Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen gemäßBezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30...

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Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Telefon 0211 475-5007 Fax 0211 475-5987 Zimmer 4041 Auskunft erteilt: Fachberater Aktenzeichen 45.01.04 bei Antwort bitte angeben Datum: 06. Nov. 2014 Dienstgebäude: Am Bonneshof 35 Lieferanschrift: Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon 0211 475-0 Fax 0211 475-2671 [email protected] www.bezreg- duesseldorf.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis Düsseldorf Hbf U-Bahn Linien U78, U79 Haltestelle: Theodor-Heuss-Brücke Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 West LB AG IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD Bezirksregierung Düsseldorf An die Berufskollegs im Regierungsbezirk Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen gemäß APO-BK, Anlagen A, B, C und E Die Genehmigung der Prüfungsvorschläge hat die Aufgabe, die Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. Bei der Erstellung der Prüfungsvorschläge sind die Standards der KMK, die landesrechtlichen Vorgaben und diese Verfügung unbedingt zu be- achten. In den Aufgaben ist grundsätzlich ein Bezug zum beruflichen Schwer- punkt herzustellen. Die Anlagen 1 bis 15 sind Bestandteil dieser Verfü- gung. Die Verfügung ist allen an der Prüfung beteiligten Fachlehrerin- nen/Fachlehrern vollständig auszuhändigen bzw. digital verfügbar zu machen. Für das Prüfungsverfahren gilt der veröffentlichte Terminplan (Anlage 1). Die Berufskollegs legen der Bezirksregierung bis zum 12.12.2014 einen Meldebogen (Anlage 2, Blatt 1 – 4) aller schriftlichen/praktischen Ab- schlussprüfungen des laufenden Schuljahres gem. APO-BK Anlagen A, B, C und E vor. Die Prüfungsvorschläge für die o. a. Bildungsgänge sind an folgende Anschrift zu senden: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 45 Raum 4041 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Der Umschlag ist mit dem Vermerk „Prüfungsunterlagen – ungeöffnet zustellen“ zu versehen.

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Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Telefon 0211 475-5007

Fax 0211 475-5987

Zimmer 4041

Auskunft erteilt:

Fachberater

Aktenzeichen

45.01.04

bei Antwort bitte angeben

Datum: 06. Nov. 2014

Dienstgebäude:

Am Bonneshof 35

Lieferanschrift:

Cecilienallee 2,

40474 Düsseldorf

Telefon 0211 475-0

Fax 0211 475-2671

[email protected]

www.bezreg-

duesseldorf.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:

DB bis Düsseldorf Hbf

U-Bahn Linien U78, U79

Haltestelle:

Theodor-Heuss-Brücke

Zahlungen an:

Landeskasse Düsseldorf

Konto-Nr.: 4 100 012

BLZ: 300 500 00 West LB AG

IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD

Bezirksregierung Düsseldorf

An die Berufskollegs im Regierungsbezirk Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen gemäß APO-BK, Anlagen A, B, C und E Die Genehmigung der Prüfungsvorschläge hat die Aufgabe, die Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. Bei der Erstellung der Prüfungsvorschläge sind die Standards der KMK, die landesrechtlichen Vorgaben und diese Verfügung unbedingt zu be-achten. In den Aufgaben ist grundsätzlich ein Bezug zum beruflichen Schwer-punkt herzustellen. Die Anlagen 1 bis 15 sind Bestandteil dieser Verfü-gung. Die Verfügung ist allen an der Prüfung beteiligten Fachlehrerin-nen/Fachlehrern vollständig auszuhändigen bzw. digital verfügbar zu machen. Für das Prüfungsverfahren gilt der veröffentlichte Terminplan (Anlage 1). Die Berufskollegs legen der Bezirksregierung bis zum 12.12.2014 einen Meldebogen (Anlage 2, Blatt 1 – 4) aller schriftlichen/praktischen Ab-schlussprüfungen des laufenden Schuljahres gem. APO-BK Anlagen A, B, C und E vor. Die Prüfungsvorschläge für die o. a. Bildungsgänge sind an folgende Anschrift zu senden: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 45 Raum 4041 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Der Umschlag ist mit dem Vermerk „Prüfungsunterlagen – ungeöffnet zustellen“ zu versehen.

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Folgende Hinweise sind zu beachten:

• Der Prüfungsvorschlag muss o vollständig paginiert o gelocht o mit Heftstreifen versehen sein.

• Das Deckblatt (Anlage 3) ist o in 2-facher Ausfertigung und unbedingt in der Fassung 2014/2015 o mit der Schulanschrift im Adressfeld (für Sichtumschläge) o mit der Bildungsgangbezeichnung (keine schulinternen Kürzel) o vollständig ausgefüllt o mit den Unterschriften der/des Lehrerin/Lehrers und der/des Schulleite-

rin/Schulleiters vorzulegen.

• Vorschläge mit nicht korrekt ausgefüllten Deckblättern werden ungeprüft zurückge-sandt.

• Die Aufgabenstellungen (Anlage 4) o müssen gut lesbar und für Kopierzwecke geeignet sein, o dürfen keine bereits gewählten Aufgaben und Vorschläge ab dem Prüfungs-

durchgang 2012 (3-Jahresfrist) enthalten.

• Nicht genutzte Zweitvorschläge aus einem Vorjahr können nach Aktualisierung wie-der vorgelegt werden. Dies ist auf dem Deckblatt zu vermerken und die alten Ge-nehmigungen sind beizufügen.

• Bitte entfernen Sie auf den Anlagen 4-6 die eingerahmten „Hinweise für die Fach-lehrer/innen“ und oben rechts den Vermerk „Anlage“.

• Für parallele Lerngruppen eines Bildungsgangs bzw. bei vollständiger Überein-stimmung der Vorschläge für Lerngruppen verschiedener Bildungsgänge ist nur ein Vorschlag einzureichen.

• Nur für die Höhere Berufsfachschule im Bereich Wirtschaft und Verwaltung (Anl. C5 APO-BK) sind die Prüfungsbedingungen der neuen kompetenzorien-tierten Bildungspläne relevant.

• Die Vorschriften bezüglich der Geheimhaltung sind einzuhalten.

• Nur der genehmigte Prüfungsvorschlag ist Grundlage der Prüfung.

• Für die FHR-Prüfungen nach Anl. C ist grundsätzlich wegen der hohen Nach-schreiberquote bereits im Hauptverfahren (02.02.2015) ein Zweitvorschlag vorzulegen. Bitte kennzeichnen Sie den Erst- bzw. Zweitvorschlag auf dem Deck-blatt rechts oben. Für die Prüfung wird grundsätzlich der Erstvorschlag herangezo-gen, wenn beide Vorschläge genehmigungsfähig sind.

Die Berufskollegs erhalten diese Verfügung per E-Mail. Ein Postversand erfolgt nicht. Diese Verfügung - einschließlich der Anlagen - ist im BSCW-Server der Bezirksregie-rung Düsseldorf (http://public.bscw.de/) eingestellt und kann dort einschließlich der Formblätter und des Meldebogens sowie relevanter Vorprüfbögen herunter geladen werden.

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Die Anlagen 2-6 sind als WORD-Dateien beigefügt, um Ihnen eine elektronische Nut-zung zu erleichtern. Im Auftrag gez. Hornung Anlagen der Verfügung: 1. Terminplan

2. Meldebogen: Übersicht über die schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2014/2015

3. Deckblatt für schriftliche Prüfungen (Stand 2014/2015)

4. Formblatt »Aufgabe / Aufgaben einschließlich Arbeitsmaterialien zur Aufgabenstel-lung«

5. Formblatt »Konkrete unterrichtliche Voraussetzungen«

6. Formblatt »Erwartungshorizont und Bewertung«

7. Beschreibung der Anforderungsbereiche für schriftliche Prüfungen

8. Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen nach Anlage A und C 8.1 Hinweise für das Fach Deutsch 8.2 Hinweise für das Fach Englisch 8.3 Hinweise für das Fach Mathematik 8.4 Hinweise für das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen 8.5 Hinweise für die Fächer Informationswirtschaft und Wirtschaftsinformatik 8.6 Hinweise für die weiteren Fächer des berufsbezogenen Bereichs

9. Deckblatt für den praktischen Teil der Berufsabschlussprüfung (Stand 2014/2015)

10. Beschreibung der Anforderungsbereiche für praktische Prüfungen

11. Hinweise für praktische Prüfungen in Assistenten-Bildungsgängen

12. Hinweise für mündliche Prüfungen

13. Hinweise zu den Berufsabschlussprüfungen gemäß APO-BK Anl. B 2

14. Hinweise zum Fachschulexamen

15. Übersicht über die Zuständigkeiten

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Anlage 1

Terminplan 2014/2015

Terminierung der Abschlussprüfungen im Schuljahr 2014/2015 nach den Anlagen A, B, C und E der APO-BK

Vorgang Terminvorschlag

Vorlage der Meldebögen zu den Prüfungsver-fahren bis spätestens

Freitag, 12.12.2014

Vorlage der Prüfungsvorschläge für die schriftlichen Abschlussprüfungen

und Vorlage der Prüfungsvorschläge für die prakti-

sche Prüfung Eingang bei der BR bis spätestens

Montag, 02.02.2015

Durchführung der schriftlichen und prakti-schen Prüfungen frühestens beginnend am

Montag, 11.05.2015

Durchführung der mündlichen Prüfungen frü-hestens beginnend am

Mittwoch, 10.06.2015

letzter Tag der Zeugnisausgabe (FHR) Freitag, 26.06.2015

Vorlage der schriftlichen Prüfungsaufgaben für Nachprüfungen

Eingang bei der BR bis spätestens Freitag, 19.06.2015

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Anlage 2 Blatt 1/3

Übersicht über die schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2014/2015 Meldebogen zum Prüfungsverfahren nach APO-BK, Anlage A 3.2 – Schuljahr 2014/2015 Bildungsgang gem. APO-BK nach An-lage: A 3.2 A 3.2 A 3.2 A 3.2

