DSGVO PRAXISEINFÜHRUNG IN 7 SCHRITTEN · Bewertungsgrad (COBIT) • Bei Betrieb des...

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DSGVO –

PRAXISEINFÜHRUNG

IN 7 SCHRITTEN

Diese Präsentation

finden Sie unter:

www.gt.at/beham

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Vorstellung

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Grant Thornton Präsenz

133 Länder | 742 Offices | 47.000 Mitarbeiter

LINZ | WIEN | BRUCK/LEITHA

Grant Thornton ist weltweit das sechstgrößte

Netzwerk von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Georg Beham

• Studium Fachhochschule Hagenberg

„Sichere Informationssysteme“

• Geschäftsführer | Partner

IT-Advisory

• Gerichtssachverständiger für

Datenschutz, IT-Forensik und

IT-Sicherheit

• Lektor Donau Universität Krems,

Universität Liechtenstein, FH

Hagenberg und Eisenstadt

• Herausgeber und Autor der

Fachbücher

“Datenschutz-Audit” und

“EU-DSGVO” Praxiseinführung

in 7 Schritten

Audit - Wirtschaftsprüfung

Tax - Steuerberatung

Advisory - Unternehmensberatung

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Datenschutz

Grundverordnung

Datenschutz

Anpassungs-

Gesetz 2018

DSG 2000

AUSGANGSSITUATION

3

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Die Straßenverkehrsordnung - Historie

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

http://www.laenderdaten.de/verkehr/links_oder_rechtsverkehr.aspx

http://members.a1.net/oswag/wago55.html

Rechtsverkehr

Früher Linksverkehr, jetzt Rechtsverkehr

Linksverkehr

Früher Rechtsverkehr, jetzt Linksverkehr

Früher uneinheitliche Regelung (abhängig

vom Ort), jetzt Rechtsverkehr

Weltweite (mit historischen Umstellungen seit 1858)

Verteilung von Rechts- und Linksverkehr

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http://www.laenderdaten.de/verkehr/links_oder_rechtsverkehr.aspx

http://members.a1.net/oswag/wago55.html

Rechtsverkehr

Früher Linksverkehr, jetzt Rechtsverkehr

Linksverkehr

Früher Rechtsverkehr, jetzt Linksverkehr

Früher uneinheitliche Regelung (abhängig

vom Ort), jetzt Rechtsverkehr

Weltweite (mit historischen Umstellungen seit 1858)

Verteilung von Rechts- und Linksverkehr

Die Straßenverkehrsordnung - Historie

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Rechtsverkehr seit:

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http://www.laenderdaten.de/verkehr/links_oder_rechtsverkehr.aspx

http://members.a1.net/oswag/wago55.html

Weltweite (mit historischen Umstellungen seit 1858)

Verteilung von Rechts- und Linksverkehr

Rechtsverkehr

Früher Linksverkehr, jetzt Rechtsverkehr

Linksverkehr

Früher Rechtsverkehr, jetzt Linksverkehr

Früher uneinheitliche Regelung (abhängig

vom Ort), jetzt Rechtsverkehr

Weltweite Verteilung von Rechts- und

Linksverkehr im Straßenverkehr

Die Straßenverkehrsordnung - Historie

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Rechtsverkehr seit:

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https://de.slideshare.net/HolgerSchmidt/internet-der-dinge-der-nchste-groe-schritt-fr-die-digitale-wirtschaft

https://www.finews.ch/news/finanzplatz/26711-big-data-sind-daten-tats%c3%a4chlich-das-neue-gold

Wie einst der Straßenverkehr, so hat auch unsere digitale Abhängigkeit zugenommen.

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Apps

Internet der Dinge /

Industrie 4.0

Web 2.0 /

Social MediaOnline

HandelWeb

1.0

Digitale Produkte

und Services

Die digitale Evolution

ALLE

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Wie einst der Straßenverkehr, so hat auch unsere digitale Abhängigkeit zugenommen.

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

René Mayerhofer, Johannes Kepler Universität Linz

„Wissen entsteht aus rohen

Daten und Algorithmen.

Vergleiche von Daten mit Öl

oder Gold sind irreführend, weil

Daten mit marginalen Kosten

kopierbar sind.“

„Daher wird zukünftig –

anders als bei physischen

Ressourcen – nicht die

Knappheit, sondern die

Kontrolle über Datenkopien

entscheidend sein.“

Die Datenschutzgrundverordnung

ist mit 25. Mai 2016 in Kraft

getreten und ist nach einer 24-

monatigen Frist mit 25. Mai 2018

anzuwenden.

