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Donnerstag, den 16. Dezember 2010 Nummer 50 52. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Haßmersheim - Herausgeber: Gemeinde Haßmersheim - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Marcus Dietrich, für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Timo Bechtold - Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30, Fax 06227 35828-59, E-Mail: [email protected], www.gsvertrieb.net. Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Halbjahresende. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall, Telefon (0 71 36) 95 03-0, Fax (0 71 36) 95 03-99, Anzeigen E-Mail: [email protected], Redaktion E-Mail: [email protected]

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Donnerstag, den 16. Dezember 2010 Nummer 5052. Jahrgang

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Haßmersheim - Herausgeber: Gemeinde Haßmersheim - Verantwortlich für den amtlichen Teil: BürgermeisterMarcus Dietrich, für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Timo Bechtold - Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30, Fax 06227 35828-59, E-Mail: [email protected], www.gsvertrieb.net. Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Halbjahresende. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall, Telefon (0 71 36) 95 03-0, Fax (0 71 36) 95 03-99,

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Nummer 50Haßmersheim

Amtliche Bekanntmachungen

Apotheken-Notdienst am WochenendeSamstag, 18.12.2010Markt-Apotheke, Mosbacher Str. 2, Neckarelz, Tel. 06261/60595

Sonntag, 19.12.2010Apotheke im Kaufl and, Pfalzgraf-Otto-Str. 54, Mosbach,Tel. 06261/35500Wildpark-Apotheke, Hauptstr. 54, Schwarzach, Tel. 06262/2812

Evangelische Sozialstation MosbachIhr evangelischer Pfl egedienst ist auch in Ihrer Gemeinde für Sie tätig.Bei Fragen rund um die ambulante Pfl ege sind wir telefonisch zu er-reichen unter Tel. 06261/93330 - Pfl egedienstleitungTel. 06261/933310 - GeschäftsleitungWir freuen uns auf Ihren Anruf von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr.In Notfällen sind wir unter 06261/93330 rund um die Uhr erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen.

Katholische Sozialstation Mosbach - Ihr Pfl egedienst - Tel. Durchwahl: 06261/9201-36Elvira Hoffmann, PDLDie Bürozeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr.Sie erreichen uns aber auch rund um die Uhr - auch an den Wochenenden - direkt unter der oben aufgeführten Telefonnummer.

Notruf Rettungsdienst und Feuerwehr Tel. 112

Krankentransport Tel. 19222

Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband MosbachSulzbacher Straße 17, 74821 MosbachTel. 06261/9208-0, Fax [email protected] - www.drk-mosbach.deBürozeiten:Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhrund nach Vereinbarung.Soziale Dienste:Ambulanter Pfl egedienstFahr- und Begleitdienste, BehindertenfahrdienstMenüservice ’Essen auf Rädern’ (kalt und warm)Hausnotruf, Mobilruf-HandyDemenz-Betreuungsgruppe und häuslicher BetreuungsdienstHerr Weidner, Leiter Soziale Dienste, Tel. 06261/9208-16Frau Kleinophorst, Pfl egedienstleitung, Tel. 06261/9208-25Frau Bopp, Tel. 06261/9208-15Öffnungszeiten Tafelladen:Mo., Di., Do. + Fr. 13.00 - 15.00 und Mi. 16.00 - 17.00 UhrÖffnungszeiten Kleiderladen:Mo. 9.00 - 11.00, Mi. 15.00 - 17.30 und Do. 13.30 - 16.00 Uhr

Servicestelle Ehrenamt- Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurse, EH-Training- LSM-Kurse für Führerschein- Gruppenangebote für Seniorengymnastik, Wassergymnastik - und SeniorentanzEltern-Kind-Programme EIBa und Stärke- Herr Dollinger, Tel. 06261/9208-11Passive Mitgliederverwaltung- Geschirrverleih, Geschirrmobil und Verleih von - ZeltlagerbedarfSeniorenreisen- Frau Grothe, Tel. 06261/9208-0Sekretariat Geschäftsstelle -Frau Sinn, Tel. 06261/9208-18

DRK-Pfl egeheim „Luise von Baden“, Scheffl enz-O -Frau Bischoffberger, Heimleitung, Tel. 06293/931-0DRK-Seniorenheim Waldbrunn gGmbH, Waldkatzenbach -Frau Grimmer, Heimleitung, Tel. 06274/9210-0

AWO (Arbeiterwohlfahrt) Neckar-OdenwaldAWO SozialstationFrau Simone Mulawa, Alte Brückenstraße 1, 74821 MosbachTelefon 06261/937812 - 24 Stunden erreichbar -AWO Wohn- und Pfl egezentrum OsterburkenFrau Karin Hofmann, Kapellenstraße 1, 74706 OsterburkenTelefon 06291/64250AWO Wohn- und Pfl egezentrum Maria Rast WalldürnFrau Olga Zeiller, Pater-Josef-Eckstein-Straße 21, 74731 WalldürnTelefon 06282/92760AWO Seniorenwohnanlagen 100 Wohnungen in Mosbach, Buchen, Walldürn, OsterburkenFrau Christa Stumpf, Alte Brückenstraße 1, 74821 MosbachTelefon 06261/937811AWO Fachbereich seelische Gesundheitmit Tagesstätte, Wohngemeinschaften, betreutem Wohnen in Familien und dezentralem WohnheimFrau Felicitas Tumfart, Eisenbahnstraße 18, 74821 MosbachTelefon 06261/91890AWO GeschäftsstelleGeschäftsführer Peter Maurus, Kapellenstraße 2, 74706 Osterburken, Telefon 06291/642542www.awo-now.de

Tagespfl ege Haus ChristineTagespfl ege Mo. - So.Panoramastraße 28, Gundelsheim Tel. 06269/[email protected]

Geburtstags-Jubilare

Ortsteil Haßmersheim17.12. Elfriede Goos, Marktstr. 7 76 Jahre18.12. Tilly Weber, Lerchenstr. 5 81 Jahre19.12. Horst Baz, Schillerstr. 6 83 Jahre20.12. Ewald Haberkorn, Geierweg 17 73 Jahre22.12. Kurt Scheller, Nachtigallenweg 32 76 Jahre

Wir gratulieren herzlich und wünschen allen Jubilaren, auch denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, alles er-denklich Gute und einen schönen Lebensabend.

Einkaufen in HaßmersheimBitte denken Sie bei Ihren Weihnachts-einkäufen auch an unsere örtlichen Geschäfte.Ihr Einkauf ist die beste Methode, langfristig die Versorgung am Ort zu sichern.

WeihnachtsgeschenkSuchen Sie noch ein passendes Weihnachtsgeschenk? Verschenken Sie doch einen Fotokalender, eine Bilder-DVD oder das Gruppenbild im Burghof von Neckarmühlbach.Fotokalender Neckarmühlbach: Preis: 19,00 EuroBilder-DVD der 1150-Jahrfeier: Preis: 10,00 Euro (nur auf Bestel-lung)oder im SetFotokalender und Bilder-DVD: Preis 25,00 EuroGruppenbild 30 x 40 cm Preis 15,00 Euro (nur auf Bestellung)Kalender erhalten Sie im Rathaus Haßmersheim, Zimmer 20 Frau Schumacher, Bestellungen nimmt sie unter der Telefon-Nr. 06266/791-21 entgegen.

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Haßmersheim

Bürgersprechstunde Bürgermeister Marcus DietrichDie nächste Sprechstunde fi ndet am Dienstag, 21. Dezember 2010 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus Haßmersheim statt.

Öffnungszeiten des Rathauses über Weihnach-ten und NeujahrAm Freitag, 24.12., Freitag, 31.12.2010 und Freitag, 7.1.2011 bleiben Rathaus und Bauhof geschlossen. Zwischen den Jahren ist das Rathaus für Sie in gewohnter Weise geöffnet.

Beratungstermin zur Ortskernsanierung II am 8.2.2011 für den Ortsteil HaßmersheimDer Gemeinde Haßmersheim ist es gelungen Landesfördermittel zur Sanierung des Ortskerns 2. BA zu akquirieren. Insgesamt konnten Sanierungsmittel in Höhe von 500.000 € vom Land bewilligt werden. Mit dem Kofi nanzierungsanteil der Gemeinde Haßmersheim steht bis 2019 ein Finanzierungsrahmen von 833.000 € zur Verfügung. Mit dem 2. Sanierungsabschnitt möchte die Gemeinde an dem Sanierungserfolg des 1. Abschnitts anknüpfen und den Bürgerinnen und Bürgern einen fi nanziellen Anreiz bieten ihren Gebäudebestand im Rahmen der Sanierungsziele zu ertüchtigen. Die Zuschüsse an Sanierungsinteressenten sind gestaffelt und orientieren sich an der Höhe der zuwendungsfähigen Baukosten. Die betreffenden Förder-richtlinien sind im aktuellen Amtsblatt abgedruckt.Aufgrund der guten Erfahrungen im 1. Sanierungsabschnitt wurde Herr Keßler von der LBBW-Immobilien-Kommunalentwicklung GmbH, Karlsruhe erneut als Sanierungsberater beauftragt. Nach-dem der erste Beratungstermin gut angenommen wurde, kommt Herr Keßler am 8.2.2011 erneut nach Haßmersheim um Ihnen Fragen zum Thema Ortskernsanierung zu beantworten. In einem persönlichen Gespräch haben Interessenten die Gelegenheit sich eingehend über die Fördermöglichkeiten im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet in Haßmersheim zu informieren. Weitere Termine werden bekannt gegeben.Bei Interesse an einer Beratung setzen Sie sich bitte vorab mit Frau Speckert unter der Telefonnummer 06266/791-51 in Verbindung um einen Gesprächstermin mit dem Sanierungsberater zu vereinbaren.Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass für Sanierungsmaß-nahmen in den Ortsteilen Neckarmühlbach und Hochhausen Mittel aus dem ELR- Förderprogramm beantragt werden können.

Bürgertreff 2011Mit einem gemeinsamen Gespräch möchte die Gemeinde Haß-mersheim das neue Jahr 2011 beginnen. Der Bürgertreff 2011 fi ndet am

Sonntag, 9. Januar 2011 um 11.00 Uhrim Mehrzweckraum der Friedrich-Heuß-Schule statt. Wie in den vergangenen Jahren ist es bei zwangloser Atmosphäre möglich mit Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltungsmitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Gleichzeitig sind auch zahlreiche Ver-treter von Behörden, Institutionen und Einrichtungen anwesend, die in und für die Gemeinde Haßmersheim wirken. Der Bür-gertreff bietet aber auch die Gelegenheit zum guten Gespräch miteinander, zum Informationsaustausch und zu einem positiven Jahresbeginn. Die Friedrich-Heuß-Schule ist ab 10.45 Uhr geöff-net und neben guten Worten gibt es auch Brezeln und Wein als Frühschoppen.

Änderung der Zuständigkeitsbereiche im Rathaus HaßmersheimAb dem 1.12.2010 haben sich die Zuständigkeitsbereiche im Haß-mersheimer Rathaus im Bereich Hauptamt geändert.

Andrea Grünwald übernimmt ab diesem Zeit-punkt das Aufgabengebiet Sozialamt von der seitherigen Sachbearbeiterin Petra Dorbath. Das Aufgabengebiet umfasst Anträge auf- Wohngeld- Rundfunkgebührenbefreiung- Arbeitslosengeld II (nur Folgeantrage)- Grundsicherung- Erziehungsgeld- Landesfamilienpass- Sozialhilfeantrage (z.B. Heimunterbringung,

einmalige Leistungen usw.)Frau Grünwald ist ebenfalls für die Sachbearbeitung im Bereich Gewerbe zuständig. Dazu gehören - Gewerbean-, -ab-, -ummeldungen- Gaststättenkonzessionen (langerfristig bzw. unbefristet)Andrea Grünwald erreichen Sie unter der Durchwahlnummer 06266/791-33, E-Mail-Adresse [email protected] zu folgenden Arbeitszeiten:Montag - Donnerstag 8.00 -12.00 UhrDienstag zusätzlich 16.00 -18.00 Uhr (Abendsprechstunde)Die Vertreterin von Frau Grünwald ist Anna Heuß.

Anna Heuß verstärkt seit 15.11.2010 das Team des Hauptamtes. Nach ihrer Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub übernahm die frü-her im Rechnungsamt eingesetzte Mitarbeite-rin ein neues Aufgabengebiet Dazu gehören:

Schlüsselverwaltung -Fundbüro -Beschaffungen Büromaterial -Assistenzzuarbeit für Frau Ernst -

(Schreibdienst und Sonderthemen)Mitarbeit und Vertretung im Pass- und Meldewesen -Mitarbeit im Friedhofswesen (Führung Friedhofskartei, Erstellung -Gebührenbescheide, Überwachung abgelaufene Grabstätten etc.)Mitarbeit Kindergartenbetreuung und Schule -Mitarbeit Tourismus -

Anna Heuß erreichen Sie unter der Durchwahlnummer 06266/791-38, E-Mail-Adresse: [email protected] zu folgenden Arbeitszeiten:Montag - Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr undFreitag 8.00 - 11.00 Uhr

(Vertretung für Sozialamt und Gewer-beamt)

Vertreten wird Anna Heuß von Andrea Grünwald.

Brunhilde Knörzer hat neben ihrem bisherigen Aufgabengebiet Grundbuch und Nachlasssachen die Personal-sachbearbeitung übernommen. Die Rentensach-bearbeitung gab sie ab an Petra Dorbath. Brun-hilde Knörzer erreichen Sie unter der Durchwahl-nummer 06266/791-36, E-Mail-Adresse: [email protected] zu folgenden Arbeits-zeiten:Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr undDienstag 16.00 - 18.00 Uhr (Abendsprechstunde) sowie nach Vereinbarung

Petra Dorbath ist seit dem 1.12.2010 neben der Sachbearbeitung im Einwohnermeldeamt auch für die Ausstellung von Personalausweisen, Rei-sepässen usw. und für die Rentensachbearbei-tung zuständig.Petra Dorbath erreichen Sie unter der Durchwahl-nummer 06266/791-31, E-Mail-Adresse: [email protected] zu folgenden Arbeits-zeiten:Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr und

Dienstag 16.00 -18.00 Uhr (Abendsprechstunde) sowie nach Vereinbarung

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Nummer 50Haßmersheim

Landesfamilienpass 2011Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass für das Jahr 2011 können ab sofort beim Bürgermeisteramt Haßmersheim, Zimmer 12 abgeholt werden.Folgender Personenkreis kann beim Bürgermeisteramt Haßmers-heim einen Landesfamilienpass beantragen:

Familien mit mindestens - drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit nur einem Elternteil (die nicht in eheähnlicher -Gemeinschaft leben), die mit mindestens einem kindergeldbe-rechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten -Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Neues Dienst-Kfz für die GemeindeverwaltungVor wenigen Tagen konnte Bürgermeister Marcus Dietrich - Bauamts-leiter Günter Rapp und Hausmeister Reiner Edelmann die Schlüssel für das neue Dienstfahrzeug der Gemeindeverwaltung übergeben. Bei dem neuen Fahrzeug handelt es sich um einen Opel Corsa Ecofl ex. Die Beschaffung wurde erforderlich, weil das in die Jahre gekommene, über 11 Jahre alte Dienst-Kfz einen größeren Getrie-beschaden hatte und die Reparaturkosten so hoch gewesen wären, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnte. Daher entschied sich der Gemeinderat für die Neuanschaffung eines günstigen Neufahrzeu-ges. Dieser neue Corsa hat lediglich einen Schadstoffausstoß von 127 gr. Und belastet die Umwelt deutlich weniger als das bisherige Fahrzeug, das lediglich über einen geregelten Katalysator verfügte. Wie das bisherige Fahrzeug, wird auch der neue Corsa vor allem von Bauamtsleiter Günter Rapp für Außendienstfahrten und Hausmeister Reiner Edelmann für Botendienste eingesetzt.

