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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 29 Freitag, den 22. Dezember 2017 Nr. 50/2017 Ein besinnliches Weihnachtsfest Wenn der Schwache dem Starken die Schwäche vergibt, wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt, wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt, wenn der Laute bei dem Stummen verweilt und begreift, was der Stumme ihm sagen will, wenn das Leise laut wird und das Laute still, wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos, das scheinbar Unwichtige wichtig und groß, wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit, helles Leben verspricht und du zögerst nicht, sondern du gehst so wie du bist darauf zu, dann, ja dann fängt Weihnachten an. Rolf Krenzer Liebe Einwohnerinnen und Einwohner wir wünschen Ihnen ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg im Jahr 2018. Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ 37355 Niederorschel

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,

bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschelmit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden,

entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung.

Jahrgang 29 Freitag, den 22. Dezember 2017 Nr. 50/2017

Ein besinnlichesWeihnachtsfest

Wenn der Schwache dem Starken die Schwäche vergibt,wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt,wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt,wenn der Laute bei dem Stummen verweiltund begreift, was der Stumme ihm sagen will,wenn das Leise laut wird und das Laute still,

wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos,das scheinbar Unwichtige wichtig und groß,

wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit,helles Leben verspricht und du zögerst nicht,sondern du gehst so wie du bist darauf zu,

dann, ja dann fängt Weihnachten an.

Rolf Krenzer

Liebe Einwohnerinnen und Einwohnerwir wünschen Ihnen ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest sowie

Gesundheit, Glück und Erfolg im Jahr 2018.

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“37355 Niederorschel

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Nr. 50/2017 - 2 - Eichsfelder Kessel

Alle Menschen freuen sich auf die Adventszeit und das Weihnachtsfest - das schönste Fest des Jahres.

Stille, besinnliche Stunden im Advent, Lichterglanz und Festtagsfreuden stimmen uns ein. Weihnachten ist die große Sehn-sucht nach Ruhe, Besinnung, Frieden und Veränderung. Das Jahr 2017, gespickt mit bewegten und ereignisreichen Tagen, verabschiedet sich in Kürze.

Jeder zieht seine eigene Bilanz. Wir hoffen, Ihr Rückblick lässt Sie optimistisch auf das Jahr 2018 schauen. Packen Sie die Herausforderungen für das neue Jahr an, wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Wir möchten aber auch die Gelegenheit nutzen, allen Danke zu sagen, die uns im Jahr 2017, einem Jahr mit vielen Höhen und Tiefen, im kommunalen Bereich begleitet und geholfen haben und somit das Wohl und die Weiterentwicklung unserer Gemeinden gefestigt haben.

Wir wünschen Ihnen schöne und besinnliche Weihnachtstage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2018.

Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“Alfons Müller - Bürgermeister der Gemeinde DeunaKlaus Glasebach - Ortsteilbürgermeister VollenbornUdo Hartung - Bürgermeister der Gemeinde GerterodeStefan Nolte - Bürgermeister der Gemeinde HausenGuido Gille - Bürgermeister der Gemeinde KleinbartloffIngo Michalewski - Bürgermeister der Gemeinde NiederorschelMartin Lauterbach - Ortsteilbürgermeister Rüdigershagensowie der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Ingo Michalewski.

Weihnachten - „Ein Fest der Freude“

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“Zentrale Anschrift: Bergstraße 51, 37355 NiederorschelTelefon- Zentrale: 036076 557-0Fax: 036076 55780 Internet: www.eichsfelder-kessel.deE-Mail: [email protected]: [email protected]

Montag, Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 UhrDienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 UhrMittwoch und Freitag 9:00 Uhr - 12:00 UhrTelefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729 Fax: 036076 55782Telefon Standesamt: 036076 55728 Fax: 036076 55782

Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister:

