Dokument 26: [Ohne Namen] - Leistungsverzeichnisse fileLeistungsbeschreibung Projekt:...

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Leistungsbeschreibung Auftraggeber-Daten: Auftraggeber: Staatliches Hochbauamt Ulm Name: Strasse: Grüner Hof 2 PLZ / Ort: 89073 Ulm Vergabe-Nr.: 12-05234 Auftragnehmer-Daten: (Name, Adress, Firmenstempel) Projekt-Daten: Projektbezeichnung: Heeresflugplatz Laupheim Projektschlüssel: 1412_51911_13022 Variantenbezeichnung: Technische Erkundung der Kampfmittelbelastung Variantenschlüssel: 1412_51911_13022 Strasse: PLZ / Ort: LV-Daten: LV-Bezeichnung: Verifizierung von Bombenblindgänger - .. LV-Name: 12-05234 Druckdatum: 31.07.2012 Seite: 1 von 24 Staatl. Hochbauamt Ulm Tel.: 0731/27011-110 Grüner Hof 2, 89073 Ulm Fax: 0731/27011-199

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Page 1: Dokument 26: [Ohne Namen] - Leistungsverzeichnisse fileLeistungsbeschreibung Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz Laupheim Vergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger

Leistungsbeschreibung

Auftraggeber-Daten:

Auftraggeber: Staatliches Hochbauamt UlmName:Strasse: Grüner Hof 2PLZ / Ort: 89073 Ulm

Vergabe-Nr.: 12-05234

Auftragnehmer-Daten: (Name, Adress, Firmenstempel)

Projekt-Daten:

Projektbezeichnung: Heeresflugplatz LaupheimProjektschlüssel: 1412_51911_13022

Variantenbezeichnung: Technische Erkundung der KampfmittelbelastungVariantenschlüssel: 1412_51911_13022

Strasse:PLZ / Ort:

LV-Daten:

LV-Bezeichnung: Verifizierung von Bombenblindgänger - ..LV-Name: 12-05234

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

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Allgemeine Vorbemerkungen

1. Allgemeines

Der Heeresflugplatz Laupheim liegt an der Walpertshoferstraße 11 in 88471 Laupheim, in der Nähe derBundesstrasse B30 und ist über die Ortsverbindungsstraße K 7582 zu erreichen.

2. Verkehrssicherung

Die Verkehrssicherung der Straßen und Gehwege erfolgt gemäß den Bestimmungen der RSA / ZTV-SA.Die Einrichtung von Absperrungen und Umleitungen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des AG. DieGenehmigung ist in der Regel 1 Woche vor dem Beginn der Umleitung über die Bauleitung zubeantragen.

3. Baustelleneinrichtung

Zwei Wochen nach Auftragserteilung ist ein Baustelleneinrichtungsplan bei der Bauleitung zurGenehmigung einzureichen.

4. Zugangsberechtigung / Zugangskontrolle

Der Zugang zum Kasernengelände ist nur mit Zugangsberechtigung möglich. Die Zugangsberechtigungist personenbezogen und muss zusammen mit einer gültigen Ausweiskopie mindestens 1 Woche vorerstmaligem Zugang mittels vorgegebenen Formblättern beim Kasernenkommandanten beantragtwerden. Die vorgeschriebenen Formblätter können über die Bauleitung bezogen werden.

Zugangsberechtigte erhalten nur gegen Vorlage ihres Personalausweises Zugang zur Kaserne. Dieser istbei jedem Zugang an der Wache zu hinterlegen.

Die Zugangskontrolle bzw. die Regelungen zur Zugangsberechtigung gelten grundsätzlich auch fürLieferanten / Fahrer sowohl der eigenen als auch von Fremdfirmen.

Beim Passieren der Wache ist dabei regelmäßig das oben genannte Zugangsberechtigung beschriebeneProcedere zu berücksichtigen.In die Einheitspreise ist daher der Mehraufwand für die Verzögerungen an der Wache oder aber dieUmsetzung bzw. Materiallager u.ä. einzurechnen.

5. Arbeitszeiten

Die Arbeiten können nur außerhald des Flugbetriebes durchgeführt werden.Die Arbeiten müssen an Wochenenden stattfinden, Freitag ab 12:00 bis Montag 6:00 Uhr. Sonderregelungen müssen durch den Kasernenkommandanten genehmigt werden.

6. Flugsicherheitsbereich

Die Arbeiten werden im Flugsicherheitsbereich des Heeresflugplatzes Laupheim ausgeführt.Der Beginn von Arbeiten muss drei Wochen zuvor vom AN bei der Flugsicherheit angemeldet werden.Das eingesetzte Personal erhält eine Einweisung und hat sich über die sicherheitstechnischen Belangeim Kasernengebiet zu informieren. Die Arbeiten müssen aus Gründen des Flugbetriebs in Teilabschnitten durchgeführt werden.

Hinweis zu besonders schutzbedürftigen Anlagen

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

Der Bereich der Baumaßnahme ist als „Besonders schutzbedürftige Anlagen“ gemäßSicherheitsüberprüfungsgesetz (SüG) eingestuft. Aufgrund dieser Einstufung müssen alle Personen des Auftragsnehmers, die sich im Sicherheitsbereichaufhalten, sicherheitsüberprüft sein.Hierzu muss jede eingesetzte Person eine Sicherheitserklärung ausfüllen und unterschreiben.Der Auftragnehmer erhält mit Auftragserteilung die entsprechenden Fragebögen mit Merkblättern.Zutritt in den Sicherheitsbereich haben nur die Personen/Firmenmitarbeiter, derenSicherheitsüberprüfung positiv beschieden wurde.Das Betreten des Sicherheitsbereiches während der Sicherheitsüberprüfung ist in Ausnahmefällenmöglich.Personen, die nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung abgelehnt werden, haben keinen Zutritt zurLiegenschaft. Die Unternehmer sind verpflichtet, Personal zu ersetzen, das die Anforderung nicht erfüllt.Im Falle einer bereits durchgeführten Sicherheitsüberprüfung muss dies durch Vorlage derSicherheitsbescheinigung oder ähnlichen Mitteilungen nachgewiesen werden.

Arbeitnehmer aus Ländern mit besonderen Sicherheitsrisiken dürfen im „Militärischen Sicherheitsbereich“ / „Militärischen Bereich“ des StandortesLaupheim nicht beschäftigt werden (siehe beiliegende Staatenliste). Beschäftigte benötigen eine genehmigte Zutrittsberechtigung zur Kaserne um in diemilitärische Liegenschaft zu gelangen. Hierzu erhält der Auftragnehmer vomAuftraggeber ein Formblatt in dem jeder der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter seinepersönlichen Daten eintragen muss (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,Wohnanschrift, Ausstellende Behörde des Ausweises, Gültigkeit des Ausweises,Ausweisnummer und die Nationalität). Diese Formblätter sind rechtzeitig vor Beginn derArbeiten (4 Werktage) leserlich der vom AG benannten Dienststelle in der Kasernevorzulegen. Die erteilte Zutrittsberechtigung gilt dann für die gesamte Bauzeit.