Verlegung von Leerrohren und Datenleitungen durch die Wasser- und SchifffahrtsverwaltungFür die Verbesserung des Schleusenbetriebes und der in den Schleu-sen eingebauten Kraftwerken verlegt die Wasser- und Schifffahrtsver-waltung in Verbindung mit der Neckar AG von Stuttgart bis nach Mannheim Leerrohre und Datenleitungen entlang des Neckars. Die Arbeiten, die derzeit zwischen Hochhausen und Haßmersheim ent-lang der Landesstraße durchgeführt werden, sollen bis Ende Februar 2011 auf Gemarkung Haßmersheim abgeschlossen sein.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 13. Dezem-ber 2010Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und § 2 des Kommunalab-gabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbe-steuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Haßmersheim am 13.12.2010 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteu-er und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen:

§ 1Steuererhebung

Die Gemeinde Haßmersheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegen-den Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteu-ergesetzes. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in der Gemeinde und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde.

§ 2Steuerhebesätze

Die Hebesätze werden festgesetzt1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H.2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. der Steuermessbeträge.

§ 3Geltungsdauer

Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalender-jahr 2011.

§ 4Grundsteuerkleinbeträge

Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grundsteuer-gesetzes werden fälliga) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro

nicht übersteigtb) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbe-

trages, wenn diese 30,00 Euro nicht übersteigen.

§ 5Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1.1.2011 in Kraft.

Haßmersheim, den 13.12.2010gez. Marcus DietrichBürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemOEine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift der Gemeinde-ordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Vorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.

Gemeinde Haßmersheim Neckar-Odenwald-Kreis

Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestat-tungsgebührensatzung) vom 13. Dezember 2010Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemein-deordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2010 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Widmung

(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 13 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer

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Haßmersheim

Verstorbener zulassen.Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgebur-ten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.

(3) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:1. Bestattungsbezirk des Friedhofs Haßmersheim; er umfasst das

Gebiet des Ortsteiles Haßmersheim2. Bestattungsbezirk des Friedhofs Hochhausen; er umfasst das

Gebiet des Ortsteiles Hochhausen3. Bestattungsbezirk des Friedhofs Neckarmühlbach; er umfasst

das Gebiet des Ortsteiles NeckarmühlbachDie Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung bzw. Beiset-zung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs hatten. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

§ 2 Außerdienststellung und Entwidmung

(1) Jeder Friedhof oder Friedhofsteil kann aus öffentlichem Interesse ganz oder teilweise außer Dienst gestellt oder entwidmet werden.

(2) Bei der Außerdienststellung fi nden keine weiteren Bestattungen oder Urnenbeisetzungen statt. Die Nutzungszeit kann auf den Ablauf der Ruhezeit beschränkt werden,

(3) Durch die Entwidmung verliert der Friedhof oder ein Teil davon die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten. Bei einer Entwidmung werden Tote und Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht beendet ist, auf Kosten der Gemeinde umgebettet. Die Umbettung schließt die Verlegung der Grabmale und sonstigen Grabausstattung ein. Die Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde hergerichtet und für die Dauer der Ruhezeit oder für die verbleibende Nutzungszeit abgegeben.

(4) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen,

(5) Außendienststellungen und Entwidmungen werden bei Reihen-gräbern öffentlich bekannt gegeben; bei Wahlgräbern erhält der Nutzungsberechtigte einen schriftlichen Bescheid.

II. Ordnungsvorschriften§ 3

Öffnungszeiten(1) Der Friedhof darf nur während der bekannt gegebenen Öffnungs-zeiten betreten werden.

(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

§ 4 Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entspre-chend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.

(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenom-

men Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbe-treibenden,

2. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen,

3. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunrei-nigen oder zu beschädigen sowie Rasenfl ächen und Grabstät-ten unberechtigterweise zu betreten,

4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen

abzulagern, 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten, 7. Druckschriften zu verteilen, 8. ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu

fotografi eren,

9. zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern,

10. zu rauchen.Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.

(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden.

§ 5 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festle-gen.

(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkun-dig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Vorausset-zungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Ver-langen vorzuzeigen. Die Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.

(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Fried-hofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.

(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Aus-übung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorüberge-hend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen.

(5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.

(6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprech-partner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42 a und §§ 71 a bis 71 e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung fi nden Anwendung.

III. Bestattungsvorschriften

§ 6 Allgemeines

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erwor-benen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen.

(2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berück-sichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen.

§ 7 Särge

(1) Särge dürfen höchstens 2,00 m lang, 0,70 m hoch und im Mit-telmaß 0,70 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

(2) Särge und Sargausstattungen für Erdbestattungen müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdboden ver-rotten.

§ 8 Ausheben der Gräber

(1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfl äche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

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Nummer 50Haßmersheim

§ 9 Ruhezeit

(1) Die Ruhezeit der Leichen beträgt1. im Friedhof Haßmersheim 20 Jahre,2. im Friedhof Neckarmühlbach 25 Jahre3. im Friedhof Hochhausen 30 Jahre.

(2) Die Ruhezeit der Aschen beträgt in allen Friedhöfen 15 Jahre.

§ 10 Umbettungen

(1) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihen-grab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.

(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.

(4) In den Fällen des § 23 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nut-zungsrechten nach § 23 Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Rei-hengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.

(5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeit-punkt der Umbettung.

(6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstät-ten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.

(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unter-brochen oder gehemmt.

IV. Grabstätten

§ 11 Allgemeines

(1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:1. Reihengräber,2. Urnenreihengräber,3. Wahlgräber,4. Urnenwahlgräber,5. anonyme Urnengemeinschaftsstätten (nur im Friedhof Haßmers-

heim).

(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.

(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.

§ 12 Reihengräber

(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestat-tung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht

möglich. Verfügungsberechtigter ist - sofern keine andere ausdrückli-che Festlegung erfolgt - in nachstehender Reihenfolge1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),2. wer sich dazu verpfl ichtet hat,3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.

(2) Auf dem Friedhof werden Reihengrabfelder für Verstorbene aus-gewiesen.

(3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Die Gemein-de kann Ausnahmen zulassen.

(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.

(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben.

§ 13 Wahlgräber

(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für Bestattun-gen von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungs-berechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.

(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern für Erdbestattungen werden auf Antrag auf die Dauer von 25 Jahren im Friedhof Haßmersheim, 30 Jahren im Friedhof Neckarmühlbach und 35 Jahre im Friedhof Hoch-hausen (Nutzungszeit) verliehen. Nutzungsrechte an Wahlgräbern für Aschenurnen werden auf Antrag auf die Dauer von 25 Jahren verliehen (Nutzungszeit). Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.

(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsge-bühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengrä-ber entsprechend anzuwenden.

(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nut-zungsrechten besteht nicht.

(5) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.

(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfi nden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nut-zungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.

(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens sei-nen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberech-tigten mit deren Zustimmung über1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder

Lebenspartner,2. auf die Kinder,3. auf die Stiefkinder,4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter

oder Mütter,5. auf die Eltern,6. auf die Geschwister,7. auf die Stiefgeschwister,8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.Innerhalb der einzelnen Gruppen Nr. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt.

(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Per-sonen übertragen.

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Haßmersheim

(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrab-stätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pfl ege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbe-ne, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden.

(11) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.

(12) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.

(13) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der Nutzungsberech-tigte spätestens 6 Monate vorher schriftlich hingewiesen; ist er nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung und ein 3-monatiger Hinweis auf der Grabstätte.

§ 14 Urnenreihen- und Urnenwahlgräber

(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen.

(2) In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird.

(3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind 2 Urnen.

(4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten.

(5) Im Friedhof Haßmersheim sind Urnengemeinschaftsstätten für anonyme Beisetzungen eingerichtet; die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Anonyme Beisetzungen fi nden ohne Beisein von Angehörigen desVerstorbenen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Beisetzung statt.

(6) Nach Ablauf der Ruhefrist und Erlöschen des jeweiligen Nutzungs-rechts bei Urnenwahlgräbern ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die beigesetzten Aschenurnen zu entfernen. Die Asche wird auf einem anonymen Urnengrabfeld (derzeit Friedhof Haßmersheim) in würdiger Weise der Erde übergeben.

V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen

§ 15 Grabfelder

Auf den Friedhöfen werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungs-vorschriften eingerichtet.

§ 16 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen.

(2) Grabeinfassungen jeder Art, auch aus Pfl anzen, sind nicht zuläs-sig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.

§ 17 Genehmigungserfordernis

(1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur

Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provi-sorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 25 mal 45 cm und Holzkreuze zulässig.

(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwenden-de Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Auf-stellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden.

(3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend.

(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.

(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können.

§ 18 Standsicherheit

Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkann-ten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten:Stehende Grabmale1. bis 1,20 m Höhe: 14 cm2. bis 1,40 m Höhe: 16 cm

§ 19 Grabhöhe, Verbot von Grababdeckplatten

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen folgende Höhen nicht überschreiten:1. bei Grabstätten für Erdbestattungen 140 cm2. bei Urnengräbern 100 cm

(2) Zur Sicherstellung der Verwesung dürfen Grabstätten für Erdbe-stattungen nicht mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden.

§ 20 Unterhaltung

(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entspre-chend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahl-grabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Gra-bausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verant-wortlichen verpfl ichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grab-malen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzuset-zenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berech-tigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfer-nen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.

§ 21 Entfernung

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.

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Nummer 50Haßmersheim

(2) Nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstät-ten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrab-stätten werden Grabmale, Einfassungen - einschließlich der Beton-fundamente bzw. aller Befestigungsmaterialien - und sonstige Grab-ausstattungen von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten entfernt. Die Nutzungsberechtigten erhalten innerhalb einer gesetzten Frist die Möglichkeit, abgeräumte Grabmale und die Urnenbehältnis-se an einem zentralen Platz abzuholen. Die Friedhofsverwaltung ist danach nicht verpfl ichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen über diesen Zeitraum hinaus zu verwahren. Grabmale oder bauliche Anlagen gehen nach Fristablauf entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über und können von der Friedhofsverwaltung nach entsprechender Veröffentlichung im Amtsblatt oder Mitteilung an die Nutzungsberechtigten entsorgt werden.Die Kosten werden nach der Friedhofsgebührenordnung bei der Bestattung mit berechnet bzw. für die früheren Bestattungen den Nutzungsberechtigten beim Abräumen in Rechnung gestellt.

Vl. Herrichten und Pfl ege der Grabstätte

§ 22 Allgemeines

(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepfl egt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charak-ter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 16 Abs. 2) dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pfl anzen bepfl anzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen.

(3) Für das Herrichten und für die Pfl ege der Grabstätte hat der nach § 20 Absatz 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpfl ichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts.

(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Bele-gung hergerichtet sein.

(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut-zungsrechts abzuräumen. § 21 Absatz 2 gilt entsprechend.

(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärt-nerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpfl ege tatsächlich vornehmende Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern.

§ 23 Vernachlässigung der Grabpfl ege

(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepfl egt, so hat der Verantwortliche (§ 20 Absatz 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Ent-ziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde das Grabmal und die sonstigen Grabausstattun-gen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entzie-hungsbescheids entfernt. § 21 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen.

VIl. Benutzung der Leichenhalle

§ 24 Leichenhalle

(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestat-tung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofsper-sonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden.

(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken beste-hen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festge-setzten Zeiten sehen.

VIll. Haftung, Ordnungswidrigkeiten

§ 25 Obhuts- und Überwachungspfl icht, Haftung

(1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungs-pfl icht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspfl ichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.

(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemä-ßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechen-den Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.Absatz 2 fi ndet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelasse-nen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.

§ 26 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsge-setzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 3 betritt,2. entgegen § 4 Abs. 1 und 2

a) sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt,

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe

Arbeiten ausführt,d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunrei-

nigt oder beschädigt sowie Rasenfl ächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt,

e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert,g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,h) Druckschriften verteilt,i) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig

foto grafi ert,j) lärmt, spielt, isst, trinkt oder lagert,k) raucht

3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 5 Absatz 1),

4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbe-treibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 17 Absatz 1 und 3) oder entfernt (§ 21 Absatz 1),

5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssi-cherem Zustand hält (§ 20 Absatz 1).

IX. Bestattungsgebühren

§ 27 Erhebungsgrundsatz

Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestat-tungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben.

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Haßmersheim

§ 28 Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpfl ichtet1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie

vorgenommen wird;2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schrift-

liche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpfl ichtet,1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt.2. die Bestattungspfl ichtigen Angehörigen der verstorbenen Person

(Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder).

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 29 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung,2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestat-

tungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Ver-leihung des Nutzungsrechts.

(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

§ 30 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenver-zeichnis.Ergänzend fi ndet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungs-gebühren - Verwaltungsgebührenordnung - in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.

X. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 31 Alte Rechte

Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 30 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten.

§ 32 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 10.10.2005 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.

Anlage zur FriedhofssatzungGebührenverzeichnisAmtshandlung / Gebührentatbestand Gebühren in Euro1. Verwaltungsgebühren

1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales 10,001.2 Zulassung von gewerbemäßigen Grabmalaufstellern1.2.1 Einzelfall 10,001.2.2 befristete Zulassung 25,001.3 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpfl ege 25,00 bis 35,001.4 sonstige gewerbliche Tätigkeit 25,00 bis 35,001.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 15,00 bis 25,00

2. Benutzungsgebühren Es werden erhoben: 2.1 Für die Bestattung 2.1.1 von Personen über 12 Jahren 840,00 2.1.2 von Personen unter 12 Jahren 420,00 2.1.3 von Tot- und Fehlgeburten 100,00 2.1.4 Tieferlegung eines Sarges für eine Doppelbelegung Zuschlag 110,00

2.1.5 ein Zuschlag zu 2.1.1 bis 2.1.4 für Bestattungen an Sonntagen und Feiertagen 100% an Samstagen 63% 2.2 Für die Beisetzung von Aschen 2.2.1 regelmäßig 350,00 2.2.2 ein Zuschlag zu 2.2.1 für Beisetzungen an Sonntagen und Feiertagen 100% an Samstagen 63% 2.3 Für die Überlassung eines Reihengrabes Friedhof Haßmersheim 550,00 Friedhof Hochhausen 825,00 Friedhof Neckarmühlbach 687,50 2.4.1 Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes 400,00 2.4.2 Für die Überlassung eines anonymen Urnensammelgrabes 350,00 2.5 Wahlgräber 2.5.1 Für ein Einzelwahlgrab (einstelliges Einzelwahlgrab) Friedhof Haßmersheim 720,00 Friedhof Hochhausen 1.008,00 Friedhof Neckarmühlbach 864,00 2.5.2 Für ein Wahlgrab tief Friedhof Haßmersheim 1.100,00 Friedhof Hochhausen 1.540,00 Friedhof Neckarmühlbach 1.320,00 2.5.3 Für ein Wahlgrab doppelt breit (nur Hochhausen) 2.300,00 2.5.4 Für ein Wahlgrab doppelt breit und tief (nur Hochhausen) 4.320,00 2.5.5 Für ein Urnenwahlgrab 550,00 2.5.6 Für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechtes 2.5.6.1 Für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 2.5.1 bis 2.5.5

2.5.6.2 Für eine davon abweichende Nutzungs- dauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer.

Angefangene Jahre werden voll gerechnet.2.6 Ein Zuschlag in den Grabfeldern A bis C des FriedhofesHaßmersheim und für den Friedhof Hochhausen

2.6.1 für die Überlassung von Gräbern gemäß Nr. 2.3 bis 2.5.6.1 (ohne Nr. 2.5.3 + 2.5.4) 100,00 bei Nr. 2.5.3 + 2.5.4 150,00 2.6.2 für die Überlassung von Gräbern gemäß Nr. 2.5.5.2 anteilig im Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer

2.7.1 Für die Benutzung der Friedhofskapelle (Aussegnungshalle) im Ortsteil Haßmersheim 175,00 im Ortsteil Hochhausen 250,00 im Ortsteil Neckarmühlbach 150,002.7.2 Für die Benutzung einer Leichenzelle je angefangener Tag im Ortsteil Haßmersheim 125,00 im Ortsteil Hochhausen 150,00 im Ortsteil Neckarmühlbach 125,002.8.1 Grababräumungsgebühren (Einzelgrab) 300,002.8.2 Grababräumungsgebühren (Doppelgrab) 350,002.9 Für sonstige Leistungen2.9.1 Für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde 38,002.10 Ein Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 Friedhofssatzung zu Nr. 2.1 bis 2.5.6.2 und 2.6.1 bis 2.7.1 200%

Haßmersheim, den 14,12.2010gez. Marcus Dietrich Bürgermeister

Hinweis nach § 4 GemO:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines

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Nummer 50Haßmersheim

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gemeinde Haßmersheim Neckar-Odenwald-Kreis

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Neckarfähre Haßmersheim (Fährgebührensatzung)Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Haßmersheim am 13.12.2010 folgende Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Neckar-fähre Haßmersheim (Fährgebührensatzung) beschlossen.

