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Buntes Schulleben an unserer Schule

Text und Konzept: Arbeitsgruppe Schulprogramm, Fotos: Arbeitsgruppe Homepage, Gestaltung: Dr. Anne Pfitzner-Lorei

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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und liebe Schüler! 

Zunächst einmal: Herzlich Willkommen am Christian-von-Dohm Gymnasium!Wir – das sind Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Sekretärinnen, Schulassistenten, Hausmeister, Eltern, Schülerinnen und Schüler des CvD. Wir alle bemühen uns gemeinsam an unserer Schule um ein offenes, konstruktives Miteinander – zum Wohle unserer Kinder – und jetzt sind auch Sie/ bist auch Du dabei.

Ein Baustein dieses Miteinanders ist das Bemühen um wechselseitige, optimale Information. Es gibt deshalb an dieser Schule bei der Einschulung u. a. ein Faltblatt für die neuen Schülerinnen und Schüler in Klasse 5. Wir haben uns bemüht, wichtige Informationen in diesem Infoheft zusammenzutragen. Selbstverständlich wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer mit Ihnen/Euch zusammen die wichtigsten Bestimmungen zu Beginn des Schuljahres besprechen und erläutern.Falls Anregungen, Kritik oder Wünsche bestehen, bitten wir um Mitteilung. Nur durch die Mitarbeit aller können wir besser werden.

Noch ein offenes Wort zu den Finanzen: Am CvD soll niemals ein Kind wegen des finanziellen Aufwands für Schulmaterial, Ausflüge und Klassenfahrten etc. benachteiligt werden. Wenn Sie sich betroffen fühlen, wenden Sie sich bitte an folgende Lehrer: Herrn Stefan Kutsche, Frau Annegret Kutsche oder Frau Katrin Dohr. Sie werden Ihnen behilflich dabei sein, dass Ihnen diskret durch unsere Schule bzw. die zugehörigen Fördervereine geholfen werden kann.

Wir wünschen einen guten Anfang und erfolgreiche Jahre an unserer Schule!

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Christian-von-Dohm-Gymnasium GoslarBegrüßung.........................................................................................................................Inhaltsverzeichnis.......................................................................................................1. Wichtiges zur Einschulung.......................................................................................

1.1. Unterrichtszeiten und Lageplan.......................................................................1.1.1. Unterrichtszeiten................................................................................1.1.2. Lageplan...........................................................................................

1.2. Ablauf der ersten Schultage in den Klassen 5....................................................

1.3. Bücher- und Materialliste (beiliegend)..............................................................

1.4. Information zu den Arbeitsgemeinschaften..................................................

2. Ansprechpartner, Gremien und Vereine / Gruppen.................................................2.1. Ansprechpartner:..........................................................................................

2.1.1. Beratungslehrer am CvD.................................................................

2.1.2. Mediatoren am CvD............................................................................

2.1.3. Unsere Sekretariate..........................................................................

2.1.4. Aufgaben der Hausmeister und Schulassistenten....................................

2.1.5. Arbeitsgruppen am CvD......................................................................

2.2.Gremien......................................................................................................

2.2.1.Schulvorstand...................................................................................

2.2.2. Elternvertreter / Elternrat.........................................................

2.2.3. Klassenkonferenz..............................................................................

2.2.4. Schulelternrat...................................................................................

2.2.5. Gesamtkonferenz..............................................................................

2.2.6. Fachkonferenzen...............................................................................

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Christian-von-Dohm-Gymnasium Goslar2.3. Vereine/

Gruppen.................................................................................................2.3.1. for kids e.V.: Förderverein für das Sozialprojekt

„Hilfe durch Schülerinnen und Schüler“......................................................

2.3.2. Schulgemeinde: Elternverein am CvD..................................................

2.3.3. Jungforscher am CvD e.V.: Förderverein für „Jugend forscht“.......................

2.3.4. Dohmianer e.V. (Verein der ehemaligen Schülerinnen und Schüler des CvD)..

3. Wichtiges und Nützliches.............................................................................................3.1.

Schulordnung.................................................................................................3.2. Vereinbarungen zwischen Schülerinnen und Schüler, sowie deren

Erziehungsberechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern........................................

3.3. Teilnahme am Unterricht.................................................................................

3.4. Entscheidungen im Zusammenhang mit der Versetzung............................................

3.5. Verschiedene Schulfahrten....................................................................................

3.6. Elternarbeit zur unterrichtlichen Arbeit in der Schule................................................

3.7. Versicherungsschutz............................................................................................

3.8. Fahrradbenutzung und Versicherungsschutz............................................................

3.9. Umgang mit Handys in der Schule.......................................................................... 3.9.1. Das Mitbringen von Gameboys und anderen elektronischen Geräten ................. 3.9.2. Alarmplan .................................................................................................

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3. Wichtiges und Nützliches

3.10. Waffenerlass................................................................................................3.11. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs.

5 S. 2 (Infektionsschutzgesetz)..................................................................,.............

3.12. Wahlen zum Elternrat.........................................................................................

3.13. Fördern und Fordern........................................................................................... 3.14. Bibliothek....................................................................................................

3.15. Regeln für die Benutzung der Computer- und Internetarbeitsplätze .................... 3.16. Regeln für den sicheren Schulweg mit dem Bus .........................................

3.17. Wichtige Termine im laufenden Schuljahr ............................................................

3.18. Nützliche und hilfreiche Internetadressen und Links ..............................................

3.19. Bestätigungen .................................................................................................

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1. Wichtiges zur Einschulung am CvD

1.1. Unterrichtszeiten und Lageplan

An unserer Schule wird nach dem System der Doppelstunden unterrichtet mit einer ca. fünfminütigen Pause innerhalb einer Doppelstunde.

Dies hat sich bei uns bewährt: Die Doppelstunden ermöglichen i.d.R. modernere , abwechslungsreichere Unterrichtsmethoden, bringen mehr Ruhe in den täglichen Ablauf - und: Jedes Kind muss viel weniger Bücher täglich in seinem Ranzen tragen.

1.1.1. Unterrichtszeiten:

1. /2. Stunde: 07.50 Uhr – 09.25 UhrPause: 09.25 Uhr – 09.45 Uhr3. /4. Stunde: 09.45 Uhr – 11.20 UhrPause: 11.20 Uhr – 11.35 Uhr5. /6. Stunde: 11.35 Uhr – 13.10 UhrPause: 13.10 Uhr – 13.55 Uhr

7./8. Stunde: 13.55 Uhr – 15.25 UhrPause: 15.25 Uhr – 15.30 Uhr9./10. Stunde:15.30 Uhr – 17.00 Uhr

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Christian-von-Dohm-Gymnasium Goslar1.1.2. Lageplan

Zu nebenstehendem Plan ist ergänzend hinzuzufügen, dass das Gedränge aus Autos, Omnibussen, Fahrradfahrern und Fußgängern morgens und mittags enorm ist.

Um so wichtiger, dass Eltern sich besonnen verhalten, also nicht an den Bushaltestellen halten usw.

Sagen wir‘s mal mit einem Augenzwinkern:

Wir müssen unsere Kinder aber auch nicht bis in den Klassenraum fahren!

Und ganz besonders wichtig:

Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie sich vorsichtig im Straßen-verkehr verhalten mögen und auf die Buslotsen an den Haltestellen hören sollen! Danke! (s. auch S. 49-51)

Übrigens: Auf unserer Homepage (www.cvd-gs.de) gibt es einen virtuellen Rundgang durch die Schule.

