Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum...

42
Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften BMBF-Projekt „Offene Hochschule Oberbayern (OHO)“

Transcript of Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum...

Page 1: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften

BMBF-Projekt „Offene Hochschule Oberbayern (OHO)“

Page 2: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Herausgegeben durch: BMBF-Projekt „Offene Hochschule Oberbayern“ der Hochschule München (1. Förderphase), vertreten durch die wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Stefan Pohlmann und Prof. Dr. Gabriele Vierzigmann

München: Januar 2015

Download unter: www.hm.edu/oho

Copyright: Vervielfachung oder Nachdruck, auch auszugsweise, zur Veröffentlichung durch Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Herausgeber.

Hinweis: Diese Publikation wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Bund- Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ (1. Wettbewerbsrunde) erstellt. Die in dieser Publikation dargelegten Ergebnisse und Interpretationen liegen in der alleinigen Verantwortung der AutorInnen.

Page 3: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Alle nachfolgenden Unterlagen befinden sich in einem

Entwurfsstadium, sodass diese noch nicht durch die

Hochschulgremien genehmigt wurden.

Page 4: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft

(Extraoccupational Nursing Sciences) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München

vom …

Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 5, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für ange-wandte Wissenschaften München folgende Satzung:

§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmen-prüfungsordnung (RaPO) für die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule für angewandte Wissen-schaften München vom 29.01.2008 in deren jeweiliger Fassung.

§ 2 Studienziel

(1) Ziel des berufsbegleitend angebotenen Bachelorstudiums ist es, durch anwendungs-bezogene Lehre Absolventinnen und Absolventen zu befähigen, die zur selbständigen Anwendung wissenschaftlicher Methoden in der Berufspraxis im globalen Wirtschafts-raum befähigt sind. Durch Vernetzung unterschiedlicher Lehrgebiete und Herausarbei-tung gemeinsamer Prinzipien der Analyse, Modellbildung, Simulation und Synthese werden das kreative Potenzial und die Kompetenz zur Bearbeitung komplexer Aufgaben gefördert. Der Praxisbezug wird über das „Skills Lab“ hinaus durch Projektarbeiten in ei-ner pflegerischen Einrichtung und die Bachelorarbeit sichergestellt.

(2) Zielgruppe dieses berufsbegleitenden Bachelorstudienganges sind Personen, die bereits eine Ausbildung im pflegerischen Bereich absolviert haben. Die Studierenden können neben dem Studium ihrer Tätigkeit nachgehen, da die Lehrveranstaltungen zu schicht-dienstgerechten Zeiten angeboten werden. Darüber hinaus werden die Studierenden angehalten, in Phasen des Selbststudiums mit Unterstützung eines Tutors verstärkt vir-tuelle Angebote des E-Learnings zu nutzen, um sich gezielt auf die Lehrveranstaltungen vorzubereiten.

(3) Neben der Vermittlung fachlicher Kenntnissen werden im Bachelorstudium auch über-greifende Qualifikationen, wie soziale Kompetenz, Kommunikations- und Teamfähig-keit gefördert. Die im Studium erworbenen pflegewissenschaftlichen Kenntnisse und deren praktische Umsetzung bieten die Voraussetzung zur Verwirklichung einer an-spruchsvollen beruflichen Kariere.

(4) Darüber hinaus sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, eigenständig für Ih-ren Berufsalltag nützliche wissenschaftliche Methoden anzuwenden und zu entwickeln, weshalb Projektstudien angelegt sind, die von den Studierenden in einem Betrieb ihrer Wahl umgesetzt werden können. Dieser Ansatz basiert auf der Integration und dem Transfer der theoretischen Lerninhalte in die praktische Tätigkeit sowie dem Einbringen konkreter Fallstudien und Projektarbeiten aus der beruflichen Praxis in den Lernalltag.

(5) Die Lerninhalte zeichnen sich durch wissenschaftliches Niveau aus, welches dem An-spruch an einen etablierten Pflege-Dual-Studiengang gerecht wird und das sich schnell entwickelnde Berufsfeld auch in internationaler Ausrichtung berücksichtigt. Der be-

1

Page 5: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

rufsbegleitende Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft ist modular aufgebaut. Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein.

§ 3 Zugangsvoraussetzungen

Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen und Studienbewerber Zugang, die über eine in Bayern anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und den Abschluss in einem pflegerischen Beruf (z. B. Gesund-heits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderrankenpfleger/in Altenpfleger/in) ver-fügen.

§ 4 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit

(1) 1Die dem Bachelorstudium vorausgehende pflegerische Ausbildung zählt nicht zum Studium. 2Für sie gelten alleine die einschlägigen Ausbildungsrichtlinien.

(2) 1Das Bachelorstudium Pflegewissenschaft umfasst eine Regelstudienzeit von zehn Stu-diensemestern einschließlich eines praktischen Studiensemesters und neun theoreti-schen Studiensemester inklusive einer Bachelorarbeit. 2Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan.

(3) 1Die zwingend erforderliche pflegerische Vorbildung (vgl. § 3) wird unter Beachtung des § 5 dieser Satzung nach Maßgabe der Prüfungskommission mit 60 ECTS-Kreditpunktenauf das Bachelorstudium angerechnet, das sich dadurch um die ersten drei Studiense-mester verkürzt.

(4) 1Der Beginn des Bachelorstudiums Pflegewissenschaft im ersten Studiensemester ist erstmals im XXXXsemester 201X möglich. 2Ab dem Jahre XXXX ist der Studienbeginn nur im Wintersemester eines Studienjahres möglich.

(5) Ein Anspruch darauf, dass der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Pflegewissen-schaft bei einer nicht ausreichenden Zahl von Studienbewerberinnen und Studienbe-werbern durchgeführt wird, besteht nicht.

(6) Ein berufsbegleitendes Studium wird so gestaltet, dass es neben einer Berufstätigkeit zu absolvieren ist. Deshalb werden in diesem Studiengang die Präsenzveranstaltungen (seminaristischer Unterricht etc.) mit mehr Selbststudienanteilen, als bei Vollzeitange-boten versehen.

§ 5 Anrechnung anderweitig erworbener Kompetenzen

(1) 1Über die Anrechnung außerhalb des Hochschulbereiches erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten entscheidet die Prüfungskommission des berufsbegleitenden Ba-chelorstudiengangs Pflegewissenschaft auf schriftlichen Antrag einer/eines Studieren-den. 2Dem Antrag sind Nachweise über die erbrachten Prüfungsleistungen und die er-reichten Kompetenzen beizufügen.

(2) 1Die Prüfungskommission prüft die Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen auf Grundlage der vorgelegten Nachweise im Vergleich mit den Studienzielen des Modul-kataloges des vorgenannten Bachelorstudienganges. 2Die außerhalb des Hochschul-

2

Page 6: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

bereiches erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen den Kompetenzen eines Moduls des Bachelorstudienganges im Wesentlichen entsprechen. 3Bei Unklarheiten muss die/der Studierende in einem 20-minütigen Fachgespräch mit einer Professorin/ einem Professor und einem Mitglied der Prüfungskommission seine außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen nachweisen. 4Über das Fachgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen, die von den Prüfenden zu unterzeichnen ist. 5Das Fachgespräch ist bestanden, wenn von den Prüfenden das Prädikat „mit Erfolg abgelegt“ erteilt wird.

(3) 1Die Prüfungskommission teilt dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München die auf die Module dieses Studienganges anzurechnenden Kompetenzen, die ggfs. anzurechnenden Modulteil- oder -endnoten, sowie die anzurechnenden ECTS-Kreditpunkte mit. 2Im Falle der Ablehnung einer Anrechnung ist diese zu begründen.

(4) Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen können bis zu einem Um-fang von maximal bis zur Hälfte der erzielbaren ECTS-Kreditpunkte (105 ECTS-Kreditpunkte) angerechnet und übernommen werden.

