Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85...

174
Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode

Transcript of Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85...

Page 1: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland

Ein neuer Zusammenhalt für unser Land

Koalitionsvertrag zwischen

CDU, CSU und SPD

19. Legislaturperiode

Page 2: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Inhalt

Präambel ................................................................................................................................................. 4

I. Ein neuer Aufbruch für Europa .................................................................................................. 6

II. Eine neue Dynamik für Deutschland ....................................................................................... 10

III. Familien und Kinder im Mittelpunkt ........................................................................................ 18

1. Familien ..................................................................................................................................... 18 2. Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz ........................................................................ 20 3. Gleichberechtigung von Frauen und Männern .......................................................................... 22 4. Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern ............................................... 24 5. Seniorinnen und Senioren ......................................................................................................... 25

IV. Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung ......................................................... 27

1. Allgemeine Bildung und Schulen ............................................................................................... 27 2. Berufliche Bildung und Weiterbildung ....................................................................................... 28 3. Hochschulen und Wissenschaft ................................................................................................ 31 4. Forschung und Innovation ......................................................................................................... 33 5. Digitalisierung ............................................................................................................................ 36

V. Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern ............................................... 49

1. Gute Arbeit ................................................................................................................................. 49 2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben ................................ 52

VI. Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen ...................................................... 54

1. Wirtschaft ................................................................................................................................... 54 2. Finanzen und Steuern ............................................................................................................... 65 3. Energie ...................................................................................................................................... 70 4. Verkehr ...................................................................................................................................... 73 5. Landwirtschaft und Ernährung ................................................................................................... 82

VII. Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten ........................................................... 90

1. Rente ......................................................................................................................................... 90 2. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ............................................................................. 92 3. Reform des Sozialen Entschädigungsrechts ............................................................................. 93 4. Gesundheit und Pflege .............................................................................................................. 93

VIII. Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen .......................................... 101

1. Flüchtlingspolitik ...................................................................................................................... 101 2. Erwerbsmigration ..................................................................................................................... 103 3. Gelingende Integration ............................................................................................................ 103 4. Effizientere Verfahren .............................................................................................................. 105

IX. Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen ................................ 107

1. Wohnraumoffensive ................................................................................................................. 107 2. Mieten ...................................................................................................................................... 109 3. Stadtentwicklung und Baukultur .............................................................................................. 110 4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen ......................................................................... 112 5. Heimat mit Zukunft................................................................................................................... 114

2

Page 3: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

6. Lärmschutz und Bürgerbeteiligung .......................................................................................... 118 7. Personenbeförderungsrecht, ÖPNV und Mobilität im ländlichen Raum ................................. 119

X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft .................................. 121

1. Pakt für den Rechtsstaat ......................................................................................................... 121 2. Moderner Staat ........................................................................................................................ 126 3. Modernes Recht für eine moderne Gesellschaft ..................................................................... 128 4. Prävention ................................................................................................................................ 131 5. Verbraucherschutz................................................................................................................... 132 6. Sport ........................................................................................................................................ 133

XI. Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen ................................................... 135

1. Umwelt und Klima .................................................................................................................... 135 2. Raumordnung .......................................................................................................................... 141

XII. Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt................ 142

1. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik ............................................................................. 143 2. Internationale und europäische Bündnisse und Partnerschaften ............................................ 145 3. Abrüstung und restriktive Rüstungsexportpolitik ..................................................................... 146 4. Bilaterale und regionale Zusammenarbeit in Europa und der Welt ......................................... 147 5. Außenwirtschaftspolitik sowie Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik .................................... 151 6. Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe ...................................................... 153 7. Moderne Bundeswehr ............................................................................................................. 154 8. Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung .............................................................. 157

XIII. Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben ...................................................... 161

1. Bürgerbeteiligung..................................................................................................................... 161 2. Kunst, Kultur und Medien ........................................................................................................ 161

XIV. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen........................................................................ 172

1. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen ........................................................................... 172 2. Kooperation der Parteien ......................................................................................................... 172 3. Kooperation der Fraktionen ..................................................................................................... 172 4. Arbeit in der Bundesregierung ................................................................................................. 173 5. Europapolitische Koordinierung ............................................................................................... 173 6. Evaluierung .............................................................................................................................. 173

3

Page 4: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Präambel 1 Wir erleben neue politische Zeiten mit vielfältigen Herausforderungen für Deutschland 2

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

– sowohl international als auch national. Deutschland ist weltweit ein anerkannter Part-ner, aber nur mit einem neuen Aufbruch für Europa wird Deutschland langfristig Frie-den, Sicherheit und Wohlstand garantieren können. Die Europäische Union muss ihre Werte und ihr Wohlstandsversprechen bewahren und erneuern. Nur eine starke Euro-päische Union ist der Garant für eine Zukunft in Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Wir wollen eine neue Dynamik für Deutschland. Nur so können wir das Erreichte si-chern und ausbauen. Unsere Ausgangslage ist gut. Die Wirtschaft boomt, noch nie waren so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung. Das ist auch Ergebnis der Re-gierungszusammenarbeit von CDU, CSU und SPD. Unsere heutige wirtschaftliche Stärke eröffnet die Chance, Gerechtigkeit langfristig zu sichern. Unser Ziel ist ein nach-haltiges und inklusives Wachstum, dessen Erträge allen zugutekommen. Wir wollen die kreativen Potenziale in Deutschland mobilisieren und die Chancen der Digitalisie-rung nutzen. Deutschland braucht wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, an dem alle teilhaben. Wir wollen, dass der Wohlstand bei allen Menschen ankommt. Das Wahlergebnis hat gezeigt, dass viele Menschen unzufrieden und verunsichert sind. Daraus ziehen wir mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag und seiner Politik die entsprechenden Schlüsse. Wir wollen sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur politischen Debatte, zu Erneuerung und für Veränderung beweisen. Bürgerinnen und Bürger haben ein starkes Bedürfnis nach Gemeinschaft, Sicherheit im Alltag, Bewahrung der kulturellen Identität, Stabilität, einem guten Miteinander und einer gestaltenden Politik, die Menschen auf Augenhöhe zusammenbringt. Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in sozialen, kulturellen und lokalen Bewe-gungen sowie in Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen, Kirchen und Religionsge-meinschaften für unser Gemeinwesen. Gemeinsam mit ihnen wollen wir unser Land besser, sicherer und gerechter machen. Wir werden die Probleme anpacken, welche die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und setzen uns mutige Ziele für die nächsten vier Jahre. Wir arbeiten für Stabilität und Zusammenhalt, für Erneuerung und Sicherheit und für die Gleichwertigkeit der Lebens-verhältnisse in unserem Land. Die besonderen Herausforderungen in Ostdeutschland erkennen wir als gesamtdeutschen Auftrag an. Den sozialen Zusammenhalt in unserem Land wollen wir stärken und die entstandenen Spaltungen überwinden. Wir nehmen die Ängste der Menschen ernst und wollen ihnen durch unsere gemeinsame Arbeit umfassend begegnen. Wir geben allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen, damit Leistung und Talent über die persönli-che Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft. Wir schaffen neue Perspektiven für gute Arbeit und mehr Sicherheit im Alter. Wir wollen, dass die Menschen bei uns die vielfältigen Chancen nutzen und in Sicher-heit leben können. Familien stärken wir und sorgen dafür, dass Familie und Beruf bes-ser vereinbar sind.

4

Page 5: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Unser gemeinsames Ziel ist Vollbeschäftigung in Deutschland. Auch deshalb wollen 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82

wir Arbeit und Leben besser vereinbaren und unsere sozialen Sicherungssysteme mo-dernisieren. Wir werden die Gesundheits- und Pflegeversicherung, die Alterssicherung und die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit weiter verbessern und an veränderte Rah-menbedingungen anpassen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft ver-lässlich abgesichert sind. Wir wollen unser Land erneuern, in die Zukunft investieren und Innovationen fördern, damit wir unseren Wohlstand erhalten und ausbauen können. Wir investieren in unser Land. Wir sorgen für genügend Kitaplätze, digital ausgestat-tete Schulen und schnelles Internet in Stadt und Land. Wir machen Deutschland zur energieeffizientesten Volkswirtschaft der Welt. Wir stärken unsere Sicherheitsbehör-den und gewährleisten dadurch bestmögliche Sicherheit. Den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft werden wir so gestalten, dass alle davon profitieren. Wir setzen auf Innovationen und wollen aus technischem sozialen Fortschritt machen. Wir werden Migration in Zukunft besser steuern und ordnen sowie die Integration von Zugewanderten in unsere Gesellschaft umfassender fordern und unterstützen. Damit geben wir eine Antwort auf internationale Migrationsbewegungen auf der einen Seite und den Fachkräftebedarf in Deutschland auf der anderen Seite. Mit unserem internationalen Engagement wollen wir einen größeren Beitrag leisten, um weltweit zu besseren Lebensbedingungen beizutragen sowie Frieden wiederher-zustellen und zu sichern. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Politik wollen wir wieder stärken, indem wir Erneuerung und Zusammenhalt in den Mittelpunkt unse-rer Arbeit stellen. Wir wollen eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden, die das Richtige tut. Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die öffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar lässt und damit die Demokratie stärkt.

5

Page 6: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

I. Ein neuer Aufbruch für Europa 8384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129130131132133

Die Europäische Union ist ein historisch einzigartiges Friedens- und Erfolgsprojekt und muss es auch künftig bleiben. Sie verbindet wirtschaftliche Integration und Wohlstand mit Freiheit, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Kern dieser europäischen Vision ist, dass die EU ihre gemeinsame politische und wirtschaftliche Kraft nutzt, um Frieden nach außen und Sicherheit und Wohlstand nach innen zu schaffen. Deutschland hat Europa unendlich viel zu verdanken. Auch deshalb sind wir seinem Erfolg verpflichtet. Für Deutschland ist ein starkes und geeintes Europa der beste Ga- rant für eine gute Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand. So einzigartig die Erfolgsgeschichte der europäischen Einigung ist – selbstverständlich ist ihr Fortgang keineswegs. Die Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, sind enorm. Das Vereinigte Königreich hat sich zum Austritt aus der EU ent- schlossen. Die Herausforderungen durch Flucht und Migration stellen die europäische Partnerschaft und Solidarität auf eine harte Probe. Wachstum und Beschäftigung kom- men zwar in Europa wieder besser in Schwung, die Folgen der Wirtschaftskrise sind aber noch nicht vollständig überwunden. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Teilen Euro- pas noch immer besorgniserregend hoch. Die freiheitlichen und demokratischen Grundprinzipien, die in den europäischen Verträgen verankert sind, wollen wir gegen jeden Angriff durch politische Parteien und Bewegungen verteidigen. Hinzu kommt: Die globalen Kräfteverhältnisse haben sich in den letzten Jahren grund- legend verändert, politisch, wirtschaftlich und militärisch. Neue Schwerpunktsetzungen der USA, das Erstarken Chinas und die Politik Russlands machen deutlich: Europa muss sein Schicksal mehr als bisher in die eigenen Hände nehmen. Nur gemeinsam hat die EU eine Chance, sich in dieser Welt zu behaupten und ihre gemeinsamen In- teressen durchzusetzen. Nur gemeinsam können wir unsere Werte und unser solida- risches Gesellschaftsmodell, das sich mit der Sozialen Marktwirtschaft verbindet, ver- teidigen. Ein starkes, demokratisches, wettbewerbsfähiges und soziales Europa der Menschen muss unsere Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit sein. Deshalb braucht die EU eine Erneuerung und einen neuen Aufbruch: Wir wollen ein Europa der Demokratie und Solidarität • Wir wollen den Zusammenhalt Europas auf Basis seiner demokratischen und

rechtsstaatlichen Werte auf allen Ebenen vertiefen und das Prinzip der wechselsei-tigen Solidarität stärken.

• Wir wollen, dass sich Deutschland aktiv in die Debatte über die Zukunft der EU und eine Stärkung der europäischen Integration einbringt und wollen die Bürgerinnen und Bürger in bundesweiten öffentlichen Dialogen an der Reformdebatte in Europa beteiligen. Wir wollen dadurch Europa bürgernäher und transparenter machen und neues Vertrauen gewinnen.

• Wir wollen ein Europa der Demokratie mit einem gestärkten Europäischen Parla- ment und einem lebendigen Parlamentarismus auf nationaler, regionaler und kom- munaler Ebene.

• Die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und Prinzipien, auf denen die eu- ropäische Einigung beruht, müssen noch konsequenter als bisher innerhalb der EU durchgesetzt werden.

6

Page 7: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen ein Europa der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183

• Investitionen in Europa sind Investitionen in eine gute Zukunft unseres Landes. Wachstum und Wohlstand in Deutschland sind auf das Engste mit Wachstum und Wohlstand in Europa verknüpft.

• Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre Wachstumskräfte im Kontext der Globalisierung stärken, um zukunftsgerechte Arbeitsplätze in der EU zu sichern und neue zu schaffen: Das ist die Basis unseres künftigen Wohlstands.

• Die Soziale Marktwirtschaft, die auf Unternehmensverantwortung, Sozialpartner-schaft, Mitbestimmung und einer fairen Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands beruht, braucht eine Renaissance, gerade in Zeiten der Digitalisierung.

• Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und vollenden den digitalen Binnenmarkt.

• Wir wollen die Investitionskräfte in Europa auch dadurch stärken, dass wir Initiativen wie das Europäische Investitionsprogramm EFSI fortführen und ausbauen.

• Wir brauchen weiterhin eine starke EU-Kohäsionspolitik in allen Regionen, insbe-sondere auch in den bisherigen Übergangs- und den stärker entwickelten Regionen. Wir wollen die wichtigen Strukturfonds der EU erhalten. Das muss auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten.

Wir wollen ein Europa der Chancen und der Gerechtigkeit • Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen. Sie

sind Europas Zukunft. Wir wollen, dass junge Menschen ihre Hoffnungen auf Eu-ropa setzen können. Wir wollen, dass sie gute Jobs finden, sich frei und mobil in Europa bewegen können, dass sie im Austausch mit anderen Freundschaften schließen und europäisches Zusammenleben praktisch erfahren können. Deshalb wollen wir die Austauschprogramme wie Erasmus+ ausbauen und die Jugendar-beitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU bekämpfen.

• Soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Ar-beit am gleichen Ort in der EU, wollen wir in einem Sozialpakt stärken. Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bes-sere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik. Die Revision der Entsenderichtlinie gilt es zügig und möglichst mit weiteren Verbesserungen zum Abschluss zu bringen.

• Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsi-cherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Wer konsequent gegen Lohndum-ping und soziale Ungleichheiten in wirtschaftlich schwächeren Ländern in Europa kämpft, sichert auch den Sozialstaat und die Soziale Marktwirtschaft in Deutsch-land.

• Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche Zuwanderung in die Sys-teme der sozialen Sicherheit unterbinden.

• Wir wollen mehr Vergleichbarkeit von Bildungsstandards in der EU. • Wir bekämpfen Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche gleicherma-

ßen international und in der EU. • Wir unterstützen eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der In-

ternetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon. • Unternehmen dürfen sich künftig nicht mehr ihrer gesellschaftlichen Verantwortung

entziehen können, indem sie die Staaten der EU gegeneinander ausspielen. Steu-erdumping muss unterbunden werden.

• Wir unterstützen eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Min-destsätze bei den Unternehmenssteuern. Wir wollen mit Frankreich zusammen hier-für eine Initiative ergreifen, auch um eine europäische Antwort auf internationale

7

Page 8: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Veränderungen und Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234

USA, zu geben. • Die Einführung einer substanziellen Finanztransaktionsteuer wollen wir zum Ab-

schluss bringen.

Wir wollen ein Europa des Friedens und der globalen Verantwortung • Globale Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Wir sind uns einig in

der klaren Absage an Protektionismus, Isolationismus und Nationalismus. Wir brau-chen international mehr und nicht weniger Kooperation.

• Lokale Herausforderungen können nur lokal wirklich gelöst werden. Deshalb brau-chen wir gelebte Subsidiarität, auch um die Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern zu stärken.

• Die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik muss im Sinne einer Friedensmacht Europa gestärkt werden. Sie muss dem Prinzip eines Vorrangs des Politischen vor dem Militärischen folgen und auf Friedenssicherung, Entspannung und zivile Krisenprävention ausgerichtet sein. Wir wollen die Zusammenarbeit bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (PESCO) stärken und mit Leben füllen.

• Die EU-Erweiterungspolitik bleibt wichtig, um Frieden, Stabilität und Zusammenar-beit zu fördern. Zugleich muss die EU durch innere Reformen ihre Handlungsfähig-keit sicherstellen. Alle Länder des westlichen Balkans haben eine Beitrittsperspek-tive. Wir unterstützen ihre Annäherung an die EU und schenken der Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit. Vorausset-zung für Fortschritte bei der Annäherung ist, dass die Staaten der Region die dafür vorgesehenen Kriterien vollständig erfüllen.

• In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer humanitären Verantwor-tung gerecht werden und zugleich Migration besser ordnen und steuern. Wir wollen Fluchtursachen umfassend bekämpfen, die Außengrenzen der EU gemeinsam wirksamer schützen sowie eine solidarische Verantwortungsteilung in der EU schaf-fen.

• Wir wollen mit einer kohärenten Afrika-Strategie die Zusammenarbeit mit Afrika auf allen Ebenen ausbauen. Wir unterstützen einen Marshallplan mit Afrika, um die Af-rikanische Union bei der Umsetzung der Agenda 2063 zu unterstützen.

• Wir wollen eine offene und faire Handelspolitik, die allen zugutekommt und auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt.

• Die EU muss beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnehmen und für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens eintreten.

• Die EU braucht auch eine gemeinsame Außen- und Menschenrechtspolitik. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit stärken, insbesondere auch das Europäische Parlament. Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. Dafür werden wir bei der Erstellung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens Sorge tragen. Dabei befürworten wir auch spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Ausgangspunkt für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können. Wir sind zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit. Wir wollen einen Haushalt, der klar auf die Aufgaben der Zukunft mit europäischem Mehrwert ausgerichtet ist. Wir wollen in diesem Sinne und insbesondere auch in enger Partnerschaft mit Frank-reich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren, so dass der Euro globalen Kri-sen besser standhalten kann. Dabei bleibt der Stabilitäts- und Wachstumspakt auch in

8

Page 9: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Zukunft unser Kompass. Stabilität und Wachstum bedingen einander und bilden eine 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279

Einheit. Zugleich muss auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und Haftungsver-antwortung verbunden sind. Wir wollen fiskalische Kontrolle, wirtschaftliche Koordinie-rung in der EU und der Eurozone sowie den Kampf gegen Steuerbetrug und aggres-sive Steuervermeidung vorantreiben. Die dazu aus den Mitgliedstaaten und von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge werden wir prüfen. Den Europäischen Stabi-litätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem parlamentarisch kontrollierten Europäi-schen Währungsfonds weiterentwickeln, der im Unionsrecht verankert sein sollte. Die Rechte der nationalen Parlamente bleiben davon unberührt. Insgesamt lassen wir uns davon leiten, dass die EU für Solidarität zwischen den Mit-gliedstaaten ebenso wie für ihre Bürgerinnen und Bürger stehen muss. Das Prinzip der wechselseitigen Solidarität muss auch für den EU-Haushalt gelten. Die Erneuerung der EU wird nur gelingen, wenn Deutschland und Frankreich mit gan-zer Kraft gemeinsam dafür arbeiten. Deshalb wollen wir die deutsch-französische Zu-sammenarbeit weiter stärken und erneuern. Ein neuer Élysée-Vertrag ist hierzu ein erster und wichtiger Schritt, der insbesondere auch die europapolitische Zusammen-arbeit weiter stärken sollte. Deutschland und Frankreich müssen insbesondere auch Innovationsmotor sein und werden dies in Vorhaben wie der Erforschung von künstli-cher Intelligenz unter Beweis stellen. Wir wollen gemeinsame Positionen möglichst zu allen wichtigen Fragen der europäischen und internationalen Politik entwickeln und in Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht handlungsfähig ist, vorange-hen. Von besonderer Bedeutung ist für uns ebenfalls die deutsch-polnische Partnerschaft. Ihr Fundament bilden die Versöhnung zwischen Deutschen und Polen und die gemein-same Verantwortung für Europa. Dabei werden wir nicht vergessen, dass Polen und Ungarn den Grundstein für Europas und Deutschlands Wiedervereinigung in Freiheit gelegt haben. Auf dieser Basis wollen wir die Zusammenarbeit mit unserem Nachbar-land Polen ausbauen. Dem zwischengesellschaftlichen Dialog kommt gerade jetzt eine herausragende Bedeutung zu. Deshalb werden wir Akteure, wie z. B. das Deutsch-Polnische Jugendwerk, die Deutsch-Polnische Gesellschaft Bundesverband, das Deutsche Polen-Institut sowie die Jugendbegegnungsstätten in Kreisau und Auschwitz auch weiterhin in ihrer Arbeit stärken. Wir werden die Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen im Weimarer Dreieck intensivieren. Wir bedauern den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Auch nach seinem Ausscheiden wünschen wir uns eine vertrauensvolle Zusammen-arbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinigten Königreich und der EU-27. Wir treten gemeinsam dafür ein, dass Deutschland seiner europäischen Verantwor-tung in einem Geist partnerschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Solidarität gerecht wird.

9

Page 10: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

II. Eine neue Dynamik für Deutschland 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330

Eine neue Dynamik für Deutschland Wir wollen, dass Deutschland ein wirtschaftlich starkes und sozial gerechtes Land ist – und dass alle daran teilhaben. Wir wollen den Zusammenhalt in unserem Land stär-ken und dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher und gut leben können. Wir wollen unser Land modernisieren, Innovationskräfte freisetzen und das Wohl-stands- und Sicherheitsversprechen unserer Sozialen Marktwirtschaft im digitalen Zeit-alter erneuern. Deutschland – das sind mehr als 80 Millionen Menschen: Ihnen wollen wir eine gute Zukunft bieten. Ihren Alltag wollen wir spürbar verbessern, ihre Sorgen ernst nehmen und ihnen neue Chancen eröffnen. Deshalb leitet uns bei jeder politischen Maßnahme die Frage: Was erreichen wir ganz konkret für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes? Wir haben uns daher mutige und überprüfbare Ziele für die nächsten vier Jahre ge-setzt. Deutschland soll 2021 noch gerechter, wirtschaftlich stärker, sicherer und le-benswerter in allen Regionen sein. Wir wollen einen neuen Aufbruch für Europa und eine neue Dynamik für Deutschland – in allen Bereichen, unter anderem mit folgenden Maßnahmen, die in den Fachkapiteln verbindlich beschrieben sind. Familien und Kinder im Mittelpunkt (Kapitel III) • Wir unterstützen Familien: Erhöhung Kindergeld um 25 Euro pro Monat und Kind

und entsprechende Anpassung Kinderfreibetrag. • Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mehr Geld für Kita-

ausbau, Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Stei-gerung der Qualität in der Kinderbetreuung. Einführung Rechtsanspruch auf Ganz-tagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025. Zuschüsse für haushaltsnahe Dienst-leistungen. Förderung von Familienfreundlichkeit.

• Wir bekämpfen Kinderarmut: Erhöhung und leichtere Beantragung Kinderzu-schlag für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende. Aufstockung Schulstarterpaket für Schulmaterial von Kindern aus einkommensschwachen Fa-milien.

• Wir stärken die Rechte von Kindern: Verankerung Kinderrechte im Grundgesetz. Stärkung Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

• Wir sorgen für mehr Gleichstellung: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst bis 2025. Bessere Bezahlung in Pflege- und Sozialberufen.

• Wir bekämpfen Gewalt gegenüber Frauen und Kindern: Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Be-darfsgerechter Ausbau und adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frau-enhäusern.

Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung (Kapitel IV) • Wir investieren auf Rekordniveau in bessere Bildung: 2 Milliarden Euro für Aus-

bau Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Digitalpakt Schule mit 5 Milliarden in fünf Jahren für starke Digital-Infrastruktur an allen Schulen, gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte. Anpassung der Rechts-grundlage im Grundgesetz als Voraussetzung, um Länder bei Investitionen in die

10

Page 11: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Bildungsinfrastruktur unterstützen zu können. 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380

• Wir stärken die berufliche Bildung: Modernisierung Berufsbildungspakt mit digi-taler Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen. Bessere Leistungen durch Auf-stiegs-BAföG für Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Hö-here Zuschüsse für Techniker, Meister und Fachwirte. Einführung einer Min-destausbildungsvergütung. Ausbildungsberufe werden modernisiert.

• Wir stärken Hochschulen und Studium: Mehr Investitionen in Studienplätze und Qualität in Forschung und Lehre, u. a. durch Verstetigung Hochschulpakt. Deutli-che Verbesserung und Ausbau BAföG.

• Wir investieren in Forschung und Entwicklung: Ziel von 3,5 Prozent des Brut-toinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung bis 2025. Pakt für Forschung und Innovation mit mehr Mitteln für Forschungsorganisationen. Weiterentwicklung High-Tech-Strategie, u. a. mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und künstliche Intelligenz.

• Wir bringen die Gigabit-Netze in alle Regionen: 10 bis 12 Milliarden Euro für flächendeckende Glasfaser-Netze, möglichst direkt bis zum Haus. Beseitigung be-stehender Funklöcher. Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G. Freies WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen, Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn.

• Wir schaffen eine bürgernahe, digitale Verwaltung: Digitales Bürgerportal für Bürger und Unternehmen, das praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen elek-tro-nisch verfügbar macht. Prinzip „Digital First“: Vorrang digitaler Verwaltungsleistun-gen vor Notwendigkeit zu persönlichem Erscheinen oder Schriftform.

• Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im digitalen Wandel: Entwicklung Nationaler Weiterbildungsstrategie mit Sozialpartnern, die Antworten auf digitalen Wandel der Arbeitswelt gibt. Rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten. Sicherstellung des Beschäftigtendatenschutzes.

• Wir fördern digitale Innovationen: Unterstützung junger, innovativer Unterneh-men in der Wachstumsphase. Fonds für Games-Förderung. Bereitstellung von mehr Open Data.

Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern (Kapitel V) • Wir wollen Vollbeschäftigung erreichen: Ziel der Vollbeschäftigung und Abbau

von Langzeitarbeitslosigkeit. 4 Milliarden Euro zusätzlich für neue Chancen in ei-nem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Bürgerinnen und Bürger.

• Wir ermöglichen lebensbegleitendes Lernen und fördern beruflichen Auf-stieg: Stärkere Ausrichtung Allianz für Aus- und Weiterbildung auf digitale Fort- und Weiterbildung. Recht auf Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit. Initiativrecht für Betriebsräte für Weiterbildung wird gestärkt.

• Wir haben einen wirklichen Durchbruch bei den Verhandlungen über die sachgrundlose Befristung und Kettenverträge erreicht: Möglichkeiten der be-fristeten Beschäftigung werden reduziert. Sachgrundlose Befristungen werden wie-der zur Ausnahme, das unbefristete Arbeitsverhältnis soll wieder zur Regel werden in Deutschland. Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft.

• Wir schaffen ein Recht auf befristete Teilzeit: Neuer Anspruch in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern, nach Teilzeitphase wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren.

• Wir schaffen breite finanzielle Entlastungen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen: Abschaffung Solidaritätszuschlag in einem deutlichen ersten Schritt für rund 90 Prozent der Soli-Zahler durch Freigrenze. Keine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürger. Entlastung der Beschäftigten durch Wiederherstellung

11

Page 12: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

der Parität in der Krankenversicherung. Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenver-381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426

sicherung um 0,3 Prozentpunkte. Entlastung Geringverdiener bei Sozialbeiträgen. Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen (Kapitel VI) • Wir stärken den Mittelstand und den Wirtschaftsstandort Deutschland: Gi-

gabit-Anschlüsse für alle Gewerbegebiete. Innovationsprogramm „Digitalisierung des Mittelstands“. Bürokratieabbau u. a. durch 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben, Vereinheitlichung von Schwellenwerten und „One-in-one-out“ auch auf europäi-scher Ebene.

• Wir bekennen uns zur Industrie: Strategische Industrie- und Innovationspolitik. Ausbau der Industrie 4.0-Aktivitäten. Unterstützung von Schlüsseltechnologien, insbesondere Luft- und Raumfahrt, Maritime Wirtschaft, Mikroelektronik, Batterie-zellfertigung, Leichtbau, neue Werkstoffe.

• Wir fördern Innovationen: Steuerliche Forschungsförderung insbesondere für for-schende kleine und mittelgroße Unternehmen. Allianz für schnelleren Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte.

• Wir setzen auf freien und fairen Handel: Moderne und faire Freihandelsabkom-men mit Drittstaaten abschließen. Transatlantische Wirtschaftsbeziehungen vertie-fen. Schnelle Vollendung des digitalen Binnenmarkts.

• Wir stärken die duale Berufsausbildung: Abbau finanzieller Hürden beim Berufs-einstieg („Aufstiegs-BAföG“). Erstattung von bei der Meisterprüfung angefallenen Gebühren ganz oder teilweise („Meisterbonus“).

• Wir fördern die Gründungskultur: Steuerliche Anreize für Mobilisierung von Wagniskapital. Umsatzsteuerbefreiung in den ersten beiden Jahren nach Grün-dung. Entbürokratisierung durch „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren.

Finanzen und Steuern • Wir setzen auf stabile Finanzen: Ziel weiterhin ausgeglichener Haushalt – keine

neuen Schulden. Keine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bür-ger.

• Wir schaffen den Soli schrittweise ab: Abschaffung Solidaritätszuschlag in ei-nem deutlichen ersten Schritt für rund 90 Prozent der Soli-Zahler durch Freigrenze.

• Wir setzen uns für einen gemeinsamen Rahmen für Unternehmenssteuern in Europa ein: Deutsch-französische Initiative für gemeinsame Bemessungsgrund-lage und Mindeststeuersätze bei Körperschaftsteuer.

• Wir kämpfen gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung: Gerechte Besteue-rung von Internetkonzernen. Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Schlie-ßung von Steuerschlupflöchern und Steueroasen.

• Wir stärken den Finanzplatz Deutschland und schützen Steuerzahler vor ris-kanten Finanzmarkt-Spekulationen: Attraktive Rahmenbedingungen und Vorrei-terrolle bei FinTech. Lehre aus Finanzmarktkrise ziehen: Überprüfung und Überar-beitung von Regulierungsmaßnahmen; kein Finanzmarktakteur, kein Finanzpro-dukt und kein Markt soll in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben. Neue internationale Initiative zur Aufsicht über Hedgefonds und Schattenbanken.

12

Page 13: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Energie 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476

• Wir führen die Energiewende sauber, sicher und bezahlbar fort: Zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuer-baren Energien. Unter diesen Voraussetzungen: Steigerung des Anteils Erneuer-barer Energien auf 65 Prozent bis 2030. Modernisierung der Stromnetze.

• Wir gestalten die Energiewende mit den Menschen, Kommunen und Unter-nehmen: Stärkere Berücksichtigung des Naturschutzes und berechtigter Bürgerin-teressen, u. a. durch mehr Erdverkabelung. Sicherung der Akteursvielfalt. Beteili-gung Standortgemeinden an Wertschöpfung. Gewährleistung der Wettbewerbsfä-higkeit energieintensiver Industrien.

Verkehr • Wir investieren auf Rekordniveau in unsere Infrastruktur. Fortsetzung des In-

vestitionshochlaufs für die Infrastruktur. Planungsbeschleunigungsgesetz, u. a. zur Vereinfachung von Verfahren und Digitalisierung von Planen und Bauen. Eine zu-sätzliche Milliarde für den regionalen Verkehr (GVFG). Mehr Investitionen in den Lärmschutz der Bürgerinnen und Bürger. Stärkung Schiene mit Schienenpakt 2030 und Elektrifizierung von 70 Prozent des Schienennetzes bis 2025.

• Wir schaffen den Sprung zur Mobilität 4.0: Entwicklung bundesweites eTicket im ÖPNV. Einrichtung neuer digitaler Testfelder für automatisiertes Fahren. Rechtliche Voraussetzungen für Erprobung und Weiterentwicklung des autonomen Fahrens auf allen Verkehrsträgern. Öffnung Rechtsrahmen für neue Mobilitätsangebote wie Fahrgemeinschaften (Ride Pooling) mit Steuerungsmöglichkeiten durch die Kom-munen.

• Wir verbessern die Luftreinhaltung in Städten und wollen Fahrverbote ver-meiden: Anreize für emissionsarme Mobilität (pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge). Stärkung sauberer ÖPNV. Förderung von Car-sharing und alternativen Antrieben. Investitionen in Elektromobilität, u. a. in Was-serstoff- und Brennstoffzelle. Unterstützung Batteriezellproduktion in Deutschland. Aufbau Ladeinfrastruktur mit 100 000 Ladepunkten bis 2020.

Landwirtschaft • Wir stärken die heimische Landwirtschaft: Klares Bekenntnis zur bäuerlichen

und regional verwurzelten Landwirtschaft. Bundesweites Gentechnikanbau-Verbot. Ausbau des Ökolandbaus. Nutzung der Potenziale der Digitalisierung. Weiterent-wicklung und Entbürokratisierung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP).

• Wir übernehmen eine Vorreiterrolle beim Tierwohl: Weiterentwicklung Nutz-tierstrategie unter Beachtung von Tier- und Umweltschutz, Qualität und Marktori-entierung. Einführung Tierwohllabel. Förderung besserer Haltungsbedingungen.

• Wir fördern gute Lebensmittel und gesunde Ernährung: Erhaltung der Vielfalt von Erzeugern und hochwertigen Lebensmitteln. Mehr Transparenz und Informa-tion über Nährwerte und Inhaltsstoffe. Eindämmung Lebensmittelverschwendung.

Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten (Kapitel VII) • Wir sorgen für Stabilität bei der Rente: Absicherung der gesetzlichen Rente auf

heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025. Haltelinie beim Beitragssatz von 20 Prozent. Einsetzung einer Rentenkommission zur langfristigen Stabilisie-rung von Beiträgen und Niveau der Rente für die Zeit nach 2025.

• Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut: Einführung einer

13

Page 14: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Grundrente 10 Prozent über der Grundsicherung für alle, die ein Leben lang gear-477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527

beitet haben, unter Einbeziehung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Bessere Verschonungsregel für selbstgenutztes Wohneigentum. Bessere Anerkennung von Erziehungszeiten durch Mütterrente II. Verbesserungen bei der Erwerbsminde-rungsrente. Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversiche-rung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht.

• Wir stärken die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Investitionen in Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und allen Bereichen des Alltags.

• Wir verbessern spürbar die Pflege: Sofortprogramm Pflege mit 8 000 neuen Fachkraftstellen und besserer Bezahlung. „Konzertierte Aktion Pflege“ mit besse-rem Personalschlüssel und Ausbildungsoffensive für Pflegerinnen und Pfleger. Ab-bau finanzieller Ausbildungshürden bei der Pflegeausbildung. Unterstützung von Kindern pflegebedürftiger Eltern: Kein Rückgriff auf Einkommen bis 100.000 Euro im Jahr. Stärkung ambulante Alten- und Krankenpflege im ländlichen Raum.

• Wir schaffen eine gerechtere Finanzierung der GKV: Wiederherstellung Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 1. Januar 2019 wer-den Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet.

• Wir schaffen eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung: Mehr Inves-titionen in Krankenhäuser. Mehr Medizinstudienplätze und Landarztquote. Ab-schaffung Schulgeld für alle Gesundheitsberufe. Förderung Telemedizin. Einfüh-rung elektronische Patientenakte bis 2021. Nationales Gesundheitsportal für schnelle und verlässliche Information zu medizinischen Fragen.

• Wir verbessern die Versorgung der gesetzlich Versicherten: Festzuschüsse für Zahnersatz werden erhöht. Sprechstundenangebot wird verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschläge besonders unterstützt. Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen re-formiert werden.

• Wir stärken die Apotheken vor Ort: Einsatz für Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Zuwanderung steuern, Integration fordern und unterstützen (Kapitel VIII) • Wir bekennen uns zu unseren rechtlichen und humanitären Verpflichtungen:

Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet. Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskon-vention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen, zur Bear-beitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäi-schen Menschenrechtskonvention.

• Wir wollen eine Wiederholung der Situation von 2015 vermeiden: Deshalb An-strengungen zu angemessener Steuerung und Begrenzung von Migrationsbewe-gungen, unter anderem Verbesserungen bei der Entwicklungszusammenarbeit, Ausbau humanitäres Engagement, Ausweitung Engagement Friedensmissionen, faire Handelsabkommen, verstärkter Klimaschutz und keine Rüstungsexporte in Krisenregionen.

• Wir stellen für die Zuwanderungszahlen fest, dass sie basierend auf den Erfah-rungen der letzten 20 Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden.

• Wir ordnen die Zuwanderung: Klare Regeln für Familiennachzug und Härtefallre-gelung. Fluchtursachenbekämpfung in Entwicklungszusammenarbeit. Erweiterung

14

Page 15: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Wirksamer Schutz der Binnengrenzen und 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577

Ausbau der europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) zu einer echten eu-ropäischen Grenzschutzpolizei.

• Wir sorgen für schnelle, umfassende und rechtssichere Verfahren: Schaffung von Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für die Beschleu-nigung von Asylverfahren. Unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensbe-ratung. Verbesserung von freiwilliger Rückkehr und konsequente Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen. Unterscheidung bei Ausreisepflichtigen nach un-verschuldetem oder zurechenbarem Ausreisehindernis, z. B. bei Bezug von Leis-tungen.

• Wir regeln die Zuwanderung von Fachkräften: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und trans-parent regelt. Orientierung sowohl an volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch an Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Si-cherung des Lebensunterhalts.

• Wir setzen auf gelingende Integration: Bundesweite Strategie nach Grundsatz „Fordern und Fördern“. Fortsetzung der Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Verbesserung von Qualität und Effizienz Integrations- und Sprachkurse. Für langjährig Geduldete Verbesserungen bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration.

Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen (Kapitel IX) • Wir stärken die Regionen: Gemeinsame Kommission „Gleichwertige Lebensver-

hältnisse“ aus Bund, Ländern und Kommunen. Neues gesamtdeutsches Förder-system für strukturschwache Regionen. Überjährige Bündelung von Regionalför-dermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort. Fortführung der Ent-lastungen der Kommunen, u. a. bei Städtebau und Zuwanderung und Integration.

• Wir starten eine Wohnraumoffensive: 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigen-heime. Prüfauftrag für Freibeträge für Familien beim Ersterwerb von Wohneigen-tum ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich. 2 Milliarden Euro für den so-zialen Wohnungsbau. Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im bezahl-baren Mietsegment steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau.

• Wir unterstützen Familien beim Erwerb von Wohneigentum: Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind pro Jahr.

• Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlänge-rung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisie-rungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedin-gungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnah-men.

• Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt: Entbürokratisie-rung Ehrenamt. Gründung Ehrenamtsstiftung. Ausbau Mehrgenerationenhäuser. Stärkung Bundes- und Jugendfreiwilligendienst.

• Wir stellen die Grundsteuer auf eine feste Basis: Sicherung als wichtige Ein-nahmequelle der Kommunen.

Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft (Kapitel X) • Wir stärken die Sicherheit in Deutschland: Pakt für den Rechtsstaat mit 15 000

neuen Stellen für die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern und 2 000 neuen Stellen in der Justiz. Stärkere Bekämpfung von Alltagskriminalität. Bessere Aus-stattung für die Polizei, konsequente Digitalisierung, Ausweitung DNA-Analyse. Ef-

15

Page 16: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

fektive und moderne Verfahren in allen Bereichen. Bessere und schnellere Rechts-578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628

durchsetzung. Gleichwertige Befugnisse im Internet wie außerhalb. Ausbau der Cy-berabwehr. Verbesserte Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung von Terrorismus etwa durch mehr Sicherheitskooperation in Europa. Musterpolizeige-setz für bundesweit einheitliche hohe Standards. Ausbau der Programme gegen jede Form von Extremismus.

• Wir verbessern die Rechte von Opfern von Kriminalität und Terror: Neurege-lung der Opferentschädigung. Besserer Schutz von Kindern im Internet. Einrichtung einer/s ständigen Opferbeauftragte/n – auch für die Angehörigen.

• Wir bekämpfen konsequent Wirtschaftskriminalität, Einbruchdiebstahl und Organisierte Kriminalität: Neues Sanktionsrecht für Unternehmen. Höhere Geldsanktionen. Aufstockung des KfW-Programms „Kriminalprävention durch Ein-bruchsicherung“.

• Wir stärken die Rechte von Verbrauchern: Einführung Musterfeststellungsklage. Einrichtung bundesweites Verbraucherinformationsportal. Mehr Transparenz bei digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen (Kapitel XI) • Wir bleiben Vorreiter beim Klimaschutz: Bekenntnis zu den nationalen, europä-

ischen und internationalen Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Handlungslücke beim Klimaschutz bis 2020 verkleinern. Gesetz zur Einhaltung der Klimaziele 2030.

• Wir gestalten den Wandel gemeinsam mit betroffenen Regionen: Einrichtung einer Kommission für Aktionsprogramm zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels, zur Reduzierung der Kohleverstromung und zur Absicherung des notwendigen Struk-turwandels.

• Wir bewahren unsere Umwelt für kommende Generationen: Schutz der biolo-gischen Vielfalt voranbringen. Wirksames Engagement gegen Insektensterben. Ini-tiativen für saubere Luft und den Schutz von Wasser, Böden und Weltmeeren u. a. vor Vermüllung.

• Wir halten am Ausstieg aus der Kernenergie fest: Keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke. Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKW im Aus-land.

Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt (Ka-pitel XII) • Wir bleiben dem Frieden verpflichtet: Gerechte Gestaltung der Globalisierung.

Nachhaltige Entwicklungspolitik. Mehr internationale Zusammenarbeit und Be-kenntnis zur Abrüstung. Weitere Einschränkung von Rüstungsexporten.

• Wir stehen zu unseren Bündnisverpflichtungen und Allianzen: Bekenntnis zu internationalen Bündnissen NATO, UN und OSZE sowie zu transatlantischer Part-nerschaft. Mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Verteidigung und Bundeswehr – zusätzliche finanzielle Mittel für diese Bereiche sollen im Verhältnis 1:1 prioritär erhöht werden.

• Wir stärken unsere Bundeswehr und die europäische Verteidigungsstruktur: Mehr Personal, beste Ausbildung und moderne Ausstattung bei der Bundeswehr durch einen höheren Verteidigungsetat. Ausbau der europäischen Verteidigungs-union mit PESCO, europäischem Verteidigungsfonds und weiteren Schritten auf dem Weg zur „Armee der Europäer“.

• Wir setzen bei der EU-Erweiterung auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Klare Erwartung der Kriterieneinhaltung vor EU-Beitritt der Westbalkanstaaten. Im EU-Beitrittsprozess der Türkei keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen. Keine

16

Page 17: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Visaliberalisierung für die Türkei, bis Voraussetzungen erfüllt sind. 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670

• Wir schaffen Zukunftsperspektiven vor Ort und bekämpfen Fluchtursachen: Mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit. Marshallplan mit Afrika umsetzen, um mehr Chancen und Arbeitsplätze zu schaffen. Fairen Handel fördern. Investiti-onen in Fluchtursachenbekämpfung und Umsetzung von Rückkehrerprogrammen. Ausbau „Cash for Work“-Programm, das in Heimatländern gute Einkommen ermög-licht.

• Wir setzen uns ein für Menschenrechte und Religionsfreiheit in der Welt: Kon-sequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschen-rechte. Einsetzung Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfrei-heit.

• Wir wollen fairen Welthandel: Deutschland als Vorreiter für eine faire EU-Han-delspolitik: Eintreten für verbindliche soziale, menschenrechtliche und ökologische Standards in EU-Handels-, -Investitions- und -Wirtschaftspartner-schaftsabkom-men. Globale Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 als Richtschnur deutscher Po-litik.

Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben (Kapitel XIII) • Wir machen Kulturpolitik für das ganze Land: „Agenda für Kultur und Zukunft“

mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft. Neues Programm „Kultur in den Re-gionen“ für zeitgenössische Kunst und Kultur.

• Wir wollen starke Kulturregionen und bessere Zugänge zu Kunst und Kultur: Mehr Unterstützung für Bibliotheken und Stadtteilkulturzentren. Regelmäßiger freier Eintritt in bundesgeförderte Kultureinrichtungen.

• Wir wollen das Gedenken wachhalten: Kampf gegen Antisemitismus. Programm „Jugend erinnert“ – Besuche von Gedenkorten und Workshops. Mehr Unterstüt-zung auch für kleine zivilgesellschaftliche Initiativen.

• Wir bekennen uns zur Medien- und Pressefreiheit: Stärkung von Berufsgeheim-nis und Auskunftsrechten. Stärkung der Deutschen Welle.

• Wir stärken den Kreativ-, Film- und Medienstandort: Verstetigung Filmförde-rung mit umfassender Förderung audiovisueller Inhalte. Neues „Zukunftsprogramm Kino“. Einführung von Games-Förderung auf international wettbewerbsfähigem Ni-veau. Verbesserung der sozialen Absicherung von Kreativen.

Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen (Kapitel XIV) • Wir stärken den Bundestag als zentralen Ort der politischen und gesellschaft-

lichen Debatte: Regierungsbefragung reformieren, regelmäßige Befragung der Bundeskanzlerin, Orientierungsdebatten zu den großen innen- und außenpoliti-schen Themen im Plenum.

• Wir überprüfen die Einhaltung des Koalitionsvertrages: Zur Mitte der Wahlpe-riode Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages und Entscheidung, welche neuen Vorhaben vereinbart werden müssen.

17

Page 18: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

III. Familien und Kinder im Mittelpunkt 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721

1. Familien Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel. Wir schreiben Familien kein bestimmtes Familienmodell vor. Wir respektie-ren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Wir werden alle Familien fi-nanziell entlasten, die Kinderbetreuung verbessern und mehr Zeit für Familie ermögli-chen. Dabei wollen wir mehr Transparenz über familienpolitische Leistungen, leichtere Antragstellung und schnellere Bearbeitung von Anträgen auch durch digitale Angebote und Verfahren. Mehr Leistungen für Familien als bisher sollen noch in dieser Legisla-turperiode online beantragt werden können. Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschrit-ten (zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro). Gleich-zeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Allein-erziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden. Wir werden die harte Abbruchkante abschaffen und sorgen so dafür, dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft, so dass vom Einkommen mehr übrig bleibt. Damit wollen wir die Leistungsbereitschaft fördern und Anreize zur Aufnahme und Steigerung von Erwerbsarbeit der Eltern setzen. Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unter-haltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung die-ser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen er-reichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. Für Vermögen und Ein-kommen des Kindes aus Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsvergütung werden wir ei-nen Freibetrag schaffen. Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesell-schaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sol-len künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mit-tagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rah-men des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Gerade für Kinder und Familien in belastenden Lebenssituationen kommen Erholung und Entspannung häufig zu kurz. Für sie wollen wir die Familienerholung am Bedarf orientiert weiterentwickeln. Einrichtungen des Müttergenesungswerks sollen sich für Väter und pflegende Angehörige weiter öffnen können.

18

Page 19: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbar-722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772

keit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungs-einrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlas-tung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Dafür werden wir jähr-lich laufende Mittel zur Verfügung stellen (2019 0,5 Milliarden, 2020 eine Milliarde, 2021 zwei Milliarden Euro). Hierbei wollen wir sowohl die Vielfalt der Betreuungsange-bote beibehalten als auch die Länderkompetenzen wahren. Die Beschlüsse der Ju-gend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) werden wir hierzu entspre-chend umsetzen. Die von uns vereinbarten Ziele im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sind nur umsetzbar, wenn die er-forderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Deshalb sollen aus den Mitteln, die den Ländern zur Verfügung stehen, auch weitere Formen der berufsbegleitenden oder pra-xisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gefördert werden können. Wir werden uns dafür stark machen, dass u. a. die Bundesprogramme Sprachkitas, KitaPlus, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege fortgeführt und weiter-entwickelt werden. Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaf-fen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kin-der- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausge-staltung wollen wir das Sozialgesetzbuch VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Um-setzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbezie-hung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund si-cherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rech-nung getragen wird. Der Ausbau dient auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vereinbar-keit wollen wir zudem mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ voran-treiben, mit dem wir uns gemeinsam mit unseren Partnern aus Wirtschaft und Gewerk-schaften für eine familienfreundliche Arbeitswelt einsetzen. Die Digitalisierung hilft Eltern, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Chance für mobiles Arbeiten wollen wir nutzen. Die Zusammenarbeit von Verantwortlichen aus Kommunen, Wirtschaft und Verbänden in lokalen Bündnissen für Familie wollen wir weiterführen. Wir wollen, dass Eltern und Kinder in einer Trennungsphase gut beraten und begleitet werden. Das Wohl der Kinder muss dabei im Zentrum stehen. Wir wollen ungewollt kinderlose Paare besser unterstützen und dazu die Maßnahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unter Beibehaltung der bestehenden Förderkriterien fortführen. Wir wollen die Zuschüsse für Paare aus der Bundesinitiative in ganz Deutschland unabhängig davon gewähren, ob das jeweilige Bundesland sich an dem Programm beteiligt. Wir wollen ein modernes Adoptionswesen in Deutschland. Unser Ziel ist es, die Struk-turen der Beratung und Vermittlung im Adoptionsvermittlungsverfahren zu verbessern.

19

Page 20: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823

Für die Integration von Familien mit Migrationshintergrund sind Mütter entscheidend. Deshalb müssen wir einen Fokus auf ihre Integration in Gesellschaft und Erwerbstä-tigkeit legen. Wir wollen daher das erfolgreiche Programm „Stark im Beruf“ fortsetzen. Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminie-rung entgegen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu um-setzen. Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizini-sche Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Le-bensgefahr zulässig sind. 2. Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grund-rechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kinder-grundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vor-schlag vorlegen. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages werden wir in ihrer Arbeit stärken. Kinder und Jugendliche schützen und Familien unterstützen Wir werden die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, den Kinderschutz verbes-sern und die Familien unterstützen. Das bestehende Kinder- und Jugendhilfegesetz hat sich in seiner Grundausrichtung bewährt und hohe Akzeptanz erfahren. Gesell-schaftliche Veränderungen und fachpolitische Erkenntnisse bringen es aber mit sich, dass es weiterentwickelt werden muss. Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturpe-riode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln. Ziel muss ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefähr-dungen schützt. Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur. Die Unterstützung und Stär-kung der elterlichen Erziehungsverantwortung bleibt Anspruch und Auftrag der Ju-gendhilfe. Die enge Kooperation aller relevanten Akteure muss einen stärkeren Stel-lenwert einnehmen. Dazu gehört auch, dass im Interesse von fremduntergebrachten Kindern die Elternarbeit und die Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern ge-stärkt und gefördert werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kin-der und Jugendlichen und ihrer Eltern sollen die präventiven sozialräumlichen Ange-bote gestärkt werden. Die Verantwortung bleibt bei den Kommunen und Ländern. Im Vorfeld einer Gesetzesinitiative werden wir einen breiten Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen führen. Darüber hinaus sollen Erfahrungen von Beteilig-ten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit ge-sammelt und systematisch ausgewertet werden. Im Rahmen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung sollen sich betroffene Eltern, Pflegeeltern, Kinder und andere vertraulich äußern können. Wir werden diese Auswertung mit Blick auf syste-mische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Verfahren mit aufneh-men.

20

Page 21: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873

der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens voranbrin-gen. Dazu wollen wir rechtlich verbindlich sicherstellen, dass auch Verfahrensbei-stände über die erforderliche Qualifikation und Eignung verfügen und der begonnene Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Ver-fahren, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich ausgebaut wird. Von allen an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen erwarten wir konti-nuierliche Fortbildung in fachlicher und methodischer Hinsicht für ihre anspruchsvolle Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen der besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung. Wir wollen die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern. Die Schnitt-stellenprobleme bei ihrer Unterstützung werden wir mit dem Ziel einer besseren Ko-operation und Koordination der unterschiedlichen Hilfesysteme beseitigen. Gerade die Jüngsten bedürfen des besonderen Schutzes durch Staat und Gesell-schaft. Für junge Eltern in Problemlagen haben wir mit der Bundesstiftung „Frühe Hil-fen“ ein Frühwarnsystem und Unterstützungsnetz etabliert. Dies wollen wir fortführen. Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen. Dazu wol-len wir die Forschung verbessern und die Verfahrensabläufe weiter optimieren. Neben den wichtigen präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen ist es für einen wirk-samen Opferschutz unerlässlich, die konsequente Verfolgung pädokrimineller Täter, die im Netz aktiv sind, zu intensivieren. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz soll härtere Konsequenzen nach sich ziehen, Schutzlücken müssen geschlossen werden. In familiengerichtlichen Verfahren muss bei Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt zur Einschätzung der Gefährdungslage eine Stellungnahme von Fachleuten für Gewalt-schutz und – soweit relevant – der Rechtsmedizin eingeholt werden. Das Umgangs-recht darf dem Gewaltschutz nicht zuwiderlaufen. Wir wollen die Stelle des/der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einschließlich der wertvollen Arbeit des Betroffenenrats verstetigen. Der Bund wird weiterhin seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch“ Rechnung tragen und darauf hin-wirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag leisten. Wir werden weitere Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung ergreifen. Kinder- und Jugendmedienschutz Die digitalen Medien eröffnen für Kinder und Jugendliche viele Chancen. Gleichzeitig sind sie ständig und ortsunabhängig ansprechbar und dadurch massiven neuartigen Risiken ausgesetzt. Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Ge-walt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz ist besorgniserre-

21

Page 22: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

gend. Zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss den Schutz von Kindern und Jugend-874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923

lichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompe-tenz weiterentwickeln. Daher werden wir einen zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen – unter Berücksichtigung der kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten der Länder – für den Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutzstaats-vertrag und Jugendschutzgesetz schaffen. Wir dämmen Interaktionsrisiken ein (z. B. bei Chatfunktionen) und sorgen unter Wah-rung der Kompetenzen der Länder für eine wirkungsvolle Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes auch gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Ange-boten. Eigenständige Jugendpolitik Jugend ist eine eigenständige und prägende Lebensphase, in der es darum geht, selbstständig zu werden, sich zu qualifizieren und einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Dafür wollen wir die eigenständige Jugendpolitik weiterführen und eine gemein-same Jugendstrategie der Bundesregierung entwickeln. Ziel soll sein, bei politischen Maßnahmen für jugendpolitische Belange zu sensibilisie-ren. Die Teilhabe von jungen Menschen wollen wir auf allen Ebenen stärken und wei-tere Beteiligungsformate unterstützen. Wir wollen Jugendliche für Politik begeistern und die Akzeptanz unserer Demokratie stärken. Das gesellschaftliche und politische Engagement sowie die kulturelle Bildung junger Menschen sind für uns von großer Bedeutung. Hierzu wollen wir mehr Mittel zur Verfügung stellen. Internationale Austausche vermitteln Sprachkenntnisse, fördern die interkulturelle Kompetenz und befähigen junge Menschen, sich in einer globalisierten Welt zu orien-tieren. Sich begegnen und einander zu verstehen sind wichtige Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben in Europa und weltweit. Deshalb wollen wir den internatio-nalen Jugendaustausch weiter stärken, damit junge Menschen unabhängig von Her-kunft und Bildung die Chance haben, an einem internationalen Jugendaustausch teil-zunehmen. Wir wollen die internationale und europäische Jugendarbeit unterstützen und fortentwickeln und mit adäquaten Mitteln ausstatten. 3. Gleichberechtigung von Frauen und Männern Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Sie ist Vo-raussetzung und Motor für nachhaltige Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft, national und international. Für uns sind die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, Förderung der Familienfreundlichkeit, die Werteordnung des Grundgesetzes und die von uns ratifi-zierten internationalen Vereinbarungen eine Verpflichtung, die sich durch die gesamte Regierungsarbeit ziehen muss. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode viel er-reicht. Daran knüpfen wir an. Wir wollen noch vorhandene strukturelle Hemmnisse ab-bauen und werden dazu eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie entwickeln und mit einem Aktionsplan umsetzen.

22

Page 23: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Frauen sind in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert. Mit dem Gesetz für 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973

mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg werden wir weitergehen und bei der regelmä-ßigen Berichterstattung der Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unter-nehmen ohne Frauen in Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße „Null“ ge-ben. Wir wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die Nichteinhal-tung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen und die Be-gründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des § 335 Handelsgesetzbuch (HGB). Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreichen. Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Im Bundesgremienbesetzungsgesetz werden wir regeln, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll. Gleichzeitig werden wir die Teilzeittätigkeit in Führungspositionen stärker als bisher ermöglichen. Bei der Feststellung von Kompetenzen im Rahmen dienstlicher Beurtei-lungen sind Erfahrungen und Fähigkeiten aus Erziehung und Pflege zu berücksichti-gen. Wir wollen prüfen, wie eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Pri-vatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbe-teiligung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auf Bundesebene umgesetzt werden kann. Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu wollen wir u. a. finanzielle Aus-bildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsver-gütungen an. Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten können seit dem 6. Januar 2018 erstmals einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen und Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Für Betroffene wollen wir bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsange-bote schaffen sowie zertifizierte Prüfverfahren für Unternehmen anbieten. Im Juli 2019 ist eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes durch die Bun-desregierung vorzulegen. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Erfül-lung der entsprechenden Berichtspflichten und Auskunftsansprüche legen. Auf Grund-lage der ersten Erfahrungen ist über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden. Auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht gibt es noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag zu-rückgegangen. Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt beteiligt sind und deshalb verstärkt Frauen für die politische Beteiligung gewinnen. Um eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Politik zu er-reichen und mehr Frauen den Weg in die Politik zu ebnen, werden wir bewährte politi-

23

Page 24: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

sche Programme – wie das Helene-Weber-Kolleg und den Helene-Weber-Preis – ver-974 975 976 977 978 979 980 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999 1000 1001 1002 1003 1004 1005 1006 1007 1008 1009 1010 1011 1012 1013 1014 1015 1016 1017 1018 1019 1020 1021 1022 1023 1024

stetigen. Wir wollen eine Bundesstiftung gründen, die sich wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet. Sexismus begegnet uns täglich und überall – in Medien und Kultur, in der Werbung, am Arbeitsplatz und in der Politik. Sexismus würdigt Menschen aufgrund ihres Ge-schlechts herab. In einer offenen, modernen und gleichberechtigten Gesellschaft hat Sexismus keinen Platz. Wir wollen Sexismus bekämpfen, Maßnahmen dagegen ent-wickeln und erfolgreiche Projekte fortführen. Die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen bei der Prävention und Beilegung von Konflikten wird eine wichtige Rolle spielen. Deutschland wird im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und als Partner der Triopräsidentschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU weiter vorantreiben und sichtbar machen. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von erwerbstätigen Eltern, Al-leinerziehenden, älteren Menschen und pflegenden Angehörigen durch Zuschüsse für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Gleichzeitig fördern wir damit legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen. Wir wollen die Teilhabe von Frauen im ländlichen Raum befördern und sie wirtschaft-lich stärken. Dabei wollen wir auch kleinere Familienbetriebe in den Blick nehmen. Im Deutschen Digitalen Frauenarchiv wird derzeit die Geschichte der deutschen Frau-enbewegung digitalisiert und verfügbar gemacht. Dies wollen wir verlässlich absichern. Zeitgemäße Gleichstellungspolitik nimmt auch Jungen und Männer in den Blick. Auch sie müssen sich auf gesellschaftliche Entwicklungen und neue Anforderungen einstel-len. Dies wollen wir politisch unterstützen. 4. Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern Wir werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäu-sern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kom-munen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adä-quate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden am-bulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizie-rungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstel-len. Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, werden wir prüfen, ob und inwieweit analog zum Unterhaltsvorschussgesetz eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.