Sie vereinheitlicht die Regelungen

für die Verarbeitung von

personenbezogenen Daten durch

private Unternehmen und

öffentliche Stellen innerhalb der

UNION. (…)

Datenschutz Grundverordnung

Ist Big Data das neue Gold?

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25. Mai 2018heuteDie Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Bis dahin müssen alle Verarbeitungstätigkeiten an die neue Rechtslage angepasst werden.

Privacy by

design and

default

• Geeignete

technische und

organisatorische

Maßnahmen

Meldung von

Datenschutz-

vorfällen

• Unverzügliche bzw.

Meldung nach 72h

an die

Aufsichtsbehörde

und Betroffene

Datenschutz-

Folgenabschätzung

(DSFA)

• Risikobewertung der

Verarbeitungstätigkeiten

Benennung

eines

Datenschutz-

beauftragten

• Unabhängig davon:

Datenschutz-

verantwortlicher ist

jedenfalls erforderlich

Rechte der

Betroffenen

• Information, Auskunft,

Berichtigung und

Löschung

(„Vergessen“)

• Datenübertragbarkeit,

Einschränkung und

Widerspruch

Geldbußen

• Bis zu 20 000 000 EUR

• 4 % des gesamten weltweit

erzielten Jahresumsatzes des

vorangegangenen

Geschäftsjahres

Dokumentation der

Verarbeitungstätigkeiten

• Führen eines Verzeichnisses

der Verarbeitungstätigkeiten

(VdV)

DSGVO

Wesentliche Neuerungen

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

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Verarbeitungstätigkeiten

Erhöhte Eigenverantwortung von

Unternehmen – Risikobeurteilung

durch Unternehmen anstelle von

Meldeverfahren

Möglichkeit von Sammelklagen

durch Interessensvertretungen

gegen Unternehmen

Falsche Erfassung von

Verarbeitungstätigkeiten

(Prozessen) anstelle von

Datenverarbeitungen (Applikationen)

Verhältnismäßig einfache Prüfung

von offensichtlichen

Abweichungen bzw. Vergehen

(z.B. Dokumentations-pflichten,

Bestellung eines DSB)

Verpflichtende Meldepflichten

innerhalb von 72 Stunden an die

Aufsichtsbehörde bei

Datenschutzvorfällen

Sammelklagen

Meldepflicht

Prüfung von

Abweichungen

Hohe Geldbußen, die

abschreckend wirken sollen

Geldbußen

Beweislastumkehr im Falle

von Datenschutzvorfällen oder

BeschwerdenBeweislastumkehr

Haftung der zur Vertretung nach

außen befugten Organe

Haftung

Eigenverantwortung

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Die größten Risiken für Unternehmen

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Jedes fünfte (20%)Unternehmen gab in der Umfrage

an, sich noch nicht auf die

DSGVO vorbereitet zu haben.

Quelle: IDC-Forschungsumfrage 2017

• Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen gemäß

Datenschutzgesetz 2000 wurden oftmals nicht ausreichend

betrachtet und umgesetzt.

• Die Anforderungen der DSGVO bedeuten für die meisten

Unternehmen die Einführung von neuen Prozessen und

Maßnahmen in vielen Bereichen der IT- und Prozesslandschaft.

• Datenschutzkontrollen oder Aufforderungen zur Stellungnahme

durch die Aufsichtsbehörde bei ausgewählten Unternehmen in

Österreich und Deutschland zeigen, dass Datenschutz an

Bedeutung gewinnt.

• Interessensvertretungen (z.B. AK und VKI) rüsten

datenschutzrechtlich zu Sammelklagen auf.

• Daher müssen Unternehmen die Einhaltung der Vorgaben der

DSGVO bis Mai 2018 sicherstellen und gegebenenfalls nachweisen

können.

11

52% der befragten

Unternehmen sind sich

nicht sicher, welche

Veränderungen die

DSGVO nach sich ziehen.

