DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin
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DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinieam 20.10.2011 in Berlin
BRRL aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen
Sts. Udo Paschedag, MKULNV
Gliederungspunkte
Bodenschutz und Altlastenbearbeitung in NRW Bisherige Einschätzung einer EU-Regelung Entwicklung des Kommissionsentwurfes von 2006 Was sind aus heutiger Sicht Gründe für eine EU-
Regelung ? Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollte eine BRRL
haben ?
1. Situation in NRW
NRW ist ein Land mit hoher Siedlungs- und Industriedichte (34.000 km2, 18 Mio Einwohner)
Starke Prägung durch Bergbau Steinkohle: Halden, Bodensenkungen Braunkohle: große Flächendefizite Erzbergbau: erhebliche Schwermetallbelastungen
Energiegewinnung, Stahlindustrie im Rhein-Ruhr-Gebiet, zusätzlich viel mittelständische Industrie im Bergischen und Lipperland
NRW ist auch Agrarland mit 50 % Landwirtschaft und 25 % Wald
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1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 2000 2001 2004 2006 2008 2010
█ Altablagerungen
█ Altstandorte
Stand der Altlastenerfassung
MUNLV-Förderprogramm Altlasten rd. 350 Mio. €
Kofinanzierung zu EU-Ziel-2-Programm rd. 10 Mio. €
Ökologieprogramm für den Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL), anteilig für Altlastensanierung rd. 75 Mio. €
Grundstücksfond NRW (neu: Urban NRW): Aufwendungen für die Altlastensanierung rd. 300 Mio. €
Beitrag des AAV zur Altlastensanierung seit 1989 rd. 120 Mio. €
Zuzüglich Anteile von Kommunen und Pflichtigen
In der Summe sind bisher wesentlich mehr als 1 Mrd. € für die Altlastensanierung in NRW eingesetzt worden!
Finanzielle Unterstützung seit 1983
Altlastensituation in NRW - Arbeitsstand
2006 2010
Erfasste altlastverdächtige Flächen / Altlasten
55.764 75.370
davon Altablagerungen 21.313 30.493
davon Altstandorte 34.451 44.877
Gefährdungsabschätzungen(abgeschlossen und laufend)
14.540 17.969
Sanierungen(abgeschlossen und laufend)
5.319 6.158
aber ca. 36 % der Verdachtsflächen sind noch nicht ausreichend bewertet !
Intensivierung des Flächenrecyclings in NRW
Grundlage: Koalitionsvereinbarung, „Allianz für die Fläche“ und UMK-Beschlüsse zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme
Stärkung des Altlastensanierungsverbandes (AAV)
Schaffung eines Altlastenrisikofonds
Stärkere Verankerung des Flächenrecyclings im Landesentwicklungsplan (LEP 2025) und der Regionalplanung
Datengrundlagen zum Bodenschutz
NRW verfügt in etwa der halben Landesfläche über digitale Bodenbelastungskarten
Flächendeckende Karte der schutzwürdigen Böden ist Abwägungsgrundlage in der Regionalplanung
Feldblock-genaue Erosionskarte für Cross compliance
Gebietsbezogene Maßnahmen sind aufgrund der Heterogenität von Böden und der differenzierten Eigentumsverhältnisse schwierig umsetzbar !
Übersichtskarte der Erosionsgefährdung
Ausgangslage zum Bodenschutz in der EU
Bisher auf EU-Ebene keine spezifische Regelung zum Bodenschutz
Im 6. Umweltaktionsprogramm wurde eine Bodenschutzstrategie
angekündigt
April 2002: Vorbereitungspapier
„Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“
Sept. 2006: EU-Kommission legte Strategiepapier,
Richtlinienvorschlag und Folgenabschätzung vor
Ab 2007:intensive Beratungen in EU-Parlament und Ratsarbeits-
gruppe, Ende 2007 Veto durch GB, F, NL, AU und D
Im Richtlinien-Entwurf be-handelte “Bodengefahren”
EROSION
VERLUST ORGANISCHER SUBSTANZ
VERSALZUNG
VERDICHTUNG
HANGRUTSCHUNGEN
KONTAMINATION VERSIEGELUNG
1. Regionaler/nationaler Ansatz
2. Risiko-Gebiets-Ansatz +
+ -(+) -(+)
Positionen zum Vorschlag für die EU-BRRL
Ablehnende Beschlüsse im Bundesrat vom Dez. 2006 und Febr. 2007
differenzierte Bewertung durch NRW-Dialog „Wirtschaft und Umwelt“ vom Sept. 2006 und August 2007: „keine zusätzl. Bürokratie ohne Mehrwert für den Bodenschutz“
Befürwortung durch Bodenverbände (ITVA, BVB, Abo) Umfangreiche Änderungen in EU-Parlament eingebracht (Juli
2007) Ablehnende Position der Bundesregierung vom Juli 2007
Wichtige Ergebnisse des Europ. Parlamentes Ausnahme für laufende und abgeschlossene
Sanierungsmaßnahmen Definitionen für „verunreinigte Standorte“, Schutz- und
Beschränkungsmaßnahmen abgestuftes Vorgehen zur Erfassung, Risikobeurteilung und
Sanierung von „verunreinigten Standorte“ Aufnahme allgemeiner – allerdings sehr knapper -
Beurteilungsprinzipien für Bodenkontaminationen Berücksichtigung von Maßnahmen zu „cross compliance“ bei
„Prioritären Gebieten“ , Flexibilisierung von Anhang I
Aktueller Stand in EU-Ratsarbeitsgruppe
viele Anforderungen sind inzwischen stark aufgeweicht worden („Die Mitgliedsstaaten können … regeln.“)
verschiedene bisherige „Ablehnerstaaten“ signalisieren auf Fachebene, dass sie mit dem Stand „leben könnten“, (weil er sehr viele Spielräume lässt)
aber der Entwurf hat kaum noch einen Richtliniencharakter
daher sollte von der EU-Kommission einen Neuaufschlag gefordert werden
Gründe für einen „Neuaufschlag“
Schließung dieser Rechtslücke im EU-Umweltrecht,
grenzüberschreitende Bedeutung der Böden für den Klimaschutz (als Kohlenstoffspeicher)
grenzüberschreitende Bedeutung der Böden für die Biodiversität bzw. die Artenvielfalt
Schaffung EU-einheitlicher Standards für Bodenkontaminationen
Eckpunkte für einen „Neuaufschlag“
einheitliche Vorgaben zu Erfassung, Risikobeurteilung und Sanierung von kontaminierten Standorten,
einheitliche Definitionen für weitere Bodengefahren (z.B. Bodenerosion und –versalzung), ohne aber die Methodik dazu zu eng vorzugeben,
möglichst weitreichende Abstimmung mit bodenrelevanten Anforderungen in anderen EU-Regelungen (Klärschlammrichtlinie, Cross compliance, IED-Richtlinie)
ausreichende Berücksichtigung bestehender nationaler Regelungen
Fazit
EU-Bodenrahmenrichtlinie macht nur Sinn, wenn sie ein Mindestmaß an Einheitlichkeit bringt, notwendige Spielräume für regionale und klimatische
Besonderheiten lässt und eine Verbesserung des Bodenschutzes in Deutschland
bewirkt.
Zu fordern ist daher ein Neuaufschlag, der sich an den vorgenannten Begründungen und Eckpunkten orientiert.