EINFÜHRUNG - ISSA · 2014. 5. 13. · Thesis, Management, Ringvorlesung, ... Praktische Einheiten:...

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ISSA – Akademie für ganzheitliche Kunsttherapie Curriculum 1 EINFÜHRUNG Mit ISSA haben wir ein Institut aufgebaut, welches verschiedene Studiengebiete interdisziplinär verbinden will. In ISSA, als ‚Interdisciplinary Study and Service Association’ wollen wir nun eben nicht nur Aus-, Fort- und Weiterbildungen anbieten, sondern unsere Studierende ins praktische Verwirklichen hinübergeleiten. 3 große Gebiete, Kunst – Therapie – Management, sollen in der Ausbildung extra erforscht werden. Wir liefern Kunsttrainings, eine Therapieausbildung mit künstlerischem Ansatz und auch Management-Trainings, vorerst in Bezug auf Coaching und Supervision mit dem künstlerischen und therapeutischen Schwerpunkt. In jedem dieser drei Studiengebiete werden jeweils die anderen Disziplinen eingebracht. Mit der AKT, der Akademie für Kunsttherapie, bezwecken wir die Durchführung einer Ausbildung in ganzheitlicher und multimedialer Kunsttherapie. Dabei liegt die Betonung nicht bloß auf Training von kunsttherapeutischem Handwerkszeug, sondern auf umfassender Persönlichkeitsgestaltung. Dazu werden die KandidatInnen in die großen Bereiche Therapie, Kunst und Management involviert. Aber es gilt auch die gesamte Strecke von Transpersonalität bis zur materiellen Verwirklichung und zurück zu meistern. Die Kunsttherapie-Ausbildung bezweckt eine sowohl ausreichend künstlerische als auch ausreichend therapeutische Bildung der AusbildungskandidatInnen und durch Trainings und Vernetzung mit dem Berufsverband ebenso das erfolgreiche Anwenden in der Praxis.

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ISSA – Akademie für ganzheitliche Kunsttherapie Curriculum

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EINFÜHRUNG Mit ISSA haben wir ein Institut aufgebaut, welches verschiedene Studiengebiete interdisziplinär verbinden will. In ISSA, als ‚Interdisciplinary Study and Service Association’ wollen wir nun eben nicht nur Aus-, Fort- und Weiterbildungen anbieten, sondern unsere Studierende ins praktische Verwirklichen hinübergeleiten. 3 große Gebiete, Kunst – Therapie – Management, sollen in der Ausbildung extra erforscht werden. Wir liefern Kunsttrainings, eine Therapieausbildung mit künstlerischem Ansatz und auch Management-Trainings, vorerst in Bezug auf Coaching und Supervision mit dem künstlerischen und therapeutischen Schwerpunkt. In jedem dieser drei Studiengebiete werden jeweils die anderen Disziplinen eingebracht. Mit der AKT, der Akademie für Kunsttherapie, bezwecken wir die Durchführung einer Ausbildung in ganzheitlicher und multimedialer Kunsttherapie. Dabei liegt die Betonung nicht bloß auf Training von kunsttherapeutischem Handwerkszeug, sondern auf umfassender Persönlichkeitsgestaltung. Dazu werden die KandidatInnen in die großen Bereiche Therapie, Kunst und Management involviert. Aber es gilt auch die gesamte Strecke von Transpersonalität bis zur materiellen Verwirklichung und zurück zu meistern. Die Kunsttherapie-Ausbildung bezweckt eine sowohl ausreichend künstlerische als auch ausreichend therapeutische Bildung der AusbildungskandidatInnen und durch Trainings und Vernetzung mit dem Berufsverband ebenso das erfolgreiche Anwenden in der Praxis.

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ISSA = BILDUNG + AKT = AUSBILDUNG doc vom 22. Okt. 2006

„Prinzipiell ist darauf zu achten, dass die Hauptzielrichtung der Bildung eine sinnvolle Lebensgestaltung darstellt, die in der Informationsgesellschaft individueller gesteuert wird und möglicherweise auch längere Zeiten der nichtbezahlten Arbeit in sich birgt.“1 Bildung:

1. das Bilden, Sichbilden; Gestalt, Gesichtsschnitt; Form, Gestalt; 1. geistige und innere Formung, Vervollkommnung, geistiges und inneres

Geformtsein des Menschen, vielseitige Kenntnisse, verbunden mit Geschmack, Urteil, Sinn für Wert; Anstand, Takt und Herzensgüte (Herzens~);

[<spätahd. buldunga „Schöpfung, Verfertigung“, dann „äußere Erscheinung, besonders des Gesichts“ (18. Jh.), dann „Geisteskultur“]2 Universitäten sind Stationen für Bildungsentwicklung und Forschung.3

Ausbildung: das Ausbilden; Schulung; Gestaltung; Entwicklung; Lehrzeit;4 Fachhochschulen sind Berufsausbildungsstätten5

Curriculum: Gesamtplan für den Unterricht, umfasst Inhalte und Ziele, Methoden und Ergebnisse; [lat., „Rennen; Rennbahn“, zu currere „laufen, rennen“]6

Anerkennung: „… am besten durch einen entsprechenden Fachmann aus dem betreffenden Gebiet.“7

Wenn Bildungstheoretiker, aber nicht nur sie, sondern auch kluge Politologen, Wirtschaftsmanager und (leider nur vereinzelt) Politiker Bildung für die wichtigste Investition der Informationsgesellschaft halten, dann wird nötig sein, eine Reform schnell anzugehen und gegen alle Widerstände, die vor allem von den beteiligten Schülern, Eltern und Lehrern kommen, durchzuziehen. … Die Schüler werden sich von ihrem Lustprinzip verabschieden müssen, die Eltern die Verantwortung nicht nur auf die Schule abschieben können, die Lehrer von einem Berufsbild Abschied nehmen, dass einmal ein Leben lang dauerte und in der Reprobation des zu Anfang Erlernten bestand. Statt dessen wird man sich auf Fähigkeiten

1 WAGNER, Manfred (2000). 166 2 WAHRIG-BURFEIND, Renate (Hg.) (7. Aufl., 2000). 274 3 WAGNER, Manfred (2000). 168 4 WAHRIG-BURFEIND, Renate (Hg.) (7. Aufl., 2000). 212 5 WAGNER, Manfred (2000). 168 6 WAHRIG-BURFEIND, Renate (Hg.) (7. Aufl., 2000). 326 7 WAGNER, Manfred (2000). 168

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konzentrieren müssen statt auf Vorlieben, auf eingeschränkte Lehrziele, auf eine neue Methodik des Unterrichtens. Schulbildung, möglichst frühzeitig begonnen, kann nur eine Initialzündung für selbständiges Lernen während des ganzen Lebens sein, allerdings methodisch mit Rüstzeugen ausgestattet, die den Weitererwerb von Methoden und Wissen überhaupt möglich machen.8 Bildung ist ein wunderbares Instrument der Verdeutlichung von Zielsetzungen und der Methoden, sie zu erreichen. Sie macht Freude, stiftet Sinn, schafft Kommunikation, zerstört Klischees, erzeugt immer wieder neue Denkformen und –methoden und konzentriert sich immer wieder auf neue Inhalte, auch wenn diese seit Menschengedenken letztlich die gleichen sind: Suche nach dem Sinn, Liebeserfüllung, persönliches Glück und Verantwortung vor sich selbst, vor der Gesellschaft und – abgehoben – vor der Geschichte.9 Die ISSA, die ‚Interdisciplinary Study + Service Association’ ist mit seinen vier Studienfelder ein Bildungsbetrieb:

AKT: Kunsttherapie, ART: Kunst, COM: Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung, Management-Skills SOL: Lebensschule [für Kinder + Eltern + andere].

akt@issa, die Akademie für Kunsttherapie mit dem ganzheitlichen und multimodalen Ansatz, ist ein Ausbildungsbetrieb, in welchem Erwachsene alle Anlagen erlernen, trainieren, weiter- und fortbilden können, welche für eine erfolgreiche berufliche Anwendung Vorraussetzung sind und um mit diesen erworbenen Fähigkeiten sich zum Wohl der Gemeinschaft in den unterschiedlichsten Berufsfeldern einzusetzen.

Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER

8 WAGNER, Manfred (2000). 168 - 169 9 WAGNER, Manfred (2000). 169

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AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG Definitionen

Kunsttherapie-Ausbildung (Ganzheitlich und multimedial-intermodal): Der kunsttherapeutische Ansatz ist ganzheitlich und multimedial-intermodal orientiert. Die Ausbildung liefert sowohl künstlerische Trainings, als auch therapeutische Theorie und Praxis in einem aufbauenden Lehrgangsangebot mit einer Reihe erforderlicher Module. Die Dauer der Ausbildung hängt von den Zeit- und Geld-Ressourcen ab, ist aber mindestens vierjährig. Von Beginn des Ausbildungsangebotes an (1998), werden AusbildungskandidatInnen darauf hingewiesen, dass weder kunsttherapeutische Bildung noch -Supervision in einem eigenen Berufsgesetz geregelt ist, dass nach Absolvieren aller Module zwar das Diplom erlangt wird, dass dies jedoch noch keine Garantie dafür ist, einem kommenden Berufsgesetz zu genügen. Obwohl wir beabsichtigen, im internationalen Vergleich ein ausreichendes Ausmaß von Bildung anzubieten, kann es sein, dass zukünftige gesetzliche Regelung einige geänderte Anforderungen mit sich bringen wird. Diese Einheiten müssten dann in einer Übergangszeit nachgearbeitet werden. Kunsttherapie-Fortbildung (Ganzheitlich und multimedial-intermodal): Dies sind weitere Curricula der ganzheitlichen und multimedialen-intermodalen Kunsttherapie, welche von KunsttherapeutInnen belegt werden, die unsere Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Kunsttherapie-Weiterbildung (medialer oder modaler Schwerpunkt): Dies sind Curricula in einem der diversifizierten Kunst-Therapien, welche ebenfalls in ISSA’s Akademie für Kunsttherapie angeboten werden. Um das Kunsttherapie-Bildungsangebot zu definieren, orientieren wir uns an der geschwisterlichen Therapie, der Psychotherapie. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung von Aus-, Fort- und Weiterbildung. Entscheidend ist, dass ohne Ausbildung keine Fort- und auch keine Weiterbildung denkbar sind. Fortbildung, die im Übrigen für PsychotherapeutInnen verpflichtend ist, bedeutet somit, sich auf dem Stand der erlernten wissenschaftlichen Ausbildung zu halten, also vor allem methodenspezifisch zu sein. Weiterbildung dagegen ist freiwillig und soll eine in die fachliche Tiefe gehende Spezialisierung, wie etwa Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, bzw. die Setzung eines Arbeitsschwerpunktes sein.10 Die psychotherapeutische Ausbildung bedeutet – im Unterschied zur psychotherapeutischen Fortbildung und zur psychotherapeutischen Weiterbildung – die Erlernung und Ausformung grundsätzlicher theoretischer und praktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen einschließlich berufsethischer Gesichtspunkte. Sie erfolgt auf der Grundlage eines gesetzlich fundierten und auch umschriebenen Curriculums und wird unter Anleitung und Aufsicht insbesondere Supervision, vermittelt.11