24

Page 25: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

1025 1026 1027 1028 1029 1030 1031 1032 1033 1034 1035 1036 1037 1038 1039 1040 1041 1042 1043 1044 1045 1046 1047 1048 1049 1050 1051 1052 1053 1054 1055 1056 1057 1058 1059 1060 1061 1062 1063 1064 1065 1066 1067 1068 1069 1070 1071 1072 1073 1074 1075

Wir wollen das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen ausbauen, besser bewerben und die Online-Beratungsangebote erweitern. Die anonymisierte Be-weissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen werden wir in ganz Deutschland er-möglichen. Wir werden prüfen, welche weiteren Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz von Frauen erforderlich sind. Wir wollen eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit zu Hilfe, Unterstützung und Handlungsmöglichkeiten dagegen durchführen. Darüber hinaus wollen wir Sensibilisierungsmaßnahmen für Unternehmen und öffent-liche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entwickeln und mit den beteiligten Akteuren eine gemeinsame Strategie gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erarbeiten. Gegen Menschenhandel muss entschieden vorgegangen werden, deshalb wollen wir die Strukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Unterstützung der Op-fer stärken. 5. Seniorinnen und Senioren Noch nie sind Menschen so gesund wie heute alt geworden. Nach dem Erwerbsleben liegt meist ein langer Lebensabschnitt mit guter Lebensqualität vor ihnen. Sie unter-stützen ihre Kinder und Enkelkinder. Sie engagieren sich in Vereinen, Verbänden und Nachbarschaften. Auf die Beiträge und Potenziale, die ältere Menschen für unsere Gesellschaft leisten, können, dürfen und wollen wir nicht verzichten. Ihre Lebenserfahrung und ihr Rat sind wichtig. Sie sollen möglichst lange gesund und aktiv bleiben, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben und selbstbestimmt in Würde alt werden können. Da-bei helfen wir auch denjenigen, die unsere besondere Unterstützung brauchen. Wir wirken Altersdiskriminierung entschieden entgegen. Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhal-tig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bil-dungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen. Dazu wollen wir das bewährte Programm „Demografiewerkstatt Kommune“ ausbauen. Wir wollen Hürden beim Ausbau alterna-tiver Unterstützungs- und Wohnformen – wie z. B. bei der steuerrechtlichen Bewertung von „Wohnen für Hilfe“ – beseitigen und Seniorengenossenschaften stärken. Die Mehrgenerationenhäuser stellen bundesweit, besonders für den ländlichen Raum, eine unverzichtbare soziale Infrastruktur dar und leisten damit einen wichtigen Beitrag

25

Page 26: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

zum generationenübergreifenden Dialog und zur Herstellung gleichwertiger Lebens-1076 1077 1078 1079 1080 1081 1082 1083 1084 1085 1086 1087 1088 1089 1090 1091 1092 1093

verhältnisse. Wir wollen sie absichern und weiter ausbauen, insbesondere im ländli-chen Raum. Wir lassen ältere Menschen bei der Digitalisierung nicht allein. Der Zugang zu digitalen Medien, die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung und lebensbegleitendes Lernen sind für ältere Menschen eine wichtige Voraussetzung dafür, möglichst lange aktiv zu bleiben. Deshalb ist eine Weiterbildung auch im Rahmen der Digitalisierung für die Älteren unverzichtbar. Wir wollen den Bundesaltenplan zusammen mit den Seniorenorganisationen weiter-entwickeln und ausbauen. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz und ihre Angehörigen benöti-gen neben guter medizinischer Versorgung vor allem soziale Anbindung. Wir werden die Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ zusammen mit den Bundeslän-dern, allen relevanten Akteuren und unter Einbezug von Menschen mit Demenz wei-terentwickeln.

26

Page 27: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

IV. Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung 1094 1095 1096 1097 1098 1099 1100 1101 1102 1103 1104 1105 1106 1107 1108 1109 1110 1111 1112 1113 1114 1115 1116 1117 1118 1119 1120 1121 1122 1123 1124 1125 1126 1127 1128 1129 1130 1131 1132 1133 1134 1135 1136 1137 1138 1139 1140 1141 1142 1143 1144

Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands Zu-kunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsni-veau zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das Chan-cenland Deutschland wollen wir zusätzliche Mittel mobilisieren. Dabei sind folgende Projekte wichtig: 1. Allgemeine Bildung und Schulen Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschafts-rates einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Ge-staltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam. Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, ins-besondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder. Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird. Wir wollen Schülerinnen und Schüler besser auf das Leben und Arbeiten in der digita-len Welt vorbereiten und zugleich das Lernen in der Schule verbessern und moderni-sieren. Deshalb werden wir unsere Schulen im Rahmen des gemeinsamen Digitalpa-kts Schule von Bund und Ländern so ausstatten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können, um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. Bund, Länder und

27

Page 28: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Schulträger werden gemeinsam die erforderliche IT-Infrastruktur und die für digitales 1145 1146 1147 1148 1149 1150 1151 1152 1153 1154 1155 1156 1157 1158 1159 1160 1161 1162 1163 1164 1165 1166 1167 1168 1169 1170 1171 1172 1173 1174 1175 1176 1177 1178 1179 1180 1181 1182 1183 1184 1185 1186 1187 1188 1189 1190 1191 1192 1193

Lernen erforderlichen Technologien aufbauen. Ausgangspunkte für die Gestaltung des Digitalpakts Schule sind die digitalen Bildungsstrategien von Bund und Ländern sowie der bereits vorliegende Eckpunkteentwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung. In diesem Zusammenhang wollen wir auch eine gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen schaf-fen. Der Bund stellt für diese Aufgaben fünf Milliarden Euro in fünf Jahren zur Verfü-gung, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, die die Länder- und Kom-munalinvestitionen ergänzen, nicht ersetzen. Die Vergabe der Bundesmittel wird an einvernehmlich mit den Ländern vereinbarte Bedingungen gebunden, insbesondere werden die Länder die erforderliche Qualifika-tion der Lehrkräfte sicherstellen, die Bildungs- und Lehrpläne aller Bildungsgänge im Sinne des Kompetenzrahmens der Kultusministerkonferenz (einschließlich Medien-kompetenz) überprüfen und weiterentwickeln sowie dafür Sorge tragen, dass Betrieb, Wartung und Interoperabilität der Infrastrukturen durch die Antragsteller sichergestellt werden. Über den Fortschritt der Investitionsoffensive und die Zielerreichung werden Bund und Länder regelmäßig berichten. Nach dem Vorbild der gemeinsamen Initiative zur Förderung leistungsstarker und leis-tungsfähiger Schülerinnen und Schüler wollen wir gemeinsam mit den Ländern die besonderen Herausforderungen von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration aufgreifen. Der Bund sorgt dabei für die För-derung der begleitenden Forschung sowie die Evaluierung der Wirksamkeit der ge-troffenen Maßnahmen. Die Länder sorgen für die Begleitung und Förderung der teil-nehmenden Schulen. Mit der Investitionsoffensive Schule und dem Digitalpakt Schule tragen wir auch zur inklusiven Bildung bei. In der Bildungsforschung soll die inklusive Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie zu einem Schwerpunkt gemacht werden. Weitere Schwerpunkte in der Bildungsforschung sollen bei der Qualitätsverbesserung des Unterrichts, der Digitalisierung, der sozialen Integration und dem Abbau von Bil-dungsbarrieren liegen. Wir wollen die kulturelle Bildung durch das Programm „Kultur macht stark“ weiter för-dern und ausbauen. Die Zusammenarbeit bei der kulturellen Bildung von schulischem und außerschulischem Raum ist zu verstärken. Außerdem wollen wir die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung intensivieren. Wir wollen die MINT-Bildung stärken, beginnend mit der Elementarbildung über die Initiative „Haus der Kleinen Forscher“. Die Potenziale von Mädchen und Frauen wollen wir besonders fördern. Wir unterstützen den Aufbau eines bundesweiten MINT-E-Por-tals für mehr Transparenz und Information sowie die Entwicklung von Qualitätskrite-rien. Zudem wollen wir Wettbewerbe im MINT-Bereich weiter fördern. 2. Berufliche Bildung und Weiterbildung Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell. Für die Unternehmen ist sie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unverzichtbar. Für die Jugendlichen schafft sie verlässlich gute Chancen für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Auch deshalb

28

Page 29: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

haben junge Menschen bei uns das geringste Arbeitslosenrisiko im europäischen Ver-1194 1195 1196 1197 1198 1199 1200 1201 1202 1203 1204 1205 1206 1207 1208 1209 1210 1211 1212 1213 1214 1215 1216 1217 1218 1219 1220 1221 1222 1223 1224 1225 1226 1227 1228 1229 1230 1231 1232 1233 1234 1235 1236 1237 1238 1239 1240 1241 1242 1243

gleich. Wir steigern die Attraktivität der beruflichen Bildung, sie ist für uns gleichwertig mit der akademischen Bildung. Den Transformationsprozess in der Arbeitswelt wollen wir zum Nutzen aller gestalten. Insbesondere die berufliche Aus- und Weiterbildung muss mit der wachsenden Dyna-mik veränderter Qualifikationsanforderungen Schritt halten und langfristig den Qualifi-zierungsbedarf der Wirtschaft und des öffentlichen Bereichs decken. Die berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören im Rahmen der Investitionsoffensive für Schulen nach Art. 104c Grundgesetz (GG) eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Min-destausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. In diesem Rahmen wollen wir die Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnun-gen u. a. im Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen. Wir wollen die Berufsorientierung im Zusammenwirken von Bund und Ländern an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe weiter stärken, auch an allen Gymna-sien. In Zusammenarbeit mit den Ländern wollen wir sie durch qualitativ hochwertige Angebote ausbauen und in gemeinsamen Vereinbarungen mit den Ländern verankern. Darüber hinaus wollen wir die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen auswei-ten. Wir wollen zudem die „Initiative Berufsbildung 4.0“ ausbauen, die Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern stärken sowie das Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) ausweiten. Wir wollen Hilfen für stär-kere und schwächere Jugendliche fortentwickeln und wollen mehr Betriebe für die Aus-bildung gewinnen, besonders auch Klein- und Kleinstbetriebe. Wir wollen Probleme bei der Passgenauigkeit auf dem Ausbildungsmarkt insbesondere durch verbesserte Mobilitätshilfen reduzieren. Wir stärken regionale Ausbildungsmärkte außerdem durch die Mobilisierung der Akteure vor Ort durch Wettbewerbe. Die Attraktivität von Berufs-laufbahnen erhöhen wir auch mit einem Innovationswettbewerb in der beruflichen Bil-dung. Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) finan-zielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutli-chen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familien-freundlichkeit. Darüber hinaus werden wir den Maßnahmenzuschuss erhöhen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um finanzielle Hürden für angehende Technikerin-nen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen. Wir schaffen transparente berufliche Fortbildungsstufen und stellen Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf allen drei Stufen ein finanzielles Förderangebot zur Verfügung. Zu-dem wollen wir innovative Qualifizierungswege wie die höhere Berufsbildung und das

29

Page 30: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

duale Studium stärken, indem wir hochschulisches und berufsbildendes Lernen in ge-1244 1245 1246 1247 1248 1249 1250 1251 1252 1253 1254 1255 1256 1257 1258 1259 1260 1261 1262 1263 1264 1265 1266 1267 1268 1269 1270 1271 1272 1273 1274 1275 1276 1277 1278 1279 1280 1281 1282 1283 1284 1285 1286 1287 1288 1289 1290 1291 1292 1293

meinsamen Qualifizierungsangeboten zusammenführen und so die Übergänge zwi-schen der beruflichen und der akademischen Bildung besser gestalten. Die Durchläs-sigkeit und Synergien zwischen beruflicher und akademischer Bildung in beide Rich-tungen wollen wir fördern, um die Ausbildung zu verbessern und Ausbildungszeiten effizienter zu nutzen. Hierzu wollen wir die Anzahl der Aufstiegs- und Weiterbildungs-stipendien steigern. Wir wollen die Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen attraktiver machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild gewinnen, um Fachkräfte zu sichern. Deshalb werden wir auch hier finanzielle Ausbildungshürden abbauen und Ausbil-dungsvergütungen anstreben. Wir wollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung fortsetzen und mit dem Ziel weiter-entwickeln, allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz ga-rantiert anzubieten. Die assistierte Ausbildung, bei der neben den Jugendlichen auch Eltern, Schulen und Unternehmen unterstützt werden, wollen wir bundesweit aus-bauen. Gleichzeitig wollen wir das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen stär-ken, um so Unterstützung bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen im sozialen Umfeld zu ermöglichen. Wir drängen weiter auf die bundesweite ausbildungsfreundli-che Umsetzung der wichtigen 3+2-Regelung für den Arbeitsmarktzugang gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz. Die internationale Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung wollen wir aus-bauen und besser fördern. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Aus-bildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeit-ausbildung starten. Außerdem wollen wir die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit aus-ländischen Berufsabschlüssen weiter fördern. Die Informations-, Beratungs- und Un-terstützungsangebote zum Anerkennungsgesetz wollen wir weiterentwickeln und den Anerkennungszuschuss ausbauen. Da ein Grund für schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt mangelnde Grundbildung ist, wollen wir die nationale Dekade für Alphabetisierung ausbauen und insbesondere die arbeitsplatz- und familienorientierte Grundbildung in den Blick nehmen. Menschen müssen in jedem Alter und in jeder Lebenslage die Chance haben, am di-gitalen Wandel teilzuhaben, digitale Medien für ihr persönliches Lernen und ihre Bil-dung zu nutzen und Medienkompetenz zu erwerben. Wir wollen die Entwicklung von attraktiven, niedrigschwelligen Lernangeboten fördern, vor allem im Bereich der Volks-hochschulen, und die Qualitätssicherung in der digitalen Weiterbildung durch Bildungs-forschung unterstützen. Aufgrund der Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft werden wir eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur „Stärkung der beruflichen Bildung zur Si-cherung des Fachkräftebedarfs“ einrichten.

30

Page 31: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Neben dem Ausbau der individuellen Förderinstrumente für den beruflichen Aufstieg 1294 1295 1296 1297 1298 1299 1300 1301 1302 1303 1304 1305 1306 1307 1308 1309 1310 1311 1312 1313 1314 1315 1316 1317 1318 1319 1320 1321 1322 1323 1324 1325 1326 1327 1328 1329 1330 1331 1332 1333 1334 1335 1336 1337 1338 1339 1340 1341 1342 1343 1344

wie das Aufstiegs-BAföG, die Bildungsprämie sowie die Stipendienprogramme für be-ruflich Qualifizierte (Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien) werden wir die Transpa-renz auf dem vielfältigen Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen erhö-hen und Information und Beratung ausbauen. Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten und ein Programm für beruflichen Aufstieg durch Bildung auf den Weg bringen, um beruf-lichen Aufstieg noch attraktiver zu machen. Wir wollen die wissenschaftliche Weiterbildung intensivieren und Netzwerke von Hoch-schulen und Unternehmen, insbesondere von Fachhochschulen und kleinen und mitt-leren Unternehmen, fördern. 3. Hochschulen und Wissenschaft Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpakts sind für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Stu-diennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen, werden wir die Bun-desmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b Grundgesetz (GG) dauerhaft verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können alle sieben Jahre periodisch mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Dabei sind im Sinne guter Arbeit Kontinuität und Verlässlichkeit wichtige Kriterien und sollen mit qualitativen und quan-titativen Aspekten in der Hochschulbildung verbunden werden. Die zielgerichtete Ver-wendung der Bundesmittel wird regelmäßig überprüft. Für uns stehen die Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der Studierenden (Absolventenstudien) im Mittelpunkt. Den Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen und in Anlehnung an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates weiterentwickeln und u. a. die innovative Hochschullehre, den hochschulübergreifenden Austausch und die Übertragung erfolgreicher Konzepte wettbewerblich fördern. Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern wollen wir fortsetzen und um die Schwerpunkte Digitalisierung und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die beruflichen Schulen erweitern. Die Programmpauschalen werden nach 2020 fortgeführt und zur Administrierung dem Grundhaushalt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zugewiesen. Dabei bleibt bis 2025 der bisherige für Programmpauschalen geltende Finanzierungsschlüs-sel erhalten. Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern werden für die Zeit nach 2025 neu verhandelt. Perspektivisch streben wir eine Erhöhung der Programmpau-schalen auf 30 Prozent an. Wir wollen die Fachhochschulen stärken. Wir wollen die Projektförderung des Bundes für Forschung an Fachhochschulen ausbauen und insbesondere den Transfer und da-mit die regionale Innovationsfunktion stärken. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine breit angelegte Initiative starten, um Karrierewege bis zur Fachhochschulprofes-sur aktiv zu gestalten und Fachhochschulen bei deren Rekrutierung zu unterstützen. Zudem wollen wir Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung gezielt un-terstützen.

31

Page 32: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leis-1345 1346 1347 1348 1349 1350 1351 1352 1353 1354 1355 1356 1357 1358 1359 1360 1361 1362 1363 1364 1365 1366 1367 1368 1369 1370 1371 1372 1373 1374 1375 1376 1377 1378 1379 1380 1381 1382 1383 1384 1385 1386 1387 1388 1389 1390 1391 1392 1393 1394 1395

tungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürfti-gen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu schaffen. Wir wollen die Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in Deutschland weiter stärken. Die Schüler- und Leistungswettbewerbe wollen wir ausbauen. Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern. Die Digitalisierung bietet für unsere Hochschulen große Chancen. Wir wollen sie un-terstützen, diese Chancen umfassend zu nutzen und damit die Qualität von Studium, Lehre, Forschung sowie der Verwaltung und den wissenschaftlichen Austausch zu verbessern. Mit einem Wettbewerb werden wir digital innovative Hochschulen oder Hochschulverbünde fördern. Wir wollen dabei insbesondere hochschulübergreifende, vernetzte Konzepte, z. B. Lehr- und Lernplattformen fördern. Wir wollen den Fernhoch-schulen mit dem „Open University Network“ eine Plattform zur Koordinierung anbieten. Wir wollen mit einer nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur wissenschaftliche Da-tenbestände systematisieren und einen nachhaltigen Zugang sicherstellen. So stärken wir unser Wissenschaftssystem auch für den internationalen Wettbewerb. Wir werden mit den Ländern eine auf Dauer angelegte Strategie für Nationales Hochleistungsrech-nen nach Art. 91b Grundgesetz (GG) auflegen und diese gemeinsam finanzieren. Die Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungs-einrichtungen wollen wir – auch in internationaler Kooperation – ausbauen. Wir wollen eine nationale Open-Access-Strategie entwickeln. Wir werden offene Ka-näle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern und Empfänger von Fördermitteln im Rahmen der Projektförderung des Bundes daher regelhaft verpflich-ten, ihre Publikationen mittels offener Lizenzen frei verfügbar zu machen und im Rah-men der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die ent-stehenden Overhead-Kosten in einem angemessenen Umfang zu übernehmen. Wir werden die Regelungen im Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich umfassend evaluieren und unter Abwägung aller Interessen über eine Verstetigung entscheiden. Exzellenz ist ein Leitelement in der Wissenschaftspolitik. Hierfür wollen wir neben der Exzellenzstrategie neue Maßnahmen entwickeln, um Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler in Deutschland zu halten und internationale Spitzenwis-senschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler zu gewinnen. Wir wollen prüfen, wie wir die neuen Möglichkeiten des Art. 91b Grundgesetz (GG) nutzen können, um ausgewählte forschungsstarke und exzellente Institute an Hoch-schulen bundesseitig mitfördern zu können, ohne sie aus der Hochschule herauslösen zu müssen. Wir wollen den wichtigen Weg für gute Arbeit in der Wissenschaft fortsetzen und die Evaluationsergebnisse der letzten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auswerten, um Karrierewege in der Wissenschaft attraktiv zu halten.

32

Page 33: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ zur Neustrukturie-1396 1397 1398 1399 1400 1401 1402 1403 1404 1405 1406 1407 1408 1409 1410 1411 1412 1413 1414 1415 1416 1417 1418 1419 1420 1421 1422 1423 1424 1425 1426 1427 1428 1429 1430 1431 1432 1433 1434 1435 1436 1437 1438 1439 1440 1441 1442 1443 1444 1445 1446

rung und Verbesserung der Medizinerausbildung, zur Stärkung der Allgemeinmedizin, zur Anpassung des Zulassungsverfahrens und zur besseren flächendeckenden haus-ärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen eng begleiten. Der Bund wird die Länder bei der Novellierung der Hochschulzulassung zum Medizinstudium begleiten, die im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig geworden ist. Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen, in-dem wir die Zugangsvoraussetzungen im Bundesrecht künftig auch stärker an gewon-nenen berufspraktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifika-tionen orientieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung öffnen. Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen vermehrt Führungspositionen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen. Orientiert am Kaskadenmodell müssen Wissenschaftseinrichtungen auf eine Steigerung des Frauenanteils verpflichtet wer-den. Wir werden als Kriterium für die Förderung von Wissenschafts- und Forschungs-einrichtungen die Vorlage von Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzepten mit verbindlichen Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards einführen. Einen wichtigen Beitrag wird das erneuerte Pro-fessorinnenprogramm leisten. Daneben liefert insbesondere die Geschlechterfor-schung wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über Ursachen und Mechanismen, die die Gleichstellung behindern. 4. Forschung und Innovation Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemein-sam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Brutto-inlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung aufzuwenden. Für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland, in denen es an unternehmeri-scher Innovationskraft fehlt, wollen wir mit einem Rahmenprogramm „Innovation und Strukturwandel“ zielgenaue Förderinstrumente entwickeln, z. B. durch das Programm „WIR – Wandel in der Region durch Innovation“ sowie weitere Maßnahmen zum Aus-bau der Innovationskompetenz an regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtun-gen und zur Vernetzung von Innovationsakteuren vor Ort. Die östlichen Bundesländer wollen wir bei ihren Anstrengungen in der Wissenschafts- und Innovationspolitik be-sonders unterstützen. Die Hightech-Strategie (HTS) wird als ressortübergreifende Forschungs- und Innova-tionsstrategie weiterentwickelt und auf die großen Herausforderungen Digitalisierung, Gesundheit, Klima und Energie, Mobilität, Sicherheit, soziale Innovationen und die Zu-kunft der Arbeit fokussiert. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförde-rung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Den Transfer wollen wir als zentrale Säule unseres Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig stärken und substanzielle Steigerungen erreichen. Zur Förderung von Sprunginnovationen wollen wir neue Instrumente schaffen und die direkte Forschungsförderung des Bun-des stärker auf den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft ausrichten. Wir wollen Forschungscampi ausbauen. Auf ausgewählten Forschungsfeldern wollen wir starke Anreize für die Zusammenarbeit der Forschungs- und Wissenschaftseinrichtun-gen setzen. Das heißt: Konzepte für Zukunftscluster entwickeln und umsetzen sowie

33

Page 34: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

rechtliche Barrieren für Wissenschaftskooperationen abbauen und den Transfer in ei-1447 1448 1449 1450 1451 1452 1453 1454 1455 1456 1457 1458 1459 1460 1461 1462 1463 1464 1465 1466 1467 1468 1469 1470 1471 1472 1473 1474 1475 1476 1477 1478 1479 1480 1481 1482 1483 1484 1485 1486 1487 1488 1489 1490 1491 1492 1493 1494 1495 1496

ner konzertierten Aktion der relevanten Akteure umsetzen. Die laufende Hochtempe-ratur-Plasmaforschung in Deutschland wollen wir angemessen finanziell absichern. Wir wollen Open-Innovation-Ansätze, soziale Innovationen sowie inter- und transdis-ziplinäre Ansätze fördern und Experimentierräume einrichten, um innovative techni-sche Systeme und neue Geschäftsmodelle zu erproben. Die Validierung des Innovati-onspotenzials von Forschungsergebnissen wollen wir ebenso fördern wie Start-ups und Gründungen aus der Forschung. Wir wollen den Dialog von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft intensivieren, neue Beteiligungsformen unter Einbezie-hung der Zivilgesellschaft erproben und die Wissenschaftskommunikation stärken. Wir wollen auch die Internationalisierung der HTS vorantreiben. Technologische Basis und Triebfeder der Digitalisierung sind Mikroelektronik, mo-derne Kommunikationstechnik, künstliche Intelligenz, Robotik, Datenwissenschaften, IT-Sicherheit und Quantentechnologien. Wir wollen die Forschung zu diesen Schlüs-seltechnologien intensiv fördern, inklusive sozialer und geisteswissenschaftlicher Be-gleitforschung. Insbesondere wollen wir Deutschland zu einem weltweit führenden Standort bei der Erforschung von künstlicher Intelligenz machen. Hierzu wollen wir aus der Plattform Lernende Systeme heraus ein Nationales Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen aufbauen und konsequent auf Anwen-dungen in allen Feldern der Forschungs- und Innovationsstrategie ausrichten. Wir wer-den gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten. Gemeinsam mit Polen wollen wir ein Zent-rum für digitale Innovationen in der Systemforschung einrichten. Wir wollen die Gesundheitsforschung ausbauen und die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Hierzu wollen wir die Hochschulmedizin, insbesondere auch die Versorgungsforschung und die Medizininformatik, stärken. Deutschland soll zum Vorreiter bei der Einführung digitaler Innovationen in das Gesundheitssystem werden. Wir werden eine Roadmap zur Entwicklung und Umsetzung innovativer E-Health-Lösungen erarbeiten. Die Translation von Forschungsergebnissen zu den großen Volkskrankheiten wollen wir durch den Ausbau der Deutschen Zentren für Ge-sundheitsforschung beschleunigen. Wir wollen eine Nationale Wirkstoffinitiative star-ten und eine Nationale Dekade gegen den Krebs ausrufen. Die Forschung zur De-menz, zu psychischen Erkrankungen, Lungen- und Immunerkrankungen, Kinder- und Jugendmedizin und zur Prävention wollen wir ebenso ausbauen, wie unser Engage-ment in der Forschung für globale Gesundheit. Zur Verbesserung der medizinischen Forschung wollen wir ein Förderprogramm für forschende Ärztinnen und Ärzte (clinical scientists) und klinisch tätige Forscherinnen und Forscher auflegen. Wir werden die Nutzung von Prinzipien der Natur vorantreiben und eine ressortüber-greifende Agenda „Von der Biologie zur Innovation“ gemeinsam mit Wirtschaft, Wis-senschaft und Zivilgesellschaft erarbeiten. Wir wollen überdies die Entwicklung neuer Werkstoffe und intelligenter, programmierbarer Materialien fördern. In der Energie- und Klimaforschung wollen wir gemeinsam mit der Wirtschaft und zi-vilgesellschaftlichen Akteuren Systemlösungen erforschen, insbesondere für die Sek-torkopplung von Strom-Mobilität-Wärme. Gleiches gilt für die Erdsystemforschung. Wir wollen ein Mobilitätsforschungsprogramm inklusive der Erforschung der autono-men Mobilität auflegen, die Förderung der Batterieforschung intensivieren und den

34

Page 35: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland unterstützen. Wir wollen die Erfor-1497 1498 1499 1500 1501 1502 1503 1504 1505 1506 1507 1508 1509 1510 1511 1512 1513 1514 1515 1516 1517 1518 1519 1520 1521 1522 1523 1524 1525 1526 1527 1528 1529 1530 1531 1532 1533 1534 1535 1536 1537 1538 1539 1540 1541 1542 1543 1544 1545

schung synthetischer Kraftstoffe stärken und diese pilothaft zum Einsatz bringen. Um Sicherheit und Ordnung auch in der vernetzen Welt zu fördern, legen wir ein neues Rahmenprogramm für die zivile Sicherheitsforschung auf. Wir wollen die Kompetenz-zentren der IT-Sicherheitsforschung zu international sichtbaren Forschungs- und Be-ratungszentren, auch für technologieorientierte Unternehmensgründungen, weiterent-wickeln. Wissenschaft, Wirtschaft, Sicherheitsbehörden und Einsatzkräfte sollen zu-sammenarbeiten. Mit unserem Programm „Zukunft der Arbeit“ wollen wir Antworten auf die Frage geben, wie die Arbeitswelt mit den neuen Technologien sinnvoll gestaltet werden kann. Hierzu wollen wir die modellhafte Erarbeitung neuer Arbeitsformen in regionalen Kompetenz-zentren der Arbeitsforschung fördern. Die Küsten-, Polar- und Meeresforschung wollen wir stärken und die Forschungsflotte weiter erneuern. Wir wollen das Meeresforschungsprogramm MARE:N weiterentwi-ckeln und gemeinsam mit den Ländern eine Deutsche Allianz für Meeresforschung gründen. Den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) setzen wir ab dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund-Län-der-Schlüssel fort. Ziele und Instrumente des PFI, insbesondere zum Transfer, zur Gleichstellung, zur Nachwuchsförderung und zur Kooperation mit Hochschulen, wollen wir weiterentwickeln und über die Fortschritte jährlich berichten. Die Forschungsmu-seen leisten einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaftskommunikation. Wir erweitern die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften für wissenschafts-getriebene und grundlagenorientierte Forschungsprojekte. Im Fokus unserer Förde-rung wird die Forschung zu Migration, zu Integration und zu gesellschaftlichem Zu-sammenhalt, zu Demokratie und Frieden, zu Konfliktursachen und -bewältigungsstrategien und die Förderung der kleinen Fächer stehen. Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und den europäischen Forschungsraum und werden Exzellenz und Subsidiarität als Grundprinzipien der europäischen Forschungsförderung weiterhin einfordern und ver-ankern. Die Länder Mittel- und Osteuropas („EU 13“) wollen wir stärker in den europä-ischen Forschungsraum integrieren. Wir setzen uns dafür ein, dass der nächste mehrjährige EU-Finanzrahmen stärker auf Zukunftsthemen wie Bildung, Forschung und Innovation ausgerichtet ist. Die finanzi-elle Ausstattung des 9. EU-Forschungsrahmenprogramms sollte mindestens densel-ben Umfang haben wie der ursprüngliche Haushaltsansatz für „Horizon 2020“. Der Europäische Forschungsrat muss auch in der künftigen EU-Forschungsförderung eine herausgehobene Stellung einnehmen und weiter gestärkt werden. Wir werden uns an der konzeptionellen Gestaltung und Umsetzung der französischen Initiative zu europäischen Hochschulen mit einer „bottom up“-Strategie beteiligen.

35

Page 36: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems 1546 1547 1548 1549 1550 1551 1552 1553 1554 1555 1556 1557 1558 1559 1560 1561 1562 1563 1564 1565 1566 1567 1568 1569 1570 1571 1572 1573 1574 1575 1576 1577 1578 1579 1580 1581 1582 1583 1584 1585 1586 1587 1588 1589 1590 1591 1592 1593

konsequent weiter ausbauen und wir intensivieren auf Basis der Strategie der Bundes-regierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung die in-ternationale Vernetzung. Die Internationalisierung der Hochschulen treiben wir weiter voran und wollen die erfolgreichen Programme, unsere Mittlerorganisationen Alexan-der von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst stärken. Wir wollen deren Förderung für geflüchtete Studierende und gefährdete Forscherinnen und Forscher an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortführen. Er-folgreiche ausländische Studienabsolventinnen und Studienabsolventen, Nachwuchs-wissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher wollen wir besser als bisher für den Forschungsstandort Deutschland gewinnen und hier halten. Wir stärken die europäische und internationale Mobilität in Schule, beruflicher Bildung und Hochschule. Dazu trägt ein gestärktes Programm Erasmus+ bei. Wir schaffen Anreize auch für Lehr- und Lernaufenthalte außerhalb Eu-ropas. Wir wollen unsere internationalen Forschungs- und Innovationspartnerschaften aus-bauen und insbesondere die internationale Kooperation mit den Ländern Afrikas in Bildung, Wissenschaft und Forschung intensivieren, z. B. bei der Erforschung von ar-mutsbedingten Krankheiten. 5. Digitalisierung Die Digitalisierung bietet große Chancen für unser Land und seine Menschen. Chan-cen für Wohlstand und sozialen Fortschritt. Unsere Aufgabe ist es, die richtigen Rah-menbedingungen zu schaffen, damit jeder daran teilhaben kann. Angesichts der Dynamik der Veränderung müssen wir große Schritte wagen, um an die Spitze zu kommen. Wir wollen unser Land in allen Bereichen zu einem starken Digitalland entwickeln. Dafür setzen wir uns anspruchsvolle Ziele: • eine flächendeckende digitale Infrastruktur von Weltklasse, • die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Alters-

gruppen, • eine Arbeitswelt, die Menschen im digitalen Wandel befähigt, sichert und mehr Le-

bensqualität ermöglicht, • eine Regulierung, die Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit schafft, • mehr Sicherheit im Cyberraum, • mehr Bürgernähe durch eine moderne, digitale Verwaltung, • einen Rechtsrahmen, der Bürgerrechte garantiert, einen Ausgleich von Freiheit und

Sicherheit leistet und gleichzeitig mehr Innovationen ermöglicht. Wir wollen Neugier auf digitale Technologien wecken und Souveränität im Umgang mit ihnen schaffen. Wir sind überzeugt, dass sie das Leben der Menschen verbessern können und brauchen sie als Antwort auf die großen und globalen Herausforderungen. Um sie zu lösen, wollen wir Deutschland und Europa beispielgebend für die Leistungs-fähigkeit und Strahlkraft freier Gesellschaften im digitalen Zeitalter gestalten.

36

Page 37: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

An die Weltspitze im Bereich der digitalen Infrastruktur 1594 1595 1596 1597 1598 1599 1600 1601 1602 1603 1604 1605 1606 1607 1608 1609 1610 1611 1612 1613 1614 1615 1616 1617 1618 1619 1620 1621 1622 1623 1624 1625 1626 1627 1628 1629 1630 1631 1632 1633 1634 1635 1636 1637 1638 1639 1640 1641 1642 1643 1644

Wir gestalten den Weg in die Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wol-len wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Wir wol-len den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbege-biete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Kranken-häuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz an-binden. Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestiti-onsfonds verlässlich bereitstellen. Hierfür werden wir die Erlöse aus der Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen zweckgebunden bereitstellen und wollen bis 2021 im Haus-halt sicherstellen, dass das Fördervolumen insgesamt erreicht wird. Diese öffentlichen Fördermittel werden wir so einsetzen, dass ausschließlich Ausbau-abschnitte förderfähig sind, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden. Die För-derverfahren werden wir so gestalten, dass unterversorgte Gebiete in ländlichen Re-gionen systematisch ausgebaut werden. Dafür werden wir unsere Förderbedingungen vereinfachen und so verändern, dass eine zeitnahe Realisierung möglich wird. Die Aufgreifschwellen werden wir für eine Förderung an diese Zielvorgaben anpassen. Bei der Förderung wollen wir Synergien mit den Ländern sicherstellen. Ferner wollen wir neue Anreize für den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau schaf-fen. Um den Aufbau solcher Netze zu erleichtern, werden wir statt einer detaillierten ex-ante-Regulierung wie bisher im Kupfernetz auf ein Modell des diskriminierungs-freien Zugangs (im Sinne des Open-Access) setzen. Dieses Modell wollen wir zu-nächst für Kooperationen nutzen und weiter ausbauen. Die Regulierungsbehörde stellt den Wettbewerb sicher und führt eine Ex-post-Kontrolle in Streitfällen durch. Die Netzallianz „Digitales Deutschland“ mit den innovations- und investitionswilligen Telekommunikationsunternehmen setzen wir unter Einbeziehung der Länder fort. Mit dem hier dargestellten Maßnahmenpaket werden wir das Ziel eines flächendecken-den Zugangs zum schnellen Internet aller Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dazu werden wir einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten. Wir forcieren den Ausbau der Mobilfunkversorgung und entwickeln Deutschland zum Leitmarkt für 5G. Die Frequenzpolitik und die frequenzregulatorischen Festlegungen der Regulierungsbehörde müssen sicherstellen, dass es zu einer verlässlichen und lückenlosen Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt. Um den Ausbau in bisher unterversorgten Gebieten wirtschaftlicher zu machen, wollen wir den Mobilfunkanbietern für ein nationales Roaming durch entsprechende Änderungen im Telekommunikations- und Kartellrecht Absprachen erlauben. Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um bestehende Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen. Es muss die Vorgabe gelten: Neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung. Denn innovative, zu-kunftsfähige Mobilitätsangebote werden gerade für Menschen im ländlichen Raum nur

37

Page 38: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

möglich sein, wenn eine Versorgung mit der neuesten Mobilfunktechnologie (5G) an 1645 1646 1647 1648 1649 1650 1651 1652 1653 1654 1655 1656 1657 1658 1659 1660 1661 1662 1663 1664 1665 1666 1667 1668 1669 1670 1671 1672 1673 1674 1675 1676 1677 1678 1679 1680 1681 1682 1683 1684 1685 1686 1687 1688 1689 1690 1691 1692 1693 1694 1695

Bundesfernstraßen und in zeitlicher Perspektive abgestuft auch im nachgeordneten Straßennetz und an allen Bahnstrecken sichergestellt ist. Forschung und Testversuche mit 5G wollen wir fortführen und intensivieren. Wir wollen eine 5x5G-Strategie auflegen. Fünf Regionen sollen prioritär mit einem entsprechen-den Mobilfunkstandard ausgestattet sein, um Forschung zu intensivieren und Infra-strukturaufbau zu beschleunigen. Auch ländliche Regionen sollen davon profitieren. Wir werden bestehende Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk und mobilen Internet zügig schließen und dazu mit den Ländern und den Mobilfunkanbietern eine bundesweite Gesamtstrategie erarbeiten. Die Regulierungsbehörde wird die Erfüllung festgelegter Versorgungsauflagen durchsetzen, indem sie mit einem Prüfkonzept und mit bundesweiten Mobilfunknetztests die Erfüllung von Versorgungsauflagen über-wacht und im Einzelfall Sanktionen verhängt. Wir werden die Bundesnetzagentur be-auftragen, ihre App zur Mobilfunknetzmessung so zu erweitern, dass Bürgerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch Funklöcher an die Behörde melden können. Diese Meldungen sollen in einer Mobilfunkversorgungskarte zusammengeführt und veröf-fentlicht werden. Die Bundesnetzagentur wird jährlich einen Monitoringbericht über die Sicherstellung der zugesagten Netzabdeckung veröffentlichen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen. WLAN ist wichtiger Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Wir haben die Störer-haftung abgeschafft und damit den Ausbau von WLAN ermöglicht. Nun machen wir an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in Zügen und Stationen der Deut-schen Bahn offene und kostenfreie WLAN-Hotspots verfügbar. Durch die Anerken-nung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung. Wir werden die Einrichtung einer Digitalagentur prüfen, die die Bundesregierung als nachgeordnete Behörde in der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Dazu gehören z. B. die Telekommunikations- und Plattformregulierung oder Marktbeobachtung. Digitale Kompetenzen für alle Bürgerinnen und Bürger in einer modernen Wis-sensgesellschaft Wir brauchen eine Digitale Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und das gesunde Aufwachsen, die digitale Selbstbestimmung und indivi-duelle aktive Teilhabe, den Umgang mit Daten sowie die hervorragende berufliche Bil-dung zum Ziel hat. Dafür müssen Bund und Länder verbindliche Vereinbarungen zu Zielen, Umsetzung und Finanzierung treffen. Mit dem mit fünf Milliarden Euro dotierten Digitalpakt#D zielen Bund und Länder auf die flächendeckende digitale Ausstattung aller Schulen, damit die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen kön-nen. In diesem Zusammenhang wollen wir eine nationale Bildungsplattform schaffen, die auch eine offene Schnittstelle für das Zusammenwirken mit bestehenden Lernplatt-formen und Cloudlösungen anbietet. Im Rahmen einer umfassenden Open Educatio-nal Resources-Strategie wollen wir die Entstehung und Verfügbarkeit, die Weiterver-breitung und den didaktisch fundierten Einsatz offen lizenzierter, frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien fördern und eine geeignete Qualitätssicherung etablieren. Auch werden wir regionale Kompetenzzentren für Digitalisierung etablieren und diese

38

Page 39: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

mit bestehenden Akteuren und Initiativen vor Ort vernetzen. Ziel der Zentren ist es, 1696 1697 1698 1699 1700 1701 1702 1703 1704 1705 1706 1707 1708 1709 1710 1711 1712 1713 1714 1715 1716 1717 1718 1719 1720 1721 1722 1723 1724 1725 1726 1727 1728 1729 1730 1731 1732 1733 1734 1735 1736 1737 1738 1739 1740 1741 1742 1743 1744 1745

technisches und pädagogisches Know-how zu vermitteln sowie Best Practice vorzu-stellen. Wir wollen umfassende Maßnahmen zur digitalen Fort- und Weiterbildung von Lehrern und Berufsschullehrern, auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, ergreifen. Die Förderung außerschulischer Medien- und Digitalbildungsprojekte für Kinder und Jugendliche wollen wir ausbauen. Wir werden in einem jährlichen Wettbewerb beson-dere Medien- und Digitalbildungsprojekte auszeichnen. Im Bereich der beruflichen Bildung kommt neben dem praxisnahen Einsatz digitaler Elemente im Unterricht der Ausstattung zeitgemäßer Lehrwerkstätten eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen eine zukunftsfähige Ausbildung für die Entwicklung der ver-netzten Produktion unterstützen und den Einsatz adaptiver Lernsysteme und „Serious Games“ in der Berufsbildung schaffen. Die Ausbildungsordnungen und die Befähigungen der betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder müssen die fortschrei-tende digitale Entwicklung kontinuierlich nachvollziehen. Auch dazu werden wir das Berufsbildungsgesetz weiterentwickeln. In der Erwachsenenbildung wollen wir Programme und digitale Angebote für Men-schen jeden Lebensalters fördern, die dem Erwerb von Digitalkompetenzen dienen, z. B. auch an Volkshochschulen und in Mehrgenerationenhäusern. Wir wollen dafür sorgen, dass auch an Hochschulen mehr Online-Lernangebote und digitale Inhalte entstehen. Alle Studierenden brauchen künftig digitale Kompetenzen. Sie sollen digitale Wissens- und Lernangebote selbstständig nutzen und gestalten kön-nen sowie Datenanalyse und grundlegende Programmierkenntnisse beherrschen. Wir wollen, dass sich die Universitäten und Hochschulen öffnen und auf digitale Lehr- und Lernangebote zugreifen sowie diese selber bereitstellen. Dabei sollen z. B. Nano-Degrees (auch im Rahmen von Weiterbildungsstudienangeboten) an staatlichen Hochschulen erworben werden können. Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemein-sam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden. Den Pakt für Forschung und Innovation setzen wir ab dem Jahr 2021 mit einem jährli-chen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund-Länder-Schlüssel fort. Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert. Dabei werden wir neue Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen und des Wissenstransfers in die Wirtschaft entwickeln. Umfas-sende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Wir brauchen eine Ausbildungs- und Forschungsoffensive in allen Digitalisierungsfeldern. Als besonders wichtig erachten wir Innovation, digitale Souveränität und Interdisziplinarität. Die Schwerpunkte der Mikroprozessortechnik und IT-Sicherheit wollen wir weiter stärken. Dazu kommen weitere Forschungsschwer-punkte wie künstliche Intelligenz, Data Science, Digital Humanities sowie Blockchain-

39

Page 40: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Technologie, Robotik und Quanten-Computing. Es gilt heute Data Science in allen Be-1746 1747 1748 1749 1750 1751 1752 1753 1754 1755 1756 1757 1758 1759 1760 1761 1762 1763 1764 1765 1766 1767 1768 1769 1770 1771 1772 1773 1774 1775 1776 1777 1778 1779 1780 1781 1782 1783 1784 1785 1786 1787 1788 1789 1790 1791 1792 1793 1794 1795 1796

reichen, insbesondere aber in den Hochschulen, auszubauen. Dazu muss der Um-gang mit Daten zu einem zentralen eigenen Wissenschaftsfeld und einer eigenen Dis-ziplin werden. Den digitalen Wandel als gesamtgesellschaftlichen Entwicklungs- und politischen Gestaltungsprozess begleiten wir u. a. mit der Arbeit des Weizenbaum In-stituts. Gute digitale Arbeit 4.0 Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, die Digitalisierung weiterhin aktiv und unter Einbeziehung der Sozialpartner zu gestalten. Weiterbildung ist der Schlüs-sel, damit die Beschäftigten sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt stel-len und den sich immer schneller verändernden Qualifikationsanforderungen gerecht werden können. Wir werden mit allen Akteuren eine Nationale Weiterbildungsstrategie für Arbeitneh-mer und Arbeitssuchende entwickeln, um alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung. Wird ein Weiterbildungsbedarf jenseits der betrieblichen Weiterbildung festgestellt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Verantwortung, diesem zu entsprechen. Dies wollen wir fördern, indem zukünftig Zu-schüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung generell dann keinen Lohn oder geldwer-ten Vorteil darstellen, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen mehr Möglichkeiten, ihre berufliche Weiterentwicklung auch in Eigenverantwortung zu organisieren. Wir werden gemein-sam mit den Sozialpartnern prüfen, wie das Instrument der Langzeitkonten mehr Ver-breitung finden kann. Sie können ebenso wie andere Guthaben ein Instrument sein, das für Qualifizierung genutzt werden kann. Wir werden neue Finanzierungsformen für außerbetriebliche Weiterbildung prüfen, die in Modellversuchen erprobt werden sollen. Betrieblicher Mitbestimmung kommt auch im digitalen Wandel große Bedeutung zu. Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung werden wir stärken. Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarif-partner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung ge-recht werden können. Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Mo-delle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann. Die Chancen der Digitalisierung wollen wir nutzen, um den Beschäftigten mehr Zeit-souveränität zu ermöglichen. Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Fir-mentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen. Arbeitsschutz und Innovation wollen wir zusammen denken. Deutschland soll zu einem führenden Markt für Assistenzsysteme werden, die Inklusion ermöglichen sowie lern- und gesundheitsförderlich sind. Daher wird ein Anwendungsprogramm „Assistenzsys-teme für kleine und mittlere Unternehmen“ aufgelegt.

40

Page 41: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

1797 1798 1799 1800 1801 1802 1803 1804 1805 1806 1807 1808 1809 1810 1811 1812 1813 1814 1815 1816 1817 1818 1819 1820 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1836 1837 1838 1839 1840 1841 1842 1843 1844 1845 1846 1847

Die Einführung digitaler Arbeitsprozesse wie die E-Akte führen zu mehr Transparenz. Dadurch können zum einen Steuerungsinstrumente zur Optimierung entwickelt wer-den, und zum anderen besteht die Sorge vor dem gläsernen Mitarbeiter. Daher wollen wir Klarheit über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen sowie die Persönlichkeitsrechte der Be-schäftigten sicherstellen (Beschäftigtendatenschutz). Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwi-schen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausge-stalten. Wettbewerbsfähige Wirtschaft Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren und die Bedingun-gen für Wagniskapital verbessern. Wir wollen, dass Unternehmen etwa mit Hilfe eines „One-Stop-Shop“ und mehr Trans-parenz in der Förderlandschaft schnell und unbürokratisch gegründet werden können. Wir werden Hürden für den Gründungsprozess abbauen und prüfen Anpassungen im Insolvenzrecht. Familie und Unternehmensgründung sollen in Zukunft besser vereinbar sein. Um Grün-dungen aus der Beschäftigung zu erleichtern, prüfen wir die Einführung einer Gründer-zeit ähnlich der Familienpflegezeit. Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase wollen wir unterstützen, z. B. mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wir wollen, dass mehr Frauen Gründerinnen wer-den und entwickeln dafür Unterstützungsinstrumente. Bestehende Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Un-ternehmen wollen wir fortführen, weiterentwickeln und wo passend auch für Nicht-Aka-demiker öffnen (u. a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, Hightech-Gründerfonds) und um neue Instrumente wie den Tech Growth Fund ergänzen. Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als VentureDebt zur Verfügung stellen. Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Start-ups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digital-fonds initiieren. Social Entrepreneurship spielt bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen eine zunehmend wichtige Rolle. Social Entrepreneurship wollen wir noch stärker als bisher fördern und unterstützen. Wir setzen uns für einheitliche Regelungen im digitalen Binnenmarkt ein, um die Grün-dungskultur in Europa zu stärken. Wir werden mehr als bisher auf die einheitliche An-wendung von Unionsrecht drängen. Auf europäischer Ebene wollen wir uns für eine einheitliche Europäische Start-up Definition einsetzen, um spezielle zielgenaue För-dermaßnahmen zu ermöglichen.

41

Page 42: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

1848 1849 1850 1851 1852 1853 1854 1855 1856 1857 1858 1859 1860 1861 1862 1863 1864 1865 1866 1867 1868 1869 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897

Freier und sicherer Datenaustausch mit anderen Wirtschaftsräumen ist eine Grundvo-raussetzung für den Erfolg der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft. Wir wol-len den transatlantischen Datenaustausch auf Grundlage des EU/US-Privacy-Shield erhalten. Gleichzeitig werden wir uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen, ent-sprechende wirksame Abkommen zum Schutz des Datenaustausches auch mit ande-ren Weltregionen anzustreben. Wir wollen insbesondere den Mittelstand auf dem Weg in die Digitalisierung unterstüt-zen. Deswegen wollen wir die Digital Hub Initiative fortsetzen und ausbauen. Den Aus-tausch zwischen Mittelstand und Gründern wollen wir systematisch fördern, z. B. durch Austauschprogramme, Ausbau der Kompetenzzentren, Informationsprogramme wie Breitband@Mittelstand oder Mentoringprogramme. Wir werden prüfen, inwieweit Förderprogramme für technologische Innovationen auch auf datengetriebene Geschäftsmodelle ausgeweitet werden können, wie z. B. das er-folgreiche Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Wir wollen eine bessere Unterstützung insbesondere des Mittelstandes bei IT-Sicher-heit. Es gilt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Bera-tungsstelle für kleine und mittlere Unternehmen auszubauen, Investitionen in IT-Si-cherheit besser zu fördern und das IT-Sicherheitsgesetz weiterzuentwickeln. Für kleine und mittlere Unternehmen bieten die intelligenten, digitalen Produktionsver-fahren der Industrie 4.0 große Chancen. Die Entwicklung gemeinsamer globaler Stan-dards und Normen muss vorangetrieben werden. Wir werden prüfen, inwieweit wir eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben „Regi-onale Wirtschaftsförderung“ um Digitalisierung in der Fläche erreichen. Wir wollen eine Plattform von Verbänden, Mittelstand, Kammern (IHK, HWK) und Plattform Indust-rie 4.0, um die Akteure gezielt zu vernetzen und um zielgruppenspezifische Angebote zu erarbeiten, u. a. Co-Working-, Gründer- und Maker-Zentren. Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein Zentrum für künstliche Intelligenz errichten. Dies verbinden wir mit einem Masterplan „Künstliche Intelligenz“ auf nationaler Ebene. Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistik-pflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein. Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands Rolle als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Wir werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Ge-schäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden. Um das Potenzial der Block-chain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wol-len wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemes-senen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäi-

42

Page 43: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

scher und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zah-1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912 1913 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948

lung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. Anonymes Bezahlen mit Bargeld muss weiterhin möglich bleiben. Dort, wo erforderlich, werden wir das Kartellrecht modernisieren, um exzellente regu-latorische Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft zu schaffen. Dazu gehören auch die Verfahrensbeschleunigung und eine Neufassung der Marktabgrenzung, um der Entwicklung der Plattformökonomie Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Dazu werden wir die Marktbeobachtung verstärken und durch spezialisiertes Personal intensivieren. Unser Ziel sind starke deutsche und europäische Akteure der Plattformökonomie, des-halb wollen wir vorhandene Hemmnisse abbauen. Wir setzen uns für ein level playing field ein, dazu gehören auch die Rechte von Beschäftigten und Verbrauchern. Dazu werden wir die Mitwirkung der Plattformen einfordern. Mit Blick auf vergleichbare europäische Länderförderungen und im Interesse eines le-vel playing fields wollen wir eine Förderung von Games zur Entwicklung hochwertiger digitaler Spiele einführen, um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken und in-ternational wettbewerbsfähig zu machen. Sicheres Leben in Deutschland – auch online Damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen die Potenziale der Di-gitalisierung wahrnehmen, braucht es ein grundlegendes Vertrauen in die Sicherheit und Vertraulichkeit von Kommunikation, Daten und IT-Strukturen. In einem Nationalen Pakt Cybersicherheit werden wir alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, Hersteller, Anbieter und Anwender sowie die öffentliche Verwaltung in ge-meinsamer Verantwortung für digitale Sicherheit einbinden. Ein Cyberbündnis mit der Wirtschaft soll bestehende Strukturen bündeln; die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft wird ausgebaut. Zur Abwehr von Gefahren des Cyberraums werden wir die Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kleinunternehmen zielgruppenspezifisch intensivieren. Wir werden das IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben und den Ordnungsrahmen erwei-tern, um den neuen Gefährdungen angemessen zu begegnen. Wir wollen das BSI als nationale Cybersicherheitsbehörde ausbauen und in seiner Rolle als unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Fragen der IT-Sicherheit stärken. Die Aufgaben des BSI werden wir im BSI-Gesetz konkretisieren. Die Beratungs- und Unterstützungsange-bote des BSI für Bund und Länder, für Unternehmen und Einrichtungen sowie für Bür-gerinnen und Bürger wollen wir ausbauen, den Verbraucherschutz als zusätzliche Auf-gabe des BSI etablieren und das BSI als zentrale Zertifizierungs- und Standardisie-rungsstelle für IT- und Cyber-Sicherheit stärken. Wir wollen einfache und sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für jedermann verfügbar machen und es den Bürge-rinnen und Bürgern ermöglichen, verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Stan-dards zu kommunizieren (PGP/SMIME). Wir werden sicherheitsrelevante Schlüssel-technologien besser vor einem Ausverkauf oder einer Übernahme schützen und die nationalen und europäischen Außenwirtschaftsinstrumente ergänzen.