S t a a t e n l i s t e Anlage zum RDSchr/RdErl. des BMI vom 07.Okt. 2010 -ÖS III 3 - 606 411-1/22

S t a n d: 15.10.2010)

Anlage (Staatenliste) 1

zur "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung": 2

1. Afghanistan (Islamischer Staat Afghanistan) 2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien) 3. Armenien (Republik Armenien) 4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan) 5. Bosnien und Herzegowina 6. China (Volksrepublik China) ab 01.07.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau 7. Georgien 8. Irak (Republik Irak) 9. Iran (Islamische Republik Iran)10. Kasachstan (Republik Kasachstan)11. Kirgisistan (Kirgisische Republik)12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)

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Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

13. Kosovo (Republik Kosovo)14. Kuba (Republik Kuba)15. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)16. Libanon (Libanesiche Republik)17. Libysch-arabische Dschamahirija (Sozialistische Libysch-Arabische Volks- Dschamahirija)18. Moldau (Republik Moldau) 19. Russische Föderation 20. Serbien (Republik Serbien)21. Sudan (Republik Sudan)22. Syrien (Arabische Republik Syrien)23. Tadschikistan (Republik Tadschikistan)24. Turkmenistan 25. Ukraine26. Usbekistan (Republik Usbekistan)27. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam) 28. Weissrussland (Republik Weissrussland)

_________________________________________________________________________ 1 Festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von §13 Abs.1 Nr.17 SÜG. 2 Die Schreibweise der Staatennamen richtet sich nach dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen "Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland" in der jeweils geltenden Fassung, die im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben wird

MILITÄRISCHE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Die Arbeiten werden innerhalb der geschlossenen militärischen Anlage durchgeführt. Die bestehendenSicherheitsbestimmungen sind einzuhalten. Zeitausweise sind nach Absprache mit der Bauleitung unterVorlage eines gültigen Personalausweises beim Nutznießer zu beantragen und unaufgefordert nachBeendigung der Arbeiten an die zuständige Paßstelle zurückzugeben.

Das Befahren militärischen Geländes mit privaten oder firmeneigenen Kfz ist nur mit Genehmigung derPaßstelle gestattet.

Dasselbe gilt für das Abstellen von Kfz. Fahrbahnverschmutzungen sind täglich zu entfernen.

Der Aufenthalt an anderen Orten der Anlage als an der Baustelle und deren kürzesten Zufahrtswegen istunzulässig. Wohnungsunterkünfte dürfen nur außerhalb der militärischen Anlage errichtet werden. Am Endeder täglichen Arbeitszeit ist das geschlossene militärische Gelände zu verlassen.

Arbeitnehmer aus Ländern mit besonderen Sicherheitsrisiken (siehe beiliegende Staatenliste) dürfen nichtbeschäftigt werden.

Die Erlaubnis zum Befahren des Flugbetriebsbereichs wird auf schriftlichen Antrag erteilt. Der Antrag mussenthalten:-Name der Firma / Behörde-Name aller Fahrer ( Auch Ersatzfahrer )-Polizeiliche Kennzeichen aller eingesetzten Fahrzeuge-Durchzuführender Auftrag-Notwendige Gültigkeitsdauer

Alle im Flugsicherheitsbereich eingesetzten Fahrer haben vor Aushändigung des Erlaubnisscheins zumBefahren des Flugbetriebsbereichs an einer Belehrung über die im Flugbetriebsbereich geltenden

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Leistungsbeschreibung

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in EUR in EUR Sicherheitsbestimmungen teilzunehmen.

Die Fahrer haben durch Unterschrift zu bestätigen, dass sie an der Belehrung teilgenommen haben.

Vor dem Befahren des Flugbetriebsbereichs ist jeder Fahrer in die Verkehrsverhältnisse imFlugbetriebsbereich praktisch einzuweisen.

Die Anfahrtswege zur Baustelle sind - nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen - so auszuschildern,dass ein eindeutiger, den Flugbetrieb nicht störender Anfahrtsweg möglich ist.

Ein Befahren des Flugbetriebsbereichs ist nur mit entsprechender Hinderniskennzeichnung erlaubt.

Beim Betreiben der Baustelle ist auf ein Höchstmaß an Sauberkeit und Ordnung zu achten, damit eineBeschädigung von Luftfahrzeugen durch aufgewirbelte Teile ( Fremdkörperschaden ) ausgeschlossen ist.

Fahrzeuge im Flugbetriebsbereich sind mit rot-weißer Flagge oder gelber Umleuchte zu kennzeichnen.

Wenn Fahrzeuge über Grünflächen fahren, müssen vor dem Befahren befestigter Flächen die Reifen desFahrzeugs gesäubert werden.

An den Flugbetriebsbereich angrenzende Baustellen müssen außerordentlich sauber gehalten werden.

Herumliegende Gegenstände, wie z.B. Styroporteile oder Folien können durch Wind oder den Rotorabwindder Hubschrauber auf das Flugfeld gelangen und dort großen Schaden anrichten.

Firmen angrenzender Baustellen sind durch die Flugsicherheit einzuweisen.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften hat das sofortige Einstellen der Bauarbeiten zur Folge.

Vorbemerkungen Kampfmittelräumung

Vorbemerkung Kampfmittelräumung

Der Kampfmittelverdacht ergibt sich bisher aus der Bombardierung der Jahre 1944 und 1945,bei denen etwa 160 t Bomben abgeworfen wurden. Die Taktfolge bzw. Abwurffrequenzvariierte, so dass die Abstände derBombeneinschläge von mehreren Dezimeterm bis zu einigen hundert Metern betragen können.So ergibt sich eine zusammenhängende Blindgängerverdachtszone von über 50 ha. Es liegengegenwärtig keine Hinweise auf Langzeitzünder vor.

Gegenwärtig liegen keine Hinweise auf Kampfhandlungen durch Bodentruppen imUntersuchungsgebiet vor. Besonders zu Kriegsende wurde vielerorts Munition und Waffen inFlak- oder sonstigen Stellungen, bzw. in Trichtern, Gruben und natürlichen Hohlformenzurückgelassen oder verschüttet.Die Luftbilder zeigen verschiedene Verteidigungsanlagen wie Deckungslöcher undSplitterschutzgräben vorrangig im Nordwesten und Westen des ehemaligen Flugfeldes.Kampfmittelfunde sind im Untersuchungsgebiet deswegen möglich.

Die Festlegungen sowie die Güte- und Prüfbestimmungen nach Ziffer F1 sind vollständig

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Leistungsbeschreibung

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in EUR in EUR anzuwenden bzw. umzusetzen.

