E-Learning Finanzkompetenz Begleitheft...2018/08/30  · SCHULDNERHILFE OÖ Stochofstr. , 4020 Linz,...

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SCHULDNERHILFE OÖ, Stockhofstraße 9, 4020 Linz, Telefon 0732/77 77 34, Fax 0732/77 77 58 22 www.schuldner-hilfe.at [email protected] Kursinhalte: Veränderungen der finanziellen Situation. Alarmzeichen bei Zahlungsschwierigkeiten erkennen. Wenn Schulden zur Exekution führen. Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten finden. Stand 2018 E-Learning Finanzkompetenz www.finanzkompetenz.at Inhalte in diesem Begleitheft: Einleitung & Wissenswertes zum E-Learning Kurs Vor- und Nachbereitung des E-Learning Kurses Beschreibung der Inhalte, Übungen & Lösungen Weiterführende Materialien & Links Schwierigkeitsgrad des Kurses Begleitheft zum E-Learning Kurs „Schuldenspirale und mögliche Lösungen“

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www.schuldner-hilfe.at [email protected]

Kursinhalte: Veränderungen der finanziellen Situation. Alarmzeichen bei Zahlungsschwierigkeiten erkennen. Wenn Schulden zur Exekution führen. Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten finden. Stand 2018

E-Learning Finanzkompetenz www.finanzkompetenz.at

Inhalte in diesem Begleitheft:• Einleitung & Wissenswertes zum E-Learning Kurs• Vor- und Nachbereitung des E-Learning Kurses• Beschreibung der Inhalte, Übungen & Lösungen• Weiterführende Materialien & Links• Schwierigkeitsgrad des Kurses

Begleitheftzum E-Learning Kurs „Schuldenspirale und mögliche Lösungen“

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Einleitung

• Mit diesem Begleitheft möchten wir Ihnen als Lehrkraft bzw. TrainerIn eine Hilfestel-lung bzw. praktische Arbeitsanleitung für das Bearbeiten des E-Learning Kurses „Schuldenspirale und mögliche Lösungen“ auf der Seite www.finanzkompetenz.at anbieten.

• Die Inhalte (Grafiken, Texte) dieses Kurses passen sich automatisch an die jeweilige Bildschirmgröße bzw. Auflösung in Ihrem Browser an.

Inhalte im BegleitheftSie finden hier:

• Informationen, wie Sie diesen E-Learning Kurs einsetzen können.

• Wichtige Bearbeitungshinweise und

Screenshots aller Seiten die im Kurs enthalten sind.

• Die richtigen Lösungen zu den Quizaufgaben und Übungen

• Spezielle Kennzeichnungen jeder einzelnen E-Learning Seite

• Weiterführende Weblinks

Spezielle Kennzeichnungen

• Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, sind alle Kursseiten inkl. Screenshots in diesem Begleitheft mit einer Kennzeich-nung versehen.

• Diese kleinen Piktogramme sollen es Ih-nen auf einen Blick ermöglichen, schnell zu erkennen, worum es auf einer Seite geht.

Einleitung und Wissenswertes zum BegleitheftAllgemeine Informationen für die Lehrkraft oder den/die TrainerIn

Weitere Infos auf www.finanzkompetenz.at

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Infos zum E-Learning Kurs „Schuldenspirale und Lösungen“

• Testen Sie bitte vorab, ob der E-Learning Kurs mit der vorhandenen EDV-Ausstat-tung läuft, indem Sie einige Seiten aufru-fen und Quizaufgaben durchnehmen.

• Für die Version „mit SprecherIn“ benöti-gen Sie für alle TeilnehmerInnen zusätz-lich Kopfhörer.

Kurseinstieg

• Zum E-Learning Kurs „Schuldenspirale und Lösungen“ gelangen Sie, indem Sie auf der Website www.finanzkompetenz.at unter den Menüpunkt E-Learning Kurse den folgenden Link anklicken: Umgang mit Geld, Absicherung: „Die Schuldenspi-rale und mögliche Lösungen“ (siehe Abbildung unten).

• Sie gelangen dann auf die Seite mit den Kursbeschreibungen. Dort können Sie nähere Details zum Kurs erfahren und auswählen, ob Sie diesen als Sprach- oder Nicht-Sprachversion nutzen wollen.

• Wenn Sie die Version mit SprecherIn wählen, werden die Inhalte vorgelesen. In der Version ohne SprecherIn kann der Kurs schneller durchgearbeitet werden, weil nicht darauf gewartet werden muss, bis jede Seite vollständig vorgelesen wurde.

Allgemeine Informationen für die Lehrkraft oder den/die TrainerIn

Die folgenden Kennzeichnungen werden in diesem Begleitheft verwendet:

Neue Inhalte lesen

Quizaufgaben & Tests

Richtige Lösungen

Eigene Einschätzung treffen

Recherche im Netz

Inhalte ausdrucken

Word Dokument bearbeiten

Kurselexikon nutzen

Tipps, wenn Sie Hilfe brauchen

• Falls Sie nach dem Durcharbeiten dieses Begleithefts noch Fragen haben, nutzen Sie die Technischen Hinweise und FAQs auf www.finanzkompetenz.at.

• Weiters können Sie die PDF Dokumente zur richtigen Handhabung der Kurse im Downloadbereich E-Learning auf der Web-site www.schuldner-hilfe.at nutzen.

• Sie können uns auch telefonisch unter 0732/77 77 34 DW 30 bzw. per Mail unter [email protected] erreichen, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zeit

• Um den Kurs in der Klasse/Gruppe durch-zuführen, planen Sie 50 Minuten ein.

Vorab zu klären

• Für die Durchführung des E-Learning Kurses wird pro SchülerIn ein Computer mit Internetzugang und aktuellem Web-browser (z.B. Internet Explorer, Firefox, Chrome) benötigt.

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• Das Passwort wird Ihnen danach per Mail innerhalb von 2 Werktagen zugeschickt.

• Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf www.finanzkompetenz.at unter dem Menüpunkt E-Learning > Pädagogenzimmer.