§ 1Öffentliche Einrichtung

Die Gemeinde Haßmersheim betreibt die Neckarfähre als öffentliche Einrichtung.

§ 2Erhebungsgrundsatz

Zur teilweisen Deckung der entstehenden Kosten der Neckarfähre erhebt die Gemeinde Haßmersheim von den Benutzern Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 3Bemessungsgrundlage

Für die Benutzung der Neckarfähre werden nachstehende Gebühren erhoben: 1. Einfache Überfahrt je Person 0,70 € 2. Einfache Überfahrt je Motorrad inkl. Fahrer 1,50 € 3. Einfache Überfahrt je PKW inkl. Fahrer 2,30 € 4. Einfache Überfahrt je LKW bis 5 t inkl. Fahrer 3,80 € 5. Einfache Überfahrt je LKW über 5 t inkl. Fahrer 6,80 € oder Omnibus inkl. Fahrer 6. Zehnerkarte für Person 3,50 € 7. Zehnerkarte für Motorrad inkl. Fahrer 7,50 € 8. Zehnerkarte für PKW inkl. Fahrer 11,50 € 9. Zehnerkarte für LKW bis 5 t inkl. Fahrer 19,00 €10. Zehnerkarte für LKW über 5 t inkl. Fahrer 34,00 €Die Gültigkeit einer Zehnerkarte endet 12 Monate nach Ausgabe des Fahrscheins.

§ 4Entstehung und Fälligkeit

Die Gebührenschuld entsteht mit der Benutzung der Neckar-1. fähre.Die Gebühren sind bei Antritt der jeweiligen Überfahrt durch 2. Kauf eines Fahrscheins beim Fährpersonal zu bezahlen.

§ 5Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der jeweilige Benutzer der Neckarfähre.

§ 6Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.1.2011 in Kraft.

Haßmersheim, den 13.12.2010gez. Marcus Dietrich Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemOEine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift der Gemeinde-ordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Vorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.

Naturpark Neckartal-OdenwaldProjekt „Qualitätswanderweg Neckarsteig“ - Anerkennung in Höhe von 10.000 € erhaltenDer Naturpark Neckartal-Odenwald war mit seinem Projekt „Quali-tätswanderweg Neckarsteig“ einer der Gewinner des Wettbewerbes „Landschaft in Bewegung“, der vom Verband Region Rhein-Neckar durchgeführt wurde.Bei der Preisverleihung am 9.12.2010 im Rathaus der Stadt Eber-bach wurde der „Neckarsteig“ mit einer Anerkennung in Höhe von 10.000 € bedacht.Timo Bracht, Eberbacher Triathlon-Doppeleuropameister und geis-tiger Vater des „Neckarsteigs“, nahm stellvertretend für die 12 betei-ligten Städte und Gemeinden aus 5 Stadt- und Landkreisen die Anerkennungsurkunde entgegen.Der „Neckarsteig“ ist ein Qualitätswanderweg, der unter der Feder-führung des Naturparks Neckartal-Odenwald im Jahr 2011 entstehen wird. Mit Unterstützung durch den Odenwaldklub wird die Strecken-auswahl bis zur Zertifi zierung durch den Deutschen Wanderverband vorangetrieben.Der „Neckarsteig“ wird in Heidelberg beginnen und über die angren-zenden Höhen entlang des Neckars über ca. 140 km bis nach Bad Wimpfen führen. Durch seine landschaftlich und kulturell äußerst attraktive Streckenführung wird er den Wanderern die Schönheit und Vielfalt des Neckartals näherbringen. Das Preisgeld wird in die qualitative Aufwertung des Beschilderungs-systems für den „Neckarsteig“ investiert.

Wirf nichts auf

Straßen und Plätze!

Halte

das Ortsbild

sauber!

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Donnerstag, den 16. Dez. 2010 Nummer 50Seite 11

Haßmersheim

Busfahrplan Neckarmühlbach

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Nummer 50Haßmersheim

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Haßmersheim

Zensus 2011Interviewerinnen und Interviewer gesuchtMachen Sie mit, es lohnt sich!Zum Stichtag 9. Mai 2011 wird in Deutschland ein Zensus, eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung stattfi nden. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in unserem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Wir brauchen aktuelle Daten, da die letzten Volkszäh-lungen in Deutschland über 20 Jahre zurückliegen. Da der Zensus 2011 registergestützt durchgeführt wird, muss nur rund ein Drittel der Bevölkerung Auskunft geben. Eigentümer von Gebäuden und Woh-nungen erhalten per Post einen Bogen zugeschickt, den sie ausfüllen müssen, auf dem Papier oder online. Die Haushaltebefragung wird von örtlichen Erhebungsstellen durchgeführt, die bei Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnern und allen Landkreisen eingerichtet werden. Zu den Aufgaben der Erhebungsstellen gehört die Anwer-bung, Auswahl und Schulung der Interviewerinnen und Interviewer sowie die Durchführung der Befragungen. Die Befragungen fi nden hauptsächlich zwischen Anfang Mai und Ende Juli 2011 statt. Man-che Befragungen sind erst in der 2. Jahreshälfte 2011 vorgesehen.Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig und verschwiegen sind, können Interviewer werden. Pro Haushaltsbefragung gibt es für einen vollständigen ausgefüllten Fra-gebogen bis zu 8,50 Euro. Die attraktive Aufwandsentschädigung ist ganz oder zumindest teilweise steuerfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter beim Bürgermeisteramt Haßmersheim, Theodor-Heuss-Straße 45, 74855 Haßmersheim, Frau Dorbath, Zimmer 10, Telefon 06266/791-31, E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen fi nden Sie unter www.zensus2011.de oder unter www.statistik-bw.de. Für Fragen steht eine kostenfreie Hotline (0800 5887854) zur Verfügung.

Information der Gemeinde Haßmersheim und des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühl-bach Aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils des Verwaltungsgerichts-hofes Mannheim vom März 2010 muss die derzeitige Abwasserge-bührenberechnung angepasst werden. Die Berechnung der Abwas-sergebühren wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 auf ein neues, verursachungsgerechtes System umgestellt. Dabei wird die Gebühr für die Behandlung und Ableitung von Abwasser nach den Abwasser-arten Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt. Dies wird nicht zu einer allgemeinen Gebührenerhöhung führen.Um auf das neue System umzustellen, werden unsere Mitgliedsge-meinden die Flächen der betroffenen Grundstücke ermitteln und die entsprechenden Flächen veranlagen. Da die Arbeiten zur Ermittlung dieser Flächen sehr aufwendig sind, ist eine Umstellung in diesem Jahr nicht mehr möglich. Zudem muss die Abwassersatzung entspre-chend abgeändert werden. Die Arbeiten hierfür werden voraussicht-lich erst Ende 2011 bzw. Anfang 2012 abgeschlossen sein.In diesem Zeitraum wird auf die Abrechnung von Abwassergebühren verzichtet. Anstelle der Jahresendabrechnung wird ein 4. Abschlag erhoben. Dieser wird zum 30.12.2010 festgesetzt. Der Abschlag wird sowohl für Wasser, als auch für Abwasser festgesetzt.Ende Januar 2011 werden wir Ihnen die Abrechnung für die Wasser-gebühren für den Zeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2010 aufgrund des abgelesenen und hochgerechneten Zählerstandes zukommen lassen. Alle bis dahin bezahlten Abschläge sind selbstverständlich berücksichtigt.Sobald die Umstellung auf die neuen Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser durch die jeweilige Mitgliedsgemeinde erfolgt ist, wird rückwirkend zum 1.1.2010 die Festsetzung der Abwasserge-bühren erfolgen. Alle bis dahin bezahlten Abschläge werden hierbei berücksichtigt.Für das Jahr 2011 wir aufgrund der Ablesung 2010 ein entsprechen-der Abschlag für Wasser und Abwasser festgesetzt. Diesen entneh-men Sie bitte der Ihnen zugesandten Abrechnung für die Wasserge-bühren, die Ihnen Ende Januar 2011 zugehen wird.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen wir, der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach oder die Gemeinde Haßmersheim, Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Information des Zweckverbandes Wasserversor-gungsgruppe Mühlbach

Wasser- und Abwassergebühren werden fälligDie Abschlagszahlung für das 4. Quartal 2010 für die Wasser- und Abwassergebühren anstelle der Jahresendabrechnung ist zum 30. Dezember 2010 fällig. Wir möchten Sie bitten den Abschlagsbetrag zum 30. Dezember 2010 zu bezahlen. Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an.Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen.Die Jahresendabrechnung für die Sparte „Wasser“ wird Ihnen Ende Januar 2011 zugehen. Darin sind selbstverständlich alle bis zum 12.1.2011 bezahlten Abschläge enthalten.Nicht bezahlte Abschlagsbeträge zum oben genannten Fälligkeit-stermin werden von uns angemahnt. Dadurch werden zusätzlich zum Abschlagsbetrag Mahngebühren und Säumniszuschläge fest-gesetzt.Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Änderungen in Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren umgehend mitteilen.Ihr zuverlässiger Partner in der TrinkwasserversorgungZweckverbandWasserversorgungsgruppe Mühlbach

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühl-bachJahresabschluss 2009 des Zweckverbandes Wasserversor-gungsgruppe MühlbachBekanntgabe des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 7. Dezember 2010 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie des Jahresberichtes und der Entlastun-gen:Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss für das Wirt-schaftsjahr 2009 gemäß § 5 der Verbandssatzung in der Fassung vom 13.12.2006 in Verbindung mit den §§ 19 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, § 15 Abs. 2 des Eigenbetriebs-gesetzes und der §§ 11 und 14 der Durchführungsverordnung wie folgt fest:1 Feststellung des Jahresabschlusses1.1 Bilanzsumme 30.639.998,03 €1.1.1 davon entfallen auf Aktivseite auf - das Anlagevermögen 25.979.395,25 € - das Umlaufvermögen 4.659.945,55 € - aktive Rechnungsabgrenzungsposten 657,23 €1.1.2 davon entfallen auf Passivseite auf - Einlage Verbandsgemeinden 312.495,98 € - allgemeine Rücklage 1.424.224,15 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 3.114.991,76 € - die Rückstellungen 90.934,39 € - die Verbindlichkeiten 25.796.057,48 €1.2 Jahresgewinn 30.130,78 €1.2.1 Summe der Erträge 6.158.324,20 €1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.128.152,17 €2 Behandlung des Jahresergebnisses 2.1 Der Jahresgewinn in Höhe von 30.130,78 € vermindert den Verlustvortrag von 128.836,51 € auf einen Verlustvortrag in Höhe von 98.705,73 €Vom Jahresbericht der Geschäftsleitung wird zustimmend Kenntnis genommen. Alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.Der Verbandsvorsitzende, der Verwaltungsrat und die Geschäftslei-tung werden entlastet.Der Jahresabschluss 2009 und der Jahresbericht 2009 werden in der Zeit von 16. Dezember 2010 bis 4. Januar 2011 in der Betriebszen-trale des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach in Bad Rappenau, Hinter dem Schloss 10, während der Dienststunden ausgelegt.

Sich informieren heißt, wöchentlich das

Amtsblatt zu lesen

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Nummer 50Haßmersheim

Vorstellung des neuen IHK-Online-Portals für Exis-tenzgründungen im Amtsblatt der Gemeinde Haß-mersheimSie möchten den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen, haben gute Ideen, ein Gespür für Marktlücken und Mut zum Risiko – aber wie beginnen?Hilfe erhalten Sie über das neue Online-Tool des IHK StarterCenters Rhein-Neckar und das neue IHK-Online-Portal für Existenzgründun-gen „www.gruendungswerkstatt-rhein-neckar.de, welches Gründerin-nen und Gründer bei der Planung und Umsetzung ihrer Geschäfts-idee unterstützt.Gründungsinteressierten wird mit diesem neuen Produkt ermöglicht auf einfache Weise den eigenen Businessplan elektronisch und online zu erstellen.Vorteile:

Aktuelle Entwicklungen z.B. zu Förderung und Finanzierung sind -automatisch im elektronischen Tool eingebaut.Erstellung von Businessplänen -Keine Registrierungskosten und kein Pfl egeaufwand für Sie -Online-Betreuung durch Mitarbeiter der IHK Rhein-Neckar. -

Die Plattform bietet Ihnen bei Schritten in die Selbstständigkeit schnelle Orientierung und Planungshilfe, häufi ge Gründungsfehler werden erläutert und praxisnahe Tipps gegeben. Es gibt einen Per-sönlichkeitstest, der Stärken und Schwächen der Gründerpersönlich-keit aufzeigt und Rat gibt.Probieren Sie das neue Tool einfach mal aus und loggen sich als Benutzer kostenfrei ein.Flyer zur Bewerbung des neuen Online-Tools liegen im Rathaus aus.

Bädernachrichten

Hallenbad HaßmersheimGesundheit so nah

WinterpauseLetzter Bade- und Sporttag: Dienstag, 21. Dezember 2010. Von Mitt-woch, 22. Dezember bis einschließlich Sonntag, 9. Januar bleiben Sporthalle und Hallenbad geschlossen. Wir bitten um Beachtung.Schwimmkurse beendetAm vergangenen Freitag fand in drei Aufbauschwimmkursen die Abschlussstunde statt, bei der wie gewohnt die Eltern mit im Wasser sind um zu schauen, was ihre Kinder gelernt haben. Insgesamt 25 Kinder haben wochenlang am Schwimmstil gefeilt, sind getaucht, gesprungen, geplantscht. Folgende Schwimmabzeichen konnten dabei errungen werden: Seepferdchen: Jonas Brost, Hannes Vogl, Vivien Schmutzer, Jule Handfest, Kai Fellhauer, Lasse Hennig, Emely Bauer, Anna Jelovcak, Maximilian Lauter, Lucca Schott, Ela Kocak, Dennis-Lucca Krell, Nico Carabetta, Emre Kara.Seeräuber: Noemi Zech, Luisa Zimmer. Aber auch diejenigen, die kein Abzeichen erreichten haben sich gut gemacht und ihre Schwimmfähigkeiten verbessert.Nachdem die Fähigkeiten und Kenntnisse im Schwimmen, Springen und Tauchen gesichtet waren, wurde zusammen mit den Eltern gespielt und getobt. Wettspiele aller Art, Transport von Adventskerzen über das Wasser – es war schön und lustig.Die Schwimmkurse für das Frühjahr 2011 sind ausgebucht.FundsachenEs ist erstaunlich, was sich in den wenigen Wochen seit den Som-merferien im Hallenbad angesammelt hat: Hosen, Jacken, Badesa-chen, mehrere Sportbeutel samt Inhalt, Schuhe, Mützen, Schals, Pul-lover, ein Geldbeutel usw. Bitte überprüfen Sie doch Ihre Garderobe bzw. die Ihrer Kinder.