Beobachtungen und Ableitungen

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Datenschutz

Grundverordnung

Datenschutz

Anpassungs-

Gesetz 2018

DSG 2000

DATENSCHUTZMANAGEMENT

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Art. 24 und Art 32. DSGVO fordern:

Feststellung des IST-Standes

Feststellung des SOLL-Standes (Pflichten)

Vergleich IST-SOLL: Feststellung der

Abweichungen und der Risiken für Rechte

und Freiheiten Betroffener

IT-Risikomanagement für die

risikoorientierte Umsetzung der

Datensicherheitsmaßnahmen

13

PLAN

DO

CHECK

ACT

Festlegung von geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen

Kontinuierliche Überwachung der Wirksamkeit der organisatorischen und technischen Maßnahmen

Verbesserung der Maßnahmen;

Nachweis und Dokumentation aller Schritte

Risikoorientierte Umsetzung der Maßnahmen;

Implementierung der Datenschutzprozesse

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zu vielfältigen Maßnahmen

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Art. 24 und Art 32. DSGVO fordern:

Feststellung des IST-Standes

Feststellung des SOLL-Standes (Pflichten)

Vergleich IST-SOLL: Feststellung der

Abweichungen und der Risiken für Rechte

und Freiheiten Betroffener

IT-Risikomanagement für die

risikoorientierte Umsetzung der

Datensicherheitsmaßnahmen

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Festlegung von geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen

Kontinuierliche Überwachung der Wirksamkeit der organisatorischen und technischen Maßnahmen

Verbesserung der Maßnahmen;

Nachweis und Dokumentation aller Schritte

Risikoorientierte Umsetzung der Maßnahmen;

Implementierung der Datenschutzprozesse

Ableitung: Die Umsetzung der DSGVO erfordert einen strukturierten Ansatz –

ein Datenschutzmanagement-System

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zu vielfältigen Maßnahmen

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

PLAN

DO

CHECK

ACT

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Von der Geschäftsführung …

… bis zum Lehrling und Praktikanten.

Managementunterstützung für

Themen des Datenschutzes

Datenschutz ist eine

Querschnittsfunktion und betrifft

alle Ebenen und

Organisationseinheiten des

Unternehmens

Ausreichend Zeit sowie

Ressourcen für das Design, die

Entwicklung und Umsetzung zur

Verfügung stellen

Ganzheitliche Sensibilisierung für das Thema

Datenschutz

Akzeptanz des Managements und der

Mitarbeiter für Datenschutz

Schutz vor Schäden jeder Art durch proaktives

Managen von Risiken

• Image- und Vertrauensverlust,

• Datenverlust, Ausfall von Teilen des

Kerngeschäfts finanzieller Verlust,

• Industriespionage,

• Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen

Anforderungen)

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Erfolgsfaktoren für die Umsetzung - Datenschutz braucht ein klares Miteinander

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IT

PROZESS

Datenschutz Arbeitspakete und involvierte Fachbereiche

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Datenschutz

Strategie

Management

Commitment

Verhaltens-

grundsätze

Datenschutz

Beauftragter

Datenschutz

Gremium

Risiko-

management

Datenschutz

Folgenab-

schätzung

Datenschutz

Audit

Nachweise

&

Zertifikate

Kontinuierliche

Verbesserung

Data Breach

Notification

Prozess

Interne

Awareness-

Bildung

Datenschutz

Schulung

ToM - Techn.

& organ.

Maßnahmen

Bericht-

erstattung

Datenschutz

Beratung

Datenschutz

Information

(Transparenz)

Richtlinien

&

Vorgaben

Betroffenen

Rechte

Datenschutz

Anfragen

Vertragliche

Vereinbarung

ADV

Einbindung

Datenschutz

Beauftragter

Daten

Übermittlung

Externe

Komm. &

neue Medien

Verzeichnis

Verarbeitungs-

tätigkeiten

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RECHT

ORGANISATION

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Datenschutz-maßnahmen

Data Collection

Assessment

PROJEKTABLAUF

(BEISPIEL)

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©2017 Grant Thornton Austria18

Buch „Datenschutz-Audit“

Kontroll-

Beschreibungen

Datenschutz-Policy,

Datenschutz-Standard &

Implementierungsroadmap

Implementierungs-

unterstützung• Erhebung der

Verarbeitungstätigkeiten

• Durchführen der

Datenschutzfolge-

abschätzung

• Umsetzen von

Betroffenenrechten

• Organisatorische

Anpassung

(Datenschutzbeauftragter)

DSGVO Quick

Check• Erheben des

Status Quo des

Umsetzungsgrades

der DSGVO

• Vergleichbarkeit

innerhalb des

Konzerns

Kontinuierliche

Verbesserung

(KPI)

DSGVO

Datenschutz-Assessment• DSGVO FIT/GAP Analyse

• ISO 27001 FIT/GAP Analyse

Der Weg zu einem kontinuierlichen Datenschutzmanagement

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

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25.5.2018Heute

DSGVO

Quick Check

Identifikation von Handlungsfeldern

und Ableitung von risikoorientierten

und pragmatischen Arbeitspaketen

Anpassung bestehender bzw.

