Einführung in das deutsche Hochschulsystem Teil 2: „Studium in Deutschland“ -Informationen,...

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Einführung in das deutsche Hochschulsystem Teil 2: Studium in Deutschland“ Studium in Deutschland“ -Informationen, Problemstellungen, Beratungspraxis- -Informationen, Problemstellungen, Beratungspraxis-

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Einführung in das deutsche Hochschulsystem

Teil 2:

„„Studium in Deutschland“Studium in Deutschland“

-Informationen, Problemstellungen, Beratungspraxis--Informationen, Problemstellungen, Beratungspraxis-

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Allgemeines• Der Anteil internationaler Studierender an

deutschen Hochschulen beträgt ca. 11/12%

• ca. 250. 000 eingeschriebene ausländische Studierende (DAAD Strategie 2020: 350.000)

• Rund 50% der internationalen Studierenden kommt aus europäischen Staaten

• China, Russland, Bulgarien und Polen sind die wichtigsten Herkunftsländer

• Die höchste Anzahl ausländischer Studierender ist in den Sprach-und Kulturwissenschaften und in Rechts-,Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Ingenieurswesen eingeschrieben

• Ca. 50-60 % der ausl. Absolventen möchten in Deutschland bleiben

Quelle: Wissenschaft Weltoffen 2012, BAMF Absolventenstudie 2013

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Bewerbung und Zulassung• Bewerbung für einen BA, MA oder PhD?

– Bachelor/Staatsexamen• Voraussetzungen:

– Sprachlich: DSH, TestDaF (Germanistikabschluss reicht nicht) Vorbereitungskurse

– Fachlich: » Direkter Zugang: Eine Reihe von ausländischen

Reifeprüfungen werden in Deutschland anerkannt. In diesem Fall können Sie direkt zum Studium zugelassen werden - vorausgesetzt, Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.

Studienkolleg/Feststellungsprüfung: Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern reicht die Reifeprüfung des Heimatlandes nicht aus. Um sich in Deutschland bewerben zu können, müssen sie beispielsweise bereits ein oder zwei Jahre in ihrer Heimat studiert haben oder aber sie müssen die so genannte Feststellungsprüfung/Studienkolleg ablegen (eine zusätzliche DSH fällt dann weg

» Anerkennung:Für die Anerkennung zum Zweck des Hochschulzugangs, des Zugangs zu weiterführenden Studien wie auch für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sind die Hochschulen zuständig

(„anabin-Datenbank“, ZaB)

Direkter Zugang möglich mit ausl. HZB?

Direkter Zugang möglich mit ausl. HZB?

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Bewerbung und Zulassung• Bachelor/Staatsexamen

– Prozedere:– Die Universitäten können die Verfahren relativ frei

gestalten, für einzelne Fächer gibt es unterschiedliche Bedingungen und Verfahren (NC- Fach oder nicht?)

– Direktbewerbung, uni-assist, oder "hochschulstart"(ehemals ZVS)?

– Bildungsinländer (inländische HZB) plus EU Bürger: Bildungsinländer bewerben sich direkt über uni assist oder über eine Onlinebewerbung der Universitäten oder über „hochschulstart“

– Bildungsausländer (ausl. HZB): Bildungsausländer bewerben sich meist über uni assist oder direkt über das Studentensekretariat der Universität

• „Sonderfälle“ (APS…):– Bewerberinnen und Bewerber aus der Mongolei und

Vietnam reichen zu den Zeugnisunterlagen das Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle ein.

– Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China reichen das APS-Zertifikat oder die APS-Bescheinigung im Original zusammen mit den Kopien der Zeugnisoriginale aus China ein

Bildungsinländer versus Bildungsaus-länder: unterschiedliche Bewerbungswege!Uni Assist Hochschule: ja oder nein?

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MasterProzedere:–Masterstudiengänge setzen Voraussetzungen und Bedingungen fest–Bewerbung über uni assist oder direkt über den Masterstudiengang–Meist Onlinebewerbung–Fachlich: Bachelor, teilweise plus Eignungstest–Sprachlich: Bei einem deutschen Studiengang wieder DSH, TestDaF…./ bei einem fremdsprachigen Studiengang z.B. TOEFL

Kosten der Bewerbung:-Gebühren für die Beglaubigungen von Kopien und Übersetzungen-Ggf. Prüfungsgebühr für TestDaF oder DSH (die Höhe der Gebühr hängt davon ab, wo Sie die Prüfung ablegen)-Ggf. Bearbeitungsgebühr für die Bewerbung-Bei Bewerbungen über uni-assist: max. 68 Euro für die erste und 15 Euro für jede weitere Bewerbung

Masterzulassung läuft direkt über die Masterprogramme!