(5) 1Die an ausländischen oder anderen Hochschulen absolvierten Studienzeiten und er-worbenen Hochschulqualifikationen werden anerkannt, sofern durch die Prüfungs-kommission keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompeten-zen festgestellt und begründet werden können. 2Hinsichtlich des Anrechnungsverfah-rens gelten die Abs. 1 bis 3 analog mit der Maßgabe, dass das in Abs. 1 geforderte Fach-gespräch entfällt.

§ 6 Module und Prüfungen

(1) Die Module, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte (der durchschnittliche Arbeitsaufwand für einen ECTS-Kreditpunkt ent-spricht 30 Zeitstunden), die Art und Dauer der Prüfungen sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung festgelegt. Einzelheiten regelt der Studienplan.

(2) Die Module werden als Pflichtmodule, als fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt:

1. Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges verbindlich.

2. 1Die Wahlpflichtmodule und das Modul Allgemeinwissenschaften sind die Module,aus denen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen müssen. 2Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt.

(3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule München zusätzlich wählen (Wahlmodule).

(4) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen allgemeinwissenschaftlichen Wahl-pflichtfächer, fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule, Wahlfächer und Wahlmodu-le tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch da-rauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei einer nicht ausreichenden Zahl von Teilneh-merinnen und Teilnehmern durchgeführt werden.

§ 7 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer

3

Page 7: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

1Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer ist der von der Hochschule für angewandte Wissenschaften München für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien zusammengestellt wird und aus dem sich die in den allgemein-wissenschaftlichen Wahlpflichtfächern erwerbbaren Kompetenzen ersehen lassen. 2Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflicht-module oder fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule des Bachelorstudienganges Pflegewissen-schaft (Extraoccupational Nursing Sciences) ausgewiesen sind.

§ 8 Studienplan

(1) 1Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften erstellt zur Sicherstellung des Lehr-angebots und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Ein-zelnen ergibt. 2Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöf-fentlich bekannt zu machen. 3Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn des Semesters erfolgen, in dem diese Regelungen erstmals anzuwenden sind.

(2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über

1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der ECTS-Kreditpunkte je Modulund Studiensemester und die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen Modulen so-wie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht Deutsch ist und soferndies in der Anlage 1 nicht abschließend geregelt ist,

2. den Katalog, der von den Studierenden des Bachelorstudienganges wählbaren fach-wissenschaftlichen Wahlpflichtmodule, deren Stundenzahl und ECTS-Punkte, die Artder Lehrveranstaltungen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diesenicht Deutsch ist, sowie die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbei-tungszeit für die Anfertigung der schriftlichen Prüfung,

3. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen, sofern diesnicht bereits in der Anlage 1 geregelt ist,

4. nähere Bestimmungen zu E-Learning- und Work-Based-Learning-Einheiten sowie zuForm und Organisation der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.

§ 9 Fachstudienberatung

Studierende, die am Ende des zweiten Fachsemesters nicht mindestens 20 ECTS-Kreditpunkte erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen.

§ 10 Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, Vorrückensregelung

(1) Bis zum Ende des sechsten Fachsemesters müssen die Prüfungen in den Modulen XXXXXXXXXXXXXXXXX (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen) erstmals angetre-ten werden.

(2) Zum Eintritt in das siebte Fachsemester ist nur berechtigt, wer in den Modulen des fünften und sechsten Fachsemesters mindestens 30 ECTS-Kreditpunkte erworben hat.

4

Page 8: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

§ 11 Prüfungskommission

(1) Für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft wird eine Prü-fungskommission gebildet, die aus drei Professorinnen und/oder Professoren der Fakul-täten für Angewandte Sozialwissenschaften, welche im Studiengang Pflegewissen-schaft Lehraufgaben wahrnehmen, besteht.

(2) 1Der Fakultätsrat wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. 2Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Ent-scheidungsbefugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzende bzw. ihren Vorsitzen-den übertragen.

§ 12 Wiederholungsprüfungen

Für die Wiederholungsprüfungen gelten die Regelungen des § 10 Abs. 1 RaPO und § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 APO mit den Maßgaben, dass die erste Wiederholung einer nicht bestandenen (Teil)Prüfung grundsätzlich im jeweiligen Folgesemester zu erfolgen hat und die dritte Wieder-holung einer Prüfung oder Teilprüfung ausgeschlossen ist.

§ 13 Bachelorarbeit

(1) Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des neunten Semesters aus-gegeben werden.

(2) Voraussetzung für die Ausgabe der Bachelorarbeit ist der Nachweis von 165 ECTS-Kreditpunkte.

(3) Die Dauer der Bachelorarbeit beträgt sechs Monate. Auf Antrag der Studierenden/des Studierenden kann die Prüfungskommission die Bearbeitungszeit in begründeten Fäl-len (z.B. Erkrankung) im Einverständnis mit der Aufgabenstellerin/dem Aufgabensteller verlängern. Die Nachfrist soll zwei Monate nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungszeit wird die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet.

(4) Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorarbeit gilt Abs. 3 entsprechend.

§ 14 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis

(1) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern

1,0 und 1,3 = sehr gut 1,7; 2,0 und 2,3 = gut 2,7; 3,0 und 3,3 = befriedigend 3,7 und 4,0 = ausreichend und 5,0 = nicht ausreichend.

(2) Die Modulendnoten der an anderen Hochschulen erbrachten und nach Anlage 2 dieser Satzung angerechneten Grundlagenmodule fließen, gemäß § 10 Sätze 3 und 4 der All-gemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Mün-chen, in die Berechnung des Prüfungsergebnisses ein.

5

Page 9: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

(3) 1Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Modu-le und die Note der Bachelorarbeit entsprechend ihrer jeweiligen ECTS-Kreditpunkte gewichtet.

(4) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der Bachelor-arbeit in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nach-kommastelle beigefügt.

§ 15 Bachelorprüfungszeugnis

Über die bestandene Bachelorprüfung werden ein Bachelorprüfungszeugnis und ein Diploma Supplement gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt.

§ 16 Akademischer Grad

(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, Kurzform: „B.Sc.“, verliehen.

(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweili-gen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für ange-wandte Wissenschaften München ausgestellt.

§ 17 In-Kraft-Treten

1Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am XXXXXXXX in Kraft. 2Sie gilt für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) nach dem XXXXsemester 201X aufnehmen.

6

Page 10: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Anlage 1: Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) an der Hoch-schule für angewandte Wissenschaften München

1) Lfd. Nr.

2) Module

3) Modules

4) Lehr-

veranstaltungs-stunden

5) Kredit- punkte

6) Art der Lehrveranstaltung 1

7) Prüfungen

Prüfungsformen und Bearbeitungsdauer

schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in

Minuten 1, 2

Anrechnung der Ausbildung 60 Modul A Äquivalenz zur Weiterbildung oder Berufsfeldreflexion I

5

Modul B Äquivalenz zur Weiterbildung Oder Berufsfeldreflexion II

5 StA 3

Modul C Äquivalenz zur Weiterbildung

5

Modul D Äquivalenz zur Weiterbildung

5

Modul E Äquivalenz zur Weiterbildung

5

Modul F Äquivalenz zur Weiterbildung

5

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten I Methodik (Methoden der empiri-schen Sozial- und Pflegeforschung, Epidemiologie, Statistische Grundla-gen)

5 Proj 4

Pflegewissenschaftlicher Theoriedis-kurs I Epistemologie: Wissenschaftstheore-tische Grundlagen der Pflegewissen-schaften

5 Kol 30 Min

7

Page 11: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Einführung in das deutsche Gesund-heitssystem – Struktur, Finanzierung rechtliche Grundlagen

5 Kl 120 Min

Beziehungsarbeit/sozial5e Interakti-on und Kommunikation: Theoreti-sche Grundlagen und Kompetenz-entwicklung in der Praxis

5 SA 6

Lebenslauforientierte Gesundheits-probleme und evidenzbasierte Pfle-gekonzepte, Schwerpunkt Assess-ment

5 FA 7

Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen: Gesundheitskonzepte, Gesundheitsförderung und Präventi-on, Palliative Care, Rehabilitativ-therapeutische Pflege

5 RefD 8

30 Min

Grundlagen der Organisations- und Führungslehre

5 StA 3

Arbeitsorganisation Pflegeorganisationssysteme Dienst- und Einsatzplanung Teamarbeit und Kooperation

5 Proj 4

Projektbericht

Wissenschaftliches Arbeiten II: Pfle-gestatistik und Epidemiologie

5 Kol 45

Min Pflegewissenschaftlicher Theoriedis-kurs II Pflegetheorien, historische Entwick-lung und Diskussion aktueller Theo-rien Epistemologische Grundlagen der Theorieentwicklung und Bewertung

5 RefD 8 oder 9

30 Min

Lebenslauforientierte Gesundheits-probleme und evidenzbasierte Pfle-gekonzepte, Schwerpunkt Pflegedi-agnostik

5 FA 9 oder 10

Mündl+ Schriftl.