Ort Bürgermeister/ Ortsteilbürger-meisters

Wo? Sprechzeiten Telefon während der Sprechzeiten

Gemeinde Deuna Alfons Müller Gemeindebüro, Hauptstraße 30, 37355 Deuna

montags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr 036076 44761

Ortsteil Vollenborn Klaus Glasebach Gemeindehaus Vollenborn, Vollenborn, Schulstraße 8, 37355 Deuna

freitags: 18:00 Uhr - 19:00 Uhr 036076 59557

Gemeinde Gerterode Udo Hartung Gemeindebüro, Karl-Marx-Straße 73, 37355 Gerterode

dienstags: 17:30 Uhr - 19:00 Uhr 036076 59478

Gemeinde Hausen Stefan Nolte Gemeindebüro, Reifensteiner Straße 1, 37327 Hausen

dienstags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr

Gemeinde Kleinbartloff Guido Gille Gemeindebüro, Hinter den Höfen 11, 37355 Kleinbartloff

dienstags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr 036076 419484

Gemeinde Niederorschel Ingo Michalewski Gemeindebüro, Marktplatz 2, 37355 Niederorschel

dienstags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr 036076 55770

Ortsteil Rüdigershagen Martin Lauterbach Gemeindebüro, Rüdigershagen, Karl-Marx-Straße 73, 37355 Niederorschel

jeden ersten Mittwoch im Monat: 18:00 Uhr - 19:00 Uhr

Hinweis: Post an die Gemeinden erreicht schneller die zuständigen Stellen, wenn Sie sie direkt an die Verwaltungs-gemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ (mit einem Hinweis auf die jeweilige Gemeinde) senden.

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Eichsfelder Kessel - 3 - Nr. 50/2017

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“

Breitenworbiser Straße 137355 NiederorschelKontakt:Telefon (03 60 76) 569-0Fax: (03 60 76) 569-32E-Mail: [email protected]: www.waz-ek.deGeschäftszeiten:Mo 13:30 - 15:30 UhrDi + Fr 09:30 - 11:45 UhrDo 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

Bereitschaftsdienst:

(außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen)Telefon: (03 60 76) 569-0bei Verhinderung:Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: (0 36 06) 5066780

Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger

Haushalt 2018Mit Beschluss vom 16.11.2017 Beschluss-Nr. 35 - 2017 hat die Gemeinschaftsversammlung die Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und deren Anlagen beschlossen.Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungs-pflichtigen Bestandteile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis ge-nommen.Die Haushaltssatzung 2018 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

22.12.2017 - 12.01.2018zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemein-schaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öf-fentlich aus.Weiterhin kann der Haushaltsplan 2017 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushalts-jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwal-tungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51 eingesehen werden.

gez. Michalewskistellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“für das Haushaltsjahr 2018

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließtim Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.076.700,00 €und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.000,00 €ab.

Kontaktbereichsbeamter

Herr MiethlauSprechzeiten im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51: dienstags: 15:00 Uhr - 18:00 Uhrdonnerstags: 09:00 Uhr - 13:00 Uhrjeden ersten Samstag im Monat 08:00 Uhr - 12:00 UhrTelefon während der Sprechzeiten: 036076 59998Handynummer: 0152 54872237

Schiedsstelle im „Eichsfelder Kessel“

(gemeinsame Schiedsstelle der VG „Eichsfelder Kessel“ und der VG „Eichsfeld-Wipperaue“)Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Nie-derorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720.

Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden

Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwand-frei, melden Sie dieses bitte dem Bauamt der Verwaltungsge-meinschaft „Eichsfelder Kessel“ unter folgender Telefonnummer: 036076 55743.

Abgabe von Bioabfällen

Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemein-de Niederorschel - Siedlung 22 G, 37355 Niederorschel - ist mit Beginn der Winterzeit freitags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.Erste Annahme 2018 ist am 12.01.2018.

Wohnungsverwaltung Niederorschel, An der Liebestatt 6, 37355 Niederorschel

Sprechzeiten: dienstags 14:00 Uhr - 17:30 Uhrdonnerstags 14:00 Uhr - 16:00 UhrTelefon: 036076 51106Fax: 036076 51111

Bibliothek der Gemeinde Niederorschel

Marktplatz 2, 37355 NiederorschelÖffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag: 15:00 Uhr - 18:00 UhrTelefon: 036076 55752

Heimatstube der Gemeinde Niederorschel - Markt-platz 10, 37355 Niederorschel

Öffnungszeiten:Dienstag: 13:00 Uhr - 17:00 UhrMittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

Nächster Erscheinungstermin:Freitag, 05. Januar 2018

Annahmeschluss für Beiträge, die in den „Eichsfelder Kessel Nachrichten“

am 12. Januar 2018veröffentlicht werden sollen:

Mittwoch, 03.01.2018, 16:00 Uhr

Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,

Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse:

[email protected]. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff,

telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen.