Der Leistungszeitraum beginnt unmittelbar nach Vergabe

Aufgabenstellung

A. Aufgabenstellung

Neun vorgegebenen Verdachtspunkten auf Bombenblindgängern mit folgendem Arbeitsumfang untersuchen (Übersicht):

- Vermessung und Markierung des Verdachtspunktes,- Aufbau mit Vorhaltung und Abbau der Räumstelleneinrichtung,- Herstellung der Sondier- und Räumfreiheit,- Begleitung der Baufeldfreimachung,- Bohrlochsondierung sowie Nachgraben auf tiefergelegene durch Bohrlochsondierung ermittelte Störpunkte,- Nachweis der Sondier- und Räumarbeiten (Dokumentation von Leistungen, Personal, Fundarten, Räumstellenprotokolle, Abschlußbericht),- interne und externe Qualitätssicherung,- Information und Zusammenarbeit mit dem AG, der Fachbauleitung/Projektsteuerung Kampfmittel (viasecure®DeutschlandGmbH) und dem Regierungspräsidium Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Pfaffenwaldring 1, 70569 Stuttgart.- Übergabe der freigegebenen Bohrlöcher an den Auftraggeber (AG).

Allgemeine Angaben

B. Allgemeine Angaben

B.1 Vermessung

Die Verdachtspunkte sind vom AN vor Arbeitsbeginnpräzisierend zu vermessen.

Das Einmessen der Verdachtspunkte ist mit DifferentialGPS (DGPS) durchzuführen.

B.2 Markierung der Bohrfelder

Vor Beginn der Räumungsarbeiten ist die Reihenfolge derBohrfelder festzulegen.

B.3 Räumstelleneinrichtung

Bei der Festlegung des Standortes derRäumstelleneinrichtung ist zu gewährleisten, dass:

- die Erreichbarkeit mit Fahrzeugen möglich ist,- die Wege zu den Räumfeldern möglichst kurz sind,- eine Rettungs- bzw. Sicherheitskette aufgebaut werden kann,- die Anfahrtswege gekennzeichnet werden.

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

Der Standort für die Räumstelleneinrichtung ist mit dem AG abzustimmen und bestätigenzulassen. Während der Räumarbeiten ist die Räumstelle unter Einbeziehung einesSicherheitsbereiches gegen unbefugten Zutrittabzusperren. Die Begrenzung des Sicherheitsbereiches ist mit dem AG festzulegen, zukennzeichnen und während der Räumzeiten zu beachten. Insbesondere außerhalb derRäumzeiten sind Räumstelleneinrichtungen, Geräte etc. gegen unbefugten Zugang/Zugriff zusichern bzw. wertvolle Ausrüstung sicher zu stellen.

B.4 Ver- und Entsorgungsleitungen im Räumgebiet

Vor Beginn der Räummaßnahme sind verbindliche Informationen (z.B. Leitungspläne, Unterflurkoordinierungspläne) über die Lageunterirdisch vorhandener Versorgungsleitungen privater und öffentlicher Betreiber einzuholen.Dazu gehören, Erdgas, Be- und Entwässerungs-, Telefon-, Strom-, Antennen- undBlitzschutzleitungen etc. ZurFeststellung können Sondierungen und Grabungen erfolgen.Grenzsteine, bauliche Anlagen und Einrichtungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowiesonstige Gegenstände, die bei den Räumarbeiten gefunden werden, sind zu sichern.

B.5 Herstellung der Sondier- und Räumfreiheit

Im Interesse einer zügigen und gewissenhaften Durchführung ist die Begeh- undBefahrbarkeit der Fläche zu gewährleisten.

Als Sondier- und Räumhindernis gelten:- hohes Gras und anderer Bewuchs (Randstreifen)- natürliche und künstliche Sondierhindernisse- bauliche Anlagen

a) Hohes Gras und anderer BewuchsHohes Gras und anderer Bewuchs sind vor Beginn der Sondierung zu beseitigen.

b) natürliche und künstliche SondierhindernisseEventuell vorhandene natürliche oder künstliche Hindernisse sind vor dem Sondiervorgang zubeseitigen.Dies gilt insbesondere, sofern diese aus Metall (z.B. Zaun, Bewehrung in Altfundamenten,etc.) bestehen.Sind hierbei Erdarbeiten notwendig, so sind diese von einem Fachkundigen zu überwachen(siehe Punkt B.6 Aushubüberwachung bei Erdarbeiten).

d) bauliche AnlagenDas Sondieren und Räumen in und auf baulichen Anlagen ist in der Regel von großenStörfaktoren (Bewehrung in Stahlbeton, Leitungen, eingebaute Metallteile, etc.) beeinflusst.Durch die Wahl geeigneter Modi der verwendeten Magnetsonden werden z.B. parallel zurSuchrichtung verlaufende Störquellen (Leitungen usw.) ausgeblendet. So wird vor demUmsetzen von Schuttmassen zuerst mit auf geringe Empfindlichkeit eingestellten Sondennach größeren Störkörpern gesucht und diese werden, falls vorhanden, anschließend durchAufgraben freigelegt und beseitigt. Dabei ist Baggereinsatz vorgesehen. Der Aufwand ist in die einschlägigen Einheitspreise einzurechnen. Zu beachten ist bei diesemVerfahren allerdings die mögliche Überlagerung der Sondenausschläge auf evtl. vorhandeneKampfmittel durch die Signale von Störquellen, die nicht von Munition herrühren.

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR B.6 Aushubüberwachung bei Erdbauarbeiten

Eine Aushubüberwachung ist nicht vorgesehen

B.7 Sondierung und Beräumung der Fläche

Die Bohrfelder sind vor der Bohrlochsondierung mittels konventioneller Sondierung aufoberflächennahe Kampfmittel zu untersuchen und diese zu beseitigen .Die Beräumung der Fläche erfolgt mittels konventioneller Sondierung von Hand.

Bei entsprechender Anzeige der eingesetzten Geräte bestimmt der Sondierer die Lage desStörpunktes und weist den Räumarbeiter an, den Störpunkt zu öffnen bzw. denferromagnetischen Körper freizulegen. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen bisdie Störursache gefunden ist. Bei tiefer liegenden Störpunkten kann ein zusätzlicherTechnikeinsatz (z.B. Bagger) erfolgen. Nach Freilegung und Identifizierung eines Störkörpersdurch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz wird entschieden, obdieser handhabungs- und transportfähig ist (siehe Punkt B.10 Umgang mitMunition/Kampfmitteln).

Die Beräumung von Verdachtspunkten erfolgt unter Wahrung vorgeschriebenerSicherheitsabstände.

In Bereichen, in denen aus technischen Gründen eine flächenhafte Sondierung nicht erfolgenkann, sind andere geeignete Verfahren anzuwenden, Gefährdungen einzuschätzen undMaßnahmen einzuleiten, die diese Gefahren abwehren, z.B. schichtweises Abtragen odermaschinelle Räumung usw.

