten Willen derBetroffenen entspreche. Die Situationwar hier tragisch, da die Betroffene For-mulare für eine Patientenverfügung be-

sorgt, aber nicht ausgefüllt hatte. DieUneinigkeit zwischen Arzt und Betreuermachte die gerichtliche Genehmigungerforderlich.Der Widerruf der Einwilligung in die

künstliche Ernährung wird nach demBGH vom Anwendungsbereich der Vor-schrift erfasst. Da immer noch die Mei-nung vertreten wurde, der Abbruch derkünstlichen Ernährung werde nicht vonden Regelungen über den Behand-lungsabbruch umfasst, ist diese erneuteKlarstellung zu begrüßen.

Bedeutung der PatientenverfügungDer Abbruch einer lebenserhaltendenMaßnahme bedarf dann keiner gericht-lichen Genehmigung, wenn der Betrof-fene einen entsprechenden eigenenWillen in einer wirksamen Patienten-verfügung niedergelegt hat und dieseauf die konkret eingetretene Lebens-und Behandlungssituation zutrifft (sog.Kongruenz von Patientenverfügung undärztlich erforderlichem Eingriff). DemBetreuer obliegt es in diesem Fall nurnoch, dem in der Patientenverfügungniedergelegten Willen des BetroffenenAusdruck und Geltung zu verschaffen.Das Genehmigungserfordernis greift in-des ein, wenn nicht sämtliche Voraus-

setzungen einer wirksamen Patienten-verfügung vorliegen oder die Patienten-verfügung nicht auf die konkret einge-tretene Lebens- und Behandlungssitu-ation zutrifft. Da in diesem Fall der Pa-tientenverfügung keine unmittelbareBindungswirkung zukommt, hat der Be-treuer die Entscheidung über die Ein-willigung in eine anstehende ärztlicheMaßnahme zu treffen, wobei er den Be-handlungswünschen oder dem mut-maßlichen Willen des Betroffenen Gel-tung zu verschaffen hat.

Konsens von Betreuer und ArztLiegt eine schriftliche Patientenverfü-gung vor und besteht Einvernehmenzwischen dem Betreuer und dem be-handelnden Arzt darüber, dass derenFestlegungen auf die aktuelle Lebens-und Behandlungssituation zutreffen, isteine gerichtliche Genehmigung ent-behrlich, weil es wegen des Fortwirkensder eigenen Entscheidung des Betroffe-nen keines Widerrufs der Einwilligung indie ärztliche Maßnahme durch den Be-treuer bedarf. Damit soll sichergestelltwerden, dass eine gerichtliche Geneh-migung nur in Konfliktfällen erforderlichist. Liegt kein Verdacht auf einen Miss-brauch vor, soll die Umsetzung des Pa-tientenwillens nicht durch ein gerichtli-ches Verfahren belastet werden. DerSchutz des Patienten vor einem Miss-brauch erfolgt durch eine wechselseitigeKontrolle von Arzt und Betreuer bei derEntscheidungsfindung. Zudem kann je-der Dritte, insbesondere der Ehegatteoder Verwandte, eine gerichtliche Kon-trolle der Betreuerentscheidung in Gangsetzen.

Klarheit durch NegativattestDas Betreuungsgericht muss das Ge-nehmigungsverfahren durchführen,wenn einer der Handelnden Zweifeldaran hat, ob das geplante Vorgehen

Eine aktuelle Entscheidung des BGH schafft Rechtssicherheit

VON RECHTSANWALT DR. JUR. OLIVER KAUTZ

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Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz.

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Abbruch der künstlichen Ernährung

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dem Willen des Betroffenen entspricht.Die Prüfungskompetenz des Betreu-ungsgerichts ist auch dann eröffnet,wenn zwar ein Einvernehmen zwischenBetreuer und behandelndem Arzt überden Behandlungsabbruch besteht, abergleichwohl ein Antrag auf gerichtlicheGenehmigung gestellt wird. Stellt dasGericht dieses Einvernehmen fest, hat esden Antrag auf gerichtliche Genehmi-gung ohne weitere Ermittlungen abzu-lehnen und ein so genanntes Negativat-test zu erteilen, aus dem sich ergibt, dasseine gerichtliche Genehmigung nicht er-forderlich ist. Auf das Negativattest kannimmer dann zurückgegriffen werden,wenn die Beteiligten Zweifel an derRechtmäßigkeit ihres Vorgehens aus-schließen wollen.

Ermittlung der BehandlungswünscheFür den Fall des Nichtvorliegens einerbindenden Patientenverfügung kommtes auf die Behandlungswünsche oderden mutmaßlichen Willen des Betroffe-nen an. Es darf nicht vorschnell über ei-nen mutmaßlichen Willen nachgedachtwerden, sondern es sind zunächst dieBehandlungswünsche des Betroffenenzu ermitteln. Behandlungswünsche sindinsbesondere dann aussagekräftig, wennsie in Ansehung der Erkrankung zeit-nah geäußert worden sind, konkrete Be-züge zur aktuellen Behandlungssitua-tion aufweisen und die Zielvorstellungendes Patienten erkennen lassen. An dieBehandlungswünsche als Ausdruck desfortwirkenden Selbstbestimmungsrechtsist der Betreuer gebunden. Die Willens-bekundung für oder gegen bestimmtemedizinische Maßnahmen darf vom Be-

treuer nicht durch einen „Rückgriff aufden mutmaßlichen Willen“ des Betrof-fenen korrigiert werden. Für die Fest-stellung des behandlungsbezogenen Pa-tientenwillens gelten beweismäßigstrenge Maßstäbe, die der hohen Be-deutung der betroffenen Rechtsgüter –dem Selbstbestimmungsrecht einerseitsund dem garantierten Schutz des Le-bens andererseits – Rechnung zu tragenhaben.Auf den mutmaßlichen Willen des Be-

troffenen ist erst abzustellen, wenn sichein auf die aktuelle Lebens- und Be-handlungssituation bezogener Wille desBetroffenen nicht feststellen lässt. Dermutmaßliche Wille ist anhand konkreterAnhaltspunkte zu ermitteln, insbeson-dere anhand früherer mündlicher oderschriftlicher Äußerungen, ethischer oderreligiöser Überzeugungen und sonstigerpersönlicher Wertvorstellungen des Be-troffenen. Es ist darauf zu achten, dassnicht die Vorstellungen des Betreuerszum Entscheidungsmaßstab werden.

Todesnähe irrelevantDer BGH hat zudem klargestellt, dasskeine erhöhten Anforderungen an dieErmittlung des Behandlungswillens odermutmaßlichen Willens gestellt werdenkönnen, wenn der Tod des Betroffenennicht unmittelbar bevorsteht. Für die Be-achtung und Durchsetzung des Patien-tenwillens kommt es nicht auf die Artund das Stadium der Erkrankung an. Das Urteil des BGH hat für alle Betei-ligten bei Entscheidungen am Leben-sende einen deutlichen Gewinn anRechtssicherheit gebracht, da zahlreicheFragen vom BGH noch einmal klarge-stellt wurden: 1. Die künstliche Ernährung ist einzu-stellen, wenn dies dem (mutmaßlichen)Willen des Patienten entspricht, selbstwenn der Sterbeprozess noch nicht ein-gesetzt hat und das Grundleiden keinentödlichen Verlauf nehmen muss. EineGrunderkrankung mit einem „irreversi-bel tödlichen Verlauf“ ist nicht Voraus-setzung für den zulässigen Abbruch derkünstlichen Ernährung.2.Besteht zwischen Betreuer/Vorsorge-bevollmächtigtem und den behandeln-den Ärzten Einvernehmen über den Be-handlungsabbruch, ist eine gerichtlicheGenehmigung für den Abbruch derkünstlichen Ernährung nicht erforder-lich. Ein gleichwohl gestellter Antrag auf

Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 15

RechtsanwaltDr. Oliver Kautz

Perzheimstr. 2486150 AugsburgTelefon 08 21/51 70 21Telefax 08 21/15 22 17

Tätigkeitsschwerpunkte:z Erbrechtz Familienrechtz Arbeitsrechtz Verkehrsrechtz Sozialhilferechtz EDV-Recht z Privates Baurecht

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HINWEIS DER REDAKTION:

Rechtsunsichere Situationenwie die eingangs genanntenlassen sich vermeiden, indemman rechtzeitig eine Patien-tenverfügung ausfüllt. Am bes-ten eine der DGHS, die aufüber 34-jähriger Erfahrung be-ruht und rechtlich geprüft ist.Nicht-Mitglieder können dieumfangreiche Patienten-schutz- und Vorsorgemappe(auch mit zusätzlichen Formu-laren) für zehn Euro in derDGHS-Geschäftsstelle unterTel.: 030/21 22 23 37-0 oderunter [email protected] anfordern.Mitglieder der DGHS erhaltendiese kostenfrei. Zudem ha-ben sie Rechtsschutz, solltendie Verfügungen nicht einge-halten werden.

gerichtliche Genehmigung ist ohne wei-tere gerichtliche Ermittlungen abzuleh-nen und es ist ein so genanntes Negati-vattest zu erteilen, aus dem sich ergibt,dass eine gerichtliche Genehmigungnicht erforderlich ist. 3.Für die Feststellung des behandlungs-bezogenen Patientenwillens gelten be-weismäßig strenge Maßstäbe. Diese ha-ben insbesondere zu gelten, wenn esbeim Fehlen einer schriftlichen Patien-tenverfügung um die Feststellung einesin der Vergangenheit mündlich geäu-ßerten Patientenwillens geht. Auf denmutmaßlichen Willen ist erst abzustellen,wenn ein Behandlungswunsch nicht fest-stellbar ist.4. Es sind keine erhöhten Anforderun-gen an die Ermittlung und Annahmedes Behandlungswillens oder mutmaß-lichen Willens zu stellen, wenn der Toddes Betroffenen nicht unmittelbar be-vorsteht.Der Prozessverlauf zeigt die Bedeu-

tung der Patientenverfügung: Hätte dieBetroffene eine Patientenverfügung er-richtet und ihren Willen nachvollzieh-bar dokumentiert, wäre dieses jahre-lange Verfahren über unzähligeInstanzen nicht erforderlich geworden.Die Erstellung einer Patientenverfügungsollte daher nicht aufgeschoben werden.

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VERANSTALTUNGSKALENDER

16 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

l Veranstaltungen sind, von Ausnahmen abgesehen, kos-tenlos und öffentlich.

l Einzelsprechstunden werden nur für DGHS-Mitgliederangeboten.

l Meldungen zu Veranstaltungen im zweiten Quartal 2015können (wie Manuskripte oder HLS-Artikel) noch bis16.2.2015 berücksichtigt werden. Bitte setzen Sie sich recht-zeitig mit Frau Hauptmann, Tel. 0 30/2 12 22 33 70, Fax 0 30/2122 23 37 77 in Verbindung oder schreiben Sie uns. Die Redak-tion behält sich vor, bei zu spät gemeldeten Veranstaltungenentsprechende Hinweise nicht mehr abzudrucken.

l Der Veranstaltungskalender ist auch im Internet, ggf. mitergänzenden Hinweisen, zu finden: www.dghs.de, Rubrik„Veranstaltungen“, PDF-Datei öffnen.

lWichtiger Hinweis: Dieses Jahr finden wieder Delegier-tenwahlen statt. Nehmen Sie Ihre Rechte als Mitglied wahrund wählen Sie im entsprechenden Bezirk Ihre Delegierten!Ein Verein lebt durch die Mitwirkung seiner Mitglieder!

lZu den Delegiertenwahlen (vgl. § 7 DGHS-Satzung sowieVerbandsordnung) beachten Sie bitte die angegebenen Ter-mine. Die DGHS-Satzung kann kostenlos bei der Geschäfts-stelle angefordert werden.

l Der Veranstaltungskalender kann zusammen mit dem Bei-hefter leicht aus der Heftmitte entnommen und z. B. an diePinnwand gehängt werden. Damit haben Sie die DGHS-Ter-mine immer zur Hand.

Änderungen vorbehalten; alle Angaben ohne Gewähr.

Veranstaltungen der DGHS, teilweise mit derAkademie-Stiftung für Sterbebegleitung (ASfS)

Bitte notieren Sie sich die Termine, die Sie betreffen!n = DGHS, s = ASfS, l = andere Veranstalter.Bei der Akademie-Stiftung für Sterbebegleitung (ASfS)handelt es sich um eine eigene juristische Person (Stiftung), vgl. auch www.akademie-stiftung.de.

2015Januar bis März

n Bad Neuenahr: 10.1.2015

n l Berlin: 2.2.2015

n Bochum: 21.3.2015

n Braunschweig: 17.1.2015

n Bremen: 7.2.2015

n Dortmund: 16.4.2015

l Düsseldorf: 26.2.2015

n Frankfurt: 25.2.2015

n Freiburg: 11.2.2015

n Halle: s. „Weitere Angebote“

n Hamburg: 3.3.2015

n Hannover: 25.4.2015

n Heidelberg: 21.3.2015

n Heppenheim/Bergstr.: 19.2.2015

n Kassel: s. „Weitere Angebote“

n Köln: 15.1.2015, s. a. „Weitere Angebote“

n Landshut: s. „Weitere Angebote“

n Mainz: 17.1.2015, 21.3.2015

n Mannheim: 31.1.2015

n Mönchengladbach: s. „Weitere Angebote“

n München: 8.1.2015, 16.4.2015

n Niederrhein: s. „Weitere Angebote“

n Niedersachsen: s. „Weitere Angebote“

n Nürnberg: 30.1.2015, 27.3.2015

n Ostbayern: s. „Weitere Angebote“

n Rhein-Main: s. „Weitere Angebote“

n Saarbrücken: 21.2.2015, 18.4.2015

n Sachsen: s. „Weitere Angebote“

n Salem: s. „Weitere Angebote“

n Stuttgart: 12.3.2015

n Ulm: 26.3.2015

n Unterfranken: s. „Weitere Angebote“

n Westfalen: s. „Weitere Angebote“

n Würzburg: 21.1.2015

VeranstaltungskalenderVERANSTALT

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VERANSTALTUNGEN NACH ORTEN VON A-Z

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 17

TERMIN REFERENTEN/THEMA ORT VERANSTALTER ANMELDUNG/AUSKUNFT

MünchenRatskeller, Raum „Botticelli“ Marienplatz 815.00 Uhr

Bad NeuenahrHotel KruppPoststr. 4, Fußgängerzone15.00 Uhr

KölnResidenz am Dom Raum „Thomas v. Aquin“An den Dominikanern 6-8 15.00 Uhr

BraunschweigInformationen zum Veranstaltungsortund zur Uhrzeit erhalten Sie bei IhrerAnmeldung.Ab 15.00 Uhr jeweils ca. 30 Minutenpro Gespräch.