Ich fahr Fähre

Ich fahr Fähre

Betriebszeiten der Fähre Haßmersheim über die Weihnachts-tage und den Jahreswechsel 2010/12011Heiligabend, Freitag, 24.12.2010 9.30 Uhr - 18.15 Uhr1. Weihnachtsfeiertag,Samstag, 25.12.2010 9.30 Uhr - 18.15 Uhr2. Weihnachtsfeiertag, Sonntag, 26.12.2010 9.30 Uhr - 18.15 UhrMontag, 27.12.2010 5.30 Uhr - 20.15 UhrDienstag, 28.12.2010 5.30 Uhr - 20.15 UhrMittwoch, 29.12.2010 5.30 Uhr - 20.15 UhrDonnerstag, 30.12.2010 5.30 Uhr - 20.15 UhrSilvester, Freitag, 31.12.2010 9.30 Uhr - 18.15 UhrNeujahr, Samstag, 1.1.2011 9.30 Uhr - 18.15 UhrSonntag, 2.1.2011 9.30 Uhr - 18.15 UhrMontag, 3.1.2011 5.30 Uhr - 20.15 UhrDienstag, 4.1.2011 5.30 Uhr - 20.15 UhrMittwoch, 5.1.2011 5.30 Uhr - 20.15 UhrHl. drei Könige,Donnerstag, 6.1.2011 9.30 Uhr - 18.15 UhrFreitag, 7.1.2011 5.30 Uhr - 20.15 UhrSamstag, 8.1.2011 9.30 Uhr - 18.15 UhrSonntag, 9.1.2011 9.30 Uhr - 18.15 UhrBitte beachten Sie, dass die letzte Überfahrt 10 Minuten vor Betriebsende stattfi ndet.

Für die Benutzung der Neckarfähre werden nachstehende Gebühren erhoben.Art der Überfahrt: Euro-BetragEinzelkarte:Einfache Überfahrt je Person 0,50Einfache Überfahrt je Motorrad inkl. Fahrer 1,00Einfache Überfahrt Pkw inkl. Fahrer 1,50Einfache Überfahrt Lkw bis 5 t inkl. Fahrer 2,50Einfache Überfahrt Lkw über 5 t inkl. Fahrer 4,50Omnibus jeweils mit Fahrer 4,50Zehnerkarten:Zehnerkarte für Personen 2,50Zehnerkarte für Motorrad inkl. Fahrer 5,00Zehnerkarte für Pkw inkl. Fahrer 7,50Zehnerkarte für Lkw bis 5 t inkl. Fahrer 12,50Die Gültigkeit einer Zehnerkarte endet 12 Monate nach Ausgabe des Fahrscheins.Die Fähre ist an folgenden Zeiten in Betrieb:werktags 5.30 bis 20.15 UhrSamstag, Sonntag, Feiertag 9.30 bis 18.15 Uhr

Bädernachrichten

Hallenbad HaßmersheimGesundheit so nah

Öffnungszeiten:Dienstag (nur Erwachsene) 18.00 bis 21.00 UhrMittwoch 18.00 bis 20.00 UhrDonnerstag (Warmbadetag) 17.30 bis 21.00 UhrFreitag 18.00 bis 20.00 Uhr

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Haßmersheim

Samstag 13.00 bis 15.00 UhrWassertiefe: bis 19.00 Uhr 1,25 m, danach 1,90 m; samstags von 13.00 bis 14.00 Uhr 1,25 m danach 1,90 mEintrittspreise:Erwachsene 2,-- EuroJugendliche und Kinderab 6 Jahren 1,-- EuroZehnerkarte Erwachsene 18,-- EuroZehnerkarte Jugendliche 9,-- EuroGeldwertkarte (Wert: 50,-- €) 45,-- EuroZehner- und Geldwertkarten zzgl. 5,- € PfandTelefon: 929042E-Mail: [email protected]

Geschichten aus der Heimat

Dokumentation Ehrenmal in Haßmersheim90 Jahre sind vergangenAn Weihnachten 1920 konnte nach vielen Vorarbeiten ein erstes Ehrenmal für die im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten der Hei-matgemeinde Haßmersheim errichtet werden. Das Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges im Kirchen-eingang der evang. Kirche wurde kurz nach dem ersten Weltkrieg auf Wunsch der Bevölkerung errichtet. Das Gesteinsmaterial kam aus dem nahe gelegenen Ort Siegelsbach. Spenden wurden durch die evangelischen Gemeindeglieder gesammelt um diese Gedenkplatte zu ermöglichen. Ein kleiner Auszug über die Aufzeichnungen der Spenden soll hier dargestellt werden.Für die Gedächtnistafel der gefallenen Söhne der Gemeinde von:Kirchengemeinderat Heinrich Schmitt 10 MarkFrau Sonnenwirt Ruffl er 8 MarkFrau Witwe Hamberger 300 MarkFrau Metzger Kühnle, Witwe 40 MarkFrau Witwe Bechert 10 MarkFräulein Ritter 10 MarkFrau Witwe Ritter 10 MarkDankbar waren Eltern, Geschwister und die ganze Gemeinde, dass nach Ende der Kriegshandlungen weitere Angehörige der Armee aus der Gefangenschaft in Frankreich, England und Rumänien heimkeh-ren durften.Die Namen der zehn Heimgekehrten sind:

Julius - Haas und Rudolf Freudenberger (beide schon im Juli 1918 aus französischer Gefangenschaft entlassen)Hauptlehrer Theodor - Merz und Hermann Müßig (im Spätjahr 1919 aus englischer Gefangenschaft),

sowieHeinrich - Reinmuth (Ende 1919 aus rumänischer Gefangen-schaft).

Endlich kehrten im Laufe des Januar´s und Februar´s 1920 glücklich wieder heim:

Philipp - Buchinger, Wilhelm Goos, Friedrich Peter, Philipp Gro-mer und Karl Josef Schönau,

sämtlich aus französischer Gefangenschaft. Ihre Heimkehr hat nicht nur große Freude bei ihren Angehörigen hervorgerufen, die zum Empfang ihre Häuser zierten, sondern überall liefen Nachbarn und Freunde zusammen zu ihrer Begrüßung. Die ganze Gemeinde freute sich von Herzen mit. In einem besonderen Gottesdienst wollen wir die Brüder, die so lange und so viel erduldet und getragen haben, begrüßen. So schrieb der damalige evangelische Pfr. Majer im Gemeindeblatt Glaube und Heimat.Eine ausführliche Dokumentation zu allen Ehrenmal-Gedenkstätten in Haßmersheim wurde durch Fritz Müßig zusammengestellt und kann in hochwertigem Farbdruck, mit vielen Texten und Bildern zum Preis von 7,-- Euro erworben werden. Als Dank an alle Kriegsteil-nehmer des Ersten und Zweiten Weltkrieges, eine Erinnerung zum geschichtlichen Erleben für nachfolgende Generationen, so soll diese Dokumentation, die die Zeit des Ersten und des Zweiten Weltkrieges darstellt, verstanden werden. Mit diesem Bericht möchte ich die bis-her dargestellten beiden Stationen der Erstellung der Gedenkstätten abschließen.

Dieses Ehrenmal, Erster Weltkrieg, ist im Eingang der evang. Kirche zu fi nden

Für weitere Bilder oder Berichte über Vermisste und Heimkehrer des Zweiten Weltkrieges bin ich dankbar. In einer weiteren Dokumentati-on soll dieses Kapitel der Kriegs- u. Nachkriegsgeschichte aufgear-beitet werden. Dank, an dieser Stelle gebührt allen die bisher diese Dokumentation ermöglichten.Weihnachten, im Jahre 2010Kontaktadresse: Fritz Müßig, Tel. 06266/470

Schulnachrichten

Friedrich-Heuß-Schule HaßmersheimWeihnachtsferienDie Weihnachtsferien beginnen am Mittwoch, 22.12.2010 mit dem Ende der 4. Unterrichtsstunde. Der Bus nach Neckarmühlbach/Hüffenhardt/Kälbertshausen fährt um 11.25 Uhr, nach Hochhau-sen/Obrigheim um 11.35 Uhr ab der Bushaltestelle/Schule. An diesem Tag fi ndet um 9.00 Uhr ein gemeinsamer Gottesdienst (Grund- und Hauptschule) in der evangelischen Kirche in Haßmers-heim statt.Erster Schultag nach den Weihnachtsferien ist Montag, 10.1.2011 zu den üblichen Unterrichtszeiten.Die Schulleitung wünscht allen Schülern und am Schulleben Betei-ligten ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie erholsame Ferien.

Kompetenzanalyse an der FHS Seit Montag, 6.12.2010 führen die Lehrkräfte T. Rüttger und W. Heck in der Klasse 7 die Kompetenzanalyse durch. Die Kompetenzanalyse in der Klassenstufe 7 der Haupt-/Werkre-alschule hat zum Ziel, für die SchülerInnen ein individuelles Stärken- und Schwächenprofi l zu erstellen.Das Profi l bildet die Bandbreite der Kompetenzen ab, die über fachliches Wissen hinausgehen. Das Verfahren umfasst standardi-sierte Einzel- und Gruppenaufgaben in fünf Kompetenzfeldern mit 21 Merkmalen. Dabei sollen im Bereich Methodenkompetenz die Planungsfähig-keit, die Ergebnisorientierung, die Problemlöse- und Präsentationsfä-higkeit erfasst werden. Die Aufgaben des Themengebiets Fach- und Sachkompetenz legen einen Schwerpunkt auf Hand- und Fingergeschick, Ordentlich-keit, Arbeitstempo, Figurerfassung und Sorgfalt. Der Bereich Sozialkompetenz beinhaltet die Kommunikations-, Kri-tik-, Konfl ikt- und Teamfähigkeit.

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Nummer 50Haßmersheim

Der Abschnitt personale Kompetenz befasst sich mit der Zuverläs-sigkeit, Flexibilität, Selbstständigkeit und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. In Gruppen (maximal vier Schüler) werden die Aufgaben bearbeitet. Pro Aufgabe stehen jeweils maximal 45 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss an die Aufgaben füllen die Schüler einen Selbsteinschät-zungsbogen aus.Jede Gruppe wird bei der Bearbeitung der Aufgaben von den Lehr-kräften begleitet, die ihre Beobachtungen schriftlich festhalten und sie in einem Beurteilungsbogen zusammenfassen. Die Lehrkräfte beraten über die Ergebnisse der Testaufgaben. Mithilfe der Software für das Analyseverfahren wird dann für jeden Schüler das individuelle Kompetenzprofi l erstellt. Gemeinsam besprechen Lehrer und Schüler das aus dem Verfahren ermittelte Profi l. Förderziele und Fördermaßnahmen werden erarbei-tet und in einem Förderplan gesammelt. Es wird auch vereinbart, für welche Fördermaßnahmen die Schülerin/der Schüler eigenverant-wortlich zuständig ist. Das Kompetenzprofi l, als wichtiges Element der Berufswegeplanung, zeigt Fähigkeiten und Talente der Schülerinnen und Schüler auf, die ein Zeugnis nicht abbilden kann. Das Profi l ist somit ein weiteres Instrument, um Berufsvorstellungen zu entwickeln, die den Stärken der Jugendlichen besonders entsprechen. Des Weiteren ist es eine Entscheidungshilfe für die neuen Wahlpfl ichtfächer in Klasse 8.

AWN

Geänderte Abfuhrtermine Aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage haben sich die Termine der Abfuhr für die Papiertonne wie folgt geändert:Haßmersheim am Samstag, den 18.12.2010Hochhausen am Samstag, den 18.12.2010Neckarmühlbach und Schleuse am Samstag, den 18.12.2010Wir bitten um Beachtung!

Abfallkalender 2011Die neuen Abfallkalender werden den einzelnen Haushalten in den nächsten Tagen zugestellt. Vorab die Abfuhrtermine im Januar 2011 zur Kenntnis.RestmüllHaßmersheim, Hochhausen Montag, 3.1.2011 und 17.1.2011Neckarmühlbach u. Schleuse und 31.1.2011gelber Sack Haßmersheim, Hochhausen Montag, 10.1.2011 und 24.1.2011Neckarmühlbach u. SchleusePapier Haßmersheim, Hochhausen Freitag, 21.1.2011Neckarmühlbach u. SchleuseAltholzHaßmersheim und Schleuse Freitag, 28.1.2011NeckarzimmernHochhausen, Neckarmühlbachu. Schleuse Gundelsheim Freitag, 11.2.2011

Die AWN informiert

Neue Abfuhrfi rma für die gelben SäckeZum Jahreswechsel werden in vielen Orten neue Sammelfahrzeuge für die gelben Säcke im Einsatz sein. Ab dem 3. Januar 2011 werden Sammelfahrzeuge der Fa. Kühl aus Lauda-Königshofen, Main-Tau-ber-Kreis, gelbe Säcke im Neckar-Odenwald-Kreis einsammeln.Der Grund dafür liegt an den etwa 3-jährigen Ausschreibungszeit-räumen der Dualen Systems Deutschland GmbH für die Abfuhr der gelben Säcke. Bei der Ausschreibung für die Jahre 2011 bis 2013 hat die Fa. Kühl den Zuschlag für das Gebiet des Neckar-Odenwald-Kreises erhalten. Der neue Entsorger ist dabei auch für die Beliefe-rung der bekannten Ausgabestellen für die gelben Säcke im Neckar-Odenwald-Kreis verantwortlich.An den Abfuhrterminen für die gelben Säcke ändert sich nichts, außer in der Gemeinde Schwarzach und dem Mosbacher Stadtteil Lohrbach. Die Abfuhrtermine für die gelben Säcke mit Feiertagsver-schiebungen stehen auch für das Jahr 2011 im grünen Entsorgungs-kalender der AWN.Fragen zur Abfuhr der gelben Säcke beantwortet gerne das Bera-tungsteam der AWN unter Telefon 06281/906-13. Hintergrundinformation zum Dualen System:Bei den gelben Säcken handelt es sich um Behältnisse für die Abfuhr von gebrauchten Verkaufsverpackungen.Im Gegensatz zu den anderen Abfällen und Wertstoffen liegt die Zuständigkeit für die Abfuhr und anschließende Verwertung hier nicht beim Landkreis. Zur Erfassung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verpackungen ist per Gesetz die Verpackungsindustrie verpfl ichtet worden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreiben insge-samt neun private Firmen ein Rücknahmesystem in ganz Deutsch-land für Verpackungen, die bei privaten Haushalten anfallen.Die Finanzierung dieses privatwirtschaftlichen Sammel- und Verwer-tungssystems erfolgt ebenfalls völlig unabhängig von den Müllge-bühren der Landkreise. Sie ist auch für den „Müllbürger“ häufi g nicht nachvollziehbar; denn anders als für die kommunalen Entsorgungs-leistungen wird für die Abfuhr und Verwertung der gelben Säcke keinerlei Rechnung oder Gebührenbescheid zugesandt. Man bezahlt dafür ganz nebenbei an der Ladenkasse.

