Double-Opt-In (DOI) nach dem OLG München-Urteil vom September 2012: Ist das überhaupt noch...
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Transcript of Double-Opt-In (DOI) nach dem OLG München-Urteil vom September 2012: Ist das überhaupt noch...
www.stiegler-legal.com 1 RA Stiegler, Stiegler Legal
DOI nach dem OLG München-Urteil vom September 2012: Ist das überhaupt noch zulässig? – Hintergründe und Praxisvorschläge
Dialogmarketing-Gipfel 2013 / Management Forum
28.08.2013, Köln
www.stiegler-legal.com 2 RA Stiegler, Stiegler Legal
Von: H Newsletter <newsletter@h….eu>
Gesendet: Sonntag, 20.02.2011
An: info@stb-k….de
Betreff: Bestätigung zum H Newsletter
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Vielen Dank
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Von: H Newsletter <newsletter@h….eu>
Gesendet: Montag, 21.02.2011
An: info@stb-k….de
Betreff: Willkommen beim H… Newsletter
Willkommen beim H… Newsletter
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Ihre eMail Adresse wurde für folgenden Newsletter hinterlegt:
*Newsletter
Um den Newsletter wieder abzubestellen klicken Sie bitte
http://www.h….eu/newsletter/?p…439b und folgenden Sie den dort angeführten Schritten.
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http://www.h….eu/newsletter/?p…439b
Vielen Dank
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OLG München, Sep 2012
Ausführungen des OLG (Az.: 29 U 1682/12, Urteil vom 27.09.2012):
“Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert. Im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung setzt das deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken.”
“Demgegenüber hat die Beklagte eine ausdrückliche Einwilligung der Klägerin gerade nicht vorgelegt, sondern lediglich behauptet, dass sich die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse für das Newsletter-Abonnement angemeldet habe.”
Wie soll jemand eine Einwilligung für eine Opt-In-Mail vorlegen, die die Belegung der Einwilligung vorbereitet?
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LG München, Okt 2009
Dagegen LG München (Beschl. v. 13.10.2009, Az. 31 T 14369/09):
„Eine Bestätigungs-E-Mail, in der der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z. B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar.“
Vielmehr sei dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern.
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Juristisch gesehen
3 „Klassiker-Situationen“:
User ist bekannt (z. B. als Mitglied)
User wird gerade bekannt (z. B. wg. Kauf)
User ist unbekannt
§ 7 Abs. 2 UWG
Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen [… Nr. 3] bei Werbung unter
Verwendung […] elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche
Einwilligung des Adressaten vorliegt […]
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Was tun: Vorschlag 1
Anmeldung „vollständig dokumentieren“
Anmeldeformular Layout
Inhalte
Zeitstempel
Opt-In-Mail vollständiger Text
Zeitstempel des Bestätigungsklicks
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Was tun: Vorschlag 2
Anmeldesituation ändern: unbekannten User zu bekanntem User machen
Einwilligung im Rahmen eines Kaufes
oder bei eingeloggten Nutzern einholen
Kriterium:
Können Sie die Identität irgendwie anders (einigermaßen verlässlich) belegen?
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Was tun: Vorschlag 3
E-Mail schicken lassen statt dem Anmelder eine zu schicken.
Aufforderung, manuell zu schicken
Verwendung von mailto-Funktion statt klassischer Opt-In-Mail
Probleme: mailto-Befehle meist zu kurz (max. 256 Zeichen)
mailto-Inhalte editierbar Prüfung erforderlich
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Zusatz: Verteiler säubern (Vorschlag)
3 E-Mails. Jede davon: betont unterschiedlichen Nutzen
mit Opt-In-Möglichkeit (Einwilligungstext!)
mit Opt-Out-Möglichkeit (!)
Ablauf: E-Mail 1 beschreibt Lage und Bestreben, vertrauensvoll mit Daten
umzugehen. Erster (schwacher) Nutzen, versteckte Ankündigung, dass Sie weitere Vorzüge unterstreichen werden.
E-Mail 2 hakt nach, liefert 2. Nutzenaspekt („Wussten Sie schon?“).
E-Mail 3 bietet einen letzten kräftigen Nutzen und kündigt an, dass der Empfänger endgültig vom Verteiler abgemeldet werden wird, wenn er nicht klickt.
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Unterstützung?
RA Frank Stiegler Vilbeler Straße 31 60313 Frankfurt
[email protected] www.stiegler-legal.com
Fon: +49 69 96866084 Mobil: +49 176 20513376