Einführung neuer Prozesse, Rollen und

VerantwortlichkeitenRoadmap

Anpassung aller

Datenanwendungen an die neue

RechtslageGT Toolkit

„Management“ des Datenschutzes

im UnternehmenKontrollbasierter

Ansatz

Einführung eines Managementsystems

für Datenschutz

(Systematische Planung, Umsetzung, Überprüfung

sowie kontinuierliche Verbesserung des

Datenschutzes)DSMS

Reif

eg

rad

Erhebung Datenverarbeitungen

Datenschutzrichtlinien

Dokumentationspflichten / Nachweispflichten

Data Breach Notification Duty

usw.

Risikoorientierte Einführung von Datenschutzmaßnahmen

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Datenschutz-Managements

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Risikoorientierte Einführung von wesentlichen Komponenten des Datenschutzes (Risikopotential)

1. Umsetzung einer Datenschutzorganisation unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen

2. Erforderliches Datenschutz-Dokumentenframework (insbesondere Datenschutz-Policy und grundlegendes Handbuch)

3. Identifikation von personenbezogenen Daten und Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

4. Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung für betroffene Verarbeitungstätigkeiten

5. Adaptierung und Aktualisierung in Bezug auf Informationspflichten und Einwilligung der betroffenen Person

6. Entwicklung der erforderlichen Datenschutzprozesse (insbesondere Auskunft und Datenlöschung Fristen!)

7. Entwicklung einer Vorgangsweise zur effizienten Behandlung von Datenschutzvorfällen (Data Breach)

8. Erhebung und Bewertung bestehender Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit (Vertraulichkeit, Integrität,

Verfügbarkeit, Belastbarkeit) Datensicherheitskonzept

9. Anpassung bestehender oder Erstellung von notwendigen vertraglichen Vereinbarungen (Auftragsverarbeiter,

Nachweis der hinreichenden Garantien, Verschwiegenheitsvereinbarung)

10. Datenschutz Awareness und

Schulung

20

Datenschutz-

Organisation

1

Datenschutz-

Policy

2

Dokumentation

Verarbeitungs-

tätigkeiten

3

Datenschutz

Folgen-

abschätzung

4

Transparenz

5

Betroffenen

Rechte

6

Meldung von

Datenschutz-

Vorfällen

7

Dokumentation

Datensicherheit

8

Anpassung

Verträge

9

Awareness &

Training

10

Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Datenschutz-Managements

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

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Betroffenen-

rechte

Verarbeitungstätigkeiten

müssen identifiziert und

dokumentiert werden

Verarbeitungstätigkeiten werden

in Workshops erhoben

Liste der

Verarbeitungstätigkeiten in

einem Excel oder mit

Toolunterstützung

dokumentieren.VdV

DSFA

Bei einem hohen Risiko

der Verarbeitungstätigkeit

bzw. bei Sonderfällen

muss eine DSFA

durchgeführt werden

Impact-Assessment,

Gefährdungsanalyse, Kontroll-

Assessment, Risikobewertung,

DSFA Bericht

Durchführung der DSFA

mithilfe eines EXCEL-

Templates oder mit

Toolunterstützung.

Entsprechende

Datenschutzprozesse zur

Sicherstellung der Rechte

der Betroffenen müssen

umgesetzt werden

Die erforderlichen

Datenschutzprozesse werden

anhand der Kontroll-

Beschreibungen modelliert und

im Unternehmen umgesetzt

Modellieren der Prozesse in

Visio und Implementierung

der Prozesse in einem

Workflow-

Managementsystem.

Pragmatische Implementierungswerkzeuge

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Datenschutz

Organisation

Definieren der

Datenschutzorganisation

und wenn notwendig

Benennung eines

Datenschutzbeauftragten

Die Struktur des Unternehmens wird

analysiert und die Datenschutz-

organisation entsprechend angepasst.