Mainz Hotel „Am Lerchenberg“Hindemithstr. 5 a, Anfahrt über A60und A63, Buslinien 54/68/70/71/9015.00 Uhr

WürzburgWeinstube BürgerspitalTheaterstr. 1916.00 Uhr

NürnbergKarl-Bröger-ZentrumKarl-Bröger-Str. 9, Eingang Celtisstr.(ca. 300 m vom Südausgang Nürn-berg Hbf.), U-Bahn Aufseßplatz16.00 Uhr

MannheimCafé No NameB 2, 11, Schillerplatz15.00 Uhr

Berlin Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums, (Humboldt-Uni-versität Berlin), Geschwister-Scholl-Straße 3, (nahe S-/U-Bahnhof Fried-richstraße) 18.00-20.00 Uhr

Vortrag und DiskussionFranz-Josef Koller: Das Neueste von derDGHS-Delegiertenversammlung, Fragenund Antworten zu aktuellen Themen.

GesprächskreisVolker Leisten: Die Rolle der DGHS inder aktuellen Sterbehilfe-Diskussion. Aktuelles – Fragen – Diskussion.

Gesprächskreis Prof. Dr. Hartmut Kreß, Universität Bonn,Ev.-Theol. Fakultät, Abt. Sozialethik:Sterbehilfe und Suizidbegleitung. Ethische und rechtliche Aspekte zur aktuellen Debatte.

EinzelgesprächeWolfgang Knoke: Die DGHS bietet dieMöglichkeit zur persönlichen Beratung.

GesprächskreisHelmut Schäf: Selbstbestimmung, Patienten- und Pflegevorsorge, Betreu-ungen, Bevollmächtigung, Sterbehilfe.Themen nach Besucherinteresse und Aktualität.

GesprächskreisBirgit Busigel: Allgemeine Informationen.

Gesprächskreis mit Vortrag Walter Köhler (erster Kriminalhauptkom-missar i. R.): Risiken in der Öffentlichkeit.Ratschläge rund um die persönliche Sicherheit.

GesprächskreisGisela Metz: Aktuelle Informationen.

Diskussions-Veranstaltung Lebenshilfe durch Sterbehilfe – Prakti-sche Erfahrungen aus dem Ausland. U. a. mit Bernhard Sutter, Vizepräsidentund Geschäftsführer des Vereins EXITDeutsche Schweiz.

8.1.2015Donnerstag

10.1.2015Samstag

15.1.2015Donnerstag

17.1.2015Samstag

17.1.2015Samstag

21.1.2015Mittwoch

30.1.2015Freitag

31.1.2015Samstag

2.2.2015Montag

Gerhart GroßTel. 0 80 22/8 59 88 48 oder 01 72/2 70 91 [email protected]

Franz Josef Koller, Leiter der DGHS-Kontaktstelle Ostbayern Tel. 0 85 05/9 18 91 56

PräsidiumsmitgliedVolker Leisten Tel. 0 24 49/20 71 13 [email protected]

Kurt Baumann Tel. 0 22 36/4 76 66 oder 01 70/3 27 68 73 (bitte ggf. aufdas Band sprechen)

Wolfgang Knoke, Leiter der DGHS-KontaktstelleNiedersachsen/WestfalenAnmeldung erforderlich bis spätestens 10.1.2015Tel. 0 25 71/5 75 99 59

Helmut Schäf, Leiter derDGHS-Kontaktstelle SüdwestTel. 0 62 41/8 54 97 95 Anmeldung erbeten.

Nähere Auskünfte bei:Ulrike Paulik-SperlingTel. 0 61 31/38 27 34

Birgit BusigelTel. 0 93 21/3 15 54Anmeldung erbeten.

DGHS-Vizepräsident Adi Meister Tel. 09 11/77 73 03

Gisela MetzTel. 01 76/39 83 58 13

Wega Wetzel M. A.Tel. 0 30/21 22 23 37 22

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TERMIN REFERENTEN/THEMA ORT VERANSTALTER ANMELDUNG/AUSKUNFT

VERANSTALTUNGSKALENDER

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18 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

7.2.2015Samstag

11.2.2015Mittwoch

19.2.2015Donnerstag

21.2.2015Samstag

25.2.2015Mittwoch

26.2.2015Donnerstag

3.3.2015Dienstag

12.3.2015Donnerstag

GesprächskreisEvelyne Gläß: Mein Ende gehört mir! –Mit welchen Argumenten trete ich für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ein? Außerdem: Aktuelles,Fragen, Wünsche, Ideenaustausch.

GesprächskreisIrmhild Koch: Wie geht’s weiter im Frei-burger Gesprächskreis? Kennenlernenund Sammeln von Themenvorschlägen.

GesprächskreisSiegfried Haupt: Altersgerechtes Woh-nen, Umgang mit dem Rollator, Patien-tenverfügung ...Je nach Aktualität und Teilnehmerwün-schen wird das Thema entschieden.

GesprächskreisHelmut Schäf: Selbstbestimmung undVorsorge. Für Krankheit – Pflege – Vertre-tung. „Wie wir sterben wollen!“ und an-dere aktuelle Fragen. Mit Aussprachebeim anschließenden Abendessen.

GesprächskreisHelga Liedtke: Aktuelle Informationen.

PodiumsdiskussionMein Ende gehört mir – assistierter SuizidPodiumsteilnehmer: DGHS-PräsidentinElke Baezner, DGHS-Vizepräsident Prof.Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Ingrid Mat-thäus-Meier (gbs), Erwin Kress (HVD).Moderator: Hans-Jürgen Rosin (IBKA)

GesprächskreisIngrid Hähner: Praxiserfahrung in der Altenpflege. Ferner Fragen und Diskus-sion zu aktuellen Themen.

Gesprächskreis mit Diskussion Heiner Jestrabek: Aktuelle Informationen.

BremenCafé Hauptmeier, „Großer Salon“ im Best Western Hotel zur PostBahnhofsplatz 11 (gegenüber Hbf.)15.00 Uhr

FreiburgInterCity Hotel, Nebenraum Bismarckallee 3 (im Bahnhofs-komplex) 16.00-18.00 Uhr

HeppenheimHaus der Begegnung des DRKWerlestr. 519.00 Uhr

SaarbrückenRathaus, RatskellerNebenzimmer Rathausplatz 115.00 Uhr

Frankfurt a. M.Hotel Monopol, Raum „Beethoven“Mannheimer Str. 11-13 (Nähe Hbf.,Südausgang) 15.00 Uhr

DüsseldorfJazz-SchmiedeHimmelgeister Str. 107 G20.00 UhrEintritt: 8,00/10,00 €

HamburgTraditionshaus LackemannLitzowstieg 8 (U-Bahn WandsbekerMarkt, Ausgang Nord-Ost, Fußgänger-Durchgang Höhe WandsbekerMarktstr. 109) 14.00 Uhr

StuttgartRestaurant FriedenauRotenbergstr. 127 (v. Hbf. U 9 Rich-tung Hedelfingen, Haltestelle „Raitels-berg“)15.00 Uhr

Evelyne Gläß Tel. 04 21/7 58 [email protected]

Irmhild KochTel. 0 76 34/50 75 [email protected]

Siegfried HauptTel. 0 62 52/31 75

Helmut Schäf, Leiter derDGHS-Kontaktstelle SüdwestTel. 0 62 41/8 54 97 95

Nähere Auskünfte bei:Karin BergTel. 06 81/7 23 61

Helga Liedtke, Leiterin derDGHS-Kontaktstelle HessenTel. 0 69/95 20 07 26Anmeldung erbeten.

Düsseldorfer AufklärungsdienstEva CreutzDer Düsseldorfer Aufklärungs-dienst ist eine Regionalgruppeder Giordano-Bruno-Stiftung,die als säkulare Initiative seitmehreren Jahren Aufklärungs-veranstaltungen in Düsseldorfmacht. Gemeinsam mit derDeutschen Gesellschaft für Hu-manes Sterben (DGHS), demHumanistischen VerbandDeutschlands (HVD), dem Inter-nationalen Bund der Konfes-sionslosen und Atheisten (IBKA)wird diese Kooperationsveran-staltung durchgeführt.

Präsidiumsmitglied Dr. Ulrich MeybergTel. 0 40/72 81 12 19

Unkostenbeitrag: 8,00 € (fürSaalmiete und Verzehr)

Heiner Jestrabek, Leiter der DGHS-KontaktstelleWürttemberg Tel. 0 73 21/4 28 49

Fortsetzung Veranstaltungskalendernach dem Beihefter auf S. 19

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VERANSTALT

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 19

21.3.2015Samstag

21.3.2015Samstag

21.3.2015Samstag

26.3.2015 Donnerstag

27.3.2015Freitag

EinzelgesprächeWolfgang Knoke: Die DGHS bietet dieMöglichkeit zur persönlichen Beratung.

GesprächskreisJürg Walter Meyer: Übersicht über dieverschiedenen DGHS-Verfügungen.

GesprächskreisHelmut Schäf: Selbstbestimmung, Patienten- und Pflegevorsorge, Betreu-ungen, Bevollmächtigung, Sterbehilfe.Themen nach Besucherinteresse undAktualität.

GesprächskreisRenate Runge: Morbus Alzheimer – hilflos ausgeliefert?

Gesprächskreis mit Vortrag Hella Heidötting: Ehrenamt in Bayern.Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen.

BochumInformationen zum Veranstaltungsortund zur Uhrzeit erhalten Sie bei IhrerAnmeldung.Ab 15.00 Uhr jeweils ca. 30 Minutenpro Gespräch.

HeidelbergDer Veranstaltungsort wird Ihnen beider Anmeldung bekanntgegeben. 15.00 Uhr

Mainz Hotel „Am Lerchenberg“Hindemithstr. 5 a, Anfahrt über A60und A63, Buslinien 54/68/70/71/9015.00 Uhr

UlmCafé KornhauskellerHafengasse 1915.00 Uhr

NürnbergKarl-Bröger-ZentrumKarl-Bröger-Str. 9, Eingang Celtisstr.(ca. 300 m vom Südausgang Nürn-berg Hbf.), U-Bahn Aufseßplatz16.00 Uhr

Wolfgang Knoke, Leiter der DGHS-KontaktstelleNiedersachsen/WestfalenAnmeldung erforderlich bis spätestens 14.3.2015Tel. 0 25 71/5 75 99 59

Dr. Jürg Walter MeyerTel. 0 62 24/7 35 [email protected]

Helmut Schäf, Leiter derDGHS-Kontaktstelle SüdwestTel. 0 62 41/8 54 97 95 Anmeldung erbeten.

Nähere Auskünfte bei:Ulrike Paulik-SperlingTel. 0 61 31/38 27 34

Renate RungeTel. 07 31/3 80 54 19

DGHS-Vizepräsident Adi Meister Tel. 09 11/77 73 03

TERMIN REFERENTEN/THEMA ORT VERANSTALTER

16.4.2015Donnerstag

16.4.2015Donnerstag

18.4.2014Samstag

Informations- und Gesprächskreis DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. DieterBirnbacher: Sterbefasten – eine Möglich-keit eines selbstbestimmten Lebensen-des. Unter Mitwirkung der Hausärztinund Palliativmedizinerin Dr. med. HerdisScheidgen und der Palliativpflegeschwe-ster S. Razavi.

Vortrag und DiskussionIbolyka Molnár: Cannabis und seine medizinischen Anwendungsmöglichkeiten(Schwerpunktthema). Aktuelles und Diskussion.

GesprächskreisHelmut Schäf: Selbstbestimmung undVorsorge. Für Krankheit – Pflege – Vertre-tung. „Wie wir sterben wollen!“ und an-dere aktuelle Fragen. Mit Aussprachebeim anschließenden Abendessen.

Dortmund Auslandsgesellschaft NRW e. V.Steinstr. 48 (Hbf. Nord-Ausgang, dann200 m längs des CineStar-Gebäudes,direkt geradeaus zum Eingang derAuslandsgesellschaft, Parkplätze CineStar Parkhaus, Steinstr. 44)18.00 Uhr

MünchenRatskeller, Raum „Bacchus“ Marienplatz 815.00 UhrACHTUNG: Neuer Raum!

SaarbrückenRathaus, Ratskeller, NebenzimmerRathausplatz 115.00 Uhr

Doris LierschTel. 02 31/5 34 57 56

Gerhart GroßTel. 0 80 22/8 59 88 48 oder 01 72/2 70 91 [email protected]

Helmut Schäf, Leiter derDGHS-Kontaktstelle SüdwestTel. 0 62 41/8 54 97 [email protected]

Nähere Auskünfte bei:Karin BergTel. 06 81/7 23 61

TERMIN REFERENTEN/THEMA ORT VERANSTALTER ANMELDUNG/AUSKUNFT

Terminvorschau/Ausgewählte Veranstaltungen

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VERANSTALTUNGSKALENDER

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Halle (Saale)

Kassel

Köln

Landshut

Region Mönchenglad-bach/Nieder-rhein

Region Niedersach-sen/Westfalen

Ostbayern

Rhein-Main/Unterfranken

Region Sachsen

Salem

Ein Mitglied aus dieser Region organisiert gerne auf Wunsch ein Treffen für Mitglieder und Interessenten und freut sichüber einen Gedankenaustausch mit Ihnen. Anfragen gerne an die Geschäftsstelle in Berlin, Tel. 0 30/2 12 22 33 70.