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1.2. Ablauf der ersten Schultage in den 5. Klassen

Donnerstag, 06.08.200908.00 Uhr Einschulungsfeier im Forumbis 13.10 Uhr Unterricht bei der Klassenlehrerin/dem KlassenlehrerBitte mitbringen: - diese Informationsbroschüre mit Unterschrift (s. Bestätigungen)

- Schreibzeug, Buntstifte, Klebestifte, Schere- Schreibblock liniert- Schreibblock kariert- Stundenplanvordruck

Freitag, 07.08.200907.50 Uhr Unterricht bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und eventuell im bis 12.20 Uhr Fach Deutsch

Montag, 10.08.2009 bis Freitag, 14.08.2009In den 5. Klassen findet der Unterricht nach einem Sonderplan statt, und zwar von 7.50 Uhr bis 13.10 Uhr. Hauptthema an diesen Tagen ist „Lernen lernen“ ( z.B. Lerntypenbestimmung, wie lernt man Vokabeln? Lern- und Arbeitstechniken, Mappenführung, Organisation des Arbeitsplatzes). Außerdem werden die Schulbücher ausgegeben.

Ab Montag, 17.08.2009Unterricht nach Plan

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1.3. Bücher- und Materialliste:

Befindet sich als loses eingelegtes Blatt in dieser Broschüre

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1.4. Informationen zu den Arbeitsgemeinschaften:

Arbeitsgemeinschaften berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler, geben Anregungen für die Freizeitgestaltung und motivieren zur Teilnahme an Schülerwettbewerben. Sie ermöglichen Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen.

Das Christian-von-Dohm-Gymnasium bietet Arbeitsgemeinschaften aus dem musisch-künstlerischen, dem sprachlichen, dem naturwissenschaftlichen, dem sportlichen und dem sozialen Bereich an.

Die Arbeitsgemeinschaften werden zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres gewählt. Die Teilnahme an einem gewählten Angebot ist für ein halbes Jahr verbindlich. Fehlen muss durch eine Entschuldigung belegt werden.

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Unser Angebot an Arbeitsgemeinschaften im Schuljahres 2008 / 2009. *

• Chor-AG (Klassen 5 / 6)

• Chor (Klassen 7 – 13)

• Orchester

• Alte Musik-AG

• Blechbläser-AG

• Homepage-AG

• Theater-AG

• Hilfe durch Schülerinnen und Schüler

• Weihnachtsaktion

• Chinesisch-AG (Sprache und Kultur)

• Fußball-AG

• Russisch-AG

• DELF-AG

• Mediation / Konfliktschlichtung

• Sanitätsdienst

• Jugend forscht-AG

• Physik-AG

• Schüler experimentieren

• Chemische Schauversuche

• Golf-AG

• Kunst-AG

* Wie das Angebot im Schuljahr 2009/2010 unter den Bedingungen des Ganztagsschulbetriebs konkret aussehen wird, stand bei Drucklegung dieser Broschüre noch nicht fest.

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2. Ansprechpartner, Gremien und Vereine/Gruppen, die dem CvD nahe stehen

2.1. Ansprechpartner

2.1.1. Ansprechpartner: Beratungslehrer am CvD

Das CvD hat als eine von wenigen Schulen in Niedersachsen zwei Beratungslehrer: Herrn Kutsche und Herrn Schröder-Wangen. Das Beratungsangebot ist dementsprechend vielfältig:

Individuelle Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern und von Eltern bzgl. aller in der Schule und bei der Erziehung auftretender Probleme (z.B. Lern- und Leistungsschwierigkeiten, längeres Fehlen durch Krankheit, persönliche Probleme im Elternhaus und in der Klasse, Wahl der individuell passenden Schulform, Berufswahlorientierung, Auseinandersetzungen mit LehrerInnen, Vermittlung und Begleitung von Nachhilfen, Literaturausleihe).

Konfliktschlichtung (zwischen SchülerInnen, zwischen LehrerInnen, zwischen SchülerInnen und LehrerInnen, zwischen Eltern und SchülerInnen, zwischen Eltern und LehrerInnen). Hier erweist sich die Zusammenarbeit mit den vier MediatorInnen als notwendig, nützlich und angenehm.

Hilfen für KollegInnen (u.a. zur Verbesserung des Unterrichts oder der Kommunikation mit den SchülerInnen und Klassen).

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Initiierung von und Mitarbeit in schulinternen Arbeitsgruppen, die das Schulleben verbessern sollen.

Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen.

Für alle Tätigkeiten gelten die Grundbedingungen: Der Ratsuchende kommt freiwillig. Die Vertraulichkeit bzgl. Namen und Inhalten ist gewährleistet. Es wird Hilfe zur Selbsthilfe gegeben. Der

Beratungslehrer ist Anwalt des Ratsuchenden. Kontaktaufnahme: Persönliche Ansprache in der Schule, telefonisch oder per Mail.

2.1.2. Mediatoren am CvD

Im Rahmen der Mediations-AG sind inzwischen etliche SchülerInnen zu Konfliktschlichtern ausgebildet und können eigenständig mediieren. Zur Zeit sind sie in jeder ersten großen Pause für die 5. Klassen im Konfliktschlichtungsraum auf der Galerie ansprechbar. Auch die entsprechend ausgebildeten RealschülerInnen des Schulzentrums gehören zum Team.

Ebenso stehen die vier Mediatoren Frau Blienert, Herr Engelbertz, Frau Kutsche und Frau Müller zur Schlichtung zur Verfügung.

Im Laufe der Zeit wird die Schüler-Mediation immer weiter aufgebaut, da sich schon jetzt gezeigt hat, dass die Art der Ansprache in vielen Fällen nachhaltiger wirkt als diejenige von Erwachsenen.

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2.1.3. Unsere Sekretariate• Frau de Roquez: Klassen 5 - 6 (Tel.: 05321 3753-50)• Frau Schlüter: Klassen 7 - 10 und Termine mit dem Schulleiter (Tel.: 05321 3753-20)• Frau Muschlin: Klassen 11 - 12 und 13 (Tel.: 05321 3753-21)

2.1.4. Aufgaben der Hausmeister und Schulassistenten• Hausmeister Herr Ambelang und Herr Walter: Gebäudewirtschaftliche Belange, Fundsachen• Schulassistent Herr Urbainczyk: Schulzentrum Goldene Aue, Mediothek• Schulassistent Herr Schlüter: Schulzentrum Goldene Aue, Bibliothek

2.1.5. Arbeitsgruppen am CvD (nicht die Arbeitsgemeinschaften der Schüler, sondern der Schulgremien)

• Gruppe „Schulreform“ (Herr Kutsche/Frau Müller): Umsetzung des Schulprogramms• Gruppe „Ganztagsschule“ (Frau Dittmann/Herr John): Vorbereitung des Antrags auf

Einrichtung, organisatorischer Rahmen *

* Nähere Informationen zur Ganztagsschule sind dem Beiblatt zu entnehmen.

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2.2. Gremien

2.2.1. Schulvorstand

Seit dem 01.08.2007 sind die Schulen in Niedersachsen eigenverantwortlich und werden von dem Schulvorstand verwaltet. Der Schulvorstand setzt sich am CvD zusammen aus dem Schulleiter und 7 weiteren LehrerInnen, 4 Eltern und 4 SchülerInnen. In einer Pattsituation entscheidet die Stimme des Schulleiters.

Die Entscheidungsgewalt des Schulvorstandes umfasst u.a. den Haushalt, die Entlastung des Schulleiters, die Stundentafel, Schulversuche und Partnerschaften. Weiterhin werden im Schulvorstand Grundsätze für Projektwochen, Werbung und Sponsoring der Schule und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule festgelegt.