43

Page 44: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die Verbreitung sicherer Produkte und des Entwicklungsprinzips „Security 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

by Design“ fördern. Zusammen mit der Wirtschaft werden wir IT-Sicherheitsstandards für internetfähige Produkte entwickeln. Die Einhaltung dieser über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehenden IT-Sicherheitsstandards werden wir Verbrauche-rinnen und Verbrauchern mit einem Gütesiegel für IT-Sicherheit transparent machen. Dabei muss gekennzeichnet werden, wie lange sie mit sicherheitsrelevanten Updates versorgt werden. Die Hersteller und Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen Sicherheitslücken bekanntmachen und schnellstmöglich beheben. Wir wer-den klare Regelungen für die Produkthaftung in der digitalen Welt aufstellen. Risiko- und Verantwortungssphären für Verbraucher, Hersteller, Provider werden wir dabei ausgewogen abgrenzen und prüfen, wie wir den Rechtsrahmen für Versicherungsmo-delle gegen Cyber-Schäden verbessern können. Auf dem Weg in die digitale Verwaltung Wir werden in einem digitalen Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unterneh-men einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienst-leistungen ermöglichen. Dazu vernetzen wir geeignete zentrale und dezentrale Ver-waltungsportale in einem Portalverbund. In dem damit verknüpften Bürgerkonto hat der Bürger Einblick, welche Daten beim Staat vorliegen, welche Behörde darauf Zugriff genommen hat und kann den Umgang mit seinen persönlichen Daten steuern. Für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleis-tungen (OZG) wollen wir 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Wir errichten eine E-Government-Agentur, die gemeinsam schneller als bisher für alle föderalen Ebenen Standards sowie Pilotlösungen entwickelt. Die Initiative Förderale IT-Kooperationen (FITKO) kann damit verbunden werden. Mit der Agentur wollen wir einen Think Tank einrichten, regionale Open Government Labore ermöglichen und ei-nen Incubator/Accelerator für innovative E-Government-Lösungen ansiedeln. In der Bundesregierung werden wir innovative Technologien wie Distributed Ledger (Blockchain) erproben, so dass basierend auf diesen Erfahrungen ein Rechtsrahmen geschaffen werden kann. Wir werden alle bisherigen und zukünftigen Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit über-prüfen und E-Government-fähig machen (Normen-Screening plus). Dazu gehört die erneute, ehrgeizige Überprüfung der Schriftformerfordernisse. Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen für Standards, Systemarchitekturen und Interoperationalität. Die Bundesregierung wird einen Digitalrat berufen, der einen engen Austausch zwi-schen Politik und nationalen sowie internationalen Experten ermöglicht. Wir führen eine vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Ver-waltung (E-Akte) zügig ein. Wir werden eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung schaffen, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Ver-bänden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt. Der elektronische Personalausweis wird zu einem universellen, sicheren und mobil einsetzbaren Authentifizierungsmedium. Der praktische Einsatz muss deutlich benut-

44

Page 45: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

zerfreundlicher werden. Wir wollen weitere private und öffentliche Einsatzbereiche er-1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2047 2048 2049

schließen. Wir verankern eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der Bürge-rinnen und Bürger festschreibt. Damit ermöglichen wir Behörden, Daten über gemein-same Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip). Wir werden die öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrates prüfen. IT-Kompetenzen sollen eine stärkere Gewichtung in den Anforderungsprofilen und da-mit bei der Einstellung und bei der Auswahl von Führungskräften bekommen. Wir wer-den die Ausbildungs- und Studienordnungen der Verwaltungsausbildungen und der Weiterbildungsangebote modernisieren. Wir wollen innovations- und mitarbeiter-freundliche Arbeitsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Löhnen, Gehältern und Auf-stiegsmöglichkeiten schaffen. Die bereits begonnene IT Konsolidierung werden wir mit großem Einsatz fortführen und die Steuerung und das Controlling des Projekts weiter verbessern. Die Bundesre-gierung stärkt die Rolle des IT-Beauftragten der Bundesregierung. Dieser managt und steuert zentral die IT Konsolidierung, Standardisierung und Beschaffung. Die Um-wandlung des Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) in eine Anstalt des öffent-lichen Rechts werden wir zügig umsetzen und damit Planungssicherheit für die Kun-denbehörden schaffen. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stehen. Damit kann auch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung innova-tiver Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden. Daten – Rohstoff und sensibles Gut Daten sind der Treibstoff für Innovationen und neue Dienste. Diese wollen wir ermög-lichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten. Um die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern, werden wir im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes die Bereitstellung von Open Data ausweiten. Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten. Wir wollen erreichen, dass z. B. Start-ups und Unterneh-men bei digitalen Innovationen einen beratenden Ansprechpartner für Datenschutzfra-gen erhalten und deutschlandweit geltende Entscheidungen einholen können. Wir wol-len ein Innovationsboard auf EU-Ebene einrichten, um konkrete Vorschläge zur Wei-terentwicklung der europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten. Wir wollen uns für eine Stärkung der Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer sowie für mehr Transparenz und „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ auf Seiten der Anbieter einsetzen und die Entwicklung von innovativem Einwilligungsmanagement fördern und unterstützen. Wir setzen uns für eine innovationsfreundliche Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein. Verbraucher müssen ihre persönlichen Daten einfach und un-kompliziert von einer Plattform zu einer anderen Plattform transferieren können. Daher

45

Page 46: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

wollen wir die Datenportabilität und Interoperabilität sowie die Rechte der Nutzer stär-2050 2051 2052 2053 2054 2055 2056 2057 2058 2059 2060 2061 2062 2063 2064 2065 2066 2067 2068 2069 2070 2071 2072 2073 2074 2075 2076 2077 2078 2079 2080 2081 2082 2083 2084 2085 2086 2087 2088 2089 2090 2091 2092 2093 2094 2095 2096 2097 2098

ken. Diskriminierungsverbote der analogen Welt müssen auch in der digitalen Welt der Al-gorithmen gelten. Wir setzen uns für Transparenz bei Online-Vergleichs- und Bera-tungsportalen ein. Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen, die Regierung und Parla-ment innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlägt. Die Klä-rung datenethischer Fragen kann Geschwindigkeit in die digitale Entwicklung bringen und auch einen Weg definieren, der gesellschaftliche Konflikte im Bereich der Daten-politik auflöst. Besseres Leben durch Fortschritt Wir werden das bestehende E-Health-Gesetz im Zuge technologischer Innovationen im Dialog mit allen Akteuren weiterentwickeln und einen konkreten Aktionsplan bis 2020 mit Maßnahmen und Meilensteinen aufstellen. Als erste Maßnahme schaffen wir die Möglichkeit, den Impfpass, den Mutterpass und das Untersuchungsheft digital zu speichern, das Zahnbonusheft digital zu verwalten sowie die Möglichkeiten von „Mo-bile Health“ zu nutzen. Außerdem wollen wir die Möglichkeit der digitalen Rezept-vergabe auch ohne Arztbesuch schaffen. Grundlagen für den sicheren Austausch sensibler Daten und Informationen sowie die digitale Patientenakte sind eine verlässliche und vertrauenswürdige Telematikinfra-struktur und höchste Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Nutzung der digitalen Angebote erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis (Opt-In). Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Vorteile von Smart City und Smart Rural Area für die Menschen nutzbar machen. Dazu wollen wir ein Bundesprogramm „Smarte Modellregionen“ auflegen, das insbesondere ländliche Regionen und mittlere Städte in den Fokus rückt und die Vernetzung von Stadt und Umland verfolgt sowie den demografischen Wandel im ländlichen Raum gestalten hilft. Wir wollen mit Smart Grids und der Smart Meter-Technologie eine nachhaltige Energieerzeugung und -ver-sorgung sicher und bedarfsgerecht gestalten. Wir wollen Städte und Regionen dabei unterstützen, im Rahmen der Smart Cities Initiative der EU europäische Projekte im Bereich Smart City zu initiieren und sich an internationalen Wettbewerben zu beteili-gen. Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mo-bilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müs-sen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit können Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situation frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssyste-men ausgetauscht werden, um die Einführung von bundesweiten eTickets zu ermög-lichen.

46

Page 47: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen Ruf- und Bürgerbusse stärken und etwaige Regelungshindernisse beseiti-2099 2100 2101 2102 2103 2104 2105 2106 2107 2108 2109 2110 2111 2112 2113 2114 2115 2116 2117 2118 2119 2120 2121 2122 2123 2124 2125 2126 2127 2128 2129 2130 2131 2132 2133 2134 2135 2136 2137 2138 2139 2140 2141 2142 2143 2144 2145 2146 2147 2148 2149

gen. Wir wollen digital organisierte private Mitfahrgelegenheiten unterstützen (insbe-sondere von Pendlern). Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren. Wir wollen einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewähr-leistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit. Wir werden die Regelungen zur Interoperabilität in § 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) angesichts der veränderten Anforderungen an den digitalen Hörfunk weiterent-wickeln, um das Digitalradio als niedrigschwelliges Medium zu stärken. Wir werden unter Einbeziehung aller Akteure im Digitalradio Board Maßnahmen entwickeln, um die Digitalisierung des Hörfunks weiter voranzutreiben. Wir werden prüfen, wie ein „Zivilgesellschaftliches Digitalisierungsprogramm" für eh-renamtliches Engagement ausgestaltet und auf den Weg gebracht werden könnte. Da-bei werden wir auch prüfen, wie die Finanzierung von zivil- und ehrenamtlichen Initia-tiven mit gemeinnützigen Zwecken über in Deutschland ansässige Spenden- oder Crowdfunding-Plattformen gefördert werden kann. Auch in politischen Parteien wollen wir digitale Möglichkeiten stärken, damit diese di-gitale Beteiligung unabhängig vom Ortsprinzip auf der Höhe der Zeit anbieten können. Wir werden prüfen, ob es hierfür einer Änderung der rechtlichen Grundlagen bedarf. Wir wollen innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes eine neue Variante analog zum „Freiwilligen Sozialen Jahr Digital“ einführen, bei dem Menschen ihre technischen Fer-tigkeiten und Fähigkeiten in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen. Wir erkennen die wachsende Bedeutung der E-Sport-Landschaft in Deutschland an. Da E-Sport wichtige Fähigkeiten schult, die nicht nur in der digitalen Welt von Bedeu-tung sind, Training und Sportstrukturen erfordert, werden wir E-Sport künftig vollstän-dig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anerkennen und bei der Schaf-fung einer olympischen Perspektive unterstützen. Digitales Europa Die Wettbewerbsfähigkeit Europas hängt entscheidend von der Verwirklichung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts ab. Deshalb wollen wir grundsätzlich auf einsei-tige, nationale Regulierungen verzichten, um die europaweite Umsetzung von digitalen Geschäftsmodellen zu erleichtern. Wir streben an, die Freizügigkeit von Daten als fünfte Dimension der Freizügigkeit zu verankern. Im Rahmen der Zukunftsdebatte um Europa wollen wir auch eine Diskussion über die Zuständigkeitsverteilung zwischen der europäischen Ebene und der Ebene der Mit-gliedstaaten anstoßen, die die vordringliche Verwirklichung des einheitlichen Binnen-markts in den Branchen ermöglicht, in denen eine besonders hohe Wertschöpfung durch Digitalisierung absehbar ist. Wir werden darauf achten, dass europäische Innovationen am Markt eine faire Chance erhalten und die Regeln des Binnenmarktes helfen, Beschäftigung, Rechtsstaatlich-keit, Demokratie und die Ausübung von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

47

Page 48: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir werden auch im Trilog die Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 2150 2151 2152 2153 2154 2155 2156 2157 2158 2159 2160 2161 2162 2163 2164 2165 2166 2167 2168 2169 2170 2171 2172 2173 2174 2175 2176 2177 2178 2179 2180 2181 2182 2183 2184 2185 2186 2187

in enger Abstimmung mit den Ländern vorantreiben und die gemeinsamen Ziele (ins-besondere die Einbeziehung von sozialen Netzwerken) zur Schaffung eines Single Market im Audio-Visuellen-Bereich umsetzen. Die Weiterentwicklung des Urheber-rechts auf europäischer Ebene soll im Sinne eines fairen Ausgleichs der Interessen gestaltet werden. An der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität halten wir fest. Netzneutralität und diskriminierungsfreier Netzzugang sind entscheidend für das offene und freie In-ternet sowie für Teilhabe, Innovation und fairen Wettbewerb. Die nach europarechtli-chen Vorgaben möglichen Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität müssen eng begrenzt bleiben. Sie müssen streng beaufsichtigt werden. Die Einschränkung der Netzneutralität kann auch die inhaltliche Vielfalt beeinträchtigen. Daher soll die Regu-lierungsbehörde eng mit den Medienanstalten der Länder zusammenarbeiten und diese in die Aufsicht über die Medienvielfalt einbeziehen. Bei der Revision der E-Commerce-Richtlinie werden wir prüfen, ob es – vor dem Hin-tergrund der Rechtsprechung des EuGH – eine Weiterentwicklung der Hostprovider-haftung und einer Konkretisierung des Notice-and-Takedown-Verfahrens bedarf. Am Grundsatz der bewährten abgestuften Haftungsprivilegierung halten wir fest. Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken. Wir werden die Weiterentwicklung innovativer Rundfunksysteme im digitalen Zeitalter auch auf europäischer Ebene absichern (Sicherung von Übertragungskapazitäten, 5G). Wir setzen uns für eine Interoperabilitätsverpflichtung für Digitalradiogeräte auch auf europäischer Ebene ein. Im digitalen Zeitalter sind universelle Spielregeln wichtig. Um den Grundrechteschutz auch im digitalen Zeitalter sicherzustellen, begleitet die Bundesregierung das Projekt einer europäischen digitalen Grundrechtecharta. Durch diese Charta sollen die Chan-cen und Risiken der Digitalisierung zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.

48

Page 49: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

V. Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern 2188 2189 2190 2191 2192 2193 2194 2195 2196 2197 2198 2199 2200 2201 2202 2203 2204 2205 2206 2207 2208 2209 2210 2211 2212 2213 2214 2215 2216 2217 2218 2219 2220 2221 2222 2223 2224 2225 2226 2227 2228 2229 2230 2231 2232 2233 2234 2235 2236 2237 2238

1. Gute Arbeit Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Rein-tegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Unser Ziel ist, bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen die ganze Familie in den Blick zu nehmen. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z. B. durch Lohnkostenzuschüsse. Das schließt Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein. Bei den sozialversicherungspflichtig bezuschussten Arbeitsverhältnissen im sozialen Arbeitsmarkt orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn. Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeits-markt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150 000 Menschen vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2021 aufstocken werden. Wir ermöglichen außerdem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung. Wir erhöhen die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II auf 400 Millionen Euro jährlich und entfristen die Regelung. Lebensbegleitendes Lernen wird eine Grundvoraussetzung sein, um der Digitalisie-rung der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen. Die arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Instrumente der Fachkräftesicherung wollen wir enger verzahnen. Wir begrüßen die vielfältigen Anstrengungen, die bereits heute von den Sozialpartnern und in den Unternehmen unternommen werden, um eine zeitgemäße betriebliche Wei-terbildung der Mitarbeiter zu ermöglichen. Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen ei-nen beruflichen Aufstieg zu erleichtern, die Fachkräftebasis zu stärken und die Be-schäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu fördern, wol-len wir gemeinsam mit den Sozialpartnern und in enger Abstimmung mit den Ländern (und allen anderen Akteuren) eine Nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln. Ein Ziel ist, alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln, sie entlang der Bedarfe der Beschäftigten und der Unternehmen auszurichten und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung. Innerhalb von drei Monaten nach entstandener Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäfti-gungsfähigkeit nachhaltig zu fördern. Wir werden die Anspruchsvoraussetzung für die Förderung der beruflichen Weiterbil-dung im § 81 Sozialgesetzbuch III im Sinne von Erweiterungsqualifizierungen anpas-sen. Dabei muss sich die Weiterbildung an den Bedarfen der Beschäftigten und Ar-beitslosen, der Wirtschaft und des regionalen Arbeitsmarktes orientieren. Dazu wollen wir die bestehenden Instrumente evaluieren.

49

Page 50: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die Arbeitsmarktinstrumente stärker auf die digitale Weiterbildung ausrich-2239 2240 2241 2242 2243 2244 2245 2246 2247 2248 2249 2250 2251 2252 2253 2254 2255 2256 2257 2258 2259 2260 2261 2262 2263 2264 2265 2266 2267 2268 2269 2270 2271 2272 2273 2274 2275 2276 2277 2278 2279 2280 2281 2282 2283 2284 2285 2286 2287 2288

ten und wir wollen finanzielle Anreize für die Weiterbildung schaffen. Zusätzlich wollen wir die bestehende Allianz für Aus- und Weiterbildung stärker auf die digitale Fort- und Weiterbildung ausrichten. Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Be-rufsbildung zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang be-steht nicht. Durch einen erleichterten Datenaustausch einschließlich der Schülerdaten soll die Transparenz am Übergang von der Schule in Ausbildung erhöht und die Zusammen-arbeit der beteiligten Institutionen verbessert werden, um so einen erfolgreichen beruf-lichen Werdegang zu unterstützen. Dies ist z. B. für die Jugendberufsagenturen wich-tig, um den Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreich begleiten zu können. Die Gruppe der schwer zu erreichenden Jugendlichen soll in dieser Legislaturperiode im Fokus stehen. Für eine Anwendung des § 16h Sozialgesetzbuch II wollen wir ab 2019 jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sol-len künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mit-tagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rah-men des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Wir werden prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entste-henden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt werden können. Damit entlasten wir Alleinerziehende. Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren. Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen. Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Ta-rifbindung stärken. Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahl-berechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwi-schen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren. Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden.

50

Page 51: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeit-2289 2290 2291 2292 2293 2294 2295 2296 2297 2298 2299 2300 2301 2302 2303 2304 2305 2306 2307 2308 2309 2310 2311 2312 2313 2314 2315 2316 2317 2318 2319 2320 2321 2322 2323 2324 2325 2326 2327 2328 2329 2330 2331 2332 2333 2334 2335 2336 2337 2338 2339

geber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrund-los befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist je-weils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Ge-samtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung mög-lich. Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere be-fristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestan-den haben. Wir sind uns darüber einig, dass eine Ausnahmeregelung für den Sach-grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz wegen der Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Künstler, Fußballer) zu treffen ist. Auf die Höchstdauer von fünf Jahren wird bzw. werden auch eine oder mehrere vor-herige Entleihung(en) des nunmehr befristet eingestellten Arbeitnehmers durch ein o-der mehrere Verleihunternehmen angerechnet. Ein erneutes befristetes Arbeitsver-hältnis mit demselben Arbeitgeber ist erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich. Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digi-talen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexib-ler geregelt werden. Arbeit auf Abruf nimmt zu. Wir wollen jedoch sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Ar-beitsform haben. Deshalb werden wir gesetzlich festschreiben, dass der Anteil abzu-rufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent überschreiten darf. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden. Im Krankheitsfall und an Feiertagen werden wir den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als verpflichtende Grundlage festschreiben. Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2020 evaluieren. Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarif-partner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung ge-recht werden können. Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Mo-delle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann. Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Ins-besondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne

51

Page 52: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwick-2340 2341 2342 2343 2344 2345 2346 2347 2348 2349 2350 2351 2352 2353 2354 2355 2356 2357 2358 2359 2360 2361 2362 2363 2364 2365 2366 2367 2368 2369 2370 2371 2372 2373 2374 2375 2376 2377 2378 2379 2380 2381 2382 2383 2384 2385 2386 2387 2388 2389 2390

lung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart: 1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder

vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teil-zeitarbeit.

2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.

4. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.

5. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Ar-beitszeit verlangen.

Angesichts der Herausforderungen und Veränderungen durch die Digitalisierung und die Globalisierung in unserer Gesellschaft wollen wir eine neue Arbeitsweltberichter-stattung entwickeln, die Sozialstaatsforschung wieder verstärken und die sozialpart-nerschaftlich ausgerichtete „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ fördern und fortentwi-ckeln. Wir wollen den Sozialstaat modernisieren und fortlaufend an neue Herausforderungen anpassen. Dazu wollen wir u. a. die gesetzliche Unfallversicherung und das Berufs-krankheitenrecht weiterentwickeln. Wir wollen den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüfen. Die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin, besonders mit Blick auf psychische Erkrankungen, sollen dazu ausgewertet werden. Um weltweit gute Arbeit zu fördern und soziale Ungleichheit abzubauen, wollen wir die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen – insbesondere der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – vertiefen und die Zusammenarbeit in den G7 und G20 im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik weiter voranbringen. Unsere Strategie zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Arbeitsausbeu-tung soll fortgesetzt, verstetigt und intensiviert werden. 2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet. Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen. Wir halten an der bewähr-ten Übung fest, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression

52

Page 53: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

vorzulegen und den Einkommensteuertarif im Anschluss entsprechend zu bereinigen. 2391 2392 2393 2394 2395 2396 2397 2398 2399 2400

Wir prüfen zudem eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung. Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs). Dabei wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenversi-cherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen. Wir werden den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte sen-ken.

53

Page 54: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

VI. Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen 2401 2402 2403 2404 2405 2406 2407 2408 2409 2410 2411 2412 2413 2414 2415 2416 2417 2418 2419 2420 2421 2422 2423 2424 2425 2426 2427 2428 2429 2430 2431 2432 2433 2434 2435 2436 2437 2438 2439 2440 2441 2442 2443 2444 2445 2446 2447 2448 2449 2450 2451

1. Wirtschaft Die deutsche Wirtschaft ist in guter Verfassung. Das Gütesiegel „Made in Germany“ steht für alles, was die Wirtschaft dieses Landes ausmacht: Ideen, Innovationen und Qualität. Damit das so bleibt, muss die Wirtschaft durch Stärkung von privaten und öffentlichen Investitionen, durch Stärkung der Innovationen und einen verbesserten Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in hochwertige Produkte und Verfahren, durch weitere Modernisierung der Infrastruktur und gezielte Qualifikation der Beschäf-tigten zukunftsfest gemacht werden. Auch in Zukunft wollen wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Deutschland braucht ein weltweit wettbewerbsfähiges Steuer- und Abgabensystem. Offene Märkte und freier und fairer Handel sind Grund-lagen für Wachstum und Beschäftigung, Protektionismus lehnen wir ab. Wir setzen uns im Rahmen der Welthandelsorganisation für ein regelbasiertes, multilaterales Handelssystem ein. Die Soziale Marktwirtschaft ist der Motor, der unser Land wirtschaftlich nach vorn ge-bracht hat. Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel und abnehmender gesell-schaftlicher Zusammenhalt stellen uns vor zahlreiche Herausforderungen. Wir wollen mit Hilfe der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, wie fairen Wettbewerb, Unterneh-merverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und gerechter Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in zehn, fünfzehn Jahren noch Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung haben. Eine starke Wirtschaft bedeutet für uns immer auch, dass alle gerecht an den Erfolgen be-teiligt werden. Wir brauchen ehrbare Kaufleute als Vorbilder unternehmerischen Han-delns. Eigentum und Haftung gehören dabei zusammen. Inklusives Wachstum schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle an den Erfolgen beteiligt werden. Eine funktionierende Sozialpartnerschaft ist eine wichtige Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Ein ökonomisch starkes, innovatives, zu-kunftsorientiertes Europa ist für uns politisch und ökonomisch von zentraler Bedeu-tung. Eine der zentralen Grundlagen dafür ist ein funktionierender EU-Binnenmarkt, den wir sichern und weiterentwickeln müssen. Ein zentrales Ziel muss dabei sein, den digitalen Binnenmarkt in Europa endlich zu vollenden. Wir brauchen gemeinsame An-strengungen einer koordinierten Industrie- und Forschungspolitik, um Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im internationalen Standortwettbewerb zu sichern. Wir werden mit Frankreich konkrete Schritte zur Verwirklichung eines deutsch-franzö-sischen Wirtschaftsraums mit einheitlichen Regelungen vor allem im Bereich des Un-ternehmens- und Konkursrechts und zur Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer vereinbaren. Gemeinsam mit Frankreich werden wir uns für eine entsprechende Harmonisierung der Regelungen zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts einsetzen. Eine gute Zukunft braucht Investitionen und Innovationen. Investitionen in die Infra-struktur und in Schlüsseltechnologien müssen daher oben auf der Agenda stehen. Sie sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Jetzt geht es aber auch zusätzlich um Investitionen in Vernetzungs- und Digitalisierungsstrategien, um mo-derne Geschäfts- und Managementprozesse, eine moderne, schlanke öffentliche Ver-waltung, um Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Qualifikation der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter.

54

Page 55: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Digitalisierung ist der ökonomische Basistrend unserer Zeit. Über Länder-, Sektoren-, 2452 2453 2454 2455 2456 2457 2458 2459 2460 2461 2462 2463 2464 2465 2466 2467 2468 2469 2470 2471 2472 2473 2474 2475 2476 2477 2478 2479 2480 2481 2482 2483 2484 2485 2486 2487 2488 2489 2490 2491 2492 2493 2494 2495 2496 2497 2498 2499 2500

Markt- und Unternehmensgrenzen hinweg findet eine immer intensivere technische und ökonomische Vernetzung statt. Die daraus gerade für Deutschland entstehenden Wachstumschancen sind groß, vor allem im Bereich Wirtschaft 4.0. Diese Chancen werden wir nur nutzen können, wenn wir die digitale Transformation aktiv gestalten, die dafür notwendigen Infrastrukturen bereitstellen und eine digitale Ordnungspolitik entwickeln. Insbesondere die Digitalisierung und Wirtschaft 4.0 bringen eine neue Ar-beitswelt mit neuen Qualifikationsanforderungen mit sich. Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind Schlüsselelemente, um den Wandel der Industrie, der Unterneh-men und Beschäftigten zukunftsfähig zu machen. Wir brauchen eine zukunftsorientierte Industriepolitik als Antwort auf den stattfinden-den Strukturwandel. In Deutschland und Europa ist das Ziel, auf den entscheidenden Technologiefeldern der Zukunft über eigene Forschungs-, Produktions- und Kompe-tenzstrukturen zu verfügen. Kommunale und andere öffentliche Unternehmen sind wichtige Säulen der Sozialen Marktwirtschaft und der Daseinsvorsorge. Sie bieten sichere und gute Arbeit, stärken die regionale Identität und sind unverzichtbar für die Bereitstellung öffentlicher Güter. Sie sind von großer Bedeutung für die lokale Wertschöpfung. Dabei muss die Wettbe-werbsgleichheit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen sichergestellt wer-den. Mit einem kohärenten Zusammenspiel von privaten und öffentlichen Investitionen, ei-ner Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, dem gezielten Ausbau moderner Infrastrukturen und einer Qualifikationsoffensive wollen wir, dass Deutschland auch in den nächsten Jahren auf Wachstumskurs bleibt und somit die Bedingungen für mehr Beschäftigung weiter verbessert werden. Unser Ziel ist Vollbeschäftigung. Insbeson-dere Langzeitarbeitslose gilt es, besser zu fördern und zu aktivieren und ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Veränderung der Arbeits-welt führt dazu, dass neue Flexibilitätskonsense in der Arbeit notwendig werden. Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern so-wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren. Industrie Deutschland hat mit einem Anteil von 24 Prozent der Bruttowertschöpfung eine starke und leistungsfähige Industrie. Sie ist Träger von Investition, Innovation und Beschäfti-gung und der harte Kern des deutschen Wirtschaftsstandortes. Diese Stärke unserer Industrie und der Erhalt möglichst vollständiger Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland sind wichtige Fundamente unserer Wettbewerbsfähigkeit und eines brei-ten gesellschaftlichen Wohlstands. Wir wollen die in Deutschland bestehenden ge-schlossenen Wertschöpfungsketten von der energieintensiven Grundstoffindustrie bis zur Herstellung von High-Tech-Produkten erhalten und ausbauen, ebenso die gewach-senen Clusterstrukturen aus leistungsfähigen Klein-, Mittel- und Großunternehmen und Forschungseinrichtungen. Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen gilt es, Kosteneffizienz und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten sowie „Carbon Leakage“ zu verhindern. Dazu brauchen die Unternehmen Planungs- und Rechtssi-cherheit im Planungs- und Umweltrecht, z. B. durch schnellere, einfachere Genehmi-gungsverfahren und eine konsequente 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben.

55

Page 56: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Digitalisierung der Produktionsprozesse, die Modernisierung der Mobilität und die 2501 2502 2503 2504 2505 2506 2507 2508 2509 2510 2511 2512 2513 2514 2515 2516 2517 2518 2519 2520 2521 2522 2523 2524 2525 2526 2527 2528 2529 2530 2531 2532 2533 2534 2535 2536 2537 2538 2539 2540 2541 2542 2543 2544 2545 2546 2547 2548 2549 2550

Nutzung vollkommen neuer Materialien und Produktionstechnologien werden Wert-schöpfungsketten nachhaltig verändern und neue, datenbasierte Geschäftsmodelle hervorbringen. Notwendig ist eine zukunftsorientierte Industriepolitik für die Transfor-mation in eine digitale, nachhaltige und wachstumsorientierte Wirtschaft und Gesell-schaft. Um die ehrgeizigen umwelt- und klimaschutzpolitischen Ziele zu erreichen, brauchen wir moderne Produkte und Verfahren. Wir wollen ein Förderprogramm Dekarbonisie-rung in der Industrie auflegen. Es dient der langfristigen Sicherung des Industriestand-orts Deutschland, stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unterneh-men und schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland. Wir wollen das Bündnis „Zukunft der Industrie“ und die Branchendialoge fortsetzen, um wesentliche industriepolitische Belange auch künftig unter Beteiligung von Sozial-partnern, Wissenschaft und Gesellschaft zu erörtern und abzustimmen. Wir stehen mit intelligenten Fabriken am Beginn der vierten industriellen Revolution. Deutschland hat sich in den letzten Jahren weltweit als führendes Land im Bereich Industrie 4.0 positioniert. Zu diesem Zweck wollen wir die Aktivitäten der Plattform In-dustrie 4.0 ausbauen und dabei auch spezifische Zukunftsthemen aufgreifen. Zentrale Ziele sind u. a. die Schaffung offener und interoperabler Standards für Indus-trie 4.0 und tragfähige Lösungen für die IT-Sicherheit. Um in der Digitalisierung erfolgreich zu sein, müssen Europa und Deutschland sicher-stellen, dass digitale Technologien und das Know-how in Wirtschaft, Wissenschaft, Produktion und Verfahren vorhanden sind. Dazu wollen wir den Aufbau von digitalen Schlüsseltechnologien, digitalen Forschungs- und Entwicklungszentren gezielt unter-stützen. Es bedarf einer engen Koordination und Kooperation von europäischen und nationalen Initiativen. Wir wollen die bestehenden Technologieprogramme für anwendungsnahe Forschung zur Förderung digitaler Spitzentechnologien wie Quantencomputing, Robotik, auto-nome Systeme, Augmented Reality (3D Virtualisierung), Blockchain, Visible Light Communication und Smart Home fortführen und ausbauen. Gleichzeitig werden wir gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten. Die Mikroelektronik als eine Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung der Wirt-schaft, für das 5G-Breitbandnetz, für die Elektromobilität und für das automatisierte und vernetzte Fahren wollen wir bei Forschung und Investitionen auch im Europäi-schen Rahmen weiterhin unterstützen. Wir wollen die Industrie dabei unterstützen, die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland und Europa vorzu-halten. Die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung ist für Deutschland und Europa ein wichtiges wirtschafts- und industriepolitisches Handlungsfeld. Die Überlegungen der EU-Kommission, im Bereich Batteriezellfertigung ein Programm (IPCEI) aufzulegen, wollen wir unterstützen. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu erhöhen, beteiligt sich Deutschland auch an weiteren Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse.

56

Page 57: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Der Leichtbau trägt maßgeblich zu einer höheren Material- und Energieeffizienz und 2551 2552 2553 2554 2555 2556 2557 2558 2559 2560 2561 2562 2563 2564 2565 2566 2567 2568 2569 2570 2571 2572 2573 2574 2575 2576 2577 2578 2579 2580 2581 2582 2583 2584 2585 2586 2587 2588 2589 2590 2591 2592 2593 2594 2595 2596 2597 2598 2599 2600

damit zu einem besseren Umwelt- und Klimaschutz bei. Deshalb wollen wir die Förde-rung dieser Schlüsseltechnologie mit dem Ziel einer breiteren industriellen Anwendung konsequent fortsetzen und ausbauen sowie branchenübergreifende Kooperationen prüfen. Wir wollen den „Neuen Werkstoffen“ – wie bionisch optimierte Werkstoffe und Adaptive Werkstoffe – verstärkte Aufmerksamkeit widmen und vor allem die branchen-übergreifende Forschungsförderung mit dem Schwerpunkt Mittelstand in diesem Be-reich ausbauen. Der Wandel zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden Wirt-schaft soll mit Hilfe der Bioökonomie weiter vorangetrieben werden. Dazu werden wir frühzeitig einen Dialog zwischen der Industrie und den gesellschaftlichen Akteuren über die Anforderungen an eine veränderte Rohstoffbasis im Rahmen einer Plattform initiieren. Die Mobilität – und damit die Automobilwirtschaft – steht aktuell vor enormen Heraus-forderungen. Klimaschutz, Luftreinhaltung, neue Mobilitäts- und Geschäftsmodelle so-wie sich stark divergent entwickelnde Weltmärkte sind hierbei bedeutende Aspekte. Das gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkom-men gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobi-lität. Hierzu müssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Be-deutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne po-litische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmen-bedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu überwachen. Die Wirtschaft ist gefordert, die richtigen Technologien zu entwickeln und mit innovativen Produkten und Geschäftsmodellen die gemeinsam gesetzten Ziele umzusetzen. Das Gelingen dieses Wandels ist wichtig für die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Auto-mobilindustrie. Die Luft- und Raumfahrtindustrie hat eine strategische Bedeutung für den Hightech-Standort Deutschland. Wir wollen die Mittel der hierfür zentralen Forschungspro-gramme auf nationaler Ebene und insbesondere des Luftfahrtforschungsprogramms verstetigen und erhöhen. Um die Beteiligung an internationalen Luftfahrzeug- oder Triebwerkprogrammen zu ermöglichen, wollen wir die Entwicklung neuer, innovativer Produkte am Standort Deutschland weiter unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, die Europäische Weltraumorganisation (ESA) als eigenständige internationale Organisa-tion zu erhalten und wollen sie weiter stärken. Wir wollen die Beteiligung innovativer mittelständischer Unternehmen bei Luft- und Raumfahrtprojekten erhöhen. Wir werden ein Weltraumgesetz auf den Weg bringen, um Investitions- und Rechtssicherheit für nicht-staatliche Raumfahrtaktivitäten zu schaffen. Für ein außenhandelsorientiertes Land wie Deutschland ist eine leistungsstarke, inter-national wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft von großer gesamtwirtschaftlicher Be-deutung. Die Ziele der Maritimen Agenda 2025 wollen wir umsetzen und Förderungs- sowie Finanzierungsinstrumente ausbauen. Wir werden auf faire und chancengleiche Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Schiffbauindustrie im internationalen Um-feld hinwirken. Den Überwasserschiffbau werden wir als Schlüsseltechnologie Deutschlands einstufen. Wir wollen Flüssiggas (LNG), Landstrom und Wasserstoff als umweltfreundliche Antriebe für Schiffe durch Verstärkung der Förderung im Bereich der See- und Binnenschifffahrt etablieren. Wir streben die zügige Ratifizierung der Work in Fishing Convention (Bekämpfung der illegalen Fischerei) und der Hongkong-Convention (Umwelt- und Sozialstandards im Schiffsrecycling) an. Die Schwerpunkte

57

Page 58: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

des Nationalen Masterplans Maritime Technologien (NMMT) werden durch Pilot- und 2601 2602 2603 2604 2605 2606 2607 2608 2609 2610 2611 2612 2613 2614 2615 2616 2617 2618 2619 2620 2621 2622 2623 2624 2625 2626 2627 2628 2629 2630 2631 2632 2633 2634 2635 2636 2637 2638 2639 2640 2641 2642 2643 2644 2645 2646 2647 2648 2649 2650

Referenzprojekte sichtbar gemacht. Im Eckpunktepapier zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie von 2015 hat die Bun-desregierung den Stellenwert der Branche betont und Schlüsseltechnologien definiert. Dabei gewinnt die europäische Ebene immer mehr an Bedeutung. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Initiativen der Industrie, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Institutionen zur Stärkung von Schlüsseltechnologien in diesem Bereich aus. Wir wol-len über die weitere Harmonisierung des Bedarfs in den Mitgliedstaaten der Europäi-schen Union die gegenwärtige Vielfalt militärischer Systeme reduzieren und durch An-reize für gemeinsame Entwicklung und Fertigung die Kooperationen und die Konsoli-dierung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Europa sowie innerhalb der NATO und vergleichbarer verbündeter Staaten fördern. Diesen Weg wollen wir in Eu-ropa begleiten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der europäischen Initiativen in diesem Bereich werden wir die Eckpunkte der Bundesregierung weiterentwickeln. Innovationen Unser Wohlstand hängt maßgeblich auch von der Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ab. Wir wollen alle vorhandenen Innovationspotenziale nutzen und die Un-ternehmen, insbesondere auch den innovativen Mittelstand, weiter stärken. Wir wollen eine Transfer-Initiative starten, die die Unternehmen darin unterstützt, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in Produkte und Verfahren umzusetzen. Wir wollen insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Die Projektförderung für die kleinen und mittleren Unternehmen bleibt davon unbenommen. Die Projektförderungen wie z. B. das Zentrale Innovations-programm Mittelstand (ZIM), Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) und die For-schungs- und Entwicklungs-Förderung externer Industrieforschungseinrichtungen (In-novationskompetenz – INNO-KOM) werden weitergeführt sowie transparenter und un-bürokratischer gestaltet. Soziale Innovationen haben unsere Unterstützung. Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung wollen wir unterstützen. Dazu werden wir überprüfen, ob zugunsten digitaler Innovationsgüter die Abschreibungsta-bellen überarbeitet werden. Es ist wichtig, die Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Innovations-standort Deutschland zu nutzen. Wir wollen den German Motion Picture Fund stärken. Rohstoffpolitik Die Versorgung mit und der sichere Zugang zu Rohstoffen sind entscheidende Fakto-ren für den Wirtschaftsstandort. Wir wollen die internationale Zusammenarbeit im Roh-stoffbereich weiter stärken, u. a. auf WTO-Ebene und in bilateralen Handelsverträgen sowie auf der Ebene der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Wir wol-len das bestehende Rohstoffmonitoring durch die Deutsche Rohstoffagentur weiter ausbauen mit einem besonderen Fokus auf Rohstoffe und Zwischenprodukte für Zu-kunftstechnologien (z. B. Elektromobilität, Leichtbau). Wir unterstützen die EU-Kom-mission beim Aufbau eines EU-weiten Rohstoffinformationssystems. Die bestehenden Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe in den Deutschen Auslandshandels-kammern in rohstoffreichen Ländern wollen wir stärken und im Rahmen der Außen-wirtschaftsförderung finanziell dauerhaft absichern sowie die Einrichtung weiterer

58

Page 59: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Kompetenzzentren an geeigneten Standorten prüfen. Vor dem Hintergrund des wach-2651 2652 2653 2654 2655 2656 2657 2658 2659 2660 2661 2662 2663 2664 2665 2666 2667 2668 2669 2670 2671 2672 2673 2674 2675 2676 2677 2678 2679 2680 2681 2682 2683 2684 2685 2686 2687 2688 2689 2690 2691 2692 2693 2694 2695 2696 2697 2698 2699 2700 2701

senden Bedarfs an Hochtechnologie-Rohstoffen wollen wir Projekte im Tiefseeberg-bau vorantreiben und unterstützen die Durchführung von Pilot-Mining-Tests. Wir set-zen uns dafür ein, dass heimische Bodenschätze in Deutschland weiterhin wirtschaft-lich abgebaut werden können und die dafür notwendige langfristige Investitions- und Planungssicherheit bestehen bleibt. Wir unterstützen Bemühungen der Industrie, Res-sourceneffizienz und Recycling (z. B. von „kritischen“ Metallen) weiter zu steigern und wollen das nationale Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) nach dem Grundsatz „Freiwilligkeit vor Regulierung“ fortentwickeln. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Wir werden ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ent-wickeln, das allen Bundesländern gerecht wird und das Fördergefälle zu Nachbarstaa-ten Deutschlands berücksichtigt. Die künftige Strukturförderung soll für eine breitere Verwendung geöffnet werden. Neben dem bekannten Instrumentarium müssen Pro-duktivitätssteigerung, Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Breitbandversorgung und vor allem die verstärkte Förderung unternehmerischer Aktivitäten in Forschung und Entwicklung in den Vordergrund gerückt werden. Um die flächendeckende Struktur-schwäche insbesondere in den neuen Bundesländern zu überwinden, ist die Förde-rung in den struktur-schwächsten Regionen durch eine Abstufung der Fördersätze zu intensivieren und bei der Mittelverteilung angemessen zu berücksichtigen. Um gleich-wertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu gewährleisten, wollen wir nicht ab-gerufene Fördermittel aus diesen Bundesprogrammen überjährig bündeln und für Re-gionalprojekte in strukturschwachen Regionen einsetzen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) soll weiterhin auch und gerade die wirtschaftlichen Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume adressieren. Sie soll auch zum Abbau des Strukturgefälles inner-halb von Bundesländern beitragen. Ebenfalls wollen wir weitere Bundesprogramme im Rahmen der Konzipierung des gesamtdeutschen Fördersystems daraufhin überprü-fen, ob und wie sie zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen können. Da-bei wollen wir die fachpolitischen Zielrichtungen der Programme wahren. Wir setzen uns für eine starke EU-Kohäsionspolitik ein, die auch künftig alle Regionen angemessen berücksichtigt und gleichzeitig notwendige Strukturreformen in den Mit-gliedstaaten besser unterstützt. Das europäische Beihilferecht ist eine gewichtige Rah-menbedingung für die Ausgestaltung der künftigen Strukturförderung und darf diese nicht konterkarieren. Wir werden den Prozess der Erstellung der neuen Regionalleitli-nien auf europäischer Ebene eng begleiten mit dem Ziel, eine beihilferechtliche Flan-kierung des gesamtdeutschen Strukturfördersystems zu erreichen. Digitalisierung Auf EU-Ebene werden wir uns für eine rasche Vollendung des digitalen Binnenmarkts einsetzen – mit flächendeckend leistungsfähigen Breitbandnetzen, einem schnellen und einfachen Zugang zu digitalen Innovationen und Rahmenbedingungen, die Unter-nehmen und Start-ups eine unbürokratische Skalierung von digitalen Geschäftsmodel-len ermöglicht. Wir werden uns auf EU-Ebene außerdem für eine E-Privacy-Verord-nung einsetzen, die im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung die be-rechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft ange-messen und ausgewogen berücksichtigt.

59

Page 60: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung 2702 2703 2704 2705 2706 2707 2708 2709 2710 2711 2712 2713 2714 2715 2716 2717 2718 2719 2720 2721 2722 2723 2724 2725 2726 2727 2728 2729 2730 2731 2732 2733 2734 2735 2736 2737 2738 2739 2740 2741 2742 2743 2744 2745 2746 2747 2748 2749 2750 2751 2752

und Globalisierung der Wirtschaftswelt. Wir wollen das Wettbewerbsrecht für digitale Geschäftsmodelle ergänzen. Wir wollen die Verfahren im allgemeinen Wettbewerbs-recht spürbar beschleunigen, ohne dabei rechtsstaatliche Garantien einzuschränken. Ein wichtiger Schritt sollte dabei die Stärkung des Instrumentariums der einstweiligen Maßnahmen sein. Für die Wettbewerbsbehörde soll ein vorläufiges Einschreiten schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens erleichtert werden, damit irreparable Schä-den für den Wettbewerb wirksam verhindert werden. Wir benötigen neben dem allge-meinen Wettbewerbsrecht eine kompetentere und aktivere systematische Marktbe-obachtung. Die Wettbewerbsbehörde muss Missbrauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell verändernden Märkten zügig und effektiv abstellen können. Dazu werden wir die wettbewerbsbehördliche Aufsicht weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von Plattformunternehmen. Gleichzeitig wollen wir im Wettbewerbsrecht alle Voraussetzungen dafür schaffen, in Deutschland und Europa die Entstehung von Digitalkonzernen zu ermöglichen, die in-ternational eine wettbewerbsfähige Größe erreichen. Um Eckpunkte für entspre-chende Reformen zu entwickeln, setzen wir eine Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ ein. Wir streben die Harmonisierung und Zusammenführung der rechtlichen Grundla-gen im Digitalbereich an. Wir wollen die Einrichtung einer Digitalagentur prüfen, die die Bundesregierung als nachgeordnete Behörde in der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Dazu gehören z. B. die Telekommunikations- und Plattformregulierung oder Marktbeobachtung. Die Digitalisierung hat zu gravierenden Veränderungen auf den klassischen Post-dienstleistungsmärkten geführt. Daher werden wir die bestehenden Regulierungen überprüfen und vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen anpassen. Un-ser Ziel ist es, weiterhin eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und erschwing-liche Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Es gilt, die Qualität und die Effizienz auf den Postdienstleistungsmärkten zum Wohle der Verbraucherin-nen und Verbraucher zu gewährleisten und zu erhöhen. Mittelstand Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und steht weltweit für hohe Quali-tätsstandards. Selbstständige, Familienunternehmen, Freie Berufe und Handwerk schaffen mit Abstand die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl. Wir wollen ihre Leistung künftig noch stär-ker öffentlich anerkennen und fördern. Der Mittelstand prägt Kultur und Selbstver-ständnis der deutschen Wirtschaft und leistet einen starken Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Viele kleine und mittlere Unternehmen sind weltweit Innovationsführer. Das zeigen die ca. 2000 deutschen „Hidden Champions“ mit ihrer Spitzenstellung auf bestimmten Technologiefeldern. Eine wesentliche Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es daher, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen so zu gestalten, dass ihre Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Unternehmensgründungen er-möglicht werden. Dazu wollen wir beispielsweise die Exportfinanzierung bei kleinen Kreditsummen (Small Tickets) unbürokratischer und passgenauer gestalten. Wir wol-len mittelständische Unternehmen fördern und durch stärkere Vernetzung Innovatio-nen in diesem Bereich unterstützen.

60

Page 61: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

2753 2754 2755 2756 2757 2758 2759 2760 2761 2762 2763 2764 2765 2766 2767 2768 2769 2770 2771 2772 2773 2774 2775 2776 2777 2778 2779 2780 2781 2782 2783 2784 2785 2786 2787 2788 2789 2790 2791 2792 2793 2794 2795 2796 2797 2798 2799 2800 2801 2802 2803

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betrieben und mehr als 5,3 Milli-onen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstands. Es ist hoch in-novativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. Auf euro-päischer Ebene setzen wir uns weiter für den Fortbestand bewährter Qualifikations-standards ein und lehnen die Einführung des Herkunftslandprinzips ab. Das Kompe-tenzzentrum „Digitales Handwerk“ wollen wir fortführen. Freie Berufe sind ein wichtiges Element unserer Wirtschaft. Sie stehen für Vielfalt und unternehmerische Verantwortung. Wir werden uns für die Belange der Freien Berufe einsetzen und darauf hinwirken, dass die hohen Qualitätsstandards und die Unabhän-gigkeit freiberuflicher Dienstleistungen auch im europäischen Kontext angemessen be-rücksichtigt werden. Die Digitalisierung ist Chance und Herausforderung für den Einzelhandel. Es soll ein Kompetenzzentrum Handel geschaffen werden, um konkrete Hilfestellungen für den kleinen und mittleren Einzelhandel zu leisten. Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Mittelstand auf breiter Front die Chancen der Digitalisierung ergreifen kann und die digitale Transformation des Mittelstands mit gezielten Maßnahmen der Information, Beratung und dem Angebot von Testanwendungen fördern. Dazu wollen wir im Rahmen von Mittelstand-Digital unser bestehendes Netzwerk an Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und Mittelstand 4.0-Agenturen weiter ausbauen. Mit dem neuen bundesweiten Förderprogramm go-digital wollen wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe auf den Feldern IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse mit konkreten Maßnahmen unterstützen. Darüber hinaus wollen wir ein neues Investi-tionsprogramm „Digitalisierung des Mittelstands“ auflegen, um gezielt in digitale Tech-nologien und Know-how zu investieren. Gründungen Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland und wollen deshalb unsere erfolgrei-chen Programme wie EXIST fortführen. Wir schaffen Strukturen, die Neugründungen und Nachfolge in der Start- und Übergangsphase unterstützen. In der Start- und Über-gangsphase werden wir die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung werden wir die Unternehmen von der mo-natlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreien. Zudem werden wir die Bedingun-gen für Wagniskapital weiter verbessern. Antrags-, Genehmigungs- und Besteue-rungsverfahren werden wir vereinfachen. Ziel sollte ein „One-Stop-Shop“ sein. Wir brauchen in Deutschland eine deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapi-talmarktes, um insbesondere Unternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen. Deshalb wollen wir die Einführung steuerlicher Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital über die bisherigen Maßnahmen hinaus prüfen. An diesen Wagniskapi-talfinanzierungen sollen sich Privatwirtschaft, öffentliche Hand, KfW und europäische Finanzpartner beteiligen. Die klassische Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Förderbanken sowie Bürgschafts-banken wollen wir sichern und stärken. Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeig-neten Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Start-ups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up Exchange

61

Page 62: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Program (GISEP), fördern. Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung 2804 2805 2806 2807 2808 2809 2810 2811 2812 2813 2814 2815 2816 2817 2818 2819 2820 2821 2822 2823 2824 2825 2826 2827 2828 2829 2830 2831 2832 2833 2834 2835 2836 2837 2838 2839 2840 2841 2842 2843 2844 2845 2846 2847 2848 2849 2850 2851 2852 2853 2854

prüfen. Bürokratieabbau Wir treiben den Abbau von Bürokratie weiter voran und stärken damit die Wirtschaft. Deshalb wollen wir für diese durch Entlastungen neue Freiräume für ihr Kerngeschäft und neue Investitionen schaffen. Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III wer-den wir insbesondere die Statistikpflichten weiter verringern. Darüber hinaus werden wir weiterhin u. a. die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschie-denen Rechtsbereichen, die Harmonisierung, z. B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, die Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten und der Verwen-dungspflicht bestimmter Formulare anstreben. Wir setzen eine res-sortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die zur signifikanten Reduzierung der Statistikpflich-ten bis Ende 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „one in, one out“ ein. National kann die Bürokratie- und Kostenbremse „one in, one out“ nur erfolgreich sein, wenn die laufen-den Kosten erfasst werden. Wir werden uns bei der EU für eine angemessenere Ab-grenzung für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen, die zukünftig bis zu 500 Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen soll, damit mehr Unternehmen von europäi-schen Berichtspflichten entlastet werden. Verwaltungsmodernisierung und E-Govern-ment bergen enorme Potenziale, um die Bürokratielasten zu reduzieren und die Ver-fahren zu beschleunigen. Wir wollen die Digitalisierung der Verwaltung und wollen ein zentrales, einheitliches digitales Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen. Die Umset-zung werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben. Wir wollen das Onlinezugangsgesetz um einen Digitalisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen ergänzen. Darin bekennen wir uns zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und regeln die Verteilung der notwendigen Investitionskosten. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Daten-schutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistun-gen online anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien und erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen. Hierfür definieren wir verbindliche Meilensteine, innerhalb de-rer umfassende Angebote in der Legislaturperiode etabliert sein müssen. Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Anforderungen eines modernen E-Govern-ments und einer Digitalisierung der unternehmerischen Geschäftsprozesse erforder-lich. Im Interesse einer besseren Rechtsetzung erproben wir die Potenziale von alter-nativen, insbesondere datengestützten Regulierungsinstrumenten („smarte Regulie-rung“) in Reallaboren. Langwierige und bürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein mas-sives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und neue Infrastrukturen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands

62

Page 63: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

aus, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Wir werden das Planungs- 2855 2856 2857 2858 2859 2860 2861 2862 2863 2864 2865 2866 2867 2868 2869 2870 2871 2872 2873 2874 2875 2876 2877 2878 2879 2880 2881 2882 2883 2884 2885 2886 2887 2888 2889 2890 2891 2892 2893 2894 2895 2896 2897 2898 2899 2900 2901 2902 2903 2904

und Genehmigungsrecht daher umfassend auf Beschleunigungs- und Entbürokratisie-rungsmöglichkeiten überprüfen. EU-Regelungen werden wir 1:1 umsetzen. Ebenso wollen wir uns auf EU-Ebene für eine Reduzierung von Bürokratiebelastungen bei Pla-nungs- und Genehmigungsverfahren einsetzen. Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitli-chung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen ande-rerseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung. Genossenschaften, Kammern und Tourismus Wir wollen Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen stärken. Dazu benötigen wir Maßnah-men, die eine starke Mitgliederbeteiligung unterstützen und kleineren Genossenschaf-ten Orientierungshilfen bieten. Für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genos-senschaftswesen, das wir stärken wollen, werden wir die entsprechenden Bedingun-gen schaffen und dafür Leitlinien für die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht entwickeln. Wir bekennen uns zu den Kammern und den rechtlichen Grundlagen des bestehenden Kammerwesens. Die Kammern müssen einen spürbaren Beitrag zur Stärkung ihrer Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten. Wir bestärken sie darin, ihre Leis-tungen inklusive der Servicequalität für die Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland, auch in ländlichen Räumen. Wir wollen die touristische Entwicklung nachhaltig stärken. Wir vereinbaren unter Beachtung der föderalen Grundsätze der Tourismuspolitik (gemeinsam mit den Ländern) und den Kompetenzen des Bundes für die Tourismuswirtschaft einen ganz-heitlichen wirtschaftspolitischen Ansatz in Form einer nationalen Tourismusstrategie. Dabei wollen wir die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland weiter verbessern, von der Werbung im Ausland über einheitliche Qualitätskriterien und eine Fachkräfteoffensive mit der Branche bis hin zur Barrierefreiheit. Die Förderinstrumente von EU, Bund und Ländern müssen enger miteinander verzahnt werden. Fachkräftebedarf Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräf-testrategie aufbauend auf der bestehenden „Partnerschaft für Fachkräfte“ entwickeln und stellen sie auf drei Säulen: die inländischen, die innereuropäischen und die inter-nationalen Potenziale. Im Inland setzen wir uns vor allem für eine Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Be-schäftigte ein. Diese Aufgaben erfordern eine stärkere gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmern für die berufsbezogene Weiterbildung. Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Wei-terbildung Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Herausforderungen der Digitalisierung wird das lebensbegleitende Lernen immer wichtiger. Die Entwicklung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie ist daher von gro-

63

Page 64: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

ßer Bedeutung. Die Ausbildungsinitiativen innerhalb der Europäischen Union zur Be-2905 2906 2907 2908 2909 2910 2911 2912 2913 2914 2915 2916 2917 2918 2919 2920 2921 2922 2923 2924 2925 2926 2927 2928 2929 2930 2931 2932 2933 2934 2935 2936 2937 2938 2939 2940 2941 2942 2943 2944 2945 2946 2947 2948 2949 2950 2951 2952 2953 2954

kämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wollen wir stärken. Um Deutschland für qualifi-zierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräf-teeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeits-kräfte nach Deutschland ordnen und steuern. Wir wollen den Anteil der Frauen am Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Daher werden wir Frauen und Männern die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Wir wollen vor allem auch Frauen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Unter-stützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir weiterent-wickeln und ausbauen sowie erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen in ih-rer Vorbildfunktion stärken. Berufliche und akademische Bildung sind für uns gleichwertig. Wir bekennen uns zur dualen Ausbildung in Betrieb und Schule und werden sie stärken. Kooperationen von Wirtschaft und Schulen wollen wir unterstützen, um Selbstständigkeit, Unternehmer-tum und die Vermittlung von handwerklichen Berufsbildern weiter zu fördern. Wir wer-den den Meisterbrief erhalten und verteidigen. Wir werden prüfen, wie wir ihn für ein-zelne Berufsbilder EU-konform einführen können. Um die berufliche Bildung gerade im Handwerk weiter aufzuwerten, soll sie durch die öffentliche Finanzierung der Meis-terprüfung dem kostenlosen Hochschulstudium stärker angeglichen werden. Die berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hin-tergrund der Digitalisierung und eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes. In diesem Rahmen werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz ver-ankern. Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BA-föG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen und Meisterinnen und Meistern in einem ersten Schritt im Handwerk bei bestandener Meisterprüfung die an-gefallenen Gebühren ganz oder teilweise erstatten (Meisterbonus). Wir wollen die di-gitalen Kompetenzen in der beruflichen Bildung stärken. Notwendig ist eine schnellere Modernisierung der Ausbildungsordnungen und Berufsbilder. Außenhandel Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Es gilt, in Zeiten der Globalisierung als Europäische Union stärker und einheitlicher in der Handelspolitik aufzutreten. Interna-tionale Organisationen wie Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Weltbank ha-ben sich in den letzten Jahren zu zentralen Foren der Gestaltung multilateraler Stan-dards und Regeln entwickelt. Sie wollen wir weiter unterstützen und stärken. Protekti-onismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilate-ralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Ge-staltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesund-heit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten. Wir wollen in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das CETA-Abkommen umfassend in Kraft treten kann. Wir wollen umfassende, moderne

64

Page 65: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

bilaterale Freihandelsabkommen mit Drittstaaten insbesondere im asiatisch-pazifi-2955 2956 2957 2958 2959 2960 2961 2962 2963 2964 2965 2966 2967 2968 2969 2970 2971 2972 2973 2974 2975 2976 2977 2978 2979 2980 2981 2982 2983 2984 2985 2986 2987 2988 2989 2990 2991 2992 2993 2994 2995 2996 2997 2998 2999

schen Raum und Lateinamerika abschließen und unterstützen gleichzeitig das Ziel ei-ner weiteren Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. Wir wollen das Außenwirtschaftsförderinstrumentarium, insbesondere in Bezug auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika, weiterentwickeln. Wir nehmen bewusst die Zukunftsthemen des afrikanischen Kontinents in den Fokus – Digitalisierung, Inno-vation und Ausbildung – und setzen zu diesem Zwecke das Eckpunktepapier zur wirt-schaftlichen Entwicklung Afrikas um, u. a. durch die Stärkung privater Investitionen, Hermes-Bürgschaften und innovativer Finanzierungsinstrumente. Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern ist ein wichtiger Pfeiler unserer Außenwirt-schaftspolitik, das wir weiter stärken und ausbauen wollen. Wir werden Deutschland als einen offenen Investitionsstandort erhalten, achten aber auf faire Wettbewerbsbedingungen. Wir unterstützen die EU-Initiative für ein verbes-sertes Investitions-Screening. 2. Finanzen und Steuern Solide Finanzen Wir wollen die finanziellen Spielräume des Bundes, die aufgrund der guten wirtschaft-lichen Lage bestehen, verantwortlich und sozial ausgewogen für politische Gestaltung nutzen. Wir sind uns über das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schul-den und unter Einhaltung der entsprechenden grundgesetzlichen Vorgaben einig. Wie im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen, wollen wir die gesamtstaatliche Schul-denstandsquote auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückführen. Das 2011 eingeführte Eckwerteverfahren („Top-Down“) zur Haushaltsaufstellung hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Die bestehenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags und seines Haushaltsausschusses bei finanzwirksamen Entscheidungen auf europäischer Ebene werden gewahrt. Auf Grundlage des ausgeglichenen Haushalts wollen wir mit den vorhandenen Mitteln noch mehr für die Bürgerinnen und Bürger bewirken. Hierzu gehört auch, durch um-fassende Aufgabenkritik sowie durch die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf Effektivität und Effizienz zusätzliche Spielräume zu erarbeiten. Dazu werden die Ansätze zur Verbesserung der Wirkungsorientierung des Haushalts, z. B. einnahme- und ausgabeseitige Haushaltsanalysen, gestärkt und weiterentwickelt. Für die Jahre 2018 bis 2021 sind nach der Finanzplanung des Bundes für die Haus-haltsaufstellung (51. Finanzplan) Ausgaben von 1,392 Billionen Euro vorgesehen. Über die dort eingeplanten Maßnahmen hinaus wollen wir den absehbaren finanziellen Spielraum der nächsten vier Jahre für prioritäre Ausgaben in den folgenden Schwer-punkt-Bereichen nutzen:

65

Page 66: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Prioritäre Ausgaben in den folgenden Schwerpunkt-Bereichen 3000

3001

3002

3003

3004

1. Investitionen in Zukunft: Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung Maßnahme Summe 2018-21

Programm Ganztagsschule/Ganztagsbetreuung 2,0

Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung 0,35

Reform BAföG 1,0

Nachfolge Hochschulpakt (ab 2021) 0,6

Anteil Bund am schrittweisen Erreichen 3,5-Prozent-Ziel Forschung und Entwicklung bis 2025

2,0

Breitbandausbau, Digitalpakt Schulen (Infrastruktur1) Fonds

Summe (Mrd.) 5,95

2. Familien, Kinder und Soziales Maßnahme Summe 2018-21

Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag (Anteil Bund) 3,5

Kita (Gebühren und Qualität) 3,5

Bekämpfung Kinderarmut durch Kinderzuschlag 1,0

Eingliederungstitel SGB II: Sozialer Arbeitsmarkt/Soziale Teilhabe 4,0

Summe (Mrd.) 12,0

3. Bauen und Wohnen Maßnahme Summe 2018-21

Weitere Förderung sozialer Wohnungsbau durch Bund in 2020/2021

2,0

Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Fa-milien)

2,0

Summe (Mrd.) 4,0

4. Gleichwertige Lebensverhältnisse, Landwirtschaft, Verkehr und Kommunen Maßnahme Summe 2018-21

Erhöhung der Mittel Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2020/21

1,0

Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik 1,5

Ländliche Räume/Landwirtschaft 1,5

Fortsetzung kommunaler wie auch Landesprogramme 8,0

Summe (Mrd.) 12,0

66

Page 67: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

5. Internationale Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklung 3005

3006

3007 3008 3009 3010 3011 3012 3013 3014 3015 3016 3017 3018 3019 3020 3021 3022 3023 3024 3025 3026 3027 3028 3029 3030 3031 3032 3033 3034 3035 3036 3037 3038 3039 3040 3041 3042 3043 3044

Maßnahme Summe 2018-21

Erhöhung Etats für Verteidigung und ODA-Quote 2,0

Summe (Mrd.) 2,0

6. Entlastung der Bürger Maßnahme Summe 2018-21

Solidaritätszuschlag 10,0

Summe (Mrd.) 10,0 1 Die weiteren Maßnahmen werden im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2018/2019 geklärt. Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende unmittel-bare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Mit den Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen wollen wir einen Investitionsfonds ein-richten, der für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung steht. Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit ins-gesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erfor-derlich – effizienter neu aus. Wir wollen durch die konkrete Programmgestaltung sicherstellen, dass die Mittel, die der Bund für definierte Aufgaben, z. B. den sozialen Wohnungsbau, an andere Ge-bietskörperschaften gibt, auch vollständig für genau diese Zwecke eingesetzt werden. Steuerpolitik Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet. Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Mög-lichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen. Wir streben die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 an. Wir wollen eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehegatten. Wir wollen Ehegat-ten über das Faktorverfahren besser informieren und die Akzeptanz stärken. Personen mit Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklas-senkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.

