Durch verschiedene Abweichungen des Bau-IST vom Bau-SOLL (=Auftrag) verlangt der Auftragnehmer eine...

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Durch verschiedene Abweichungen des Bau- IST vom Bau-SOLL (=Auftrag) verlangt der Auftragnehmer eine Vergütungsanpassung. Diese soll nun durch eine eigene Berechnung geprüft werden. Dazu wird eine Ausgleichsberechnung angelegt...

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Durch verschiedene Abweichungen des Bau-IST vom Bau-SOLL (=Auftrag) verlangt der Auftragnehmer eine Vergütungsanpassung. Diese soll nun durch eine eigene Berechnung geprüft werden.

Dazu wird eine Ausgleichsberechnung angelegt...

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...die hiermit zur weiteren Bearbeitung vorliegt.

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Nachträge bzw. Vergütungsanpassungen können verschiedene Ursachen haben. Diese sind in der Liste dargestellt.

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Als erstes soll der Wegfall einer Leistung dargestellt werden.

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Dazu greifen Sie auf das Auftrags-LV zurück...

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...und markieren die Position(en), die komplett weggefallen sind. Hier die „Einbauleuchten“.

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Aus dieser Leistungsminderung entsteht ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers, den Sie jetzt schon der Höhe nach erkennen können.Erscheint er Ihnen hoch, vielleicht sogar zu hoch?

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Bei den Bodenbelägen wurden die ausgeschriebenen Mengen in der Abrechnung nicht erreicht. Vielleicht auch deshalb, weil bei der Ausschreibung ein „Sicherheitszuschlag“ eingebaut wurde.Die Folgen sehen Sie gleich...

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Markieren Sie die betroffenen Positionen der Bodenbeläge ...

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... und tragen sie die Abrechnungsmengen ein.

Da die Mindermengen >10% sind, entstehen weitere Ausgleichsansprüche. Gleich werden Sie die Summe sehen...

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Erscheint Ihnen dies zu hoch ?

Sie werden gleich sehen, dass die Ansprüche auf Basisder vorgelegten und akzeptierten EFB Preis 1(*) berechtigt sind!(*) EFB 1a = 221 EFB 1b =222 gemäß VHB Juli 2008

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Hier der Nachweis, dass 58,14 % der EP bei Unterdeckung als Vergütungsanspruch für Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten und Gewinn zu vergüten sind – für nicht ausgeführte Leistungen!

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So sieht der detaillierte ausgedruckte Nachweis „schwarz auf weiß“ aus. Teil 1...

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...und Teil 2.

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Wie aber wäre es gewesen, wenn „Meier“ den Auftrag erhalten hätte?

Hier seine Vergütungsansprüche prozentual...

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...und absolut.

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Im Vergleich...Auftragnehmer „Müller“

Abrechnungssumme auf Basis derIST-Mengen und Vergabe-EP:

92.479,41 (netto)

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Im Vergleich...Auftragnehmer „Müller“

Abrechnungssumme auf Basis derIST-Mengen und Vergabe-EP:

92.479,41 (netto)zuzüglich Ausgleichsanspruch (wie vor)

7.519,13 (netto)Summe

99.998,54 Netto)

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Dagegen „Meier“

Abrechnungssumme auf Basis derIST-Mengen und Vergabe-EP:

95.147,78 (netto)

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Dagegen „Meier“

Abrechnungssumme auf Basis derIST-Mengen und Vergabe-EP:

95.147,78 (netto)zuzüglich Ausgleichsanspruch (wie vor)

3.153,35 (netto)Summe

98.301,13 Netto)

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Im Nachhinein wäre also „Meier“ mit98.301,13 Netto)

gegenüber Müller mit

99.998,54 Netto)der bessere Auftragnehmer gewesen.

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Was hätte bei der Vergabe besser laufen können?

Blenden wir noch einmal zurück...

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Bei der Prüfung der EFB-Preis hätte der Stundenwert auffallen können.

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1.598,24 Std

Zum Beispiel durch einen Vergleich mit den Werten der DBD-Baupreise EFB, die in der ABC-Analyse nach Zeitbedarf dargestellt und summiert werden.

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Ein Aufklärungsgespräch hätte erbringen können, dass dem Bieter bei den Zuschlagssätzen in seiner Kalkulation ein Irrtum unterlaufen ist.Diesen hätte er vor der Vergabe wie folgt korrigiert:

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Übliche Zuschlagssätze hätten auch zu einem plausiblen Zeitbedarf geführt...

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Bei gleichem Bau-IST wären diese Vergütungsansprüche entstanden.

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Damit hätte die Endabrechnung von Müllerso ausgesehen:

Abrechnungssumme auf Basis derIST-Mengen und Vergabe-EP:

92.479,41 (netto)zuzüglich Ausgleichsanspruch (wie vor)

4.945,08 (netto)Summe

97.424,49 Netto)

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Rund 2500 Euro (netto) hätten eingespart werden können, nur durch qualifizierte Prüfung und Wertung der EFB Preis und ein zielführendes Aufklärungsgespräch...

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„Hätte, wäre, wenn“....

Beim nächsten mal besser mit x:plan ?

Mehr Information erhalten Sie dort, wo Sie auch diese Präsentation erhalten haben!

Was aber, wenn es nicht nur Leistungsminderungen gibt,Sondern auch Leistungsmehrungen. Wie berechnen SieIn diesem Fall die Vergütung ?

Sehen Sie dazu noch

⇒ Die Ausgleichsberechnung mit x:plan