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Haßmersheim

In den Kaufpreis nahezu aller Waren ist ein Kostenanteil für die Abfuhr und die Verwertung der Verpackung von mehreren Cent eingerechnet. Dieser Kostenanteil ist nicht gesondert auf der Verpa-ckung ausgewiesen. Lediglich ein Symbol für die Bezahlung eines Verwertungsentgeltes, der Grüne Punkt, kann auf die Verpackungen aufgedruckt sein.

Neue Müllmarken für 2011 kommenKeine Kontrollmarken mehr für die MülltonnenAlle Jahre wieder, nach Weihnachten in der ersten Januarwoche kommt der Müllgebührenbescheid vom Landratsamt Neckar-Oden-wald-Kreis. Das wird auch im neuen Jahr wieder so sein, allerdings mit einer Änderung: Es kommt eine Marke weniger als bisher.Die Kontrollmarke für die Restmülltonne entfällt ab sofort. Aufgrund einer neuen Verfahrenstechnik wird sie nicht mehr benötigt. Somit erhalten die Haushalte und die Betriebe mit Hausmülltonne im Neckar-Odenwald-Kreis ab dem Jahr 2011 nur noch den Berech-tigungsnachweis und eine oder mehrere Sperrmüllmarken. Diese Jahresmarken sind wie immer zusammenhängend dem Gebühren-bescheid beigelegt. Ab 2011 handelt es sich aber nicht mehr wie bisher um selbst klebende Marken, sondern um Marken aus dünnem Karton. Die Jahresmarken für 2011 sind lilafarben.Nach dem Samstag, 8. Januar 2011 verlieren die alten grünen Mar-ken für das Jahr 2010 ihre Gültigkeit. Ab Montag, 10. Januar 2011 werden bei den Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis nur noch Kleinanlieferungen und Sperrmüll mit den neuen lilafarbenen Jahresmarken für 2011 angenommen. Der Berechtigungsnachweis und die Sperrmüllmarke(n) sind Vor-aussetzung für eine kostenlose Nutzung der Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis, daher empfi ehlt es sich, sie sorgfältig aufzubewahren. Die Anzahl der gültigen Sperrmüllmarken ist nicht bei jedem Haushalt gleich, denn sie richtet sich nach der Größe der Restmülltonne. Aus drucktechnischen Gründen sind aber immer vier Felder für Sperrmüllmarken auf dem Trägerpapier enthalten. Die gültigen Marken sind am Aufdruck „Sperrmüllmarke 2011“ und einem Strichcode erkenntlich, ungültige Marken tragen den Aufdruck „un-gültig“. Die Sperrmüllmarken berechtigen zu einer einmaligen kosten-losen Entsorgung von sperrigen Abfällen ohne verwertbare Anteile. Die Sperrmüllmarke kann entweder zur Selbstanlieferung oder zur Abholung per Abrufkarte genutzt werden. Für die Selbstanlieferung von Sperrmüll ist zusätzlich zur Abgabe der Sperrmüllmarke auch der Berechtigungsnachweis vorzuzeigen.Der Berechtigungsnachweis kann zu kostenlosen Kleinanlieferun-gen für verwertbare Abfälle wie zum Beispiel Altholz, Altpapier oder Metallschrott aus Haushalten an den Wertstoffhöfen genutzt werden. Er kann im Gegensatz zur Sperrmüllmarke wiederholt benutzt wer-den. Der Berechtigungsnachweis gilt für den Wertstoffhof des DRK in Hardheim in der Querspange, für den Wertstoffhof in Mosbach auf dem Firmengeländer der Fa. INAST, für den Wertstoffhof in Buchen auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Sansenhecken und für das Schadstoffmobil.Weitere Fragen zu den Müllmarken beantwortet gerne der Kunden-service der AWN unter Telefon 06281/906-13.

Kirchliche Nachrichten

Evangelische KirchengemeindenHaßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach

„Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe!“ Philipper 4,4-5

Gottesdienst am Samstag, den 18. Dezember 2010Hochhausen18.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Sebastian Bauer-HoffmannGottesdienste für 4. Advent, 19. Dezember 2010Haßmersheim 9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Sebastian Bauer-Hoffmann Im Gottesdienst wird Julian Stefan Scherzer

getauft. Der Flötenkreis gestaltet den Gottesdienst mit. Parallel zum Gottesdienst ist wieder Kindergottes-

dienst. Die Kinder treffen sich in der Kirche!

Neckarmühlbach10.45 Uhr Uhr Gottesdienst im Gemeindehaus mit Pfarrer i. R.

Winfried Weber Die Kollekte ist für Brot für die Welt bestimmt. Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Gabe! Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten!

FrauenkreisDer Frauenkreis trifft sich in Neckarmühlbach jede Woche donners-tags von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Gemeindehaus Neckarmühl-bach. Alle Frauen sind herzlich willkommen!Der Frauenkreis trifft sich zum 1. Mal im neuen Jahr am Donnerstag, 13. Januar um 15.00 Uhr im Gemeindehaus Neckarmühlbach. Die-ses Jahr ist kein Frauenkreis mehr!Kontakt: Baronin Gabriele von Gemmingen (06266-991020)Sprechstunde in HochhausenDie Pfarrsprechstunde fi ndet am Samstag, 18. Dezember, von 16.45 bis 17.45 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Hochhau-sen statt. Herzliche Einladung!Liebe NeckarmühlbacherIn diesem Jahr wird zum ersten Mal der „lebendige Adventskalender“ in unserem Dorf stattfi nden. An jedem der vier Adventssonntage wird um 17.30 Uhr ein „Türchen“ geöffnet. An verschiedenen Örtlichkeiten gestaltet jeweils ein anderes Team das „Kalendertürchen“. Wer Lust hat und sich überraschen lassen will, ist herzlich eingeladen, ein Teil des „lebendigen Advents-kalenders“ zu werden. Kerzen, Laternen, Fackeln... dürfen gerne mitgebracht werden. Wir wollen sie dann vor Ort gemeinsam entzünden. Bitte bringt einen Becher mit, für warme Getränke ist gesorgt.Wir freuen uns auf euch Das „Lebendiger-Adventskalender-Team“4. Advent 19.12.10 GemeindehausEv. Kindergarten Kleine Strolche HochhausenDer Weihnachtsmarkt in Hochhausen war wieder ein großer Erfolg für unseren Kindergarten.Wir möchten uns bei allen Eltern und dem Elternbeirat für die intensi-ve Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Weih-nachtsmarktes herzlich bedanken.Ebenfalls bedanken wir uns bei allen Firmen, Geschäften und Unter-nehmen für die tollen Preise für unsere Tombola. Danke sagen wir der Gemeinde Haßmersheim, dass wir die Tombola im alten Schulsaal durchführen durften.Wir bedanken uns bei der Familie Seib und der Familie Klose für Strom und Wasser und danken der AH-Mannschaft Hochhausen für die großartige Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit.Zum Schluss bedanken wir uns noch bei all unseren Gästen die uns so zahlreich, trotz des schlechten Wetters, an unseren Ständen besucht haben.

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Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2011!Das Kiga-Team Hochhausen!Evangelischer Diakoniefonds HochhausenDas Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Mitgliedsbeiträge für 2010 bei der Sparkasse Neckar-Odenwald, Konto-Nr. 3036340, BLZ 674 500 48 sind zu entrichten. Vielen Dank.Evangelischer Diakoniefonds NeckarmühlbachDas Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Mitgliedsbeiträge für 2010 (Einzelpersonen 19 €, Familien 25 €) bei der Sparkasse Neckar-Odenwald, Konto-Nr. 3856556, BLZ 674 500 48 sind zu entrichten. Vielen Dank.Kasualvertretung für alle drei GemeindenKasualvertretung hat Pfarrer Sebastian-Bauer-Hoffmann, Tel. 06266/929040.Für besonderen Gesprächsbedarf können Sie sich auch an die Tele-fonseelsorge wenden. Diese erreichen Sie im Internet unter www.telefonseelsorge.de oder unter der kostenlosen Telefonnummer: 0800-1110111 oder 0800-1110222.Bürozeiten im Pfarramtsbüro, Tel. 242dienstags von 10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr,freitags von 9.00 bis 11.00 UhrBitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Pfarramts!

Pfarrerin Marlene Hoffmann, Pfarrer Sebastian Bauer-Hoffmann und die Kirchengemeinderäte von Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach wünschen Ihnen eine gesegnete Woche!

Katholische Seelsorgeeinheit Elz-Neckar Haßmersheim und Hochhausen Donnerstag, 16.12.Neckarelz14.00 Uhr Tischmesse mit Krankensalbung im Gemeindezentrum Wir gedenken Lore Augustin; Maria Herbst; Renate

WagnerObrigheim18.00 Uhr hl. MesseFreitag, 17.12.Haßmersheim18.00 Uhr hl. Messe – RorateNeckarelz, Marienkirche/Krypta18.00 Uhr hl. MesseVierter AdventssonntagL1: Jes 7, 10-14; L2: Röm 1,1-7; Ev: Mt 1,18-24Samstag, 18.12.Neckarzimmern18.00 Uhr hl. MesseNeckarelz, Tempelhaus18.30 Uhr hl. Messe, mitgestaltet vom evang. Posaunenchor Wir gedenken der Verstorbenen der Familien Weilguni

und Bittler; Margarethe und Franz Böhm; Robert Groß-kinsky, Rita Cavallaro

Obrigheim19.00 Uhr Wort-Gottes-Feier der Pfadfi nder - TaizegottesdienstSonntag, 19.12.Neckarelz, Marienkirche 9.00 Uhr hl. Messe Wir gedenken Renate Wagner Kinderkirche10.00 Uhr Beichtgelegenheit (Pfr. i.R. Egner-Walter)16.00 Uhr italienischer Gottesdienst anschließend Adventsfest im GemeindezentrumHaßmersheim10.00 Uhr hl. Messe mit Taufe des Kindes Marlon Maurer Wir gedenken Anna und Oskar Senf, Fritz und Her-

mann Senf; Josef Bittler und verstorbene AngehörigeObrigheim 9.30 Uhr Beichtgelegenheit (Pfr. Dr. Rencsik)10.30 Uhr hl. Messe Wir gedenken der lebenden und verstorbenen Angehö-

rigen der Familien Bieler/ Heck/ Weilguni; Waibel/ DiehlDienstag, 21.12.Haßmersheim 8.15 Uhr hl. Messe

Obrigheim 8.30 Uhr hl. MesseNeckarelz10.00 Uhr Bibelkreis im PfarrhausMittwoch, 22.12.Neckarelz, Marienkirche 7.45 Uhr Adventsgottesdienst des Auguste-Pattberg-Gymnasiums11.00 Uhr ökumenischer Adventsgottesdienst der Clemens-Bren-

tano-SchuleNeckarelz10.30 Uhr ökumenischer Adventsgottesdienst der Grundschule

Diedesheim in der evangelischen MartinskircheNeckarelz, Tempelhaus18.00 Uhr hl. Messe Wir gedenken der Verstorbenen der Familien Schleyer

und Dilger, Emma Ambs; Lydia Gerstlauer und Angehö-rige (Stiftung)

Obrigheim 8.30 Uhr Adventsgottesdienst der RealschuleNeckarzimmern10.00 Uhr Adventsgottesdienst der Grundschule18.00 Uhr hl. MesseDonnerstag, 23.12.Neckarelz, KL16.00 Uhr Wort-Gottes-FeierNeckarelz, Marienkirche/Krypta18.00 Uhr hl. Messe Wir gedenken Johanna und Franz Ulschmid; Maria

MittmannObrigheim18.00 Uhr hl. Messe

GZ = Gemeindezentrum DGH = Dorfgemeinschaftshaus ÖZ = Ökumenisches Zentrum in der Waldsteige

Feste Termine in der SSEDienstagsObrigheim 9.30 Uhr kath. Kindergarten/Krabbelgruppe 20.00 Uhr Pfarrsaal/KirchenchorprobeNeckarelz20.00 Uhr GZ/groß KirchenchorprobeMittwochsHaßmersheim15.30 Uhr Kindergarten/Krabbelgruppe Krabbelkäferchen20.00 Uhr DGH/KirchenchorprobeDonnerstagsNeckarelz15.00 Uhr Pfarrlokal/Kinderband „kids on fi re“Haßmersheim16.15 Uhr Pfarrzentrum/Kinderchor „Singmaus“Donnerstag, 16.12.Neckarelz14.00 Uhr Altenwerk/Tischmesse mit Krankensalbung im Ge-

meindezentrumFreitag, 17.12.Neckarelz17.00 Uhr GZ/g 3. Vortreffen der SternsingerMontag, 20.12.Obrigheim19.30 Uhr St. Laurentius/Exerzitien im Alltag

Mitteilungen und HinweiseKindersegnungGanz herzlich laden wir alle Kinder zur Kindersegnung ein.Jesus ist ja ein Freund der Kinder – zum Zeichen der Gemeinschaft mit ihm und untereinander kommen wir jeden Sonntag zusammen und feiern den Tod und die Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus. Auch Jesus ist in einer Familie aufgewachsen und kannte die Sorgen des Alltags. Alles, was unser Leben ausmacht, dürfen wir immer wieder zu ihm bringen und es verwandeln lassen.So feiern wir am 26.12.10 das Fest der Heiligen Familie mit einer Kindersegnung.Wir laden Sie ganz herzlich ein, einen unserer Gottesdienste mit uns

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Haßmersheim

zu feiern. Kommen Sie mit Ihrer Familie und feiern Sie mit uns die Freude am Glauben. Wir vom Pastoralteam freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen.Caritas-HaussammlungGespendet wurden in Neckarelz 3.459,23 € Haßmersheim 1.730,00 € Obrigheim 2.815,00 €Wir danken allen, die dazu beigetragen haben, die Caritas-Haus-sammlung durchzuführen. Allen, die die Briefe vorbereitet haben, denen, die sie ausgetragen haben und allen Spendern, die durch ihre Spenden ermöglichen, dass auch weiterhin die Arbeit des Cari-tasverbandes und das karitative Handeln im Rahmen der Möglich-keiten unserer Pfarrgemeinden und Seelsorgeeinheit möglich ist.Nochmals allen ein herzliches „Vergelt´s Gott“!Sternsinger 2011 ObrigheimAchtung, Änderung!Liebe Gemeinde,da sich zur Sternsingeraktion 2011 zu wenige Kinder zusammenge-funden haben, können wir leider nicht alle Haushalte besuchen.Sie müssen uns dabei unterstützen, aber wie???Sie müssen sich in Listen eintragen, wenn Sie einen Besuch und den Haussegen der Sternsinger wünschen.Die Listen liegen ab dem 20. Dezember in der evangelischen und katholischen Kirche, in den Kindergärten, bei der Bäckerei Frick, in der Metzgerei Raudenbusch, im Tabak-Shop sowie in der Gärtnerei Ripp.Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich im Pfarrbüro (Tel. 7233) oder bei Schwester Angela zu melden.Haßmersheimer Pfadfi nder holen das Friedenslicht aus Betle-hem in unsere RegionIm Jahr 1986 entstand im oberösterreichischen Landesstudio des Österreichischen Rundfunks (ORF) die Idee des Friedenslichtes, die mittlerweile eine Lichtspur durch ganz Europa gezogen hat: Ein Licht aus Betlehem soll als Botschafter des Friedens durch die Länder reisen und die Geburt Jesu verkünden.Das Licht ist das weihnachtliche Symbol schlechthin. Mit dem Ent-zünden und Weitergeben des Friedenslichtes erinnern wir uns an die weihnachtliche Botschaft und an unseren Auftrag, den Frieden unter den Menschen zu verwirklichen.Seit 1986 wird das Friedenslicht in jedem Jahr in den Wochen vor Weihnachten von einem oberösterreichischen Kind in der Geburts-grotte Jesu entzündet. Von Bethlehem aus reist das Licht mit dem Flugzeug nach Wien. Dort wird es am dritten Adventswochenende in alle Orte Österreichs und in die meisten europäischen Länder gesandt. Züge mit dem Licht fahren durch den ganzen Kontinent.Insbesondere die Pfadfi nderinnen und Pfadfi nder haben sich des Friedenslichtes angenommen und sorgen dafür, dass es in den meisten europäischen Ländern verbreitet wird. In Deutschland wird in zentralen Aussendungsfeiern das Licht an Gruppen und Gemeinden weitergereicht.Wir Haßmersheimer Pfadfi nder holen das Friedenslicht, wie schon Jahre zuvor, am 3. Adventssonntag im Dom zu Speyer.Wir wollen diese Lichtspur des Friedens und der Versöhnung an Weihnachten auch in unsere Gemeinde, in unsere Region weitertra-gen und damit ein Zeichen unserer Sehnsucht nach Frieden setzen.In diesem Jahr steht die Aktion Friedenslicht unter dem Motto:Licht bringt FriedenLicht ist ein starkes Symbol in vielen großen Weltreligionen, das mit Frieden, Hoffnung und Toleranz verbunden ist.Im ersten Thessalonicher lesen wir: „Ihr alle seid Söhne des Lichtes und Söhne des Tages. Wir gehören nicht der Nacht und nicht der Finsternis.In Haßmersheim werden wir das Friedenslicht während der Kinder-krippenfeier, am Heiligen Abend um 16.00 Uhr in der kath. Kirche an alle weitergeben.Bringen Sie zum Holen des Friedenslichtes eine Laterne mit, damit Sie dieses einzigartige Licht zu sich nach Hause tragen können.Musical and More – Weihnachtliches Benefi zkonzertEine herzliche Einladung ergeht an alle, die die Weihnachtsfeiertage mit einem ganz besonderen Konzert ausklingen lassen möchten:Rick & Westermann‘s Musical and More präsentiert erneut am 27. Dezember um 19.00 Uhr in der Katholischen Kirche Obrigheim ein Benefi z-Weihnachtskonzert zugunsten des Kinderhospizes Stern-taler in Dudenhofen und der Organisation Ärzte ohne Grenzen.Sonja Westermann (Sopran), Wolfgang Rick (Tenor) und Benja-