B.8 Bohrlochsondierung

Bei der Bohrlochsondierung - Tiefensondierung für anschließende Spezialtiefbauarbeiten -eingesetzte Bohrverfahren müssen den Einsatz des Sondierverfahrens ohne Störung durchdie eingesetzten Bohrwerkzeuge ermöglichen. Zurzeit werden für die Durchführung derBohrlochsondierung Magnetometer eingesetzt. Die Bohrlochaussteifungen oder dieBohrwerkzeuge, in denen gemessen wird, müssen deshalb aus nichtferromagnetischen Werkstoffen bestehen.

Es können in Abhängigkeit von der Standortmorphologie, den örtlichen Verhältnissen, dererforderlichen Bohrlochtiefe etc. nachfolgende Verfahren eingesetzt werden:

- Bohren mit Stahlschnecke in standfestem Boden mit nachfolgendem Einbringen der nichtmagnetischen Aussteifung (z.B. Kunststoffrohre),- Bohren mit Hohlbohrstahlschnecke mit Bohrkopf, der nach dem Niederbringen des Loches gezogen werden kann. In die Schnecke wird danach die nichtmagnetische Aussteifung eingebracht und die Schnecke gezogen,- Bohren mit Aluminium-Hohlbohrschnecke und Sondierung im Gestänge,- Spülbohrungen mit Glattrohrgestänge (Spülung mit Wasser oder Luft),- direktes Einspülen des Messrohres.

Beim ersten Bohrloch muss das Niederbringen der Bohrung in Ein-Meter-Schritten erfolgen.Dazu wird nach jedem Bohrmeter die Schnecke gezogen und eine Sonde in das Bohrlocheingeführt bzw. in der Aluminium- Hohlbohrschnecke sondiert. Dieses Verfahren wiederholtsich bis zu der gewünschten endgültigen Bohrlochtiefe. Im Anschluss werden im Abstand von

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Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR 1,50 m zu diesem ersten Bohrloch weitere Bohrungen, nunmehr in einemArbeitsgang, durchgeführt. Die Sicherheit für eine Folgebohrung wird jeweils durch dieSondierung in dem unmittelbar angrenzenden Bohrloch erreicht. Die Daten derBohrlochsondierung werden entweder von Hand notiert oder durch die Computersondierungerfasst. So entsteht ein Bohrlochprofil, welches über eventuell angrenzende ferromagnetischeMaterialien Auskunft gibt.

Sofern bei diesen Arbeiten Störkörper festgestellt werden, sind diese mittelsKontrollschachtungen durch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20Sprengstoffgesetz zu identifizieren und zu beseitigen (siehe Punkt B.10 Umgang mitMunition/Kampfmitteln).Hierbei gilt es, die Böschungsneigungen abhängig von der Beschaffenheit desBodenmaterials und der Tiefe der Nachgrabung entsprechend den einschlägigen technischenRegeln zu beachten oder Verbaumaßnahmen vorzusehen (gemäß DIN 4124).

B.9 Nachweis der Sondier- und Räumarbeiten bzw. Qualitätssicherung (Eigenüberwachung)

Die Munitionsfreiheit von Material ist durch innere Qualitätskontrolle sicherzustellen. Über dieAbnahme und Endkontrollmaßnahmen entscheidet der Projektbegleiter.

Der AN führt durch einen dem AG zu benennenden Befähigungsscheininhaber nach § 20Sprengstoffgesetz eine qualifizierte Eigenüberwachung durch, welche beinhaltet:- kontinuierliches Nachsondieren beräumter Flächen, inkl. Auswertung der Ergebnisse,- Pflege und Wartung der Sondiergeräte entsprechend Festlegung des Herstellers mit Nachweis im Gerätebegleitbuch,- Durchführung des Geräteabgleichs mit Protokollierung bzw. Kalibrierung (siehe auch Punkt D.3 Dokumentation). Diese Tätigkeiten sowie der Transport, Sortieren und Einlagern der geborgenen Munition und Schrottteile beeinflussen nicht das o.g. maximal zulässige Verhältnis von Befähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz zu Räumpersonal (Sondenführer und Räumarbeiter) von 1:10. Die Eigenüberwachung des AN wird durch den Projektbegleiter des AG kontrolliert.

B.10 Umgang mit Munition/Kampfmitteln

Fundmunition geht in den Besitz des AN über. Bei Auftreten von relevanter Munition sind derAG und der Projektsteuerer sofort zu informieren.

Vom Suchtrupp dürfen Kampfmittel zunächst nur freigelegt werden. Durch verantwortlicheBefähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz ist nach der Identifizierung über denweiteren Umgang mit den gefundenen Kampfmitteln zu entscheiden. Wenn Zweifel an derTransportfähigkeit bestehen, ist die Entscheidung des Kampfmittelbeseitigungsdiensteseinzuholen, ggf. erfolgt eine Sprengung vor Ort durch diesen.

Bei Antreffen von kontaminiertem Boden ist sofort eine Regelung der weiterenVorgehensweise mit dem Haupt-AN/ Projektausführendem Unternehmen anzustreben.

Werden Spreng- oder Splitterbombenblindgänger und andere Kampfmittel aufgefunden, istwie folgt zu verfahren:

Benachrichtigung von:1) AG,

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR 2) Regierungspräsidium Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Pfaffenwaldring 1, 70569Stuttgart, Tel.: 0711/904-40000 (nach Dienst 0711/904-43333)3) Projektbegleiter

Der verantwortliche Befähigungsscheininhaber benachrichtigt den Munitionsräumdienst(Sprengkommando) und spricht weitere Entscheidungen und weitere Vorgehensweisen ab.Der Munitionsräumdienst (Sprengkommando) fällt die Entscheidung, ob vor Ort entschärftwerden kann oder gesprengt werden muss oder bei konventioneller Munition abtransportiertwird. Bei Eintreffen des Sprengkommandos sind diesem die Kampfmittel protokollarisch zuübergeben. Jeglicher allgemeiner Schrott wird im Schrottcontainer der Räumstelle entsorgt.

B.11 Baumaschineneinsatz

Die zur Kampfmittelräumung eingesetzten Baumaschinen und Geräte müssen mindestensden Sicherheits-anforderungen der BGV Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Fahrer-und Bedienungsplätze sind mit geeigneter Sicherheitsverglasung der bzw. vor derFrontscheibe und verstärkte Stahlplatten im Fußbereich unter Berücksichtigung derallgemeinen Betriebserlaubnis (analog - BGI 833) auszurüsten. Der Nachweis ist vorArbeitsaufnahme zu erbringen. Gleiches gilt für Fräsen o. ä., die für Vorarbeiten (Freischnittetc.) eingesetzt werden. Der Aufwand ist in die einschlägigen Einheitspreise einzurechnen.

