Dr. Christian Muschwitz Grundlagen räumliche Planung und Entwicklung
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Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung
Dr. Christian Muschwitz Stadtplaner, AK NW
Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Dr. Christian MuschwitzDr. Christian Muschwitz
Grundlagen Grundlagen räumliche Planung und Entwicklungräumliche Planung und Entwicklung
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
1 Prolog: Anlass und Relevanz räumlicher Planung & Entwicklung 2 Wo siedeln und warum? Entstehung und Arten räumlicher Agglomeration 3 Historische Entwicklung der Agglomerationen 4 Die Gründerzeit sprengt die Städte! 5 Technik und Stadtenwicklung 6 Mobilität im Wandel der Zeit 7 Urban, suburban, ländlich
8 Der Begriff "Planung" - Was heißt Planung? Was kann und sollte geplant werden? 9 Antriebe und Auslöser: Disparitäten, Ideale und Zwänge!
10 Leitbilder in der räumlichen Planung! 11 Daseinsgrundfunktionen und ihre Folgen 12 Zentrale Orte: Zentral - Dezentral - Polyzentrisch? 13 System der Planung in Deutschland 14 Eurek & Bundesraumordnung & Landesplanung 15 Die Ebene der Region? Regionalplanung 16 Die Kommunale Planungshoheit - FNP und B-Plan 17 Partizipation in der Planung 18 Fachplanungen und berührte dritte Rechtsbereiche
19 Nachhaltige Entwicklung!
20 Aktuelle Diskussionen in der räumlichen Planung
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung – Inhalte im Semester
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung
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Dr. Christian MuschwitzDr. Christian Muschwitz
Grundlagen Grundlagen räumliche Planung und Entwicklungräumliche Planung und Entwicklung
10 Raumordnung und Landesplanung10 Raumordnung und LandesplanungDie großen Weichenstellungen!
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung
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Systematik der Raumplanung in DeutschlandSystematik der Raumplanung in Deutschland
Raumbedeutsame PlanungenRaumbedeutsame Planungen
FachplanungenFachplanungenGesamtplanungenGesamtplanungen
RaumordnungRaumordnungBauleitplanungBauleitplanung
Bebauungs-planung
Bebauungs-planung
Flächen-nutzungs- planung
Flächen-nutzungs- planung
Bundes-raumordnung
Bundes-raumordnung
Landes- planung
Landes- planung
Regional- planung
Regional- planung
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung
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Raumbedeutsame PlanungenRaumbedeutsame Planungen
FachplanungenFachplanungenGesamtplanungenGesamtplanungen
RaumordnungRaumordnung BauleitplanungBauleitplanung
Bebauungs-planung
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Flächen-nutzungs- planung
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Bundes-raumordnung
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Landes- planung
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Regional- planung
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Systematik der Raumplanung in DeutschlandSystematik der Raumplanung in Deutschland
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Engeres Rechtssystem der Raumplanung
Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)
Raumordnung = BauROG Raumordnung = BauROG (Bau- und Raumordnungsgesetz)(Bau- und Raumordnungsgesetz)Landesplanungsgesetze Landesplanungsgesetze
Bauleitplanung = BauGB Bauleitplanung = BauGB (Baugesetzbuch), (Baugesetzbuch), und die auf Grundlage des BauGB erlassenen Verordnungenund die auf Grundlage des BauGB erlassenen VerordnungenBauNVO BauNVO (Baunutzungsverordnung), (Baunutzungsverordnung), WertV WertV (Wertermittlungsverordnung), (Wertermittlungsverordnung), PlanZV PlanZV (Planzeichenverordnung)(Planzeichenverordnung)
Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.
Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.
Engeres Rechtssystem der Raumplanung
Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)
Raumordnung = BauROG Raumordnung = BauROG (Bau- und Raumordnungsgesetz)(Bau- und Raumordnungsgesetz)Landesplanungsgesetze Landesplanungsgesetze
Bauleitplanung = BauGB Bauleitplanung = BauGB (Baugesetzbuch), (Baugesetzbuch), und die auf Grundlage des BauGB erlassenen Verordnungenund die auf Grundlage des BauGB erlassenen VerordnungenBauNVO BauNVO (Baunutzungsverordnung), (Baunutzungsverordnung), WertV WertV (Wertermittlungsverordnung), (Wertermittlungsverordnung), PlanZV PlanZV (Planzeichenverordnung)(Planzeichenverordnung)
Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.
Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.