Auf Wunsch von Mitgliedern und Interessenten organisiert Ihr Delegierter für den Bezirk Kassel, Lutz Kaspar, gerneein Treffen. Anfragen und Anregungen bitte unter 01 51/22 78 04 39 oder [email protected].

Kurt Baumann, ehrenamtlicher Ansprechpartner für Köln/Erftkreis, hat einen Arbeitskreis „Bevollmächtigung“ ins Leben gerufen. Termine nach Absprache, Treffpunkt „Residenz am Dom“. Tel. 0 22 36/4 76 66 oder 01 70/3 27 68 73,[email protected]

Interessenten an einem Treffen/Gesprächskreis können sich gerne bei Sigrid Blieninger-Schuster melden. Tel. 08 71/8 97 89.

Mitglieder und Interessenten können sich mit Fragen zur Vorsorge für ein humanes Lebensende (Patienten-verfügung) und Beratung gerne an Ursula Dörrich, Tel. 0 21 61/4 67 21 98, wenden.

Jetzt habe ich endlich die Patientenschutzmappe ausgefüllt – aber wen setze ich als Bevollmächtigte(n) ein? DieseFrage stellt sich immer wieder. Die ehrenamtlichen Ansprechpartner können diese Aufgabe in der Regel nicht leisten.Die DGHS ist aber gerne behilflich bei der Suche. Für den Bereich der DGHS-Kontaktstelle Niedersachsen/Westfa-len ist Wolfgang Knoke bereit, hier koordinierend tätig zu werden. Interessenten für die Aufgabe einer Bevollmächtig-ten/eines Bevollmächtigten wenden sich bitte an [email protected], Tel. 0 25 71/5 75 99 59.

Wo sind interessierte Mitglieder, die sich zu einem Gesprächskreis treffen möchten? Oder brauchen Sie eine individuelle Beratung? Rufen Sie mich doch einfach einmal an! Franz Josef Koller, Tel. 0 85 05/9 18 91 56.

Möchten Sie mit Gleichgesinnten in Kontakt treten? Sind Sie auf der Suche nach einem Bevollmächtigten oder haben Sie Fragen? Helga Liedtke von der DGHS-Kontaktstelle Hessen organisiert gerne ein Treffen für Mitgliederund Interessenten. Anfragen unter Tel. 0 69/95 20 07 26.

Mitglieder, die an einem Gesprächskreis interessiert sind, melden sich bitte bei Rolf Knoll von der DGHS-Kontakt-stelle Mitteldeutschland, Tel./Fax 03 75/5 67 98 40.

Jürgen Lang organisiert gerne auf Wunsch von Mitgliedern und Interessenten ein Treffen. Anfragen unter Tel. 0 75 53/85 15.

ORT ANMELDUNG/AUSKUNFT

Weitere Angebote

20 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

25.4.2015Samstag

Gesprächskreis mit Vortrag Dr. med. Sabine Braumann: Sterbefastenund andere Alternativen.

HannoverGDA-WohnstiftHildesheimer Str. 183, (Straßenbahn 1[Sarstedt/Laatzen], 2 [Rethen], 8 [Mes-se/Nord] – Haltestelle Döhrener Turm) 15.00 Uhr

Jürgen HeiseTel. 05 11/82 82 92

TERMIN REFERENTEN/THEMA ORT VERANSTALTER ANMELDUNG/AUSKUNFT

Terminvorschau/Ausgewählte Veranstaltungen

Briefe zu verschicken ist teuer und umständlich.Wennwir Sie künftig auch per E-Mail über aktuelle Veranstaltun-gen in Ihrer Region oder Neuigkeiten informieren dürfen,sparen wir echtes Geld. Und Sie erhalten mehr und schnel-ler Informationen, die für Sie wichtig sind. Auch ist der In-formationsaustausch mit anderen Mitgliedern für Sie ein-facher. Bitte teilen Sie uns – wenn möglich – für unsereDatenbank Ihre E-Mail-Adressen mit. Wir garantieren, dass

Ihre Daten nicht an kommerzielle Anbieter weitergegebenwerden.Wenn Sie sichergehen wollen, über interessante Pres-seberichte und Veranstaltungen aktuell und umfassendinformiert zu werden, abonnieren Sie unseren DGHS-Newsletter. Er ist kostenfrei und für Sie unverbindlich. DieAnmeldung erfolgt über die Homepage www.dghs.de undbedarf einer Bestätigungs-Mail durch Sie. we

Wie können wir Sie erreichen?

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So können Sie uns erreichenBitte wenden Sie sich bei Nach-fragen an die Geschäftsstelle inBerlin, an unsere regionalen Kon-taktstellen, an die ehrenamtlichenregionalen Ansprechpartner undnatürlich an Ihren Patientenan-walt/Bevollmächtigten und Arzt.

Aufgrund gesetzlicher Feiertage kön-nen Sie uns an folgenden Tagennicht erreichen: 1.1.2015 (Neujahr)3.4.2015 (Karfreitag)5.4.2015 (Ostersonntag)6.4.2015 (Ostermontag)

Da uns zu den Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 9.00-16.00 Uhr) sehr viele Anrufeerreichen, arbeiten wir weiterhin in-tensiv am Ausbau eines regionalenNetzes. Interessenten für ein ehren-amtliches Engagement melden sichbitte in der DGHS-Geschäftsstelle inBerlin.Außerhalb dieser Geschäftszeiten

haben Sie die Möglichkeit, uns IhreNachricht auf den Anrufbeantworterzu sprechen. Bitte nennen Sie IhrenNamen, Ihre Telefonnummer und IhrAnliegen. Wir rufen gerne zurück.

DGHS-Geschäftsstelle:Postfach 64 01 4310047 BerlinTel. 0 30/2 12 22 33 70 (Tel.-Zentrale)Fax 0 30/21 22 23 37 77Kronenstr. 410117 Berlin (U-Bahn Stadtmitte)E-Mail: [email protected]: www.dghs.de

Achtung! Die Kontaktstellen sindnicht für Verwaltungsaufgaben (z. B. Adressänderungen, Ein- undAustritte, Kontoänderungen etc.)zuständig. Hierfür bitte an die Ge-schäftsstelle in Berlin wenden.

Kontaktstellen der DGHS:

n HessenHelga Liedtke Tel./Fax 0 69/95 20 07 26

n Mitteldeutschland Rolf KnollTel./Fax 03 75/5 67 98 40

n Niedersachsen/WestfalenWolfgang KnokeTel. 0 25 71/5 75 99 59

n Nordbayern/ThüringenAdi MeisterTel. 09 11/77 73 03 Fax 09 11/7 53 91 52

n NorddeutschlandWerner LehrTel. 0 48 46/6 01 41 21

n NordrheinVolker LeistenTel. 0 24 49/20 71 13Fax 0 24 49/20 71 12

n OstbayernFranz Josef KollerTel. 0 85 05/9 18 91 56

n SüdwestHelmut SchäfTel./Fax 0 62 41/8 54 97 95

n WürttembergHeiner JestrabekTel. 0 73 21/4 28 49Fax 0 73 21/4 28 92

SERVICE

� Mitglied (weibl., 64) sucht Mitgliederim Raum Bremerhaven zwecks gegen-seitiger Verfügungen und Kontakten.Tel. 0 47 02/5 21 79 70.

� Mitglied (weibl., 66) sucht im RaumBad Pyrmont/Hameln Kontakt zumAustausch und für die Erstellung einerPatientenvollmacht auf Gegenseitigkeit.Tel. 0 51 55/9 51 86 73 [email protected]

� Mitglied (weibl., 67) sucht Austauschmit Frau aus Leipzig über Patientenver-fügung u. a. Tel. 03 41/4 95 72 21 (bitteAnrufbeantworter benutzen!).

Dialog unter MitgliedernDie DGHS möchte den direkten Kontakt unter Mitgliedern mehr fördern. Dazu können Sie in dieser Rubrik einekostenlose Anzeige aufgeben. Bitte wenden Sie sich dazu an die Geschäftsstelle unter Tel. 0 30/21 22 23 37-0.Ist bei den Anzeigen kein direkter Kontakt angegeben, melden Sie sich ebenfalls in der Geschäftsstelle. Nen-nen Sie die angegebene Anzeigennummer. Wir werden den Kontaktwunsch dann gerne weitervermitteln.

Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Inserent verantwortlich.

Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 21

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In den nachfolgend genannten Städten sind für die DGHS ehren-

amtliche regionale Ansprechpartner tätig. Die oft aufopfernde und

engagierte Mithilfe dieser regional tätigen Mitglieder erfolgt eh-

renamtlich. Wir bitten Sie, Ihre Anrufe zu den üblichen Tageszeiten

vorzunehmen. Die entstehenden Kosten und Auslagen für Fahrten

(Bus, Tram, U-Bahn etc.) bitte direkt erstatten.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass weder die DGHS

noch die ehrenamtlichen regionalen Ansprechpartner suizid-

geeignete Medikamente und Mittel vertreiben und/oder ver-

kaufen.

Augsburg, Gerhard Rampp, Tel. 01 76/70 14 53 14

Bad Wiessee, Gerhart Groß, Tel. 0 80 22/8 59 88 48

Bayreuth (Speichersdorf), Karin Brilla, Tel. 0 92 75/71 93

Berlin (Panketal), Ingrid Hähner, Tel. 0 30/94 39 63 36

Berlin, Iris Wolff, Tel. 0 30/26 55 89 77

Blankenheim (Eifel), Volker Leisten, Tel. 0 24 49/20 71 13

Bonn, Gisela Dreyer, Tel. 02 28/23 11 32

Bremen, Evelyne Gläß, Tel. 04 21/7 58 97

Celle, Arno Gugel, Tel. 0 51 41/21 75 81

Dortmund, Doris Liersch, Tel. 02 31/5 34 57 56

Düsseldorf (Ratingen), Gerhild Hotzel, Tel. 0 21 02/84 82 10

Frankfurt/M., Helga Liedtke, Tel. 0 69/95 20 07 26

Freiburg (Ballrechten-Dottingen), Irmhild Koch, Tel. 0 76 34/

50 75 80

Geroldsgrün, Gerhard Reichelt, Tel. 0 92 88/82 12

Gotha, Gottfried Schunke, Tel. 01 73/9 08 77 38

Greven (Münsterland), Dr. Margot Eilers, Tel. 0 25 71/5 86 79 92

Greven (Münsterland), Wolfgang Knoke, Tel. 0 25 71/5 75 99 59

Greven (Münsterland), Sven Lütke-Wiesmann,

Tel. 0 25 71/5 87 06 83

Güstrow, Sandra Murr, Tel. 01 75/4 13 51 23

Hamburg, Ludwig Abeltshauser, Tel. 0 40/41 54 98 47

Hamburg, Werner Brenzel, Tel. 0 40/23 55 77 04

Hamburg, Ingrid Glandt, Tel. 0 40/7 96 06 51

Hamburg, Dr. Wolfgang Kausch, Tel. 0 40/8 90 30 72

Hamburg (Reinbek), Dr. Ulrich Meyberg, Tel. 0 40/72 81 12 19

Hannover (Laatzen), Jürgen Heise, Tel. 05 11/82 82 92

Heidelberg (Leimen), Dr. Jürg Walter Meyer, Tel. 0 62 24/7 35 72

Heidenheim/Brenz, Heiner Jestrabek, Tel. 0 73 21/4 28 49

Heilbronn, Barbara Brunner, Tel. 0 71 31/8 31 15

Heppenheim, Siegfried Haupt, Tel. 0 62 52/31 75

Hildesheim (Almstedt), Hans-Jürgen Rosin, Tel. 05121/2 811570

Husum (Nordfriesland), Werner Lehr, Tel. 0 48 46/6 01 41 21

Karlsruhe, Janine Millington-Herrmann, Tel. 07 21/35 79 55

Kiel, Klaus Kühl, Tel. 04 31/37 38 16

Koblenz, Joachim Ollig, Tel. 02 61/9 22 45 45

Köln/Erftkreis, Kurt Baumann, Tel. 0 22 36/4 76 66

Kronach, Suyin Kühlein, Praxis für psychologische Beratung,

Tel. 0 92 61/53 09 95

Landshut, Sigrid Blieninger-Schuster, Tel. 08 71/8 97 89 und

01 60/98 17 32 05

Lauf, Karl-Heinz Igl, Tel. 0 91 23/8 09 62 42

Lich, Helmut Feix, Tel. 0 64 04/36 58

Lübeck, Helga Martens, Tel. 04 51/7 48 94

Lüneburg, Kirstin Linck, Tel. 0 41 31/40 73 35

Mannheim, Gisela Metz, Tel. 01 76/39 83 58 13

Mönchengladbach, Ursula Dörrich, Tel. 0 21 61/4 67 21 98

Mönchengladbach, Rita Schumpe, Tel. 0 21 66/3 02 41

München, Ibolyka Molnár, Tel. 0 89/96 83 15

Nürnberg (Fürth), Adi Meister, Tel. 09 11/77 73 03

Nürnberg, Rudolf Straubinger, Tel. 09 11/8 12 29 74

Oberursel, Gudrun Westphal, Tel. 0 61 71/2 10 37

Paderborn, Stefanie Lehmann, Tel.: 0 52 52/93 69 50

Passau (Büchlberg), Franz Josef Koller, Tel. 0 85 05/9 18 91 56

Salem, Jürgen Lang, Tel. 0 75 53/85 15

Stuttgart, Thomas Heckel, Tel. 07 11/73 11 38

Tostedt, Ilse Köcher, Tel. 0 41 82/2 11 92

Twistetal, Lutz Kaspar, Tel.: 01 51/22 78 04 39

Ulm, Renate Runge, Tel. 07 31/3 80 54 19

Wendlingen, Sonja Schmid, Tel. 0 70 24/5 57 88

Worms, Helmut Schäf, Tel. 0 62 41/8 54 97 95

Zwickau, Rolf Knoll, Tel. 03 75/5 67 98 40

Ehrenamtliche regionale Ansprechpartner

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22 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 23

