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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Chemikalien - Rechtsgrundlagen Recht, GHS Kennzeichnung, Abgabe in Gartenzentern Jardin Suisse, ZHW Wädenswil, 13. Dezember 2012 Websites: www.bagchem.ch www.cheminfo.ch Heribert Bürgy, Abteilung Chemikalien, BAG

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Eidgenössisches Departement des Innern EDIBundesamt für Gesundheit BAG

Chemikalien - RechtsgrundlagenRecht, GHS Kennzeichnung, Abgabe in GartenzenternJardin Suisse, ZHW Wädenswil, 13. Dezember 2012

Websites: www.bagchem.ch www.cheminfo.ch

Heribert Bürgy, Abteilung Chemikalien, BAG

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

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• Hintergrund zu Regelungen der Chemikalien• GHS• Der Aufbau des Rechts in der CH• Informationsmittel• Beratung im Verkauf

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Hintergrund zu Regelungen der Chemikalien

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Indikator: Anrufe beim STIZ

2000 2002 2004 2006 2008 20105000

5500

6000

6500

7000

7500

8000

1500

1750

2000

2250

2500

Haushalt

Techn.

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STIZ(Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum)

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GHS(Globally Harmonized System for Classification and Labelling of Chemicals – Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)

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Warum GHS?

Rio‘92: UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Agenda 21, Kap. 19)

UN-GHS: Globally Harmonized System (GHS) for Classification, Labelling, and Packaging of Chemicals

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Stoff mit LD50 (oral) = 257 mg/kg bw (Koffein)

EU / CH Gesundheitschädlich

USA / CAN Giftig

Australia Gesundheitschädlich

India Nicht Giftig

Japan Giftig

Malaysia Gesundheitschädlich

New Zealand Gefährlich

China Nicht Gefährlich

GHS Acute Toxic; Cat.3

Warum eine Globale Harmonisierung?

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Neun neue Gefahrensymbole

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Historische Situation CH und EU

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Sektion KampagnenSektion Marktkontrolle und Beratung

Was beinhaltet eine GHS-Etikette?

1. Gefahrensymbol(e)Hinweise auf Hauptgefahren

2. Gefahrenhinweise (H-Sätze)Detaillierte Gefahren-beschreibung

3. Sicherheitshinweise (P-Sätze)Verhaltensanweisungen

4. Signalworte«Gefahr» oder «Achtung»

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Sektion KampagnenSektion Marktkontrolle und Beratung

Das Sicherheitsdatenblatt

• Gefährliche chemische Produkte müssen von einem Sicherheitsdatenblatt begleitet werden (siehe nachfolgendes Referat)

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Das Chemikalienrecht in der CH

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

VBP: (Zulassung Biozide)PSMV: (Zulassung Pflanzenschutzmittel)ChemRRV

ChemV

ChemG(Gesundheit)

USG (Umwelt)

Gesetze(Parlament): Verordnungen (Bundesrat):

Verordnungen (Departemente):

Personenbezogene Vorschriften: Sachkenntnis, Fachbewilligungen und Ansprechperson

Chemikalienrecht CH

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Behördenorganisation

Chemikalienrecht

Industrie, Gewerbe, Bevölkerung

GesundheitBAG

UmweltBAFU

AnmeldestelleChemikalien

ArbeitshygieneSECO

Kantonale Vollzugsstellen

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Behörden, Auskunftsstellen

Kantone, Vollzug des Chemikalienrechts:Adressen: www.chemsuisse.ch

Anmeldestelle Chemikalienwww.bag.admin.ch/anmeldestelle

Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Chemikalien: www.bagchem.ch; www.cheminfo.ch

Bundesamt für Umwelt (BAFU):www.bafu.admin.ch

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) www.seco.admin.ch

Für Pflanzenschutzmittel: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

www.blw.admin.ch

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Schrittweise Einführung von GHS in der Schweiz GHS kann in der Schweiz bereits angewendet werden Verbindlich wird GHS: am 1. Dez. 2012 für Stoffe

ab 1. Juni 2015 für Gemische Abverkauf: jeweils noch weitere 2 Jahre für Stoffe und Gemische

mit bisheriger Kennzeichnung

Mehrjährige Übergangsphase: Das Sicherheitsdatenblatt ist während dieser Zeit die Brücke

zwischen den Systemen. Im SDB von Chemikalien mit GHS-Etikette muss die bisherige

Einstufung zusätzlich zur GHS-Einstufung gelistet sein.