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Fachplanungsrecht FStrG Beispiel Straßenplanung
Straßen in der Trägerschaft des Bundes: Autobahnen und BundesstraßenStraßen in der Trägerschaft des Bundes: Autobahnen und Bundesstraßenam Beispiel der Bundesstraßen in NRWam Beispiel der Bundesstraßen in NRW
Fachplanungsrecht FStrG Beispiel Straßenplanung
Straßen in der Trägerschaft des Bundes: Autobahnen und BundesstraßenStraßen in der Trägerschaft des Bundes: Autobahnen und Bundesstraßenam Beispiel der Bundesstraßen in NRWam Beispiel der Bundesstraßen in NRW
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Fachplanungen haben ihren eigenen Planungsablauf...Fachplanungen haben ihren eigenen Planungsablauf...
...der aber in den Gesamtkontext der Raumplanung eingebunden ...der aber in den Gesamtkontext der Raumplanung eingebunden
wird...wird...
auch bei den Fachplanungen spielen die Aspekte auch bei den Fachplanungen spielen die Aspekte
Gegenstromprinzip und BürgerbeteiligungGegenstromprinzip und Bürgerbeteiligung eine große Rolle. eine große Rolle.
Zwischenfazit
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Raumbedeutsame PlanungenRaumbedeutsame Planungen
FachplanungenFachplanungenGesamtplanungenGesamtplanungen
RaumordnungRaumordnung BauleitplanungBauleitplanung
Bebauungs-planung
Bebauungs-planung
Flächen-nutzungs- planung
Flächen-nutzungs- planung
Bundes-raumordnung
Bundes-raumordnung
Landes- planung
Landes- planung
Regional- planung
Regional- planung
Systematik der Raumplanung in DeutschlandSystematik der Raumplanung in Deutschland
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Zuständigkeiten der Raumplanung in DeutschlandZuständigkeiten der Raumplanung in Deutschland
EUEU
behördenverbindliche Plänebehördenverbindliche Pläne
GemeindeGemeindeBundBund Land
Land
RegionRegion
EUREK
un-verbindlich
EUREK
un-verbindlich
Rahmen-kompetenz
Rahmen-kompetenz
Keine Kompetenz
für allgemeine räumliche Planung dennoch Einfluss
durch Politik und Förderung
Keine Kompetenz
für allgemeine räumliche Planung dennoch Einfluss
durch Politik und Förderung
Keine Bundes-
kompetenz
für eine allgemeine räumliche Planung
Fach-planungs-
recht
Keine Bundes-
kompetenz
für eine allgemeine räumliche Planung
Fach-planungs-
recht
RegionalplanRegionalplanLandes-
entwicklungs-
plan
Landes-
entwicklungs-
plan
allgemeinverbindlicher Planallgemeinverbindlicher Plan
B-PlanB-Plan
FNPFNP
Regionaler FNPRegionaler FNP
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EUREK Raumordnung Ebene Europa
Das EUREK ist ein unverbindlicher Rahmen, eine Art Schirm unter dem sich verschiedene Konzepte der EU zur räumlichen Entwicklung zusammenfinden:
Nachhaltigkeit PolyzentralitätKohäsion Schutz d. kulturellen und natürlichen Erbes
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EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch)
1. Die Entwicklung der städtischen Gebiete:Ca. 80 % EU Bevölkerung leben in Städten. Städtische Zentren werden umstrukturiert oder sind im Entstehen, Städtenetze werden geschaffen und arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Zudem wird es notwendig sein, zu einer neuen Beziehung zwischen Stadt und Land zu finden, um den Herausforderungen zu begegnen, denen sich die verschiedenen Gebiete gegenübersehen.
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EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch)
2. Die Entwicklung des ländlichen Raums: Die ländlichen Gebiete der Europäischen Union sehen sich oft mit einer Marginalisierung konfrontiert, die meist auf eine Anhäufung verschiedener Nachteile, wie eine weite Entfernung zu großen Metropolen, ein raues Klima, eine geringe Bevölkerungsdichte und infrastrukturelle Defizite oder mangelnde wirtschaftliche Diversifizierung infolge der Vorrangstellung der Landwirtschaft zurückzuführen ist. Da es zwar einerseits Umweltprobleme, andererseits aber auch Umweltschätze gibt, ist es notwendig, natürliche Ressourcen und Ökosysteme zu schützen und deren wirtschaftliche Potenziale auf verschiedene Weise zu nutzen (Öko- und Kulturtourismus, Diversifizierung der Landwirtschaft).