Fachrichtung:

Vorschläge Vorschläge Vorschläge Vorschläge

Fachbezeichnung

Zahl der Vorschläge

Fachbezeichnung

Zahl der Vorschläge

Fachbezeichnung

Zahl der Vorschläge

........................................ .............................................. Ort, Datum (Schulleiter/-in) Meldebogen zum Prüfungsverfahren nach APO-BK, Anlage B2 - Berufsabschluss nach Landesrecht – Schuljahr 2014/2015 Bildungsgang gem. APO-BK nach Anlage: B 2

Berufsfeld: Ernährung und Hauswirtschaft

Sozialwesen Sozialwesen Sozialwesen

Abschluss: Servicekraft Kinderpfleger/in Sozialhelfer/in Heilerziehungshelfer/in

Vorschläge Vorschläge Vorschläge Vorschläge

Prüfungsthema I

Prüfungsthema II

........................................ .............................................. Ort, Datum (Schulleiter/-in)

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Anlage 2 Blatt 2/3

Meldebogen zum Prüfungsverfahren nach APO-BK, Anlage C – Schuljahr 2014/2015 Im Prüfungsjahr 2015 sind für die Fachhochschulreifeprüfungen im Bereich Wirtschaft und Verwaltung unterschiedliche Prüfungsvorschläge zu erstellen. Dadurch erhöht sich die Zahl der einzureichenden Prüfungsvorschläge. Bitte weisen Sie die Prüfungsvorschläge für APO BK Anl. C5 separat aus. Bildungsgang gem. APO-BK nach An-lage: (Bitte die Nr. eintragen) C C C C

Fachrichtung: Fachlicher Schwerpunkt (lt. Stundentafel)

Fächer Vorschläge Vorschläge Vorschläge Vorschläge

Deutsch Zahl der Vor-schläge

Englisch Zahl der Vor-schläge

Mathematik Zahl der Vor-schläge

Fachbezeichnung

Zahl der Vorschläge

Fachbezeichnung

Zahl der Vorschläge

Fachbezeichnung

Zahl der Vorschläge

Fachbezeichnung

Zahl der Vorschläge

........................................ .............................................. Ort, Datum (Schulleiter/-in)

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Anlage 2 Blatt 3/3

Meldebogen zum Prüfungsverfahren nach APO-BK, Anlage E - Schuljahr 2014/2015 Bildungsgang gem. APO-BK nach Anlage: (Bitte die Nr. eintragen)

E E E E

Fachrichtung:

Fachlicher Schwerpunkt (ggf.):

Fachschulexamen

Anzahl der Vorschläge

Examensthema I

Examensthema II

Examensthema III

Hausarbeit

Fachhochschulreifeprüfung

Bereich Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch

Fremdsprachlicher Bereich

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

........................................ .............................................. Ort, Datum (Schulleiter/-in)

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Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf (Dieses Deckblatt dient zur Rücksendung Ihrer Genehmigung. Bitte tragen Sie hier Ihre Schulanschrift ein.)

Bildungsgang gem. APO-BK nach Anlage und Rahmenstundentafel(n):

Berufsfeld/Fachrichtung: Erstvorschlag

Ggf. fachlicher Schwerpunkt: Zweitvorschlag

Prüfung zum Erwerb Nachprüfung

der Fachhochschulreife des Berufsabschlusses – schriftlicher Prüfungsteil des Fachschulabschlusses des Abschlusses eines Aufbaubildungsganges

Anlage A und C: Fach:

Anlage B: Prüfungsthema I Prüfungsthema II

Anlage E: Examensthema I Examensthema II Examensthema III FHR-Prüfung

Lehrkräfte:

Bearbeitungszeit: Klasse(n):

Tag der Prüfung: Gesamtzahl der Schüler/innen / der Studierenden:

Der Vorschlag stimmt (teilweise) überein mit: ist identisch mit dem genehmigten und nicht genutzten Vorschlag (gemäß beigefügter Genehmigungsverfügung) des Jahres .

Ich/wir habe(n) das Notwendige für die Geheimhaltung veranlasst.

Verantwortliche/r Ersteller/in:

___________________________________________ (Unterschrift/en des Erstellers / der Erstellerin/nen)

schulintern geprüft am: durch: __________________________________________

(Schulleiter/-in)

� Der Aufgabenvorschlag ist in der vorgelegten Form genehmigt.

� Bitte entnehmen Sie der Anlage Hinweise zur künftigen Beachtung.

� Der Aufgabenvorschlag ist unter folgender Voraussetzung genehmigt: Die Änderungen/Ergänzungen gemäß der beigefügten Anlage sind einzuarbeiten und der Schulleiterin / dem Schulleiter zur Überprüfung vorzulegen.

� Der Aufgabenvorschlag entspricht nicht in erforderlichem Maße den Bedingungen. Ich bitte um Überar-beitung entsprechend den beigefügten Anmerkungen (s. Anlage). Legen Sie die Neuvorlage der Be-zirksregierung bitte bis zum ____________ zur Genehmigung vor und kennzeichnen Sie den Vor-schlag mit einem „W“.

Düsseldorf, _____________ Siegel ____________________________

Unterschrift Dezernent/in

Anlage 3 Deckblatt für schriftliche

Prüfungen (Stand: 2014/15)

Telefon: 0211 475-5007 Fax: 0211 475-5987 Zimmer 4041 Auskunft erteilt: Fachberater/in Aktenzeichen: Dez. 45.01.04

Datum:

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Abschluss- Prüfung 2014/15

Schule

Fach bzw. Thema: Bildungsgang gem. APO-BK nach Anlage: Bezeichnung des Bildungsganges lt. Stundentafel: Berufsfeld/Fachrichtung: Ggf. fachlicher Schwerpunkt: Aufgabe / Aufgaben einschließlich Arbeitsmaterialien zur Aufgabenstellung Vorgesehene Hilfsmittel: Hinweise für die Fachlehrer/innen: Bei Nutzung dieses Vordrucks löschen Sie bitte diese „Hinweise für die Fachlehrer/innen“! Die folgenden Vorgaben und Richtlinienbezüge sind besonders zu beachten: - Die Aufgaben einschließlich der zugehörigen Arbeitsmaterialien sind in genau der Form vorzulegen, in

der sie dem Prüfling vorgelegt werden sollen. Quellen/Fundstellen sind anzugeben. - Die Aufgaben / Themen müssen Bezug zum Bildungsgang und zur didaktischen Jahresplanung haben. - Die Aufgabenstellung muss i. d. R. von einer komplexen Problemstellung ausgehen und selbstständige

Leistungen ermöglichen. - Die Bewertung ist transparent zu machen. - Die Anlagen 5 ff. sind zu beachten.

Anlage 4

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Abschluss- Prüfung 2014/15

Schule

Fach bzw. Thema:

Konkrete unterrichtliche Voraussetzungen Hinweise für die Fachlehrer/innen: Bei Nutzung dieses Vordrucks löschen Sie bitte diese „Hinweise für die Fachlehrer/innen“! Bitte geben Sie die für den Prüfungsvorschlag relevanten Teile der schulischen Bildungsgangplanung bzw. der didaktischen Jahresplanung an. .

Anlage 5

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Abschluss- Prüfung 2014/15

Schule

Fach bzw. Thema:

Erwartungshorizont und Bewertung

1. Konkrete Beschreibung der zu erwartenden Leistung

2. Zuordnung zu den Anforderungsbereichen Alle Anforderungsbereiche sind gemäß Anlage 7 angemessen zu berücksichtigen.

3. Angaben zur Bewertung Siehe auch Hinweise in den Anlagen 8 ff.

Hinweise für die Fachlehrer/innen: Bei Nutzung dieses Vordrucks löschen Sie bitte diese „Hinweise für die Fachlehrer/innen“! Der Erwartungshorizont (Anlage 6) und die unterrichtlichen Voraussetzungen (Anlage 5) müssen sich konk-ret auf die Aufgabe beziehen und so angegeben sein, dass auch ein/e Fremdprüfer/in die Leistung ange-messen beurteilen kann. Bei der Bewertung genügt der alleinige Hinweis auf die Anwendung des § 48 des Schulgesetzes bzw. des IHK-Schlüssels nicht.

Anlage 6

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Beschreibung der Anforderungsbereiche für schriftliche Prüfungen Anforderungsbereich I (30 %)

• Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang

• die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang

Anforderungsbereich II (40 %)

• selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vor-gegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang

• selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Ver-fahrensweisen gehen kann

Anforderungsbereich III (30 %)

• planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Ge-staltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen, wobei aus den ge-lernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst werden

Anlage 7

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Hinweise zu den einzelnen Fächern gemäß APO-BK, Anlagen A und C Hinweise für das Fach Deutsch 1. Inhalt des Vorschlags

1.1 Deckblatt (2-fach)

1.2 Übersichtsblatt

Dem Vorschlag ist ein Übersichtsblatt mit den drei Aufgaben, die den unten an-gegebenen Aufgabenarten zugeordnet sind, beizufügen. Um die Arbeit der Vor-prüfgruppe zu erleichtern, ist der Vorschlag verpflichtend wie nebenstehend zu gliedern.

1.3 Aufgaben

Die Materialien für die Vorprüfung werden wie folgt angeordnet:

Aufgabe 1 Aufgabe 2 Aufgabe 3 mit: - Aufgabenstellung - Textgrundlage - Unterrichtliche Voraussetzungen - Erwartungshorizont - Angaben zur Bewertung

mit: - Aufgabenstellung - Textgrundlage - Unterrichtliche Voraussetzungen - Erwartungshorizont - Angaben zur Bewertung

mit: - Aufgabenstellung - Textgrundlage - Unterrichtliche Voraussetzungen - Erwartungshorizont - Angaben zur Bewertung

2. Aufgabenstellung

2.1 Aufgabenarten

(s. Richtlinien Deutsch für die HBFS, S. 32 f., Lehrplan Deutsch für die Fachoberschule vom 16.6.2007, Bil-dungsplan zur Erprobung Deutsch/Kommunikation im Bereich WuV vom 11.7.2013, S. 30 f.)