67

Page 68: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir unterstützen in Europa eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindest-3045 3046 3047 3048 3049 3050 3051 3052 3053 3054 3055 3056 3057 3058 3059 3060 3061 3062 3063 3064 3065 3066 3067 3068 3069 3070 3071 3072 3073 3074 3075 3076 3077 3078 3079 3080 3081 3082 3083 3084 3085 3086 3087 3088 3089 3090 3091 3092 3093 3094 3095

sätze bei den Unternehmenssteuern. Hier wollen wir mit Frankreich Initiativen ergrei-fen, um auch eine Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen, nicht zuletzt in den USA, zu geben. Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Infor-mationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern. An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext halten wir fest. In Deutschland wollen wir einen gerechten Steuervollzug – von der Steuererhebung bis zur Steuerprüfung. Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden. Das Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer stellt einen gra-vierenden Wettbewerbsnachteil für die deutschen Industrie- und Handelsunternehmen sowie für die deutschen Flug- und Seehäfen dar. Wir werden daher diese Verfahren in Kooperation mit den Bundesländern optimieren. Wir werden die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern mit entsprechender Aus-stattung stärken und weiterentwickeln. Es soll für Gebietsfremde zur zentralen Anlauf-stelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte werden. Steuerfairness Wir wollen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairen Steuerwettbewerb und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internatio-nalen Rahmen bekämpfen. Wir unterstützen ausdrücklich alle Bemühungen für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, insbesondere auch der Internetkonzerne. Dabei setzen wir weiterhin auf internationalen Konsens. Durch weltweit möglichst breite Implementierung der OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen schaffen wir faire steuerliche Wettbe-werbsbedingungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten. Wir wer-den unsere Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie im Interesse des Standorts Deutschland umsetzen, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestalten, Hybridregelungen ergänzen und die Zinsschranke anpassen. Wir werden Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergreifen. Zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet werden wir gesetzliche Regelungen schaffen, um Betreiberinnen und Be-treiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmerin-nen und Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber werden wir dazu verpflichten, über die auf ihren Plattformen aktiven Händlerinnen und Händler Auskunft zu erteilen. Der Zoll leistet wertvolle Arbeit bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, von Finanz- und Steuerbetrug sowie von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Wir werden den Zoll in allen Aufgabenbe-reichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken.

68

Page 69: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

3096 3097 3098 3099 3100 3101 3102 3103 3104 3105 3106 3107 3108 3109 3110 3111 3112 3113 3114 3115 3116 3117 3118 3119 3120 3121 3122 3123 3124 3125 3126 3127 3128 3129 3130 3131 3132 3133 3134 3135 3136 3137 3138 3139 3140 3141 3142 3143 3144 3145

Finanzmarkt und Digitalisierung Unsere Finanzmarktpolitik gibt der realwirtschaftlichen Dienstleistungsfunktion des Fi-nanzsektors Vorrang. Indem wir Transparenz schaffen, nachhaltige Wachstumsstrate-gien fördern und die Krisenfestigkeit der Finanzmarktakteure stärken, verbessern wir die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte. Risiko und Haftung gehören zusammen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht mehr für die Risiken des Finanzsektors einstehen müssen. Für uns gilt deshalb der Grundsatz: Kein Fi-nanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne angemes-sene Regulierung bleiben. Dies trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte bei. Wir setzen uns für eine zielgenaue, wirksame und angemessene Finanzmarktregulie-rung ein. Daher wollen wir die (Wechsel-)Wirkungen der nach der Finanzmarktkrise beschlossenen Regulierungsmaßnahmen untersuchen. Dabei wollen wir prüfen, ob ihre Ziele erreicht wurden und ob die Regulierung und die Aufsicht nach dem Grund-satz der doppelten Proportionalität ausgerichtet sind. Dort, wo es notwendig ist, wer-den wir auf eine Nachjustierung auch auf europäischer und internationaler Ebene hin-wirken. Wir wollen dabei insbesondere kleine Institute entlasten, soweit von ihnen ge-ringe Risiken für die Finanzstabilität ausgehen. Regional tätige Finanzinstitute wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und För-derbanken sind wichtige Finanzpartner vieler Menschen und Unternehmen in unserem Land. Wir sehen sie als wichtige Säule für die Stabilität im Finanzsystem und kämpfen daher für ihren Erhalt. Wir werden bei der Regulierung danach unterscheiden, ob es sich um Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken bzw. kleine und mittlere Privatbanken mit risikoarmen Geschäftsmodellen handelt oder um systemrelevante Großbanken. Im Rahmen einer europäischen oder internationalen Lösung streben wir für Finanzin-stitute außerhalb des Banken- und Versicherungssektors, z. B. für Hedgefonds und Schattenbanken, einen Kriterienkatalog zur Prüfung ihrer Bedeutung für das Finanz-system an. Systemrelevante Finanzinstitute sollen verbindlichen Regulierungsanfor-derungen und einer Aufsicht unterliegen. Gleiches Geschäft muss gleich reguliert wer-den. Wir werden uns für attraktive Rahmenbedingungen am Finanzplatz Deutschland ein-setzen und die digitale Infrastruktur für die Finanzmärkte weiter stärken. Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wollen wir den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten. Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger im Sinne von § 2 Abs. 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungs-grenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutzgesetz leiten-den Angestellten gleichzustellen. Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands Rolle als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Wir werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Ge-schäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden. Um das Potenzial der Block-chain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wol-

69

Page 70: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

len wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemes-3146 3147 3148 3149 3150 3151 3152 3153 3154 3155 3156 3157 3158 3159 3160 3161 3162 3163 3164 3165 3166 3167 3168 3169 3170 3171 3172 3173 3174 3175 3176 3177 3178 3179 3180 3181 3182 3183 3184 3185 3186 3187 3188 3189 3190 3191 3192 3193 3194 3195 3196

senen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäi-scher und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zah-lung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. Anonymes Bezahlen mit Bargeld muss weiterhin möglich bleiben. Die Sicherheit der IT-Systeme ist sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für die Stabilität der Finanzmärkte von großer Bedeutung. Die Abwehr von Cyber-Angriffen stellt auch für Finanzdienstleister eine wesentliche Herausforderung dar. Wir wollen die Fähigkeiten der Finanzaufsicht im Bereich Digitalisierung und IT-Sicherheit stärken und auch die Zusammenarbeit mit allen zuständigen Aufsichts- und Sicherheitsbehör-den intensivieren. Wir wollen die bisherigen Maßnahmen zum finanziellen Verbraucherschutz evaluieren. 3. Energie Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energie-wende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisie-rung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die interna-tionale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden. Die dafür erforderliche Versorgungssicherheit muss durch entsprechende Rahmenbedin-gungen auch am deutschen Energiemarkt zuverlässig gewährleistet sein. Die Einbet-tung der Energiewende in den europäischen Zusammenhang eröffnet die Chance, die Kosten zu senken und Synergien zu nutzen. Wir wollen zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungschancen in Deutschland und Exportchancen für deutsche Unterneh-men auf internationalen Märkten. Zentrale Orientierung bleibt das energiepolitische Zieldreieck von Versorgungssicherheit, verlässlicher Bezahlbarkeit und Umweltver-träglichkeit. Wir werden die internationale Energiezusammenarbeit ausbauen, um die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Energiewende international zu nutzen und die Wettbewerbsfä-higkeit deutscher Unternehmen zu unterstützen. Um die deutsche Wirtschaft weltweit zu vernetzen, werden wir verstärkt die internationalen Formate (z. B. G7, G20) sowie die internationalen Energieinstitutionen (z. B. IEA, IRENA) nutzen. Wir werden weitere bilaterale Energiepartnerschaften entwickeln, mit dem Ziel, der deutschen Industrie den Marktzugang zu erleichtern und die weltweite Energiewende voranzubringen. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entspre-chende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deut-lich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klima-schutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken. Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut wer-den, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.

70

Page 71: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Herausforderung besteht in einer besseren Synchronisierung von Erneuerbaren 3197 3198 3199 3200 3201 3202 3203 3204 3205 3206 3207 3208 3209 3210 3211 3212 3213 3214 3215 3216 3217 3218 3219 3220 3221 3222 3223 3224 3225 3226 3227 3228 3229 3230 3231 3232 3233 3234 3235 3236 3237 3238 3239 3240 3241 3242 3243 3244 3245 3246 3247

Energien und Netzkapazitäten. Wir halten an dem Ziel der einheitlichen Stromgebots-zone in Deutschland fest. Wir werden eine bessere regionale Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien einführen und für die Ausschreibungen südlich des Netzengpasses einen Mindestanteil über alle Erzeugungsarten festlegen. Wir werden die Akteursvielfalt auch künftig sicherstellen, aber ausschließlich bundesimmissions-schutzrechtlich genehmigte Projekte an Ausschreibungen teilnehmen lassen. Wir wollen durch eine stärkere Marktorientierung der Erneuerbaren Energien Investiti-onen in Speichertechnologien und intelligente Vermarktungskonzepte fördern. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in allen Teilen Deutschlands weiterhin sicherzustellen und die EEG- und Systemkosten so gering wie möglich zu halten. Offshore-Windenergie hat eine industriepolitische Bedeutung für Deutschland und kann auch zur Kostensenkung beitragen. Wir setzen uns deshalb für ein nationales Offshore-Testfeld ein, mit dem wir die Offshore-Potenziale in der Energiewende erfor-schen werden. Wir werden: • Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze unterneh-

men. Zu diesem Zweck werden wir einen ambitionierten Maßnahmenplan zur Opti-mierung der Bestandsnetze und zum schnelleren Ausbau der Stromnetze erarbei-ten. Es geht darum, mit neuen Technologien und einer stärkeren Digitalisierung, aber auch mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber die vorhandenen Netze höher auszulasten. Wir werden das Netzausbaubeschleunigungsgesetz no-vellieren und vereinfachen. Notwendig sind auch ökonomische Anreize für eine Op-timierung der Netze;

• mehr Akzeptanz für den Netzausbau schaffen und zu dessen Beschleunigung bei-tragen, indem wir mehr Erdverkabelung insbesondere im Wechselstrombereich und dort vor allem an neuralgischen Punkten, soweit technisch machbar, ermöglichen. Die politischen Vereinbarungen unserer Parteivorsitzenden („Eckpunkte für eine er-folgreiche Umsetzung der Energiewende“) vom 1. Juli 2015 gelten fort;

• die Verordnung zur Umsetzung der bereits beschlossenen bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelte unverzüglich erarbeiten;

• mit einer Reform der Netzentgelte die Kosten verursachergerecht und unter ange-messener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit verteilen und bei Stromverbrau-chern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität ermöglichen;

• unter Anerkennung der zunehmenden Verantwortung der Stromverteilnetzbetreiber den Regulierungsrahmen weiterentwickeln, um Investitionen in intelligente Lösun-gen (Digitalisierung) – gerade auch im Bereich der Verteilnetze – zu flankieren;

• im Rahmen des gesetzlichen Monitorings die Bezahlbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit regelmäßig bewerten. Außerdem werden wir jedes Jahr überprüfen, wie sich die Netzengpässe entwickeln, und ab Anfang 2019 daraus den notwendigen Handlungsbedarf ableiten (Stresstests);

• beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenaus-gleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohner-anliegen andererseits gewährleisten;

• durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anla-gen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-

71

Page 72: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Ausbau führt. Wir werden die bestehende Mieterstromregelung optimieren, indem 3248 3249 3250 3251 3252 3253 3254 3255 3256 3257 3258 3259 3260 3261 3262 3263 3264 3265 3266 3267 3268 3269 3270 3271 3272 3273 3274 3275 3276 3277 3278 3279 3280 3281 3282 3283 3284 3285 3286 3287 3288 3289 3290 3291 3292 3293 3294 3295 3296

der Verlust der tradierten gewerbesteuerlichen Behandlung von Wohnungsbauge-nossenschaften vermieden wird, um nachhaltige Mieterstrommodelle zu ermögli-chen;

• die Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Elektrizität in Verbindung mit Spei-chertechnologien voranbringen. Dafür müssen die Rahmenverbindungen ange-passt werden. Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber haben durch ihre Nähe zu Ener-gieversorgern und Verbrauchern sowie dem öffentlichen Nahverkehr eine Schlüs-selposition in der Sektorkopplung. Für Speicher wollen wir entsprechende For-schungs- und Fördermittel bereitstellen. Deutschland soll wieder Standort für Batte-riezellproduktion werden. Wir wollen ein Fraunhofer-Institut für Speichertechnolo-gien einrichten und vorhandene Kompetenzen einbinden. Die Wasserstofftechnolo-gie wollen wir stärken;

• prüfen, inwieweit zukünftig nicht mehr benötigte Kraftwerksstandorte für große ther-mische Speicher-Kraftwerke genutzt werden können. Wir werden die unterschiedli-che Belastung von gespeicherter Energie prüfen und vereinheitlichen. Wir werden Speichern die Möglichkeit eröffnen, mehrere Dienstleistungen gleichzeitig zu erbrin-gen, etwa Regelenergie und Mieterstrom. Wir werden Wärmespeicher insbeson-dere für Quartiers- und Siedlungslösungen unterstützen;

• die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-An-lagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen;

• die Planung und Finanzierung von Energieinfrastrukturen – einschließlich der be-stehenden Gas- und Wärmeinfrastruktur für die Sektorkopplung – so reformieren, dass die verschiedenen Infrastrukturen koordiniert energiewendetauglich und kos-teneffizient weiterentwickelt werden;

• Deutschland zum Standort für LNG-Infrastruktur machen. Wir werden unter breiter Beteiligung eine ambitionierte und sektorenübergreifende Energieeffizienzstrategie des Bundes erarbeiten und darin das Leitprinzip „Efficiency First“ verankern mit dem Ziel, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) werden wir basierend auf den Ergebnissen des Grünbuchs Energieeffizienz weiterentwickeln und schnellst-möglich umsetzen. Bestehende Programme zur Förderung der Energieeffizienz wollen wir evaluieren und bei Bedarf nutzergerecht optimieren. Wir wollen die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau stabilisieren. Wir werden die Energieforschung vermehrt auf die Energiewende ausrichten. Gemein-sam mit der Wirtschaft und der Wissenschaft werden wir neue Formate der Vernetzung schaffen, die uns helfen, die Wertschöpfung und die klügsten Köpfe in Deutschland zu halten. Dazu wollen wir u. a.: • im Rahmen der Energieforschung gezielt öffentliche Mittel zur Entwicklung CO2-ar-

mer Industrieprozesse bzw. zur CO2-Kreislaufwirtschaft bereitstellen, • den Übergang von Forschung zu Demonstration und Markteinführung unterstützen

und die „Reallabore“ (z. B. Power to Gas/Power to Liquid) als weitere Säule der Energieforschung ausbauen,

• den Zugang zu der Forschungsförderung für Start-ups deutlich erleichtern.

72

Page 73: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

4. Verkehr 3297 3298 3299 3300 3301 3302 3303 3304 3305 3306 3307 3308 3309 3310 3311 3312 3313 3314 3315 3316 3317 3318 3319 3320 3321 3322 3323 3324 3325 3326 3327 3328 3329 3330 3331 3332 3333 3334 3335 3336 3337 3338 3339 3340 3341 3342 3343 3344 3345 3346 3347

Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforde-rungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern. Um den Zusammenhalt in Europa zu stärken, werden wir die grenzüberschreitende Mobilität verbessern. Wir wollen unsere Infra-struktur weiter ausbauen und modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie automatisiertes und vernetztes Fahren, und von alternativen Antrie-ben auf allen Verkehrsträgern nutzen. Finanzierung/Verkehrsinvestition Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvesti-tionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortführen. Für die Planungs- und Finan-zierungssicherheit wird die Überjährigkeit der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dauerhaft sichergestellt. Zugleich werden wir Finanzierungsinstrumente implementie-ren, mit denen jährlichen Haushaltsresten entgegengesteuert wird. Wir setzen weiter-hin unseren Schwerpunkt auf den Erhalt vor dem Neu- und Ausbau. Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wollen wir auskömmlich finanzieren. Bis zum 3. Quartal 2018 werden wir die Schienenprojekte des potenziellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Berechnungen des Verkehrsressorts bewerten. Im neuen Verkehrsinfrastrukturzustandsbericht werden wir transparent die prioritären Er-haltungsmaßnahmen nach Bundesländern aufführen. Wir werden die noch nicht fertiggestellten Öffentlich-Privaten Partnerschaften der 1.-3. Staffel realisieren, wenn deren Wirtschaftlichkeit auf Basis der mit dem Bundesrech-nungshof abgestimmten Regularien transparent nachgewiesen worden ist. Die Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung und die Konzessionsverträge werden wir nach Vergabe bei Zustimmung des Konzessionsnehmers im Internet veröffentlichen. Den Aufbau der Infrastrukturgesellschaft Verkehr werden wir unter Einbindung der Gewerkschaften und Personalräte bei den Organisationsentscheidungen eng begleiten. Die Möglichkeit, die Planfeststellung weiterhin durch die Länder durchführen zu können, ist rechtssicher auszugestalten. Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu einer verbesserten Ausgabenpauschale für die Bundesfernstraßen wollen wir umsetzen. Eine Privatisierung der Straßeninfrastruktur und der Infrastrukturgesellschaft Verkehr bleibt ausgeschlossen. Wir halten an der zügigen Ausdehnung der Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf alle Bundestraßen fest und werden auf Grundlage des neuen Wegekostengutachtens eine durchschnittliche Mauthöhe für Lkw auf allen Bundesfernstraßen festlegen. Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stellen.

73

Page 74: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

3348 3349 3350 3351 3352 3353 3354 3355 3356 3357 3358 3359 3360 3361 3362 3363 3364 3365 3366 3367 3368 3369 3370 3371 3372 3373 3374 3375 3376 3377 3378 3379 3380 3381 3382 3383 3384 3385 3386 3387 3388 3389 3390 3391 3392 3393 3394 3395 3396 3397 3398

Planungsbeschleunigung Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden. Damit wol-len wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen. Durch frühzeitige Bürgerbeteiligung, we-niger Bürokratie und gezielten Personaleinsatz wollen wir unsere öffentlichen Ver-kehrswege schneller planen und bauen. Mit Änderung der rechtlichen Vorgaben wollen wir Erleichterungen für Infrastrukturprojekte erreichen. Dabei orientieren wir uns an den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sowie an den zwölf Punkten der Strategie Planungsbeschleunigung des Verkehrsressorts. Für ausgewählte Projekte mit überra-gendem öffentlichem Interesse werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfah-ren verkürzen und die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz beschränken. Zudem wollen wir auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in sei-ner Reichweite überprüfen und uns auf EU-Ebene für die Wiedereinführung der Präk-lusion einsetzen. Für fünf Pilotprojekte wollen wir Baurecht durch Maßnahmengesetze erproben. Das Instrument der Plangenehmigung wollen wir stärken, insbesondere bei Ersatzneubau-ten und Lärmschutzmaßnahmen. Gemeinsam mit der Wirtschaft werden wir die Ge-winnung von Fachpersonal gezielt angehen. Die digitale Planungsmethode „Building Information Modeling“ (BIM) reduziert Kosten und minimiert die Risiken von Kosten- und Terminüberschreitungen. Deshalb werden wir die BIM baldmöglichst bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten zur Anwendung bringen. Mobilität und Umwelt Wir werden eine Kommission unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Anfang 2019 eine Strategie „Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“ mit verlässlicher Zeitschiene erarbeitet. Die Mobilität – und damit die Automobilwirtschaft – stehen aktuell vor enormen Herausforderungen. Klimaschutz, Luftreinhaltung, neue Mobilitäts- und Geschäftsmodelle und sich stark divergent entwickelnde Weltmärkte sind hierbei bedeutende Aspekte. Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verpflichtet. Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs, effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums Diesel. Wir wollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen unsere Anstrengungen für eine Verbesserung der Luftqualität insbesondere in besonders belasteten Innenstädten erheblich verstärken. Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.

74

Page 75: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der 3399 3400 3401 3402 3403 3404 3405 3406 3407 3408 3409 3410 3411 3412 3413 3414 3415 3416 3417 3418 3419 3420 3421 3422 3423 3424 3425 3426 3427 3428 3429 3430 3431 3432 3433 3434 3435 3436 3437 3438 3439 3440 3441 3442 3443 3444 3445 3446 3447 3448

Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware-Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe „Technische Nachrüstung“ und den weiteren Entscheidungen des „Diesel-Gipfels“ sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein. In den besonders betroffenen Städten wollen wir aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion sowie die darin verankerten Maßnahmen fördern. Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ wollen wir fortschreiben. Bundes- und Landesprogramme sollen kumuliert werden können. Wir wollen den Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme vorantreiben. Außerdem wollen wir die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene (u. a. Park+Ride) fördern. Zudem wollen wir den Ordnungsrahmen so ändern, dass Länder, Städte und Kommunen in der Lage sind, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse, Taxen, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sowie für Kurier-, Express-, Paket-Fahrzeuge zu erlassen. Gleichzeitig wollen wir bei Taxen und leichten Nutzfahrzeugen den Umstieg auf emissionsarme Antriebe technologieoffen im bestehenden Finanzrahmen durch eine Erhöhung der bestehenden Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen fördern und für weitere Technologien andere Förderinstrumente entwickeln. Für die Überwachung der bereits im Markt befindlichen Fahrzeuge werden wir eine flächendeckende Feldüberwachung sowie ein wirksames Sanktionssystem bei Nichteinhaltung von Emissionsvorschriften gegenüber den Herstellern etablieren. Wir werden die Gründung des Deutschen Instituts für Verbrauchs- und Emissionsmessungen (DIVEM) vorantreiben. Wir wollen das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fortführen. Wir wollen die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) technologieoffen weiterentwickeln und die Mittel zu deren Umsetzung erhöhen. Wir wollen die Sektorenkopplung voranbringen und den regulativen Rahmen ändern, so dass „grüner Wasserstoff“ und Wasserstoff als Produkt aus industriellen Prozessen als Kraftstoff oder für die Herstellung konventioneller Kraftstoffe (z. B. Erdgas) genutzt werden kann. Wir wollen die THG-Quote weiterentwickeln, um die Produktion von Biokraftstoffen abfall- und reststoffbasiert sowie auf Pflanzenbasis zu unterstützen. Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listen-preises einführen.

75

Page 76: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in 3449 3450 3451 3452 3453 3454 3455 3456 3457 3458 3459 3460 3461 3462 3463 3464 3465 3466 3467 3468 3469 3470 3471 3472 3473 3474 3475 3476 3477 3478 3479 3480 3481 3482 3483 3484 3485 3486 3487 3488 3489 3490 3491 3492 3493 3494 3495 3496 3497 3498 3499

Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich, über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020 mindes-tens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen – wo-von mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstellung der Bus-flotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine geeignete Lad-einfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den Einbau von Lade-stellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentüme-rinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern. Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge führen wir eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung ein. Wir wollen zudem die Förderung für die Umrüstung und Anschaffung von E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing verstetigen. Wir wollen die bestehende „Nationale Plattform Elektromobilität“ zu einer Plattform „Zukunft der Mobilität“ umgestalten, die sich mit der Weiterentwicklung der Automobil-industrie beschäftigt. Die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung ist für Deutschland und Europa ein wichtiges wirtschafts- und industriepolitisches Handlungsfeld. Wir wollen die Industrie dabei unterstützen, die gesamte Wertschöpfungskette der Elek-tromobi-lität in Deutschland und Europa vorzuhalten. Für den Schienenverkehr wollen wir ein umfassendes Förderprogramm auflegen, das sowohl die Elektrifizierung von Strecken als auch die Anschaffung von Fahrzeugen nebst Nachlade-/Tankinfrastruktur umfasst. Den Schienenpersonennahverkehr wollen wir mit Investitionszuschüssen für Brennstoffzellen-Hybrid-Triebwagen inkl. Ausstattung/Umrüstung der Depots und Bau und Betrieb von Wasserstofftankstellen unterstützen. Um die Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen zu erhöhen, wollen wir sie analog der Schienenbahnen von der EEG-Umlage freistellen. Schienenverkehr Pünktlichkeit, guter Service und hohe Qualität müssen das Markenzeichen der Eisenbahnen in Deutschland sein. Mit einem Schienenpakt von Politik und Wirtschaft wollen wir bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und dabei u. a. mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene verlagern. Wir wollen die Maßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr dauerhaft umsetzen. Die Eisenbahnen müssen im Gegenzug in mehr Service, mehr Zuverlässigkeit und mehr Innovationen investieren. Die priorisierten Maßnahmen zur Schaffung eines deutschlandweiten 740-Meter-Netzes für Güterzüge werden wir bis 2020 realisieren. Wir wollen die Digitalisierung der Schiene, auch auf hochbelasteten S-Bahnstrecken, vorantreiben und den Ausbau der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS, elektronischer Stellwerke und Umrüstung der Lokomotiven durch den Bund unterstützen. Die Automatisierung des Güterverkehrs und das autonome Fahren auf der Schiene wollen wir durch Forschung und Förderung unterstützen.

76

Page 77: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Bis 2025 wollen wir 70 Prozent des Schienennetzes in Deutschland elektrifizieren. Mit 3500 3501 3502 3503 3504 3505 3506 3507 3508 3509 3510 3511 3512 3513 3514 3515 3516 3517 3518 3519 3520 3521 3522 3523 3524 3525 3526 3527 3528 3529 3530 3531 3532 3533 3534 3535 3536 3537 3538 3539 3540 3541 3542 3543 3544 3545 3546 3547 3548 3549 3550

einer neuen Förderinitiative wollen wir regionale Schienenstrecken elektrifizieren. Wir wollen zudem mehr hindernisfreie Mobilität ermöglichen. Ein Schlüsselprojekt dabei ist das Programm zur Förderung von Barrierefreiheit auf Bahnhöfen. Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten. Wir wollen ein Instrumentarium entwickeln, mit dem Aufgabenträger übergreifende Schienenverkehrsprojekte von besonderer Bedeutung beschleunigt realisieren können (z. B. Schienenverkehrsknoten in Mischnutzung aus S-Bahn, Schienennah- und Fernverkehr sowie strategische grenzüberschreitende Schienenverbindungen). Wir wollen die Förderung für NE-Bahnen für den Ausbau öffnen. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz wollen wir ändern, um den kommunalen Anteil der Finanzierung an TEN-Strecken zu reduzieren. Für ein „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm zur Attraktivitätssteigerung gerade kleinerer Bahnhöfe, das Bahnanlagen und das Bahnhofsumfeld einbezieht, wollen wir die Länder, Kommunen und die Deutsche Bahn als Partner gewinnen. Damit wollen wir u. a. die Sanierung von Bahnhofsgebäuden fördern. Für uns steht als Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht die Maximierung des Gewinns, sondern eine sinnvolle Maximierung des Verkehrs auf der Schiene im Vordergrund. Wir halten am integrierten Konzern Deutsche Bahn AG fest. Eine Privatisierung der Bahn lehnen wir ab. Das Schienennetz und die Stationen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Entscheidungen, an welcher Stelle des Netzes in den Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur investiert wird, müssen durch den Bund frei von Gewinninteressen privater Dritter gefällt werden. Wir werden in den Satzungen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG sowie des Gesamtkonzerns volkswirtschaftliche Ziele wie die Steigerung des Marktanteils der Schiene festschreiben und die Vorstände der Unternehmen auf die Erfüllung der Ziele verpflichten. Die für den Schienenverkehr zuständige Fachabteilung und deren nachgeordnete Behörden im für Verkehr zuständigen Ressort wollen wir strukturell und personell stärken und eine/n hochrangige/n Beauftragte/n der Bundesregierung für den Schienenverkehr einsetzen. Zur Kostenentlastung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs wollen wir die Senkung der Trassenpreise konsequent weiterverfolgen. Wir werden das Eisenbahnregulierungsrecht evaluieren. Wir wollen mit der DB AG eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung abschließen (LuFV III). Wesentliches Qualitätskriterium ist dabei die Netzverfügbarkeit. Zudem wollen wir Anreize für ein nutzerfreundliches Baustellenmanagement im Schienennetz schaffen.

77

Page 78: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir werden prüfen, wie Einzelwagenverkehre wirtschaftlich betrieben werden können. 3551 3552 3553 3554 3555 3556 3557 3558 3559 3560 3561 3562 3563 3564 3565 3566 3567 3568 3569 3570 3571 3572 3573 3574 3575 3576 3577 3578 3579 3580 3581 3582 3583 3584 3585 3586 3587 3588 3589 3590 3591 3592 3593 3594 3595 3596 3597 3598 3599 3600 3601

Wir werden die Umsetzung des Deutschlandtakts vorantreiben. Die dafür vorgesehenen Aus- und Neubaumaßnahmen wollen wir bevorzugt realisieren. Unser Ziel ist, vertakteten Fernverkehr auf der Schiene deutlich zu stärken, das beinhaltet auch eine Ausweitung des Angebots auf größere Städte und Regionen, so dass mehr Menschen von Direktverbindungen im Fernverkehr profitieren. Den optimierten Zielfahrplan bestimmt die Politik. In diesem Fahrplan sind auch die notwendigen leistungsfähigen Güterverkehrstrassen enthalten. Unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums müssen die Infrastrukturunternehmen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Fernverkehrs, die Bundesländer mit den Aufgabenträgern des SPNV sowie die Öffentlichkeit inklusive der Fahrgast- und Verbraucherverbände an diesem Prozess beteiligt werden. Der weitere Ausbau der Infrastruktur muss sich am gewünschten Fahrplan ausrichten. Wir werden die gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht so anpassen, dass die Landkreise und Kommunen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können. Wir werden uns im Mobilitätsbereich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Der Bund begleitet den Prozess zum barrierefreien ÖPNV bis 2022. Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0 Wir sehen uns der „Vision Zero“, also der mittelfristigen Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf null, verpflichtet. Deshalb wollen wir nach Auslaufen des „Verkehrssicherheitsprogramms 2011“ ein Anschlussprogramm auflegen. Die Umsetzung von verkehrssicherheitserhöhenden Projekten, wie z. B. „Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“, wollen wir unterstützen. Die Kontrollbehörden des Bundes wollen wir personell besser ausstatten, um die Kontrolldichte zu erhöhen. Wir werden zur Steigerung der Verkehrssicherheit den rechtssicheren Einsatz moderner technischer Hilfsmittel wie z. B. Alcolocks ermöglichen. Nach der Einführung des neuen Punktesystems ist eine Evaluierung des Bußgeldkatalogs notwendig. Wir werden die großen Chancen von digitalen Innovationen wie automatisiertes und vernetztes Fahren nutzen. Die Digitalisierung des Verkehrssystems erfordert neben großen Investitionen in die Verkehrstechnik auch den Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Breitbandversorgung aller Verkehrsträger in den kommenden Jahren sichergestellt und dass schnelles mobiles Internet (5G) durch die Telekommunikations-Unternehmen ausgebaut wird. Bei der Versteigerung der Frequenzen werden wir entsprechende Vorgaben zur Versorgung und flächendeckenden Abdeckung vorlegen. Damit autonome Fahrzeuge im öffentlichen Raum rechtssicher getestet und eingesetzt werden können, werden wir Experimentierklauseln bzw. Ausnahmeregelungen schaffen. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigneten Infrastrukturen schaffen. Wir wollen die Haftungsregelungen beim Einsatz autonomer Systeme (z. B. selbstfahrende Kfz, Roboter) mit dem Ziel auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls drohende Haftungslücken zu schließen.

78

Page 79: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

3602 3603 3604 3605 3606 3607 3608 3609 3610 3611 3612 3613 3614 3615 3616 3617 3618 3619 3620 3621 3622 3623 3624 3625 3626 3627 3628 3629 3630 3631 3632 3633 3634 3635 3636 3637 3638 3639 3640 3641 3642 3643 3644 3645 3646 3647 3648 3649 3650 3651 3652

Den Ausbau der Straßenverkehrstelematik wollen wir weiterführen und intelligente Parkleitsysteme aufbauen. Hierfür werden wir ein „digitales Straßengesetz" erarbeiten. Wir wollen den erfolgreichen Aufbau der „Digitalen Testfelder Autobahnen“ weiterführen und digitale Testfelder auf der Straße (insbesondere in den Städten), Schiene und Wasserstraße („autonomes Fahren auf der Elbe“ – Elbe 4.0) unterstützen. Wir werden Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw- Abstandswarnsysteme prüfen. Wir wollen, dass die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV künftig mit einem elektronischen Ticket (eTicket) bargeldlos – vorzugsweise mit einer Anwendung im Smartphone – über Verkehrsverbünde hinweg, bundesweit fahren können. Wir werden die Verknüpfung der Verkehrsträger verbessern, indem wir bessere Informationen in Echtzeit zur Verfügung stellen. Im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) werden wir die internetbasierte Neuzulassung und Umschreibung einführen. Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Wir wollen durch neue Open-Data-An-wendungen die Mobilität der Menschen und den Transport der Waren vereinfachen. Gleichzeitig kann durch Open-Data Transparenz hergestellt und Betrug, z. B. durch Tachomanipulationen, wirksam bekämpft werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass ihre Daten jederzeit geschützt sind und nicht gegen ihre Interessen eingesetzt werden. Um beim automatisierten Fah-ren Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden wir einen Verord-nungsentwurf im Bundestag vorlegen. Luftverkehr Wir wollen faire Rahmenbedingungen im Einklang mit europäischen und internationa-len Regelungen für die Luftverkehrswirtschaft. Dazu gehören die Umsetzung des Luft-verkehrskonzeptes, die Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten. Damit haben wir bereits im letzten Jahr begonnen. Die bedarfsgerechte Kapazitätserweiterung der Flughäfen muss auch in Zukunft mög-lich sein. Die Luftverkehrswirtschaft ist aufgefordert, den durch Emissionen verursach-ten Nachteilen wirksam zu begegnen. Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen. Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luft-sicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten. Wir befürworten den Beschluss zur weltweiten Einführung des Klimaschutzinstruments CORSIA durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ab 2020. Innovative Luftverkehrstechnologien werden wir fördern. Wir werden uns national, europäisch und international dafür einsetzen, dass die Emissionen des Luft- und insbesondere Seeverkehrs gesenkt werden und beide Sektoren zu den internationalen Klimazielen beitragen. Den Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug des Luftfahrtforschungsprogramms

79

Page 80: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

(LUFO) wollen wir weiter ausbauen und mehr finanzielle Mittel zur Verbesserung der 3653 3654 3655 3656 3657 3658 3659 3660 3661 3662 3663 3664 3665 3666 3667 3668 3669 3670 3671 3672 3673 3674 3675 3676 3677 3678 3679 3680 3681 3682 3683 3684 3685 3686 3687 3688 3689 3690 3691 3692 3693 3694 3695 3696 3697 3698 3699 3700 3701 3702 3703

Erforschung und Erprobung alternativer Treibstoffe im Luftverkehr bereitstellen, dazu gehört auch die Ausstattung von Flughäfen mit Landstrom. Für den Luftverkehr wollen wir die Forschung und Entwicklung zur Herstellung und Nutzung von alternativen, strombasierten Kraftstoffen vorantreiben und fördern. Wir wollen die industriepolitische Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Luftfahrt und Gewerkschaften zur Stärkung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland institutionalisieren und mit einer regelmäßigen Bund-Länder-Konferenz begleiten. Die Sicherheit der Menschen muss auch bei zunehmender kommerzieller und privater Nutzung von Drohnen gegeben sein. Den rechtlichen Rahmen werden wir weiterent-wickeln. Wir setzen dabei insbesondere auf eine Registrierungspflicht, vereinfachte Zulassungsverfahren und technische Neuerungen (z. B. Geofencing). Wir wollen auf die Deutsche Flugsicherung einwirken, die Treibstoffschnellablässe zeitnah auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Wir halten an der Beteiligung des Bundes am Flughafen Köln-Bonn fest. Alle Beteilig-ten sind aufgefordert, an einer zügigen Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens BER mitzuwirken. Wir werden die Genehmigungsdauer für Ein- und Ausflüge von Ad-hoc-Frachtchartern deutlich verkürzen. Hierfür werden wir das Luftfahrtbundesamt stärken. Für den Flug-hafen Leipzig-Halle wollen wir die Frachtfluglanderechte erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufnehmen. Wir unterstützen den Novellierungsvorschlag der EU-Kommission für die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Schifffahrt Das Gesamtsystem aus Häfen und Wasserstraßen werden wir durch eine bessere konzeptionelle Vernetzung nachhaltig stärken. Zur Förderung des maritimen Standortes wollen wir die Förderinstrumente evaluieren und weiterentwickeln. Das nationale Hafenkonzept wollen wir konsequent umsetzen. Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) wird als zentraler Ansprechpartner etabliert. Wir werden das Maritime Bündnis unter Einbeziehung der Gewerkschaften stärken. Wir werden in Deutschland maritimes Know-how erhalten und dazu die maritime Ausbildung stärken. Die Auswirkungen der Entlastungsoffensive für die deutsche Flagge werden evaluiert. Bei Bedarf wollen wir das Gesamtpaket – einschließlich der Ausbildungsplatzförderung – anpassen. Die Optimierung und Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung werden wir weiter voranbringen. Dazu gehört sowohl die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bisherigen Strukturen als auch die komplett elektronische Abwicklung der Verfahren bis 2020 sowie die dringend notwendige Modernisierung des Schifffahrtsrechts. Auf nationaler Ebene wollen wir unsere technologieoffenen Initiativen zugunsten alternativer Antriebe und Energiequellen in der Schifffahrt und in den Häfen (LNG, Wasserstoff/Brennstoffzelle, Methanol, Elektromobilität) verstärken und verstetigen.

80

Page 81: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Im Hafenbereich gehören die Absenkung der EEG-Umlage und der Einsatz 370437053706370737083709371037113712371337143715371637173718371937203721372237233724372537263727372837293730373137323733373437353736373737383739374037413742374337443745374637473748374937503751375237533754

energieeffizienter Fahrzeuge dazu. Wir stellen flächendeckend Landstrom für die deutschen Häfen zur Verfügung. Wir setzen uns für eine europaweit einheitliche Nutzungspflicht ein. Der einheitlichen Rechtsanwendung und dem entsprechenden Genehmigungsmanagement beim Thema LNG kommt in den Häfen hohe Bedeutung zu. Wir wollen digitale Technologien und den automatisierten Betrieb in der Schifffahrt, den Häfen und der maritimen Lieferkette vorantreiben (z. B. digitales Testfeld Hamburger Hafen). Das Förderprogramm Innovative Hafentechnologien wollen wir über 2020 hinaus verlängern. Unser Ziel ist, dass die Häfen ihre Stärken künftig gemeinsam noch besser nutzen – beispielsweise als „German Ports“. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt wollen wir die Befahrensabgaben für die Nutzung der Binnenwasserstraßen (ausgenommen der Nord-Ostsee-Kanal – NOK) abschaffen. Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ wollen wir fortsetzen und ausbauen. Fördern wollen wir zudem alternative Antriebe in der See- und Binnenschifffahrt sowie Pilotprojekte für alternative Antriebskonzepte und Kraftstoffe. Gemeinsam mit dem Gewerbe werden wir einen „Masterplan Binnenschifffahrt“ entwickeln. Wichtige Bestandteile werden die Modernisierung und Umweltfreundlichkeit der Flotte, Anreizsysteme sowie Infrastruktur/Logistik sein. Wir wollen ein Konzept einer Gebührenstaffelung zur Förderung einer modernen und nachhaltigen Flotte vorlegen. Wir werden die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zügig umsetzen. Für die Nutzung der Wasserstraßen und Häfen braucht es zudem klare und verständ-liche Rechtsregelungen, die wir u. a. durch ein modernes Schifffahrtsgesetzbuch schaffen werden. Für die ausschließlich dem Tourismus oder Sport dienenden Nebenwasserstraßen des Bundes wollen wir entsprechend der Befahrbarkeit neue Prioritäten setzen und diese unterstützen. Wir streben an, zusammen mit den Bundesländern und Regionen neue Konzepte für die einzelnen Wasserwege zu entwickeln. Transport und Logistik Wir werden uns weiterhin für EU-weit einheitliche und faire Wettbewerbsbedingungen in der Logistik einsetzen und entsprechende Kontrollmechanismen optimieren. Sozialbetrug und Sozialdumping darf es auf unseren Straßen nicht geben. Wir werden daher klarere Regelungen der Haftung entlang der Logistikkette entwickeln. In diesem Zusammenhang werden wir auch die EU-Initiative „Europe on the Move“ kritisch begleiten. Wichtige Kriterien dabei sind die Anwendung der Entsenderichtlinie für Lkw-Fahrer und der Mindestlohnregelungen. Die Kabotage darf dabei nicht weiter ausgeweitet werden. Wir werden wirksame Instrumente zur Kontrolle der Kabotage schaffen. Auch Transporter im gewerblichen Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen müssen künftig den Bedingungen des Güterkraftverkehrsrechts unterliegen.

81

Page 82: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen den kombinierten Verkehr weiter stärken. 3755 3756 3757 3758 3759 3760 3761 3762 3763 3764 3765 3766 3767 3768 3769 3770 3771 3772 3773 3774 3775 3776 3777 3778 3779 3780 3781 3782 3783 3784 3785 3786 3787 3788 3789 3790 3791 3792 3793 3794 3795 3796 3797 3798 3799 3800 3801 3802 3803 3804

Die führende Position des Güterverkehr- und Logistikstandorts Deutschland wollen wir mit einem „Innovationsprogramm Logistik 2030“ sichern. Auch wollen wir das Netzwerk Güterverkehr und Logistik stärken und die Vermarktungsoffensive „Logistics made in Germany“ fortsetzen. Wir unterstützen eine Ausbildungsinitiative für Berufskraftfahrer. Die Mautharmonisierung bleibt Bestandteil unserer Nutzerfinanzierung. Mit der Bran-che werden wir gezielte Maßnahmen ergreifen, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Zur besseren Kontrolle setzen wir uns auf europäischer Ebene für die Einführung eines europaweiten elektronischen Frachtbriefs ein. Außerdem wollen wir die Kontrollbehörden im Straßengüterverkehr, insbesondere das Bundesamt für Gü-terverkehr, aufgabenadäquat besser personell ausstatten. Die Genehmigungspraxis für Schwer- und Großraumtransporte werden wir beschleu-nigen und verbessern. Zur verkehrssicheren Abwicklung des Verkehrs auf unseren Autobahnen gehört auch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Stellplätzen für den Güterkraftverkehr, damit die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können. Wir wollen deshalb weiterhin in den Ausbau des Parkplatzangebotes für Lkw auf den Rastanlagen der Bundesau-tobahnen investieren. Zudem wollen wir strategische Forschungs- und Demonstrationsprojekte zu innovati-ven Mobilitäts- und Logistikkonzepten fördern. Forschung und Entwicklung Die von der Bundesregierung geförderte Mobilitätsforschung wird künftig verstärkt die gesamte Breite von Mobilitätsangeboten auch unter klimapolitischen sowie gesell-schafts- und sozialwissenschaftlichen Aspekten betrachten. Für mehr Effizienz wollen wir Mobilitätsforschung im zuständigen Ministerium für Verkehr bündeln. Wir wollen ein eigenständiges Forschungsprogramm für den Schienenverkehr schaf-fen und ergreifen die Initiative zur Etablierung eines deutschen Zentrums für Schie-nenverkehrsforschung, das als eine praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche For-schungseinrichtung aufgebaut werden soll. Zudem wollen wir die Lärmforschung an der Schiene fördern und ein Pilotprojekt „LärmLab 21“ in mehreren lärmbelasteten Re-gionen einrichten, um Verfahren für einen besseren Lärmschutz zu testen und einen intensiveren Dialogprozess mit allen Beteiligten anzustoßen. Zur Erforschung und Eindämmung von Weltraumwetterrisiken auf unsere technische Infrastruktur wollen Bund und Länder am Aufbau eines globalen Weltraumwetterzen-trums unter Zuhilfenahme bestehender Strukturen mitwirken. 5. Landwirtschaft und Ernährung Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft – sowohl ökologisch als auch konventionell. Nachhaltige Landwirtschaft und Naturschutz sind keine Ge-gensätze. Wir wollen eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich-unternehmerische, familiengeführte und regional verwurzelte Landwirtschaft erhalten. Der gesellschaftlich

82

Page 83: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

geforderte Wandel in der Landwirtschaft und die veränderten Erwartungen der Ver-3805 3806 3807 3808 3809 3810 3811 3812 3813 3814 3815 3816 3817 3818 3819 3820 3821 3822 3823 3824 3825 3826 3827 3828 3829 3830 3831 3832 3833 3834 3835 3836 3837 3838 3839 3840 3841 3842 3843 3844 3845 3846 3847 3848 3849 3850 3851 3852 3853 3854 3855

braucher bedürfen einer finanziellen Förderung – national wie europäisch. Gemeinsame Europäische Agrarpolitik Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung und Neujustierung der Gemeinsamen Euro-päischen Agrarpolitik (GAP). Wir streben eine Haushaltsausstattung im bisherigen Vo-lumen auf EU-Ebene an. Aber die Förderstrukturen nach 2020 müssen gezielter und einfacher als bisher ausgerichtet werden. Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Ef-fizienz für eine marktfähige Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig pro-duziert. Insofern sind besonders Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie die Wahrung so-zialer Standards im öffentlichen Interesse auch öffentlich zu fördern. Die Verwendung der Mittel soll neben der Einkommensstabilisierung besser auf diese Ziele ausgerichtet werden. Dabei achten wir auch auf ertragsschwache Standorte mit geringen Boden-werten. Förderung der ländlichen Entwicklung Wir wollen lebenswerte und attraktive ländliche Räume. Gerade mit Blick auf die Her-ausforderungen von Demografie und Daseinsvorsorge wird die Gemeinschaftsauf-gabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bei finanzi-eller Stärkung um ländliche Entwicklung ergänzt. Die Mittel sind im bisherigen Maße übertragbar. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wollen wir mit einem erwei-terten Förderrahmen erreichen und dabei auch das Ehrenamt stärken. Wir wollen ei-nen GAK-Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ einsetzen. Den Sonderrahmenplan Hochwasser- und Küstenschutz wollen wir fortführen und an die Herausforderungen des Klimawandels anpassen. Gentechnik Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Ebenso das Klonen von Tieren zur Le-bensmittelerzeugung. Wir halten an der Saatgutreinheit fest. Ein Gentechnikanbau-Verbot werden wir bundesweit einheitlich regeln (Opt-Out-Richtlinie der EU). Im An-schluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten. Ökologische Landwirtschaft und Eiweißstrategie stärken Ausgehend von der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau werden wir den Ökoland-bau weiter ausbauen, um einen Flächenanteil von 20 Prozent nachfrageorientiert und bei Ausbau der Forschung bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Wir wollen im Rahmen der Modell- und Demonstrationsprojekte (Best-Practice) Vorhaben zur regionalen Wert-schöpfung und Vermarktung fördern, z. B. Netzwerk Solidarische Landwirtschaft (So-lawi). Die Attraktivität des Anbaus von Eiweißpflanzen wollen wir im Rahmen der Weiterent-wicklung der Eiweißpflanzenstrategie erhöhen. Dauergrünland werden wir als Beitrag zum Klimaschutz weiter effektiv schützen. Die Fünfjahresfrist zur Umwandlung von Ackergras in Dauergrünland werden wir überprüfen. Wir wollen Initiativen für nachhaltige, entwaldungsfreie Lieferketten von Agrarrohstof-fen, z. B. Palmöl, Kakao und Soja, unterstützen.

83

Page 84: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Aus Gründen des Klimaschutzes werden wir die Beihilfefähigkeit oder andere Formen 3856 3857 3858 3859 3860 3861 3862 3863 3864 3865 3866 3867 3868 3869 3870 3871 3872 3873 3874 3875 3876 3877 3878 3879 3880 3881 3882 3883 3884 3885 3886 3887 3888 3889 3890 3891 3892 3893 3894 3895 3896 3897 3898 3899 3900 3901 3902 3903 3904 3905 3906

der finanziellen Unterstützung von klimafreundlichen Paludikulturen prüfen. Ackerbaustrategie und Insektenschutz Die Umsetzung der Ackerbaustrategie für u. a. umwelt- und naturverträgliche Anwen-dungen von Pflanzenschutzmitteln werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft vor-nehmen und adäquat mit Fördermitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Insektenschutzes untersetzen. Dabei liegt uns der Schutz der Bienen besonders am Herzen. Wir legen diese Strategien bis Mitte der Legislaturperiode vor. Die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden statten wir mit zusätz-lichem Personal aus, um die Zulassungsverfahren zügig durchführen zu können. Wir sorgen für eine bessere Transparenz der Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene. Wir werden die Forschung ver-stärken, um die Bandbreite innovativer und vorhandener Pflanzenschutzmittel – auch im ökologischen Landbau – zu erweitern. Wir beziehen in diese Strategie auch den Garten- und Weinbau sowie die Forstwirtschaft mit ein. Wir werden die Ackerbaustra-tegie durch ein Innovationsprogramm für digital-mechanische Methoden, z. B. zur Un-krautbekämpfung und Bodenlockerung, ergänzen. Dies soll dazu beitragen den Ein-satz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wirksam zu reduzieren. Chancen der Digitalisierung nutzen Mit einer fortschrittlichen Digitalisierungspolitik werden wir die Zukunftschancen unse-rer Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei verbes-sern. Wir werden die Potenziale der Digitalisierung in der landwirtschaftlichen Produk-tion, beispielsweise zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Dünge-mitteln, des Medikamenteneinsatzes in der Tierhaltung sowie die Erhebung melde-pflichtiger Angaben fördern. Hier begleiten wir das Thema Datenschnittstelle und stan-dardisierter Datenformate. Die mit öffentlichen Mitteln erzeugten Daten müssen kos-tenlos und in geeigneten Formaten zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssen Rah-menbedingungen für eine gemeinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt werden. Wir werden verhindern, dass sensible Daten und andere betriebsspezifische Daten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden. Grüne Berufe sollen attraktiver und zukunftsfähiger werden. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft werden wir in Kooperation mit den Ländern, dem Berufsstand und den Sozialpartnern eine Aus-, Fort- und Weiterbil-dungsstrategie entwickeln. Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tier-schutz eine Spitzenposition einnehmen. Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeich-nung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohlla-bel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organi-satorischen Voraussetzungen. Der Mehraufwand soll honoriert werden. Wir entwickeln die nationale Nutztierstrategie weiter, die den Tier- und Umweltschutz genauso beachtet wie die Qualität bei der Erzeugung und Marktorientierung. Um das

84

Page 85: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Ziel der Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung zu erreichen, sind Investi-3907 3908 3909 3910 3911 3912 3913 3914 3915 3916 3917 3918 3919 3920 3921 3922 3923 3924 3925 3926 3927 3928 3929 3930 3931 3932 3933 3934 3935 3936 3937 3938 3939 3940 3941 3942 3943 3944 3945 3946 3947 3948 3949 3950 3951 3952 3953 3954 3955 3956 3957

tionen und Offenheit für die Modernisierung tierwohlorientierter Ställe der Zukunft not-wendig. Dabei werden wir die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen. Wir wollen einen Bestandsschutz genehmigter Tierhaltungsanlagen bei Modernisierungsmaß-nahmen zu Tierwohlzwecken. Wir werden ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulas-sungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme bei Nutz- und Heim-tieren vorlegen und dabei auf die Besonderheiten kleiner und mittlerer Hersteller und ihre Innovationsfähigkeit Rücksicht nehmen. Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen. Ziel ist es, wie beim Schnabelkürzen bei Legehennen, in der Nutztierhaltung auf nicht-kurative Eingriffe zu verzichten. Das Töten von Eintagsküken werden wir bis zur Mitte der Le-gislaturperiode beenden. Hierzu wollen wir die Beratung und Forschung verstärken sowie spezifische Ausstiegsszenarien entwickeln. Zusätzlich zu den bestehenden We-gen sollen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen wer-den. Die intensiven Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche wollen wir fortführen. Wir haben in verschiedenen Bereichen Herausfor-derungen im Tierschutz (Wildtier- und Exotenhaltung, Qualzuchten, Tierbörsen, Inter-net und Versandhandel von lebenden Heimtieren, illegaler Welpenhandel, Situation der Tierheime und Heimtierzubehör). Das für Tierschutzfragen zuständige Ministerium wird bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge für konkrete Maßnahmen bis hin zu Verboten zur Verbesserung des Tierschutzes in diesen Bereichen vorlegen. Wir setzen den Weg der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung im Sinne der „Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie“ (DART 2020) und des One-Health-Ansatzes konsequent fort und nehmen gegebenenfalls Anpassungen auf Basis von europäischen Vorgaben und wissenschaftlicher Evaluation vor. Wir setzen uns auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Tiertransportzeiten verkürzt werden und fordern die EU-Kommission auf, Lebendtiertransporte effektiver zu kon-trollieren. Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden. Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Tierarzneimittel, einschließlich der Zulas-sung von Tierarzneimitteln führen wir zusammen. Viele Infektionskrankheiten bedrohen die Tiergesundheit und können erhebliche wirt-schaftliche Auswirkungen haben. Die diesbezügliche Forschung werden wir verstär-ken. Wir ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um diese Krankheitserreger frühzei-tig erkennen und bekämpfen zu können. Die Organisation der Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung in Deutschland werden wir überprüfen und mit den Ländern opti-mieren. Flächenschutz Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomi-schen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.