Die Sitzungen werden vom Schulleiter 4-6 mal im Jahr einberufen. Zurzeit beginnen sie um 17 Uhr und dauern mindestens 2 Std.

Die kurze Darstellung hier sollte keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass der Schulvorstand von überaus großer Bedeutung für die Selbstausrichtung und die Geschicke der Schule ist.

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2.2.2. Elternvertreter / Elternrat

Kaum sind die Kinder in der neuen Schule angekommen, werden auch die Eltern dorthin gebeten. Der erste Elternabend muss spätestens 4 Wochen nach Schulbeginn stattfinden. Hierzu lädt der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin ein. Bei diesem ersten Treffen geht es nicht nur um ein gegenseitiges Kennenlernen und um die Klärung von Schulstoff, Materialien und all den vielen Fragen, die Eltern in der Regel unter den Nägeln brennen, sondern auch um Wahlen. Das Procedere ist bereits aus der Grundschule bekannt und kann im Anhang nachgelesen werden.

Jedem Elternteil, das sich Gedanken darüber macht, ob es sich zu dem ein oder anderen Posten wählen lassen sollte, soll von den Autoren dieser Broschüre Mut gemacht werden.

Die Erledigung der fett gedruckten Aufgaben sind unumgänglich, die restlichen können je nach Situation in der Klasse auf einen zukommen.

  Den vielfältigen Aufgaben stehen die positiven Aspekte gegenüber: Der Einblick hinter die Kulissen der Schule wird größer, und der Kontakt zu den Lehrkräften wird intensiver.

Um sich selbst darüber im Klaren zu sein, ob man die Aufgabe der Klassenelternvertretung übernehmen soll, ist es sinnvoll, sich folgende Fragen zu stellen:

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2.2.2. Elternvertreter / Elternrat

• Bin ich bereit, über die Interessen meines Kindes hinaus, mich für die Belange der Klasse einzusetzen? Es kann auch passieren, dass dies gegen die Interessen des eigenen Kindes geht, wenn z.B. eine Klassenarbeit nicht gewertet werden soll, weil die Zensuren unter dem erforderlichen Notenschnitt liegen, das eigene Kind aber eine gute Arbeit nach Hause gebracht hat.

• Kann ich diplomatisch zwischen den Interessen der Kinder, der Eltern und der Lehrer vermitteln? Es ist ebenso wichtig, bedacht zu handeln, auch wenn man von Eltern unter Druck gesetzt wird, wie auch gegenüber Lehrkräften und Schulleitung sein Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und evtl. auch weitere Schritte bis hin zur Schulbehörde nicht zu fürchten.

• Bin ich bereit, soweit notwendig, mich in Unterrichtsstoff, Benotungskriterien, Schulrecht etc. einzuarbeiten, um an Problemlösungen aktiv mitarbeiten zu können?

• Habe ich relativ flexible Arbeitszeiten (bei Berufstätigen), um evtl. zu Gesprächen auch an Vormittagen oder zu Konferenzen an Nachmittagen in die Schule zu gehen?

• Folgende Aufgaben werden bzw. können auf Sie als Klassenelternvertreter/in für jeweils zwei Schuljahre zukommen:

• Mindestens 2-3 Schulelternratssitzungen pro Jahr, abends von 19.30 Uhr bis ca. 22.00 Uhr. Hier sollte unbedingt mindestens der/die erste Vertreter/in der Klasse anwesend sein, wünschenswert wäre aber auch die Teilnahme der Stellvertretung.

 

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2.2.2. Elternvertreter / Elternrat

• Verantwortung für mindestens zwei Elternabende im Schuljahr, d.h. Einladung, Erstellung der Tagesordnung, evtl. Einladung weiterer Lehrkräfte, Durchführung und wünschenswert auch Protokoll für die nicht anwesenden Eltern organisieren.

• Aus dem Personenkreis des Elternrates werden Vertreter in weitere Gremien gewählt, wie Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen, Stadtelternrat. Informationen aus den Elternratssitzungen sollten an die Eltern der Klasse weitergegeben werden.

• Ansprechpartner für Lehrkräfte bei Klassenfahrten, Exkursionen, Veranstaltungen etc. Sie müssen dabei als Elternvertreter/in nicht unbedingt alles selber machen, aber organisieren, dass Unterstützung von Seiten der Elternschaft sichergestellt ist, z.B. Begleitung bei einem Ausflug.

• Weiterhin sind andere Formen von Treffen wie Elternstammtisch, Eltern/Schüler/Lehrer-Treffs, Ausflüge, Feste zum Schulabschluss … denkbar und sinnvoll.

• Vermittlung bei Problemen zwischen Schülern und Lehrkräften, Eltern und Lehrkräften.

• Probleme wie Mobbing, Gewalt, Diebstahl oder ähnliches in der Klasse sollten aufgegriffen und gemeinsam mit dem/der Klassenlehrer/in und einem Beratungslehrer besprochen und Maßnahmen eingeleitet werden. Hierfür erscheint es sehr sinnvoll, sich mit den Beratungslehrern und möglicherweise auch den Mediatoren der Schule im Vorfeld schon bekannt zu machen. Sie stehen einem gerne mit Rat und Tat zur Seite. Manchmal werden Probleme dann gar nicht erst zu solchen, wenn man frühzeitig eingreift.

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2.2.3. Klassenkonferenz

Neben der Wahl der Klassenelternvertreter/innen werden auf dem ersten Elternabend die drei Vertreter/innen für die Klassenkonferenz, sowie deren Vertreter/innen gewählt. Ihre Aufgabe wird es sein, bei den Zeugniskonferenzen mit beratender Stimme anwesend zu sein. In die Klassenkonferenz werden auch drei Schülervertreter gewählt.

Klassenkonferenzen können auch zu anderen, die Klasse betreffende Zwecke einberufen werden (Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler/ Schulverweis etc.). Die Elternvertreter haben hier Stimmrecht, als auch das Recht, die Durchführung einer Klassenkonferenz selbst zu beantragen. Es macht Sinn, wenn sich unter den drei Klassenkonferenzvertretern mindestens ein Elternvertreter der Klasse befindet. In den meisten Fällen wenden sich Eltern und Schüler bei Problemen erst an die Elternvertreter, sodass diese über mehr Informationen verfügen, als die Konferenzvertreter. Ohne Auftrag der Eltern dürfen sie diese Kenntnisse über persönliche Belange eines Schülers aber nicht einfach an die Konferenzvertreter weitergeben, sodass diese ihr Beratungsrecht in der Konferenz dann im Sinne des Schülers gar nicht nutzen können.

Dem steht entgegen, dass eine Verteilung von Aufgaben auf möglichst viele Personen eine Entlastung des Einzelnen verspricht und mehr Eltern in die Verantwortung einbindet.

Beide Möglichkeiten sind nach dem Wahlrecht vorhanden und sollten vor der Wahl diskutiert werden.

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2.2.4. Schulelternrat

Der Schulelternrat (SER) setzt sich aus den Elternvertretern der Klassen zusammen. In unserer Schule sind auch die Stellvertreter stets eingeladen, es hat aber nur immer ein Vertreter pro Klasse Stimmrecht.

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz erörtert der Schulelternrat alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule ‑ z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, z.B. bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schulbüchern ‑ gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule über seine Tätigkeit berichten.

• Erörterungspunkte für den Schulelternrat können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, u.a.