(Einführung in das deutsche Gesund-heitssystem – Struktur, Finanzierung rechtliche Grundlagen II)

5 Kl 120 Min

8

Page 12: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Fall- und Versorgungsmanagement Case Management

5 FA 9, 10 oder 11

Krankheit und Körperwahrnehmung, Diagnostik krankheitsbedingter ver-änderter Körperwahrnehmung, för-dernde Körperarbeit in der Pflege (z. B. Kinästhetik, Basale Stimulation), Theoretische Grundlagen des Leib-konzepts, psychologische Grundlagen (z. B. Körperbildstörung)

5 x

Allgemeinwissenschaften 5 n

Pflege als Gesundheitsdisziplin und Profession Teil I: Theoretische Grund-lagen, Professionstheorien, Supervisi-on und Reflexion des beruflichen Selbstverständnisses im Wandel des Akademisierungsprozesses

5 SA

Beratung, Information und Anleitung als Aufgabe der Pflege

5 StA

Innovative Pflegearrangements Gemeinde- und Populationsorientier-te Pflegekonzepte, selbstbestimmtes Wohnen, AAL

5 PA

Evaluation im Gesundheitswe-sen/Grundlagen der Evaluationsfor-schung, Qualitätsmanagement

5 SA

Evidenzbasierung in Pflege und Ver-sorgung, Erschließung internationa-ler Studienergebnisse

5 RefoN

Ethisch-normative Grundfragen Einführung in den ethischen Diskurs

5 FA

Pflege als Gesundheitsdisziplin und Profession Teil II Professionelle Verantwortung Wahrnehmung der Garantenstellung Menschen- und Grundrechte in der Pflege

5 SA

Arbeitsfelder akademischer Pflege 5 RefD 30 Min

9

Page 13: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Entwicklung pflegewissenschaftli-cher Projekte. Kolloquium für Ba-chelor-Arbeit

3 KoL

Bachelor-Arbeit 12 BA Gesamtsumme der Lehrveranstaltungsstunden und der ECTS-Kreditpunkte (erstes bis zehntes Studiensemester):

210

Anmerkungen:

1 Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan geregelt. 2 1Bei Note „nicht ausreichend“ in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote „nicht ausreichend“ erteilt. 2Eine mindestens auseichende Modulendnote und die

Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note „ausreichend“ oder besser sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. 3 1Bei der Studienarbeit handelt es sich um eine zehn bis 15 Seiten umfassende, betreute schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema. 2Diese ist während des Semesters anzufertigen. 3Die Ausgabe des Themas und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt.

n 1Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt. 2Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten der beiden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer im Verhältnis 1 : 1 gewichtet. 3Im Bachelorprüfungszeugnis werden beide allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer mit ihrer jeweiligen Note ausgewiesen.

10

Page 14: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Abkürzungen:

B = Bericht BA = Bachelorarbeit ECTS = ECTS-Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System mP = mündliche Prüfung op = operativer Studienschwerpunkt PA = Projektarbeit Pl = planerischer Studienschwerpunkt pLn = praktischer Leistungsnachweis Pr = Praktikum PrA = Praktikumsausarbeitung PrW = Praktikumswertung Präs = Präsentation Proj = Projektstudium S = Seminar SchP = schriftliche Prüfung StA = Studienarbeit SU = seminaristischer Unterricht / Vorlesung SWS = Semesterwochenstunden Ü = Übung

11

Page 15: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Semester 1 - 3

60 ECTS Anrechnung pflegerische Berufsausbildung und Berufserfahrung

4

20 ECTS Verzahnung MVHS / kbo / IM

5

20 ECTS

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten I Methodik (Methoden der empirischen Sozial- und Pflegeforschung, Epidemiologie, Statistische Grundlagen)

5 ECTS

Pflegewissenschaft-licher Theoriediskurs I Epistemologie: Wissenschaftstheoretische Grundlagen der Pflegewissenschaften

5 ECTS

Einführung in das deutsche Gesundheits-system – Struktur, Finanzierung rechtliche Grundlagen

5 ECTS

Beziehungsarbeit/soziale Interaktion und Kommunikation: Theoretische Grundlagen und Kompetenzentwicklung in der Praxis

5 ECTS

6

25 ECTS

Lebenslauforientierte Gesundheitsprobleme und evidenzbasierte Pflegekonzepte, Schwerpunkt Assessment

5 ECTS

Gesundheitswissen-schaftliche Grundlagen: Gesundheits-konzepte, Gesundheitsför-derung und Prävention, Palliative Care, Rehabilitativ-therapeutische Pflege

5 ECTS

Grundlagen der Organisations- und Führungslehre

5 ECTS

Arbeitsorganisation Pflegeorganisationssysteme Dienst- und Einsatzplanung Teamarbeit und Kooperation

5 ECTS

Wissenschaft-liches Arbeiten II: Pflegestatistik und Epidemiologie

5 ECTS

7

20 ECTS

Pflegewissenschaftlicher Theoriediskurs II Pflegetheorien, historische Entwicklung und Diskussion aktueller Theorien Epistemologische Grundlagen der Theorieent-wicklung und Bewertung

5 ECTS

Lebenslauforientierte Gesundheits-probleme und evidenzbasierte Pflegekonzepte, Schwerpunkt Pflegediagnostik

5 ECTS

(Einführung in das deutsche Gesundheitssystem – Struktur, Finanzierung rechtliche Grundlagen II)

5 ECTS

Fall- und Versorgungsmanagement Case Management

5 ECTS

8

20 ECTS

Krankheit und Körperwahrnehmung, Diagnostik krankheitsbedingter veränderter Körperwahrnehmung, fördernde Körperarbeit in der Pflege (z. B. Kinästhetik, Basale Stimulation), Theoretische Grundlagen des Leibkonzepts, psychologische Grundlagen (z. B. Körperbildstörung)

5 ECTS

Allgemeinwissenschaften

5 ECTS

Pflege als Gesundheitsdis-ziplin und Profession Teil I: Theoretische Grundlagen, Professionstheorien, Supervision und Reflexion des beruflichen Selbstverständnis-ses im Wandel des Akademisierungs-prozesses

5 ECTS

Beratung, Information und Anleitung als Aufgabe der Pflege

5 ECTS

Page 16: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

9

20 ECTS

Innovative Pflegearrangements Gemeinde- und Populationsorientierte Pflegekonzepte, selbstbestimmtes Wohnen, AAL

5 ECTS

Evaluation im Gesundheitswesen/ Grundlagen der Evaluations-forschung, Qualitätsmanage-ment

5 ECTS

Evidenzbasierung in Pflege und Versorgung, Erschließung internationaler Studienergebnis-se