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Nr. 50/2017 - 4 - Eichsfelder Kessel

die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbe-reinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigen-tümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum;

- als Nebenbeteiligte insbesonderea) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk

Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind;

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden;

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;

d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes;

f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehö-renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unter-haltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.

5. Anmeldung von RechtenDie Beteiligten werden aufgefordert. Rechte, die aus dem Grund-buch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereini-gungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung GothaHans-C.-Wirz-Str. 2

99867 Gothaanzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist an-gemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durchBekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wor-den ist.6. Zeitweilige Einschränkungen der GrundstücksnutzungNach § 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlus-ses an bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich:a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungs-

gebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören;

b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangter-rassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesent-lich verändert oder beseitigt werden sollen;

c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstö-cke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze besei-tigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträch-tigt werden.

Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenom-men, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbe-hörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder-herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anord-nen.Wer den Vorschriften zu Buchstabe b) oder c) zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geld-buße geahndet werden kann.7. Bekanntgabe des BeschlussesJe eine mit Gründen und einer Gebietsübersichtskarte verse-hene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für:- die Flurbereinigungsgemeinde Leinefelde-Worbis in den

Bürgerbüros Leinefelde, Bahnhofsstr. 43, 37327 Leinefelde-Worbis und Worbis, Rossmarkt 2, 37339 Leinefelde-Worbis,

- die Flurbereinigungsgemeinden Hausen und Kleinbartloff mit Reifenstein und die angrenzende Gemeinde Niederorschel

§ 2Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4Das Umlagesoll zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs be-rechnet sich nach den Vorschriften des § 50 ThürKO. Die Ver-waltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 726.712,00 € (133,00 € / Einwohner zum 31.12.2016).

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 175.000,00 € festgesetzt.

§ 6Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am 16.11.2017 beschlossene Stellenplan.

§ 7Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Niederorschel, den 12.12.2017

Verwaltungsgemeinschaft„Eichsfelder Kessel“gez. MichalewskiStellv. Gemeinschaftsvorsitzender Siegel

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung GothaHans-C.-Wirz-Straße 299867 GothaAz.: 1-2-0176 Gotha, den 05.12.2017

Änderungsbeschluss Nr. 2

1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes BirkungenNach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) wird das mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 18.10.2000, Az.: 1-2-0176, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 19.01.2010 letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Birkungen, Land-kreis Eichsfeld, erneut wie folgt geringfügig geändert:1.1 Aus dem Flurbereinigungsgebiet wird ausgeschlossen:1.1.1 Gemarkung Birkungen Flur 6, Flurstück Nr.: 24/61.2 Zum Flurbereinigungsgebiet werden zugezogen:1.2.1 Gemarkung Birkungen Flur 6, Flurstück Nr.: 296/5, 296/6, 296/7, 296/8, 296/9, 296/11, 296/12, 296/13 Flur 9, Flurstück Nr.: 264/2, 264/31.2.2 Gemarkung Birkungen Flur 9, Flurstück Nr.: 286Das Flurbereinigungsgebiet besitzt weiterhin eine Größe von 362 ha.2. Anordnung der FlurbereinigungFür die zugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung ange-ordnet.3. TeilnehmergemeinschaftDie Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer sind Mitglieder der mit dem Flurbereini-gungsbeschluss vom 18.10.2000 entstandenen „Teilnehmerge-meinschaft der Flurbereinigung Birkungen“.4. BeteiligteAm Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte):- als Teilnehmer

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Eichsfelder Kessel - 5 - Nr. 50/2017

Änderung der Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten ab 01.01.2018Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten, Herrn Miethlau, im Verwaltungsgebäude, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, ändern sich ab 01.01.2018 wie folgt:· dienstags 15:00 Uhr - 17:30 Uhr· donnerstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr· jeden ersten Samstag im Monat 08:30 Uhr - 11:30 Uhrtelefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeit: 036076 59998Handynummer: 0152 54872237

gez. MichalewskiStellv. Gemeinschaftsvorsitzender

FundsachenIn Niederorschel wurden vor der Kirche die abgebildeten Schlüs-sel gefunden und im Fundbüro abgegeben.