• Schulordnung / Schulprogramm / Schulprofil • Probleme der Pausenaufsicht • Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall • Stundenpläne • räumliche und sächliche Ausstattung der Schule • Gestaltung von Schulhöfen • Schulleben / Schulkultur • Vorbereitung / Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen, • von Fachkonferenzen • gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule.

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2.2.5. Gesamtkonferenz

Seit dem Schuljahr 2007/2008 hat die Gesamtkonferenz zu Gunsten des Schulvorstands an Bedeutung verloren. Ihre Aufgaben beziehen sich auf die pädagogische Arbeit an der Schule. Nach dem Niedersächsischen Bildungsgesetz umfasst dies Fragen des Schulprogramms, der Schulordnung und der Geschäfts- und Wahlordnung für Konferenzen und Ausschüsse. Die Schulleitung unterrichtet die Mitglieder der Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. In der Regel finden Gesamtkonferenzen zweimal im Schuljahr statt.

Je nach Anzahl der stimmberechtigten Lehrkräfte werden auch Vertreter aus dem Schulelternrat und dem Schülerrat gewählt. Bei über 70 stimmberechtigten Mitgliedern der Lehrerschaft sind es derzeit 18 Elternvertreter, die mit Stimmrecht an der Gesamtkonferenz teilnehmen können. Sie werden bei der ersten stattfindenden Schulelternratssitzung im Schuljahr gewählt. Da Elternvertreter immer für zwei Jahre in den Schulelternrat gewählt werden, sind die Vertreter für die Gesamtkonferenz auch für zwei Jahre gewählt. Ausscheidende Mitglieder (Kinder werden entlassen, volljährig, Elternvertreter ihres Amtes enthoben…) werden nachgewählt. Aus den Mitgliedern der Gesamtkonferenz werden Vertreter für die Teilkonferenzen (Fachkonferenzen), dem Stadtelternrat und Kreiselternrat gewählt. Vertreter in der Gesamtkonferenz sollten ihre Informationen an die restlichen Elternvertreter im Schulelternrat weitergeben.

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2.2.6. Fachkonferenzen

In den Fachkonferenzen sind Fachlehrer, Elternvertreter und Schülervertreter im Verhältnis 2:1 vertreten, wobei die Zahl der Elternvertreter und Schülervertreter auf maximal 5 beschränkt ist. Sie sind alle stimmberechtigt.

In der Fachkonferenz werden alle Belange eines Faches besprochen; z. B Anschaffungen, Inhalte und Methoden des Unterrichtes, Aktivitäten, Inhalte von Klassenarbeiten und Fortbildungen. Für Eltern ist es sehr interessant, an den Entscheidungen in einem Fachbereich teilnehmen zu können. Allgemeine Grundkenntnisse zum Fach sind vorteilhaft, aber nicht Voraussetzung.

In jedem Halbjahr findet eine Fachkonferenz statt. Die Konferenzen liegen immer am späten Nachmittag und dauern 1 ½ - 2 Std.

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Christian-von-Dohm-Gymnasium Goslar2.3. Vereine und Gruppen

2.3.1. for kids e.V.: Förderverein für das Sozialprojekt „Hilfe durch Schülerinnen und Schüler“:

Der Verein for kids e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, soziale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und zu fördern. Als gemeinnütziger und mildtätiger Verein hilft er auch durch materielle und finanzielle Unterstützung, die Lebensumstände von Familien zu verbessern.

Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Hilfe für diejenigen unserer Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Hartz-4-Leistungen beziehen und die oft nicht in der Lage sind, die Ausgaben, die ein Schulbesuch mit sich bringt, aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Das CvD hat hierfür einen Materialien-Fundus eingerichtet, aus dem diese Schülerinnen und Schüler kostenlos Hefte, Stifte, Blöcke, Radiergummis, Geo-Dreiecke usw. beziehen können. Wir helfen auch, z.B. Nachhilfe oder Lektüren zu finanzieren – kurz, bei allem, was zusätzliche Kosten verursacht.

Unsere Schule versteht sich als Solidargemeinschaft, in der wir einander helfen. Wenn Sie also zu Beginn eines Schuljahres die notwendigen Materialien einkaufen, denken Sie doch bitte auch an diejenigen unserer Schülerinnen und Schüler, denen solche Ausgaben schwerfallen, und spenden Sie z.B. ein Heft aus einer Zehnerpackung. Schon mit wenig können Sie viel helfen!

Möchten Sie als Hartz-4-Empfänger von unserem Angebot Gebrauch machen, können Sie selbstverständlich sicher sein, dass Ihr Anliegen vertraulich behandelt wird. Wenden Sie oder Ihr Kind sich bitte persönlich an:

Annegret Kutsche, Stefan Kutsche, Katrin Dohr

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2.3.2. Schulgemeinde: Elternverein am CvD

Die Schulgemeinde des Christian-von-Dohm-Gymnasiums ist eine freiwillige Elternvereinigung zur Förderung schulischer Aktivitäten neben dem Unterricht und verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

In diesem Sinne ist der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 25,-- € (für das erste Kind) bzw. 15,00 € (für das zweite Kind, die Anmeldung weiterer Kinder wirkt sich nicht beitragserhöhend aus) auch steuerlich absetzbar. Der Beitrag ist jeweils zu Beginn des Schuljahres fällig.

Sie können wählen zwischen Einzugsermächtigung oder Überweisung auf das folgende Konto:

Konto-Nr. 10000 33000 bei der Volksbank Nordharz in Goslar, BLZ 268 900 19

Aus Vereinfachungs- und Kostengründen bitten wir Sie eindringlich, dem Elternverein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Eine Beitrittserklärung liegt diesem Heft als loses Blatt bei.

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Christian-von-Dohm-Gymnasium GoslarSchulgemeinde des Christian-von-Dohm Gymnasiums e.V.

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihre Kinder an unserem Gymnasium angemeldet haben und wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und Erfolg an unserer Schule.

Wir möchten nun die Gelegenheit nutzen Ihnen den Elternverein des Christian-von-Dohm-Gymnasiums vorzustellen.

Die Schulgemeinde des Christian-von-Dohm-Gymnasiums ist ein freiwilliger Elternverein mit dem Ziel schulische Aktivitäten neben dem Unterricht zu fördern und finanziell zu unterstützen. Der Verein verfolgt mit seinen Aktivitäten ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Neben der Unterstützung von Klassenfahrten und Schüleraustauschprogrammen hilft der Schulverein bei Aktivitäten der Bereiche Kunst und Kultur sowie bei außergewöhnlichen Leistungen unserer Schüler. Im Vordergrund stehen hier unsere Chöre und Orchester sowie verschiedene Arbeitsgruppen für Sprachen, Theater, Umwelt, Technik, weitere naturwissenschaftliche Bereiche und der Sanitätsdienst. Wir unterstützen ebenso Museums- und Konzertbesuche und die Teilnahme an fachlichen oder sportlichen Wettbewerben. Außerdem fördern wir die Ausstattung der Bibliothek und der Videothek. Auch helfen wir bei Seminaren zur Persönlichkeitsbildung und Streitschlichtung.

Mit Ihrem Beitritt zur Schulgemeinde unterstützen und fördern Sie den hohen Bildungsstand unserer Kinder am Christian-von-Dohm-Gymnasium und festigen die fachlichen und sozialen Kompetenzen an unserer Schule.

Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen, damit die schulische Entwicklung unserer Kinder am Christian-von-Dohm-Gymnasium um so nachhaltiger gefördert wird.

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das beigefügte Formular.

Herzlichen Dank!

