E2008 VE-0300- Festwochen der Alten MusikDie Pflege der Alten Musik ist seither das Kernstück der...

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Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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  • Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

  • Abkürzungsverzeichnis

    LRH Landesrechnungshof

    LRHG Landesrechnungshofgesetz

    GuV Gewinn- und Verlustrechnung

    MKK Meister- und Kammerkonzerte

    TirLRHG Tiroler Landesrechnungshofgesetz

    LGBl. Landesgesetzblatt

    LKA Landeskontrollamt

    UGB Unternehmensgesetzbuch

    Auskünfte

    Landesrechnungshof

    A-6010 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3

    Telefon: 0512/508-3030

    Fax: 0512/508-3035

    E-mail: [email protected]

    Erstellt: Feber 2008 – März 2008

    Herstellung: Landesrechnungshof

    Redaktion: Landesrechnungshof

    Herausgegeben: VE-0300/9, 03.11.2008

  • Inhaltsverzeichnis

    1. Einleitung ................................................................................................................................1 2. Zuständigkeiten - Politik und Verwaltung ................................................................................2 3. Die Festwochen GmbH im Überblick ......................................................................................4

    3.1 Entwicklung.....................................................................................................................4 3.2 Tätigkeiten und Betrieb der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ...............6

    3.2.1 Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ..............................................6 3.2.2 Internationale Sommerakademie für Alte Musik ......................................................8 3.2.3 Meister- und Kammerkonzerte.................................................................................8

    3.3 Der Betrieb der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ................................10 4. Die Organe der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ........................................10

    4.1 Die Generalversammlung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH .........11 4.2 Der Aufsichtsrat der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH.........................12

    5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ....................................16 5.1 Rechnungswesen .........................................................................................................16 5.2 Entwicklung...................................................................................................................18

    6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ........................................22 6.1 Kartengebarung ............................................................................................................25 6.2 Subventionen bzw. Mittel zur Abgangsdeckung ...........................................................35 6.3 Sponsorenerlöse...........................................................................................................39

    7. Die Aufwendungen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ............................41 7.1. Einzelne Aufwandspositionen......................................................................................41 7.2. Aufwendungen für einzelne Veranstaltungsbereiche ..................................................45 7.3. Personalaufwendungen ...............................................................................................50

    7.3.1 Geschäftsführerin...................................................................................................50 7.3.2 Personal der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH .............................56 7.3.3 Künstlerischer Leiter ..............................................................................................57

    7.4 Werbung, Presse, Publikationen ..................................................................................58 7.5 Die Räumlichkeiten der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ...................59

    8. Strategische Überlegungen...................................................................................................61 9. Schlussbemerkungen............................................................................................................67

    10. Empfehlungen nach Art. 69 Abs. 4 TLO ................................................................................68

    Anhang Stellungnahme der Regierung

  • Bericht über die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    1. Einleitung

    Prüfzuständigkeit Gem. Art. 67 Abs. 4 lit. c der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. 1988/61 idgF, bzw. § 1 Abs. 1 lit. c TirLRHG, LGBl. 2003/18, obliegt dem LRH Tirol die Prüfung der Gebarung von Unternehmen,

    - an denen das Land Tirol allein oder gemeinsam mit anderen prüfungsunterworfenen Rechtsträgern mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder

    - die das Land Tirol allein oder gemeinsam mit anderen prü-fungsunterworfenen Rechtsträgern betreibt.

    Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (Festwochen GmbH) wurde im Jahr 2000 gegründet. Ihre zentrale Aufgabe liegt in der Veranstaltung der jährlichen „Innsbrucker Festwochen der Alten Musik“, eines Musikfestivals in den Monaten Juli und August, das Opernaufführungen, Konzerte und ein Rahmenprogramm umfasst. Die Ursprünge dieser Veranstaltungen gehen auf die 1960-er Jahre zurück, vor der Gründung der GmbH waren die Festwochen als Verein organisiert.

    Die Gesellschafter der Festwochen GmbH sind das Land Tirol und die Stadt Innsbruck. Die Stammeinlage des Landes Tirol beträgt zwei Drittel des Stammkapitals. Demnach ist die Prüfzuständigkeit des LRH für die Festwochen GmbH gegeben.

    Prüfauftrag Der LRHD erteilte den Prüfauftrag am 15.02.2008.

    Prüfungs-durchführung

    Zwei Prüforgane des LRH nahmen insbesondere Einsicht in Buch-führungs- und Verwaltungsunterlagen (Verträge, Schriftverkehr, udgl.). Hauptprüfungszeitraum war das zum Zeitpunkt der Einschau letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, das Jahr 2006. Soweit es möglich war, wurde auch das Jahr 2007 in die Prüfung mitein-bezogen.

    Prüfungsumfang Die Prüfung des LRH befasste sich mit dem Betrieb der Festwochen

  • 2. Zuständigkeiten - Politik und Verwaltung

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    GmbH, insbesondere mit der rechtmäßigen, sparsamen, wirtschaft-lichen und zweckmäßigen Verwendung der Mittel.

    Der LRH verzichtete auf eine detaillierte Prüfung der Geschäfts-bereiche

    - Internationale Sommerakademie für Alte Musik und

    - Meister- und Kammerkonzerte (MKK).

    gemeinsamer Bericht von Land Tirol und Stadt Innsbruck aus dem Jahr 2002

    In diesem Zusammenhang wird auf den im Jahr 2002 von der Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck sowie dem (damaligen) LKA des Landes Tirol gemeinsam erstellten Bericht über die Prüfung der Neugründung der Festwochen GmbH hingewiesen. Der Schwer-punkt dieser Prüfung lag auf den rechtlichen und finanziellen Vor-gängen der Auflösung des Vereins Festwochen der Alten Musik und der Neugründung der Festwochen GmbH.

    Hinweis Der LRH weist daraufhin, dass alle in diesem Bericht gewählten per-sonenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform gewählt wer-den und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

    2. Zuständigkeiten - Politik und Verwaltung

    politische Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die Beteiligung des Landes Tirol an der Fest-wochen GmbH liegt bei dem für kulturelle Angelegenheiten zu-ständigen Regierungsmitglied, das auch das Land Tirol in der Gene-ralversammlung der Festwochen GmbH zu vertreten hat.

    Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO

    Da der Vertreter des Landes Tirol in der Generalversammlung durch einen Kollegialbeschluss der Landesregierung bestimmt wird, erfor-dert eine allfällige Änderung der Ressortzuständigkeit von Regie-rungsmitgliedern auch eine entsprechende Beschlussfassung betreffend der Vertretung in der Generalversammlung. Dies ist in der Vergangenheit nicht durchgängig erfolgt, der LRH empfiehlt daher eine den jeweils aktuellen Ressortzuständigkeiten entsprechende Beschlussfassung der Landesregierung.

    Stellungnahme der Regierung

    Die Landesregierung hat bereits anlässlich ihrer Neuwahl – also schon ca. sechs Wochen vor dem Einlangen des gegenständlichen Berichts – ganz generell die Frage der Erforderlichkeit eines

  • 2. Zuständigkeiten - Politik und Verwaltung

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    Regierungsbeschlusses für die Wahrnehmung der Eigentümerinte-ressen des Landes Tirol in Unternehmen und Gesellschaften ge-prüft. Sie vermag die vom Landesrechnungshof vertretene Rechts-ansicht (Bejahung der Kollegialbeschlusspflicht) aus folgenden Überlegungen nicht zu teilen:

    Die Landesregierung ist nach § 1 der Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 14/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 48/2008, das oberste Organ in der Hoheits- und in der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes und hat ihre Auf-gaben nach dieser Geschäftsordnung zu besorgen. Die Aufgaben werden nach § 2 Abs. 1 und 2 durch die Geschäftsverteilung der Landesregierung (Anlage) den einzelnen Mitgliedern der Landesre-gierung zur Besorgung zugewiesen und sie haben die ihnen zuge-wiesenen Angelegenheiten, sofern sie nicht nach den Abs. 3 und 4 eines Kollegialbeschlusses bedürfen, im Namen der Landesregie-rung selbstständig zu besorgen (Ressortsystem).

    In der Z. 2 der von Frau Landesrätin Dr. Beate Palfrader zu besor-genden Aufgaben wird die Beteiligung des Landes Tirol an der Inns-brucker Festwochen der Alten Musik GmbH explizit angeführt, sodass ausschließlich sie die Eigentümerinteressen des Landes wahrzunehmen hat und in der Praxis auch wahr nimmt. Durch diese klare Regelung in der genannten verfassungsunmittelbaren Verord-nung stellt sich also im konkreten Fall die Frage einer Anwendung des § 2 Abs. 3 Z. 24 der Geschäftsordnung der Landesregierung gar nicht, wonach "Beteiligungen des Landes Tirol an erwerbswirt-schaftlichen Unternehmen und Gesellschaften .... sowie die Ent-sendung von Vertretern des Landes Tirol in Organe solcher juristischer Personen" eines Kollegialbeschlusses bedürfen, zumal die Person eindeutig konkretisiert ist und die Landesregierung auch gar nichts anderes beschließen dürfte.

    Replik Der Auffassung der Regierung steht nach Auffassung des LRH § 2 Abs. 3 Ziff. 24 der Geschäftsordnung der Tiroler Landesre-gierung entgegen, wonach die Entsendung von Vertretern des Landes Tirol in Organe von erwerbswirtschaftlichen Unterneh-men eines Kollegialbeschlusses bedarf. Gem. Abs. 5 leg.cit. hat in Angelegenheiten, die eines Kollegialbeschlusses bedürfen, das nach der Geschäftseinteilung zuständige Mitglied der Landesregierung einen Beschlussantrag zu stellen und den Beschluss der Landesregierung durchzuführen.

    Aus diesen Gründen hält der LRH seine Empfehlung aufrecht.

    Amt der Landesregierung

    Nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung obliegen die Angelegenheiten der Festwochen GmbH und damit

  • 3. Die Festwochen GmbH im Überblick

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    auch die Anweisung der finanziellen Mittel des Landes Tirol als GmbH - Gesellschafter der Abteilung Finanzen. Deren Zuständigkeit umfasst aufgrund einer „Generalklausel“ Beteiligungen des Landes Tirol sowie die Aufsicht über Unternehmen des Landes, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Abteilung fallen.

    Der Vorstand der mit Kulturagenden befassten Abteilung des Amtes ist Mitglied des Aufsichtsrates der Festwochen GmbH, sodass auf diesem Weg eine fachkompetente Mitgestaltung seitens der Landesverwaltung stattfinden kann. Zudem ist die Abteilung Kultur des Amtes zuständig für die Gewährung von Subventionen für einzelne Veranstaltungen der Festwochen GmbH.

    3. Die Festwochen GmbH im Überblick

    3.1 Entwicklung

    Ambraser Schlosskonzerte

    Seit 1963 finden die Ambraser Schlosskonzerte im Spanischen Saal von Schloss Ambras statt. Auf historischen Instrumenten werden Konzerte der Alten Musik gespielt.

    Unter „Alter Musik“ ist Musik aus der Zeit von 1500 bis 1750 zu ver-stehen, das Kernrepertoire der Alten Musik ist die Musik aus der Renaissance und dem Barock. In dieser Zeit haben Musikmeister als Hofmusiker in Innsbruck gewirkt, es fanden prunkvolle Opern-aufführungen im ersten freistehenden Theater im deutschen Sprach-raum statt, auch in prachtvollen Sälen und Kirchen wurde die Musik gepflegt. Zur Feier der 600-jährigen Zugehörigkeit Tirols zu Öster-reich knüpfte das erste Ambraser Schlosskonzert 1963 an diese Tradition an.