AUS DEN REGIONEN

Hannover:

Straßenstand mit DGHS-BeteiligungDer IBKA-Landesverband Niedersachsen/Bremen warim Oktober wieder in Hannover mit seinem Infostandauf der Straße. Fünf Aktive haben am Platz der Welt-ausstellung drei Stunden lang mit PassantInnen längereGespräche geführt. Hauptanziehungspunkt für dieMenschen war diesmal das Thema Sterbehilfe. In Zu-sammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Hu-manes Sterben (DGHS) war der Infostand mit Fotopo-stern von Prominenten, die die DGHS-Kampagneunterstützen und der Broschüre „Mein Ende gehört mir!– Für das Recht auf letzte Hilfe“ ausgestattet. Alle Ge-spräche verliefen in großer Ernsthaftigkeit. Es warennicht nur ältere Menschen, die das Gespräch suchten.Auch Jüngere interessierten sich für das Thema, weil– wie es eine junge Frau formulierte – durch Krankheitoder einen Unfall jede/r sich plötzlich vor dieser existenziellen Frage ge-stellt sehen kann: „Sterbehilfe – ja oder nein?” Ingeborg Wirries

Nürnberg:

DGHS zu Gast bei der FDPFür ihre Bundesdelegiertenversammlung am 27.9.2014 in Nürnbergsuchte die FDP-Organisation „Liberale Senioren“ einen Experten,der zum Thema „Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ refe-rieren konnte. Grund der Einladung war, dass die Delegierten einenBeschluss zum geplanten Sterbehilfegesetz der Bundesregierungnicht ohne Fachvortrag und Diskussion zur Abrundung ihrer Mei-nung fassen wollten. Anwesend waren ca. 55 Mitglieder und alsGast das Mitglied des Europäischen Parlaments, Gesine Meißner.Einschränkungen der Selbstbestimmung am Lebensende, wie sieseitens der Regierung geplant sind, wurden von den Delegierteneinstimmig abgelehnt. Sie beschlossen stattdessen als Vorlage fürden FDP-Bundesvorstand, dass die bisherige gesetzliche Situa-tion vorerst unverändert beibehalten werden solle. In weiterenSchritten müssten dann auch über eine Beratungspflicht und eineLockerung des Betäubungsmittel-Gesetzes zum rezeptpflichtigenEinsatz von Pentobarbital Beschlüsse gefasst werden. Insgesamtwurde während der Versammlung deutlich, dass im Hinblick auf dasgeplante Sterbehilfegesetz die Haltung der FDP mit der der DGHSweitgehend übereinstimmt. Gerhart Groß

Podiums-Diskussionenmit unserem Ehrenamtlichen

Thomas Heckel

Gerhart Großbei seinemVortrag überSelbstbestim-mung am Lebensende.

Ich habe meinen ersten Auftritt hintermir. Bei der Veranstaltung der CDU,SPD und FDP in der Nähe von Karls-ruhe waren ca. 80 Personen. Ich hatteden Eindruck, dass der größte Teilder Anwesenden dem Standpunktder DGHS sehr aufgeschlossen war.Die Diskussion verlief sehr sachlich. Zwei weitere Veranstaltungen am16.10. bzw. 12.11.2014 in Karlsruhe:Gut besucht gaben sie den Besu-chern die Möglichkeit, sich über dieaktuelle Rechtslage und die geplan-ten Veränderungen zu informieren.Beide Veranstaltungen machten zu-dem die unterschiedlichen Positio-nen der Befürworter und Gegner ei-nes ärztlich assistierten Suizids deut-lich.In den jeweils sehr sachlichen Dis-kussionen zeigte sich jedoch wieder,dass die in der öffentlichen Diskus-sion angeblich so kontroversen Posi-tionen sich ganz anders darstellen,wenn den BürgerInnen die Gelegen-heit gegeben wird, die Fragen zu stel-len, die sie wirklich umtreiben, näm-lich die Hilfe zu einem selbstbestim-mten Lebensende zu erhalten, die siesich wünschen, egal ob für ein Ster-ben zu Hause, in einer Einrichtungoder in einem Hospiz.Auch die so genannten Experten ha-ben in ihren Standpunkten nicht weitauseinander gelegen, sondern habendie Möglichkeiten und Grenzen ihrerjeweiligen Handlungsfelder aufge-zeigt und vielmehr auf die Notwen-digkeit von Kooperation und Ergän-zung hingewiesen.Aus den Fragen und Redebeiträgender war unzweifelhaft zu schließen,dass die häufig genannte Zahl von70 Prozent Befürwortern für den ärzt-lich assistierten Suizid nicht aus derLuft gegriffen sind. Thomas Heckel

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24 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

AUS DEN REGIONEN / INTERN

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Intensive Arbeit bei der DV: Vorstand und Delegierte während der Beratungen.

Große farbenfrohe Bilder schmücken die Wände im HospizBergstraße. Die Architektur lichtdurchflutet. Zwei Katzen le-ben hier. Es gibt einen Raum der Stille: zum Abschalten,Ausklinken. Eine Schale mit Steinen und Namen erinnert andie Verstorbenen. Neun Menschen waren als Gäste unse-res Gesprächskreises ins Hospiz gekommen, zwei davonDGHS-Mitglieder. Die geplante Gesprächspartnerin warleider verhindert; sie wurde von einer anderen netten Damevertreten. An diesem Nachmittag lernten wir, dass ein Hos-piz nicht nur ein Haus, sondern auch eine Haltung ist. Unswurde klar, dass das Ende nicht grausam, qualvoll seinmuss. Besonders gut ist es natürlich, wenn man seinenWillen in einer Patientenverfügung niedergeschrieben hat.

Hier hat die DGHS noch viele Möglichkeiten zu helfen. Alle waren tief beeindruckt von diesem Nachmittag, daherwerde ich mit Familie Schönleben eine Spende von 250 €übergeben. Es wäre toll, wenn wir nicht allein diese Summestemmen müssten. Wer diese gute Tat unterstützenmöchte, überweise einen Beitrag auf das Konto mit derIBAN: DE 25 4306 0967 6003 2194 00 und BIC: GENODEM1GLS unter dem Stichwort „Hospiz“.

Abschließend der Sinnspruch von Hospizbegründerin Ci-cely Saunders: „Es geht in einem Hospiz nicht darum,dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den letzten Ta-gen mehr Leben.“ Siegfried Haupt

Heppenheim:

DGHS-Gesprächskreis besuchte Hospiz Bergstraße

DGHS-Präsidentin Elke Baezner eröff-nete die Hauptversammlung mit den üb-lichen Formalien: So stellte sie die ord-nungsgemäße und fristgerechte Einbe-rufung sowie die Stimmberechtigungfest. Satzungsgemäß erfolgte die Benen-nung eines Protokollführers. Die Dele-gierten entschieden sich per Akklama-tion für die Geschäftsführerin, ClaudiaWiedenmann, und nahmen auch die Ta-gesordnung einstimmig an, die mit ins-gesamt 17 Tagesordnungspunkten sehrübersichtlich ausgefallen war. Zu Beginn gab Elke Baezner eine per-

sönliche Erklärung ab: Es sei durch seri-öse und kompetente Arbeit in den ver-gangenen Jahren gelungen, die DGHSwieder zu einer angesehenen Ge-sprächspartnerin zu machen. Es liege ihrsehr am Herzen, diese erfolgreiche Ar-beit unbelastet von internen Personaldis-kussionen fortsetzen zu können. Für dievor der DGHS liegenden Aufgaben seies äußerst wichtig, alle Kräfte zu bündeln

und konzentriert an der Verfolgung derVereinsziele weiter zu arbeiten. Die Prä-sidentin verband ihren Appell mit einemDank an alle DGHS-MitarbeiterInnen,die die Veranstaltungen des Wochenen-des wieder höchst professionell geplantund umgesetzt hätten, was auch die De-legierten mit Applaus honorierten.

Berichte von Präsidentin und SchatzmeisterSatzungsgemäß sind Präsidentin, Schatz-meister, Geschäftsführerin sowie Revi-soren verpflichtet, den Delegierten ei-nen Bericht zu geben, damit diese sichüber die Entwicklung des Vereins in denvergangenen zwei Jahren seit der letzten

Einer alten Vereinstradition folgend hat die DGHS ihre Delegiertenversammlung (DV) auch dieses Jahr wie-der auf Mitte November gelegt. Aber nicht nur die DV tagte, es fand mit der Verleihung des Arthur-Koest-ler-Preises (vgl. S. 4 f.) eine weitere wichtige Veranstaltung statt. Da die Delegierten bei der DV am Samstagdiszipliniert die Tagesordnung abgearbeitet hatten, war am Sonntag bis Mittag noch ausreichend Gelegenheitfür ein informelles „Forum“ zum Gedanken- und Meinungsaustausch, die gerne genutzt wurde.

Ergänzungswahlen und Verbandsordnung Delegiertenversammlung am 15./16.11.2014 in Berlin

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 25

ordentlichen Delegiertenversammlunginformieren können. Die DV im No-vember 2013 war eine außerordentlichegewesen, deshalb waren dort die sonstüblichen Berichte entfallen (vgl. HLS2014-1, S. 11). Der Bericht der Präsidentin war allen

Delegierten zusammen mit dem der Ge-schäftsführerin und der Revisoren ge-mäß den Vorschriften der Satzung vorabübersandt worden. Deshalb erübrigtesich eine Verlesung des Textes, die Dele-gierten konnten gleich in die Ausspracheeinsteigen. In der Fragerunde ging es u. a. darum, ob die DGHS angesichtsdes geplanten Gesetzesvorhabens vonGesundheitsminister Hermann Gröheeinen eigenen Gesetzesvorschlag ein-bringe oder auf ihr bereits vor zwei Jah-ren vorgestelltes Konzept mit unabhän-gigen, werte-neutralen Beratungsstellenabhebe. DGHS-Vizepräsident ProfessorDieter Birnbacher erläuterte den Dele-gierten, dass das langfristige Ziel ein um-fassendes Gesetz sei, das alle Bereicheder Sterbehilfe regele.

Finanzen und MitgliedsentwicklungDa der Schatzmeister, Peter Görlich,aufgrund von Krankheit nicht an derVersammlung teilnehmen konnte, warsein Bericht dieses Mal den Delegier-ten ebenfalls vorab zugesandt worden.Da er keinen Vertreter ernannt hatte,der seine Zahlen den Delegierten zu er-läutern hatte, nahm die Versammlungseinen Bericht unter Verweis auf dienoch folgenden Revisorenberichte nacheiner ausführlichen Aussprache zurKenntnis. Der Finanzexperte Hans-Jür-gen Rosin aus Hildesheim erklärte an-schließend den Delegierten anhand ei-ner Präsentation verschiedene Szenarienund Prognosen zur weiteren finanziellenEntwicklung der DGHS. Er analysierte

dabei die voraussichtliche Mitglieder-entwicklung ebenso wie verschiedeneVarianten von Mitgliedsbeiträgen, die erals Denkmodelle vorstellte.

Berichte von Geschäfts-führerin und Revisoren Der Bericht der Geschäftsführerin warallen Delegierten ebenfalls bereits imVorfeld der DV zugesandt worden.Diese erläuterte darin die wesentlichenProjekte der letzten Jahre, die die admi-nistrative Geschäftsführung betrafen, soden Umzug der kompletten Geschäfts-stelle nach Berlin, den Umbau der frü-heren Geschäftsstelle in Augsburg, EDVund Datenschutz, Publikationen derDGHS, insbesondere der Relaunch derWebseite und der HLS, Kooperationensowie Personal und Personalentwick-lung. Nach dem Bericht der Revisoren, die

der Geschäftsstelle eine sorgfältigeBuchhaltung sowie hohe Professiona-lität bescheinigten, sowie einer ausführ-lichen Aussprache zur Entlastung desVorstandes wurde von den Delegierteneine Wahlkommission gebildet. DieseKommission führt satzungsgemäß dieAbstimmung zur Entlastung sowie dieWahlen zum Präsidium durch.

Satzungsgemäße WahlenIn den Wahlvorstand wurden von denDelegierten Janine Millington-Herr-mann als Vorsitzende, Gerhard Ramppund Lutz Kaspar als Beisitzer gewählt.Die Delegierten entlasteten nunmehrdas Präsidium für die Jahre 2012 und2013. Wahlvorstand und Delegierte gin-gen sodann zügig an die Wahlen heran:Zuerst wurde der Schatzmeister auf-grund eines Delegiertenantrags mitüberwiegender Mehrheit abgewählt.Diese Abwahl erforderte folgerichtigeine Neuwahl: Hans-Jürgen Rosin

wurde bei nur einer Enthaltung zumneuen Schatzmeister der DGHS ge-wählt. Die Satzung der DGHS siehtnach einer Änderung von 2013 auch dieWahl eines stellvertretenden Schatz-meisters sowie stellvertretender Reviso-ren vor: Zum stellvertretenden Schatz-meister wurde der bisherige Revisor,Werner Lehr aus Husum, gewählt. DieseWahl wiederum machte die Ergän-zungswahl eines neuen Revisors erfor-derlich, der in der Person von WalterWarstatt aus Oerlinghausen gefundenwurde. Stellvertretende Revisoren wur-den Horst Prem aus Ottobrunn beiMünchen sowie Gisela Metz aus Mann-heim.