Bestätigung des E-Learning Kurses

• Nachdem der Kurs inkl. der Abschlussfra-gen erfolgreich durchgearbeitet wurde, kann man sich am Ende des Kurses nach Eingabe des eigenen Namens eine Bestä-tigung ausdrucken.

• Die ausgedruckten Bestätigungen können Sie z.B. nutzen, um sich einen Überblick zu verschaffen, wer den Kurs schon absol-viert hat.

• Sollte keine Druckmöglichkeit vor Ort bestehen bzw. wird der Kurs am Smart-phone/Tablet durchgenommen, dann kann von dieser Seite mit der Bestätigung auch ein Screenshot angefertigt werden.

Schwierigkeitsgrad dieses Kurses

• Dieser Kurs hat einen mittleren Schwierig-keitsgrad, weil es auch Rechercheaufgaben im Internet zu den Inhalten gibt.

Begleitheft als Download

• Dieses PDF-Begleitheft steht auf der Seite www.finanzkompetenz.at im Bereich „Pädagogenzimmer“ zum Download be-reit.

• Es kann Ihnen in der Vorbereitung bzw. beim Durcharbeiten mit der Klasse bzw. Gruppe helfen, darf aber nicht an SchülerInnen weitergegeben werden.

• Das Begleitheft beinhaltet Screenshots der einzelnen Seiten, Lernhinweise, Lösungen zu Quizaufgaben u.v.m.

• Der Download des Begleitheftes im Pä-dagogenzimmer ist durch ein Passwort geschützt und nur für Lehrkräfte und Trai-nerInnen nach einmaliger Registrierung zugänglich.

• Um das Passwort zu erhalten, müssen Sie sich einmalig telefonisch unter der Num-

Allgemeine Informationen für die Lehrkraft oder den/die TrainerInInfos zum E-Learning Kurs „Schuldenspirale und Lösungen“

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Inhalt: Startseite „Die Schuldenspirale und mögliche Lösungen“• Einstiegsseite zum E-Learning Kurs

Übung: • Lesen des Textes

Inhalt: SCHULDNERHILFE OÖ• Kennenlernen der Website der

SCHULDNERHILFE OÖ auf www.schuldner-hilfe.at

Übung: • Lesen des Textes

• Link zur SCHULDNERHILFE OÖ aufrufen

Inhalt: Navigation im Kurs• Auf dieser Seite wird die grundlegende

Navigation innerhalb des Kurses erklärt.

Übung: • Lesen des Textes

Inhalt: Kursinhalte• Auf dieser Seite werden dem/der

LernerIn die Kursinhalte erläutert.

• Hinweis auf das Kurslexikon

Übung: • Lesen des Textes

Es folgt auf der nächsten Seite: Teil A - Lebensveränderungen

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Inhalt: Rita und Klaus - eine Liebesgeschichte• Das Pärchen Rita & Klaus nach ihrem

gemeinsamen Einzug in eine neue Wohnung und den sich daraus ergebenden Lebensverän-derungen kennenlernen.

Übung: • Lesen der angegebenen Kurzbiografien

• Eine eigene Auswahl aus den Drop-Down Listen für beide Personen treffen

Inhalt: Finanzielle Lage• Eine Übersicht zur finanziellen Lage

von Rita und Klaus erhalten

Übung:• Lesen der eingeblendeten Einnahmen- und

Ausgabenpositionen und deren Zusammenset-zung

• Aus der Monatsbilanz heraus erkennen, wie sich das frei verfügbare Einkommen von Rita und Klaus von € 291,90 zusammensetzt.

Inhalt: Kontoübersicht Rita und Klaus• Der Autounfall von Klaus hat

schwerwiegende Folgen (Gelstrafe, Nachschulung, Führerscheinentzug, Arbeitslosigkeit).

• Der Kontoauszug zeigt die stark gestiegenen Ausgaben und die verringerten Einnahmen

Übung:• Lesen der eingeblendeten Ausgaben und

Einnahmen auf dem virtuellen Kontoauszug. • Änderungen des Kontostandes nachvollziehen.

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Inhalt -> Video: Mahnung• Rita findet die Mahnung des Elektrohändlers

Meier im gemeinsamen Postkasten

Übung:• Ansehen des Videos >

Achtung: Kopfhörer von Vorteil!

Inhalt -> Quiz: Die Schuldenspirale dreht sich• Auswirkungen kennenlernen, wenn

laufende Rechungen nicht mehr bezahlt werden können.

Übung:• Die sechs Bilder rechts mittels Drag & Drop

den gelb hinterlegten Aussagen richtig zuordnen.

Richtige Lösung:1. Möbelmax hat seine Forderung... => Bild Küche2. Fälligstellung vom Kredit ... => Bild Auto3. Das Konto ist mit € 2.174,34,-- ... => Bild Kontoauszug4. ... der monatlichen Fixkosten ... => Bild Gaszähler5. Die 2. Mahnung über € 654,25... => Bild Waschmaschine6. ...Rechnung über € 2.995,-- (Strafe...) => Bild Halt Polizei

Inhalt: Zum Schluss ein Scherbenhaufen• Finanzielle Lage des jungen Paares

analysieren

• Geänderte Einnahmensituation nach Klaus‘ Jobverlust nachvollziehen

• Erkennen, wieviel Geld noch zur Verfügung steht und dass sich infolge ihrer geänderten finanziellen Situation ein Minus von € 299,48 pro Monat anhäuft.

Übung:• Lesen des Textes

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

1.2.

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6.

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Teil B - Zahlungsschwierigkeiten, Exekution

Inhalt -> Quiz: Alarmzeichen• Alarmzeichen bei Zahlungs-

schwierigkeiten erkennen

Übung:• Die Sätze vervollständigen, indem die angege-

benen Wörter richtig eingetragen werden. Auf die exakte Schreibweise achten!

Richtige Lösung:Es gab keinen Spielraum mehr für .... Ihre monatlichen Einnahmen waren zu Gänze... ... indem Sie sich Geld von Freundinnen ... ... auf das nächste Monat verschoben ... noch mit der Bankomatkarte bezahlt...