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EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch)
3. Verkehr: Im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarktes kommt es durch die ständige Zunahme des Straßen- und Luftverkehrs zu Verkehrsstaus und Umweltbelastungen. Die Europäische Union gehört zu den größten Kohlendioxid-Emittenten der Welt. Zudem kann die ungleiche Verteilung der Infrastrukturen im europäischen Raum zu großen Ungleichheiten im Bereich der Wirtschaftsinvestitionen führen und die Prinzipien des räumlichen Zusammenhalts gefährden.
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EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch)
4. Natürliches und kulturelles Erbe: Mit der Vielfalt seines natürlichen und kulturellen Erbes verfügt Europa über einen wertvollen Schatz. Dieses Erbe wird jedoch durch gewisse sozioökonomische Modernisierungsprozesse bedroht. Fauna, Flora, Wasser, Böden und traditionelle Landschaften werden durch eine Übernutzung der Umwelt durch den Menschen aus dem Gleichgewicht gebracht. Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung ist es Ziel der europäischen Raumplanungspolitik, solchen Praktiken Einhalt zu gebieten und eine vernünftige Nutzung der Ressourcen zu fördern.
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EUREK Die Hauptziele des EUREK sind daher:
1.Die wirtschaftliche und soziale Kohäsion, die die EU in erster Linie als Wirtschaftswachstum und geringe Arbeitslosigkeit definiert, 2.Die Entwicklung und Pflege der Natur und des Kulturerbes und3.Eine ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit der Union.4.Entwicklung eines polyzentrischen* und ausgewogenen Städtesystems und Überwindung des Dualismus zwischen Stadt und Land,5.Gleichwertige Zugangsmöglichkeiten zu Infrastruktur und Wissen,6.Nachhaltige Entwicklung durch ein intelligentes Management von Natur und Kulturerbe.
Aber das EUREK entfaltet eben keine Bindungswirkung…arbeitet aber mit goldenen Zügeln….
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EUREK Raumordnung Ebene Europa
Nichts desto trotz ist das EUREK von Bedeutung, denn es bildet wiederum eine Grundlage für die Mittelverteilung der Strukturfondsmittel…
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Ebene Deutschland
Die dt. Raumordnung wirkt auf das EUREK ein, d.h. die hier wirksamen Ziele & Maßnahmen sind natürlich auch auf der Ebene Europa von Bedeutung. Wenn auch die Bundesraumordnung ebenfalls nur rahmensetzend ist.
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Engeres Rechtssystem der RaumplanungEngeres Rechtssystem der Raumplanung
Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)
Raumordnung = BauROG Raumordnung = BauROG (Bau- und Raumordnungsgesetz)(Bau- und Raumordnungsgesetz)Landesplanungsgesetze Landesplanungsgesetze
Bauleitplanung = BauGB Bauleitplanung = BauGB (Baugesetzbuch), (Baugesetzbuch), und die auf Grundlage des BauGB erlassenen Verordnungenund die auf Grundlage des BauGB erlassenen VerordnungenBauNVO BauNVO (Baunutzungsverordnung), (Baunutzungsverordnung), WertV WertV (Wertermittlungsverordnung), (Wertermittlungsverordnung), PlanZV PlanZV (Planzeichenverordnung)(Planzeichenverordnung)
Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.
Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.
Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.)
Raumordnung = BauROG Raumordnung = BauROG (Bau- und Raumordnungsgesetz)(Bau- und Raumordnungsgesetz)Landesplanungsgesetze Landesplanungsgesetze
Bauleitplanung = BauGB Bauleitplanung = BauGB (Baugesetzbuch), (Baugesetzbuch), und die auf Grundlage des BauGB erlassenen Verordnungenund die auf Grundlage des BauGB erlassenen VerordnungenBauNVO BauNVO (Baunutzungsverordnung), (Baunutzungsverordnung), WertV WertV (Wertermittlungsverordnung), (Wertermittlungsverordnung), PlanZV PlanZV (Planzeichenverordnung)(Planzeichenverordnung)
Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc.
Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien:UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Ebenen der Raumplanung - Gegenstromprinzip Ebenen der Raumplanung - Gegenstromprinzip
Gesetzgeber sieht verschiedene Planungsebenen vor.
Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe dabei unterschiedlich.
Hierarchisches Prinzip: die untergeordnete Planung darf der
übergeordneten nicht widersprechen...
...gleichzeitig sind die Belange der untergeordneten Ebenen bei der
Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen
(sog. "Gegenstromprinzip").