85

Page 86: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer bei der Novellierung bodenrechtli-3958 3959 3960 3961 3962 3963 3964 3965 3966 3967 3968 3969 3970 3971 3972 3973 3974 3975 3976 3977 3978 3979 3980 3981 3982 3983 3984 3985 3986 3987 3988 3989 3990 3991 3992 3993 3994 3995 3996 3997 3998 3999 4000 4001 4002 4003 4004 4005 4006 4007 4008

cher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr au-ßerlandwirtschaftlicher Investitionen. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen zur Vergabe der noch verbliebenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zu überarbeiten. Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer sind dabei besonders zu berück-sichtigen. Wir prüfen die Grundlage für eine finanzielle Beteiligung betroffener Grundstücksei-gentümerinnen und -eigentümer an der Wertschöpfung des Netzausbaus, gegebe-nenfalls sind wiederkehrende Zahlungen eine Option. Wald und Forstwirtschaft Die multifunktionale Forstwirtschaft ist eine wichtige Landnutzungsform in Deutsch-land. Mit der Charta für Holz 2.0 wollen wir unsere auf Nachhaltigkeit und Wirtschaft-lichkeit ausgerichtete Forstpolitik weiter ausbauen. Wir wollen die Waldstrategie 2020 als zentrale Leitlinie, ergänzt durch den Gedanken der Biodiversität, fortführen. Wir wollen ein Kompetenzzentrum für Wald und Holz im Geschäftsbereich des Bundesmi-nisteriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einrichten. Im Rahmen aller Ak-tivitäten gegen die Klimaveränderungen muss die Forst- und Holzforschung zukünftig ein Schwerpunkt der öffentlichen Forschungsförderung sein. Gemeinsame internatio-nale Aktivitäten sollen gefördert werden. Jagd Wir erkennen die Jagd als nachhaltige Nutzungsform an und wollen sie weiterhin stär-ken. Wir werden bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Jagdmuni-tion mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung, einen Schieß-übungsnachweis, die Jäger- und Falknerausbildung sowie -prüfung schaffen. Weinbau Damit die deutsche Weinwirtschaft auch in Zukunft gut aufgestellt bleibt und die typi-schen deutschen Kulturlandschaften erhalten werden, setzen wir die Änderungen im europäischen Weinbezeichnungsrecht um. Vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs fördern wir die qualitätsorientierte Herkunftsprofilierung, den internatio-nalen Schutz dieser Bezeichnungen und die nachhaltige Entwicklung im Weinbau, ins-besondere in Steil- und Steilstlagen. Die Ausweitung von Rebpflanzrechten soll wei-terhin restriktiv gehandhabt werden. Gartenbau Wir stärken die Betriebe im Gartenbausektor, wollen das Bundesprogramm Energie-effizienz fortführen und erarbeiten eine Torfschutzstrategie mit dem Ziel, klimafreund-liche Alternativen zur Minderung der Torfanteile zur Verfügung zu stellen. Fischerei, Angeln und Aquakultur Wir wollen auch nach dem Brexit eine nachhaltige Fischerei in der Nord- und Ostsee erhalten und legen besonderen Wert auf die Meeresumwelt und den Schutz der Be-stände. Wir wollen die nachhaltige Fischerei auf dem Meer und im Binnenland sowie die Aquakultur in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken und als moderne nachhaltige Nut-zung voranbringen. Weidetierhaltung

86

Page 87: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Weidetierhaltung ist aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie 4009 4010 4011 4012 4013 4014 4015 4016 4017 4018 4019 4020 4021 4022 4023 4024 4025 4026 4027 4028 4029 4030 4031 4032 4033 4034 4035 4036 4037 4038 4039 4040 4041 4042 4043 4044 4045 4046 4047 4048 4049 4050 4051 4052 4053 4054 4055 4056 4057 4058 4059

zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft zu erhalten. Im Umgang mit dem Wolf hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Wir werden die EU-Kommission auf-fordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu über-prüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmen-katalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Dazu erarbeiten wir mit der Wissen-schaft geeignete Kriterien für die letale Entnahme. Wir wollen, dass Wölfe, die Weide-zäune überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden, entnommen wer-den. Bioenergie Die Bioenergie trägt zur Erreichung der Klimaziele im Energie- und Verkehrssektor bei. Den Bestand von Bioenergieanlagen wollen wir im Zuge der Ausschreibungen weiter-entwickeln. Die Reststoffverwertung werden wir verstärken und den Einsatz von Blüh-pflanzen erhöhen. Milch Die Milcherzeugung hat eine herausragende Bedeutung für die deutsche Landwirt-schaft, vor allem mit Blick auf eine flächendeckende Grünlandbewirtschaftung. Wir wollen Maßnahmen und Instrumente entwickeln, um auf schwere Krisen auf dem Milchmarkt zukünftig besser vorbereitet zu sein. Insbesondere die Modernisierung der Lieferbeziehungen halten wir hier für einen wichtigen Schritt. Agrarsoziale Sicherung Wir bekennen uns zum eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem und wollen ein leistungsfähiges, bezahlbares System erhalten. Internationaler Agrarhandel Etwa ein Drittel der Erzeugung der deutschen Landwirtschaft, des Garten- und Wein-baus wird exportiert. Wir wollen deshalb die Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Erschließung kauf-kräftiger internationaler Märkte weiter ausbauen. Fairer Handel bedingt einen Ausgleich ökonomischer, ökologischer und sozialer Fra-gen. In Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte dürfen nicht zu Lasten der Entwicklungsländer produziert und exportiert werden. Wir wollen die internationale land- und ernährungswirtschaftliche Projekt- und Forschungszusammenarbeit sowie die Kooperation mit internationalen Organisationen, insbesondere mit der FAO und OIE, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verstärken. Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz Wir wollen vom Acker bis zum Teller einen gesundheitserhaltenden und nachhaltigen Lebensstil fördern, ernährungsmitbedingte Krankheiten bekämpfen und den gesund-heitlichen Verbraucherschutz stärken. In Deutschland nehmen gesundheitliche Risi-ken wie Übergewicht, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. Dies hat große negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen und verursacht hohe Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. Wir wollen die Wertschätzung für Lebensmittel in der Gesellschaft erhöhen. Lebensmittel haben ihren Wert und soll-ten nicht als Lockangebote verkauft werden. Wir wollen dazu beitragen, die Vielfalt von

87

Page 88: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Erzeugern – insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen – und hochwertigen 4060 4061 4062 4063 4064 4065 4066 4067 4068 4069 4070 4071 4072 4073 4074 4075 4076 4077 4078 4079 4080 4081 4082 4083 4084 4085 4086 4087 4088 4089 4090 4091 4092 4093 4094 4095 4096 4097 4098 4099 4100 4101 4102 4103 4104 4105 4106 4107 4108 4109

Lebensmitteln zu erhalten und die Lebensmittelverschwendung einzudämmen. Neu-gründungen im Lebensmittelbereich werden wir unterstützend begleiten. Der Ernäh-rungsbildung messen wir großen Wert bei. Gesunde Ernährung Der bewährte Aktionsplan „In FORM“ soll auf Grundlage der laufenden Evaluierung mit dem Fokus auf die ersten 1000 Tage im Leben und die besonderen Bedürfnisse von Kindern sowie Seniorinnen und Senioren weiterentwickelt werden. Für die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten werden wir 2018 gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept erarbeiten, und dies mit wissenschaftlich fundierten, verbindlichen Zielmarken und einem konkreten Zeitplan versehen. Gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk werden wir die Möglichkeiten einer praktikablen Umsetzung in diesem Bereich gewährleisten. Wir werden dabei ge-rade die Belange handwerklicher Betriebe im Blick haben. Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern. Wir werden das Nährwertkennzeich-nungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel weiterentwickeln, indem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird. Wir lehnen uns dabei an bereits bestehende Systeme an. Dazu werden wir Erkenntnisse aus dem Bericht der EU-Kommission zur Evaluierung bestehender freiwilliger Kennzeichnungs-systeme und deren Wirkungen berücksichtigen. Wir werden darauf basierend ein Mo-dell in Zusammenarbeit mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden unter Berück-sichtigung der besonderen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen bis zum Sommer 2019 erarbeiten und unter Beachtung der EU-rechtlichen Situation einführen. Soweit die EU-Kommission im Rahmen ihres REFIT-Programms Nährwertprofile vor-legen sollte, müssen diese traditionelle Lebensmittel und Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung hinreichend berücksichtigen. Wir streben auf europäischer Ebene rechtlich verbindliche Kriterien für die Kennzeich-nung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln an. Bestehende Herkunftskennzeichnungen und das Regionalfenster sollen evaluiert und EU-Rechts-kompatibel weiterentwickelt und gegebenenfalls ergänzt werden. Es wird geprüft, inwieweit die Herkunftskennzeichnung im Lichte der EU-Entscheidung auf alle verarbeiteten tierischen Produkte ausgeweitet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder, damit die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindeststandards flächendeckend in Schulen, Kitas und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden. Dies erfolgt über die stärkere Unterstüt-zung der Schulvernetzungsstellen und den Ausbau des „Nationalen Qualitäts-zent-rums für Ernährung in Kita und Schule“ (NQZ). Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden wir gezielt weiterverfolgen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen. Für die Reduzierung ver-meidbarer Lebensmittelabfälle in der Lebensmittelwirtschaft werden wir mit den Betei-

88

Page 89: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

ligten Zielmarken vereinbaren. Die Initiative „Zu gut für die Tonne“ wird mit den Län-4110 4111 4112 4113 4114 4115 4116 4117 4118 4119 4120 4121 4122 4123 4124 4125 4126 4127 4128 4129 4130 4131 4132 4133 4134 4135 4136 4137 4138 4139 4140 4141 4142 4143 4144 4145 4146 4147 4148 4149 4150 4151 4152

dern zu einer nationalen Strategie weiterentwickelt. Wir werden das Mindesthaltbar-keitsdatum überprüfen, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu vermeiden. Wir fördern auch die Einführung intelligenter Verpackungen. Lebensmittelsicherheit Wir streben nach dem zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Nor-menkontrollklage eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen ge-gen die Lebensmittelsicherheit im Sinn von § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB) auf Grundlage eines einheitlichen Bußgeldkataloges an. Wir werden eine Regelung schaffen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbrau-cherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrie-ben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen. Gleichzeitig wird im Rahmen der Änderung des LFGB klargestellt, dass in Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen Raum für landesrechtliche Regelungen bleibt. Wir überprüfen auf Basis des Gutachtens des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung („Engels-Gutachten“) die Organisation des gesundheitlichen Verbrau-cherschutzes von Bund und Ländern mit dem Ziel, Schwachstellen zu beseitigen. Die Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure müssen an den Internethandel mit Lebens-mitteln angeglichen werden. Den Prozess der Vernetzung der Länderkontrollinstanzen mit dem Bund setzen wir fort, damit die Entwicklung einheitlicher Standards, einer sachgerechten Kontrolldichte sowie die schnelle Reaktion im Krisenfall weiter verbessert werden kann. Die Plattform www.lebensmittelwarnung.de wird im Zusammenwirken mit den Ländern verbraucher-freundlich überarbeitet. Werbung An Kinder gerichtete Werbung bedarf der kritischen Beobachtung. Wir unterstützen die EU-Kommission bei der Umsetzung der „Audiovisuellen Mediendienst Richtlinie“, da-mit auf europäischer Ebene Verhaltensregeln umgesetzt werden, die einen verantwort-lichen Umgang der Wirtschaft mit an Kinder gerichteter Werbung beinhalten. Forschung Wir wollen eine Bündelung und Verstärkung der Forschungsaktivitäten im Bereich ge-sunde Ernährung. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Vergiftungen richten wir beim Bundesinstitut für Risikobewertung ein nationales Vergiftungsregister ein. Das Nationale Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette wollen wir planmäßig ausbauen.

89

Page 90: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

VII. Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten 4153 4154 4155 4156 4157 4158 4159 4160 4161 4162 4163 4164 4165 4166 4167 4168 4169 4170 4171 4172 4173 4174 4175 4176 4177 4178 4179 4180 4181 4182 4183 4184 4185 4186 4187 4188 4189 4190 4191 4192 4193 4194 4195 4196 4197 4198 4199 4200 4201 4202

1. Rente Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut. Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein ho-hes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heuti-gem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steu-ermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird. Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrich-ten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwick-lung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Gene-rationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Ren-tenversicherung zu sichern. Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkom-men zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufwei-sen. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung ent-sprechend der Grundsicherung. Die Abwicklung der Grundrente erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürf-tigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zu-sammen. Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss. Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende überarbeiten, angleichen und so ändern, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können. Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstä-tigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurech-nungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelalters-grenze auf das Alter 67 angehoben.

90

Page 91: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Al-4203 4204 4205 4206 4207 4208 4209 4210 4211 4212 4213 4214 4215 4216 4217 4218 4219 4220 4221 4222 4223 4224 4225 4226 4227 4228 4229 4230 4231 4232 4233 4234 4235 4236 4237 4238 4239 4240 4241 4242 4243 4244 4245 4246 4247 4248 4249 4250 4251 4252

tersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts. Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerin-nen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenüber-greifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen. Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der „Flexi-Rente“ nachhaltig gestalten. Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründer-freundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Ren-tenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden. Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterrente II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Ver-besserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben. Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haus-halte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerin-nen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgebe-rinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt. Wir wollen schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversi-cherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehe-maligen DDR übernehmen und damit die ostdeutschen Bundesländer entlasten (AAÜG). Wir wollen die Rehabilitation in der Rentenversicherung weiter stärken und die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Verbesserungen weiterentwickeln. Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Entsprechendes wollen wir auch für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge prüfen.

91

Page 92: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

2. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 4253 4254 4255 4256 4257 4258 4259 4260 4261 4262 4263 4264 4265 4266 4267 4268 4269 4270 4271 4272 4273 4274 4275 4276 4277 4278 4279 4280 4281 4282 4283 4284 4285 4286 4287 4288 4289 4290 4291 4292 4293 4294 4295 4296 4297 4298 4299 4300 4301

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir ei-nen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleich-zeitig die Teilhabe weiter fördern. Teilhabe an Arbeit Wir prüfen die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Wir wollen zudem die Assis-tierte Ausbildung um zwei Jahre verlängern und weiterentwickeln. Darüber hinaus wol-len wir gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik klären, wie Teilqualifizie-rungen einen Beitrag leisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbil-dung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO) zu ermöglichen. Inklusionsbetriebe werden wir weiter fördern. Wir wollen die Werkstät-ten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderun-gen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurch-schnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Wir wollen die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinführen. Das betriebliche Eingliederungs-management wollen wir stärken. Für alle Menschen mit Behinderungen, ob im allgemei-nen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten beschäftigt, wollen wir den vollen Zugang zu me-dizinisch-beruflicher Rehabilitation verbessern. Wir sehen dabei insbesondere für Men-schen mit psychischer Erkrankung einen Nachholbedarf. Barrierefreiheit Wir wollen behinderungsgerechten, barrierefreien Wohnungsbau und barrierefreie Mo-bilität fördern, damit Menschen mit Behinderungen eine Wahl haben, wo und wie sie leben wollen. Wir wollen darüber hinaus Initiativen zu mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden stärken. Wir wollen Anreize auch durch Förderprogramme zur Ver-besserung der Barrierefreiheit in den Kommunen setzen (z. B. Einsatz leichter Spra-che und Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen, barrierefreie Veranstaltun-gen). Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgeset-zes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können. Ein erster Schritt wird den Gesundheitssektor betreffen. Die Digitalisierung eröffnet neue Teilhabechancen insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier wollen wir einen Schwerpunkt im Natio-nalen Aktionsplan setzen. Wir werden darauf hinwirken, dass die Produzenten der Medien ihren Verpflichtungen nachkommen, zugängliche und barrierefreie Angebote in Film, Fernsehen und Print anzubieten. Dabei haben die öffentlichen Medien eine Vorbildfunktion.

92

Page 93: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Unabhängige Teilhabeberatung 4302 4303 4304 4305 4306 4307 4308 4309 4310 4311 4312 4313 4314 4315 4316 4317 4318 4319 4320 4321 4322 4323 4324 4325 4326 4327 4328 4329 4330 4331 4332 4333 4334 4335 4336 4337 4338 4339 4340 4341 4342 4343 4344 4345 4346 4347 4348 4349 4350 4351

Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir durch eine Weiterführung der Finanzierung verlässlich schützen. Politische Partizipation Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen. Schutz vor Gewalt Menschen mit Behinderungen werden besonders häufig Opfer von Gewalt in unter-schiedlichster Form. Wir wollen die Aufklärung und Stärkung der Menschen fördern sowie Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen und eine Verbesserung der Unterbrin-gungsmöglichkeiten nach Übergriffen, z. B. in barrierefreien oder mit speziell geschul-tem Personal besetzten Frauenhäusern. Schnittstellenklärung eingeschränkte bzw. dauerhafte Erwerbsminderung Die unterschiedliche Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit be-fristeter und dauerhafter Erwerbsminderung werden wir prüfen. 3. Reform des Sozialen Entschädigungsrechts Wir wollen das Soziale Entschädigungsrecht (SER) reformieren. Dabei werden die Re-gelungen insbesondere an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten ausgerichtet. Psychische Gewalt wird in den Gewaltbegriff ein-bezogen. Neue Leistungen der Sofort- bzw. Akuthilfen (u. a. Traumaambulanzen) wer-den schnell, niedrigschwellig und unbürokratisch zugänglich gemacht. Entschädi-gungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden erhöht. Teilhabeleistun-gen werden künftig grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Bei der Reform wird ein Bestandsschutz für die Kriegsopfer und ihre Ange-hörigen eingehalten. Wir wollen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Opfern des Terrors reali-sieren. Dazu wird ein/e Beauftragte/r der Bundesregierung für die Belange von Terror-opfern benannt. Im Zuge der SER-Reform soll auch die Situation der Opfer sexueller Gewalt verbessert werden. 4. Gesundheit und Pflege Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Das Patientenwohl ist für uns entscheidender Maßstab für gesundheitspolitische Ent-scheidungen, die Patientenorientierung ist unser Leitbild für das Gesundheitswesen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden. Zur Erreichung einer sektorenübergreifenden Versorgung wollen wir nachhaltige Schritte einleiten.

93

Page 94: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Pflege 4352 4353 4354 4355 4356 4357 4358 4359 4360 4361 4362 4363 4364 4365 4366 4367 4368 4369 4370 4371 4372 4373 4374 4375 4376 4377 4378 4379 4380 4381 4382 4383 4384 4385 4386 4387 4388 4389 4390 4391 4392 4393 4394 4395 4396 4397 4398 4399 4400 4401 4402

Eine gute und verlässliche Pflege ist für immer mehr Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Pflege-versicherung mit den Pflegestärkungsgesetzen grundlegend reformiert. Auch in den kommenden Jahren werden wir nicht nachlassen, die Pflege und die häusliche Ver-sorgung zu verbessern, die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen und die Arbeitsbedingungen von Fachkräften und Betreuern in der Pflege so attraktiv zu machen, dass ausreichend Menschen den Pflegeberuf ergreifen, beibehalten und da-mit die Versorgung sicherstellen. Dazu werden wir ein Sofortprogramm Pflege und darüber hinaus eine „Konzertierte Aktion Pflege“ zur bedarfsgerechten Weiterentwick-lung der Situation in der Pflege auf den Weg bringen. Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Kranken-pflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden. In einem Sofortprogramm werden wir 8000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen. Der dafür erforderliche finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Dem Sofortprogramm werden weitere Schritte folgen. Wir wollen in einer „Konzertierten Aktion Pflege“ eine bedarfsgerechte Weiterentwick-lung der Situation in der Altenpflege erreichen. Deshalb entwickeln wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente, auch im Hinblick auf die Pflegesituation in der Nacht. Die „Konzertierte Aktion Pflege“ umfasst u. a. eine Ausbildungsoffensive, An-reize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizie-rung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften. Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächende-ckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbe-dingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen. Im Krankenhausbereich werden wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteige-rungen herbeiführen, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Wir bitten die Pflegemindestlohn-Kommission, sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen. Wir werden die ambulante Alten- und Krankenpflege insbesondere im ländlichen Raum stärken. Dazu gehört u. a. eine bessere Honorierung der Wegezeiten, wenn die Versorgung nur mit längeren Anfahrtswegen sichergestellt werden kann. Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurz-zeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährli-chen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen wer-den kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten

94

Page 95: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlas-4403 4404 4405 4406 4407 4408 4409 4410 4411 4412 4413 4414 4415 4416 4417 4418 4419 4420 4421 4422 4423 4424 4425 4426 4427 4428 4429 4430 4431 4432 4433 4434 4435 4436 4437 4438 4439 4440 4441 4442 4443 4444 4445 4446 4447 4448 4449 4450 4451 4452

ten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen. Um die Situation pflegender An-gehöriger zu verbessern, werden sie einen Anspruch auf medizinisch erforderliche Re-habilitationsleistung nach ärztlicher Verordnung erhalten. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden. Wir wollen möglichst frühzeitig Pflegebedürftigkeit vermeiden. Dafür fördern wir den präventiven Hausbesuch durch Mittel des Präventionsgesetzes. Kommunen sollen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Ausrichtung der pflegerischen Versorgungs-angebote vor Ort im Rahmen der Versorgungsverträge erhalten. Pflegebedürftige Menschen haben einen hohen Bedarf an medizinischen Leistungen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge abzuschließen. Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derar-tige Untergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenfüh-renden Abteilungen eingeführt werden. Sektorenübergreifende Versorgung Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden. Für eine sektorenübergreifende Versorgung wollen wir weitere nach-haltige Schritte einleiten, damit sich die Behandlungsverläufe ausschließlich am medi-zinisch-pflegerischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten. Wir werden eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfrak-tionen im Deutschen Bundestag einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssiche-rung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden. Ambulante Versorgung Wir werden in einem Sofortprogramm die Leistungen und den Zugang zur Versorgung für gesetzlich Versicherte verbessern. Dazu werden die Terminservicestellen der Kas-senärztlichen Vereinigungen unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Te-lefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Ter-mine vermitteln. Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetz-lich versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht. Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschläge besonders unterstützt. Dazu werden die hausärztli-che Versorgung und die „sprechende Medizin“ besser vergütet. Dies beinhaltet auch die koordinierenden Leistungen, inklusive der Terminvermittlung zum Facharzt.

95

Page 96: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Sicherstellung durch Eigen-4453 4454 4455 4456 4457 4458 4459 4460 4461 4462 4463 4464 4465 4466 4467 4468 4469 4470 4471 4472 4473 4474 4475 4476 4477 4478 4479 4480 4481 4482 4483 4484 4485 4486 4487 4488 4489 4490 4491 4492 4493 4494 4495 4496 4497 4498 4499 4500 4501 4502 4503

einrichtungen zu gewährleisten, wird erweitert. Wir werden weiterhin darauf drängen, dass die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arzt-sitze kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet wird. In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten entfallen Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten. Die Bestimmung der von dieser Regelung erfassten Gebiete obliegt den Ländern. Wir werden die Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen erhöhen, verbindli-cher ausgestalten und im Verwendungszweck flexibilisieren. Die Länder erhalten ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Wir werden den Innovationsfonds über das Jahr 2019 mit einem Volumen von 200 Mil-lionen Euro jährlich fortsetzen. Wir wollen gewährleisten, dass erfolgreiche Versor-gungsansätze zügig in die Regelversorgung überführt werden. Eigene Modellprojekte des Bundesministeriums für Gesundheit wollen wir ermöglichen. Wir wollen gezielt Volkskrankheiten wie Krebs, Demenz oder psychische Störungen bekämpfen. Dabei betonen wir die nationale Diabetesstrategie. Wir werden die Disease-Management-Programme weiter stärken, insbesondere durch eine Umset-zung der Programme für Rückenschmerz und Depressionen. Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden wir von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent erhöhen. Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort. Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhan-dels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein. Wir werden die Hospiz- und Palliativversorgung weiter stärken, insbesondere durch Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwer-ken sowie durch Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und in Altenpflege-einrichtungen. Wir werden zeitnah überprüfen, ob die zuschussfähigen Leistungen bei den Hospizen angemessen erfasst sind. Wir wollen prüfen, ob eine Herausnahme der spezialisierten ambulanten Palliativver-sorgung (SAPV) aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen durch eine entsprechende Klarstellung in § 69 Abs. 2 Satz 2 Sozialge-setzbuch V erforderlich ist. Wir werden die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung stärken, deren Unab-hängigkeit gewährleisten und für bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung Sorge tragen. Damit medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen, werden wir die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses beschleunigen, indem der

96

Page 97: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Aufgabenkatalog und die Ablaufstrukturen gestrafft werden. Über neue Untersu-4504 4505 4506 4507 4508 4509 4510 4511 4512 4513 4514 4515 4516 4517 4518 4519 4520 4521 4522 4523 4524 4525 4526 4527 4528 4529 4530 4531 4532 4533 4534 4535 4536 4537 4538 4539 4540 4541 4542 4543 4544 4545 4546 4547 4548 4549 4550 4551 4552

chungs- und Behandlungsmethoden soll zukünftig schneller entschieden werden. Den Ländern werden künftig in den Beratungen zur Bedarfsplanung und zu allen Aspekten der Qualitätssicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie den Patientenvertretern eingeräumt. Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müs-sen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fort-schritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusam-menhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden. Krankenhäuser Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, sind deutlich erhöhte Investitio-nen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig. Die Länderkompetenz in der Krankenhausplanung und die Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung bleiben erhalten. Um den notwendigen Strukturwandel der Krankenhauslandschaft und die Qualität der stationären Versorgung zu befördern, wird der aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und von den Ländern hälftig fi-nanzierte Strukturfonds für weitere vier Jahre in Höhe von einer Mrd. Euro/jährlich fort-gesetzt. Die Qualitätsoffensive für Krankenhäuser soll fortgesetzt werden. Dazu gehören ins-besondere eine qualitätsorientierte Arbeitsteilung und Vernetzung zwischen einer gut erreichbaren Grund- und Regelversorgung, Zentren für schwerwiegende, komplexe oder seltene Erkrankungen sowie damit verbundenen Anbietern des Gesundheits- und Pflegewesens. Die Zentren bieten interdisziplinäre Behandlungsteams mit hoher me-dizinischer Kompetenz und sollen auch mit ambulanten Schwerpunktpraxen zusam-menarbeiten, um so spezialmedizinische Kompetenz auch in der Fläche verfügbar zu machen. Die für die Ausweisung der Zentren notwendigen Instrumente der Qualitäts-sicherung sind weiterzuentwickeln. Wir werden die rechtlichen Anpassungen für die entsprechende Weiterentwicklung der Krankenhausplanung vornehmen. Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote z. B. in der Nachsorge vorhalten. Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen ver-gütet werden. Die Krankenhausvergütung wird auf eine Kombination von Fallpauscha-len und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Die Pflegepersonalkosten-vergütung berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflege-personalbedarf. Die DRG-Berechnungen werden um die Pflegepersonalkosten berei-nigt.

97

Page 98: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir werden die bereits eingeleiteten Verbesserungen der Versorgung psychisch Kran-4553 4554 4555 4556 4557 4558 4559 4560 4561 4562 4563 4564 4565 4566 4567 4568 4569 4570 4571 4572 4573 4574 4575 4576 4577 4578 4579 4580 4581 4582 4583 4584 4585 4586 4587 4588 4589 4590 4591 4592 4593 4594 4595 4596 4597 4598 4599 4600 4601

ker mit Nachdruck umsetzen, insbesondere die Schaffung einheitlicher und hinreichen-der Personalstandards sowie die Einführung stationsersetzender Leistungen. Eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe auch durch Belegärztinnen und -ärzte ist uns ein Anliegen. Wir werden die Finanzierungsgrundlagen dazu überprüfen. Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet. Zur Infektionsprävention und -bekämpfung wird das Hygienesonderprogramm für Krankenhäuser verlängert und evaluiert. Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Ver-einigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen. Dazu sind Not-fallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen. Gesundheitsberufe Stärken unseres Gesundheitswesens sind die Freiberuflichkeit der Heilberufe, freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Therapiefreiheit und gut qualifizierte Gesundheitsbe-rufe. Wir legen auch in Zukunft Wert darauf, hoch motivierten und hervorragend ausgebil-deten Nachwuchs in den Gesundheitsberufen zu gewinnen. Dazu müssen wir attrak-tive Ausbildungsmöglichkeiten schaffen. Den Masterplan Medizinstudium 2020 wollen wir insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung des Studienzugangs, die Stärkung der Allgemeinmedizin sowie die Landarztquote zügig umsetzen. Dazu gehören auch mehr Medizinstudienplätze. Um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum zu fördern, werden zudem an medizini-schen Fakultäten modellhaft neue Unterrichtskonzepte als Schwerpunkt- bzw. Vertie-fungsprogramme gefördert und evaluiert. Lücken in der Weiterbildung der Allgemein-medizin werden ebenso evaluiert und geschlossen. Darüber hinaus werden wir zusätz-liche Anreize zur Qualifizierung von Weiterbildern durch die regionalen Kompetenz-zentren Weiterbildung Allgemeinmedizin setzen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist eine wichtige Säule des Gesundheitswesens, insbesondere bei der Prävention und Gesundheitsförderung. Wir stehen für eine Stär-kung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung des Pflegeberufegesetzes werden zeitnah vorgelegt. Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkon-zeptes neu ordnen und stärken. Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlos-sen wurde. Wir werden die Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben als akade-

98

Page 99: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

mischen Beruf umsetzen. Die Novellierungen der Ausbildung der bisherigen psycho-4602 4603 4604 4605 4606 4607 4608 4609 4610 4611 4612 4613 4614 4615 4616 4617 4618 4619 4620 4621 4622 4623 4624 4625 4626 4627 4628 4629 4630 4631 4632 4633 4634 4635 4636 4637 4638 4639 4640 4641 4642 4643 4644 4645 4646 4647 4648 4649 4650 4651 4652

logischen Psychotherapeuten in Form einer Direktausbildung und der Approbations-ordnung für Zahnärzte werden wir zügig abschließen. Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenver-teilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen. Die Ergebnisse der Modellprojekte der Heilberufe wer-den wir berücksichtigen. Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen. Prävention Wir wollen die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und die Prävention in allen Lebensbereichen deutlich stärken. Auf Grundlage des Berichtes der Nationalen Prä-ventionskonferenz und der anschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag wer-den wir ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes vorle-gen. Mit einem Nationalen Gesundheitsportal wollen wir, dass sich die Patientinnen und Patienten verlässlich schnell und umfassend im Internet über medizinische Fragestel-lungen und Strukturen unseres Gesundheitswesens informieren können. Wir werden Patientenrechte stärken. Dazu werden wir Vorschläge für einen Patienten-entschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haf-tungsregelungen nicht greifen, prüfen. Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Weitere Schwerpunkte werden in der Prävention chronischer Erkrankungen, insbeson-dere in der Entwicklung einer nationalen Strategie zur Reduzierung von Übergewicht vor allem bei Kindern und Jugendlichen liegen. Wir werden Drogenmissbrauch weiter-hin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkohol-prävention gezielt ergänzen. Dabei ist uns das Wohl der Kinder von Suchtkranken besonders wichtig. Wir werden die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin fördern. Wir werden uns weiterhin für eine Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs und der Ver-hinderung von Antibiotikaresistenzen einsetzen und dies zusätzlich durch Forschung unterstützen. E-Health und Gesundheitswirtschaft Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine der größten Herausforderung des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren. Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patien-tenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Die einschränkenden Rege-lungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen. Auch die pflegeri-sche Versorgung wollen wir mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterentwickeln,

99

Page 100: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

so dass sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Menschen Informations- und 4653 4654 4655 4656 4657 4658 4659 4660 4661 4662 4663 4664 4665 4666 4667 4668 4669 4670 4671 4672 4673 4674 4675 4676 4677 4678 4679 4680 4681 4682 4683 4684 4685 4686 4687 4688 4689 4690 4691 4692 4693 4694 4695 4696 4697 4698

Kommunikationstechnologien sowie neue technische Anwendungen besser nutzen können. Dazu gehört auch, die Pflege in die Telematikinfrastruktur einzubeziehen. Ziel ist zudem, Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abzubauen. Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderun-gen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Pati-entinnen und Patienten. Wir werden die E-Health-Initiative und den Strategieprozess Medizintechnik weiterfüh-ren, um Deutschland als Standort der Gesundheitswirtschaft nachhaltig und zukunfts-orientiert zu gestalten. Wir werden auch den Pharma-Dialog unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestags fortsetzen. Wir werden den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland (AMTS) entschlossen umsetzen und die Fälschungssicherheit von Arz-neimitteln verbessern. Wir wollen die Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher gewährleisten. Globale Gesundheit Deutschland wird eine Strategie zur globalen Gesundheitspolitik erarbeiten, um noch stärker seiner internationalen Verantwortung gerecht zu werden. Schwerpunkte wer-den die Gesundheitssicherheit und die Prävention von internationalen Pandemien so-wie Stärkung von Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern sein. Dafür werden wir internationale Kooperationen und strategische Partnerschaften weiter aufbauen und ausbauen. Außerdem gilt es, die WHO zu stärken, indem wir auch den Reform-prozess in der WHO unterstützen. Finanzierung Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wie-derherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatz-beitrag wird paritätisch finanziert. Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzli-chen Krankenversicherung für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln finanzieren. Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbieren. Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungs-amtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Es wird eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung gesetzlich festgelegt.

100

Page 101: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

VIII. Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen 4699 4700 4701 4702 4703 4704 4705 4706 4707 4708 4709 4710 4711 4712 4713 4714 4715 4716 4717 4718 4719 4720 4721 4722 4723 4724 4725 4726 4727 4728 4729 4730 4731 4732 4733 4734 4735 4736 4737 4738 4739 4740 4741 4742 4743 4744 4745 4746 4747 4748 4749

1. Flüchtlingspolitik Deutschland bekennt sich zu seinen bestehenden rechtlichen und humanitären Ver-pflichtungen. Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflich-tungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir sind stolz auf die Integrationsleistung unseres Landes, insbesondere auf das viel-fältige ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden. Wir sind uns dar-über einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert wer-den darf. Integrationsfähigkeit bemisst sich dabei nicht nur daran, wie die Aufnahme und Integration zugewanderter Menschen in die Gesellschaft gelingt, vielmehr bein-haltet sie auch unseren Anspruch, die Lebensbedingungen der hier lebenden Men-schen gerade angesichts der zu bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen (z. B. Versorgung mit Kita-Plätzen, Schulen, Wohnungen). Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Ge-sellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit sich eine Situation wie 2015 nicht wie-derholt. Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flücht-lingskonvention bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künfti-ger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpa-ket. Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechenden Be-richt dem Deutschen Bundestag zuleitet. Wir stärken die Migrations- und Integrations-forschung. Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge. Dazu wollen wir: • die Entwicklungszusammenarbeit verbessern; • den Ausbau humanitären Engagements; UNHCR und World Food Programme

(WFP) angemessen ausstatten und für eine kontinuierliche Finanzierung sorgen; • das Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u. a. Stärkung internationaler

Polizeimissionen); • eine faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen); • einen verstärkten Klimaschutz; • eine restriktive Rüstungsexportpolitik.

101

Page 102: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir werden eine Kommission „Fluchtursachen“ im Deutschen Bundestag einrichten, 4750 4751 4752 4753 4754 4755 4756 4757 4758 4759 4760 4761 4762 4763 4764 4765 4766 4767 4768 4769 4770 4771 4772 4773 4774 4775 4776 4777 4778 4779 4780 4781 4782 4783 4784 4785 4786 4787 4788 4789 4790 4791 4792 4793 4794 4795 4796 4797 4798 4799 4800

die der Bundesregierung und dem Bundestag konkrete Vorschläge unterbreiten soll. Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns daher aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens. Ein fairer Verteilmechanismus für Schutzbedürftige, die Frage der Menschenrechte in Drittstaaten sowie das Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreiselandes für Asylbewerber müssen hierbei eine über-geordnete Rolle spielen. Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. Bei der Ausgestaltung des Selbst-eintrittsrechts wird die Frage der Herstellung der Einheit der Kernfamilie zu berück-sichtigen sein. Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Me-chanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbe-sondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Un-terbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistun-gen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden. In diesem Sinne wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf EU-Ebene abgestimmt posi-tionieren. Dies gilt auch für eine gemeinsame Durchführung von Asylverfahren über-wiegend an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort. Dabei werden europäische Menschenrechtsstandards eingehalten. Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Wir wollen Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kin-deswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden. Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten wei-ter ausbauen. Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen. Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar. Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Moti-ven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen.

Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Ver-längerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz. Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. Au-gust 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes ob-liegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen. 1. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt,

• wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, • keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, • es sich nicht um Gefährder handelt,

102

Page 103: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

• eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. 4801 4802 4803 4804 4805 4806 4807 4808 4809 4810 4811 4812 4813 4814 4815 4816 4817 4818 4819 4820 4821 4822 4823 4824 4825 4826 4827 4828 4829 4830 4831 4832 4833 4834 4835 4836 4837 4838 4839 4840 4841 4842 4843 4844 4845 4846 4847 4848 4849 4850 4851

2. Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen, die dadurch ent-

stehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zu-künftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.

3. Mit der gefundenen Lösung zum Familiennachzug werden fortan subsidiär Ge-

schützte im Rahmen des Kontingents eine ungefährliche Möglichkeit auf Familien-nachzug ihrer Kernfamilie haben. Die Einstufung gemäß der GFK soll sachgerecht erfolgen

2. Erwerbsmigration Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Kein Ar-beitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Den Fachkräftezuzug nach Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert und vereinfacht. Dieser Bedarf wird voraussichtlich in den nächsten Jahren aufgrund unserer guten wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der rückläufigen Zahl junger Menschen, die neu ins Erwerbsleben eintreten, weiter steigen. Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeits-markt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, transpa-renter machen und, wo nötig, effizienter gestalten. Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf un-serer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkre-ten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts. Unter Fachkräften verstehen wir sowohl Hochschulabsolventen als auch Einwandere-rinnen und Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufs-praktischen Kenntnissen. Eine Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akade-mischen Qualifikationen der Fachkräfte soll möglichst ohne lange Wartezeiten erfol-gen. Auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet, soweit die Landesregierungen nicht in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an der Vorrangprüfung festhalten wollen. Unberührt hiervon bleibt die Prüfung der Arbeitsbedingungen auf Gleichwertigkeit durch die Bun-desagentur für Arbeit. Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung. Um angemessen auf Entwicklungen unseres Arbeitsmarktes reagieren zu können, achten wir darauf, nationale Regelungsmöglichkeiten für Zuwanderung in den Arbeits-markt zu erhalten. 3. Gelingende Integration Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen sie mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Ein-richtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es weiterhin zu verbessern.

103

Page 104: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die vielfältigen Integrationsmaßnahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie 4852 4853 4854 4855 4856 4857 4858 4859 4860 4861 4862 4863 4864 4865 4866 4867 4868 4869 4870 4871 4872 4873 4874 4875 4876 4877 4878 4879 4880 4881 4882 4883 4884 4885 4886 4887 4888 4889 4890 4891 4892 4893 4894 4895 4896 4897 4898 4899 4900 4901 4902

nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ bündeln, größere Transparenz in das Ge-flecht der bestehenden Integrationsmaßnahmen bringen, die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und dadurch eine effizientere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Wir wollen mehr Erfolgs-kontrolle und werden dazu Integrationsforschung und -messung im Sinne eines echten Integrationsmonitorings intensivieren, um die Erfolge der Integrationspolitik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren. So wollen wir z. B. die Teilhabe an den Angeboten der Gesundheitsversorgung (ins-besondere in der Pflege) gerade für die erste Generation der Arbeitsmigranten der 50er- und 60er-Jahre unabhängig von kultureller Herkunft und Status verbessern. Mit Blick auf Vorsorge- und Früherkennungsangebote sowie Rehabilitation sollen die Ak-teure im Gesundheitswesen verstärkt mehrsprachige gesundheitsfördernde Angebote unterbreiten, die die Betroffenen auch wirklich erreichen. Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit ins-gesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erfor-derlich, effizienter neu aus. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit. Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse sind der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Integrationsschritte. Qualität und Effizienz dieser Kurse wollen wir weiter verbessern, insbesondere mit Blick auf eine bessere Zielgruppenorientierung. Erforderlich ist eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen. Die Mitwirkung beim Spracherwerb werden wir stärker einfor-dern. Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Zudem wollen wir auch in der Integrationspolitik die Chancen der Digitalisierung nutzen und digitale Angebote bei Orientierungs- und Integrationskursen ermöglichen. Schließlich wollen wir die Re-gelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah eva-luieren. Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistun-gen wollen wir vereinheitlichen und für die Gruppe der Geduldeten mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisieren. Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Dazu soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie für diese Gruppe der Zugang zu Sprachkur-sen und Beschäftigung gewährt werden kann, ohne dass es zu einer Verfestigung von Aufenthaltsrechten und einer Gleichstellung mit denjenigen führt, die eine rechtliche Bleibeperspektive haben. Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen im Sinne des § 25a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, wollen wir Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt und bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration erarbeiten. Damit wollen wir auch Klarheit für die Betroffenen hinsichtlich ihrer Zukunft in Deutschland schaffen.

104

Page 105: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die 3+2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. 4903 4904 4905 4906 4907 4908 4909 4910 4911 4912 4913 4914 4915 4916 4917 4918 4919 4920 4921 4922 4923 4924 4925 4926 4927 4928 4929 4930 4931 4932 4933 4934 4935 4936 4937 4938 4939 4940 4941 4942 4943 4944 4945 4946 4947 4948 4949 4950 4951 4952

Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Be-rufsausbildung mit einer Duldung. Dieses Ziel darf nicht durch eine zu enge Anwen-dung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden. Diese Regelung wollen wir auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen anwenden, soweit daran eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Eine Ausbil-dungszusage muss dabei vorliegen. Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme vermeiden. 4. Effizientere Verfahren Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbei-ten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Vertei-lung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden. Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung ist zu gewährleisten. Über die Frage von Zuständigkeit und Trägerschaft wird eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren in einzigartiger Weise humanitär engagiert. Menschen, die von Krieg und Verfolgung betroffen sind, bieten wir Schutz. Wir haben das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerab-druck. Bei ungeklärter Identität wollen wir die behördlichen Möglichkeiten zu deren Feststellungen erweitern und Identitätstäuschungen wirksamer begegnen. Die umfas-sende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt. Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch Jugendbehörden in Obhut genommen, Erwachsene verbleiben in den AnKER-Einrichtungen. Steht in Zweifel, ob es sich um Jugendliche oder um Erwachsene handelt, erfolgt die Alters-feststellung durch das zuständige Jugendamt unter Beteiligung des BAMF in den An-KER-Einrichtungen. Um die Chance auf eine erfolgreiche Integration zu wahren und europarechtliche Vorgaben zu erfüllen, ist die Bleibeverpflichtung in den AnKER-Einrichtungen zeitlich und sachlich zu begrenzen. Sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht überschrei-ten (§ 47 Abs. 1a und 1b Asylgesetz bleibt davon unberührt), bei Familien mit minder-jährigen Kindern in der Regel sechs Monate. Insgesamt ist eine geschlechter- und ju-gendgerechte Unterbringung zu gewährleisten. Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des ge-währten Schutzes erforderlich. Für dieses Prüfverfahren werden verbindliche Mitwir-kungspflichten der Betroffenen gelten. Dazu sollen Belehrungen stattfinden.

105

Page 106: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige Rückkehr und 4953 4954 4955 4956 4957 4958 4959 4960 4961 4962 4963 4964 4965 4966 4967 4968 4969 4970 4971 4972 4973 4974 4975 4976 4977 4978 4979 4980 4981 4982 4983 4984 4985 4986 4987 4988 4989 4990 4991 4992 4993

konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Bestehende Hindernisse (z. B. Identitätsfeststellung, Aufnah-mewillen der Herkunftsländer, Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer Clearing-stelle, ZUR) wollen wir weiter verringern. Wir starten eine Qualitätsoffensive für die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevöl-kerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschul-det an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchset-zung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechen-dem Änderungsbedarf werden wir nachkommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einlei-tung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylge-setzes ändern. Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen. Das gilt auch bei Fällen von Sozialleistungsbetrug und Verstößen ge-gen das Betäubungsmittelgesetz, soweit diese zu einer Verurteilung von mindestens einem Jahr geführt haben. Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer be-stimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu er-höhen. Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt unberührt. Gleichzeitig wird durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt. Wir werden das Ausländerzentralregister (AZR) ertüchtigen, um belastbarere Aus-künfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu er-möglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Aus-reise einsetzen zu können. Wir werden es in Zusammenarbeit mit den Ländern zu einem insgesamt den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen Auslän-derdateisystem weiterentwickeln. Im Rahmen dieser Ertüchtigung werden wir auch den Bestand der tatsächlich zur Rückführung anstehenden Personen besser abbilden.

106

Page 107: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

IX. Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen 4994 4995 4996 4997 4998 4999 5000 5001 5002 5003 5004 5005 5006 5007 5008 5009 5010 5011 5012 5013 5014 5015 5016 5017 5018 5019 5020 5021 5022 5023 5024 5025 5026 5027 5028 5029 5030 5031 5032 5033 5034 5035 5036 5037 5038 5039 5040 5041

Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerade in wachsenden Städten und Ballungs-räumen ist weiterhin groß. Hier belasten die steigenden Mieten und Kaufpreise die Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen zunehmend. 1. Wohnraumoffensive Wir wollen erreichen, dass 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Hierzu gehört auch, dass der Bestand an be-zahlbarem Wohnraum gesichert wird. Wir werden im Rahmen eines „Wohngipfels 2018“ mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Ge-werkschaften Eckpunkte eines Gesetzespaketes „Wohnraumoffensive“ vereinbaren. Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ und die im Rahmen dessen be-gründete Innovationspartnerschaft werden fortgesetzt. Beide werden bis 2021 die Um-setzung der Vereinbarungen begleiten und gegebenenfalls weitere Initiativen zur Ziel-erreichung beim Wohnungsneubau anstoßen. Für eine „Nachhaltige Baulandmobili-sierung und Bodenpolitik“ werden wir eine Enquete-Kommission einsetzen. Wir wollen die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirk-same Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer verfassungs-rechtlichen Prüfung verbessern. Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaf-fung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarma-chung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern. Wir wollen ermöglichen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditi-onen zur Verfügung stellen kann. Die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen soll im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden. Wir werden die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlba-ren Wohnens unterstützen und streben dazu weitere Verbesserungen im Baupla-nungsrecht an. Weitere Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentums-rechte durch Gestaltung auf Bundesebene werden dabei nicht verfolgt.

107

Page 108: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen das Bauplanungsrecht und die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften 5042 5043 5044 5045 5046 5047 5048 5049 5050 5051 5052 5053 5054 5055 5056 5057 5058 5059 5060 5061 5062 5063 5064 5065 5066 5067 5068 5069 5070 5071 5072 5073 5074 5075 5076 5077 5078 5079 5080 5081 5082 5083 5084 5085 5086 5087 5088 5089 5090 5091 5092

besser aufeinander abstimmen, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, mit Nut-zungskonflikten vor Ort umzugehen und eine bessere Nutzungsmischung zu ermögli-chen. Das beschleunigte Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau werden wir evalu-ieren und gegebenenfalls weiterentwickeln. Ferner gehört dazu ein vielseitiger Mix qualitativ hochwertiger Ausgleichsmaßnahmen, damit Genehmigungsbehörden fle-xible Instrumente erhalten, auch bei der Schaffung von Wohnraum die Flächeninan-spruchnahme gering zu halten. Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig ver-stetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen. Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschrei-bung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr. Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkom-men pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kauf-preises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürg-schaft soll für 20 Jahre gelten. Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich. Nach Abschluss der Prüfarbeiten durch Bund und Länder werden wir eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umsetzen, um missbräuchliche Steuergestal-tungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden. Die gewonnenen Mehreinnahmen können von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet werden. Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen. Der Bund nimmt für seine Beschäftigten insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr.

108

Page 109: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

5093 5094 5095 5096 5097 5098 5099 5100 5101 5102 5103 5104 5105 5106 5107 5108 5109 5110 5111 5112 5113 5114 5115 5116 5117 5118 5119 5120 5121 5122 5123 5124 5125 5126 5127 5128 5129 5130 5131 5132 5133 5134 5135 5136 5137 5138 5139 5140 5141 5142

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barri-erearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ver-stetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Pro-gramms „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln ebenso prüfen wie eine finanzi-elle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“. Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und pri-vate Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten. Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Bar-rierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchs-schutz zu erleichtern. Wir wollen das Engagement von Genossenschaften, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen, nicht gewinnorientierten Initiativen und Stiftungen für den Neubau und eine sozialverträgliche Sanierung im Sinne einer Gemeinwohlorientierung unterstützen. Wir wollen dazu gezielt langfristige Finanzierungen und Bürgschaften über 20 Jahre durch die KfW zur Verfügung stellen. Mit Beratung, weiteren innovativen Finanzierungsmodellen und einem Austausch guter Beispiele wollen wir auch Neu-gründungen in diesem Feld unterstützen. Wir wollen eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und indivi-duellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien wollen wir regelmäßig prüfen. Die Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld erfolgt nach Vorlage eines mit den Ländern inhaltlich und finanziell abgestimmten Modells. 2. Mieten Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differen-zierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die tatsächlichen Markt-verhältnisse auf zuverlässiger Datengrundlage differenziert dargestellt werden. Die Ausgestaltung der neuen Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel erfolgt so, dass die für die Erstellung und Fortschreibung anfallenden Kosten für die Gemeinden möglichst gering bleiben. Dazu werden wir den Bindungszeitraum für einen qualifizierten Mietspiegel von zwei auf drei Jahre verlängern. Dadurch wird zugleich der Mietenanstieg gedämpft. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft.

109

Page 110: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Der einfache Mietspiegel soll insbesondere in kleineren Städten und Gemeinden als 5143 5144 5145 5146 5147 5148 5149 5150 5151 5152 5153 5154 5155 5156 5157 5158 5159 5160 5161 5162 5163 5164 5165 5166 5167 5168 5169 5170 5171 5172 5173 5174 5175 5176 5177 5178 5179 5180 5181 5182 5183 5184 5185 5186 5187 5188 5189 5190 5191 5192

Instrument der Orientierung und des Rechtsfriedens stärker zu Anwendung kommen. Wir wollen mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vor-miete – wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft – mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse erreichen. Die Mietpreisbremse wird frühzeitig bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet. Dabei werden die praktische Bedeutung und die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung berücksichtigt. Wir werden die Anforderungen an eine qualifizierte Rüge des Mieters bezüglich der Miethöhe erleichtern. Künftig soll eine einfache Rüge der Miethöhe ausreichen. Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmo-dernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mie-ter Schadensersatzansprüche begründen. In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisierungs-umlage auf acht Prozent abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befristet und zum Laufzeitende überprüft. Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhältnis-mäßig belastet werden. Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze). Für kleinere Modernisierungen werden wir ein optionales, vereinfachtes Mieterhö-hungsverfahren einführen, bei dem die formellen Anforderungen an die Ankündigung abgesenkt werden und ein maximaler Betrag von 10.000 Euro unter Berücksichtigung eines Instandhaltungsanteils von 30 Prozent umgelegt werden kann. Wir werden die neuen mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzespaketes zur Wohnraumoffensive auf den Weg bringen. 3. Stadtentwicklung und Baukultur Wir sorgen dafür, dass zwischen Städten und ländlichen Regionen keine Kluft entsteht, dass die Menschen in diesem Land unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungschancen haben. Unser Ziel ist, die ländlichen Räume weiter zu stärken und Regionen und Städte zukunftsfest zu machen. Dazu gehören Investitionen in eine moderne Infrastruktur z. B. in den Bereichen Mobilität, Energie und Digitalisierung, in ein qualitativ hochwertiges Wohnumfeld und Sicherheit in öffentlichen Räumen. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen an den Prozessen der Stadtentwicklung wollen wir stärken und eine bessere Beteiligung von Privaten an der Städtebauförderung erreichen.

110

Page 111: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Dazu unterstützen wir seit Jahrzehnten die Kommunen mit der Städtebauförderung. 5193 5194 5195 5196 5197 5198 5199 5200 5201 5202 5203 5204 5205 5206 5207 5208 5209 5210 5211 5212 5213 5214 5215 5216 5217 5218 5219 5220 5221 5222 5223 5224 5225 5226 5227 5228 5229 5230 5231 5232 5233 5234 5235 5236 5237 5238 5239 5240 5241 5242

Mit Blick auf die sich örtlich und inhaltlich stetig verändernden Aufgaben der Stadtent-wicklung ist diese Förderung auch zukünftig unverzichtbar. Wir wollen die Städte-bauförderung daher als ein eigenständiges, eng an lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten. Wir wollen die Städtebauförderung inklusive des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ mindestens auf dem derzeitigen Niveau fortführen. Wir werden die Programme flexibi-lisieren, entbürokratisieren und weiterentwickeln. Wir werden mit den Ländern die der Städtebauförderung zu Grunde liegende Grund-vereinbarung neu verhandeln und wollen dabei den Verfügungsrahmen für gewährte Mittel der Städtebauförderung verlängern. Zur Vorbereitung einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung wollen wir Modell-projekte gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisieren, die beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Um-bau, Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwi-ckeln. Vor allem zur Unterstützung von Wohnungsbau prüfen wir die Sanierung und Herrich-tung von Industriebrachen als eigenen Förderschwerpunkt. Unabhängig davon werden wir zur Förderung der Revitalisierung von Industrie- und Konversionsbrachflächen das Bundesimmissionsschutzgesetz und damit in Verbindung stehende technische Anlei-tungen auf Anpassungsbedarfe in Bezug auf bestehende Hindernisse bei der Brach-flächenaktivierung überprüfen und bis 2021 bestehende Hemmnisse beseitigen. Das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wollen wir fortführen. Wir werden die ressortübergreifende Zusammenarbeit ausbauen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wollen wir ehrenamtliches Engagement und gemeinwohlori-entierte Initiativen stärken. Dafür wollen wir bestehende Rechtsgrundlagen sowie Fi-nanzierungs- und Beratungsinstrumente überprüfen und wo nötig verbessern. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik wollen wir als Förderinstrument für innovative, modellhafte Lösungen in der Stadtentwicklung stärken. Wir wollen Projektförderungen auf dem Feld der nachhaltigen Stadtentwicklung auch im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) erheblich ausweiten. Wir wollen das World Urban Forum 2022 in Deutschland ausrichten. Wir wollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen Modernisierung und Ent-wicklung zu Smart Cities aktiv begleiten. Dazu werden wir die Dialogplattform „Smart Cities“ fortsetzen und zukunftsfähige Modellprojekte in Deutschland fördern. Die Bundesstiftung Baukultur wollen wir als wichtige Institution zur Förderung der Bau-kultur ausbauen. Mit der Wiedererrichtung der Schinkel‘schen Bauakademie werden wir ein nationales und internationales Schaufenster für Architektur, Baukunst, Hand-werk und Stadtentwicklung schaffen. Das zum Erhalt der „Weißen Stadt" Tel Aviv als deutsch-israelische Kooperation in Tel Aviv eingerichtete Architektur- und Denkmal-schutzzentrum unterstützen wir weiter finanziell und organisatorisch.

111

Page 112: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Arbeit der unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der NS-Vergan-5243 5244 5245 5246 5247 5248 5249 5250 5251 5252 5253 5254 5255 5256 5257 5258 5259 5260 5261 5262 5263 5264 5265 5266 5267 5268 5269 5270 5271 5272 5273 5274 5275 5276 5277 5278 5279 5280 5281 5282 5283 5284 5285 5286 5287 5288 5289 5290 5291 5292 5293

genheit der für Stadtentwicklung, Wohnungswesen und Bauen zuständigen Institutio-nen werden wir unterstützen und wollen die für das Projekt notwendigen Mittel bereit-stellen. 4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen Der Bausektor ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und auch im internati-onalen Vergleich leistungs- und innovationsstark. Wir wollen die internationale Wett-bewerbsfähigkeit des Baubereiches stärken, die Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften verbessern, der Bauwirtschaft Planungssicherheit für Kapazitäts- und Be-schäftigungsaufbau geben, sie unterstützen bei der Suche nach innovativen Lösungen und die Bauverwaltungen leistungsfähiger machen. Das Potenzial für wettbewerbsfä-hige und wirtschaftliche Lösungen insbesondere beim klimagerechten, ressourcen-schonenden und bezahlbaren Bauen wollen wir erschließen. Wir wollen für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energie-wende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen. Dabei gelten für uns weiterhin die Grund-sätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiers-ebene bilanziert werden. Wir werden das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschrif-ten der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäu-deenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden. Zusätzlich werden wir den Quartiersansatz einführen. Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissio-nen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung wollen wir fortführen und die be-stehenden Programme überarbeiten und besser aufeinander abstimmen. Dabei wollen wir erreichen, dass jeder eingesetzte öffentliche Euro dazu beiträgt, möglichst viel CO2 einzusparen. Wir wollen das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Der Austausch von al-ten, ineffizienten Heizungsanlagen gegen moderne, hocheffiziente Heizungen (auch Brennwertkessel) wird weiterhin zur Erreichung unserer Klimaziele gefördert. Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Re-duzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich nehmen wir ernst. Wir wollen einen Gebäudeeffizienzerlass sowie einen energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften beschließen und im Rahmen der Finanzplanung konsequent umsetzen. Dabei sind die Klimaschutzziele unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits-gebots und der Kosteneffizienz zu erreichen.