10 KIEREIN, Michael. „Geleitwort“. In STUMM, Gerhard / JANDL-JAGER, Elisabeth (2006). Psychotherapie: Ausbildung

in Österreich. WIEN: Falter-Verlag. S. 6. 11 STUMM, Gerhard / JANDL-JAGER, Elisabeth (2006). Psychotherapie: Ausbildung in Österreich. WIEN: Falter-Verlag.

S. 475.

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AUSBILDUNGS-MODULE: 1. Kern-Curriculum:

dieses Modul läuft in aufbauenden Lehrgängen und über monatlichen Ausbildungs-Wochen-Enden von AKT 0 bis AKT V. Über Ausbildungswochenenden wird an theoretischen und an praktischen Inhalten ausgebildet. Theoretische Einheiten: mindestens 300 Stunden KT-Theorie, Entwicklungslehre und –Psychologie, Ethik, Psychiatrie, Thesis, Management, Ringvorlesung, ... Praktische Einheiten: KT Gruppenselbsterfahrung, Gruppenlehrtherapie, Prozessarbeit, Praktikumsseminar, Gruppensupervision, …

2. Eigentherapie: 443 Stunden (348 Stunden Einzeln-Lehrtherapie) Jedes Ausbildungsjahr hat ein eigenes Lernziel in Bezug auf Anhebung seelischer Stabilität und Fall-Resistenz. Über kunsttherapeutische Gruppen- und Einzel-Selbsterfahrung wird an der Eigentherapie gearbeitet, um seelische Stabilität stufenweise anzuheben.

3. Kunst: 300 Stunden Wenn KandidatInnen nicht ohnedies nach Kunststudien schon professionelle KünstlerInnen sind, dann müssen 300 Stunden Kunst-Trainings im Rahmen der Ausbildung gemacht werden.

4. Praktikum: 1100 Stunden Praktika werden in verschiedenen Praktikumsbereichen absolviert. Manche Praktika können gleich mit Beginn der Ausbildung begonnen werden. Praktikum und Hospitium (Praktikum in Spitälern) mit externer Klientel wird ausschließlich ab dem dritten Ausbildungsjahr und mit Einverständnis der Ausbildungsleitung bzw. der Supervision durchgeführt.

5. Supervision: mindestens 75 Stunden Das Praktische Anwenden von Gelerntem wird regelmäßig supervidiert. 15 Stunden monatliche Therapie-Supervision begleitet im Erlangen der therapeutischen Kompetenz. 15 Stunden monatliche Kunst-Supervision begleitet auf der künstlerischen Karriere. 45 Stunden Gruppensupervision werden innerhalb der Ausbildungswochenenden absolviert.

6. Peergroup: 144 Stunden Mindestens drei und maximal sieben KandidatInnen bilden eine Peergroup und bleiben im Sinne einer Intervisionsgruppe durch die Ausbildungslehrgänge in der Gruppe. Monatliche Protokolle werden supervidiert.

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7. Abschluss:

Diplomarbeiten: Sowohl eine künstlerische als auch eine theoretisch-wissenschaftliche Diplomarbeit sind Vorbedingungen für den Abschluss.

Outdoor-Camp-Verfahren:

am Beginn des letzten Ausbildungsjahres können KandidatInnen sich zum Outdoor-Camp anmelden. Ab diesem Moment läuft diese Prozessarbeit und führt im drauffolgenden Sommer in das 9 tägige Outdoor-Camp, welches extern stattfindet.

Zertifikations-Verfahren:

Wenn nur mehr Inhalte abzuschließen sind, welche innerhalb eines Semesters absolviert werden können, kann in das Zertifikations-Verfahren eingetreten werden. Dieses Zertifikations-Verfahren wird nun als ‚Intervisions-Gruppe’ jedoch mit Supervision geführt. KandidatInnen evaluieren und unterstützen untereinander den erfolgreichen Fortschritt der Ausbildung. Das Zertifikationsverfahren wird durch positive Bewertung durch die KollegInnen und die Supervision erfolgreich abgeschlossen. Bei nicht erfolgreichem Abschluss kann nochmals in eine neuerliche Zertifikations-Gruppe eingestiegen und das Procedere bis zu einem positiven Abschluss durchgeführt werden.

Abschluss-Kolloquium:

Dies ist eine mindestens einstündige Sitzung von mindestens drei LehrtherapeutInnen und der/dem Abschließenden. Zum erfolgreichen Abschluss müssen die KandidatInnen und alle anwesenden LehrtherapeutInnen sich über die ausreichende Ausbildung sicher sein. Evaluiert werden die wissenschaftlich-theoretischen, die künstlerischen, die praktischen Kompetenzen, die seelische Stabilität und ausreichende Fall-Resistenz.

Diplom-Verleihung:

Die Gestaltung der Zeremonie der Diplom-Verleihung wird von KandidatInnen selbstbestimmt organisiert. Im Zuge der feierlichen Diplom-Verleihung wird die Einhaltung des Ethik-Kodex der Kunsttherapie versprochen. Mit der Verleihung des Diplomes werden KandidatInnen AbsolventInnen von ISSA’s Akademie für Kunsttherapie.

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ZEIT- UND KOSTENTABELLE - FÜR DEN ERSTEN LEHRGANG Dieser Zeit- und Kosteneinsatz muss mindestens eingebracht werden, um die erste Stufe der Ausbildung für ganzheitliche und multimediale Kunsttherapie abzuschließen:

> TherapeutIn für Expressive Kreativitätstherapie <

Zeitaufwand Kostenaufwand

Aufnahmeverfahren: Einführungs- und Auswahlseminar 15 Stunden € 180,- Aufnahmegespräch mindestens 1 Stunde € 50,- / Stunde

Modul: Kerncurriculum – AKT I 11 x monatlich ein Ausbildungswochenende (AWE) Theorie: Kunstttherapie-Theorie, Ethik, Psychiatrie, Ringvorlesung, Praktikumsseminar, Processing Gruppen-Selbsterfahrung: zeichnen, malen, formen, Raum, Foto-Video, Poesie, Bewegung, Tanz, Musik, Gesang, Theater

11 AWE / Jahr á 15 Stunden

Pro Wochenende € 218,-

Modul: Eigentherapie Intensiv-KT-Gruppenselbsterfahrung im Block sollte im ersten Jahr gemacht werden

20 Stunden € 260,-

Gruppenselbsterfahrung im Rahmen der AWEs Cirka die Hälfte der AWE-Zeit

In den AWE-Kosten inkludiert

LT: Lehrtherapie direkt: ab Beginn der Ausbildung monatlich eine Einheit á 50 Minuten

pro Einheit € 50,-

Modul: Kunst Anrechnung abklären anrechenbare Trainings absolvieren

Bildnerische Trainings Darstellende Trainings

Modul: Praktikum Praktika in verschiedenen Praktikumsbereichen; mit verschiedenen Praktika kann gleich begonnen werden: z.B.: Peergroup-Stunden Berufsverbandsmitarbeit Seminarmithilfe: Transkription

Modul: Supervision Folder-Supervision auf die Peergroup ab AKT I in den AWE-Kosten inkludiert

Modul: Peergroup Peergroup mindestens 3 maximal 7 Azubi protokolliert und supervidiert

Stunden wie viele auch immer

erreicht werden

kostenfrei

Modul: Abschluss In den weiteren Ausbildungsjahren bleiben die Zeiten und Kosten der AWEs und der LT gleich! Ab AKT III beginnt das Praktikum mit Klientel; ebenso die Einzel-Supervision (30 Std. à € 50,-); Zum Abschluss der Ausbildung gibt es das Outdoor-Camp (9 Tage € 400,-), ein Zertifikationsverfahren (218,-) und ein kommissionelles Abschlussgespräch (€ 50,-)

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ZEIT- UND KOSTENTABELLE FÜR DIE GESAMTE AUSBILDUNG

Zeitaufwand Kostenaufwand Aufnahmeverfahren: Aufnahmegespräch mindestens 1 Stunde € 50,- / Stunde Modul: Kerncurriculum AKT I bis AKT IV = 4 Jahre 11 x monatlich ein Ausbildungswochenende (AWE). Theorie mindestens 300 Stunden AKT 0 sind vorgeschobene Seminare; AKT V: wenn mit Ende von AKT IV noch nicht alle Module abgeschlossen wurden, dann wird monatlich ein Samstag bis zum Abschluss der Ausbildung begleitet.