Bewerbung und Zulassung

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Bewerbung und Zulassung

– PhD Studium• Voraussetzungen:

– Sprachlich: Wenn die Dissertation in deutscher Sprache verfasst werden soll, müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden (DSH oder TestDaF-Prüfungen)/Wenn die Promotion in Englisch abgefasst wird, dann müssen die Sprachkenntnisse üblicherweise durch TOEFL oder IELTS nachgewiesen werden

– Fachlich: abhängig von der Promotionsordnung/üblicherweise berechtigt ein Master oder Magister, Diplom oder Staatsexamen entsprechender Abschluss. Auch mit einem Bachelorgrad kann man in Ausnahmefällen promovieren

• Prozedere:– Zuerst muss eine Zulassung zur Promotion beim Dekanat oder

Promotionsbüro beantragt werden (Bitte beachten: dies kann sich bei ausl. Studienabschlüssen über mehrere Monate ziehen)

– Mit der Zulassung der Fakultät kann eine Einschreibung als Promotionsstudent vorgenommen werden

– Bei einer Bewerbung für eine Graduiertenschule muss die Bewerbung üblicherweise an die Graduiertenschule gerichtet werden

Promotionsstudium: Individualpromotion oder Graduiertenschule?

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Bewerbung und Zulassung

Zeitschiene Wintersemester Bachelorbewerbung:

Bis Mitte Juli: Bewerbung zum BA an den Universitäten oder bei uni-assist

August: Zulassung zum BA

Juli/August: Bewerbung Wohnheimplatz

August: Beantragung des Studienvisums Anreise planen/Informationen zu DSH oder Sprachprüfung einholen

September/Oktober: Zusage Visum Anreise

ggf. DSH Persönliche Einschreibung

Mitte Oktober: Orientierungswoche, Semesterstart, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Bis Ende November: Terminvereinbarung beim Ausländeramt (für Nicht EU Bürger)

Frühzeitig mit der Informationssuche starten! Zeit fürs Visum und Suche nach Wohnraum einplanen!

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1.BA,MA oder PhD und welches Studienfach?

2.Herkunftsland?

3.Wie und wo muss man sich bewerben?

Bewerbungsablauf ©DAAD

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Visum und Aufenthaltserlaubnis

• -Visum: Ja-Nein, Welches?– Ob jemand zur Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, hängt

zum einen davon ab, aus welchem Land derjenige kommt und wie lange er sich in Deutschland aufhalten möchte

• Staaten ohne Visumspflicht („Freizügigkeit“)• Staaten mit Visumpflicht für Aufenthalte über drei Monate (z.B.

Japan oder USA)• Visumpflicht bei Drittstaaten

– Studentenvisum (Nationales Visum)– Studienbewerbervisum (Nationales Visum)– Sprachkursvisum

• !!!!!Vorsicht:Wer einen Studienaufenthalt plant, der länger als drei Monate dauert, bitte

nicht mit einem Schengenvisum/Touristenvisum einreisen

Soll ein Sprachkurs in Zusammenhang mit einem Studium absolviert werden, muss dies bei der Visumbeantragung angegeben werden. Für diesen Aufenthaltszweck muss auch ein Studienvisum oder ein Studienbewerbervisum beantragt werden (kein Sprachkursvisum!)

-EU Bürger: Freizügigkeit-Nicht EU Bürger: Visumspflicht (nationales Visum)

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Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde

• Studierende aus Nicht EU Ländern benötigen für ihren Studienaufenthalt eine so genannte „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ von der Ausländerbehörde des Wohnortes. Diese muss innerhalb von drei Monaten nach Einreise beantragt werden

• Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Form eines „elektronischen Aufenthaltstitels“ ausgestellt und ist üblicherweise 1-2 Jahr gültig und muss dann von der Ausländerbehörde verlängert werden (10 Jahresfrist“)

• Finanzierungsnachweis: ca. 670 Euro pro Monat (BAföG Höchstsatz)

– entsprechende Einkommens- und Vermögensnachweise– Bankbürgschaft– Verpflichtungserklärung eines Deutschen Bürgers– Stipendium– Sperrkonto

• Die Aufenthaltserlaubnis wird üblicherweise max. bis zu 10 Jahren verlängert (10 Jahresfrist)! In dieser Zeit sollte das Studium absolviert sein!