Planungsträger– in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland,
Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.
Gesetzgeber sieht verschiedene Planungsebenen vor.
Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe dabei unterschiedlich.
Hierarchisches Prinzip: die untergeordnete Planung darf der
übergeordneten nicht widersprechen...
...gleichzeitig sind die Belange der untergeordneten Ebenen bei der
Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen
(sog. "Gegenstromprinzip").
Planungsträger– in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland,
Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Förmliche, auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente
der räumlichen Planung:
1. Auf der Ebene des Bundes: Raumordnungspolitischer
Orientierungsrahmen, Raumordnungsbericht
2. Auf der Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm,
Landesentwicklungsplan
3. Auf der Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise):
Regionalplan oder Gebietsentwicklungsplan in NRW
4. Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Hinzu kommt auf europäischer Ebene das Europäische
Raumentwicklungskonzept (EUREK)
Förmliche, auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente
der räumlichen Planung:
1. Auf der Ebene des Bundes: Raumordnungspolitischer
Orientierungsrahmen, Raumordnungsbericht
2. Auf der Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm,
Landesentwicklungsplan
3. Auf der Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise):
Regionalplan oder Gebietsentwicklungsplan in NRW
4. Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Hinzu kommt auf europäischer Ebene das Europäische
Raumentwicklungskonzept (EUREK)
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
BundesraumordnungBundesraumordnung
• Die oberste Planungsebene im Bundesgebiet ist die Bundesraumordnung. Raumordnung bedeutet im Sprachgebrauch zweierlei
• Der tatsächliche Zustand eines Gebietes, d.h. die räumliche Verteilung von Gemeinden, Infrastruktureinrichtungen oder Bodennutzungen
• Die Raumordnungspolitik (Tätigkeit zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung)
• Die oberste Planungsebene im Bundesgebiet ist die Bundesraumordnung. Raumordnung bedeutet im Sprachgebrauch zweierlei
• Der tatsächliche Zustand eines Gebietes, d.h. die räumliche Verteilung von Gemeinden, Infrastruktureinrichtungen oder Bodennutzungen
• Die Raumordnungspolitik (Tätigkeit zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung)
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RaumordnungsgesetzRaumordnungsgesetz
• Als Rahmenvorschrift für die Raumordnung hat der Bund das Raumordnungsgesetz (ROG) erlassen.
• Im ROG sind Aufgabe und Leitvorstellungen für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes formuliert, u.a.
– Entwicklung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur – Standortverbesserung für die Wirtschaft sowie– Ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen
• Als Rahmenvorschrift für die Raumordnung hat der Bund das Raumordnungsgesetz (ROG) erlassen.
• Im ROG sind Aufgabe und Leitvorstellungen für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes formuliert, u.a.
– Entwicklung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur – Standortverbesserung für die Wirtschaft sowie– Ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
RaumordnungsgesetzRaumordnungsgesetz
Wesentliche Planungsinstrumente, die als Ziele der Raumordnung in den Plänen und Programmen der Raumordnung festgelegt werden, sind:
1.System der Zentralen Orte2.Siedlungserweiterungsflächen3.Aufbau von Entwicklungsachsen4.Prinzip der Vorranggebiete5.Infrastrukturstandorte und -trassen
Wesentliche Planungsinstrumente, die als Ziele der Raumordnung in den Plänen und Programmen der Raumordnung festgelegt werden, sind:
1.System der Zentralen Orte2.Siedlungserweiterungsflächen3.Aufbau von Entwicklungsachsen4.Prinzip der Vorranggebiete5.Infrastrukturstandorte und -trassen
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Bundesraumordnung
Der Bund gibt bundesweite Leitbilder zur räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes vor… Grundlage: Raumordnungsgesetz (ROG) es macht bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält. Aber es entfaltet ebenfalls wenig bis keine echte Bindungswirkung…
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Bundesraumordnung
Ziel ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt… so weit so unkonkret!
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Bundesraumordnung Derzeit drei Leitbilder…
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Bundesraumordnung Derzeit drei Leitbilder…
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Bundesraumordnung Derzeit drei Leitbilder…
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Die nächste Ebene ist hierarchisch die Ebene der Länder hier wirds nun deutlich konkreter und auch verbindlicher….