Textanalyse Textproduktion

I. Analyse fiktionaler Texte III. Erörterung im Anschluss an eine Textvorlage

II. Analyse expositorischer Texte IV. Textgestaltung auf der Grundlage situativer und struk-tureller Vorgaben

• Die Aufgabenart „Analyse fiktionaler Texte" muss in jedem Prüfungsvorschlag vertreten sein. • Die vorgeschlagenen Aufgaben müssen die Bereiche Textanalyse und Textproduktion abdecken. • Eine freie Erörterung ohne Textgrundlage (die sog. "freie Aufgabe"/ dialektische Erörterung) ist als Prü-

fungsaufgabe nicht möglich. • Die in einem Vorschlag enthaltenen Aufgaben müssen gleichwertig und halbjahresübergreifend sein. • Die Aufgaben müssen deutlich voneinander abgegrenzt sein; sie müssen auf unterschiedliche Schwer-

punkte bezogen sein. • Die Texte und/oder Aufgaben müssen einen deutlichen Bezug zum fachlichen Schwerpunkt des Bil-

dungsganges und/oder einen Bezug zur Berufs-/Arbeitswelt aufweisen; in Anknüpfung daran kann die Perspektive erweitert werden im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Aspekte und/oder die Lebens-wirklichkeit der Schülerinnen und Schüler.

2.2 Aufgabenformulierung

Die Übernahme von Aufgabenstellungen aus bekannten Text-/Aufgabensammlungen sowie aus den in der Klasse eingesetzten Lehrbüchern/Unterrichtswerken ist nicht statthaft.

Grundsätzlich ist eine komplexe Aufgabenstellung vorgesehen, die ggf. maximal 3 Aspektierungen oder Teilaufträge enthalten darf. Eine Untergliederung in additive Teilaufgaben ist nicht zulässig. Die Aufgabe muss den entsprechenden Operator enthalten (z. B. analysieren, erörtern, gestalten).

NEU: Da die Aufgabenarten im Fach Deutsch in dem neuen kompetenzorientiertem Bildungsplan C5 wei-testgehend identisch sind mit den Bildungsplänen für C3, C4 und C9/C10, sind hier gemeinsame Prüfungs-vorschläge möglich. Dabei ist bei den Aufgabenarten II und IV auf die Ausweisung der Situierung zu achten.

Anlage 8.1

Aufgabe Nr. Aufgabenart: Text: Quelle: Aufgabe:

Blatt 1/2

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3. Texte

Sofern den Prüflingen Lektüretexte vorliegen, sind Kopien der zu bearbeitenden Seiten für die Vorprüfung einzureichen. Als Anhaltspunkt für den Umfang der Texte: max. 900 Wörter. Der Text muss dem Leistungsstand der Lern-gruppe angemessen sein und in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden können; ggf. sind die Originaltex-te entsprechend zu kürzen; Kürzungen bitte kennzeichnen. Bei Bild-/Text-Kombinationen (z. B. Werbeanzeigen) muss die Vorlage mindestens 90 Wörter enthalten, da-mit der Prüfling seine sprachanalytischen Kompetenzen hinreichend unter Beweis stellen kann. Grundsätzlich müssen die ausgewählten Texte den Kriterien der Aktualität, der Relevanz und hinreichender Komplexität entsprechen. Bei allen Texten sind die Zeilen zu nummerieren und die Quellen anzugeben, bei Fundstellen aus dem Internet die komplette URL mit dem Recherchedatum. 4. Unterrichtliche Voraussetzungen

Es muss deutlich werden, worin der Grad der Selbstständigkeit der Schülerleistung besteht. Sie dürfen im Unterricht nicht so weit vorbereitet sein, dass ihre Bearbeitung keine neue selbstständige Leistung erfordert. Ein im Unterricht besprochener Text ist nicht als Prüfungsvorschlag zulässig. Bei Analyseaufgaben zu Aus-zügen aus Ganzschriften muss ausdrücklich angegeben werden, dass dieser Textauszug im Unterricht nicht besprochen worden ist. Der Bezug des Textes und/oder der Aufgabe zum fachlichen Schwerpunkt des Bil-dungsganges und/oder zur Berufs-/Arbeitswelt muss deutlich gemacht werden. Ebenso sind die

5. Beschreibung der erwarteten Schülerleistung

Die Leistungserwartungen sollen nicht in Form von Musterlösungen oder fachwissenschaftlichen Interpreta-tionen dargestellt werden, sondern als Lösungsansätze, die von den Prüflingen geleistet werden können. Die Lösungsansätze müssen sich konkret auf die gestellte Aufgabe und den vorgelegten Text beziehen (Zitate, Zeilenangabe). Dabei ist die Angabe der abgedeckten Anforderungsbereiche erforderlich. Auflistungen von Lernzielen oder allgemein formulierte Erwartungen (Textbausteine), die zwischen Aufgaben gleicher Art beliebig austauschbar sind, lassen die konkret erwartete Schülerleistung nicht erkennen und sind nicht zulässig.

6. Beurteilungskriterien

Ein detailliertes Beurteilungsschema mit Punkten ist nicht erforderlich, kann aber eingereicht werden. Ein Bezug zwischen Erwartungshorizont und Bewertung muss deutlich erkennbar sein. Andernfalls muss deut-lich gemacht werden, welche konkreten Leistungen der Prüfling bei diesem Text/dieser Aufgabe erbringen muss, um die Noten „gut“ bzw. „ausreichend“ zu bekommen. Allgemein formulierte Textbausteine werden nicht akzeptiert.

7. Vorschläge für Nachprüfungen

Nachprüfungsvorschläge dürfen in keinem Fall identisch mit den Vorschlägen im Hauptverfahren sein!

8. Antworten auf oft gestellte Fragen

Problem Lösung Ein Berufskolleg möchte für 3 Bildungsgän-ge mit unterschiedlichen fachlichen Schwer-punkten einen vollkommen identischen Vor-schlag einreichen.

Über die Texte und/oder Aufgaben wird der Bezug zur Berufs-/Arbeitswelt für alle hergestellt (z. B. Texte über Arbeitsbedingungen, Mobbing am Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit). Eingereicht wird 1 Vorschlag; auf dem Deckblatt sind alle Klassen und Fachlehrer/innen einzutragen. Es gibt nur 1 Genehmigung.

Ein Berufskolleg möchte für 3 Bildungsgän-ge einen teilweise identischen Vorschlag einreichen.

Es sind 3 Vorschläge einzureichen. Die identischen Aufgaben bekommen in allen Vorschlägen dieselbe Aufgabennummer.

Mehrere Berufskollegs reichen einen ge-meinsamen Vorschlag ein.

Es ist nur 1 Exemplar des Vorschlags einzureichen mit jeweils 2 ausgefüllten Deckblättern für jedes Be-rufskolleg. Jedes Berufskolleg bekommt seine eigene Genehmigung.

Beispiele sowie Zugang zum BSCW-Server mit Informationen für Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer gewünscht?

Neues Material für die Aufgabenart IV gibt es auf dem Server! Bitte senden Sie eine E-Mail an: [email protected]

Der Vorprüfungsausschuss dokumentiert die Prüfung der eingereichten Vorschläge nach dem Bildungsplan C5 gemäß einem standardisierten Prüfbogen. Dieser kann von der Homepage der Bezirksregierung im Be-reich Formulare und weitere Downloads unter der Adresse http://www.brd.nrw.de/schule/berufskollegs her-untergeladen werden. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Anlage 8.1 Blatt 2/2

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Hinweise für das Fach Englisch 1. Hinweise für das Fach Englisch in den Bildungsgängen der APO-BK, Anl. A, B, C und E ein-