112

Page 113: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Energieberatung wollen wir ausbauen und adressatengerechter gestalten. 5294 5295 5296 5297 5298 5299 5300 5301 5302 5303 5304 5305 5306 5307 5308 5309 5310 5311 5312 5313 5314 5315 5316 5317 5318 5319 5320 5321 5322 5323 5324 5325 5326 5327 5328 5329 5330 5331 5332 5333 5334 5335 5336 5337 5338 5339 5340 5341 5342 5343 5344

Die Innovationen bei der Gebäudetechnik werden immer schneller. Die Technologie von morgen muss auch künftig ihre Chance im Wettbewerb haben. Deshalb wollen wir bei der Erarbeitung der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich technologische Innovationen besonders fördern. Die öffentlichen Bauleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie fördern insbe-sondere den Mittelstand. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensre-gelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert wei-terzuentwickeln. Die Arbeit der im Rahmen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ein-gesetzten Baukostensenkungskommission wird fortgesetzt. An den zur Umsetzung ih-rer Empfehlungen eingeleiteten Maßnahmen für die Begrenzung der Baukosten wird weitergearbeitet. Wir werden Maßnahmen vermeiden, die die Schaffung von Wohn-raum verteuern. Normen müssen auf ihren Nutzen überprüft und auf ihren erforderli-chen Umfang reduziert werden. Durch Abschaffung überflüssiger Vorschriften auf allen Ebenen wollen wir Kostensenkungspotenziale erschließen. Wir setzen uns dafür ein, dass für jede neue Normung im Bereich des Bauens eine Folgeabschätzung für die Kosten des Bauens und Wohnens vorgenommen wird, die zur Entscheidungsgrund-lage über die Einführung einer Normung gemacht und öffentlich zugänglich (Internet-portal) dokumentiert wird. Wir streben eine stärkere Harmonisierung des Bauord-nungsrechts im Einklang mit den Ländern an, insbesondere beim Brandschutz. Das serielle und modulare Bauen soll im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ weiterentwickelt und in Modellprojekten erprobt werden. Wir wollen die Länder dabei unterstützen, referenzielle Baugenehmigungen einzuführen. Wir wollen eine gemeinsame Initiative mit der Bauwirtschaft und weiteren betroffenen Partnern anschieben, um ein Maßnahmenbündel gegen Arbeitskräftemangel zu ent-wickeln. Das Reformprogramm für den Bundesbau ist zügig umzusetzen. Innerhalb der Bun-desregierung ist das Bauministerium zuständig für den Bundesbau und die für den Bund tätigen Bauverwaltungen. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) soll gestärkt und mit dem für die Qualitätssicherung des Bundesbaus notwen-digen Personal ausgestattet werden. Der zunehmenden Gefährdung von In- und Auslandsliegenschaften des Bundes wol-len wir mit einem verbesserten baulichen Schutz insbesondere bei deutschen Vertre-tungen in Ländern mit hohem Gefährdungspotenzial begegnen. Wir wollen die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöp-fungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen. Dazu gehört die Weiterentwicklung des Building In-formation Modelling (BIM) für alle Planungs- und Baudisziplinen. Bei Baumaßnahmen des Bundes wollen wir BIM verstärkt zum Einsatz bringen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein unverzichtbares In-strument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen

113

Page 114: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Leistungswettbewerbs. Wir werden uns für den Erhalt in Deutschland auf europäischer 5345 5346 5347 5348 5349 5350 5351 5352 5353 5354 5355 5356 5357 5358 5359 5360 5361 5362 5363 5364 5365 5366 5367 5368 5369 5370 5371 5372 5373 5374 5375 5376 5377 5378 5379 5380 5381 5382 5383 5384 5385 5386 5387 5388 5389 5390 5391 5392 5393 5394

Ebene einsetzen. Wir wollen die hohe Qualität der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren auch künftig sicherstellen. Die Forschungsinitiative Zukunft Bau wollen wir fortsetzen und mit Blick auf die The-men Klimaschutz und CO2-neutrale Gebäudekonzepte, studentisches Wohnen, be-zahlbares Bauen, Digitalisierung und Holzbau entsprechend weiterentwickeln. Beim Bauen mit Holz sehen wir weiteres Entwicklungspotenzial und wollen prüfen, mit wel-chen Maßnahmen bestehende Hürden und Hemmnisse abgebaut werden können. 5. Heimat mit Zukunft Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stär-kung der kommunalen Selbstverwaltung ein. In der letzten Legislaturperiode haben wir die Kommunen in besonderer Weise unterstützt. Unser Ziel sind gleichwertige Lebens-verhältnisse in handlungs- und leistungsfähigen Kommunen in städtischen und ländli-chen Räumen, in Ost und West. Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen Ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, Städte, Gemeinden und Kreise richtet sich gegen wachsende Ungleichheit zwischen Städten und Regionen und dient dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Wir werden die Strukturschwächen in ländlichen Räumen, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern wirkungsvoll bekämpfen und die Kommunen bei den Herausforderungen des demografischen Wandels unterstützen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Wir wollen, dass die Menschen in allen Regionen ei-nen guten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich der Bildung ha-ben. Sie sollen am Aufbau neuer, moderner Infrastrukturen teilhaben. Wir wollen, dass der Strukturwandel in den Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gelingt und die wirt-schaftlichen Unterschiede weiter abgebaut werden. Wir richten deshalb unsere Maß-nahmen zweck- und bedarfsgerecht auf ländliche und städtische Räume aus und be-rücksichtigen dabei die gegenseitigen Wechselbeziehungen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der Daseinsvorsorge sowie eine flächendeckende Gesundheits- und Pflegeversorgung, Infrastruktur, Mobilitätsangebote und -konzepte, Bildung und Kul-tur, Hochschule und Forschung, Breitband- und Mobilfunkausbau, Digitalisierung, Un-ternehmens- und Behördenansiedlungen, die Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft und Fachkräftesicherung. Dem dienen auch eine Dezentralisie-rungsstrategie sowie eine Flexibilisierung im Bau-, Planungs- und Raumordnungs-recht. Wir werden angespannte Situationen in Städten entlasten und den Auswirkungen des demografischen Wandels in ländlichen Regionen und strukturschwachen Städten ent-gegenwirken. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Ursachen und Folgen europäi-scher Armutszuwanderung. Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzen-verbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzen, die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Hierbei geht es um alle Aspekte der Da-

114

Page 115: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

seinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in Ländern und Kommu-5395 5396 5397 5398 5399 5400 5401 5402 5403 5404 5405 5406 5407 5408 5409 5410 5411 5412 5413 5414 5415

5416 5417 5418

5419 5420 5421 5422 5423 5424 5425 5426 5427 5428 5429 5430 5431 5432 5433 5434 5435 5436 5437 5438 5439 5440 5441 5442 5443 5444

nen. Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kom-munaler Wohnungsbauunternehmen werden in die Prüfung einbezogen. Stabile Finanzen für unsere Kommunen Die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung sichert den Kommunen die Hand-lungsfreiheit. Staatliche Leistungen müssen deshalb auch auf der kommunalen Ebene auskömmlich finanziert sein. Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen („Wer bestellt, bezahlt“). Das ist Grundsatz allen politischen Handelns der Koalitionspartner. Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und zweck- und bedarfsgerecht anpassen. Dazu gehören u. a. die Städ-tebauförderung sowie die bisherigen Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zu-wanderung und Integration. Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unver-zichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt.

Durch Schaffung einer Grundsteuer C schaffen wir für die Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu ver-bessern.

Förderprogramme mit neuen Akzenten fortsetzen Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt dabei – un-ter Berücksichtigung der ländlichen Regionen – auf der Belebung von Orts- und Stadt-kernen. Erfolgreiche Modellvorhaben zur ländlichen Entwicklung werden wir zügig in die Re-gelförderung überführen und diese auch für die Unterstützung der Akteure vor Ort öff-nen. Die Übernahme dieses Verfahrens für städtische Räume werden wir prüfen. Die im Programm Soziale Stadt begonnene ressortübergreifende Zusammenarbeit werden wir mit einer besseren Abstimmung von Förderprogrammen und -instrumenten fortsetzen. Kommunale Daseinsvorsorge sichern Wir sind uns der Bedeutung des steuerlichen Querverbundes für die Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge bewusst. Wir werden uns deshalb weiterhin, gegebe-nenfalls auch durch Anpassung der relevanten Gesetze, für dessen dauerhaften Erhalt einsetzen. Der Bund setzt sich weiterhin für die Absicherung und Stärkung der kommunalen Da-seinsvorsorge sowie für Chancengleichheit gegenüber privaten Unternehmen in den Märkten zur Infrastrukturbereitstellung im Europäischen Binnenmarkt und bei Freihan-delsabkommen ein.

115

Page 116: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts 5445 5446 5447 5448 5449 5450 5451 5452 5453 5454 5455 5456 5457 5458 5459 5460 5461 5462 5463 5464 5465 5466 5467 5468 5469 5470 5471 5472 5473 5474 5475 5476 5477 5478 5479 5480 5481 5482 5483 5484 5485 5486 5487 5488 5489 5490 5491 5492 5493

Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Marken-zeichen unseres Landes. Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt, z. B. in Sportvereinen, Kir-chen, Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen und der Wohlfahrtspflege. In ländlichen Regionen ist das Ehrenamt eine tragende Säule eines lebendigen und funk-tionierenden Gemeinwesens. Dieses ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engage-ment für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung. Wir werden es herausgehoben in der Bundesregierung verankern und durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken. Um diese Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts zu för-dern und zu stärken, wollen wir: • bestehende Regelungen entbürokratisieren, die digitalen Kompetenzen stärken und

konkrete Hilfestellungen für eine entsprechende Organisationsentwicklung der Ver-bände, Vereine und Stiftungen leisten. Eine Ehrenamtsstiftung oder eine Service-Agentur kann dabei helfen,

• den rechtlichen Rahmen für ehrenamtliche Betätigung und soziales Unternehmer-tum weiter verbessern sowie

• das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern. Insbesondere streben wir im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragungsfähigkeit von Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Interesse von bürgerschaftlichen Initiati-ven Verbesserungen im Vereinsrecht an. Zudem werden wir das Stiftungsrecht auf Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ ändern,

• Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste in ihrer Bandbreite aus-bauen und stärken, ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen mit innovati-ven und sozialen Ideen und nachweislichem gesellschaftlichen, ökologischem oder wirtschaftlichem Nutzen in ihrer Start- und Wachstumsphase unterstützen. Den Zu-gang für Menschen mit Behinderungen und für Benachteiligte wollen wir in den Ju-gendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst ausweiten,

• initiieren, dass in Kooperation mit den Bundesländern, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen insbesondere Grundschulkinder in Ganztagsbetreuung gezielt an eh-renamtliche Tätigkeit herangeführt werden,

• zur besseren Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement Ehrenamtliche steuerlich entlasten sowie Hauptamtliche zu ihrer Entlastung ver-mehrt einsetzen.

Gesellschaft und Demokratie leben von Gemeinschaft. Familiäre Bindung und ein stabiles Netz mit vielfältigen sozialen Kontakten fördern das individuelle Wohlergehen und verhindern Einsamkeit. Angesichts einer zunehmend individualisierten, mobilen und digitalen Gesellschaft werden wir Strategien und Konzepte entwickeln, die Ein-samkeit in allen Altersgruppen vorbeugen und Vereinsamung bekämpfen. Die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften stiften Identität und ver-mitteln Werte. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesell-schaft in Deutschland und Europa. Darüber hinaus sind sie wichtige Stützen im Bil-dungs- und Sozialwesen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit Krankenhäu-sern und Pflegeeinrichtungen.

116

Page 117: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen den Dialog und die Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen, Religi-5494 5495 5496 5497 5498 5499 5500 5501 5502 5503 5504 5505 5506 5507 5508 5509 5510 5511 5512 5513 5514 5515 5516 5517 5518 5519 5520 5521 5522 5523 5524 5525 5526 5527 5528 5529 5530 5531 5532 5533 5534 5535 5536 5537 5538 5539 5540 5541 5542 5543

ons- und Weltanschauungsgemeinschaften verstärken. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Integration der Muslime in Deutschland. Wir wollen eine teilhabeorientierte Gesellschaftspolitik für alle Menschen – ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Deshalb werden wir die Jugendmigrationsdienste sowie Zugangsmöglichkeiten und Beteiligungschancen bei zivilgesellschaftlichem Engage-ment auch für Migrantenorganisationen stärken. Stärkung der Demokratie und Extremismusprävention Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen. Deshalb wol-len wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft umsetzen, um das zivilgesellschaftliche Engagement gegen jede Form von Extremismus weiter zu stärken. Dazu gehören: • Nachhaltige Absicherung von qualitativ guten Programmen zur Demokratieförde-

rung und Extremismusprävention. • Ausbau unserer erfolgreichen Programme gegen Rechtsextremismus, gegen Links-

extremismus, gegen Antisemitismus, gegen Islamismus und Salafismus. • Stärkung politischer und kultureller Bildung. Darüber hinaus unterstützen wir das

„Forum Recht“ als dauerhafte Einrichtung des Bundes mit Hauptsitz in Karlsruhe. Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil unseres Zusammenlebens näherzubringen.

• Im Jahr 2019 werden wir 100 Jahre Demokratie in Deutschland und 100 Jahre Frau-enwahlrecht feiern sowie an 70 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Friedliche Revo-lution erinnern.

• Unsere Geschichte mahnt uns, antidemokratischem, rassistischem und nationalis-tischem Gedankengut entschieden zu begegnen. Die Empfehlungen der NSU-Un-tersuchungsausschüsse bleiben für die präventive Arbeit gegen Rechtsextremis-mus handlungsleitend. Das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus wollen wir über das Jahr 2018 hinaus fortführen.

• Ausbau der Koordinierung der Maßnahmen zur Extremismusprävention von Bund und Ländern und Weiterentwicklung auf Grundlage von externen Forschungs- und Evaluierungsergebnissen.

• Wir verurteilen Rassismus und Diskriminierung in jeder Form. Die Arbeit der Anti-diskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Entsprechende Aktionspläne werden wir fort-führen und weiterentwickeln.

• Wir werden eine/n Beauftragte/n der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus einsetzen. Ferner wollen wir eine Expertenkommission zum Thema Antiziganismus einsetzen.

• Wir wollen die Erinnerungskultur und die Rehabilitierung der Opfer des SED-Un-rechtregimes weiterentwickeln und die Fristen für die Beantragung nach den Reha-bilitierungsgesetzen im Einvernehmen mit den Bundesländern aufheben. Wir wer-den prüfen, inwieweit die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die DDR-Heim-kinder verbessert werden können.

• Mit einer Kampagne für den Rechtsstaat wollen wir dessen Bedeutung für jede Ein-zelne und jeden Einzelnen stärker in das Bewusstsein rücken.

• Die „Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.“ leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Rechtsstaatsförderung im Ausland. Ihre Arbeit wollen wir weiter fördern.

117

Page 118: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

• Eine Kampagne initiieren, die private und öffentliche Arbeitgeber ermuntert, Mitar-5544 5545 5546 5547 5548 5549 5550 5551 5552 5553 5554 5555 5556 5557 5558 5559 5560 5561 5562 5563 5564 5565 5566 5567 5568 5569 5570 5571 5572 5573 5574 5575 5576 5577 5578 5579 5580 5581 5582 5583 5584 5585 5586 5587 5588 5589 5590 5591 5592

beiterinnen und Mitarbeiter für die Wahrnehmung des Ehrenamtes zu unterstützen, und dabei bei den Bundesbediensteten mit gutem Beispiel voranzugehen.

• Für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit sowie Ehrenamt speziell im Katastrophenschutz Hürden abbauen.

Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Re-präsentantinnen und Repräsentanten des Staates sowie gegen ehrenamtliche Enga-gierte muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden. 6. Lärmschutz und Bürgerbeteiligung Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land ein großes Problem. Den durch Mobilität verursachten Lärm wollen wir deutlich reduzieren. Wir werden die Bürger frühzeitiger bei Verkehrsprojekten beteiligen und eine Gesamtlärmbetrachtung einführen. Wir wer-den ein verkehrsträgerübergreifendes Lärmkonzept erstellen. Wir wollen die ausreichende Finanzausstattung des Lärmsanierungsprogramms an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sicherstellen. Wir wollen bei deutlicher Verkehrszunahme auch an Bestandsstrecken der Schiene und an Fernstraßen in Baulastträgerschaft des Bundes flexibel erhöhte Lärmschutz-maßnahmen ergreifen. Der Schienenlärm soll bis 2020 halbiert werden. Wir setzen uns für das Verbot lauter Güterwagen auch auf EU-Ebene ein. Das lärmabhängige Trassenpreissystem werden wir weiterentwickeln. Wir wollen die Forschung, Entwicklung und Markteinführung von innovativen Lärmvermeidungstechniken sowie von lärmarmen Güterwagen fördern. In Ergänzung zur Umrüstung von Waggons soll ein Innovationsbonus für die Neuan-schaffung und den Umbau von Triebwagen und Lokomotiven gewährt werden. Bei der Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen im Schienenverkehr sollen insbeson-dere die jeweiligen Anforderungen an Sanierungsabschnitte mit besonderer Bedeu-tung für die Tourismus- oder Gesundheitswirtschaft berücksichtigt werden. Wir prüfen zudem, ob das freiwillige Lärmsanierungsprogramm und die Lärmaktionspla-nung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie stärker miteinander verschränkt werden kön-nen. Wir wollen die Förderung für freiwilligen Lärmschutz an der Schiene erhöhen. An Bahnstrecken werden weitere Messstationen für ein umfassendes Lärmmonitoring ein-gerichtet. Wir wollen beim Ausbau des Schienennetzes die Bürger frühzeitig beteiligen und ein strukturiertes Verfahren entwickeln, mit dem das Ergebnis der Bürgerbeteiligung auto-matisch dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird und der Gesetzgeber die Möglich-keit erhält, im Einzelfall für das weitere Planungsverfahren über begründete alternative Trassierungen und über das gesetzliche Maß hinausgehende Lärmschutzmaßnahmen entscheiden zu können. Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internatio-naler Ebene (ICAO) befürworten wir.

118

Page 119: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen zusätzliche Mittel für die Forschung und Entwicklung neuer lärmarmer 5593 5594 5595 5596 5597 5598 5599 5600 5601 5602 5603 5604 5605 5606 5607 5608 5609 5610 5611 5612 5613 5614 5615 5616 5617 5618 5619 5620 5621 5622 5623 5624 5625 5626 5627 5628 5629 5630 5631 5632 5633 5634 5635 5636 5637 5638 5639 5640 5641 5642 5643

Technologien wie für emissionsarme Flugzeugtriebwerke bereitstellen. Für die Festle-gung der Flugrouten setzen wir auf eine verbesserte Transparenz in den Verfahren. Dabei ist entscheidend, frühzeitig die betroffenen Menschen zu informieren und in ei-nen Dialogprozess mit allen Beteiligten einzubinden. Die Fluglärmkommissionen wer-den wir in ihrer Arbeit unterstützen. Die bestehenden Nachtflugverbote bleiben erhal-ten. Wir wollen im Luftverkehr die zügige Umsetzung lärmarmer Flugverfahren vorantrei-ben und Anreize für den Einsatz leiserer Flugzeuge setzen. Bei allen Planungen an Flughafenstandorten müssen die Bürger frühzeitig einbezogen werden. Dabei ist auf die Nachtruhe für die Bevölkerung rund um den Flughafen in den Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz weiterhin in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Die Lärmgrenzwerte für den Schutz der Menschen rund um die Flughäfen werden wir nach den gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik überprüfen und wei-terentwickeln. 7. Personenbeförderungsrecht, ÖPNV und Mobilität im ländlichen Raum Wir wollen die individuelle Mobilität der Menschen stärken, neue Angebotsformen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum unterstützen und diese mit Pilotprojekten erproben. Wir werden das Personenbeförderungsrecht modernisieren und die Rahmenbedin-gungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nut-zungen (Ride Pooling) an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technischen Entwicklungen anpassen. Neue plattformbasierte digitale Mobilitäts-angebote brauchen eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung. Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Kommunen müssen entsprechende Steuerungs-möglichkeiten erhalten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäf-tigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzung. Sowohl der Taxi- wie auch der Miet-wagenbetrieb soll von regulatorischen Entlastungen profitieren. Für einen attraktiven und in die Zukunft gerichteten ÖPNV wollen wir digitale Informa-tions- und Vertriebssysteme fördern. Neue Mobilitätsangebote sowie moderne Bedien-formen und der ÖPNV müssen sich bestmöglich ergänzen. Wir wollen den erfolgreichen Förderfonds mFUND für die frühe Entwicklung digitaler Innovationen im Bereich Mobilität fortschreiben und weiterentwickeln. Die mCLOUD zur offenen Bereitstellung öffentlicher Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten wollen wir ausbauen und bieten damit Start-ups und Mobilitätsanbietern eine zentrale Plattform. An den Festlegungen im Personenbeförderungsgesetz für den Vorrang von eigenwirt-schaftlichen Verkehren im Personennahverkehr halten wir fest. Im Personenbeförderungsgesetz werden wir klarstellen, dass über die Nahverkehrs-pläne soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie qualitative und ökolo-gische Standards auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten.

119

Page 120: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die Mittel für den Radverkehr als Testlauf aufstocken. Wir wollen damit in 5644 5645 5646 5647 5648 5649 5650 5651 5652 5653 5654 5655 5656 5657

den Radwegebau investieren und die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Rad-wege unabhängig vom Verlauf der Bundesstraßen geführt werden können. Zudem wollen wir das Programm für den Bau von Radschnellwegen praxisnaher ausgestalten und weitere innovative Projekte fördern, die den Radverkehr in Deutschland verbes-sern. Wir werden die Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel der Radverkehrsförderung über-prüfen und gegebenenfalls fahrradgerecht fortschreiben einschließlich einer Innovati-onsklausel für örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte. Wir wollen den Nationalen Radverkehrsplan 2020 fortschreiben. Unser Ziel ist eine selbstbestimmte sichere Mobilität von Seniorinnen und Senioren. Dies wollen wir mit der Förderung freiwilliger Angebote noch stärker unterstützen.

120

Page 121: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft 5658 5659 5660 5661 5662 5663 5664 5665 5666 5667 5668 5669 5670 5671 5672 5673 5674 5675 5676 5677 5678 5679 5680 5681 5682 5683 5684 5685 5686 5687 5688 5689 5690 5691 5692 5693 5694 5695 5696 5697 5698 5699 5700 5701 5702 5703 5704 5705 5706

1. Pakt für den Rechtsstaat Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat auf Ebene der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern schließen. Justiz Bestandteil dieses Paktes sind 2000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal. Die Länder haben mit der Aus-weitung des Justizpersonals bereits begonnen. Die Personalausstattung des General-bundesanwalts wird verbessert. Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen Be-reichen konsequent und einheitlich vorantreiben. Wir stärken die digitale und interkul-turelle Kompetenz. Wir wollen das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht schär-fen, um aus den dunklen Kapiteln unserer Vergangenheit lernen zu können. Wir sind uns einig, dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht auch Teil der Juristenausbildung ist. Sicherheitsbehörden Bund und Länder haben die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden bereits vorangebracht. Am Ende dieser Ausbauphase werden insgesamt 15 000 Stellen ge-schaffen worden sein. Der Bund wird 7 500 zusätzliche Stellen schaffen. Wir wollen das Bundeskriminalamt als zentrales Datenhaus im polizeilichen Informationsverbund etablieren und einen gemeinsamen Investitionsfonds für die IT der deutschen Polizei schaffen. Im Bereich der Strafverfolgung werden wir den Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz verbessern. Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Re-präsentantinnen und Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden. Verfahrensrecht Wir stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, indem wir die Strafprozessordnung (StPO) modernisieren und Strafverfahren beschleunigen mit folgenden Maßnahmen: Wir modernisieren das Selbstleseverfahren. Wir ermöglichen in besonders umfangrei-chen Strafverfahren die gebündelte Vertretung der Interessen von Nebenklägern durch das Gericht. Wir prüfen die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit von Beweiserhebung und -verwertung. Wir prüfen gesetzgeberischen Handlungsbe-darf einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation. Wir unterstützen Einrichtungen, in denen Opfer von Gewalttaten ihre Verletzungen anonym dokumentieren lassen kön-nen. Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Be-fangenheits- und Beweisanträgen. Besetzungsrügen sollen künftig in einem Vorab-Entscheidungsverfahren entschieden werden. Die DNA-Analyse wird im Strafverfah-ren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO). Wir führen gesetzliche bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Gerichtsdol-metscherinnen und -dolmetscher ein.

121

Page 122: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Musterfeststellungsklage 5707 5708 5709 5710 5711 5712 5713 5714 5715 5716 5717 5718 5719 5720 5721 5722 5723 5724 5725 5726 5727 5728 5729 5730 5731 5732 5733 5734 5735 5736 5737 5738 5739 5740 5741 5742 5743 5744 5745 5746 5747 5748 5749 5750 5751 5752 5753 5754 5755

Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchset-zung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Wir wollen die Klagebefugnis auf festgelegte qualifizierte Einrichtungen beschränken, um eine ausufernde Klageindustrie zu vermeiden. Bewährte wirtschaftliche Strukturen sollen nicht zerschlagen werden. Wir werden drohende Verjährungen zum Jahresende 2018 verhindern und deshalb das Gesetz (spätestens) zum 1. November 2018 in Kraft treten lassen. Wir werden für die Einleitung des Verfahrens die schlüssige Darlegung und Glaubhaft-machung einer Mindestzahl von zehn individualisierten Betroffenen sowie für die Durchführung des Verfahrens von 50 Anmelderinnen und Anmeldern zum Klageregis-ter in einer Frist von zwei Monaten festsetzen, um die Effektivität des Verfahrens für Gerichte und Parteien zu gewährleisten. Die Feststellungen des Urteils sind für die Beklagte oder den Beklagten und die im Klageregister angemeldeten Betroffenen bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die Anmeldung bis zum Beginn der ersten mündlichen Verhandlung zurückge-nommen ist. Mit Blick auf kleine „Streuschäden“ prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverbo-ten für Forderungen in AGB. Rechtsdurchsetzung und Schlichtung im Verbraucherschutz Wir wollen die vorhandenen Marktwächter durch eine finanzielle Förderung verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen. Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unterneh-men sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Zudem wollen wir die Auf-sicht über die Inkassounternehmen verstärken und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickeln. Wir erleichtern Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rechtsdurchsetzung durch Di-gitalisierung, insbesondere bei smart contracts. Deshalb werden wir die Entwicklung der automatischen Vertragsentschädigung fördern und rechtssicher gestalten. Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wird dauerhaft zentral vom Bund getra-gen werden. Mit den Ländern sollen Gespräche über eine Beteiligung geführt werden. Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobe-nen Verträgen und Kostenfallen schützen. Wir wollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Reparaturklausel im Design-recht einzuführen und Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen Tachomani-pulationen schützen.

122

Page 123: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Im Bauträgerrecht wollen wir vorhandene Schutzlücken durch wirksame Absicherung 5756 5757 5758 5759 5760 5761 5762 5763 5764 5765 5766 5767 5768 5769 5770 5771 5772 5773 5774 5775 5776 5777 5778 5779 5780 5781 5782 5783 5784 5785 5786 5787 5788 5789 5790 5791 5792 5793 5794 5795 5796 5797 5798 5799 5800 5801 5802 5803 5804

des Erwerbers eines Bauträgerobjekts für den Fall der Insolvenz des Bauträgers und eine Erleichterung der Abnahme bei Gemeinschaftseigentum schließen. Weitere Verfahren Damit Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten künftig zügiger durchgeführt wer-den können, werden wir Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleuni-gung, -vereinfachung und -vereinheitlichung prüfen. Wir wollen Genehmigungsverfahren beschleunigen. Wir werden deshalb das Verwal-tungsverfahrensrecht auf Möglichkeiten zur Beschleunigung von Genehmigungsver-fahren prüfen. Wir erweitern die Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten der oder des freige-sprochenen Angeklagten in Bezug auf die nicht verjährbaren Straftaten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der EU Rechtsrahmen für „Justice in Cyber-space/E-Evidence“, sowohl die schützenswerten Interessen der Dateninhaberinnen und -inhaber, der Netzgemeinde und der Provider berücksichtigt als auch dem Bedürf-nis der Strafverfolgungspraxis nach Beschleunigung Rechnung trägt. Insbesondere werden wir uns für die Transparenz der Verfahren und dafür einsetzen, dass hohe rechtsstaatliche Standards gewährleistet sind. Wir schaffen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, au-ßer medizinische Gründe sprechen dem entgegen, wenn es zur Identitätsfeststellung oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist. Digitales/Cybersicherheit Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie setzt Datensicherheit voraus. Wir wollen, dass gemeinsam zwischen Bund und Ländern, möglichst sogar in ganz Europa, Si-cherheitsstandards für die IT-Strukturen und den Schutz der kritischen Infrastruktur entwickelt werden. Den mit dem IT-Sicherheitsgesetz eingeführten Ordnungsrahmen werden wir in einem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 weiterentwickeln und ausbauen. In die-sem Zusammenhang werden wir die Herstellerinnen und Hersteller sowie Anbieterin-nen und Anbieter von IT-Produkten, die neben den kritischen Infrastrukturen von be-sonderem nationalem Interesse sind, stärker in die Pflicht nehmen. Keine Toleranz bei Wirtschaftskriminalität, Einbruchdiebstahl und Organisierter Kriminalität. Wir bekämpfen konsequent jede Form von Kriminalität, insbesondere die Organisierte Kriminalität. Wohnungseinbrüche führen nicht nur zu materiellen Schäden, sondern häufig zu einer Traumatisierung der Opfer. Unseren Kampf gegen Einbrecher intensi-vieren wir deshalb weiter, indem wir unseren Sicherheitsbehörden die notwendigen Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stellen und die in der vergangenen Legislatur-periode beschlossenen Maßnahmen zur Ahndung und Bekämpfung von Einbruchskri-minalität konsequent anwenden. Darüber hinaus unterstützen wir die Bürger dabei, Einbrüche in ihre Wohnungen oder Häuser zu verhindern.

123

Page 124: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Das KfW-Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ ist ein Bei-5805 5806 5807 5808 5809 5810 5811 5812 5813 5814 5815 5816 5817 5818 5819 5820 5821 5822 5823 5824 5825 5826 5827 5828 5829 5830 5831 5832 5833 5834 5835 5836 5837 5838 5839 5840 5841 5842 5843 5844 5845 5846 5847 5848 5849 5850 5851 5852 5853 5854 5855

spiel für gelungene Prävention. Diese Förderung wollen wir aufstocken und auf Mehr-familienhäuser erweitern, um flächendeckend Einbruchsschutz von Wohnungen und Häusern zu erreichen. Wir werden in Abstimmung mit den Ländern Möglichkeiten prü-fen, um den Einbau von Einbruchschutz bei Neubauten zu fördern. Unternehmenssanktionen Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemes-sen geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu. Wir werden sicherstellen, dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehl-verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden. Bislang liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob auch das betreffende Unternehmen verfolgt wird. Durch die Abkehr vom Opportunitätsprin-zip des bislang einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrechts sorgen wir für eine bundes-weit einheitliche Rechtsanwendung. Durch klare Verfahrensregelungen erhöhen wir zudem die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen. Zugleich werden wir spe-zifische Regelungen über Verfahrenseinstellungen schaffen, um der Justizpraxis die notwendige Flexibilität in der Verfolgung einzuräumen. Wir werden das Sanktions-instrumentarium erweitern: Die geltende Bußgeldobergrenze von bis zu zehn Millionen Euro ist für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne zu niedrig. Wir werden sicherstellen, dass sich die Höhe der Geldsanktion künftig an der Wirtschafts-kraft des Unternehmens orientiert. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. Zudem schaffen wir weitere Sanktionsinstrumente. Weiterhin schaffen wir konkrete und nachvollzieh-bare Zumessungsregeln für Unternehmensgeldsanktionen. Die Sanktionen sollen auf geeignetem Weg öffentlich bekannt gemacht werden. Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, werden wir gesetzliche Vorgaben für „Internal Investigations“ schaffen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Un-terlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten. Wir werden gesetzliche Anreize zur Auf-klärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen. Sicherheitsarchitektur/Operative Fähigkeiten Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß Innenministerkonfe-renz-Beschluss). Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bundespolizei bundesweit im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben eingesetzt wird, so auch zur Bekämpfung von Straftaten an Kriminalitätsschwerpunkten wie z. B. Bahnhöfen, insbesondere von Alltagskriminalität. Die Bereitschaftspolizeien der Länder sowie des Bundes sind eine tragende Säule der inneren Sicherheit und sehen sich einer erhöhten Einsatzbelastung flächendeckend ausgesetzt. Die erforderliche Verbesserung der Ausstattung wird in-tensiviert. Die Menschen sollen sich auf unseren Straßen und Plätzen sicher bewegen können. Deshalb wollen wir die Videoüberwachung an Brennpunkten einsetzen, sie verhältnis-mäßig und mit Augenmaß effektiv ausbauen und dabei auch technisch verbessern. Intelligente Videoüberwachung kann dabei eine Weiterentwicklung sein. Deswegen werden wir den laufenden Modellversuch abwarten, prüfen und bewerten.

124

Page 125: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

5856 5857 5858 5859 5860 5861 5862 5863 5864 5865 5866 5867 5868 5869 5870 5871 5872 5873 5874 5875 5876 5877 5878 5879 5880 5881 5882 5883 5884 5885 5886 5887 5888 5889 5890 5891 5892 5893 5894 5895 5896 5897 5898 5899 5900 5901 5902 5903 5904 5905 5906

Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenstän-digen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbes-sern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen. Bei der Bekämpfung des Terrorismus wollen wir im Rahmen eines zeitgemäßen und effektiven Rechts gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis und klare Zuständigkeitsregelungen. Die Standorte der Bundessicherheitsbehörden sollen bestehen bleiben. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) wer-den wir gemeinsam mit den Ländern als Kooperations- und Kommunikationsplattform so weiterentwickeln, dass dort Informationen reibungsloser ausgetauscht und verbind-liche Absprachen auch zur Bearbeitung des Einzelfalls getroffen werden. Zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land wird das Bundesamt für Verfas-sungsschutz (BfV) im Bereich der zentralen Auswertung und Analyse in Angelegen-heiten des islamistischen Terrorismus sowie bei länderübergreifenden extremistischen Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt wahr-nehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug aufwei-sen. Aufgrund des ständigen technischen Fortschrittes und des damit einhergehenden personellen und finanziellen Ressourceneinsatzes soll das BfV als zentrale Service-dienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund gestärkt werden. Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder ver-einheitlichen, insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung. Zu diesem Zwecke werden wir das Bundesverfassungsschutzgesetz auf Grundlage eines einheit-lichen Rechtsrahmens der Innenministerkonferenz novellieren. Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleich-zeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die gesetzliche Grundlage für eine effek-tivere Kontrolle der Nachrichtendienste geschaffen. Die Bundesregierung wird diese Kontrolle durch eine umfassende Wahrnehmung der Unterrichtungs- und Vorlage-pflichten gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Kontrollorganen unterstützen. Wir werden die europäische Sicherheitskooperation unter Einbeziehung und Stärkung internationaler und europäischer Organisationen (Europol, Interpol, Europäische Staatsanwaltschaft) verbessern und vertiefen. Ziel muss es sein, durch strukturelle Maßnahmen und mit einer leistungsfähigen IT-Struktur sicherzustellen, dass Straftä-terinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder überall in Europa identi-fiziert und relevante Erkenntnisse ausgetauscht werden können. Zu diesem Zwecke werden wir auf eine effektive Vernetzung und Verbesserung der für die Sicherheitsbe-hörden relevanten Datenbanken hinwirken. Den Informationsaustausch und die Koor-dinierung von präventiven und operativen Maßnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaa-ten bei Europol im Rahmen des „European Counter Terrorism Center“ und auch die internationale Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen von Interpol, wollen wir intensivieren und verbessern. Wir wollen dabei in Absprache mit den Ländern auch die europäische und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität intensivieren und ebenso die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität beim Bundes-kriminalamt stärken, um etwa organisierten Einbrecherbanden noch besser zu begeg-nen.

125

Page 126: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir bekennen uns zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen. 5907 5908 5909 5910 5911 5912 5913 5914 5915 5916 5917 5918 5919 5920 5921 5922 5923 5924 5925 5926 5927 5928 5929 5930 5931 5932 5933 5934 5935 5936 5937 5938 5939 5940 5941 5942 5943 5944 5945 5946 5947 5948 5949 5950 5951 5952 5953 5954 5955 5956 5957

Wir werden Möglichkeiten finden, dies auszubauen, etwa durch Einrichtung eines Stel-lenpools für Auslandsverwendungen und Polizeimissionen. Befugnisse Die Sicherheitsbehörden brauchen gleichwertige Befugnisse im Umgang mit dem In-ternet wie außerhalb des Internets. Das bedeutet im Einzelnen: Es darf für die Befug-nisse der Polizei zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zum Schutz der Bevölke-rung keinen Unterschied machen, ob die Nutzer sich zur Kommunikation der klassi-schen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Mess-enger-Dienste ausweichen. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Cy-berabwehr soll ausgebaut, verbessert und strukturell neu geordnet werden. Die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird gestärkt. Wo Strafbarkeitslücken bestehen, werden wir eine Strafbarkeit für das Betreiben kri-mineller Infrastrukturen einführen, um speziell im Internet eine Ahndung von Delikten wie z. B. das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren und Dienst-leistungen einzuführen. Wir wollen Angriffe aus dem Cyberraum gegen unsere kritischen Infrastrukturen ab-wehren und verhindern. Wir wollen die Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung und Prävention von Cyberkri-minalität durch die Schaffung notwendiger rechtlicher, organisatorischer sowie techni-scher Rahmenbedingungen stärken. Wir wollen, dass die Sicherheitsbehörden ihre bestehenden Befugnisse auch in der digitalen Welt anwenden und tatsächlich durchsetzen können. Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfü-gen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampf-handlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann. 2. Moderner Staat Öffentlicher Dienst Wir bekennen uns zu einem modernen öffentlichen Dienst, der mit bestens ausgebil-deten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgabe gut, zuverlässig und effizient erledigt. Wir werden uns um die Nachwuchsgewinnung kümmern. Der öffentliche Dienst muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen attraktiv sein, da-mit der Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Tarifabschlüsse (TVöD) wollen wir grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen. Das Bundespersonalvertretungsrecht wird novelliert. Wir wollen Arbeitszeitkontenmodelle im öffentlichen Dienst einführen, die einen plan-baren Überstunden- und Mehrarbeitsabbau unter Berücksichtigung besonders belas-teter Bereiche ermöglichen. Der Bund nimmt für seine Beschäftigten, insbesondere auch für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die

126

Page 127: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wohnungsfürsorge verstärkt wahr. Dazu soll der Wohnungsbestand der Bundesanstalt 5958 5959 5960 5961 5962 5963 5964 5965 5966 5967 5968 5969 5970 5971 5972 5973 5974 5975 5976 5977 5978 5979 5980 5981 5982 5983 5984 5985 5986 5987 5988 5989 5990 5991 5992 5993 5994 5995 5996 5997 5998 5999 6000 6001 6002 6003 6004 6005 6006 6007

für Immobilienaufgaben genutzt und weiterentwickelt werden. Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zen-trum. Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-West-falen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („Bonn-Ver-trag“) schließen. Digitale Verwaltung Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das per-sönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt wer-den (Digital First). Wir wollen ein digitales „Bürgerportal“ für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen schaffen, indem wir zentrale und dezentrale Verwaltungsportale miteinander vernet-zen. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten grundsätzlich nur einmal angeben müssen. Mit ihrer Zustimmung sollen bestimmte zur Verfügung gestellte Da-ten unter den Behörden weitergegeben werden. Wir wollen damit auch erreichen, dass berechtigte Leistungsansprüche, wie z. B. das Kindergeld nach der Meldung einer Ge-burt, künftig antragslos und proaktiv gewährt werden können. Dabei sorgen wir für si-chere Kommunikationswege, sowie vollständige Transparenz und Kontrolle der Bür-gerinnen und Bürger über ihre Daten. Wir stehen zu unseren Verpflichtungen aus dem internationalen Open Government Partnership. Im Bereich Open Data wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung internationaler Vorreiter wird. Die entsprechende Veröffentlichung von Daten soll ent-sprechend dem Prinzip „Open by default“ Teil des täglichen Verwaltungshandelns wer-den. Der digitale Wandel der öffentlichen Verwaltung wird auch in der Aus- und Fort-bildung und der Organisationsentwicklung vorangetrieben. Datenschutz Bei der Plattformregulierung soll ein sektorspezifischer Ansatz verfolgt werden. Die Mitte 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wollen wir intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit und Effektivität überprüfen. Wir wollen eine sichere, mobile, digitale Authentifizierung. Wir wollen die Arbeit der Stiftung Datenschutz fördern. Die Frage, ob und wie ein Eigentum an Daten ausgestaltet sein kann, müssen wir zügig angehen. Wir wollen die Öffnungsklausel in Artikel 88 der EU-Datenschutz-Grundverordnung nutzen und prüfen die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber schafft. Zivil- und Katastrophenschutz Wir wollen den Zivil- und Katastrophenschutz sachgemäß und den heutigen Anforde-rungen entsprechend strukturieren und ausstatten.

127

Page 128: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Einen wichtigen Beitrag für unser funktionierendes Hilfeleistungssystem für Katastro-6008 6009 6010 6011 6012 6013 6014 6015 6016 6017 6018 6019 6020 6021 6022 6023 6024 6025 6026 6027 6028 6029 6030 6031 6032 6033 6034 6035 6036 6037 6038 6039 6040 6041 6042 6043 6044 6045 6046 6047 6048 6049 6050 6051 6052 6053 6054 6055 6056 6057 6058

phen leisten die vielen ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Feu-erwehren, den Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW). Wir wollen das ehrenamtliche Engagement nachhaltig stärken. Wir wollen die Arbeit der 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW durch einen weiteren Ausbau des hauptamtlichen Personals unterstützen – auch beim Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (BBK) – und entlasten sowie weiter darin fortfahren, den Investitionsstau bei der Fahrzeugbeschaffung und den Liegenschaften des THW ab-zubauen. Der Bund wird seiner Verpflichtung im Rahmen des ergänzenden Katastro-phenschutzes gerecht werden. Um Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtlich Tätige zu erhöhen und die Nachwuchsgewinnung zu stärken, wollen wir bei öffentlichen wie privaten Arbeitge-bern dafür werben, bei gleicher Qualifizierung ehrenamtlich Tätige (z. B. aktive Mitglie-der Freiwilliger Feuerwehren oder des THW) bevorzugt einzustellen. 3. Modernes Recht für eine moderne Gesellschaft Eine moderne Gesellschaft braucht modernes Recht. Opferschutz Wir werden den Opferschutz weiter stärken. Die Empfehlungen des Opferbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags auf dem Breitscheidplatz werden wir zügig umsetzen, die Erfahrungen nach den Morden und Sprengstoffanschlägen der Terrorgruppe NSU berücksichtigen und zentrale Strukturen auf Bundesebene schaf-fen. Dazu werden wir innerhalb der Bundesregierung als dauerhafte Struktur eine/n ständige/n Opferbeauftragte/n einrichten, um Opfern sofort einen direkten Ansprech-partner an die Seite zu stellen. Wir werden die Opferentschädigung neu regeln, erhöhen die Härteleistungen des Bun-des signifikant und stellen die für die Betreuung der Opfer und Abwicklung der Hilfe-leistungen erforderlichen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung. Mit einer Informations-Kampagne werden wir die Angebote der Opferhilfe und des Op-ferschutzes in der Öffentlichkeit bekannter machen. Wir werden alles Notwendige tun, um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie mög-lichst zu verhindern und entschieden zu bekämpfen. Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden" sind dabei ein wichtiges Element. Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cybergroomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen. Die Befugnis der Bewährungshelferinnen und -helfer sowie Führungsaufsichtsstellen, zur Gefahrenabwehr in Eilfällen unmittelbar die zuständigen Behörden zu informieren, wird im Gesetz unmissverständlich klargestellt. Zudem wird eine eindeutige und um-fassende gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Polizei und anderen Ver-waltungsbehörden im Rahmen runder Tische geschaffen. Wir prüfen, wie kindliche Zeuginnen und Zeugen in Verfahren wegen sexuellen Miss-brauchs außerhalb des Gerichtssaals durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden vernommen und diese Vernehmung in den Sitzungssaal übertragen werden kann.

128

Page 129: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Schutzlücken des § 201a Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich bloßstellender Bild-6059 6060 6061 6062 6063 6064 6065 6066 6067 6068 6069 6070 6071 6072 6073 6074 6075 6076 6077 6078 6079 6080 6081 6082 6083 6084 6085 6086 6087 6088 6089 6090 6091 6092 6093 6094 6095 6096 6097 6098 6099 6100 6101 6102 6103 6104 6105 6106 6107 6108 6109

aufnahmen (Herstellung und Verbreitung) von verstorbenen Personen werden wir schließen. Wir erweitern den veralteten Schriftenbegriff in § 11 Abs. 3 StGB hin zu ei-nem modernen Medienbegriff. Rechtsfolgen der Digitalisierung Wir setzen uns für eine europäische Harmonisierung der Regelungen über die grenz-überschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften („Sitzverlegungs-Richtlinie“) und die Europäische Privatgesellschaft (SPE) unter Wahrung der Rechte der Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung, der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein. Bei Onlineregistrierungen von Gesellschaften setzen wir uns – auch auf europäischer Ebene – für effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen ein, um die Richtigkeit der Eintragungen und den Vertrauensschutz öffentlicher Register zu gewährleisten; einfache Online-Anmeldungen lehnen wir ab. Wir werden das Personengesellschaftsrecht reformieren und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens anpassen; wir werden eine Experten-kommission einsetzen, die gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform er-arbeitet. Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des Minderhei-tenschutzes und der Rechtssicherheit Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen. Ferner werden wir das langwierige und teure Spruchverfahren unter besonderer Be-rücksichtigung der Interessen von Minderheitsaktionärinnen und -aktionären sowie Kleinanlegerinnen und -anlegern evaluieren. Wir prüfen, ob zur Erleichterung von For-schungskooperationen eine neue Rechtsform für diese Art der Zusammenarbeit ein-geführt werden sollte. Wir werden die Vererbbarkeit des digitalen Eigentums (z. B. Nutzer Accounts, Daten-bestände) rechtssicher gesetzlich regeln. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Bekämp-fung von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen in sozialen Netzwerken. Wir werden auch weiterhin den Schutz der Meinungsfreiheit sowie der Persönlichkeits-rechte der Opfer von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen sicherstellen. Die Berichte, zu denen die Plattformbetreiber verpflichtet sind, werden wir sorgfältig aus-werten und zum Anlass nehmen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln. Wir werden das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen auf den Prüfstand stellen mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für innovative Geschäftsmodelle zu verbes-sern. Kleine und mittelständische Unternehmen, die Vertragsbedingungen ihres Ver-tragspartners aufgrund der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse faktisch akzeptieren müssen, sollen im bisherigen Umfang durch das AGB-Recht geschützt bleiben. Sozi-alen Netzwerken kommt eine immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft zu, sie behalten sich aber einseitig alle Rechte und Nutzungseinschränkungen vor. Wir wollen die vertraglichen Rechte der Nutzer stärken, z. B. gegen unberechtigte Lö-schungen und Sperrungen. Im Insolvenzrecht werden wir den Grundsatz der Gleich-behandlung aller Gläubiger ohne Einschränkung bewahren. Wir werden gesetzliche

129

Page 130: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und -ausübung von Insolvenzverwalte-6110 6111 6112 6113 6114 6115 6116 6117 6118 6119 6120 6121 6122 6123 6124 6125 6126 6127 6128 6129 6130 6131 6132 6133 6134 6135 6136 6137 6138 6139 6140 6141 6142 6143 6144 6145 6146 6147 6148 6149 6150 6151 6152 6153 6154 6155 6156 6157 6158 6159 6160

rinnen und Insolvenzverwaltern sowie Sachwalterinnen und Sachwaltern regeln, um im Interesse der Verfahrensbeteiligten eine qualifizierte und zuverlässige Wahrneh-mung der Aufgaben sowie effektive Aufsicht zu gewährleisten. Zudem werden wir die Digitalisierung des Insolvenzverfahrens konsequent vorantreiben. Zur Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland wollen wir die Rechte des Lizenznehmers im Insolvenzfall des Lizenzgebers besser schützen. Wir werden die Insolvenzantragspflichten im Lichte der europäischen Vorgaben zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen bei Naturkatastrophen reformieren. Urheberrecht Im Urheberrecht unterstützen wir nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verleger-beteiligung bei den Verwertungsgesellschaften und stärken die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition. Wir werden die Rechtspo-sition der Urheberinnen und Urheber stärken und uns hierbei für einen gerechten In-teressenausgleich zwischen Kreativen und den Unternehmen der Kulturwirtschaft, Plattformen und Nutzern einsetzen. Zudem wollen wir die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessern, die sich an der öffentlichen Zugänglichma-chung von Werken beteiligen. Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um. Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemes-sene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird. Wo immer möglich soll die Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben werden. Wir streben an, das gegenwärtig zeitaufwändige Schiedsstellenverfahren in einen schnelleren Ent-scheidungsprozess zu überführen. Wir greifen den Wunsch des Deutschen Bundestages auf und werden einen struktu-rierten Dialog führen, wie möglichst rasch innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zu-gang zu wissenschaftlichen Publikationen im Interesse aller Beteiligten – der Autorin-nen und Autoren, der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft und der nutzenden Wis-senschaft – über eine Lizenzierungsplattform praktisch verbessert werden kann. Familien- und Abstammungsrecht Im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Ver-änderungen in der Gesellschaft werden wir Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht prü-fen. Wir werden unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben prüfen, ob sich das anwendbare Recht insbesondere im Bereich des Familienrechts stärker nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten bestimmen sollte. Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erzie-hungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben. Dies wollen wir bei Umgang und Unterhalt stärker berücksichtigen, wenn die Eltern sich einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen. Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen. Wir

130

Page 131: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

prüfen, inwieweit Unterhaltsbedarf und Selbstbehalt verbindlich geregelt werden könn-6161 6162 6163 6164 6165 6166 6167 6168 6169 6170 6171 6172 6173 6174 6175 6176 6177 6178 6179 6180 6181 6182 6183 6184 6185 6186 6187 6188 6189 6190 6191 6192 6193 6194 6195 6196 6197 6198 6199 6200 6201 6202 6203 6204 6205 6206 6207 6208 6209 6210 6211

ten. Wir befürworten Fortbildungen für Richterinnen und Richter insbesondere an Famili-engerichten und streben verbindliche Regelungen in Abstimmung mit den Ländern an. Wir wollen Ehepartnern ermöglichen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen, ohne dass es hierfür der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers oder der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedarf. Betreuungsrecht und Selbstbestimmung Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtli-cher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffe-nen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine ange-messene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeit-nah Sorge tragen. Gleichberechtigung und Vielfalt Wir werden die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen, die sich durch die Öff-nung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ergeben, zügig vornehmen. Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Die Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist für die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland unverzichtbar. Wir wollen die Bundesstiftung daher weiterhin über eine institutionelle Förderung in ihrer Aufgaben-wahrnehmung absichern. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden. 4. Prävention Wir betonen die Bedeutung der sozialwissenschaftlichen und kriminologischen Sicher-heitsforschung, u. a. die hohe Relevanz von Dunkelfeldstudien und anderer empiri-scher Forschung z. B. zu Organisierter Kriminalität, und wollen diese wissenschaftli-chen Bereiche beim Bundeskriminalamt und in der wissenschaftlichen Forschung durch Universitäten und Dritte stärken. Wir treten für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik ein. Wir wollen, dass kriminologische Evidenzen sowohl bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen als auch bei deren Eva-luation berücksichtigt werden. Wir unterstützen das unabhängige Deutsche Forum für Kriminalprävention. Um ein Gesamtbild der langfristigen Kriminalitätsentwicklung zu bekommen, streben wir eine zügige Aktualisierung des Periodischen Sicherheitsbe-richts an. Um die Aussagekraft der Strafrechtspflegestatistiken zu erhöhen, werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Strafrechtspflegestatistikgesetz schaffen. Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken sollen langfristig zu einer Verlaufsstatistik zusammengeführt werden. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.

131

Page 132: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

6212 6213 6214 6215 6216 6217 6218 6219 6220 6221 6222 6223 6224 6225 6226 6227 6228 6229 6230 6231 6232 6233 6234 6235 6236 6237 6238 6239 6240 6241 6242 6243 6244 6245 6246 6247 6248 6249 6250 6251 6252 6253 6254 6255 6256 6257 6258 6259 6260 6261 6262

Gerade im weiter wachsenden Bereich des islamistischen Extremismus und Terroris-mus wollen wir Prävention und Deradikalisierung weiter stärken, national und auf EU-Ebene. Wir werden den radikalen Islam in Deutschland zurückdrängen. Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen. Radikalisierte Moscheen werden wir be-obachten und gegebenenfalls schließen. Hierzu werden wir die Praxis zwischen Bund und Ländern abstimmen. Wir stellen sicher, dass öffentliche Gelder des Bundes nicht an Einrichtungen und Ini-tiativen vergeben werden, die verfassungsfeindliche Tendenzen aufweisen. Wir werden die Deutsche Islam Konferenz fortsetzen. Die in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vorgese-henen Staatsleistungen werden angepasst. Wir bekennen uns weiterhin zur besonderen Verpflichtung gegenüber den Deutschen in Mittelosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler und Spätaussiedler zu uns kamen oder als deutsche Minderheiten in den Herkunftsgebie-ten leben. Wir wollen die nationalen Minderheiten in Deutschland und die deutschen Minderheiten in Dänemark, in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion weiter fördern. Wir wollen die Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen, der Aussiedler und der deutschen Minderheiten unter ihrer Einbeziehung – gegebenenfalls auch strukturell – weiterentwickeln. 5. Verbraucherschutz Die Bundesregierung wird zur leichteren und schnelleren Auffindbarkeit von Verbrau-cherinformation und -beratung ein einheitliches bundesweites Portal Verbraucherlotse anbieten. Mit bestehenden Einrichtungen und Behörden wird kooperiert. Gemeinsam mit Bundesländern und ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren wollen wir die Unterstützungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher in ländlichen Räumen ausbauen und verbessern. Zudem werden wir die Initiative des „aufsuchen-den Verbraucherschutzes“ im Rahmen des Projekts soziale Stadt weiterentwickeln. Die Grundversorger von Strom, Gas, Wärme und Wasser werden verpflichtet, säumi-gen Kundinnen und Kunden eine Versorgung auf Basis von Vorauszahlungen anzu-bieten, wenn die Kundin oder der Kunde Ratenzahlungen auf Altschulden leistet oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Wir werden die Verbraucherrechte bei ambulanten Pflegeverträgen stärken. Wir wollen eine bessere Kooperation von Unabhängiger Patientenberatung, Verbraucherzentra-len und Stiftung Warentest. Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten müssen angemessen, nachvoll-ziehbar und objektiv überprüfbar sein. Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzauf-sicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundes-anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen,

132

Page 133: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung 6263 6264 6265 6266 6267 6268 6269 6270 6271 6272 6273 6274 6275 6276 6277 6278 6279 6280 6281 6282 6283 6284 6285 6286 6287 6288 6289 6290 6291 6292 6293 6294 6295 6296 6297 6298 6299 6300 6301 6302 6303 6304 6305 6306 6307 6308 6309 6310 6311 6312 6313

der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden. Wir wollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Algorithmen- und KI-basierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfbar machen, insbe-sondere im Hinblick auf mögliche unzulässige Diskriminierungen, Benachteiligungen und Betrügereien. Wir werden Mechanismen entwickeln, um bei bedenklichen Ent-wicklungen tätig werden zu können. Dynamische Preisbildung muss Verbraucherinnen und Verbrauchern nach klaren Re-geln transparent dargestellt werden. Wir wollen Anbieter digitaler Kommunikationssysteme mit hohem Verbreitungsgrad dazu verpflichten, den verlustfreien Wechsel in andere Systeme zu ermöglichen. Anbieter des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs werden dazu verpflichtet, eine Schnittstelle für Portale bereitzustellen, die Information und Buchung integrierter Mo-bilität (wie z. B. Tickets) deutschlandweit ermöglicht. Diese soll auch anderen Anbie-tern offenstehen. Wir werden das Produktsicherheitsrecht novellieren, um die IT-Sicherheit in verbrau-chernahen Produkten zu erhöhen. Dazu werden wir u. a. das Produkthaftungsrecht anpassen, Mindeststandards vorschreiben und die Einführung einer gewährleistungs-ähnlichen Herstellerhaftung prüfen. Darüber hinaus werden wir ein europaweit gültiges IT-Sicherheits-Gütesiegel etablieren. Auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen wollen wir die Transparenz hinsichtlich ihrer Bewertungssysteme, der Gewichtung ihrer Ergebnisse, der Provisio-nen und Marktabdeckung sowie der Zusammenhänge zwischen Portalen und wirt-schaftlichen Verflechtungen erhöhen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bes-ser vor gefälschten Bewertungen, Datenmissbrauch und elementaren Risiken abgesi-chert werden. Vermittlungsplattformen sollen den Nutzerinnen und Nutzern gegenüber transparent machen müssen, ob Angebote privat oder gewerblich sind. Die Verbraucherzentralen werden mit der Fortsetzung der Bereitstellung von Material-kompassen in den Bereichen Verbraucherschutz, Verbraucherbildung, digitale Kom-petenzen und nachhaltiger Konsum für die Bildungscloud beauftragt. Die Arbeit des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen wird fortgesetzt, um rele-vante und praxisnahe Politikberatung sowie Impulse für die Verbraucherpolitik zu ge-währleisten. Wir wollen den Verbraucherschutz auch in der digitalen Welt sicherstellen. Gleiches Recht für alle muss durch Netzneutralität und diskriminierungsfreien Netzzugang ge-währleistet werden. 6. Sport Wir wissen um die überragende Bedeutung des Sports gerade für die Integration, die Inklusion und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der Sport erhält auf-grund seiner gesellschaftlichen Kraft auch in Zukunft unsere Unterstützung, sowohl im Breiten- wie auch im Leistungssport.

133

Page 134: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

6314 6315 6316 6317 6318 6319 6320 6321 6322 6323 6324 6325 6326 6327 6328 6329 6330 6331 6332 6333 6334 6335 6336 6337 6338 6339 6340 6341 6342 6343 6344 6345 6346 6347 6348 6349 6350 6351 6352

Die beschlossene Reform zur Förderung des Leistungssports werden wir im Dialog mit allen Beteiligten umsetzen und wollen dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen. Die För-derung und die Absicherung der Bedürfnisse der Athletinnen und Athleten, insbeson-dere im Hinblick auf die Altersversorgung und die Duale Karriere, sollten dabei beson-ders im Mittelpunkt stehen. Der Aufbau und die Umsetzung einer langfristig angelegten Strategie für Sportgroß-veranstaltungen, insbesondere olympische und paralympische Spiele sowie Universi-aden, wird die Spitzensportreform begleiten. Hierfür wollen wir übergeordnete Leitli-nien entwickeln. Darüber hinaus werden wir dem Modernisierungs- und Sanierungs-stau in der Infrastruktur der Sportanlagen, die dem Spitzensport dienen, entgegenwir-ken. Insbesondere wollen wir uns stärker an den Unterhaltskosten der Spitzensport-anlagen, die in kommunaler Trägerschaft liegen, beteiligen. Zugleich setzen wir uns für eine insgesamt moderne und bedarfsgerechte Sportstät-teninfrastruktur in Deutschland ein. Die effektive Bekämpfung von Doping im Sport ist die Grundlage für die Zukunft und den Erfolg des Sports. Die wichtige Arbeit der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) wollen wir weiterhin unterstützen und fördern, sowohl von öffentlicher Seite als auch vom Sport selbst. Wir sind uns darin einig, Gewalt jeglicher Art bei und im Umfeld von Sportereignissen zu verurteilen und zu verfolgen. Der Bund wird sich in diesem Zusammenhang mit den Sportverbänden, den Ländern und anderen Akteuren für eine zielgerichtete Präventi-onsarbeit einsetzen. Die Integrität des Sports und seiner Spitzenorganisationen ist un-abdingbare Voraussetzung für öffentliche Förderung. Darauf werden wir unter Achtung der Autonomie des Sports in seinem Interesse achten. Sport leistet einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, er verbindet Menschen mit und ohne Behinderung und trägt dazu bei, Barrieren und Vorurteile abzubauen. Bei jeder von Deutschland unterstützten Bewerbung um Austragung olympischer und paralympischer Spiele sowie anderer internationaler Sportveranstaltungen soll der pa-ralympische Sport gleichberechtigt berücksichtigt und gefördert werden. Neben der wichtigen Aufgabe des Breitensports werden wir die beschlossene Reform der Förderung des Leistungssports mit allen Beteiligten umsetzen und wollen dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen.