    Die Pflege der Alten Musik ist seither das Kernstück der Festwochen.

    Im Jahr 1969 wurde der Verein Ambraser Schlosskonzerte ge-gründet und einige Zeit später in Verein Festwochen der Alten Musik umbenannt.

    Gründung der Im Jahr 2000 wurde dieser Verein aufgelöst, das Land Tirol und die

  • 3. Die Festwochen GmbH im Überblick

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    Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    Stadt Innsbruck haben die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH gegründet. Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist im Firmenbuch beim Landesgericht Innsbruck unter der Firmenbuchnummer FN 203021k eingetragen.

    Das Stammkapital der Gesellschaft in der Höhe von € 36.000,-- ist zur Gänze einbezahlt und wird zu zwei Drittel vom Land Tirol (Stammeinlage von € 24.000,--) und zu einem Drittel von der Stadt Innsbruck (Stammeinlage von € 12.000,--) gehalten. In dem der Gesellschaftsgründung zugrunde liegenden Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 2.5.2000 wurde auch festgelegt, dass die von den Gesellschaftern geleisteten Zuschüsse im Verhältnis der Geschäftsanteile zu tragen sind.

    derzeitiges finanzielles Volumen

    Das finanzielle Volumen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH – bezogen auf die Höhe der Einnahmen – ist von ca. 2 Mio. € im Jahr 2002 auf ca. 3,1 Mio. € im Jahr 2006 gestiegen.

    Im Sinne der vereinbarten Drittelregelung leistet dass Land Tirol einen jährlichen Beitrag zum Betriebsabgang in der Höhe von ca. € 763.000,--, der Beitrag der Stadt Innsbruck zum Betriebsabgang beläuft sich auf jährlich € 381.500,--.

    Darüber hinaus subventionieren die Gesellschafter einzelne Veran-staltungen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH. Auch seitens des Bundes werden Subventionszahlungen geleistet.

    Insgesamt wird das Budget der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik zu ca. 70 % durch Subventionen gedeckt.

    Gemeinnützigkeit Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist gemeinnüt-zig. Sie strebt einen kostendeckenden Betrieb an. Ein Gewinn ist nicht auszuschütten, sondern vorzutragen oder einer Rücklage zu-zuführen.

    steuerliche Verhältnisse

    Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist von der Kör-perschaftssteuer befreit. Es erfolgt die Veranlagung zur Umsatz-steuer.

    Gesellschaftsvertrag Der Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2000 (Nachtrag vom 23.1.2001) wurde zuletzt mit einem Beschluss der Generalversammlung vom 22.4.2004 geändert. Damit wurden die im Kontrollamtsbericht aus dem Jahr 2002 kritisierten unklaren Bestimmungen betreffend den Aufsichtsrat neu festgelegt.

  • 3. Die Festwochen GmbH im Überblick

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    Gesellschaftszweck Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH bezweckt die Förderung von Kunst und Kultur.

    Unternehmens- gegenstand

    Der Gegenstand der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist die Pflege von Musik, besonders die Förderung Alter Musik. In Tirol entstandene und gepflegte Werke sollen dabei berücksichtigt werden. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes soll Folgendes:

    - kulturell, hochwertige Konzerte und Konzertreihen (Schloss-konzerte, Festwochen),

    - Opernproduktionen und spezielle Aufführungen (Fest-wochen),

    - Kurse und Fachseminare (Sommerakademie)

    durchgeführt werden.

    3.2 Tätigkeiten und Betrieb

    der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist Veranstalterin:

    - der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik,

    - der Internationalen Sommerakademie und

    - der MKK.

    3.2.1 Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    Publikumsinteresse Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik konnten - ohne Berücksichtigung des Rahmenprogramms - im Jahr 2006 bei 19 Veranstaltungen insgesamt ca. 10.300 Besucher und im Jahr 2007 bei 18 Veranstaltungen ca. 9.600 Besucher verzeichnen. Die Aus-lastung der eintrittspflichtigen Veranstaltungen betrug in den letzten Jahre stets knapp über 90 %, zu den Gratisveranstaltungen des Rahmenprogramms kamen jährlich zumindest 23.300 Besucher.

    René Jacobs Seit 1991 gestaltet der Dirigent und Countertenor René Jacobs das

  • 3. Die Festwochen GmbH im Überblick

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    Opernprogramm der Festwochen, seit 1997 ist er der künstlerische Leiter der Festwochen. Sein Name ist eng mit den Festwochen ver-bunden.

    Oper In der Regel werden für die Festwochen zwei Opern produziert. Die insgesamt fünf bis sechs Aufführungen finden im August im Tiroler Landestheater (Großes Haus) statt. Dabei steht insbesondere die von René Jacobs produzierte Oper im Mittelpunkt des Interesses und stellt „das Besondere“ der Festwochen dar. Die „erste“ Oper wurde 2006 4-mal und 2007 3-mal gezeigt, die „zweite“ Oper hin-gegen jeweils nur 2-mal.

    Im Jahr 2006 haben ca. 4.820 Personen die Opernaufführungen besucht, im Jahr 2007 ist die Besucherzahl auf ca. 3.900 gesunken.

    Konzerte Das Konzertprogramm umfasst die Ambraser Schlosskonzerte, die im Juli im Spanischen Saal von Schloss Ambras stattfinden, und die Festwochen Konzerte, die im August zum Teil ebenfalls im Spani-schen Saal und darüber hinaus auch in anderen Räumlichkeiten wie dem Stift Stams, der Hofkirche, dem Dom zu St. Jakob in Innsbruck oder dem Congress Innsbruck aufgeführt werden.

    Die Ambraser Schlosskonzerte umfassen vier bis fünf Konzerte, die Besucherzahl stieg von 1.640 Personen im Jahr 2006 auf 1.840 Personen im Jahr 2007.

    Das Programm der Festwochen Konzerte ist umfangreicher, so wurden 2006 neun Konzerte von 3.819 Personen und 2007 acht Konzerte von 3.848 Personen besucht.

    Rahmenprogramm Etliche Angebote des Rahmenprogramms sollen bei freiem Eintritt ein breites Publikum ansprechen – so haben in den letzten Jahren jeweils

    - ein OpeRn Air - eine Freiluftübertragung einer Opernauf-führung,

    - ein Renaissancefest auf Schloss Ambras,

    - Lunchkonzerte z.B. im Hofgarten,

    - musikalische Gottesdienste,

    - Opernprobenbesuche für Kinder und

    - ein Symposium für Fachleute und Interessierte

    stattgefunden. Die Gratisveranstaltungen wurden im Jahr 2006 von ca. 31.230 Personen besucht.

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    Für die Teilnahme an Schnupperkursen zur Einführung in die Alte Musik war eine Gebühr von € 20,-- zu entrichten, diverse Führungen wurden bei Vorlage einer Konzertkarte zu freiem oder ermäßigtem Eintritt angeboten.

    3.2.2 Internationale Sommerakademie für Alte Musik

    Die Internationale Sommerakademie für Alte Musik wird seit 1972 veranstaltet. In Kooperation zwischen dem Tiroler Landeskonser-vatorium, der Universität Mozarteum Salzburg und den Innsbrucker Festwochen finden Intensivkurse für Musiker statt, die sich unter Anleitung von Experten mit der Alten Musik beschäftigen und das Erlernte im Rahmen der Festwochen präsentieren. Ziel ist die Etab-lierung eines festen Ausbildungszentrums Alter Musik in Tirol, wobei insbesondere auf die Teilnahme von Tiroler Musikern Wert gelegt wird.

    Sommerakademie neu

    Nachdem in den Jahren 2005 und 2006 keine Sommerakademie veranstaltet wurde, sind 2007 die ersten Akademieprojekte mit neuer Ausrichtung gestartet. Es wurden das Innsbruck Festival Chorus als Vokalklasse mit 33 Teilnehmern und das Akademie-projekt Barockorchester mit 40 Teilnehmern veranstaltet.

    3.2.3 Meister- und Kammerkonzerte

    Diese beiden Konzertreihen finden jährlich in der Saison von Sep-tember/Oktober bis Mai statt. Der überwiegende Teil der Karten geht an Abonnenten, für den freien Kartenverkauf verbleibt daher nur ein kleines Kartenkontingent.

    Meisterkonzerte Die jeweils sieben Meisterkonzerte sind Konzerte von inter-nationalen Orchestern und finden im Congress Innsbruck statt.

    Kammerkonzerte Bei den jeweils acht Kammerkonzerten wird von Ensembles und Solisten Kammermusik dargeboten. Sie finden im Konzertsaal des Tiroler Landeskonservatoriums statt.

  • 3. Die Festwochen GmbH im Überblick

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    Abwicklung durch die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    Seit Herbst 2005 werden die MKK von der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH veranstaltet, bis dahin war die Stadt Innsbruck für ihre Abwicklung zuständig. Der grundsätzliche Beschluss zur Übernahme der MKK wurde in der Generalversammlung vom 27.6.2005 unter dem Vorbehalt, dass die damit verbundenen Kosten durch die Stadt Innsbruck getragen werden, gefasst; es dürfen somit für die Gesellschaft insgesamt sowie den Gesellschafter Land Tirol keine zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Vorgabe ist bisher auch erfüllt worden.

    Kritik Die Durchführung der MKK stellt eine Ausweitung des Tätigkeits-bereiches der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH dar, die für die Gesellschaft grundsätzlich mit einer Erhöhung des Finanzierungsbedarfs verbunden ist. Auch wenn im vorliegenden Fall eine Zusage des zweiten Gesellschafters für die Finanzierung der MKK vorliegt, wäre nach Ansicht des LRH für eine derartige Entscheidung seitens des Landes Tirol ein Kollegialbeschluss der Landesregierung notwendig gewesen.

    Finanzierung der MKK

    Entsprechend einem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Inns-bruck sowie Beschlüssen des Aufsichtsrates und der General-versammlung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH beträgt die jährliche Subvention der Stadt Innsbruck für die Durchführung der MKK € 107.600,--. Allfällige Defizite sind von der Stadt Innsbruck zu tragen. Der Geschäftsführerin wird für die Programmierung und Durchführung der MKK von der Stadt Innsbruck ein jährliches Pauschalentgelt in der Höhe von brutto € 10.000,-- bezahlt.

    Im Zuge der Übertragung der MKK an die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH hat die Stadt Innsbruck einmalig den Betrag von € 25.000,-- überwiesen, mit der Auflage, diese Summe als Finanzierungspolster für mögliche zukünftige Abgänge zu verwenden. Dieser Betrag ist in der Bilanz 2006 als „noch nicht widmungsgemäß verwendete Zuwendungen“ ausgewiesen.

    Das Land Tirol stellt der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH zur Durchführung der MKK nach Maßgabe der budgetären Mittel eine Subvention von jährlich € 14.500,-- zur Verfügung.

    Im Rechnungswesen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH stellen die MKK über ausdrücklichen Wunsch der Gesellschafter einen abgegrenzten Bereich dar. So werden die

  • 4. Die Organe der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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    Zahlungsvorgänge über separate Bankkonten und Kreditkarten abgewickelt, in der Buchhaltung sind eigene Aufwands- und Ertragskonten eingerichtet.