Edgar HasslerVorsitzenderGrummetwiese 1538640 Goslar05321-42 8750151-148 221 81

Jens Hummel2. VorsitzenderGlockengießerstr. 5638640 Goslar05321-22 9660171-51 53 120

Erhard SchumannSchriftführerZur Bruchwiese 738685 Langelsheim05326-91 0400170-45 77 405

Eberhard von Wechmar Kassenwart Silberhütte 5 38685 Langelsheim 05325-62 730151-148 00 116

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2.3.3. Jungforscher am CvD e.V.: Förderverein für „Jugend forscht“

Am Freitag, dem 9. März 2007, fand im Forum des Schulzentrums Goldene Aue die Gründungsversammlung des Vereins "Jungforscher am CvD" statt. Dieser soll der finanziellen und ideellen Unterstützung der außerunterrichtlichen Projekte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachbereiche, die am CvD durchgeführt werden, dienen.

Die Veranstaltung wurde begleitet von einer kurzen Vorstellung der aktuell laufenden Projekte sowie einer Scheckübergabe durch Jan Phillip Schade und Jens Rickmer Bothe an den Verein.

Ferner wurde der Vorstand des Vereins gewählt.

1. Vorsitzender Prof. Dr. Helmrich (Chemetall)

2. Vorsitzender OStD Renner (CvD)

Schatzmeister Herr Vorderstemann (Sparkasse Goslar/Harz)

Schriftführerin Frau Klein (CvD)

Beisitzer :  Prof. Dr. Zigmann (TU Clausthal), Frau Mertelsmann (AGV Goslar), Frau Eckhof (CvD), Jens Bothe (CvD)

Aus: www.cvd-gs.de

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2.3.4. Dohmianer e.V. (Verein der ehemaligen Schülerinnen und Schüler des CvD)

Die Dohmianer stellen sich im Internet (Link von www.cvd-gs.de ) folgendermaßen vor:

Weshalb wurde unser Verein gegründet? Ein Hauptzweck unseres Vereins ist es natürlich, den Informationsfluss und den Zusammenhalt ehemaliger Schüler/innen untereinander aufrecht zu erhalten und für diejenigen, die nicht in Goslar oder in unmittelbarer Umgebung wohnen, als Anlaufstelle zu dienen, um etwas über den Verbleib Ehemaliger zu erfahren. Dazu dient u.a. auch unser Mitteilungsblättchen – die Gazette - die zweimal im Jahr erscheint. Neben Adressen neuer Vereinsmitglieder und Adressänderungen finden die Mitglieder hier u.a. aktuelle Berichte über das CvD, Artikel von ehemaligen und derzeitigen Schülern und Lehrern, Aktuelles aus Goslar und kurze Rückblicke in die Geschichte des Gymnasiums. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Information über anstehende Ehemaligentreffen - diesen Service können natürlich auch Nichtmitglieder in Anspruch nehmen.

Wichtig ist uns aber auch, die Erfahrungen, die wir "alten Hasen" in Hinsicht auf Berufsausbildung, Berufsaussichten und auch Berufsalltag gemacht haben, an die Schüler und Abiturienten weiterzugeben und sie so z.B. bei der Berufswahl oder der Suche nach Praktikumsplätzen zu unterstützen. Wir planen Vorträge oder Informationsveranstaltungen in der Schule und eine Infobörse hier auf unserer Internetseite, stehen aber auch gerne für direkte persönliche Kontaktaufnahme zur Verfügung.

2004 haben wir zum ersten Mal den Preis der Dohmianer an eine Abiturientin übergeben, die von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern als "auszeichnungswert" aufgrund ihres sozialen Engagement für den Jahrgang befunden wurde. Dieser Preis ist zu einer Dauereinrichtung geworden.

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3. Wichtiges und Nützliches

3.1. SchulordnungZusammen leben und arbeiten in unserem Schulzentrum erfordern von jedem in verstärktem Maße Rücksichtnahme und die Bereitschaft, den Schulbereich pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.Für alle Schulen des Schulzentrums:Das Schulzentrum ist in Unterrichts-, Pausenbereiche und Parkplätze gegliedert.Pausenbereiche sind die Eingangshallen, die Schulstraße, die Schulhöfe und die Rasenflächen (ohne Biotop).Unterrichtsbereiche sind die Klassen- und Fachräume sowie die Flure und Treppen vor diesen Räumen. Fahrräder müssen in die vorgesehenen Abstelleinrichtungen eingestellt werden.Nach Beendigung des Unterrichts ist das Fahrrad mit nach Hause zu nehmen.Fahrräder, die länger als drei Tage dort abgestellt werden, werden sichergestellt.Den Fahrradkeller dürfen nur diejenigen betreten, die ihre Fahrräder dort abgestellt haben.

Aufenthaltsräume für diejenigen, deren Unterricht später als 7.50 Uhr beginnt, und für Freistunden sind die Pausenbereiche oder die Mediothek (zum Lesen oder Arbeiten),Schülerinnen und Schüler, die aus fahrtechnischen Gründen vor 7.40 Uhr zur Schule kommen müssen, halten sich in den Pausenbereichen auf.Die 5 Minuten zwischen 1./2., 3./4. und 5./6. Stunde dienen nur der Vorbereitung der nächsten Unterrichtsstunde.

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Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 dieUnterrichtsbereiche und halten sich in den Pausenbereichen auf.Mit Beginn der großen Pausen schließen die Fachlehrkräfte die Klassenräume ab.Die Schultaschen werden bei Raumwechsel während der großen Pausen vor dem Unterrichtsraumabgelegt.Untersagt ist:• das Verlassen des Schulgebäudes während der Pausen (Fortfall des Versicherungsschutzes)• das Rauchen auf dem Schulgelände (Erlass: Rauchfreie Schule)• die Benutzung von elektrisch betriebenen Tonträgern im Schulgelände (Lärmbelästigungen)• das Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen (Verletzungsgefahr)• das Befahren der Fußwege und Schulhöfe (Verletzungsgefahr)• das Benutzen von Handys während des Unterrichts.

Erlaubt ist:• das Spielen mit Fuß-, Hand-, Soft- und Tischtennisbällen nur in den Pausenbereichen

außerhalb der Gebäude, aber nicht vor den Eingangstüren und nicht in der Kommunikationskuhle.

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3.2. Vereinbarungen zwischen Schülerinnen und Schülern, sowie deren Erziehungsberechtigtenund Lehrerinnen und Lehrern

Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten und die Lehrerinnen und Lehrer des Christian-von-Dohm Gymnasiums sind sich über die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit einig:

1. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erwarten vom Christian-von-Dohm Gymnasium gute Lernmöglichkeiten, vielfältige Angebote und Hilfen sowie engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die die Schule als Lern- und Lebensraum lebendig zu gestalten und weiter zu entwickeln.

2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie erwarten von Schülerinnen und Schülern, dass diese die Schulordnung und die Verhaltensregeln befolgen, die für eine gute

Zusammenarbeit in der Schule notwendig sind.

3. Darüber hinaus wird von den Erziehungsberechtigten erwartet, dass sie ihren Beitrag für einen zufrieden stellenden Schulbesuch leisten. Dazu gehört, dass sie ihre Kinder pünktlich zur SchuleSchicken, mit den notwendigen Materialien ausstatten, zur Erledigung ihrer Pflichten anhalten und bei Problemen Kontakt zu den Lehrkräften aufnehmen.

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3.3. Teilnahme am Unterricht

Obwohl Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet sind, gibt esgelegentlich Gründe dafür, dass sie nicht am Unterricht teilnehmen können. Die dabei zu beachtendenRegelungen beziehen sich grundsätzlich auf zwei Bereiche: Krankheit und Unterrichtsbefreiungen ausbesonderen Anlässen.