Ergänzung der VerbandsordnungDie Verbandsordnung war von der DV2013 verabschiedet worden. Gleichzeitighatten die Delegierten dem Präsidiummit auf den Weg gegeben, den Text noch-mals zu straffen und zu überarbeiten.Außerdem lagen zwei Anträge auf Er-gänzungen vor. Nach Aussprache ver-abschiedeten die Delegierten die geän-derte Verbandsordnung sowie einenErgänzungsantrag einstimmig, derzweite wurde vom Antragsteller zurück-gezogen, da er sich erledigt hatte. EineVerbandsordnung regelt all die Dinge,die eine Satzung überfrachten würden,die ein Verein jedoch für sein Funktio-nieren benötigt. Sie enthält also bei-spielsweise die Geschäftsordnung für dieDelegiertenversammlungen, die Wahl-ordnungen für Delegierte und das Prä-sidium, Regelungen für das Präsidiumund das geschäftsführende Präsidium,eine Finanzordnung sowie die Schieds-gerichtsordnung. In der Folge hatten sich die Delegier-

ten mit weiteren Anträgen zu befassen,u. a. zu Überlegungen hinsichtlich einesneuen Alleinstellungsmerkmals, einerEinweisung für neu gewählte Delegiertein ihr Amt sowie zu den Kosten für denNotfall-Ausweis. Beim Tagesordnungs-punkt „Verschiedenes“ einigten sich dieDelegierten darauf, den folgenden Vor-mittag für Gedankenaustausch und in-tensive Gruppenarbeit zu nutzen. DGHS-Präsidentin Elke Baezner

dankte zum Abschluss der Delegierten-versammlung allen Anwesenden für ihrMitwirken und ihr Engagement für dieDGHS. Claudia Wiedenmann

Blick ins Plenum: Delegierte während der Beratungen.

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26 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

Frankreich: Sedierung erlaubt, der Einhalt von PatientenverfügungenPflichtAm 12. Dezember 2014 wurde inFrankreich von StaatsoberhauptFrançois Hollande ein Gesetzes-vorschlag zum Recht auf Sterbenangenommen. Er sieht vor, dassschwerkranke und unheilbare Pa-tienten das Recht zum Sterben haben.Sei es mithilfe einer tiefen Sedierung, in-dem den Patienten ein Arzneicocktail inji-ziert wird und er in den Zustand der Bewusst-losigkeit abtaucht. Genauso können aber auchBeatmungsgeräte abgestellt werden wie auch die Flüssig-keitszufuhr und Ernährung eingestellt werden. Ein weitererwichtiger Punkt ist, dass sich die Ärzte an die Patientenverfü-gungen ihrer Patienten halten müssen. Zwei Jahre zuvor waren der sozialistische Abgeordnete

Alain Claeys und der Konservative Jean Leonetti damit be-auftragt worden, zu dem Recht aufs Sterben zu recherchieren.Dem Parlament wurde dann der Gesetzentwurf der „Kom-mission über das Ende des Lebens“ zur Sterbehilferegelung inFrankreich vorgestellt. Der Entwurf schließt eine Beihilfe zurSelbsttötung aus. Sterbewilligen werden also keine Medika-mente zur Selbsttötung ausgehändigt werden können. Bisher hatte in Frankreich das Leonetti-Gesetz von 2005 ge-

golten, benannt nach Jean Leonetti. Dies erlaubte den Verzichtauf lebenserhaltende Maßnahmen, wenn der Patient einenentsprechenden Wunsch geäußert oder Angehörige in seinemNamen einen Behandlungsabbruch verlangt hatten. Aktive

Sterbehilfe ist in Frankreich weiterhinverboten. Ein Arzt, der Beihilfe zurSelbsttötung leistet, muss mit biszu fünf Jahren Haftrechnen.

Quellen: Ärzteblatt/Le Monde

USA: 29-jährige Krebs-kranke nahm Sterbehilfe in AnspruchDie krebskranke US-AmerikanerinBrittany Maynard hat sich wie ange-

kündigt am 3. November 2014 das Lebengenommen. Laut Angaben der Sterbehilfe-

Organisation „Compassion & Choices“ habeMaynard wie geplant ihre tödlichen Medikamente

eingenommen und starb friedlich in ihrem Schlafzimmer inden Armen ihrer engsten Angehörigen und ihres Mannes. Diean einem aggressiven Gehirntumor Leidende war nach derDiagnose mit ihrer Familie im April nach Oregon gezogen. Alseiner von fünf der 50 US-Bundesstaaten ist dort die Sterbe-hilfe erlaubt. Die letzten Monate und Wochen ihres Lebensnutzte sie, um sich für Sterbehilfe einzusetzen. Ihre Video-Bot-schaften wurden im Internet millionenfach geklickt. Auf ihrerFacebook-Seite dankte Maynard all ihren Unterstützern undrief abschließend dazu auf, gute Energie zu verbreiten.Bis zuletzt herrschte Unklarheit darüber, ob Maynard ihren

für Samstag geplanten Tod möglicherweise verschiebenkönnte. In einem am Donnerstag veröffentlichten Video hattesie gesagt, noch viel Freude am Leben zu empfinden, etwabeim Spazieren gehen mit ihrem Mann. Zugleich schränkte siedie Krankheit immer mehr ein und verursachte starkeSchmerzen. Quellen: AFP/KNA/Ärzteblatt

Belgien:In Belgien ist seit 2002 das Töten auf Verlangen erlaubt, wennPatienten unerträglich an einer Krankheit leiden. Seit Fe-bruar 2014 ist Belgien zudem weltweit das erste Land, das füraktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. Auch un-heilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständenaktive Sterbehilfe erhalten. 2002 nahmen zunächst lediglichwenige 100 Menschen „Tötung auf Verlangen” in Anspruch.Doch allein seit 2010 hat sich der Wunsch nach einem selbst-bestimmten Tod fast verdoppelt. Von 953 gemeldeten Ster-behilfefällen im Jahr 2010 stieg die Zahl 2013 auf ein Re-kordniveau von 1 807. Durchschnittlich fünf Menschen proTag scheiden in Belgien freiwillig aus dem Leben; sie machendamit rund 1,7 Prozent aller Todesfälle des Landes aus.

Niederlande:42 Menschen ließen sich 2013 in den Niederlanden unerträg-liche psychische Schmerzen bestätigen und nahmen daraufhinSterbehilfe in Anspruch – dreimal so viele wie im Jahr zuvor.Dies geht aus dem Jahresbericht der Regionalen Prüfungs-kommission für Sterbehilfe hervor. Insgesamt beendeten im

vergangenen Jahr 4 829 Menschen auf eigenen Wunsch ihr Le-ben, ein Anstieg von rund 15 Prozent im Vergleich zu 2012.Ähnliches gilt auch für Demenzkranke. 97 an Demenz Er-krankte nahmen 2013 in den Niederlanden Sterbehilfe in An-spruch, mehr als doppelt so viele wie noch 2012. 107 Meldungen haben die Prüfungskommissionen von der

so genannten „Lebensende-Klinik“ erhalten. Dabei handelt essich um mobile Teams aus Ärzten und Krankenschwestern. Siesuchen Patienten auf, die sterben möchten, bei denen der be-treuende Arzt eine Suizidassistenz aber verweigert hat. Lautder Stiftungs-Webseite gilt dieses Angebot ausdrücklich auchfür Menschen mit Demenz und „unbehandelbaren psychi-schen Erkrankungen“. Im vergangenen Jahr haben die Prüfer keinen der gemel-

deten Fälle beanstandet. Doch das hat sich geändert, 2014 kri-tisierten sie bereits zwei Mal das Vorgehen der Stiftung. Diesereagierte offensiv und forderte, die Vorgaben des Sterbehil-fegesetzes bei psychiatrisch erkrankten Patienten seien zustreng. Der Gesetzgeber müsse für diese PatientengruppeKlarheit über die Möglichkeiten bei der Sterbehilfe schaffen.

Quellen: KNA/Ärzteblatt/Ärztezeitung

BLICK ÜBER DIE GRENZEN

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Anstieg der Sterbehilfe in den Benelux-Ländern

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LESERBRIEFE

Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 27

(das waren die meisten), aber es gabauch diejenigen, die schon seit langerZeit so schrecklich unter ihren anhal-tenden schweren Depressionen oderAngstzuständen litten, dass sie jede Ret-tung verflucht haben. Es ist angebracht,darüber zu diskutieren, wie lange undwie oft man Menschen gegen ihrenWillen behandeln darf. Aber diesen viel-schichtigen Bereich mit einer demago-gischen Stimmungsmache gegen diePsychiatrie anzugehen ist in meinen Au-gen kontraproduktiv. Iris W., Berlin

DankIhr Newsletter zum humanen Sterben istimmer sehr informativ und hilfreich.Vielen Dank! Klaus S., per E-Mail

Ich danke Ihnen für Ihre hervorragendeArbeit und die pünktliche ZusendungIhrer informativen Zeitschrift.

Renate B., Bad Gandersheim

Bei dieser Gelegenheit möchten wirzum Ausdruck bringen, wie sehr wirIhre unermüdliche Arbeit schätzen undunseren Dank sagen.Rosemarie und Lothar H., Ahrensburg

Ich bedanke mich für Ihre bisherige Be-ratung und Unterstützung in meiner An-gelegenheit. Ingrid U., Chemnitz

Seit nunmehr beinahe 30 Jahren bin ichMitglied und für Ihre Arbeit, den Ein-satz für Humanes Sterben sehr froh. Ichbedanke mich für die vielen Ziele, dieSie auch in der Politik schon erreichthaben und wünsche weiterhin Erfolg.

Beate M.-L., Stuttgart

Nach einem Oberschenkelhalsbruchund der damit einhergehenden OP istim Alter von 92 Jahren meine Mutter

Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens und die Erinnerung an viele gute Stunden sind das größte Glück auf Erden.

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. u. Z.)

„Das Recht auf Suizid imLichte der Psychiatrisierungsde-batte“, in: HLS 2013-3, S. 14 f.Über den Artikel in der HLS 3-2014war ich schlichtweg entsetzt. So einendemagogischen Artikel, der sich den An-schein einer fachlich fundierten Analysegibt, hätte ich in der HLS nicht erwartet.Dr. Schneider-Addae-Mensah hat Frag-mente verschiedener Studien zusam-mengewürfelt und daraus einen sehr ge-fährlichen Cocktail gemischt, der denMenschen eine nicht gerechtfertigteAngst vor dem Berufsstand der Psychi-ater einimpfen soll. Allein die Wortwahllässt darauf schließen, dass er sich nichtsehr vielschichtig mit der Problematikvon Suizidgedanken und dem Umgangdamit auseinandergesetzt hat. Formu-lierungen wie „in den Klauen der Psy-chiatrie“, „Anfang einer leidvollen Psy-chiatrisierung“ (…) vermitteln ein Ge-fühl des Ausgeliefertseins, das keines-wegs der rechtlichen Situation inDeutschland entspricht.Meine persönlichen Erfahrungen mit

der Psychiatrie sind ganz andere. Ich binseit vielen Jahren in Behandlung wegenwiederkehrender Depressionen und ichkenne alle möglichen Formen derpsychologischen und psychiatrischenBehandlung, u. a. auch psychiatrischeKliniken, die ich in suizidalen Phasenaufgesucht habe. Ich wurde dabei nichtpsychiatrisiert, sondern habe psychiatri-sche Hilfe gesucht und gefunden. Dabeiwurde mir immer viel Respekt und Ein-fühlungsvermögen entgegengebracht.(…) In den Kliniken habe ich auch Men-

schen kennen gelernt, die gegen ihrenWillen in einer geschlossenen Abteilungbehandelt wurden. Es gab „Zwangsbe-handelte“, die im Anschluss an ihrenAufenthalt dankbar waren, dass man siewieder ins Leben zurück geführt hat

SCHREIBEN SIE UNS!HLS-Leserbriefredaktion:Postfach 64 01 43 10047 BerlinFax: 0 30/21 22 23 37 77E-Mail: [email protected](bitte Namen und Wohnort angeben)

Leserbriefe sind, wie Anzeigen und namentlich gekennzeichnete Bei-träge, nicht identisch mit der Meinungder Redaktion oder der DGHS. DieRedaktion behält sich die Entschei-dung zum Abdruck bzw. Kürzungenvon eingesandten Texten vor.

LESERBRIEFE

verstorben. In meinem Beisein ist siefriedlich ohne Schmerzen eingeschla-fen. Künstliche lebensverlängerndeMaßnahmen blieben ihr dank der Pa-tientenverfügung der DGHS erspart.Diese wurde von den Ärzten ohne Ein-schränkungen akzeptiert, und ich warfroh, dass eine solche Verfügung vorlag!Nach einem langen erfüllten Lebenblieb ihr somit ein Leidensweg erspart.

Christine A., Gifhorn

Vorab möchten wir uns für die schnelleReaktion, die bisherigen Informationenund die konkreten Stellungnahmen be-danken.

Brigitte und Burkhard T., Bergheim

Wenn die ohnehin weitestgehend ein-geschränkte Sterbehilfe gänzlich verbo-ten werden sollte, werde ich umgehendaus der Kirche austreten!

Gudrun R., per E-Mail

Herzlichen Dank für Ihre bisherigenBemühungen und den besten Wünschefür Ihre weitere Arbeit.