    3.3 Der Betrieb der Innsbrucker Festwochen

    der Alten Musik GmbH

    Personelle Ressourcen

    Der Betrieb der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist durch eine im Jahresverlauf sehr unterschiedliche Arbeitsintensität gekennzeichnet. So stellen die Sommermonate, in denen die Veranstaltungen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH stattfinden, sowie die unmittelbare Vorbereitungszeit die „Hochsaison“ dar, in der übrigen Zeit finden Planungs- und Organi-sationsarbeiten sowie der Kartenvorverkauf statt.

    Die Personalressourcen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH umfassen daher – neben der Geschäftsführerin – lediglich drei bzw. seit Herbst 2007 zwei Angestellte und damit ganzjährig konstant beschäftigte Bedienstete. Alle übrigen Mitarbeiter sind auf der Basis von befristeten freien Dienstverträgen oder Werkverträgen tätig, wodurch eine dem konkreten Arbeitsanfall entsprechende Flexibilität erreicht werden kann.

    Büroräume Das Büro der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH befindet sich seit 2005 in der Herzog-Friedrich-Straße in der Altstadt von Innsbruck. Zusätzlich zu den Arbeitsplätzen für das „Stammpersonal“ sind fünf bis sechs weitere Arbeitsplätze eingerichtet, die v. a. während der Festspielzeit von den zusätzlichen Mitarbeitern genutzt werden.

    4. Die Organe der Innsbrucker Festwochen der Alten

    Musik GmbH

    Organe Die Organe der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH sind:

    • der Geschäftsführer,

  • 4. Die Organe der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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    • der Aufsichtsrat und

    • die Generalversammlung.

    Die Ausführungen zur Geschäftsführerin der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH sind unter Pkt. 7.3.1. dargestellt.

    4.1 Die Generalversammlung der Innsbrucker Festwochen

    der Alten Musik GmbH

    Sitzungen Die Generalversammlung hat bisher zumindest zweimal pro Jahr stattgefunden, das erste Mal entsprechend dem gesetzlichen Erfor-dernis in den ersten acht Monaten jedes Jahres. In dieser Sitzung erfolgt die Genehmigung des Jahresabschlusses für das Vorjahr und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin.

    In der jeweils gegen Jahresende stattfindenden Generalversamm-lung wird v.a der Wirtschaftsplan für das folgende Jahr genehmigt; für diese Beschlussfassung wurde im Gesellschaftsvertrag Einstim-migkeit vorgeschrieben.

    Protokolle Protokolle über Beratung und Beschlüsse in der General-versammlung liegen vor. Der LRH hat in den stichprobenweise überprüften Fällen festgestellt, dass die Generalversammlung den erforderlichen Beschluss gefasst hat.

    Beschlussfassung Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag erfordert die Beschluss-fassung in der Generalversammlung die Anwesenheit von mindestens 50 % des Stammkapitals. Das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der geleisteten Stammeinlage. Die General-versammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, teilweise ist eine Mehrheit von Dreiviertel oder Einstimmigkeit erforderlich. Eine schriftliche Beschlussfassung in der Generalversammlung ist möglich, wenn kein Gesellschafter dagegen Einspruch erhebt.

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    4.2 Der Aufsichtsrat der Innsbrucker Festwochen

    der Alten Musik GmbH

    fakultativer Aufsichtrat Für die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH besteht keine gesetzliche Aufsichtsratspflicht. Es ist ein fakultativer Auf-sichtsrat eingerichtet.

    Aufsichtsräte Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Dem Land Tirol steht das Recht zu, vier Aufsichtsräte und unter diesen den Vor-sitzenden des Aufsichtsrates zu nominieren, zwei Aufsichtsräte sowie der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden werden von der Stadt Innsbruck nominiert.

    Für die Entsendung der Aufsichtsräte durch das Land Tirol lagen zum Zeitpunkt der Einschau durch den LRH aktuell gültige Regie-rungsbeschlüsse vor.

    Laut Firmenbuchauszug zum Stichtag 28.4.2008 waren folgende Aufsichtsräte bestellt:

    Vom Land Tirol:

    - Dr. Johannes Schweiger als Vorsitzender (Abteilung Justizi-ariat),

    - Dr. Thomas Juen (Abteilung Kultur),

    - Mag. Günther Zangerl (Büro des damaligen Kulturlandes-rates) und

    - Diplomkaufmann Günter Zoller (Abteilung Finanzen).

    Von der Stadt Innsbruck:

    - Mag. Birgit Neu als Stellvertreterin des Vorsitzenden (Kultur-amt) und

    - Mag. Johannes Verdross (Finanzverwaltung)

    Für die Tätigkeit im Aufsichtsrat wird von der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH kein Entgelt geleistet.

    Funktionsperiode Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates dauert drei Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

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    Sitzungen Die Aufsichtsratssitzungen finden grundsätzlich entsprechend dem gesetzlichen Erfordernis einmal pro Quartal statt.

    Beschlussfähigkeit Der Aufsichtsrat ist laut Gesellschaftsvertrag beschlussfähig, wenn mindestens vier Aufsichtsräte anwesend sind und der Vorsitzende oder der Stellvertreter einer dieser Anwesenden ist. Seine Beschlüsse fasst der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Umlaufbeschlüsse sind möglich.

    Berichtspflicht Laut GmbHG umfasst die Berichtspflicht der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat u.a. den Jahresbericht und die Quartalsberichte, die schriftlich zu erstatten und auf Verlangen des Aufsichtsrates münd-lich zu erläutern sind.

    Zur Ausgestaltung dieser Berichtspflichten führt der Kommentar von Koppensteiner zum GmbHG wie folgt aus:

    Jahresbericht Der Jahresbericht betrifft:

    - künftige Fragen der Geschäftspolitik wie die konkreten Ziele, die zur Zielerreichung erforderlichen Mittel und die Art und Weise der Mittelbeschaffung sowie,

    - künftige Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, dargestellt in Form einer Vorschaurechnung. Diese soll getrennt nach den Quartalen die Planbilanz, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und die Plan-Geldfluss-rechnung umfassen.

    Quartalsbericht Die Quartalsberichte stellen den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungen dar.

    In der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH wird die Berichtspflicht an den Aufsichtsrat abgesehen vom Wirtschaftsplan in der Regel mündlich wahrgenommen. Schriftliche Quartalsberichte werden nicht erstellt.

    Zustimmung des Aufsichtsrates

    Der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen laut Gesellschafts-vertrag folgende Geschäfte:

    - Investitionen im künstlerischen Bereich über € 30.000,-- in einem Geschäftsjahr,

    - Investitionen im nicht-künstlerischen Bereich über € 10.000,--,

  • 4. Die Organe der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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    - Werkverträge und freie Dienstverträge, im Einzelnen je über € 10.000,-- und

    - der Abschluss und die Auflösung von Verträgen mit künst-lerischen Leitern.

    Praxis In der Praxis gilt die Zustimmung für alle im Wirtschaftsplan enthal-tenen Aufwendungen - auch für jene über dem Schwellenwert - mit der Zustimmung zum Wirtschaftsplan als erteilt. Die Konten des Wirtschaftsplans wurden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

    Der Wirtschaftsplan stellt die für die verschiedenen Veranstaltungs-bereiche geplanten Ausgaben und erwarteten Einnahmen dar; angefügt sind auch detaillierte Budgets für einzelne Veranstal-tungen, einschließlich der Einzelhonorare für Mitwirkende der Opernaufführungen, die in etlichen Fällen über € 10.000,-- liegen.

    Ist die finanzielle Bedeckung im Wirtschaftsplan gegeben, wird keine gesonderte Zustimmung für die als zustimmungspflichtig normierten Geschäfte eingeholt und vom Aufsichtsrat auch nicht eingefordert. Ein Zustimmungserfordernis ist nur dann gegeben, wenn der Wirtschaftsplan insgesamt in Frage gestellt ist oder der vor-gegebene Budgetrahmen nur durch eine Reduktion des vorge-sehenen Leistungsumfangs gehalten werden kann.

    Diese Praxis für das Zustimmungsverfahren des Aufsichtsrates hat zur Folge, dass der Aufsichtsrat nicht konkret zu einzelnen Rechts-geschäften seine Zustimmung erteilt; lediglich dem Abschluss des Vertrages mit dem künstlerischen Leiter wurde im Wege eines Um-laufbeschlusses zugestimmt.

    Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO

    Nach Ansicht des LRH soll das Zustimmungserfordernis des Auf-sichtsrates als ein sinnvolles Instrument seiner grundsätzlichen Überwachungsfunktion gestaltet sein und vom Aufsichtsrat auch entsprechend wahrgenommen werden. In der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist die Information des Aufsichtsrates durch die detaillierte Gestaltung des Wirtschaftsplanes zwar gegeben und sollte auch weiterhin erfolgen, das normierte Zustimmungserfordernis wird – zumindest in formeller Hinsicht - aber nicht erfüllt.

    Der LRH empfiehlt daher eine Neuregelung des Zustimmungs-erfordernisses des Aufsichtsrates im Sinne einer Einschränkung auf Geschäfte von größerem finanziellem Ausmaß und in der Folge auch eine entsprechende Wahrnehmung durch den Aufsichtsrat.

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    Stellungnahme der Regierung

    Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes bezüglich einer Neu-regelung der Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrates wird darauf hingewiesen, dass sich der Aufsichtsrat nicht mit jedem zustimmungspflichtigen Vorgang individuell beschäftigen muss. Zulässig sind auch so genannte Vorratsbeschlüsse, dh Entschei-dungen, mit denen durch Zweck und Umfang konkretisierte Geschäfte, deren Einzelheiten aber noch nicht feststehen, im Vor-aus genehmigt werden (Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, § 30j Rn. 23).

    Wie auch der Landesrechnungshof einräumt, werden im Wirtschaftsplan zustimmungspflichtige Geschäfte detailliert dar-gestellt. Der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates wurde daher mit der Genehmigung der jährlichen Wirtschaftspläne auch in formeller Hinsicht Rechnung getragen. Zu der vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Einschränkung der Zustimmungserfordernisse auf Geschäfte von größerem finanziellen Ausmaß ist festzuhalten, dass laut Gesellschaftsvertrag schon bisher zB Investitionen im künstleri-schen Bereich erst ab einem Schwellenwert von € 30.000.- pro Geschäftsjahr der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Eine Erhöhung dieser Wertgrenzen würde die bisherigen Kontroll-rechte und Pflichten des Aufsichtsrates einschränken. Dazu kommt, dass die erhöhten Wertgrenzen auch jene Investitionen umfassen würden, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht bereits im Wirtschaftsplan enthalten sind und mit diesem genehmigt werden, sondern über die während des laufenden Geschäftsjahres ent-schieden werden muss.

    Replik Für den LRH stellt sich weniger die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von „Vorratsbeschlüssen“, sondern nach der Wahrung der Kontrollfunktion des Aufsichtsrates. Nach den ursprünglichen Intentionen des Gesellschaftsvertrages war davon auszugehen, dass die Wertgrenze von € 30.000.-- kaum einmal überschritten werden würde. Durch die geänderten Verhältnisse sollte diese den ursprünglichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Richtig ist, dass sich diese Empfehlung an die Gesellschaft richtet. Die Landesregierung ist aber insoweit auch Ansprechpartner, als die Vertreter des Landes in den Gesellschaftsorganen dafür Sorgen können, dass diese Empfehlung umgesetzt werden kann.