5 ECTS

Ethisch-normative Grundfragen Einführung in den ethischen Diskurs

5 ECTS

10

25 ECTS

Pflege als Gesundheitsdis-ziplin und Profession Teil II Professionelle Verantwortung Wahrnehmung der Garantenstellung Menschen- und Grundrechte in der Pflege

5 ECTS

Arbeitsfelder akademischer Pflege

5 ECTS

Entwicklung pflegewissenschaftlicher Projekte. Kolloquium für Bachelor-Arbeit

3 ECTS

Bachelor-Arbeit

12 ECTS

Gesamt 210 ECTS

Page 17: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

BScN Pflegewissenschaften Semester ECTS SWS Modulinformationen Modulbereich SWS ECTS

1-3 60 Anrechnung der Pflegeausbildung 60 4 30 Einführungsmodule bzw. Anrechnung Weiterbildung 30

5 20

Einführung Studium, wissenschaftliches Arbeiten Wissen 5

Pflegewissenschaft und —forschung Wissen 5 Struktur und Funktion des Gesundheitswesens und rechtliche Grundlagen I

Organisation 5

Teamarbeit und Kooperation Organisation 5

6 20

Pflegekonzepte, evidenzbasierte Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention

Handeln 5

Ethische Grundlagen Werte und Normen

5

Fall- und Versorgungsmanagement Handeln 5 Allgemeinwissenschaften Wissen 5

7 20

Lebenslauforientierte Pflegekonzepte Wissen 5 Edukation als Aufgabe der Pflege Wissen 5 Arbeitsorganisation Organisation 5 Rechtliche Grundlagen II Werte und

Normen 5

8 20

Pflegetheorien Wissen 5 Pflegestatistik und Epidemiologie Wissen 5 Körperarbeit in der Pflege Handeln 5 Gemeindeorientierte Pflege Organisation 5

9 20

Entwicklungsfelder der Pflege Wissen 5 Evaluation im Gesundheitswesen Werte und

Normen 5

Evidenzbasierung in Pflege und Versorgung Wissen 5 Ethisch-normative Grundfragen Werte und

Normen

10 20 Pflege als Gesundheitsdisziplin und Profession Werte und

Normen 5

Bachelor-Arbeit und Kolloquium Wissen 15 Gesamt 210 210

Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Pflegewissenschaften Seite 1

Page 18: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_A_01_ - _14

Modultitel: Anerkennung pflegerische Berufsausbildung und Berufserfahrung

Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_01_-_14

Erwartete Kompetenzen

Verbindliche Inhalte

Ausgewählte Literatur

Vorkenntnisse

Prüfung StA

Page 19: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Hochschule München Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften Seite 1 Impressum Hochschule München Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften Am Stadtpark 20 81243 München Tel. 089 / 1265-2301 Fax 089 / 1265-2330 www.hm.edu/fk11 Studiengangleitung / Verantwortliche: Prof. Dr. XXXXXXXXXX Raum: XXXXXX Tel.: 089 1265-XXX [email protected] Stand: 09. März 2015 Hintergrund: Dieser Studiengang wurde im Zuge des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union geförderten Programms "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" entwickelt. Dabei entwickelt, erprobt und erforscht die Hochschule München innovative, berufsbegleitende und kumulativ studierbare Studienangebote in den Studienfeldern Wirtschaft, Technik, Gesundheits- und Sozialwesen. Ferner wird ein Konzept zur Neugestaltung des Studieneinstiegs entwickelt sowie Modelle zur akademischen (Nach-) qualifizierung von Migrantinnen und Migranten. Neben Bachelor- und Masterabschlüssen können in diesen Programmen auch Modulzertifikate erworben werden. Kooperationspartner der "Offenen Hochschule Oberbayern (OHO)" ist die Technische Hochschule Ingolstadt. Ein Ziel des Projekts OHO ist es, die Übergänge zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erleichtern und auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG 2006 Art. 43 und 45) berufserfahrenen und nicht-traditionellen Studierenden den Zugang zur Hochschule zu erleichtern und ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse zu diesen Zielgruppen und ihren spezifischen Bedarfen gewonnen werden. Zentrale Forschungsfelder von OHO sind: a) Anrechnung und Zugang, b) Studieninhalte und didaktische Modelle, c) Motivation, Vorbereitung und Begleitung und d) Flexibilisierung, Studienformate und -abschlüsse.

Page 20: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_R_1_-_12

Modultitel: Reflexion über das Berufliche Handeln Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_R_1_-_12

Erwartete Kompetenzen

Verbindliche Inhalte

Ausgewählte Literatur

Vorkenntnisse Keine

Prüfung

Page 21: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_01

Modultitel: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten I Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_01

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • kennen grundlegende Methoden der Sozial- und Pflegeforschung

können erste Methodische Bewertungen von Studien durchführen • haben ihre Doppelrolle als Studierende und Angestellte reflektiert und

sind auf die mit dem Studium der Pflege verbundenen Anforderungen vorbereitet;

• können sich im Studiengang und den verschiedenen Lernortenorientieren und vorhandene Arbeits-/Hilfsmittel aktiv nutzen;

• haben sich mit den Standards und Vorgehensweisenwissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht und sich eine kritisch -reflektierende Grundhaltung gegenüber wissenschaftlichen Aussagen/Texten angeeignet;

• können wissenschaftliche Texte recherchieren, zuordnen, sich dieseverstehend erschließen und die wesentlichen Schritte wissenschaftlicher Textproduktion eigenständig umsetzen;

Verbindliche Inhalte

Methoden der empirischen Sozial- und Pflegeforschung, Epidemiologie, Statistische Grundlagen)

• Einführung in die unterschiedlichen Lernorte sowie dasStudium, dessen Ablauf und (Leistungs )Anforderungen

• Einführung in die Informations- und Arbeitsmittel an derHochschule (Bibliothek, Lernplattform, Kommunikationsmöglichkeiten) sowie relevante Verfahren (Mitwirkungsmöglichkeiten, Prüfungsanmeldung etc.)

• Entstehung und Bedeutung von Wissen und Wissenschaftund deren Relevanz für die Pflege;

• Unterscheidung zwischen Alltagswissen undwissenschaftlichem Wissen (kritisch-reflektierende Grundhaltung);

• Wissenschaft und Sprache, Begriffe, Definitionen

Ausgewählte Literatur

• Auer P, Baßler H (Hg.) (2007): Reden und Schreiben in der Wissenschaft.Frankfurt/M: Campus • Grund U, Heinen A (1996): Wie benutze ich eine Bibliothek? 2. Auflage.

Vorkenntnisse Keine

Prüfung PA

Page 22: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_02

Modultitel: Pflegewissenschaftlicher Theoriediskurs I Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_02

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben den Prozess (pflege)wissenschaftlichen Forschens und

Erkennens nachvollzogen und sich ansatzweise methodologische Grundlagen der empirischen Pflegeforschung erarbeitet;

• haben sich die Relevanz pflegewissenschaftlicher Theorien unterschiedlicher Reichweite für die Pflegeforschung bewusst gemacht;

• wissen grundsätzlich, wie eine (pflege)wissenschaftliche Fragestellung entsteht und wie sie systematisch bearbeitet werden kann;

• haben sich Überblickskenntnisse über unterschiedliche Ansätze und Verfahren der Datenerhebung und -auswertung angeeignet, mindestens eines davon unter Anleitung praktisch erprobt und sich auf diese Weise eine methodische Grundkompetenz erworben;

• sind in der Lage, sich mit pflegewissenschaftlichen Untersuchungen kritisch-reflektierend auseinanderzusetzen und d A d ( B i K t t E id b d N i )

