Vertrag über die Beschaffung von...

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- - EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/tcennung Auftraggeber Vertragsnummern<ennung Auftragnehmer: V7701f2900001 datapOrt Zwischen Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg - - Seite 1von6 - im Folgenden ,,Auftraggeber" genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10 - 14 24161 Altenholz - im Folgenden .Auftragnehmer' genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung .1.1 Projekt-/Vertragsbezelchnung Erweiterung des Fachverfahrens Dublettenbereinigung . Umsetzung Release 2a· 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 D zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von zuzüglich Rßlse- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart -vergütet. 2 Vertragsbestandtelle 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieser Vertrag (Seiten 1 bis 6) mit Anlage(n) Nr. 1 mit Anhang A - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (s. 11 . 1) - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei- tung im Auftrag (s. 11.1) - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung} in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Vergab& und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart Ist. Die mit• gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vorn 01. Aprtl 2002, gültig ab 01 . Mal 2002

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--EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/tcennung Auftraggeber

Vertragsnummern<ennung Auftragnehmer: V7701f2900001

datapOrt

Zwischen

Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen

Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg

--Seite 1von6

- im Folgenden ,,Auftraggeber" genannt -

und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts

Altenholzer Straße 10 - 14 24161 Altenholz

- im Folgenden .Auftragnehmer' genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Vertragsgegenstand und Vergütung

.1.1 Projekt-/Vertragsbezelchnung

Erweiterung des Fachverfahrens Dublettenbereinigung .Umsetzung Release 2a·

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

~ nach Aufwand gemäß Nummer 5.1

D zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von

zuzüglich Rßlse- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart -vergütet.

2 Vertragsbestandtelle 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

- dieser Vertrag (Seiten 1 bis 6) mit Anlage(n) Nr. 1 mit Anhang A

- Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (s. 11 .1)

- Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei-tung im Auftrag (s. 11.1)

- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung} in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

- Vergab& und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart Ist.

Die mit• gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vorn 01. Aprtl 2002, gültig ab 01 . Mal 2002 ~VB·il

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--EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7701/2900001

datapOrt -3 Art und Umfang c:Jer Dlenstfelstungen 3.1 Art der Dienstleistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber fo1gende Dienstleistungen: 3.1.1 0 Beratung 3.1.2 0 Projektleitungsuriterstützung 3.1.3 0 Schulung 3.1.4 0 Einführungsunterstützung 3.1.5 0 Betreiberleistungen -3.1.6 D Benutzerunterst()tzungsleistungen 3.1. 7 D Provider1eistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit

3.1.8 181 sonstige Dienstleistungen: gemäß der Leistungsbeschreibung, Anlag 1 mit Anhang A

3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers

3.2.1 Der Umfang der v(){1'l Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus

D folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom

181 der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers

-Seite 2von 8

Leistungsbeschreibung auf Basis V6977 Erweiterung des Fachverfah- Anlage(n) Nr. 1 rens Dublettenbereinigung .Umsetzung Release 2a"

Arbeitspakete Anhang A

0 folgenden weiteren Dokumenten:

Es gelten die Dokumente in

D obiger Relhenfolge

0 folgender Reihenfolge:

3.2.2 181 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hin-weisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbrin­gung der vertraglichen Leistungen haben.

3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten):

3.3 Vergütungsbestlmll\ende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers

Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8

b} folgende weitere Faktoren:

Oie mit• gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert Fassung vom 01. Aprll 2002, gültig ab 01 . Mai 2002 CVB·il

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Ketinung Auftragnehmer: V7701/2900001

4 Ort der Dlen~tlelstungen I Leistungszeitraum

--datapOrt --

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4.1 Ort der Dien$tlelstungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers

4.2 Zeiträume d~r Dlenstlelstungen

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4.3 Zelten der Dlenstlelstungen

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht

4.3.1 während der i.iblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen)