Inhalt: GläubigerIn & SchuldnerIn• Begriffe GläubigerIn und SchuldnerIn

kennenlernen

• Details aus dem Vertrag zum Kauf einer Küche erfahren

Übung:• Lesen des Textes • Anleitung zum Quiz auf der folgenden

Seite erhalten

Inhalt -> Quiz: GläubigerIn & SchuldnerIn• Abfolge der Schritte beim Möbelkauf

mittels Ratenzahlung zwischen SchuldnerIn und GläubigerIn kennenlernen

Übung:• Mittels Drag & Drop die beiden Bilder und

die zwei Beträge an die richtige Stelle in den Kreislauf ziehen.

Richtige Lösung (unterstrichen):1. Das ist der Gläubiger => Logo von Möbel Max2. ...liefert die Küche an den Schuldner um € 4.990,--3. Das ist der Schuldner => Bild von Klaus4. ... 30 Monate lang .. an den Gläubiger .. => € 177,--

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Inhalt: Zahlungsverzug - das wird teuer!• Folgen bei Zahlungsverzug kennenlernen: Mah-

nungen, Einschaltung eines Inkassobüros bzw. einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes

• Bewusst machen, dass bei Zahlungsverzug auch sofort gerichtliche Schritte eingeleitet werden können.

Übung:• Recherche nach „Zahlungsverzug“ auf der

Seite der Arbeiterkammer OÖ www.arbeiterkammer.com

• Inhalte auf dieser Seite gut durchlesen

Inhalt: Wenn Schulden zur Exekution führen• Den in Österreich in der Praxis am

häufigsten vorkommenden Ablauf in einem Exekutionsfall kennenlernen.

Übung:• Lesen und nachvollziehen der einzelnen

Schritte

Inhalt: Es geht gleich zu Gericht• Die Schritte Mahnung, Inkassobüro und Rechts-

anwältin/Rechtsanwalt müssen nicht zwingend genutzt werden.

• Auf eine Forderung können (unter bestimmten Bedingungen) auch direkt gerichtliche Schritte eingeleitet werden => Nicht darauf verlassen, dass eine oder mehrere Mahnungen geschickt werden!

Übung:• Lesen und nachvollziehen der

einzelnen Schritte

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Inhalt -> Quiz: Konsequenzen bei Zahlungsverzug• Abfolge der Schritte selbst anwenden,

die Firmen bei Zahlungsverzug zur „Geldein-treibung“ meist setzen.

Übung:• Mittels Drag & Drop die vorgegebenen Schritte

in die richtige Reihenfolge bringen

Richtige Lösung (von oben nach unten):1. Mahnung2. Inkassobüro3. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt4. Gerichtliche Klage, Exekutionstitel5. Exekutionsantrag, Exekutionsbewilligung6. Gehaltspfändung, Fahrnisexekution, Zwangsversteigerung

Inhalt: Wichtige Begriffe und deren Bedeutung• Wichtige Begriffe auf dem „Weg von der

Schuld zur Exekution“ kennenlernen

Übung:• Auf die Begriffe klicken und die verlinkten

Beschreibungen im Kurslexikon durcharbeiten

Inhalt -> Quiz: Schuld und Exekution• Erkennen, welche Aussage mit welchem

Begriff zusammenhängt

Übung:• Per Drag & Drop die vorgegebenen Begriffe/

Icons den Aussagen richtig zuordnen

Richtige Lösung (unterstrichen):1. Der Betrag über dem Existenzminimum ... => Gehaltsexekution2. Ein Unternehmen, das von der Gläubigerin/dem Gläubiger

beauftragt wurde ... => Inkassobüro3. Sind alle bisherigen Schritte erfolglos geblieben, kann diese

eingebracht werden ... => Gerichtliche Klage4. Bewegliche Sachen wie z.B. Autos ... => Fahrnisexekution5. Wird häufig in der Praxis dreimal ... => MahnungAnmerkung: Die Reihenfolge der grau hinterlegten Aussagen ist in jedem Durchlauf unterschiedlich.

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Inhalt -> Video: Website www.schuldner-hilfe.at• Auf der Website der SCHULDNERHILFE OÖ

www.schuldner-hilfe.at aktiv nach Unterstützungsangeboten suchen.

Übung:• Ansehen des Videos >

Achtung: Kopfhörer von Vorteil!

Es folgt Teil C - Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten

Inhalt: Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten• Selbst aktiv werden, wenn bei zu

hohen Ausgaben und einem zu engen Haushaltsbudget Gefahr droht

• Die Website der SCHULDNERHILFE OÖ www.schuldner-hilfe.at nach Hilfestellungen und Tipps zu diesem Thema durchsuchen.

Übung:• Das vorbereitete Word-Dokument „Lösungs-

möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten“ herunterladen

• Die Fragen in diesem Dokument schriftlich beantworten und das Dokument ausdrucken

Inhalt: Mögliche Handlungsschritte• Weitere Handlungsschritte kennenlernen, die

bei Zahlungsschwierigkeiten helfen können.

Übung:• Lesen der nacheinander eingeblendeten

Aussagen

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Inhalt -> Quiz: Rita, Klaus und ihr Geld• Aussagen zu folgenden Themen

auf ihre Richtigkeit prüfen: Raten- und Teilzahlung, Haushaltsbudget, Überziehungsmöglichkeit am Konto, Budgetplanung

Übung:• Entscheiden und anklicken, ob die Aussagen

richtig oder falsch sind.

Richtige Lösungen:Ihr frei verfügbares Einkommen war zu knapp.Falsch: alle anderen Aussagen

Inhalt: Wir helfen Ihnen gerne weiter!• Bei finanziellen Alarmzeichen rechtzeitig

aktiv werden und den Gefahren ausweichen.

• SCHULDNERHILFE OÖ als Kontaktadresse bei finanziellen Problemen kennenlernen.