Verbindliche Inhalte

• Erkenntnistheoretische Grundlagen / Begriffs-, Hypothesen- und Theoriebildung in Human- und Sozialwissenschaften sowie der Pflegewissenschaft • Methodologische Positionen / Grundsätze und Vorgehensweisen in der qualitativen und quantitativen Forschung • Überblick über wichtigste Methoden empirischer Forschung, deren Möglichkeiten und Grenzen • Einführung in Datengewinnung, -erhebung und -auswertung • Aufbau, Gestaltung und Dokumentation von Forschungsprozessen inkl. kritischer Bewertung von Studiendesigns • Lektüre ausgewählter (pflegewissenschaftlicher) Studien sowie kritische Auseinandersetzung mit deren Relevanz für das Pflegehandeln (z.B. im Kontext von Evidence-based Nursing)

Ausgewählte Literatur

• Beller S (2004): Empirisch forschen lernen. Konzepte, Methoden, Fallbeispiele, Tipps. Bern: Huber

Vorkenntnisse Keine

Prüfung Kol 30min

Page 23: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_WN_02

Modultitel: Einführung in das deutsche Gesundheitssystem – Struktur, Finanzierung rechtliche Grundlagen

Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_O_01

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden

• haben die spezifisch politikwissenschaftliche Perspektive aufgesellschaftliche Strukturen und Prozesse kennen gelernt und können sich als Staatsbürger orientieren;

• wissen um grundlegende gesundheitspolitische Konzepte und können Auswirkungen staatlicher Regulierungen und der Gesetzgebung aufdas Gesundheitssystem/die Pflege erfassen;

• haben sich die Auswirkungen gesundheits-, familien- undsozialpolitischer Kontextbedingungen auf die Pflege-/Gesundheitsversorgung bewusst gemacht und kritisch reflektiert;

Verbindliche Inhalte

• Politikwissenschaftliche Grundlagen• Staatsbürgerkunde (Rolle und Aufgaben der

Verfassungsorgane, Stellung der Bundesländer etc.)• Gesetzgebungsstruktur und Gesetzgebungsverfahren• Überblick zu Institutionen und Entscheidungsprozessen auf

regionaler, nationaler und überstaatlicher Ebene (z.B.Europäische Union)

• Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung und Mitgestaltung in derund durch die Pflege (Pflegepolitik und Interessenorganisation derPflege)

Ausgewählte Literatur

• Brauße W (2002): Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde. 2.Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Vorkenntnisse Keine

Prüfung Kl 120 min

Page 24: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_H_01

Modultitel: Beziehungsarbeit/soziale Interaktion und Kommunikation Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_H_01

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben Grundkenntnisse über interaktive und kommunikative

Anforderungen in pflegerischen Handlungsfeldern erworben; • sind zur professionellen Wahrnehmung, Beobachtung und

Interpretation von Interaktion/ Kommunikation mit Menschen jeden Alters befähigt;

• haben sich in der Wahrnehmung und Reflexion ihres eigenenInteraktions-/Kommunikations- verhaltens geübt;

• sind in der Lage, Störungen zu erkennen und zu bearbeiten;• haben ihre Sozialkompetenzen (z.B. Kontakt-, Konflikt-

/Teamfähigkeit) und Subjektkompetenzen (z.B. Reflexionsfähigkeit) im Umgang mit anderen Menschen gezielt erweitert;

Verbindliche Inhalte

• Grundlagen der Kommunikationstheorie und sozialerInteraktion

• Grundlagen der Wahrnehmung, Beobachtung,Beschreibung, Beurteilung

• Anwenden und Einüben von allgemeinen Wahrnehmungs-und Kommunikationstechniken in der Lerngruppe;

• Anwenden und Einüben von Beobachtungs- bzw.Kommunikationstechniken im Feld mit Einzelnen und Gruppen;

• Feedback geben und nehmen / Selbstreflexion einüben (inkl. Reflexionund Kommunikation biographischer Erfahrungen); Strategien und Methoden der Selbstevaluation

Ausgewählte Literatur

• Culley, Sue (2002): Beratung als Prozess. Lehrbuch kommunikativerFertigkeiten. Weinheim: Beltz

Vorkenntnisse Keine

Prüfung SA

Page 25: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_H_02

Modultitel: Lebenslauforientierte Gesundheitsprobleme und evidenzbasierte Pflegekonzepte, Schwerpunkt Assessment Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_H_02

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben ihre humanwissenschaftlichen Erkenntnisse über die (frühe)

Kindheit /Jugend sowie über das (höhere) Erwachsenenalter im Bezug auf den Lebenslauf erschlossen;

• kennen Symptomatik, Genesis, Verlauf und Thearpie exemplarischerErkrankungen;

• haben sich den Einfluss wichtiger Determinanten auf die Gesundheit und Krankheit erarbeitet;

• verfügen über Grundkenntnisse über ausgewählte, epidemiologischrelevante Erkrankungen, deren Klassifikation, Entstehung, Symptomatik, Verlauf und Therapie (insbesondere aus dem Bereich der Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, bösartiger Neubildungen und ausgewählter Infektionskrankheiten)

Verbindliche Inhalte

• Medizinische und sonstige humanwissenschaftlicheErkenntnisse zu ausgewählten Erkrankungen (z.B. CF,Diabetes, angeborene Herzerkrankungen, bösartigeNeubildungen, psychische Erkrankungen)

• Vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich der Entwicklungs- undErziehungspsychologie, Pädagogik und Pädiatrie

• Determinanten für Gesundheit und Krankheit im Kindes- undJugendalter (Soziale Ungeichheit, Migration, familiäreSituation etc.)

• Möglichkeiten der Pflege, Betreuung und Versorgung vonFrüh-/Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen mitausgewählten Gesundheitsproblemen

• • Aufgaben/Selbstverständnis der Pflege / pädiatrische Pflege / Kinderkrankenpflege

Ausgewählte Literatur

• Backes G, Clemens W (2003): Lebensphase Alter. 2. Auflage.Weinheim: Juventa

Vorkenntnisse Keine

Prüfung FA

Page 26: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_03

Modultitel: Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_03

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben sich humanwissenschaftliche Kenntnisse über grundlegende

erworbene Veränderungen/ Störungen der Wahrnehmung und Performanz im Erwachsenenalter angeeignet;

• wissen um die komplexen physischen, psychischen und sozialenAuswirkungen dieser Gesund- heitsbeeinträchtigungen und sind befähigt, entsprechende Beobachtungen angemessen einzuordnen;

• sind befähigt, den Bedarf an pflegefachlichen Angeboten zur Erhaltung,Verbesserung und Wiedererlangung der Gesundheit systematisch zu ermitteln und hieraus zielgerichtetes Handeln abzuleiten;

• können an der Entwicklung und Umsetzung vonRehabilitationskonzepten fundiert mitwirken und diese in ihr Pflegehandeln integrieren, um die Patienten in ihrer Selbständigkeit zu fördern und sie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen;

Verbindliche Inhalte

• Genese, Verlauf und Therapie sowie physische, psychische und sozialeAuswirkungen von erworbenen Erkrankungen und Behinderungen desNerven- und Hormonsystems sowie von Einschränkungen/Störungender Sinnesorgane im (höheren) Erwachsenenalter;

• Relevanz ausgewählter rehabilitativer Ansätze bei erworbenenErkrankungen und Behinderungen im (höheren) Erwachsenenalter(Konzepte zur Wahrnehmungsförderung, Überblick zu relevantenHilfsmitteln etc.)

• Aufgaben, Bedeutung und Rolle der Pflege in der Rehabilitation,Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen in der Rehabilitation.