Eckpfeiler des Systemwechsels

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Für den Umgang mit Chemikalien, die besonders gefährliche Eigenschaften haben, gilt es weiterhin spezielle Anforderungen zu beachten (Abgabe, Lagerung, Informationspflicht,...).

Welche Chemikalien nach GHS als besonders gefährlich gelten, ist seit dem 1.12.2012 in der revidierten Chemikalienverordnung festgelegt. Besonders gefährliche Chemikalien sind dabei neu in zwei Gruppen eingeteilt, abgestuft nach ihrer Gefährlichkeit.

Den beiden Gruppen sind Umgangsvorschriften zugeordnet, bspw. - Gruppe 1: Abgabeverbot an Private- Gruppe 2: keine Selbstbedienung für Private

Die bisherigen Umgangsvorschriften werden weitgehend beibehalten, ausser: - Aufhebung der Aufzeichnungspflichten (Explosive, Giftige, Ätzende)- Sachkenntnis ist neu erforderlich für die Abgabe bestimmter Chemikalien an berufliche Endverbraucher

Abgabe / Verkauf von Chemikalien mit GHS-Kennzeichnung

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Chemikalien der Gruppe 1 (GHS)

a.

in Verbindung mit

H300: Lebensgefahr bei Verschlucken, oder

H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt, oder H330: Lebensgefahr bei Einatmen, oder Kombinationen der obgenannten Gefahrenhinweise.

b.

c. Stoffe und Zubereitungen gemäss Anhang 1.10 ChemRRV gekennzeichnet mit:

in Verbindung mit

H340: Kann genetische Defekte verursachen, oder H350: Kann (beim Einatmen) Krebs erzeugen, oder H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Kann das Kind im Mutterleib schädigen

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Chemikalien der Gruppe 2 (GHS)

a.

in Verbindung mit

H301:Giftig bei Verschlucken, oder H311:Giftig bei Hautkontakt, oder H331:Giftig bei Einatmen, oder Kombinationen der obgenannten Gefahrenhinweise.

b.

in Verbindung mit

H370:Schädigt die Organe, oder H372:Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter

Exposition.

c.

in Verbindung mit

H314:Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

d. Gebinde ab einem Inhalt von mehr als 1kg gekennzeichnet mit:

in Verbindung mit

H410:Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

e.

in Verbindung mit

H250:Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst, oder H260:In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können, oder H261:In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase

f. EUH006: Mit und ohne Luft explosionsfähig, oder

EUH019: Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder

EUH029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase, oder EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase, oder EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Besondere Umgangsvorschriften (1)

Gruppe 1 Keine Abgabe an Private (Ausnahme Motorentreibstoffe)

Sachkenntnis erforderlich für die Abgabe an berufliche Endverbraucher

Benachrichtigung der Polizei bei Diebstahl und Verlust

Gruppe 2 Keine Abgabe an Private in Selbstbedienung

Informationspflicht (Beratung) bei Abgabe an Private

Sachkenntnis erforderlich für die Abgabe an Private

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Abteilung ChemikalienSektion Marktkontrolle und Beratung

Besondere Umgangsvorschriften (2)

Gruppe 1 und 2 Sicherheitsdatenblatt für berufliche/gewerbliche Verwender

Abgabe nur an Mündige (Ausnahme Lehrlinge)