Übung:• Lesen des Textes

Inhalt: Das Wichtigste im Überblick• Das Wichtigste im Überblick

Übung:• Lesen des Textes

Inhalt: Weg zur Teilnahmebestätigung• Hinweis und Kontrolle der Voraussetzungen für

den internen Abschlusstest

Übung:• Lesen des Textes

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Inhalt: Ein letzter Check• Hinweis und Kontrolle der Voraussetzungen

für den internen Abschlusstest

Übung:• Lesen des Textes

Inhalt: Abschlusstest Schuldenspirale• Abschlusstest Schuldenspirale durchführen

Übung:• Die vorgegebenen Wörter an die richtige

Stelle in den Lückentext ziehen.

Richtige Lösung (unterstrichen):Die Mahnung, das Einschalten des Inkassobüros oder einer Rechts-anwaltskanzlei stellen häufige Schritte ...Bei der Fahrnisexekution werden bewegliche Sachen ...Das frei verfügbare Geld in einem ... aus den monatlichen Einnah-men minus den monatlichen Ausgaben.Bei Zahlungsverzug der Schuldnerin/des Schuldners ... Klage bei Gericht eingebracht werden.

Inhalt -> Teilnahmebestätigung• Anzeigen und Ausdrucken der eigenen

Teilnahmebestätigung zum E-Learning Kurs

Voraussetzung:• Erfolgreich durchgeführter Abschlusstest

• Eingabe der persönlichen Daten der Teilnehmerin/des Teilnehmers

Inhalt: www.finanzkompetenz.at• Hinweis auf ein weiteres E-Learning Lernange-

bot der SCHULDNERHILFE OÖ, die interaktiven Lernnuggets zu ausgewählten Themen.

Übung:• Lesen des Textes

• Link zu den Lernnuggets anklicken und z.B. ein Lernnugget ausprobieren, wenn der/die SchülerIn vorzeitig mit dem Kurs fertig gewor-den ist.

Beschreibung der Inhalte und Lösungen

Screenshot Kennzeichnung -> Inhalte -> Übung -> Lösung

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Kurslexikon

Begriff Erklärung

Außergerichtlicher Vergleich (Ausgleich)

Schuldenregulierung durch freiwilligen Teilverzicht mehrerer GläubigerInnen. In außergerichtlichen Verhandlungen wird den Gläubigerinnen bzw. Gläubigern ein Zahlungsvorschlag unterbreitet, den der/die SchuldnerIn leisten kann bzw. muss. Nur bei Zustimmung aller GläubigerInnen kommt ein außergerichtlicher Vergleich zustande. Bei fristgerechter Zahlung erlischt die Restschuld, ein allfälliger Exekutionstitel verliert seine Gültigkeit. Die entsprechenden Vereinbarungen sollten unbedingt schriftlich abgeschlossen werden.

Drittschuldner Darunter versteht man alle bezugsauszahlenden Stellen (z.B. ArbeitgeberIn, Arbeitsmarktservice, etc.), von denen ein Schuldner sein monatliches Einkommen bezieht. Durch gerichtliche Pfändung können Teile des Bezuges von diesen Stellen bis zur Höhe des Existenzminimums abgezogen werden. Der Drittschuldner ist ver-pflichtet, diese pfändbaren Teile an die Gläubiger zu überweisen und ist auch für deren richtige Berechnung verantwortlich.

Exekution Durchsetzung von Rechten, z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Woh-nung durch staatliche Zwangsgewalt. Die häufigsten Formen dieser gerichtlichen Art der Forderungsbetreibung sind die Fahrnisexekution durch den Gerichtsvoll-zieher, die Forderungsexekution und die Zwangsversteigerung von Liegenschaften.Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldner). Zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für den Schuldner und dessen Familie sind bei der Fahrnis- und Forderungsexekution gewisse Pfändungsgrenzen vorgeschrieben.

Exekutionsantrag/ Exekutionsbewilligung

Das Vorliegen einer rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheidung (Zahlungsbe-fehl, Urteil, Beschluss) stellt für den/die GläubigerIn den Exekutionstitel dar und ermöglicht ihr/ihm, eine Exekution zu beantragen. Mit dem Exekutionstitel kann der/die GläubigerIn mindestens 30 Jahre auf das Vermögen oder Einkommen der Schuldnerin/des Schuldners zugreifen.

Exekutionstitel Dieser ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung der Exeku-tion. Die bedeutendsten Exekutionstitel sind rechtskräftige Urteile und Zahlungsbe-fehle, gerichtliche Vergleiche und Aufkündigungen, notarielle Schuldanerkenntnisse sowie Rückstandsausweise der Finanzämter oder Krankenkassen.

ExekutorIn (GerichtsvollzieherIn)

Das ist ein/e Gerichtsbedienstete/r, die/der im Auftrag des Gerichts die Fahr-nisexekution (an beweglichen Sachen) vornimmt, d.h. wenn SchuldnerInnen zah-lungsunwillig oder -unfähig sind und ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Darüber hinaus beschreiben und schätzen sie Grundstücke und Gebäude für mög-liche Versteigerungen, notieren die InteressentInnen und übergeben schließlich die Immobilien den neuen EigentümerInnen. Außerdem legen sie Versteigerungstermine fest und führen öffentliche Versteigerungen durch. GerichtsvollzieherInnen dürfen nicht mit MitarbeiterInnen von Inkassobüros ver-wechselt werden. Inkassobüros dürfen keinerlei Zwang auf den/die SchuldnerIn ausüben, der/die ExekutorIn sehr wohl. Der/die ExekutorIn muss sich entsprechend ausweisen und darf die Wohnung sowie die/den Verpflichtete/n selbst nach Geld und anderen pfändbaren Gegenständen durchsuchen. In dieser Tätigkeit darf der/die ExekutorIn nicht behindert werden. Sie/Er kann auch die gewaltsame Öffnung einer versperrten Wohnung veranlassen. Beschwerden gegen offenbar unrechtmäßiges Verhalten der Gerichtsvollzieherin/des Gerichts-vollziehers können beim zuständigen Bezirksgericht formlos eingebracht werden.