Hiervon ausgenommen können Baumaschinen und Geräte sein, die für Bodeneingriffe odervorbereitende Arbeiten in Bereichen eingesetzt werden, in denen nach Belastungsereignisbereits Bodenumsetzungen oder Arbeiten stattgefunden haben, die Kampfmittel nichterwarten lassen. Der AG bzw. dessen Projektsteuerer ist entsprechend zu konsultieren.

Bei Bodeneingriffen in munitionsbelastete Fläche, die nicht durch Personal der FachfirmaKampfmittelräumung durchgeführt werden, sind besondere Versicherungsbedingungen zubeachten, auch wenn eine Begleitung der Arbeiten durch die Fachfirma erfolgt. Vor Beginnder maschinellen Arbeiten ist ein Arbeits- und Sicherheitsplan zu erstellen und dem AGvorzulegen. Das Personal des AN ist in einer gesonderten Belehrung über die Gefahren unddie Schutzmaßnahmen aktenkundig zu belehren.

Weiterhin sind die einschlägigen Gesetze, Regeln und berufsgenossenschaftlichenVorschriften einzuhalten. Geländeflächen und außerhalb der Projektflächen genutzteBereiche, die durch den Baubetrieb, z.B. des An- bzw. Abtransportes des Materials sowie beiAufgrabungen für Rohrleitungen und Schächte jeglicher Art benutzt werden müssen, sindabzudecken und später mit bauseits vorhandenem Oberboden anzudecken.

B.12 Übergabe der geräumten Flächen an den Auftraggeber (AG)

Die Übergabe der geräumten Flächen und Teilbereichen an den Auftraggeber hat unmittelbarnach Beendigung der Räumarbeiten zu erfolgen.

B.13 Beschreibung des Produktes

Nach der Kampfmittelsondierung und -bergung gemäß bisher genannten Punkten sind dieübergebenen Areale nach dem Stand der Technik entsprechend der Aufgabenstellungkampfmittelfrei.

Die so beräumten Areale können für Baumaßnahmen jeglicher Art einschließlich eventuelldamit im Zusammenhang stehender (Spezial-)Tiefbauleistungen genutzt werden.

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR B.14 Grundlagendokumente

- Allgemeine und zusätzliche (technische) Vertragsbedingungen (siehe Punkt E und F)- Geltende gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen zur Kampfmittelräumung- Unfallverhütungsvorschriften- Arbeitshilfe Kampfmittelräumung des BMVBS- Güte- und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland D.V.- Weitere zu beachtende Vorschriften (z.B. Arbeitsstättenverordnung Absperrgenehmigungen)

Beschreibung der Räumstelle

C. Beschreibung der Räumstelle

C.1 Lage und Zufahrt der Räumstelle

Das Baufeld liegt imnnerhalb der Liegenschaft Heeresflugplatz Laupheim.Die Lage Blindgänger- Verdachtspunkte ergeben sich aus den Ausführungsplänen.

Verwaltungsmäßige Zuordnung: Baden-Württemberg,Landkreis Biberach, Stadt 88471 Laupheim,

Die Zufahrt zur Räumstelle erfolgt über die Kaserneneinfahrt. Die erforderlichen Genehmigungen sind rechtzeitig zu beantragen.

C.2 Historie des Baufeldes

Für die mögliche Belastung der Fläche mit Kampfmitteln sind folgende historische Faktenmaßgeblich:

(siehe historisch-genetische Rekonstruktion der OFD Niedersachsen - liegt bei Baubeginn vor)

Belastung durch alliierte Abwurfmunition und.

C.3 Naturräumliche Standortverhältnisse

- Geologie und Hydrogeologie: Das Bodengutachten und Altlastengutachten kann bei dem AG eingesehen werden.

C. 4 Gebäude und bauliche Anlagen

- Lagepläne von baulichen Anlagen und Bauwerke liegen vor.

C. 5 Angaben zum bekannten Munitionsinventar

Historische Bestände wie Beladungspläne der Flugzeuge liegen vor und werden mitBeauftragung übergeben (HGR). Vergrabene bzw. weggeworfene deutsche und alliierteMunition ist nicht auszuschließen.

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

Räumaufgabe

D. Räumaufgabe

D.1 Beschreibung der Räumaufgabe

Der Projektbereich entspricht dem Gebiet des Baufeldes des vorliegenden Projektes und ist imLageplan eingezeichnet.

An neun vorgegebenen Blindgänger-Verdachtsflächen ist eine Bohrlochsondierung mit je 37Rasterbohrungen im Abstand von 1,5 m durchzuführen, zu interpretieren und zudokumentieren. Die Bohrungen sind 6m unter GOK des Niveaus von 1945 einzubringen undzu verbauen. Bei anstehendem Felsen sind die Sondierbohrungen abzubrechen. Bei Anomalien, die auf Bombenblindgänger hinweisen, sind bei Erfordernis Zusatzbohrungendurchzuführen,bis die exakte Lage der Anomalie bestimmbar ist.

D.2 Anforderungen an die Räumstelleneinrichtung

Hinweis zur Vorbereitung:

- Räumstelle einrichten (unter Berücksichtigung der im Hinweis und unter Punkt B.3 genannten Angaben),- Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen in Vorbereitung der Räummaßnahme,- Erstellung von Betriebsanweisungen, Belehrungen, Erbringung von Nachweisen gemäß Leistungsbeschreibung Kampfmittelräumung sowie für den Räumauftrag, die Sammelstellen für Schad- und Wertstoffe, Abfälle dgl.,- Geräte, Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung der Räumleistung erforderlich sind, auf die Räumstelle transportieren, bereitstellen und betriebsfertig aufstellen,- die erforderlichen mobilen bzw. festen Anlagen herstellen: Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager usw. transportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Abwasser- und Fernsprechanschlüsse, sowie Ver-und Entsorgungseinrichtungen und dgl. sind für die Räumstelle, soweit erforderlich als zusammenhängende Einheit herzustellen. Die Entsorgungseinrichtungen müssen so angeordnet werden, dass die Entsorgungsfahrzeuge ungehindert heranfahren können. Es ist mindestens ein Funktelefon mit verstärkter Antenne vorzuhalten und der ständige Kontakt zum Räumpersonal sicherzustellen (Handy o. Betriebsfunk). Die Vorhaltung der Räumstelle ist gemäß VOB/Teil C eine Nebenleistung. Es erfolgt keine besondere Vergütung. Der Aufwand ist in die einschlägigen Einheitspreise einzurechnen. Hierzu zählen u.a. Kosten für das Vorhalten und Warten der Werkzeuge, Geräte, Anlagen, Einrichtungen, Abwasser-, Abfallkosten, für Kommunikationsmittel, Reinigung usw., EDV-Ausrüstung sowie für Dokumentationsaufgaben.