    Geschäftsordnung Laut Gesellschaftsvertrag hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäfts-ordnung zu geben. Die bestehende Geschäftsordnung war zum

  • 5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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    Zeitpunkt der Einschau des LRH nicht wie vorgesehen von allen Aufsichtratsmitgliedern unterfertigt. Einige Mitglieder eines früheren Aufsichtsrates haben der Geschäftsordnung per E-Mail zugestimmt.

    Anregung Der LRH regt daher an, diesen Formalerfordernissen in Hinkunft Rechnung zu tragen.

    Stellungnahme der Regierung

    Der Anregung des Landesrechnungshofes wird Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat hat eine neue Geschäftsordnung beschlossen, die von der Generalversammlung bereits am 6. August 2008 genehmigt wurde. Die neue Geschäftsordnung wird auch in der nächsten Sit-zung des Aufsichtsrates - schon aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung der Zusammensetzung - von allen Mitgliedern unterfertigt. Im Übrigen stellt es für sich genommen keinen Mangel dar, wenn einige Mitglieder des Aufsichtrates der Geschäftsordnung nur per E-Mail zugestimmt haben. Nach § 4 Abs. 1 des Signatur-gesetzes erfüllt nämlich eine qualifizierte elektronische Signatur das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift. Ob eine solche vorlag oder nicht, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.

    Replik Wenn die Regierung auf die Möglichkeit einer elektronischen Signatur verweist, verwundert doch der Hinweis auf eine fehlende diesbezügliche Feststellung im Rohbericht. Da dem LRH immer wieder unter Hinweis auf den Datenschutz Zugriffe auf Datenverarbeitungssysteme verwehrt werden, ist er nicht in der Lage den E-mail-Verkehr von Aufsichtsratmitgliedern auf das Vorhandensein einer elektronischen Signatur zu überprüfen. Dem LRH ist nicht bekannt, dass diese im Landesbereich verwendet wird.

    5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der

    Alten Musik GmbH

    5.1 Rechnungswesen

    Der Jahresabschluss der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH, die als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 1 HGB einzustufen ist, wird von einem Innsbrucker

  • 5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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    Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen aus der im Betrieb geführten Buchhaltung erstellt.

    Die Kontierung der Belege erfolgt durch die Geschäftsführerin und wird durch eine externe Buchhalterin kontrolliert.

    Kontengliederung Die Gliederung der Aufwands- und Erlöskonten orientiert sich im Wesentlichen an den einzelnen Veranstaltungsbereichen. So werden die Aufwendungen für

    • die Opern,

    • die Konzerte,

    • die Sommerakademie,

    • Werbung, Presse, Publikationen,

    • Verwaltung – Veranstaltungen,

    • Verwaltung – Management,

    • den Freundeskreis und

    • die MKK

    auf getrennten Konten ausgewiesen.

    Korrespondierend mit der Gliederung der Aufwandskonten werden auch die Erlöse aus Subventionen sowie Abo- und Kartenverkäufen für die MKK gesondert verbucht. Die Kartenerlöse für die einzelnen Veranstaltungen der Festwochen werden zwar nicht auf getrennten Konten verbucht, die entsprechenden Informationen darüber ergeben sich aber aus den Unterlagen des Kartenverkaufs.

    Budgetsaldenlisten Auf der Grundlage der dargestellten Kontengliederung werden jährlich Budgetsaldenlisten für die einzelnen Veranstaltungsbereiche erstellt. Die Budgetsaldenlisten betreffend die Aufwendungen für die Opern bzw. die Konzerte der Festwochen oder die MKK dürfen aber nicht im Sinne einer vollständigen Kostenrechnung interpretiert werden, da nicht alle Aufwandspositionen auf diese „Kostenstellen“ umgelegt werden. Insbesondere werden die Aufwendungen für Werbung, Presse und Publikationen nicht zur Gänze den einzelnen Veranstaltungsbereichen zugeordnet.

    Eine gesonderte - im betriebswirtschaftlichen Sinn definierte - eigene Kostenrechnung wird für die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH nicht erstellt.

    Wirtschaftspläne In diesem Zusammenhang verweist der LRH auch auf die in den

  • 5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    18

    Wirtschaftsplänen ausgewiesenen Zahlen. In aktuellen Wirtschafts-plänen werden zu Vergleichszwecken auch Zahlen für vergangene Jahre unter der jeweiligen Überschrift „Rechnungsabschluss“ darge-stellt, wobei der LRH festgestellt hat, dass diese Zahlen nicht durch-gängig mit den Salden des Jahresabschlusses übereinstimmen.

    Anregung Zur Vermeidung von Missinterpretationen wird daher angeregt, die Beträge der Jahresabschlüsse auch in die Wirtschaftspläne zu übertragen und damit eine durchgängige Übereinstimmung der Rechenwerke zu erzielen. Weiters verweist der LRH auf die Einhal-tung einer betriebswirtschaftlich üblichen Terminologie. So wird z.B. im Wirtschaftsplan unter dem Begriff „Kosten“ für die Oper „Don Giovanni“ ein saldierter Betrag von Aufwendungen und Erlösen aus dem Verkauf der Produktion ausgewiesen, um die „Nettobelastung“ der Gesellschaft darzustellen. „Kosten“ und „Erlöse“ bzw. „Aufwen-dungen“ und „Erträge“ sollten jedoch klar getrennt dargestellt bzw. ein saldierter Betrag als solcher bezeichnet werden.

    Stellungnahme der Innsbrucker Festwochen GmbH

    Der Aufsichtsrat beschäftigt sich jährlich bei der Vorlage der Bilanz mit dem nicht zu überbrückenden Unterschied zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bilanz mit allen finanztechnischen und buchhaltärischen Mitteln der Darstellung (Abschreibung, Abgren-zung usw.) und der Notwendigkeit bei einem hoch subventionierten Kulturbetrieb einer übersichtlichen Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Die Rechenwerke können nicht zu 100% übereingestimmt werden. Die derzeit gewählte Darstellung ermöglicht dem Aufsichtsrat optimale Einsicht in die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft über den Zeitrum von einer Subventionsperiode.

    Zudem soll an dieser Stelle zum Bereich Koproduktion angemerkt werden, dass die Darstellung der finanziellen Last und Aufteilung einer Koproduktion eine besondere Schwierigkeit mit sich bringt und bisher am besten immer mündlich in der jeweiligen Aufsichtsrats-sitzung gelöst wurde. Jedenfalls ergibt sich die Notwendigkeit, die einnahmen- und ausgabenseitigen Konten der Gesellschaft mit-einander zu vergleichen, um die tatsächliche finanzielle Last für die Gesellschaft richtig darzustellen.

    5.2 Entwicklung

    Die folgende Darstellung zeigt Positionen der Bilanzen sowie GuV von 2001 bis 2006; der endgültige Jahresabschluss 2007 lag zum

  • 5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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    Zeitpunkt der Einschau noch nicht vor.

    Im Jahresabschluss 2006 konnten erstmals seit Gründung der Gesellschaft die Verlustvorträge (im Jahr 2005 in der Höhe von € 94.588,--) zur Gänze abgebaut und ein Bilanzgewinn von € 101.430,-- ausgewiesen werden.

    Bei einer Interpretation der Jahresabschlüsse der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist zu berücksichtigen, dass diese seit Herbst 2005 um die MKK „erweitert“ wurde, wobei im Jahr 2005 noch nicht das gesamte finanzielle Volumen (Aufwendungen und Erträge) bei der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH abgerechnet wurde. Für das Jahr 2006 stellt sich die Gebarung der MKK folgendermaßen dar (Beträge in €):

    MKK 2006

    Summe Aufwendungen 605.990,--

    Abo- und Kartenerträge 548.910,--

    Subventionen 107.798,--

    Summe Erträge 656.708,--

    „Überschuss“ 50.718,--

    Der im Jahr 2006 ausgewiesene Bilanzgewinn von € 101.430,-- ist daher zu 50 % auf den „Überschuss“ aus der Abwicklung der MKK zurückzuführen.

    Bilanzen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (in €)

    AKTIVA

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Anlagevermögen 143.611 122.997 93.870 84.411 278.636 395.861

    Immat. Vermögensgegenstände 632 474 316 431 195

    Sachanlagen 143.611 122.365 93.396 84.095 278.205 395.666

    Umlaufvermögen 250.217 127.881 163.093 77.903 430.983 705.588

    Vorräte 1.742 2.214 2.906 1.593

  • 5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

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    AKTIVA

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Umlaufvermögen 250.217 127.881 163.093 77.903 430.983 705.588

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26.089 36.954 18.002 15.599 21.014 15.146

    sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 18.617 71.418 3.700 15.105 94.648 33.385

    Kassenbestand 205.512 19.509 139.648 44.986 312.415 655.465

    Rechnungsabgrenzungsposten 4.938 765 635 717 4.670

    Summe 393.828 255.817 257.728 162.949 710.336 1.106.118

    PASSIVA

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Eigenkapital 51.640 22.107 -11.157 -59.966 -58.588 137.430

    Nennkapital 36.000 36.000 36.000 36.000 36.000 36.000

    Bilanzgewinn 15.640 -13.893 -47.157 -95.966 -94.588 101.430

    Subventionen und Zuschüsse 143.610 122.997 93.869 84.411 278.636 395.860

    Rückstellungen 3.769 4.631 12.841 10.594 15.962 16.273

    Verbindlichkeiten 133.546 29.565 61.454 37.885 52.385 67.978

    Rechnungsabgrenzungsposten 61.262 76.517 100.720 90.025 421.941 488.577

    Summe 393.828 255.817 257.728 162.949 710.336 1.106.118 GuV der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (in €)

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Subventionen 1.372.266 1.330.372 1.444.016 1.449.426 1.323.564 1.461.168

    Umsatzerlöse 645.981 501.384 507.326 564.092 766.720 1.514.154

    sonstige betriebliche Erträge 35.162 109.186 89.227 60.377 104.580 158.408

    übrige 10.856 75.754 55.179 37.619 47.534 42.403

    Auflösung v. Investitionszuschüssen 24.306 33.432 34.048 22.758 57.046 116.005

    Betriebsleistung 2.053.409 1.940.942 2.040.569 2.073.895 2.194.864 3.133.730

    Aufwendungen f. Material u. sonst. bezog. Herstellungsleistungen 1.131.463 966.128 929.792 970.941 1.070.236 1.549.536

    Materialaufwand 154.184 116.237 88.580 195.804 30.243 75.939

    Aufwendungen für bezogene Leistungen 977.279 849.891 841.213 775.137 1.039.992 1.473.597

    Personalaufwand 238.282 260.233 318.685 388.014 365.597 419.596

    Löhne und Gehälter 190.582 160.464 207.138 261.933 243.421 317.127

    Freie Dienstnehmer 52.854 54.925 57.283 45.286 20.017

    Aufwend. f. Abfert. u. Mitarbeitervorsorgekassen 11.178 3.703

  • 5. Die Gebarung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    21

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Aufwend. f. Soz. abg. sowie v. Entgelt abhäng. Abg. u. Pflichtbeitr. 47.701 46.915 56.623 68.799 65.711 78.749

    Abschreibungen 24.306 37.000 35.504 23.528 55.589 116.005

    sonstige betrieb. Aufwendungen 644.854 707.982 790.148 740.480 702.760 857.418

    Steuern, soweit nicht Einkommen und Ertrag 746 2.821 14.378 16.666 32.575 53.530

    übrige 644.108 705.161 775.770 723.814 670.185 803.889

    Betriebsergebnis 14.503 -30.401 -33.561 -49.068 683 191.175

    sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.151 939 308 283 698 4.843

    Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14 71 11 24 2 0

    Finanzerfolg 1.137 868 297 259 695 4.843

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15.640 -29.533 -33.264 -48.809 1.378 196.018

    Jahresüberschuss/-fehlbetrag 15.640 -29.533 -33.264 -48.809 1.378 196.018

    Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus Vorjahr 15.640 -13.893 -47.157 -95.966 -94.588

    Bilanzgewinn/-verlust 15.640 -13.893 -47.157 -95.966 -94.588 101.430

    Eigendeckungsgrad Die aus den Jahresabschlüssen abgeleitete Kennzahl des Eigen-deckungsgrades setzt die Aufwendungen in Relation zu den erwirt-schafteten Erträgen, d.h. den Erlösen ohne öffentliche Subventio-nen.

