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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Integrationsbüro EDA/EVD Vertragliche Beziehungen Schweiz-EU ngf/nbi Claims Conference 1. November 2007, KKL Luzern Lukas Gresch-Brunner

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDAEidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Integrationsbüro EDA/EVD

Vertragliche BeziehungenSchweiz-EU

ngf/nbi Claims Conference

1. November 2007, KKL Luzern

Lukas Gresch-Brunner

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Bilaterale Abkommen Schweiz – EU

Bilaterale Abkommen

Personen-freizügigkeit (FZA)

Freihandelsabkommen (von 1972), Versicherungsabkommen (von 1989), Güterverkehrsabkommen (von 1990)

Technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit

Verarbeitete Land-wirtschaftsprodukte, Ruhegehälter, Zinsbesteuerung

Umwelt, MEDIA

Statistik

Betrugsbekämpfung, Schengen/Dublin

EU-15 + Malta/Zypern

EU-8

Rumänien,Bulgarien

Verhandlungen

Unterzeichnung

Übergangsfrist(FZA)

in Kraft

1997 2001200019991998 20062005200420032002 20082007

Genehmigungs-phase

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Das Freihandelsabkommen (FHA)

• schafft eine Freihandelszone Schweiz-EU für industrielle Erzeugnisse

• verbietet jegliche Zölle oder mengenmässige Beschränkungen im Handel mit Industriewaren

Seit 1973 in Kraft Grosse Bedeutung für das Exportland Schweiz

(2006 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 110 Mrd. CHF in die EU-Staaten)

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Das Güterverkehrsabkommen

• regelt die Kontrollen und Formalitäten an der Grenze im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU

• hat zum Ziel, die Zollabfertigung der Waren so weit wie möglich zu vereinfachen

Seit 1993 in Kraft Täglich passieren Waren im Wert von 1 Mrd. CHF die

Schweizer Grenze

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Das Personenfreizügigkeitsabkommen

• sieht die Gleichbehandlung von Schweizern und EU-Bürgern bei Niederlassung und Arbeitsaufnahme vor

• regelt die gegenseitige schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte (Übergangsregelungen)

• regelt die Anerkennung von Berufsdiplomen und koordiniert die Sozialversicherungssysteme

Seit 2002 in Kraft Wichtiger Wachstumseffekt: die Schweizer Wirtschaft ist auf

ausländische Arbeitskräfte angewiesen Bessere Chancen für Schweizer in der EU

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Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse

• sieht für die meisten Industrieprodukte eine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbe-wertungen (Prüfung der Einhaltung von Produkte-vorschriften bspw. betreffend Konsumenten- oder Umweltschutz) vor

Seit 2002 in Kraft Schweizer Hersteller erhalten in den vom Abkommen

abgedeckten Bereichen einen Marktzugang, der demjenigen ihrer EU-Konkurrenten weitgehend gleichkommt

Die Unternehmer sparen Geld und gewinnen Zeit bei der Vermarktung neuer Produkte in Europa

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Das Landwirtschaftsabkommen

• vereinfacht den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU durch den Abbau von Zöllen und die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse

• schafft eine Teilliberalisierung des Landwirtschafts-markts (Freihandel lediglich für Käse ab 1.6.2007)

Seit 2002 in Kraft Die EU ist der wichtigste Exportmarkt für Schweizer Agrar-

ausfuhren. Namentlich der Käse weist ein kontinuierliches Exportwachstum auf (2004: +0,7%, 2005: +4,6%, 2006: +4%)

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Das Forschungsabkommen

• regelt die Beteiligung der Schweizer Forschung (Universitäten, Unternehmen, Einzelpersonen) an den EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP)

Die 7. FRP (2007-2013) sind mit einem Gesamt-budget von rund 54,6 Mrd. Euro (87 Mrd. CHF) ausgestattet. Der Schweizer Beitrag an diese Programme beläuft sich auf ca. 2,4 Mrd. CHF.

Seit 2002 in Kraft, wurde 2004 und 2007 erneuert Die Erfolgsquote der Schweizer Projekteingaben liegt

erfahrungsgemäss über dem europäischen Durchschnitt, die Beitragszahlungen fliessen zu 100% in Form von

Projektunterstützungen zurück in die Schweiz

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Das Schengen-Abkommen

• erleichtert den Reiseverkehr durch die Aufhebung der Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen

• gewährleistet die Sicherheit dank verstärkter grenz-überschreitender Polizei- und Justizzusammenarbeit, u.a. mittels dem Schengen-Informationssystem (SIS)

• dehnt den Anwendungsbereich des Schengen-Visums (3 Monate gültig) auf die Schweiz aus

Operative Beteiligung frühestens ab Ende 2008 Zugang zu wichtigen Instrumenten der internationalen

Kriminalitätsbekämpfung Wirtschaftliche Vorteile für den Tourismus und den Finanzplatz

(Sicherung des Bankgeheimnisses bei direkten Steuern)

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Das Zinsbesteuerungsabkommen

• erlaubt eine grenzüberschreitende Besteuerung von Zinserträgen von Personen mit Steuersitz in der EU

• Der Steuerrückbehalt steigt stufenweise auf 35%

• Erlös wird aufgeteilt: 75% EU-Staaten / 25% Schweiz

• Informationsaustausch auf freiwilliger Basis oder auf Anfrage bei Steuerbetrug

• Nullbesteuerung auf Dividenden oder Lizenzen zwischen verbundenen Unternehmen

Seit 1. Juni 2005 in Kraft Steuerertrag 2006: 536 Mio. CHF, davon 402 Mio. (75%) an die

EU-Mitgliedstaaten und 134 Mio. (25%) an die Schweiz

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Das Betrugsbekämpfungsabkommen

• verbessert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmuggel sowie anderen Deliktformen im Bereich indirekter Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern)

Inkrafttreten nach Ratifizierung durch die Schweiz sowie durch jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat und die EG selbst

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Das Abkommen über verarbeitete Land-wirtschaftsprodukte (Protokoll zum FHA)

• erleichtert den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (= Nahrungsmittel wie bspw. Schokolade, Biskuits, Teigwaren u.a.)

