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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Veterinärwesen BVET Ab 2011 werden alle Equiden registriert Referenz/Aktenzeichen: 2010-07-22/21

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVDBundesamt für Landwirtschaft BLWBundesamt für Veterinärwesen BVET

Ab 2011 werden alle Equiden registriert

Referenz/Aktenzeichen: 2010-07-22/21

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2 TVD Equiden | Was ist ab 2011 neu

Inhalt

Was sind Equiden (Folie 3)

Was bringt eine obligatorische Registrierung (Folie 4)

Wer muss wann was machen (Folien 5 – 13)

Kosten (Folien 14 – 16)

weitere Informationen (Folien 17 – 20, 24)

Häufige Fragen (Folien 21 – 23)

rechtliche Grundlagen (Folie 25)

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Equiden registrieren Was sind Equiden?

Equiden sind domestizierte Tiere der Pferdegattung: Pferde (inkl. Kleinpferde und Ponys), Esel, Maultiere und Maulesel

Der besser Verständnis wegen wird im Weiteren von Pferden gesprochen

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Equiden registrieren Wieso? Tiere können im Seuchenfall schneller identifiziert und

Schutzmassnahmen schneller ergriffen werden In einer globalisierten Welt muss jederzeit mit Seuchen

gerechnet werden EU-Äquivalenz: Identifizierung und Registrierung von

Equiden obligatorisch seit Juli 2009 Verbesserung für die gesamte Pferdebranche (Zucht- und

Sportverbände) Übernahme des weitverbreiteten internationalen

Kennzeichnungsstandards (Mikrochip) für den Tierverkehr

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Tierhalter

Tierhalter sind alle, die ein Pferd (inkl. Ponys, Kleinpferde), einen Esel, ein Maultier oder einen Maulesel im Stall halten – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

Jeder Tierhalter mit Pferden muss sich seit dem 1. Januar 2010 beim Kanton melden.

Der Tierhalter hat bei den Pferden keine Meldepflichten. Ausnahmen: Mitteilungspflicht bei Halterwechsel (Einlageblatt im Pass) Gesundheitsmeldung bei der Schlachtung (im Pass)

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Eigentümer …lässt sich ab 1. Januar 2011 bei der Tierverkehr-

Datenbank TVD (www.agate.ch) registrieren …meldet der TVD seine Pferde (bis 31.12.2012) …lässt für jeden seiner Pferde einen Equidenpass (sofern

das Tier noch keinen hat) ausstellen (bis 31.12.2012) …meldet ab 1.1.2011 der TVD alle meldepflichtigen

Ereignisse Meldungen sind nur per Internet möglich Die Meldepflicht kann auch an Dritte, sogenannte Mandat-

nehmer, (z.B. Tierhalter, Neffe, etc.) übertragen werden. Ausnahme: Wechsel von Nutztier zu Heimtier

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Geburt eines Fohlens Eigentümer meldet der TVD die Geburt innert 30 Tagen Mutter muss bereits auf der TVD registriert sein Zu melden sind:

1) die TVD-Nummer der Tierhaltung2) der Name des Tieres3) die UELN (Universal Equine Life Number) der Mutter, falls vorhanden4) bei Embryotransfer: die UELN der genetischen Mutter5) das Geburtsdatum des Tieres6) Rasse, Farbe und Geschlecht des Tieres7) Mehrlingsgeburten8) die Gattung (Pferd, Esel, Maultier, Maulesel)9) das rudimentäre verbale Signalement (Auswahlmenu)

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…im Anschluss an die Geburtsmeldung

…teilt die TVD dem Pferd eine UELN zu [Ausnahmen für ausländische Stellen mit Monopolstellung aufgrund einer Vereinbarung möglich]

…stellt die TVD dem Eigentümer und dem Tierhalter eine Aufnahmebestätigung (per mail als PDF-Datei) zu

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Kennzeichnung

Bis spätestens am 30. November des Geburtsjahres mit einem Mikrochip

Keine Kennzeichnung nötig, falls Schlachtung vor dem31. Dezember des Geburtsjahres erfolgt