    Eigendeckungsgrad (in €)

    2001 2002 2003 2004 2005 2006 2006 ohne MKK

    Erlöse ohne Subventionen 615.940 597.751 591.632 611.170 620.029 1.439.332 890.422

    Aufwendungen 2.014.599 1.934.343 2.038.625 2.099.435 2.138.593 2.826.550 2.220.560

    Eigendeckungsgrad in % 31% 31% 29% 29% 29% 51% 40%

    Während die Jahre 2001 bis 2005 einen vergleichsweise konstanten Wert des Eigendeckungsgrades um ca. 30 % - und damit einen Subventionsanteil von ca. 70 % - zeigen, ist der Eigendeckungsgrad im Jahr 2006 auf ca. 51 % bzw. ohne Berücksichtigung der MKK auf 40 % deutlich angestiegen. Die Ursache für dieses Ergebnis des

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    22

    Jahres 2006 liegt zum einen im Erlös aus dem Verkauf der Produktion „Don Giovanni“ an das Festspielhaus Baden-Baden und der Fernsehrechte an dieser Produktion an den Südwestrundfunk sowie einer einmaligen zusätzlichen Sponsorleistung einiger Unternehmen der Baubranche.

    Stellungnahme der Innsbrucker Festwochen GmbH

    Hierzu ist anzumerken, dass im Sinne einer jahresübergreifenden Saison (2006-2007) kein Überschuss für die Reihe erwirtschaftet wurde, sondern Gelder im Herbst 2006 für ein besonders aufwändi-ges Konzert im März 2007 (Sir John Eliot Gardiner – Die Jahres-zeiten) „angespart“ wurde.

    6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten

    Musik GmbH

    Betriebsleistung Die Summe der Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH wird in der GuV als Betriebsleistung bezeichnet. Diese hat seit 2001 um mehr als 50 % zugenommen und betrug 2006 € 3.133.730,--.

    Entwicklung der Betriebsleistung 2001 - 2006

    Entwicklung Betriebsleistung

    -500.000

    1.000.0001.500.0002.000.0002.500.0003.000.0003.500.000

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Jahre

    in €

    Subventionen

    Umsatzerlöse

    sonstige betrieblicheErträgeBetriebsleistung

    Erträge MKK Wie bereits unter Pkt. 5.2 dargestellt, ist auch bei der Entwicklung

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    23

    der Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH die Erweiterung um die MKK zu berücksichtigen.

    Im Jahr 2005 betrugen die Erträge betreffend die MKK € 284.256,--, im Jahr 2006 – also dem ersten „vollständigen“ Abrechnungsjahr für die MKK - € 656.708,-- und somit ca. 21 % der gesamten Betriebs-leistung.

    Die MKK sind von der Stadt Innsbruck zu finanzieren (s. Ausführun-gen Pkt. 3.2.3); die vom Land Tirol pro Saison gewährte Subvention beträgt € 14.500,--, wobei die Subvention für die Saison 2005/2006 zur Gänze im Jahr 2005 und die Subvention für die Saison 2006/2007 zur Gänze im Jahr 2007 verbucht wurden. Daher „fehlt“ im Jahresabschluss 2006 die Subvention des Landes Tirol für die MKK.

    Erlöse MKK (in €)

    2005 2006

    Abo- und Kartenerträge 208.921 548.910

    Subventionen 75.335 107.798

    Summe Erlöse 284.256 656.708

    Entwicklung ohne MKK

    Zur besseren Vergleichbarkeit wird im Folgenden die Entwicklung der Betriebsleistung ohne die Erträge durch die MKK dargestellt:

    Entwicklung der Betriebsleistung 2001 - 2006 ohne MKK

    Entwicklung Betriebsleistung

    0

    500000

    1000000

    1500000

    2000000

    2500000

    3000000

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Jahre

    in €

    Subventionen

    Umsatzerlöse

    sonstige betrieblicheErträgeBetriebsleistung

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    24

    Verteilung der Erträge 2006 (ohne MKK)

    58%

    36%

    6%

    Subventionen

    Umsatzerlöse

    sonstige betrieblicheE t ä

    Umsatzerlöse Die stärksten Veränderungen zeigen sich ab dem Jahr 2005 bei den Umsatzerlösen sowie den Subventionen.

    Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen:

    • die Eintrittsgelder (2004 und 2005 in der Höhe von ca. € 380.000,--) und

    • die Sponsorenerlöse (2005 ca. € 160.000,--)

    im Verhältnis von ca. 2/3 zu 1/3.

    Im Jahr 2006 wurde das Ergebnis zum einen durch den Verkauf der Produktion „Don Giovanni“ an das Festspielhaus Baden-Baden und der Fernsehrechte an den Südwestrundfunk, wodurch insgesamt ein Erlös in der Höhe von € 253.050,-- erzielt wurde, beeinflusst. Zudem konnten die Sponsorenerlöse auf € 283.000,-- erhöht werden. Damit wurden die Umsatzerlöse im Jahr 2006:

    • zu 26 % durch den Verkauf der Produktion „Don Giovanni“,

    • zu 30 % durch Sponsoren und

    • „nur“ zu 41 % durch Eintrittsgelder

    erzielt.

    Subventionen Da der in der Position „Subventionen“ in der GuV ausgewiesene Betrag nicht die volle Höhe der erhaltenen Subventionszahlungen umfasst (s. Ausführungen unter Pkt. 6.2), ist die Darstellung in der GuV nur bedingt für eine Interpretation geeignet. Unter Zugrunde-legung der gesamten Subventionszahlungen zeigt sich, dass die Subventionen kontinuierlich gestiegen sind und im Jahr 2006 - bei

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    25

    nomineller Betrachtung - um ca. 10 % über dem Betrag von 2001 lagen.

    Der Anteil der Subventionen an der gesamten Betriebsleistung liegt generell bei ca. 70 %, wobei im Jahr 2006 durch die gestiegenen Umsatzerlöse der Subventionsanteil auf ca. 58 % gesunken ist.

    sonstige betriebliche Erträge

    Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen ca. 5 % der Betriebs-leistung dar und umfassen u.a. die Beiträge aus dem Freundeskreis sowie die Auflösung aus Investitionszuschüssen.

    6.1 Kartengebarung

    Vorstellungen Die Anzahl der einzelnen Vorstellungen im Rahmen des Musik-festivals variiert jährlich in geringem Ausmaß.

    Anzahl der Vorstellungen 2006 2007 2008

    Ambraser Schlosskonzerte 4 Konzerte 5 Konzerte 4 Konzerte

    Festwochen-Konzerte 9 Konzerte 8 Konzerte 12 Konzerte

    Opern:

    Mozart, Don Giovanni 4 Vorstellungen

    Mozart, Il Re pastore 2 Vorstellungen

    Telemann, Der geduldige Sokrates 3 Vorstellungen

    Händel, Acis and Galatea 2 Vorstellungen

    Händel, Belshazzar 3 Vorstellungen

    Pasquini, Sant Agnese 2 Vorstellungen

    Anzahl Besucher Die Anzahl der Besucher verteilt sich auf die einzelnen Veranstal-tungsbereiche wie folgt:

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    26

    Anzahl der Besucher

    2006 2007

    Anzahl in % Anzahl in %

    Ambraser Schlosskonzerte 1.640 15,95% 1.841 19,21%

    Festwochen-Konzerte 3.819 37,14% 3.848 40,14%

    Opernaufführungen 4.824 46,91% 3.897 40,65%

    Summe Besucher 10.283 100,00% 9.586 100,00%

    Die Ambraser Schlosskonzerte stellen den „kleinsten“ Bereich der Festwochen dar, über 80 % der Besucher kommen zu den Fest-wochen Konzerten und den Opernaufführungen.

    Kartenerlöse Auch die Verteilung der Kartenerlöse (jeweils ohne USt.) auf die einzelnen Veranstaltungsbereiche spiegelt im Wesentlichen diese Situation wider. So wurden durch die Ambraser Schlosskonzerte in den Jahren 2006 und 2007 zwischen ca. 11 % und 13 % der Kar-tenerlöse erzielt, der Anteil der Festwochen Konzerte an den Kar-tenerlösen lag bei ca. 25 %, die Opernaufführungen erzielten mit ca. 60 % den größten Anteil an den Kartenerlösen.

    Kartenerlöse

    2006 2007

    Beträge in % Beträge in %

    Ambraser Schlosskonzerte € 42.679,00 10,69% € 44.648,00 12,87%

    Festwochen-Konzerte € 101.198,00 25,35% € 90.007,00 25,94%

    Sonstige Konzerte € 4.670,00 1,35%

    Summe Konzerte € 143.877,00 36,05% € 139.325,00 40,15%

    Opernaufführungen € 255.273,00 63,95% € 207.685,00 59,85%

    Summe Festwochen € 399.150,00 100,00% € 347.010,00 100,00%

    Kartenpreise Die Preise der Eintrittskarten sind vor allem abhängig vom Ver-anstaltungsort.

    Die Opernaufführungen finden im Tiroler Landestheater (Großes

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    27

    Haus) statt, die Kartenpreise liegen zwischen € 155,-- und € 10,--. Am teuersten sind dabei die Karten für die Premiere der ersten Oper (bis zu € 155,--), günstiger sind die weiteren Vorstellungen (bis zu € 135,--); die Karten für die zweite Oper sind generell billiger (bis zu € 90,--).

    Die Eintrittspreise für die Konzerte auf Schloss Ambras liegen für die Schlosskonzerte zwischen € 55,-- und € 20,-- und für die Fest-wochenkonzerte zwischen € 70,-- und € 20,--.

    Die Festwochenkonzerte finden auch in anderen Räumlichkeiten statt; dabei liegen die Kartenpreise für den Dom zu St. Jakob zwischen € 50,-- und € 10,-- und für das Congress Innsbruck, Saal Tirol zwischen € 70,-- bis € 20,--.

    Werden Karten über die Innsbruck Information verkauft, berechnet diese zusätzlich eine Vorverkaufsgebühr von 12 % und eine Bearbeitungsgebühr von bis zu € 8,--.

    Ermäßigte Karten Ermäßigte Karten werden für bestimmte Personenkreise (z.B. Mitglieder des Freundeskreises der Alten Musik, Jugendliche, u.a.) angeboten. Zudem besteht im Rahmen von diversen Aboangeboten die Möglichkeit, Karten für mehrere Veranstaltungen zu einem günstigeren Preis zu erwerben.