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Fahrnisexekution Bei der Fahrnisexekution werden bewegliche Sachen, die sich in Gewahrsam der Schuldnerin/des Schuldners befinden, gepfändet. Dazu erscheint ein/eine GerichtsvollzieherIn (ExekutorIn) meist unangemeldet in der Wohnung und nimmt pfändbare Gegenstände in das Pfändungsprotokoll auf. Der/die GerichtsvollzieherIn ist berechtigt, die Wohnung zu betreten und sich umzusehen. Pfändbar sind unter anderem Fernsehapparat, DVD-Player, Stereoanlagen, Fotoaus-rüstungen, Computer, Schmuck, Antiquitäten, Motorräder und Bargeld. Bei Autos ist die Möglichkeit eingeschränkt. Sie können nur dann gepfändet werden, wenn sie nicht zur Berufsausübung benötigt werden. Hat jedoch ein Auto einen hohen Wert zum Zeitpunkt der Pfändung, dann kann sehr wohl darauf zurückgegriffen werden. Stattdessen muss ein preisgünstigeres Fahrzeug angeschafft werden. Die gepfändeten Gegenstände bleiben grundsätzlich bei dem/der SchuldnerIn. Diese/r darf sie nicht entfernen noch sonst darüber verfügen. Bis zum Beginn der Zwangsversteigerung kann der/die SchuldnerIn ihre/seine Gegenstände durch Zah-lung der Schuld samt Zinsen und aufgelaufenen Exekutionskosten auslösen. Nicht gepfändet werden dürfen Gegenstände, die zu einer bescheidenen Lebens-führung notwendig sind, vor allem einfache Kleidung, Möbel und Elektrogeräte (z.B. Ofen, Kühlschrank). Auch Haustiere, zu denen eine gefühlsmäßige Bindung besteht, sind unpfändbar.

Gehaltsexekution Die Gehaltsexekution (umgangssprachlich bei ArbeiterInnen auch als Lohnexekution bezeichnet) ist die häufigste Eintreibungsform.

Bei einer Gehaltsexekution wird ein Teil des Gehalts/Lohns, des Arbeitslosenbe-zuges oder der Pension der Schuldnerin/des Schuldners zur Befriedigung der An-sprüche von Gläubigerinnen und Gläubigern herangezogen. Der andere Teil, das so genannte Existenzminimum, darf nicht gepfändet werden. Die Höhe dieses Betrages ist abhängig vom Nettoeinkommen und der Anzahl von Unterhaltspflichten.

Beispiel bei 14x Auszahlung pro Jahr (Stand 1.1.2018): Verdient eine alleinstehende Person € 1.400,--, dann würden € 343,70 von ihrem Gehalt gepfändet und sie hätte noch € 1.056,30 im Monat zur Verfügung. Bei einer Gehaltsexekution muss der/die ArbeitgeberIn den pfändbaren Betrag zu-rückbehalten und direkt an die GläubigerInnen abführen. Gehaltsexekutionen sind oftmals Anlass, dass arbeitssuchende Personen wesentlich schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt haben bzw. ArbeitnehmerInnen dadurch erst arbeitslos werden. Wei-ters stellen sie eine hohe Belastung für eine Familie/eine Beziehung dar, was nicht selten zu Trennung und Scheidung führt. Auch ein Abrutschen in die Kriminalität ist immer wieder der Fall.

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Gerichtliche Klage und Exekutionstitel

Schritte wie Mahnung, Inkassobüro und Rechtsanwältin/Rechtsanwalt fallen in den Bereich der außergerichtlichen Eintreibung. Sind sie erfolglos, ist mit der Einbrin-gung einer Klage bei Gericht zu rechnen.

Geldforderungen bis € 75.000,-- Bei Geldforderungen bis € 75.000,-- ist ein Mahnverfahren vorgesehen. Bei Klagen mit einem Streitwert bis zu € 15.000,--ist das örtliche Bezirksgericht zuständig. Über einem Betrag von € 15.000,-- ist die Klage beim zuständigen Landesgericht einzubringen.

Im Rahmen eines Mahnverfahrens wird das Gericht ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der/des Beklagten einen bedingten Zahlungsbefehl erlassen. Das Ge-richt prüft dabei nicht, ob der/die KlägerIn tatsächlich einen Anspruch hat. Ist die beklagte Person jedoch der Ansicht, dass sie den geforderten Betrag nicht schuldet, kann sie innerhalb von vier Wochen Einspruch dagegen erheben. Der Zahlungsbe-fehl tritt dann außer Kraft und das Gericht lädt die Parteien zur ersten mündlichen Verhandlung. In der Regel kommt es zu mehreren gerichtlichen Verhandlungen, in denen geklärt wird, ob der in der Klage erhobene Anspruch zu Recht besteht. Zum Schluss endet das Verfahren mit einem Urteil.

Geldforderungen über € 75.000,-- Übersteigt der Streitwert € 75.000,--, kommt es gleich bei Klagseinbringung zu einer Prüfung des Anspruchs und der/dem Beklagten wird entweder ein schrift-licher Auftrag zur Klagsbeantwortung oder eine Ladung zur vorbereitenden (ersten) Tagsatzung übermittelt.

Wird die Frist von der/dem Beklagten zur Klagsbeantwortung versäumt oder erscheint sie/er nicht zur Tagsatzung, erlässt der/die RichterIn auf Antrag der Gläu-bigerin/des Gläubigers ein Versäumungsurteil. Wird jedoch ein Widerspruch durch den/die SchuldnerIn erhoben, dann kommt es in der Regel zu mehreren mündlichen Streitverhandlungen, die mit einem Urteil abgeschlossen werden.

GläubigerIn Alle physischen und juristischen Personen, die beim Schuldner eine Forderung auf-grund eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses geltend machen. Im Exekutionsverfahren werden GläubigerInnen auch als "betreibende Parteien" bezeichnet.

Inkassobüro Immer häufiger lassen sich GläubigerInnen das Eintreiben von offenen Forderungen durch Inkassobüros abnehmen. Das vereinfacht zwar die Eintreibung für den/die GläubigerIn, für den/die SchuldnerIn hingegen ist besondere Vorsicht geboten, ab jetzt wird es teuer.