KrankheitBei kurzer Abwesenheit ist spätestens am dritten Tag der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin, ggf. über das Sekretariat, mündlich, auch telefonisch (Klassen 5 - 6 Tel.: 05321/3753-50, Klassen 7-12Tel.: 05321/3753-20 oder –21) zu informieren. Die schriftliche Mitteilung, die auch den Grund nennenmuss, kann bei Rückkehr in den Unterricht nachgereicht werden. Wenn eine längere oder häufigereAbwesenheit zu befürchten ist, soll ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Für den Sportunterricht gelten besondere Regelungen, die bei den Sportlehrkräften zu erfahren sind.Termine für vorhersehbare Arztbesuche sollen grundsätzlich außerhalb der Schulzeit liegen.

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Unterrichtsbefreiungen aus besonderen AnlässenFür eine Beurlaubung zur Teilnahme an Sport-, Bildungs- oder anderen Veranstaltungen muss der Antrag rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) von den Erziehungsberechtigten persönlich gestellt werden. Die Teilnahmebestätigung bzw. der Antrag des Veranstalters genügt nicht.Für eine Befreiung aus familiären Anlässen ist ebenfalls rechtzeitig (14 Tage vorher) ein Antrag mit Angabe des Grundes zu stellen.

Unterrichtsbefreiung vor oder nach den Schulferien darf nur in unvermeidbaren Ausnahmefällen erteilt werden. Die Schule ist gehalten, einen strengen Maßstab anzulegen. Die Anträge müssen eingehend begründet und rechtzeitig (14 Tage vorher) gestellt werden. Bei der Familienurlaubsplanung ist deshalb grundsätzlich auf die Termine der Schulferien zu achten.Für Anträge auf Unterrichtsbefreiungen gibt es ein Formular im Sekretariat.Bei Unterrichtsversäumnis wegen einer Befreiung vom Unterricht haben die Schülerinnen und Schüler den versäumten Lehrstoff selbstständig nachzuholen. Versäumte Klassenarbeiten müssen immer dann nachgeschrieben werden, wenn die Fachlehrkraft das für notwendig hält. Hat eine Schülerin oder ein Schüler das Versäumnis nicht selbst zu vertreten, in der Regel ist das bei Krankheit der Fall, kann sie oder er von sich aus verlangen, die Arbeit nachzuschreiben.

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Christian-von-Dohm-Gymnasium Goslar3.4. Entscheidungen im Zusammenhang mit der VersetzungDer Leistungsstand in den einzelnen Fächern ist mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig zu besprechen. Eine Versetzung erfolgt, wenn höchstens ein Fach mit mangelhaft bewertet worden ist. Der freiwillige Rücktritt in den vorhergehenden Jahrgang (nur bis zum 01.04.) möglich, der Übergang auf eine andere Schulform und – unter bestimmten Bedingungen – das Überspringen einer Klasse sind auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Die Entscheidung trifft allerdings die Klassenkonferenz. Näheres ist bei den Lehrkräften oder der Schulleitung zu erfahren.

3.5. Verschiedene SchulfahrtenDie Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer führen in der Regel eine Klassenfahrt in der Klasse 6 durch. Außerdem gibt es Schüleraustauschfahrten in der Klasse 9 und eine Studienfahrt zu Beginn der Jahrgangsstufe 12. Die Fachlehrkräfte suchen darüber hinaus mit ihren Klassen bzw. Lerngruppen im Rahmen des Unterrichts außerschulische Lernorte auf, führen also Exkursionen durch.

3.6. Elternarbeit zur unterrichtlichen Arbeit in der SchuleMit dem Schulelternrat abgestimmt ist ein Kostenbeitrag der Eltern unserer Schülerinnen und Schüler. Für einen lebendigen Unterricht ist es erforderlich, neben den Schulbüchern zusätzliche Lernmittel herzustellen, in der Regel Kopien. Deshalb erhebt das Christian-von-Dohm Gymnasium – wie alle anderen Goslarer Schulen auch – einen Lernmittelkostenbeitrag in Form einer Pauschale (für die Klassen 5 bis 9 je 5,00 € pro Schuljahr, für die Sekundarstufe II Jg. 10-13 je 10,00 €).

3.7. VersicherungsschutzFür die Teilnahme am Unterricht und an anderen genehmigten Schulveranstaltungen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz; er gilt auch für die Wege von und zu Schulveranstaltungen. Wenn es zu Unfällen kommt, müssen diese dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) gemeldet werden. Formulare dafür gibt es im Sekretariat.

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Christian-von-Dohm-Gymnasium Goslar3.8. Fahrradbenutzung und VersicherungsschutzDie Benutzung der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten am Schulzentrum unterliegt bestimmten gesetzlichen und ordnungsmäßigen Vorgaben, die für Sie von Bedeutung sind und die wir Ihnen deshalb zur Kenntnis geben:

• Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, obwohl ihr Schulweg kürzer als 2 km ist, haben im Schadensfall keinen Ersatzanspruch.

• Gleichfalls haben auch die keinen Anspruch, die ein Recht auf kostenlose Beförderung haben.

• In beiden Fällen wäre zu überlegen, ob Sie eine private Schadens- und Diebstahlversicherung abschließen wollen.

• Einen Anspruch haben also alle, die zwischen 2 und 3 bzw. 3,5 km entfernt wohnen, und alle Oberstufenschüler, die weiter als 2 km entfernt wohnen.

• Alle diese zuletzt genannten Schülerinnen und Schüler haben, ohne dass die Schule ihnen das ausdrücklich bescheinigen muss, eine Benutzungserlaubnis. Das bedeutet, dass sie einen Schadensersatzanspruch bei Beschädigung ihres ordentlich abgestellten Fahrrads haben und dass sie bei einem Unfall auf dem Schulweg persönlich versichert sind. Für Sachschäden auf dem Schulweg gilt das nicht. Das abgestellte Fahrrad muss mit einer üblichen Sperrvorrichtung gesichert sein. Fahrradzubehör wird nur ersetzt, wenn es der Verkehrssicherheit dient.

Alle vorstehenden Regelungen beruhen auf Angaben unseres Schulträgers, der Stadt Goslar, bzw. auf Vorgaben des Kommunalen Schadensausgleichs Hannover. Für Rückfragen sind diese Stellen zuständig.

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3.9. Umgang mit Handys in der SchuleDie rasante Zunahme von Handys im Besitz unserer Schülerinnen und Schüler hat das Kollegium dazu bewogen, die bisherige Regelung für den Umgang mit Handys zu diskutieren. Ergebnis der Diskussion ist eine neue Regelung, die hier vorgestellt wird mit der Bitte, sie mit Ihren Kindern zu besprechen und so mit dafür Sorge zu tragen, dass sie auch umgesetzt wird.

• Ab sofort kann das Handy mit in den Klassenraum genommen werden, ist aber während des Unterrichts auszuschalten und in keiner Weise zu benutzen. Klingelt ein Handy bzw. wird es zu anderen Zwecken benutzt (Verwendung von SMS), wird das Handy eingezogen und kann am nächsten Unterrichtstag nach Schulschluss wieder abgeholt werden, es sei denn, Sie als Erziehungsberechtigte möchten das Handy noch am selben Tag abholen (möglich bis 13.15 Uhr).

• Werden Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben, ist das Handy unaufgefordert auf dem Lehrertisch zu deponieren. Geschieht das nicht, gilt das als Täuschungsversuch mit entsprechenden Konsequenzen.