schließlich FOS und Assistenten (Hinweise für die Höhere Handelsschule erfolgen unter 2.) Anzahl der Aufgaben für die schriftliche Prüfung Zur Genehmigung einzureichen ist ein Vorschlag, der sich aus einer Kombination von 3 – maximal 4 -Teilaufgaben zusammensetzt. Eine Teilaufgabe besteht in der Bearbeitung eines Textes, d. h. die Aufgabe insgesamt kann sich nicht auf die Bearbeitung eines Textes beschränken. Richtlinienbezug Da zurzeit unterschiedliche Richtlinien (HBFS / VOAH-KS / FOS APO-BK Anl. C9) mit Spezifizierungen für verschiedene berufsbezogene Schwerpunkte gültig sind, ist im Prüfungsvorschlag anzugeben, auf welche Richtlinien Bezug genommen wird. Gestaltung des Vorschlags Die Hinweise im allgemeinen Teil der Verfügung gelten ohne Einschränkung auch für das Fach Englisch. Der Vorschlag muss einen deutlichen Bildungsgangbezug herstellen; in Anknüpfung daran kann die Per-spektive erweitert werden im Hinblick auf gesellschaftliche Aspekte und/oder die Lebenswirklichkeit der Schüler. Bei dreijährigen Bildungsgängen werden die fachlichen Inhalte der letzten beiden Jahre, bei zwei-jährigen Bildungsgängen in der Regel die des letzten Jahres thematisiert und beziehen sich auf den anglo-amerikanischen Sprachraum. Die Teilaufgaben sollten in einem gedanklichen Zusammenhang stehen. Die Zahl der Teilaufgaben und die Länge bzw. der Schwierigkeitsgrad des Textes sind aneinander auszurichten. Es sind Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen einzuholen. (Hinweis: Der in kaufmännischen Bil-dungsgängen geforderte Stichwortbrief ist keinem Anforderungsbereich zuzuordnen.) Die Anforde-rungsbereiche sind den Teilaufgaben zuzuordnen; dabei ist zu berücksichtigen, dass die reproduktiven An-teile nicht überwiegen dürfen. Nach dem Inhalt sollte mit einer Aspektierung gefragt werden (nicht: „Give a summary!“). Die weiteren Arbeitsaufträge dürfen nicht zu kleinschrittig sein. Die Ausführungen zum Erwartungshorizont und zur Bewertung sind aufeinander zu beziehen und so zu kon-kretisieren, dass ggf. ein Dritter die Beurteilung vornehmen kann. Für die Bewertung der Sprachrichtigkeit wird der folgende Fehlerquotient festgelegt: -1,5 sehr gut; -3,0 gut; -4,5 befriedigend; -6,0 ausreichend, -7,5 mangelhaft; >7,5 ungenügend. Eindeutig festzulegen ist, nach welchen Maßstäben a) der Ausdruck und b) die inhaltliche Leistung bewertet werden soll. Die prozentuale Gewichtung von sprachlicher (Fehlerquotient und Ausdrucksvermögen) und inhaltlicher Leistung ist transparent zu machen, wobei die sprachliche Leis-tung überwiegt. Die Abgrenzung zwischen Notenstufen muss den Angaben zu entnehmen sein, exempla-risch für gute und ausreichende Leistungen. Auszugehen ist von einer Textaufgabe (Umfang des Textes etwa 400 Wörter + bzw. - 50). Der Schwierigkeitsgrad eines Textes ist erkennbar an der Anzahl der unbekannten Wörter, der Komplexität des Satzbaus und der Textstruktur, der Information und Abstraktionsdichte und dem Umfang der vorauszu-setzenden Sachkenntnis der Schülerinnen und Schüler. Es sollen Originaltexte verwendet werden. Eine Veränderung des Wortlauts von Textvorlagen im Sinne einer Vereinfachung sollte vermieden werden und wird nur im Ausnahmefall bei nachvollziehbarer Begründung genehmigt. Es können bis zu drei Kürzungen vorgenommen werden. Diese sind mit eckigen Klammern auszuweisen; der ungekürzte Originaltext ist bei-zufügen. Die Fundstellen (aus dem Internet mit Datum) und die Wortzahl sind präzise auszuweisen. Annota-tionen in englischer Sprache sind in begrenzter Zahl möglich; Worterklärungen nur in den Fällen, wo sie im einsprachigen Lexikon nicht verzeichnet sind bzw. wenn auf ein einsprachiges Lexikon als Hilfsmittel ver-zichtet wird. Erklärungen in deutscher Sprache sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Folgende Kombinationen von Teilaufgaben können vorgenommen werden: Textaufgabe und a) visuelle Vor-lage (Foto, Karikatur, Tabelle, Schaubild) b) Zieltextaufgabe (z. B. Verfassen eines Berichtes, Bewerbungs-schreibens, Dialoges, Leserbriefes, einer Stellungnahme...), c) In kaufmännischen Bildungsgängen ist eine Kombination / sind Kombinationen mit einem Stichwortbrief zwingend (Wortzahl: ca. 160 ab dem 1. Spiegel-strich / Gewichtung des Stichwortbriefes 30 bis max. 40 %), d) Hörverstehensaufgabe (etwa 4 Min.), e) audi-ovisuelle Präsentation (Video max. 5 Min.). NEU: Von Übersetzungsaufgaben ist aufgrund der fehlenden Standardisierung abzusehen. Zukünftig wer-den ggf. Mediationsaufgaben an deren Stelle treten. Entsprechende Informationen werden rechtzeitig be-kannt gegeben. Beachten Sie bitte auch: Grammatik-/Wortschatz/-Diktataufgaben (vergleichbar Advanced Achievement Tests) sind nicht mehr zulässig, weil das Niveau zur Erlangung der FHR den Nach-weis eines komplexen Umgangs mit der Fremdsprache voraussetzt.

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Anlage 8.2

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2. Hinweise für das Fach Englisch in der Höheren Handelsschule (C5 /WuV einfach qualifizierend) Im Prüfungsvorschlag ist der Bezug auf den neuen kompetenzorientierten Bildungsplan ausdrücklich auszuweisen. Die einzureichenden Vorschläge für die Höhere Handelsschule sind in einem separaten Umschlag einzureichen.

Gestaltung des Vorschlags

Es sind Leistungen in den Kompetenzbereichen Mündliche Rezeption, Schriftliche Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation einzuholen. Für alle Kompetenzbereiche gilt, dass die zu verwendenden Materialien authentisch und aktuell sind, nicht im Unterricht behandelt wurden und nicht für den Englischunterricht vorgesehenen Lehrwerken entstammen. Die Prüfungsteile sind dabei in einen situativen Kontext einzubinden, der mindestens zwei Anforderungssituationen be-inhaltet. Diese können beiden Schuljahren entstammen. Die Anzahl der Aufgaben ist abhängig von deren Schwierig-keitsgrad, der sich in der Rohbepunktung der Aufgaben widerspiegelt (s. u.). Die Prüfung beginnt mit der Mündlichen Rezeptionsaufgabe. Als Hilfsmittel sind ein- und zweisprachige Wörterbücher zugelassen. Die Hinweise im allgemeinen Teil der Verfügung gelten dabei ohne Einschränkung auch für das Fach Englisch und sind zu berücksichtigen. Mündliche Rezeption/Hörverstehensaufgabe Der englischsprachige Hörtext hat eine Länge von ca. drei Minuten und wird zweimal in Folge abgespielt, wobei etwa ei-ne Minute Pause zwischen den beiden auditiven Einheiten erwünscht ist („listening for gist“ – „ listening for detail“). Der Schwierigkeitsgrad entspricht der GER-Niveaustufe B2. Die Lösung kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein. Multiple-Choice-Fragen sind für Teilaufgaben zulässig. Hördatei und Transkription des Hörtextes sind mit einzu-reichen. Die Hördatei ist möglichst als MP3-Datei einzureichen; Andernfalls ist der Vorschlag sehr frühzeitig vorzulegen, um die Datei vor Ort entsprechend konfigurieren zu können. Das Dateiformat ist deshalb optisch sichtbar auf der ersten Seite des Prüfungsvorschlags zu vermerken. Schriftliche Rezeption Die Textvorlage (ca. 300 W.) entspricht der GER-Niveaustufe B2. Grundsätzlich sollen in sich geschlossene Texte oder Textausschnitte vorgelegt werden. Soweit in Ausnahmefällen gekürzt wird, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Cha-rakter des Textes nicht beeinträchtigt wird. Es können max. zwei Kürzungen vorgenommen werden, die mit eckigen Klammern auszuweisen sind. Der ungekürzte Text ist dem Prüfungsvorschlag beizufügen. Aufgabenstellung und Lösung können in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein. Die Lösung kann gleichermaßen in Stichpunkten oder als zusammenhängender Text abgefordert werden. Der unterschiedliche Schwierigkeitsgrad der sich daraus ergebenden Sprach- und Textvarianten ist zu berücksichtigen und ggf. durch die Länge der Aufgabenstellung/ Anzahl der Teilaspek-te/Bewertung (s. u.) auszugleichen. Vokabelerläuterungen sind nicht zulässig, lediglich „Annotations“ im Sinne inhaltli-cher Erläuterungen. Produktion Die Textproduktion wird als rollenbasierte Stellungnahme im Rahmen des situativen Gesamtkontextes angelegt. Ein wei-terer, zusätzlicher Text wird nicht eingeführt. Die Aufgabenstellung der rollenbasierten Stellungnahme entspricht der GER-Niveaustufe B2; sie kann kontextabhängig sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. Die Ausarbeitung durch den Schüler erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Interaktion Der Vorschlag enthält situationsabhängig eine einführende Erläuterung in englischer oder deutscher Sprache. Entschei-dend ist dabei, die Vorwegnahme möglicher Antworten zu vermeiden. Der Brief nach deutschen Vorgaben und/oder eine Antwort als Reaktion auf ein englischsprachiges Schriftstück - Gesamtwortzahl der deutschen Vorgabe/n inkl. Erläute-rungen: max. 150 Wörter - sind so zu gestalten, dass eine eigenständige fremdsprachliche Leistung ermöglicht wird. Mediation Hier ist eine Übertragung vom Deutschen ins Englische vorzunehmen, nicht jedoch eine Übersetzung. Eine Übertragung vom Englischen ins Deutsche ist nicht erlaubt. Der zugrunde liegende Text umfasst maximal 150 Wörter und ermöglicht in seiner Komplexität von Verstehen und Versprachlichung eine Übertragung auf der GER-Niveaustufe B2. Erwartungshorizont/Bewertung Die Ausführungen zum Erwartungshorizont und zur Bewertung sind aufeinander zu beziehen und so zu konkretisieren, dass ggf. ein Dritter die Beurteilung vornehmen kann. Gute und ausreichende Leistungen eines jeden Kompetenzberei-ches sind nicht abstrakt zu erläutern, sondern exemplarisch zu konkretisieren. Dies gilt auch für den Bereich der Media-tion. Hier ist eine Beispiellösung bzw. eine Darstellung der wesentlichen Aspekte in Stichpunkten erwünscht. Die fünf Bestandteile – Mündliche Rezeption, Schriftliche Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation - gehen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Diese erfolgt auf der Basis eines verbindlichen Bewertungsrasters, das gemeinsam mit dem neu konzipierten Vorprüfbogen auf dem BSCW-Server zu finden ist und – zu Ihrer Erleichterung - einmalig als Antwort-Mail an Sie versendet werden kann. Die Leistungen in den unterschiedlichen Kompetenzbereichen werden mit jeweils einer Note versehen. Die Gesamtnote ergibt sich aus der Addition der gewichteten Teilnoten. Es ist zu gewährleisten, dass die sprachlichen Anforderungen an eine Fremdsprachenprüfung auch bei kompe-tenzorientierten Prüfungen in vollem Umfang erhalten bleiben. Bewertung - Rezeption: Hörverstehen: 20 % = max. 30 P.; Leseverstehen: 20 % = max. 30 P. Hier wird nur eine inhaltliche Leistung bewertet. Sprachliche Verstöße werden kenntlich gemacht, an dieser Stelle jedoch nur berücksichtigt, wenn sie zu inhaltlichen Fehlern führen. Bewertung - Produktion/Interaktion: Rollenbasierte Stellungnahme: 20 % = max. 30 P. (max. 15 P. Inhalt/ max. 15 P. Sprache); Geschäftskorrespondenz: 20 % = max. 30 P. (max. 15 P. Inhalt/max. 15 P. Sprache) Bewertung - Mediation: 20 % = max. 30 P. (max. 15 P. Inhalt/max. 15 P. Sprache) Der Vorprüfungsausschuss dokumentiert die Prüfung der eingereichten Vorschläge nach dem Bildungsplan C5 gemäß einem standardisierten Prüfbogen. Dieser kann von der Homepage der Bezirksregierung im Bereich Formulare und wei-tere Downloads unter der Adresse http://www.brd.nrw.de/schule/berufskollegs heruntergeladen werden. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

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Hinweise für das Fach Mathematik 1. Hinweise für das Fach Mathematik in den Bildungsgängen der APO-BK, Anl. A, B, C und E ein-

schließlich FOS und Assistenten (Hinweise für die Höhere Handelsschule erfolgen unter 2.) Anzahl der Aufgaben

Es ist ein Vorschlag mit drei Aufgaben einzureichen. Gestaltung der Vorschläge

Die einzelnen Aufgaben eines Vorschlags müssen voneinander unabhängig lösbar sein und sollen einen deutlichen Anwendungsbezug bezüglich des Bildungsganges aufweisen.