    Freikarten Freikarten werden an drei Gruppen von Besuchern vergeben:

    • VIP – Karten (insbesondere für Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur); teilweise handelt es dabei auch um Kartenkontingente, die Sponsoren zur Verfügung stehen oder Vertretern des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck „verkauft“ werden, wobei diese Entgelte aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden;

    • Ensemble – Karten;

    • Karten für Medienvertreter .

    Auslastung Bei der Angabe der Auslastung von Veranstaltungen wird in der Regel die Gesamtzahl der Besucher zugrunde gelegt. In diesem Sinn betrug die Auslastung der Festwochen insgesamt in den letzten Jahren knapp über 90 %.

    Deutlich niedriger ist hingegen die Auslastung bezogen auf die Anzahl der zahlenden Besucher, sie lag in den Jahren 2006 und

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    28

    2007 bei ca. 77 % bzw. 60 %.

    Auslastung

    2006 2007

    Anzahl Besucher 10.283 9.586

    Auslastung (alle Besucher) 92% 91%

    Zahlende Besucher 8.558 6.323

    Auslastung (zahlende Besucher) 77% 60%

    Ertragsauslastung Die Ertragsauslastung errechnet sich als Quotient der tatsächlich erzielten Erlöse aus dem Kartenverkauf und dem so genannten Masettenwert, der die Höhe des möglichen Erlöses bei Verkauf aller Karten zum Normalpreis darstellt. Diese Kennzahl lässt auch Rück-schlüsse über den Wert der Freikarten zu, da Freikarten für Plätze der teuersten Kategorien die Ertragsauslastung stärker senken als Freikarten für billigere Plätze.

    Veranstaltungs- bereiche im Einzelnen

    Die folgenden Tabellen zeigen Besucherzahlen und Kartenerlöse der einzelnen Veranstaltungsbereiche in den Jahren 2006 und 2007.

    Kartenkontingente der Gesellschafter und Sponsoren erlöse Opern

    Bei der Darstellung der Kartenerlöse ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Veranstaltungen (insbesondere die Opernpremieren) zusätzliche Kartenkontingente von der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol sowie von einzelnen Sponsoren gekauft werden; diese zusätzlichen Erlöse betrugen im Jahr 2006 ca. € 8000,--. Da es sich dabei aber nicht um verkaufte Karten, sondern um zusätzliche Leis-tungen aus öffentlichen Mitteln und damit um Subventionen bzw. um Sponsorleistungen handelt, sind diese Erlöse in den folgenden Statistiken nicht enthalten.

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    29

    Ambraser Schlosskonzerte

    2006 2007

    4 Konzerte 5 Konzerte

    Durchschnittliche Besucherzahlen Anzahl in % Anzahl in %

    Normalpreiskarten 170 41% 134 33%

    Ermäßigte Karten 184 45% 170 41%

    Zahlende Besucher 354 86% 303 74%

    Freikarten 56 14% 65 16%

    Nicht verkaufte Karten 0 0% 42 10%

    Kartenauflage 410 100% 410 100%

    Anzahl Besucher 410 368

    Auslastung (alle Besucher) 100% 90%

    Auslastung (zahlende Besucher) 86% 74%

    Durchschnittliche Kartenerlöse 2006 2007

    Kartenerlöse € 42.679,00 € 44.648,00

    Ertragsauslastung 72% 61%

    Kartenerlös pro zahlendem Besucher € 30,16 € 29,43

    Kartenerlös pro Besucher € 26,02 € 24,25 Festwochenkonzerte

    2006 2007

    9 Konzerte 8 Konzerte

    Durchschnittliche Besucherzahlen Anzahl in % Anzahl in %

    Normalpreiskarten 156 30% 134 24%

    Ermäßigte Karten 192 37% 218 39%

    Zahlende Besucher 348 67% 352 62%

    Freikarten 76 15% 129 23%

    Nicht verkaufte Karten 92 18% 84 15%

    Kartenauflage 516 100% 565 100%

    Anzahl Besucher 424 481

    Auslastung (alle Besucher) 82% 85%

    Auslastung (zahlende Besucher) 67% 62%

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    30

    Durchschnittliche Kartenerlöse 2006 2007

    Kartenerlöse € 11.244,00 € 11.251,00

    Ertragsauslastung 60% 61%

    Kartenerlös pro zahlendem Besucher € 32,30 € 31,93

    Kartenerlös pro Besucher € 26,50 € 23,39

    Kartenerlöse Konzerte

    Die Kartenauflage in Schloss Ambras beträgt 410 Stück, das Frei-kartenkontingent für Konzerte belief sich in den Jahren 2006 und 2007 auf durchschnittlich 60 Stück (ca. 14,6 % ) und umfasst generell:

    • 20 – 30 VIP-Karten;

    • 6 - 8 Ensemblekarten;

    • 8 - 10 Pressekarten (plus Begleitpersonen).

    Dabei zeigen sich allerdings deutliche Schwankungen in den einzelnen Konzerten:

    Im Jahr 2006 lag die niedrigste Zahl an Freikarten bei 31 Stück (= 7,6 %) und die Höchstzahl der Freikarten bei 110 Stück (26,8 %), im Jahr 2007 lag die Anzahl der Freikarten bei keinem Konzert unter 10 %. Der durchschnittliche Freikartenanteil lag bei 15 %.

    Während im Jahr 2006 in allen Konzerten eine Auslastung gemes-sen an der Gesamtzahl der Besucher von 100 % erreicht werden konnte, sank die durchschnittliche Auslastung 2007 auf ca. 90 %. Deutlich niedriger ist die Auslastung an zahlenden Besuchern – sie lag 2006 zwischen 73 % und 92 % und 2007 zwischen 64 % und 89 %.

    Der Anteil an ermäßigten Karten lag 2006 und 2007 relativ stabil bei durchschnittlich ca. 43 %, wobei die Ursache dafür vor allem in den „Packages“ – Angebot für alle Schlosskonzerte mit 20 %-iger Ermä-ßigung liegt.

    In Hinblick auf die hohe Anzahl von ermäßigten Karten und Frei-karten konnte bei keinem Konzert ein Anteil an Normalpreiskarten von mindestens 50 % erreicht werden; der Prozentanteil lag zwischen 26 % und 46 %.

    Die Ertragsauslastung ist von durchschnittlich 72 % im Jahr 2006 auf durchschnittlich 61 % im Jahr 2007 gesunken.

    Auch die Ertragsauslastung für die Festwochenkonzerte lag 2006

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    31

    und 2007 bei durchschnittlich 60 % bzw. 61 %, wobei die statisti-schen Daten der Festwochenkonzerte durchaus mit denen der Schlosskonzerte vergleichbar sind – mit Ausnahme des jeweiligen Konzertes im Congress Innsbruck, Saal Tirol. Dort beträgt die Kartenauflage 1.480 Stück, wobei im Jahr 2006 eine Auslastung an Besuchern von 68 % und im Jahr 2007 von 75 % erreicht wurde. Die Auslastung an zahlenden Besuchern lag allerdings nur bei 49 % bzw. 42 %, die Ertragsauslastung sank von 39 % auf 28 %.

    Festwochen Oper 2006

    Don Giovanni Don Giovanni Don Giovanni Don Giovanni Il re pastore Il re pastore

    Premiere 12.8.2006 14.08.2006 16.08.2006 18.08.2006 Premiere 24.8.2006 26.08.2006

    Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %

    Normalpreiskarten 395 49% 498 62% 456 56% 452 56% 323 40% 380 47%

    Ermäßigte Karten 155 19% 225 28% 257 32% 248 31% 307 38% 314 39%

    Zahlende Besucher 550 68% 723 90% 713 88% 700 86% 630 78% 694 87%

    Freikarten 260 32% 83 10% 98 12% 110 14% 175 22% 88 11%

    Nicht verkaufte Karten 0% 1 0% 0 0% 0 0% 0 0% 19 2%

    Kartenauflage 810 100% 807 100% 811 100% 810 100% 805 100% 801 100%

    Anzahl Besucher 810 806 811 810 805 782

    Auslastung (alle Besucher) 100% 100% 100% 100% 100% 98%

    Auslastung (zahlende Besucher) 68% 90% 88% 86% 78% 87%

    Kartenerlöse in € 38.663,00 48.742,00 46.676,00 50.755,00 28.521,00 33.975,00

    Ertragsauslastung 54% 81% 78% 76% 63% 75%

    Kartenerlös pro zahlendem Besucher € 70,30 € 67,42 € 65,46 € 72,51 € 45,27 € 48,96

    Kartenerlös pro Besucher € 47,73 € 60,47 € 57,55 € 62,66 € 35,43 € 43,45

    Festwochen Oper 2007

    Der geduldige

    Sokrates Der geduldige

    Sokrates Der geduldige

    Sokrates Acis and Galatea Acis and Galatea

    Premiere 12.8.2007 14.08.2007 16.08.2007 Premiere 25.08.2007 26.08.2007

    Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %

    Normalpreiskarten 317 40% 419 53% 353 45% 322 41% 328 42%

    Ermäßigte K 190 24% 255 33% 331 42% 295 38% 358 46%

    zahlende Besucher 507 65% 674 86% 684 87% 617 79% 686 88%

    Freikarten 277 35% 96 12% 97 12% 167 21% 92 12%

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    32

    Der geduldige

    Sokrates Der geduldige

    Sokrates Der geduldige

    Sokrates Acis and Galatea Acis and Galatea

    Premiere 12.8.2007 14.08.2007 16.08.2007 Premiere 25.08.2007 26.08.2007

    Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %

    nicht verkauft 0 0% 14 2% 3 0% 0 0% 6 1%

    Kartenauflage 784 100% 784 100% 784 100% 784 100% 784 100%

    Anzahl Besucher 784 770 781 784 778

    Auslastung (Besucher) 100% 98% 99,62% 100% 99%

    Auslastung Besucher ohne Freikarten 64,67% 85,97% 87,24% 78,70% 87,50%

    Kartenerlöse in € 46.708,00 46.565,00 46.102,00 31.159,00 34.043,00

    Ertragsauslastung 65,66% 76,67% 75,91% 69,56% 76,00%

    Kartenerlös pro zahlendem Besucher € 92,13 € 69,09 € 67,40 € 50,50 € 49,63

    Kartenerlös pro Besucher € 59,58 € 60,47 € 59,03 € 39,74 € 43,76

    Bei der Analyse der statistischen Daten für die Opernaufführungen fällt vor allem der hohe Anteil an Freikarten bei den Opernpremieren, insbesondere der Premiere der 1. Oper, in Höhe von 32 % im Jahr 2006 bzw. 35 % im Jahr 2007 auf.

    Bei einer Kartenauflage von 810 Karten liegt das Freikarten-kontingent für VIPS bei den Opernpremieren bei ca. 200 Stück, bei den übrigen Aufführungen bei ca. 55 Stück. An Ensemblekarten werden für die erste Oper zwischen 30 und 40 Stück vergeben, für die zweite Oper ca. 25 Stück. Der Anteil an ermäßigten Karten für die Opernaufführungen ist im Vergleich zu den Konzerten niedriger, die Ertragsauslastung für die Premieren betrug 2006 54 % bzw. 63 % und stieg 2007 auf 66 % bzw. 70 %. Die übrigen Opernauf-führungen erreichten Ertragsauslastungen von durchschnittlich 77 %.

    Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO

    Der LRH erachtet den Anteil an Freikarten generell als zu hoch. So steht der Auslastung der Festwochen von über 90 % bezogen auf die Gesamtzahl der Besucher eine deutlich niedrigere Auslastung bezogen auf die Anzahl der zahlenden Besucher von 77 % (2006) bzw. 60 % (2007) gegenüber. Bei einzelnen Veranstaltungen wird nur durch eine hohe Anzahl von Freikarten eine gute Gesamtaus-lastung erzielt, wobei der Anteil an Freikarten bei den Opern-premieren mit über 30 % am höchsten lag. Aber auch bei einzelnen Konzerten in den Jahren 2006 und 2007 lag der höchste Freikarten-anteil zwischen 23 % und 33 %, der durchschnittliche Freikarten-

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    33

    anteil betrug bei den Konzerten ca. 17 % und bei den Opernauf-führungen (ohne Premieren) ca. 14 %.

    Bei den Opernpremieren sollte zur Erzielung höherer Erlöse versucht werden, die Anzahl an VIP-Freikarten einzuschränken, auch wenn durch die Teilnahme prominenter Personen an Premieren ein gewisser Werbeeffekt erzielt werden kann. Diesem Personenkreis könnte künftig ein Vorbezugsrecht an Kaufkarten eingeräumt werden. Der LRH empfiehlt daher, den Kreis der Bezie-her von Freikarten generell einzuschränken, insbesondere für die Opernpremieren.

    Stellungnahme der Innsbrucker Festwochen GmbH

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Geschäftsführung restriktiv mit der Kartenvergabe, ob ermäßigt oder Ehrenkarte, verfährt und penibel pro Veranstaltung Listen führt, wonach die namentliche Ver-gabe an Ehren-, Dienst-, Presse-, Sponsor-, Kooperations- und Ensemblekarten im Detail dokumentiert wird. Die Prüfer des Rech-nungshofes haben in diese Listen Einschau erhalten.

    Fasst man unter dem Begriff „Freikarten“ derartig viele der obigen Kategorien zusammen, so entsteht ein Bild, das den Tatsachen nicht widerspiegelt. Um ein wahres Bild der Kartenvergabe zu erhalten, ist es notwendig unter dem Begriff „Freikarten“ ausschließlich Karten zu berücksichtigen, die als „Ehrenkarten“ ohne Gegenleistung finanziell oder als Sachleistung ausgegeben werden.

    Der Rechnungshof fasst unter diesem Begriff alle Kategorien an Karten zusammen.

    Auf dieser Weise entsteht ein unrichtiges Bild.

    Es ist irreführend die Anführung an dieser Stelle von

    * Kartenkontingenten an Sponsoren, die mit einer um vielfach höhere finanzielle Dotierung ausgeglichen werden

    * Kartenkontingenten als Gegenleistung an Partner, die unentgeltlich eine Sachleistung erbringen (ein Beispiel aus diesem Bereich ist Porsche Innsbruck mit 4 kostenlosen Autos)

    * Kartenkontingenten als Teil-Gegenleistung von Werbeein-schaltungen (Beispiele aus diesem Bereich sind die Kooperationen mit der Tiroler Tageszeitung oder mit dem Österreichischen Rund-funk)

    * Dienstplätzen für die Geschäftsführung und Mitarbeiter von Schloss Ambras

    * Dienstplätzen für die Presse

    * vertraglich zugesprochene Dienstplätzen für auftretende Musiker

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    34

    und Ensembles

    Die Zusammenfassung unter dem Begriff „Freikarte“ erwirkt gerade die unpräzise Verallgemeinerung, der die Geschäftsführung durch die geleistete Vorarbeit in den geführten Detaillisten entgegen-steuert. Zudem entstehen Zahlen, die nicht richtig sind: der tatsächliche Anteil an „Freikarten“ bzw. „Ehrenkarten“ beträgt je nach Veranstaltung üblicherweise zwischen 2,5 und 5%; der Anzahl an „Freikarten“ bzw. „Ehrenkarten“ betrug beispielsweise für die Opern-premiere von Belshazzar 2008 40 Stück.

    Um dem Rechnungshof die richtige Optik für eine derartige Prüfung der Kartengebarung zu bieten, müsste die Gesellschaft buchhaltärisch Umschichtungen vornehmen. So könnte man beispielsweise den Kartenanteil der Sponsorenbeitrage trennen und diesen im Kartenbereich buchen; demnach wären die Sponsoren-karten zum vollen Preis abgedeckt; ebenfalls könnte man im Koope-rationsbereich fiktive Werte für die Gegenleistung buchhaltärisch festhalten und den Kartenwert verbuchen. Eine solche Vorgangs-weise wäre aber rein kosmetisch und hätte zudem eine Senkung der Ertragslage zur Folge, was denn wiederum ein falsches Bild der finanziellen Tatsachen geben würde.

    Zu den „ermäßigten Karten“ ist es ebenfalls anzumerken, dass diese differenziert zu sehen sind. So laufen beispielsweise im vorliegenden Bericht unter diesem Begriff auch sämtliche Abonnement-Ermäßi-gungen. Eine Abonnement-Ermäßigung beim Multiple-Kartenverkauf ist ein wichtiges Tool jedes Veranstalters – als Kundenbindung und als Sicherheitsfaktor, denn die Abonnements werden frühzeitig gekauft und erwirken eine Liquidität für die Gesellschaft.

    2001 wurden in der Gesellschaft neue Abonnement-Möglichkeiten eingeführt, nachdem das Kaufverhalten des Publikums überprüft wurde. Beispielsweise lag der Durchschnittskauf bis 2001 bei 3-4 Karten pro Person, demnach wurde ein Abonnement mit 30% Ermä-ßigung beim Kauf von 5 Karten eingeführt, das nun von circa 275 Käufern regelmäßig in Anspruch genommen wird. Es konnte eine erfreuliche Steigerung im Gesamtkartenverkauf erzielt werden.

    Gästestruktur- erhebung

    Über die Herkunft der Festwochenbesucher liegen keine aktuellen statistischen Daten vor. Eine vom Tourismusverband Innsbruck in Auftrag gegebene Gästestrukturerhebung aus dem Jahr 2004 hat gezeigt, dass mehr als ein Drittel der Besucher (36 %) nicht aus Tirol stammte. Die Festwochen wurden von Gästen aus mindestens

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    35

    17 Nationen besucht, wobei ca. 70 % der ausländischen Besucher Gäste aus Deutschland waren. Für den überwiegenden Teil der nicht aus Tirol stammenden Besucher waren die Festwochen das Hauptmotiv ihres Aufenthaltes, wobei zu berücksichtigen ist, dass unter den Befragten auch Teilnehmer der Sommerakademie waren, die naturgemäß wegen der Festwochen nach Tirol kommen.

    Am häufigsten wurden von den Festwochenbesuchern Hotels in Innsbruck-Zentrum in Anspruch genommen. Künstler und Journalisten verbrachten ca. 1.100 Nächte in Hotels und ca. 400 Nächte in Privatunterkünften.

    Die Gästestrukturerhebung ließ erkennen, dass der Besuch der Festwochen weitere wirtschaftliche Effekte mit sich brachte; z.B. für die Gastronomie (auch durch einheimische Festivalbesucher) und die Modebranche.

    6.2 Subventionen bzw. Mittel zur Abgangsdeckung

    Entwicklung In Übereinstimmung mit dem Rechnungswesen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH werden auch die Beiträge der Gesellschafter zum Betriebsabgang als Subventionen bezeichnet.

    Die Subventionen umfassen somit:

    - die Beiträge des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck zum Betriebsabgang der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH,

    - die darüber hinaus gewährten Subventionen des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck für die Festwochen,

    - die Subventionen des Bundes für die Festwochen und

    - die Subventionen des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck für die MKK.

    Ohne Berücksichtigung der MKK ergibt sich bei durchschnittlicher Betrachtung folgende Verteilung der Subventionen:

    Land Tirol: 50 %;

    Stadt Innsbruck: 30 %;

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    36

    Bund: 20 %.

    Subventionserlöse 2001 - 2006

    Festwochen

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Land Tirol - Betriebsabgang 763.065 671.000 763.100 763.000 763.000 763.100

    Stadt Innsbruck gesamt 381.532 381.500 395.145 405.735 406.500 493.500

    Betriebsabgang 381.532 381.500 381.500 381.500 381.500 381.500

    2. Oper 112.000

    Konzert in der Jesuitenkirche 25.000

    Erstattung Vergnügungssteuer 13.645 14.235

    Osterfrühling 10.000

    Bund gesamt 292.872 290.691 290.691 293.990 330.000 330.000

    Bundeskanzleramt 290.691 290.691 290.691 290.690 330.000 330.000

    BMBWK 2.180 3.300

    Zwischensumme Festwochen 1.437.469 1.343.191 1.448.936 1.462.725 1.499.500 1.586.600

    Meister- und Kammerkonzerte

    Stadt Innsbruck 60.800 107.798

    Land Tirol 14.535 -

    Zwischensumme MKK 75.335 107.798

    Summe Festwochen und MKK 1.437.469 1.343.191 1.448.936 1.462.725 1.574.835 1.694.398

    Verwend. für Anlagenzugänge -65.203 -12.819 -4.920 -13.299 -251.271 -233.230

    Summe Subventionserlöse 1.372.266 1.330.372 1.444.016 1.449.426 1.323.564 1.461.168

    Beiträge zum Betriebsabgang

    Das Land Tirol und die Stadt Innsbruck leisten - entsprechend dem Beteiligungsverhältnis an der GmbH von 2/3 zu 1/3 - einen jähr-lichen Beitrag zum Betriebsabgang der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH. Dieser beträgt:

    - für das Land Tirol € 763.100,-- und

    - für die Stadt Innsbruck € 381.500,--.

    Sondersubventionen Die Stadt Innsbruck hat bisher immer wieder Sondersubventionen angewiesen, z.B.:

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    37

    - € 25.000,-- für ein Konzert in der Jesuitenkirche im Jahr 2005, das bei Gesamtkosten von über € 100.000,-- ein „Defizit“ von ca. € 75.000,-- verursacht hat, sowie

    - € 112.000,-- für die zweite Oper im Jahr 2006.

    Seitens des Landes Tirol wurde erstmalig im Jahr 2007 eine Sondersubvention gewährt; so wurde die Produktion der zweiten Oper mit einem Betrag von € 100.000,-- subventioniert.

    Auch für das Jahr 2008 sind zusätzliche Mittel zur Deckung des Finanzierungsbedarfs notwendig. So sind eine Subvention des Landes in der Höhe von € 115.000,-- und ein Zuschuss der Stadt Innsbruck in der Höhe von € 85.000,-- vereinbart. Von den Landes-mitteln kommen:

    - € 65.000,-- aus dem Kulturbudget und

    - € 50.000,-- vom Tiroler Tourismusförderungsfonds.

    Subvention des Bundes

    Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH wird auch vom Bund subventioniert, die Höhe der jährlichen Subvention lag in den Jahren 2005 bis 2007 bei € 330.000,--.

    Darstellung der Subventionen in der GuV

    Die Subventionen werden in der GuV der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH auf den Konten:

    - Subventionen (betrifft die Festwochen),

    - Subvention MKK und

    - Subventionsverwendung Neuzugänge

    abgebildet.