D.3 Dokumentation

Es ist eine tägliche digitale Dokumentation der Arbeiten für die gesamte Bauzeit zu führen. DieDokumentation erfolgt datums- und lagebezogen in

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR Bautagebücher, Aufmassblätter, Befundlisten und Dokumentationskarten.Die geborgenen Kampfmittel werden nach Typen und -arten dokumentiert und den einzelnenRäumabschnitten zugeordnet. Munition ist mit dem Auffinden am Ort digital zu fotografieren.Das Foto ist mit dem Fundort und der Munitionsbeschreibung zu versehen und auf einemDatenträger im JPG - Format dem AG bzw. dessen Projektbegleiter zu übergeben. SonstigeFundergebnisse (z.B. Angrabungen, Zivilschrott) sind analogfotografisch zu dokumentieren. Verwendete Datenträger für Fundlisten, Karten und Fotos sinddem AG virenfrei zu übergeben.

Die Dokumentation umfasst:

a) Objekttypen- Munition- Munitionsteile- Munitionsschrott- ggf. chemische Substanzen (möglicherweise kontaminierte Fläche)- ziviler Industrieschrott

b) Objektarten- Munition nach Herkunft (D oder alliiert), Art, (Panzer-, Spreng- u. a. Granaten) und Kaliber bzw. Typ in Stück und Menge in kg, inkl. genauer Kennzeichnung,- sonstiger Munitionsobjekte wie z.B. Handgranaten, Minen, Raketen, Sprengstoffpresslinge nach kg, etc.,- Munitionsteile nach sprengkräftigen Objekten (z.B. Granatenteile mit anhaftendem Sprengstoff, Zünder) und- nichtsprengkräftigen Objekten nach Stück und kg.

Identifikation, Festlegung des Typs und der Art der Fundmunition sowie das Wiegen erfolgtdurch das Fachpersonal des AN.

c) Fortschreibung des täglichen Standes nach Leistungspositionen (LV), Ausfallzeiten.

d) Bautagebuch mit Angabe der Einsatzzeit der eingesetzten Geräte und Anlagen sowiePersonaleinsatzzeit, Vorkommnissen und Festlegungen.

e) Aufmaße

f) Tägliche digitale Fotodokumentation der Fundmassen,

g) Abschließende Übergabe von Bautagebuch, Aufmassblätter, Listen und Karten auf CD-Rom vor Schlussrechnung.

Zusätzliche Vertragsbedingungen

E.1 Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes

Die Erlaubnis gemäß § 7 Sprengstoffgesetz und die Befähigung der VerantwortlichenPersonen gemäß § 20 Sprengstoffgesetz muss vor Auftragsbeginn dem AG im Originalnachgewiesen werden.

E.2 Personaleinsatz

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR Im Einzelnen gelten folgende Mindestanforderungen bezüglich des auf der Räumstelleeinzusetzenden Personals:

Die verantwortliche Person (Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG) alsRäumstellenleiter/Feuerwerker muss mindestens eine fünfjährige Berufserfahrung aufweisenkönnen. Zudem muss ein Nachweis der speziellen Fachkunde gemäß BGR 114 Anhang 5 als"Verantwortliche Person", ein Nachweis der Bestellung als "Verantwortliche Person" gemäß §19 SprengG und ein Nachweis der Übertragung von Unternehmerpflichten gemäߧ 13 BGV A1 vorhanden sein. Der Befähigungsscheininhaber ist mit der Beauftragung demAG zu benennen. Ein Wechsel in der Räumstellenleitung bedarf der vorherigen Zustimmungdes Auftraggebers. Das Verhältnis Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG zuRäumpersonal darf aus Sicherheitsgründen maximal 1:10 betragen. In jedem Trupp muss dieHälfte des Personals aus erfahrenen Kampfmittelräumarbeitern bestehen. Hierzu ist einemindestens zweijährige Tätigkeit in der Kampfmittelräumung als Räumhelfer und schriftlicheBestellung durch den Arbeitgeber notwendig. Personen unter 18 Jahren dürfen auf derRäumstelle nicht beschäftigt werden. Alle eingesetzten Personen müssen einen Nachweis einer fachspezifischenEinweisung bzw. Erstbelehrung (mindestens 16 Stunden Lehrprogramm über die Grundlagender Organisation der Kampfmittelräumung, der Bergungs- und Sondentechnik, der Gefährdungdurch Kampfmittel, Sicherheitsbestimmungen etc.) besitzen.Zur Gewährleistung eines jederzeitigen Informationsaustausches auf der Baustelle sowiegegebenenfalls erforderlicher sofortiger Kontaktaufnahme zu Dritten darf ausSicherheitsgründen ausschließlich Personal eingesetzt werden, das der deutschen Sprache inWort und Schrift mächtig ist.Es ist zu gewährleisten, dass der Räumstellenleiter während der gesamten Ausführungszeitjederzeit auf der Räumstelle erreichbar ist (Mobiltelefon) und zwischen Bedienstetenverschiedener Einsatzorte die direkte Kontaktmöglichkeit gegebenenfalls durch Betriebsfunkhergestellt wird.

E.3 Pflichten des Auftragnehmers (AN)

Bei besonderen Vorkommnissen (hierzu zählen auch Räumerschwernisse) ist der AGunverzüglich zu unterrichten und gemäß dessen Weisung weiter zu verfahren. Dies gilt insbesondere bei Unfällen durch Kampfmittel mit Personen- und/oder Sachschadenoder dem Auffinden und Sprengen von Bomben und nicht transportfähiger Munition. Soferndadurch laufende Arbeiten unterbrochen sind oder sein könnten, sind diese Arbeiten bis zumEntscheid über das weitere Vorgehen zu unterbrechen.

E.4 Versicherung

Für die bei den Vertragsarbeiten eingesetzten Arbeitnehmer hat der AN eineBetriebshaftpflichtversicherung sowie eine zusätzliche Unfallversicherung für den Todesfallund für den Fall dauernder Erwerbsunfähigkeit abzuschließen. Die Versiche-rungssummenmüssen für den Todesfall mindestens je _ 50.000,-- und für den Fall dauernderErwerbsunfähigkeit mindestens je _ 100.000,--betragen. Die Mindestversicherungssummemuss bei Personen- und Sachschäden 2.500.000 EUR betragen. EntsprechendeVersicherungsnachweise sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten unaufgefordertvorzulegen. Die Bezahlung fälliger Versicherungsprämien sind dem AG auf Verlangennachzuweisen.

E. 5 Arbeitszeit

Die Arbeiten können nur außerhald des Flugbetriebes durchgeführt werden.

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR Die Arbeiten müssen an Wochenenden stattfinden, Freitag ab 12:00 bis Montag 6:00 Uhr. Alle Kosten die wegen der eingeschrängten Arbeitszeiten anfallen sind in die EPseinzurechen (Sonntagsarbeit, Nachtarbeiten, mehrmalige Anfahrten etc.)