Ausgewählte Literatur

• Hensele U (2002) Einführung in die Arbeit mit Behinderten. 7. korrigierteAuflage. Wiebelsheim: Quelle und Meyer

Vorkenntnisse Keine

Prüfung RefD

Page 27: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_O_02

Modultitel: Grundlagen der Organisations- und Führungslehrenführung in das deutsche Gesundheitssystem – Struktur, Finanzierung

Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_O_02

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben den Zusammenhang zwischen Pflegeprozess, -dokumentation

und -qualität erfasst und sind in der Lage, entsprechend professionell zu handeln;

• kennen unterschiedliche Systeme, um Pflegeprozesse zu organisieren,zu koordinieren und institutionell einzubetten und haben deren Vor- und Nachteile kritisch reflektiert;

• haben verschiedene Formen und Rahmenbedingungen des berufs-und sektorenübergreifenden Informationsaustausches kennen gelernt und an praktischen Beispielen eingeübt;

Verbindliche Inhalte

• Entstehungsgeschichte und Entwicklung desPflegeprozesses

• Lehrinhalte: Pflegeprozess, Pflegedokumentation undPflegequalität

• Rechtliche Grundlagen der Pflegedokumentation• • Unterschiedliche Pflegedokumentationssysteme und der

professionelle Umgang mit ihnen (inkl. EDV-Systeme)

Ausgewählte Literatur

• Hansen E (2003): Pflegeplanung und Pflegedokumentation imBeispiel. Hannover: Vincentz.

Vorkenntnisse Keine

Prüfung StA

Page 28: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_O_03

Modultitel: Arbeitsorganisation, Pflegeorganisationssysteme, Dienst- und Einsatzplanung, Teamarbeit und Kooperation

Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_O_03

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben Einblick in wesentliche Aufgaben des mittleren

Pflegemanagements gewonnen (z.B. Dienstplangestaltung, Leistungserfassung, Vergütung, Abrechnung);

• kennen die grundsätze der Teamarbeit und Teamführung• • Wissen wie man einen Arbeitsablauf Organisiert

Verbindliche Inhalte

• Pflegeorganisationssysteme (Funktionspflege,Bereichspflege, Bezugspflege) inkl. Vor- und Nachteilen fürdie (professionsübergreifende) Arbeitsorganisation

• Informationsübermittlung und Kommunikation in der Pflege(Dienstübergabe, Visite,Stationskonferenz/Teambesprechung, Fallbesprechungen,interdisziplinärer Austausch, Fortbildungen, Supervision etc.)

• Dienstplangestaltung, Personalbedarfsplanung,Leistungserfassung

• Einblick in pflegerische Vergütungs-/Abrechnungssysteme

Ausgewählte Literatur

• Hansen E (2003): Pflegeplanung und Pflegedokumentation im Beispiel.Hannover: Vincentz.

Vorkenntnisse Keine

Prüfung PA Projektbericht

Page 29: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_04

Modultitel: Wissenschaftliches Arbeiten II Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_04

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben sich Grundkenntnisse und -fertigkeiten in der Statistik und

Datenverarbeitung angeeignet (Grundlagen des Messens unterschiedlicher Skalenniveaus, der relevanten statistischen Kennzahlen und der Zusammenhangsmaße, Grundbegriffe und Vorgehensweisen der Stichprobenziehung)

• sind in der Auswertung statistischer Daten mittels gängiger Programmezur Datenverarbeitung (EXCEL; SPSS) geübt und befähigt, statistische Daten sinnvoll graphisch und tabellarisch aufzubereiten und zu präsentieren;

• haben die Relevanz der Statistik und Datenverarbeitung für diePflege/Gesundheitsversorgung sowie deren Anwendung in Pflege- und Gesundheitswissenschaften reflektiert;

• sind mit grundlegenden Fragestellungen, Vorgehensweisen undErkenntnissen der Pflege- epidemiologie vertraut und können deren Bedeutung für ihr professionelles Handeln einordnen

Verbindliche Inhalte

• Grundbegriffe und Anwendungsbereiche der Statistik/Biostatistik

• Skalenniveaus, statistische Kennzahlen,Zusammenhangsmaße

• Hypothesenformulierung und Hypothesenprüfung• Auswertung statistischer Daten in SPSS und Excel• Darstellung statistischer Daten in Graphiken und Tabellen• Grundbegriffe, Methoden und Erkenntnisse der Epidemiologie /

Pflegeepidemiologie

Ausgewählte Literatur

• Bortz, J (1999): Statistik für Sozialwissenschaftler. 5. Auflage. Berlin:Springer

Vorkenntnisse Keine

Prüfung Kol 45 min

Page 30: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_WN01

Modultitel: (Einführung in das deutsche Gesundheitssystem – Struktur, Finanzierung rechtliche Grundlagen II) Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_WN_01

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben ihre basalen zivil-, straf- und sozialrechtlichen Kenntnisse

überprüft und erweitert; • können sich in den rechtlichen Bestimmungen mit besonderer Relevanz

für die Pflege orientieren, kennen die für die Praxis der Pflege bedeutsamen Teilbereiche daraus und sind zur fallbezogenen Umsetzung dieser Kenntnisse fähig;

• sind mit ausgewählten rechtlichen Vorgaben des Medizin- bzw.Gesundheitsrechts vertraut (z.B. Krankenhaus-/Seuchen-/Arzneimittelrecht) und können diese Rechtskenntnisse auf einfach gelagerte Problemfälle anwenden

• haben relevante arbeitsrechtliche Bestimmungen kennen gelernt undderen konkrete Auswirkungen auf ihren Arbeitalltag reflektiert;

• haben deren Relevanz für ihr professionelles Handeln reflektiert;

Verbindliche Inhalte

• Pflegerelevante Kenntnisse aus Zivil-, Straf- und Sozialrecht;• Das soziale Sicherungssystem, seine Prinzipien und deren

sozialrechtliche Verankerung• Die vier Säulen des Sozialrechts: Versicherung, soziale Entschädigung,

Sozialförderung und Fürsorge• Sozialgesetzbücher mit besonderer Relevanz für die Pflege (SGB V,

SGB IX, SGB XI)• Ausgewählte Aspekte des Medizin- und Gesundheitsrechts (z.B.

Krankenhaus-/Seuchen-/Arzneimittelrecht)• Grundlagen des Arbeitsrechts (insbes. Kündigungsschutz,

Arbeitnehmervertretung, Arbeitsschutz, Mutterschutz etc.):• Rechtliche Grundlagen Berufsausübung in den Pflegeberufen

Ausgewählte Literatur

• Horn N (2006): Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie.

Vorkenntnisse Keine

Prüfung Kl 120 min

Page 31: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_H_04

Modultitel: Krankheit und Körperwahrnehmung Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_H_04

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben sich mit Körperkonzepten, Körperbildern sowie mit dem

Konstrukt von Selbstbild, Selbstkonzept und Selbstidentität reflektierend auseinandergesetzt;

• wissen um die somatischen, psychischen und sozialen Dimensionenvon Körperlichkeit und können daraus Rückschlüsse für ihr professionelles Handeln ziehen;

• sind in der Körperwahrnehmung geübt, haben ein reflektiertesKörperbewusstsein ausgebildet und können dieses für ihr professionelles Handeln nutzbar machen;

• haben sich die sozio-kulturelle und normativ-gesellschaftlicheBeeinflussbarkeit körperlicher Erscheinungsbilder bewusst gemacht und Konsequenzen für ihr Handeln reflektiert;

• haben sich Methoden, Techniken und Maßnahmen für denschonenden Umgang mit dem eigenen Körper im Pflege- und Versorgungsalltag angeeignet

Verbindliche Inhalte

• Fortgeschrittene biomedizinische Kenntnisse über Aufbauund Funktionsweise des menschlichen Körpers(Anatomie/Physiologie) sowie psychosoziale Dimensionenvon Körperlichkeit (z.B. Wut, Ekel, Scham)

• Einübung in die Körperwahrnehmung/Körperbewusstsein• Körperlichkeit, Sinnlichkeit und Sexualität in verschiedenen

Lebensaltern und ihre Bedeutung für die Pflege• Konzepte der Bewegungspädagogik/Körperarbeit

(Feldenkreis, Kinästhetik, , Autogenes Training,Gestalttherapie, Atemtherapie, Ausdruckstanz, funktionaleEntspannung, Eutonie etc.)