11 AWE / Jahr á 15 Stunden 660 Stunden

11 AWE / Jahr á 8 Stunden

Pro Wochenende € 218,-

Pro Samstag € 110,-

Modul: Eigentherapie Einführungs- und Auswahlseminar 15 Stunden € 180,- Kunsttherapeutische Gruppenselbsterfahrung 20 Stunden € 260,- Lehrtherapie: 1. Stufe direkt; ab Beginn der Ausbildung mind. 48 Stunden

monatlich eine Stunde pro Einheit € 50,-

Lehrtherapie: 2. Stufe Co; ab AKT II mind. 100 Stunden kostenfrei Lehrtherapie: 3. Stufe Solo; ab AKT III mind. 200 Stunden kostenfrei Modul: Kunst Bildnerische Trainings 150 Stunden Darstellende Trainings 150 Stunden Modul: Praktikum Praktika in verschiedenen Praktikumsbereichen 1100 Stunden kostenfrei Modul: Supervision Gruppen-Supervision (im Kern-Curriculum) 45 Stunden Im Kerncurriculum Supervision künstlerische Kompetenz 15 Stunden

monatlich eine Stunde pro Stunde € 50,-

Supervision therapeutische Kompetenz 15 Stunden monatlich eine Stunde

pro Stunde € 50,-

Modul: Peergroup Peergroup (Folder-Supervision) 144 Stunden kostenfrei Modul: Abschluss Diplomarbeit: wissenschaftlich-therapeutisch 80 Seiten Diplomarbeit: künstlerisch Outdoor-Camp 9 Tage € 400,- Zertifikationsverfahren ein Semester,

entweder in AKT IV oder in AKT V

€ 218,- pro Semester

Abschluss-Kolloquium mindestens 1 Stunde pro Stunde € 50,- Diplom-Verleihung 1 Abend kostenfrei Teilnahmebestätigungen erfolgen am Ende des Ausbildungsjahres. Für Teilnahmebestätigungen für besondere Anlässe werden je nach Aufwand Gebühren von mindestens € 5,- und darüber verrechnet. Eine Depotbestätigung wird bei Depoterlag ausgestellt. Zahlungsbestätigungen werden nach Absolvieren der Einheiten im Sinne der Steuergesetzgebung ausgestellt; darüber hinausgehend gewünschte Zahlungsbestätigungen werden ebenfalls je nach Aufwand, wie oben, vergebührt.

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REGELUNGEN Klassenzimmersystem und Modulsystem: Das Kern-Curriculum bildet einen klassenzimmerartigen und stufenweisen Anstieg der theoretischen und praktischen Kompetenzen. Die weiteren Module werden je nach Zeit- und Geldressourcen individuell gebucht und absolviert. Monatlich, 11 mal pro Ausbildungsjahr kommen KandidatInnen in die Akademie und belegen ein Ausbildungs-Wochenende. (Freitag bis Sonntag) Wenn innerhalb der 4 Jahre des Kern-Curriculums noch nicht alle Module erfolgreich abgeschlossen werden konnten, dann kommen die KandidatInnen ebenso monatlich in die Akademie und belegen nunmehr nur mehr einen Tag mit weiterführender Theorie, Intensivierung der therapeutischen Praxis und Gruppen-Supervision. Lehrtherapie-Regelung: Lehrtherapie-Typus 1: direkte Begleitung

a) Von Beginn der Ausbildung an wird monatlich eine, die Ausbildung begleitende Lehrtherapiestunde absolviert, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Mindestens 48 Stunden!

b) Bei Vorhandensein von Krisen, Belastung und Schwierigkeit wird in zeitlich adäquaten, kürzeren Zeitintervallen mit den LehrtherapeutInnen die ausreichende seelische Stabilität und erwachsene Arbeitsbasis rehabilitiert.

Lehrtherapie-Typus 2: Co-Lehrtherapie Mit Beginn von AKT II wird dieser Typus der Lehrtherapie, zum Typus 1 dazu genommen. Die Lehrtherapie verläuft über diese doppelt verschränkte Arbeit der Lehrtherapie.

Lehrtherapie-Typus 3: Solo-Lehrtherapie Mit Beginn von AKT III wird nun dieser Typus der Lehrtherapie zum Typus 1 und zum Typus 2 dazu genommen. Die Lehrtherapie verläuft über diese 3fach verschränkte Arbeit der Lehrtherapie.

Kunst – für professionelle KünstlerInnen: Professionelle KünstlerInnen können selbstverständlich alle künstlerischen Trainings des ISSA-Artcollege belegen. Wenn eine Kunstausbildung abgeschlossen wurde, werden alle Stunden der jeweiligen Sparte (bildnerisch/darstellend) angerechnet. Es muss aber ein Portfolio eingebracht werden und im ersten Jahr der Ausbildung beim ART-Event die künstlerische Kompetenz präsentiert werden. Dennoch muss am Ende der Ausbildung erneut als künstlerische Diplomarbeit der aktuelle Stand der künstlerischen Kompetenz präsentiert werden. Kunst – künstlerisches Training: Falls kein Kunststudium absolviert worden ist, dann müssen 150 Stunden bildnerisch und 150 Stunden darstellend trainiert werden. Bis zu 60 Stunden wird auf externe bildnerische Trainings angerechnet und bis zu 60 Stunden auf externe darstellende Trainings. Preise der ISSA-Artcollege-Trainings werden der Homepage entnommen. Von Beginn der Ausbildung an wird an einem Portfolio gearbeitet und dieses wird dann auch im Zertifikationsverfahren eingereicht. Weitere Regelungen sind der Homepage zu entnehmen.

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EVALUIERUNG Um die Module erfolgreich abschließen zu können, müssen Leistungsnachweise erbracht werden. Als erstes müssen KandidatInnen für sich selbst über ‚Erfolgsberichte’ die erfolgreiche Integration des Ausbildungsinhaltes bekräftigen. Wir legen besonderen Wert darauf, dass unsere AusbildungskandidatInnen Gewinne und Erfolge haben. Deshalb legen wir auf das Schreiben von Gewinn- und Erfolgsberichten starke Aufmerksamkeit. Weiters geben die jeweiligen AusbildnerInnen ihre Leistungsnachweis-Anforderungen bekannt und evaluieren dementsprechend. Der Lernstoff ‚Psychiatrie’ wird über einen ‚Multiple Choice Test’ evaluiert. Die Theorie der Kunsttherapie wird durch Präsenz an den Vorträgen und in Absprache mit den AusbildungskandidatInnen über eingebrachte Reflexionen, check-outs oder Tests evaluiert. Eine publikationsreife schriftliche Diplomarbeit über 80 Seiten wird eingebracht. Eine künstlerische Diplomarbeit wird am Art-Event präsentiert. Alle Stufen des Abschlussverfahrens (Outdoor-Camp, Zertifikationsverfahren und Abschluss-Kolloquium) müssen erfolgreich abgeschlossen werden. Die mündliche und schriftliche Zustimmung von mindestens 3 LehrtherapeutInnen und von den beiden Ausbildungsleitern bestätigt den erfolgreichen Abschluss. Die Diplomverleihung ist die Anbindung an die Gesellschaft als, im Sinne von ISSA ausreichend in ‚ganzheitlicher und multimedialer Kunsttherapie’ ausgebildet.

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AUSBILDNERINNEN

Die AusbildnerInnen setzen sich aus LehrtrainerInnen ( = LehrtherapeutInnen), TrainerInnen, TherapeutInnen, Vortragende der Ringvorlesung und Gastvortragenden zusammen. Die Aufnahme aller TrainerInnen wird im Lehrtherapie-Forum besprochen. Die Ausbildungsleitung entscheidet dann über die Aufnahme, welche nach einer Probezeit wirksam und explizit ausgesprochen wird. AusbildnerInnen und Anforderungen:

aa) 14 LehrtrainerInnen ( = LehrtherapeutInnen) mit voller Lehrbefugnis

Anforderungen an LehrtherapeutInnen: Seelische Kompetenz durch Eigentherapie Kunsttherapie-Kompetenz Methoden-Kompetenz Beziehungs- und Bindungs-Kompetenz Loyalität Berufungsbereitschaft Intervisions- und Supervisions-Bereitschaft Fortlaufende Weiterbildung

bb) TrainerInnen, TherapeutInnen. cc) Vortragende

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LEHRTHERAPEUTINNEN UND LEHRTHERAPEUTEN

Es arbeiten LT-Kolleginnen und LT-Kollegen mit den Azubi unserer ganzheitlichen und multimedialen Kunsttherapie-Ausbildung an den (mindestens) 48 Stunden direkt begleitender Lehrtherapie: Diese 48 Stunden direkte Lehrtherapie sind nach wie vor auf die monatliche Begleitung über 4 Jahre hinweg konzipiert. Es geht um eine feste Beziehung, welche in monatlichen Abständen über 4 Jahre oder mit 2 LT über jeweils 2 Jahre aufgebaut und aufrecht erhalten wird. Da wir diese direkte Lehrtherapie, mit dem Zweck der direkten Beziehung und längerfristigen Begleitung, entlang den Anforderungen Paolo KNILL’s für ‚Expressive Therapy Training Centers‘ nur auf 1 mal pro Monat konzipiert haben, gilt es, dieses monatliche Setting alsbald nach Ausbildungsbeginn anzufangen. Wenn jemand nicht innerhalb dieser vier Jahre die Ausbildung abschließen sollte, dann läuft aber das monatliche LT-Setting einfach weiter, bis zum Abschluss der Ausbildung. Es gilt monatlich vom Beginn der Ausbildung bis zum Diplom begleitet zu werden. Folglich sind diese 48 Stunden direkte LT auch Mindest-Angaben. Wenn ein Azubi in Schwierigkeiten, Krisen oder Belastungen im Leben außerhalb oder innerhalb der Ausbildung gerät, so ist diese Situation ebenfalls mit den jeweiligen LehrtherapeutInnen, in adäquaten, kürzeren Zeitintervallen zu meistern. Diese Stunden der Rehabilitation werden nicht zu den monatlichen direkt-LT-Stunden hinzugezählt. Die 100 Stunden Lehrtherapie über die Co-Therapie-Methode (mit Beginn des 2. Lehrgangs im Kern-Curriculum) und die 200 Stunden Lehrtherapie (mit Beginn des 3. Jahres) über die Solo-Therapie-Methode wird am Ausbildungswochenende foldersupervidiert. Azubi, welche nicht mehr im Kern-Curriculum stehen (das Kern-Curriculum ist die Struktur der AWEs entlang der Lehrgänge AKT I bis AKT V), wurden bereits unterrichtet, wie sie diese Therapie durchzuführen haben und lassen sich die Folder bei den jeweiligen LehrtherapeutInnen, welche auch SupervisorInnen für die erforderlichen Einzel-Supervisions-Stunden sein können, supervidieren. Mit den 48 Stunden direkter LT-Beziehung soll mit Beginn der Ausbildung begonnen werden und die beiden weiteren Arten der LT verschränken sich mit diesen 48 Stunden direkter LT-Beziehung im Zuge des Fortschreitens der Ausbildung. Insgesamt haben wir 348 Stunden Lehrtherapie und dies sollte auch ausreichen, um die Anforderung an eine Eigentherapie für professionelle Anwendung an Klienten zu erfüllen. Mit ausreichender Eigentherapie können wir uns mutig in unsere Klientel einlassen.