134

Page 135: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

XI. Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen 6353 6354 6355 6356 6357 6358 6359 6360 6361 6362 6363 6364 6365 6366 6367 6368 6369 6370 6371 6372 6373 6374 6375 6376 6377 6378 6379 6380 6381 6382 6383 6384 6385 6386 6387 6388 6389 6390 6391 6392 6393 6394 6395 6396 6397 6398 6399 6400 6401 6402

1. Umwelt und Klima Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren. Eine sau-bere Umwelt und der Schutz der Biodiversität sind unser Ziel. Dafür werden wir das Prinzip der Nachhaltigkeit umfassend beachten und wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Artenschwund zu stoppen, die Landnutzung umweltgerechter zu gestalten, Wasser und Böden besser zu schützen, die Luft sauberer zu halten und unsere Res-sourcen im Kreislauf zu führen. Wir stehen für eine Umwelt- und Klimapolitik, die die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwor-tung erfolgreich verbindet. Wir treten für eine effiziente, technologieoffene und innova-tionsfördernde Umweltpolitik ein, die wir gemeinsam mit den gesellschaftlichen Part-nern gestalten. EU-Recht setzen wir 1:1 um. Wir werden zeigen, dass anspruchsvoller Klimaschutz, wirtschaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich erfolgreich vereinbar sind. Mit dem weiteren Ausbau der Erneuer-baren Energien und dem bereits weit fortgeschrittenen Ausstieg aus der Kernenergie haben wir wichtige Grundlagen für die Zukunft gelegt. Wir werden nun ein neues inte-griertes Energiesystem schaffen aus Erneuerbaren, Energieeffizienz, einem beschleu-nigten Ausbau der Stromnetze, einer schrittweisen Reduzierung der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern und einer forcierten Nutzung der Digitalisierung. Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sind die Eckpfei-ler dieser Energiepolitik. Die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschafts-standortes ist Grundbedingung einer erfolgreichen Energiewende und dafür, dass sie auch international zum Erfolgsmodell wird. Umwelt Umweltschutz ist Teil einer umfassenden Nachhaltigkeitspolitik. Die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßstab des Regierungshandelns. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir kontinuierlich und ambitioniert weiterentwickeln. Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das „Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum“ weiter stärken. Wir werden auf die Stärkung der ökologischen Standards in der EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken. Um der Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden, soll die Bun-desregierung ihr „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ umsetzen und weiterentwi-ckeln. Wir werden alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspolitischen Leitlinien und dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer stetigen Überprüfung unterziehen. Internationaler und europäischer Umweltschutz Die globalen Umweltbedrohungen brauchen eine starke internationale Umweltpolitik. Deshalb werden wir uns – in besonderer und enger Zusammenarbeit mit Frankreich – für eine Stärkung der internationalen Umweltinstitutionen einsetzen. Wir wollen die Mit-

135

Page 136: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

tel für die internationale Umweltpolitik aufstocken. Wir setzen uns gegen den fort-6403 6404 6405 6406 6407 6408 6409 6410 6411 6412 6413 6414 6415 6416 6417 6418 6419 6420 6421 6422 6423 6424 6425 6426 6427 6428 6429 6430 6431 6432 6433 6434 6435 6436 6437 6438 6439 6440 6441 6442 6443 6444 6445 6446 6447 6448 6449 6450

schreitenden Verlust an biologischer Vielfalt, die Zerstörung von Wäldern und den zu-nehmenden Verlust an fruchtbaren Böden ein. Unser Engagement im internationalen Artenschutz und gegen die Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel werden wir aus-weiten. Sauberes Wasser ist die wichtigste Lebensgrundlage aller Menschen. Zur Kri-senprävention und Bekämpfung der Fluchtursachen wollen wir insbesondere in Afrika in einer gemeinsamen Initiative mit der deutschen Wasserwirtschaft Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Wasser auf lokaler Ebene ermöglichen. Wir werden die EU-Präsidentschaft im Jahr 2020 nutzen, um das Ambitionsniveau des europäischen Umweltschutzes weiter zu steigern. Dabei bekennen wir uns zum euro-päischen Vorsorgeprinzip. Wir wollen Europa auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaften voranbringen. Internationaler Meeresschutz Wir werden der übermäßigen Nutzung der Ozeane entgegenwirken und den Schutz der Meere insbesondere vor Vermüllung verbessern. Wir setzen uns für ein Schutzge-bietsnetz für Hochseegebiete und für ein internationales Durchführungsübereinkom-men zum Schutz der biologischen Vielfalt im Bereich der Hohen See ein und unter-stützen die Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis. Um Nord- und Ost-see besser zu schützen, werden wir ein wirksames Management der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten in Kraft setzen und uns für wirksame Fischereiregelungen auf EU-Ebene sowie eine bessere Förderung ökosystemgerechter Fangtechniken und -methoden einsetzen. Für einen umweltverträglichen Tiefseebergbau sollen internatio-nale Regeln entwickelt werden. Hochwasserschutz, Gewässerschutz Wir werden das Nationale Hochwasserschutzprogramm umsetzen und stärken es, in-dem wir es über die derzeit vorgesehenen zehn Jahre hinaus dauerhaft ausstatten. Zudem werden wir dieses Programm zum vorbeugenden Hochwasserschutz aus-bauen und den Küstenschutz sicherstellen. Die Interessen der Flächeneigentümer werden wir wie bisher berücksichtigen. Wir werden für einen verbesserten Hochwasserschutz bis 2021 länderübergreifende Raumordnungspläne zum Schutz der Menschen und Umwelt entlang unserer Gewäs-ser entwickeln. Im Dialog mit der Landwirtschaft werden wir auf eine gewässerschonende Bewirtschaf-tung hinwirken. Die Abwasserabgabenregelung wollen wir mit dem Ziel der Reduzie-rung von Gewässerverunreinigungen weiter entwickeln. Wir wollen mit einer Öffent-lichkeitskampagne auf die Gefahren einer falschen Entsorgung von Arzneimitteln über das Abwasser hinweisen, auf eine sachgerechte Handhabe abzielen und damit insbe-sondere den Schutz unserer Wasserressourcen vor Chemikalieneinträgen verbes-sern. Wir wollen die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel fortentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.

136

Page 137: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Schutz der biologischen Vielfalt 6451 6452 6453 6454 6455 6456 6457 6458 6459 6460 6461 6462 6463 6464 6465 6466 6467 6468 6469 6470 6471 6472 6473 6474 6475 6476 6477 6478 6479 6480 6481 6482 6483 6484 6485 6486 6487 6488 6489 6490 6491 6492 6493 6494 6495 6496 6497 6498 6499 6500

Den Schutz der biologischen Vielfalt werden wir als Querschnittsaufgabe zu einem starken Pfeiler unserer Umweltpolitik machen. Dazu wollen wir die Umsetzung der Na-tionalen Strategie zur biologischen Vielfalt forcieren. Das erfolgreiche Programm „Nationales Naturerbe“ werden wir mit einer vierten Tran-che über 30 000 Hektar, darunter 20 000 Hektar von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, fortsetzen. Wir wollen das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ fortführen und werden die Mittel für „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ erhöhen. In Zusammenarbeit mit den Ländern werden wir einen Aktionsplan Schutzgebiete erstellen. Wir werden einen „Wildnisfonds“ zur Verfügung stellen mit dem Ziel, die Länder bei der Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels Wildnis zu unterstützen. Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ werden wir weiter umsetzen. Wir wollen eine Moorschutzstrategie erar-beiten und die ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Zur Er-höhung der Arten- und Biotopvielfalt in den Städten wollen wir einen Masterplan zur Umsetzung des Weißbuchs „Grün in der Stadt“ entwickeln und umsetzen. Wir werden das Insektensterben umfassend bekämpfen. Mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wollen wir die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Wir wol-len ein wissenschaftliches Monitoringzentrum zur Biodiversität unter Einbeziehung des Bundesumwelt- sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums aufbauen. Wir werden uns in der EU für mehr Mittel für den Naturschutz, die sich am Bedarf von Natura 2000 orientieren, und einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds einsetzen. Wir initiieren einen Dialog zwischen Landwirten, Jägern, Fischern, den Naturschutz-verbänden und der Wissenschaft, um den Schutz der heimischen Flora und Fauna vor sich zunehmend ausbreitenden nicht-heimischen Tier- und Pflanzenarten zu verbes-sern. Unser Ziel ist, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist, sind entstandene Beeinträchtigungen wieder auszugleichen, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf Dauer zu sichern. Wir wollen eine Bun-deskompensationsverordnung mit einem vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Maß-nahmen schaffen, damit Genehmigungsbehörden Spielraum erhalten, auch bei der Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die Flächeninan-spruchnahme möglichst gering zu halten. Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft haben große Potenziale für den Klimaschutz und die Bewahrung der Biodiversität. Schutzmaßnahmen wollen wir deshalb verstärkt in Zusammenarbeit mit diesen Sektoren voranbringen und die vorhandenen Instrumente verstärkt nutzen. Wir wollen international Schutz, Erhaltung und Wiederaufbau von Wäldern und die Finanzierung dafür voranbringen. Kreislaufwirtschaft Wir stehen für eine Weiterentwicklung des erfolgreichen deutschen Modells der Kreis-laufwirtschaft. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwor-tung sollen dabei auch künftig die Leitplanken sein. Wir wollen, auch im Rahmen des

137

Page 138: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

europäischen Kreislaufwirtschaftspakets und der weiteren Arbeiten an der europäi-6501 6502 6503 6504 6505 6506 6507 6508 6509 6510 6511 6512 6513 6514 6515 6516 6517 6518 6519 6520 6521 6522 6523 6524 6525 6526 6527 6528 6529 6530 6531 6532 6533 6534 6535 6536 6537 6538 6539 6540 6541 6542 6543 6544 6545 6546 6547 6548 6549 6550

schen Plastikstrategie, Abfallvermeidung und Recycling stärken, die Einsatzmöglich-keiten für recycelte Materialien verbessern und entsprechende Anreize sowie mögliche gesetzliche Pflichten prüfen. Daneben wollen wir die Produktverantwortung weiterent-wickeln, d.h. Hersteller müssen Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwend-barkeit stärker berücksichtigen. Wir werden die Recyclingpotenziale weiterer relevanter Abfallströme wie Altholz, Alt-textilien oder Altreifen evaluieren und verstärkt nutzen. Bei der Einweg-Mehrweg-Dis-kussion setzen wir auf Wissenschaftlichkeit und den größten ökologischen Nutzen. Deshalb werden wir für Ökobilanzen als Entscheidungsgrundlage zügig die einheitli-che Methodik weiterentwickeln. Wir werden eine „Nationale Forschungs- und Innova-tionsstrategie für Ressourcenschutztechnologie“ gemeinsam mit der Wirtschaft erar-beiten. Wir wollen den Bodenschutz in der Praxis voranbringen und einen bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Rahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle schaffen. Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz muss ein hohes Schutz-niveau für Mensch, Boden und Grundwasser gewährleisten, gleichzeitig aber praxis-tauglich und kosteneffizient ausgestaltet sein sowie Entsorgungsengpässe vermeiden. Wir wollen den Ländern bei entsprechenden Änderungsanträgen des Bunderates mit der Aufnahme einer Öffnungsklausel die Möglichkeit einräumen, bereits bestehende und bewährte länderspezifische Regelungen bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen gesetzlich abzusichern. Luftreinhaltung Wir werden die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zügig verabschieden und damit an den Stand der Technik anpassen. Umwelt und Gesundheit Wir werden auch aus Wettbewerbsgründen auf EU-Ebene dafür eintreten, dass Er-zeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und freisetzen können, im Rahmen der bestehenden Chemikalienverordnung REACH geregelt werden, wenn sie nicht in der EU hergestellt werden. Eine geeignete und bewährte Maßnahme zur Regelung von Stoffen in Erzeugnissen ist das REACH-Beschränkungsver-fahren. Die Regulierung dieser Erzeugnisse soll beschleunigt und erleichtert werden. Regelungs-lücken, die europäische Unternehmen benachteiligen, sollen bei künftigen Anpassun-gen der bestehenden REACH-Vorschriften geschlossen werden. Wir wollen das ressortübergreifende „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit“ wei-terentwickeln, um den Schutz der Menschen vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken weiter zu verbessern. Wir wollen zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit vor ionisierender Strahlung das Strahlenschutzgesetz 2017 auf der Verordnungsebene konkretisieren. Im Bundes-amt für Strahlenschutz wollen wir ein Kompetenzzentrum „Strahlenschutz und Strom-netze“ einrichten. Wir wollen den Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Di-gitalisierung, insbesondere auch bei dem Aufbau des zukünftigen Mobilfunkstandards, sicherstellen.

138

Page 139: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Atompolitik 6551 6552 6553 6554 6555 6556 6557 6558 6559 6560 6561 6562 6563 6564 6565 6566 6567 6568 6569 6570 6571 6572 6573 6574 6575 6576 6577 6578 6579 6580 6581 6582 6583 6584 6585 6586 6587 6588 6589 6590 6591 6592 6593 6594 6595 6596 6597 6598 6599

Wir werden den beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis Ende 2022 zielgerichtet vorantreiben. Auch für den verbleibenden Nutzungszeitraum bleibt bestmögliche Sicherheit das oberste Gebot und muss von den Betreibern jederzeit gewährleistet werden. Wir wollen ein In-camera-Verfahren im Hauptsacheverfahren einführen, so dass ge-heimhaltungsbedürftige Unterlagen zum Zwecke des Nachweises der Genehmigungs-voraussetzungen in ein verwaltungsgerichtliches Hauptsacheverfahren bei gleichzeiti-ger Wahrung des Geheimschutzes eingeführt werden können. In der EU werden wir uns dafür einsetzen, dass die Zielbestimmungen des EURATOM-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zu-kunft angepasst werden. Wir wollen keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke. Wir wollen eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland umsetzen. Wir stehen für eine zügige Umsetzung bei der Suche nach einem Endlager für hoch-radioaktive Abfälle gemäß Standortauswahlgesetz. An dem gesetzlich festgelegten Ziel, bis 2031 den Standort für ein Endlager festzulegen, halten wir fest. Dafür ist als nächster Schritt die schnellstmögliche Festlegung der übertägigen Erkundungs-stand-orte erforderlich. Die Zugänglichkeit und Veröffentlichung der hierfür benötigten wis-senschaftlichen Daten ist durch die rasche Verabschiedung des Geowissenschaftsda-tengesetzes zu ermöglichen. Ein zügiges Verfahren ist auch im Interesse der Bürge-rinnen und Bürger in den Kommunen, in denen sich derzeit atomare Zwischenlager befinden. Diese dürfen nicht zu faktischen Endlagern werden. Um die sichere Entsorgung der bereits angefallenen erheblichen Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle und einen zügigen Rückbau der Atomkraftwerke zu er-möglichen, wollen wir eine möglichst rasche Fertigstellung und Inbetriebnahme von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wie auch die zuvor erforderliche Produktkontrolle vorantreiben. Für einen zügigen Einlagerungsbe-trieb ist die Errichtung eines Bereitstellungslagers unverzichtbar. Wir wollen deshalb ein solches Bereitstellungslager einrichten und mit den Planungen dafür unverzüglich beginnen. Wir werden ein Konzept zum perspektivischen Erhalt von Fachwissen und -personal für Betrieb, Rückbau und zu Sicherheitsfragen bei Nuklearanlagen sowie für Zwischen- und Endlagerung erarbeiten. Wir wollen, dass Deutschland bei der Reaktorsicherheit in Europa dauerhaft Einfluss ausübt – auch nach dem Ausstieg aus der nationalen Nutzung der Kernenergie. Etliche Nachbarländer nutzen die Kernenergie weiter. Angesichts des alternden Bestands der Atomkraftwerke in Europa wollen wir uns weiterhin für umfassende Sicherheitsüber-prüfungen, ambitionierte verbindliche Sicherheitsziele in der EU und ein System wech-selseitiger Kontrolle bei fortbestehender nationaler Verantwortung für die Sicherheit einsetzen. Wer in Sicherheitsfragen mitreden will, der muss das auch können. Dafür ist der Know-how-Erhalt unverzichtbar.

139

Page 140: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Arbeiten zur Rückholung der Abfälle aus dem Forschungsbergwerk Asse sind mit 6600 6601 6602 6603 6604 6605 6606 6607 6608 6609 6610 6611 6612 6613 6614 6615 6616 6617 6618 6619 6620 6621 6622 6623 6624 6625 6626 6627 6628 6629 6630 6631 6632 6633 6634 6635 6636 6637 6638 6639 6640 6641 6642 6643 6644 6645 6646 6647 6648 6649

hoher Priorität fortzusetzen. Auch die sichere Stilllegung des Endlagers Morsleben muss schnellstmöglich vorangebracht werden. Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtssicher erreichen. Biodiversitätsschutz Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft Alternativen im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln und u. a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln regeln. Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden wir in einem EU-konformen Rah-men verankern. Klima Wir bekennen uns zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klima-schutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren. Deutschland setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Er-derwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitge-hende Treibhausgasneutralität zu erreichen. Wir setzen das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig um und werden Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungs-sicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche und mithilfe einer deutlichen Steigerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Ener-gieeffizienz realisiert werden. Wir stehen weiterhin für eine wissenschaftlich fundierte, technologieoffene und effiziente Klimapolitik. Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbän-den, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die auf Ba-sis des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll: • Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis

2020 so weit wie möglich zu reduzieren, • Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, ein-

schließlich einer umfassenden Folgenabschätzung, • einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung,

einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaft-lichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und

• die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes.

140

Page 141: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Ein zeitlich paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Damit 6650 6651 6652 6653 6654 6655 6656 6657 6658 6659 6660 6661 6662 6663 6664 6665 6666 6667 6668 6669 6670 6671 6672 6673 6674 6675 6676 6677 6678 6679 6680 6681

schaffen wir die Grundlagen dafür, dass die Sektorziele 2030 erreicht werden. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, das die Einhaltung der Klima-schutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umset-zung verabschieden. Der Bund wird sich mit den betroffenen Regionen auch über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 abstimmen. Die Nationale Klimaschutzinitiative wird fortgesetzt. Den EU-Emissionshandel wollen wir als Leitinstrument weiter stärken. Unser Ziel ist ein CO2-Bepreisungssytem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Wir werden die Impulse der gemeinsamen Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22. Januar 2018 aufgreifen und im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft die enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutz-abkommens von 2015 und der Verpflichtungen des „One Planet Summit" von 2017 fortsetzen. Wir gewährleisten die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere energiein-tensiver Industrien, sichern damit unsere integrierten Wertschöpfungsketten und sor-gen für einen umfassenden Schutz vor carbon leakage. Wir bekennen uns zur deutschen Verantwortung für den internationalen Klimaschutz und sorgen für einen weiteren Aufwuchs der internationalen Klimaschutzfinanzierung durch Deutschland im Rahmen der Erhöhung der ODA-Mittel. 2. Raumordnung Bis 2021 werden wir auch die Raumordnungspläne für die Außenwirtschaftszonen in Nord- und Ostsee anpassen, um vor dem Hintergrund der zu erwartenden klimatischen Veränderungen die nachhaltige Nutzung der Meere sicherzustellen.

141

Page 142: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

XII. Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der 6682 6683 6684 6685 6686 6687 6688 6689 6690 6691 6692 6693 6694 6695 6696 6697 6698 6699 6700 6701 6702 6703 6704 6705 6706 6707 6708 6709 6710 6711 6712 6713 6714 6715 6716 6717 6718 6719 6720 6721 6722 6723 6724 6725 6726 6727 6728 6729 6730 6731

Welt Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet und fest in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verankert. Wir setzen uns für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein. Gemeinsam mit unseren Partnern ver-folgen wir einen umfassenden und vernetzten Ansatz. Dabei setzen wir auf Diplomatie, Dialog und Kooperation sowie Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Rahmen bleibt die Bundeswehr – wie im Weißbuch von 2016 dargelegt – ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik. Unsere Politik basiert auf unseren Werten und dient unseren Interessen. In den vergangenen Jahren ist die Welt unberechenbarer und unsicherer geworden – auch für Deutschland und Europa. Internationale Ordnungen und fundamentale Prin-zipien wie Multilateralismus, das Völkerrecht und die universelle Gültigkeit von Men-schenrechten sind unter Druck und drohen zu erodieren. Die Folgen des Klimawan-dels, Risiken von Handelskriegen, Rüstungswettläufen und bewaffneten Konflikten, In-stabilität im Nahen und Mittleren Osten, Fluchtbewegungen, sowie neue aggressive Nationalismen innerhalb und außerhalb Europas fordern uns heraus und wirken bis in unsere Gesellschaften hinein. In dieser Lage ist es die überragende Aufgabe deutscher Politik, auf Regeln basie-rende internationale Kooperationen, Institutionen und Organisationen als Grundlage von Frieden, Sicherheit und Stabilität zu stärken und weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung im Sinne der Agenda 2030, die allen Men-schen ein Leben in Würde und Sicherheit bietet. Wir setzen auf starke Partnerschaften und Allianzen. Dabei steht die Stärkung gemeinsamen europäischen Handelns und der Gestaltungskraft der EU im Mittelpunkt. Europa wird nur dann politisch und wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es seiner Ver-antwortung in der Welt gerecht wird. Europa nutzt heute sein politisches und wirtschaft-liches Potenzial zu wenig und mit zu geringem Selbstbewusstsein. Wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortung, die die Glaubwürdigkeit Europas als Partner in der westlichen Welt erhöht und unsere Position gegenüber aufstrebenden Mächten stärkt. In dieser Lage verfolgt Deutschland zwei zentrale Ziele: Europa muss international eigenständiger und handlungsfähiger werden. Gleichzeitig wollen wir die Bindung an die USA festigen. Wir wollen transatlantisch bleiben und europäischer werden. Wir brauchen eine entschlossene und substanzielle Außen-, Sicherheits-, Entwick-lungs- und Menschenrechtspolitik aus einem Guss. Wir wollen die dafür zur Verfügung stehenden Mittel deutlich stärken, um die immensen internationalen Herausforderun-gen zu bewältigen. Die Zunahme von weltweiten Krisen stellt auch Deutschland vor enorme Herausforde-rungen – sowohl in der Außen- und Verteidigungspolitik wie in der Entwicklungszu-sammenarbeit. Unser Land wird gemeinsam mit unseren Nachbarn in Europa in Zu-kunft mehr eigene Verantwortung für seine Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit über-nehmen müssen. Zugleich werden wir noch mehr als bisher bei gemeinsamen Initiati-ven in den Vereinten Nationen, in der EU oder auch im bilateralen Verhältnis zu ande-

142

Page 143: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

ren Staaten gefordert werden. Humanitäre Hilfe zu leisten bei Krieg, Bürgerkrieg, Hun-6732 6733 6734 6735 6736 6737 6738 6739 6740 6741 6742 6743 6744 6745 6746 6747 6748 6749 6750 6751 6752 6753 6754 6755 6756 6757 6758 6759 6760 6761 6762 6763 6764 6765 6766 6767 6768 6769 6770 6771 6772 6773 6774 6775 6776 6777 6778 6779 6780 6781 6782

ger und Not gehört zu unserem politischen Selbstverständnis. Aber wir verfolgen dabei auch ein umfassendes Konzept für Sicherheit. Wir wissen, dass militärische Mittel zur Abwehr von Gewalt und Terror notwendig sein können. Zugleich wissen wir aber auch, dass für eine Befriedung von Konflikten insbesondere die nachhaltige Schaffung von Lebensperspektiven in den betroffenen Ländern von zen-traler Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für junge Menschen. Deshalb will Deutschland die für diese Aufgaben bereitgestellten Mittel angemessen erhöhen. Im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung ab 2018 bis 2021 wird die Koalition zusätzlich entstehende Haushaltsspielräume prioritär dazu nutzen, neben den Vertei-digungsausgaben zugleich die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswär-tige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ausgehend von der Grundlage des 51. Finanzplans angemessen zu erhöhen im Verhältnis von 1:1 beim Verteidigungshaushalt zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote (Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammen-arbeit). Diese Erhöhungen dienen der Schließung von Fähigkeitslücken der Bundes-wehr und der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich wie auch gleichermaßen der Stärkung der zivilen Instrumente der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen einer umfassenden gemeinsamen Frie-dens- und Sicherheitspolitik. Deutschland wird verbindlich mit dieser Haushaltspolitik und der Koppelung von Verteidigungsausgaben und ODA-quotenfähigen Ausgaben sowohl dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO folgen als auch den inter-nationalen Verpflichtungen zur weiteren Steigerung der ODA-Quote nachkommen, deren beider Absinken bereits 2018 verhindert werden muss. Die weitere (nicht ODA-quotenfähige) angemessene Mittelausstattung des Auswärti-gen Dienstes einschließlich des Konsularwesens, z. B. zum Schutz der Auslandsver-tretungen, zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, sowie für den Aufbau einer einheitlichen Auslands-IT für alle Bundesbehörden, insbe-sondere die diplomatischen Auslandsvertretungen, bleibt davon unberührt. 1. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik Wir wollen eine Europäische Union, die nach innen erfolgreich ist und zugleich in der globalisierten Welt unsere Interessen wahrt und mit unseren Werten überzeugt. Hierzu braucht sie eine kraftvolle gemeinsame Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Ent-wicklungspolitik, die weit intensiver als bisher mit einer Stimme spricht und mit gut ausgestatteten und aufeinander abgestimmten zivilen und militärischen Instrumenten arbeitet. Dafür müssen die außenpolitischen Entscheidungsmechanismen innerhalb der EU fortentwickelt werden. Analog zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im militä-rischen Bereich (PESCO) wollen wir auch im zivilen Bereich eine vergleichbare Struk-tur schaffen und werden hierzu eine Initiative anstoßen. Ebenso notwendig ist auch die Weiterentwicklung der Strukturen der EU-Entwicklungspolitik. Wir werden die Europäische Verteidigungsunion mit Leben füllen. Dabei werden wir die in die PESCO eingebrachten Projekte vorantreiben und das neue Instrument des Europäischen Verteidigungsfonds nutzen. Wir setzen uns für ein angemessen ausge-stattetes Hauptquartier der EU zur Führung der zivilen und militärischen Missionen ein.

143

Page 144: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen, dass die Planungsprozesse innerhalb der EU effizienter abgestimmt und 6783 6784 6785 6786 6787 6788 6789 6790 6791 6792 6793 6794 6795 6796 6797 6798 6799 6800 6801 6802 6803 6804 6805 6806 6807 6808 6809 6810 6811 6812 6813 6814 6815 6816 6817 6818 6819 6820 6821 6822 6823 6824 6825 6826 6827 6828

mit denen der NATO harmonisiert werden. Auch im Rahmen dieser Kooperation bleibt die Bundeswehr eine Parlamentsarmee. Wir werden weitere Schritte auf dem Weg zu einer „Armee der Europäer“ unternehmen. Gemeinsam mit Frankreich werden wir die vereinbarten Projekte des deutsch-franzö-sischen Arbeitsplans („Feuille de Route“) engagiert fortsetzen. Gleiches gilt für die deutsch-niederländische und die deutsch-norwegische Kooperationen, die wir aus-bauen wollen. Damit die Fähigkeits- und Rüstungskooperation innerhalb Europas künftig effizienter wird, wollen wir in Zukunft militärische Fähigkeiten stärker gemeinsam planen, entwi-ckeln, beschaffen und betreiben. Dabei soll ein einheitliches Design auf Basis einheit-licher Fähigkeitsforderungen entwickelt werden und ein Staat die Federführung der Umsetzung des Projektes übernehmen. Ferner soll die Wertschöpfung dort erfolgen, wo die beste unternehmerische und technologische Kompetenz in Industrie und Mit-telstand liegt. Außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Handlungs- und Strategiefähig-keit sicherstellen Angesichts der internationalen Herausforderungen muss Deutschland seine Kapazitä-ten zur strategischen Analyse stärken und seine strategische Kommunikation intensi-vieren. Deshalb wird die Bundesregierung in den Ausbau des außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Sachverstands investieren und bestehende Einrichtungen wie die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), das Deutsche Institut für Entwick-lungspolitik (DIE), die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), die Deut-sche Stiftung Friedensforschung (DSF), das German Institute of Global and Area Stu-dies (GIGA), die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), das Insti-tut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Hamburg (IFSH), die Münchner Si-cherheitskonferenz (MSC), das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOIS) und die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) stärken. Zur Stärkung europäischer Handlungsfähigkeit wollen wir die Idee eines „European Council on Global Responsibilities“ unterstützen, die in EU-Mitgliedstaaten wie Frank-reich und Polen diskutiert wird. Der Council soll als unabhängige Institution Initiativen formulieren, die Europas Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit ermutigen und dazu beitragen, unsere Interessen bei der Gestaltung einer neuen Weltordnung selbstbe-wusster zur Geltung zu bringen. Die Ertüchtigung von Partnern in fragilen Regionen ist ein zentrales Ziel deutscher Sicherheitspolitik. Wir wollen darum den nationalen, von Auswärtigem Amt und Bun-desministerium der Verteidigung verantworteten Mittelansatz ausbauen und auch wei-terhin den Bedarf unserer Partner an Beratung, Ausbildung und Ausstattung abde-cken. Wir setzen uns dafür ein, dass für Ertüchtigungsprojekte im Sicherheitsbereich auf EU-Ebene (CBSD) rasch ein gesondertes Finanzinstrument außerhalb der EU-Entwicklungsfinanzierung eingerichtet wird.

144

Page 145: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

2. Internationale und europäische Bündnisse und Partnerschaften 6829 6830 6831 6832 6833 6834 6835 6836 6837 6838 6839 6840 6841 6842 6843 6844 6845 6846 6847 6848 6849 6850 6851 6852 6853 6854 6855 6856 6857 6858 6859 6860 6861 6862 6863 6864 6865 6866 6867 6868 6869 6870 6871 6872 6873 6874 6875 6876 6877 6878

Vereinte Nationen stärken Die Vereinten Nationen (VN) sind Fundament einer regelbasierten Internationalen Ord-nung. Deutschland will mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen, auch mit Übernahme eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat. Für die Jahre 2019/2020 streben wir einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat an. Für die Zukunft streben wir einen ständigen Sitz der Europäischen Union an. Wir sind bereit, unsere freiwilligen VN-Beiträge strategischer auszurichten und zu er-höhen. Wir werden die Vereinten Nationen weiterhin in der Friedenssicherung enga-giert und verlässlich unterstützen, indem wir insbesondere Hochwertfähigkeiten für Friedensmissionen nach dem Rotationsprinzip bereitstellen. Zudem wollen wir den VN-Standort Bonn auf Grundlage eines neuen Gaststaatsgesetzes stärken. Transatlantische Partnerschaft als Werte- und Interessengemeinschaft festigen Mit den USA und Kanada verbindet uns eine starke Werte- und Interessengemein-schaft. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen in unserer Nachbarschaft und die der Globalisierung bewältigen. Davon lassen wir uns in unseren Beziehungen leiten. Diese bleiben auch wirtschaftlich von herausragender Bedeutung für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit für Deutschland und Europa. Die USA durchlaufen einen tiefgreifenden Wandel, der uns vor große Herausforderun-gen stellt. Darauf werden wir unsere Politik entsprechend ausrichten. Wir wollen darauf mit Dialog und verstärkten Kooperationsangeboten reagieren. Wir setzen uns für einen offenen, intensiven Dialog mit der US-Administration, dem Kongress und Vertretern der US-Bundesstaaten ein und intensivieren unsere Anstrengungen, deutschen und europäischen Positionen in Washington Gehör zu verschaffen. Hierzu gehört eine stär-kere, regelmäßige Präsenz deutscher und europäischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den USA. Um das gegenseitige Verständnis und Vertrauen der kommenden Generationen inei-nander zu festigen, streben wir einen intensiveren Austausch mit der amerikanischen Bevölkerung auch außerhalb der politischen und wirtschaftlichen Zentren der USA an, und wir wollen gezielt Institutionen fördern, die eine Plattform für diesen Dialog bieten. Wir werden das Deutschlandjahr in den USA in den Jahren 2018/2019 nutzen, um den gesellschaftlichen Dialog in aller Breite zu verstärken und die Kontaktmöglichkeiten auszubauen. Wir wollen faire und belastbare Handelsbeziehungen zu den USA. Protektionismus ist nicht der richtige Weg. Deutschland als verlässlicher Partner in NATO, OSZE und Europarat Die NATO bleibt unverzichtbarer Garant und ist Fundament unserer Sicherheit. Deutschland ist und bleibt ein verlässlicher Partner in der Allianz. Wir wollen den europäischen Beitrag zur transatlantischen Partnerschaft stärken und setzen uns für eine engere Zusammenarbeit der NATO und der EU ein. Wir wollen die vereinbarten NATO-Fähigkeitsziele erreichen und Fähigkeitslücken schließen.

145

Page 146: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Deutschland wird auch künftig einen angemessenen Beitrag zum Erhalt der Abschre-6879 6880 6881 6882 6883 6884 6885 6886 6887 6888 6889 6890 6891 6892 6893 6894 6895 6896 6897 6898 6899 6900 6901 6902 6903 6904 6905 6906 6907 6908 6909 6910 6911 6912 6913 6914 6915 6916 6917 6918 6919 6920 6921 6922 6923 6924 6925 6926 6927 6928

ckungs- und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses und zu einer starken europäi-schen Verteidigung leisten. Zugleich bleibt die NATO dialogbereit. Wir begrüßen die Wiederaufnahme von regelmäßigen Konsultationen im Rahmen des NATO-Russland-Rats und werden uns auch künftig dafür einsetzen, dieses Instrument verstärkt zur Vertrauensbildung und Konfliktreduzierung zu nutzen. OSZE Wir bekräftigen die zentrale Rolle der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die gesamteuropäische Sicherheit und Vertrauensbildung und für die Beilegung bewaffneter Konflikte in Europa. Wir setzen uns für eine Stärkung der Sonderbeobachtermission SMM als zentrales Element zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in der Ukraine ein. Europarat Gerade in einer Zeit neuer Herausforderungen wollen wir, dass der Europarat Hüter und Bewahrer elementarer Grund- und Menschenrechte bleibt. Für die effiziente Be-wältigung der Aufgaben benötigt er eine ausreichende finanzielle Grundlage, zu der wir beitragen wollen. Wir wirken daran mit, dass eine klare wertebasierte Arbeit des Europarats stets möglich ist. Die gleichberechtigte Mitarbeit aller Mitglieder ist langfris-tig unser Ziel. 3. Abrüstung und restriktive Rüstungsexportpolitik Rüstungskontrolle und Abrüstung bleiben prioritäre Ziele deutscher Außen- und Si-cherheitspolitik. Wir wollen ein neues konventionelles und nukleares Wettrüsten auf unserem Kontinent vermeiden. Deutschland wird deshalb neue Initiativen für Rüs-tungskontrolle und Abrüstung ergreifen. Wir setzen uns entschlossen für die weltweite verifizierbare Abrüstung von allen Massenvernichtungswaffen ein. Ziel unserer Politik ist eine nuklearwaffenfreie Welt. Wir unterstützen daher regionale Initiativen für Zonen, die frei von Massenvernichtungswaffen sind. Wir setzen auf die Einhaltung und einen stetigen und verantwortlichen Ausbau der Nichtverbreitungs- und Kontrollregime. Im nuklearen Bereich setzen wir uns für die strikte Einhaltung des INF-Vertrages (In-termediate Range Nuclear Forces) ein. Eine vollständige Überprüfbarkeit ist essenzi-ell. Ein russischer Vertragsbruch, für den es begründete Sorgen gibt, hätte erhebliche Auswirkungen, weil derartige Waffen jedes Ziel in Europa erreichen könnten. Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Erfolgreiche Abrüstungsgesprä-che schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa sta-tionierten taktischen Nuklearwaffen. Wir wollen den „Strukturierten Dialog“ der OSZE intensivieren, um Bedrohungsperzep-tionen zu erörtern, Sicherheitskooperation wiederzubeleben und die konventionelle Rüstungskontrolle zu stärken.

146

Page 147: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir setzen uns dafür ein, dass der Einsatz von Explosivwaffen in dicht besiedelten 6929 6930 6931 6932 6933 6934 6935 6936 6937 6938 6939 6940 6941 6942 6943 6944 6945 6946 6947 6948 6949 6950 6951 6952 6953 6954 6955 6956 6957 6958 6959 6960 6961 6962 6963 6964 6965 6966 6967 6968 6969 6970 6971 6972 6973 6974 6975 6976 6977 6978 6979

Gebieten, wie wir ihn mit der grausamen Kriegsführung mit Fassbomben in Syrien er-leben mussten, in aller Deutlichkeit geächtet wird. Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Wir wollen sie weltweit ächten. Deutschland wird auch künftig für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luft-fahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten. Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik Wir schränken die Rüstungsexporte für Drittländer weiter ein, die weder NATO noch EU-Mitgliedsländer sind, noch diesen gleichgestellt. Ergänzend zu den Kleinwaffen-grundsätzen vom Mai 2015 sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Wir schärfen noch im Jahr 2018 die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten. Wir werden ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese unmittel-bar am Jemen-Krieg beteiligt sind. Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nach-weisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland ver-bleiben. Wir wollen diese restriktive Exportpolitik mit Blick auf den Jemen auch mit unseren Partnern im Bereich der europäischen Gemeinschaftsprojekte verabreden. Auf dieser Basis streben wir ebenfalls eine gemeinsame europäische Rüstungsexport-politik an und wollen den gemeinsamen Standpunkt der EU fortentwickeln. 4. Bilaterale und regionale Zusammenarbeit in Europa und der Welt Westlicher Balkan Wir stehen zur EU-Beitrittsperspektive der Staaten des westlichen Balkans. Es ist Vo-raussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bzw. einen EU-Beitritt, dass die Staaten der Region die dafür vorgesehenen Kriterien vollständig erfüllen. Dazu gehören insbesondere umfassende, nachhaltige und unumkehrbare Reformen beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption. Wir setzen uns dafür ein, die Reformbemühungen der Westbalkan-Staaten noch stär-ker als bisher zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Zusam-menarbeit innerhalb der Region, insbesondere im Rahmen des „Berliner Prozesses“, auch in Zukunft entschieden unterstützen. Russland Deutschland hat ein nachdrückliches Interesse an guten Beziehungen zu Russland und an enger Zusammenarbeit zur Sicherung von Frieden und zur Regelung wichtiger internationaler Herausforderungen. Russland ist unser größter europäischer Nachbar, mit dem wir Frieden in Europa, die Integrität nationaler Grenzen und die Souveränität aller Staaten nur auf Grundlage der OSZE-Prinzipien garantieren wollen. Es besteht im wirtschaftlichen Austausch ein gro-ßes Potenzial und im zivilgesellschaftlichen Bereich ein starkes Kooperationsinte-resse.

147

Page 148: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Deshalb bedauern wir, dass Russlands Politik, einschließlich der Menschenrechtslage, 6980 6981 6982 6983 6984 6985 6986 6987 6988 6989 6990 6991 6992 6993 6994 6995 6996 6997 6998 6999 7000 7001 7002 7003 7004 7005 7006 7007 7008 7009 7010 7011 7012 7013 7014 7015 7016 7017 7018 7019 7020 7021 7022 7023 7024 7025 7026 7027 7028 7029 7030

einen erheblichen Rückschritt bedeutet. Russland verletzt durch seine völkerrechts-widrige Krim-Annexion und das Eingreifen im Osten der Ukraine die europäische Frie-densordnung. Diese gegenwärtige russische Außenpolitik verlangt von uns besondere Achtsamkeit und Resilienz. Deutschland und Frankreich werden sich weiter intensiv für die Lösung des Konflikts in der Ostukraine und die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen einsetzen. Im Mit-telpunkt dieser Anstrengungen stehen zunächst die Einhaltung des Waffenstillstands im Osten der Ukraine und der Rückzug aller schweren Waffen und aller bewaffneten Einheiten aus diesem Gebiet. Diese Entwicklungen sollen durch eine Mission der Ver-einten Nationen abgesichert werden. Sowohl Russland als auch die Ukraine müssen ihre Verpflichtungen aus den Minsker Vereinbarungen erfüllen. Bei Umsetzung der Minsker Vereinbarungen sind wir zu einem Abbau der Sanktionen bereit und werden darüber einen Dialog mit unseren europäischen Partnern führen. Wir halten an der Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wla-diwostok fest. Beide Seiten und ganz Europa können davon profitieren. Ziel unserer Politik gegenüber Russland bleibt eine Rückkehr zu auf gegenseitigem Vertrauen und friedlichem Interessenausgleich basierenden Beziehungen, die wieder eine enge Partnerschaft ermöglichen. Wir werden die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Russland, u. a. im Petersburger Dialog, stärken und wollen die Mittel dafür erhöhen. Ukraine Wir werden die Ukraine bei der Wiederherstellung voller territorialer Integrität sowie Stärkung der Stabilität und gesellschaftlicher Fortentwicklung engagiert unterstützen. Wir erwarten und fördern die konsequente Implementierung der Reformagenda in der Ukraine, insbesondere die Bekämpfung der Korruption, mit dem Ziel einer umfassen-den Modernisierung des Landes. Unsere Finanztransfers werden wir nur unter strikten Konditionalitäten gewähren. Deutschland ist bereit, sich substanziell am Wiederaufbau des Donbass zu beteiligen, sobald wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen dies ermöglichen. Türkei Die Türkei ist ein wichtiger Partner Deutschlands und Nachbar der EU, zu dem wir vielfältige Beziehungen haben. Deshalb haben wir ein besonderes Interesse an einem guten Verhältnis zur Türkei. Die Lage der Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in der Türkei hat sich seit längerem verschlechtert. Deshalb wollen wir bei den Beitrittsverhandlun-gen keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen. Visa-Liberalisierung oder eine Erweiterung der Zollunion sind erst dann möglich, wenn die Türkei die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

148

Page 149: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

7031 7032 7033 7034 7035 7036 7037 7038 7039 7040 7041 7042 7043 7044 7045 7046 7047 7048 7049 7050 7051 7052 7053 7054 7055 7056 7057 7058 7059 7060 7061 7062 7063 7064 7065 7066 7067 7068 7069 7070 7071 7072 7073 7074 7075 7076 7077 7078 7079

Region des Nahen und Mittleren Ostens, Golfregion und Nordafrika Wir bekennen uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat und dessen Sicherheit. Das Existenzrecht Israels ist für uns unumstößlich und ein Pfeiler deutscher Politik. Unser Ziel ist ein Leben aller Menschen im Nahen und Mittleren Osten ohne Angst und in Würde. Deutschland wird sich weiter für eine Lösung des Nahostkonflikts auf Basis einer Zwei-staatenlösung einsetzen. Der Status von Jerusalem wird genauso wie andere ab-schließende Statusthemen erst im Zuge von Verhandlungen geklärt werden, um dau-erhaft akzeptiert und haltbar zu sein. Die aktuelle Siedlungspolitik Israels widerspricht geltendem Völkerrecht und findet nicht unsere Unterstützung, weil sie eine Zwei-Staa-tenlösung erschwert. Wir werden in der EU eine Initiative sowohl zur ausreichenden und nachhaltigen Fi-nanzierung als auch der Reform des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ergreifen. Zugleich verurteilen wir jegliche Auf-rufe zu Gewalt und Hetze. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt wer-den. Wir fordern, dass Handlungen, egal von welcher Seite, die einer endgültigen Frie-denslösung entgegenstehen, sofort beendet werden. In den palästinensischen Gebie-ten sind auf allen Ebenen demokratische Fortschritte nötig. Der Nahe und Mittlere Osten ist von politischer Instabilität, innerstaatlichen Konflikten und regionalen Spannungen geprägt. Der Krieg in Syrien ist nicht beendet, der Terror des IS ist nicht überwunden. Diese Krisen betreffen Deutschland und Europa direkt durch Fluchtbewegungen sowie durch Terroranschläge. Es ist unser zentrales Interesse, den politischen Prozess zur Überwindung des syri-schen Konflikts in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern mitzugestalten. Dabei halten wir am Prinzip der territorialen Integrität Syriens und des Iraks fest. Wir sind bereit, unser stabilisierendes, humanitäres und entwicklungspolitisches Engage-ment in beiden Staaten weiter zu intensivieren. Deutschland wird sich u. a. auch durch den Ausbau freiwilliger Rückkehrprogramme dafür engagieren, dass die Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Wir werden in diesem Rahmen auch unser Engagement im Rahmen der Anti-IS-Koa-lition fortsetzen und anpassen. Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen, Spannungen und Rivalitäten innerhalb der Region abzubauen. Dort, wo unsere Partner in der Region Reformen zur Moder-nisierung und Öffnung voranbringen (z. B. „Vision 2030“ in Saudi-Arabien), begrüßen wir dies. Gleichzeitig erwarten wir insbesondere die Verbesserung der besorgniserre-genden Menschenrechtslage. Wir setzen uns dafür ein, dass die Nuklearvereinbarung mit Iran (JCPOA) bewahrt und vollständig umgesetzt wird. Dazu gehört u. a. die strikte Beachtung ihrer nukleartech-nischen Bestimmungen ebenso wie der Abbau spezifischer Hindernisse, die die wirt-schaftliche Aktivität Irans belasten.

149

Page 150: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Rolle Irans im Nahen- und Mittleren Osten bleibt problematisch. Wir haben Sorge 7080 7081 7082 7083 7084 7085 7086 7087 7088 7089 7090 7091 7092 7093 7094 7095 7096 7097 7098 7099 7100 7101 7102 7103 7104 7105 7106 7107 7108 7109 7110 7111 7112 7113 7114 7115 7116 7117 7118 7119 7120 7121 7122 7123 7124 7125 7126 7127 7128 7129

wegen des ballistischen Raketenprogramms und Irans Aktivitäten in seiner Nachbar-schaft. Hierzu wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern Politikansätze entwickeln. In Ländern wie Jordanien, Libanon, Ägypten und Tunesien werden wir die wirtschaftli-che und politische Stabilisierung fördern und die Resilienz gegen Gefahren terroristi-scher Strukturen stärken. Zudem werden wir die Einheitsregierung Libyens und den dortigen VN-Prozess und Institutionenaufbau auch im Rechtsbereich unterstützen. Afrika In keiner Region der Welt zeigen sich die Veränderungen der internationalen Politik so drastisch wie in Afrika. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas ist eine zentrale Aufgabe unserer Zeit. Es liegt in unserem eigenen wirtschaftspoliti-schen, sicherheitspolitischen und migrationspolitischen Interesse, zu einem Abbau des Entwicklungs- und Wohlstandsgefälles beizutragen. Unsere Afrika-Politik folgt inzwischen einem breiten Ansatz, an dem mehrere Ressorts beteiligt sind. Das wird seinen Ausdruck auch in der Fortschreibung und Weiterent-wicklung unserer afrikapolitischen Leitlinien finden, an der alle betroffenen Ressorts unter Federführung des Auswärtigen Amtes beteiligt werden. Aufbauend auf den Weichenstellungen der vergangenen Legislaturperiode müssen wir durch entschlossene, weitreichende Maßnahmen in zentralen Bereichen unsere – deutschen wie europäischen – Handlungsansätze ausbauen: mit neuen Ansätzen für gute Regierungsführung, für den Auf- und Ausbau der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, bei der Förderung von nachhaltigen und entwicklungsfördern-den Privatinvestitionen, dem Aufbau der Infrastruktur, unserer Unterstützung im Bil-dungssektor und bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeit sowie bei der Förderung im Bereich der Sicherheitssektoren. Anstrengungen der Afrikanischen Union (AU) und regionaler Organisationen zur ver-stärkten Integration wollen wir, auch finanziell, unterstützen. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern werden wir die Zusammenarbeit mit der Region der G5 Sahel im Rahmen eines umfassenden Politikansatzes die zivile und sicherheitspolitische Zusammenarbeit intensivieren. Wir unterstützen den Aufbau der neu gegründeten Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten. Lateinamerika Lateinamerika und Europa haben vieles gemeinsam und teilen strategische Interes-sen. Wir wollen insbesondere unsere Handelsbeziehungen intensivieren und dabei die laufenden Verhandlungen der EU mit Mexiko und dem MERCOSUR zu einem baldi-gen Abschluss bringen. Neben Handelsfragen sind für uns Klimapolitik, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, eine faire Globalisierung sowie Sicherheit und Frieden zentrale Punkte unserer Kooperation. Asien Die ungebrochene Dynamik Asiens bietet weiterhin große Chancen für Deutschland und Europa. Gleichzeitig zeichnen sich in der Region massive Veränderungen der in-ternationalen Ordnung ab. Asien birgt durch eine Vielzahl ungelöster Konflikte großes

150

Page 151: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Konfliktpotenzial. Wir setzen uns daher ein für ein starkes wirtschafts-, gesellschafts- 7130 7131 7132 7133 7134 7135 7136 7137 7138 7139 7140 7141 7142 7143 7144 7145 7146 7147 7148 7149 7150 7151 7152 7153 7154 7155 7156 7157 7158 7159 7160 7161 7162 7163 7164 7165 7166 7167 7168 7169 7170 7171 7172 7173 7174 7175 7176 7177 7178 7179

und sicherheitspolitisches Engagement Deutschlands und Europas in Asien. Wir wollen unsere seit Jahrzehnten mit Japan bestehende enge und bewährte Freund-schaft und Wertepartnerschaft pflegen und weiterentwickeln. Dies gilt auch für Südko-rea. Aufgrund Indiens geostrategischer Lage, seiner Größe und seiner dynamischen Ent-wicklung haben wir ein herausragendes Interesse an der Vertiefung unserer strategi-schen Partnerschaft. Chinas Politik und künftige Entwicklung ist auch für uns von großer Bedeutung. Seine geostrategische Rolle wird weiter wachsen. Dazu werden wir unsere strategische Part-nerschaft ausbauen. Chinas ökonomische Entwicklung ist besonders für die deutsche Wirtschaft eine große Chance. Zugleich verlangt die Gestaltung unserer Beziehungen große Aufmerksamkeit. Deutschland und Europa müssen bei der Öffnung ihrer Märkte auf das Prinzip der Gegenseitigkeit setzen und definieren, wo unsere gemeinsamen strategischen Interessen liegen und wie sie gesichert werden können. Exemplarisch für Chancen und Risiken steht die Seidenstraßen-Initiative Chinas. Wir wollen hierzu eine europäische Antwort entwickeln, um unsere Interessen zu wahren, und deutsche und europäische Finanzinstrumente besser ausstatten und bündeln. Zugleich werden wir im Dialog mit China angesichts der vielfältigen chinesischen Macht- und Einflussprojektionen die Bedeutung einer regelbasierten internationalen Ordnung für Stabilität und eine funktionierende Weltwirtschaft betonen. Dabei werden wir ebenso auf Wahrung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beharren. Nordkoreas militärisches Nuklearprogramm ist aktuell eine der größten Gefahren für den Weltfrieden. Deshalb ist das Land zu Recht mit Sanktionen belegt. Wir sind davon überzeugt, dass es nur eine diplomatische Lösung geben kann. Afghanistan Wir sind überzeugt, dass Afghanistan weiter unterstützt werden muss, damit es zu-künftig mit funktionierenden Sicherheitsstrukturen selbst für Sicherheit im eigenen Land sorgen kann. Unser Ziel ist ein afghanisch geführter Friedens- und Versöhnungs-prozess und eine konstruktive Einbindung der regionalen Akteure, insbesondere Pa-kistans. Wir sind bereit, gemeinsam und in Abstimmung mit unseren Verbündeten un-ser ziviles und auch unser militärisches Engagement insbesondere im Norden des Landes fortsetzen. 5. Außenwirtschaftspolitik sowie Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands Wirtschaftskraft ist die Grundlage für unseren Wohlstand und zugleich Voraussetzung für unser außenpolitisches Gewicht. Die Stärke der deutschen Wirt-schaft beruht auf ihrer hohen Wettbewerbsfähigkeit und internationalen Verflechtung. In den nächsten Jahren wird sich entscheiden, welche Standards und Regeln in Han-del, Klima- und Energiepolitik die internationale Ordnung prägen werden. Internatio-nale Handels- und Wirtschaftspolitik hat in Zeiten von zunehmendem Protektionismus eine gestiegene außenpolitische Bedeutung. Deshalb wollen wir die zentralen Institu-tionen eines regelbasierten, multilateralen Wirtschafts- und Handelssystems wie Welt-

151

Page 152: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

handelsorganisation, OECD und Internationale Energieagentur, Internationaler Wäh-7180 7181 7182 7183 7184 7185 7186 7187 7188 7189 7190 7191 7192 7193 7194 7195 7196 7197 7198 7199 7200 7201 7202 7203 7204 7205 7206 7207 7208 7209 7210 7211 7212 7213 7214 7215 7216 7217 7218 7219 7220 7221 7222 7223 7224 7225 7226 7227 7228

rungsfonds und die Weltbank stärken und weitere Freihandelsabkommen mit hohen, verbindlichen Standards und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft schließen. Politische Stiftungen unterstützen Die politischen Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum internationalen Dialog und stärken damit auch das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen die internationale Arbeit der politischen Stiftungen auch in Zukunft unterstützen und rechtlich sichern. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ausbauen Der härter werdende globale Wettbewerb um Köpfe, Ideen und Werte verdeutlicht die wichtige Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) für Deutschlands Ansehen und Einfluss in der Welt. Sie ist integraler Bestandteil unserer Außenpolitik. Wir wollen in dieser Legislaturperiode die Mittel für die Auswärtige Kultur- und Bil-dungspolitik erhöhen. Wir wollen die Chancen der AKBP noch besser nutzen, indem wir den internationalen Austausch, insbesondere im Bereich Wissenschaft, Kultur, Bildung, Sprache und Sport ausbauen. Das Netzwerk des Goethe-Instituts soll insbesondere in deutsch-französi-scher Zusammenarbeit ausgebaut, im digitalen Bereich modernisiert und durch eine Öffnung gegenüber neuen Kooperationsformen weiterentwickelt werden. Das Netz-werk deutscher Auslandsschulen und internationaler Schulpartnerschaften soll ausge-baut und gestärkt werden. Unsere Mittler, wie etwa den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Institut für Auslandsbeziehungen, unterstützen wir in ihrem Wirken. Europa ist auch ein kulturelles Projekt. Deshalb soll die europäische Dimension der AKBP auf allen Ebenen auch mit Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 noch stärker berücksichtigt werden. Gerade in Krisengebieten werden wir unseren Einsatz für Kulturgüterschutz und den Erhalt kulturellen Erbes insbesondere durch das Deutsche Archäologische Institut, so-wie Programme zum Schutz von verfolgten Künstlern, Wissenschaftlern und Journa-listen verstärken. Wir wollen die strategische Auslandskommunikation und insbesondere die Zusam-menarbeit mit der Deutschen Welle verstärken und auf die digitale Zukunft ausrichten, um ein realistisches Bild von Deutschland zu befördern. Dies ist auch notwendig, um im Wettbewerb der Narrative und Werte zu bestehen und in verschiedenen Regionen der Welt gegen hybride Informationsverfälschung vorgehen zu können. Wir wollen die kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika verstärken und einen stärkeren Kulturaustausch befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika. Wir wollen Mittel bereitstellen u. a. für die Ausstellung des Flugzeugs „Landshut“ im Gedenken an die Entführung im Jahr 1977 und für die dringend notwendige Sanierung der Abtei Dormitio in Jerusalem.

152

Page 153: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Wir wollen die notwendigen Reformen der UNESCO aktiv unterstützen. Dazu werden 7229 7230 7231 7232 7233 7234 7235 7236 7237 7238 7239 7240 7241 7242 7243 7244 7245 7246 7247 7248 7249 7250 7251 7252 7253 7254 7255 7256 7257 7258 7259 7260 7261 7262 7263 7264 7265 7266 7267 7268 7269 7270 7271 7272 7273 7274 7275 7276 7277 7278 7279

wir die Arbeit der Deutschen UNESCO-Kommission weiterentwickeln und sie adäquat ausstatten. Deutsche Volksgruppen und Minderheiten Die deutschen Volksgruppen und Minderheiten sind Teil unserer kulturellen und histo-rischen Identität, bereichern die kulturelle Vielfalt in ihren Ländern und stellen ein wich-tiges Band der Verbindung zwischen Deutschland und seinen Partnerländern dar. Wir wollen sie weiter fördern und unterstützen. 6. Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe Die Menschenrechte sind universell und unteilbar. Wir wenden uns entschlossen gegen die zunehmende und gezielte Einschränkung von Zivilgesellschaften („Shrinking Spaces“), die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Wir treten weiterhin konsequent ein für die Abschaffung der Todesstrafe und das Ver-bot von Folter, die Stärkung der Rechte von Frauen insbesondere in gewaltsamen Konflikten, den Schutz und die Stärkung von Kinderrechten, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gewerkschaftsrechte. Wir kämpfen gegen Menschenhandel, illegalen Organhandel sowie Ausgrenzung und Gewalt aufgrund sexueller Orientie-rung. Die Menschenrechtsschutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie des Europarates wollen wir konsequent stärken. Wir enga-gieren uns mit Nachdruck für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen sowie deren Unterstützung durch die inter-nationale Staatengemeinschaft und beteiligen uns an der Weiterentwicklung des hu-manitären Völkerrechts. Wir bekennen uns zur Europäischen Menschenrechtskonven-tion. Darüber hinaus werden wir die menschenrechtliche Kohärenz zwischen den ein-zelnen Politikfeldern verbessern und die Menschenrechtsarchitektur in Deutschland stärken. Zum Schutz von verfolgten Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie Men-schenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern wollen wir das erfolgreiche parlamenta-rische Patenschaftsprogramm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deut-schen Bundestags stärken. Wir streben die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt der Vereinten Natio-nen sowie der ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker an. Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das weltweit zunehmend einge-schränkt oder komplett infrage gestellt wird. Das gilt für zahlreiche religiöse Minderhei-ten weltweit. Unsere Solidarität gilt allen benachteiligten religiösen Minderheiten. Dazu zählt der beharrliche Einsatz für viele Millionen verfolgter Christinnen und Christen. Wir werden das Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religi-onsfreiheit schaffen. Wir werden den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit im zweijährigen Rhythmus und systematischen Länderansatz fort-schreiben.