• Art of Touching / Body Work (Holistische/Alternative Pflege)• • Multifaktorielle und berufsbezogene Ansätze der

körperschonenden Arbeit in der Pflege

Ausgewählte Literatur

• Citron I (2004): Kinästhetik - Kommunikatives Bewegungslernen.Stuttgart: Thieme

Vorkenntnisse Keine

Prüfung UAoN

Page 32: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_07

Modultitel: Allgemeinwissenschaften Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_07

Erwartete Kompetenzen

• wird von Fakultät 13 (Allgemeinwissenschaften) definiert

Verbindliche Inhalte

• wird von Fakultät 13 (Allgemeinwissenschaften) definiert

Ausgewählte Literatur

• wird von Fakultät 13 (Allgemeinwissenschaften) definiert

Vorkenntnisse • mindestens drei theoretische Fachsemester / spezifische Vorkenntnisse siehe Module Fak. 13

Prüfung LN

Page 33: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_WN_02

Modultitel: Pflege als Gesundheitsdisziplin und Profession Teil I Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_WN_02

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben einen strukturierten Überblick über Begriff und Systematik des

Rechts, Rechtsgebiete und Methoden der Rechtsanwendung erhalten; • verstehen die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht sowie

öffentlichem Recht und können diese anhand einfacher Beispiele aus der Pflege und Gesundheitsversorgung zuordnen;

• können zivil- und strafrechtliche Folgen von Pflegehandlungen erfassen und einordnen (z.B. Schweigepflicht, Freiheitsentzug)

• sind mit den normativen Grundlagen der Pflege undGesundheitsversorgung vertraut, können diese im Pflege- und Versorgungsalltag in angemessener Weise berücksichtigen und ihr professionelles Handeln daran ausrichten;

Verbindliche Inhalte

• Rechtssystematik und Rechtsgebiete sowie Methoden derRechtsanwendung

• Grundbegriffe des Zivilrechts (wie Rechts- undGeschäftsfähigkeit, Willenserklärung und -mängel,Stellvertretung und Grundlagen der Deliktshaftung)

• Grundlagen des Strafrechts (insbes.Strafbarkeitsvoraussetzungen, Garantenpflichten undpflegerelevante Straftatbstände)

• Grundzüge des Unterbringungs- und Betreuungsrechts(insbes. Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher undzivilrechtlicher Unterbringung,Unterbringungsvoraussetzungen, Voraussetzungen fürBetreuerbestellung, Aufgaben von rechtlichen Betreuern)

• Überblick zu den sozialen Sicherungssystemen, ihrenPrinzipien und deren sozialrechtlicher Verankerung

Ausgewählte Literatur

• Höfert R (2000): Spannungsfeld Recht. Stuttgart: Thieme

Vorkenntnisse Keine

Prüfung SA

Page 34: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_08

Modultitel: Beratung, Information und Anleitung als Aufgabe der Pflege Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_08

Erwartete Kompetenzen

Verbindliche Inhalte

Ausgewählte Literatur

Vorkenntnisse

Prüfung StA

Page 35: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_O_03

Modultitel: Innovative Pflegearrangements, Gemeinde- und Populationsorientierte Pflegekonzepte, selbstbestimmtes

Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_O_03

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben gelernt, eine gemeinde- und populationsbezogene Perspektive

bei der Auseinandersetzung mit Fragen der Gesundheit und Krankenversorgung zu entwickeln und anzulegen;

• sind mit den Grundsätzen von Public Health vertraut und kennen dieGeschichte des US-amerikanischen Public Health Nursing;

• können sich in der Gemeinde orientieren und haben ein Bewusstseinfür die Möglichkeiten und Grenzen von alltags- und lebensweltorientierten Formen der Gesundheitsversorgung/Pflege;

• wissen um historische Entwicklung der häuslichen Pflege, ihr aktuellesErscheinungsbild sowie die künftig in diesem Bereich zu bewältigenden pflegerischen Herausforderungen;

• haben sich mit den Kontextbedingungen, der Struktur undArbeitsweise von ambulanten Pflegediensten in Deutschland vertraut gemacht und sind in der Lage, sich in diesem Handlungsfeld professionell zu bewegen;

Verbindliche Inhalte

• Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen / Public Health• Geschichtliche Entwicklung und heutiger Entwicklungsstand

von Public Health Nursing / Gemeindepflege iminternationalen Vergleich;

• Grundlagen der Gesundheitsberichtserstattung• Pflegeepidemiologie, Community Assessment und

bevölkerungs- bzw. gemeindebezogene Maßnahmen derPflege

• Ansätze und Konzepte spezialisierter ambulanterVersorgung und deren Bedeutung für die Entwicklung derPflege

• Strukturentwicklung und Arbeitsweise ambulanter Pflege inDeutschland

• Kontextbedingungen ambulanter/häuslicher Pflege inDeutschland (Organisation, Recht/Finanzierung)

Ausgewählte Literatur

• Hasseler M, Meyer M (2004): Ambulante Pflege: Neue Wege undKonzepte für die Zukunft. Hannover: Schlütersche

Vorkenntnisse Keine

Prüfung PA

Page 36: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_WN_02

Modultitel: Evaluation im Gesundheitswesen / Grundlagen der Evaluationsforschung, Qualitätsmanagement Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_WN_02

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben sich Grundlagen der Entwicklung, Sicherung und des

Managements von Qualität im Gesundheitswesen und der Pflege angeeignet und mit der in diesem Kontext gebräuchlichen Terminologie vertraut gemacht;

• kennen die gesetzlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung und -überprüfung in der Pflege und haben deren Bedeutung für ihr professionelles Pflegehandeln reflektiert;

• sind mit den Funktion und Ablauf von internen und externenQualitätsprüfungen vertraut und befähigt, sich aktiv an Qualitätsprüfungen des MDK zu beteiligen;

• haben sich mit der Bedeutung von Standards, Richtlinien undLeitlinien auseinandergesetzt und diese in ihrer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Qualität eingeordnet;

Verbindliche Inhalte

• Begriffe und Bedeutung von Qualitätsentwicklung, -sicherung und -management

• Gesetzliche Grundlagen zur Qualitätssicherung in der Pflege undGesundheitsversorgung

• Interne/externe Qualitätsprüfungen (MDK; Zertifizierung etc.)• Kriterien von Pflegequalität sowie Methoden zu deren Entwicklung,

Sicherung und Überprüfung • Standards, Richtlinien und Leitlinien in der Pflege und

Gesundheitsversorgung / Bedeutung von Standardisierungsprozessen • Grundlagen, Methoden, Instrumente der Evaluation in Einrichtungen der

Gesundheitsversorgung • Beschwerdemanagement / Zufriedenheitsuntersuchungen• Erkenntnisse der Evaluationsforschung im Gesundheitswesen zu

ausgewählten Themen

Ausgewählte Literatur

• Badura B, Siegrist J (2002): Evaluation im Gesundheitswesen. 2.Auflage. Weinheim: Juventa

Vorkenntnisse Keine

Prüfung SA

Page 37: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_09

Modultitel: Evidenzbasierung in Pflege und Versorgung, Erschließung internationaler Studienergebnisse

Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_09

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben Grundlagenkenntnisse der Zielsetzung und Vorgehensweise der

evidenzbasierten Gesundheitsversorgung (Pflege/ Medizin) erworben und können den Begriff der „evidenzbasierten Pflege“ (EBP) herleiten und mit eigenen Worten erklären;

• haben sich mit den Potenzialen der evidenzbasierten Pflege wie auchmit deren Grenzen für Pflegepraxis/Pflegewissenschaft kritisch reflektierend auseinandergesetzt;

• können beantworten, welche Formen von Pflegewissenschaft/-forschung für eine evidenzbasierte Pflege notwendig sind und diese an Beispielen erkennen;