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LEHRTHERAPIE – VEREINBARUNG Dies ist eine Regelung der Lehrtherapie im Rahmen der Kunsttherapie-Ausbildung

der Akademie für Kunsttherapie

Frau/Herr Frau/Herr .................................................... ................................................ in Folge Klient/in benannt in Folge Lehrtherapeut/in benannt Klient/in und Lehrtherapeut/in vereinbaren gemeinsam für die künftige Lehrtherapie folgende Rahmenbedingungen:

Der/die Lehrtherapeut/in verpflichtet sich nach den Ethikregeln des Dachverbandes für Kunst Therapien (A.BOAT) auszurichten und dementsprechend zu handeln.

Der/die Lehrtherapeut/in garantiert den geschützten Raum und die damit verbundene Schweigepflicht. Ausnahmen sind bei Eigen- oder Fremdgefährdung vorgesehen.

Begleitend zur Kunsttherapie-Ausbildung ist bei Beginn der Kunsttherapie-Ausbildung eine monatlich begleitende Kunsttherapie-Lehrtherapie in direkter Beziehung bei einer von ISSA anerkannten LehrtherapeutInnen im Ausmaß von mindestens 48 Stunden zu absolvieren. Diese Lehrtherapie-Sitzung hat einmal monatlich stattzufinden. Der Wechsel von Lehrtherapeuten/innen kann höchstens einmal erfolgen und zwar frühestens nach 24 Stunden absolvierter Lehrtherapie.

Vereinbarte Sitzungstermine sind verbindlich und es wird das für alle KandidatInnen gleiche Honorar vereinbart und verrechnet.

Falls der Ausfall einer Lehrtherapie-Sitzung von Seiten des/der Lehrtherapeuten/in verursacht wurde, verpflichtet sich der/die Lehrtherapeut/in die ausgefallene Stunde in die Zeitstruktur so zu integrieren, dass der/die Klient/in im Ablauf der Sitzungen nicht in Verzug gerät.

Sollte der/die Klient/in zum vereinbarten Termin verhindert sein, muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Anderenfalls wird das Honorar in Rechnung gestellt. Die diesbezüglich versäumte Sitzungseinheit wird in der monatlichen Struktur hinten angehängt und extra bezahlt.

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Wenn der/die Klient/in 3x hintereinander vereinbarte Sitzungen absagt und nicht erscheint, verliert der/die Klient/in den momentanen Lehrtherapie-Platz und kommt auf eine Warteliste bei diesem/dieser Lehrtherapeuten/in.

Der/die Klient/in können Erstgespräche mit Lehrtherapeuten/innen führen, um dann den Lehrtherapie-Zyklus fix zu beginnen. Der Zyklus der Lehrtherapie beginnt erst, wenn der/die Klient/in sich für eine/n Lehrtherapeutin/en entschieden hat. Diese Erstgespräche zählen nicht als Lehrtherapie, sondern als Einzel-Selbsterfahrung und sind kostenpflichtig.

Der/die Klient/in hat sich freiwillig und für sich voll verantwortlich im Rahmen der Ausbildung entschlossen, eine Lehrtherapie zu absolvieren.

Der/die Klient/in erklärt sich bereit, im abzuklärenden Bedarfsfall, falls die Arbeitsbasis belastet ist, bei Verlangen des/der Lehrtherapeuten/in, ein fachärztliches Gutachten einzuholen bevor weitere Sitzungen vereinbart werden können.

Die Klientin bestätigt, während des Lehrtherapie-Zyklus in keiner psychiatrischer Behandlung zu sein und auch keine Medikamente oder Drogen zu nehmen, die das psychische Verhalten beeinflussen.

Angedeutete oder ausgeführte Selbst- oder Fremdgefährdung führt zum Abbruch der Lehrtherapie.

Der/die Lehrtherapeut/in übernimmt keine Verantwortung für Handlungen der/des Klientin/en, die während oder nach den Therapiesitzungen durch den/die Klienten/in gesetzt werden.

Das vereinbarte Honorar ist unmittelbar vor jeder Sitzung zu begleichen. ............................................ ............................................

Unterschrift Klient/in Datum Unterschrift Lehrtherapeut/in

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ART DER LEHRVERANSTALTUNGEN Vorlesungen:

Diese Lehrveranstaltung ist eine Vorlesung eines "papers" oder von Inhalten eines Lehrbuches. Das "paper" ist ein mehrseitiges Skriptum, das mehr oder weniger langschriftlich abgefasst sein kann. Das Ziel von Vorlesungen ist es, einen Überblick in die theoretischen und methodologischen Hauptbereiche des Studiengebietes zu erlangen. Der Zweck der Vorlesungen ist es, AusbildungskandidatInnen über diese Zeiteinheiten der Vorlesungen grundlegend in die Themen zu involvieren, so dass das Interesse für die Themen entzündet wird. Die Beschäftigung mit den Inhalten beginnt beim einführenden Hören im Rahmen einer Vorlesung. Anschließend müssen ohnehin von den AusbildungskandidatInnen entlang von vorgegebenen Litertaurlisten die Fachgebiete selbstständig eingearbeitet werden. Das Erlernen von Theorie und somit das Erlangen von Methoden-Kompetenz läuft über mehrere Stufen ab:

Zuerst über die Teilnahme an einer Vorlesung und oder das Lesen von Fachliteratur; anschließend über Einarbeiten der Inhalte (einzeln, in Peergruppen, in Seminaren) und dann über eigenes Vortragen.

Arten von Vorlesungen:

Einführungsvorlesungen: Hier wird ein Überblick gegeben. Hauptvorlesungen: Hier werden die theoretischen Themen und methodologischen Bereiche des Studiengebietes gebracht. Spezialvorlesungen: Hier wird Spezielles und/oder der neueste Stand einer Disziplin berichtet (z. B.: unsere Ringvorlesungen von Univ. Professoren aus Instituten angrenzender Wissensgebiete.

Evaluation: Die jeweiligen Vorlesenden evaluieren nach eigenem Ermessen.

Konversatorium:

Das Ziel eines Konservatoriums ist, den Stoff einer Vorlesung tatsächlich verinnerlicht zu haben. Der Zweck von Konservatorien ist, die Inhalte einer Vorlesung nochmals mit Vorlesenden durchzugehen. Durch erweitertes und nochmaliges Hören kann das Gerüst der Vorlesung verinnerlicht werden.

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Vorträge: dies ist etwas "Vor-Getragenes" und keine Vorlesung. Selbstverständlich gilt es sich für Vorträge auch ausreichend vorzubereiten. Entweder man hat eine grobe Struktur und lässt sich frei fließend in das Thema ein oder man hat sich nur insofern vorbereitet, dass man sich für die jeweilige innere Muse eingestimmt hat und nun sich als Kanal von dieser Muse tragen lässt. Aber, um wissenschaftlich zu bleiben, gilt es selbstverständlich sehr wohl Literaturhinweise im Rahmen des Vortrags zu liefern.

Proseminare:

Dies sind Lehrveranstaltungen als Vorstufen zu Seminaren. Themen eines Studienfachs werden erörtert und über Referate vorbereitend behandelt. In den Seminaren wird anschließend ein Thema vertieft und durchgearbeitet.

Seminare:

Dies sind Settings, in denen die aktive Mitarbeit der AusbildungskandidatInnen gefordert wird und deshalb ist Anwesenheitspflicht obligatorisch. Es werden Themen eines Studiengebietes von den TeilnehmerInnen selbständig ein- und durchgearbeitet. Die TeilnehmerInnen lassen sich ein und/oder erarbeiten selbständig, diskutieren und präsentieren mündlich und schriftlich. Das Ziel von Seminaren ist ein Thema durch die Seminargruppe wissenschaftlich erarbeitet und verinnerlicht zu haben. Der Zweck von Seminaren ist wissenschaftliches Forschen zu erlernen und durchzuführen. Es gilt für TeilnehmerInnen sich persönlich und tatsächlich einzulassen. Die Ergebnisse eines Seminars werden von den TeilnehmerInnen zusammengefasst und als wissenschaftliche Forschungsarbeit schriftlich herausgebracht. Bei diesen Seminaren ist die TeilnehmerInnenzahl beschränkt. Bei Selbsterfahrungs-Seminaren reflektieren TeilnehmerInnen schriftlich und erhalten nur nach schriftlicher Reflexion das Zertifikat.

Übungen:

Das Ziel von Übungen ist es, einzelne Fähigkeiten eingeübt und eine ausreichende Sicherheit der Anwendung erlangt zu haben. Der Zweck von Übungen ist das Trainieren von Fertigkeiten. Im Rahmen von Übungen wird trainiert und gecoached. TrainerInnen und Coaches verstärken die Fähigkeiten von AusbildungskandidatInnen. Die Übungen gelten als bestanden, wenn die angepeilte Fähigkeit ausreichend geliefert wird.

workshops:

dies ist eine Mischform aus Vorlesung und Seminar. Es werden neue Themen von den workshop-LeiterInnen angerissen oder vorgestellt. Diese Themenfelder werden nun mit den AusbildungskandidatInnen erforscht, durchgearbeitet oder ausprobiert. Die Forschungsergebnisse werden von den TeilnehmerInnen selbstständig zusammengefasst und schriftlich herausgebracht.