Mikrochips dürfen nur durch Tierärzte und durch Personen, die von Berufswegen dazu befähigt sind (z.Z. Tier-medizinische Praxisassistenten TPAs), implantiert werden

Personen, die Pferde kennzeichnen, müssen sich bei der TVD registrieren lassen

Die Kennzeichnung muss der TVD innert 30 Tagen gemeldet werden

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Identifikation

Pferd muss bis spätestens 30. November des Geburts-jahres identifiziert (verbales + grafisches Signalement) werden

Keine Identifikation nötig, falls Schlachtung vor dem31. Dezember des Geburtsjahres erfolgt

Personen, die bereits heute berechtigt sind, Signalemente aufzunehmen, bleiben es weiterhin (→ Verband nachfragen)

Personen, die Pferde identifizieren, müssen sich vorgängig bei der TVD registrieren lassen

Die Identifizierung muss der TVD innert 30 Tagen gemeldet werden

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Equidenpass alle vor dem 1.1.2011 geborenen Pferde müssen bis zum

31.12.2012 einen Equidenpass haben Eigentümer muss bis spätestens 31. Dezember des Geburts-

jahrs Equidenpass ausstellen lassen (ausser Schlachtung vorher → Aufnahmebestätigung); Pferd muss zu diesem Zeitpunkt gekennzeichnet und identifiziert sein

Das BLW bestimmt die Stellen, die den Equidenpass ausstellen dürfen (→ www.agate.ch)

Aufbewahrung obliegt Eigentümer; Pass muss beim Tier aufbewahrt werden

Pass wird nach Tod annulliert Es dürfen nur Tiere mit Equidenpass eingeführt werden

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Weitere meldepflichtige Ereignisse (1)

Eigentümerwechsel: Meldung durch den bisherigen und neuen Eigentümer innert 30 Tagen

Tierhaltungswechsel: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier dort mind. 30 Tage bleibt

Verenden oder Euthanasierung: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen

Schlachtung: Meldung durch den Schlachtbetrieb innert 3 Tagen

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Weitere meldepflichtige Ereignisse (2)

Einfuhr: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier mind. 30 Tagen in der Schweiz bleibt

Ausfuhr: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier mind. 30 Tagen im Ausland bleibt

Kastration: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen Wechsel des Verwendungszwecks (Nutztier Heimtier):

Meldung persönlich durch den Eigentümer innert 3 Tagen

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Gebühren (1)

Der Bund erhebt …beim Eigentümer: Fr. 40.— für die Registrierung der Geburt eines Pferdes Fr. 40.— für die Registrierung eines Pferdes anlässlich der

erstmaligen Einfuhr Fr. 5.─ pro fehlende Meldung über den Tierverkehr oder

den Eigentümerwechsel Fr. 10.─ pro fehlende Meldung über die Geburt oder die

erstmalige Einfuhr Die Registrierung der am 1.1.2011 in der Schweiz

stehenden Pferde ist gebührenfrei

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Gebühren (2)…beim Schlachtbetrieb: Fr. 5.─ für die Schlachtungsmeldung

…bei jeder Zuchtorganisation, bei der das Tier ange-schlossen ist und die bei der TVD Daten zum Tier bezieht*:

Fr. ─.20 pro Tier für Grunddaten (= Daten der Geburts-meldung) Fr. ─.50 pro Tier für Bewegungsdaten (= Daten der Geburts-

meldung sowie alle anderen Meldungen das Tier betreffend) *Pro Bezüger und Tier fällt Gebühr einmalig an – auch bei

mehrmaligem Datenbezug

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Gebühren (3)

Die Kosten für die Identifizierung, die Kennzeichnung und den Equidenpass werden dem Eigentümer direkt durch die betroffenen Stellen (Tierarzt, Identifikationsbeauftragter, passausstellende Stelle) in Rechnung gestellt.