• sind befähigt medizinische und pflegerische Studien mitunterschiedlichen Designs anhand von Checklisten kritisch zu beurteilen und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf die pflegerische Praxis zu beurteilen;

Verbindliche Inhalte

• Entwicklung, Grundlagen und Definitionen derEvidenzbasierung

• Evidenzbasierung in Medizin und Pflege – Diskussions- undEntwicklungsstand;

• Effektivität und Effizienz pflegerischer oder anderergesundheitsrelevanter Maßnahmen

• Kritische Auseinandersetzung mit und Beurteilung vonausgewählten empirischen Studien aus Pflege, Medizin,Gesundheitswissenschaften

• Selbstverständnis der Pflege zwischen Wissenschaft und Kunst

Ausgewählte Literatur

• Behrens J, Langer G (2006): Evidence-based Nursing and Caring. 2.Auflage. Bern: Huber

Vorkenntnisse Keine

Prüfung RefoN

Page 38: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_WN03

Modultitel: Ethisch-normative Grundfragen, Einführung in den ethischen Diskurs

Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_WN_03

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • kennen zentrale Begriffe, Aufgabenstellungen, Methoden und Theorien

der allgemeinen und angewandten Ethik und haben ihre aktuelle Bedeutung für die Pflege erfasst und überdacht;

• kennen Grundzüge religiösen Denkens und verstehen, diese in ihrerRelevanz für die Pflege am Lebensende in Beispielen angemessen zu präsentieren und einzuordnen;

• haben sich exemplarisch mit relevanten ethisch-normativenProblemstellungen ihrer künftigen Tätigkeit vertraut gemacht - insbesondere mit solchen am Lebensende;

• können ethische Aspekte bei der Gestaltung des Pflegealltags imAllgemeinen wie insbesondere auch im Umgang mit Menschen am Lebensende einschätzen;

Verbindliche Inhalte

• Einführung in die allgemeine und angewandte Ethik(Aufgabenstellungen, Methoden, Theorien) sowie ausgewählte ethische Begründungsmodelle;

• Einführung in das religiöse Denken (Transzendenz, Glauben, Ritual,Symbol, Kult) und die Grundzüge theologischer Ethik

• Ausgewählte Dilemmata in der pflegerischen Versorgung undMöglichkeiten zu deren Bewältigung

• (z.B. Gewalt in der Pflege, Helfen und Hilflos sein, Scham)• • Ausgewählte ethische Fragen am Lebensende (Abschied und Trauer,

Sterbehilfe, Patientenverfügungen, Testament etc.)

Ausgewählte Literatur

• Arbeitsgruppe Pflege u Ethik der Akademie für Ethik in der Medizin e.V.(2005): Für alle Fälle... Arbeit mit Fallgeschichten in der Pflegeethik.Hannover: Brigitte Kunz Verlag

Vorkenntnisse

Prüfung FA

Page 39: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_WN_04

Modultitel: Pflege als Gesundheitsdisziplin und Profession Teil II Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_WN_04

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben sich grundlegende Kenntnisse der Berufssoziologie und

Professionstheorie angeeignet und diese in ihrer Relevanz für die Pflege- und Gesundheitsberufe kritisch reflektiert;

• haben ein professionelles Selbstverständnis entwickelt und können diePflege im Kontext anderer Gesundheits- und Sozialberufe positionieren;

• haben sich mit Möglichkeiten und Grenzen der Professionalisierbarkeitder Pflege und des beruflichen und professionellen Handelns in Organisationen bewusst gemacht und können praktische Schlussfolgerungen aus diesen Überlegungen ziehen;

• verstehen die Pflege in ihrer Eigenständigkeit als wissenschaftlicheDisziplin und Profession und sind bereit, Eigeninitiative zu zeigen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen;

Verbindliche Inhalte

• Pflege als Beruf, Disziplin und Profession imGesundheitswesen

• Grundlagen der Berufssoziologie / Professionstheorie• Professionalisierung als Entwicklungsaufgabe / Change-

Agent-Funktion der Pflege• Professionelles Handeln in der Pflege (Grundlagen,

Voraussetzungen)• Akademisierung und Professionalisierung der Pflege im

internationalen und nationalen Kontext• Leadership in Nursing (Führung/Leitung in der Pflege)• Change Management als Aufgabe der Pflege / Pflege als

„Change Agents“

Ausgewählte Literatur

• Benner P (1994): Stufen zur Pflegekompetenz. Bern: Huber

Vorkenntnisse Keine

Prüfung SA

Page 40: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_H_04

Modultitel: Arbeitsfelder akademischer Pflege Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_H_04

Erwartete Kompetenzen

Verbindliche Inhalte

Ausgewählte Literatur

Vorkenntnisse Keine

Prüfung RefD 30 min

Page 41: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_10

Modultitel: Entwicklung pflegewissenschaftlicher Projekte. Kolloquium für Bachelor-Arbeit Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_10

Erwartete Kompetenzen

Die Studierendern • haben die Ergebnisse ihrer Bachelorthesis und Reichweite ihrer

Arbeitsprozesse mit anderen Studierenden diskutiert und reflektiert und sind befähigt, ihre Erkenntnisse in einem kritischen pflegewissenschaftlichen Diskurs zu verteidigen;

Verbindliche Inhalte

• Von den Studierenden selbst gewählte inhaltliche Problem-und Fragestellungen aus Pflegewissenschaft undPflegepraxis

• Vertiefung methodologischer und methodischerWissensbestände anhand konkreter studentischerForschungsfragen

• Vertiefung theoretischer Wissensbestände anhand konkreterstudentischer Forschungsfragen

• Reflexion der Rolle und des Auftrags akademisch qualifizierterPflegender in der Pflegewissenschaft und Pflegepraxis

Ausgewählte Literatur

• Eco U (2005): Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeitschreibt. 11. unveränderte Auflage. Heidelberg: Müller/UTB

Vorkenntnisse Keine

Prüfung KOL

Page 42: Dokumente zur Angebotserstellung Pflegewissenschaften · § 3 Zugangsvoraussetzungen. Zum Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft (Extraoccupational Nursing Sciences) werden nur Studienbewerberinnen

Studiengang: extra-occupational Nursing Science Code: BNS_W_11

Modultitel: Bachelor-Arbeit Bereich: Wissen

Verantwortung: Angebot: SoSe

Veranstaltung: Kurs: 1/30 Lehrform:

TN:

Präsenzlehre: 0 SWS Kontaktstudium h Sem.:

Gesamtaufwand: 150 h (Angel.) Selbststudium h Typ: Credits: 5 ECTS Prüfungsvorbereitung h Niveau: Geändert: 11.03.2015

BNS_W_11

Erwartete Kompetenzen

Die Studierenden • haben sich ausgewählte pflegewissenschaftliche

Gegenstandsbereiche, Problem- und Fragestellungen erschlossen und die hierfür erforderlichen wissenschaftlichen Arbeitsschritte und Prozesse durchlaufen;

• sind befähigt, eine begrenzte pflegewissenschaftliche Fragestellungdurch Anwendung der im Studium vermittelten theoretischen, methodischen und praktischen Kenntnisse und Kompetenzen eigenständig zu bearbeiten und die Ergebnisse nach wissenschaftlichen Standards zu dokumentieren (Thesis);

Verbindliche Inhalte

• Von den Studierenden selbst gewählte inhaltliche Problem- undFragestellungen aus Pflegewissenschaft und Pflegepraxis

• Vertiefung methodologischer und methodischer Wissensbeständeanhand konkreter studentischer Forschungsfragen

• Vertiefung theoretischer Wissensbestände anhand konkreterstudentischer Forschungsfragen

• Reflexion der Rolle und des Auftrags akademisch qualifizierterPflegender in der Pflegewissenschaft und Pflegepraxis

Ausgewählte Literatur

• Eco U (2005): Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeitschreibt. 11. unveränderte Auflage. Heidelberg: Müller/UTB

Vorkenntnisse

Prüfung PA