Die Notwendigkeit zur Benennung des

Datenschutzbeauftragten wird geprüft.

Die Datenschutzorganisation

wird in Visio dargestellt und der

Datenschutzbeauftragte wird

offiziell bestellt.

Dokumenten

Framework

Erforderliche Vorgaben

für den Umgang mit

personenbezogenen

Daten müssen definiert

werden

Auf Basis von „Good Practice“

Vorgaben werden erforderliche

Dokumente erarbeitet

Datenschutz-Policy,

Datenschutz-Handbuch,

Datenschutz

Umsetzungsvorgaben,

Checklisten & Templates

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Datenschutz Organisation

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Management Gruppe

Datenschutzbeauftragter der

GruppeDatenschutz Gremium

Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter

Fachbereich Fachbereich Fachbereich

Datenschutz Gremium

Gesellschaft Gesellschaft Gesellschaft

Datenschutz

Koordinator

Datenschutz

Koordinator

Datenschutz

Koordinator

Beispielorganisation BETRIEB

Datenschutzmanagement

Projektsteuerung/Lenkung

Recht / Compliance

Risikomanagement

Business/Fachbereich

IT-Abteilung

Koordination Business

Units

Datenschutzbeauftragter

Projektteam Mitglieder

Jeder Bereich nominiert EINEN Point of Contact (POC).

Dieses Projektteammitglied verantwortet die Erreichung von Teilzielen

der Leistungsbereiche und koordiniert die Bearbeitung der

Arbeitspakete.

Beispielorganisation IMPLEMENTIERUNG

Datenschutzmanagement

Geschäftsführung

Datenschutzbeauftragter

Recht/Compliance

IT-Abteilung

Informationssicherheit

Business

Informationssicherheit

Projektleiter

Datenschutz

Organisation

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Datenschutz Quick Check und kontinuierliches Reporting

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Datenschutz

Quick Check

• Zu Beginn des Datenschutz-Projektes

Selbsteinschätzung des Unternehmens zur

Identifikation von Risikopotentialen

Abschätzung des Risikopotentials auf Basis der

verarbeiteten Daten und der tatsächlich

vorhandenen Maßnahmen

Entwicklung einer Risiko-orientierten

Implementierungs-Roadmap

• Währen der Umsetzung des Projektes

Kontinuierliches Reporting zur Bewertung des

Projektfortschritts

Vergleichbare Ergebnisse aufgrund von

geschlossener Fragestellungen und einheitlichen

Bewertungsgrad (COBIT)

• Bei Betrieb des Datenschutzmanagements

Interne Audits als Teil des Aufgabengebietes des

Datenschutzbeauftragten

Bewertung von KPIs und Reporting an die GF

Datenschutz-Audits bei Auftragsverarbeitern

Ansatz

• Geschlossene

Fragestellungen zu Risiko-

Indikatoren, Datenschutz

und Datensicherheit

• Erweiterung des Self-

Assessments durch

Interviews

• Automatisierte Erstellung

von vergleichbaren

Kennzahlen und Risiko

Heat Maps auf Basis der

Bewertung

Ergebnis: High Level

Betrachtung der existierenden

Datenschutz-Risiken

Unterschiedlich Zielsetzung für die Durchführung eines Quick Checks

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Datenschutz Folgenabschätzung

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Datenschutz

Folgenabschätzung

Fachliches

AssessmentImpact-Assessment

(Auswirkung)

DSFA notwendig

Datenschutz-

Folgenabschätzung (DSFA)

Datenerhebung &

Dokumentation der

Datenverarbeitung *

Gefährdungs-

AnalyseRisikobewertung

Rechtliche Bewertung

Teil 2

Festlegung MaßnahmenZusammenfassen der

Ergebnisse

Output:

DSFA-Bericht

(= „Summary“)

DSFA nicht

notwendig

Output:

Datenverarbeitung

im VdV

Überleiten in VdV

Ggfs. weitere Schritte:

- Freigabe der Datenverarbeitung durch DSB

- Konsultation Aufsichtsbehörde

- Maßnahmentracking

Rechtliche Bewertung

Teil 1Kontroll-

Assessment

High-level Bewertung

techn. & org.