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Raumordnung und Landesplanung
Die wesentlichen Leitlinien bzw. Instrumente sind: 1. System der Zentralen Orte2. Siedlungserweiterungsflächen3. Entwicklungsachsen4. Prinzip der Vorranggebiete5.Infrastrukturstandorte und –trassen
Und es beginnt auf der Ebene der Länder konkret zu werden…
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Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Raumordnung und Landesplanung
Die konkrete Ebene der Raumordnung beginnt auf dem Länderlevel.
Diese setzen vor allem die klassischen Instrumente ein. Als da sind:
1.Landesentwicklungsprogrammbzw. Landesentwicklungsplan 2.Raumordnungsverfahren
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Landesentwicklungsprogramm bzw. Landesentwicklungsplan
Die LEPs oder LEPros bilden die wichtigste Komponente. Sie decken das gesamte Bundesland ab und geben Aufschluss über die zukünftige gewollte Entwicklung. In den Stadtstaaten tritt der FNP an ihre Stelle. Das wiederum gibt einen Hinweis auf den Charakter der Pläne. Sie sind
In Rheinland-Pfalz wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch das Ministerium des Inneren und für Sport aufgestellt. Derzeit gilt der LEP IV v. 25. November 2008.
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LEP IV Ausschnitt Region Trier
Die Sonderstellung desRaums Trierwird im Detail sichtbar:es handelt sich umeine Insel rd. Umdas Oberzentrum TR deren Entwicklungstark an d. Entwicklungd. Großherzogtums hängt… umgeben vomländlichen Raum…
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Raumordnungsverfahren (ROV)
Planungen und Maßnahmen mit erheblichen überörtlichen Auswirkungen müssen in der Regel ein gestuftes Planungsverfahren bis hin zur Genehmigung durchlaufen, bevor sie realisiert werden können. Raumbedeutsame Vorhaben sind Planungen und sonstige Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Von überörtlicher Auswirkung sind solche Vorhaben, die über das Gemeindegebiet ihres Standortes hinausreichen oder hinauswirken. Eine frühzeitige Stufe in diesem Planungsverfahren ist das Raumordnungsverfahren.
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Raumordnungsverfahren (ROV)
Folgen einem im Raumordnungsgesetz d. jeweiligen Bundeslands festgelegten Ablauf und enden mit einer sog.Raumordnerischen Beurteilung…
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Raumordnungsverfahren (ROV)
Ihre Bearbeitungsdauer kann 20 und mehr Monate dauern, je nach Komplexität des Vorhabens (Alternativenprüfung, Gutachten etc.) und Verlauf der Offenlegung, Erörterungen…
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Regionalplanung
1.Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplanes2.Integration des Landschaftsrahmenplans für die Region in den Regionalplan3.Beratung der Träger der Bauleitplanung, der anderen öffentlichen sowie der sonstigen (privaten) Planungsträger4.Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der fachlichen Entwicklungspläne des Landes5.Durchführung von Raumordnungsverfahren6.Mitwirkung bei den Fachplanungen des Landes7.Regionalpolitische Initiativen zur Förderung und Entwicklung der Region8.Kooperation mit Trägern regionaler Gemeinschaftsaufgaben
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Regionalplanung
Fehlen regionalplanerische Vorgaben kann dies zum unerwünschten Wildwuchs von Flächenausweisungen aus kommunaler Ebene führen, wie in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern zu beobachten war.
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Regionalpläne
Regionale Raumordnungspläne (ROP) vertiefen das Landesentwicklungsprogramm für die jeweilige Region (§ 12 LPlG). Darüber enthalten sie die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die regionalen Raumordnungspläne bedürfen der Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde
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Regionalplanung – Planungsgemeinschaften
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Fazit Raumordnung und Landesplanung
• Die europäische Ebene (EUREK) und die Ebene BUND entfalten keine Bindungswirkung aber goldene Zügel
• Ab der Ebene der Bundesländer beginnen wirksame Instrumente zu greifen
• Obwohl föderal unterschiedlich ist die Landesplanung und ihre Instrumente in allen Bundesländer etwa analog ausgeprägt.
• Wichtigstes Instrument ist der LEP oder das LEPro, daneben werden ROVs bzw. Abweichungsverfahren eingesetzt
• Die Ebene der Regionalplanung ist sehr wichtig und ist eigentlich das Instrument der interkommunalen Kooperation.
• Dennoch sind am Ende die Kommunen in einer sehr starken Position, dazu in den nächsten Veranstaltungen mehr.
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Dr. Christian Muschwitz Stadtplaner, AK NW
Fachbereich VI Angewandte Geographie / Raumentwicklung & Landesplanung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung - Prolog
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