    Das Konto Subventionsverwendung Neuzugänge betrifft jenen Teil der Subventionen, der für Aufwendungen für das Anlagevermögen verwendet wurde. In diesem Umfang werden die Subventionen in den Folgejahren über die Nutzungsdauer des angeschafften An-lagegegenstandes verteilt, da bei der Abschreibung des ange-schafften Anlagegutes der entsprechende Subventionsteil als Ertrag aus der Auflösung von Investitionszuschüssen gebucht wird. Dieser Subventionsteil scheint somit erst in späteren Jahren in der GuV als Erlös auf.

    Für das Jahr 2006 weist die GuV der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH € 1.461.168,-- an Subventionen aus. Wie sich dieser Betrag errechnet, geht aus dem Anhang zum

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    38

    Jahresabschluss hervor:

    Subventionen laut GuV 2006

    Subventionen Festwochen 1.586.600

    Subvention MKK 107.798

    Summe Subventionen 1.694.398

    Subventionsverwendung Neuzugänge -233.230

    Subventionen lt. GuV 1.461.168

    Der in der Position „Subventionen“ in der GuV ausgewiesene Betrag stellt somit nicht die volle Höhe der erhaltenen Subventions-zahlungen dar, sondern einen um jenen Teil verkürzten Betrag, der für Aufwendungen für das Anlagevermögen verwendet wurde.

    Anregung Der LRH regt im Sinne der Aussagekraft und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH an, zukünftig die Subventionen in der GuV in voller Höhe auszuweisen. Die Information über den Gesamtbetrag der erhaltenen Subventionen sollte der GuV unmittelbar zu entnehmen sein.

    Kartenkontingente Zusätzliche Leistungen der Gesellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck betreffen Ankäufe von Kartenkontingenten, insbesondere für die Opernpremieren.

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    39

    6.3 Sponsorenerlöse

    Sponsorenerlöse 2001 - 2006

    Sponsorenerlöse

    -

    50.000

    100.000

    150.000

    200.000

    250.000

    300.000

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    im Jahr

    in € Sponsorenerlöse

    Die Sponsorenerlöse lagen in den Jahren 2001 bis 2005 zwischen ca. € 154.000,-- und € 106.000,--.

    Im Jahr 2006 konnten die bis jetzt größten Sponsorenerlöse in Höhe von € 283.286,-- erzielt werden, was vor allem auf den Sponsor-beitrag von mehreren Unternehmen der Baubranche, die insgesamt einen Betrag von € 100.000,-- geleistet haben, zurückzuführen ist. Diese Sponsorleistung ist allerdings nur einmalig erfolgt. Im Jahr 2007 wurden die Sponsorenerlöse – im Vergleich zum Jahr 2005 - auf ca. € 170.000,-- erhöht, die für 2008 zugesicherten Leistungen belaufen sich auf ca. € 180.000,--.

    Der LRH sieht in der Steigerung der Sponsorenerlöse eine grund-sätzlich positive Entwicklung, insbesondere haben seit Jahren „treue“ Sponsoren ihre Sponsorbeiträge erhöht.

    weitere Hauptsponsoren

    Die Hauptsponsoren (außer den Bausponsoren) sind:

    - der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB),

    - die Raiffeisen-Landesbank AG (RLB),

  • 6. Die Erträge der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    40

    - die Wiener Städtische Versicherungs AG Vienna Insurance Group (Wiener Städtische),

    - die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und

    - die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB).

    Diese Sponsoren sind langjährige Partner der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH, einige haben bis zum Jahr 2010 laufende Sponsorverträge abgeschlossen. Teilweise werden auch über die vertraglich zugesicherten Beträge hinaus Leistungen erbracht – z.B. aufgrund einer zusätzlichen Werbekooperation.

    Bankkonto In Zusammenhang mit dem Banksponsor ist festzustellen, dass die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH bei dieser Bank auch ihr mittlerweile vorwiegend genutztes Bankkonto eingerichtet hat und dafür aber eine geringere Verzinsung erhält als für Konten bei einer anderen Bank. Der LRH regt daher Verhandlungen mit der RLB an, um zumindest die gleiche Verzinsung zu erreichen.

    Gegenleistungen Als Gegenleistung für ihre Beiträge erhalten die Sponsoren in der Regel Werbemaßnahmen und ein Kontingent an Karten für Veran-staltungen der Festwochen. Der Wert der Kartenkontingente wird nicht exakt festgelegt, die Geschäftsführerin hat im Zuge der Ein-schau durch den LRH den Wert des Kartenkontingentes eines Sponsors rekonstruiert; er lag bei ca. 20 % der Sponsorleistung.

    Kooperationspartner Als Kooperationspartner werden von der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH Betriebe bezeichnet, von denen sie durch die Gewährung von Spezialtarifen unterstützt wird. Dazu gehören z.B.

    - das Kunsthistorische Museum mit einem Spezialtarif für die Anmietung des Spanischen Saals und der anderen Räum-lichkeiten auf Schloss Ambras und

    - die Innsbrucker Verkehrsbetriebe & Stubaitalbahn GmbH mit einem Spezialtarif für den Shuttleservice zu den Konzerten.

    Ein weiterer Kooperationspartner ist ein Auto Importeur, der in der Festwochenzeit vier Fahrzeuge für je zwei oder drei Monate zur Verfügung stellt. Zwei dieser Fahrzeuge dienen z.B. zur Abholung von Künstlern vom Flughafen München oder zum Transport von Instrumenten und technischer Ausrüstung. Zwei Fahrzuge sind repräsentative Fahrzeuge für Dirigenten und Opernsänger. Diese Fahrzeuge werden während der Festwochenzeit ca. 40.000 km

  • 7. Die Aufwendungen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    41

    gefahren.

    7. Die Aufwendungen der Innsbrucker Festwochen

    der Alten Musik GmbH

    Die Aufwendungen haben sich entsprechend der GuV wie folgt entwickelt (Beträge in €):

    Aufwendungen 2001 - 2006

    2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Aufwendungen f. Material u. sonst. bezog. Herstellungsleistungen 1.131.463 966.128 929.792 970.941 1.070.236 1.549.536

    Materialaufwand 154.184 116.237 88.580 195.804 30.243 75.939

    Aufwendungen für bezogene Leistungen 977.279 849.891 841.213 775.137 1.039.992 1.473.597

    Personalaufwand 238.282 260.233 318.685 388.014 365.597 419.596

    Löhne und Gehälter 190.582 160.464 207.138 261.933 243.421 317.127

    Freie Dienstnehmer 52.854 54.925 57.283 45.286 20.017

    Aufwend. f. Abfert. u. MVK 11.178 3.703

    Aufwend. f. Soz.-abg. 47.701 46.915 56.623 68.799 65.711 78.749

    Abschreibungen 24.306 37.000 35.504 23.528 55.589 116.005

    sonstige betrieb. Aufwendungen 644.854 707.982 790.148 740.480 702.760 857.418

    Steuern, soweit nicht Eink. u Ertrag 746 2.821 14.378 16.666 32.575 53.530

    übrige 644.108 705.161 775.770 723.814 670.185 803.889

    Summe Aufwendungen 2.038.905 1.971.343 2.074.129 2.122.963 2.194.182 2.942.555

    7.1. Einzelne Aufwandspositionen

    Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungs-leistungen

    Der größte Anteil am Materialaufwand betrifft die Theaterausstattung für die Opernaufführungen, wobei seit 2005 in der GuV nicht der Gesamtbetrag ausgewiesen wird. Ein Großteil der Aufwendungen für die Theaterausstattung wird aktiviert und in der Bilanz im Sach-anlagevermögen ausgewiesen. In diesem Zusammenhang verweist der LRH auf die Bestimmungen des UGB, wonach Anlagevermögen

  • 7. Die Aufwendungen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    42

    dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Theaterausstattungen werden nach Ende der jeweiligen Auffüh-rungen grundsätzlich aber nicht weiterverwendet, sondern lediglich in einem Lager aufbewahrt und müssen letztlich entsorgt werden, sodass eine Zurechnung zum Anlagevermögen aus Sicht des LRH fragwürdig erscheint.

    In dem Umfang, in dem Theaterausstattungen als Sachanlage-vermögen aktiviert sind, werden die Aufwendungen dafür in den Folgejahren durch die planmäßige Abschreibung des Anlagever-mögens verteilt über die Nutzungsdauer ausgewiesen. Dadurch erklärt sich der Anstieg der Abschreibungen von 2005 auf 2006 um mehr als 100 %.

    Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen im Wesentli-chen die Honorare der Künstler, die für die Veranstaltungen der Festwochen engagiert werden.

    Stellungnahme der Innsbrucker Festwochen GmH

    Aufwendung für Material und sonstige bezogene Herstellungs-leistungen

    Addendum

    Die Lagerung der Theaterausstattung nach der jeweiligen Serie von Aufführungen ist deswegen wichtig, da die Produktionen in manchen Fällen weiterverkauft werden können. Im Falle von Produktionen, wo die Geschäftsführung davon ausgehen kann, dass kein Interesse seitens eines anderen Theater zu vernehmen ist, wird die Aus-stattung sofort nach der Aufführungsserie vernichtet. In der Vergan-genheit ist es der Gesellschaft immer wieder gelungen, Produk-tionen an andere Häuser zu verkaufen (als Beispiel 2005: „Don Chisciotte in Sierra Morena“ soll 2010 im Théâtre La Monnaie in Brüssel gezeigt werden.)

    Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die Gehälter des angestellten Perso-nals der Gesellschaft sowie die freien Dienstnehmer.

    Ebenfalls in dieser Aufwandsposition ausgewiesen werden die Löhne und Gehälter des Personals der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH, das für die Opernvorstellungen herangezogen wird. Dies betrifft zwischen 50 und 60 Personen – vor allem techni-sches Personal, Maskenbildner, Einlassdienst, u.a..

    sonstige betrieblichen Aufwendungen

    Die größte Position der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrifft die Unterkunfts- und Reisekosten der engagierten Künstler

  • 7. Die Aufwendungen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH

    43

    sowie den Bewirtungs- und Betreuungsaufwand.

    Im Jahr 2006 wurde - laut GuV - im Opernbereich der Betrag von ca. € 700.000,-- an Honoraren für die Mitwirkenden aufgewendet, die Unterkunfts- und Reisekosten beliefen sich auf ca. € 183.100,--, der Bewirtungs- und Betreuungsaufwand auf ca. € 24.300,--. Damit „erhöhen“ sich durch diese beiden Positionen die Honorare um ca. 30 %.

    Für die Übernahme der Unterkunfts- und Reisekosten von Künstlern bzw. sonstigem Personal wie Regisseuren, Bühnenbildner, u.a. werden unterschiedliche Regelungen getroffen. Zum einen mietet die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH eine Anzahl von Wohnungen in Innsbruck an und stellt diese den Künstlern zur Verfügung, zum anderen werden Hotelunterkünfte von den Festwochen reserviert und bezahlt. Reisekosten werden teilweise bis zu einer bestimmten Pauschale übernommen oder nach Rücksprache mit den Festwochen zur Gänze rückerstattet. Vielfach werden Flüge direkt von den Festwochen gebucht und bezahlt. In manchen Verträgen wird zusätzlich zur Buchung und Bezahlung von Unterkünften für die Proben und die Aufführungen in Innsbruck sowie die Übernahme von Reisekosten eine Diätenpauschale vereinbart.

    Durch die Organis