Die Aufgabenstellungen sind vorzugsweise so zu formulieren, dass diese den Prüflingen bei der Bearbeitung alternative Lösungswege und Ergebnisse ermöglichen.

Maximal eine der drei Aufgaben darf dabei aus einer innermathematischen Aufgabenstellung bestehen.

Bei der Untergliederung von Aufgaben in Teilaufgaben sind ggf. Kontrolllösungen und Zwischenergebnisse erforderlich, die eine weitere Bearbeitung ermöglichen (Folgefehlerproblematik).

Jeder Vorschlag muss mindestens zwei Themenkreise abdecken. Zum einen den Themenkreis der Analysis (einschließlich der Berechnung einfacher Flächenintegrale), zum anderen einen weiteren Themenkreis auf einem FHR-Niveau angemessenen Schwierigkeitsgrad.

Der Erwartungshorizont kann in Form einer Musterlösung vorgelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Musterlösung einen beispielhaften Charakter besitzt, also alternative Lösungen und Lösungswege der Prüflinge nicht einschränkt und deutlich wird, an welchen Stellen optionale Lösungswege gesehen werden.

Es dürfen keine Aufgaben gestellt werden, die schon in früheren Prüfungen der letzten drei Prüfungsjahr-gänge gestellt wurden oder in Lehrbüchern bzw. Aufgabensammlungen und Ähnlichem enthalten sind. Beurteilungskriterien

Jedem Vorschlag sind die vorgesehenen Bewertungskriterien beizufügen.

Im Erwartungshorizont bzw. in der Musterlösung sind die Aufgaben und Teilaufgaben zu bepunkten und den drei Anforderungsbereichen (I, II und III) angemessen zuzuordnen.

Am Ende jeder Aufgabe ist im Erwartungshorizont bzw. in der Musterlösung die prozentuale Verteilung der Punktesumme zu den Anforderungsbereichen deutlich zu machen.

Leitgedanke: Anhand der eingereichten Musterlösung und der Bewertungskriterien soll eine außen stehende Fachkollegin bzw. ein außen stehender Fachkollege in der Lage sein, zu einer gleichwertigen Bewertung zu gelangen. Formelsammlungen

Selbst erstellte knappe Formelsammlungen sowie die Angabe trivialer Formeln sind nicht zulässig. Auszüge aus Formelsammlungen, zum Beispiel als Fotokopien, dürfen sich in der Auswahl nicht nur auf die gestellten Aufgaben beziehen und müssen den Prüflingen eine sinnvolle Auswahl ermöglichen. Beispielvorschläge und Kriterienbogen

Zur Rückmeldung der Prüfungsvorschläge wird auch in diesem Jahr ein standardisierter Kriterienbogen von den Mitgliedern der Vorprüfgruppe verwendet. Bei Interesse kann dieser Kriterienbogen vom BSCW-Server der Bezirksregierung Düsseldorf über die Internetadresse http://public.bscw.de/bscw/bscw.cgi heruntergela-den werden. Das dazu nötige Passwort ist der Schule bekannt.

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Anlage 8.3

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2. Hinweise für das Fach Mathematik in der Höheren Handelsschule (C5 /WuV einfach qualifizierend) (ab dem Schuljahr 2014/2015)

Gestaltung der Vorschläge

Die Grundsätze zur Gestaltung des Prüfungsvorschlags sind dem Vorprüfbogen Mathematik zu entnehmen, der die Aspekte formale Vollständigkeit, Gestaltung der Aufgaben, Kompetenzorientierung und Erwartungs-horizont/Bewertung aufgreift.

Ergänzende Hinweise:

• Die Angabe der zu erreichenden Punkte in den Teilaufgaben der Schülerversion ist anzugeben.

• Der Erwartungshorizont kann als Musterlösung vorgelegt werden, welche jedoch alternative Lösun-gen/Lösungswege nicht einschränkt und Stellen optionaler Lösungswege kenntlich macht.

• Im Erwartungshorizont sind die einzelnen Aufgabenstellungen/Teilaufgaben in tabellarischer Form den Inhaltsbereichen mit den entsprechenden Punkteanteilen zuzuordnen.

Nr. Erwartungshori-zont/Musterlösung/Erläuterungen/Bemerkungen A

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Sto

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… 1) Zutreffendes bitte aufführen.

• Anhand der eingereichten Bewertungskriterien und dem Erwartungshorizont soll eine außenstehende Fachkollegin bzw. ein außenstehender Fachkollege in der Lage sein, zu einer gleichwertigen Bewertung zu gelangen.

• Selbst erstellte knappe Formelsammlungen sowie die Angabe trivialer Formeln sind nicht zulässig.

• Auszüge aus Formelsammlungen (z. B. Fotokopien) dürfen sich in der Auswahl nicht nur auf die gestell-ten Aufgaben beziehen und müssen den Prüflingen eine sinnvolle und breite Auswahl ermöglichen.

Kriterienbogen der Vorprüfgruppe und weitere Informationen

Zur Rückmeldung der Prüfungsvorschläge wird der oben genannte standardisierter Kriterienbogen verwen-det. Dieser kann vom auf der Seite der Bezirksregierung im Bereich Formulare und weitere Downloads un-ter der Adresse http://www.brd.nrw.de/schule/berufskollegs heruntergeladen werden.

Unter http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/hbfs/hr-lernerfolgsueberpruef.pdf findet sich als Ergänzung die Handreichung des Schulministeriums zur kompetenzorientierten Lernerfolgsüberprü-fung.

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

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Hinweise für das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen 1. Hinweise für das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen in den

Assistentenbildungsgängen (C3) (Hinweise für die Höhere Handelsschule erfolgen unter Punkt 2)

Inhaltliche Kriterien

• Dem Prüfungsvorschlag muss ein Modellbetrieb in einer betriebswirtschaftlichen Situation vorange-stellt werden, die geeignet ist, komplexe Probleme theoretischer und / oder betriebswirtschaftlich-praktischer Art zu behandeln. Es muss ein durchgängiger Handlungsprozess durch einen gemeinsa-men Handlungsrahmen und Sachzusammenhang erkennbar sein.

• Die Aufgaben müssen sich auf die Situation beziehen und Begründungen, Auswertungen und kritische Auseinandersetzungen (AFB III) aufweisen. Rechen- und buchungstechnische Aufgabenstellungen sowie grafische Darstellungen können Teile der Prüfungsaufgaben sein, müssen jedoch stets in Zu-sammenhang mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse stehen; eine einseitige Ausrichtung auf Bu-chungs- und Rechentechnik ist unzulässig.

• Jede Aufgabe bzw. Teilaufgabe ist mit eindeutigen Arbeitsanweisungen und den zu erreichenden Punktzahlen zu versehen. Im Erwartungshorizont ist der jeweilige Anforderungsbereich anzugeben.

• Prüfungsrelevant sind ausschließlich Unterrichtsinhalte, die bei dreijährigen Bildungsgängen in den letzten beiden Jahren behandelt wurden.

2. Hinweise für das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen in den

kompetenzorientierten Abschlussprüfungen (C5 Höhere Handelsschule)

• Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen ist als Fach des fachlichen Schwerpunktes mögliches Fach der Fachhochschulreifeprüfung. Die Festlegung erfolgt durch die Bildungsgangkonferenz zu Be-ginn der Klasse 12.

• Die Bildungsgangkonferenz entscheidet am Ende der Jahrgangsstufe 11 über vier prüfungsrelevante Handlungsfelder. Die Prüfungsaufgaben insgesamt müssen die ausgewählten vier Handlungsfelder abdecken. Die vier Handlungsfelder sind im Prüfungsvorschlag ausdrücklich vor der Aufgabenstellung aufzuführen.

Inhaltliche Kriterien

• Dem Prüfungsvorschlag ist eine problembehaftete, realitätsnahe betriebswirtschaftliche Situationsbe-schreibung mit einem Modellunternehmen voranzustellen, die geeignet ist, komplexe Probleme theo-retischer und / oder betriebswirtschaftlich-praktischer Art zu behandeln. Es muss ein durchgängiger Handlungsprozess durch einen gemeinsamen Handlungsrahmen und Sachzusammenhang erkennbar sein.

• Die Aufgaben müssen sich auf die Situationsbeschreibung beziehen und Begründungen, Auswertun-gen und kritische Auseinandersetzungen aufweisen. Rechen- und buchungstechnische Aufgabenstel-lungen sowie grafische Darstellungen können Teile der Prüfungsaufgaben sein, müssen jedoch stets in Zusammenhang mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse stehen; eine einseitige Ausrichtung auf Buchungs- und Rechentechnik ist unzulässig.