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LEHRPLAN

Lehrplan der Ausbildungsjahre: AKT I: Ausdruckskreativität AKT II: Gestaltungskreativität AKT III: Inventive Kreativität = Inventive Kunst AKT IV: Innovative Kreativität = Innovative Kunst AKT V: Emergentive Kreativität = Emergentive Kunst

Themen der Ausbildungswochenenden der Ausbildungsjahre AKT I: Ausdruckskreativität

1. Einführung 2. Anlagen – Bedürfnisse 3. motivationale Systeme 4. 5 – Felder Lehre 5. Kreativität – Kunst – Lebenskunst 6. Verwicklung – Entwicklung – Entfaltung 7. Zyklen 8. Deviation 9. Speicherungen 10. Muse „Erinnerung“ 11. Katharsis – Bewusstsein – Gewahrsein 12. Regulation „Autopoiesis“

AKT II: Gestaltungskreativität

1. Empowerment 2. Sensibilität 3. Sensitivität 4. Fluency 5. Kontrollkompetenz 6. Ambiguitätstoleranz 7. Flexibilität 8. Fluktualität 9. Elaboration 10. Volition 11. Motivation 12. Selbstwirksamkeit

AKT III: Inventive Kreativität = Inventive Kunst

1. Das mentale Feld 2. Die Arbeit mit dem inneren Team

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3. Orientierung im mentalen Feld 4. mentaler Aufbruch 5. Be-Geisterung 6. Trigger 7. Absichten 8. Besessenheiten 9. Abhängigkeiten 10. geistiges Pantheon 11. Riten und Zeremonien 12. Initiation – Komplexität

AKT IV: Innovative Kreativität = Innovative Kunst

1. Das virtuelle Feld 2. Konstruktion – De-Konstruktion 3. Intuition – Emergenz – Transformation 4. Wunsch, Traum 5. Vision, Hoffnung 6. Glaube, Motiv 7. Ziel – Zweck 8. Games – Play 9. Identitäten 10. Existenz – Da-Sein – So-Sein 11. Umwelt 12. Originalität – Omnipotenz

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KUNSTTHERAPIE - THEORIE: KTT-Vorträge Vortragender: Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER Art der Lehrveranstaltung: Vorlesung mit Anwesenheitspflicht Nicht besuchte Einheiten werden nachgearbeitet:

ein Paper zeigt das Eingearbeitete; der Vortrag wird transkribiert; die Transkription wird revidiert; die Revision wird in ein Handout umgearbeitet; das Handout wird in Folien bearbeitet!

AKT 0 - Lehrziel:

Überblick über die Kunsttherapie im therapeutischen Feld.

AKT I – Lehrziel: 1. Stufe der Kunsttherapie; expressive Kunsttherapie; Grundlegende Begriffe werden abgeklärt; Grundlagen der expliziten Kunsttherapie; KT-Metatheorie; Einführung in Methodologie und Praxeologie;

AKT II – Lehrziel: 2. Stufe der Kunsttherapie: produktiv-gestaltende Kunsttherapie; 12 Kreativitätsparameter werden vorgetragen; Die abwärts- und aufwärts - Dynamik wird vorgestellt; Gehemmte und kompensatorischen Formen der Lebensgestaltung; Die grundlegenden Elemente für eine aktive, bewusste, produktive und

kreative Gestaltung des Lebens werden gelernt. AKT III – Lehrziel:

3. Stufe der Kunsttherapie: inventive Kunsttherapie; Komplexitätspräferenz als weiterer Kreativitätsparameter wird vorgetragen; Grundzüge der Geistigen Welt und wie diese in den unterschiedlichen

Kulturen aufbereitet wurden. Inhalte, Hierarchien und Strukturen im Geistigen, welche unsere

Gewohnheiten, Zwänge, Besessenheiten, Emotionalität und Befindlichkeit steuern – werden durchgearbeitet.

AKT IV – Lehrziel:

4. Stufe der Kunsttherapie: innovative Kunsttherapie; Originalität als weiterer Kreativitätsparameter wird vorgetragen; Grundzüge der Inhalte der Kausalen Welt werden vorgestellt.

AKT V – Lehrziel: 5. Stufe der Kunsttherapie: die emergentive Kunsttherapie; Grundzüge der Inhalte der Super-Kausalen Welt;

Evaluation: Erschaffen einer Evaluationsebene mit möglicher Reflexion; Test,

Evaluationsrunde oder sonstiger gemeinschaftlich vereinbarter Evaluation; Evaluation im Abschlusskolloquium

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Kurs zur Intensivierung der Kunsttherapietheorie: KIT Moderation: Barbara PLANNER Art der Lehrveranstaltung: Proseminar Freiwillig, aber kostenpflichtig Teilnahmevoraussetzungen: im Lehrgang, oder bereits darüber KIT I bis IV Lehrziele:

Die in den KTT-Vorträgen vorgebrachten Inhalte werden intensiviert Aus den Unterlagen (soweit vorhanden), werden Folien erarbeitet;

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KUNSTTHERAPIE-GRUPPEN-SELBSTERFAHRUNG I bis IV: Seminare Allgemeine Lehrziele für das 1. Ausbildungsjahr: Diese Lehrveranstaltung ist eine Einführung in die Selbsterfahrung durch Ausdruckstherapie. Bildnerische Prozesse, darstellende Prozesse und transmediale Prozesse haben eigene Unterziele.

Jede dieser Prozess-Gruppen bezwecken und bewirken etwas Eigenes im Universum der TeilnehmerInnen.

Die bildnerischen Prozesse bewirken eine bewusstere Verarbeitung von Erlebtem durch intensive Wendung nach Innen.

Darstellende Prozesse bewirken bewussteres Ausleben von Energien nach Außen Transmediale Prozesse bewirken ein flexibleres Umschwenken von nach Innen gerichteter

Aufmerksamkeit nach Außen. Allgemeine Lehrziele für das 2. Ausbildungsjahr: Diese Lehrveranstaltung ist eine Einführung in die Selbsterfahrung durch Gestaltungstherapie. Bildnerische Prozesse, darstellende Prozesse und transmediale Prozesse haben eigene Unterziele.

Jede dieser Prozess-Gruppen bezwecken und bewirken etwas Eigenes im Universum der TeilnehmerInnen.

Die bildnerischen Prozesse bewirken eine bewusstere Verarbeitung von Erlebtem durch intensive Wendung nach Innen.

Darstellende Prozesse bewirken bewussteres Ausleben von Energien nach Außen. Transmediale Prozesse bewirken ein flexibleres Umschwenken von nach Innen gerichteter

Aufmerksamkeit nach Außen. Allgemeine Lehrziele für das 3. Ausbildungsjahr: Detachment, Freiheit zu mentalen Energien. Reflektierende Distanz und Freiheit gegenüber archaischen Energien aufrecht zu erhalten oder fähig sein, diese wiederherzustellen. Im Alltag gewünschte Gewohnheiten und das Leben entlang konstruktiver Konzepte gestalten können. In einer reflektierenden, selbstbestimmten Haltung zu geistigen Entitäten leben können; Als bewusste Kontrollinstanz souverän mit geistigen Entitäten leben. Akzeptanz der eigenen Persönlichkeit und reflexiv und souverän mit Persönlichkeitsanteilen umgehen können. Unerwünschte mentale Muster transformieren können.

Allgemeine Lehrziele für das 4. Ausbildungsjahr: Über eigene therapeutische Kompetenz sicher sein. Fähigkeit, kreativ und reflexiv im sozialen Kontext zu leben. Ausreichende Ressourcen für professionelle therapeutische Arbeit haben. Kreativer und künstlerischer Ausdruck entsprechend der eigenen Anlage. Sicherheit über „ICH und DU und möglicher Verschmelzung im WIR erlangt haben und sich in

Begegnung stabil einlassen können. Sich der modernen Rolle im therapeutischen Feld sicher sein. Archetypische Energien reflektierend zulassen und ausdrücken können. Für sich selbst gefunden haben, womit man kann und womit man nicht kann. Sicherheit über eigene Werkzeuge erlangt haben. Adäquate Sicherheit über sich als SELBST, als Künstler und Kunsttherapeut. Sicherheit über die eigenen Grenzen und über den Umgang damit. Sich der Wirkweisen und der Kräfte der Medien ausreichend sicher sein. Vertrauen in die eigene Kreativität, Kraft, Anlagen und Fähigkeit gewonnen haben. Vertrauen besitzen, dass KlientInnen sich entwickeln, wenn diesen eine förderliche Umgebung

geboten wird. Konkretisierung der Vielfalt der Facetten der Ausbildung über eigene Kompetenz; Annehmen des ureigenen Ausdrucks. Das Leben als Lebenskunst gestalten. Evaluation:

Jede/r Trainer/in evaluiert in eigenem Ermessen. Zumindest hat jemand bestanden, wenn das Aufrücken in den nächsten Lehrgang nicht extra unterbrochen wird.

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PSYCHIATRIE Vortragender: Prim. Dr. Harald DAVID Titel: Psychiatrie Art der Lehrveranstaltung: Vorlesung mit Anwesenheitspflicht Lehrziel I:

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es den Auszubildenden in die Grundlagen der Psychiatrie und deren Begrifflichkeit einzuführen.

Lehrziel II: Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es den Auszubildenden Ein- und Überblick über diverse Therapieverfahren (biologisch, sozialtherapeutisch, psychotherapeutisch, kunsttherapeutisch) in der Psychiatrie zu geben.

Lehrziel III: Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es den Auszubildenden eine Einführung in den Aufbau und den Gebrauch des ICD-10 (internationalen Klassifikation psychischer Störungen) zu geben. Vertiefend werden sich die Auszubildenden auch mit kunsttherapeutisch relevanten Krankheitsbildern beschäftigen.

Lehrziel IV: Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es den Auszubildenden eine Ein- und Überblick über diverse Therapieverfahren in der Psychiatrie zu geben.

Evaluation:

Nachdem die letzte AKT IV Vorlesung stattgefunden hat wird über einen Multiple-Choice-Test der gesamte Psychiatrie-Ausbildungsstoff evaluiert.