Sicherheitsmaßnahmen

• Bewertung Notwendigkeit zur Durchführung einer DSFA

• Bewertung der Auswirkung

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Datenschutz Folgenabschätzung

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

Datenschutz

Folgenabschätzung

„Good Practice“ für die Durchführung einer DSFA

1. Definition und Dokumentation von nachvollziehbaren und adaptierbaren Bewertungskriterien

2. Einbeziehen von unterschiedlichen Fachbereichen (DSB, Legal, IT) zur GEMEINSAMEN Durchführung der DSFA

• DSGVO – Artikel 39 – Aufgaben des DSB: „Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-

Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35“

3. Anlehnung an bereits etablierte Standards zur Bewertung von Risiken (z.B. ISO 27005)

„Good Practice“ für die UMSETZUNG einer DSFA

1. Erprobung der Methodik in einer einfach anzupassender Umgebung – (Tool vs. Excel)

2. Sicherstellung der Versionierung von Verarbeitungstätigkeiten und Durchgeführten DSFA

3. Transparente Darlegung von Maßnahmen zur Risiko-Reduktion

4. Verwendung von Hilfestellungen & geschlossenen

Fragestellung zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit

und Transparenz

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„Good Practice“ für die Umsetzung des Datenschutzprojekts

Praxisleitfaden zur Einführung eines professionellen Datenschutz-Managements

• Durchführung einer High Level Gap Analyse (zB Quick Check) als Startpunkt für die Projektplanung und laufendes Reporting

sowie nach Möglichkeit Parallelisierung von Tätigkeiten (z.B. Datenerhebung, Quick Check) sowie Erstellung einer Roadmap bis

05-2018 und darüber hinaus

• Berücksichtigung von weiteren erforderlichen Anforderungen (z.B. Gesundheitstelematik-Gesetz, ePrivacy Verordnung, NIS-

Richtlinie) sowie Datenschutz und IT-Definitionen festlegen für die Organisation (Applikation, Verarbeitungstätigkeit, Logging etc)

• Klare Festlegung ob ein DSMS oder einzelne technische und organisatorische Maßnahmen implementiert werden sollen, um

die kurzfristige Datenschutz-Compliance herzustellen

• Durchführung von Projekt-Awareness Veranstaltungen (Projekt-Marketing) für das Datenschutz-Projekt, „Tone at the Top“ – auf

hoher Managementebene und regelmäßige Kommunikation der Wichtigkeit des Vorhabens

• Definition von Projektverantwortlichkeiten (Projektmanager unabhängig von der fachlichen Projektleitung) sowie

Entscheidungsmatrix, damit strategische und fachliche Entscheidungen rasch getroffen werden können

• Klare Trennung der Aufgaben zwischen Organisation, Recht, Prozess und IT sowie Vorabinformation bereits im Projekt-Setup

an die Fachbereiche (Bereichs-/Abteilungsleiter) über das Projekt und Anfrage von Ressourcen aus den Fachbereichen

• Regelmäßige Freigabe/Abstimmung mit Projekt-Steuerungsausschuss mit Projektrelevanten Fragestellungen –

Verbindlichkeit dieser Entscheidungen für alle involvierte Fachbereiche (z.B. IT) sicherstellen

• Frühzeitige Einbindung des Datenschutzbeauftragten bereits bei der Implementierung, daher frühzeitige Definition der

Datenschutz-Organisation für den Zeitraum der Implementierung und des Betriebs, Einbindung der verwandten Risk- und

Compliance Bereiche (zB Information Security Officer, Qualitätsmanagement)

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uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir keine Haftung dafür übernehmen, dass diese Informationen so zutreffend sind, wie sie dies

zum Zeitpunkt ihres Eingangs waren oder dass sie dies auch in Zukunft sein werden. Die Informationen haben lediglich den Zweck, Sie für die jeweilige Problematik zu

sensibilisieren, um gegebenenfalls rechtzeitig den Rat eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens in Anspruch nehmen zu können. Die

zur Verfügung gestellten Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Es ist daher in jedem Falle notwendig, durch eine fachkundige Person, die unter

Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles eine gründliche Analyse der betreffenden Situation vorgenommen hat, beraten zu werden.

KONTAKTGeorg Beham, MSc. Partner | IT-Advisory

Handelskai 92, Gate 2, 7A | 1200 WienE [email protected]

die Kontrollen:das Projekt

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