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr

Freitag bis von 8:00 bis 15:00 Uhr

4.3.2 während sonstiger Zeiten

bis von bis Uhr ------- ------- ------ ------bis von bis Uhr ------- ------ ------

an Sonn- und feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr ------ ------

5 Vergütung gern. Leistungsnachweis Dienstleistung

5.1 181 Vergütung nach Aufwand

D ohrie Obergrenze

181 mit einer Obergrenze in Höhe von 8.560.00 €

Reisez.elten

181 Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet

D Reisezeiten werden vergütet gemäß

Die mit* gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der E -Fassung vom 01. April 2002. gültig ab 01. Mai 2002

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--EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7701/2900001

datapOrt --Seite4von6

Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt IZI kalendermonatlich nachträglich gem. Leistungsnachweis

D Aufwandsbezogene Abrechnungen zu Beginn des Kalenderjahres erfolgen auf Basis der letztjährigen Rech­nungsstellung. Sofern eine Korrektur der abzurechnenden Mengen erforderlich ist, erfolgt diese mit der darauf­folgenden Rechnungsstellung.

Vergütungsvorbehalt

Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart

D gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung

D anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr. __ .

5.2 D Festpreis

Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen einmaligen Festpreis in Höhe von insgesamt

Der einmalige Festpreis setzt sich wie folgt zusammen:

Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis in Höhe von insgesamt

Der jährliche Festpreis setzt sich wie folgt zusammen:

Rechenzentrumsleistungen gemäß RZ Servicekatalog ~· ··············r·sA;;:Arti·k;i:·r·····:Artik;ib;~;1~t;~~~·9i:······f ·····················r ···~·9;~:··r· ··············· ··· ··· ·····r·······„·· ··················1

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Die Rechnungsstellung des jährlichen Festpreises erfolgt anteilig jeweils zum.

Der Auftragnehmer behält sich eine Preisänderung gemäß seinem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis vor. Sofem die vorgenannten Preise nicht im Leistungsverzeichnis abgebildet sind, gilt Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung.

D Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

für den Zeitraum tt.mm.20H zum tt.mm.20jj: €

für die Jahre 20jj bis 20jj jweils zum tt.mm.: jährlich€

für den Zeitraum tt.mm.20ü zum tt.mm.20ii (Schlussrechnung):€

5.3 Reisekosten und Nebenkosten

181 Reisekosten werden nicht gesondert vergütet

D Reisekosten werden vergütet gemäß

181 Nebenkosten werden nicht gesondert ve ··

D Nebenkosten werden vergütet gemäß

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7701/2900001

6 Rechte 911 den verkörperten Dlenstleiatungsergebnlssen (ergänzend zu I abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung)

--datapOrt --

Seite5von 6

6.1 0 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen urid Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrech­te* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

6.2 0 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT DiensUeistung Ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte" an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

6.3 0 AbWeichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das aus­schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwidenufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den D/enstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfül­lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei d6r Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwen­dung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, be­reci'ttigt.

6.4 D Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen

7 Verantwortlicher Ansprechpartner

des Auftraggebers:

des Auftragnehmers:

8 Mltwlrkuogsleistungen des Auftraggebers 181 Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente)

werden vereinbart:

B.1 Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

B.2 gern. Anlage 1, Punkt 3.

9 Schlichtungsverfahren

0 Di~ Anrufung folgender Sci'tlichtungsstelle wird vereinbart:

1 O Versicherung D Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Dienst­

leistung durch eine Versici'terung abgedeckt sind, die fm Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutsci'ten lndustriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

Die mit* gekennzeictmeten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 E.VB·il

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EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7701/2900001

11 Sonstige Vereinbarungen

--datapOrt --

Seite8von 8

11 .1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport Datenschutz-LeiUinie sind Im Internet unter www.dataport.de veröffen1ficht.

11.2. Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ih­rer Art, des lWecf(S und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Um­satzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch ei­ne Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbe­hörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer In voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend.

11.3. Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmun­gen dem nicht entgegenstehen.