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ETHIK Vortragender: Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER Titel: Ethik Art der Lehrveranstaltung: Vorlesung bzw. Vortrag

Nicht besuchte Einheiten werden nachgearbeitet: ein Paper zeigt das Eingearbeitete; der Vortrag wird transkribiert; die Transkription wird revidiert; die Revision wird in ein Handout umgearbeitet; das Handout wird in Folien bearbeitet!

Lehrziel Teil I:

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Auszubildenden eine Standortbestimmung im sozialen Kontext zu geben. Fragen der Bewusstseinsentwicklung, gesellschaftliche Fragen werden behandelt. Die gesellschaftliche Funktion von Kunst und die Reifung in der „therapeutischen Beziehung“ gilt es aufzurollen. Ein- und Überblick über Moral und diverse Ethikansätze gilt es zu geben.

Lehrziel Teil II:

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Auszubildenden eine Realität das Kontinuum des ethischen Prozesses zu geben. Die Wichtigkeit des immer wieder sich Vertragens und Neugestaltung von gemeinschaftlicher Arbeitsbasis soll realisiert und angewandt werden können.

Lehrziel Teil III:

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, mit den Auszubildenden die verschiedenen Ethik-Leitlinien aus den unterschiedlichen Therapiefeldern zu untersuchen und auf die Kunsttherapie anzuwenden. Revision und Verbesserung vorgefundener Ethikstandards Zusammenstellung, Revision und Verbesserung eines Ethik-Kodex für die Kunsttherapie.

Evaluation:

Anwesenheitspflicht (außer 10% Fehlzeittoleranz; dies erspart aber nicht das Einarbeiten des Vorgetragenen)

• Erschaffen einer Evaluationsebene mit möglicher Reflexion; Check- out; Test, Evaluationsrunde oder sonstiger gemeinschaftlich vereinbarter Evaluation;

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ECKPFEILER Um an unseren gemeinschaftlichen Zielen optimal zu wirken, haben wir Gruppenregeln gefunden, die für uns alle gültig sind. Wenn alle Gruppenmitglieder bereit sind, bei sich und bei anderen diese Regeln zu beachten, wachsen die Möglichkeiten des voneinander Lernens in erheblichem Maße. Wenn eine Regel nicht eingeübt werden kann, gibt es diesbezügliche Erfahrungen in früheren/ähnlichen Gruppen. Diese Re-Aktivierung vergangener Gruppenerfahrungen sollten in Einzelgesprächen mit den LehrtherapeutInnen abgeklärt werden, um den Gruppenfortschritt kontinuierlich fließen zu lassen. Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt aus eigenem Entschluss und es wird mit den Leitgedanken übereingestimmt. Die Beteiligung erfolgt mit der Absicht zu lernen und die Gruppenregeln werden beachtet. Wenn durch die Teilnahme andere oder das Institut belastet wird – wird am laufenden Zyklus sofort unterbrochen und erst nach erfolgreicher Regelung diesbezüglicher Überforderung anderer kann mit dem Service fortgesetzt werden. Dies gilt für TrainerInnen und Auszubildende. Mitbringen illegaler Produkte ist nicht erlaubt. Äußerste Eckpfeiler unseres gemeinsamen Spiels: Der Gemeinsame Nenner ist, dass es uns als TherapeutInnen nicht ansteht, im sozialen Miteinander ein Gefälle zu erschaffen. All diesen vier Eckpfeilern ist das Thema des Erschaffens eines Gefälles gemeinsam. 1. Würde-Regel:

Die Würde des Menschen ist unteilbar und deshalb werden alle TeilnehmerInnen als kreative und liebevolle SEELEN postuliert. Wir wollen einen Ort des Vertrauens und des Respekts gestalten, in dem sich jede Seele mit deren SELBST entlang eigener Anlagen entfalten kann. Dies beinhaltet auch das Beachten des Urheberschutzes.

2. Wettbewerbs-Regel: Unser Institut wird nicht für Werbekampagnen institutsähnlicher Services verwendet. Es wird die Aufmerksamkeit auch nicht auf institutsfremde Angebote gerichtet. Azubi werden nicht in private merkantile Geschäfte involviert, sondern in die entsprechenden Services in ISSA geleitet. Keine Geld- oder Tausch-Geschäfte untereinander. KollegInnen bzw. Azubis sind nicht potentielle Kunden bzw. Klienten. Wenn praktiziert werden will, sind KollegInnen nicht die Ansprechpartner. Es werden Azubi, Trainer, organisatorische Mitarbeiter nicht in weitere externe Trainings und Services eingeladen. Die Wettbewerbs-Regel betrifft auch Copyright und Urheberrecht.

3. Sex-Regel: Alle unsere Ausbildungen haben therapeutischen Hintergrund. Wir verstehen ein „Einlassen in physische sexuelle Handlungen von TrainerInnen mit Studierenden als theoretisches Unverständnis des Themas: „Inzest- + sexueller Missbrauch“ und praktisches ‚nicht-standhalten-können’ einem Ansturm noch nicht bearbeiteter archaischer Energien. Diesbezügliche Energien von Studierenden werden als Übertragung angesehen und in den Modulen entsprechend bearbeitet. Keine sexuellen Interaktionen, die den Fortschritt im Ausbildungssetting irritieren.

4. Klienten-Regel: Eingegangene therapeutische Beziehungen werden von Therapeuten-Seite aufrecht erhalten. Es wird kein Partner und keine Partnerin fallengelassen. Diesbezügliche Schwierigkeiten werden professionell abgeklärt. Beständig wird auf Übereinstimmung und Einhalten von Vereinbarungen geachtet.

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KUNST-KRITERIEN doc vom 10. Okt. 2006

Dies sind die Kriterien des Bundeskanzleramtes für die Anerkennung als

Künstler oder Künstlerin. 1998 hatte das Bundeskanzleramt die Aufgabe die Künstler und Künstlerinnen auf deren Professionalität zu qualifizieren. Die Ergebnisse waren für das Finanzamt und für die Sozialversicherung maßgebend.

Jetzt, 2006, gibt es diese offiziellen Gremien nicht mehr, welche den

Künstler- oder Künstlerinnenstatus festlegen oder überprüfen. Künstler oder Künstlerin ist nun jeder und jede, die von sich diese Identität festlegt. Es gibt jetzt nur mehr die sogenannte ‚Selbst-Autorisation’.

Um jedoch für unsere Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen

transparent zu machen, welche Idee wir von einem Künstler haben, wollen wir diese Kriterien des Bundeskanzleramtes vorstellen. Dies sind für uns maßgebliche Inhalte.

Unter Zugrundelegung des Kunstbegriffes der einzelnen Fachjuroren, welcher sich aus persönlicher künstlerischer Tätigkeit, langjähriger Mitarbeit in der österreichischen Kunstszene und einschlägigen Fachwissen ergibt, werden die entscheidenden Kriterien zur Begutachtung der vorgelegten werke wie folgt genant.

KRITERIEN

1. Statistische Einmaligkeit 2. Präsentation als Kunstwerk 3. Eigentümliche geistige Schöpfung 4. Individuelle Eigenart 5. Vermögen der autonomen künstlerischen Gestaltung 6. Persönlichkeit des Urhebers und die daraus erfliessende Individualität des Kunstwerkes 7. Entwicklung und Einbringung neuer Ideen, Techniken, Produkte zum Zeitpunkt der Entstehung

der Werke 8. Kontinuität des künstlerischen Ausdrucks im Verhältnis zum Gesamtschaffen 9. Allgemeine Merkmale für das Vorliegen einer hauptberuflich künstlerischen Tätigkeit sind

Ausstellungen im In- und Ausland, Beteiligung an künstlerischen Wettbewerben, Mitgliedschaft bei Künstlervereinigungen, Preise, Auszeichnungen, Präsentation von Werken und Katalogen, Veröffentlichung des künstlerischen Schaffens in Kunstzeitschriften oder anderen Medien, Ankäufe öffentlicher Stellen im In- und Ausland. Laienhafte Bemühung: Gestaltungsvermögen, welches über das erreichbare Ergebnis einer gewissen Stufe der Erlernbarkeit (zum Beispiel dem Prüfungsniveau bildnerischer Erziehung an einer österreichischen AHS entsprechend) nicht hinausgeht.

10. Akt der Selbstverwirklichung durch künstlerisch Ausdrucksversuche 11. Orientierung an tradierten Kunststilen ohne Einbringung einer individuellen Eigenart oder

Autonomie in der Gestaltung, epigonenhaft ausgerichtete Kunstversuche.

12. Diskontinuität, häufiger Wechsel des Gestaltungsausdruckes bzw. –vermögens innerhalb eines begrenzten Zeitraumes des künstlerischen Schaffens. Wenngleich bei abstrakten Gestaltungen für den Laien oft die Unterschiede und Grenzen zwischen individueller Eigenart bzw. eigentümlicher geistiger Schöpfung und der Erlernbarkeit bzw. dem Unvermögen einer autonomen Gestaltung nicht nachvollziehbar sind, ist doch unter Zugrundelegung langjähriger Erfahrung in der Beobachtung künstlerischen Schaffens für den Fachmann die Unterscheidung zwischen Erlernbarkeit, individueller Eigenart, laienhafter Bemühung, gereifter Persönlichkeit des Urhebers möglich.

13. Wenngleich bei figurativen Gestaltungen für den Laien oft der Unterschied zwischen der Erkennbarkeit einer Gestaltung als Kunstkriterium einerseits und der individuellen Eigenart

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bezüglich des Vorliegens einer eigentümlichen geistigen Schöpfung andererseits verschwimmt, ist doch unter Zugrundelegung einer langjährigen Erfahrung in der Beobachtung und im vergleich künstlerischer Äußerungen für den Fachmann die Unterscheidung zwischen Erlernbarkeit, individueller Eigenart, laienhafter Bemühung bzw. gereifter Persönlichkeit des Urhebers möglich.

14. Obwohl bei Werken des Kunstgewerbes bzw. der angewandten Kunst die Werkcharakter, somit das Vorliegen einer eigentümlichen geistigen Schöpfung auf dem Gebiete der bildenden Kunst, vom Urheberrecht als möglich angenommen wird, schließen dennoch Arbeiten, die im weitesten Sinne dem Kunsthandwerk zuzuordnen sind, aber den Kriterien der Erlernbarkeit und der mangelnden individuellen Eigenart unterliegen, den Kunstcharakter aus.