Heinz Sch., Elmstein

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PRESSESCHAU

28 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

Experten-Gesetzvorschlag, der ärztliche Hilfe beim Freitod erlauben willDer Präsident der Bundesärztekammer,Frank Ulrich Montgomery, steht demheute (Anm. der Red.: am 26. August2014 in München) vorgestellten Geset-zesvorschlag kritisch gegenüber. (…)Mehrere SPD-Politiker signalisiertenhingegen ihre Zustimmung zu dem Ge-setzentwurf. Deutsches Ärzteblatt

online, 26.8.2014

TV-Diskussion „Tacheles“ in Hannover Anlässlich der TV-Diskussion „Tache-les“ mit dem Thema „Sterbehilfe undMedizin: Dürfen Ärzte töten?“ war dieMarktkirche in Hannover gut gefüllt.Landesbischof Bedford-Strohm vertrat

dabei die häufig zitierte Kirchenmeinungvon der Unverfügbarkeit des Lebens alsGeschenk Gottes (…). Dr. Reinhardt,Vorsitzender des Hartmannbundes, sahin der Palliativmedizin und der Gabe vonMorphium eine Hilfe (…). Seine Äuße-rung, der Wunsch auf Lebensbeendigungsei als Zeichen einer Krankheit anzuse-hen, wurde mit Unmutsäußerungen ausdem Publikum beantwortet. Auch FrauMatthäus-Maier widersprach dieser In-terpretation eines Suizidwunsches. Die-sen Menschen werde man mit dem Res-

pekt vor ihrer persönlichen Würdeent-scheidung und der Zusage eines Auswe-ges eher gerecht. (…) Uwe-Christian Ar-nold als Arzt und Sterbehelfer berichtetevon einigen seiner Patienten, denen ernach mehreren Gesprächsterminen ge-holfen habe, ihr Leben zu beenden. (…)Zur Überraschung der Zuhörer sprachsich Dr. Reinhardt dafür aus, dass dasStrafrecht in der heutigen Form bestehenbleiben könnte und hielt eine Neubera-tung der Sterbehilferegelung in derBundesärztekammer für möglich. (…).

Jürgen Heise, 9/2014, für HLS

Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag Die Debatten im Bundestag sind immerdann gelungen, wenn die Abgeordnetensich vom Fraktionszwang lösen und

wirklich frei sprechendürfen. Die Debatte zurSterbehilfe gestern ge-hörte in diese Kategorie.Zudem zeichnete sich ab,dass es bei dem Themaeine Entscheidung mitAugenmaß geben wird.Die Mehrheit im Bundes-tag spricht sich für einVerbot der Sterbehilfe-vereine aus, und das istauch sinnvoll. Sich ster-benskrank in die Händevon Fremden zu begeben,die dann den Tod organi-sieren helfen, ist unwür-dig. Bei dem sich abzeich-

nenden Kompromiss wird dennoch einkleiner Spielraum für Ärzte und Ange-hörige bleiben, Beihilfe zum Suizid zuleisten. Denn diese soll weiterhin straf-rechtlich nicht verfolgt werden. BeimNachdenken über das Thema, wie wirmit dem Sterben umgehen, sind die meis-ten Abgeordneten auch zu dem Ergeb-nis gekommen, dass es einer besserenVersorgung und Pflege der Sterbendenbedarf. Diese wichtige Erkenntnis mussdringend Folgen haben.

Rheinische Post, 13.11.2014

BLICK IN DIE MEDIEN

Ethikrat: Skepsis gegenübergesetzlicher Sterbehilferegelung Im Deutschen Ethikrat gibt es Skepsisüber zu starke gesetzliche Regulierun-gen des ärztlich assistierten Suizids. „Dieeine gute Lösung“ gebe es nicht, sagtedie Gremiumsvorsitzende ChristianeWoopen in einer öffentlichen Sitzungzum Thema am Donnerstag in Berlin.Alle Möglichkeiten hätten aus ethischerPerspektive Vor- und Nachteile. DasGremium hatte sich angesichts der po-litischen Debatte um ein Verbot vonSterbehilfe-Organisationen das Themaauf die Tagesordnung gesetzt. (…)Große Skepsis gab es im Ethikratgegenüber der Idee einer Gruppe imBundestag um den SPD-Gesundheits-politiker Karl Lauterbach (SPD) undBundestagsvizepräsident Peter Hintze(CDU). Danach soll Ärzten die Beihilfezum Suizid per Gesetz erlaubt werden,obwohl das Standesrecht dies aus-schließt. (…) Nach vierstündiger De-batte fand der Rat nicht zu einer ein-deutigen Position. (…).

epd, 28.11.2014

Zu Arthur-Koestler-PreisträgerRalph GiordanoGroße Sorge um Ralph Giordano: Der91-jährige Schriftsteller liegt im Kran-kenhaus. Er war in seiner Wohnung ge-stürzt und hat sich einen Oberschenkel-halsbruch zugezogen (…) Was den ge-bürtigen Hamburger, der seit Ende der1960er Jahre in Köln lebt, besonders är-gert: „Ich hätte in Berlin den Sonder-preis der Deutschen Gesellschaft fürHumanes Sterben entgegennehmen (…)sollen (…).“ Doch der große Mahner,dessen Familie von den Nazis verfolgtworden war, weil seine Mutter Jüdinwar, und der den Holocaust versteckt ineinem von Ratten übersäten Keller inHamburg überlebte, hat den Mut nichtverloren. Jetzt steht erstmal die Rehaan. (…)

Kölner Express, 1.12.2014(Ralph Giordano ist am 10.12.2014 ge-storben; d. Red.)

„Tacheles“-Diskussion in der Hannoverschen Markt-kirche über Sterbehilfe am 18.9.2014.

Bild: Jürgen Heise

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DetmoldLeben und Tod im Alten Peru.v Lippisches Landesmu-seum Detmold, Ameide 4,www.lippisches-landes-museum.deDi.-Fr. 10.00-18.00 Uhr, Sa.,So., feiertags 11.00-18.00Uhr, Mo. geschl., bis 22.2.2015.

DresdenDauerausstellung in siebenThemenräumen: DerMensch. (Der gläserneMensch, Leben und Sterben,Essen und Trinken, Sexua-lität, Erinnern – Denken –Lernen, Bewegung, Schön-heit, Haut und Haar).v Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Lingner-platz 1, www.dhmd.de,

Di.-So., Feiertage 10.00-18.00 Uhr, Mo. geschl. (Aus-nahme: wenn auf den Mon-tag ein Feiertag fällt).

KasselDie Verwandlung. Sterbenund Trauer 1914-1918. v Museum für Sepulkralkul-tur, Weinbergstr. 25-27,

www.sepulkralmuseum.de,Di., Do.-So. 10.00-17.00 Uhr,Mi. 10.00-20.00 Uhr, Mo.geschl., bis 10.5.2015.

KasselDauerausstellung in zwei Abteilungen: 1. Sterben, Tod,Bestattung sowie 2. Friedhofund Grabmal. Die Ausstel-lung wurde erweitert um dasinzwischen auch in Deutsch-land heimische multikulturel-le Bestattungswesen. In die-sem Teil wird über die ver-schiedenen Religionen undihre Bestattungsriten infor-miert. v Museum für Sepulkralkul-tur, Weinbergstr. 25-27,www.sepulkralmuseum.de,Di., Do.-So. 10.00-17.00 Uhr,Mi. 10.00-20.00 Uhr, Mo.geschl.

New York (USA)Ein neues Museum in NewYork widmet sich dem The-ma Tod und Trauerkultur. v Morbid Anatomy Museum(MAM), 424 Third Avenue(Brooklyn), www.morbidana-tomymuseum.orgTägl. außer Di. 12.00 bis18.00 Uhr.

Schwerte VilligstEin Koffer für die letzte Reise. v St. Thomas Morus Kirche,Schröders Gasse 3, Öffnungszeiten unterwww.puetz-roth.de/projekte-und-aktionen.aspx6.3. bis 27.3.2015.

FÜR SIE GESEHEN, GEHÖRT UND GELESEN

n „Verpfuschte Leben“ brillant in Szene gesetztViele Künstler haben den Suizid in ihrerLiteratur oder Malerei verarbeitet. Ei-nige übten ihn schließlich, oft nach jah-relangem Leiden, denn auch aus. BirgitLahann, ehemalige „Stern“-Autorin, hat18 berühmte Schriftsteller und Malermit ihren teils auch durch die Geschichtebedingten turbulenten Lebensläufenporträtiert. „Am Todespunkt“: Das sindneun Männer und neun Frauen. EtlicheNamen dürften dem Leser geläufig sein,wie etwa Vincent van Gogh, Kurt Tu-cholsky und Primo Levi. Wirlernen aber auch weniger be-kannte Gesichter des Kul-turlebens kennen, etwa diebayerische Autorin LenaChrist, die sich in den 20erJahren aus ihrem, wie sieselbst sagte, „verpfuschtenLeben“ verabschiedete. Ihre„Erinnerungen einer Über-flüssigen“, „Rumplhanni“

und „Madam Bäuerin“ sind in Bayernrecht bekannt. Birigt Lahann schlägt denBogen zwischen Anfang des 19. Jahr-hunderts (Karoline von Günderode) bishin zum Freitod der österreichischenSchriftstellerin Brigitte Schwaiger imJahr 2010. Schwermütige Lektüre ist indes nicht zubefürchten. Das Buch bietet neben ei-nem spannenden Vorwort, in dem auchaktuell auf die Suizide des tumorkran-ken Schriftstellers Wolfgang Herrndorf(„Tschick“) und des DDR-Autors ErichLoest einfühlsam eingegangen wird, ei-

nen interessanten Überblicküber die europäische Kul-turgeschichte. Vieles, vondem man eventuell schonmal gehört hat, wird wiederzum Klingen gebracht undmacht Lust darauf, sich mitdem künstlerischen Oeuvreder so Leidgeplagten zu be-schäftigen. Die problemati-sche Verwendung des Be-

griffs „Selbstmord“ spricht die AutorinLahann an, ohne dies aber bemüht zuvertiefen. Erfrischend unakademisch.Unbedingt kaufen!

Katja WincklerBirgit Lahann: Am Todespunkt. 18 berühmte Dichter und Maler, diesich das Leben nahmen. Dietz-Verlag,Bonn 2014, ISBN: 978-3-8012-0460-0,€ 22,00.

n Richtig sterben selbst bestimmt sterbenZur Zeit kämpfen nicht wenige für dasBürgerrecht auf eine ungehinderte Sui-zidhilfe in Deutschland. Für den Pallia-tivmediziner Gian Domenico Borasioist dies nicht nachvollziehbar, denn Sui-zid ist nur ein kleiner Randaspekt beimProblemkomplex des Sterbens. Jetzt willer allen den Blick aufs Wesentliche öff-nen. Den Verheißungen des Buchtitelswird er jedoch nur teilweise gerecht, daer sich im Kern auf das beschränkt, was

LITERATUR, LITERATUR, LITERATUR …

Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 29

AUSSTELLUNGS-TIPPS

Bild: Museum für Sepulkralkultur

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Palliativmedizin leisten kann bzw.könnte, wenn sie nur hinlänglich ver-standen und breit etabliert wäre. Erwiederholt auch den bereits bekannten

Vorschlag, den Frei-raum für Suizidhilfe inDeutschland mittels ei-nes Verbotsparagrafenpraktisch abzuschaffenund die wiederholteprofessionelle Suizid-hilfe nur noch Ärzten zuerlauben (siehe hierzuGesetzesvorschlag vonBorasio, Jox, Taupitz,Wiesing, 2014; vgl. HLS2014-4, S. 6 f.). Von ei-

nem selbst-bestimmten Sterben bliebedann nur noch wenig übrig.

Dessen ungeachtet hat das Buchdurchaus Wert für LeserInnen, die sichschon öfters mit dem Themenkomplexbefasst haben und ihr Wissen vertiefenmöchten. Hervorzuheben sind die vielenFallbeispiele und die Informationen zurPalliativ-Medizin. Vor allem Ärzten seidie Lektüre dieses Buches dringendempfohlen, zumal es bei der Mehrzahlvon ihnen noch große Wissensdefizitegibt und auch der Umgang mit Patien-tInnen in der letzten Lebensphase zuwünschen übrig lässt. Die Kritik an un-serem Gesundheitswesen – das weiter-hin zur Übertherapie neigt – und dendamit verquickten Interessen derPharmabranche ist fundiert und eben-falls sehr lesenswert. Seine Bemühungenum Alternativen zu unbrauchbaren Be-griffen wie „aktive Sterbehilfe“ über-zeugten mich nur teilweise (anders alsdie Empfehlungen des Deutschen Ethik-rates von 2006), und seinen Reflexio-nen über Selbstbestimmung merkt manan, dass er Suizidwünsche nur dannnachvollziehen kann, wenn Palliativme-dizin an ihre Grenzen stößt.

Somit kehrt er all denen den Rückenzu, deren Problemen mit Palliativ-Me-dizin a priori gar nicht beizukommenist, also Menschen, die z. B. die Aussicht,demnächst als völlig hilfloser „Pflege-fall“ in ein Heim eingewiesen zu werdenoder in eine Demenz zu gleiten, nichthinnehmen wollen. Er empfiehlt, sichder neuen Erfahrung von menschlicherZuwendung im Pflegeheim zu öffnenund lässt uns wissen, ihm selber sei vorDemenz nicht „bange“. Aber hat nichtein Mensch am Ende eines langen Le-

bens auch das Recht, zu sagen: „Es istgenug!“, und kann solch eine Entschei-dung nicht Ausdruck eines humanis-tisch-rationalen Abwägens sein? „Es isthinlänglich bekannt, dass Angst einschlechter Ratgeber ist.“, vermerkt Bo-rasio – und damit hat er uns zu diesenFragen schon das Wichtigste von demvermittelt, was er zu sagen hat.