• erlaubt einen zollfreien Export von Produkten der Schweizer Nahrungsindustrie

Seit 30. März 2005 in Kraft Der Export von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in die

EU wächst rapide (2005: +9%; 2006: +25%)

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Das Statistikabkommen

• passt die statistische Datenerhebung der Schweiz an die Standards von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften an

• schafft Zugang zu einer europaweiten Basis vergleichbarer Daten zu wirtschaftlichen, politischen und sozialen Fragen

Seit 1. Januar 2007 in Kraft Breite statistische Grundlagen sind eine Voraussetzung für

fundierte Entscheidungen in Wirtschaft und Politik

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Das Umweltabkommen

• regelt die Teilname der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur (EUA). Diese sammelt und analysiert Daten über die Lage der Umwelt und berät die Europäische Kommission in der Umweltpolitik

Seit dem 1. April 2006 in Kraft Zugang zu einer europaweiten Umweltdatenbank, welche

zahlreiche Bereiche wie bspw. Luft, Wasser, Lärm, Boden, Abfall und Artenvielfalt umfasst

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Das MEDIA-Abkommen

• regelt die Beteiligung der Schweizer Filmschaffenden am MEDIA-Programm der EU

„MEDIA 2007“ unterstützt in erster Linie den Vertrieb und die Vermarktung von europäischen Filmen über die Landes- und Sprachgrenzen hinaus. Das Budget (Laufzeit 2007-2013) beträgt 755 Mio. Euro.

Seit dem 1. April 2006 in Kraft, soll 2007 erneuert werden Bessere Chancen für Schweizer Filme in Europa Vielfältigeres Filmangebot in der Schweiz

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Vertragliche Regelungen im Dienstleistungsbereich

• Öffentliches Beschaffungswesen

• Versicherungsabkommen

• Personenfreizügigkeitsabkommen: 90-tägige

grenzüberschreitende personenbezogene

Dienstleistungsliberalisierung

• Land- und Luftverkehrsabkommen

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Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

• dehnt die Regeln der Welthandelsorganisation WTO über das öffentliche Beschaffungswesen aus

• neu werden auch grössere Auftragsvergaben von Gemeinden oder konzessionierten Unternehmen der Ausschreibungspflicht unterstellt

Seit 2002 in Kraft Mehr Wettbewerb, weniger Ausgaben bei der öffentlichen Beschaffung Schweizer Unternehmen haben zusätzliche Möglichkeiten, sich bei

Ausschreibungen in den EU-Staaten zu bewerben

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Das Versicherungsabkommen von 1989

• Das 1993 in Kraft getretene Abkommen gewährt die gegenseitige Niederlassungsfreiheit für Unternehmen im Bereich der Direktversicherungen

• Ausschliesslich direkte Schadensversicherung (Hausrat, Kraftfahrzeuge, Reiseversicherungen, Haftpflichtversicherungen)

• Nicht geregelt sind Lebensversicherungen, Rückversicherungen oder Systeme der sozialen Sicherheit

• Der freie grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr ist nicht betroffen

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Das Landverkehrsabkommen

• Gegenseitiger Zugang zum europäischen Binnenmarkt und vice versa

• regelt die Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Erhöhung der maximalen LKW-Gewichtslimite auf 40 Tonnen

• trägt zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bei

• koordiniert die schweizerische Verkehrspolitik mit der EU mit dem Ziel, den Ansprüchen einer wachsenden Mobilität und des Umweltschutzes gerecht zu werden

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Das Luftverkehrsabkommen

• regelt den gegenseitigen Zugang von Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsmärkten

• Stufenweise Einführung der verschiedenen Verkehrsfreiheiten (z. B. Zürich-Paris / Zürich-Paris-London / Paris-Nice)

Seit 2002 in Kraft Schweizer Fluggesellschaften erhalten die selben Wettbe-

werbsbedingungen wie ihre Konkurrenz in der EU und werden bspw. bei den Landerechten nicht mehr diskriminiert

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Ein umfassendes Dienstleistungsabkommen?

• Verhandlungen im Rahmen der Bilateralen II sistiert• Probleme: Übernahme des gesamten EU-acquis inkl.

horizontale Politiken (z. B. Wettbewerb, Beihilfen, Gesellschaftsrecht)

• Unterschiede CH-EU: Service Public, Geldwäscherei, Kantonalbankgarantien oder Gebäudeversicherungs-monopole

• Übernahme des bestehenden und künftigen EU-acquis im Finanzbereich nicht nur vorteilhaft

• Finanzmarktregulierung in der CH gleichwertig („level playing field“

• Frage der Verhandlungsaufnahme periodisch geprüft