Das Inkassobüro versucht die Schulden durch schriftliche Zahlungsaufforderungen oder durch persönlichen Hausbesuch bei den Schuldnerinnen und Schuldnern einzutreiben. Sobald das Inkassobüro an die offenen Schulden erinnert, sollte unverzüglich Kontakt zur Gläubigerin/zum Gläubiger aufgenommen und ihr/ihm ein konkreter Zahlungsvorschlag (z.B. Ratenzahlung, etc.) übermittelt werden. SchuldnerInnen sind zur Bezahlung angemessener Inkassobürokosten verpflich-tet, sofern diese Kosten gesondert aufgeschlüsselt und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. MitarbeiterInnen von Inkassobüros sind verpflich-tet, sich als solche auszuweisen. Es muss ihnen kein Zutritt zur Wohnung gewährt werden. Sie dürfen keine Gegen-stände mitnehmen oder pfänden!

Konkurs(verfahren) Ein Konkursverfahren ist sowohl bei Unternehmern (Firmenkonkurs) als auch bei Nichtunternehmern (Privatkonkurs) möglich. Ziel des Konkursverfahrens ist bei Unternehmern, die bestmögliche Befriedigung der GläubigerInnen und Fortführung des Unternehmens. Bei natürlichen Personen soll es dem/der SchuldnerIn möglich sein, einen Teil der Schulden zu begleichen und sich dadurch von den restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

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Begriff Erklärung

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Kuckuck Umgangssprachliche Bezeichnung für die Pfändungsmarke des Gerichtsvollziehers. Diese Marken, die den Bundesadler als Merkmal haben, wurden auf die gepfändeten Gegenstände aufgeklebt und durften nicht eigenmächtig entfernt werden. Aktu-ell wird die Pfändungsmarke meist nicht mehr geklebt sondern die zu pfändenen Gegestände in ein Pfändungsprotokoll eingetragen. https://de.wikipedia.org/wiki/Pfandsiegel

Kulanz(-lösung) Schuldenregulierung durch freiwilliges Entgegenkommen der Gläubigerin/des Gläu-bigers ohne entsprechenden Rechtsanspruch der Schuldnerin/des Schuldners, z.B. durch Stundung, Zinsensenkung oder Teilverzicht (siehe auch Vergleich).Häufig ist es für den/die GläubigerIn aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Schuld-nerin/des Schuldners günstiger, auf einen Teil seiner Ansprüche zu verzichten, wenn dadurch wenigstens eine teilweise Rückzahlung ermöglicht wird.

Lohnexekution Umgangssprachlicher Begriff für Gehaltsexekution.

Mahnspesen Angemessene Mahnspesen können von dem/der GläubigerIn verrechnet werden, wenn man sich im ursprünglichen Vertrag (Kaufvertrag, allgemeine Geschäftsbedin-gungen etc.) mit der Verrechnung von Mahnspesen einverstanden erklärt hat oder wenn man schuldhaft mit der Zahlung in Verzug gekommen ist. Diese Mahnspesen sind dann auch zu bezahlen.

Mahnung Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Mahnschreiben zu schicken! Wer glaubt, dass bis zur dritten Mahnung nichts passieren kann, irrt sich. Mahnungen sind grundsätzlich vor Einbringen einer Klage bei Gericht nicht zwingend notwendig. In den meisten Mahnungen werden neben den ursprünglichen Schulden Mahnspe-sen oder auch Rechtsanwaltskosten verrechnet und eingefordert. Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten sind in angemessener Höhe zu bezahlen, soweit sie zweck-entsprechend sind. Weiters hat das Unternehmen bei Zahlungsverzug Anspruch auf Verzugszinsen. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen 4 %.

Privatkonkurs Umgangssprachliche Bezeichnung für das gerichtliche Schuldenregulierungsverfah-ren.Dieses ist im Gegensatz zum Firmenkonkurs nur für Personen geeignet, die kein Unternehmen betreiben. Ziel dieses Verfahrens ist es, dem/der redlichen Schuld-nerIn die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn durch Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung zu bieten. Ein-leitungshindernisse und Mitwirkungspflichten sollen den Missbrauch dieses Verfah-rens verhindern, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung steht daher nur redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern offen.

Quote Als Quote bezeichnet man ganz allgemein den Teilbetrag eines Ganzen, der in Prozent angegeben wird. Bei Schuldenregulierungen (gerichtlich wie außergericht-lich) wird mit der Quote angegeben, wieviel Prozent der Gesamtforderung der/die SchuldnerIn an den/die GläubigerIn leistet. Eine Quote von z.B. 20 % würde bedeuten, dass vom offenen Betrag 20 % bezahlt werden und die Gläubiger auf die restlichen 80 % verzichten.

Ratenvereinbarung Darunter versteht man einen Vertrag über die Begleichung einer Verbindlichkeit in Teilbeträgen. Dies wird meist dann vereinbart, wenn die gesamte Forderung nicht auf einmal bezahlt werden kann. Durch die meist relativ hohe Zinsenbelastung liegt eine vergleichsweise teure Finanzierungsform vor.Üblicherweise wird mit einer Ratenvereinbarung auch ein sogenannter Terminver-lust vereinbart, das heißt: Wird eine Rate nicht bezahlt, werden automatisch alle Raten auf einmal fällig. Daher sollten bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich Verhandlungen mit den Gläubigern bezüglich neuer Ratenvereinbarungen unter Anpassung an geänderte Verhältnisse aufgenommen werden.

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Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt

Als letzten Schritt vor einer gerichtlichen Klage können GläubigerInnen häufig eine Anwältin/einen Anwalt einschalten, um die Schulden mit allen angefallenen Neben-kosten unter Androhung einer Klage einzufordern. Das ist die letzte Möglichkeit, vor einem Gerichtsverfahren mit dem/der GläubigerIn in Kontakt zu treten. Häufig haben sich ursprünglich geringe Schulden jetzt vervielfacht:

Offene Forderung der Gläubigerin/des Gläubigers + Zinsen + Verzugszinsen + Mahnspesen + Inkassokosten + Rechtsanwaltshonorar

Restschuldbefreiung Nach erfolgreicher Erfüllung eines Schuldenregulierungsverfahrens (außergericht-licher Ausgleich, Zwangsausgleich, Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren) wird der/die SchuldnerIn von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit. Im Detail bedeutet das für den Zwangsausgleich, den Zahlungsplan und das Abschöp-fungsverfahren, dass der noch offene Betrag nicht mehr eingeklagt werden kann, aber dennoch als Naturalobligation weiter besteht und vom Schuldner auch wirk-sam bezahlt werden kann.