Für eine ausführlichere Version dieserRezension siehe http://hpd.de/arti-kel/10393. Christian WaltherBorasio, Gian Domenico: selbst bestimmt sterben. Was es bedeutet.Was uns daran hindert. Wie wir es erreichen können. Verlag C. H. Beck,München 2014, ISBN: 978-3-406-66862-3, € 17,95.

n Letzte HilfeDieses Buch ist einer der ersten aus-führlichen Erfahrungsberichte einesärztlichen Suizidhelfers. Wohl liegeneine kaum noch überschaubare Anzahlvon Beiträgen über Sterbehilfe aus me-dizinischer, ethischer und ju-ristischer Sicht vor. Das Buchenthält auch diese Aspekte,aber darüber hinaus lebens-/todesnahe Einblicke in dieBegegnungen unerträglichleidender Menschen mit ei-nem Arzt, der sich ihrer Bitteum ärztlichen Beistand zuselbstbestimmtem Sterbennicht verschließt. Langjährigeärztliche Erfahrung, einfühl-samer Umgang mit diesenPatienten und ihren Angehörigen undeine zugleich realitätsnahe Wahrneh-mung ihrer gesundheitlichen undpsychosozialen Situation stehen er-kennbar hinter einer präzisen, verständ-lichen Darstellung. Dabei verbirgt derVerfasser nicht, wie diese vertrauens-vollen Begegnungen ihn selbst und seinePatienten berühren – und wie auch die

eigene private und berufliche Biografieihn zu diesen Menschen geführt hat.

Umfassend informiert er unter Mitar-beit des Philosophen Michael Schmidt-Salomon über die unterschiedlichenFormen der Sterbehilfe, ihre medizini-schen und rechtlichen Voraussetzungen,die Geschichte des ärztlichen Standes-rechts, die Sterbehilfedebatte, die auchvon ökonomischen Interessen der Kli-niken, Pflegeeinrichtungen und Phar-maunternehmen geprägt ist. Eindring-lich plädiert der Autor für eine, auchselbst praktizierte, ärztliche Pflicht, diePatienten über palliative Alternativenzum Suizid, aber auch über den Suizidals Alternative zu informieren, zweiMöglichkeiten, die sich nicht gegenseitigausschließen, sondern einander ergän-zen können. Ein Kapitel von Selten-heitswert in einem solchen Buch ist einStreifzug durch die Kulturgeschichte desSuizids von der hellenistischen Antikebis in die gegenwärtige Dogmatik derAmtskirchen. So wurde die biblischnicht begründbare Ablehnung des Sui-

zids erst ein halbes Jahrhun-dert n. Chr. aus der platoni-schen Philosophie über-nommen in die Theologie –wo sie bis heute amtskirch-lich festgeschrieben und ver-teidigt wird.

Im Zusammenhang ist dasBuch ebenso zu lesen wie alsverständliches Nachschlage-werk zu nutzen, unterlegtdurch reichhaltige Quellen-angaben. Wünschenswert in

einer Neuauflage wäre ein zusätzlichesSach- und Personenregister.

Ulrich MeybergArnold, Uwe-Christian: Letzte Hilfe.Ein Plädoyer für das selbstbestimmteSterben. Unter Mitarbeit von MichaelSchmidt-Salomon. Rowohlt-Verlag, Reinbek 2014, ISBN: 978-3-498-09617-5, € 18,95.

30 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

FÜR SIE GESEHEN, GEHÖRT UND GELESEN

Es ist ein großer Unterschied, ob ich lese zu Genuss und Belebung oder zu Erkenntnis und Belehrung.

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 31

D a wir Menschen uns aufgrund un-seres eingeschränkten Wahrneh-

mungsvermögens (s. u.) in der Regel mitunserem sterblichen Körper identifizie-ren, haben wir zeitlebens Angst vor demTod. Unser Selbsterhaltungstrieb sorgtaber dafür, dass wir diese Angst ver-drängen, weil sie unserem Streben nacheinem glücklichen Leben mit den Ko-ordinaten Gesundheit, Beruf und Fami-lie im Wege steht. Ist dieses Strebenübermächtig und lebenslang vorhanden,kann es bei einer tödlichen Erkrankungzur Torschlusspanik kommen (Man lebtnur einmal!). Der Patient klammert sichdann ans Überleben und nimmt noch sostarke Schmerzen in Kauf. Ein selbstbe-stimmtes Sterben ist dann kein Thema. Eine völlig neue Situation ergibt sich,wenn sich herausstellt (s. u.), dass nichtder sterbliche Körper, sondern das un-sterbliche Bewusstsein (die Seele) denWesenskern des Menschen bildet. Unddamit kommen wir zum Thema „Lebennach dem Tod“. (1) Die Quantenphysik hat dafür ge-sorgt, dass das materialistische Weltbildnicht mehr haltbar ist. Der Einwand derkonventionellen Wissenschaft, dieQuantenphysik missachte die Naturge-setze, ist nicht stichhaltig, denn „die sogenannten ,Naturgesetze‘ beschreibenkeine ,äußere‘, von uns unabhängig exis-tierende Welt, sondern die Funktions-weise unseres eigenen Bewusstseins, dasaus der formlosen Gesamtmenge allesMöglichen eine ,sinnvolle‘ Struktur her-ausfiltert“ (vgl. Starkmuth/1, S. 142).

Einige (meist quantenphysikalische)Kernaussagen, die z. T. ein Indiz für einLeben nach dem Tod sein könnten:1.1.Bewusstsein ist eine von der Mate-rie unabhängig existierende objektiveRealität.1.2. Physische Materie stellt – ebensowie feinstoffliche Materie, Gedankenund Bewusstsein – eine auf Informationbasierende Energiestruktur mit einembestimmten Schwingungsspektrum dar.

Aufgrund der niedrigen Schwingungs-frequenz ist Materie zwar sichtbar, un-sere klassische Vorstellung von „festerSubstanz“ ist jedoch lediglich ein Pro-dukt unserer (eingeschränkten) Wahr-nehmung.1.3.Die Schöpfung (das Universum) isteine unendlich differenzierte Aufspal-tung des (unsterblichen) kosmischenBewusstseins (= Gott) in einzelne Be-wusstseinsinstanzen oder -strukturen (z.B. Seelen).1.4. Menschen sind Seelen, die sich aneinen physischen Körper gebunden undihre Wahrnehmung so stark einge-schränkt haben, dass sie ihre Verbin-dung mit dem (unsterblichen) kosmi-schen Bewusstsein vergessen haben undden (sterblichen) Körper als ihre ein-zige Identität wahrnehmen.1.5.Bewusstsein (Seele) als Wesenskerndes Menschen ist weder eine Funktiondes Gehirns (wie z. B. Verstand und

Denken) noch ein Pro-dukt desselben, sondernexistiert nicht-lokal (s.1.6.). Es ist derjenigeAspekt von uns, der sichselbst beobachtet unddas Gehirn nur als Re-laisstation zur Beeinflus-sung der Körperfunktio-nen nutzt.

Da der physische Kör-per also nicht zum We-senskern des Menschengehört und dieser We-senskern auch nicht vonden vom Verstand ge-schaffenen Polarisierun-gen, wie gut/böse, ethisch-moralisch gut/schlecht u.a., tangiert wird, sind et-waige ethisch-moralischeBedenken gegen einselbstbestimmtes Sterbenm. E. gegenstandslos, je-denfalls aus der Sicht desholistischen Weltbildes.

1.6.Eines der wichtigsten Prinzipien derQuantenphysik ist die Quantenver-schränkung, die zur Annahme einesnicht-lokalen Raumes geführt hat, woZeit und Distanz keine Rolle spielen(wie im Jenseits). Daher ist die räumli-che Unterscheidung von Diesseits undJenseits nicht korrekt. Die Verstorbe-nen leben eigentlich mitten unter uns;wir können sie aufgrund ihrer höherenSchwingungsfrequenz nur nicht wahr-nehmen.1.7.Alles in unserem Universum ist mit-einander verbunden. Daher die Be-zeichnung „Holistisches (Ganzheitli-ches) Weltbild“, aber mit einer Beson-derheit: Der Schriftsteller Arthur Koest-ler prägte den Begriff des „Holons“, umetwas zu beschreiben, das ein Ganzesist, das aus Teilen besteht und seiner-seits wiederum Teil eines Ganzen ist.Da die o. g. Verbundenheit auch dasHauptmerkmal der (bedingungslosen)

Menschen sind Teil von etwas Größerem außerhalb der sichtbaren Welt

Vom Leben nach dem Tod und demEinfluss der Quantenphysik

Alles im Universum ist miteinander verbunden.

SPEKTRUM

Bild: imago/Science Photo Library

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32 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

SPEKTRUM

LITERATUR

Jörg Starkmuth: Die Entstehung der Realität. Wie das Bewusstsein die Welt erschafft. Vorschlag für ein zeitgemäßes Weltbild. Goldmann2010, 16,99 €.Jörg Starkmuth: Fragen und Antworten zur Realität. Eigenverlag 2008,9,80 €. Peter Kirchner: Tausend Antworten auf Fragen zum Jenseits. eBook,2008, 14,80 €. www.jenseits-de.comPeter Kirchner: Erforschung der Schöpfung. Das Lichtsystem, Band 1,eBook, 2008, 19,80 €. www.jenseits-de.comBernard Jakoby:Wir sterben nie. Was wir heute über das Jenseits wissen können. Nymphenburger 2013, 10,00 €.Bernard Jakoby:Wege der Unsterblichkeit. Neue Erkenntnisse über die Nahtoderfahrung. Rowohlt 2013, 8,99 €.

FORSCHUNGSINSTITUTIONEN ZUM THEMA NAHTODERFAHRUNG

International Association for Near-Death Studies (IANDS)Netzwerk Nahtoderfahrung e.V. (Deutscher Partner von IANDS)Dr. med. Carl Wickland: Dreißig Jahre unter den Toten. Reichl Verlag Der Leuchter, St. Goar, 14. Auflage 2000, 14,90 €.Bruce Lipton/Steve Bhaerman: Spontane Evolution. Wege zum neuen Menschen. KOHA-Verlag, Burgrain 2009, ca. 20 €.Eckhart Tolle: Jetzt! Die Kraft der Gegenwart. Ein Leitfaden zum spiri-tuellen Erwachen. Kamphausen Verlag, Bielefeld, 20. Aufl. 2008, ca. 8 €.Eckhart Tolle: Eine neue Erde. Bewusstseinssprung anstelle vonSelbstzerstörung. Goldmann, München, 9. Aufl. 2005., ca. 17 €.

Liebe ist, könnte letztere wesentlicherBestandteil des kosmischen Bewusst-seins (= Gott) sein.

(2) Nahtoderfahrung/NahtodforschungIm Folgenden geht es um einige typischeMerkmale einer Nahtoderfahrung(NTE), die ein Indiz für ein Leben nachdem Tod sein könnten. In Klammernstehen die Nummern einschlägigerKernaussagen von (1).

Herr Müller erleidet während einerOP einen Herzstillstand und sieht sichauf einmal in einem transparenten Kör-per (1.2.) schmerzfrei an der Decke desOP-Saals schweben und auf seinen reg-los daliegenden physischen Körper her-abblicken (1.5.). Er sieht auch Gegen-stände, die er als Patient von der Liegeaus nicht sehen würde (1.6.). Er ver-sucht sich bemerkbar zu machen, wirdaber von Ärzten und Personal nichtwahrgenommen (1.2.). Er verlässt denOP-Saal durch die Wand (1.2.) und wirddurch eine Art Tunnel gezogen, an des-sen Ende ihn eine sehr helle Lichtgestalterwartet, die sehr viel Liebe und Wärmeausstrahlt (1.7.). Herr Müller blickt imZeitraffer auf sein irdisches Leben zu-rück (1.6.), das von der Lichtgestalt ver-ständnisvoll, aber nicht strafend kom-mentiert wird (1.7.). Herr Müllerbegegnet seiner verstorbenen Mutter(1.2., 1.5., 1.6., 1.7.), der es nach eigenenWorten (telepathische Kommunikation)gut geht (1.7.) und die ihn über seineKrankheit (einschließlich Prognose), dieihm die Ärzte verschwiegen haben, auf-klärt (1.6.).

Für viele Menschen ist die NTE soüberwältigend und nachhaltig (und dasspricht für die Echtheit der NTE), dasssie ihr Leben völlig umkrempelt: KeineAngst vor dem Tod, intensiveres Leben,Zuwendung zum Mitmenschen, weni-ger Interesse an materiellen Dingen.

(3) Die wissenschaftlicheJenseitsforschung auf der Basis qualifizierter Volltrance-MedienAuch die Nahtodforschung lässt nochwichtige Fragen offen, wie z. B.: „Was istder Sinn des Lebens?“ oder „Warumgibt es so viel Leid in der Welt und wa-rum lässt Gott das zu?“ Diese Fragenkann nur die Jenseitsforschung beant-worten. Als wichtigstes Hilfsmittel dient

wusstsein bis hin zur Wiedervereinigungmit Gott als Fernziel. Und gerade leid-volle Erfahrungen können, wenn sie an-genommen werden, den Bewusstseins-wandel beschleunigen, was aber nichtheißt, Leid bewusst zu suchen und einselbstbestimmtes Sterben abzulehnen.

Zum Zeitpunkt des Todes ist der In-karnationszyklus noch nicht beendet.Das Bemühen der Seele um höheresBewusstsein geht weiter und zwar Handin Hand mit einer Art Läuterung derSeele (dazu gehört der fast punktuellerfolgende Lebensrückblick (vgl. Punkt(2)). Das Karma wird noch vor der näch-sten Inkarnation, die, wie erwähnt, frei-willig ist, vollständig abgetragen. Damitist die Behauptung vieler esoterischinteressierter Menschen, selbstbe-stimmtes Sterben sei ein unzulässigerEingriff ins Karma – mit unangeneh-men Folgen für das nächste Leben –gegenstandslos.

Jürgen Simon

ihr dabei das qualifizierte Volltrance-medium. Medialität ist die Veranlagungeines Menschen, mit anderen (vor al-lem höheren) Bewusstseinsebenen undihren „Bewohnern“ zu kommunizieren.Das Medium passt dabei seine Schwin-gungsfrequenz der anvisierten Bewusst-seinsebene an.