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)

Vor Erbringung der Vertragsarbeiten sind folgende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften,Regeln, Richtlinien, Informationen, Grundsätze und Weisungen gültig:

F.1 Gesetze und Verordnungen, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften,Berufsgenossenschaftliche Regeln, Richtlinien, Informationen und Grundsätze;Landesrechtliche Vorschriften und sonstige Bestimmungen

Die in der Arbeitshilfe Kampfmittelräumung des BMVBS und BMVg Ziffer 3 und den Güte- undPrüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschlands e.V.Anhänge A1, A2 und A3 beschriebenen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regeln,Richtlinien und Weisungen sind unbedingt einzuhalten.

Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem AG vor Aufnahme der Arbeiten durch den ANvorzulegen:

- Nachweis der ausgebildeten Ersthelfer gemäß BGR 114 Anhang 5,- Vorsorge- und Rettungskette,- Gefährdungsbeurteilung gem. BGVR CHV 2 § 5,- Betriebs- und Arbeitsanweisungen für Sortierung, Aufbewahrung und Transport von Munition,- Betriebs- und Arbeitsanweisungen Sondieren von Oberflächen und Tiefensondierung,- Betriebs- und Arbeitsanweisungen Bergen von Munition aus tiefer liegenden Verdachtspunkten,- Räumstellenanmeldungen bei Gewerbeaufsicht/ Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Unfallkrankenhaus, Berufsgenossenschaft.

Die vorstehenden Unterlagen und Nachweise haben keine entbindende Wirkung auf diesonstigen Pflichten des AN gegenüber den gesetzlichen Vorschriften.

Auf jeder Räumstelle muss eine Erste Hilfe Ausrüstung je Räumtrupp nach BGV A5, geeignetepersönliche Schutzausrüstungen (mindestens der Räumaufgabe angepasster Kopf-, Augen-,Fuß- und Handschutz) und eine Notfallausstattung in dreifacher Ausführung bestehend aus:- Schutzbekleidung Tyvec Anzug, beschichtet- Atemschutzmaske mit Kombinationsfilter (Schutzumfang A2, B2, E2, K2, P2), incl. Ersatzfilter- Einmalhandschuhe- Augenspülflasche (medium) vorhanden sein.

Es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.

F.2 Belehrung

Das Personal des AN ist vom Aufsichtspersonal des AN vor Arbeitsaufnahme und zu Beginneines jeden Monats und bei einem Wechsel des Personals zu belehren und in die Aufgabeneinzuweisen. Diese Belehrung ist aktenkundig zu machen und dem AG regelmäßig zurKontrolle vorzulegen.

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

Für die "innere Sicherheit" und "äußere Sicherheit" (Betriebssicherheit auf der Räumstelle) istder Räumstellenleiter des AN verantwortlich. Aus Gründen der inneren Sicherheit kannzeitweilig auch ein höheres Verhältnis von Befähigungsscheininhabern zum Räumpersonalerforderlich werden.

1. Bohrlochsondierung und Verifizierung der Anomalien

1.1. Bohrlochsondierung

1.1.1. RäumstelleneinrichtungMobilisation und Räumung des zur Ausführung einercomputergestützten Bohrlochsondierung mittelsGeomagnetik erforderlichen Personals (Bohr- undMesstrupp) samt Geräten einschließlich deren An- undAbtransport.Verrechnet wird jede Mobilisation auf der Baustelle fürden Bohrtrupp je zusammenhängender Einsatzzeitraum.

1,000 St ......................... .........................

1.1.2. Vorschachten bis 2m TiefeVorschachtung entsprechend Position 01.0004 und 01.0005

Vertikalbohrungen gem. Leistungsbeschreibung bis 6 mTiefe niederbringen. Die erste Bohrung wird inTiefenabschnitten von 1,00 m durchgeführt, diejeweiligen Tiefenabschitte sind nach Ziehen derBohrschnecke computergestützt zu sondieren unddokumentieren und interpretieren. Daran anschließenderfolgen die weiteren Bohrungen in einem Arbeitsgangmit anschließender Sondierung, wenn diese einen Abstand< 1,50 m zum ersten Bohrloch einhalten.Die Verifizierung der Störkörper erfolgt nach denPositionen 3

30,000 St ......................... .........................

1.1.3. Durchörterung OberflächenversiegelungDurchörterung einer Verhärtungszone und einerallenfalls vorhandenen Oberflächenversiegelung.

30,000 St ......................... .........................

1.1.4. Bohrlochsondierung 0 - 6 m TiefeAuf- und Abbauen sowie Umstellen aller Werkzeuge undGeräte zur Durchführung einer Kampfmittelerkundungmittels Bohrlochsondierung.Kann trotz exakter Einbautenerhebungen eineBeschädigung der Einbauten nicht ausgeschlossen werden,so ist vor Beginn der Bohrung ein händisch gegrabenerVorschacht herzustellen.

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

Vorsondierung (Flächensondierung) der Bohrfelder aufgroßen ferromagnetischen Anomalien in Umkreis vonmindestens 5m um die einzelnen Bohrlöcher.Abteufen einer Vertikalbohrungen gem.Leistungsbeschreibung bis 6 m Tiefe mit einemEnergieeintrag von weniger als 650KJ/m2 in den Boden(zBSchneckenbohrung), mit einem Durchmesser nach Wahl desAuftragnehmers. Die erste Bohrung wird inTiefenabschnitten von 1,00 m durchgeführt, diejeweiligen Tiefenabschitte sind nach Ziehen derBohrschnecke computergestützt zu sondieren unddokumentieren und interpretieren. Daran anschließenderfolgen die weiteren Bohrungen in einem Arbeitsgang,wenn diese einen Abstand < 1,50 m zum ersten Bohrlocheinhalten wird und ein gefahrloses Weiterbohren möglichist sowie deren anschließenden Sondierung,Dokumentierung und Interpretation der Messergebnisse.Die Verifizierung der Störkörper erfolgt nach denPositionen 2

Die Leistung beinhaltet auch:• Verrohrung der Bohrung in nichtstandfesten Böden,• Durchführung der Messung im Bohrloch damit dienächste Bohrung im gesicherten Detektionsbereichausgeführt werden kann,• das Laden und Wegschaffen des erbohrtenBodenmaterials,• bodenschichtengleiches Verfüllen des Bohrloches nachder Messung inkl. geeigneter Verfüllstoffe.

360,000 St ......................... .........................

1.1.5. Bohrlochsondierung 0 - 9 m Tiefewie vor, jedoch bis 9,00 m Tiefe

40,000 St ......................... .........................

1.1.6. Bombenbergung ohne VerbauFreilegung von Bomben oder Bergung von gefährlichenEinzelobjekten ohne Verbau, Bergungsgrube ausheben,vorschriftsmäßig böschen, Freilegen, Vorbereitung derBombenentschärfung. Nach Beendigung der Bergung inLagen verfüllen und verdichten sowie Rückbau

1,000 St ......................... .........................