11.4. Dieser Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung und endet, wenn die Obergrenze unter Nummer 5.1 er­reicht ist, spätester"IS am 31.12.2013.

11.5. Sollte wider Erwarten der Arbeitsaufwand über dem kalkulierten Aufwand liegen, wird hierzu vor Ableistung eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber herbeigeführt.

Die mit" gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Diens11eistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 E.VB·il

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Anlage 1 zum V7701

Leistungsbeschreibung auf Basis V6977

--datapärt --

Stand: 08.10.2013

Erweiterung des Fachverfahrens Dublettenbereinigung

„Umsetzung Release 2a"

Verantwortlich: Seite: 1/6

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Anlage 1 zum V7701

Inhalt

1 Leistungsgegenstand ................................... „„.„.„.„ .. ........................ „ ... ............... ...... .. 3

2 Leistungen ............................................................ .............. ...... ...................................... 3

2.1 Leistungen des Auftragnehmers .................................................. „ ... ........................ 3

2.2 Änderungen und Erweiterungen .. „ ..•.• „„.„ •. „„.„.„„.„.„.„.„ .............. „.„.„.„ .... ..... „.3

3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ................. „„.„.„„.„.„. „ •............................. .......... 3

3.1 Ansprechpartner .. „ „ ..... „ ............................................. ............ „ .. . . „ ... . „ . . . ...••. „ .. ..... 3

3.2 Datenschutz ..................... „„.„ .. „„.„ ... „ ............................................... „.„ .... „.„ ...... 3

3.3 Testen .............. „ ..........•..........................••• „.„ ..•. „.„ ... ............. „ .........•. „ ................. 3

3.4 Freigabe. „. „. „. „ .. „ ......... „„. „ .. „ „. „. „ ............ .........................•. „ „ ........... „ ............... 4

3.4.1 Freigabe von Programmteilen ...................................... „ .........•.••• „ . „ . „ . „ „ .......... 4

3.4.2 Freigabe von Dokumentationen ............ „ .„ „ .. „ „ ....... ......................... „. „ ••••••••••• .4

4 Leißtungszeitraum ................................................................. .. ........................................ 4

Anhang A ..............................•. ............................................................................................... 5

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Anlage 1 zum V7701

1 Leistungsgegenstand

Die Finanzbehörde, im Folgenden Auftraggeber genannt wünscht Anpassung des Verfahrens Dublettenbereinigung. Der EVB-IT-Dienstvertrag umfasst Unterstützungsleistungen für die unter „Leistungen des Auftragnehmers" aufgeführten Arbeitspakete.

2 Leistungen

2.1 Leistungen des Auftragnehmers

Es werden Unterstützungsleistungen für die Anpassung des Feinkonzepts und die Umsetzung gemäß Feinkonzept angeboten.

Der genaue Leistungsumfang ist im Anhang A näher erläutert.

2.2 Änderungen und Erweiterungen

Dem Auftragnehmer wird rechtzeitig der Umfang der Anpassungswünsche mitgeteilt, so dass diese über ein gesondertes Nachtragsangebot beauftragt werden können. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer werden Anpassungswünsche auch im Hinblick auf mögliche zeitliche Verschiebungen besprochen.

3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1 Ansprechpartner

Für Konzeptions- und Abstimmungsgespräche benennt der Auftraggeber mindestens zwei Ansprechpartner, die dem Auftragnehmer während der Projektdauer zur Klärung von anwendungsspezifischen Detailfragen zur Verfügung stehen.

3.2 Datenschutz

Eine Risikoanalyse nach§ 8 HambDSG wird, falls erforderlich, vom Auftraggeber erstellt.

3.3 Testen

Das Testen fertig gestellter Programmeinheiten auf der Basis eines vom Auftraggeber zu erstellenden fachlichen Testkonzeptes ist vom Auftraggeber innerhalb der im Zeitplan festgelegten Testphase durchzuführen. Die Testphase (Zeitpunkt und Dauer) wird gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt und kann nach gemeinschaftlicher Absprache verschoben, verlängert oder um weitere Testphasen ergänzt werden.