• In den Aufgabenstellungen muss ein Subjektbezug erkennbar sein, durch den die individuelle Sicht-weise der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt gerückt wird. Wesentlich sind die Annahme der Rolle und die selbstständige subjektive Auseinandersetzung der Lernenden mit den Herausforderun-gen der Arbeits- und Geschäftsprozesse (z. B.: „Als Praktikant der Müller GmbH erklären Sie dem Ab-teilungsleiter der Finanzabteilung jeweils drei Vorteile und drei Nachteile der Fremdfinanzierung im Vergleich zur Eigenfinanzierung“).

• Jede Aufgabe ist mit eindeutigen Arbeitsanweisungen und den zu erreichenden Punktzahlen zu ver-sehen. Die Aufgaben können in Teilaufgaben untergliedert werden, wobei eine zu große Kleinschrit-

Anlage 8.4

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tigkeit unbedingt zu vermeiden ist. Jede Aufgabe/Teilaufgabe muss unabhängig von den Ergebnissen der anderen Aufgaben/Teilaufgaben lösbar sein. Im Erwartungshorizont ist der jeweilige Anforde-rungsbereich je Teilaufgabe anzugeben.

• Prüfungsrelevant sind grundsätzlich alle Unterrichtsinhalte der zweijährigen Höheren Handelsschule.

Vorprüfkriterien

• Der Vorprüfungsausschuss dokumentiert die Prüfung der eingereichten Vorschläge nach dem Bil-dungsplan C5 gemäß einem standardisierten Prüfbogen. Dieser kann von der Homepage der Bezirks-regierung im Bereich Formulare und weitere Downloads unter der Adresse http://www.brd.nrw.de/schule/berufskollegs heruntergeladen werden.“

Angaben zur Bewertung

Vgl. Anlagen 7 und 8.6

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte mittwochs telefonisch unter 0211 475 5549 an Herrn Markus Becker oder per E-Mail an [email protected].

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Hinweise für die Fächer Informationswirtschaft und Wirtschaftsinformatik 1. Hinweise für die Fächer Informationswirtschaft und Wirtschaftsinformatik

der schriftlichen Abschlussprüfungen (C3/C4) (Hinweise für die Höhere Handelsschule erfolgen unter 2.)

Form

Nach den offiziellen Deckblättern ist dem Prüfungsvorschlag zunächst ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenan-gaben voranzustellen.

Anzahl der Aufgaben/Gestaltung der Vorschläge

Jeder Prüfungsvorschlag besteht aus höchstens zwei bis vier Aufgaben. Ein durchgängiger Handlungspro-zess muss durch einen gemeinsamen Handlungsrahmen und Sachzusammenhang erkennbar sein. Jede Aufgabe muss unabhängig von den Ergebnissen der anderen Aufgaben lösbar sein.

Die Aufgaben können in Teilaufgaben untergliedert werden, wobei eine Kleinschrittigkeit zu vermeiden ist. Jede Aufgabe bzw. Teilaufgabe ist mit eindeutigen Arbeitsanweisungen zu versehen. Die Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung sollen aus dem Unterricht des letzten Schuljahres erwachsen.

Die Aufgaben sollten nach Möglichkeit auch den Rechnereinsatz erfordern. Soweit ein Rechnereinsatz vor-gesehen ist, sind die Dateivorlagen für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lösungsdateien unbedingt auf einem Datenträger dem Prüfungsvorschlag beizufügen.

Jede Aufgabe bzw. Teilaufgabe ist mit eindeutigen Arbeitsanweisungen und den zu erreichenden Punktzah-len zu versehen. Im Erwartungshorizont ist der jeweilige Anforderungsbereich anzugeben.

Im Fach Wirtschaftsinformatik ist darauf zu achten, dass die Aufgaben neben Inhalten aus dem Bereich Da-tenbanken und/oder vernetzte IT-System bzw. einfache IT-Systeme Probleme der Anwendungsentwicklung (Programmierung und Modellierung) abdecken.

Unterrichtliche Voraussetzungen und Erwartungshorizont

Die Darstellung der unterrichtlichen Voraussetzungen und des Erwartungshorizontes müssen in Bezug auf die Inhalte so detailliert sein, dass eine Überprüfung durch Dritte möglich ist. Fließen schulspezifische Be-sonderheiten in die Prüfung ein, so ist dies kurz zu erläutern. Beim Erwartungshorizont sind konkrete und nachvollziehbare Lösungen anzugeben.

Beurteilungskriterien

Jedem Prüfungsvorschlag sind die Bewertungskriterien beizufügen. Dabei sind in der Bewertung der Auf-gabe bzw. Teilaufgabe die Schwerpunkte in der Gewichtung deutlich zu machen.

Die Anforderungsbereiche I bis III (Wiedergabe von Kenntnissen, Anwendung von Kenntnissen und Metho-den sowie Problemlösung und Wertung) sind angemessen zu berücksichtigen.

Es muss gewährleistet sein, dass die Bewertung, die Punkteverteilung und die Festlegung des Notenschlüs-sels an einer Schule einheitlich erfolgen.

Digitale Anlage

Jedem Prüfungsvorschlag sind für diejenigen Aufgaben oder Teilaufgaben, die am Rechner zu lösen sind, die Vorlagedateien für die Prüflingen und die Lösungsdateien zwingend in digitaler Form (z.B. DVD, USB-Stick) beizufügen.

Vorprüfkriterien

Der Vorprüfungsausschuss dokumentiert die Prüfung der eingereichten Vorschläge anhand eines Vorprüf-bogens. Neben zwingenden Änderungsvorschlägen enthält dieser mitunter Anregungen, die umgesetzt wer-den können.

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Anlage 8.5

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2. Hinweise für das Fach Informationswirtschaft in den kompetenzorientierten schriftlichen Ab-

schlussprüfungen (C5 Höhere Handelsschule) Nach den offiziellen Deckblättern ist dem Prüfungsvorschlag zunächst ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenan-gaben voranzustellen.

Dem Prüfungsvorschlag ist eine problembehaftete, realitätsnahe Situationsbeschreibung voranzustellen, die als durchgängiger Handlungsrahmen den Subjektbezug bei einzelnen Aufgaben/Teilaufgaben ermöglichen soll. Jeder Prüfungsvorschlag besteht aus höchsten zwei bis vier Aufgaben. Die Aufgaben können in Teil-aufgaben untergliedert werden, wobei eine Kleinschrittigkeit unbedingt zu vermeiden ist. Jede Aufga-be/Teilaufgabe muss unabhängig von den Ergebnissen der anderen Aufgaben/Teilaufgaben lösbar sein.

Jede Aufgabe/Teilaufgabe muss eindeutig formuliert sein und dabei eine individuelle eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit deutlichem Bezug zur Situationsbeschreibung fordern. Die Aufgaben müssen den Grundsätzen der kompetenzorientierten Leistungsfeststellung entsprechen. Insbesondere muss das gefor-derte Niveau der Aufgabenbearbeitung Selbständigkeit bei der Planung und Bearbeitung in wirtschaftsberuf-lichen Tätigkeitsfeldern erfordern.

In den Aufgabenstellungen muss ein Subjektbezug erkennbar sein, durch den die individuelle Sichtweise der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt gerückt wird. Wesentlich sind die Annahme der Rolle und die selbstständige subjektive Auseinandersetzung der Lernenden mit den Herausforderungen der Arbeits- und Geschäftsprozesse (z. B.: „Als Praktikant der Müller GmbH erklären Sie dem Abteilungsleiter der Fi-nanzabteilung jeweils drei Vorteile und drei Nachteile der Fremdfinanzierung im Vergleich zur Eigenfinan-zierung“).

Die Bildungsgangkonferenz entscheidet am Ende der Jahrgangsstufe 11 über 4 prüfungsrelevante Hand-lungsfelder. Die Prüfungsaufgaben insgesamt müssen die ausgewählten 4 Handlungsfelder abdecken. Die 4 Handlungsfelder sind im Prüfungsvorschlag explizit vor der Aufgabenstellung aufzuführen.

Wünschenswert ist es, das Handlungsfeld vier „Absatz“ mit der Anforderungssituation 4.2 „Die Absolven-tinnen und Absolventen entwerfen und implementieren eine Datenbank für den Absatzprozess im Modell-unternehmen.“ durch eine Aufgabe zu prüfen.

Eine Prüfung ohne Rechnereinsatz wird nicht genehmigt. Die Dateivorlagen für die Schülerinnen und Schü-ler sowie die Lösungsdateien sind unbedingt auf einem Datenträger dem Prüfungsvorschlag beizufügen.

Jede Aufgabe bzw. Teilaufgabe ist mit den zu erreichenden Punktzahlen zu versehen.

Unterrichtliche Voraussetzungen und Erwartungshorizont

Die Darstellung der unterrichtlichen Voraussetzungen und des Erwartungshorizontes müssen in Bezug auf die Inhalte so detailliert sein, dass eine Überprüfung durch Dritte möglich ist. Fließen schulspezifische Be-sonderheiten in die Prüfung ein, so sind diese kurz zu erläutern. Beim Erwartungshorizont sind konkrete und nachvollziehbare Lösungen anzugeben. Stellen mit alternativen Lösungswegen sind unbedingt deut-lich zu machen.

Beurteilungskriterien

Jedem Prüfungsvorschlag sind die Bewertungskriterien beizufügen. Dabei sind in der Bewertung der Auf-gabe bzw. Teilaufgabe die Schwerpunkte in der Gewichtung deutlich zu machen.

Im Erwartungshorizont sind die Aufgaben in tabellarischer Form den prüfungsrelevanten Handlungsfeldern mit den Punkten zuzuordnen. Am Ende ist die prozentuale Verteilung der Punktsummen auf die 4 Hand-lungsfelder anzugeben. Auf eine ungefähre Gleichverteilung der Anteile auf die vier Handlungsfelder ist zu achten.