Ebenfalls in Niederorschel wurden nach dem Weihnachtsmarkt die abgebildeten roten Kinderhandschuhe

im Dienstgebäude der VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel,

- die angrenzende Gemeinde Dünwald im Dienstgebäude der Gemeinde, Oberdorf 32, 99976 Hüpstedt,

- die angrenzenden Gemeinden Kallmerode und Silberhausen im Dienstgebäude der VG Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Str. 28, 37351 Dingelstädt,

- die angrenzende Gemeinde Gernrode im Dienstgebäude der VG „Eichsfeld- Wipperaue“, Weststr. 2, 37339 Breitenworbis

zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.GründeDie Änderung des Verfahrensgebietes ist aus folgenden Grün-den erforderlich:Das unter 1.1.1 angegebene Flurstück wurde fälschlicherweise im Flurbereinigungsbeschluss aufgeführt und wird zwecks Be-richtigung ausgeschlossen.Die unter 1.2.1 aufgeführten Flurstücke werden zum Verfahren hinzugezogen, um die Anbindung des seitens des Freistaates Thüringen, Straßenbauverwaltung, geplanten Neubaus eines Radweges von Birkungen nach Reifenstein - trassenbegleitend zur L1032 -, an die Ortslage Birkungen bodenordnerisch zu un-terstützen.Die geplante 2. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 Flurbereini-gungsgesetz umfasst u. a. den Ausbau des Weges zwischen der Johannesstraße und der Straße von Birkungen nach Breitenholz. Grundlage für die Planung und Realisierung des Wegebaus ist die Zuziehung des unter 1.2.2 aufgeführten Wegeflurstücks.Die Verfahrensgebietsgröße des Flurbereinigungsverfahrens Bir-kungen vergrößert sich um 0,8 ha und beträgt 362 ha. Die Zuzie-hung der Grundstücke stellt im Verhältnis zur Größe desbisherigen Verfahrensgebietes eine geringfügige Änderung dar. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind gegeben.Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Birkungen wurde ge-mäß § 25 FlurbG in seiner Sitzung vom 16.11.2017 zur 2. Ände-rung des Verfahrensgebietes gehört und stimmt dieser zu.RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntgabe Wi-derspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha,Hans-C.-Wirz-Str. 2,

99867 Gothaeinzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

gez. Mathias GeßnerAmtsleiter

Impressum

Eichsfelder Kessel NachrichtenAmtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: [email protected] und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,[email protected], www.wittich.deVerantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der GemeinschaftsvorsitzendeVerantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbrei-tungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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Nr. 50/2017 - 6 - Eichsfelder Kessel

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech-nung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan in der Ver-waltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eingesehen werden.

gez. NolteBürgermeister

Haushaltssatzung

der Gemeinde Hausen (Landkreis Eichsfeld)für das Haushaltsjahr 2018

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließtim Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 426.950,00 €und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 354.350,00 €ab.

§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 110.000,00 € fest-gesetzt.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-ern werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H.b) für Grundstücke (B) 400 v.H.

2. Gewerbesteuer 395 v.H.

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000,00 € festgesetzt.

§ 6Es gilt der vom Gemeinderat am 30.11.2017 beschlossene Stel-lenplan.

§ 7Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Hausen, den 13.12.2017Gemeinde Hausengez. NolteBürgermeister (Siegel)

Kleinbartloff

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Änderungsbeschluss Nr. 2

1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes BirkungenNähere Informationen betreffend für die Gemeinde Kleinbartloff finden Sie in diesem Amtsblatt unter dem Amtlichen Teil der Ver-waltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“.

und in der Thomas-Müntzer-Straße die silberne Kette mit An-hänger

gefunden und im Fundbüro abgegeben.Die/der Eigentümer/in meldet sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 26, Tel. 036076 55727.

Hausen

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Änderungsbeschluss Nr. 2

1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes BirkungenNähere Informationen betreffend für die Gemeinde Hausen fin-den Sie in diesem Amtsblatt unter dem Amtlichen Teil der Verwal-tungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“.

Haushalt 2018Mit Beschluss vom 30.11.2017 Beschluss-Nr. 93 - 2017 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hausen die Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und deren Anlagen beschlossen.Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt.Die aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 63 Abs. 2 Thür-KO zu dem in § 2 der Haushaltssatzung 2018 festgesetzten Kre-ditaufnahme wurde am 11.12.2017 erteilt.Die Haushaltssatzung 2018 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

22.12.2017 - 12.01.2018zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemein-schaft „Eichsfelder Kessel“, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öf-fentlich aus.