Angesichts der Tatsache, dass nichtder physische Körper, sondern das (ei-gentlich im Jenseits beheimatete) Be-wusstsein (die Seele) den Wesenskerndes Menschen bildet, könnte man sichfragen, warum die Seele dann über-haupt im Diesseits inkarnieren muss.Antwort: Die Inkarnation der Seele, dieübrigens freiwillig ist (s. u.), ist hervor-ragend geeignet, neue Erfahrungen zusammeln, die die Seele im Jenseits nichtsammeln kann. Diese Erfahrungen die-nen dem seelischen Wachstum (Be-wusstseinsentwicklung). Denn das istder Sinn des irdischen Lebens: kontinu-ierliches Bemühen um höheres Be-

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Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1 33

I ch habe vor einiger Zeit eine sehr be-unruhigende, aber auch bewegende

Geschichte in meinem Bekanntenkreismiterlebt, die ich gerne Anderen mittei-len möchte, die ein offenes Ohr für diedamit verbundene Problematik haben.

Ein Mann, Ende Vierzig (verwandtmit dem sehr guten Freund, von demich dies alles erfahren habe), bisher ge-sund, sportlich, spät geschlossene, abergute Ehe, zwei Kinder, 9 und 12, an-strengender, aber gerne ausgeübter Be-ruf, bemerkt bei sich selbst vor nunmehranderthalb Jahren häufige Konzentra-tionsschwierigkeiten, zunehmende Ver-gesslichkeit, Gedächtnislücken. Machmal einen langen Urlaub, heißt es.

Doch das hilft wenig bis nichts. Bevornun ein Sabbath-Jahr vereinbart wird,sucht er, gedrängt von seiner Frau, denHausarzt auf, der ihn eher routinemäßigzu einem Neurologen schickt.Ich kürze ab: Untersuchungen und

Beobachtungen über einige Zeit hinwegergeben Niederschmetterndes: Der Mannleidet unter einer eher seltenen und ge-

netisch bedingten Form von Demenzmit unaufhaltsamer Degeneration, dieim Vergleich zur bekannteren Altersde-menz geradezu im Zeitraffer voran-schreitet.

Dr. Marina Dietz aus Murnau mit einer berührenden Geschichte zum Thema Demenz und Sterbehilfe

Letzte Ausfahrt Helvetia

Bei einer Demenz-erkrankung wird

das Vergessen zum täglichen Begleiter.

Bild: Fotolia/weseetheworld

Dr. Marina Dietz möchte mit dieserAufzeichnung für einen Denkanstoßsorgen.

Bild: privat

Ein gestandener Mann fürchtet den geistigen VerfallDer Krankheitsverlauf ist absehbar: DerPatient wird in naher Zukunft seine Er-innerungen verlieren, alles, was seinePersönlichkeit ausmacht, am Ende auchdie Kontrolle über die Ausscheidungs-organe. Wie lange allerdings ein gesun-der und gut trainierter Körper in diesemZustand in einem Pflegeheim weiter exis-tieren kann, ist unklar. Doch der Mann,von dem die Rede ist, war immer ge-wohnt, im Beruf wie im Leben Verant-wortung für sich selbst und andere zuübernehmen, und nach dem erstenSchock sucht er den Kontakt zu einerOrganisation in der Schweiz.

Dort ist man zunächst zurückhaltend,fordert Gutachten, persönliche Vorge-spräche. Die mitgebrachten Überprü-fungsdaten und Testergebnisse, die einfast monatlich sich ver- schlechterndesErgebnis der kognitiven Fähigkeiten zei-gen, überzeugen auch die SchweizerMitarbeiter von der Realität der Krank-heit und dem Ernst des Anliegens.

VON MITGLIEDERN FÜR MITGLIEDER

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VON MITGLIEDERN FÜR MITGLIEDER

34 Humanes Leben · Humanes Sterben 2015-1

IMPRESSUMHUMANES LEBEN – HUMANES STERBEN(HLS) Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaftfür Humanes Sterben. Erscheint viermal jährlich.Herausgeber und Verleger: DGHS, vertretendurch ihre Präsidentin Elke Baezner. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben(DGHS) e. V., Postfach 64 01 43, 10047 Berlin, Tel.: 0 30/21 22 23 37-0, Fax: 0 30/21 22 23 37 77, E-Mail: [email protected],Internet: www.dghs.de Bankverbindung: Postbank Nürnberg IBAN: DE42760100850104343853 BIC: PBNKDEFFChefredakteurin: Claudia Wiedenmann M. A.(verantwortlich/wi)Redaktion: Manuela Hauptmann (ha), Dr. jur. Oliver Kautz, Wega Wetzel M. A. (stellv.Chefredakteurin/we), Katja Winckler M. A. (Bild-redaktion/kw)Layout: Silvia Günther-Kränzle, Dießen.Anzeigenverwaltung: Dialog Welt GmbH, Lugwaldstr. 10, 75417 Mühlacker, Tel.: 0 70 41/95 07 288, Fax. 0 70 41/ 95 07 289Druck: ADV SCHODER Augsburger Druck- und Verlagshaus, Aindlinger Str. 17-19, 86167 Augsburg.Preis pro Exemplar € 4,00 zzgl. Porto- und Ver-sandkosten (für Mitglieder im Beitrag enthalten).Beiträge geben nicht zwangsläufig die Meinungder Redaktion oder der DGHS wieder. AlleRechte (incl. Vervielfältigung oder Speicherung aufEDV) vorbehalten. Ablehnung und Kürzungenvon Beiträgen und zugesandten Manuskriptenmöglich.Unverlangt zugesandte Manuskripte werden inder Regel nicht abgedruckt. Angaben, Zahlenund Termine in Texten und Anzeigen ohne Ge-währ. Es wird auch keine Gewähr bzw. Haftungübernommen für beiliegende Hinweise, Separat-drucke oder ggf. einliegende Zusendungen. Diesgilt analog für den Internet-Auftritt. Journalisten, Schulen und Bibliotheken erhaltenauf Wunsch kostenfrei Probeabos.Gerichtsstand ist Berlin.ISSN 0938-9717

Schnelles Handeln wird dennochnicht unterstützt, immerhin ist Demenzkeine Krankheit, die ursächlich zumTode führt. Man kürzt also nicht einenunerträglich schmerzhaften Leidenswegab, sondern man beendet eine Existenz,die der Betroffene für sich als unwürdigund unerträglich empfindet, und das,noch bevor sich dieser Zustand in vol-lem Umfang eingestellt hat!

Allerdings: Wartet man, bis die Krank-heit zu weit fortgeschritten ist, kann derBetroffene vielleicht nicht mehr alsmündige Person gelten, die ihren anhal-tenden Willen eindeutig bekundenkann – was soll man dann tun?

Mittlerweile reagieren Verwandte undBekannte erschrocken auf das Unheil.Und wie so oft in solchen Fällen vonHilflosigkeit wird hektisch beschwich-tigt, man zitiert Zeitungsberichte, dassDemenzkranke eigentlich ganz glück-lich seien in ihrer schrumpfenden Welt,eine Art zweite Kindheit erleben. Gernewird auf das Beispiel Walter Jens’ und

seinen Bauernhof mit den Streicheltie-ren verwiesen.

Das lässt nicht viel Verständnis er-warten für den Entschluss des Mannes,den Weg in die Auslöschung durch eineeigene Entscheidung abzukürzen. Des-halb werden nur absolut Vertrauens-würdige in das Vorhaben eingeweiht – eskönnte ja leicht durch (vermeintlich)Wohlmeinende vereitelt werden, diehier nur einen Fall für die Psychiatrie se-hen.

Die Zweifel ergreifen nicht nur die EhefrauAber auch den allernächsten Freundenund Angehörigen fällt die vorbehaltloseZustimmung für diesen Abschied nichtleicht, auch die Ehefrau sieht zunächstnur angstvoll die Lücke, das Verschwin-den des Lebenspartners. Erst durchlange Gespräche verändert sich ihr Ge-fühl und sie ist bereit (wie sie auch mei-nem Freund erklärt), aus Liebe zu ih-rem Mann seinen Entschluss mitzutra-gen und ihn bis zum Ende zu begleiten.

Noch schwieriger wird es mit den Kin-dern, die das Unheil spüren, aber nochnicht rational verarbeiten können. Undwie sollen sie auch zwischen den zweischrecklichen Alternativen wählen: Ei-nem Vater, der sich plötzlich aus ihremLeben verabschiedet, und einem Mann,der diesem zwar äußerlich ähnelt, seineSöhne aber nicht mehr erkennen wird?Mit der Last dieser Entscheidung müs-sen die Eltern fertig werden.

Inzwischen ist die Krankheit so weitfortgeschritten, dass Phasen der völli-gen Klarheit nur noch wie Inseln ausder Verwirrung auftauchen. Die Angstdes Mannes wächst zunehmend, undnun ist die Organisation bereit, schnelleinen endgültigen Termin zu vereinba-ren.

Ich kürze wieder ab: Mein Freund be-gleitet das Paar auf dem Weg in dieSchweiz, vor allem um die Ehefrau beider Rückkehr zu unterstützen. Es findeteine letzte ärztliche Konsultation statt.Nach der tränenreichen Verabschiedungzieht sich der Freund zurück. Die Ehe-frau wird ihm berichten, sie habe denAbschluss durchaus als würdevoll emp-funden, begleitet von der Anteilnahmeder Helferinnen, die keineswegs routi-niert kalt ihr Geschäft erledigten, son-dern denen die Tragik des Falls durchausnahe zu gehen schien.

Als mein Freund auf der Heimfahrtdas Autoradio einschaltet, wird gerade„Tears in Heaven“ gespielt. Er kann da-rüber weder lächeln noch weinen, ermuss jetzt die Witwe wieder nach Hauseund ins Leben zurückbringen.

Das gute Ende einer schlimmen Geschichte?Ich habe sie, wie schon gesagt, für dieje-nigen erzählt, die nicht hysterisch in Ab-lehnung verfallen, sondern darin einenDenkanstoß, eine Bestätigung oder aucheinen Klärungsbedarf erkennen kön-nen. Marina Dietz

Was tun, wenn keine Hoffnung auf Ge-nesung mehr besteht?

ZUR PERSON

Dr. Marina Dietz war Redak-teurin beim BayerischenRundfunk in München und arbeitet als Hörbuch-autorin und Regisseurin.DGHS-Mitglied seit 1982.

Bild: imago/Peter Widmann

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DGHS erweitert Service-LeistungenAuf www.dghs.de kann nun die Patientenverfügung online ausgefüllt werden.Seit August dieses Jahres können Mitglieder ihre Patientenverfügungdirekt am PC oder Mac ausfüllen! Bislang standen die betreffendenFormulare im Mitgliederbereich ausschließlich zum Herunterladenund Selbstausdrucken bereit.Wenn Sie allerdings nicht mit der Hand schreiben wollen oder kön-nen, nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Daten, Wünsche und Ergänzun-gen in der Patientenverfügung einfach über die Computer-Tastatureinzugeben. Damit garantieren Sie allen Beteiligten bessere Lesbar-keit und können sich zudem die Dokumente gleich auf ihrem Compu-ter abspeichern. Die Ausfertigung für Sie selbst, Ihren Bevollmächtig-ten und die Hinterlegung bei der DGHS brauchen Sie dann nur nochauszudrucken, zu unterschreiben und zu überreichen bzw. zu übersen-den. Und so geht’s:

1. Voraussetzung für das Ausfüllen – und übrigens auch für das Ausdrucken der Patientenverfügung – ist die Mitgliedschaft bei der DGHS.

2. Falls Sie sich noch nicht online registriert haben, müssen Sie dies zunächst tun. Dazu klicken Sie auf www.dghs.de in der lin-ken Navigationsleiste auf „Servicebereich für Mitglieder“ und danach auf „Neu hier – jetzt registrieren.“ Füllen Sie nun den Anmeldebogen aus und schicken Sie ihn ab. Wir prüfen ihre Mitgliedschaft und schalten Sie zeitnah frei. Sind Sie bereits in unserem Online-Portal angemeldet, geben Sie nach o. g. Schrit-ten Ihre Anmeldedaten ein und klicken auf „einloggen“.

3.Nach dem Anmeldevorgang klicken Sie auf „Ihr Servicebe-reich“ und auf der nachfolgenden Seite auf „Patientenverfü-gung“ (grün hinterlegt).

4.Auf der nächsten Seite können Sie sich entscheiden, ob Sie die Patientenschutz- und Vorsorgemappe in Gänze ausfüllen wol-len oder nur einzelne Formulare wie z. B. die Patientenverfü-gung. Suchen Sie sich Entsprechendes heraus und klicken auf „hier“.

5. Im Folgenden öffnet sich das Formular, klicken Sie nun auf dieblau hinterlegten Felder und füllen Sie diese aus.

6. Ist Ihr Dokument vollständig ausgefüllt, können Sie dieses auf Ihrem Computer abspeichern und/oder ausdrucken. Dazu be-nutzen Sie bitte die Felder oben auf den Formularen. Entweder„PDF drucken“ oder „PDF speichern“. Es öffnet sich der be-kannte Druck- oder Speicherdialog ihres Computers.

7.Dokumente, welche für die DGHS bestimmt sind, drucken Sie bitte aus, unterschreiben sie und senden Sie diese an:Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS), Kronenstraße 4, 10117 Berlin

Wir hoffen, dass Ihnen unser neuer Service gefällt und Ihnen weiter-hilft. Wir sehen uns – online!

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DGHS · Postfach 64 01 43 · 10047 BerlinPVSt, DPAG, Entgelt bezahlt

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Liebe DGHS-Mitglieder,

wir wünschen Ihnen einspannendes, intensivesund ereignisreiches Jahr

Gesundheit, Glück unddass sich all Ihre

Wünsche erfüllen mögen.

Ihre HLS-Redaktion

2015!