Es muss gewährleistet sein, dass die Bewertung, die Punkteverteilung und die Festlegung des Noten-schlüssels exakt beschrieben, nachvollziehbar, angemessen ist und an einer Schule einheitlich erfolgt.

Digitale Anlage

Jedem Prüfungsvorschlag sind für diejenigen Aufgaben oder Teilaufgaben, die am Rechner zu lösen sind, die Vorlagedateien für die Prüflinge und die Lösungsdateien zwingend in digitaler Form (z. B. DVD, USB-Stick) beizufügen.

Vorprüfkriterien

Der Vorprüfungsausschuss dokumentiert die Prüfung der eingereichten Vorschläge nach dem Bildungsplan C5 gemäß einem standardisierten Prüfbogen. Dieser kann von der Homepage der Bezirksregierung im Be-reich Formulare und weitere Downloads unter der Adresse http://www.brd.nrw.de/schule/berufskollegs her-untergeladen werden.

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Anlage 8.5

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Hinweise für die weiteren Fächer des berufsbezogenen Bereichs

• Dem Prüfungsvorschlag ist ein/e Szenario/Situationsbeschreibung voranzustellen. Dabei dürfen kei-ne Szenarien/Situationsbeschreibungen aus gängigen Lehrwerken entnommen sein.

• Es soll eine typische berufsrelevante Problemstellung des jeweiligen Fachbereichs aufgegriffen wer-den.

• Alle Prüfungsaufgaben sind darauf zu beziehen, so dass ein durchgängiger Handlungsprozess durch einen gemeinsamen Handlungsrahmen und Sachzusammenhang erkennbar ist.

• Jede Aufgabe bzw. Teilaufgabe ist mit eindeutigen Arbeitsanweisungen zu versehen. Angaben zur Bewertung

• Dem Prüfungsvorschlag sind die Bewertungskriterien beizufügen. Dabei sind in der Bewertung der Aufgabe bzw. Teilaufgabe die Schwerpunkte in der Gewichtung deutlich zu machen. Es muss ge-währleistet sein, dass die Bewertung, die Punkteverteilung und die Festlegung des Notenschlüssels an einer Schule einheitlich erfolgen.

• Der prozentuale Anteil der Anforderungsbereiche sollte je Teilaufgabe ersichtlich sein; es empfiehlt sich folgendes Schema:

Aufgaben Punkte/Prozent davon Anteil

Anforderungs- bereich I

davon Anteil Anforderungs- bereich II

davon Anteil Anforderungs- bereich III

Gesamt 100 % Gesamt 30 % Gesamt 40 % Gesamt 30 %

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an das Fachberaterbüro.

Anlage 8.6

Page 24: Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen gemäßBezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Telefon 0211 475-5007 Fax 0211 475-5987 Zimmer 4041 Auskunft

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Telefon: 0211 475-5007 Fax: 0211 475-5987

Zimmer 4041 Auskunft erteilt: Fachberater/in Aktenzeichen:

Dez. 45.01.04

Datum:

Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf (Dieses Deckblatt dient zur Rücksendung Ihrer Genehmigung. Bitte tragen Sie hier Ihre Schulanschrift ein.)

Berufsabschlussprüfung 2015

Vorschlag für den praktischen Prüfungsteil

Bildungsgang gem. APO-BK nach Anlage und Rahmenstundentafel(n):

Berufsbezeichnung:

Fachrichtung / Fachbereich:

Fachlicher Schwerpunkt oder Akzentuierung:

Tag der Prüfung: Anzahl der durchnummerierten Seiten ohne Deckblatt:

Bezeichnung der Klasse(n)/Gruppen, für die der Vorschlag gilt: Anzahl der Prüflinge:

Der Vorschlag stimmt überein mit Klasse(n)/ Gruppe(n):

Der Prüfungsvorschlag ist identisch mit dem Vorschlag aus dem Jahre .

Fachlehrer/in/innen:

Bezugsfächer aus dem fachlichen Schwerpunkt:

Fach 1: Fach 2: Fach 3:

Gleichzeitig erkläre(n) ich/wir mit der Unterschrift/den Unterschriften, dass die Geheimhaltung des Prüfungs-vorschlages gemäß VV 7.33b zu §7 Anlage C und D APO-BK sichergestellt ist.

_____________________________________________ (Unterschrift/en Fachlehrer/in/innen)

Prüfvermerk der Bildungsgangleitung Schulintern geprüft am: durch: _______________________________________

(Unterschrift/en)

Prüfvermerk der Schulleitung (gem. §7 (3) Satz 2 Anlage C und D APO-BK) Schulleiter: ___________________________________

(Unterschrift)

� Der Prüfungsvorschlag ist in der vorgelegten Form genehmigt.

� Bitte entnehmen Sie der Anlage Hinweise zur künftigen Beachtung.

� Der Prüfungsvorschlag ist unter folgender Voraussetzung genehmigt: Die Änderungen/Ergänzungen gemäß der beigefügten Anlage sind einzuarbeiten und der Schulleiterin/ dem Schulleiter zur Überprüfung vorzulegen.

� Der Prüfungsvorschlag entspricht nicht in erforderlichem Maße den Bedingungen. Ich bitte um Überarbeitung entsprechend den beigefügten Anmerkungen (s. Anlage). Legen Sie die Neuvorlage der Bezirksregierung bitte bis zum ____________ zur Genehmigung vor und kennzeichnen Sie den Vorschlag mit „W“.

Düsseldorf, ____________________ (Siegel) ______________________________ (Unterschrift Dezernent/in)

Anlage 9 Deckblatt für praktische

Prüfungen (Stand: 2014/15)

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Beschreibung der Anforderungsbereiche für praktische Prüfungen

Anforderungsbereich I (50 %)

• Routine-Fertigkeiten, automatisierte Handlungsfolgen oder Gewohnheiten

Anforderungsbereich II (30 %)

• Fertigkeiten an bestimmte Situationen und für bestimmte Ziele anpassen

Anforderungsbereich III (20 %)

• neue Handlungsschemata generieren und bestehende optimieren

Anlage 10

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Hinweise für praktische Prüfungen in Assistenten-Bildungsgängen Für die Durchführung der praktischen Prüfungen sind unbedingt die Vorgaben der APO-BK, der entspre-chenden Verwaltungsvorschriften und der „Handreichung für die praktische Prüfung…“ zu beachten. Die Handreichung sowie Prüfungsbeispiele aus dem kaufmännischen und aus dem technischen Bereich finden Sie unter: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen/hoehere-berufsfachschule/mit-berufsabschluss/downloads/ Die praktische Prüfung bezieht sich auf berufspraktische Inhalte der möglichen Fächer der Berufsabschluss-prüfung, wobei mindestens zwei Fächer berücksichtigt werden müssen. Die praktische Prüfung soll aus maximal zwei komplexen Aufgaben bestehen. Die Dauer beträgt 360 bis 380 Minuten. Sie beinhaltet einen mündlichen Teil (Kolloquium/Präsentation o. Ä.), der bei der Bewertung zu berücksichti-gen und extra zu bepunkten ist. Ansprechpartner bei der Bezirksregierung: Fachbereich Ansprechpartner E-Mail Präsenztag

Bekleidungstechnik Barbara Stockmann [email protected] Fr Biologie Barbara Stockmann [email protected] Fr Chemie Barbara Stockmann [email protected] Fr Gestaltung Heike Höschler [email protected] Do Kosmetik Barbara Stockmann [email protected] Fr Technik Gerold Olsen [email protected] Di

Jens Flechsig [email protected] Di Wirtschaft und Verwaltung Rudolf Hoppe [email protected] Mi

Anlage 11.1

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Aufbau eines Prüfungsvorschlages für eine fachpraktische Berufsabschlussprüfung im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung Gliederungspunkte Bemerkungen zum Inhalt 1 Zwei amtliche Deckblätter 2 Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben 3 Prüfungsdeckblatt für Schüler Prüfungsdatum, Prüfungsdauer, Hinweise über zu-

lässige Hilfsmittel, generelle Arbeitsanweisungen, Speicherort und -namen für Vorlagedateien und Er-gebnisdateien

4 Aufgaben (mit jeweils max. erreichbarer Punktzahl)

Untergliederung in � Basisteil und � Spezialteil und � Ergebnispräsentation als mündliche Prüfung

Mindestens 2 Fächer sind zu berücksichtigen. Die Anforderungen des Vorprüfbogens sind genau zu beachten.

5 Themenübersicht aller kaufm. Prüfungs-fächer

Wiederholung gleicher Themen in verschiedenen Prüfungsteilen soll vermieden werden

6 Angabe der einschlägigen Lehrpläne, Stundentafeln und Materialquellen

7 Konkrete unterrichtliche Voraussetzun-gen für die Bearbeitung der Prüfungs-aufgaben

8 Erwartungshorizont mit Bewertungsan-gaben (Punktzuordnung) und Einord-nung in die Anforderungsbereiche (auch für mündl. Prüfung)

Beispiel für Punktzuordnung u. Einordnung Anforde-rungsbereiche

Aufgaben Anforderungsbereich Punkte 1.1 I 10 1.1 II 15

9 Bewertungsschlüssel mit differenzierten Bewertungsschemata (auch für mündl. Prüfung)

10 Dokumentenanlagen 11 Vorlagendateien, Lösungsdateien in di-

gitaler Form (CD, Stick)

Die Gliederungspunkte 3 bis 11 müssen die Hauptpunkte im Inhaltsverzeichnis sein.