Schulden „Schulden haben“ bedeutet allgemein, dass eine bestimmte, in Geld messbare Leistung erbracht werden muss.

Schulden können viele Namen haben, wie z.B.: > Kontoüberzug > Kredit > Leasingraten > Mietrückstände > Verzugszinsen > Versandhausraten > Steuernachzahlung > Gehaltsvorschuss > unbezahlte Telefon- und Stromrechnungen > fällige Versicherungsprämien und vieles mehr.

Schulden haben“ bedeutet jedoch auch, dass der/die GläubigerIn ihre/seine Forde-rung notfalls mit gerichtlicher Klage und GerichtsvollzieherIn oder Lohn-/Gehalts-pfändung durchsetzen kann.

SchuldnerIn Diese Person ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem/der Gläubige-rIn eine Leistung zu erbringen.

Stundung (Zahlungsaufschub)

Vereinbarung zwischen GläubigerIn und SchuldnerIn mit der die Fälligkeit oder lediglich die Möglichkeit der Geltendmachung einer Forderung durch den/die Gläu-bigerIn auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. In der Praxis wird meist eine reine Stundung vereinbart, ohne die Fälligkeit der Forderung zu beeinflussen. Der/die GläubigerIn stimmt nur der späteren Zahlung der Forderung zu, die Forderung selbst bleibt fällig; der/die GläubigerIn verzich-tet für den Stundungszeitraum auf die gerichtliche Geltendmachung durch Klage oder Exekution. Eine Stundung empfiehlt sich zur Überbrückung von kurzfristigen Zahlungsproblemen. Je nach Vereinbarung werden die ausgesetzten Raten entwe-der auf die folgenden Raten aufgeteilt und erhöhen damit die weiteren Zahlungen, oder sie werden in der ursprünglichen Höhe, aber eben später bezahlt. In jedem Fall erhöht sich die Gesamtbelastung, der/die SchuldnerIn zahlt mehr für seine offenen Schulden. Daher ist von einer Stundung abzuraten, wenn sie nicht zur Über-brückung von Zahlungsengpässen ausreicht und das Problem nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

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Tilgung Die regelmäßig ratenweise oder einmalig gänzliche Rückzahlung einer Geldschuld. Bei Darlehen erfolgt die Tilgung oder Rückzahlung entweder durch Tilgungsraten (Kapitalsraten) oder durch Annuitäten (Pauschalraten).

a) Tilgungsraten Tilgungsraten beinhalten nur den zur Rückzahlung fälligen Kapitalbetrag, die Zinsen sind zu den jeweiligen Zinsterminen gesondert zu bezahlen.

b) Annuitäten Annuitäten beinhalten neben dem zur Rückzahlung fälligen Kapitalbetrag auch die Zinsen. Da Annuitäten durch die ganze Darlehenszeit gleich bleiben, lediglich die letzte Rate ist geringfügig größer oder kleiner, ist am Beginn der Darlehenslaufzeit der Zinsanteil größer und der Tilgungsanteil kleiner, am Ende jedoch umgekehrt, da anfangs die kontokorrentmäßigen Zinsen aus einem größeren Schuldrest berechnet werden.

Überschuldung Überschuldung liegt dann vor, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um Fixkosten und Schuldenrückzahlungen zu leisten sowie den Lebensunterhalt zu bestreiten. Überschuldet ist man, wenn nach Abzug von Miete, Strom- und Heizkosten, Tele-fongebühren, Zahlung von Versicherungsbeiträgen und notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt der Rest des monatlichen Einkommens nicht mehr für die zu zahlenden Raten, also die Verzinsung und Rückzahlung der Schulden ausreicht.

Umschuldung Bei einer Umschuldung wird ein Kredit aufgenommen, um bereits bestehende Schulden bei anderen Gläubigerinnen/Gläubigern zahlen zu können.Häufiges Ziel von Umschuldungen ist das Erzielen günstigerer Konditionen (Zinsen, Gesamtbelastung, Ratenhöhe, Wechsel oder Verringerung der Sicherheiten etc.) oder die Zusammenlegung verschiedenster Schulden auf einen einzigen Kreditgeber. Doch vor allem die in Zeitungsannoncen angebotenen Umschuldungen halten meist nicht das, was das Inserat verspricht. Sie sind meist teuer, da die Zinssätze in der Regel hoch sind und auch eine Provision an den/die KreditvermittlerIn zu zahlen ist. Als Form der Schuldenregulierung ist eine Umschuldung nur zweckmäßig, wenn sie in einen umfassenden und durchdachten Zahlungsplan eingebettet ist. An der aktuellen Schuldenhöhe ändert nämlich auch eine Umschuldung nichts.

Verbraucherkredit Verbraucherkredite sind Finanzierungen, bei denen der/die KreditnehmerIn eine natürliche oder juristische Person ist, die zu einem Zweck handelt, der nicht zum Betrieb ihres Unternehmens dient. Unter dem Begriff Verbraucherkredit sind sowohl Kreditgeschäfte (Gewährung von Geldkrediten und Gelddarlehen) als auch Bauspargeschäfte (Vergabe von Bauspardarlehen) zu verstehen. Betroffen sind alle Finanzierungen an Verbraucher. Ausnahme: Reparaturdarlehen

Vergleich Vertrag zur Klärung streitiger, zweifelhafter oder uneinbringlicher Rechte unter beiderseitigem Nachgeben. Für beide Parteien zermürbende Schuldenprobleme können durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich (häufig auch als Aus-gleich bezeichnet) geregelt werden. Der/die SchuldnerIn verpflichtet sich dabei, eine reduzierte Leistung bei Restschuldverzicht zu erbringen. Vor Gericht oder bei einem Notar in Form eines vollstreckbaren Notariatsaktes geschlossene Vergleiche bilden Exekutionstitel. Außergerichtliche Vergleiche müssen notfalls im Zivilprozess durchgesetzt werden.