• Schülerinnen und Schüler, die eine Abiturprüfung ablegen, dürfen an den Prüfungstagen kein Handy in die Schule mitbringen. Auch hier gilt: Zuwiderhandeln gilt als Täuschungsversuch.

• Da ein Handy nicht zur schulgerechten Ausstattung gehört, kann im Fall eines Verlustes kein Anspruch auf Ersatz erhoben werden.

Diese Regelung steht nicht in der Schulordnung, ist aber gleichwohl zu befolgen. Im Übrigen ist es möglich, die öffentliche Telefonzelle im Schulgebäude zu benutzen. Die Mitnahme eines Handys in die Schule ist also keineswegs nötig. Für Notfälle steht ohnehin das Telefon in den Sekretariaten bereit.

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3.9.1 Das Mitbringen von Gameboys und anderen elektronischen Geräten ist zwar nicht verboten, wir bitten jedoch, derartige Geräte nicht mit in die Schule zu bringen. Im Falle eines Schadens oder eines Verlustes besteht kein Ersatzanspruch.

3.9.2 Der Alarmplan für Feuer oder andere Notfälle wird zu Beginn des Schuljahres in den Klassen besprochen. Ein Exemplar hängt in jedem Klassenraum aus. Mindestens einmal jährlich wird ein Probealarm durchgeführt. Er muss sehr ernst genommen werden - denn im Ernstfall muss alles reibungslos klappen.

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3.10. WaffenerlassVerbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie vonChemikalien in Schulen RdErl. d. MK v. 1.4.2008 - 35-306-81-701/04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679; SVBl. 11/2008S.388) - VORIS 22410 - Bezug: Erl. v. 29.6.1977 (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v. 15.1.2004 (SVBl. S.133) - VORIS 22410 00 00 00 011 –

1. Es wird untersagt, Waffen i.S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen).

2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.

3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht

oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.

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4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder

Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.

7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt diesesRdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist daraufhinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes undfünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.

9. Dieser RdErl. tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

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Christian-von-Dohm-Gymnasium Goslar3.11. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 (Infektionsschutzgesetz)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn

1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden),

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.

3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist,

4. Es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

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Christian-von-Dohm-Gymnasium GoslarDie Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden kann – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind länger zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

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Christian-von-Dohm-Gymnasium GoslarManchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC, Typhus-, Paratyphus-, und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt (Tel.: 05321 700800). Auch wir helfen Ihnen gern weiter.

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3.12. Wahlen zum Elternrat

• Je Klasse muss ein/e Elternvertreter/in, ein/e Stellvertreter/in und drei Vertreter/innen für die Klassenkonferenz gewählt werden.

• Klassenlehrer/in hat Wahllisten vorbereitet, eröffnet die Wahl und stellt anhand der Anwesenheitslisten die Wahlfähigkeit fest.

• Wahlleiter/in und Schriftführer/in werden per Handzeichen gewählt.

• Wahlleiter/in bittet um Wahlvorschläge und fragt nach, ob sich die vorgeschlagene Person zur Wahl stellt.

• Bei Abwesenheit muss das Einverständnis vorher schriftlich vorliegen.

• Die Wahl kann je nach Wunsch der Anwesenden per Handzeichen oder geheim in Schriftform erfolgen.

• Pro Kind kann nur jeweils ein Elternteil wählen bzw. gewählt werden.

• Gleichartige Ämter, wie die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, können in einem Wahlgang oder in getrennten Wahlgängen erfolgen. Gleiches gilt für die Vertreter/innen der Klassenkonferenz.

• Bei Stimmgleichheit kommt es zur Stichwahl.

• Die Wahlleitung gibt das Ergebnis der Wahl bekannt, der/ die Schriftführer/in protokolliert den Wahlverlauf. Das Protokoll wird von Beiden unterschrieben und mit der Anwesenheitsliste der Schulleitung zugeführt.

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3.13. Fördern und Fordern

Die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse bekommen bei uns in den Fächern Deutsch, Englisch und

Mathematik Förderunterricht im Umfang von zwei Stunden in einem der drei Fächer. Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfehlung werden gleich zu Beginn des Schuljahres gefördert.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 erhalten in der zweiten Fremdsprache Förderunterricht.

Gymnasium drei Arbeitsgemeinschaften für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen an, und zwar zu den Themenbereichen Deutsch, Mathematik / Naturwissenschaften sowieErdkunde/Geschichte. In diesen Arbeitsgemeinschaften arbeiten die Schülerinnen und Schüler an selbstgewählten Themen, die betreuenden Lehrkräfte geben im Wesentlichen nur Anregungen oder weisen Auf besondere Problemstellungen hin. Teilnehmer an diesen Arbeitsgemeinschaften sind Schülerinnenund Schüler, die im „normalen“ Unterricht gezeigt haben, dass sie sich für Angebote über das im regulären Fachunterricht Gebotene hinaus interessieren.

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Jugendbücherei

Schulzentrum Goldene Aue Goslar

3.14. Regeln für die Benutzung der Bibliothek:

1. Die Bibliothek ist vor allem eine Räumlichkeit zum ungestörten Arbeiten und Recherchieren, deshalb sollten sich alle Benutzer so verhalten, dass niemand gestört wird.

2. Die Bibliothek ist montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhrfreitags von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet.

3. Die Ausleihfrist für Bücher beträgt drei Wochen (Verlängerung ist möglich).

4. In der Bibliothek ist es schön warm, deshalb müssen Mäntel, Jacken und Mützen draußen bleiben.

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5. Rucksäcke und Taschen jeglicher Art dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden.

6. In der Mittagszeit von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr ist das Essen und Trinken in der Bibliothek erlaubt; in den anderen Zeiten darf nichts zum Essen oder Trinken mit in die Bibliothek gebracht werden.

7. In Freistunden oder nach dem Unterricht dürfen Hausaufgaben gemacht werden, in den Pausenjedoch nicht.

8. Der Internetzugang steht allen Schülerinnen und Schülern frei zur Verfügung; in den Pausen darf jedoch nur ein Schüler bzw. eine Schülerin der Klassen 7 – 10 je einen PC benutzen. Des Weiterensteht ein Schreibarbeitsplatz zusätzlich zur Verfügung.

9. Bücher, die beim „Stöbern“ aus dem Regal genommen werden, müssen wieder an den richtigen Platz zurückgestellt werden.

10. Schulische oder außerschulische Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Bibliothek bedürfender Anmeldung bei Herrn Schlüter oder Frau Blümel oder deren Vertreter.

11. Verstöße gegen diese Regelungen können eine zeitlich befristete Nutzungseinschränkung oder eine generelles Nutzungsverbot für die Bibliothek nach sich ziehen.

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3.15. Regeln für die Benutzung der Computer- und Internetarbeitsplätze

Es entspricht dem pädagogischen Konzept der beiden Schulen des Schulzentrums Goldene Aue, dass Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeiten der elektronischen Medien für Unterrichts– undBildungszwecke selbstständig nutzen können. (Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 6, 7 dürfen die Internetzugänge auf Grund pädagogischer Überlegungen in den Pausen in der Bibliothek nicht nutzen.)

Jeder Schülerin und jedem Schüler steht ein persönlicher, passwortgeschützter Zugang zum Netzwerkdes Schulzentrums und damit ins Internet zur Verfügung. Durch die Einrichtung individueller Benutzerkonten besteht die Möglichkeit, diese persönlichen Zugänge im Bedarfsfall zu kontrollieren. Ein Verstoß gegen die bestehenden Nutzungsregeln kann einen zeitlich befristeten oder sogar den generellen Verlust dieser Recherche- und Arbeitsmöglichkeitnach sich ziehen. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, der Pausenaufsichten und der Lehrkräfteist unbedingt Folge zu leisten.