min Rick (Tenor) sind in der Region und weit darüber hinaus durch ihre beliebten Musical-Shows bekannt.2007 wurde das Musical-and-More-Benefi zkonzert ins Leben geru-fen und durfte bisher jedes Jahr mehr Besucher erfreuen. Bisher unterstützten die Künstler mit dem Erlös des Konzertes den Aufbau des Kinderhospizes in Dudenhofen und haben den Kindern dort zahlreiche Sterne vom Himmel holen können. Aufgrund der aktuellen katastrophalen Situationen in Teilen der Welt, möchten die Sänger in diesem Jahr den Erlös splitten und eine Hälfte des Erlöses der Organisation Ärzte ohne Grenzen zur Verfügung stellen, um damit vor allem die Projekte in Pakistan und Haiti zu unterstützen.Die Konzertgäste erwartet ein besinnliches Konzert mit weihnachtli-chen und weltlichen romantischen Balladen aus Klassik, Pop und Musical. An Orgel und Piano begleitet werden die Sänger von Rupert Laible aus Mosbach.Der Eintritt ist frei, die Künstler hoffen auf zahlreiche Spenden.Informationen zum Ensemble fi nden sich unter www.musicalandmore.net. Öffnungszeiten der Pfarrbüros Neckarelz Montag u. Freitag 9.00 Uhr - 11.30 Uhr Dienstag u. Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 19.00 UhrHaßmersheim Dienstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 UhrObrigheim Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 16.30 Uhr - 18.30 UhrIhre Ansprechpartner:Leiter der Seelsorgeeinheit:Pfr. Dr. Stefan Rencsik Tel. 06261/7233Vikar Jozsef Biro Tel. 06266/233Erich Luffer, Diakon Tel. 06261/7301Pastoralreferent Martin Reiland Tel. 06261/6729784Pfarrbüro Frau Roos, Frau Galm Tel. 06261/7233Sr. Angela und Sr. Rita Tel. 06261/939608E-Mail: pfarrbuero@kath-pfarramt-neckarelz.dewww.seelsorgeeinheit-elz-neckar.deDie Pfarrbüros in Haßmersheim und Obrigheim sind von 21.12.10 bis 7.1.11 nicht besetzt.Das Pfarrbüro in Neckarelz ist am 23.12.10 geschlossen.Am 30.12.10 ist das Pfarrbüro in Neckarelz bis 12.00 Uhr besetzt.

Neuapostolische Kirche Haßmersheim

Samstag, 18.12. 15.30 Uhr Wir singen im Haus Christine in Gundelsheim zur Ad-

vents- und WeihnachtszeitSonntag, 19.12. 9.30 Uhr Gottesdienst in Sinsheim mit unserem Apostel In Haßmersheim fi ndet kein Gottesdienst statt.Dienstag, 21.12.20.00 Uhr Chorprobe in HaßmersheimMittwoch, 22.12. Es fi ndet kein Gottesdienst statt.Samstag, 25.12. (Weihnachten) 9.30 Uhr Gottesdienst in HaßmersheimSonntag, 26.12. Es fi ndet kein Gottesdienst statt.

Landwirtschaftliche Nachrichten

Landratsamt Neckar-Odenwald-KreisTheaterfahrt nach BruchsalDer Verein Landwirtshaftlicher Fachbildung Neckar-Odenwald e.V. bietet am Sonntag, den 16. Januar 2011 eine Busfahrt nach Bruch-sal an, wo am Nachmittag im Rechbergsaal des Bürgerzentrums die Badische Landesbühne die Kommödie „Doppeltüren“ aufführt.

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Im Rahmen dieser Kulturfahrt hält im Kammermusiksaal des Bruch-saler Schlosses der Teamleiter Ernährung der Organisation „Brot für die Welt“, Herr Dr. Bernhard Walter, einen Vortrag zum Thema „Hunger in der Welt - Auswirkungen der EU-Agrarpolitik auf die Welt-ernährung“.Im Foyer des Bürgerzentrums Buchsal besteht die Möglichkeit ein gemeinsames Mittagessen einzunehmen.Konzertkarten und Busreservierungen können beim Verein Land-wirtschaftlicher Fachbildung in Buchen unter der Tel-Nr. 06281/5212-1600 angemeldet werden.

Verbringungsverordnung für das Inverkehrbringen und Beför-dern von Wirtschaftsdüngern Die Verbringungsverordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschafts-dünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirt-schaftsdünger enthalten, abgeben (auch ohne Entgelt), befördern und aufnehmen. Betroffen sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch gewerbliche Tierhaltungen, Reitställe, Biogasanlagen, Lohnunternehmen, evt. Kompostanlagen und Erdenwerke etc. sowie Vermittler bzw. Zwischenhändler und Transporteure.Die Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspfl ichten gelten unter anderem nicht, soweit die von einem Betrieb insgesamt in den Ver-kehr gebrachte, beförderte und aufgenommene Menge 200 Tonnen Frischmasse nicht überschreitet.Für das „Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger“ stehen ab sofort ein neues Merkblatt und Arbeitshilfen sowie die Formulare zur Auf-zeichnungspfl icht, Meldepfl icht und Mitteilungspfl icht zur Verfügung. Die Unterlagen können im Internet unter www.landwirtwschaft-bw.info heruntergeladen werden oder sind bei den Unteren Landwirtschafts-behörden an den Landratsämtern erhältlich. Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Tanja Leibbrand, Tel. 06281/52121605

Vereinsmitteilungen

Jahrgang 1936/1937Wir treffen uns am Freitag, den 17.12. im Gasthaus zum Adler zu unserer kleinen Weihnachts- und Jahresabschlussfeier.Gruß Helmut

ArbeiterwohlfahrtOrtsverein Haßmersheim

Weihnachtsfeier 2010Im weihnachtlich geschmückten Gasthof zum Ritter konnte die OV-Vorsitzende Erika Göbel wie in jedem Jahr viele Mitglieder und Gäste zur diesjährigen Weihnachtsfeier begrüßen. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Männergesangverein Germania, der unsere Feier mit schönen Weihnachtsliedern bereicherte. Auf die-sem Wege noch einmal ein herzliches Dankeschön. Alle Jahre wieder fi nden im Rahmen der Weihnachtsfeier die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften statt. Dieses Jahr waren es 5 Mitglieder, die zwischen 10 und 25 Jahren der AWO die Treue halten. Alle zu Ehrenden bekamen von den beiden Vorsitzenden Erika Göbel und Angelika Wolf eine Urkunde und ein Präsent überreicht. Gemeinsam wurden Weih nachts lie der gesungen und die eine oder andere kurz-weilige Weihnachtsgeschichte vorgetragen. Da der Mittwochstreff im September 2010 25 Jahre bestand, wurden die fl eißigen Helfer des Mittwochstreffs auf lustige Weise geehrt. Es gab Orden, die die jeweiligen Tätigkeiten lustig darstellten, z.B. den Servietten- oder Ziehharmonika-Orden. Im Anschluss an den offi ziellen Teil saß man noch gemütlich bei dem einen oder anderen Glas zusammen. Unser beiden Musiker Heinrich Kestler und Erich Neubauer wurden unter-stützt von Hannes Kelkel an der E-Gitarre.Der Vorstand der AWO-Haßmersheim wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern gesegnete Weihnachten und alles Gute für 2011, vor allem Gesundheit.

v.l. Erika Göbel, Angelika Wolf, Gertrud Gildke, Rosemarie Hummel, Helmut Wolf und Irmgard Schumacher -

es fehlt Max Neubauer

Beitragsquittung 2010: Wer eine Beitragsquittung für den gezahlten Mitgliedsbeitrag für 2010 benötigt, kann diese beim Kassier Peter Willems unter Tel. 91000 oder per Mail [email protected] anfordern.Der erste Mittwochstreff im neuen Jahr fi ndet am 5. Januar 2011, wie gewohnt ab 14.30 Uhr, statt.

Cantabile Haßmersheim

Singen unterm LichterbaumWeihnachten naht mit großen Schritten und auch unsere Feier am Samstag, den 18. Dezember um 19.00 Uhr im Gasthaus „Zum Rit-ter“. Alle passiven und aktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.Am Sonntag, den 19. Dezember fi ndet ab 15.30 Uhr das Advents-singen am Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz vor der Turn- und Festhalle hinterm Rathaus in Haßmersheim statt. Zusammen mit dem Männergesangverein Germania 1843 singen wir zugunsten der Kinderkrebshilfe Weihnachtslieder. Seien Sie großzügig mit Spen-den. Auch Essen und Trinken kommen nicht zu kurz. Herzliche Einladung!Cantabile wünscht allen eine gesegnete Weihnacht und alles Gute für das neue Jahr!

Odenwaldklub Ortsgruppe Haßmersheim

Wir trauern um unser MitgliedUnser langjähriges Mitglied und Ehrenmitglied Frau Eleonore Böh-ringer ist am 2. Dezember 2010 plötzlich und unerwartet für immer von uns gegangen. Die Mitglieder des Odenwaldklubs Ortsgruppe Haßmersheim werden ihr ein ehrendes Andenken erweisen.Wahre Freundschaft kann nicht wankenwenn sie gleich entfernet ist.Lebet fort noch in Gedankenund der Treue nicht vergisst.An ein fernes Ufer wird die Seele getragen, doch unsere Gedanken fi nden den Weg dorthin.Jahresabschlusswanderung am Sonntag, den 19. Dezember 2010Hallo, liebe Wanderfreunde, am Sonntag, den 19. Dezember fi ndet unsere letzte Wanderung in diesem Jahr statt, zu der alle Mitglieder aber auch Gäste recht herzlich eingeladen sind. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Rathaus Haßmersheim. Nach einer Rundwanderung auf der Gemarkung Haßmersheim treffen wir uns gemeinsam beim Weihnachtssingen des MGV und Cantabile auf dem Dorfplatz.

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Haßmersheim

Die Vorstandschaft des Odenwaldklubs Ortsgruppe Haßmersheim bedankt sich bei allen Mitgliedern für ihre aktive Mitarbeit sowie für die langjährige Treue zum Verein und wünscht allen Mitgliedern, Gästen, Freunden und Gönnern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein paar Tage mit viel Zeit für Gemütlichkeit sowie fürs neue Jahr, Glück und Gesundheit.Nordic-Walking-Treff Der Odenwaldklub Ortsgruppe Haßmersheim lädt in Zusammenar-beit mit der AOK Rhein-Neckar-Odenwald zum gemeinsamen Wal-ken mit Stöcken ein. Wer Spaß an Bewegung hat, fi t werden will oder abnehmen möchte, sollte sich nicht nur bewusst ernähren, sondern auch gesundheitsbewusst Sport treiben. Fehlt Ihnen Ihrer Meinung nach die Zeit für körperliche Bewegung? Dann sollten Sie überlegen, was Sie in Ihrem Leben ändern können. Denn regelmäßig Bewe-gung ist ein Garant für ein gesundes und leistungsfähiges Leben. Wer regelmäßig Sport treibt, schafft seine tägliche Arbeit einfacher und schneller, denn Sport macht Körper und Geist beweglicher. Die Nordic Walker treffen sich donnerstags um 8.30 Uhr wie gewohnt Ecke Dreispitzweg / Krautgarten.Für Informationen stehen Tanja Niedermayer (06266/803) und Sand-ra Jeck (06266/95016) zur Verfügung. Jeder der Interesse daran hat, ist zu diesem tollen Freizeitsport recht herzlich eingeladen.

Schifferverein Germania e.V.Haßmersheim

Vorstandssitzung und DanksagungNächste Vorstandssitzung am Donnerstag, den 16. Dezember um 18.00 Uhr im Sitzungszimmer.Die VorstandschaftWir bedanken uns recht herzlich bei allen Gästen, die uns beim Nikolausmarkt an unserem Stand so zahlreich besucht haben. Der Erlös in Höhe von 640 € wurde auf 700 € aufgestockt und geht in diesem Jahr an die Schwarzach-Schule in Schwarzach. Mit dem Geld soll Kindern aus sozial schwachen Verhältnissen die Möglichkeit gegeben werden, auch am Ferienprogramm (Skiausfahrt) teilneh-men zu können.„Danke“ auch an alle freiwilligen Helferinnen sowie den Helfern für den Auf- und Abbau.Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr wünschen die Stammtischfrauen des Schiffervereins.