153

Page 154: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

7280 7281 7282 7283 7284 7285 7286 7287 7288 7289 7290 7291 7292 7293 7294 7295 7296 7297 7298 7299 7300 7301 7302 7303 7304 7305 7306 7307 7308 7309 7310 7311 7312 7313 7314 7315 7316 7317 7318 7319 7320 7321 7322 7323 7324 7325 7326 7327 7328 7329 7330

Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirt-schaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungs-wesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Er-gebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht aus-reicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einset-zen. Krisenprävention und humanitäre Hilfe Wir werden die im Jahr 2017 beschlossenen Leitlinien für Krisenprävention, Konflikt-bearbeitung und Friedensförderung als Referenzrahmen für Deutschlands Engage-ment zur Krisenverhütung und Friedensförderung konsequent umsetzen. Wir setzen den zweiten Nationalen Aktionsplan zur VN-Resolution 1325 für eine gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen in der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedenskonsolidierung um. Wir werden den Zivilen Friedensdienst und das Zentrum für Internationale Friedens-einsätze (ZIF) als Kompetenzzentrum für Friedenseinsätze stärken. Mittelfristig stre-ben wir an, das ZIF auch für Aufbau und Unterhaltung einer kurzfristig verfügbaren zivilen Einsatzreserve zu befähigen. Wir werden uns entsprechend der wachsenden Bedeutung humanitärer Hilfe engagie-ren und diese weiter ausbauen sowie die Wahrung der internationalen humanitären Prinzipien und das VN-System stärken. Dieses ist sowohl im Sinne der konkreten Hilfe zum Überleben von Menschen als auch der Konfliktminimierung. Wir werden die hu-manitäre Hilfe stärker und effizienter mit den Aufgaben der Krisenprävention, der Sta-bilisierung, der Katastrophenrisikovorsorge sowie der Friedensförderung abstimmen und in Umsetzung der Beschlüsse des Humanitären Weltgipfels 2016 stärker mit der strukturbildenden Entwicklungszusammenarbeit vernetzen. 7. Moderne Bundeswehr Die Bundeswehr ist Garant unserer Sicherheit. Gemeinsam mit unseren Partnern leis-tet sie entscheidende Beiträge zum Schutz und zur Verteidigung unseres Landes und unserer Verbündeten. Innerhalb des umfassenden und vernetzten Ansatzes engagiert sie sich weltweit für Frieden und Sicherheit. Wir betonen den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee. Sie unterliegt der Kontrolle des Deutschen Bundestages, der damit eine besondere Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten trägt. Damit die Bundeswehr die ihr erteilten Auf-träge in allen Dimensionen sachgerecht erfüllen kann, werden wir den Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung, Ausbildung und Betreuung zur Verfügung stel-len – dies gilt insbesondere auch für den Bereich der persönlichen Ausstattung. Hierzu werden wir die in der Bundeswehr eingeleiteten Trendwenden Personal, Mate-rial und Finanzen konsequent fortführen. Dabei erfordert die sicherheitspolitische Lage eine stärkere Akzentuierung der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Grundaufstel-lung der Bundeswehr muss dem Rechnung tragen. Aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr anpassen Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen stets im Rahmen eines politischen Kon-zepts, das fortlaufender Evaluierung unterliegt.

154

Page 155: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

7331 7332 7333 7334 7335 7336 7337 7338 7339 7340 7341 7342 7343 7344 7345 7346 7347 7348 7349 7350 7351 7352 7353 7354 7355 7356 7357 7358 7359 7360 7361 7362 7363 7364 7365 7366 7367 7368 7369 7370 7371 7372 7373 7374 7375 7376 7377 7378 7379 7380 7381

Die Bundeswehrmission im Nordirak war erfolgreich, der IS ist dort weitgehend militä-risch zurückgedrängt. Deshalb können wir das Ausbildungsmandat im Nordirak aus-laufen lassen und beenden. Die Obergrenze des Anti-IS-Mandats zur Unterstützung und Entlastung unserer Verbündeten, insbesondere Frankreichs, kann deutlich abge-senkt werden. In einem weiteren Schritt wollen wir dieses Mandat zur umfassenden Stabilisierung und zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors insbesondere durch capacity building weiterentwickeln. Unsere Beteiligung am RSM-Mandat (Resolute Support Mission) in Afghanistan wollen wir bei unverändertem Auftrag fortsetzen. Im Rahmen des multilateral vereinbarten Schutzkonzepts für Nordafghanistan werden wir die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zum Schutz der Ausbilder erhöhen. Die UN-mandatierte Mission MINUSMA in Mali wird fortgesetzt. Zur Übernahme der Feldlagerverantwortung von den Niederländern werden wir die Obergrenze im gerin-gen Umfang heraufsetzen. Für die Menschen in der Bundeswehr – ein attraktiver Arbeitgeber Das zentrale Leitbild der Inneren Führung und der Soldatin und des Soldaten als „Staatsbürger in Uniform“ ist und bleibt Maßstab. Diese Fundamente wollen wir mit dem Prozess „Innere Führung heute“ stärken. Die politische Bildung ist dabei von ent-scheidender Bedeutung. Ein zukunftsweisender Traditionserlass wird vornehmlich die eigene Geschichte der Bundeswehr in den Mittelpunkt stellen. Kern der Einsatzbereitschaft und aller Fähigkeiten der Bundeswehr ist ausreichendes, qualifiziertes und hochmotiviertes militärisches und ziviles Personal. Deswegen muss die Bundeswehr auch in den kommenden Jahren ein moderner, wettbewerbsfähiger, demografiefester und attraktiver Arbeitgeber bleiben, der jederzeit über entsprechende Kräfte verfügt. Gute Arbeitsbedingungen sind Grundvoraussetzung für arbeitszufrie-dene und leistungsstarke Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir werden dazu die Gedanken der Agenda Attraktivität und die Personalstrategie der Bundeswehr weiterentwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Wo dies gesetzgeberisches Handeln erfordert, werden wir noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bun-deswehr mit dem Ziel vorlegen, die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbs-gerecht zu gestalten, das Dienstrecht zu flexibilisieren, die mit den hohen Mobilitäts-anforderungen verbundenen hohen Belastungen besser auszugleichen und eine bes-sere soziale Absicherung von Bundeswehrangehörigen, insbesondere auch beim Zu-gang zur Gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Dienstzeit von Soldatin-nen und Soldaten auf Zeit zu erreichen und dadurch Versorgungslücken zu schließen und die Berufsförderung zu stärken. Unterkünfte müssen bedarfsgerecht auch für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten bereitgestellt werden. Wir werden die Ausbildungsstrukturen der Bundeswehr sowie ihre Führungs- und Aus-bildungskultur in einer „Trendwende Ausbildung“ evaluieren, überprüfen und weiter-entwickeln. Dort, wo es sinnvoll ist, wollen wir die Strukturen der bisher in weiten Teilen

155

Page 156: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

zentralen Ausbildung wieder in die Truppe zurückführen. Dabei wird der Verteidigungs-7382 7383 7384 7385 7386 7387 7388 7389 7390 7391 7392 7393 7394 7395 7396 7397 7398 7399 7400 7401 7402 7403 7404 7405 7406 7407 7408 7409 7410 7411 7412 7413 7414 7415 7416 7417 7418 7419 7420 7421 7422 7423 7424 7425 7426 7427 7428 7429 7430 7431 7432

ausschuss eingebunden. Die Verantwortung des Dienstherrn, dem die Soldatinnen und Soldaten durch einen Diensteid ein Leben lang verbunden sind, endet nicht mit ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Dies gilt gleichermaßen für die engsten Angehörigen der Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz für unser Land zu Schaden gekommen sind. Dazu gehört auch, dass Anträge auf Wehrdienstbeschädigung im Rahmen der gesetzlichen Rege-lungen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden. Für den geleisteten Dienst aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für Frieden und Freiheit gebührt diesen eine besondere gesellschaftliche Anerkennung. Dieser Dank gilt auch den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehr. Infrastruktur muss insgesamt schnell zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur sachge-rechten Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Dabei arbeitet die Bundeswehr mit den Länderbehörden eng zusammen. Dazu sind Prozesse zu evaluieren, zu optimie-ren, Zuständigkeiten zu entflechten und die Handlungskompetenz der Bundeswehr zu stärken. Vor einer endgültigen Abgabe von Liegenschaften der Bundeswehr werden wir vor dem Hintergrund der Trendwenden jeweils noch einmal den zukünftigen Bedarf prüfen. Unseren Bedarf werden wir auch in Hinblick auf Liegenschaften prüfen, deren Abgabe bereits vollzogen ist. Die Bundesregierung wird dem Verteidigungsausschuss zeitnah einen umfassenden Bericht zum Militärischen Nachrichtenwesen vorlegen. Für eine modern ausgerüstete Bundeswehr Die Bundeswehr beschafft, was sie braucht, und nicht, was ihr angeboten wird. Ein transparentes, effektives und in seinen Prozessen optimiertes Rüstungswesen ist die Grundlage für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten. Wir werden darum die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Erneuerung, Mo-dernisierung und Erweiterung der Bundeswehr fortführen und dabei für eine Beschleu-nigung der Prozesse, insbesondere des Beschaffungswesens, sorgen. Dazu bedarf es einer Anpassung der zum Teil seit Jahrzehnten unveränderten Rah-menbedingungen des Rüstungswesens in Deutschland. Wir werden bis Ende 2019 untersuchen, in welcher Weise die Beschaffungsorganisa-tion der Bundeswehr an ihren Standorten in ihrer Organisationsform angepasst werden sollte. Wir werden neben der Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Bundeswehr die notwendigen Voraussetzungen schaffen zur Gewährleistung überjähriger Pla-nungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen. Durch die differenzierte Darstellung von Rüstungsprojekten im Haushaltsplan und die halbjährlichen Rüstungsberichte ist die Transparenz für das Parlament deutlich gestie-gen.

156

Page 157: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

7433 7434 7435 7436 7437 7438 7439 7440 7441 7442 7443 7444 7445 7446 7447 7448 7449 7450 7451 7452 7453 7454 7455 7456 7457 7458 7459 7460 7461 7462 7463 7464 7465 7466 7467 7468 7469 7470 7471 7472 7473 7474 7475 7476 7477 7478 7479 7480 7481 7482 7483

Um den Bedarf für Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen schneller decken zu können, werden wir Auslegungshilfen für den Verzicht auf den EU-weiten Teilnahme-wettbewerb (§ 12 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) zur Verfügung stellen. Zum Erhalt nationaler Souveränität bei Schlüsseltechnologien werden wir be-stehende vergaberechtliche Spielräume konsequenter nutzen, Auslegungshilfen zur Verfügung stellen und prüfen, inwieweit der Ausnahmetatbestand des Art. 346 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Beschaffungspraxis stärker herangezogen werden kann. Wir werden darüber hinaus notwendige gesetzli-che Anpassungen vornehmen. Zur Sicherstellung technologischer Innovationsführerschaft werden wir unter Feder-führung des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern eine „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüssel-technologien“ (ADIC) sowie einen IT-Sicherheitsfonds zum Schutz sicherheitsrelevan-ter Schlüsseltechnologien einrichten. Chancen und Risiken der Digitalisierung sind auch für die Bundeswehr das entschei-dende Zukunftsthema. Die Digitalisierung der Bundeswehr ist dabei konsequent zu verfolgen und mit den erforderlichen Ressourcen zu hinterlegen. Kennzeichen der Di-gitalisierung ist hohes Innovationstempo – diesem gilt es auch in der Bundeswehr ge-recht zu werden. Die im Weißbuch 2016 festgelegten Entwicklungslinien der Bundes-wehr im Bereich Cybersicherheit werden dabei konsequent weiter verfolgt. Wir werden im Rahmen der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen. Als Übergangslösung wird die Drohne HERON TP geleast. Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführli-cher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert ent-scheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzep-tionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen. Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen. 8. Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung Globalisierung muss gerecht gestaltet werden. Die Schere zwischen arm und reich weltweit darf nicht weiter auseinandergehen. Unser Auftrag ist die ambitionierte Umsetzung der entwicklungspolitischen Gipfelzu-sagen (G7 und G20), der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhal-tigkeitszielen und des Pariser Klimaabkommens unter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßstab des Regierungshandelns. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir kontinuierlich und ambitioniert weiterentwickeln. Um die vor uns liegenden globalen Herausforderungen bewältigen zu können, brau-chen wir einen Dreiklang aus öffentlichen Mitteln, nachhaltigen und entwicklungsför-dernden Privatinvestitionen und einer neuen fairen Handelspolitik. Eine gute Regie-rungsführung bei unseren Partnern ist Grundvoraussetzung für das Gelingen.

157

Page 158: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

7484 7485 7486 7487 7488 7489 7490 7491 7492 7493 7494 7495 7496 7497 7498 7499 7500 7501 7502 7503 7504 7505 7506 7507 7508 7509 7510 7511 7512 7513 7514 7515 7516 7517 7518 7519 7520 7521 7522 7523 7524 7525 7526 7527 7528 7529 7530 7531 7532 7533

Wir setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungslän-der in der internationalen Finanz- und Steuerpolitik ein, für nachhaltige Finanzierungs-mechanismen und den Aufbau von effektiven und gerechten Steuersystemen. Fairer Handel Fairer und nachhaltiger Handel braucht gemeinsame Regeln und klare Leitplanken. Der beste Rahmen dafür sind die Vereinten Nationen mit ihren Organisationen für Han-del (UNCTAD) und Entwicklung (UNIDO) sowie die Welthandelsorganisation (WTO) und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir neue Initiativen für einen entwicklungspolitisch wirksamen Abschluss der WTO-Welthandelsrunde und einen neuen Vorstoß für faire Handelsbeziehungen ein-bringen. Wir wollen Vorreiter für eine faire Handelspolitik mit Afrika sein. Wir werden die Wirt-schaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den afrikanischen Staaten (EPAs) darauf-hin überprüfen, ob sie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dienen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass in allen EU-Handels-, -Investitions- und -Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verbindliche soziale (u. a. ILO-Kernarbeitsnor-men), menschenrechtliche und ökologische Standards und konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen vereinbart werden. Dies gilt auch für das Allgemeine Präferenzsystem (APS und APS+) der EU. Die Afrikanische Union unter-stützen wir beim Aufbau einer einheitlichen panafrikanischen Freihandelszone. Die EU-Verordnung zum Handel mit Konfliktmineralien werden wir zügig in nationales Recht mit starken Durchsetzungsbestimmungen umsetzen und uns auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Freigrenzen und Ausweitung auf die gesamte Liefer-kette einsetzen. Marshallplan mit Afrika umsetzen Wir werden im Rahmen des Marshallplans mit Afrika die Zusammenarbeit mit Reform-partner- und G20-Compactländern verstärken und konditionieren. Zur Umsetzung wird ein Ressortkreis unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung gebildet. Schwerpunkte werden ein Mittelstandsför-der- und Start-up-Programm, um mehr Chancen und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und zu einer Stärkung afrikanischer Angebote beizutragen, ein Programm für Ausbildungspartnerschaften und zur Errichtung und Förderung von dezentralen Er-neuerbaren Energien sein. Wir unterstützen die Transformationsprozesse der südlichen Mittelmeeranrainer und wollen die Maghreb-Staaten schrittweise weiter in den europäischen Wirtschaftsraum integrieren. In den Verhandlungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Europäi-schen Union streben wir eine Erhöhung der Mittel für unsere Zusammenarbeit mit Af-rika an. Wir werden die Post-Cotonou-Verhandlungen aktiv und unter Einbindung der Zivilgesellschaft gestalten. Gleichberechtigung und Bildung als Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwick-lung

158

Page 159: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Förderung der Rechte von 7534 7535 7536 7537 7538 7539 7540 7541 7542 7543 7544 7545 7546 7547 7548 7549 7550 7551 7552 7553 7554 7555 7556 7557 7558 7559 7560 7561 7562 7563 7564 7565 7566 7567 7568 7569 7570 7571 7572 7573 7574 7575 7576 7577 7578 7579 7580 7581 7582 7583 7584

Mädchen und Frauen bleiben Grundlage unserer Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen für alle gute Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten entlang der gesamten Bildungskette fördern. Wir bauen deshalb diesen Bereich in allen Partnerländern aus und wollen bis zum Ende der Legislaturperiode unsere entsprechenden Haushaltsmit-tel wesentlich steigern. Wir wollen darüber hinaus als neue Initiative Investitionspro-jekte der regionalen Entwicklungsbanken mit beruflicher Ausbildung verbinden. Ferner erhöhen wir die Mittel für die entwicklungspolitische Bildung im Inland. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung auch für Entwicklungssprünge nutzen. Schwerpunkte wer-den die Unterstützung beim Aufbau von Digitalzentren, die Förderung von E-Learning und E-Health-Maßnahmen sein. Den Ausbau von sozialen Sicherungs- und Gesundheitssystemen fördern Wir werden uns für die erfolgreiche Umsetzung des Auf- und Ausbaus universeller sozialer Basisschutzsysteme unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Nichtregie-rungsorganisationen einsetzen. Hierzu gehören insbesondere auch Gesundheitssys-teme. Wir wollen in die öffentliche Forschung investieren, um insbesondere vernachlässigte und armutsbedingte Krankheiten zu bekämpfen. Internationale Partnerschaften wie den Globalen Fonds gegen Aids/HIV, Tuberkulose und Malaria (GFATM) und die glo-bale Impfallianz (GAVI) wollen wir mit ausreichenden Mitteln ausstatten und unsere gegebenen Zusagen erfüllen. Für eine Welt ohne Hunger und Armut Die Überwindung von Hunger und Armut in der Welt ist ein wesentliches Ziel unserer Entwicklungspolitik. Wir wollen die ländlichen Räume auch im Rahmen der Sonderini-tiative „Eine Welt ohne Hunger“ stärken und stellen die Förderung von Kleinbäuerinnen und -bauern, lokale nachhaltige Lösungen und genossenschaftliche Ansätze in den Vordergrund. Die Förderung soll vorrangig der Lebensmittelproduktion für die lokalen und regionalen Märkte dienen. Jeglichen Formen unverantwortlicher Spekulation mit Nahrungsmitteln werden wir ent-gegentreten. Wir bekräftigen unsere Zusage (G7-Gipfel 2015 in Elmau), 500 Millionen Menschen aus Hunger und Mangelernährung zu führen. Wir setzen uns für einen ge-rechten Zugang zu Land, Wasser und Fischgründen für die lokale Bevölkerung ein und werden „Landgrabbing“ nicht akzeptieren. Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel stärken Entwicklungs- und Schwellenländer wollen wir bei ihren Anstrengungen im Klima-schutz und bei der Anpassung an den Klimawandel sowie beim Schutz der biologi-schen Vielfalt unterstützen. Wir setzen konsequent auf die Förderung Erneuerbarer Energien, auf eine dezentrale Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, sowie auf den Zugang zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie. Wir werden dazu wei-tere Partnerschaften mit Entwicklungs- und Schwellenländern eingehen. Wir wollen Investitionsanreize für Klimaschutzprojekte in Schwellen- und Entwick-lungsländern setzen, die Strukturen für eine Green-Economy und den Ausbau Erneu-erbarer Energien verbessern. Wir wollen durch multi- und bilaterale Entwicklungszu-sammenarbeit den Aus- und Aufbau von Kreislaufwirtschaftssystemen unterstützen.

159

Page 160: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Fluchtursachen bekämpfen – Zukunftsperspektiven schaffen 7585 7586 7587 7588 7589 7590 7591 7592 7593 7594 7595 7596 7597 7598 7599 7600 7601 7602 7603 7604 7605 7606 7607 7608 7609 7610 7611 7612 7613 7614 7615 7616 7617 7618 7619 7620 7621 7622 7623

Existenzielle Notlagen führen zu Flucht und Migration. Wir wollen akute und struktu-relle Fluchtursachen mindern, einen entscheidenden Beitrag zum Wiederaufbau leis-ten, zur Rückkehr von Flüchtlingen beitragen und Aufnahmeländer bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen weiter unterstützen. Darum bauen wir insbesondere unser „Cash for Work“-Programm und weitere Programme weiter aus. Entwicklungsfinanzierung und nachhaltige Investitionen ausbauen Wir werden auch unsere Ausgaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention deutlich erhöhen. Die Erreichung der ODA-Quote von 0,7 Prozent ist unser Ziel. Wir werden die Zusage, 0,15-0,2 Prozent des Brutto-Nationaleinkommens für die ärmsten Länder (LDCs) bereit zu stellen, so schnell wie möglich erreichen. Wir werden Möglichkeiten prüfen, um Fondsgründungen mit Sitz in Deutschland mit privatem Kapital für entwicklungspolitische Zwecke zu realisieren. Wir wollen die Instrumente der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft anpassen. Der Einsatz staatlicher Mittel zur Mobilisierung und Absicherung privaten Kapitals kann nur dann gewährt werden, wenn die Vorhaben überprüfbar im Einklang mit den inter-national anerkannten Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards stehen. Für die Förde-rung von nachhaltigen privaten Investitionen des Mittelstandes prüfen wir mit enger parlamentarischer Begleitung die Erarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes. Dabei wollen wir die besonderen Herausforderungen in fragilen und am wenigsten ent-wickelten Ländern berücksichtigen. Unsere Kooperationspartner stärken Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und dabei insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, politische und private Stif-tungen und Partnerschaften mit der Wirtschaft sowie mit Kommunen stärken. Aus-tauschprogramme wie den „Weltexpertenservice“ und das Programm „weltwärts“ wol-len wir weiter ausbauen. Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit Wir wollen die Wirksamkeit erhöhen, indem wir Umsetzungsvorschriften überprüfen, zeitgemäß anpassen und uns besser über ODA-relevante Vorhaben abstimmen.

160

Page 161: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

XIII. Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben 7624 7625 7626 7627 7628 7629 7630 7631 7632 7633 7634 7635 7636 7637 7638 7639 7640 7641 7642 7643 7644 7645 7646 7647 7648 7649 7650 7651 7652 7653 7654 7655 7656 7657 7658 7659 7660 7661 7662 7663 7664 7665 7666 7667 7668 7669 7670 7671 7672 7673

1. Bürgerbeteiligung Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt wer-den kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden. 2. Kunst, Kultur und Medien Kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. In ihrer Freiheit und Viel-falt bereichern sie unser Leben, prägen unsere kulturelle Identität, leisten einen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und zur Integration und schaffen Freiräume für kritischen Diskurs. Kultur ist ein Spiegel unseres Selbstverständnisses, das auf der christlich-jüdischen Prägung, der Aufklärung und dem Humanismus sowie den Grund-werten der Menschenwürde, der Freiheit, der Gerechtigkeit und Solidarität beruht. Ei-gensinn und Eigenwert künstlerischer und kultureller Produktion bereichern unser Zu-sammenleben, ermöglichen kritische Debatten und fördern die persönliche Entwick-lung jeder und jedes Einzelnen. Kunst und Kultur sind frei. Sie sind Grundlage unserer offenen, demokratischen Ge-sellschaft und damit wichtiger Teil unseres Landes, das sich seit seiner Gründung im Herzen Europas nicht nur als Wirtschaftsmacht und Sozialstaat, sondern gerade auch als starker Kulturstaat versteht. Die kulturelle und religiöse Vielfalt Deutschlands be-reichert uns, ist aber nicht frei von Spannungen. Gemeinsame Werte, Respekt vor dem Anderen und die Bereitschaft, Widersprüche auszuhalten, sind Voraussetzungen für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander. Gerade in Zeiten des Wandels sind eine starke und vielfältige Kunst- und Kulturszene sowie eine moderne und ermöglichende Kulturpolitik unverzichtbar. Sie besitzen die Kraft, Verständnis und Verständigung zu fördern, durch die wir souveräner im Umgang mit Konflikten und Bewährungsproben sind. Im Sinne des kooperativen Kulturföderalismus stimmen wir die Kulturförderung des Bundes verstärkt mit den Ländern ab. Die Kulturhoheit liegt bei den Ländern. Mit einer fortschrittlichen Kulturpolitik nach innen und außen fördern wir Dialog, Aus-tausch, Verständigung und Kooperation und stärken den Zusammenhalt in einer offe-nen und demokratischen Gesellschaft. Mit einer „Agenda für Kultur und Zukunft“ wollen wir die Kulturförderung des Bundes angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung, Populismus, Zu-kunft von Arbeit und Kommunikation gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Auf diese Weise bekennt sich der Bund zu seiner kultur- und medienpolitischen Verantwortung für ganz Deutschland und zur Gleichwer-tigkeit der Lebensverhältnisse in allen Bundesländern. Wir wollen die Kultur in ihrer föderalen Vielfalt fördern. Zur Verbesserung der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spit-zenverbänden wollen wir das kulturpolitische Spitzengespräch weiterentwickeln und

161

Page 162: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

strukturieren. Deshalb erachten wir es als sinnvoll, dieses einmal jährlich auch auf Ein-7674 7675 7676 7677 7678 7679 7680 7681 7682 7683 7684 7685 7686 7687 7688 7689 7690 7691 7692 7693 7694 7695 7696 7697 7698 7699 7700 7701 7702 7703 7704 7705 7706 7707 7708 7709 7710 7711 7712 7713 7714 7715 7716 7717 7718 7719 7720 7721 7722 7723

ladung der für Kultur zuständigen Fachministerinnen und Fachminister der Länder durchzuführen. Wir werden in der Legislaturperiode einen Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich in Deutschland vorlegen. Im Rahmen dieses Berichts werden wir weitere Instrumente der Kulturförderung des Bundes prüfen, die auch Bil-dende Künstlerinnen und Künstler in ihrer besonderen Produktionssituation unterstüt-zen. Flankierend soll im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte zur Lage von Kunst und Kultur in unserem Land stattfinden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Berücksichtigung der Kultur in Debatten zur nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene ein. Wir wollen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien weiter ausbauen: Mehr Frauen müssen Führungsverantwortung in Kultur- und Medi-eneinrichtungen übernehmen und künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden. Die Besetzung von z. B. Jurys und Gremien hat ausgewogener zu erfolgen, damit das künstlerische Schaffen von Frauen wie Männern angemessen ein-bezogen werden kann. Wir beziehen bei Stipendienvergaben und Förderentscheidun-gen auch das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit ein. Wir wollen den mit dem „Run-den Tisch Frauen in Kultur und Medien“ begonnenen Prozess zur Herstellung von Ge-schlechtergerechtigkeit sowie der Verbesserung gleicher Chancen für Frauen und Männer fortführen. Wir unterstützen Maßnahmen für ein diskriminierungs- und gewalt-freies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler. Die Koalitionsparteien würdigen das Wirken der Kirchen und Religionsgemeinschaf-ten. Sie sind wichtiger Teil unserer Zivilgesellschaft und Partner des Staates. Auf Basis der christlichen Prägung unseres Landes setzen wir uns für ein gleichberechtigtes ge-sellschaftliches Miteinander in Vielfalt ein. Wir suchen das Gespräch mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften und ermutigen sie zum interreligiösen Dialog, denn das Wissen über Religionen, Kulturen und gemeinsame Werte ist Voraussetzung für ein friedliches Miteinander und gegenseitigen Respekt. Wir werden Antisemitismus ent-schieden bekämpfen und ebenso anti-islamischen Stimmungen entgegentreten. Kulturelle Infrastruktur und Kulturförderung Indem wir Kultur und (kulturelle) Bildung für alle zugänglich machen, im urbanen und ländlichen Gebiet, unabhängig von Einkommen und Herkunft, ermöglichen wir echte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Deshalb wollen wir einen besseren Zu-gang zu kulturellen Einrichtungen und Inhalten im analogen wie im digitalen Raum und gemeinsam mit Ländern und Kommunen dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und das kulturelle Erbe erhalten, gestärkt und modernisiert werden. Die auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen, zur zeitgenös-sischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur sollen mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit gestärkt sowie für Kultur- und Bildungseinrichtungen auf dem Weg ins digitale 21. Jahrhundert geöff-net werden. Um die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland zu erhalten und weiter zu entwi-ckeln, sowie bestehende Förderprogramme und bundesgeförderte Einrichtungen für

162

Page 163: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

eine stärkere Wirkung in der Fläche zu ertüchtigen, wollen wir gemeinsam mit den 7724 7725 7726 7727 7728 7729 7730 7731 7732 7733 7734 7735 7736 7737 7738 7739 7740 7741 7742 7743 7744 7745 7746 7747 7748 7749 7750 7751 7752 7753 7754 7755 7756 7757 7758 7759 7760 7761 7762 7763 7764 7765 7766 7767 7768 7769 7770 7771 7772 7773 7774

Ländern folgende Maßnahmen umsetzen: In einem gesamtdeutschen Katalog werden die durch den Bund geförderten, überre-gional und gesamtstaatlich bedeutsamen Kultureinrichtungen und -veranstaltungen aufgenommen und damit ihr nationaler und internationaler Rang herausgestellt. Der Bund bekennt sich dazu, kulturelle Projekte von nationaler Bedeutung in allen Teilen Deutschlands maßgeblich zu unterstützen. Wir wollen das Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ost-deutschland – Invest Ost“ als gesamtdeutsches Programm erweitern. Um eine Stär-kung der kulturellen Orte in Städten, Gemeinden und im ländlichen Gebiet, im analo-gen wie im digitalen Raum zu erreichen, wollen wir die Förderung auch für kommerzi-elle kulturelle Veranstaltungsorte prüfen. Es wird eine umfassende Digitalisierungsstrategie des Bundes entwickelt, die auch eine mit substanziellen finanziellen Mitteln unterlegte Strategie für die Zukunft von Kul-tureinrichtungen und ihre digitale Transformation umfasst, unterstützt und fördert. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist ein national bedeutsames Projekt, das in enger Ver-netzung mit entsprechenden Angeboten der Länder und der EUROPEANA das kultu-relle Erbe in Deutschland erschließt. Das Förderkonzept zur Digitalisierung des natio-nalen Filmerbes setzen wir gemeinsam mit den Ländern und der Filmwirtschaft zügig um. Mit einem Programm „Kultur in den Regionen“ fördern wir zeitgenössische Kunst und Kultur. Insbesondere der freien Kultur ermöglichen wir damit deutschlandweit und auch grenzüberschreitend innovative kulturelle und künstlerische Einzelprojekte und Veran-staltungen. Für eine zeitgemäße und auf die Bedarfe der Kulturszene ausgerichtete Zuwendungs-praxis wollen wir eine Vereinfachung und Entbürokratisierung erwirken. Zudem werden wir bewährte Förderinstrumente, wie die Bundeskulturförderfonds, entsprechend aus-bauen und die Förderung der internationalen Produktionshäuser nach Evaluierung substanziell stärken. Das Programm LandKULTUR wollen wir weiterführen und mit anderen kulturpoliti-schen Zielen, wie z. B. der kulturellen Vermittlung und Integration, noch stärker ver-knüpfen. Mit der Förderung von national und international relevanten Festivals wollen wir die vielfältigen Kulturschätze in unserem Land unterstützen. Die von der Kulturstiftung des Bundes entwickelten erfolgreichen Initiativen zur Stär-kung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen sollen fortgesetzt und, wenn möglich, bundesweit ausgebaut werden. Wir werden prüfen, wie der Bund zum Erhalt der viel-fältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmend gesellschaftlichen Bedeutung bei-tragen kann. Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Biblio-theksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Re-pertoire von E-Books ermöglicht wird.

163

Page 164: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die komplementäre Finanzierung von Projekten in besonders finanzschwachen Kom-7775 7776 7777 7778 7779 7780 7781 7782 7783 7784 7785 7786 7787 7788 7789 7790 7791 7792 7793 7794 7795 7796 7797 7798 7799 7800 7801 7802 7803 7804 7805 7806 7807 7808 7809 7810 7811 7812 7813 7814 7815 7816 7817 7818 7819 7820 7821 7822 7823 7824 7825

munen kann auf einen Finanzierungsanteil von zehn Prozent reduziert werden. Eine Initiative soll Literatur und deutsche Sprache und deren Bedeutung für unsere Gesellschaft unterstreichen. Wir bekennen uns zum Schutz und zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma. Soziale Lage von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten wir weitere Lö-sungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen. Deshalb setzen wir uns für die verbesserte soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen ein. 2018 schaffen wir eine sachgerechte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte, die den Besonderheiten der Erwerbsbiogra-fien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt. Wir setzen uns für den Erhalt der Künstlersozialversicherung ein und werden prüfen, wie dort der wechselnde Erwerbsstatus vieler Akteure des Kultur- und Medienbereichs besser berücksichtigt werden kann. Dabei ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, anzustreben. Hauptstadtkultur Im kulturellen Selbstverständnis des Landes spielt die Hauptstadt Berlin eine bedeu-tende, repräsentative Rolle. Die Kulturpolitik des Bundes in und für Berlin ist Ausdruck der Anerkennung der besonderen Rolle und Aufgabe der Hauptstadt, die auch im Grundgesetz ihre Verankerung gefunden hat. Angesichts der aktuellen Herausforde-rungen wollen wir gemeinsam mit den Ländern die Stiftung Preußischer Kulturbesitz strukturell an die Anforderungen eines modernen Kulturbetriebs mit internationaler Ausstrahlung auf Grundlage einer Evaluierung durch den Wissenschaftsrat anpassen. Wir streben an, dass sich das Humboldt Forum weit über seine Museums- und Aus-stellungsarbeit hinaus zu einer internationalen Dialogplattform für globale kulturelle Ideen entwickelt. Kulturelle Bildung Wir wollen ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz schließen, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken. Kulturelle Bildung hat eine überragende Bedeutung für die individuelle Per-sönlichkeitsentfaltung wie auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Kulturelle Bildung ist auch ein Schlüsselfaktor der Integration, sie er-schließt den Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Wir wollen ein gesamtstaatliches Bündnis der inklusiven kulturellen Bildung. Dieses wollen wir mit anderen bestehenden Initiativen zur kulturellen Bildung, wie etwa dem Preis für kulturelle Bildung, wo es sinnvoll ist, bündeln und stärken. Um jedem von Kindesbeinen an Zugang zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen, unterstützen wir mit Bundesmitteln die Initiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ mit außer-schulischen Angeboten wie Vorlesepaten, Theatern, Musikschulen oder Bibliotheken.

164

Page 165: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Die Mittel für kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes, für das Frei-7826 7827 7828 7829 7830 7831 7832 7833 7834 7835 7836 7837 7838 7839 7840 7841 7842 7843 7844 7845 7846 7847 7848 7849 7850 7851 7852 7853 7854 7855 7856 7857 7858 7859 7860 7861 7862 7863 7864 7865 7866 7867 7868 7869 7870 7871 7872 7873 7874 7875

willige Soziale Jahr Kultur, den Bundes- und den internationalen Freiwilligendienst „Kulturweit“ wollen wir verstärken. Soziokulturelle Zentren spielen eine zentrale Rolle für Integration und Teilhabe vor Ort und sollen gestärkt werden. Wir wollen mehr Menschen für kulturelle Angebote interessieren und begeistern. Der Bund ist daher bestrebt, ausgehend vom Modellversuch eines kostenfreien Eintritts zur Dauerausstellung im Humboldt Forum, in den vom Bund geförderten Kultureinrich-tungen vermehrt und regelmäßig den freien Eintritt zu ermöglichen. Die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen sollen das Ziel umfassender kultureller Teilhabe als Kern- und Querschnittsaufgabe in der Organisationsstruktur verankern und nach Möglichkeit in den Bereichen Gremien und Personal, Ansprache des Publi-kums, Programmgestaltung und Zugänglichkeit ihrer Angebote berücksichtigen. Wir begrüßen, dass Einrichtungen der kulturellen und politischen Bildung des Bundes, auch vor dem Hintergrund der erinnerungspolitischen Arbeit der Geschichtsmuseen des Bundes sowie der Gedenk- und Erinnerungsorte, stärker zusammenarbeiten. Wir wollen die pädagogische Vermittlungsarbeit bei den vom Bund geförderten Museen, Gedenkstätten und anderen Kultureinrichtungen personell und finanziell deutlich stär-ken. Gedenken und Erinnern Ohne Erinnerung keine Zukunft – zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehören die Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur, der deut-schen Kolonialgeschichte, aber auch positive Momente unserer Demokratiege-schichte. Deutschland ist aufgrund seiner Geschichte besonders dafür verantwortlich, die Erin-nerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten. Dies ist Teil unseres nationalen Selbstverständnisses. Das Gedenken an die beiden deutschen Diktaturen darf nicht mit Verweis auf die jeweilige andere zu einer Relativierung der NS-Terrorherrschaft noch zu einer Bagatellisierung des SED-Unrechts führen. Wir wollen die dezentrale Erinnerungskultur mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engage-ment stärken und zukünftig auch kleinere Initiativen und Gedenkstätten im In- und Aus-land besser unterstützen. Wir wollen den Erhalt der authentischen Gedenkorte und Zeugnisse kontinuierlich fördern und Steigerungen der Bundesbeteiligungen bei den Investitionen im Bereich der Erinnerungskultur erreichen. Die Bundesregierung unter-stützt vielfältige Aktivitäten und Projekte der Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur, die Toleranz fördern, Sozialkompetenz und Demokratieverständnis stärken, gerade auch in der Arbeit mit Jugendlichen und Er-wachsenen und im Zusammenwirken mit Zeitzeugen. Wir wollen vor allem jüngere Menschen dazu bewegen, Gedenkstätten zu besuchen. Deshalb unterstützen wir die Gedenkeinrichtungen bei der Weiterentwicklung ihrer pä-dagogischen, digitalen und audio-visuellen Vermittlungskonzepte. Eine ethnisch und religiös zunehmend heterogene Zusammensetzung der Besuchergruppen erfordert dabei eine besondere Aufmerksamkeit. Neben der Stärkung der pädagogischen Arbeit

165

Page 166: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

wird als ein Teil dieser Förderinitiative das Programm „Jugend erinnert“ ins Leben ge-7876 7877 7878 7879 7880 7881 7882 7883 7884 7885 7886 7887 7888 7889 7890 7891 7892 7893 7894 7895 7896 7897 7898 7899 7900 7901 7902 7903 7904 7905 7906 7907 7908 7909 7910 7911 7912 7913 7914 7915 7916 7917 7918 7919 7920 7921 7922 7923 7924 7925 7926

rufen, um Austausch und Begegnungen sowie Gedenkstättenfahrten mit entsprechen-den Workshops für Schulklassen zu fördern und damit dem wachsenden Antisemitis-mus und Antiziganismus entgegenzuwirken. Wir bekennen uns zur Unterstützung der jüdischen Gemeinden. Wir sind dankbar, dass sich in Deutschland nach der Shoah wieder ein reichhaltiges jüdisches Leben entfaltet hat. Nach der Entrechtung und der Ermordung von sechs Millionen europäi-schen Juden haben wir Deutschen eine immerwährende Verantwortung im Kampf ge-gen Antisemitismus. Bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus wollen wir anerken-nen und ihre Geschichte aufarbeiten. Wir stärken in der Hauptstadt das Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges im Osten im Dialog mit den osteuropäi-schen Nachbarn. Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas soll noch besser in die Lage versetzt werden, Initiativen, insbesondere in Osteuropa, zu bestehenden Gedenkorten bei ihrer Aufarbeitungsarbeit zu unterstützen oder Initiativen für die Erforschung noch unbekannter Orte des Holocaust zu fördern. Auch die fortgesetzte Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien, Bundesbe-hörden sowie des Deutschen Bundestags wird weiter unterstützt. In Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Gedenkstätten wollen wir insbesondere die nachwachsenden Generationen ohne eigene Diktaturerfahrung für das Unrecht der SED-Diktatur sensibilisieren. Das Stasiunterlagengesetz hat sich bewährt. Die Überprüfungsmöglichkeit auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Stasitätigkeit im öffentlichen Dienst soll für einen weiter zu beschränkenden Personenkreis bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Im Lichte der Ergebnisse der Expertenkommission und im Benehmen mit den Opferver-bänden werden wir die Stasiunterlagenbehörde zukunftsfest machen. Den durch SED-Unrecht Geschädigten steht auch in Zukunft eine gesellschaftliche Anerkennung und Rehabilitierung zu. Deshalb wird die Koalition die Fristen in den Re-habilitierungsgesetzen streichen. Die Koalitionsparteien werden eine vom Deutschen Bundestag zu beschließende Kon-zeption zur Förderung der Orte deutscher Demokratiegeschichte erarbeiten. Auf Grundlage der Bundestagsbeschlüsse wollen wir mit einem Freiheits- und Einheits-denkmal in Berlin und in Leipzig an die positiven Momente unserer Demokratiege-schichte erinnern. In dieser Legislaturperiode begehen wir u. a.: 70 Jahre Grundgesetz, 100 Jahre Ende des Ersten Weltkrieges, 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges, 100 Jahre Frauen-wahlrecht, 100 Jahre Weimarer Republik, 30 Jahre Friedliche Revolution und 30 Jahre Deutsche Einheit. Gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn wollen wir daran erinnern. Nicht nur angesichts dieser wiederkehrenden Anlässe des Gedenkens soll Geschichts- und Erinnerungspolitik verstärkt und auch als Thema der Auswärtigen Kul-turpolitik etabliert werden.

166

Page 167: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

7927

167

Page 168: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Kulturelles Erbe, Kolonialismus, Flucht und Vertreibung 7928 7929 7930 7931 7932 7933 7934 7935 7936 7937 7938 7939 7940 7941 7942 7943 7944 7945 7946 7947 7948 7949 7950 7951 7952 7953 7954 7955 7956 7957 7958 7959 7960 7961 7962 7963 7964 7965 7966 7967 7968 7969 7970 7971 7972 7973 7974 7975 7976 7977

Das immaterielle und materielle Erbe, welches in unseren Museen, Bibliotheken und Archiven bewahrt wird, ist bedeutsam für die integrierende Kraft der Kultur sowie Aus-druck unserer Identität. Dies ist auch über das Europäische Kulturerbejahr 2018 hinaus Motivation, es für nachkommende Generationen zu erhalten. Wir werden auch künftig mit Nachdruck eine umfassende Provenienzforschung in Deutschland vorantreiben. Wir begrüßen, dass das Deutsche Zentrum Kulturgutver-luste seine Ergebnisse zunehmend öffentlich macht. Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Washingtoner Erklärung von 1998 appel-lieren wir an alle öffentlichen kulturbewahrenden Einrichtungen und auch an Privatper-sonen in Deutschland, sich einem Begehren auf Anrufung der „Beratenden Kommis-sion“ für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter nicht zu ver-schließen. Die Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen wollen wir – insbesondere auch über das Deutsche Zentrum Kulturgut-verluste und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Museumsbund – mit einem eige-nen Schwerpunkt fördern. Der Ankaufetat von Kulturgut, das für die deutsche Kunst und Geschichte von besonderer Bedeutung ist, soll fortgeführt werden. Wir setzen die Programme zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes fort. Unser kultu-relles Gedächtnis muss im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Zerfall gerettet wer-den. Wir wollen die Aufgabe der Sicherung der schriftlichen Überlieferung der Bundesre-publik für Wissenschaft, Forschung und Öffentlichkeit durch das Bundesarchiv fördern, indem wir, wo erforderlich, in Bundesgesetzen mit Löschungsvorschriften eine Anbie-tungspflicht für Unterlagen prüfen. Es soll ein Programm kultureller Denkmalschutz aufgelegt werden, das unter ange-messener Kofinanzierung die Sanierung und Restaurierung von Gebäuden und Denk-mälern in der Fläche weiterhin fördert. Den Erhalt des baukulturellen Erbes über die Förderung von Denkmalschutz und -pflege wollen wir im Zusammenwirken mit den Ländern und unter Einbezug von Stätten der Industriekultur fortsetzen und ausbauen, ebenso wie die Förderung der UNESCO-Welterbestätten im Inland sowie das Kultur-erhalt-Programm im Ausland. Der Masterplan für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten soll weitergeführt werden. Das kulturelle Erbe der Deutschen in Mittel- und Osteuropa und das Kulturgut der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sind wichtige Bestandteile der kulturel-len Identität Deutschlands. Wir wollen die im Sinne des § 96 des Bundesvertriebe-nengesetzes tätigen Einrichtungen gemeinsam mit den Heimatvertriebenen, Aus-siedlern und deutschen Minderheiten als Träger dieses Erbes sowie im Sinne der europäischen Verständigung für die Zukunft ertüchtigen und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen stärken. Wir wollen außerdem dafür Sorge tragen, dass die Konzeption der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in der aktuellen Legislatur-periode erfolgreich umgesetzt und weiterhin europäisch ausgerichtet wird. Die Koali-tionsparteien sehen die historische Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und

168

Page 169: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Vertreibung als gesamtgesellschaftliches Anliegen. Um dem Anspruch einer gemein-7978 7979 7980 7981 7982 7983 7984 7985 7986 7987 7988 7989 7990 7991 7992 7993 7994 7995 7996 7997 7998 7999 8000 8001 8002 8003 8004 8005 8006 8007 8008 8009 8010 8011 8012 8013 8014 8015 8016 8017 8018 8019 8020 8021 8022 8023 8024 8025 8026

samen europäischen Aufarbeitung des von Diktaturen und Gewalterfahrungen ge-prägten 20. Jahrhunderts gerecht zu werden, will die Koalition das Europäische Netz-werk Erinnerung und Solidarität stärker unterstützen und profilieren. Kultur- und Kreativwirtschaft Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur Beschäftigungs- und Wachstumstreiber, sondern auch Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwick-lungen in unserer Arbeitswelt, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesellschaft. Wir streben eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung und die Weiterentwicklung von Finanzie-rungs- und Förderinstrumenten an, um inhaltebezogene und immaterielle Innovatio-nen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft anzusprechen. Weiterhin wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaf-fen im Urheberrecht verbessern. Die Verbindung kultureller Angebote mit der Kreativ-wirtschaft trägt dazu bei, Städte und Regionen attraktiver zu machen. Mit Blick auf die kulturellen und medialen Herausforderungen unserer Zeit brauchen wir ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums, das bestehende Rechtspositionen im digitalen Umfeld besser schützt, zugleich aber auch die Rahmen-bedingungen für kreatives Schaffen, Verwerten und Nutzen verbessert und die Ver-antwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt. Die europäischen Bemühungen um eine Urheberrechtsreform dürfen nicht hinter den deutschen Rechtsstandard zu-rückfallen. Wir wollen digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen. Hierzu streben wir mit Blick auf Art. 13 der Urheberrechts-Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern an und werden einen Vorstoß zur Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie prüfen. Wir setzen uns auch auf europäischer Ebene für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei gewerblich gehandelten Kunstgegenständen, E-Books, E-Papers und anderen elektronischen Informationsmedien ein. Wir wirken darauf hin, dass der ursprüngliche gesetzgeberische Wille für den Kunsthandel aus dem Jahr 2014 verwirklicht wird. Film, Games und Musikwirtschaft Der Film ist ein bedeutendes Kultur- und Wirtschaftsgut. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Film- und Medienstandortes Deutschland in seiner themati-schen und regionalen Vielfalt nachhaltig sicherstellen. Wir wollen eine Gesamtbetrach-tung der audiovisuellen Industrien von Bund und Ländern. Wir wollen die kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung mindestens auf dem aktuel-len Niveau fortsetzen. Wir wollen die Förderinstrumente, insbesondere den Deutschen Filmförderfonds I und II sowie den German Motion Picture Fund, besser aufeinander abstimmen und mit den Möglichkeiten von German Films, der Außenkultur- und Au-ßenwirtschaftsförderung besser verzahnen. Wir wollen eine umfassende Förderung

169

Page 170: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

audiovisueller Inhalte (Kino, Serien, High-End TV, VFX, Animation, Virtual Reality) ein-8027 8028 8029 8030 8031 8032 8033 8034 8035 8036 8037 8038 8039 8040 8041 8042 8043 8044 8045 8046 8047 8048 8049 8050 8051 8052 8053 8054 8055 8056 8057 8058 8059 8060 8061 8062 8063 8064 8065 8066 8067 8068 8069 8070 8071 8072 8073 8074 8075 8076

führen, um den Produktionsstandort Deutschland weiter zu stärken und eine Abwan-derung deutscher Produktionen ins Ausland zu verhindern. Wir prüfen die Einbeziehung weiterer Verwertungsformen audiovisueller Inhalte, wie z. B. Streaming-Dienste, in die solidarische Filmförderung (FFG). Damit der kulturell anspruchsvolle Kinofilm in der Fläche wirkt, wollen wir den Kulturort Kino auch außerhalb von Ballungsgebieten durch ein kofinanziertes „Zukunftspro-gramm Kino“ stärken und erhalten. Wir wollen seitens des Bundes eine Förderung von Games zur Entwicklung hochwer-tiger digitaler Spiele einführen, um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken. Den Deutschen Computerspielpreis wollen wir unter Beteiligung der Games-Branche weiterentwickeln und stärken. Die Musikwirtschaft hat insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer Ge-schäftsmodelle in der Digitalisierung eine wesentliche Vorbildfunktion innerhalb der Kreativwirtschaft. Wir wollen ihre kulturellen und wirtschaftlichen Grundlagen festigen, ihre gemeinsamen Plattformen ausbauen und ihre internationale Wahrnehmbarkeit stärken. Medien, Medienvielfalt und Medienkompetenz Demokratie braucht eine informierte und vielfältige Öffentlichkeit. Presse- und Medi-enfreiheit, Medienvielfalt und -qualität sind für uns grundlegende Werte, die wir insbe-sondere im digitalen Zeitalter stärken müssen. Nur ein freier Zugang zu Medien und Informationen, qualitativ hochwertige journalistisch-redaktionelle Angebote und die notwendige Medienkompetenz ermöglichen kommunikative Chancenfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe aller. Im Wissen um die Zuständigkeit der Länder bekennt sich die Koalition zur dualen Me-dienordnung. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk und eine starke und vielfältige Presselandschaft. Wir sind uns einig, dass der Bund unter Wahrung der Länderkompetenz die Länder dabei unterstützt, Medienplattformen und Intermediäre wie Suchmaschinen, Video-plattformen oder soziale Netzwerke in die gemeinsamen Anstrengungen zur Sicherung von Medienvielfalt, fairem Wettbewerb und Meinungs- und Persönlichkeitsrechts-schutz national und europäisch stärker einzubeziehen. Eine freie Presse und freie Medien brauchen auch in Zukunft einen wirksamen Berufs-geheimnis- und Informantenschutz. Verlage und Journalistinnen und Journalisten brauchen verlässliche Rahmenbedin-gungen seitens der Politik. Wir wollen diese dadurch verbessern, dass eine bessere Rechtsdurchsetzung für journalistische Inhalte ermöglicht, das Presse-Grosso gesi-chert, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhalten und weitergehende Instrumente wie neue Finanzierungsmodelle oder indirekte Fördermaßnahmen geprüft werden. Um gute Rahmenbedingungen für eine vielfältige Medienlandschaft sicherzustellen, werden wir künftige nationale und europäische Gesetzgebungsvorhaben noch stärker

170

Page 171: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Medienangebote, wie z. B. 8077 8078 8079 8080 8081 8082 8083 8084 8085 8086 8087 8088 8089 8090 8091 8092 8093 8094 8095 8096 8097 8098 8099 8100 8101 8102 8103 8104 8105 8106 8107 8108 8109 8110 8111 8112 8113 8114

durch Werbeverbote, prüfen. Wir setzen uns auf europäischer Ebene dafür ein, dass es in einem gemeinsamen Binnenmarkt auch für Medien und Plattformen weder Steuer- noch Abgabeoasen gibt. Wir werden das Buchpreisbindungsgesetz anpassen, damit internetgestützte Ver-triebsarten (Affiliate-Programme) die Buchpreisbindung nicht aushebeln können. Kultur und Medien in Europa und der Welt Wir wollen eine Stärkung der Kultur- und Bildungspolitik und den Ausbau unserer kul-turellen Infrastruktur im In- und Ausland, um die Werte unseres Landes im globalen Wettbewerb der Narrative auch im digitalen Raum erfolgreich zu vertreten. Bei der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit ist die Deutsche Welle ein un-verzichtbarer Akteur, den wir, wie in den letzten Jahren begonnen, finanziell deutlich weiter stärken wollen. Wir wollen das Budget der Deutschen Welle auf das vergleich-barer europäischer Auslandssender anheben. Wir begrüßen die eingeleiteten Koope-rationen der Deutschen Welle mit europäischen Rundfunkpartnern. Wir setzen uns ein für eine Stärkung des Beitrags von Kultur und Bildung für ein ge-meinsames Europa. Mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 setzen wir auf den Beitrag von Kultur und Bildung, aber auch Presse-freiheit und Medienvielfalt, um unsere gemeinsame europäische Identität und den Zu-sammenhalt in einem freiheitlichen und demokratischen Europa zu fördern. Daher un-terstützen wir den Ausbau des grenzüberschreitenden europäischen Kultur- und Ju-gendaustauschs sowie die Entfaltung einer europäischen Öffentlichkeit und einer star-ken Zivilgesellschaft. Wir wollen die kulturelle Zusammenarbeit und den kulturellen Austausch nicht nur in der Europäischen Union, sondern in ganz Europa deutlich stärken. Politik für Kultur und Wissenschaft, Medien und Bildung ist eine Politik für die offene Gesellschaft, für die Freiheit von Meinungen, Wissenschaft und Kunst. Angesichts der weltweiten Bedrohung kritischer Künstlerinnen, Intellektueller, Journalistinnen und Wissenschaftler, aber auch aus unserer historischen Verantwortung heraus unterstüt-zen wir eine Initiative für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Presse und Mei-nungsfreiheit, auch im Hinblick auf Exilerfahrungen.

171

Page 172: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

XIV. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen 8115 8116 8117 8118 8119 8120 8121 8122 8123 8124 8125 8126 8127 8128 8129 8130 8131 8132 8133 8134 8135 8136 8137 8138 8139 8140 8141 8142 8143 8144 8145 8146 8147 8148 8149 8150 8151 8152 8153 8154 8155 8156 8157 8158 8159 8160 8161 8162 8163 8164

1. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen Institutionen stärken. Im Fall einer Koalitionsbildung werden wir durch unsere Arbeitsweise in der Regierung und zwischen den Fraktionen deutlich machen, dass wir uns als Bündnis der Demokratie für die Menschen in unserem Land verstehen. Wir stärken die Ent-scheidungsfindung in Bundestag und Bundesrat. 2. Kooperation der Parteien Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 19. Wahlperiode. Die Koalitions-partner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regie-rung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich im Konfliktfall und zur Lösung streitiger grundsätzlicher Probleme zu Koalitionsgesprächen im Koa-litionsausschuss. Darüber hinaus tritt der Koalitionsausschuss auf Wunsch eines Koalitionspartners zu-sammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Die Koalitionsparteien werden sich einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitionsausschusses verständigen. Bei übergeordneten Personalfragen streben die Koalitionspartner eine insgesamt aus-gewogene Lösung an, die beiden gerecht wird und eine faire Verteilung abbildet. Für Personalfragen nachgeordneter Behörden gilt das Ressortprinzip. 3. Kooperation der Fraktionen Wir wollen den Bundestag wieder zum zentralen Ort der gesellschaftlichen und politi-schen Debatte machen. Die Fraktionen werden zweimal im Jahr zu internationalen und nationalen gesellschaft-lichen Themen im Plenum Orientierungsdebatten führen. Wir wollen, dass die Bundes-kanzlerin dreimal jährlich im Deutschen Bundestag befragt werden kann, und die Re-gierungsbefragung neu strukturiert wird. Diese Vorschläge werden wir mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag besprechen. Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfrakti-onen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge und Gesetzesinitiativen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen einge-bracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen.

172

Page 173: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

4. Arbeit in der Bundesregierung 8165 8166 8167 8168 8169 8170 8171 8172 8173 8174 8175 8176 8177 8178 8179 8180 8181 8182 8183 8184 8185 8186 8187 8188 8189 8190 8191 8192

Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeu-tung sind, keine Seite überstimmt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in allen vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koalitionsfrak-tionen nach ihren Kräfteverhältnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im gegenseiti-gen Einvernehmen. Grundsätzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, sofern es die Anzahl der Vertreter des Bundes zulässt. 5. Europapolitische Koordinierung Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den eu-ropäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitions-partner unter Beibehaltung der bewährten Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Bun-desregierung und mit den Koalitionsfraktionen vorher eng abstimmen. Diese Abstim-mungsverantwortung wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im Rah-men ihrer Fach- und Koordinierungszuständigkeiten und im engen Zusammenwirken mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen. Die Koordinierung gilt auch für die Räte der Europäischen Union und den Europäischen Rat. Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gemäß der Zugehörigkeit zu ihren je-weiligen europäischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an. 6. Evaluierung Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen.

173

Page 174: Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für ...I.83 Ein neuer Aufbruch für Europa 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109

Ressortverteilung 8193 8194 8195 8196 8197 8198 8199 8200 8201 8202 8203 8204 8205 8206 8207 8208 8209 8210 8211 8212 8213 8214 8215 8216 8217 8218 8219 8220 8221 8222 8223 8224 8225 8226 8227 8228 8229 8230

Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt: Die CDU, CSU stellt die Bundeskanzlerin. Die SPD stellt den Stellvertreter der Bundeskanzlerin. Die CDU, CSU stellt die Leitung folgender Ministerien: • Innen, Bau und Heimat (CSU) • Verteidigung (CDU) • Wirtschaft und Energie (CDU) • Gesundheit (CDU) • Bildung und Forschung (CDU) • Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU) • Ernährung und Landwirtschaft (CDU) • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (CSU) Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers wird von der CDU, CSU gestellt. Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien: • Auswärtiges Amt • Finanzen • Arbeit und Soziales • Justiz und Verbraucherschutz • Familie, Senioren, Frauen und Jugend • Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Den Staatsminister für Kultur und Medien, den Staatsminister im Kanzleramt sowie den Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt die CDU. Die beiden Staatsminister im Auswärtigen Amt stellt die SPD. Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien. Berlin, den 12. März 2018.

174