Mit zunehmendem Alter sollen Schülerinnen und Schüler lernen, selbst einen zunehmenden Teil an Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen. Sie müssen sich deshalb darüber klar werden, dass die selbstständige Nutzung der verschiedenen Medien gesetzlich festgelegten und pädagogischbegründeten Regeln unterliegt.

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Dazu gehören:

• Verbot von Softwarediebstahl und Spielen

Softwarediebstahl ist strafbar. Die Anwendung illegal erworbener Software und Raubkopien sowie das Installieren von Spielen auf den Computern des Schulzentrums Goldene Aue ist verboten.

• Beachtung des Copyright

Auch bei elektronisch gespeicherten Medien gilt das Copyright. Die Verwendung von Texten, Tönen,Bildern, Filmen oder auch Teilen davon sowie anderer Inhalte ohne Quellennachweis ist geistigerDiebstahl.

• Verbot beleidigender Formulierungen

Es ist selbstverständlich, dass auch bei elektronischer Kommunikation keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen benutzt werden.

• Verbot jugendgefährdende Internetinhalte aufzurufen

Rassistische, pornographische und gesetzlich verbotene oder gegen pädagogische Prinzipienverstoßende Inhalte dürfen auf den Computern des Schulzentrums Goldene Aue weder geladen nochgespeichert werden.

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3.16. Regeln für den sicheren Schulweg mit dem Bus

1. Die allerwichtigste Regel: Niemals – niemals! – vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen! Immer warten, bis der Bus abgefahren ist, erst dann kann man genau sehen, ob die Fahrbahn frei ist.

2. Rechtzeitig von zu Hause losgehen. Kinder, die auf dem Weg zur Haltestelle hetzen müssen, achten nicht genug auf den Straßenverkehr.

3. Nicht toben, laufen, fangen spielen an der Haltestelle, denn dabei kann ein Kind leicht auf die Fahrbahn geraten.

4. Ranzen und Taschen in Reihenfolge abstellen, in der man an der Haltestelle angekommen ist. Damit ist dann schon die Reihenfolge beim Einsteigen klar, niemand braucht an der Tür zu drängeln.

5. Mindestens 1 Meter Abstand zum heranfahrenden Bus halten. Das ist wichtig, denn in einer Haltebucht schwenkt die vordere Ecke des Busses seitlich aus.

6. Nicht gegen die Bustüren drücken. Bei Druck blockieren sie automatisch und öffnen sich erst recht nicht.

7. Beim Einsteigen nicht drängeln. Sonst besteht die Gefahr, dass Kinder stolpern und stürzen.

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8. Die Fahrkarten schon vor dem Einsteigen bereithalten und dem Busfahrer unaufgefordert vorzeigen. Dann gibt es keinen Stau und keinen Zeitverlust und niemand braucht ungeduldig zu werden.

9. Taschen auf den Boden stellen oder auf den Schoß nehmen. Mit Ranzen auf dem Rücken sitzt man schlecht und unsicher. Taschen gehören nicht in den Mittelgang – Stolpergefahr! – und nicht auf die Sitzplätze, denn andere möchten auch sitzen.

10. Muss man während der Fahrt stehen, hält man sich gut fest. Wenn man im Bus umherläuft oder steht, ohne sich festzuhalten, ist man bei einer Gefahrbremsung besonders verletzungsgefährdet.

11. Beim Aussteigen auf Radfahrer achten. Nicht alle Radfahrer nehmen Rücksicht auf aussteigende Fahrgäste.

12. Keine Angst vor den automatisch schließenden Türen. Man kann nicht eingeklemmt werden. Bei Widerstand öffnen sich die Türen on selbst.

13. Zerstörung und Verschmutzungen dem Fahrer melden. Solche Schäden sind teuer und wirken sich auf die Fahrpreise aus.

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14. Nothämmer sind keine Andenken. Diebstahl ist keine Kleinigkeit. Beim Unfall können fehlende Nothämmer schlimme Folgen haben.

15. Eine Bitte an die Eltern: Wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder nach Hause fahren, parken Sie bitte nicht an den Haltestellen. Sie behindern die Busse und, schlimmer noch, die aus- und einsteigenden Kinder. Und warten Sie mit Ihrem Auto bitte nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite – das verleitet Kinder dazu, sofort nach dem Verlassen des Busses über die Straße zu rennen. 16. Buslotsen Unsere Buslotsen unterstützen uns bei unseren Bemühungen, Ihre Kinder sicher nach Hause zu bringen. Bitte weisen auch Sie Ihre Kinder daraufhin, dass den Anweisungen der Buslotsen Folge zu leisten ist.

Der „sichere Schulweg“ liegt allen Beteiligten am Herzen. Der Kreiselternrat (KER), derLandkreis Goslar, die RBB und die Stadtbus GmbH wünschen sich, dass die oben angegebenenRegeln Beachtung finden.

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3.17. Wichtige bereits fest stehende Termine im Schuljahr 2009/2010 (Stand: 20.05.2009)Die jeweils aktualisierte Fassung ist auf der CvD-Homepage (www.cvd-gs.de) zu finden.

AugustDo., 06.08.  Einschulungsfeier, 8.00 UhrMi., 12.08.    Elternabend im Forum, 19.00 UhrDo. 20.08.+Fr. 21.08.  Umwelt- und EnergietageSeptemberMo., 28.09.–Fr. 02.10. Exkursionswoche Sek. IOktoberMo., 05.10.–Fr. 16.10. HerbstferienNovemberDo., 26.11.  Elternsprechtag für die 5. Klassen,

15.30–18.30 UhrDezemberMi., 23.12.–Mi. 06.01.2010  Weihnachtsferien 

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JanuarFr., 29.01.      Ausgabe der Zeugnisse, Schulschluss 10.30 UhrMo., 01.02.+Di., 02.02.      HalbjahresferienFebruarMi., 3.02.   Beginn des 2. SchulhalbjahresDo., 04.02.+ Projekttag im Rahmen des Fr. 05.02.    HochbegabtenverbundesMi., 17.02.+ Elternsprechtage für alle KlassenDo., 18.02.   MärzFr., 19.03. – Di., 06.04.     OsterferienAprilFr., 30.04.  Warntermin für die VersetzungMaiDo., 13.05. Himmelfahrt Fr. 14.05.  BrückentagDi., 25.05.  PfingstferienJuniMi., 23.06. Ausgabe der Zeugnisse, Schulschluss 10.30 UhrDo., 24.06. – Mi., 04.08. Sommerferien

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3.18. Nützliche und hilfreiche Internetadressen und Links

• www.cvd-gs.de (Homepage der Schule: Termine, Neuigkeiten ....)

• www.elternrat-niedersachsen.info/ (Aufgaben der Elternvertreter ....)

• www.schure.de/ (Gesetze, Schulrecht ...)

• www.nibis.ni.schule.de und www.mk.niedersachen.de (aktuelle Entwicklungen rund um Schule in Niedersachsen)

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3.19. Bestätigungen

Die in diesem Heft enthaltenen Informationen und Regeln haben wir gelesen und zur Kenntnis genommen. Wir erklären uns bereit, uns entsprechend zu verhalten.

_____________________ _____________________________________Ort, Datum Unterschrift der Schülerin / des Schülers

_____________________ _____________________________________Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten

_____________________ _____________________________________Ort, Datum Unterschrift der Klassenlehrerin / des

Klassenlehrers