SeniorengymnastikAm 16. Dezember um 15.00 Uhr halten wir im „Alten Ritter“ unsere Weihnachtsfeier ab.Kommt bitte recht zahlreich, auch die, die nicht mehr regelmäßig oder gar nicht mehr zur Gymnastik kommen.Bis dann - Inge Neumann

Technisches HilfswerkOrtsverband Haßmersheim

Jahresende - RückblickDas Jahr neigt sich dem Ende. Dies ist die Zeit noch einmal alles Revue passieren zu lassen.Kurzfristig wurde am 10. und 30. Januar ein Flutlichtrodeln buchstäb-lich aus dem Schnee gestampft. Was ein großer Spaß für Jung und Alt gewesen war. Da waren Anfang des Jahre die Schneeeinsätze bei der Firma Mosca in Waldbrunn, Motip Dupli GmbH und Kübler in Zwingenberg. Im März wird Christian Kranz zum Ortsbeauftragten gewählt und Haßmersheim bekommt einen neuen GKW. Dann das traditionelle Maifest auf der Eddi-Hütte und die technische Hilfeleis-tung für die Sportfreunde Haßmersheim beim Triathlon. Erstmals wurde ein Sommer-Rock-Konzert mit 2 Live-Bands in der Unterkunft organisiert. Bei der 1150-Jahr-Feier in Neckarmühlbach bauten die THWler eine Brücke zum Festgelände für die Besucher. Ende Juli unternimmt die Jugendgruppe eine Studienfahrt nach Berlin zu einem dort ansässigen Ortsverband. Bei den Reiterfreunden in Hüffen-hardt wurden unsere Powermoons zum Ausleuchten des Reitturniers gebraucht. Im September durften wir an der Vogelsang Feuerwehr-

übung teilnehmen und im Oktober wurde Christian Kranz dann ganz offi ziell vom Landesbeauftragten Herrn Bosse zum Ortsbeauftragten berufen. Dies sind nicht alle Ereignisse in diesem Jahr, aber alles Weitere würde den Rahmen sprengen.Recht herzlichen Dank an die Helferinnen und Helfer, die dies alles möglich gemacht haben.Auch ein großes „Danke“ an die Bevölkerung von Haßmersheim und Umgebung für ihr entgegegebrachtes Verständnis.Wir wünschen der Haßmersheimer Bevölkerung und allen THWlern, ob aktiv, Reserve oder Althelfer, ein frohes und gesegnetes Weih-nachtsfest, Gesundheit und Erfolg im Jahr 2011.Ortsbeauftragter Christian Kranz1. Vorsitzende Gabriele Kranz

Kleintierzuchtverein C477 HochhausenWir bedanken uns bei der Bevölkerung für das Interesse an unserem Verein und den guten Besuch der Ausstellungen und bei allen Hel-fern, die zum Gelingen unserer Veranstaltungen beigetragen haben, und wünschen allen ein frohes und besinnlichen Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.Die Vorstandschaft

MGV Hochhausen

WeihnachtsmarktWir möchten uns für die vielen Besucher des Hochhäuser Weih-nachtsmarktes an unserem Stand herzlich bedanken. Trotz des Nieselwetters konnte man ein paar gemütliche Stunden um den Weihnachtsbaum erleben.Adventlicher Nachmittag Ebenfalls bedanken wir uns für die große Teilnahme des adventlichen Nachmittags letzten Sonntag. Wir freuen uns, dass so viele Hochhäu-ser der Einladung folgten und einige gemütliche Stunden bei Kaffee und Kuchen im Gemeindehaus verbrachten. Vielen Dank für die Grußworte von Bürgermeister Dietrich und Pfarrer Rencsik. Thorsten Ringwald brachte in seinem sehr anschaulichen Vortrag das Bie-nenvolk etwas näher. Es war interessant zu sehen, welche wichtige Aufgabe die Biene in unserer Vegetation hat. Der Geschmack der Honighäppchen rundete den Vortrag ab.Ein besonderer Dank gilt den fl eißigen Händen für das Kuchen backen, das Vorbereiten und das liebevolle Umsorgen während des Nachmittages.Liebe Sängerinnen und Sänger, hier die nächsten Termine:am 22.12. keine Chorprobenam 24.12. Männerchor und A-Crappella im Gottesdienst. Ansingen im Gemeindehaus pünktlich um 15.30 Uhr.am 27.12 wird unser Ehrenmitglied Arthur Gerathewohl 75 Jahre alt. Der Männerchor singt ein Ständchen.Am 12.1.11 Chorprobe im neuen Jahr für beide Abteilungen am 12.1.10AS/Schriftführerin

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Sportnachrichten

Sportfreunde HaßmersheimAbteilung FußballAH-FußballNach dem harmonischen Silvesterkick - nochmals Dank an die Bewirtung, Sponsoren und Quizmaster - fi ndet am Freitag, den 17.12.2010, das letzte Training des Jahres 2010 statt, das von Her-mann geleitet wird.Ich wünsche allen AH-Familien ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2011.Der erste Trainingstermin im neuen Jahr wird rechtzeitig bekannt gegeben.Am 6.1.2011 um 13.00 Uhr nimmt unser Ü50-Team am Katzenbei-ßer-Cup in Lauffen teil. Das Team-Management übernimmt in Abwe-senheit des AHTM der Präsi.AHTMJugendfußballD1-JuniorenHallenrundeAm Sonntag traten wir in der Neckarhalle Obrigheim zur Vorrunde der Hallenkreismeisterschaft (VR Cup) an. Fünf Spiele waren zu bewäl-tigen, die man bis auf eines hervorragend meisterte und sich für die Endrunde am Samstag, 12.2.2011 in Mosbach qualifi zierte.Die Ergebnisse und TorschützenSpfr 1 - SV Dallau 2 2:0Spfr 1 - SV Michelbach 1:1Spfr 1 - SV Dielbach 1 4:0Spfr 1 - Spvgg Neckarelz 2 3:2Spfr 1 - FV Mosbach 0:65x Dämmig, 2x Matter, Gleichauf, 1x Feldner P.Mannschaft: Feldner O., Feldner P., Kadioglu B., Kreml R., Claus C., Matter M., Dämmig M., Schnell L., Gleichauf M., Lindlohr Y.Das TrainerteamE2-JugendLiebe Spieler und Eltern,zu schnell ist das Jahr wieder vergangen!Das E2-Jugend-Betreuerteam (Marcus Carabetta, Matthias Sauer, Thorsten Maaß) möchte sich auf diesem Weg für eure Einsatzbereit-schaft bedanken. Die Trainingsbeteiligung ist mit durchschnittlich 14 Spieler recht hoch. Dies zeigt uns, dass ihr recht viel Spaß am Fuß-ballspielen habt. Auch wenn das ein oder andere Spiel mal verloren geht, laßt ihre die Köpfe nicht hängen, das freut uns besonders.Auch möchten wir den Eltern unserer Spieler ein Lob aussprechen, die bei den Heimspielen und hauptsächlich bei den Auswärtsspielen ihre Kinder zu den Spielstätte fahren und sie tatkräftig unterstützen.Wir wünschen euch Allen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und ein Gutes und Gesundes Jahr 2011.Letztes Training vor den Weihnachtsferien ist am Di; 21.12.10 von 16.00 Uhr - 17.00 Uhr.Über die Ferien ist kein Training !Hallenturniertermine:Sa., 29.1.2011 in AglasterhausenSo., 6.2.2011 in HelmstadtEuer Betreuerteam

Abteilung KarateGewaltschutzkurs beendetDie Karatekinder der Sportfreunde Haßmersheim absolvierten unter der Leitung der Gewaltschutztrainer (Qualitätsstandard der Polizei Baden-Württemberg) Manfred Lustig und Arnulf Walter in den letzten Wochen einen Gewaltschutzkurs. An vier Trainingsabenden wurden den Kindern Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt, welche gegen sie gerichtete gewalttätige Übergriffe, auch im sexuellen Bereich, angewandt werden können. Diese gelernten Grundkennt-nisse werden auch ins Karatetraining mit einfl ießen. Bei Interesse am Karatesport: Auskunft jeden Dienstag in der Sporthalle am Hallenbad ab 17.00 Uhr oder unter Tel. 06261/7515, Handy: 01522/4877 963

Abteilung TischtennisTrainingszeitenmontags 17.30 - 19.15 Uhr Schüler/Jugend

mittwochs 18.30 - 19.30 Uhr Schüler/Jugendmittwochs 19.30 - 22.00 Uhr Erwachsenejeweils in der Turn- und FesthalleInternetWeitere Informationen und Ergebnisse unter snipurl.com/spfr-tt und snipurl.com/click-tt.

Sportgruppe Neckarmühlbach40 Jahre GymnastikgruppeDie Gymnastikgruppe Neckarmühlbach wurde im Herbst 1970 gegründet. Nachdem der damalige Bürgermeister Mölle einen geeig-neten Raum zur Verfügung gestellt hatte, konnte mit der Gymnastik begonnen werden. Der Bürgermeister war erfreut und äußerte den Wunsch: „Es möge sich mehr daraus entwickeln“. Viele Frauen unter-schiedlichen Alters nahmen dieses Angebot dankbar an. Einige Frau-en der ersten Stunde sind heute noch dabei. Die Gruppe ist heute unter dem Motto „Rückenfi tness“ bei der SG Neckarmühlbach aktiv. Jeden Montag von 9.15 bis 20.15 Uhr treffen sich Frauen im Alter zwischen 20 und 68 Jahren unter der Leitung von Physiotherapeutin Kirsten Heck in der Mehrzweckhalle in Neckarmühlbach.

K.K. Schützenverein 1926 e.V.Hochhausen

Hochhäuser WeihnachtsmarktDie Jugendabteilung des KKS Hochhausen bedankt sich bei allen Standbesuchern während des Weihnachtsmarkts Hochhausen. Weiterer Dank geht an die Helfer für den Auf- und Abbau sowie allen anderen, die in irgendeiner Weise geholfen haben.Schnitzeltag im KKS HochhausenDie Theke und Küche unseres Vereinsheims ist wieder in bester Besetzung.Jeden Freitag großes Schnitzel mit Pommes für 6 €Öffnungszeiten: mittwochs und freitags ab 18 UhrIhr WirteteamTermine:Winter- und Königsfeier am 22.1.2011Generalversammlung am 5.2.2011Wir sehen uns im Schützenhaus.Besuchen Sie uns auch im Internet www.kks-hochhausen.de

SV Hochhausen

HomepageAktuelle Infos und Termine zum Sportverein Hochhausen fi nden Sie im Internet unter: www.sv-hochhausen.de

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Haßmersheim

Allgemeines

Die gesetzliche Rentenversicherung informiertEingeschränkter Beratungsdienst der Deutschen Rentenversi-cherung in Adelsheim und MosbachAus organisatorischen Gründen fi nden in Adelsheim und Mos-bach keine Sprechtage der gesetzlichen Rentenversicherung von 27.12.2010 bis 5.1.2011 statt. In besonders dringenden Fällen steht in diesem Zeitraum im Regionalzentrum Heilbronn, Friedensplatz 4, 74072 Heilbronn (Telefon 07131/60880) ein Notdienst zur Verfü-gung.Im Neckar-Odenwald-Kreis werden jeweils zweimal pro Woche Sprechtage des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers in Adels-heim (Montag und Mittwoch) und Mosbach (Dienstag und Donners-tag) angeboten.Ab Montag, 10.1.2011 wird der Beratungsbetrieb in Adelsheim und ab Dienstag, 11.1.2011 in Mosbach wieder im gewohnten Umfang durchgeführt.

Am Weihnachtsmarkt in Mudau öffnete das Tages-zentrum für Demenzerkrankte seine Türen!Die Besucher des Weihnachtsmarktes in Mudau hatten am 3. Advent-sonntag die Gelegenheit die vorweihnachtliche Stimmung im Tages-zentrum zu genießen. Die interessierten Besucher waren herzlichst auf eine Tasse Glühwein, Kaffe und Kuchen eingeladen. Bei die-sem Anlass holten sich zahlreiche Besucher Informationen über die Betreuungsangebote, Angehörigen- und Selbsthilfegruppe ein und besichtigten die Räumlichkeiten in weihnachtlicher Gestaltung, so Iris Arens. Ein kleiner Basar mit selbst gestalteten Geschenkideen sorgte für einen zusätzlichen Anziehungspunkt, neben selbst gehäkelten Topfl appen, gestrickte Schals und ansprechender Weihnachtsdeko-ration war so einiges zu fi nden. In der Betreuungseinrichtung können Betroffene stundenweise als auch ganztägig betreut werden. Die Gruppengröße beträgt 8 Perso-nen. Das Tageszentrum hat tageweise über die Feiertage geöffnet. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 06284/928811.Ebenso war die kirchliche Sozialstation Buchen an diesem Tag prä-sent. Pfl egedienstleiterin Magdalena Baier und ihr Team standen mit kompetenter Beratung den interessierten Angehörigen zur Seite. Das Beratungsangebot der Sozialstation wolle man in Mudau ausbauen, so Magdalena Baier. Jeden letzten Mittwoch im Monat bietet die Sozi-alstation, ab sofort, regelmäßige Sprechzeiten vor Ort an.

Großartige Jubiläumstournee endet beim Sparkas-sen-WeihnachtskonzertLa Compagnia Rossini - grandios und erfolgreichSamstag, 18.12.2010, um 20.00 Uhr in der Pattberghalle Necka-relz - Einlass: 19.00 UhrSie singen seit drei Jahrzehnten mit großem internationalen Erfolg und begeistern ihr Publikum mit grandioser Musik: Das einzigarti-ge Chor- und Solistenensemble „La Compagnia Rossini“ aus der Schweiz wird beim 19. Weihnachtskonzert der Sparkasse Neckartal-Odenwald vom „Swiss Brass Consort“ begleitet und seine großartige Jubiläumstournee beenden. Zusammen präsentieren sie festliche und beliebte Melodien aus der Opernwelt. Dargeboten werden Chöre und Arien aus Mozartopern wie z.B. Die Zauberfl öte sowie Werke aus Der Barbier von Sevilla (G. Rossini) bis hin zum Gefangenenchor aus Nabucco und Aidas Triumphmarsch von G. Verdi bzw. Die Moldau von F. Smetana. Den Abschluss bildet ein großes Weihnachtsfi nale. Das Publikum erwartet ein hochklassiges Konzert mit populärer und herrlicher Musik.Eintrittskarten sind noch in allen Sparkassen-Geschäftsstellen oder unter Tel. 06261/86-0 erhältlich.Der Erlös aus dem Eintrittskartenverkauf kommt den öffentlichen Musikschulen der Region zugute.

IHK StarterCenter Rhein-NeckarFinanzierung sichern IHK-Offensive: Stark für den Aufschwung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar macht ihre Betriebe im Neckar-Odenwald-Kreis stark für den Aufschwung. Ein wichtiger Baustein dieser Fitness-Offensive sind die monatlichen Beratungstage der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Würt-temberg. Für ihre Mitgliedsbetriebe erschließt die IHK auf diesem Weg zusätzliche Finanzierungsquellen aus öffentlichen Fördermit-teln. Der nächste Sprechtag ist am 21. Dezember 2010. Das Angebot ist offen für alle Betriebe und Existenzgründer. Die L-Bank stellt Tipps und Wege zu günstigen Fördermitteln vor; die Bürgschaftsbank berät zur Umsetzung von Projekten, wenn Sicherheiten fehlen. Für jedes Vorhaben werden mit den günstigen Fördermitteln Finanzierungslö-sungen nach Maß entwickelt.

Steuersprechstunde für Existenzgründer Existenzgründer und Übernehmer von Betrieben, die ganz spezielle steuerliche Fragen haben, können sich am 22. Dezember 2010 in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar in Mosbach von kompetenten Steuerberatern beraten lassen. Die kostenlose Sprech-stunde, die in Kooperation mit der Steuerberaterkammer durchge-führt wird, ist offen für alle die sich im gewerblichen Bereich selbst-ständig machen möchten. Voraussetzung ist, dass sie bereits an einem Geschäftskonzept arbeiten oder es schon fertig gestellt haben sowie das vorherige Ausfüllen eines Fragebogens. Beratungstermine können telefonisch unter 06261/9249-0 vereinbart werden. Weitere Informationen unter www.startercenter-rhein-neckar.de.

Gastschülerprogramm 2011Schüler aus Lateinamerika suchen Gastfamilien!Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru und Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Peru/Arequipa ist von 22.1. bis 9.4.2011 und aus Mexiko/Guadalajara ist von 1.2. bis 19.4.2011.Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast ver-pfl ichtend. Die lateinamerikanischen Schüler sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache.Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll den Jungen und Mädchen auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informatio-nen erteilen gerne Herr Liebscher unter Tel. 0711/625138 oder Handy 0172-6326322, Frau Sellmann unter Tel. 0711/6586533, Fax: 0711/625168, E-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de.