Während der Testphase auftretende Fehler werden vom Auftraggeber in einem vom Auftragnehmer bereitgestellten BugTrack-Tool dokumentiert. Der jeweilige Status eines

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Anlage 1 zum V7701

Fehlers ist im BugTrack-Tool entsprechend dem Testergebnis vom Auftraggeber zu dokumentieren.

3.4 Freigabe

3.4.1 Freigabe von Programmteilen

Eine Programmfreigabe erfolgt spätestens zwei Wochen nach erfolgreichem Test der Programmeinheit durch den Auftraggeber.

3.4.2 Freigabe von Dokumentationen

Zu liefernde Dokumente und Unterlagen, die im Rahmen des Projektes vom Auftragnehmer erstellt werden, sind (abhängig von der Größe in der Regel innerhalb zwei Wochen, wobei eine Fristverlängerung im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist) zu verifizieren und freizugeben, sofern keine inhaltlichen und I oder fachliche Bedenken bestehen. Das Ergebnis ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Lässt der Auftraggeber den festgelegten Zeitraum nach Aushändigung ohne Freigabe verstreichen, gilt das Dokument als freigegeben.

4 Leistungszeitraum

Die Leistungserbringung erfolgt in folgendem Leistungszeitraum:

Arbeitspakete Leistungszeitraum

(siehe Anhang A) Oktober - Dezember 2013 i

Nach Beauftragung wird vom Auftragnehmer ein Zeitplan mit entsprechender Testphase erstellt. Der Zeitplan wird dem Auftraggeber vor der Leistungserbringung zur Abstimmung schriftlich mitgeteilt.

Nach Freigabe des Zeitplans ist eine Verlängerung, Verkürzung oder Verschiebung des Leistungszeitraum oder der Realisierungs-, Testphase (abhängig von der Leistungsart) rechtzeitig bekanntzugeben und unter beiderseitigem Einverständnis schriftlich festzuhalten.

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Anlage 1 zum V7701

Anhang A

Arbeitspaket

1. Erstellung Feinkonzept Release 2a

Beschreibung:

geschätzter

Aufwand

Die automatische Übertragung von abweichenden Anschriften und Bankverbindungen sollten in Phase 2 Umgesetzt werden. Diese Funktion soll vorgezogen realisiert werden (Release 2a).

Außerdem soll das c/o-Feld in der Anwendung dargestellt werden.

Inhalt:

Anpassung I Erweiterung Feinkonzept Release 1.

2. Unterstützung zur Realisierung gemäß Feinkonzept

Beschreibung:

Unterstützungsleistungen für die Realisierung gemäß Feinkonzept.

Inhalt:

Aufnahme des SAP-Felds NAME_CO in die Programmoberfläche

Einbindung zweier WebServices zum Hinzufügen von Adressen und Bankverbindungen zu SAP-Geschäftspartnern; Erweiterung Protokollierung

Funktionstest

1- Bugfixing während der Testphase

1 3. Testdurchführung

Beschreibung:

Durchführung von Test und Qualitätssicherung.

Inhalt:

Testdurchführung

4. Projektsteuerung während der Realisierungsphase

Beschreibung:

1 Projektmanagement und Teststeuerung inkl. Abstimmungsgesprächen mit Kunden und

1

Leistungsverantwortlichen und Präsentation der Anwendung bei der Koordinierungsgruppe Haushaltsmodemisierung.

' Inhalt:

Planung, Steuerung und Überwachung des Projektablaufes und der Projektorganisation, Koordinieren und Informieren

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Anlage 1 zum V7701

Risikoverfolgung während des Projektverlaufs

Initiieren von ChangeRequest (CR) sofern notwendig

Durchführung bzw. Überwachung des Zeit- und Qualitätsmanagement

Erstellung Testplanung (Risikoanalyse zur Festlegung der Strategie und Testkonzept)

Teststeuerung

Erstellung Testabschluss

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