Preise können variieren (→ Angebote vergleichen)

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17 TVD Equiden | Was ist ab 2011 neu

Verwendungszweck: Nutztier / Heimtier

Ein Pferd ist bei der Geburt ein Nutztier Änderung des “Verwendungszweck“ zu Heimtier muss im

Pass und auf der TVD registriert werden Nur der Eigentümer selber kann den Wechsel vom Nutztier

zum Heimtier der TVD melden Wechsel von Nutztier zu Heimtier ist irreversibel

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Mitteilungspflicht bei Halterwechsel

Der Tierhalter bestätigt bei Halterwechsel, dass das Tier gesund und nicht behandelt ist: in der Aufnahmebestätigung (bis zur Ausstellung eines

Equidenpasses) auf dem Einlageblatt “Bestätigung über Medikamenten-

einsatz und Tiergesundheit bei Halterwechsel“ im Equidenpass

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Gesundheitsmeldung bei der Schlachtung

Nur ein Pferd mit dem Verwendungszweck Nutztier darf geschlachtet und der Lebensmittelkette zugeführt werden

Wer ein Pferd zur Schlachtung bringt, muss zu Handen der Fleischkontrolle schriftlich bestätigen, dass das Tier gesund und nicht behandelt ist: In der Aufnahmebestätigung (bis zur Ausstellung eines

Equidenpasses) Im Equidenpass

In der Regel ist der Tierhalter für diese Meldung zuständig

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Übergangsbestimmungen

Pferde, die vor dem 1. Januar 2011 geboren wurden, müssen nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Für Pferde, die vor dem 1. Januar 2011 geboren wurden und die noch keinen Equidenpass haben, muss bis am 31. Dezember 2012 ein Equidenpass ausgestellt werden.

Für die am 31. Dezember 2012 lebenden Pferde ohne Registrierung muss der Eigentümer der TVD Daten zu Tier und aktuellem Aufenthaltsort melden. Bei Tieren ohne UELN wird vom System eine UELN zugeteilt.

Muss ein Ereignis zu einem Pferd gemeldet werden, so muss das Tier vorgängig registriert werden.

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Häufige Fragen (1)

Wieso dürfen nur Tierärzte und TPAs chippen?

Die Applikation des Mikrochips ist ungefährlich, erfordert jedoch spezifisches Fachwissen

Kennzeichnung darf von Tierärzten und von Personen mit einem eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten beruflichen Abschluss durchgeführt werden, der dazu befähigt, Tieren Injektionen zu verabreichen → neben den Tierärzten sind das heute die Tiermedizinischen Praxisassistenten TPAs

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Häufige Fragen (2)Wieso muss der Pass beim Pferd sein? Bereits heute geltendes Schweizer Recht zudem EU-Äquivalenz Eigentümer sind nicht immer in der Schweiz wohnhaft Im Fall von ansteckender Krankheit kann der Tierarzt sofort

handeln (Tier identifizieren + Massnahmen ergreifen) So ist gesichert, dass der Pass, wenn das Pferd in eine neue

Tierhaltung oder zur Schlachtung verbracht wird, mit dem Pferd mitgegeben wird

Lösungsmöglichkeit: z.B. abschliessbare Kästchen → 1 Schlüssel beim Eigentümer, 1 Schlüssel beim Tierhalter

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Häufige Fragen (3)

Was ändert sich bei der Passbestellung?

Alle Pferde benötigen ab 1.1.2011 einen Equidenpass Pferd muss vorher identifiziert und gekennzeichnet sein Nur vom BLW anerkannte Stellen dürfen Pass ausstellen

(→ www.agate.ch)

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Hinweise

Der Zugang zur Tierverkehr-Datenbank TVD für die Selbstregistrierung der Eigentümer und die Meldungen rund um die Pferde erfolgt ab 1.1.2011 über www.agate.ch

Auch die Personen, die Pferde identifizieren oder kennzeichnen registrieren sich über diesen Link. Die Rolle wird dabei von der TVD zugewiesen.

Unter www.agate.ch finden sich bereits heute diverse Informationen rund um die zukünftige Registrierungspflicht der Equiden.

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Rechtliche Grundlagen

Folgende Verordnungen wurden angepasst:

1. Tierseuchenverordnung*2. Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank3. Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr4. Verordnung über die Tierarzneimittel5. Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle

* Im Rahmen der Änderung bisherigen Rechts wurde auch die Tierzuchtverordnung geändert

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