Keine Warenmuster zu Werbezwecken an Private

Meldung bei irrtümlichem in Verkehr bringen

Aufbewahrung: - Unzugänglich für Unbefugte - Piktogramme auf alle Behälter, in die abgefüllt wird

Alle Anforderungen für Gruppe 2 gelten auch für Produkte, die der Selbstverteidigung dienen (Pfeffersprays)

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Sektion KampagnenSektion Marktkontrolle und Beratung

Informationsmittel

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Sektion KampagnenSektion Marktkontrolle und Beratung

Chemikalien in Haushalten

• Viele alte und nicht mehr verwendete Produkte• Produkte werden oft dort aufbewahrt, wo sie

verwendet werden• Häufig mangelhafte kindersichere Aufbewahrung• 120 t umgefüllte Produkte

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Sektion KampagnenSektion Marktkontrolle und Beratung

Bevölkerungsbefragung 2012

• 2/3 der Bevölkerung kennt die aktuelle Gefahrenkennzeichnung nicht.

• Frage:„Werden Gefahrenauf chemischenProdukten in derSchweizgekennzeichnet?“

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nein14.1%

weiss nicht17.3%

Giftklasse31.3%

Gefahren-symbole33.2%

ja, aber nicht bekannt

4.1%

37.3% korrekt

62.7% nicht korrekt

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Bevölkerungsbefragung 2012

• Die Gefährlichkeit von chemischen Produkten wird oft anhand von Farbe, Produktpackung und bisherigen Erfahrungen beurteilt. Produkte aus Selbstbedienungsläden werden generell als ungefährlich angesehen.

• Jede fünfte Person in der Schweiz hat chemische Produkte umgefüllt.

• Generationenunterschied: Altersgruppe über 34 denkt noch zu zwei Drittel in Giftklassen

• Bildungsgefälle

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Die Sujets der GHS-Infokampagne

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Öffentlichkeit Berufsgruppen Heimwerker/innen Garten/Outdoor

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Kampagne im Überblick

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FLYER PLAKATEMOBILE APP

WEBSITE ONLINEBANNER KURZFILM STICKERELEMENTE

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App „cheminfo“/„infochim“

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Ap

p-S

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(Go

og

le-P

lay)

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Beratungspflicht

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Wahrnehmung der Beratungspflicht (2009 in Drogerien und Apotheken)

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Sektion KampagnenSektion Marktkontrolle und Beratung

Von der Einstufung zur Kennzeichnung

Unterschiede zwischen den Gefahrenkategorien einer Gefahrenklasse werden durch entsprechende Wahl von Gefahrensymbole, Gefahrenstufe und Gefahrenhinweise ausgedrückt. Je kleiner die Zahl einer Gefahrenkategorie ist, desto grösser ist die Gefahr.

Gesundheits-gefahren

Physikalische Gefahren

Umweltgefahren

Gefahrenklassen: z.B.:

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Entzündbare Gase

Gewässergefährdernd

GEFAHREN-KATEGORIEN

Kategorie 1 [A, B, C]

HAUTÄTZUNG:

Die Schädigung ist irreversibel.

Kategorie 2

HAUTREIZUNG:

Die Schädigung ist reversibel.

H314: Verursacht schwere Verätzungender Haut und schwere Augenschäden.

H315: Verursacht Hautreizungen

Achtung

Gefahr

GEFAHREN-KLASSEN

GEFAHREN KENNZEICHNUNG

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Sektion KampagnenSektion Marktkontrolle und Beratung

Bundesrat Alain Berset

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Einheitliche Gefahrensymbole helfen Unfälle zu verhindern. Doch dafür müssen sie bekannt sein – darum gilt: Zuerst auf die Etikette schauen, Hinweise beachten und sich selbst, andere und die Umwelt vor Unfällen schützen. Ganz im Sinne der Kampagne «Genau geschaut, gut geschützt»!

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Neue Gefahrenkennzeichnung für chemische Produkte / Bevölkerungsinformationskampagne «Genau geschaut, gut geschützt»

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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!