15. zweifelsfrei sind Werke der Gebrauchsgraphik als Werke der bildenden Kunst anzuerkennen, wenn sie die Grundvoraussetzung, nämlich das Vorliegen einer eigentümlichen geistigen Schöpfung, die individuelle Eigenart zeigt, erfüllen. Dies beinhaltet auch, dass die werke eine auf der Persönlichkeit des Urhebers beruhende Individualität erkennen lassen müssen. Wenngleich die Rechtsprechung bei Werken der bildenden Kunst einerseits vor allem im Bereich der Gebrauchsgraphik die Maßstäbe in den letzten Jahren gesenkt hat, ist andererseits gerade in dieser Sparte der bildenden Kunst die persönliche Kreativität und Innovation durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel in den Hintergrund gedrängt worden. Aus diesem Grund ist in diesem Bereich bei der Beurteilung von Originalarbeiten das erlernbare Arbeitsergebnis vom Ergebnis eines überwiegend kreativen Einsatzes zu unterscheiden.

16. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Tätigkeit von Restauratoren grundsätzlich als eine gewerbliche einzustufen. Da die Ausbildung von Restauratoren im Lehrplan der österreichischen Kunsthochschulen vorgesehen ist, somit offensichtlich vom Gesetzgeber dem Fachbereich einer künstlerischen Ausbildung zugesprochen wird, nimmt die Künstlerkommission eine Unterscheidung zwischen einer vorwiegend handwerklich orientierten restauratorischen Tätigkeit (Reinigen, Ersetzen, Konservieren, Ergänzen nach rein restauratorischen Tätigkeit (historische Forschungsarbeiten: die Analyse der Herstellungsart, das Erfassen des Gestaltungsstils der Gegenstände, naturwissenschaftliche Untersuchungen) vor.

17. Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern. Während Lichtbildwerke dadurch gekennzeichnet sind, dass ihnen ein künstlerisch-schöpferischer Gehalt zu eigen ist, haben im Gegensatz dazu Lichtbilder die Eigenschaft von jedermann bei Anwendung von gehörigem Einsatz, Fleiß und Interesse im Zuge eines abgeschlossenen Lernprozesses hergestellt werden zu können. Auch im bereich der Photographie ist daher letztlich die Unterscheidung zwischen künstlerischer Kreativität und reiner Erlernbarkeit maßgebend.

BEURTEILUNG

Der Gesetzgeber wollte durch die Einschaltung eines Künstlerkollegiums, das aus Vertretern von Künstlervereinigungen mit gesamtösterreichischer Bedeut5ung gebildet wird, die Beurteilung des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer künstlerischen Tätigkeit der Beurteilung von Verwaltungsbehörden entziehen, vor allem um damit Fragen des persönlichen Geschmacks aus dem Beurteilungsvorgang auszuschließen. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei wörtlicher Interpretation der diesbezüglichen Gesetzesstellen zum Schluss gekommen, dass das Gutachten über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer künstlerischen Tätigkeit durch die bezeichnete Verwaltungsbehörde zu erstatten ist.

Wir sehen hier, dass Kunst zumindest über die Produktivitätsstufe der

Kreativität hinausgeht und in der inventiven Ebene gesehen wurde.

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KUNST ANRECHNUNG "Anerkennung einer küstlerischen Ausbildung“

doc vom 5. Oktober 2006

Wenn jemand eine künstlerische Ausbildung absolviert hat, dann können wir

diese auf die erforderlichen künstlerischen Trainings anrechnen. Es werden die 150 Stunden Kunst im darstellenden, oder bildnerischen Zweig im Zuge der Ausbildung zur KunsttherapeutIn erlassen.

Ausbildungszeugnis (z.B. Studienabschluss einer künstlerischen Hochschule,

einer künstlerischen Fachhochschule, professionelle Ausbildung mit Abschluss in einem bildnerischen oder darstellenden Bereich….) und Beitrag deiner Kunst zum Event ist verpflichtend.

Die Vorgehensweise der Anrechnung ist wie folgt:

Einreichung mit dem Formular : "Formular zur Anrechnung des Kunststudiums" inkl. gültige Telefonnummer und Email-Adresse.

Besprechung in einer Sprechstunde Kunst bei Angelika OVERBECK (monatliche Sprechstundenzeiten) – obligatorisch;

Teilnahme am ersten Treffen (Termine im ISSA Büro - ca. ein halbes Jahr vor dem nächsten Event) für die AusstellungskünstlerInnen für das nächste Event (meist Diplomarbeiten Kunst und Anerkennungen Kunst) – verpflichtend.

Zeitgerechtes Bereitstellen der Ausstellungsarbeit und zeitgerechtes Abliefern der Legende (Abschluss Wo? / kurze Beschreibung deiner Arbeit – ca. 5-10 Sätze) zur Arbeit. – verpflichtend. Zeitgerechte Information über deinen Bühnenbeitrag (technische Anforderungen)und zeitgerechte Information über deinen Auftritt an die Moderation. Die Termine werden dir in beiden Fällen vom Ausstellungsteam/oder ISSA-Büro per Email zugesandt.

Für bildnerische KünstlerInnen: Zeitgerechter Aufbau deines Kunstwerkes. Das Ausstellungsteam unterstützt dich dabei. Termine für den Aufbau müssen mit diesem Team abgesprochen. – verpflichtend. Für darstellende KünstlerInnen: Teilnahme an der Generalprobe, bzw. technischem Check. Termine müssen mit dem Technikteam abgesprochen werden. – verpflichtend. Abholen deiner Kunstwerke, bzw. deines eigenen Equipments für die Bühne nach dem Event, unter Absprache mit dem Abbauteam.

Bei Unklarheiten bitte die Sprechstunden Kunst im ISSA – Büro aufsuchen. Sie wurden extra monatlich für die Anerkennungen einer externen Ausbildung, für Unklarheiten bei künstlerischen Diplomarbeiten und für Fragen bezüglich deines künstlerischen Weiterkommens innerhalb der Ausbildung eingerichtet.

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PROZESSARBEIT ZIEL: ausreichend ausgebildet, um Klientel zu begleiten ZWECK: AusbildungskandidatInnen müssen in die Prozessarbeit theoretisch eingeführt werden und sie müssen das Durchführen von Settings auch ausreichend einüben. THEORETISCHER HINTERGRUND: Kunst-Therapeuten verwenden kreative Medien, künstlerische Prozesse oder Kreativ-Prozesse als Werkzeuge. Diese Prozesse werden professionell angewendet und die Prozesse selbst wirken mit den Klienten. Kunst-Therapeuten begleiten Klienten mit kunst-thearapeutischen-Prozessen. Die einzelnen künstlerischen Prozesse wirken im Universum des Klienten. Kunst-Therapeuten wissen um die jeweiligen Wirk-Kräfte der Künste. Diese anschließend dargestellte Route ist wie ein Generalschlüssel für unsere Arbeit. Wir erhalten damit einen grundlegenden Leitfaden. Egal mit welchem Thema Klienten kommen, wir fangen sie mit dieser Route dort auf, wo sie sind und arbeiten mit den Medien mit ihnen. Es geht uns um Ausdruck von Anlagen und Bewusst-Werdung. Es geht uns nicht um „besser oder schlechter, künstlerischer oder dilettantischer, normaler oder gestörter, kranker oder gesünder“. Es geht uns darum, dass jeder dort ist, wo er ist und dass jeder sich dort auch ausdrücken kann, kreativ sein kann, etwas verursachen kann. Wir wissen, dass jeder in sich den Drang zum Ausdruck hat und die Kräfte, die die einzelnen künstlerischen Prozesse ansprechen, in sich auch hat. Jeder kann sich ausdrücken, auch wenn er krank ist, leidend ist oder gestört ist. Wir werten nicht. Wir begleiten und dies mit künstlerischen Mitteln. Angelika OVERBECK hat mir erzählt, dass Joseph BEUYS auch mit Behinderten gearbeitet hat, mit „Contergan-Behinderungen“ und dass es ihm um den Ausdruck gegangen ist. Nicht darum, ob jemand behindert ist oder nicht. Nicht darum, ob jemand leidend, gestört, krank ist – sondern es ging um Authentizität (Echtheit) des Ausdrucks. Es geht nicht um „normal oder nicht normal“ – es geht um einen echten Ausdruck. Es geht uns auch nicht um „Schwierigkeit oder Ziel“. Wir werten nicht. Wir begleiten Klienten, wenn sie sich in einer schwierigen Position vermeinen und wir begleiten Klienten, wenn sie sich in eine idealere Situation arbeiten wollen.

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DURCHFÜHRUNG:

Im physischen Raum werden die nachfolgenden Bereiche errichtet.

Hinderniss Situation to do Idealere Szene Auswirkung Gegenwärtiges Mögliches Egal, wo immer Klienten sich vorfinden, wir loten diesen Bereich mit den unterschiedlichen Medien aus. Wir umkreisen mit den Medien, die Inhalte, die jeweils auftauchen. WICHTIG: Diese einzelnen Bereiche sind imaginäre Räume mit jeweiligen Inhalten. Es gilt diese ganze Bandbreite auszuloten. Wo bin ich heute? Wo bin ich zukünftig? Das „sich beschäftigen“ mit den Medien im jeweiligen Raum bringt dem Klienten Ausdruck, Klärung, Sicherheit, Bewusstwerdung. Wir werten nicht, dass das Ziel besser ist als die Gegenwart oder Vergangenheit. Am Weg von der Situation zur idealen Szene werden Ressourcen gefunden und am Weg von der idealen Szene zur Situation wird Gelerntes, Gefundenes zurück in die derzeitige Situation getragen. Man kann Klienten schon eine Ziel-Vorstellung imaginieren lassen, wobei es aber nicht angesagt ist, dass dies morgen schon erreicht werden muss. Erleben im imaginären Raum bringt Auswirkung auf den realen Alltag. Es gilt den Klienten überlassen zu lernen, in welchen Bereich er sich vorfindet, einfindet. Klienten loten die einzelnen Standorte selbst aus. HINWEIS: Wir haben dieses Konzept im Kunst-Therapie Weiterbildungs-Curriculum des Forums für multimedialen Ausdruck und Psychotherapie, vorgestellt von Dr. Sigrid SCHNEIDER-SOMMER kennengelernt und auf die reine Kunst-Therapie hin weiter entwickelt. Dies ist hier die grundlegende Version des Auslotens beider Seiten (ideale Szene – gegenwärtige Situation) für uns KunsttherapeutInnen.

Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER in Zusammenarbeit mit Dipl. Päd. Angelika OVERBECK

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PRAKTIKUMSBEREICHE revidiert am 3. Nov. 2005

Ins ‚Praktikum‘ fällt jedwede Tätigkeit von AusbildungskandidatInnen, mit der Erlerntes praktisch angewendet wird.

Da wir im 4. Ausbildungsjahr Management unterrichten, haben wir die

Möglichkeit in einer Institution organisatorisch über Projekte mitzuarbeiten auf maximale 200 anrechenbare Stunden angehoben. Es sollte dies AusbildungskandidatInnen ermöglichen, ins praktische organisatorische Tätigsein involviert zu werden und wird als eine organisatorische Lehrlingstätigkeit betrachtet.

Wir versuchen alle praktischen Tätigkeiten, welche

AusbildungskandidatInnen ohnedies durchführen, als Praktikums-Tätigkeiten zu bestimmen und in einer gewissen Stundenanzahl anzurechnen. 1. mind. 100 Stunden protokollierte, monatlich supervidierte Therapie-

Einheiten mit Einzelklienten / Klientengruppen 2. mind. 100 Stunden als TherapeutIn in der Co-Einzel-Therapie 3. mind. 200 Stunden als TherapeutIn in der Solo-Therapie 4. mind. 75 Stunden Supervision (Gruppen- + Einzelsupervision) 5. max. 200 Stunden fachliche KT-Tätigkeit in Institutionen 6. max. 60 Stunden Event-Gestaltung 7. max. 200 Stunden organisatorische Tätigkeit in KT-Institutionen:

(KT-Berufsverein, KT-Dachverband) 8. max. 150 Stunden Assistenz der Seminarleitung (Transkriptionen) 9. max. 100 Stunden PR-, Vortrags- Veranstaltungstätigkeit (Kunst, KT) 10. max. 150 Stunden Praktikums - Vor- und Nachbereitung 11. max. 100 Stunden Teilnahme an KT-Berufsgruppen (Peer-Groups) Äußerst heikel und spezieller Aufmerksamkeit von Seiten der Ausbildungsleitung her, ist das Thema: Praktikum mit Klienten. Dies ist bei uns über mehrere Praktikums-Stufen möglich: Zu 1: Ab dem 3. Ausbildungsjahr und nach Erlangen der Sensibilitäts-Kompetenz (Übertragungs- und Gegenübertragungs-Kompetenz) kann dann auch mit externen Klienten praktiziert werden. Dieses Praktikum läuft mit Einzel- oder Gruppen-Klienten in einer freien Praxis oder im Rahmen einer Institution. Zu 2: Ab dem 2. Ausbildungsjahr wird in der Co-Therapie mit Azubi-KollegInnen praktiziert. Ab dem 3 Ausbildungsjahr wird dann auch in der Solo-Therapie mit feinsten Fall-Energien gearbeitet. Die Co-Therapie wird gleich mit dem Beginn des 2. Ausbildungsjahres begonnen und es werden nur solche Co-Therapie-Praktikumsstunden angerechnet, welche beim jeweils nächsten AWE supervidiert worden sind. Jede Sitzung ist zu protokollieren und supervidieren zu lassen.

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Zu 3: Exakt dieselbe Vorgehensweise gilt für die Solo-Therapie ab dem 3. Ausbildungsjahr. Zu 7: Da wir von den Azubi die organisatorische Mithilfe bei der Gestaltung von 4 Akademie-Events als Modul in der Ausbildung konzipiert haben, gelten nun auch die dafür eingesetzten Stunden als Praktikumsstunden. Jedes Event wird mit 15 Stunden taxiert und die ausreichende Teilnahme wird von der jeweiligen Projektleitung bestätigt. Insgesamt betrifft dieses Modul 60 Praktikumsstunden. Wenn sich Azubi bei einem Event mehr als 15 Stunden engagieren, dann können die über diese 15 Stunden hinausgehenden Stunden auf PR-, Vortrags- Veranstaltungstätigkeit (Kunst, KT) eingerechnet werden. Zu 11: Azubi können gleich bei Beginn der Ausbildung mit Praktikumsstunden beginnen. Dies ist im Rahmen der Intervision-Groups (Peer-Groups), im Rahmen der organisatorischen Mitarbeit in Kunsttherapie-Institutionen, aber auch im Rahmen von Transkriptionen möglich.

Das Praktikum mit externen Klienten wird nur angerechnet, wenn vor dem Beginn des Tätigwerdens ein Praktikumsvorschlag rechtzeitig in der Supervision eingereicht wurde. Diesbezügliche Praktikumsstunden nach dem OK der Supervision werden nur angerechnet, wenn jeweils beim nächsten AWE die protokollierten Sitzungen zur Supervision gebracht worden sind. Kein Monat Praktikum mit Klienten ohne Supervision. War ein Monat keine Supervision – dann war dies kein Praktikum, sondern irgendetwas eigenes, das wir nicht als Modul haben. Die Arbeit mit Menschen ist zu heikel, als daß Azubis ohne fortlaufender Supervision im Rahmen einer Ausbildung fortschreiten sollen. Jeder einzelne Klient und jede einzelne Gruppe erhält einen Folder und dieser wird von AWE zu AWE supervidiert.

Das Praktikum als fachliche Tätigkeit in Organisationen kann sehr wohl in

der Organisation supervidiert werden. Jedoch müssen wir auch auf die Anwendung von kunsttherapeutischen Methoden achten und deshalb wird auch für diese Organisation ein Folder angelegt und die fortlaufenden Protokolle dieser Tätigkeit wird von AWE zu AWE supervidiert. Kein Monat Praktikum in einer Institution ohne daß diese Tätigkeit auf professionelle Kunsttherapie hin supervidiert wird. Die Praktikumsstunden in Organisationen sind zum Lernen und nicht für systemstützende tatsächliche Therapie-Einheiten gedacht. Deshalb werden auch die Stunden von Arbeitsbeginn bis Dienstschluß als Praktikumsstunden gerechnet. Falls doch mit Einzel-Klienten oder Gruppen-Klienten therapeutisch gerarbeitet wird, dann werden wiederum Folder angelegt und diese werden supervidiert.

Gewisse Tätigkeiten müssen in einer Minimumanzahl und andere in einer

möglichen Maximumanzahl durchgeführt werden. Dies sollte eine höchstmöglichste Professionalität von Ausbildung gewährleisten. Da wir aber nicht wissen können, welche Anforderungen von Seiten eines Berufsgesetzes auf uns zukommen werden, ist diese obige Auflistung lediglich eine Anregung und für unser Diplom ausreichend.

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PEERGROUP

Zweck der Peergroups: Reflexion der Großgruppen-Arbeit Intensivierung der Lerninhalte

Mindestens 3, maximal 7 Studierende bilden ein Team, sie treffen sich mindestens 1x pro Monat + arbeiten miteinander. Peergroup-Folder:

Ein grauer Folder (Aktendeckel) wird angelegt; Jedes Kleingruppentreffen wird von jedem Teilnehmer selbst protokolliert

und das Protokoll wird am nächsten AWE abgegeben. Das Protokoll soll deshalb abgegeben werden, dass wir ersehen können, wie der Fortschritt in der Kleingruppe für jeden Azubi abläuft.

In diesen Protokollen sollte die jeweilige Erkenntnis über den Theorieblock, die eigenen theoretischen Schlüsse mitgeteilt werden. Es gilt nicht, die Theorie nochmals wiederzugeben. Eher die dazu gewonnenen eigenen theoretischen Einsichten. Daneben enthält das Protokoll wer, wann, wie lange anwesend war; wie viele Stunden gab es; welche Theorie wurde durchgearbeitet; welche Fragen sind aufgetaucht und welche Ergebnisse wurden gefunden; welche Fragen sind offen? Die Peer-Group ist ein Modul in therapeutischen Ausbildungs-Settings das für sich selbst auch therapeutischen Charakter hat. Alle Module haben in therapeutischen Ausbildungen den Zweck der Ausschwemmung von irritierenden Energien und Einzug von praktisch anwendbaren Daten. Alle Module verhelfen der SELBST-Erkenntnis und der SELBST-Verwirklichung.

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ZUGANGSBEDINGUNGEN:

1. Vollendung des 18. Lebensjahres 2. Schul- oder Lehrabschluss 3. Selbstverantwortliche Lebensführung

Erworben durch Berufserfahrung, Familienarbeit 4. Künstlerische Eignung 5. Psychosoziale Eignung 6. Fähigkeit der Selbst-Reflexion 7. Stabilität und Belastbarkeit 8. Bestandenes Auswahlseminar

EIGENTHERAPIE: über insgesamt 348 Stunden soll erlangt werden:

1. Abbau blinder Flecken Introversion statt Extraversion. Reflexionsfähigkeit ist nötig, wenn der Splitter beim Anderen bemerkt wird, aber der eigene Balken als „blinder Fleck“ nicht wahrgenommen werden kann.

Abbau von Vorurteilen

2. Zunahme an Geduld Zunahme an Toleranz Zunahme an Empathiefähigkeit und

3. Verbesserter Umgang mit Arbeitsbelastungen

REFLEXIONSKOMPETENZ an sich und diese Frequenzen sollen gemeistert werden:

Intuitive Reflexion Emergente Reflexion Transzendente Reflexion Immanente Reflexion „Sharing“ - Reflexion „Bewusstwerdung“ - Reflexion Reflexion von „Internal Considering“