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Redaktioneller Hinweisfür alle Vereine

und sonstigeOrganisationen!Der Verlag behält sich vor,

qualitativ schlechtes Bildmaterialabzulehnen und von einer

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Wir bitten um Verständnis!

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Unsere Titel im Neckar-Odenwald-Kreis:Bauländer Bote - Amtsblatt der Stadt Adelsheim, Billigheimer Bote, Amtsblatt mit Ortsnachrichten der Gemeinde Haßmersheim, Amtsblatt derGemeinde Hüffenhardt, Stadtanzeiger Mosbach, Mitteilungsblatt der Gemeinde Neckarzimmern, Obrigheimer Nachrichten, Amtsblatt der StadtOsterburken, Mitteilungsblatt der Stadt Ravenstein, Schefflenzer Bote.

Unsere Titel im Hohenlohekreis:Schaukasten Assamstadt, Schaukasten Dörzbach, Mitteilungen der Stadt Forchtenberg, Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Krautheim,Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Kupferzell, Neues Stadtblatt - Neuensteiner Nachrichten, Schöntal Aktuell, Mitteilungsblatt derGemeinde Zweiflingen.

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Amtsgericht Mosbach- Zwangsversteigerungsabteilung -

Hauptstr. 110, 74821 Mosbach, Tel. 06261 87-603

Zwangsversteigerung3 K 125/09 Mosbach, 1. Dezember 2010

Das Amtsgericht Mosbach versteigert im Wege der Zwangsvollstreckungam Dienstag, den 1. Februar 2011, 10.00 Uhr

in Mosbach, Amtsgerichtsgebäude, Hauptstr. 110, Raum 12folgenden im Grundbuch von Haßmersheim Blatt Nr. 602

eingetragenen Grundbesitz:Flst.-Nr. 3810 Bergstraße 27 9,80 Ar Gebäude- und Freifläche(Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im UG, Bj. ca. 1962; Pkw-Garage, Bj. ca. 1962)Alle Angaben in Klammern ohne Gewähr!Am 24.11.2009 wurde der Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen.

Der Verkehrswert ist gem. § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf:145.000,-- €

Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk ein-getragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungs-termin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht.Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers und der übrigen Rechte befriedigt. Es ist zweckmäßig, 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten getrennt - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen-standes.Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheits-leistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswertes zu leisten.Zur Sicherheitsleistung werden zugelassen: Bundesbankschecks und Verrech-nungsschecks, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut ausgestellt worden und im Inland zahlbar sind; eine selbst-schuldnerische, unbedingte und unbefristete Bankbürgschaft; ein Nachweis über die Einzahlung und Gutschrift des Betrages auf das Konto der Gerichtskasse. Bar-geld wird nicht mehr zugelassen. Ein Ausweis ist mitzubringen.Für Gebote einer Firma ist zusätzlich ein beglaubigter Handelsregisterauszug neuesten Datums vorzulegen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.Besichtigungen des Objekts können nur mit Zustimmung und nach Absprache mit dem Eigentümer stattfinden.Weitere Informationen erhalten Sie unter www.versteigerungspool.deKreiß, Rechtspflegerin

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Änderung desRedaktionsschlusses

in KW 51Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

hiermit möchten wir Sie informieren, dass wir ab Januar 2010 die Erscheinungsweise des „WimpfenerHeimat-Boten” auf ein Mal pro Woche umstellen. Der Erscheinungstag wird zukünftig wie bisher der Freitag sein. Die Dienstagsausgabe wird somit entfallen.

Der Grund für diese Änderung der Erscheinungsweise ist der starke Rückgang im Anzeigenbereich.Bisher war das Anzeigenaufkommen so groß, dass die Aufteilung auf zwei Erscheinungstage wirtschaftlichgerechtfertigt war. Im Laufe dieses Jahres ist allerdings das Anzeigenvolumen so stark zurückgegangen,dass eine zweimalige Erscheinungsweise wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und tragbar ist.

Der Verlag hat sich somit gezwungen gesehen, die Erscheinung auf ein Mal wöchentlich zu reduzieren. Auch in anderen Städten und Gemeinden ist es üblich, dass das Mitteilungsblatt nur ein Mal pro Woche

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser bitte beachten Sie:Das letzte Mitteilungsblatt im Jahr 2010 erscheint in der 51. Kalenderwoche (Mo. 20. bis So., 26. Dez. 2010).Der Redaktionsschluss dafür ist am Dienstag, 21. Dezember 2010 um 8 Uhr.

In der 52. Kalenderwoche 2010 und der 1. Kalenderwoche 2011 ist der Verlag geschlossen. Es erscheint kein Mitteilungsblatt.

Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint in der 2. Kalenderwoche (Mo. 10. bis So. 16. Jan. 2011. Es gilt der übliche Redaktionsschluss.

Wir bitten um Beachtung. Der Verlag

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Wir wünschen Ihnen allen

frohe Weihnachtenund ein glückliches, gesundes neues Jahr!

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Wir wünschen unseren Patientenein frohes Weihnachtsfest

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Weihnachtsregelung 2010�� Am Donnerstag, 23.12.2010 findet die Sprechstunde von 9.30 - 12.00 Uhr statt�� Die Praxis ist vom 24.12. bis einschließlich dem 31.12.2010 geschlossen�� Die Vertretung übernimmt: Dres. Dietrich & Dietrich-Saliger Ringstr. 1, 74936 Siegelsbach, Tel. 07264/91680�� Am 3.1.2011 sind wir wieder für Sie da!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie

ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest 2010

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Praxis Dr. med. Bernhard JohmannFacharzt für Allgemeinmedizin

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Donnerstag, den 16. Dez. 2010 Nummer 50Haßmersheim

Wie man bei Hosti Tra-dition und Innovation erfolgreich verbindet. Ohne Wurzeln keine Flügel, heißt es in der Familienpsy-chologie. Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß auch nicht, wohin er geht. Seit Menschengedenken gilt die Familie als Wegbereiter für unser Leben. Als Funda-ment, das uns Halt gibt. Als Heimatboden, in den wir unsere Wurzeln versenken. Ohne diesen Halt, ohne die Kraft der Tradition, fehlt uns häufig die Orientierung. Im schlimmsten Falle lernen wir nicht, unsere Flügel auszu-breiten und unsere Talente zu entfalten.

Welch große Bedeutung die Themen Tradition und Familie im Pfedelbacher Unterneh-men Hosti haben, wird sofort klar, wenn man das Gebäude betritt. Der beeindruckende Familienstammbaum mit 12 Generationen hängt direkt neben der Eingangstür. Und in jedem Gespräch mit den Geschäftsführern Markus und Hansjörg Stickel fallen Begriffe wie langfristige Ziele, Motivation und gegenseitiger Respekt. „Jeder Mitarbeiter ist ein gleichwertiger Teil der Hosti-Familie“, heißt es. „Und wenn der Mitarbeiter sich mit dem Unternehmen identifi-ziert, wenn er spürt, dass er geschätzt wird und dass er etwas bewegen kann, dann fließt Energie.“ Schnell wird klar, bei Hosti wird anders gedacht. Und das nicht erst seit heute.

Liegt darin der Schlüssel zum Erfolg des Familienunterneh-mens? 1949 von Emil Stickel gegründet, hat sich die Fir-ma Hosti Schritt für Schritt zum Marktführer ihrer Bran-che entwickelt. Beim Prägen, Bedrucken und Vertrieb von Einweggeschirr ist man eu-ropaweit die Nr. 1. An die 3 Milliarden Pappteller wurden 2009 produziert, bis zu 90 % aus Recyclingmaterial und 10% aus nachwachsenden Rohstoffen. Mit inzwischen

230 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 43 Millio-nen Euro blickt man auf eine 60jährige Erfolgsgeschichte zurück.

Das Andersdenken hat bei Hosti Tradition. Früh hat man erkannt, dass die firmeneige-ne Entwicklung und Herstel-lung der jeweils notwendi-gen Produktionsmaschinen gepaart mit dem Zauber-wort „Energieeffizienz“ ei-nen unschätzbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz darstellen. Konsequente Wärmerückgewinnung, eine Photovoltaikanlage auf dem Firmendach, ein um 50 % re-duzierter Energieverbrauch, ISO 14001 und FSC Zertifi-zierung, um nur einige der Maßnahmen zu nennen. Die-ser Vorsprung machte sich in den letzten Jahren immer mehr bezahlt. Drei Wettbe-werber wurden bereits über-nommen.

Die Entwicklung der Firma soll jedoch nicht nur nach au-ßen, sondern auch nach in-nen stattfinden. „Teamgeist“, so Hansjörg Stickel, „kommt für mich vor allem anderen. Ich habe jahrelang Handball gespielt und gelernt, dass man alleine nichts erreichen kann. Ja, wir sind stolz auf den Erfolg unseres Unter-nehmens. Aber ist es nicht schöner, sich gemeinsam zu freuen?“ Wo wir wieder bei einer Hosti-Tradition wären: der Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter. Lange bevor die-se Form der Mitarbeitermo-tivation von der Regierung und den Gewerkschaften „er-funden“ wurde, hat man sie bei Hosti bereits praktiziert. Jeder Mitarbeiter arbeitet in „seinem“ Unternehmen. Es gibt gemeinsame Grillfes-te und einen gemeinsamen Besuch beim Weihnachtszir-kus. Jeder Mitarbeiter erhält an seinem Geburtstag ein Geburtstagskarte und eine Flasche Sekt. Im Sommer gibt es Hitze-Eis und kosten-los energetisiertes „Grander-Wasser“. „Respekt füreinander kann

man nicht vorspie-len.“, so Hansjörg Stickel. „ Jeder merkt, ob es ernst gemeint ist oder nicht. Man muss eben authentisch sein.“ Wie wahr! Gehen doch in Deutschland in-zwischen fast 80 % der Angestellten demotiviert zur Arbeit. Wa-rum? Weil sie sich mit der Firma, für die sie tätig sind, nicht mehr identifizieren können und… weil sie sich nicht respektiert fühlen. Wen wundert´s, dass so viele Fir-men in der Krise stecken.

Wie es sich für ein traditions-bewusstes und gleichzeitig innovatives Familienunter-nehmen gehört, plant man die Zukunft selbst, anstatt auf Impulse von außen zu war-ten. 2003 entwarf man einen 17-Jahres-Plan. Dieser wur-de vor kurzem durch einen 99-Jahres-Plan ersetzt. Was auf den ersten Blick seltsam erscheinen mag in Zeiten, die von kurzsichtigen und kurzfristigen Entscheidun-gen geprägt sind, hat seinen tieferen Sinn. Als Kontrast zum weit verbreiteten „Nach-mir-die-Sintflut-Denken“ soll mit dem 99-Jahres-Plan das Bewusstsein jedes Einzel-nen verändert werden. Oder wie es Hansjörg Stickel aus-drückt: „Das Besondere am 99-Jahres-Plan ist, dass er eine Wirkung hat, die über die eigene Lebenserwartung hinausgeht. Und was dazu-kommt: Glaubt man an Re-inkarnation, dann sollte man doch eine Welt hinterlassen, in die man irgendwann wie-der hineingeboren werden möchte…“

Der 99-Jahres-Plan bildet somit auch eine Struktur und ein Fundament für die nächste Generation, die das Unternehmen einmal weiter-führen soll. Pressebericht aus dem Ma-gazin NATURSCHECK, Aus-gabe Heilbronn / Hohenlohe, Frühling 2010:

Hier geht’s um die Wurst Deutschlands bekanntes-te und beliebteste Wurst ist natürlich die Currywurst. Sie wurde am 04. September 1949 von Herta Heuwer in Berlin erfunden, hat seitdem ihren Siegeszug durch ganz Deutschland fortgesetzt und besitzt mittlerweile schon Kultstatus. So werden pro Jahr ca. 59 Mio. Currywürste in Deutschland verzehrt.

Die allseits so beliebte Cur-rywurst wurde im Jahre 2009 60 Jahre alt. Ebenso alt wur-de die Firma HOSTI Interna-tional GmbH in Pfedelbach, einer der größten Herstel-ler für Currywurstschalen Deutschlands.

Wie die Currywurst selbst, hat die Schale ebenfalls schon Kultstatus erreicht. Inzwischen gibt es seit 2009 sogar ein Currywurstmuse-um im Herzen Berlins. Hier finden Sie Informatives und Geheimnisvolles rund um den Kultsnack und seine Schale.

Die Hosti International GmbH, die 2009 ebenfalls ihr 60jähriges Jubiläum feierte, stellt pro Jahr ca. 200 Mio. dieser Schalen her.Viele meinen in der heutigen Zeit passen Einweggeschirr und Ökologie nicht zusam-men. Das muss aber nicht sein. Für die Herstellung der Currywurstschale verwenden wir natürliche Rohstoffe aus umweltfreundlichem Recyc-lingmaterial. Das schont die Umwelt schon bei der Her-stellung, aber auch bei der Entsorgung. In unseren Be-trieben erhält die Kultschale dann ihre bekannte und be-liebte Form.

Der 99-Jahres-Plan

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die letzte Ausgabe Ihres Amts- bzw. privaten Mitteilungs-blattes in diesem Jahr erscheint in der Kalenderwoche 51.

Von Freitag, 24.12.2010 bis einschließlich Freitag, 07.01.2011 (Kalenderwochen 52/2010 und 01/2011) haben wir Betriebsurlaub.

In diesen beiden Wochen erscheint kein Amts- und Mit-teilungsblatt. Ab Montag, 10.01.2011 sind wir wieder gerne für Sie da.

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Praxis Dr. med. Burkhard Große-DresselhausFacharzt f. Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Naturheilverfahren, AkupunkturPanoramastr. 27, 74831 Gundelsheim, Tel. 06269 250

Liebe Patientinnen und Patienten!Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen

Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest.Für 2011 viel Glück, Erfolg und besonders Gesundheit!

Vom 24.12.10 bis 31.12.10 haben wirkeine Sprechstunde

Vertretung: 27.12.-30.12.10 Praxis Dr. Abend.Ab 18 Uhr Notdienst: Rettungsleitstelle, Tel. 19222.

An Sonn- und Feiertagen AND Neckarsulm, Tel. 07132 15555Am 3.1.11 Sprechstunde ab 7.00 Uhr.

Ihr Dr. med. B. Große-Dresselhaus u. Praxisteam

Page 30: Donnerstag, den 16. Dezember 2010 Nummer 50 · 2020. 5. 11. · 22.12. Kurt Scheller, Nachtigallenweg 32 76 Jahre Wir gratulieren herzlich und wünschen allen Jubilaren, auch denen,

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Zum 31. Dezember 2010 übergebe ich meine Praxis an die Tierärztin Frau Hamann.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich bei meiner Kundschaft herzlich bedanken.

Als Kollegin von Dr. Lahoda werde ich die Tierarztpraxis Gundelsheimzum 1. Januar übernehmen.

Franziska HamannEs würde mich sehr freuen, Sie auch weiterhin in der

Praxis begrüßen zu dürfen.Aufgrund der Übernahme ist die Praxis

vom 24.12.2010 bis zum 2.1.2011 geschlossen.Für Notfälle können Sie sich gerne an die Kleintierklinik Meier/Lutter in Heilbronn, Tel. 07131 89090, wenden.

Wir wünschen allen eine gesegnete Weihnachtund ein gutes neues Jahr!

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Silvester von 10.30 bis 14.00 Uhr und ab 19.00 UhrNeujahr 1. und 2.1.2011 ab 17.00 Uhr

Wir wünschen unseren Gästen schöne Weihnachtenund einen guten Rutsch!

Eure Mecid, Gaby und Celine

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