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Eichsfelder Kessel - 7 - Nr. 50/2017

Deuna

Wir gratulieren zum Geburtstag26. Dezember 2017Frau Sybilla Kienel zum 70. Geburtstag03. Januar 2018Frau Anna Schwerdt zum 85. Geburtstag

Die Gemeinde Deuna gratuliert recht herzlich und wünscht wei-terhin alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen.gez. Alfons MüllerBürgermeister

Information Baustelle Hauptstraße (Schulstraße) der Gemeinde DeunaFür die Baustelle besteht weiterhin Vollsperrung gemäß Beschil-derung.Es erfolgt kein Winterdienst.Die Müllentsorgung erfolgt weiterhin an den bisher während der Bautätigkeit vereinbarten Abstellplätzen.

gez. MüllerBürgermeister

Gerterode

Information an alle EinwohnerDie erste Sprechstunde 2018 findet am 09. Januar 2018 wie ge-wohnt statt.

Allen Einwohnern von Gerterode wünsche ich ein frohes und gesegnetes Weihnachts-fest und ein gesunden und erfolgreiches Jahr 2018.

gez. HartungBürgermeister

Kirchspiel Sollstedt im Dezember 2017Gottesdienste24.12.2017 16:00 Uhr in SollstedtHeiligabend 18:00 Uhr in Sollstedt 17:00 Uhr in Wülfingerode 16:00 Uhr in Gerterode 17:00 Uhr in Rehungen25.12.2017 10:30 Uhr in Sollstedt1. Weihnachtstag 06:00 Uhr in Wülfingerode26.12.2017 14:00 Uhr in Gerterode2. Weihnachtstag 10:00 Uhr in Rehungen31.12.2017 10:30 Uhr Gottesdienst unterm Weihnachtsbaum in SollstedtSilvester 15:00 Uhr in Gerterode 16:00 Uhr in RehungenKinder und Jugend:- Krippenspielproben in den einzelnen Orten- Die Konfirmanden (8. Klasse) treffen sich zu den Krippen-

spielprobenEltern-Kind-GruppeTrifft sich dienstags von 9:00 bis 11:00 Uhr im Pfarrhaus Solls-tedt.

gez. Werner Heizmann, Pfarrer

Niederorschel

Sitzung des Bau-, Planungs- und UmweltausschussesAm Dienstag, dem 10.01.2018, um 19:30 Uhr, findet im großen Versammlungsraum, Rathaus, Marktplatz 2, die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederor-schel, Wahlperiode 2014 - 2019, statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil:1. Eröffnung und Begrüßung2. Feststellung der Beschlussfähigkeit3. Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten

Ladung4. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der

Sitzung vom 28.11.20175 Information des Ausschussvorsitzenden6. Baumaßnahme grundhafter Ausbau Bruch7. Baumaßnahme grundhafter Ausbau Hauptstraße8. Anfragen und MitteilungenIm Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil.

gez. Gregor HenkelAusschussvorsitzender

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Änderungsbeschluss Nr. 2

1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes BirkungenNähere Informationen betreffend für die Gemeinde Niederor-schel finden Sie in diesem Amtsblatt unter dem Amtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“.

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“

WohnungsvermietungDie Gemeinde Vollenborn bietet im Gemeindezentrum Schulstraße 8, zwei schön geschnittene Dachgeschoss-Wohnungen in ruhiger, sonniger Lage zum 01.01.2018 zur Vermietung an.Die Einraumwohnung umfasst Küche, geräumiges Bad, Wohn-Schlafraum mit Balkon, Abstellkammer und Keller mit einer Gesamtwohnfläche von 36,26 m2.Die Grundmiete beträgt monatlich 150,00 € zzgl. Neben-kosten.Die Zweiraumwohnung umfasst Küche, geräumiges Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon, Abstellkammer und Kel-ler mit einer Gesamtwohnfläche von 71 m2.Die Grundmiete beträgt monatlich 295,00 € zzgl. Neben-kosten.Nähere Informationen erhalten Sie im Büro der Wohnungsver-waltung Niederorschel während der Sprechzeiten.

Büro der WohnungsverwaltungAn der Liebestatt 637355 NiederorschelTelefon 036076 / 51106Ansprechpartner: Frau Ringleb und Frau Kohl

Sprechzeiten:Dienstag: 9:00 - 12:00 u. 14:00 - 17:30 UhrDonnerstag: 9:00 - 12:00 u. 14:00 - 16:00 Uhr