1.1.7. Abschlußbericht, Dokumentation und BestandsplanAbschlußbericht, Dokumentation und Bestandsplan

1,000 Psch .........................

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

Summe 1.1. Bohrlochsondierung .........................

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

1.2. Verifizierung der Anomalien

Überprüfungen von Verdachtspunkten aus dercomputergestützten Flächensondierung nach eingemessenenPunkten

1.2.1. RäumstelleneinrichtungHerstellung und Räumung der Räumstelleneinrichtung fürBergungstrupp, je zusammenhängender Einsatzzeitraum

1,000 St ......................... .........................

1.2.2. An- und Abtransport Minibagger je TransportAn- und Abtransport Minibagger je Transport

1,000 St ......................... .........................

1.2.3. An- und Abtransport Mobil- oder Kettenbagger je TrpAn- und Abtransport Mobil- oder Kettenbagger jeTransport

1,000 St ......................... .........................

1.2.4. Verifizierung von einzelnen großen StörkörpernVerifizierung von einzelnen großen Störkörpern manuellbzw. mittels Bagger mit Panzerverglasung

Öffnen, Räumen und Schließen von Störkörpern bis 0,50 mTiefe

60,000 St ......................... .........................

1.2.5. wie vor, jedoch bis 1,00 m Tiefewie vor, jedoch bis 1,00 m Tiefe

40,000 St ......................... .........................

1.2.6. wie vor, jedoch bis 2,00 m Tiefewie vor, jedoch bis 2,00 m Tiefe

20,000 St ......................... .........................

1.2.7. wie vor, jedoch bis 3,00 m Tiefewie vor, jedoch bis 3,00 m Tiefe

5,000 St ......................... .........................

1.2.8. wie vor, jedoch bis 5,00 m Tiefewie vor, jedoch bis 5,00 m Tiefe

1,000 St ......................... .........................

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

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1.2.9. wie vor, jedoch über 5,00 m Tiefewie vor, jedoch über 5,00 m Tiefe

1,000 St ......................... .........................

1.2.10. Abschlußbericht, Dokumentation und BestandsplanAbschlußbericht, Dokumentation und Bestandsplan

1,000 Psch .........................

Summe 1.2. Verifizierung der Anomalien .........................

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

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1.3. Stundenlohnarbeiten

Für Stundenlohnarbeiten gelten

Formblatt 215 Nr. 13 EVM (ZVB),Formblatt 615 Nr. 11 EVM (Z) ZVBsowieFormblatt 635 Nr. 10 EVM (L) ZVB.

Im Stundenverrechnungssatz sind enthalten:

- Lohn- und Gehaltskosten, - Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschadigung,Fahrkostenerstattung),- Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge,- Gerneinkostenanteile,- Gewinn.- Kosten für die Anfahrt zur Baustelle bzw. Abfahrt von Baustelle, die Kosten für An-/Abfahrt werden nicht als Arbeitszeit anerkannt und nicht separat vergütet.

Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretendeNacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tatsschlich angefallenen tariflichen Mehrkosten zuzüglich dem Beitrag zurgesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Bei Mehrarbeit (Überstunden) werden zusätzlich dieSozialkosten vergütet.

1.3.10. STLB-Bau: 10/2011 091Vorarbeiter/-in StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS auf Anordnung des AG ausführen.

8,000 h ......................... .........................

1.3.20. STLB-Bau: 10/2011 091Baufacharbeiter/-in StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen.

10,000 h ......................... .........................

Druckdatum: 31.07.2012 Seite: 21 von 24

Staatl. Hochbauamt Ulm Tel.: 0731/27011-110Grüner Hof 2, 89073 Ulm Fax: 0731/27011-199

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag

in EUR in EUR

1.3.30. STLB-Bau: 10/2011 091Bauhelfer/-in StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen.

10,000 h ......................... .........................

1.3.40. STLB-Bau: 10/2011 091Hydraulikbagger einsetzen Fahrer Grabenräumlöffel 5-10tHydraulikbagger, auf Anordnung des AG einsetzen, mit Fahrer,Fahrwerk mit Bereifung, mit Grabenräumlöffel, Masse imBetriebszustand 5 bis 10 t.

5,000 h ......................... .........................

1.3.60. STLB-Bau: 10/2011 091LKW einsetzen Fahrer 8-12tLKW, auf Anordnung des AG einsetzen, mit Fahrer, Nutzlast 8bis 12 t, Kipper.

2,000 h ......................... .........................

1.3.70. STLB-Bau: 10/2011 091Radlader einsetzen Fahrer 55-88kWRadlader, auf Anordnung des AG einsetzen, mit Fahrer,Motorleistung 55 bis 88 kW.

2,000 h ......................... .........................

1.3.80. STLB-Bau: 10/2011 091Kompressor einsetzen BedienungspersonalKompressor, auf Anordnung des AG einsetzen, mitBedienungspersonal, ein Abbauhammer, schallgedämmt.

5,000 h ......................... .........................

Summe 1.3. Stundenlohnarbeiten .........................

Summe 1. Bohrlochsondierung und Verifizi.. .........................

Druckdatum: 31.07.2012 Seite: 22 von 24

Staatl. Hochbauamt Ulm Tel.: 0731/27011-110Grüner Hof 2, 89073 Ulm Fax: 0731/27011-199

Page 23: Dokument 26: [Ohne Namen] - Leistungsverzeichnisse fileLeistungsbeschreibung Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz Laupheim Vergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger

LeistungsbeschreibungZusammenstellung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

1. Bohrlochsondierung und Verifizierung der Anomalien

1.1. Bohrlochsondierung .........................

1.2. Verifizierung der Anomalien .........................

1.3. Stundenlohnarbeiten .........................

Summe 1. Bohrlochsondierung und Verifizi.. .........................

Druckdatum: 31.07.2012 Seite: 23 von 24

Staatl. Hochbauamt Ulm Tel.: 0731/27011-110Grüner Hof 2, 89073 Ulm Fax: 0731/27011-199

Page 24: Dokument 26: [Ohne Namen] - Leistungsverzeichnisse fileLeistungsbeschreibung Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz Laupheim Vergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger

LeistungsbeschreibungZusammenstellung

Projekt: 1412_51911_13022 Heeresflugplatz LaupheimVergabe-Nr: 12-05234 Verifizierung von Bombenblindgänger - Verdachtsp.. Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

LV 12-05234

1. Bohrlochsondierung und Verifizierung der Anomalien .........................

Summe LV 12-05234 Verifizierung von Bomb.. .........................

Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus ......................... EUR

in Höhe von 19,00 % ......................... EUR

......................... EUR

Druckdatum: 31.07.2012 Seite: 24 von 24

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