Verschuldung Verschuldung liegt vor, wenn Schulden vorhanden sind, aber problemlos zurückbe-zahlt werden können.

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Vertragsgebühr Staatliche Gebühr, die bei Abschluss eines Kredit- oder Darlehensvertrages anfallen kann. Gebührenpflicht entsteht bei: - Darlehen zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Schuldscheines - Krediten: Kundin/Kunde bietet an, Annahme durch Bank - zum Zeitpunkt des Versands der Annahme durch die Bank - Bank bietet an, Kundin/Kunde nimmt an - bei Einlangen des Gegenbriefes.

Zahlungsverzug Erbringt ein Unternehmen eine Leistung und wird diese in Rechnung gestellt, ist der/die KäuferIn sofort zur Zahlung verpflichtet, außer es wird ausdrücklich an-deres vereinbart. Eine solche Vereinbarung über das Fälligkeitskeitsdatum/des Zahlungsziels wird in der Regel bei Vertragsabschluss geschlossen bzw. an eine bestimmte Leistung geknüpft (z.B. binnen zwei Wochen nach Lieferung).

Ein Zahlungsverzug tritt also immer nach Ablauf der Zahlungsfrist/des Zahlungsziels ein. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die sofortige Klage möglich, üblicherweise wird der/die KäuferIn bei Zahlungsverzug jedoch mittels Mahnschreiben vom Unter-nehmen an die Zahlung erinnert.

Zwangsversteigerung Bei der Exekution von unbeweglichem Vermögen ist vor allem die Zwangsversteige-rung von Liegenschaften (mitsamt den darauf befindlichen Bauten) von Bedeutung. Zwangsweise Verwertung einer Liegenschaft (Haus, Grundstück, Wohnung) der/des Verpflichteten zwecks Befriedigung der betreibenden GläubigerInnen aus dem Erlös.

Um der/dem Verpflichteten Gelegenheit zur Abwendung der Versteigerung zu geben bzw. eine größtmögliche Zahl von Bietern aufmerksam zu machen, muss zwischen der Exekutionsbewilligung und dem Versteigerungstermin ein Zeitraum von minde-stens drei Monaten liegen.

Nach der Versteigerung können die bisherigen Eigentümer notfalls mit staatlicher Zwangsgewalt aus der Liegenschaft entfernt werden, in besonderen Härtefällen kann das Gericht auf Antrag einen Räumungsaufschub gewähren.

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Download: Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten

E-Learning Finanzkompetenz Die Schuldenspirale und mögliche Lösungen

Lösungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten Gehen Sie im Internet auf die Homepage der SCHULDNERHILFE OÖ unter der Adresse www.schuldner-hilfe.at. Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Hilfe der Homepage. Speichern Sie das ausgefüllte Blatt unter Ihrem Namen am Desktop ab.

1. Welche Beratungsangebote bietet die SCHULDNERHILFE OÖ?

2. Wie werden betroffene Personen bei Zahlungsschwierigkeiten durch die SCHULDNERHILFE OÖ unterstützt?

3. Ist die Beratung in der SCHULDNERHILFE OÖ mit Kosten für die Hilfesuchenden verbunden?

4. Wo hat die SCHULDNERHILFE OÖ Beratungsstandorte?Wie sind die Öffnungszeiten, zu denen die Beratung stattfindet?

5. Wie kann man mit der SCHULDNERHILFE OÖ in Kontakt treten?

6. Welche Geld-Tipps finden Sie auf der Website zu folgenden Themen? Lesen Sie diese aufmerksam durch.

o Mit Vollgas in die Schuldenfalle.o Von Zeit zu Zeit die Fixkosten überprüfen.o Auf Pump kaufen, bis die Luft weg bleibt.o Haushalten mit Geld. o Kontoüberziehung. o Bei ersten ernsten Geldproblemen.

Welche FAQ für junge Menschen?

o Was ist bei einer Ratenzahlung zu beachten? o Ich habe eine Geldstrafe bekommen – was soll ich tun?

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Weiterführende Links

Website Erklärung

www.konsumentenfragen.at/ konsumentenfragen/Fuer_die_ Schule/Unterrichtsmaterialien/ Arbeitsanweisung

Material zur Weiterarbeit zum freien Download (Methodenbeschreibungen, Arbeitsblätter, Hintergrundinformationen, etc.).Inhalte, die von der SCHULDNERHILFE OÖ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erarbeitet wurden.

www.schuldner-hilfe.at Website der SCHULDNERHILFE OÖ

www.finanztraining.at Informationen über die Ausbildung zur/zum zertifi-zierten €uro-FinanztrainerIn, zum OÖ Finanzführer-schein ADVANCED special und zu Finanzworkshops für Jugendliche und Erwachsene.

www.finanzkompetenz.at E-Learning Kursangebot der SCHULDNERHILFE OÖ

http://www.schuldner-hilfe.at/cms/index.php?menuid=20&downloadi-d=180&reporeid=0

SCHULDNERHILFE OÖ Haushaltsbuch zum Herunterladen als Excel-Datei

https://ooe.arbeiterkammer.at/index.html

Website der Arbeiterkammer Oberösterreich mit weiterführenden Informationen zum Zahlungsverzug in Verbindung mit Inkassobüro.

www.help.gv.at HELP.gv.at ist eine behördenübergreifende Plattform im Internet, die Sie – ausgehend von konkreten Lebenssituationen - über Amtswege in Österreich informiert und teilweise deren elektronische Erledigung zulässt.

http://handy.arbeiterkammer.at/tarifrechner

Handytarifrechner der AK Österreich. Auf dieser Seite erhält man nach Abgleich des eigenen Telefonieverhaltens den jeweils besten Tarif als Ergebnis.

http://geizhals.at/ Preisvergleiche durchführen und dadurch die eigenen Ausgaben bei einem Einkauf senken