Innerhalb von 3 Monaten nach einreise: Beantragung der Aufenthaltserlaub-nis bei der Ausländerbehörde

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Finanzierung des Studiums

-Lebensunterhaltungsskosten:– Deutschland ist im europäischen Vergleich nicht teuer. Die Kosten für

Lebensmittel, Wohnung, Kleidung, kulturelle Angebote usw. liegen im EU-Durchschnitt

– Man muss mit ca. 600-900 Euro monatlich rechnen. – Nicht eingerechnet sind hier die Semestergebühren, die bei der

Rückmeldung jeweils zu bezahlen sind (Studiengebühren gibt es nur noch in Bayern und Niedersachsen)

-Finanzierungsmöglichkeiten:-Stipendien:

• verschiedene Stipendiengeber (Parteinahe und Unternehmensnahe Stiftungen, Bundesländer, Soziale und Forschungseinrichtungen

• Unterschiedliche Bewerbungsvoraussetzungen• Unterschiedliche Stipendienleistungen (Staffelung) und Laufzeiten• Deadlines, Altersgrenze und Sprachnachweise beachten!!!!

- BAföG:– BAföG, die staatliche Studienförderung in Deutschland, können

internationale Studierende nur in Ausnahmefällen beziehen

Monatliche Kosten

 

Miete (inkl. Nebenkosten)

298,- Euro

Ernährung 165,- Euro

Kleidung 52,- Euro

Fahrtkosten (Auto/öffentliche Verkehrsmittel)

82,- Euro

Krankenversicherung, Arztkosten. Medikamente

66,- Euro

Telefon/Internet/Rundfunk-TV-Gebühren, Porto

33,- Euro

Arbeitsmaterialien/Lernmittel (Bücher etc.)

30,- Euro

Freizeit, Kultur und Sport

68,- Euro

Summe 794,-

Quelle: Deutsches Studentenwerk e.V. 2014

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Finanzierung des Studiums-Jobben währen des Studiums:

• Studierende aus Nicht EU Ländern: Studierende, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern kommen, dürfen in Deutschland nur eingeschränkt arbeiten (120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr) Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit

• Studierende aus der Europäischen Union: sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (Ausnahme Kroatien) / Empfehlung bis ca. max. 20 Std. die Woche

-Berufseinstieg:

• Aufenthaltsrecht:• Studierende aus EU Ländern genießen „Freizügigkeit“ und haben

nach Beendigung des Studiums freien Zugang zum Arbeitsmarkt• Studierende aus Nicht EU Ländern können, wenn sie ihr Studium

erfolgreich beendet haben, ihre Aufenthaltserlaubnis noch einmal um 18 Monate verlängern. So lange haben sie Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihrer Ausbildung angemessen ist

• Wenn Hochschulabsolventen einen geeigneten Arbeitsplatz finden, kann die bisherige Aufenthaltserlaubnis in eine vorerst befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit umgewandelt werden.

• Blue Card

• Projekt zum Berufseinstieg mit der Bundesagentur für Arbeit

• Ansprechpartner: AA, Career Center, Bundesagentur für Arbeit (Team Akademiker)

Wer zuviel und fachfremd arbeitet, verlängert sein Studium! Studierende sollten dafür verstärkt die vorlesungsfreie Zeit nutzen!

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„Student Life“-Wohnen:

– Wohnheime:• Wohnheime sind in der Regel die günstigste Wohnmöglichkeit für

Studierende/Studentenwerke, Hochschulgemeinden oder private Träger stellen einfache, teils möblierte Zimmern oder Wohnungen bereit /üblicherweise Onlineanmeldung / in vielen Wohnheimen stehen Wohnheimtutoren mit Rat und Tat zur Seite / Aber: Alters-

begrenzung für Bewerber!