Hinweise für mündliche Prüfungen erhalten Sie (nach Eingabe Ihres Passwortes) unter: http://public.bscw.de/bscw/bscw.cgi/

Anlage 12

Anlage 11.2

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Hinweise für Aufgabenvorschläge in der Berufsfachschule für Kinderpflege, Sozialhelfer, Heilerziehungshelfer,

Servicekraft - Abschlussprüfungen gemäß APO-BK, Anlage B 2

Themenformulierung Für die Prüfungsvorschläge sind Themen fächerübergreifend zu formulieren. Fächerbezeichnungen sind un-zulässig Konkrete unterrichtliche Voraussetzungen Der Bezug zu den Lernfeldern, Lernsituationen, Fächern und Kompetenzen, die für den Prüfungsvorschlag relevant sind, ist herzustellen. Gesamtqualifikation Fügen Sie den Prüfungsvorschlägen eine tabellarische Übersicht (Matrix) zur Überprüfung der Gesamtquali-fikation bei, aus der die Zuordnung von Lernfeldern und Fächern zu den beiden Facharbeiten hervorgeht. Nachprüfung Thema und Aufgabenstellung der Nachprüfung entsprechen den Anforderungen der schriftlichen Arbeit, die durch die Nachprüfung ersetzt wird. Die Gesamtqualifikation durch die Nachprüfung ist weiterhin zu gewähr-leisten. Erwartungshorizont

Auf-gaben

Nr.

Inhalt Anforderungsbereich Punkte/ Prozente

1 2 3

Benotung:

Punktezahl Noten 1 2 3 4 5 6

Bei Beratungsbedarf zu den Berufsfachschulen Kinderpflege, Sozialhelfer und Heilerziehungshilfe wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Bei Beratungsbedarf zur Berufsfachschule Servicekraft wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Anlage 13 Blatt 1/2

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Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 45 Berufsabschlussprüfung Anlage B 2 1. Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger (4 LF) 2. Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer (4 LF) 3. Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer (4 LF) 4. Staatlich geprüfte Servicekraft (7 LF) und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Schule: Übersicht zur Überprüfung der Gesamtqualifikation der beteiligten Lernbereiche und Lern-felder (LF) Schriftliche Prüfungsarbeit I: Thema:

Lernbereich LF1 LF2 LF3 LF4

LF5 LF6 LF7

Berufsbezogener Lernbereich

Theorie Fach: Fach: Fach:

Praxis

Fach: Fach:

Fach: Englisch

Mathematik Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation Religionslehre Politik/ Gesellschaftslehre Sport/Gesundheitsförderung

Schriftliche Prüfungsarbeit II: Thema: Lernbereich

LF1 LF2 LF3 LF4

LF5 LF6 LF7

Berufsbezogener Lernbereich

Theorie Fach: Fach: Fach:

Praxis

Fach: Fach:

Fach: Englisch

Mathematik Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation Religionslehre Politik/ Gesellschaftslehre Sport/Gesundheitsförderung

Bei Beratungsbedarf zu den Berufsfachschulen Kinderpflege, Sozialhelfer und Heilerziehungshilfe wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected]. Bei Beratungsbedarf zur Berufsfachschule Servicekraft wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].

Anlage 13 Blatt 2/2

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Hinweise für das Fachschulexamen Handreichungen Zum Thema Fachschulexamen existiert eine Handreichung, die den gesamten Prüfungsablauf und die Vor-bereitung ausführlich beschreibt. Diese Handreichung ist bei der Erstellung der Examensunterlagen heran-zuziehen. Der Link zum Download der „Handreichung Fachschulexamen“ lautet: http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen/fachschule/downloads/ Themenformulierung Für die Arbeiten des Fachschulexamens sind Themen zu formulieren. Fächerbezeichnungen sind unzulässig und werden in den Anlagen 3 - 6 nicht aufgeführt. Beispiele für Themenformulierungen entnehmen Sie der Handreichung für das Fachschulexamen (S. 12). Situationsbeschreibung Die Situationsbeschreibung und das dazugehörige Material sind den Prüflingen nicht bekannt. Konkrete unterrichtliche Voraussetzungen (Anlage 5): Der Bezug zu den Lernfeldern, Lernsituationen, Fächern und Kompetenzen, die für den Prüfungsvorschlag relevant sind, ist herzustellen. Gesamtqualifikation: Fügen Sie den Fachschulexamensarbeiten eine tabellarische Übersicht (Matrix) zur Überprüfung der Ge-samtqualifikation bei, aus der die Zuordnung von Lernfelder und Fächern zu den drei Examensarbeiten her-vorgeht (siehe folgende Seite). FHR-Prüfung: Die Inhalte der FHR-Prüfung müssen auf den jeweiligen Fachbereich und die Fachrichtung bezogen sein (siehe Handreichung für das Fachschulexamen, S. 23). Nachprüfung Für die Nachprüfung ist ein vollständig neues Examensthema einzureichen. Dabei ist der Grundsatz der Ge-samtqualifikation zu gewährleisten. Nachprüfungen sind sowohl zuzulassen für das Fachschulexamen wie für den Erwerb der Fachhochschulrei-fe, da es sich um getrennte Prüfungsteile handelt. Studierende können also u. U. zwei Nachprüfungen ab-solvieren. Externenprüfung In den drei Arbeiten der Externenprüfung sind Kompetenzen/Inhalte aller Fächer zu berücksichtigen.

Bei Beratungsbedarf: vgl. Zuständigkeiten in Anlage 13

Anlage 14 Blatt 1/2

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Übersicht über die beteiligten Lernbereiche und Lernfelder Fachschulexamen I

Lernbereich LF 1 LF 2 LF 3 LF 4 LF 5 LF n

Fachrichtungs-übergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Fremdsprache

Politik/Gesellschaftslehre

Fach ...

Fachrichtungs-bezogener Lern-bereich

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ... Fachschulexamen II

Lernbereich LF 1 LF 2 LF 3 LF 4 LF 5 LF n

Fachrichtungs-übergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Fremdsprache

Politik/Gesellschaftslehre

Fach ...

Fachrichtungs-bezogener Lern-bereich

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ... Fachschulexamen III

Lernbereich LF 1 LF 2 LF 3 LF 4 LF 5 LF n

Fachrichtungs-übergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Fremdsprache

Politik/Gesellschaftslehre

Fach ...

Fachrichtungs-bezogener Lern-bereich

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Fach ...

Anlage 14 Blatt 2/2

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Übersicht über die Zuständigkeiten Stand: 11/2014

I. Berufsabschluss Fachdezernentin / Fachdezernent

Fachberaterin / Fachberater E-Mail-Adresse

Präsenz-tag

Kinderpfleger / in Grigo [email protected] Mo

Sozialhelfer / in Grigo [email protected] Mo

Heilerziehungshelfer / in Grigo [email protected] Mo

Servicekraft Grigo [email protected] Fr

II. Fachbereich / Fach Fachdezernen-

tin / Fachdezernent.

Fachberaterin / Fachberater

Deutsch Mensel [email protected] Mi Mathematik Ebbighausen [email protected] Mo Englisch Lehmkuhl [email protected] Do weitere Fremdsprachen Lehmkuhl [email protected]

Technik

Bau- und Holztechnik Mensel [email protected] Fr Elektrotechnik Klesper [email protected] Di Informationstechnik Ebbighausen [email protected] Di Metalltechnik / Konstruktions- und Fertigungstechnik

Ebbighausen [email protected] Di

Textiltechnik und Bekleidung Grigo [email protected] Fr Drucktechnik Mensel [email protected] Di Chemie/-technik Klesper [email protected] Di Biologie/-technik Grigo [email protected] Di Physik Ebbighausen [email protected] Fr

Wirtschaft und Verwal-tung Informationswirtschaft (WI, BF, TV)

Lehmkuhl [email protected] Mi

Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

Hornung [email protected] Mi

VWL Hornung [email protected] Mi

Ernährung und Haus-wirtschaft Ernährungslehre mit Chemie Grigo [email protected] Fr

Sozial- und Gesund-heitswesen

Erziehungswissenschaften Lastering [email protected] [email protected]

Fr Fr

Gesundheitswissenschaften Grigo [email protected] Fr Sportmedizin Lastering [email protected] Fr Gymnastik in Prävention und Rehabilitation

Lastering [email protected] Fr

Kosmetik Grigo [email protected] Fr

Gestaltung

Gestaltungslehre Klesper [email protected] Do

Anlage 15 Blatt 1/2

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Gestaltungstechnik Klesper [email protected] Do

Agrarwirtschaft Klesper [email protected] Fr

III. Fachbereiche der

Fachschule Fachdezer-nentin / Fachdezer-nent

Fachberaterin / Fachberater Präsenz-tag

Agrarwirtschaft Klesper [email protected] Fr

Ernährung und Haus-wirtschaft

Grigo [email protected] Fr

Gestaltung

Mode Grigo [email protected] Do Edelmetall Klesper [email protected] e Do

Sozialwesen

Sozialpädagogik Lastering [email protected] [email protected]

Fr

Heilerziehungspflege Lastering [email protected] [email protected]

Fr

Heilpädagogik Lastering [email protected] [email protected]

Fr

Familienpflege Lastering [email protected] [email protected]

Fr

Motopädie Lastering [email protected] Fr

Technik

Heizungs-, Lüftungs- und Kli-matechnik

Ebbighausen [email protected] Di

Sanitärbereich Ebbighausen [email protected] Fr Bautechnik Mensel [email protected] Fr Vermessungstechnik Mensel [email protected] Fr Bekleidungstechnik Grigo [email protected] Fr Kunststoff- und Kaut-schuktechnik

Klesper [email protected] Fr

Textiltechnik Grigo [email protected] Fr Chemietechnik Klesper [email protected] Di Galvanotechnik Mensel [email protected] Di Lebensmitteltechnik Grigo [email protected] Fr Elektrotechnik Mensel [email protected] Di

Technische Informatik Ebbighausen [email protected] [email protected]

Di

Kfz-Technik Ebbighausen [email protected] Di Maschinentechnik Ebbighausen [email protected] Di Drucktechnik Klesper [email protected] Di Feinwerktechnik Ebbighausen [email protected] Di Werkstofftechnik Ebbighausen [email protected] Di

Wirtschaft

Betriebswirtschaft Hornung [email protected] Fr Wirtschaftsinformatik Hornung [email protected] Mi

Aufbaubildungsgänge

Sozialwesen Lastering [email protected] Fr Betriebswirtschaftslehre Hornung [email protected] Fr

Anlage 15 Blatt 2/2