– Freier Wohnungsmarkt:• Wohnen am freien Markt ist meist teurer als im Wohnheim/ Zudem sind

Wohnungen und Zimmer in Deutschland fast immer unmöbliert/ Höhere Kautionen als im Studentenwerk/ Es gibt zudem auch kommerzielle Wohnungsvermittler (Mitwohnzentralen/Makler)/ Initiativen wie z.B. „Zimmer frei“

-Jobben:– Studierende aus der EU haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

(Ausnahme: Studierende aus Kroatien gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen der 120/240 Tage-Regelung)

– Seit August 2012 dürfen Studierende aus Nicht EU Ländern, 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten, bei mehr als 120 vollen oder 240 halben Tage, brauchen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde

– Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden

– Allerdings keine Selbständigkeit

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„Student Life“• -“Student Life“ an der Universität:

– Hochschulsport:• Der Hochschulsport bietet für Studierende, Beschäftigte und

Gasthörer Sportangebote zu moderaten Preisen an– Hochschulgemeinden:

• Die beiden großen Kirchen sind meist an allen Hochschulen vertreten. Viele Gemeinden engagieren sich im interkulturellen und interreligiösen Dialog und fördern interkulturelle Begegnungen

– Fachschaften:• Eine Fachschaft besteht aus Studierenden eines Fachs und vertritt

die Interessen aller Studierenden dieses Faches/ die Fachschaft berät zum Studium und bietet meist zu Beginn des Semesters Orientierungsveranstaltungen an

– AStA:• Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Vertretung

der Studierenden der jeweiligen Universität/ Beratung zu Bafög , Rechtsberatung, Sozialberatung ect.) / Üblicherweise gibt es dort auch ein AusländerInnenreferat als Ansprechpartner für internationale Studierende/

– Buddy Programme/Sprachtandems:• Eine gute Möglichkeit, seine Sprachkenntnisse zu erweitern und

nebenbei Leute kennen zu lernen, sind Sprachtandems oder Buddy Programme

– Collegium Musicum/Chöre/Orchester:• Häufig gibt es an den Universitäten verschiedene Musikangebote

wie z.B. auch Internationale Chöre/ teilweise auch Musikinstrumentenausleih

Vielseitige Integrationsangebote vorhanden!

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„Student Life“

• Studieren mit Kind:– Beratungsmöglichkeiten durch AA, AStA, Studentenwerke,

Hochschulgemeinden oder Familienbüros an den Universitäten– Kinderbetreuung durch Kitas werden häufig von den Studentenwerken

angeboten/ ebenso eine Vermittlung von Tagesmüttern– In Kitas meist aber lange Wartezeiten– Finanzielle Unterstützung wie z.B. Kindergeld oder Wohngeld steht

meist Studierenden aus Nicht EU Ländern nicht zur Verfügung– Günstiger Wohnraum/Familienwohnungen über

Studentenwerke/Studentenwohnheime

• Studierende mit Behinderung:– Wo gibt es barrierefreien Wohnraum?– Gibt es am Hochschulort meiner Wahl ein Assistenz-System?– Wie hoch sind die Zusatzkosten?– Kontakt an den Universitäten: Beauftragte für Studierende mit

Behinderung und/oder chronischer Erkrankung– Oft gibt es Sonderanträge für die Bewerbung und Sonderregelungen

bei Prüfungsabnahme

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Fallbeispiele

Russland, Bachelor, verfügt über B1 Niveauund 1-2 Jahre Studium in Russland

-Benötigt zur Einreise ein Studentenvisum und eine Aufenthaltserlaubnis für den Studienaufenthalt

-Bewirbt sich über uni assist oder direkt über die Hoch- schule (Studentensekretariat) -belegt einen Vorbereitungskurs und legt am Ende des Kurses die DSH 2 ab

-muss die Aufenthaltserlaubnis währendes Studiums verlängern (10 Jahresfrist)

-Berufseinstieg: 18 Monate Zeit eine qualifizierte Stelle zu finden (§16.4.)

Spanier, engl. Master,keine Deutschkenntnisse

-benötigt zur Einreise und zum Aufenthalt kein Visum

-muss sich nur beim Einwohnermeldeamt registrieren

-Bewerbung über uni-assist oder direkt über die Universität

-Sprachnachweis: üblicherweise TOEFL ect. (keine Deutsch- kenntnisse)/kann studien- begleitend Deutsch lernen

-Berufseinstieg: freier Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

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Kontakt/Links

• -www.daad.de• -www.study-in.de• -www.hochschulkompass.de• -www.studentenwerke.de• -www.internationale-studierende.de• -www.make-it-in-germany.com• -www.research-in-germany.de• -www.stipendienlotse.de• -www.bmbf.de• -www.hrk.de• -www.anabin.kmk.com• -www.zab.de• -www.anerkennung-in-Deutschland.de• -www.uni-assist.de

Quelle,Fotos: © Pressestelle, Universität Bonn

Sandra GroegerDezernat

InternationalesUniversität BonnSandra.groeger@

uni-bonn.de

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Vielen Dank für ihr Interesse!